Lfd.Nr. 52 Jahr 1997
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 29. April 1997.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Ing. Demmelbauer Johann
o2. GV. Gahleitner Peter 14. GR. Leitner Josef
o3. GV. Berghammer Gerhard 15. GR. Weiretmaier Maria
o4. GR. Aschauer Herbert 16. GR. Vorhauer Rudolf
o5. GR. Donnerbauer Johannes 17. GV. Weilhartner Gottfried
o6. GR. Kopfberger Elfriede 18. GR. Hintermayr Ernst
o7. GR. Stiglmayr Franz 19. GR. Ruhmanseder Heinrich
o8. GR. Dick Hermann 2o.
o9. GR. Köstlinger Franz 21.
1o. GV. Schabetsberger Franz 22.
11. GV. Wolschlager Anna 23.
12. GR. Hosner Rudolf 24.
13. GR. Ortner Günter 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Waldenberger Klaus für Vizebgm. Wimmer Franz
GR. Steinecker Franz für GR. Pointl Helmut
GR. Heinzl Helmut für GR. Schärfl Michael
GR. Dipl.Ing. Mitter Franz für GR. Pimingsdorfer Ernst
GR. Scherfler Hermann für GR. Kaufmann Josef
GR. Goldberger Anton für GR. Böcklinger Herbert
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
Vizebgm. Wimmer Franz
GR. Pointl Helmut
GR. Schärfl Michael
GR. Pimingsdorfer Ernst
GR. Kaufmann Josef
GR. Böcklinger Herbert
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Waldenberger Klaus
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 24.04.1997
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.03.1997 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Verordnung bezüglich Widmung von Straßen im Gemeindebereich.
2. Genehmigung des Entsorgungskonzeptes für das Gemeindegebiet Riedau.
3. Genehmigung des Verkaufes von Restgrundflächen beim Parkplatz der Hauptschule.
4. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Errichtung der Aussegnungshalle.
5. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Erweiterung der Kanalisationsanlage.
6. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Errichtung eines Feuerwehrschlauchturmes.
7. Beschlußfassung über die Befreiung der Mehrzweckhallengebühr für Veranstaltungen
örtlicher Vereine im Kulturjahr 1997.
8. Behandlung eines Einspruches gegen einen Benützungsbewilligungsbescheid.
9. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
10. Errichtung eines Schulweges mit dem Bau einer Prambrücke in Ottenedt; Grundsatzbeschluß.
11. Beratung bezüglich der Genehmigung des Verkaufes von Speiseeis in verpackter
Form im Freibad Riedau.
12. Ausbildung von Lehrlingen; Beratung bezüglich Gewährung von Förderungsbeiträgen.
13. Vereinbarung mit Herrn Gerner bezüglich Verrechnung der Anliefermengen von
privaten Haushalten zur Kompostieranlage.
14. Änderung der Abfallordnung.
15. Änderung der Abfallgebührenordnung ab 01.07.1997.
16. Abschluß eines Mietvertrages mit den Mietern Göttfert.
17. Behandlung von verschiedenen Förderungsansuchen.
18. Beratung und Genehmigung bezüglich Verwendung des Sollüberschusses vom Finanzjahr 1996.
19. Auflösung eines Dienstverhältnisses.
20. Bericht des Bürgermeisters.
21. Allfälliges.
TOP. 1.) Verordnung bezüglich Widmung von Straßen im Gemeindebereich.
Von Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer wird erklärt, daß verschiedene Straßenzüge im Gemeindegebiet durch entsprechende Verordnungen des Gemeinderates, gemäß dem O.ö. Straßengesetz 1991, für den Gemeingebrauch zu widmen und in die jeweils zutreffende Straßengattung einzureihen sind. Die betroffenen Straßen werden an Hand eines Overheadplanes vom Bürgermeister wie folgt erläutert und die im Entwurf vorliegenden Verordnungen zur Kenntnis gebracht:
Straßenzug Widmungskategorie
Erweiterung Siedlungsstraße Pomedt (Kaufmann) Ortschaftsweg
Zufahrt Unimarkt/Kopfberger usw. Ortschaftsweg
Ottenedt (Verbindungsstück Vormarkt/Ottenedt) Ortschaftsweg
Johann-Raaber-Straße (Zufahrt Einsatzzentrum) Ortschaftsweg
Zufahrtsstraße Dr. Mooseder Ortschaftsweg
Zufahrtsstraße in Schwaben Baumgartner/Gumpinger Güterweg
Von GR. Herbert Aschauer wird der Antrag gestellt, die vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten Verordnungen vollinhaltlich zu genehmigen.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu und die Verordnungen
für die oben beschriebenen Straßenzüge werden somit genehmigt.
TOP. 2.) Genehmigung des Entsorgungskonzeptes für das
Gemeindegebiet Riedau.
Das Entsorgungskonzept wurde bereits einmal vom Gemeinderat beschlossen, erklärt der Vorsitzende. Dieser Beschluß wurde jedoch irrtümlich vor Ablauf der Kundmachungsfrist gefaßt und somit ist eine neuerliche Beschlußfassung durch den Gemeinderat notwendig.
Da es sich hierbei um eine reine Formsache handelt, beantragt GR. Günter Ortner, das vorliegende Entsorgungskonzept für das Gemeindegebiet Riedau vollinhaltlich zu genehmigen.
Beschluß: Dieser Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen
und das Entsorgungskonzept dadurch genehmigt.
TOP. 3.) Genehmigung des Verkaufes von Restgrundflächen beim
Parkplatz der Hauptschule.
An Hand eines Lageplanes wird vom Bürgermeister erläutert, welche Grundstücke, die als Restflächen beim Hauptschulparkplatz entbehrlich werden, veräußert werden sollen und wer diese erwerben will. Es gibt einen Beschluß des Gemeinderates, mit welchem der Quadratmeterpreis für die Veräußerung von Restgrundstücken auf S 150,00 pro Quadratmeter festgelegt wurde. In diesem Fall wurde jedoch mit den Kaufinteressenten bei der damaligen Verkaufsverhandlung, die vor diesem Gemeinderatsbeschluß liegt, ein Quadratmeterpreis von S 100,00 vereinbart. Die Grundstücksvermessung wurde bereits durchgeführt und der Abschluß von Kaufverträgen ist nicht erforderlich, da die grundbücherliche Durchführung nach § 15 Liegenschaftsgesetz möglich ist. Die Grundbuchskosten für die Verbücherung von ca. S 2.000,00 werden von der Gemeinde übernommen.
Folgende Grundverkäufe sollen genehmigt werden:
AUFTEILUNG:
Estl Anna, Riedau 62 18 m² S 1.800,00
Schönleitner Erich und
Biedner Gertrude, Riedau 68 55 m² S 5.500,00
Cevik Ibrahim u. Mustafa (Riedau 70)
4760 Raab, Riedlhof 20 35 m² S 3.500,00
Cevik Ramazan und Nuri (Riedau 69)
4114 Neuhaus/D., Plöcking 29 30 m² S 3.000,00
Hofpointner Alois und Monika,
Goertz Helmut, Riedau 67 60 m² S 6.000,00
Gollnböck Karl und Maria
Riedau 66 43 m² S 4.300,00
Prechtl Ingeborg
4742 Pram 40 15 m² S 1.500,00
Gruber-Eichberger Maria
Riedau 58 41 m² S 4.100,00
Krupa Heinz u. Roswitha
Riedau 63 58 m² S 5.800,00
GESAMT S 35.500,00
Nachdem die Vermessung bereits abgeschlossen ist und es sich hierbei nur um eine Berichtigung nach den tatsächlichen Gegebenheiten handelt, wird von GR. Franz Köstlinger der Antrag gestellt, die Grundverkäufe, wie oben beschrieben, zu einem Quadratmeterpreis von S 100,00 zu genehmigen.
Auch GV. Gottfried Weilhartner ist für den Verkauf dieser Restflächen. Für die Gemeinde sind diese Grundstücksteile nicht nützlich, für die Anrainer sind sie jedoch wertvoller und die aus diesem Verkauf resultierenden Einnahmen sind auch positiv.
Beschluß: Abschließend wird über den Antrag von GR. Franz Köstlinger
abgestimmt und dabei einhellige Zustimmung erzielt.
TOP. 4.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die
Errichtung der Aussegnungshalle.
Von Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer wird erklärt, daß für die Flüssigmachung der gewährten Bedarfszuweisungsmittel der nachstehend angeführte Finanzierungsplan vom Gemeinderat beschlossen werden muß.
(Beträge in S 1.000,00)
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan für die Aussegnungshalle zu genehmigen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 5.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für
die Erweiterung der Kanalisationsanlage.
Für die Erweiterung der Kanalisationsanlage ist für die Flüssigmachung der gewährten Bedarfszuweisungsmittel ein Gemeinderatsbeschluß über die Genehmigung des vorgelegten Finanzierungsplanes notwendig, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Dieser Finanzierungsplan wird von ihm wie folgt vorgetragen und gleichzeitig der Antrag auf Genehmigung gestellt:
(Beträge in S 1.000,00)
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag
zu und der Finanzierungsplan ist somit genehmigt.
TOP. 6.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Errichtung
eines Feuerwehrschlauchturmes.
Für die Errichtung eines Feuerwehrschlauchturmes wurde ebenfalls um Bedarfszuweisungsmittel angesucht, erklärt der Vorsitzende. Um in den Genuß dieser Förderungsmittel zu gelangen muß ein vom Land vorgelegter Finanzierungsplan vom Gemeinderat beschlossen werden. Dieser Finanzierungsplan wird vom Vorsitzenden vorgetragen. Abschließend wird von ihm der Antrag gestellt, den wie folgt zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan zu genehmigen.
(Beträge in S 1.000,00)
Beschluß: Der zur Kenntnis gebrachte Finanzierungsplan wird
einstimmig genehmigt.
TOP. 7.) Beschlußfassung über die Befreiung der Mehrzweckhallen-
gebühr für Veranstaltungen örtlicher Vereine im Kulturjahr 1997.
In einer der letzten Gemeinderatssitzungen wurde bereits einmal darüber beraten, den örtlichen Vereinen und Organisationen für das Kulturjahr, so wie dies bisher üblich gewesen ist, die Mehrzweckhalle gratis zur Verfügung zu stellen, erklärt der Vorsitzende. Es handelt sich hier um einen Gesamtbetrag von ca. S 7.000,00. Um jedoch diese Vereinsförderung gewähren zu können, ist ein Beschluß des Gemeinderates notwendig.
Von GV. Peter Gahleitner wird erklärt, daß sich alle Gemeinderatsmitglieder bei der damaligen Beratung für eine Befreiung von der Mehrzweckhallenmiete ausgesprochen haben. Er stellt daher den Antrag, die Mehrzweckhalle im Kulturjahr 1997 den örtlichen Vereinen und Organisationen gratis zur Verfügung zu stellen.
Von GR. Franz Stiglmayr wird die Frage gestellt, ob für die Reinigung der Mehrzweckhalle offizielle Stundensätze vorliegen, oder ob diese vom Schulwart Reisinger individuell festgelegt werden können.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt dazu, daß die Kosten für die Reinigung vom Schulwart festgelegt werden und zwar nach dem Aufwand der Reinigung. Es wird jedoch demnächst eine Besprechung mit Herrn Reisinger stattfinden, wo dies genau geklärt werden soll, da sich schon einige Vereine über die hohen Reinigungskosten beschwert haben.
Beschluß: Abschließend wird über den Antrag von GV. Peter Gahleitner
abgestimmt und dabei einhellige Zustimmung erzielt.
TOP. 8.) Behandlung eines Einspruches gegen einen
Benützungsbewilligungsbescheid.
Vom Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer wird erklärt, daß die Ehegatten Herbert und Edith Bichl, Pomedt 68, gegen den Benützungsbewilligungsbescheid des Bürgermeisters vom 18.05.1983, Bau-210/13-1980/1983-S, betreffend dem Bauvorhaben der Ehegatten Franz und Marianne Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66, Einspruch erhoben haben. Erstens ist festzuhalten, daß im Benützungsbewilligungsverfahren den Nachbarn keine Parteistellung mehr zukommt. Die Berufung ist daher mangels einer Parteistellung der Nachbarn Herbert und Edith Bichl abzulehnen. Zuständig dafür ist jedoch die Baubehörde zweiter Instanz, also der Gemeinderat.
Abschließend wird vom Vorsitzenden der Antrag gestellt, nachstehenden Bescheid, mit dem die Berufung abgelehnt werden soll, zu genehmigen.
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
. .
An Zahl: Bau-210/13-1980/1997-G/W
1.
Herrn Herbert Bichl Datum: 29. April 1997
Pomedt 68
4752 Riedau und DVR: 0092967
2.
Frau Edith Bichl
Pomedt 68
4752 Riedau
. .
Gegenstand: Garagenneubau, Geländeabsenkung,
Parkplatzherstellung auf dem Grundstück Nr. 208/3
KG. Riedau
Bezug: Berufung der Ehegatten Herbert und Edith
Bichl vom 28.06.1996 gegen den Bescheid des
Bürgermeisters vom 18.05.1983, Bau-210/13-1980/1983-S
B e s c h e i d
Der Gemeinderat hat sich mit Ihrer oben angeführten Berufung in der Sitzung am 29. April 1997 beschäftigt, und es ergeht aufgrund des dabei gefaßten Gemeinderatsbeschlusses folgender
Spruch
Gemäß § 42 (1 und 2) AVG iVm § 95 (1) O.ö. Gemeindeordnung 1990, sowie aufgrund der §§ 58 (1) O.ö. Bauordnung 1994 iVm mit 46 (3) und 50 O.ö. Bauordnung 1976, wird die Berufung vom 28.06.1996 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 18.05.1983, Bau-210/13-1980/1983-S, abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt.
Begründung
Der mit gegenständlicher Berufung bekämpfte Kollaudierungsbescheid wurde nach dem am 28.04.1983 ordnungsgemäß durchgeführten Lokalaugenschein, zu der die Personen gemäß § 57 O.ö. Bauordnung 1976 ordnungsgemäß geladen wurden, vom Bürgermeister am 18.05.1983 ordnungsgemäß erlassen. Im Ergebnis des Verfahrens war die Berufung daher als unberechtigt abzuweisen. Der Bescheid des Bürgermeisters war daher vollinhaltlich zu bestätigen.
Es sei noch angeführt, daß nach Ansicht der Baubehörde zweiter Instanz entgegen den Ausführungen der Rechtsmittelwerber der Kollaudierungsbescheid in all seinen Punkten den zum damaligen Zeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
Da die Beiziehung der Nachbarn zum Lokalaugenschein über die Benützungsbewilligung nicht gefordert ist und auch die Zustellung eines Bescheides nicht zu erfolgen hat, war spruchgemäß zu entscheiden.
Vorstellungsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch mit einem begründeten Antrag beim hiesigen Marktgemeindeamt eingebracht werden kann. Die Vorstellung ist mit S 120,- zu stempeln.
Der Vizebürgermeister:
Beschluß: Bei dieser Abstimmung erklärt sich GR. Franz Stiglmayr
als befangen. Die übrigen 24 Gemeinderatsmitglieder
stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 9.) Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
Obmann GR. Günter Ortner berichtet, daß am 10.04.1997 eine Bauausschußsitzung stattgefunden hat. Dabei wurde unter anderem die Sanierung der Klosterstraße vor Ort besprochen. Abschließend war man sich darüber einig, daß auf jeden Fall die Entwicklung der Dorferneuerung abzuwarten ist, bevor Baumaßnahmen jeglicher Art gesetzt werden.
Vor Ort wurde auch die Situierung des geplanten Steges in Verbindung mit einem Schulweg diskutiert. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt bei dieser Sitzung, daß laut Aussage des Gewässerbezirkes Grieskirchen das Profil der Pram nicht verändert werden darf. Der Schulweg nach dem Steg soll entlang der Grundgrenze Gemeinde/Leitz (Hundeabrichteplatz) bis zur Einmündung in den bestehenden Weg, welcher sich im Besitz der Fa. Leitz befindet, geführt werden. Mit der Fa. Leitz wurde über die Benützung dieses Weges auf einer Länge von ca. 200 m gesprochen und diese haben sich bereit erklärt dies zu dulden. Eine vertragliche Regelung in Form eines grundbücherlich sicherzustellenden Geh- und Fahrtrechtes wird noch folgen. Geplant ist, diesen Weg mit einem Unterbau von 30 cm herzustellen und auf diesen soll Asphaltbruch aufgetragen werden. Die Brücke selbst soll in einer Mindestbreite von 2 m, der Schulweg in einer Breite von 2,50 m ausgeführt werden. Zu klären ist noch die Ausführung dieses Steges. Zur Debatte steht eine Herstellungsart in Holz oder Stahl. Einig war man sich auch darüber, daß dieser Steg nicht befahrbar hergestellt werden soll. Die Situierung soll dort erfolgen, wo sie lt. dem Projekt der Fa. Pfeiffer vorgesehen ist. Die Ausführung und die Form der Brücke bzw. die Abwegung der Vor- und Nachteile einer Holz- bzw. einer Stahlbrücke muß der Gemeinderat beraten und beschließen.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich für den Bericht und erklärt, daß bei einer Vorsprache beim Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Brückenbau, um Hilfestellung für dieses Vorhaben ersucht wurde. Diese Abteilung hat sehr schnell reagiert. Es fand bereits ein Lokalaugenschein mit den Sachbearbeitern der Abt. Brückenbau statt. Dabei wurde auch bereits die Ausnivellierung vorgenommen und es wird ein fertiges Projekt in 1 bis 2 Wochen vorgelegt werden. Der Gemeinde entstehen dadurch keine Kosten. Herrn Ing. Weiß, Abt. Brückenbau, wäre ein Holzbrücke lieber. Laut seiner Aussage dürften die Ausgaben dafür aber bei ca. S 1 Mio liegen. Die Kosten, die von der Fa. Pfeiffer veranschlagt wurde, sind seiner Meinung nach zu niedrig.
Wenn das Projekt vom Land in einer endgültigen Form vorliegt, sollen von verschiedenen Firmen Angebote eingeholt werden und zwar in Holz- und Stahlausführung, glaubt GR. Günther Ortner. Auf jeden Fall müßte aus Gründen der Haltbarkeit bei einer reinen Holzbrücke ein Dach vorgesehen werden.
Von GR. Gerhard Berghammer wird ein Plan von einer Holzbrücke vorgelegt. Die Kosten für diese Brücke belaufen sich auf S 450.000,00. Er hat sich mit einigen Personen unterhalten und alle haben sich für eine Holzbrücke ausgesprochen.
Auch GR. Hermann Dick ist der Meinung, daß eine Holzbrücke nicht S 1 Mio. kosten kann. Sein Sohn hat ein Projekt für eine Holzbrücke mit Dach ausgearbeitet und die Kosten dafür würden sich auf S 475.000,00 belaufen. Diese Brücke wurde bereits einmal gebaut und daher sind diese Kosten keine Spekulation sondern beruhen auf Tatsachen.
GR. Gottfried Weilhartner spricht sich gegen eine Brücke mit Dach aus, da diese nicht in unsere Gegend passen würde. Dieser Meinung ist auch GR. Ernst Hintermayr.
TOP. 10.) Errichtung eines Schulweges mit dem Bau einer Prambrücke
in Ottenedt, Grundsatzbeschluß.
Es geht darum, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer, daß der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluß fassen muß, ob der Schulweg mit Prambrücke errichtet wird oder nicht, um etwaige Vorausplanungen vorantreiben zu können. Von ihm wird auch der Antrag gestellt, diesen Schulweg mit Errichtung einer Brücke über die Pram zu errichten.
GV. Peter Gahleitner erklärt, daß die ÖVP-Fraktion für die Verwirklichung dieses Vorhabens ist. Wenn man sich bei der heutigen Sitzung einigen könnte, welche Varianten bei der Brückengestaltung ausgeschrieben werden sollen, könnte wertvolle Zeit gewonnen werden. Er spricht sich für eine Ausschreibung in 4 Varianten aus und zwar eine reine Holzkonstruktion ohne Dach, eine reine Holzkonstruktion mit Dach, eine reine Stahlkonstruktion ohne Dach und eine Mischkonstruktion aus Holz-Stahl und ohne Dach.
Auch GV. Gottfried Weilhartner und GV. Franz Schabetsberger sind für die Errichtung dieses Schulweges.
Nachdem dieses Projekt zum Schulbeginn im September abgeschlossen sein soll, muß mit den Arbeiten so bald wie möglich begonnen werden. Der Schulweg über die ehemaligen Madlspergergründe bis zum vorgesehenen Pramsteg könnte bereits errichtet werden, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß nach Vorlage des fertigen Projektes vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Brückenbau, eine Ausschreibung nach den von GV. Peter Gahleitner vorgeschlagenen vier Varianten erfolgen soll. Nach der Vorlage der Anbote entscheidet der Gemeinderat. Heute geht es nur um den Grundsatzbeschluß, nicht um die Lösung von Detailfragen.
Beschluß: Abschließend wird über den Antrag von Bürgermeister Ing.
Johann Demmelbauer abgestimmt und dabei einhellige
Zustimmung erzielt.
TOP. 11.) Beratung bezüglich der Genehmigung des Verkaufes von
Speiseeis in verpackter Form im Freibad Riedau.
Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß im Pachtvertrag für das Badbuffet festgehalten ist, daß der Verkauf von Speiseeis in verpackter Form durch den Buffetpächter im Hallen- und Freibad Riedau nicht gestattet ist. Die Pächterin, Frau Feldbauer Gabriele, hat nun bei ihm vorgesprochen und sie ersucht um Genehmigung für den Verkauf von verpacktem Speiseeis. Da nun neben dem Unimarkt auch der Getränkemarkt verpacktes Eis verkaufen wird, bedeutet dies für sie eine grobe Benachteiligung.
Nachdem auch andere Geschäfte in Badnähe verpacktes Speiseeis verkaufen, soll man auch der Buffetpächterin im Hallen- und Freibad den Verkauf von verpacktem Speiseeis ermöglichen, erklärt GR. Elfriede Kopfberger. Sie stellt daher den Antrag, den Verkauf von verpacktem Speiseeis im Hallen- und Freibad Riedau zu genehmigen. Der Passus im bestehenden Pachtvertrag, daß der Verkauf von verpacktem Speiseeis nicht gestattet ist, soll daher gestrichen werden.
Auch GV. Anna Wolschlager und GV. Gottfried Weilhartner sind für diese Regelung, um Frau Gabriele Feldbauer gleiche wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu ermöglichen.
Beschluß: Der Antrag von GV. Elfriede Kopfberger wird einstimmig
angenommen.
TOP.12.) Ausbildung von Lehrlingen; Beratung bezüglich
Gewährung von Förderungsbeiträgen.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt den Erlaß des Amtes der O.ö. Landesregierung zur Kenntnis, indem die Förderung und Einstellung von Lehrlingen in Betrieben durch die Gemeinde geregelt ist. Es gibt einen Lehrplatzmangel in Oberösterreich und durch die Initiative des Landes sollen Lehrplatzstellen gefördert werden. Da von ihm selbst in seinem Betrieb schon lange Lehrlinge ausgebildet werden, steht er voll und ganz hinter dieser Aktion. Sein Vorschlag ist, Betrieben für jeden ab 01.02.1997 bis 31.12.1998 neu eingestellten Lehrling eine Förderung in der Höhe der für diesen Lehrling entrichteten Kommunalsteuer auf die Dauer seiner Lehrzeit zu gewähren. Diese Förderung wird zu 50 % von der Gemeinde und zu 50 % vom Land Oberösterreich, Gemeindereferat, getragen. Der Förderungszeitraum des Landes ist jedoch auf die Jahre 1997 und 1998 beschränkt. Der Vorsitzende stellt daher den Antrag, diese Förderung, wie beschrieben, zu genehmigen.
GR. Heinrich Ruhmanseder ist der Meinung, daß es sich bei dieser Förderung nur um einen Tropfen auf dem heißen Stein handelt. Es müßten die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert werden um Betriebe wieder dazu bewegen zu können Lehrlinge auszubilden.
Eine Förderung ist sicher sinnvoll um den Lehrplatzmangel entgegen zu wirken, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Die Gemeinde selbst aber könnte ein Zeichen setzen und sich die Aufnahme eines Bürolehrlings überlegen
Von Gemeindesekretär Adolf Gumpinger wird dazu erklärt, daß ein Bürolehrling sicherlich beschäftigt werden könnte. Wenn der Gemeinderat die Aufnahme eines Lehrlings beschließt, wird genug Arbeit vorhanden sein um diesen Lehrling sinnvoll einzusetzen.
Es handelt sich zwar nur um einen kleinen Impuls, erklärt GV. Gottfried Weilhartner, seine Fraktion ist aber für die Einführung dieser Lehrlingsförderung. Sollten ein oder zwei Lehrplätze dadurch geschaffen werden können, ist dies schon ein kleiner Erfolg.
Beschluß: Der Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig angenommen.
TOP. 13.) Vereinbarung mit Herrn Josef Gerner bezüglich Verrechnung
der Anliefermengen von privaten Haushalten zur Kompostieranlage.
Bei der letzten Umweltausschußsitzung im November 1996 wurde über die Einführung einer einheitlichen Abfallgebührenordnung für den Bezirk Schärding, wie vom Bezirksabfallverband vorgeschlagen, gesprochen, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Er möchte auf jeden Fall eine Verwaltungsvereinfachung herbeiführen.
Bei der derzeitigen Regelung erfolgt die Vorschreibung auf Grund von Lieferscheinen von Herrn Gerner an die betreffenden Haushalte. Diese Regelung ist jedoch mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden. Einfacher wäre es, wenn die Gemeinde S 30,00 pro Haushalt an Herrn Gerner bezahlen würde und es für die Anlieferung von kompostierbaren Material für die Haushalte keine Mengenbeschränkung mehr gibt. Dieser Betrag ist in der Grundgebühr enthalten und ist somit automatisch in der Abfallgebühr inkludiert. Der bisher zusätzliche Verwaltungsaufwand fällt somit weg. Herr Gerner muß natürlich auch in Zukunft weiterhin Aufzeichnungen über die Anlieferungen führen und hat der Gemeinde jederzeit Einsicht in die Listen zu gewähren.
GR. Hermann Dick spricht sich ebenfalls für diese verwaltungstechnisch einfachere Vorgangsweise aus. Von ihm wird daher der Antrag gestellt, ab 01.01.1997 pro Haushalt S 30,00, inkludiert in der Grundgebühr, einzuheben und an Herrn Gerner abzuführen.
Diese Regelung ist sicherlich nicht teuer für den einzelnen Haushalt, aber nicht ganz gerecht, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Dieses System ist nach dem Solidaritäts- und nicht nach dem Verursacherprinzip aufgebaut. Seine Fraktion wird aber doch dieser Regelung die Zustimmung geben.
Dieser Betrag ist in der Grundgebühr inkludiert. Wenn in Zukunft mehr getrennt wird, verringert sich die Deponiegebühr und es kann vielleicht die Grundgebühr verringert werden, was wiederum dem Einzelnen zu gute kommt, erklärt GR. Günther Ortner.
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 14.) Änderung der Abfallordnung.
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß die Abfallordnung, nach einem Muster des Bezirksabfallverbandes, den gesetzlichen Bestimmungen anzupassen ist. Die Änderungen sind sehr gering. Die Abfallordnung wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
. .
Zahl: 813-0-1997-G/W
Datum: 29. April 1997
DVR: 0092967
. .
A B F A L L O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 29.04.1997.
Auf Grund des § 13 des OÖ. Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, OÖ. AWG LGBl. Nr. 28/1991, wird verordnet:
§ 1
Öffentliche Abfallabfuhr
1) Die Marktgemeinde Riedau betreibt für die regelmäßige Sammlung und Abfuhr der im Gemeindegebiet anfallenden Hausabfälle und sperrigen Abfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.
2) Die Marktgemeinde Riedau betreibt für die regelmäßige Sammlung und Abfuhr der im Gemeindegebiet anfallenden Bioabfälle (Küchenabfälle) eine öffentliche Abfallabfuhr.
3) Die Marktgemeinde Riedau kann sich zur Erfüllung dieser Aufgaben Dritter bedienen und mit diesen einen privatrechtlichen Vertrag über die Sammlung und Abfuhr von Abfällen abschließen.
§ 2
Begriffsbestimmungen
1) Hausabfälle sind alle festen Stoffe, die in Haushalten überlicherweise anfallen sowie die in Anstalten, Betrieben und sonstigen Arbeitsstellen anfallenden Stoffe ähnlicher Art und Menge, sofern sie nicht einer Verwertung als Altstoff oder einer Verrottung als Kompostierabfälle zugeführt werden.
2) Sperrige Abfälle sind Stoffe im Sinne des Abs. 1, die wegen ihrer Größe und Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehälter gelagert werden können.
3) Kompostierabfälle sind verrottbare Stoffe im Sinne der Abs. 1 und 2 wie Gras-, Baum- und Strauchschnitt, Laub, Küchenabfälle, die einer Kompostierung zugeführt werden.
4) Sachen, die Abfälle im Sinne der Abs. 1 und 2 darstellen und sodann einer stofflichen Verwertung zugeführt werden gelten als Altstoffe.
5) Stoffliche Verwertung von Abfällen bedeutet den Einsatz von Altstoffen zur Erzielung von Wirtschaftsgütern (z.B. Wiederverwertung, Weiterverarbeitung, Rückgewinnung).
6) Kompostierung (Verrottung) ist die Umwandlung von Kompostierabfällen in humusähnliche Stoffe.
§ 3
Abfalltrennung
1) Jedermann ist verpflichtet, Abfälle bereits beim Anfall soweit zu trennen und so getrennt zu lagern und bereitzustellen, daß eine weitestgehende stoffliche Verwertung bzw. Kompostierung möglich wird.
2) Insbesondere sind Hausabfälle, sperrige Abfälle und Kompostierabfälle getrennt zu lagern und für die Sammlung und Abfuhr bereitzustellen bzw. die Kompostierabfälle auf eigenem Grund zu kompostieren oder zur Kompostierungsanlage bereitzustellen.
3) Verrottbare Küchenabfälle sind von den übrigen Küchenabfällen getrennt zu lagern und zusammen mit anderen Kompostierabfällen nach Maßgabe auf eigenem Grund zu kompostieren oder zur Kompostierungsanlage bereitszustellen.
§ 4
Abholbereich
1) Der Abholbereich für die (öffentliche) Abfuhr von Hausabfällen und sperrigen Abfällen umfaßt das gesamte Gebiet der Marktgemeinde Riedau.
2) Der Abholbereich für die (öffentliche) Abfuhr der Bioabfallsäcke umfaßt das gesamte Gebiet der Marktgemeinde Riedau.
§ 5
Anschlußpflicht
1) Die Grundeigentümer im Abholbereich sind berechtigt und verpflichtet, die auf ihren Grundstücken anfallenden Hausabfälle, sperrigen Abfälle und Bioabfälle (Küchenabfälle) durch die öffentliche Abfallabfuhr durch den von der Gemeinde beauftragten Dritten sammeln und abführen zu lassen.
2) Von der Anschlußpflicht gemäß Abs. 1 sind ausgenommen:
a) Grundeigentümer insoweit, als sie über eigene zulässige
Abfallbehandlungsanlagen verfügen;
b) Grundeigentümer hinsichtlich jener Teile der Abfälle, die verfüttert werden.
3) Der Bürgermeister kann im Einzelfall auf Antrag Grundeigentümer von der Anschlußpflicht mit Bescheid ausnehmen, wenn Abfälle nur zeitweilig und nur in geringen Mengen anfallen und die ordnungsgemäße Lagerung und Abfuhr der gesamten auf diesen Grundstücken anfallenden Hausabfälle und sperrigen Abfälle (Kompostierabfälle) nach den Grundsätzen des OÖ. AWG 1990 gewährleistet ist. Der Bescheid hat die notwendigen Auflagen und Bedingungen zu enthalten und ist zu befristen oder erforderlichenfalls auf bestimmte Arten der Hausabfälle oder sperrigen Abfälle (Kompostierabfälle) zu beschränken. Die Ausnahme ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen für die Erteilung wegfällt oder wenn der Grundeigentümer den Widerruf der Ausnahme beantragt.
§ 6
Abfallbehälter
1) Für die Lagerung der Hausabfälle sind von den Anschlußpflichtigen zu verwenden:
Grundsätzlich Abfalltonnen der Type TRL 5/90 (DIN 6629) mit der Bezeichnung Stahlblech-Ringtonne mit einem Fassungsraum von 90 Litern bzw. 90 Liter Kunststoff-Ringtonne.
Falls erforderlich oder über Wunsch des Grundstückseigentümers Großraumabfallbehälter (Abfallkontainer) aus Stahlblech mit einem Fassungsvermögen von 800 Litern bzw. 1100 Litern (ÖNORM S 2015).
2) a) Die Abfallbehälter für Hausabfälle sind vom jeweiligen Anschlußpflichtigen selbst zu beschaffen oder können von der Marktgemeinde gegen Kostenersatz bezogen werden.
b) Die Biosäcke für die Bioabfälle werden von der Marktgemeinde beschafft und an die Anschlußpflichtigen verkauft.
3) Bei einem außergewöhnlichen Anfall von Abfall dürfen zusätzlich zu den vorhandenen Abfallbehältern Abfallsäcke von 60 Litern (ÖNORM S 2010) zur Abfallabfuhr verwenden werden. Solche Abfallsäcke müssen besonders gekennzeichnet sein und können beim Marktgemeindeamt Riedau gegen Entrichtung der Abfallgebühr behoben werden.
Weiters ist bei einem außergewöhnlichen Anfall von Abfall die Verwendung von Wertmarken möglich. Die Wertmarken sind auf den zur Abfallabfuhr gemeldeten Abfallbehälter zu verwenden und werden gegen Entrichtung der Abfallgebühr beim Marktgemeindeamt Riedau abgegeben.
4) Zur Abfallabfuhr dürfen nur Abfallbehälter mit Kennmarken oder Wertmarkenkennzeichnung bereitsgestellt werden, wobei blaue Kennmarken für ein 2wöchentliches Abfuhrintervall gelten und rote Kennmarken für ein 4wöchentliches Abfuhrintervall gelten.
5) Die Anschlußpflichtigen haben die Abfallbehälter an hiefür geeigneten, für die Benützer der Behälter und die mit der Sammlung und Abfuhr betrauten Personen leicht zugänglichen Stellen so aufzustellen, daß durch deren ordnungsgemäßge Benützung, Entleerung oder Transport keine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung für Menschen erfolgen kann. Wird dieser Verpflichtung nicht ensprochen, ist der Ort der Aufstellung vom Bürgermeister mit Bescheid zu bestimmen.
6) Am Tag der Sammlung und Abfuhr haben die Anschlußpflichtigen dafür zu sorgen, daß die Abfallbehälter oder die bereits verschlossenen Abfallsäcke bis spätestens 06.00 Uhr am Straßenrand der öffentlichen Aufschließungsstraße des Grundstückes zur Abholung durch die öffentliche Abfallabfuhr aufgestellt werden oder auf einem anderen durch die Marktgemeinde Riedau bestimmten Ort.
7) Die Abfallbehälter dürfen nicht beschädigt sein und nur soweit gefüllt werden, daß sie stets ordnungsgemäß geschlossen werden können. Das Einstampfen oder Einschlämmen der Hausabfälle (kompostierabfälle) in die Behälter, das Auslerren oder Umleeren der Behälter ohne zwingenden Grund ist verboten. Andere als Hausabfälle (Kompostierabfälle) dürfen nicht eingefüllt werden.
§ 7
Anzahl der Abfallbehälter
Die Anzahl der für ein Grundstück verwendeten Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar insbesondere nach Maßgabe der Anzahl der Hausbewohner oder Haushalte, der Art und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und Menge der durchschnittlich anfallenden Hausabfälle und der Größe der Abfallbehälter. Im Zweifelsfall ist die Anzahl von amtswegen oder auf Antrag der Anschlußpflichtigen vom Bürgermeister nach folgenden Grundsätzen mit Bescheid festzusetzen:
Eine 90 Liter Abfalltonne für:
a) je Haushalt mit eigener Kochstelle;
bei Vorhandensein von mehreren Haushalten in einem Wohnhaus kann die Entsorgung des Abfalls mit einer Abfalltonne für zwei Haushalte gemeinsam beantragt werden. Die Bewilligung ist vom Bürgermeister zu erteilen, wenn gewährleistet ist, daß dadurch die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls für diese zwei Haushalte gewährleistet ist und die Abfuhr zweiwöchentlich erfolgt;
b) je Verkaufsstelle (Geschäfte);
c) je Büro, Ordination oder sonstige Dienststelle;
d) je gewerbl. Betrieb mit geringem Abfallanfall.
Zwei oder mehr 90 Liter Abfalltonnen oder einen 800 Liter Abfallkontainer je nach Art des Betriebes und Menge des Abfallanfalles für:
a) je gastgewerblichen Betrieb
b) je Beherberungsbetrieb
c) Schulen
d) sonst. Veranstaltungslokalitäten mit größeren Besucherzahlen
e) je gewerbl. Betieb mit größerem Abfallanfall.
§ 8
Abfuhrtermine
1) Die Sammlung und Abfuhr von Hausabfällen durch die Gemeinde bzw. durch den beauftragten Dritten erfolgt
a) in 2wöchigem Zeitabstand in nachfolgenden Ortschaften bzw. Ortschaftsteilen:
Achleiten
Berg ab Haus Nr. 5
Habach
Ottenedt
Pomedt
Schwaben ab Haus Nr. 22
Schwabenbach
Vormarkt
Wildhag
b) in 4wöchigem Abstand in nachfolgenden Ortschaften bzw. Ortschaftsteilen:
Berg Haus Nr. 1 bis 4
Bayrisch-Habach
Schwaben Haus Nr. 1-21
Stieredt
2) Die Sammlung und Abfuhr der sperrigen Abfälle durch die Marktgemeinde Riedau bzw. durch einen beauftragten Dritten erfolgt zweimal im Jahr. Darüber hinaus erfolgt die Sammlung und Abfuhr von sperrigen Abfällen im wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß nach Bedarf.
3) Die Sammlung und Abfuhr der Bioabfälle (Küchenabfälle) durch die Gemeinde (bzw. durch den
beauftragten Dirtten) erfolgt wöchentlich.
3) Die Tage der Sammlung und Abfuhr der Hausabfälle, sperrigen Abfälle sowie Kompostierabfälle sind vom Bürgermeister rechtzeitig ortsüblich bekanntzugeben oder auf sonst geeignete Art und Weise zu veröffentlichen (Amtstafel, Rundschreiben, Gemeindenachrichten).
§ 9
Kompostierungsanlagen
Die Marktgemeinde Riedau bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des vertraglich gebundenen Dritten, Herrn Josef Gerner, Hohenerlach 1, 4751 Dorf/Pram, welcher eine Kompostierungsanlage mit dem Standort Dorf/Pram, Hohenerlach 1, zur Umwandlung der im Gemeindegebiet anfallenden Kompostierabfälle betreibt.
§ 10
Anzeigepflicht
Ändern sich auf einem Grundstück durch Neubau, Zubau, Änderung der Benützungsart udgl. die Grundlagen für die Abfallgebühr, so hat dies der Eigentümer unverzüglich der Marktgemeinde Riedau anzuzeigen.
§ 11
Bauwerke auf fremden Grund
Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zubehör eines Baurechtes) sind die für die Grundeigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.
§ 12
Gebühren und Beiträge
Die Berechnung der Abfallgebühr und des Abfallbehandlungsbeitrages ist nach den Bestimmungen des § 35 Abs. 4 OÖ. AWG vorzunehmen. Dazu erläßt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.
§ 13
Inkrafttreten
Diese Abfallordnung tritt mit 01.07.1997 in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen, die Abfallordnung betreffenden Verordnungen außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Von Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer wird abschließend der Antrag gestellt, die zur Kenntnis gebrachte Abfallordnung zu genehmigen.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen und die Abfallordnung
somit genehmigt.
TOP. 15.) Änderung der Abfallgebührenordnung ab 01.07.1997.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt an Hand einer Overheadfolie die Entwicklung der Abfallgebühren innerhalb der letzten vier Jahre. Geplant ist die Einführung einer Grundgebühr in der folgendes enthalten ist:
Bauschutt 0,2 m³ pro Haushalt (1 m³ ist frei)
Kompostierung
Sperrmüll
Sonderkosten Gemeinde (illegale Ablagerungen)
Bezirksabfallverbandsbeitrag + Aufzahlung Biosäcke
Gemeinde-Verwaltungspauschale
Altkleidersammlung
Altglas-, Altpapier-, Dosensammlung sowie der Gelbe Sack
Bei den 90 l Mülltonnen wird sich die 2-wöchentliche Abfuhr um S 4,54 pro Abfuhr erhöhen. Bei der 4-wöchentlichen Abfuhr erfolgt eine Verringerung um S 1,00. Wer weniger Abfall produziert bzw. wer den Abfall trennt, soll belohnt werden. Sollten sich die Abfallkosten ändern, kann jedes Jahr eine Änderung der Grundgebühr erfolgen. Der Altlastenbeitrag wird sich in den nächsten Jahren, auf Grund der Sünden der vergangenen Jahre, sicherlich erhöhen. Die Abfallgebührenordnung wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
. .
Zahl: 813-0-1997-G/Ge
Datum: 29. April 1997
DVR: 0092967
. .
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 29.04.1997, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.
Aufgrund des § 35 des O.Ö. Alfallwirtschaftsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 28/1991 i.d.g.F., wird verordnet:
§ 1
Gegenstand der Gebühr
1. Für die Benützung der Einrichtung der Gemeinde zur Sammlung und Abfuhr sowie
Kompostierung von Abfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten.
2. Für den Kostenersatz, den die Gemeinde zur Deckung des Aufwandes des Bezirksabfall-
verbandes zu leisten hat, ist ein Abfallbehandlungsbeitrag zu entrichten.
§ 2
Höhe der Gebühren
Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und den Mengengebühren.
I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:
1. für Haushalte:
a) pro Haushalt ............................................................................................. S 300,--
b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten) ................................ S 300,--
Der Abfallbehandlungsbeitrag ist in der Abfallgebühr mit einem Anteil von 50 % enthalten.
2. für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige
Arbeitsstellen:
a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter .............................................................S 150,-- zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 150,--
b) pro 800 Liter Restabfall-Container ..........................................................S 150,--
zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 150,--
c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze ................................................................S 150,--
Der Abfallbehandlungsbeitrag ist in der Abfallgebühr mit einem Anteil von 50 % enthalten.
II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, für Anstalten, Betriebe, gewerbliche
Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:
1. für die RESTABFALL-ABFUHR
a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter ........................................................ S 40,--
b) pro 800-Liter Restabfall-Container .................................................... S 420,--
c) je 60-Liter Abfallsack.......................................................................... S 30,--
d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter ......................... S 40,--
e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container ...................... S 420,--
2. für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)
a) für 52 Bioabfall-Säcke ........................................................................ S 275,--
b) für 26 Bioabfall-Säcke ........................................................................ S 140,--
c) für Einzel-Bioabfall-Säcke ................................................................... S 6,--
3. für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von > 5 m3
a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3 ......... S 94,38
b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3 ....................... S 141,57
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.
§ 4
Beginn der Gebührenpflicht
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt.
§ 5
Fälligkeit
Die Gebühren nach § 2 sind halbjährlich, und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1. c)bis e) und Pkt. II.2. a)bis c) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig, wobei die Müllsäcke nur in 10er Packungen abgegeben werden.
§ 6
Umsatzsteuer
In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 01.07.1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 20.04.1995 außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Der große Brocken Altlastensanierungsbeitrag tut finanziell weh, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Es muß auf jeden Fall danach getrachtet werden, die Bürger zu entlasten. Riedau ist sicher auf dem richtigen Weg. Durch die Auswahlmöglichkeit bei den Abfuhrintervallen kann jeder einzelne Haushalt Kosten sparen, obwohl der richtige Weg wäre, Müll zu vermeiden. Dies scheitert sicherlich an einer gewissen Lobby. Weniger Abfuhrtermine bedeutet weniger Fahrten und dies wiederum eine Kostenersparnis für den Bürger. Seine Fraktion wird dieser Abfallgebührenordnung zustimmen.
Diese Abfallgebührenordnung bringt, wenn man den Abfall trennt, eine Einsparung für jeden einzelnen Haushalt, erklärt GR. Günter Ortner. Von ihm wird der Antrag gestellt die Abfallgebührenordnung, wie sie zur Kenntnis gebracht wurde, mit Wirkung ab 1.Juli 1997 zu genehmigen.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 16.) Abschluß eines Mietvertrages mit den Mietern Göttfert.
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde die freie Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 an die Ehegatten ***anonymisiert*** vergeben, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Es ist daher erforderlich mit den neuen Mietern einen Mietvertrag abzuschließen. Der Mietvertrag wird von ihm zur Kenntnis gebracht.
GV. Peter Gahleitner stellt den Antrag, den vorliegenden Mietvertrag mit den Ehegatten ***anonymisiert*** zu genehmigen.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Mietvertrag
mit den Ehegatten ***anonymisiert*** genehmigt.
TOP. 17.) Behandlung von verschiedenen Förderungsansuchen.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt die vorliegenden Förderungsansuchen wie folgt zur Kenntnis:
O.ö. Studentenwerk, Linz
CBM Christoffel-Blindemission, Wien
Abt Nicolaus Wagner OSB Benediktinerabtei, Michaelbeuern
Allgemeiner Sportverband Oberösterreich
O.ö. Landes-Rettungsflugwacht, Hörsching
Österreichische Studentenförderungsstiftung, Wien
Wirtschaftshilfe der Arbeiterstudenten Österreichs, Wien (Subvention)
Österreichische Studentenförderungsstiftung, Wien (Studentenheim Salzburg)
O.ö. Land- und Forstarbeiterbund
Österreichischer Gehörlosen-Sportverband
Linzer Hochschulfonds, Linz
Von GV. Gottfried Weilhartner wird der Antrag gestellt, die vorliegenden Förderungsansuchen, da es sich um auswärtige Vereine bzw. Institutionen handelt, abzulehnen.
Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 18.) Beratung und Genehmigung bezüglich Verwendung des
Sollüberschusses vom Finanzjahr 1996.
Im Finanzjahr 1996 wurde gut gewirtschaftet, erklärt der Vorsitzende. Die Verwendung des Überschusses in der Höhe von S 2,035.794,49 ist durch den Gemeinderat einer Verwendung zuzuführen. Folgende Vorhaben könnten damit abgedeckt bzw. ausfinanziert werden:
V O R S C H L A G
für außerordentliche Vorhaben zur Abdeckung von Abgängen bzw. zur Ausfinanzierung.
Kanalbau Schwaben (Ausfinanzierung) S 411.200,00
Aussegnungshalle (lt. Finanzierungsplan) S 100.000,00
Güterweg Schwaben (Ausfinanzierung) S 187.840,00
Kirchenrenovierung (Abgang 1996) S 250.000,00
Zwischensumme S 949.040,00
Restbetrag zur Verfügung während des laufenden Jahres S 1,086.754,49
Auch andere Vorhaben wie der Schulwegneubau mit Steg über die Pram, die Sanierung der Klosterstraße im Hinblick auf die Dorfentwicklung und die Marktplatzgestaltung könnten durch diese finanziellen Mittel vorangetrieben werden. Natürlich muß jede einzelne Verwendung im Gemeinderat vorher beschlossen werden. Vom Bürgermeister wird der Antrag gestellt, die Mittel, wie oben beschrieben, zu verwenden.
GR. Günther Ortner erklärt, daß die Sanierung der Klosterstraße zu begrüßen ist. Die Vormarktstraße ist jedoch auch in einem sehr schlechten Zustand und sollte möglichst bald saniert werden.
Dazu wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß die Vormarktstraße in das Bauprogramm 1998 aufgenommen wird.
Die Vormarktbrücke ist in einem sehr desolaten Zustand und sollte überprüft werden, erklärt GR. Rudolf Hosner.
Gemeindesekretär Adolf Gumpinger erklärt dazu, daß bereits eine Überprüfung durch Sachverständige des Landes durchgeführt wurde. Ein dringender Sanierungsbedarf besteht laut deren Ansicht nicht.
Die Klosterstraße sollte auf jeden Fall zur Gänze und in Anpassung an das Dorfentwicklungskonzept in diesem Jahr fertiggestellt werden, erklärt GR. Ernst Hintermayr.
Beschluß: Der Antrag von Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer
wird einstimmig angenommen und die Verwendung der
Mittel genehmigt.
Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes werden die Zuhörer gebeten den Sitzungssaal zu verlassen, da es sich um Personalangelegenheiten handelt.
Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
TOP. 20.) Bericht des Bürgermeisters.
Der Vorsitzende erklärt, daß in Zukunft bei jeder Gemeinderatssitzung ein Bericht des Bürgermeister erfolgen wird. Dies soll als Information für alle Gemeinderatsmitglieder dienen, welche Gespräche stattgefunden haben.
Am 01.04.1997 fand ein Gespräch mit Herrn LH-Stellvertr. Leitl bezüglich der Dorferneuerung statt. Riedau wird 1998 in das Projekt aufgenommen, es wurde jedoch zugesagt, daß noch in diesem Jahr Mittel zur Verfügung gestellt werde.
Bei der Sitzung der Bezirksgrundverkehrskommission in Raab wurde der Flächenwidmungsplan behandelt. Es ging vor allem um den Bereich Ottenedt (Kraft, Standhartinger), der als Dorfgebiet gewidmet werden soll. Herr Rudolf Hellwagner hat das Anwesen von Herrn Schatz Hubert erworben und möchte einen Gewerbebetrieb errichten. Laut Aussage des zuständigen Bearbeiters beim Land O.ö. ist dies nach dem neuen O.ö. Raumordnungsgesetz im Dorfgebiet möglich.
Bei der am 08.04.1997 stattgefundenen Besprechung mit Herrn Ing. Brückmüller vom Gewässerbezirk, wurde die Situierung des Pramsteges besprochen. Auch mit Herrn HR. Dipl.Ing. Sturmberger, Abt. Straßenbau, wurde das Projekt Schulweg besprochen. Dieser soll laut dessen Aussage in einer Breite von 2,5 m errichtet werden. Eine Auskofferung bis in eine Tiefe von ca. 40 cm ist notwendig.
Weiters fand eine Besprechung betreffend Errichtung des Schlauchturmes statt. Die Bauverhandlung wurde bereits durchgeführt und die Ausschreibung der Arbeiten soll demnächst erfolgen.
In Zukunft wird einmal im Monat eine Vorsprache in Linz erfolgen. Am 11.04.1997 fand eine Besprechung mit Herrn HR. Dr. Follner bezüglich Erweiterung der Kanalisationsanlage statt. Seine Bewilligung für die Erweiterung in Ottenedt hat er jedoch an die Bedingung geknüpft, daß das gesamte Kanalnetz in Riedau überprüft wird. Es muß daher ein Sanierungskonzept für die Kanalisationsanlage erstellt werden. Vorgesehen ist Dichtheitskontrollen durchzuführen und die Leitung mittels Kamerabefahrung zu überprüfen. Das Konzept wird vom Bauleiter Dipl.Ing. Wolfgang König erstellt werden. Möglich wäre auch im Zuge dieser Überprüfung die Schächte einzumessen und digital zu verwerten. Dies wäre eine ideale Lösung im Hinblick auf die fertiggestellte digitale Mappe. Vom Bauleiter werden daher zwei Angebote innerhalb der nächsten zwei Wochen vorgelegt werden.
Mit der ÖBB soll demnächst ein klärendes Gespräch betreffend Erhaltung des Bahnhofsgebäudes und Einbau der Musikschule geführt werden. Der Vorsitzende ist grundsätzlich für die Errichtung einer Musikschule in Riedau. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ersucht GR. Günther Ortner zu ermitteln, wer jetzt für das Bahnhofsgebäude in Riedau zuständig ist und auch Entscheidungen treffen kann.
Von Seiten des LWU, Herrn Dipl.Ing. Adler, wurde mitgeteilt, daß ein Preisnachlaß für den Bezug des Wassers für das Frei- und Hallenbad nicht möglich ist.
Frau Arch.Dipl.Ing. Helga Lassy hat am 14.04.1997 vorgesprochen und ihr Interesse für das Projekt Dorfentwicklung Riedau deponiert. Für die Planung der Klosterstraße würde sie ca. S 20.000,00 in Rechnung stellen.
Bei der am 28.04.1997 stattgefundenen Besprechung mit Herrn HR. Dipl.Ing. Danninger, zuständig beim Land O.ö. für die Dorfentwicklung, wurde die weitere Vorgangsweise bei der Dorfentwicklung Riedau besprochen. Am 15.05.1997 soll bei der Informationsveranstaltung, wo Bürgermeister Ing. Sieghartsleitner aus Steinbach a.d. Steyr die Dorfentwicklung vorstellen wird, das Projekt einer breiten Masse vorgestellt werden. Ganz wichtig ist die Mundpropaganda und das der gesamte Gemeinderat hinter diesem Projekt steht. Die Klosterstraße könnte als Vorprojekt verwirklicht werden, wobei das Land 50 % des Architektenhonoras übernehmen würde. Bei der Verwirklichung dieses Straßenzuges sollen natürlich vor allem die Anrainer miteinbezogen werden. Der Beginn sollte aber auf jeden Fall nach der Gemeinderatswahl im Oktober gesetzt werden.
Vom Bürgermeister wird mitgeteilt, daß das Finanzamt und das Vermessungsamt Schärding nach Ried verlegt werden sollen. Weiters wird es im Bezirk Schärding keinen Polytechnischen Lehrgang 2000 geben. Bei der Bürgermeisterkonferenz in Schärding wurde bekanntgegeben, daß die Ambulanz im Krankenhaus Schärding umgebaut werden soll.
Bei der letzten Sitzung des Pramtal-Wasserverbandes wurde bekanntgeben, daß eine Systemplanung für den Einzugsbereich der Pram in Auftrag gegeben werden soll. Dadurch kann genau festgestellt werden wie schnell und wo die Pram genau steigt. Von ihm wurde die Bitte deponiert, den Bereich Riedau bei Erstellung dieser Systemplanung vorzuziehen, um genaue Daten für die Kläranlagenerweiterung, bzw. Neubau zu erhalten.
Es hat eine Besprechung mit Herrn Dipl.Ing. Werner Bauböck und Herrn Ing. Höckner bezüglich Hauptschulsanierung stattgefunden. Die Gesamtkosten für die Sanierung und dem geplanten Zubau belaufen sich auf ca. S 30 Mio. An Hand einer Overheadfolie wird genau erläutert, welche Arbeiten in der Sanierung enthalten sind. Der Zubau soll nicht wie ursprünglich geplant im südlichen Bereich erfolgen, sondern nördlich über dem bestehenden Lehrerzimmer. Dieser Gebäudeteil soll um zwei Geschosse aufgestockt werden. Die Aufstockung von nur einem Geschoß würde die Zubaukosten um S 3 Mio reduzieren. Die Bauarbeiten für die Sanierung und den Zubau würden voraussichtlich 2 Jahre dauern. Im Mai ist eine Vorsprache beim Landeshauptmann vorgesehen, wo das Projekt besprochen werden soll und um Unterstützung gebeten wird.
GV. Peter Gahleitner erklärt zur vorliegenden Planung für die Hauptschulerweiterung, daß die ÖVP-Fraktion für die Sanierung der Hauptschule ist, die Erweiterung aber noch genauer besprochen werden muß.
Er selbst ist auch nicht glücklich über diese Form der Aufstockung, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Die Grünflächen sollen aber auf keinen Fall für einen Zubau geopfert werden.
Vom Vorsitzenden wird mitgeteilt, daß eine Besprechung mit Herrn Arch.Dipl.Ing. Werner Bauböck und Herrn Ing. Höckner vor Ort im Hallenbad stattgefunden hat. Die Undichtheiten beim Dach im Bereich des Büffets sind durch den Einbau eines Gullys zu beseitigen, erklärte der Architekt. Die Kosten werden sich auf ca. S 6.000,00 belaufen, die die Gemeinde zu tragen hat. Die übrigen undichten Stellen werden untersucht und die Ursachen müssen behoben werden. Das Freibad wurde ebenfalls besichtigt. Es ist zwar benutzbar, die Wasseraufbereitungsanlage und die Rohre im Sportbecken sind aber äußerst desolat. Die Kosten für die Sanierung des Freibades würden ca. S 10 Mio betragen. Eine neue Filteranlage müßte eingebaut werden. Die techn. Anlage ist bereits 20 Jahre alt und muß erneuert werden und es wird in den nächsten 5 Jahren eine Sanierung sicherlich erforderlich werden.
Frau Kröswang Elisabeth möchte das Wohnhaus Vormarkt 27 (vorher Ordination Dr. Mooseder) wieder vermieten und die Miete beläuft sich auf S 12.000,00 im Monat. Herr Adolf Kaltenbrunner hat das Anwesen Riedau 89 der Gemeinde zum Kauf angeboten. Kaufpreis S 5,5 Mio.
Der Verkauf der Heimatbücher verläuft äußerst schleppend und es soll daher eine Reduzierung des derzeitigen Kaufpreises von S 410,00 überlegt werden.
Folgende Unterstützungen wurden schriftlich zugesagt, erklärt der Bürgermeister:
LR. Hiesl S 500.000,00 für Ankauf Madlspergergründe
LR. Hiesl Unterstützung für Pramsteeg
LR. Hiesl S 100.000,00 Gemeindestraßen
LH-Stv. Hochmair S 200.000,00 Straßenbau
LR. DI. Haider Bau des 2. Eigentumswohnblockes
TOP. 21.) Allfälliges.
Von GR. Rudolf Hosner wird mitgeteilt, daß Herr Alois Schwarz mit dem Neubau seines Wohnhauses beginnen wird. Es sollte daher die bereits vermessene und in das öffentliche Gut übertragene Zufahrtsstraße gebaut werden.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt dazu mit, daß er dies mit Herrn Schwarz bei der Bauverhandlung bereits geklärt hat. Diese Zufahrtsstraße und auch eine Erweiterung der bestehende Siedlungsstraße Schwabenbach wird gebaut. Der dazu nötige Gemeinderatsbeschluß wird in der nächsten Sitzung gefaßt werden. Diese Kosten sind im Budget nicht vorgesehen und müssen daher aus dem Sollüberschuß 1996 finanziert werden.
GR. Johann Leitner teilt mit, daß beide Kegelmannschaften den Aufstieg geschafft haben. Er lädt alle Gemeinderatsmitglieder zur Meisterschaftsfeier am 24.05.1997 sehr herzlich ein, wo auch ein Kegelturnier zwischen den Gemeinderäten Riedau und Zell an der Pram geplant ist.
GR. Heinrich Ruhmanseder ersucht, die Radwegmarkierung Richtung Pomedt zu erneuern. Weiters sollte das Problem der Oberflächenwässer im Bereich Achleiten (Scheuringer und Berghammer) gelöst werden, da es im Winter immer zu Vereisungen und dadurch erhöhter Unfallgefahr kommt.
Das Problem ist bekannt, erklärt der Vorsitzende, und wurde auch bereits mit Herrn HR.Dr. Follner besprochen. Dieser hat ausdrücklich erklärt, daß Oberflächenwässer nicht in den Kanal eingeleitet werden dürfen. Sollte es jedoch zu einer Sanierung bzw. zu einem Neubau der Kläranlage kommen, wäre es denkbar, daß ein bestimmter Prozentsatz an Sickerwässern eingeleitet werden darf. Dieses Problem wird aber sicher gelöst werden.
Von GR. Franz Stiglmayr wird dazu erklärt, daß es auch im Bereich Einfahrt Billa durch Vereisung des Grabens bzw. der Verrohrung im Winter immer zu Vereisungen der Straße kommt.
GR. Günther Ortner ersucht um Sanierung der Mulde bei der Zufahrtsstraße Berg.
Bei der Veranstaltung von Herrn Werner Weissenböck in der Mehrzweckhalle war die Lärmbelästigung lt. Aussagen der Anrainer wieder dementsprechend groß, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Auch dürfte laut Aussage von Herrn Reisinger der Verschmutzungsgrad der Mehrzweckhalle und der WCs untragbar gewesen sein. Es wurden doch Auflagen für diese Veranstaltung vorgeschrieben und er stellt die Frage, ob diese auch eingehalten wurden. Anscheinend war dem nicht so. Der Unternehmer hat bei dieser Veranstaltungen sicher den Überblick verloren. Es waren sicher zu viele Personen in der Halle, was den Sicherheitsbestimmungen widerspricht. Die Genehmigung solcher Veranstaltungen sollte überlegt werden.
Da diese Fragen von ihm erwartet wurden, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer, daß er die Halle einen Tag nach der Veranstaltung mit Herrn Reisinger besichtigt hat. Es stimmt, daß der Boden stark verschmutzt war. Laut Aussage von Herrn Reisinger ist die Verschmutzung des Hallenbodens, im Vergleich zu anderen Ballveranstaltungen, aber nicht so gravierend. Der Ausschank erfolgte wie vorgeschrieben mit Plastikbechern. In den Ausschankbereichen wurden zusätzlich Teppiche aufgelegt, um den Hallenboden zu schonen. Man wird sich sicher Gedanken über die Genehmigung solcher Veranstaltungen machen müssen, doch soll der Jugend in Zukunft auch in diesem Bereich etwas geboten werden. Er ersucht Herrn GV. Gottfried Weilhartner um ein schriftliches Protokoll, damit diese Vorwürfe mit Herrn Weissenböck besprochen werden können.
GR. Gerhard Berghammer erklärt dazu, daß es auch beim SVR-Sportlermaskenball teilweise Probleme mit Jugendlichen gibt. Diese verhalten sich manchmal eben anders, als man es sich vielleicht wünscht. Bei der Sanierung wäre seiner Meinung nach unbedingt ein zweiter Boden vorzusehen.
Lärm bei Veranstaltungen ist nicht zu vermeiden, erklärt GR. Franz Stiglmayr.
GR. Johannes Donnerbauer lädt im Namen des Alpenvereines alle Gemeinderatsmitglieder zum Maibaumaufstellen am 01.05. am Marktplatz ein.
Von GR. Gerhard Berghammer wird noch darauf hingewiesen, daß in der Gemeindebücherei ein Buch über Holzbrücken entliehen werden kann und das bei einer Holzbrücke unbedingt eine Überdachung vorzusehen ist.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.03.1997 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:50 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
................................................................. ........................................................
(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: