Lfd.Nr. 53 Jahr 1997
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 27. Mai 1997.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Ing. Demmelbauer Johann
o2. Vizebürgermeister Wimmer Franz 14. GR. Weiretmaier Maria
o3. GV. Gahleitner Peter 15. GV. Weilhartner Gottfried
o4. GR. Donnerbauer Johannes 16. GR. Hintermayr Ernst
o5. GR. Kopfberger Elfriede 17. GR. Ruhmanseder Heinrich
o6. GR. Dick Hermann 18. GR. Böcklinger Herbert
o7. GR. Pointl Helmut 19.
o8. GR. Köstlinger Franz 2o.
o9. GR. Pimingsdorfer Ernst 21.
1o. GV. Schabetsberger Franz 22.
11. GR. Hosner Rudolf 23.
12. GR. Ortner Günter 24.
13. GR. Leitner Johannes 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Waldenberger Klaus für GR. Schärfl Michael
GR. Steinecker Franz für GV. Berghammer Gerhard
GR. Kemer Klaus für GR. Aschauer Herbert
GR. Dipl.Ing. Mitter Franz für GR. Stiglmayr Franz
GR. Arthofer Franz für GV. Wolschlager Anna
GR. Zallinger Adolf für GR. Kaufmann Josef
GR. Baumgartner Karl für GR. Vorhauer Rudolf
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. Berghammer Gerhard
GR. Aschauer Herbert
GR. Stiglmayr Franz
GR. Schärfl Michael
GV. Wolschlager Anna
GR. Kaufmann Josef
GR. Vorhauer Rudolf
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Waldenberger Klaus
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.05.1997
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.04.1997 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte und erklärt, daß das Gemeinderatsmitglied Karl Baumgartner noch nicht angelobt ist. Er ersucht Gemeindesekretär Adolf Gumpinger um Verlesung der Gelöbnisformel und Herr Karl Baumgartner wird angelobt.
Tagesordnung:
1. Genehmigung von einzelnen Straßenbauten in Schwaben.
2. Erteilung eines Auftrages an ein Planungsbüro zur Durchführung
der Dorfentwicklung; Projekt Klosterstraße.
3. Kaufvereinbarung mit der ÖBB betreffend Grundkauf für die Ersatz-
straße in Schwaben.
4. Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Vormarkt.
5. Genehmigung einer neuen Wasserleitungsordnung.
6. Aufnahme eines Lehrlings im Marktgemeindeamt; Grundsatzbeschluß.
7. Genehmigung eines Dienstvertrages mit dem Bediensteten Süss Alois.
8. Gemeindeausflug; Beratung und Beschlußfassung betreffend
der Kostenübernahme.
9. Bericht des Bürgermeisters.
10. Allfälliges.
TOP. 1.) Genehmigung von einzelnen Straßenbauten in Schwaben
Der Vorsitzende berichtet, daß einige Wohnhausneubauten vorgesehen sind. Diese Bauparzellen sind jedoch noch nicht erschlossen und es ist daher die Errichtung von Aufschließungsstraßen notwendig.
Es handelt sich dabei um folgende Straßenzüge:
SCHWABEN
zu den Bauparzellen von Desch Josef und Barbara, Zogsberger Franz und Monika und Luksch Walter.
zu den Bauparzellen von Schwarz Alois
SCHWABENBACH
zu der Bauparzelle von Scherfler Franz
Zwischen den Grundbesitzern Luksch und Desch hat ein Grundtausch stattgefunden, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Die Ehegatten Desch sowie die Tochter von Herrn Luksch Walter möchten demnächst mit ihrem Wohnhausneubau beginnen. Diese Straße soll in einer Breite von 3 m errichtet werden. Die restlichen 3 m sind erst bei Parzellierung der gegenüberliegenden Grundstücke zu errichten. Gleichzeitig ist die Verlegung der Wasserleitung, des Kanals und der Straßenbeleuchtung geplant. Die Länge dieser Aufschließungsstraße beträgt ca. 120 lfm und die Kosten werden ca. S 100.000,00 betragen. Der Bau dieser Straße ist in Eigenregie geplant, wobei die dazu notwendigen Fahrzeuge und Geräte von der Firma Leidinger in Anspruch genommen werden. Die Bauarbeiten sollen im Herbst diesen Jahres abgeschlossen sein.
Die Errichtung einer Zufahrtsstraße zu den Bauparzellen Schwarz ist ebenfalls notwendig, da Herr Schwarz jun. im Juni mit dem Bau des Wohnhauses beginnen wird. Die bestehende Straße liegt noch auf dem Privatgrund von Herrn Günther Wieser und da dieses Straßenstück nun bereits vermessen und in das öffentliche Gut übertragen wurde, soll auch die bauliche Berichtigung erfolgen. Es ist auch die Verlegung der Wasserleitung erforderlich. Die Länge dieses Straßenstückes beträgt ca. 150 lfm und die Kosten werden ca. S 100.000,00 betragen. Der Schotter der bestehende Privatstraße kann wiederverwendet werden. Dieser Straßenbau ist ebenfalls in Eigenregie geplant.
In Schwabenbach soll die bestehende Straße um ca. 30 lfm. zur Bauparzelle von Herrn Franz Scherfler verlängert werden. Die Kosten werden ca. S 40.000,00 betragen und der Bau wird in Eigenregie durchgeführt.
Bei der anschließenden Beratung wird auch über die Finanzierung gesprochen und dabei die Meinung vertreten, daß dazu der Überschuß aus dem Vorjahr verwendet werden soll.
Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Straßenbauten mit einem geschätzten Kostenaufwand von gesamt ca. S 250.000,00 in Eigenregie durchzuführen, wobei die dazu notwendigen Maschinen und Geräte von der Firma Leidinger bezogen werden.
GR. Günther Ortner ist für die Errichtung dieser Aufschließungsstraßen, damit die Bauwerber nicht gehindert werden.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen und die angeführten
Straßenbauten somit genehmigt.
TOP. 2.) Erteilung eines Auftrages an ein Planungsbüro zur Durchführung
der Dorfentwicklung; Projekt Klosterstraße.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich vorerst für die rege Teilnahme am Informationsabend über die Dorfentwicklung. Die Sanierung der Fahrbahn bei der Klosterstraße wurde bereits im Gemeinderat beschlossen. Das Projekt Klosterstraße mit den Nebenanlagen stellt sozusagen den Probelauf für die Dorfentwicklung dar. Herr HR. Dipl.Ing. Danninger vom Amt der O.ö. Landesregierung hat vorgeschlagen, dieses Projekt in Zusammenarbeit mit einem Architekturbüro durchzuführen. Natürlich wird es bei anderen Projekten nicht überall erforderlich sein, ein Architekturbüro miteinzubeziehen. Frau Architekt Dipl.Ing. Helga Lassy hat bereits vorgesprochen und sich angeboten, die Planung bzw. Koordination für das Projekt Klosterstraße zu übernehmen. Die Kosten dafür würden ca. S 20.000,00 bis 30.000,00 betragen. Diese Kosten werden vom Land O.ö. mit 50 Prozent gefördert. Frau Architekt Lassy ist sicherlich für dieses Projekt prädestiniert, da sie auch das Entwicklungskonzept für Riedau erstellt hat. Das Wichtigste bei diesem Vorhaben ist jedoch die Miteinbeziehung der Anrainer. Es soll bereits Anfang Juni das erste Gespräch mit den Anrainer, den Gemeinderäten und interessierten Gemeindebürgern stattfinden. Erst nach Abschluß der notwendigen Gespräche und Verhandlungen soll ein Planentwurf erstellt werden. Mit dem Beginn der Bauarbeiten ist daher erst im Herbst 1997 zu rechnen.
GV. Peter Gahleitner erklärt, daß die Grundvoraussetzung, nämlich die Einbeziehung der Anrainer, unbedingt einzuhalten ist. Erst dann soll vom Architekturbüro Lassy ein Planungsvorschlag ausgearbeitet werden, in dem die Wünsche und Anregungen der Anrainer, soweit dies natürlich möglich ist, berücksichtigt sind.
Von GR. Günther Ortner wird die Frage gestellt, ob den Anrainern Kosten entstehen. Zu überlegen ist auch, wie dies von Herrn Bgm. Sieghartsleitner bei seinem Vortrag vertreten wurde, ob ein Architekturbüro bei den ersten Gesprächen miteinbezogen werden soll oder nicht.
Zu klären ist, ob von der Gemeinde nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, Fahrbahnkostenbeiträge eingehoben werden müssen, erklärt GV. Gottfried Weilhartner.
Von Gemeindesekretär Adolf Gumpinger wird dazu mitgeteilt, daß bei einer Sanierung nur dann Fahrbahnkostenbeiträge vorzuschreiben sind, wenn die Sanierung einem Neubau einer Straße gleichzustellen ist. Dies ist bei dieser Straßensanierung nicht der Fall.
GR. Ernst Hintermayr spricht sich für die Vergabe des Planungsauftrages Klosterstraße an das Architekturbüro Lassy aus. Weitere Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung sollen aber separat vergeben werden, denn es ist abzuwarten, wie sich das Architekturbüro Lassy bei der Dorfentwicklung bewährt.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ersucht alle Gemeinderäte die Gemeindebürger objektiv, so wie beim Informationsabend vorgestellt, über die Dorfentwicklung aufzuklären und zu informieren. Es kursieren derzeit die skurrilsten Meinungen über die Dorfentwicklung in Riedau. Aufklärungsarbeit ist daher ganz wichtig, an der sich alle Gemeinderäte beteiligen müssen.
Vorgesehen ist, am 05. Juni 1997 um 18:00 Uhr die erste Besprechung mit den Anrainern, den interessierten Gemeinderäten sowie Gemeindebürgern und dem Architekturbüro Lassy durchzuführen. Es sollen dabei Ideen und Meinungen gesammelt, analysiert und geprüft werden. Erst nach Abschluß dieser Gespräche bzw. wenn alle Wünsche und Vorstellungen der Anrainer und der Gemeinde sozusagen unter einen Hut gebracht werden konnten, wird ein Plan für die Durchführung der Baumaßnahmen vom Architekturbüro Lassy vorgelegt werden.
GR. Peter Gahleitner stellt abschließend den Antrag, den Planungsauftrag sowie die Koordinationsarbeiten für das Projekt Klosterstraße, an das Architekturbüro Lassy zu vergeben.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 3.) Kaufvereinbarung mit der ÖBB betreffend Grundkauf für die
Ersatzstraße in Schwaben.
Der Vorsitzende erklärt, daß die Erweiterung der Bahnunterführung Richtung Schwaben von den ÖBB zwar geplant ist, die Durchführung dieser Arbeiten wird aber seit Jahren auf unbestimmte Zeit verschoben. Da die Zufuhr von Baumaterial zu den Wohnhausneubauten in der Siedlung Schwabenbach durch die bestehende Unterführung nicht möglich war, hat die Gemeinde die im Projekt der ÖBB geplante Ersatzstraße auf ihre Kosten errichtet. Dabei war es erforderlich, Grundflächen vom Besitzer Pirnleithner-Raab Josef in Anspruch zu nehmen. Von den ÖBB wurde im Verhandlungswege ein in der Nähe befindliches Grundstück als Ersatzgrundstück zur Verfügung gestellt. Die Durchführung dieser Grundinanspruchnahme soll nun mit der vorgesehenen Kaufvereinbarung abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um das Grundstück Nr. 736 im Ausmaß von 676 m². Dieses Grundstück soll nun von der Gemeinde zu einem Quadratmeterpreis von S 45,-, Gesamtkaufpreis somit S 30.420,-, angekauft und in den Besitz der Ehegatten Pirnleithner-Raab Josef und Maria übertragen werden. Die Grundbuchsordnung wurde bereits hergestellt.
GR. Günther Ortner spricht sich für die oben beschriebene Vorgangsweise aus und beantragt, das betreffende Grundstück zu einem Preis von S 30.420,- anzukaufen und in den Besitz der Ehegatten Pirnleithner-Raab Josef und Maria zu übertragen.
Von GV. Gottfried Weilhartner wird noch darauf hingewiesen, daß in der Kaufvereinbarung der Passus enthalten ist, daß die Ehegatten Pirnleithner-Raab und auch deren Rechtsnachfolger sich verpflichten, für den geplanten Bahnhofsumbau allenfalls benötigte Teilflächen aus ihrem Grundbesitz an die ÖBB abzutreten.
Beschluß: Der Antrag vom GR.Ortner wird einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Vormarkt.
Bei der Errichtung einer Lagerhalle für die damalige Tischlerei Strasser wurden die Abstandsbestimmungen zu den Nachbargrundstücken nicht eingehalten, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Da eine Bereinigung durch den Ankauf eines Grundstückes nicht möglich ist, kann eine Sanierung dieser Angelegenheit nur mit der Erstellung und Genehmigung eines Bebauungsplanes erfolgen. Der vorliegende Bebauungsplanentwurf wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
GR. Helmut Pointl beantragt, zur Sanierung dieser Angelegenheit den vorliegenden Bebauungsplanentwurf zu genehmigen.
Auch GR. Ernst Hintermayr spricht sich für eine Genehmigung und damit einer Bereinigung dieser Angelegenheit aus.
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu und der
vorliegende Bebauungsplanentwurf ist somit genehmigt.
TOP. 5.) Genehmigung einer neuen Wasserleitungsordnung.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß vom Gemeindebund eine an die gesetzlichen und technischen Bestimmungen angepaßte Wasserleitungsordnung vorgelegt wurde. Diese wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
. .
Zahl: 810-0-1997-W
Datum: 27. Mai 1997
DVR: 0092967
. .
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 27.05.1997, mit der eine Wasserleitungsordnung für die Wasserversorgungsanlage Riedau erlassen wird.
Aufgrund des § 4 des Gemeinde-Wasserversorgungsgesetzes, LGBl 38/1956 zuletzt idF 86/1995, und der §§ 40 (1) und 43 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91/1990, wird im Einvernehmen mit der OÖ Landesregierung verordnet:
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet auf die im Gebiet der Marktgemeinde Riedau liegenden und unter die Bestimmung des Gemeinde-Wasserversorgungsgesetzes fallenden Anschlüsse an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Riedau (im folgenden Wasserversorgungsanlage genannt) Anwendung.
§ 2
Anschlußzwang; Ausnahme vom Anschlußzwang
(1) Für die im Versorgungsbereich der Wasserversorgungsanlage liegenden Gebäude und Anlagen, einschließlich der jeweils dazugehörigen Grundstücke, in denen Wasser verbraucht wird, (im folgenden kurz Objekte genannt), besteht nach Maßgabe der Bestimmungen des Gemeinde-Wasserversorgungsgesetzes Anschlußzwang.
(2) Für die Gewährung einer Ausnahme vom Anschlußzwang sind die Bestimmungen des § 3 (2) und (3) des Gemeinde-Wasserversorgungsgesetzes, LGBl 38/1956 zuletzt idF 86/1995, maßgeblich.
§ 3
Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
(1) Die Eigentümer von Objekten, die dem Anschlußzwang unterliegen, haben die Verbrauchsleitung (§ 6 Abs. 1) auf ihre Kosten herzustellen und zu erhalten und überdies die Kosten für die Anschlußleitung (§ 5 Abs. 1) zu tragen und ebenso die Instandhaltungskosten der Anschlußleitung innerhalb des Objektes, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Eigentümer aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder privatrechtlicher Vereinbarungen die Lasten dieser Verpflichtungen auf Dritte überwälzen können.
(2) Die Eigentümer jener Objekte, die dem Anschlußzwang unterliegen, und die Gemeinde können abweichend von der Regelung nach Abs. 1 privatrechtlich etwas anders vereinbaren.
§ 4
Versorgungsleitung
Bei der Versorgungsleitung handelt es sich um jene Wasserleitung einschließlich aller Einbauten, wie Schieber, Hydranten ua., welche innerhalb des Versorgungsgebietes liegt und von der die Anschlußleitung abzweigen.
§ 5
Anschlußleitung
(1) Die Anschlußleitung ist die Rohrleitung zwischen der Anschlußstelle an die Versorgungsleitung und der Übergabestelle. Die Übergabestelle bildet die Grenze zwischen der Anschlußleitung und der Verbrauchsleitung. Anschlußleitungen dürfen nicht mit anderen Wasserversorgungsanlagen verbunden sein.
(2) Der Anschluß der Anschlußleitung an die Versorgungsleitung ist nach der ÖNORM B 2532 herzustellen.
§ 6
Verbrauchsleitung
(1) Die Verbrauchsleitung ist die Wasserleitung nach der Übergabestelle.
(2) Verbrauchsleitungen sind nach der ÖNORM B 2531, Teil 1, herzustellen. Gemäß Punkt 3.2. dieser ÖNORM ist die Verbindung von Trinkwasserleitungen verschiedener Versorgungssysteme unzulässig. Eine Verbindung wäre auch dann als gegeben anzusehen, wenn zwischen den Systemen Blindbleche, Absperrschieber oä. Einrichtungen eingebaut wären. Ist die Zusammenführung von Trinkwasser aus verschiedenen Systemen unbedingt erforderlich, so ist dies nur über freie Ausläufe in einen Zwischenbehälter zulässig. Innenleitungen müssen einschließlich aller angeschlossenen Geräte dem Versorgungsdruck im Netz der Versorgungsleitung entsprechen.
§ 7
Herstellung und Überwachung des Anschlusses
(1) Die Anschlußleitung und deren Verbindung mit der Verbrauchsleitung wird von einem von der Marktgemeinde Riedau bekanntgegebenen konzessionierten Installationsbetrieb hergestellt.
(2) Die Künette für die gesamte Anschlußleitung darf erst zugeschüttet werden, nachdem die Gemeinde die ordnungsgemäße und fachmännische Ausführung der Anschlußleitung überprüft hat.
§ 8
Hydranten
(1) Sollen an eine Anschlußleitung Hydranten angeschlossen werden, so sind die Nennweiten und die Druckklassen der Hydrantenleitungen und der Hydranten aufeinander abzustimmen.
(2) Hydranten iSd. Abs. 1 dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde errichtet werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Erfordernisse nach Abs. 1 erfüllt werden und sonstige öffentliche Interessen der Errichtung und dem Betrieb des Hydranten nicht entgegenstehen.
(3) Aus Hydranten iSd. Abs. 1 darf Wasser nur für Löschzwecke oder sonstige öffentliche Zwecke entnommen werden. Die Gemeinde kann die Hydranten mit Plomben versehen.
§ 9
Wasserbezug; Anmeldung
(1) Vor dem Anschluß eines Objektes an die Wasserversorgungsanlage hat der Eigentümer des Objektes an die Gemeinde eine Anzeige über den voraussichtlichen täglichen Wasserverbrauch zu erstatten. Ergibt sich in der Folgezeit eine wesentliche Änderung des Wasserverbrauches, so ist auch hierüber der Gemeinde rechtzeitig eine Anzeige zu erstatten.
(2) Ein über den Bedarf hinausgehender Wasserverbrauch (Wasservergeudung) ist untersagt.
§ 10
Wasserzähler
(1) Der Wasserbezug ist durch Wasserzähler zu messen. Für jeden Anschluß stellt die Gemeinde auf ihre Kosten einen Wasserzähler bei, der in ihrem Eigentum verbleibt.
(2) Der Einbau des Wasserzählers hat unter Beachtung der ÖNORM B 2532 zu erfolgen.
(3) Der Ein- und Ausbau des Wasserzählers darf nur von der Gemeinde vorgenommen werden. Änderungen am Wasserzähler sind untersagt.
(4) Jeder am Wasserzähler wahrgenommene Fehler ist vom Eigentümer des angeschlossenen Objektes der Gemeinde zu melden.
§ 11
Beschränkung des Wasserbezuges
(1) Wenn öffentliche Interessen es erfordern, kann die Gemeinde den Wasserbezug im erforderlichen Umfang beschränken.
(2) Im öffentlichen Interesse liegt eine Beschränkung des Wasserbezuges, wenn
a) wegen Wassermangels auf andere Weise der notwendige Wasserbedarf der an die
Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Verbraucher nicht befriedigt werden könnte;
b) solche Schäden an der Wasserversorgungsanlage auftreten, die eine Beschränkung des Wasserbezuges erforderlich machen;
c) Arbeiten an der Wasserversorgungsanlage oder andere Arbeiten im Bereich dieser Anlage eine vorübergehende
Beschränkung des Wasserbezuges notwendig machen;
d) sie im Zuge einer Brandbekämpfung erforderlich wird.
(3) Während einer Brandbekämpfung, die eine Wasserentnahme aus der Anlage erforderlich macht, ist der Wasserbezug für andere Zwecke auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken.
§ 12
Pflichten der Eigentümer angeschlossener Objekte
(1) Die Eigentümer angeschlossener Objekte sind verpflichtet, die Verbrauchsleitung so instandzuhalten, daß sie jederzeit der ÖNORM B 2531 entspricht. Auftretende Schäden sind sobald als möglich zu beheben.
(2) Schäden, die eine vorübergehende Sperrung der Wasserzufuhr erforderlich mach (z.B. Rohrbruch), sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Eigentümer angeschlossener Objekte sind verpflichtet, die Anschlußleitung, den Wasserzähler und die Verbrauchsleitung jederzeit, außer zu Unzeit, durch die Gemeinde überprüfen zu lassen.
(4) Änderungen im Eigentum des angeschlossenen Objektes hat der neue Eigentümer der Gemeinde anzuzeigen.
§ 13
Strafbestimmung
Übertretungen dieser Wasserleitungsordnung werden nach § 6 des Gemeinde-Wasserversorgungsgesetzes bestraft.
§ 14
Inkrafttreten
Die Wasserleitungsordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Wasserleitungsordnung vom 03.11.1972 bzw. vom 11.02.1983 außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Vizebgm. Franz Wimmer stellt abschließend den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Wasserleitungsordnung zu genehmigen.
Beschluß: Die im Entwurf vorliegende Wasserleitungsordnung wird
einstimmig genehmigt.
TOP. 6.) Aufnahme eines Lehrlings im Marktgemeindeamt; Grundsatzbeschluß.
Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde eine Förderung für Betriebe die Lehrlinge ausbilden beschlossen, erklärt der Vorsitzende. Von Herrn GV. Franz Schabetsberger wurde damals vorgeschlagen zu erwägen, im Marktgemeindeamt einen Bürolehrling aufzunehmen bzw. auszubilden. Der Bürgermeister spricht sich für diesen Vorschlag aus. Es sollen jedoch nur Riedauer Jugendliche, und zwar Pflichtschulabgänger, berücksichtigt werden. Eine Aufnahme soll aber nur dann erfolgen, wenn eine geeignete Person sich für diesen Lehrlingsposten interessiert.
GR. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, einen Bürokaufmannlehrling aus der Gemeinde Riedau beim Marktgemeindeamt einzustellen. Die Reihung der einlangenden Ansuchen und die Vorbereitung eines Aufnahmevorschlages an den Gemeinderat, soll im Personalbeirat vorgenommen werden.
Auch GV. Gottfried Weilhartner ist für die Einstellung eines Lehrlings im Marktgemeindeamt.
Von GR. Günther Ortner wird noch die Frage gestellt, ob eine Option auf eine Weiterbeschäftigung besteht.
Dazu wird von Gemeindesekretär Adolf Gumpinger erklärt, daß der Dienstpostenplan durch die Einstellung eines Lehrlings nicht geändert werden muß. Sollte jedoch dieser nach der Ausbildungszeit weiterbeschäftigt werden, ist eine Änderung des Dienstpostenplanes bzw. die Schaffung einer Planstelle erforderlich. Dies muß vom Gemeinderat zur gegebenen Zeit beschlossen werden.
Beschluß: Der Antrag von GV. Franz Schabetsberger wird einstimmig
angenommen.
Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes werden die Zuhörer gebeten den Sitzungssaal zu verlassen, da es sich um Personalangelegenheiten handelt.
Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
TOP. 8.) Gemeindeausflug; Beratung und Beschlußfassung betreffend
der Kostenübernahme.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß in der letzten Sitzung über die Durchführung eines Gemeindeausfluges diskutiert wurde. Als Termin für den Gemeindeausflug wurde der 16. und 17.08.1997 festgelegt. Der Ausflug führt nach Tschechien und er hat bereits mit dem Busunternehmer Fischer Kontakt aufgenommen und die Reiseroute festgelegt. Es geht nun darum zu beschließen, welche Kosten von der Gemeinde übernommen werden. Er schlägt vor, daß für die Bediensteten die Fahrt- und Übernachtungskosten, für deren Ehegatten jedoch nur die Fahrtkosten übernommen werden. Bei den Gemeinderäten und deren Ehegatten sollen nur die Fahrkosten bezahlt werden. Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen sollen ebenfalls von der Gemeinde übernommen werden. Diese Regelung praktiziert er auch in seiner Firma.
GV. Franz Schabetsberger schlägt vor, zusätzlich auch noch die Unterkunftskosten für die Ehepartner der Gemeindebediensteten zu übernehmen, da es sich schließlich um einen Betriebsausflug handelt.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ist ebenfalls für diese Regelung, nur möchte er unbedingt ein gemeinsames Mittagessen und diese Kosten sollen ebenfalls von der Gemeinde übernommen werden.
Von GV. Franz Schabetsberger wird abschließend der Antrag gestellt, für den Gemeindeausflug im August die Fahrtkosten für die Bediensteten und Gemeinderäte sowie deren Ehepartner zu übernehmen. Zusätzlich werden die Unterkunftskosten für die Bediensteten und deren Ehepartner von der Gemeinde bezahlt, sowie die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen für alle Teilnehmer.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 9.) Bericht des Bürgermeister,
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß folgende Mittel schriftlich zugesagt wurden:
LH-Stellvertr. Hochmair Pfarrkirchensanierung S 250.000,00
LH-Stellvertr. Dr. Leitl Digitalisierung Katastermappe S 61.000,00
LR. Hiesl Güterweg Schwaben S 100.000,00
Am 21.05.1997 fand eine Vorsprache beim Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer betreffend den Projekten Schulsteg und Hauptschulsanierung mit Anbau statt. Für das Projekt Hauptschulsanierung mit Anbau wurde die Aufnahme in das Schulbauprogramm 1999/2000 fix zugesagt. Bis Herbst nächsten Jahres soll die Planung abgeschlossen sein und beim Land mit einer Kostenschätzung eingereicht werden. Nach der Gemeinderatswahl im Oktober soll daher die Planung vorangetrieben werden. Das Projekt Schulsteg fällt unter die Kompetenz von LR. Hiesl und man wurde an diesen verwiesen.
LR. Hiesl erklärte, daß er die Gesamtbaukosten für den Steg und den Schulweg mit 50 Prozent fördern wird. Dies ist natürlich optimal für die Gemeinde Riedau. Weiters wird die Projekterstellung mit Berechnung der Statik für den Steg von der Abt. Brückenbau vorgenommen. Dadurch entstehen der Gemeinde für die Projektierung auch keine Kosten. Zuständig ist Herr Ing. Weis, von der Abt. Brückenbau. Am heutigen Tag hat auch eine Besprechung mit Herrn Ing. Brückmüller vom Gewässerbezirk Grieskirchen und Herrn Ing. Wimmer vom Land O.ö. betreffend dem Pramsteg stattgefunden. Primär geht es um den Hochwasserschutz, wurde von diesen bekanntgegeben. Diese haben dazu erklärt, daß für die Aufrechterhaltung des Wasserabflusses bei zu erwartenden 30jährigen Hochwässern bauliche Maßnahmen vorzusehen sind, da durch den Pramsteg ein Rückstau zu erwarten ist. Diese Baumaßnahmen wären auf dem Gemeindegrundstück, ehemals Madlsperger, vorzusehen. Herr Ing. Wimmer wird diesen Punkt mit Herrn Ing. Weiß besprechen, um dies bei der Brückenplanung bereits zu berücksichtigen.
Heute sind auch die Ausschreibungsunterlagen für den Schlauchturm von der Fa. Duswald vorgelegt worden. Diese werden demnächst an die Baufirmen versendet werden.
Letzte Woche fand eine Besprechung mit dem Bauleiter Dipl.Ing. Oberlechner vom Büro König und Herrn Ing. Ruckerbauer von der Fa. Angerlehner betreffend dem Kanalbauprojekt Schwaben statt. Dieses Bauvorhaben ist nun fast abgeschlossen und im Gemeindevorstand wurde heute bereits die Überprüfung des neu errichteten Kanalnetzes mittels Kamerabefahrung und Dichtheitsproben beschlossen. Nach dieser Überprüfung kann der Kanal in Schwaben in Betrieb gehen. Die Fa. Angerlehner hat bei dieser Besprechung darauf hingewiesen, daß durch die nicht asphaltierten Straßen in Schwaben Schotter in das Pumpwerk gelangt. Die Firma schlägt daher für einen einwandfreien Betrieb des Pumpwerkes die Asphaltierung der Straßen im gesamten Bereich der Kanalstränge vor. Es soll daher die Asphaltierung so bald als möglich durchgeführt werden. Auch der Güterweg Schwaben soll noch in diesem Jahr mit einer Asphaltdecke versehen werden. Da die Ausführungskosten unter den Planungskosten liegen, können die dadurch übrig gebliebenen Mittel für die Kanalerweiterung in Schwaben zu den Bauparzellen Desch und Luksch verwendet werden. Auch die Kanalerweiterung in Ottenedt wird dadurch möglich.
Von der Güterwegabteilung wurde mitgeteilt, daß mit den Bauarbeiten für die Güterwege Berg und Hirschleiten nach der Ernte begonnen wird. Beide Güterwege werden noch in diesem Jahr im Rohbau hergestellt.
Es hat eine Besprechung mit den beiden Bademeistern stattgefunden, wo die Kompetenzen betreffend Einkauf, Reparatur etc. genau festgelegt wurden. Auch die Wünsche der Bademeister wurden gehört. Es ist geplant eine Projektgruppe für das Hallenbad zu bilden, welche sich Gedanken über eine Kostenreduzierung bzw. Einnahmenerhöhung machen soll. Dies soll zeitlich so erfolgen, daß die Änderungen bereits mit Beginn der Hallenbadsaison 1997/1998 wirksam werden.
TOP. 10.) Allfälliges.
GV. Gottfried Weilhartner stellt die Frage, ob am Gemeindeamt etwas bekannt ist, daß in den Scherzer Hallen in Schaben Recyclingmaterial gelagert wird.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt dazu, daß am Gemeindeamt keine Unterlagen aufliegen. Er kennt jedoch die Umstände. Es handelt sich dabei um ein Sozialprojekt des Sozialhilfeverbandes Schärding, mit welchem man Langzeitarbeitslose wieder in das Arbeitsleben integrieren will. Dabei wird Sperrmüll getrennt und einer Wiederverwertung zugeführt. Auf jeden Fall wird kein Sondermüll gelagert.
GR. Ernst Hintermayr ersucht dafür zu sorgen, daß die Pramböschung beim Anwesen Buchinger sowie die grüne Hecke beim Haus Vormarkt 10 gemäht bzw. geschnitten wird.
Von GR. Rudolf Hosner wird die Frage gestellt, wie weit die Asphaltierung in Schwaben erfolgen soll.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt dazu, daß darüber noch keine genauen Unterlagen vorliegen. Man muß sich erst genauer damit befassen und in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen die Asphaltierung vergeben.
GV. Franz Schabetsberger stellt die Frage, wann mit den Bauarbeiten für den ISG-Eigentumswohnblock begonnen wird. Weiters möchte er wissen, wie hoch bei der Bahnhofsstraße asphaltiert wird, da die Randsteine ziemlich hoch gesetzt wurden. Bei der Zufahrtsstraße zur Ordination von Herrn Dr. Mooseder soll ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden.
Von Seiten der ISG wurde mitgeteilt, daß garantiert im Sommer 1997 mit den Bauarbeiten begonnen wird, erklärt der Bürgermeister.
Betreffend der Randsteine bei der Bahnhofstraße wird vom Gemeindesekretär Adolf Gumpinger mitgeteilt, daß die Baufirma die Randsteine so gesetzt hat, daß diese nach der Asphaltierung 12 cm über dem Asphalt liegen. Dies ist lt. Aussage der Firma Alpine so üblich.
Von GR. Rudolf Hosner wird die Frage gestellt, ob der Feuerwehr-Standort beim Marktfest vor dem Gasthaus Autzinger reserviert ist.
GV. Peter Gahleitner erklärt dazu, daß der Kranwagen dort aufgestellt werden kann. Weiters ist geplant den ganzen Straßenzug von der Gemeinde bis zum Gasthaus Autzinger gegenüber dem letzten Marktfest mehr zu beleben. Es wird eine Dixilandband in diesem Bereich spielen und es sind auch weitere Aktivitäten vorgesehen.
GR. Ernst Pimingsdorfer ersucht, ob in den Fraktionszeitungen aller drei Fraktionen darauf hingewiesen werden könnte, daß in die Altpapierkontainer in der Mühlgasse keine Kartons eingeworfen werden dürfen. Diese können über die Altstoffsammelzentren wie Raab, Zell oder Ried, entsorgt werden. Vielleicht läßt sich dadurch die Verschmutzung etwas lindern. Ein Verkehrsspiegel im Kreuzungsbereich zur Ordination von Dr. Mooseder hält er nicht für sinnvoll. Zielführender wäre es, wenn die Anrainer die Bäume und Sträucher schneiden würden.
Die Kontainer in der Mühlgasse sind ein Problem, erklärt GV. Peter Gahleitner. Mit geringem finanziellen Aufwand könnte man zumindest für das äußere Erscheinungsbild etwas tun. Es könnte z.B. eine Überdachung vorgesehen werden.
Betreffend des Verkehrsspiegels erklärt der Bürgermeister, daß man die Anrainer ersuchen wird, ihre Bäume und Sträucher zu schneiden. Das Problem der Verschmutzung bei den Müllcontainern in der Müllgasse ist bekannt und in der jetzigen Ausgabe der Gemeindezeitung wird wieder darauf hingewiesen. Man sollte vielleicht einen neuen Standort überlegen, der übersichtlicher ist und auch dementsprechend gestaltet werden könnte.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.04.1997 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:40 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: