Lfd.Nr. 51 Jahr 1997
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 26. März 1997.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Ing. Demmelbauer Johann
o2. Vizebürgermeister Wimmer Franz 14. GR. Kaufmann Josef
o3. GV. Gahleitner Peter 15. GR. Schabetsberger Franz
o4. GV. Berghammer Gerhard 16. GR. Hosner Rudolf
o5. GR. Aschauer Herbert 17. GR. Ortner Günter
o6. GR. Donnerbauer Johannes 18. GR. Leitner Johannes
o7. GR. Kopfberger Elfriede 19. GR. Weiretmaier Maria
o8. GR. Stiglmayr Franz 2o. GR. Vorhauer Rudolf
o9. GR. Dick Hermann 21. GV. Weilhartner Gottfried
1o. GR. Schärfl Michael 22. GR. Hintermayr Ernst
11. GR. Köstlinger Franz 23. GR. Ruhmanseder Heinrich
12. GR. Pimingsdorfer Ernst 24. GR. Böcklinger Herbert
13. GV. Wolschlager Anna 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Waldenberger Klaus für GR. Pointl Helmut
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Pointl Helmut
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Waldenberger Klaus
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 19.03.1997
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04.03.1997 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
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Tagesordnung:
1. Wahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand.
2. Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Personalbeirat.
3. Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Umweltausschuß.
4. Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Wohnungsausschuß.
5. Nominierung eines Mitgliedes in den Reinhaltungsverband Riedau-Umgebung.
6. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.
7. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1996.
8. Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.
9. Vergabe von Wohnungen.
10. Güterweg Berg; Genehmigung eines Finanzierungsplanes.
11. Güterweg Berg; Genehmigung eines Übereinkommens zwischen Gemeinde
und dem Land O.ö. für die Planung und Bauleitung.
12. Güterweg Berg; Genehmigung einer Verordnung.
13. Güterweg Hirschleiten; Genehmigung einer Verordnung.
14. Abschluß eines neuen Vertrages zur Beförderung der Kindergartenkinder.
15. Behandlung des Ansuchen vom Fotoclub Riedau/Zell um finanzielle Unterstützung.
16. Behandlung des Ansuchens der Musikschule Neumarkt/H. um
finanzielle Unterstützung.
17. Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Betriebsförderung.
18. Abschluß eines Dienstvertrages für den Bademeister Franz Schatzl.
19. Allfälliges.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer begrüßt alle Anwesenden und bringt anschließend den Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion Riedau vollinhaltlich zur Kenntnis. Diese beantragen folgenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen: “Wahl des Prüfungsausschußobmannes”.
Beschluß: Der Vorsitzende läßt über diesen Antrag abstimmen und es wird
dabei einhellige Zustimmung erreicht.
TOP. 1.) Wahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand.
Der Vorsitzende bringt das Schreiben von Herrn Maximilian Murauer, mit welchem er auf sein Gemeinderatsmandat verzichtet und weiters auch seine Funktion als Ersatzmitglied zurücklegt, vollinhaltlich zur Kenntnis. Durch diesen Rücktritt ist die Nachnominierung eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand notwendig. Der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion Riedau der ordnungsgemäß eingebracht wurde, wird vom Vorsitzenden vorgetragen. GR. Franz Schabetsberger soll in den Gemeindevorstand nominiert werden. Bei dieser Wahl handelt es sich um eine Fraktionswahl, erklärt der Bürgermeister und die Abstimmung hat geheim mittels Stimmzettel zu erfolgen, außer der Gemeinderat beschließt eine andere Art der Abstimmung.
Von GV. Anna Wolschlager wird der Antrag gestellt nicht geheim sondern mit einem Zeichen mit der Hand abzustimmen.
Beschluß: Dieser Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern
angenommen.
Abschließend wird über den Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion Riedau abgestimmt.
Beschluß: Alle acht SPÖ Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem
Antrag zu und Herr Franz Schabetsberger ist somit in den
Gemeindevorstand gewählt.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gratuliert dem neuen Vorstandsmitglied und weißt darauf hin, daß die Angelobung in der Bezirkshauptmannschaft Schärding vorgenommen wird.
TOP. 2.) Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Personalbeirat.
Es gibt der Vorsitzende bekannt, daß ein Wahlvorschlag von der SPÖ-Fraktion Riedau vorliegt und zwar bezüglich der Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Personalbeirat. Dieser Wahlvorschlag wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht in dem Herr Franz Schabetsberger als Ersatzmitglied für den Personalbeirat vorgeschlagen wird. Der Vorschlag ist gültig eingereicht.
Beschluß: Über diesen Antrag wird von der SPÖ-Fraktion abgestimmt und
die Zustimmung von allen 8 SPÖ-Gemeinderatsmitglieder gegeben.
TOP. 3.) Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Umweltausschuß.
Es ist erforderlich, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer, daß in den Umweltausschuß ein Ersatzmitglied gewählt wird. Der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion Riedau, Frau Maria Weiretmaier als Ersatzmitglied in den Umweltausschuß zu wählen, wird vom Schriftführer zur Kenntnis gebracht.
Beschluß: Es wird über den Wahlvorschlag abgestimmt und die 8 SPÖ-
Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Wahlvorschlag zu.
TOP. 4.) Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Wohnungsausschuß.
Es erklärt der Vorsitzende, daß auch ein Ersatzmitglied in den Wohnungsausschuß zu wählen ist. Der ordnungsgemäß eingereichte Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion Riedau wird von ihm zur Kenntnis gebracht. Von der SPÖ-Fraktion wird vorgeschlagen Herrn Josef Kaufmann als Ersatzmitglied in den Wohnungsausschuß zu wählen.
Beschluß: Die Zustimmung zu diesem Wahlvorschlag erfolgt von der
Fraktion der SPÖ Riedau einstimmig und der Wahlvorschlag
wird somit angenommen.
TOP. 4 a) Wahl eines Mitgliedes in den Prüfungsausschuß.
Vom Vorsitzenden wird erklärt, daß durch die Nominierung von Herrn Franz Schabetsberger in den Gemeindevorstand ein Mitglied bzw. der Obmann des Prüfungsausschusses neu zu wählen ist. Der Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion Riedau wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Herr Josef Kaufmann soll zum neuen Obmann des Prüfungsausschusses bestellt werden.
Beschluß: Alle 8 SPÖ Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu
und Herr Josef Kaufmann ist somit zum neuen Obmann des
Prüfungsausschusses gewählt.
TOP. 5.) Nominierung eines Mitgliedes in den Reinhaltungsverband
Riedau-Umgebung.
Eine Vertretung der Gemeinde Riedau in den Reinhaltungsverband Riedau-Umgebung muß ebenfalls entsandt werden, erklärt der Vorsitzende. Aus diesem Grund wurde von der SPÖ-Fraktion Riedau ein Vorschlag zur Nominierung eingereicht. Dieser Vorschlag wird vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht, in dem Herr Franz Schabetsberger als Vertreter der Gemeinde Riedau in den Reinhaltungsverband Riedau-Umgebung nominiert werden soll.
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu und die
Nominierung von Herrn Franz Schabetsberger in den
Reinhaltungsverband Riedau-Umgebung ist somit genehmigt.
TOP. 6.) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.
GV. Franz Schabetsberger berichtet, daß der Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1996 bei der letzten Sitzung überprüft wurde. Die einzelnen Haushaltsposten wurden durchgesehen und die vom Gemeindeamt zu den größeren Abweichungen gemachten Begründungen teilweise geändert. Beim Nachtragsvoranschlag erfolgte bei der Haushaltsstelle “Betriebsausstattung Hauptschule” eine Verringerung, obwohl die angeführten Kosten tatsächlich angefallen sind. Bei der Haushaltsstelle “Stromkosten Sportplatz” ergaben sich Mehrausgaben von S 8.801,58. Unter dem Punkt Allfälliges gab es keine weiteren Wortmeldungen.
TOP. 7.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1996.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet, daß der Rechnungsabschluß ordnungsgemäß öffentlich aufgelegt wurde. Während dieser Auflagezeit wurden keine Einwände eingebracht. Anschließend werden vom Vorsitzenden folgende Summen des Rechnungsabschlusses bekanntgegeben:
ORDENTLICHER HAUSHALT:
Einnahmen S 30,497.772,09
Ausgaben S 28,461.977,60
Überschuß S 2,035.794,49
AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT:
Einnahmen S 4,863.736,54
Ausgaben S 6,362.941,96
Fehlbetrag S 1,499.205,42
Der Überschuß im ordentlichen Haushalt konnte durch Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen und bei der Kommunalsteuer erzielt werden. Vergleicht man beide Haushalte, entsteht ein effektiver Überschuß von S 536.589,07, erklärt der Vorsitzende. Der Rechnungsabschluß wurde bereits mit den Fraktionsführern besprochen und auch vom Prüfungsausschuß überprüft. Die Abweichungen zum Voranschlag wurden ausreichend begründet bzw. die dazu notwendigen Beschlüsse im Gemeinderat gefaßt. Eine genauere Erläuterung der einzelnen Haushaltsgruppen ist daher nicht mehr notwendig.
Vizebürgermeister Franz Wimmer erklärt, daß der Voranschlag immer sehr realistisch erstellt wird und daher beim Rechnungsabschluß meist nur geringe Abweichungen festzustellen sind. Das Ergebnis für das Finanzjahr 1996 ist natürlich äußerst positiv für die Gemeinde. Von ihm wird daher der Antrag gestellt, den Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1996 in der vorliegenden Form zu genehmigen.
Der Rechnungsabschluß wurde durchgesehen und überprüft, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Die Abweichungen bei einzelnen Haushaltsstellen zum Voranschlag wurden begründet und durch Mehreinnahmen von ca. S 700.000,00 und die Erhöhung der Ertragsanteile um ca. S 1,500.000,00 konnte ein sehr positives Ergebnis erzielt werden. Seine Fraktion wird daher diesen Rechnungsabschluß genehmigen.
GV. Franz Schabetsberger unterstreicht ebenfalls das sehr positive Ergebnis des Rechnungsabschlusses, welches sicher auch auf die realistische Erstellung des Voranschlages zurückzuführen ist. Leider ist beim Frei- und Hallenbad der Abgang mit ca. S 2,2 Mio. schon sehr hoch. Trotzdem kann man diesem Rechnungsabschluß die Zustimmung geben.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß er über diesen Abgang selbst nicht sehr glücklich ist. Die Darlehensrückzahlungen belaufen sich inkl. Zinsen auf ca. S 500.000,00. Die weiteren Ausgaben für das Hallen- und Freibad Riedau werden von ihm wie folgt bekanntgegeben:
Weiters wurde das Hallen- und Freibad von ihm im Beisein von Amtsleiter Adolf Gumpinger und Bademeister Franz Schatzl besichtigt. Dabei mußte festgestellt werden, daß die Verrohrung im Sportbecken in einem derart desolaten Zustand ist, daß eine Reparatur durch die Fa. Atzwanger vor Beginn der Sommersaison notwendig sein wird. Es wäre daher sinnvoll den erzielten Überschuß im Jahr 1996 für diese Sanierungsarbeiten zu verwenden. Generell mußte festgestellt werden, daß auch das Freibad in einem technischen sehr schlechten Zustand ist.
Weiters wird mit dem zuständigen Beamten vom LWU, Herrn Dipl.Ing. Adler, ein Gespräch stattfinden, wobei geklärt werden soll, ob für das Hallen- und Freibad ein niedriger Wassertarif möglich wäre. Auch dadurch könnten die Ausgaben gesenkt werden. Auch die Personalkosten für 1997 wurden bereits berechnet und werden sich diese um ca. 400.000,00 gegenüber dem Vorjahr verringern. Dies deshalb, da jüngeres Personal vorhanden ist und die Löhne daher niedriger sind.
Bei den Stromkosten ist ein genauer Vergleich sehr schwierig, weil es eine gemeinsame Verrechnung für das Hallenbadbuffet und dem Sportplatz gibt. Die Ausgabenspitze lag im Sommer, da das Wasser im Freibad aufgeheizt werden mußte. Bei der OKA wurde bereits nachgefragt, ob eine Änderung der Abrechnung möglich wäre.
Abschließend wird über den Antrag von Vizebürgermeister Franz Wimmer abgestimmt.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmten diesem Antrag zu und der
Rechnungsabschluß für das Finanzjahr 1997 ist somit
genehmigt.
TOP. 8.) Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.
Obmann GV. Peter Gahleitner berichtet, daß in der letzten Sitzung ein Vergabevorschlag für die frei gewordenen Wohnungen im ISG-Wohnblock Wildhag 40 ausgearbeitet wurde. Insgesamt lagen 17 Ansuchen zur Behandlung vor und über die einzelnen Bewerber wurde eingehend beraten. Abschließend wurde folgender Vergabevorschlag für den Gemeinderat beschlossen:
die Wohnung von Herrn ***anonymisiert*** an Herrn ***anonymisiert*** , und
die dadurch frei werdende Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 von Herrn ***anonymisiert*** an die Ehegatten ***anonymisiert*** zu vergeben und
die Wohnung von Frau ***anonymisiert*** an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.
Unter dem Tagesordnungspunkt Allfälliges gab es keine wesentlichen Wortmeldungen.
TOP. 9.) Vergabe von Wohnungen.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß im ISG-Wohnblock Wildhag 40 zwei Wohnungen frei geworden sind. Insgesamt liegen 17 Ansuchen vor, welche bereits im Wohnungsausschuß ausführlich behandelt wurden.
GR. Michael Schärfl beantragt über die Wohnungsvergaben einzeln und geheim mittels Stimmzettel abzustimmen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Von GV. Gerhard Berghammer wird der Antrag gestellt die Wohnung von ***anonymisiert*** an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag.
GV. Anna Wolschlager stellt anschließend den Antrag, die Wohnung von Herrn ***anonymisiert*** im Gemeindewohnhaus Pomedt 3, an die Ehegatten ***anonymisiert*** zu vergeben.
Beschluß: Die Wohnungsvergabe wird genehmigt, da alle
Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag zustimmen.
Die Wohnung von Frau ***anonymisiert*** soll an Herrn ***anonymisiert*** vergeben werden, beantragt GV. Gerhard Berghammer.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 10.) Güterweg Berg; Genehmigung eines Finanzierungsplanes.
Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß am 27. Februar 1997 noch unter dem Vorsitz von Bürgermeister Otto Wieser eine Verhandlung bezüglich des Güterweges Berg stattgefunden hat. Dabei wurde die Interessentengemeinschaft gegründet und die auf die einzelnen Anrainer entfallenden Interessentenbeiträge ausgehandelt. Für die weitere Vorgangsweise ist es nun erforderlich, daß vom Gemeinderat dieser festgelegte Finanzierungsplan beschlossen wird.
GESAMTBAUKOSTEN: S 1,800.000,00
Landesbeitrag (50,00 %) S 900.000,00
Gemeindebeitrag (35,05 %) S 630.900,00
Interessentenbeitrag (14,95 %) S 269.100,00
Interessentenbeitrag (aufgeteilt auf die Anrainer)
Huemer-Baumgartner Karl und Hedwig,
4752 Riedau, Berg 1 S 98.655,08
Schönbauer Erwin und Brigitta,
4752 Riedau, Berg 2 S 65.310,53
Lamprecht Johann und Christine,
4752 Riedau, Berg 4 S 37.134,39
Marktgemeinde Riedau,
4752 Riedau 32/33 S 34.000,00
Kammerer Lothar und Sabine,
4752 Riedau, Berg 21 S 34.000,00
GR. Herbert Aschauer begrüßt den Güterwegbau Berg und stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan zu genehmigen.
Es ist erfreulich, daß der Bau dieses Güterweges erfolgen kann, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Auch der humane Schlüssel für die Interessenten ist zu begrüßen, da auch die Nachbargemeinden schon länger diesen Weg gehen. Ein Beitrag der Interessenten von 25 % wäre für diese nicht tragbar. Nur die Höhe der Gesamtbaukosten von S 1,800.00,00 scheint etwas hoch veranschlagt. Auch die Länge des Güterweges im Vergleich zu den Kosten wäre interessant.
GR. Ortner ist ebenfalls für die Errichtung dieses Güterweges und stellt noch die Frage, ob die Interessenten mit diesen Beiträgen einverstanden sind.
Dazu wird von Gemeindesekretär Adolf Gumpinger mitgeteilt, daß bei dieser Verhandlung die Interessentenbeiträge einvernehmlich festgelegt wurden. Die Länge des Güterweges beträgt 715 lfm. Vom Land wurde mitgeteilt, daß die Gesamtbaukosten sehr gut kalkuliert wurden und sollten sich die Baukosten verringern, kommt dies selbstverständlich auch den Interessenten zu gute. Preissteigerungen sind zum Teil auch schon eingerechnet und auch die Kosten für die Oberflächenwässerentsorgung sind darin bereits enthalten.
Abschließend wird über den Antrag von GR. Herbert Aschauer abgestimmt.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Finanzierungs-
plan somit genehmigt.
TOP.11.) Güterweg Berg; Genehmigung eines Übereinkommens zwischen
Gemeinde und dem Land O.ö. für die Planung und Bauleitung.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt bekannt, daß für den Bau des Güterweges Berg der Abschluß eines Übereinkommens mit dem Land Oberösterreich betreffend der Planung, Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsausführung abgeschlossen werden muß. Dieses Übereinkommen wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht.
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
. .
Zahl: 710/4-1997-W
Datum: 26. März 1997
DVR: 0092967
. .
Ü B E R E I N K O M M E N
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und dem Land Oberösterreich bezüglich
1. der Planung des Güterweges und
2. der Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsführung für die Baukosten
beim Bau des Güterweges Berg.
I. Grundlagen des Übereinkommens sind
für Punkt 1.:
a) Antrag der Interessentengemeinschaft um den Bau des gegenständ-
lichen Güterweges.
b) Begehungsniederschrift vom 12.06.1995.
c) § 24 Abs. 3 O.ö. StrG. 1991
für Punkt 2.:
a) Genehmigungsbescheid der schriftlichen Vereinbarung aller Interessenten
über die Bildung der Interessentengemeinschaft gem. § 25 Abs. 3 O.ö.
StrG 1991, oder
Bescheid zur Bildung der Interessentengemeinschaft gem. § 25 Abs. 5
O.ö. StrG. 1991 und
b) Straßenrechtliche Bewilligung gemäß § 32 O.ö. StrG. 1991.
c) Beschluß der O.ö. Landesregierung, mit dem die Landesbaudirektion,
Abt. Straßenbau, Unt.Abt. Güterwege mit der Bauleitung, Bauausführung
und Rechnungsführung beauftragt wird.
II. Die Planung des Güterwegprojektes wird von Organen des Landes Oberösterreich (Personal der Unterabteilung Güterwege des Amtes der O.ö. Landesregierung) durchgeführt und die Bauleitung übernommen. Die Baumaßnahmen werden vom Personal der zuständigen Güterwegmeisterei ausgeführt bzw. überwacht und die Rechnungsführung von der Unterabteilung Güterwege wahrgenommen.
III. Die in der O.ö. Gemeindeordnung festgelegten Rechte und Pflichten der Marktgemeinde Riedau werden durch die im Pkt. II. getroffenen Festlegungen in keiner Weise beeinträchtigt.
Für die Gemeinde:
Bürgermeister Gemeindevorstand
Gemeinderat Gemeinderat
Riedau, am 26. März 1997
Für das Land Oberösterreich:
In Vertretung:
Linz, am ....................................
Nachdem dieses Übereinkommen die Grundlage für den Bau des Güterweges Berg bildet, stellt GR. Herbert Aschauer den Antrag, das zur Kenntnis gebrachte Übereinkommen zu genehmigen.
Beschluß: Das Übereinkommen wird genehmigt, da alle Gemeinde-
ratsmitglieder diesem Antrag zustimmen.
TOP. 12.) Güterweg Berg; Genehmigung einer Verordnung.
Der Vorsitzende erklärt, daß für die Einreihung des Güterweges Berg eine Verordnung vom Gemeinderat zu beschließen ist. Diese Verordnung wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
. .
Zahl: 710/4-1997-W
Datum: 26. März 1997
DVR: 0092967
. .
V e r o r d n u n g
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 26. März 1997 betreffend die Einreihung einer Straße in die Straßengattung “Güterweg”.
Auf Grund der Bestimmungen des § 8, Abs. 2, Z. 3 und § 11, Abs. 1 und 4 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl.Nr. 84, in Verbindung mit dem § 40, Abs. 2, Z. 4 und § 43, Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990, wird verordnet:
§ 1
Dieser Verordnung liegt der Plan des Amtes der O.ö. Landesregierung vom 15.09.1995, Maßstab 1:1000, zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde Riedau auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.
§ 2
Die im Plan (§1) rot dargestellte und über das Grundstück Parz.Nr. 1403, KG. Riedau, führende Straße wird in die Straßengattung “Güterweg” eingereiht.
§ 3
Mit der Einreihung der Straße in die Straßengattung “Güterweg” (§ 2) werden jene bestehenden öffentlichen Straßen, die Bestandteile des Güterweges sind, als Ortschaftsweg aufgelassen.
§ 4
Diese Verordnung wird gemäß § 94 der OÖ. Gem0 1990 durch 2 Wochen kundgemacht und wird dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Der Bürgermeister:
Von GR. Günter Ortner wird der Antrag gestellt, die Verordnung, wie sie zur Kenntnis gebracht wurde, zu genehmigen.
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 13.) Güterweg Hirschleiten; Genehmigung einer Verordnung.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß auch für den Güterweg Hirschleiten noch die Verordnung für die Einreihung der Straße in die Straßengattung “Güterweg” zu beschließen ist. Die Verordnung wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
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Zahl: 710/10-1997-W
Datum: 26. März 1997
DVR: 0092967
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V e r o r d n u n g
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 26. März 1997 betreffend die Einreihung einer Straße in die Straßengattung “Güterweg”.
Auf Grund der Bestimmungen des § 8, Abs. 2, Z. 3 und § 11, Abs. 1 und 4 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl.Nr. 84, in Verbindung mit dem § 40, Abs. 2, Z. 4 und § 43, Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990, wird verordnet:
§ 1
Dieser Verordnung liegt der Plan des Amtes der O.ö. Landesregierung vom 08.11.1996, Maßstab 1:1000, zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde Riedau auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.
§ 2
Die im Plan (§1) rot dargestellte und über die Grundstück Parz.Nr. 1261 und 1262, KG. Riedau, führende Straße wird in die Straßengattung “Güterweg” eingereiht.
§ 3
Mit der Einreihung der Straße in die Straßengattung “Güterweg” (§ 2) werden jene bestehenden öffentlichen Straßen, die Bestandteile des Güterweges sind, als Ortschaftsweg aufgelassen.
§ 4
Diese Verordnung wird gemäß § 94 der OÖ. Gem0 1990 durch 2 Wochen kundgemacht und wird dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Der Bürgermeister:
Von GR. Günter Ortner wird abschließend der Antrag gestellt, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zu genehmigen.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen und die Verordnung
somit genehmigt.
TOP. 14.) Abschluß eines neuen Vertrages zur Beförderung der
Kindergartenkinder.
Der Vertrag, mit dem die Beförderung der Kindergartenkinder durch Herrn Stiglmayr Franz geregelt wird, muß neu abgeschlossen werden. Es haben Verhandlungen zwischen dem Land O.ö. und der Wirtschaftskammer stattgefunden und dabei wurde der Kilometersatz von bisher S 9,60 auf S 10,80 angehoben, erklärt der Vorsitzende. Dieser Vertrag, mit geringfügigen Änderungen, wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Von GV. Peter Gahleitner wird abschließend der Antrag gestellt, diesen Vertrag zu genehmigen.
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu. GR.
Franz Stiglmayr erklärt sich für befangen.
TOP. 15.) Behandlung des Ansuchens vom Fotoclub Riedau/Zell
um finanzielle Unterstützung.
Dieser Tagesordnungspunkt wird vom Bürgermeister abgesetzt, da alle Vereinsansuchen, wie vom Gemeinderat beschlossen, bis Oktober gesammelt werden müssen. Eine Behandlung kann daher erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
TOP. 16.) Behandlung des Ansuchens der Musikschule Neumarkt/H.
um finanzielle Unterstützung.
Vom Vorsitzende wird mitgeteilt, daß ein Schreiben der Landesmusikschule Neumarkt/H. vorliegt. Es wird um eine finanzielle Förderung für den Ankauf eines Laserdruckers in Höhe von ca. S 5.000,00 gebeten. Normalerweise werden auswärtige Subventionsansuchen abgelehnt. in diesem Fall wäre jedoch eine Ausnahme vertretbar. Die Musikschule Neumarkt/H. besuchen nämlich 22 Schüler/innen aus Riedau und der Gemeinde entstehen dadurch keine Kosten, da diese von den Schüler/innen bzw. deren Eltern zu tragen sind. Ein Kostenbeitrag wäre daher in diesem Fall vertretbar.
Auch GR. Franz Stiglmayr ist der Meinung, daß in diesem Fall eine Förderung angebracht wäre und er stellt daher den Antrag, der Musikschule Neumarkt/H. einen einmaligen Kostenbeitrag von S 5.000,00 zu gewähren.
GV. Gottfried Weilhartner glaubt es besteht natürlich die Gefahr, daß nun auch andere Musikschulen um eine finanzielle Unterstützung ansuchen könnten. Er ist aber auch für eine einmalige Unterstützung.
Von GV. Anna Wolschlager wird die Meinung vertreten, daß man sich auch über Ansuchen anderer Musikschulen unterhalten müßte, sollten solche einlangen. Sie ist daher für diese Förderung.
Abschließend wird über den Antrag von GR. Stiglmayr, der Musikschule Neumarkt/H. als einmalige Unterstützung einen Beitrag von S 5.000,00 zu gewähren, abgestimmt.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu und die
Förderung wird somit genehmigt.
TOP. 17.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Betriebsförderung.
Es liegt ein Ansuchen von Frau Juliane Berndorfer aus Neumarkt/H. vor, mit welchem Sie um die Genehmigung einer Betriebsförderung ersucht, erklärt der Vorsitzende. Frau Juliane Berndorfer hat in Riedau 87 ein Textilgeschäft eröffnet und laut ihren Angaben dadurch Ausgaben von ca. S 130.000,00 zu verzeichnen.
Bisher war man bei der Gewährung von Betriebsförderungen sehr großzügig, glaubt GR. Franz Stiglmayr. Diesen Fall müßte man jedoch etwas differenzierter sehen. Man könnte zwar eine Förderung genehmigen, jedoch nicht in der bisher gewährten Höhe. Vorstellbar wäre ein Betrag von S 5.000,00.
GR. Franz Schabetsberger ist der Meinung, daß man über jede neue Geschäftsansiedlung in Riedau froh sein muß und daher auch diese Betriebsgründung zu begrüßen ist. Eine Förderung von S 5.000,00 ist daher vertretbar.
Auch GV. Gottfried Weilhartner ist für eine Förderung. Er könnte sich sogar die gleiche Förderung wie bei anderen geförderten Betrieben vorstellen, jedoch auf zwei Jahre gestaffelt. Zu beachten wäre auch, daß in diesem Geschäft eine Riedauer Bürgerin teilzeitbeschäftigt ist. Grundlegend wäre eine Objektivierung bei den Betriebsförderungen zu begrüßen. Es sollten daher in nächster Zeit dafür Richtlinien geschaffen werden.
Frau GV. Anna Wolschlager erklärt, daß es sich hier nur um eine Barförderung handeln kann, da keine Kommunalsteuer anfällt. Auch sollte berücksichtigt werden, daß der Geschäftsstandort selbst bzw. Herr Hartl Günther bereits einmal in den Genuß einer Betriebsförderung seitens der Gemeinde gekommen ist. Dieser hat eigentlich bereits geförderte Geschäftsräume untervermietet. Eine Förderung in gleicher Höhe wie bei anderen Betrieben scheint daher nicht gerechtfertigt.
Nach Abschluß der Beratungen wird einstimmig festgehalten, die Förderung auf S 10.000,00 festzulegen. Die Auszahlung erfolgt jedoch auf Etappen und zwar S 5.000,00 1997 und S 5.000,00 1998, falls der Betrieb zu diesem Zeitpunkt noch besteht. Von GR. Franz Stiglmayr wird der Antrag gestellt, die Betriebsförderung für Frau Juliane Berndorfer in diesem Ausmaß und zu diesen Bedingungen zu gewähren.
Beschluß: Die Gemeinderatsmitglieder stimmen einstimmig für diesen
Antrag und die Betriebsförderung wird somit genehmigt.
Beim nächsten Tagesordnungspunkt handelt es sich um eine Personalangelegenheit und die Zuhörer werden daher gebeten den Sitzungssaal zu verlassen.
Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
TOP. 19.) Allfälliges.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt das Schreiben von Herrn Maximilian Murauer, mit welchem sich dieser für die langjährige gute Zusammenarbeit bedankt, zur Kenntnis.
Weiters wird von ihm bekanntgegeben, daß eine Besprechung mit Herrn HR. Dipl.Ing. Danninger vom Amt der O.ö. Landesregierung betreffend Stadt- und Dorferneuerung stattgefunden hat. Dabei wurde auch der Marktplatz besichtigt. Herr HR. Dipl.Ing. Danninger erklärte, daß es bei der Dorferneuerung nicht nur um bauliche Belange bzw. Veränderung geht, sondern die geistige Dorferneuerung, die Bindung der Gemeindebürger an den Ort, ebenfalls eine große Rolle spielt. In Steinbach an der Steyr hat dies Bürgermeister Sighartsleitner sehr eindrucksvoll verwirklichen können. Dieser wäre auch bereit einen Vortrag über die Dorferneuerung zu halten und zwar entweder in Steinbach oder bei uns in Riedau. Bei einer solchen Veranstaltung soll natürlich die Bevölkerung miteinbezogen werden und als Termin steht der Donnerstag, 15.05.1997 um 20:00 Uhr in Riedau bzw. der Samstag, 10.05.1997, vormittags in Steinbach zur Verfügung.
GR. Peter Gahleitner glaubt, daß die Dorferneuerung parteiübergreifend sein muß und die Bevölkerung unbedingt eingebunden werden soll. Es wäre daher sinnvoller, diesen Vortrag in Riedau abzuhalten, da auch ein Videofilm gezeigt wird und sicher einige interessierte Bürger daran teilnehmen werden.
Auch GV. Gottfried Weilhartner ist dieser Meinung, und diese Veranstaltung könnte sicher im Saal vom Gasthaus Laufenböck abgehalten werden.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer unterstreicht noch einmal die Wichtigkeit der Mitarbeit der Bevölkerung bei diesem Projekt. Ein zu gründender Gestaltungsbeirat sollte nicht unbedingt mit Gemeinderatsmitgliedern besetzt werden. Für die Planung wäre ein Architektenwettbewerb möglich, dabei hat aber der Gemeinderat keine Möglichkeit mehr den Architekten selbst auszuwählen. Auch die Abhaltung eines Hearings ist vorstellbar. Es gibt sicherlich Architekten, die sich in der Vergangenheit bereits einen Namen bei der Dorferneuerung gemacht haben. So z.B. das Ehepaar Plank. In der Durchführung geht jedoch dieses Architektenehepaar keine Kompromisse ein. Der Gemeinderat muß die beste Lösung für Riedau finden. Bei der Dorferneuerung gibt es auch Zuschüsse für die Hausbesitzer. Zum Beispiel wird bei einem Fenstertausch der Kostenunterschied auf Sprossenfenster übernommen.
Vom Vorsitzenden wird die Frage gestellt, ob ein Gemeindeausflug gemeinsam mit den Gemeindebediensteten gewünscht wird. Als Termin wurde der 16. und 17.08.1997 vorgeschlagen. Alle Gemeinderäte sind für die Durchführung eines gemeinsamen Ausfluges und als Reiseziel wird Südtschechien vereinbart.
Es hat ein Gespräch mit Herrn Dr. Huber von der ISG Ried i.I. stattgefunden, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Dieser hat erklärt, daß der zweite Eigentumswohnblock für Riedau an zweiter Stelle gereiht ist. Die Errichtung von Mietwohnblöcken ist in den nächsten zwei Jahren nicht möglich. Sollte an der Errichtung von Mietwohnblöcken Interesse bestehen, sind dementsprechende Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Am 26.05.1997 findet ein Gespräch mit Herrn Landesrat Haider bezüglich der Errichtung von Eigentums- und Mietwohnblöcken statt.
Von GR. Rudolf Hosner wird die Frage gestellt, ob die Siedlung Schwabenbach ebenfalls an das Ferngasleitungsnetz angeschlossen wird. Weiters soll die durch den Güterwegbau Schwaben sehr in Mitleidenschaft gezogen Straße geschottert werden.
Gemeindesekretär Adolf Gumpinger teilt dazu mit, daß lt. Aussage der O.ö. Ferngas eine Aufschließung der Siedlung Schwabenbach momentan nicht vorgesehen ist. Bezüglich der Straße in Schwaben wird morgen mit dem Bauleiter Herrn Dipl.Ing. Peter Oberlechner das Einvernehmen hergestellt werden.
Von GV. Gottfried Weilhartner wird die Frage gestellt, in wie weit es mit dem Projekt Hauptschulsanierung steht. Der Unmut der Schüler und Lehrer wird immer größer. Die von ihm bekanntgegebene Verstopfung der Dachrinne wurde nie behoben. Er ersucht solche Mängel in Zukunft sofort beheben zu lassen. Bei der Hauptschule besteht seiner Meinung nach dringender Handlungsbedarf. Auch die Gemeinde Zell ist über den Zustand der Hauptschule Riedau verärgert.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt dazu bekannt, daß mit Herrn Arch. Bauböck bereits gesprochen wurde. Am 21.05.1997 findet ein Gespräch mit Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer über die Hauptschulsanierung statt und bis zu diesem Zeitpunkt soll das Projekt fertig ausgearbeitet sein. Die Mängel im Hallenbad sind ebenfalls noch zu beheben, da die Gewährleistungsfrist abläuft. Auch darüber wurde mit Herrn Arch. Bauböck gesprochen. Die Reparatur der Dachrinne wird veranlaßt werden.
Von GR. Gerhard Berghammer wird angemerkt, daß die Abholzung der Uferböschung entlang der Pram in Zell an der Pram nicht sehr schön ist. Er stellt die Frage, ob eine solche Abholzung auch im Gemeindegebiet Riedau vorgesehen ist.
Vom Vorsitzenden wird dazu mitgeteilt, daß diese Abholzung 1997 nicht mehr durchgeführt werden wird. Verhindert kann dies aber für 1998 sicher nicht werden. Bezüglich des Steges über die Pram in Verbindung mit dem Schulweg fand eine Besprechung mit Landesrat Hiesl statt. Zu klären ist noch, ob dieser Steg in Holz oder Stahl ausgeführt werden soll. Seiner Meinung nach wäre es sinnvoll, wenn dieser Steg im Hinblick auf Schneeräumung mit dem Boki befahrbar wäre.
Vizebürgermeister Wimmer teilt dazu mit, daß ein Steg aus Stahl pflegeleichter und rutschfester wäre und weiters wäre die Lebensdauer wesentlicher länger.
Bei einer Konstruktion aus Stahl wäre jedoch auch eine Verkleidung mit Holz möglich, erklärt GV. Peter Gahleitner, und dadurch könnte man den Charakter einer Holzbrücke bewahren.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 04.03.1997 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.05 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: