Lfd.Nr. 54 Jahr 1997

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 25. Juni 1997.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Ing. Demmelbauer Johann

o2. Vizebürgermeister Wimmer Franz       14. GR. Hosner Rudolf

o3. GV. Gahleitner Peter           15. GR. Ortner Günter

o4. GR. Aschauer Herbert           16. GR. Weiretmaier Maria

o5. GR. Donnerbauer Johannes       17. GR. Vorhauer Rudolf

o6. GR. Kopfberger Elfriede        18. GV. Weilhartner Gottfried

o7. GR. Stiglmayr Franz      19. GR. Hintermayr Ernst

o8. GR. Schärfl Michael      2o. GR. Ruhmanseder Heinrich

o9. GR. Köstlinger Franz           21. GR. Böcklinger Herbert

1o. GR. Pimingsdorfer Ernst        22.

11. GV. Schabetsberger Franz       23.

12. GV. Wolschlager Anna           24.

13. GR. Kaufmann Josef       25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Waldenberger Klaus             für         GV. Berghammer Gerhard

GR. Steinecker Franz               für         GR. Dick Hermann

GR. Dipl.Ing. Mitter Franz               für         GR. Pointl Helmut

GR. Scherfler Hermann              für         GR. Leitner Johann

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GV. Berghammer Gerhard

GR. Dick Hermann

GR. Pointl Helmut

GR. Leitner Johann

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o):  Waldenberger Klaus


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 19.06.1997

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.05.1997 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

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Tagesordnung:

 

  1.  Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Beitrag zur Kirchenrenovierung.

  2.  Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Ausbau des Straßennetzes.

  3.  Genehmigung einer Verordnung mit welcher der Pramtalradfahrweg in die

      Straßengattung “Radfahrweg” eingereiht wird.

  4.  Entscheidung bezüglich Beitritt zum Verein “Pramtal Museumsstraße” als ordentliches Mitglied.

  5.  Neugestaltung eines Kontainerplatzes und Errichtung einer Rollerskatesbahn.

  6.  Vergabe der Asphaltierungsarbeiten für ein Teilstück der Straße in Schwaben

      im Bereich der Kanalisation.

  7.  Behandlung des Ansuchens des Rot-Kreuz Einsatzzentrums Linz bezüglich

      Gewährung eines Finanzierungsbeitrages.

  8.  Behandlung des Ansuchens der Marienschwestern von Karmel um

      Gewährung einer Zuwendung für das Kindergartenjahr 1996/97.

  9.  Behandlung des Ansuchens des Bezirksblasmusikverbandes um

      Gewährung einer einmaligen finanziellen Unterstützung.

10.   Beratung und Beschlußfassung bezüglich Erhöhung des Betrages für das Säuglingspaket.

11.   Gestaltung der Brücke über die Pram für den Schulweg; Beratung und Beschlußfassung.

12.   Auflösung des Dienstverhältnisses von Frau Walburga Wieser.

13.   Bericht des Bürgermeisters.

14.   Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)    Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Beitrag

            zur Kirchenrenovierung.

 

Der Vorsitzende berichtet, daß die Marktgemeinde Riedau für die Kirchenrenovierung Bedarfszuweisungsmittel beantragt hat. Es wurden für die Jahre 1997 und 1998 Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von je S 250.000,00 vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abteilung Gemeinden, zugesagt. Für das Jahr 1997 ist für die Flüssigmachung der gewährten Bedarfszuweisungsmittel der Antrag der Gemeinde erforderlich. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Beschlußfassung eines Finanzierungsplanes, wobei in diesem Fall nur der Anteilsbeitrag des ordentlichen Haushaltes, und zwar im Jahre 1996 und 1997 je S 250.000,00, bestätigt werden kann. Die übrige Finanzierung ist zwar im Finanzierungsplan enthalten, kann aber vom Gemeinderat nicht bestätigt werden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt abschließend den Antrag, nachstehenden Finanzierungsplan zu genehmigen.

(Beträge in S 1.000,00)

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen und der vorliegende

                  Finanzierungsplan somit genehmigt.

 

 

 

TOP. 2.)    Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Ausbau

            des Straßennetzes.

 

Für den Ausbau des Straßennetzes wurde von der Gemeinde Riedau die Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel beantragt, erklärt der Bürgermeister. Für das Jahr 1997 wurden S 200.000,00 bewilligt und zur Flüssigmachung ist es erforderlich den vorliegenden Finanzierungsplan des Amtes der O.ö. Landesregierung vom Gemeinderat genehmigen zu lassen. Bei Vorlage dieser Genehmigung ist die Beantragung der Flüssigmachung dieser Bedarfszuweisungsmittel möglich.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vorliegenden Finanzierungsplan zu genehmigen.

 

GV. Gottfried Weilhartner ersucht den Bürgermeister, zuerst über einen Tagesordnungspunkt beraten und diskutieren zu lassen und erst anschließend die Antragstellung vorzunehmen. Er will sich nicht als reinen Statisten im Gemeinderat verstehen und schließlich sollte auch anderen Gemeinderäte die Möglichkeit der Antragstellung offen stehen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt dazu, daß dies für ihn kein Problem darstellt.

(Beträge in S 1.000,00)

 

Beschluß:         Der Finanzierungsplan wird genehmigt, da alle Gemeinderäte

                  diesem Antrag zustimmen.

 

 

 

TOP. 3.)    Genehmigung einer Verordnung mit welcher der Pramtal-

            radfahrweg in die Straßengattung “Radfahrweg” eingereiht wird.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß es nach dem O.ö. Straßengesetz 1991 erforderlich ist, die öffentlichen Straßen und Wege mittels Verordnung zu deklarieren. Die vorliegende Verordnung ist für die Einreihung eines Radweges erforderlich. Der Pramtalradweg im Bereich Riedau, von der Gemeindegrenze Zell/Pram bis zur Einbindung in den Ortschaftsweg Am Dammbach, soll als Radweg erklärt werden. Die vorliegende Verordnung wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

 

.     .

                  Zahl:  616-0-1997-W

  

                  Datum:  25. Juni 1997

  

                  DVR: 0092967

  

 

V E R O R D N U N G

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25. Juni 1997 betreffend die Auflassung einer öffentlichen Straße als Ortschaftsweg und ihre Einreihung als Radfahrweg.

 

Auf Grund der Bestimmungen des § 8 Abs. 2 Z. 2 und § 11 Abs. 1 und 3 des O.ö. Straßengesetzes 1991, LGBl.Nr. 84 i.d.g.F., in Verbindung mit dem § 40 Abs. 2 Z. 4 und § 43 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl.Nr. 91/1990, wird verordnet:

 

§ 1

 

Dieser Verordnung liegt der Plan vom 30.05.1996, Zahl 616-0-1996-W, Maßstab 1:1000, zugrunde. Der Plan liegt bei der Marktgemeinde Riedau auf und kann während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.

 

§ 2

 

Der im Plan (§ 1) rot dargestellte Weg, der über die Grundstücke Nr. 1453, 1348/2, 1349, 1375/2 und 564/10, KG. Riedau, führt, wird als Ortschaftsweg aufgelassen und in die Straßengattung “Radfahrweg” eingereiht.

 

§ 3

 

Diese Verordnung wird gemäß § 94 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen öffentlich kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

Der Bürgermeister:

 

Von Vizebürgermeister Franz Wimmer wird der Antrag gestellt, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zu genehmigen.

 

Der Vorsitzende berichtet, daß der Radweg mit Feinschotter zu versehen ist, welcher  gegradert und asphaltiert werden soll. Er hat auch bereits Gespräche mit dem Bürgermeister der Gemeinde Zell a.d. Pram geführt, der diesen Weg ebenfalls asphaltieren möchte. Nach bisher vorliegenden Bewilligungen ist eine Asphaltierung  aber aus Sicht des Natur- und Gewässerschutzes nicht möglich.

 

Von GR. Hermann Scherfler wird die Frage gestellt, ob der Radweg mit Pferden benützt werden darf, da durch diese der Weg sicherlich stark in Mitleidenschaft gezogen wird.

 

Auch ob die Benützung durch Mountainbikes ermöglicht wird, sollte überlegt werden, erklärt GR. Günter Ortner.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger erklärt dazu, daß eine Benützung, z.B. nur für Fußgänger und Radfahrer, jederzeit mittels einer separaten Verordnung festgelegt werden kann. Dies wird durch entsprechende Hinweistafeln verordnet.

 

Beschluß:         Abschließend wird über den Antrag von Vizebürgermeister

                  Franz Wimmer abgestimmt und dabei einhellige Zustimmung

                  erzielt.

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 4.)    Entscheidung bezüglich Beitritt zum Verein “Pramtal Museums-

            straße als ordentliches Mitglied.

 

Durch die Gründung eines Museumsvereines in Riedau, und zwar zur Errichtung eines Holzmuseums, wird die Einbindung der Marktgemeinde Riedau in die Museumsstraße Pramtal vorgesehen, erklärt der Vorsitzende. Damit die Gemeinde Riedau und auch das zukünftige Museum durch diesen Verein auch wirtschaftlich und vor allem fremdenverkehrsfördernd unterstützt werden kann, ist es erforderlich ordentliches Mitglied zu werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr und pro Einwohner S 1,00. Wenn die Gemeinde Mitglied dieses Vereines ist, ist sie berechtigt einen Vertreter der Gemeinde zu künftigen Sitzungen und Versammlungen zu entsenden. Laut Auskunft von Herrn Komm.Rat. Ing. Hermann Haslauer wird nach Abschluß der Bauarbeiten für den Schlauchturm mit den Arbeiten für das Museum begonnen werden. Das bestehende Gebäude wird abgetragen und die Fundamente für den Zubau hergestellt. Zuerst ist aber eine Bauverhandlung durchzuführen. Die erste Planung hat im persönlich nicht gefallen, erklärt der Vorsitzende. Die derzeitige Planung ist gefälliger. Der Obmann der Pramtal Museumsstraße, Herr HR.Dipl.Ing. Georg Hanreich, hat bei der Gemeinde bereits vorgesprochen und erklärt, daß Werbeprospekte in Auftrag gegeben werden und Riedau darin bereits enthalten sein soll. Weiters wird in Schärding eine Videokonsole aufgestellt, über die auch Informationen über die Museumsstraße, und somit auch über Riedau, abgerufen werden können. Ein Austritt aus dem Verein ist jährlich möglich.

 

GR. Franz Stiglmayr befürwortet den Beitritt der Gemeinde Riedau zum Verein “PRAMTAL Muesumsstraße” und stellt den Antrag, diesem Verein mit einem jährlichem Mitgliedsbeitrag von S 1,00 pro Einwohner beizutreten.

 

Auch Frau GR. Maria Weiretmaier und GR. Günter Ortner sprechen sich für einen Beitritt der Gemeinde aus, da dadurch vielleicht Riedau und vor allem die Gastronomie profitieren könnte.

 

GV. Gottfried Weilhartner ist ebenfalls für einen Beitritt, da dadurch auch ein Vertreter der Gemeinde zu den Ausschußsitzungen entsandt werden kann. Er gibt zu bedenken, daß die Gemeinde als Mitglied in Zukunft zum Handkuß kommen kann und vielleicht finanzielle Mittel zusteuern muß. Die Gemeinde kann sich aber auf Grund eigener wichtiger Vorhaben kein weiteres Bauvorhaben mehr leisten. Ein Zuschuß von zum Beispiel S 1,000.000,00 für das Holzmuseum ist finanziell nicht realisierbar.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß Herr Komm.Rat. Ing. Haslauer bereits um eine finanzielle Unterstützung für den Neubau des Holzmuseums gebeten hat. Es wird sich hier aber sicherlich um keinen Millionenbetrag handeln. Ein Beitrag von S 200.000,00 bis 250.000,00 ist realistisch. Herr Haslauer ist selbst sehr bemüht, finanzielle Mittel für den Museumsneubau zu bekommen. Die Gemeinde wird sicher finanzielle Mittel zuschießen und es wird wahrscheinlich auch um Bedarfszuweisungsmittel angesucht werden müssen. Sinn dieses Beitrittes soll sein, das Pramtal und wenn möglich auch die Gemeinde Riedau, wirtschaftlich zu beleben. Es geht hier nicht nur um den Verein PRAMTAL Museumsstraße selbst, sondern auch um die wirtschaftliche Belebung des Pramtales. Auch Schulen besuchen immer öfter Museen in der Umgebung und somit könnte auch Riedau durch das Holzmuseum und deren Vermarktung durch die Pramtal Museumsstraße profitieren. Ein Multi-Media-Zentrum soll ebenfalls in diesem Holzmuseum entstehen und fast alle Holzhandwerke sollen darin dargestellt werden. Es soll ein lebendiges Museum, mit der Möglichkeit darin Veranstaltungen und Vorträge abzuhalten, entstehen. Die Gemeinde Riedau wird dadurch sicher kulturell und wirtschaftlich belebt und bereichert.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu und der

                  Beitritt zum Verein PRAMTAL Museumsstraße mit einem

                  jährlichen Mitgliedsbeitrag von S 1,00 pro Einwohner wird

                  genehmigt.

 

 

 

TOP. 5.)    Neugestaltung eines Kontainerplatzes und Errichtung

            einer Rollerskatebahn.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß der Kontainerplatz in der Mühlgasse zu einem immer größeren Problem wird. Die Fläche ist für die vorhandenen Kontainer viel zu klein und dadurch sind die Papierkontainer immer sehr ungünstig positioniert. Ideal wäre ein großer, offener Kontainer in welchen Kartons hineingeworfen werden können. Diese könnten nachher gepreßt werden. Die große Gefahr ist natürlich, daß auch Hausmüll etc. hineingeworfen wird. Derzeit werden sporadisch die neben den Papierkontainern abgestellten Kartons nach Adressen durchsucht und die Verursacher aufgefordert die Kartons zu entfernen. Es wäre daher wichtig, den Kontainerplatz zu verlegen und neu zu gestalten. Weiters wurde bei einem Besuch von Schülern der Volksschule Riedau der Wunsch nach einer Rollerskatesbahn geäußert. Möglich wäre es nun bei den Madlspergründen einen neuen Standort für die Abfallkontainer vorzusehen und gleichzeitig eine Rollerskatesbahn zu bauen. Die Kosten für beide Maßnahmen würden ca. S 100.000,00 betragen, wobei im Budget S 50.000,00 für den Kontainerplatz vorgesehen sind.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger erklärt, daß der Platz bei den Madlspergründen bereits ausgemessen wurde. Es könnten die bestehenden Kontainer problemlos untergebracht werden und auch für eine eventuelle Erweiterung ist genügend Raum vorhanden. Geplant ist der neue Standort von der bestehenden OKA-Trafostation bis zur Scheune. Von der Straßenseite her sollten die Kontainer auf jeden Fall einsehbar sein. Die Einzäunung könnte, wie in der Aussendung der Fa. Koller ersichtlich, mit Holzwänden erfolgen.

 

GR. Johannes Donnerbauer ist der Meinung, daß die Verlegung des Kontainerplatzes zu den Madlspergründen sicher sinnvoll ist. Eine Rollerskatesbahn unmittelbar vor dem Kontainerplatz ist in diesem Bereich sicher zu klein. Außerdem sollte für die Rollerskatesbahn nur eine Asphaltdecke vorgesehen werden. Einen Ankauf von Rampen etc. hält er nicht für sinnvoll.

 

Das Interesse am Rollerskaten ist derzeit sehr groß, erklärt GR. Herbert Böcklinger. Er glaubt ebenfalls, daß der Platz vor den Kontainern dafür zu klein ist. Wenn man sich schon für den Bau einer Rollerskatebahn entscheidet, sollte diese auch dementsprechend ausgeführt werden.

 

Der Kontainerplatz bei den Madlspergründen zwischen OKA-Trafostation und bestehender Scheune als Übergangslösung ist zu begrüßen, kann aber sicher keine Dauerlösung sein, da das Grundstück dafür einfach zu wertvoll ist, glaubt GV. Franz Schabetsberger Die Rollerskatebahn in diesem Bereich scheint ihm auch etwas klein geraten. Weiters schlägt er vor, im Freibad eine Volleyballanlage vorzusehen.

 

Der Vorsitzende erklärt dazu, daß GR. Klaus Waldenberger bereits diese Idee bei ihm deponiert hat, im Freibadbereich eine Beachvollyballanlage zu errichten. Das Ausmaß beträgt 18 x 9 m und dazu müßte der Humus bis zu einer Tiefe von ca. 10-20 cm abgetragen und mit Sand aufgefüllt werden. Die Kosten für die Spieluttensilien (Netz, Ball) betragen ca. S 1.000,00. Die Gesamtkosten würde daher ca. S 30.000,00 betragen. Wenn dadurch mehr Badegäste zu erwarten sind, spricht er sich sicherlich nicht dagegen aus, erklärt der Bürgermeister. Die Kosten sind jedoch ziemlich hoch. Ausreichend Platz wäre auf jeden Fall vorhanden. Zu überlegen wäre auch, ob es notwendig ist, das Spielfeld mit Sand aufzufüllen. Man könnte ja auch auf Gras spielen. Er spricht sich daher dafür aus, die Kosten für eine Beachvollyballanlage genau zu kalkulieren und bei der nächsten Gemeinderatssitzung darüber zu entscheiden.

 

GR. Franz Stiglmayr gibt zu bedenken, daß in Pomedt auch Kontainer stehen und es dort nie Probleme gibt. Vielleicht wäre es sinnvoll mehr Kontainer an verschiedenen Standorten aufzustellen.

 

Von GR. Johannes Donnerbauer wird der Antrag gestellt, bei den Madlspergründen den neuen Sammelplatz vorzusehen und dazu den Vorplatz in diesem Bereich zu asphaltieren.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder schlägt vor, die Rollerskatebahn mit dem Spielplatzkonzept im Entwicklungskonzept zu verbinden. Der Spielplatz in Pomedt wurde ja auch noch nicht in Angriff genommen.

 

Wenn eine Rollerskatebahn errichtet werden soll, erklärt GV. Peter Gahleitner, muß auf jeden Fall die Sicherheit der Kinder gewährleistet werden. Sollte die Bahn vor dem Kontainerstandplatz errichtet werden, besteht sicher die Gefahr, daß die Kinder auf Straßen fahren und dadurch die Unfallgefahr enorm steigt.

 

Auch GV. Gottfried Weilhartner ist dieser Meinung. Die Sicherheit der Kinder muß auf jeden Fall gewährleistet sein.

 

Die Rollerskatebahn muß so angelegt werden, daß der Platz auch in Zukunft genützt werden kann, glaubt GR. Günter Ortner.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß zukünftig in Schwabenbach sicherlich Kontainer aufgestellt werden. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung soll der Grundsatzbeschluß gefaßt werden, wo der geplante Bauhof situiert wird. Dann dürfte das Standortproblem der Sammelkontainer endgültig geklärt sein. Bis zur Verwirklichung dieser Bauvorhabens muß ein Provisorium errichtet werden und dazu bietet sich eben der Standort bei den Madlspergründen an.

 

GR. Rudolf Hosner könnte sich vorstellen, die Rollerskatebahn entlang der Grundstücksgrenze Gemeinde/Voglmeir zu bauen. Dort wären die Kinder geschützt und somit die Sicherheit gewährleistet.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer schlägt vor, heute den Grundsatzbeschluß zu fassen, daß eine Rollerskatebahn auf dem Madlspergergrundstück und eine Beachvollyballanlage im Freibad gebaut werden soll. Die Standorte sollen kurzfristig mit den Fraktionsführern festgelegt werden, da die nächste Gemeinderatssitzung erst im August stattfindet.

 

Abschließend wird über den Antrag von GR. Donnerbauer abgestimmt.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderäte sprechen sich einstimmig dafür aus, die

                  Sammelkontainer zum Madlspergrundstück zu verlegen und den

                  Vorplatz zu asphaltieren. Gleichzeitig sollen zur Verschönerung

                  gestalterische Maßnahmen in Form einer Holzumzäunung vorge-

                  nommen werden. Grundsätzlich sprechen sich alle Gemeinde-

                  räte dafür aus eine Rollerskatebahn und eine Beachvollyball-

                  anlage zu errichten. Die Standorte sollen, wie vorgeschlagen,

                  kurzfristig im Einvernehmen mit den Fraktionsführern

                  festgelegt werden.

 

 

 

TOP. 6.)    Vergabe der Asphaltierungsarbeiten für ein Teilstück der Straße

            in Schwaben im Bereich der Kanalisation.

 

Bei der Besprechung mit dem Bauleiter, Herrn Dipl.Ing. Peter Oberlechner, wurde von diesem vorgeschlagen, die Straße im Bereich des Kanalbaues in Schwaben zu asphaltieren, da es ansonsten zu Problemen beim Pumpwerk kommen kann. Weiters liegt eine Baukostenunterschreitung beim Kanalprojekt Schwaben von mehr als 10 Prozent vor. Dazu gibt es eine Klausel im Bauvertrag und zwar, daß der Anbieter bei einer Baukostenunterschreitung von 10 Prozent die Preise erhöhen kann. Es wäre nun möglich, diese erforderliche Asphaltierung von der Kanalbaufirma, Firma Angerlehner, durchführen zu lassen. Der Unterbau in diesem Bereich ist in einem guten Zustand und ausreichend. Auch Anliegerbeiträge können vorgeschrieben werden und für die Gemeinde verbleiben somit ca. S 90.000,00. Dieser Betrag wird vom Straßenbaubudget verwendet. Die Firma Angerlehner kann daher bei Auftragserteilung für das Kanalprojekt Schwaben keine Preiserhöhung mehr vornehmen. Nach den vorliegenden Angeboten über die Asphaltierung von Straßenstücken wurden folgende Preise ermittelt:

 

Firma Angerlehner:           170 lfm x 5 = 850 m²

                        Graderplanie            850 x   24,70 =   S       21.080,00

                        Asphalt BTD       850 x 109,50 =    S       93.075,00

                             Zwischensumme                S     114.155,00

                             + 20 % MWST             S       22.831,00

                             GESAMTSUMME             S     136.986,00

 

Firma Alpine:           170 lfm x 5 = 850 m²

                        Graderplanie            850 x   26,00 =   S       22.100,00

                        Asphalt BTD       850 x 113,00 =    S       96.050,00

                             Zwischensumme                S     118.150,00

                             + 20 % MWST             S       23.630,00

                             GESAMTSUMME             S     141.780,00

Wenn der Auftrag an die Firma Angerlehner als Billigstbieter ergeht, können diese Kosten, die nur geschätzt sind, in das Kanalbauprojekt miteinbezogen werden. Eine Förderung dieser Kosten ist aber nicht möglich. Für die angrenzenden Grundbesitzer bedeutet dies, daß ein Verkehrsflächenbeitrag von der Gemeinde in Rechnung gestellt werden muß.

 

GR. Günter Ortner spricht sich für eine Asphaltierung aus und er stellt den Antrag, an die Firma Angerlehner die Arbeiten für die Asphaltierung in Höhe von ca. S 136.986,00 zu vergeben.

 

Vor Asphaltierung ist auf jeden Fall die Oberflächenwässerentsorgung zu klären, da der bestehende Graben zu klein ist, erklärt GR. Rudolf Hosner. Auch eine Gewichtsbeschränkung für diesen Straßenbereich wäre zu überlegen. Vielleicht könnte bis zu seinem Haus eine Spritzdecke oder eine Reyclingdecke aufgetragen werden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer begrüßte eine Gewichtsbeschränkung in diesem Bereich und die Kosten für eine Spritzdecke werden eruiert.

 

Beschluß:         Der Antrag von GR. Günter Ortner wird einstimmig angenommen

                  und der Auftrag an die Firma Angerlehner vergeben.

 

 

 

TOP. 7.)    Behandlung des Ansuchens des Rot-Kreuz-Einsatzzentrums

            Linz bezüglich Gewährung eines Finanzierungsbeitrages.

 

Bezüglich des Finanzierungsbeitrages der Gemeinde für das Rot-Kreuz Einsatzzentrum in Linz liegen bereits mehrere Schreiben vor, erklärt der Vorsitzende, und zwar von der Rot-Kreuz-Dienststelle der Einsatzzentrale Linz, von der Bezirkshauptmannschaft Schärding und vom Amt der O.ö. Landesregierung. Bereits am 29.06.1995 hat das österr. Rote-Kreuz, Landesverband, die Gemeinde Riedau ersucht, den Kostenbeitrag von S 34.980,68 in zwei oder drei gleichen Jahresraten zu überweisen. Der Gemeinderat der Gemeinde Riedau hat diese Angelegenheit bereits behandelt und eine Bezahlung dieses Kostenbeitrages abgelehnt. Am 11.03.1997 wurde neuerlich vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Landessanitätsdirektion, an die Gemeinde das Ersuchen gerichtet, diesen Finanzierungsbeitrag an den Landesverband zu leisten. Bisher haben rund 70 % der O.ö. Gemeinden diesen Kostenanteil beglichen. Die Gemeinde Riedau gehört zu den 30 %, die diesen Beitrag noch nicht überwiesen haben. Der Bezirkshauptmann von Schärding wurde vom Landeshauptmann gebeten, die Gemeinden nochmals zu ersuchen die Kostenbeiträge zu bezahlen. Die Vorgangsweise dieser Vorschreibung ist nicht ganz korrekt, da diese ohne Vorinformation der Gemeinden erfolgte. Daher ist auch er selbst nicht davon begeistert, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer.

 

GR. Rudolf Hosner ist gegen eine Kostenbeteiligung, da Riedau selbst eine Einsatzzentrale hat. In Schärding soll anscheinend die Leitzentrale wegkommen und dies ist auch nicht tragbar.

 

Auch GR. Ernst Hintermayr und GV. Gottfried Weilhartner sprechen sich gegen eine Kostenbeteiligung aus.

Vom Roten Kreuz wird sehr viel geleistet und eine gewisse Zentralisierung wird sich nicht vermeiden lassen, erklärt GR. Franz Stiglmayr.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt abschließend den Antrag, den Kostenbeitrag von S 34.980,68 in drei Raten zu bezahlen.

 

Beschluß:         Der Antrag wird abgelehnt, da Bgm.Ing. Johann Demmelbauer

                  Vzbgm. Franz Wimmer und die Gemeinderäte Herbert Aschauer,

                  Donnerbauer, Elfriede Kopfberger, Franz Stiglmayr, Ernst

                  Pimingsdorfer, Dipl.Ing. Franz Mitter und Franz Steinecker

                  dafür und die Gemeinderäte Peter Gahleitner, Michael Schärfl,

                  Franz Köstlinger, Klaus Waldenberger, Franz Schabetsberger,

                  Anna Wolschlager, Josef Kaufmann, Rudolf Hosner, Günter

                  Ortner, Maria Weiretmaier, Rudolf Vorhauer, Hermann Scherfler,

                  Gottfried Weilhartner, Ernst Hintermayr, Heinrich Ruhmanseder

                  und Herbert Böcklinger dagegen stimmen (Abstimmungs-

                  ergebnis somit 9 Ja und 16 Nein).

 

 

 

TOP. 8.)    Behandlung des Ansuchens der Marienschwestern von Karmel

            um Gewährung einer Zuwendung für das Kindergartenjahr 1996/97.

 

Mit Schreiben vom 18.11.1995 haben die Marienschwestern von Karmel, Generalvorstehung in Linz, ein Schreiben an die Marktgemeinde Riedau mit der Bitte gerichtet, dem Kindergarten einen Zuschuß zu gewähren, erklärt der Vorsitzende. Es wird angeführt, daß nach den vom Kindergartenreferat der Caritas erstellten Richtlinien, die Gemeinden pro Gruppe S 50.000,00 bezahlen sollen. Mit Schreiben vom 17.06.1997 wurde nochmals auf das Schreiben hingewiesen und eine Abrechnung für das Kindergartenjahr 1995/96 mitgesandt. In dieser Abrechnung scheint ein Abgang von S 81.824,45 auf. Darin ist aber die Rückzahlung für die Kindergartensanierung in Riedau nicht enthalten. Die Rückzahlungsrate beträgt jährlich S 114.598,50 und daher ist ein Abgang von S 196.332,95 aufzubringen. Sie bitten nochmals um tatkräftige Unterstützung zum Wohle der Kinder von Riedau. Zum Vergleich wird vom Bürgermeister mitgeteilt, daß Nachbargemeinden, die einen eigenen Kindergarten betreiben, einen jährlichen Abgang von S 300.000,00 bis S 400.000,00 zu verzeichnen haben.

 

GV. Peter Gahleitner erklärt, daß der Kindergarten Riedau mit S 60.000,00 unterstützt werden soll.

 

Auch GV. Gottfried Weilhartner ist für eine Unterstützung, jedoch findet er es nicht in Ordnung, die Rückzahlungsraten zu fördern. Auch den gesamten Abgang zu übernehmen ist seiner Meinung nach nicht gerecht.

 

GV. Anna Wolschlager schlägt vor, den Kindergarten Riedau mit S 60.000,00 plus S 10.000,00 an Heizkostenbeihilfe zu fördern, wobei dieser Betrag nur für den Kindergarten Riedau verwendet werden soll.

 

Von GV. Peter Gahleitner wird abschließend der Antrag gestellt, dem Kindergarten Riedau S 60.000,00 zur Abdeckung des Abganges sowie S 10.000,00 an Heizkostenbeihilfe zu gewähren.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 9.)    Behandlung des Ansuchens des Bezirksblasmusikverbandes um

            Gewährung einer einmaligen finanziellen Unterstützung.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt bekannt, daß bei der letzten Bürgermeisterkonferenz das Anliegen des Bezirksblasmusikverbandes Schärding vorgestellt wurde. Es wird im Jahre 1998 eine den ganzen Bezirk umfassende Veranstaltung organisiert. Dazu wird um einen einmaligen Gemeindebeitrag von S 1,50 pro Einwohner gebeten. Die damals anwesenden Bürgermeister haben vorbehaltlich des Gemeinderatsbeschlusses dieser Unterstützung die Zusage erteilt. Von ihm wird der Antrag gestellt, dem Bezirksblasmusikverband eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von S 1,50 pro Einwohner zu gewähren.

 

Von GR. Günter Ortner wird die Frage gestellt, ob die Marktmusikkapelle Riedau auch bei einer der Veranstaltungen inkludiert ist.

 

GV. Peter Gahleitner erklärt dazu, daß die Marktmusikkapelle Riedau zwar dabei ist, aber keine Veranstaltung in der Gemeinde Riedau stattfinden wird.

 

Auch GR. Ernst Hintermayr spricht sich für diese Unterstützung aus, wobei die Gefahr besteht, daß auch andere Organisationen, die eine Bezirksveranstaltung durchführen, um eine finanzielle Förderung ansuchen könnten.

 

Beschluß:         Der Antrag von Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer

                  wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 10.)   Beratung und Beschlußfassung bezüglich Erhöhung des

            Betrages für das Säuglingspaket.

 

Der Vorsitzende teilt mit, daß zur Zeit bei Geburt eines Kindes eine Dokumentenmappe und ein Gutschein von S 300,00 zum Ankauf von Säuglingswaren zur Verfügung gestellt wird. Dieser Betrag von S 300,00 wird bereits seit ca. 20 Jahren unverändert ausbezahlt. Es ist nun vorgesehen diese Geldsumme annähernd den Preissteigerungen anzupassen. Wichtig ist vor allem, daß der verwaltungstechnische Ablauf so gering wie möglich gehalten wird. Er hat auch bereits mit dem Abfallberater, Herrn Walter Köstlinger, die Möglichkeiten einer Windelförderungsaktion durchdiskutiert. Am sinnvollsten erscheint aber immer noch der Gutschein.

 

Von GV. Anna Wolschlager wird der Antrag gestellt, die Barförderung bei Geburt eines Kindes auf S 1.200,00 zu erhöhen. Sinnvoll wäre es den Geldbetrag auf sechs bzw. vier Gutscheine aufzuteilen. Der Geldbetrag darf jedoch nur in Riedauer Geschäften eingelöst werden.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder könnte sich auf Grund des Wegfalles der Geburtenbeihilfe auch eine Förderung in Höhe S 1.500,00 vorstellen. Ob die Gutscheine nur in Riedau eingelöst werden dürfen, wird von ihm in Frage gestellt.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ist der Meinung, daß die gewährte Förderung zweckgebunden sein muß und daher nur in Riedauer Geschäften die Gutschein eingelöst werden dürfen.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Ab 01.01.1997

                  wird somit bei Geburt eines Kindes eine Barförderung in

                  Höhe von S 1.200,00 (3 x S 400,00 Gutscheine) pro Kind

                  sowie eine Dokumentenmappe als Förderung der

                  Gemeinde überreicht.

 

 

 

TOP. 11.)   Gestaltung der Brücke über die Pram für den Schulweg;

            Beratung und Beschlußfassung.

 

Von der Abt. Brückenbau des Amtes der O.ö. Landesregierung wurden nun Berechnungen und Skizzen erstellt, wie die Brücke für den Schulweg über die Pram konstruiert werden soll, berichtet Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. In Verbindung mit dem hydrographischen Dienst, Ing. Wimmer, wurde nun festgelegt, daß diese Brücke auf zwei Pfeilern, jeweils in den Pramböschungen, konstruiert werden soll. Die dazu verwendeten Träger sollen eine Bombierung erhalten, um den Durchfluß besser zu gewährleisten. Bei Verwendung von Lehmschichtholzträgern wurden Kosten in Höhe von S 110.000,00 errechnet, wobei diese Träger in Fichte ausgefertigt werden. Bei diesen Kosten handelt es sich aber nur um die beiden Holzträger. Es ist zu überlegen ob diese Träger nun in Stahlkonstruktion, verzinkt, oder in Holzkonstruktion angefertigt werden sollen. Die übrigen Teile der Brücke, wie Geländer und Bodenbelag, sollen aus Holz angefertigt werden. Wenn die Entscheidung über die Art des Materials der Tragkonstruktion gefallen ist, kann sofort weitergeplant werden und das Projekt wird zur Einreichung vorbereitet. Anschließend ist eine wasserrechtliche Verhandlung durchzuführen und im Anschluß daran kann die Ausschreibung und Vergabe erfolgen.

 

GR. Günter Ortner spricht sich für eine Tragkonstruktion in Stahl aus.

 

Auch GV. Peter Gahleitner ist für eine Stahlkonstruktion, wobei die Oberkonstruktion, wie Geländer etc., aus Holz erfolgen soll. Ein Dach soll nicht ausgeführt werden.

 

GV. Franz Schabetsberger ist ebenfalls für eine Stahlkonstruktion bei den Trägern, wobei keine I-Träger verwendet werden sollen, da diese nicht schön sind.

 

Von GV. Peter Gahleitner wird die Frage gestellt, wie die weitere Vorgangsweise aussieht und ob bei der nächsten Gemeinderatssitzung schon die Auftragsvergabe erfolgen kann.

Der Vorsitzende teilt dazu mit, daß nach der Einigung über die Art der Tragkonstruktion das Projekt vom Land, Abt. Brückenbau, fertig geplant werden kann. Anschließend ist eine Wasserrechtsverhandlung durchzuführen und dann kann die Ausschreibung erfolgen. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzung wird dies aber alles sicherlich terminlich nicht zu verwirklichen sein.

 

GR. Günter Ortner stellt abschließend den Antrag, die Unterkonstruktion in Stahl auszuführen.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes werden die Zuhörer gebeten den Sitzungssaal zu verlassen, da es sich um Personalangelegenheiten handelt.

 

Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 13.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet, daß die Angebotseröffnung für die Bau- und Zimmermeisterarbeiten für den Feuerwehrschlauchturm stattgefunden hat. Bestbieter ist die Fa. Duswald aus Neumarkt. Die Angebote müssen aber noch rechnerisch überprüft werden. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung wird die Auftragserteilung an den Billigstbieter erfolgen.

 

Weiters ist der Flächenwidmungsplan vom Amt der O.ö. Landesregierung nach Vorbegutachtung zurückgesandt worden. Es gibt zwei Probleme und zwar die Umwidmung in Berg betreffend der Liegenschaft Lamprecht und weiters in Ottenedt die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes betreffend der Grundstücke Standhartinger. Am 04.08.1997 wird eine Besprechung mit dem zuständigen Sachbearbeiter des Landes, Herrn HR.Dipl.Ing. Werschnig, stattfinden und dabei sollen die bestehenden Unklarheiten beseitigt werden. Man wird sich bemühen auch diesen beiden Umwidmungswünschen der Grundbesitzer nachzukommen. Sollte es jedoch keine Zustimmung von Herrn Dipl.Ing. Werschnig geben, muß der Flächenwidmungsplanentwurf nochmals abgeändert werden. Auch die Tischlerei Briglauer drängt auf die Rechtskraft des Flächenwidmungsplanes, um das geplante Bauvorhaben durchführen zu können.

 

Der Arbeitskreis für das Frei- und Hallenbad Riedau muß ebenfalls bald zusammentreten, um Änderungen im Freizeitzentrum zeitgerecht beschließen und durchführen zu können. Es sollen auch verschiedenen Badegäste, z.B. Herr Max Murauer, eingebunden werden. Eventuell auch z.B. eine Mutter mit Kind, um so viele Meinungen wie möglich zu sammeln und zufriedenstellende Lösungen zu erreichen. Auch ein Lehrervertreter, der die Interessen des Schulschwimmens wahrnimmt, soll inkludiert werden. Die Fraktionen sollen je einen Vertreter in diesen Arbeitskreis entsenden und dem Gemeindeamt bekanntgegeben. Von Seiten der ÖVP-Fraktion wird Herr Michael Schärfl teilnehmen. Natürlich wird auch die Buffetpächterin in diesen Arbeitskreis eingebunden.

Bezüglich der Außenfassade des Freibades teilt der Bürgermeister mit, daß die Eternittplatten teilweise ausgetauscht werden müssen, da ein Materialfehler vorliegt. Dieser Austausch wird kostenlos von der Fa. Ortig ausgeführt werden. Die kleinen Fehler in der Dachhaut, die zu Undichtheiten des Daches führten, werden ebenfalls kostenlos von dieser Firma beseitigt. Die Sprossen bei den Fenstern im Hallenbadbereich werden ebenso ausgebessert, damit kein Wasser mehr stehen bleiben kann. Auch eine Einweisung der Bademeister über die richtige Pflege der Holzfenster wird von Seiten der Lieferfirma erfolgen.

 

Abschließend lädt der Bürgermeister alle Gemeinderatsmitglieder zur Eröffnung der Ausstellung von Frau Ulrike Winkler im Gemeindeamt sowie zum bevorstehenden Marktfest sehr herzlich ein.

 

 

 

TOP. 14.)   Allfälliges.

 

Der Gemeindeausflug wird auf 30. und 31.08.1997 verschoben, erklärt der Bürgermeister, und er ersucht alle Gemeinderatsmitglieder beim Gemeindeamt die Teil- bzw. Nichtteilnahme zu bekanntzugeben.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder ersucht, daß der Zaun beim Sportplatz bzw. Freibad repariert wird.

 

Weiters wird gebeten, die Zeituhr für die Straßenbeleuchtung in Achleiten auf 02:00 einzustellen.

 

GV. Gottfried Weilhartner bedankt sich bei allen Gemeinderäten für die Teilnahme an der Festveranstaltung 30 Jahre Hauptschule Riedau. Für den kommenden Bunten Abend in der Hauptschule lädt er alle Gemeinderäte sehr herzlich ein.

 

Der Verkehrsspiegel bei der Ausfahrt vom Freizeitzentrum ist verstellt und soll neu justiert werden, ersucht GR. Franz Stiglmayr.

 

GR. Herbert Böcklinger erklärt, daß die Situierung des Autodroms für das Marktfest in den Grünanlagen bei der Hauptschule nicht sehr günstig war.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt dazu mit, daß der Standort für das Autodrom eigentlich nicht bei der Hauptschule geplant war und es sich hierbei um eine Notlösung handelt. Zuerst war als Aufstellungsort das Grundstück der ISG geplant und auch die Zustimmung von Seiten der ISG lag vor. Jedoch waren die Bewohner des ISG-Eigentumswohnblockes davon nicht sehr begeistert und so mußte Wohl oder Übel ein neuer Standort festgelegt werden, der ja mit dem Hauptschuldirektor abgesprochen war.

 

 

 


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.05.1997 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:15 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: