Lfd.Nr. 55 Jahr 1997

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 20. August 1997.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Ing. Demmelbauer Johann

o2. Vizebürgermeister Wimmer Franz       14. GR. Leitner Johannes

o3. GV. Gahleitner Peter           15. GR. Weiretmaier Maria

o4. GV. Berghammer Gerhard         16. GR. Vorhauer Rudolf

o5. GR. Aschauer Herbert           17. GV. Weilhartner Gottfried

o6. GR. Donnerbauer Johannes       18. GR. Hintermayr Ernst

o7. GR. Kopfberger Elfriede        19. GR. Böcklinger Herbert

o8. GR. Köstlinger Franz           2o.

o9. GR. Pimingsdorfer Ernst        21.

1o. GV. Schabetsberger Franz       22.

11. GV. Wolschlager Anna           23.

12. GR. Kaufmann Josef       24.

13. GR. Hosner Rudolf        25.

 

Ersatzmitglieder:

GR. Waldenberger Klaus             für               GR. Stiglmayr Franz

GR. Dipl.Ing. Mitter Franz               für               GR. Dick Hermann

GR. Steinecker Franz               für               GR. Pointl Helmut

GR. Heinzl Helmut                  für               GR. Schärfl Michael

GR. Scherfler Hermann              für               GR. Ortner Günter

GR. Hintermayr Katharina                 für               GR. Ruhmanseder Heinrich

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Stiglmayr Franz

GR. Dick Hermann

GR. Pointl Helmut

GR. Schärfl Michael

GR. Ortner Günter

GR. Ruhmanseder Heinrich

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o):  Waldenberger Klaus


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.08.1997

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.06.1997 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

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Tagesordnung:

 

  1.  Vergabe der Baumeister- und Zimmermeisterarbeiten zur Errichtung

      eines Feuerwehrschlauchturmes.

  2.  Genehmigung eines Zusatzauftrages für die Erweiterung der Kanalstränge in Schwaben und       Ottenedt.

  3.  Sanierungskonzept für den Altbestand der Ortskanalisation; Behandlung des Anbotes.

  4.  Genehmigung einer Gewichtsbeschränkung für den Ortschaftsweg Schwaben - Zufahrt Hosner.

  5.  Festlegung eines Standortes zur Errichtung eines Bauhofes.

  6.  Beschlußfassung bezüglich Gewährung von Nachlässen bei Kanalanschlußgebühren.

  7.  Genehmigung der Abfallordnung.

  8.  Änderungen bei der Abfallgebührenordnung; Genehmigung.

  9.  Genehmigung der Wasserleitungsordnung.

10.   Änderung der Öffnungszeiten für das Hallenbad und das Hallenbadbuffet.

11.   Genehmigung der Ausgliederung von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit.

12.   Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

13.   Behandlung des Prüfberichtes der Bezirkshauptmannschaft Schärding.

14.   Aufnahme eines Lehrlings für das Gemeindeamt.

15.   Bericht des Bürgermeisters.

16.   Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)    Vergabe der Baumeister- und Zimmermeisterarbeiten zur

            Errichtung eines Feuerwehrschlauchturmes.

 

Die Baumeister- und Zimmermeisterarbeiten zur Errichtung des Feuerwehrschlauchturmes wurden beschränkt an fünf Firmen ausgeschrieben, die alle ein Angebot abgegeben haben, erklärt der Vorsitzende. Vor Anbotslegung wurden die Firmen darauf aufmerksam gemacht, daß Eigenleistungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Betriebsfeuerwehr der Firma Leitz erbracht werden.

 

Am 24.06.1997 fand die Angebotseröffnung statt, wobei folgende Summen ermittelt wurden:

 

 

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt abschließend den Antrag, an die Firma Duswald aus Neumarkt/H. als Billigstbieter die Bau- und Zimmermeisterarbeiten zur Errichtung eines Feuerwehrschlauchturmes mit einer Summe von S 2,158.938,01 zu vergeben. Die Firma Duswald hat sich bereit erklärt, jede Eigenleistung zu akzeptieren, wodurch sich die Anbotssumme um die erbrachten Leistungen reduziert.

 

GR. Rudolf Hosner erklärt, daß durch die Eigenleistung der beiden Feuerwehren wesentliche Einsparungen möglich sind.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 2.)    Genehmigung eines Zusatzauftrages für die Erweiterung der Kanal-

            stränge in Schwaben und Ottenedt.

 

Die Erweiterung des Kanalnetzes in Schwaben und Ottenedt, wozu bereits ein Grundsatzbeschluß des Gemeinderates vorliegt, soll durch die Firma Angerlehner, Pucking, durchgeführt werden, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Es wurden Verhandlungen mit der Firmenleitung und dem Bauleiter geführt und dabei einvernähmlich festgelegt, daß die Anbotspreise, welche durch die Ausschreibung der Kanalisation Schwaben erzielt wurden, auch für diese Kanalstränge gelten. Die Kanalerweiterung betrifft in Ottenedt die Bauparzellen von Frau Standhartinger Maria und in Schwaben die Bauparzellen von Herrn Luksch Walter (Wöss) und den Ehegatten Josef und Brigitte Desch. Der Zusatzauftrag mit einer geschätzten Summe von S 740.000,00 überschreitet nicht die gesetzlich mögliche Erweiterung des bestehenden Auftrages an die Firma Angerlehner. Diese Kosten können daher in die Förderungsabrechnung der Kommunalkredt AG aufgenommen werden. Die Mehrkosten für das ganze Kanalbauprojekt (Schwaben incl. dieses Zusatzauftrages) werden jedoch eine geringere Summe ausmachen, da beim Kanalbau in Schwaben verschiedene Einsparungen möglich waren. Beim Zusatzangebot mit einer Summe von S 190.000.,- handelt es sich um Arbeiten, die im Angebot für das Kanalbauprojekt Schwaben nicht enthalten waren und daher separat angeboten werden mußten.

 

GV. Franz Schabetsberger spricht sich ebenfalls für die Vergabe dieses Zusatzauftrages an die Firma Angerlehner aus und von ihm wird auch der diesbezügliche Antrag gestellt. Er weist jedoch darauf hin, daß die Baustelle diesmal genauer überprüft werden soll, da beim Kanalbauprojekt in Schwaben ziemlich nachlässig gearbeitet wurde. Es wurde z.B. der Bauzeitplan nicht eingehalten und das soll diesmal nicht vorkommen. Dazu ist aber eine genauere und öftere Überprüfung der Baustelle notwendig.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt dazu, daß er bereits mit der Firma Angerlehner, und zwar mit Herrn Ing. Ruckerbauer, über dieses Problem gesprochen und auch dementsprechend Druck ausgeübt hat. Auch mit dem zuständigen Bauleiter für dieses Kanalbauprojekt, Herrn Dipl.Ing. Peter Oberlechner, wurde über die teils schlampige Bauausführung durch die Firma Angerlehner gesprochen. In der 35. Kalenderwoche soll bereits mit den Aspaltierungsarbeiten im Bereich Schwaben begonnen werden um das Kanalbauprojekt in Schwaben endlich abschließen zu können. Weiters haben sich die Grundanrainer im Bereich des Güterweges Schwaben dafür ausgesprochen, daß dieser heuer nicht mehr asphaltiert werden soll. Es soll lediglich eine Asphaltbruchschicht aufgetragen werden. Der Graben in diesem Bereich wurde ebenfalls bereits mit der Güterwegmeisterei Münzkirchen besichtigt und eine sinnvolle Ausführung besprochen.

 

Abschließend wird über den Antrag von GV. Franz Schabetsberger abgestimmt.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Zusatzauftrag

                  für die Kanalerweiterung in Höhe von ca. S 740.000,00 an die

                  Firma Angerlehner, Pucking, wird einstimmig genehmigt.

 

 

 

TOP. 3.)    Sanierungskonzept für den Altbestand der Ortskanalisation;

            Behandlung des Anbotes.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß vom Amt der O.ö. Landesregierung, Abt. Wasserrecht, von den Gemeinden verlangt wird, daß für den Altbestand der Ortskanalisation Sanierungskonzepte erstellt werden. In diesen plan- und textlichen Darstellungen sind alle Kanalstränge festgehalten, um eine systematische Überprüfung vornehmen zu können. Die Überprüfung hat mittels Kamerabefahrung zu erfolgen und vom Bauleiter sind auf Grund des Ergebnisses der Überprüfung die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen festzulegen. Weiters ist es dabei möglich, Fehleinleitungen festzustellen und zu unterbinden. Dies ist besonders wichtig, um die hydraulische Überlastung der Kläranlage durch die Unterbindung von Fremdwässern zu verbessern. Gleichzeitig soll die genaue Vermessung der Kanal- und Wasserleitungsstränge erfolgen. Dies erfolgt so, daß eine weitere EDV-Verwendung in der Gemeindeverwaltung möglich wird (Einbindung in die DKM). Die Kosten für die Erstellung des Sanierungskonzeptes betragen ca. 350.000,00, für die Vermessung der Kanalstränge ca. S 170.000,00 und für die Vermessung der Wasserleitungsstränge ca. S 50.000. Somit ergeben sich Gesamtkosten von ca. S 570.000,00. Da diese Arbeiten natürlich nicht in einem Jahr durchgeführt werden können, sondern sich auf mehrere Jahre aufteilen, teilen sich auch die Gesamtkosten auf mehrere Jahre auf. Wichtig wäre es auf jeden Fall, jene Bereiche zu überprüfen, wo in nächster Zeit Straßenbauvorhaben verwirklicht werden sollen wie z.B. die Klosterstraße und die Vormarktstraße. Ein zweites Angebot liegt deshalb nicht vor, da Herr Dipl.Ing. Wolfgang König bereits sämtliche Unterlagen über das Kanal- und Wasserleitungsnetz hat und somit am besten informiert ist. Weiters ist dadurch sicherlich eine Kosteneinsparung möglich, weil bestimmte Vorarbeiten nicht mehr durchgeführt werden müssen. Auch ist man in den letzten Jahren mit dem Büro König immer vollstens zufrieden gewesen.

 

GR. Ernst Hintermayr ist davon überzeugt, daß diese Arbeiten durchgeführt werden müssen Er bezweifelt aber, ob die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen und dadurch nicht andere wichtige Projekt der Gemeinde zurückgestellt werden müssen.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt die Frage, ob eine genauere Kostenschätzung vorliegt bzw. wie weit der Kostenrahmen überschritten werden darf bzw. wie weit damit zu rechnen ist.

 

Dazu wird vom Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer mitgeteilt, daß eine genauere Kostenschätzung nicht möglich ist, da eventuelle Schäden am Kanalnetz nicht vorhersehbar und daher nicht kalkulierbar sind. Das Kanalbauprojekt in Schwaben wurde vom Büro König ausgearbeitet und dort ist es sogar zu einer Kostenreduzierung gekommen, was wiederum für die sehr genaue Kostenschätzung dieses Büros spricht.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger erklärt, daß die Kosten sehr gut geschätzt wurden. Sollte es wirklich zu einer Überschreitung kommen, muß sich der Bauleiter schon vorher, da eine Überschreitung ja während der Arbeiten absehbar ist, mit der Gemeinde absprechen. Die Zusammenarbeit mit dem Büro König war immer gut und eine genauere Kalkulation ist in diesem Fall nicht möglich, da nicht vorhersehbar ist, welche Arbeiten noch anfallen. Weiters sind die Ausgaben für dieses Sanierungskonzept förderungsfähig.

 

Abschließend wird von Vizebürgermeister Franz Wimmer der Antrag gestellt, die Arbeiten an das Büro Dipl.Ing. Wolfgang König aus Salzburg mit einem Kostenaufwand von ca. S 570.000,00 zu vergeben.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen und der Auftrag an das

                  Büro Dipl.Ing. Wolfgang König aus Salzburg vergeben.

 

 

 


TOP. 4.)    Genehmigung einer Gewichtsbeschränkung für den Ortschafts-

            weg Schwaben - Zufahrt Hosner.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß im Bereich der Kanalisation in Schwaben in der 35. Kalenderwoche mit den Asphaltierungsarbeiten begonnen werden soll. Weiters wird die Zufahrt zum Anwesen Hosner, soweit als nötig, mit Asphaltbruch ausgebessert. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde darüber beraten, für diesen Bereich eine Gewichtsbeschränkung zu verordnen, damit die neu errichteten Straßen durch LKW`s, z.B. durch die Milchwägen, nicht sofort wieder ruiniert werden. Vom Bürgermeister wird an GR. Rudolf Hosner die Frage gestellt, ob vorher noch Ausbesserungsarbeiten in diesem Bereich notwendig sind.

 

GR. Rudolf Hosner teilt dazu mit, daß teilweise Schotterungen notwendig sind, da durch die Kanalbauarbeiten Schäden verursacht wurde. Weiters ist er der Meinung, daß eine 3,5 t Beschränkung ausreichen würde.

 

Eine Gewichtsbeschränkung in diesem Bereich hält GR. Ernst Pimingsdorfer nicht für sinnvoll.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ist der Meinung, daß man den Molkereiwagen vielleicht auf eine andere Straße verlegen könnte. Man müßte dazu mit der Molkerei Dorf a.d. Pram in Verbindung treten. Ob man Herrn Maier (Summereder) dazu bringt eine andere Straße zu benützen, ist fraglich. Auch eine Beschränkung bis 7,5 t wäre denkbar.

 

Die Straße wird nicht nur durch die LKW`s der Molkerei, sondern auch von anderen Firmen-LKW`s benützt, seit die Straße, die beim Anwesen Maier vorbeiführt, von der Gemeinde Zell a.d. Pram neu asphaltiert wurde. Zum Beispiel benützen auch die LKW`s der Firma Leidinger diese Straße.

 

GV. Gottfried Weilhartner ist nicht gegen eine Gewichtsbeschränkung, nur sollte unbedingt eine Ausnahme für die Anrainer verordnet werden.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger schlägt vor, zuerst mit der Gemeinde Zell a.d. Pram über dieses Problem zu reden, da diese Straße ja weiter über das Gemeindegebiet Zell a.d. Pram führt und ebenfalls erst vor kurzem neu errichtet wurde. Es müßte daher auch im Interesse der Gemeinde Zell a.d. Pram liegen, eine Gewichtsbeschränkung, die für den gesamten Straßenzug gilt, also auch auf dem Gemeindegebiet Zell a.d. Pram, zu verordnen. Erst nach Rücksprache mit der Gemeinde Zell a.d. Pram soll über die weitere Vorgangsweise im Gemeinderat beraten werden.

 

Mit dieser Vorgangsweise sind alle Gemeinderäte einverstanden.

 

 

 

TOP. 5.)    Festlegung eines Standortes zur Errichtung eines Bauhofes.

 

Da der Flächenwidmungsplan nun im Entwurf bereits vorliegt und bei der nächsten Gemeinderatssitzung, vor Einreichung beim Amt der O.ö. Landesregierung um Genehmigung, beschlossen werden soll, ist es erforderlich den Standort für den künftigen Bauhof festzulegen, erklärt der Vorsitzende, um die entsprechende Widmung im Flächenwidmungsplan festzulegen. Mit den Bauarbeiten für den Bauhof soll 1998 begonnen werden. Seiner Meinung nach wäre das Gemeindegrundstück neben der Liegenschaft Windhager in Vormarkt am besten dafür geeignet. An Hand eines Lageplanes erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer den möglichen Standort für den Bauhof. Der bestehende Grünstreifen hinter der Liegenschaft Windhager, sowie die Baumbepflanzung in diesem Bereich soll als Schallschutz für die unmittelbaren Wohnhäuser erhalten bleiben. Eine andere Verwendung außer als Standort für den Bauhof, z.B. für Wohnbauten oder für eine gewerbliche Nutzung, scheint für dieses Grundstück nicht sinnvoll. Es müssen auch noch Gespräche mit der Bundesstraßenverwaltung und der Raiffeisenbank Raab, als Grundbesitzerin des Grdst.Nr. 1351/3, geführt werden, ob eine Zufahrt vom bestehenden Parkplatz bei der     B 137 zum Bauhof möglich ist, um eventuelle Lieferungen mit LKW`s über diese Zufahrt und nicht über den Ortschaftsweg zu ermöglichen. Dies würde sicherlich eine Entlastung für die Anrainer bringen. Durch den Bauhof wird die Belästigung durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen für die Anrainer in diesem Bereich sicherlich mehr. Es gibt jedoch seiner Meinung nach keine andere Alternative zu diesem Bauhofstandort.

 

GR. Ernst Hintermayr erklärt, daß er vor Jahren schon für diesen Bauhofstandort war. Eine Zufahrt vom Parkplatz der B 137 wäre ideal und es soll alles versucht werden um dies zu ermöglichen.

 

GR. Elfriede Kopfberger ist über diesen Standort verständlicherweise nicht begeistert. Sie ersucht alles mögliche zu unternehmen, um wenigstens den Schwerverkehr über den Parkplatz der B 137 zum Bauhof zu lenken. Der Schwerverkehr stellt nämlich eine sehr große Belastung dar und schmälert wesentlich die Wohnqualität. Dies hat sich während des Wohnhausneubaues der Familie Windhager gezeigt. Das die Errichtung eines Bauhofes notwendig ist, ist klar, nur wäre ihr persönlich ein anderer Standort lieber gewesen.

 

Von GR. Ernst Pimingsdorfer wird die Frage gestellt, ob die bestehende Brücke über den Dammbach auch mit LKW`s befahren werden kann.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger teilt dazu mit, daß diese Brücke im Zuge des Wohnhausneubaues der Familie Windhager statisch überprüft wurde und eine Benützung mit LKW`s bis zu einem Gesamtgewicht von 25 t (mittelbare Belastung) möglich ist.

 

GR. Rudolf Hosner erklärt, daß die Zufahrtsmöglichkeit vom Parkplatz der B 137 aus möglich sein muß und daher in diesem Bereich keine Autos parken dürfen.

 

Dieser Standort ist sicherlich ideal, erklärt GR. Josef Kaufmann. Die Zufahrt vom Parkplatz bei der B 137 aus muß jedoch gewährleistet sein. Von ihm wird auch der Antrag gestellt, als Standort für den Bauhof das gemeindeeigene Grundstück neben der Liegenschaft Windhager in Vormarkt vorzusehen, die entsprechende Widmung im Flächenwidmungsplan zu beantragen und die erforderliche Grundstücksteilung durchzuführen.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderatsmitglieder, bis auf GR. Elfriede Kopfberger,

                  die sich der Stimme enthält, stimmen dem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 6.)    Beschlußfassung bezüglich Gewährung von Nachlässen bei

            Kanalanschlußgebühren.

 

Für die Erweiterung des Kanalnetzes in Schwaben und Ottenedt besteht für die betroffenen Liegenschaften nur die Möglichkeit, die Fäkalien in dieses Kanalnetz einzubringen, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Die Einleitung der Oberflächenwässer (Dachrinnen- und Kellerabwässer) ist nicht möglich, da es sich um kein Mischsystem handelt. Die Oberflächenwässer müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob ein Abschlag bei den Kanalanschlußgebühren, so wie dies bisher praktiziert wurde, von 20 % bewilligt wird. Es handelt sich dabei um folgende Anschlußwerber:

 

O t t e n e d t :

Wohnhaus Ottenedt 23         Standhartinger Franz und Maria

Wohnhaus Ottenedt 30         Standhartinger Franz und Maria

Bauparzelle Ottenedt         Höller Alois und Gertraud

 

S c h w a b e n :

Wohnhaus Schwaben 14         Tüchler-Brandstetter Johann und Maria

Wohnhaus Schwaben 13         Schneglberger Helmut und Silvia

Wohnhaus Schwaben 19         Mayrhuber Hermann und Irmgard

Wohnhaus Schwaben 18         Mayrhuber Hermann und Irmgard

Wohnhaus Schwaben 5          Köstlinger Franz und Ingrid

Wohnhaus Schwaben 6          Köstlinger Walter und Gabriele

Wohnhaus Schwaben 17         Raschhofer Friedrich und Barbara

Wohnhaus Schwaben 16         Sinzinger Günter und Anna

Bauparzelle Schwaben         Weichselberger Otto und Konderla Anna

Bauparzelle Schwaben         Wagneder Karl

Bauparzelle Schwaben         Schabetsberger Franz und Brigitte

 

Sinnvoll wäre es auch, erklärt der Vorsitzende, generell den Beschluß zu fassen, bei gleichgelagerten Fällen diesen 20%igen Abschlag zu gewähren.

 

GV. Franz Schabetsberger spricht sich ebenfalls für die Genehmigung dieses 20%igen Abschlages aus und stellt den Antrag, für die oben angeführten Liegenschaften bzw. Bauparzellen einen 20%igen Abschlag von der Kanalanschlußgebühr zu gewähren. Weiters soll bei zukünftigen gleichgelagerten Fällen automatisch ein 20%iger Abschlag gewährt werden.

 

Beschluß:         Der Antrag wird angenommen, da alle Gemeinderäte diesem

                  Antrag zustimmen.

 

 

 

TOP. 7.)    Genehmigung der Abfallordnung.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß die Abfallordnung bereits beschlossen wurde. Bei Überprüfung durch das Amt der O.ö. Landesregierung wurde jedoch festgestellt, daß im § 3 der Satz “3) Verrottbare Küchenabfälle sind von den übrigen Kompostierabfällen getrennt zu lagern, soweit diese nicht selbst kompostiert werden” eingefügt werden muß. Weiters ist im § 7 “2) BIOABFÄLLE (Küchenabfälle): 1) für jeden Haushalt grundsätzlich jährlich 52 Stück 14-l-Säcke; 2) für 1-Personen-Haushalte jährlich 26 Stück 14-l-Säcke” anzuführen. Die ursprüngliche Abfallordnung wurde vom BAV Schärding vorbereitet und dieses Ergänzungen wurden nun vom Amt der O.ö. Landesregierung gefordert. Nach Genehmigung durch den Gemeinderat wird dieses Abfallordnung dem Amt der O.ö. Landesregierung neuerlich zur Genehmigung vorgelegt.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, daß es Probleme bei der Abholung der BIO-Säcke gibt und er ersucht Herrn Gerner darauf aufmerksam zu machen.

 

Abschließend wird von GR. Johannes Donnerbauer der Antrag gestellt, die zur Kenntnis gebrachten Änderungen bei der Abfallordnung zu genehmigen.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 8.)    Änderung bei der Abfallgebührenordnung; Genehmigung.

 

In der bestehenden Abfallgebührenordnung vom 29.04.1997 wurde die Höhe der Grundgebühr mit jährlich S 300,00 pro Haushalt beschlossen, erklärt der Vorsitzende. Diese Grundgebühr deckt die Kosten für die Anlieferung von Bauschutt, Strauchschnitt, Sperrmüllabfuhr udgl. Von den Haushalten können diese Gratisanlieferungen schon im Jahr 1997 zur Gänze ausgeschöpft werden. Es soll daher auch diese Grundgebühr in Höhe von S 300,00 pro Haushalt für das Jahr 1997 zum 15.11.1997 (Stichtag 01.07.1997) eingehoben werden.

 

Ab 01.01.1998 soll die Grundgebühr wie folgt eingehoben werden:

(Abgabe 7)              Mülltonne inkl. Grundgebühr - halbjährlich zum 15.05.

                        und 15.11. - STICHTAG 01.03. und 01.09.

(Abgabe 14 und 74)           Grundgebühr für Gewerbe, Haushalte ohne Mülltonne und

                        unbewohnte Hausobjekte - einmal jährlich zum

                        15.05. und Stichtag 01.03.

 

Die Festlegung der Stichtage ist verrechnungstechnisch notwendig und es handelt sich dabei um eine reine Formsache, erklärt GR. Johannes Donnerbauer. Von ihm wird der Antrag gestellt, den oben angeführten Verrechnungsmodus für die Abfallgebührenordnung zu genehmigen.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 9.)    Genehmigung der Wasserleitungsordnung.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß die Wasserleitungsordnung in einer der letzten Sitzungen bereits beschlossen und dem Amt der O.ö. Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt wurde. Vom Amt der O.ö. Landesregierung wurde auf eine Regelung aus dem Jahre 1967 hingewiesen, nach der die Wasserleitungsordnung vor Beschlußfassung durch den Gemeinderat dem Amt der O.ö. Landesregierung zur Vorbegutachtung zu übersenden ist.

 

Um den Amtsweg einzuhalten, muß daher die vorliegende Wasserleitungsordnung neuerlich vom Gemeinderat beschlossen und dem Amt der O.ö. Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die vorherige Verordnung wird außer Kraft gesetzt. Von Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer wird der entsprechende Antrag dazu gestellt.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 10.)   Änderung der Öffnungszeiten für das Hallenbad und das

            Hallenbadbuffet.

 

Wie ja bereits bekannt, erklärt der Bürgermeister, wurde ein Arbeitskreis, bestehend aus Mitgliedern der drei Gemeinderatsfraktionen, zwei Badegästen, den zwei Bademeistern und der Buffetpächterin, mit dem Ziel Möglichkeiten für Kosteneinsparungen beim Hallenbad zu finden, gegründet. Die Kostendeckung liegt derzeit bei 39 Prozent. Das Ziel wäre, in Zukunft mit zwei Bademeistern auszukommen, damit nicht wie bisher, ein Gemeindearbeiter aushelfen muß.

 

Bei der letzten Sitzung dieses Arbeitskreises wurden folgende Öffnungszeiten in Erwägung gezogen:

 

ÖFFNUNGSZEITEN HALLENBAD UND SAUNA

HALLENBAD                                SAUNA

Montag            15:00 bis 22:00 Uhr                14:00 bis 22:00 Uhr

Dienstag          15:00 bis 22:00 Uhr                14:00 bis 22:00 Uhr

Mittwoch          15:00 bis 22:00 Uhr                14:00 bis 22:00 Uhr

Donnerstag        15:00 bis 22:00 Uhr                14:00 bis 22:00 Uhr

Freitag           14:00 bis 22:00 Uhr                14:00 bis 22:00 Uhr

Samstag           14:00 bis 22:00 Uhr                14:00 bis 22:00 Uhr

Sonntag           14:00 bis 18:30 Uhr                14:00 bis 18:30 Uhr

Feiertage         14:00 bis 22:00 Uhr                14:00 bis 22:00 Uhr

 

 

ÖFFNUNGSZEITEN BADBUFFET

Der Buffetpächterin im Hallenbad wird die Möglichkeit eingeräumt, die im Pachtvertrag angeführten Öffnungszeiten jeden Tag bis 24:00 Uhr auszuweiten.

 

Durch diese Regelung kommt man in Zukunft mit 2 Bademeistern aus. Die Bademeister Stadler und Süss müssen pro Woche vier Überstunden machen und sind auch dazu bereit. Der Zeitdruck ist sehr groß, erklärt der Bürgermeister, da die Schulen über die neuen Öffnungszeiten und dem neuen Schwimmplan informiert werden müssen. Auch die Badegästevertreter und die Buffetpächterin sind mit der obigen Regelung einverstanden. Eine Anhebung der Gebühren wird ebenfalls notwendig sein. Dies soll bereits bei der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden.

 

GR. Elfriede Kopfberger stellt den Antrag, die oben angeführten Öffnungszeiten mit Beginn der Hallenbadsaison 1997/98 zu genehmigen.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, daß die ausgearbeiteten Öffnungszeiten in seiner Fraktion diskutiert und als nicht familienfreundlich eingestuft wurden. Auch ob die dadurch möglichen Einsparungen bei einem Defizit von derzeit S 2,7 Mio. so ins Gewicht fallen, wird von ihm bezweifelt. Sinnvoller wäre es bereits ab 12:00 Uhr aufzusperren, denn 14:00 Uhr ist zu spät, da sehr viele Kinder bereits um die Mittagszeit das Hallenbad benützen möchten.

 

Laut Aussage der Bademeister ist die Besucherfrequenz vor 14:00 Uhr sehr niedrig, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Früher aufzusperren ist daher nicht sinnvoll. In Zukunft soll kein Gemeindearbeiter mehr fix an das Bad gebunden werden. Bezüglich der Reinigungskräfte wurde ein Angebot von der Gebäudereinigungsfirma Schmid aus Ried i.I. eingeholt. Auch die Bademeister müssen in Zukunft gewisse Reinigungsarbeiten übernehmen. Die Frage betreffend der Reinigung muß jedoch noch einmal separat behandelt werden. Er versteht auch nicht, daß die SPÖ-Fraktion jetzt für andere Öffnungszeiten ist, da es bei der Sitzung des Arbeitskreises keine Gegenargumente gab und alle dafür waren.

 

Diese Öffnungszeiten sind sicherlich eine gute Lösung, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Wichtig ist vor allem, daß kein Gemeindearbeiter mehr im Hallenbad eingesetzt wird, da dieser beim Bauhof fehlt. Das Hallenbad vor 14:00 Uhr auszusperren würde nichts einbringen.

 

Ziel muß es sein mehr Leute dazu zu bewegen, daß Hallenbad bzw. die Sauna zu benützen. Spätere Öffnungszeiten sprechen sicher nicht dafür.

 

Bei der Sitzung des Arbeitskreises wurde nur beraten und keine Beschlüsse gefaßt, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Laut Aussage der Bademeister bei dieser Besprechung, wollen die Kinder am Freitag früher baden gehen. Auf jeden Fall sollte am Sonntag bereits um 11:00 Uhr geöffnet werden. Es scheint nicht sinnvoll, durch spätere Öffnungszeiten Kosten einzusparen und damit zu riskieren, Badegäste zu verlieren. Es geht nur um Einsparungen von 6 Std. pro Woche. Er plädiert dafür, daß Freitag, Samstag und an Feiertagen ab 12:00 Uhr und am Sonntag ab 11:00 Uhr geöffnet wird.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger spricht sich dafür aus, diese Öffnungszeiten einmal auszuprobieren. Sollte sich herausstellen, daß eine andere Regelung sinnvoller ist, kann dies ja jederzeit beschlossen werden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt an Hand einer Graphik die Verteilung der Einnahmen auf die einzelnen Besuchergruppen. Haupteinnahmequelle bildet der Turnunterricht der Schulen im Hallenbad. Auch die Sauna und das Solarium sind gut frequentiert. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung soll überlegt werden, wo eine Anhebung der Tarife sinnvoll erscheint. Derzeit wird laufend festgehalten wie viele Badegäste am Tag, zu welcher Zeit und welche Altersgruppe das Hallenbad, die Sauna und das Solarium benützen. Abschließend stellt der Vorsitzende den Zusatzantrag, die Öffnungszeiten, wie vom Arbeitskreis vorgeschlagen, zu genehmigen, wobei jedoch an Feiertagen und am Sonntag bereits ab 12:00 Uhr geöffnet sein soll.

 

 

Beschluß:         Alle Gemeinderäte, bis auf GV. Franz Schabetsberger, der sich

                  der Stimme enthält, stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 11.)   Genehmigung der Ausgliederung von Betrieben mit

            marktbestimmter Tätigkeit.

 

Laut den Maastrich-Kriterien müssen Betriebe, die von öffentlicher Hand geführt werden und mindestens 50 % Deckungsquote haben, ausgegliedert werden, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Von dieser Regelung sind die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung betroffen und es handelt sich dabei um eine reine budgetäre Umschichtung. Dazu müssen die vorliegenden Satzungen vom Gemeinderat beschlossen werden. Die Abwasserbeseitigung hat derzeit eine Deckung von ca. 200 Prozent, wobei man nach der Sanierung wieder unter 100 Prozent fallen wird. Anschließend wird vom Bürgermeister die zu beschließenden Satzung wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Telefon (07764) 255-0*, Telefax (07764) 7281-15

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

 

.     .

                  Zahl:  811-0-1997-W

  

                  Datum:  20. August 1997

  

                  DVR: 0092967

  

.     .

 

S A T Z U N G

 

für die Einrichtung der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung als Betriebe mit marktbestimmter

Tätigkeit der Marktgemeinde Riedau

 

 

Der Gemeinderat hat am 20. August 1997 mit Wirkung vom 01. Jänner 1997

folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit

 

1. Die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung werden als Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit im Sinne des ESVG 1995 eingerichtet und nach den für die Gemeinden geltenden Vorschriften und nach dieser Satzung geführt.

 

2. Der Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit sowie nach den jeweils für diesen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zu führen. Der Betrieb stellt Gemeindevermögen dar und gehört zum Gemeindeeigentum. Das Gemeindevermögen ist in seinem Gesamtwert tunlichst ungeschmälert zu erhalten.

 

3. Mehrere Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit können organisatorisch zu einem Betrieb zusammengefaßt werden. Die einzelnen Betriebe sind aber im Voranschlag und Rechnungsabschluß in den entsprechenden Unterabschnitten des Ansatzverzeichnisses der VRV darzustellen.

 

§ 2

 

Aufgaben und Ziele

 

 

Die Aufgaben dieses Betriebes ist die Erbringung der im § 1 festgelegten Leistungen mit dem Ziel, durch die in dieser Satzung festgelegten organisatorischen Maßnahmen eine auf Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung ausgerichtete Betriebsführung anzustreben.

 

§ 3

 

Organe

 

 

Die Verwaltung des Betriebes obliegt folgenden Organen:

1.    dem Gemeinderat;

2.    dem Gemeindevorstand;

3.    dem Bürgermeister;

4.    dem Betriebsleiter.

 

§ 4

 

Der Gemeinderat

 

Dem Gemeinderat obliegen nach § 43 Abs. 1 O.ö. Gem0 1990 alle in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde fallende Angelegenheiten, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Organen der Gemeinde vorbehalten sind. Bezüglich der Verwaltung des Betriebes obliegt dem Gemeinderat insbesondere:

 

die Einrichtung des Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit oder dessen Auflassung;

die Erlassung der Satzung und die Änderung der Satzung;

der Erwerb und die Veräußerung von Anlagegütern, sofern nicht die Zuständigkeit eines anderen Organes der Gemeinde gegeben ist;

die Beschlußfassung über den Voranschlag;

die Prüfung und Erlassung der Gebührenordnung(en);

die Beschlußfassung über den Rechnungsabschluß.

 

§ 5

 

Der Gemeindevorstand

 

 

Dem Gemeindevorstand obliegen die nach § 56 O.ö. Gem0 1990 zugewiesenen Aufgaben.

 

§ 6

 

Der Bürgermeister

 

 

Dem Bürgermeister obliegen die nach § 58 O.ö. Gem0 1990 zugewiesenen Aufgaben. Bezüglich der Verwaltung des Betriebes obliegt dem Bürgermeister insbesondere:

die Bestellung eines Gemeindebediensteten zum Betriebsleiter; dieser ist dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt;

die Abberufung des Betriebsleiters;

die Aufsicht über den gesamten Betrieb;

die Vertretung des Betriebes nach außen (vgl. § 7 Z.4).

 

§ 7

 

Der Betriebsleiter

 

 

Dem Betriebsleiter obliegen:

die selbständige und verantwortliche Führung des Betriebes, wobei die Zuständigkeiten des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters zu beachten sind;

die Planung und Durchführung aller Maßnahmen, die zur Errichtung der in der Satzung festgelegten Ziele hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Kostendeckung erforderlich sind, im Rahmen der Beschlüsse der zuständigen Gemeindeorgane;

die regelmäßige sowie im Anlaßfall erforderliche Berichterstattung an den Bürgermeister in Angelegenheiten des Betriebes;

die Vertretung des Betriebes nach außen, wenn er vom Bürgermeister hiezu bevollmächtigt wird (vgl. § 6 Z.4);

die Erstellung der für den Voranschlag und Rechnungsabschluß erforderlichen Unterlagen des Betriebes (allenfalls Untervoranschlag), weiters der Gebührenkalkulation, der Vermögens- und Schuldenrechnung und der Kosten- und Leistungsrechnung sowie deren rechtzeitige Vorlage an den Bürgermeister;

die Erstellung von Berichten über die wirtschaftliche und technische Entwicklung (z.B. Qualitätsindikatoren) des Betriebes an den Bürgermeister.

 

§ 8

 

Kostendeckung

 

 

Bei der Führung des Betriebes ist Kostendeckung anzustreben, wobei der betriebswirtschaftliche Kostenbegriff anzuwenden ist. Wird eine Kostendeckung nicht erreicht, so muß der Grad der Kostendeckung durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Auslastung, der Gebühren(Entgelt-)Gestaltung und durch Einflußnahme auf die entstehenden Kosten schrittweise gesteigert werden.

 

§ 9

 

Rechnungswesen

 

 

Für das Rechnungswesen (Voranschlag bzw. Untervoranschlag, Rechnungsabschluß, Kalkulation, Kosten- und Leistungsrechnung) gelten die Bestimmungen der O.ö. Gem0 1990, der VRV bzw. der GemHKRO.

 

 

§ 10

 

Genehmigungspflicht

 

 

Diese Satzung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 69 Abs. 2 O.ö. Gem0 1990 und wird gemäß § 106 Abs. 3 O.ö. Gem0 Dritten gegenüber erst mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung rechtswirksam.

 

Grundsätzlich ändert sich nichts. Es handelt sich hiebei um eine reine budgetäre Angelegenheit, die auch im Nachtragsvoranschlag beschlossen werden muß. In Zukunft muß auf jeden Fall auf Kostendeckung geachtet werden.

 

GR. Ernst Hintermayr ist ebenfalls für die Genehmigung dieser Satzungen, obwohl er sich nicht ganz damit identifizieren kann.

 

Abschließend stellt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer den Antrag, die vorliegenden Satzungen und somit die Ausgliederung der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung zu genehmigen.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 12.)   Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

Obmann GR. Josef Kaufmann berichtet, daß bei der letzten Sitzung des Prüfungsausschusses die Abrechnung des Bauvorhabens “Sanierung Aussegnungshalle” überprüft wurde. Dabei wurden die Rechnungen mit den Auszahlungsanweisungen überprüft und dabei keinerlei Abweichungen festgestellt. Fragen bezüglich Buchungen, Haftungssummen bzw. Abrechnungssummen  konnten von der Kassenleiterin Frau Pimingsdorfer und vom anwesenden Bürgermeister erklärt werden. Es blieben keine Fragen offen. Die Buchungsunterlagen wurden für in Ordnung befunden, auf eine rechnerische Überprüfung wurde aufgrund der Prüfungvermerke des Architekten verzichtet. Dem Bürgermeister wurde bei dieser Sitzung mitgeteilt, daß bei einer örtlichen Besichtigung der Leichenhalle beim Schrägaufgang auf der Rückseite die Granitbodenplatte fehlt.

 

 

 

TOP. 13.)   Behandlung des Prüfberichtes der Bezirkshauptmannschaft Schärding.

 

Der Vorsitzende berichtet, daß von der Bezirkshauptmannschaft Schärding am 01. und 03.07.1997 im Gemeindeamt Riedau eine Kassenprüfung und eine Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1996 durchgeführt wurde. Der Punkt I. des gegenständlichen Prüfungsberichtes wird nun vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

 

Er erklärt noch, daß vom Prüfungsausschußobmann dieser Prüfungsbericht bereits zur Kenntnis genommen wurde.

 

Gegen diesen Prüfungsbericht gab es keine Einwände.

 

 

Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes werden die Zuhörer gebeten den Sitzungssaal zu verlassen, da es sich um Personalangelegenheiten handelt.

 

Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 15.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet, daß mit den Asphaltierungsarbeiten in Schwaben in der 35. Kalenderwoche begonnen werden soll. Weiters wurde die Trassierung des Güterweges Berg und Hirschleiten bereits vorgenommen. Mit dem Bau der beiden Güterwege soll ebenfalls in den nächsten zwei Wochen begonnen werden.

 

Das Abflußrohr im Bereich Schwabenbach (Unterführung) wird von der Güterwegmeisterei Münzkirchen neu verlegt. Der Einlauf bzw. der Graben beim Rohr wird vom Gewässerbezirk Grieskirchen neu gestaltet.

 

Weiters ist die Brücke in Schwaben (Hintermayr-Gemeindegrenze Zell/Pram) unterspült worden und muß repariert werden. Die Gemeinde Zell wird sich an den geschätzten Kosten von S 30.000,00 beteiligen, die Höhe muß jedoch noch geklärt werden.

 

Der Radwanderweg wird in den nächsten 14 Tagen fertiggestellt. Eigentlich wäre mit der Gemeinde Zell an der Pram vereinbart gewesen, daß die Fertigstellungsarbeiten (Asphaltbruch) gemeinsam durchführen zu lassen. Die Gemeinde Zell a.d. Pram hat es jedoch verabsäumt, daß Gemeindeamt vom Beginn der Arbeiten zu verständigen.

 

Mit Vertretern der O.ö. Ferngas hat eine Begehung der durch die Verlegung der Erdgasleitung in Anspruch genommenen Straßen stattgefunden. Es wurde vereinbart, daß über die Künetten keine Feinschicht mehr aufgezogen werden, statt dessen wird der dafür sonst aufzuwendende Betrag abgelöst. Es handelt sich hiebei um einen Betrag von S 738.000,00, der an die Fa. Alpine verrechnet wird. Somit hat die Gemeinde bei der Fa. Alpine ein Guthaben von S 738.000,00. Das gleiche betrifft die Künetten der Post, wobei hier ein Betrag von ca. S 40.000,00 abgelöst wird. Es wäre sicher nicht sinnvoll, z.B. in Vormarkt oder bei der Klosterstraße, die ja saniert werden sollen, eine Feinschicht aufzutragen.

 

Es hat eine Besprechung mit Herrn HR.DI. Lehner vom Amt der O.ö. Landesregierung betreffend der Kläranlage stattgefunden. Wesentlich ist, daß die Kläranlage hydraulisch überlastet ist und zwar dadurch, da zu wenig Schmutzwässer und zu viele Reinwässer anfallen. Es werden zu viele Oberflächenwässer in den Kanal eingeleitet und die Regenrückhaltebecken können soviel Regenwasser nicht fassen. Auch die niedrige Fließgeschwinigkeit der Pram ist ein Problem. Schuld daran sind die vielen Staustufen entlang der Pram. Ziel der Gemeinde Zell a.d. Pram ist es, die Kläranlage weiter nach unten zu verlegen, um im oberen Bereich ein Gewerbegebiet schaffen zu können. Die Gemeinde Riedau liegt mit der Kläranlage im Innviertel an der zweit schlechtesten Stelle. Es ist somit absehbar, daß in Zukunft mit einem Kläranlagenneubau zu rechnen sein wird.

 

Es hat auch eine Besprechung mit Bauern von Riedau und Zell a.d. Pram betreffend der Abhaltung eines Bauernmarktes in Riedau stattgefunden. Die Zeller Bauern haben Interesse, die Riedauer Bauern sind etwas skeptischer. Geplant ist, daß der Zeller Bauernmarkt nach Riedau kommt und sozusagen Geburtshilfe für den Riedauer Bauernmarkt leistet. Am besten würde sich der Freitag Nachmittag dafür eignen. Stattfinden soll der Bauernmarkt immer 14 Tage vor dem Zeller Bauernmarkt. Begonnen wird am 10. Oktober. Riedauer Bauern dürfen aber auf keinen Fall ausgeschlossen werden. Als Probezeit wurden 6 Monate vereinbart und anschließend wird man weitersehen. Objektiv gesehen, wird es für die Bauern von Riedau wirtschaftlich sicherlich nicht allzuviel bringen. Als Standort für den Bauernmarkt würde sich der Bereich um die Maximilian Statue oder im Bereich des Kriegerdenkmales-Kaltenbrunner anbieten.

 

 

 

TOP. 16.)   Allfälliges.

 

GR. Hosner Rudolf stellt die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, den Pramtalradwanderweg zu asphaltieren.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt dazu, daß dies auf Grund des Gewässerbezirkes und des Naturschutzes nicht möglich ist.

 

GR. Johannes Donnerbauer erklärt, daß er von Bewohnern des ISG-Eigentumswohnblockes darauf aufmerksam gemacht wurde, daß der Gehsteig von der Raika bis zum Unimarkt von Radfahrern benützt wird. Dadurch entsteht im Bereich der Zufahrt zum ISG-Eigentumswohnblock eine erhöhte Unfallgefahr. Es soll über eine entsprechende Lösung nachgedacht werden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet, daß die Bauverhandlung für den ISG-Wohnblock bereits stattgefunden hat. Mit den Bauarbeiten soll spätestens in 8 Wochen begonnen werden.

 

Das Problem der Oberflächenwässer im Bereich Scheuringer-Daringer in Achleiten soll beseitigt werden, ersucht GR. Ernst Hintermayr. Weiters stellt er die Frage, wer für das Schneiden des Zaunes in Vormarkt zuständig ist. Auch der Zaun der Familie Binder bei der Zufahrt zur Ordination von Herrn Dr. Peter Mooseder stellt eine starke Verkehrsbehinderung dar und soll zurückgeschnitten werden.

 

Amtsleiter Adolf Gumpinger teilt dazu mit, daß im Bereich Achleiten eine Drainagierung erfolgen wird. Für den Zaun in Vormarkt ist die Gemeinde zuständig und der Zaun in Schwaben ist Privatsache. Der Besitzer wird jedoch verständigt werden.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt die Frage, wann in Schwabenbach die Straßenbeleuchtung installiert wird. Weiters sind die Randsteine beim Friedhof zu hoch und sollen abgesetzt und der Parkplatz gegenüber dem Friedhof gebaut werden. Auch eine Straßenbeleuchtung bei der Bahnunterführung im Bereich Mazany wäre im Hinblick auf den Schulweg vorteilhaft.

 

Die Straßenbeleuchtung in Schwabenbach wird im Budget vorgesehen und kann nächstes Jahr gebaut werden, erklärt der Bürgermeister..

 

GR. Ernst Pimingsdorfer glaubt, daß die PVC-Rohre, die im Bereich der Bahnunterführung in Schwaben eingebaut werden sollen, zu klein dimensioniert sind. Dieser Meinung ist auch GR. Rudolf Hosner.

 


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.06.1997 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:30 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: