Lfd.Nr. 5 Jahr 1998

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am         28. Jänner 1998.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

o1. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer

o2. Vizebürgermeister Peter Gahleitner         14. GR. Rudolf Hosner

o3. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Anita Mühlböck

o4. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Walter Ebner

o5. GR. Herbert Leitner      17. GR. Johann Leitner

o6. GR. Gerhard Berghammer         18. GV. Gottfried Weilhartner

o7. GR. Berta Scheuringer          19. GR. Heinrich Ruhmanseder

o8. GR. Franz Köstlinger           2o. GR. Ernst Hintermayr

o9. GR. Wolfgang Kraft       21. GR. Ulrike Reisinger

1o. GR. Franz Mitterhauser         22. GR. Harald Parzer

11. GV. Franz Schabetsberger       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Günter Ortner        25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Windhager Reinhard             für               GR. Ernst Pimingsdorfer

GR. Aschauer Herbert               für               GR. Friedrich Raschhofer

GR. Arthofer Franz                       für               GR. Maria Weiretmaier

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Ernst Pimingsdorfer

GR. Friedrich Raschhofer

GR. Maria Weiretmaier

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o):  Klaus Waldenberger


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.01.1998

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;

d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.12.1997 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer begrüßt alle anwesenden Gemeinderäte und erklärt, dass das Gemeinderatsmitglied Reinhard Windhager noch nicht angelobt ist. Er ersucht Gemeindesekretär Adolf Gumpinger um Verlesung der Gelöbnisformel und Herr Reinhard Windhager wird angelobt.

Von ihm wird auch bekanntgegeben, daß der Tagesordnungspunkt 13 von der Tagesordnung abgesetzt wird.

 

 

Tagesordnung:

 

  1.  Vergabe der Heizungsinstallationarbeiten für das Feuerwehrdepot.

  2.  Vergabe der Wasserleitungsinstallationsarbeiten für das Feuerwehrdepot.

  3.  Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft Pomedt 23.

  4.  Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

  5.  Beratung über die Weiterverwendung der Bauschuttdeponie.

  6.  Änderung der Hallengebührenordnung für die Mehrzweckhalle.

  7.  Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer finanziellen Unterstützung.

  8.  Bestellung eines Sportreferenten für die Marktgemeinde Riedau.

  9.  Bericht vom Vorsitzenden des Personalausschusses und

      Aufnahme einer Reinigungskraft für das Hallen- und Freibad.

10.   Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

11.   Vergabe von zwei Wohnungen im LAWOG-Wohnblock Riedau 45.

12.   Genehmigung eines Dienstvertrages für eine Reinigungskraft im

      Hallen- und Freibad.

13.   Änderung des Dienstpostenplanes für das Marktgemeindeamt Riedau.

14.   Genehmigung von Ehrungen.

15.   Bericht des Bürgermeisters.

16.   Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)    Vergabe der Heizungsinstallationsarbeiten für das Feuerwehrdepot.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß für den Heizungseinbau in das Feuerwehrdepot mit Schlauchturm zwei Angebote vorliegen und diese werden von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Firma Luksch, Riedau                     S  147.133,70 brutto

Firma Jäger, Riedau                      S  115.671,60 brutto

 

Von der Firma Luksch wurde ein zweites Angebot vorgelegt, daß aber nicht mehr berücksichtigt werden kann, da es nachträglich eingereicht wurde.

 

Weiters wurde von der Firma Luksch, Riedau, ein Angebot über die Installierung einer Lüftungsanlage vorgelegt. Die Kosten dafür betragen S 59.334,00 brutto.

 

GV. Franz Stiglmayr stellt den Antrag, die Heizungsinstallationsarbeiten mit einer Summe von brutto S 115.671,60 an die Firma Josef Jäger, Riedau, und die Arbeiten für die Installierung der Lüftungsanlage mit einer Summe von brutto S 59.334,00 an die Firma Walter Luksch, Riedau, zu vergeben.

 

Auch GR. Ernst Hintermayr ist für die Vergabe dieser Arbeiten an die genannten Firmen.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 2.)    Vergabe der Wasserleitungsinstallationsarbeiten für das

            Feuerwehrdepot.

 

Für den Wasserleitungseinbau im Feuerwehrhaus mit Schlauchturm liegen ebenfalls zwei Angebote vor, erklärt der Bürgermeister, die von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht werden:

 

Firma Luksch, Riedau                     S  31.179,60 ohne Montage

Firma Jäger, Riedau                      S  29.504,52 ohne Montage

 

GR. Günter Ortner erklärt, daß beide Angebote preislich in Ordnung sind und er stellt den Antrag, die Arbeiten für die Wasserleitungsinstallation an die Firma Josef Jäger, Riedau, mit einer Summe von brutto S 47.746,80 zu vergeben. In diesem Betrag sind auch die Montagekosten enthalten.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 


TOP. 3.)    Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft

            Pomedt 23.

 

Für die Liegenschaft Pomedt 23 liegt eine Löschungserklärung, betreffend des Vorkaufs- und Wiederkaufsrechtes zu Gunsten der Marktgemeinde Riedau, zur Genehmigung vor. Die Ehegatten Alois und Roswitha Kindlinger haben von ihren Eltern bzw. Schwiegereltern diese Liegenschaft übertragen bekommen und für die grundbücherliche Durchführung ist die Löschung dieser Rechte notwendig. Die Löschungserklärung wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

LÖSCHUNGSERKLÄRUNG

 

Im Grundbuch der Einlagezahl 276 Katastralgemeinde 48129 Riedau ist in C-LNR 2 und 3 das Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 30.12.1954 zu Gunsten der Marktgemeinde Riedau einverleibt.

 

Mittels Übergabevertrag haben nunmehr die bisherigen Eigentümer Franz und Zäzilia Wimmer diese Liegenschaft an Roswitha und Alois Kindlinger (Tochter und Schwiegersohn) übergeben. Im Zuge dieser Übergabe haben die übergebenden Eltern die Löschung dieser zu Gunsten der Marktgemeinde Riedau eingetragenen Eigentumsbeschränkung in Aussicht gestellt, zumal diese infolge Erfüllung der zugrunde liegenden Bedingungen gegenstandslos geworden sind.

 

Da die seinerzeitige Bedingung erfüllt wurde und dadurch das in C-LNR 2 und 3 eingetragene Vor- und Wiederkaufsrecht seinen Zweck verloren hat, erteilt die buchberechtigte Marktgemeinde Riedau ihre ausdrückliche Einwilligung, daß aufgrund dieser Urkunde in der EZ 276 Grundbuch 48129 Riedau die Löschung des in C-LNR 2 und 3 eingetragenen Vor- und Wiederkaufsrecht als gegenstandslos einverleibt werden kann, jedoch nicht auf ihre Kosten.

 

Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Löschungserklärung zu genehmigen.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen und die Löschungs-

                  erklärung somit genehmigt.

 

 

TOP. 4.)    Bericht vom Obmann des Umweltausschusses.

 

Da der Obmann des Umweltausschusses, Herr GR. Ernst Pimingsdorfer nicht anwesend ist, gibt der Obmann-Stellvertreter, Herr Franz Köstlinger einen kurzen Überblick über die letzte Umweltausschußsitzung.

 

In der Bauschuttdeponien darf künftig nur mehr dann Bauschutt gelagert werden, wenn die neuen Vorschriften eingehalten werden. Die neuen gesetzlichen Grundlagen (Deponieverordnung, ALSAG und Wasserrechtsgesetz) sowie die eingetretenen Neuerungen (Abwiegen der angelieferten Baurestmassen erfordert Wiegeeinrichtung, Personal, enorme Kosten für die Abdichtung erforderlich, Sickerwässererfassung erforderlich etc.) werden genau erläutert. An das Amt der OÖ. Landesregierung muß nun eine Meldung erfolgen ob

a) auf der Deponie weiterhin nur Erdmaterial oder

b) Baurestmassen (ohne Sondermüll) gelagert wird oder ob

c) es zur gänzlichen Schließung kommt.

Bauschuttrecycling ist vorgeschrieben und es kann vor der Bauschuttdeponie eine Zwischenlagerung erfolgen. Als Alternative kann auch ein “mobiler Brecher” angefordert werden, Kosten pro Tag S 25.000,-- und für Aufstellung und Abtransport Kosten in Höhe von S 60.000,--. Auch der Abtransport von Bauschutt mittels aufgestellten Kontainern direkt bei der Baustelle, etwa durch die Fa. Leidinger, ist möglich. Das Ziel ist die Wiederverwertung des Bauschutts wie beim Asphaltbruch. Abschließend wurde einstimmig beschlossen, die Deponie in Stieredt weiterhin für die Anlieferung von Erdmaterial (Bodenaushub) bestehen zu lassen. Der anfallende Bauschutt soll durch einen Entsorgungsbetrieb abtransportiert werden. Für Klein- und Kleinstmengen soll ein Kontainer aufgestellt werden und weiters wird vorgeschlagen, sich gegen die Vorgangsweise der Bundesregierung, bezüglich dieser Gesetztesänderungen zur Wehr setzen.

Über die Gestaltungsmöglichkeiten für den Kontainerplatz wurde ebenfalls eingehend diskutiert. Festgehalten wurde, den Kontainerplatz mittels Holzpallisaden einzufrieden. Die genaue Gestaltung soll mit den Gemeindearbeitern besprochen werden. Auch die Installierung einer Beleuchtung mit Bewegungsmelder erscheint sinnvoll. Um die Kosten möglichst niedrig zu halten, sollen diese Arbeiten in Eigenregie durchgeführt werden.

 

Betreffend der Förderung von umweltschonenden und energiesparenden Maßnahmen im Wohnbau wurde beschlossen, reine Solaranlagen für den Betrieb einer Warmwasseraufbereitungsanlage für den Haushalt oder für eine Beheizungsanlage in Zukunft finanziell mit einem Betrag von S 5.000,00 zu fördern.

 

Vom BAV wird eine Besichtigungsfahrt zur Firma Kröpfl organisiert. Besichtigt wird die Sortieranlage für den Gelben Sack. Jene Gemeinderatsmitglieder die daran teilnehmen wollen, können sich beim Gemeindeamt melden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich für den Bericht und Amtsleiter Adolf Gumpinger teilt zur Bauschuttdeponie mit, daß eine Besprechung bei der Baurechtsabteilung in Linz stattgefunden hat. Es wurde mitgeteilt, daß die neue Regelung mittels Bundesgesetz beschlossen wurde. Der beste Weg ist, daß die Gemeinde eine Meldung an das Amt der O.ö. Landesregierung erstattet, daß die Bauschuttdeponie auf eine Erdaushub- und Abräummaterialdeponie umgewandelt wird. Diese Meldung soll sofort erfolgen und dadurch fallen die sonst geforderten Auflagen bei normaler Weiterführung der Bauschuttdeponie weg. Der Bauschutt soll in Zukunft wiederverwertet werden.

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt die Frage, ob bereits zusätzliche Altpapierkontainer bestellt wurden.

Amtsleiter Adolf Gumpinger erklärt, daß vom BAV zwei zusätzliche Altpapierkontainer geliefert werden. Laut BAV hat die Gemeinde bereits mehr Altpapierkontainer, als Gemeinden mit gleicher Einwohnerzahl. Durch das Einzugsgebiet nutzen auch auswärtige Personen die Abgabe der Altstoffe beim Kontainerplatz und dadurch kommt es zu Mißständen.

 

TOP. 5.)    Beratung über die Weiterverwendung der Bauschuttdeponie.

 

Durch die bundesgesetzliche Regelung sind der Gemeinde die Hände gebunden, erklärt der Bürgermeister. Wie vorgeschrieben, muß diese Angelegenheit behandelt und für die Zukunft eine Übernahmestelle für Bauschutt geschaffen werden. Zu klären ist, wo dieser Kontainer stehen soll, der natürlich versperrbar sein muß und Anlieferungen nur zu einer bestimmten Zeit möglich sein sollen.

 

GR. Rudolf Hosner ist der Meinung, daß durch diese Regelung die wilden Müllablagerungen wieder zunehmen werden. Er kann nicht verstehen, warum dieses Gesetz erlassen wurde, da er keine Gefährdung des Grundwassers durch Bauschutt in Stieredt befürchtet. Die Gemeinde hat für die Errichtung der Bauschuttdeponie ca. S 140.000,00 investiert.

 

Dem Bund geht es bei diesem Gesetz darum, daß der wieder verwertete Bauschutt kontrolliert wieder eingebaut wird, erklärt GR. Franz Köstlinger.

 

Der Gesetzgeber erwartet sich auf Grund dieser Regelung eine Verringerung des Schotterabbaues und im Hinblick auf die vermehrten Fertighäuser wird sich der Sondermüll im Bauschutt auf 80 % erhöhen, erklärt der Bürgermeister.

 

GR. Ernst Hintermayr ist der Meinung, daß auf jeden Fall noch konkrete Preise eingeholt werden müssen, bevor der Bauschutt an irgend eine Firma geliefert wird. Der günstigste Abnehmer soll den Bauschutt bekommen.

 

Bevor kein Bauschutt mehr angeliefert werden kann, soll das Madlspergerhaus noch abgerissen werden, erklärt GR. Heinrich Ruhmanseder.

 

 

 

TOP. 6.)    Änderung der Hallengebührenordnung für die Mehrzweckhalle.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt bekannt, daß bisher nur in einem Kulturjahr die Mehrzweckhalle den Riedauer Vereinen und Organisationen gratis zur Verfügung gestellt wurde. Die Hallengebühr für 1997 betrug S 12.500,00. In Zukunft soll die Mehrzweckhalle generell für Vereinsveranstaltungen von ortsansässigen Vereinen und Organisatiuonen gratis zur Verfügung gestellt werden. Dies wird auch von Vereinsobmänner begrüßt. Gastronomiebetriebe müssen nach wie vor die Hallengebühr bezahlen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Mehrzweck- und Turnhallen-Benützungsordnung wie folgt abzuändern:

 

MEHRZWECK- UND TURNHALLENBENÜTZUNGSORDNUNG

 

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat in seiner Sitzung am 28.01.1998 folgende Änderung der Mehrzweck- und Turnhallenbenützungsordnung beschlossen:


Punkt 1. bis 7. bleiben unverändert.

 

8. Für die Benützung der Mehrzweckhalle sind folgende Entgelte zu entrichten:

 

a) aa) entfällt

   

    ab)     Benützungsentgelt für Veranstaltungen nicht ortsansässiger Vereine je       Veranstaltung pro Tag                                      S 1.000,--

   

    ac)     Benützungsentgelt für Veranstaltungen von ortsansässigen Unternehmen mit Ge-

      winnabsicht je Veranstaltung ohne Ausschank pro Tag        S 3.000,--

 

    ad)     Benützungsentgelt für Veranstaltungen von ortsansässigen Unternehmern mit Ge-

      winnabsicht je Veranstaltung mit Ausschank pro Tag               S 5.000,--

 

    ae)     Benützungsentgelt für Veranstaltungen von auswärtigen Unternehmern mit Ge-

      winnabsicht je Veranstaltung ohne Ausschank pro Tag        S 6.000,--

 

    af)     Benützungsentgelt für Veranstaltungen von auswärtigen Unternehmern mit Ge-

      winnabsicht je Veranstaltung mit Ausschank pro Tag               S 10.000,-

     

b) Vergütung der Reinigungsarbeiten nach den jeweils geltenden Richtlinien des Amtes

    der O.Ö. Landesregierung bzw. nach Vereinbarung mit dem Schulwart.

 

c) Aufsichtskosten, soweit erforderlich, nach den jeweils geltenden Richtlinien des Amtes   

    der O.Ö. Landesregierung bzw. nach Vereinbarung mit dem Schulwart.

 

d) Die Betriebskosten werden lt. Erlaß des Amtes der O.Ö. Landesregierung vom

    6.5.1986,  Zl. Gem-70.327/199-1986-Pf i.d.g.F.wie folgt berechnet:

 

 

1. Mehrzweckhalle 636 m2     ohne Küchenbenützung je angef. Stunde S 170,--

 

2. Mehrzweckhalle 636 m2  +  172 m2 mit Küchenbenützung je angef.Stunde S 221,--

 

3. Mehrzweckhalle 636 m2  +  151 m2 mit Garderobenbenützung je angef. Stunde S 221,--

 

4. Mehrzweckhalle 636 m2 + 172 m2 Küchenben. + 151 m2 Garderobenben. je angef. Stunde S 272,--

 

Kosten pro angefangene Stunde:

zu 1.  S 170,--  =  Grundbetrag für Mehrzweckhalle

zu 2.  S   51,-- =  Zuschlag zu 1. für Küchenbenützung 

zu 3.  S   51,--  =  Zuschlag zu 1. für Garderobenben.

zu 4.  S 102,--  =  Zuschlag zu 1. für Küchen- und Garderobenben.

                                                                               

      Zeit der Veranstaltung  zuzügl.Hinzurechn. f               ergit eine Gesamtzeit von

                        Vorbereitung u.Abschluß

 

zu 1.     20.00 - 22.00 Uhr        2 Stunden               4 Stunden x S 170,-- = S     680,--

zu.2.     20.00 - 22.00 Uhr        2 Stunden               4 Stunden x S 221,-- = S     884,--

zu 3.       20.00 - 22.00 Uhr       2 Stunden               4 Stunden x S 221,-- = S     884,--

zu 4. 20.00 -  22.00 Uhr           2 Stunden               4 Stunden x S 272,-  =  S 1.088,--

 

Punkt       9. und 10. bleiben unverändert.

 

Diese Änderung tritt mit 1.1.1998 in Kraft.

 

 

GR. Ernst Hintermayr spricht sich ebenfalls für diese Gebührenbefreiung aus, nur soll sichergestellt werden, daß nicht ein Wirt mit einem Verein eine Veranstaltung durchführt, um so die Hallengebühr zu umgehen.

 

Von GV. Anna Wolschlager wird die Frage gestellt, ob, wenn ein Verein veranstaltet und ein Wirt den Ausschank übernimmt, der Verein die Hallengebühr zu bezahlen hat.

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß hierbei die Befreiung von der Hallengebühr gilt, außer die Veranstaltung hat einen gewinnorientierten Charakter.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen.und die Hallengebühren-

                  ordnung somit genehmigt.
 

 

 

TOP. 7.)    Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer finanziellen

            Unterstützung.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt das Ansuchen des Imkervereines Zell/Riedau, welches verspätet eingereicht und deshalb bei den damaligen Subventionsvergaben nicht berücksichtigt wurde, vollinhaltlich zur Kenntnis. Es wurde bei der damaligen Sitzung jedoch bereits vereinbart, diesem Verein den noch zur Verfügung stehenden Betrag von S 3.000,00 zuzuerkennen.

 

GR. Günter Ortner ist ebenfalls für die Gewährung dieser Subvention und er stellt den Antrag, dem Imkerverein Zell/Riedau nachträglich einen Betrag von S 3.000,00 als Vereinsförderung für 1997 zur Verfügung zu stellen.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 8.)    Bestellung eines Sportreferenten für die Marktgemeinde Riedau.

 

Es liegt ein Antrag der FPÖ-Fraktion vor, mit dem Herr Oliver Glasner als Sportreferent für die Marktgemeinde Riedau bestellt werden soll, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Ursprünglich gab es auch einen Antrag der ÖVP-Fraktion Herrn GR. Gerhard Berghammer mit dieser Funktion zu betrauen. In einem Vorgespräch wurde diese Angelegenheit genau besprochen und anschließend der Antrag von der ÖVP-Fraktion zurückgezogen.

 

GR. Gerhard Berghammer erklärt, daß er mit Herrn Oliver Glasner ein Gespräch geführt hat. Für ihn ist dieser der ideale Kandidat für diese Funktion, da er durch seine sportliche Funktion über dieses nötige Wissen verfügt. Er kann dadurch sicherlich einiges für Riedau bewirken, da er auch über einen beträchtlichen Bekanntheitsgrad über Riedau hinaus verfügt. Herr Oliver Glasner sieht diese Funktion auch nicht politisch, sondern nur sportlich, denn die Politik soll nicht in den Sport hineindrängen.

 

Von Seiten der FPÖ-Fraktion wurde über einen optimalen Kandidaten für diese Funktion nachgedacht, erklärt GV. Gottfried Weilhartner. Man ist dabei auf Herrn Oliver Glasner gekommen und dies ist sicherlich ein Gewinn für Riedau. Er ist jung, ambitioniert und sehr engagiert. Er bedankt sich bei der ÖVP-Fraktion für das Entgegenkommen.

 

Beschluß:         Der Antrag wird einstimmig angenommen und Herr Oliver Glasner

                  zum Sportreferenten der Marktgemeinde Riedau nominiert.

 

Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 

Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 10.)   Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

 

Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder gibt bekannt, daß im LAWOG-Wohnblock Riedau 45 zwei Wohnungen mit einer Größe von je 43,38 m² zur Vergabe anstehen. Vom Wohnungsausschuß wurde nach eingehender Beratung der Vorschlag ausgearbeitet, die Wohnungen an folgende Personen zu vergeben:

Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß:       ***anonymisiert***

Wohnung Nr. 11 im Obergeschoß:     ***anonymisiert***

 

Sollte eine der Personen die Wohnung ablehnen, wird Herr ***anonymisiert*** nachgereiht. Laut Auskunft der Ehegatten ***anonymisiert***, die von ihm telefonisch kontaktiert wurden, verzichten diese auf die Wohnung, da Herr ***anonymisiert*** gehbehindert ist und daher eine Wohnung im Obergeschoß nicht in Frage kommt. Frau ***anonymisiert*** hat ebenfalls erklärt, daß für sie nur die Wohnung im Erdgeschoß in Frage kommt.

 

 

 

TOP. 11.)   Vergabe von zwei Wohnungen im LAWOG-Wohnblock Riedau 45.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt die vorliegenden Ansuchen für die beiden freien Wohnungen im LAWOG-Wohnblock Riedau 45 zur Kenntnis.

 

Von GR. Heinrich Ruhmanseder wird der Antrag gestellt, die Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Weiters soll die Wohnung Nr. 11 im Obergeschoß an Herrn ***anonymisiert*** vergeben werden, da die Ehegatten ***anonymisiert*** telefonisch erklärt haben, daß sie auf diese Wohnung verzichten.

 

Beschluß:         Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu und die

                  Wohnungen werden an die oben genannten Personen vergeben.

 

 

 

Vor Behandlung der nächsten Tagesordnungspunkte wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 

Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 15.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt einen kurzen Überblick über die letzte Bürgermeisterkonferenz. In Ried i.I. soll eine Leitstelle für das Rote-Kreuz, Bereich Innviertel, geschaffen werden. Die Bezirksstelle Schärding wird aufgelassen. Dadurch kann man ca. 2/3 des Personals einsparen. Auch die Technik, das Sateliten-Navigationsgerät, soll beim Roten-Kreuz eingeführt werden. Er hat darüber bereits mit dem Dienststellenleiter von Riedau, Herrn Walter Kalchgruber, gesprochen. Dieser ist natürlich gegen die Schließung der Bezirksstelle Schärding. Man wird sich jedoch dagegen äußerst schwer wehren können. Auch die anderen Bürgermeister des Bezirkes Schärding waren davon nicht begeistert. Jene Gemeinden, die einen Rot-Kreuz-Standort haben, werden sich zusammensetzen und noch einmal über dieses Problem beraten.

 

Weiters war ein Vertreter der bayrischen Staatsregierung anwesend. In Bayern werden österreichische Gemeinden mit einem regionalen Programm zur Zusammenarbeit gesucht. Das Problem bei Riedau ist, das richtigerweise zuerst ein Regionalkonzept, welches über die Gemeindegrenzen von Riedau hinausgeht, erstellt hätte werden müssen. Erst nach Abschluß bzw. Vorlage dieses Konzeptes hätte die Gemeinde das örtliche Entwicklungskonzept darauf aufbauen sollen. Außerdem sind davon hauptsächlich Grenzgemeinden  betroffen.

 

Auch über die Öffnungszeiten bei Festveranstaltungen (Zeltfesten) wurde heftig diskutiert. Geplant ist die Sperrstunde mit 03:00 Uhr festzusetzen und zusätzlich eine Lärmbegrenzung von max. 85 DB. Es wurde auch der Ankauf eines Lärmpegelmäßgerätes einstimmig beschlossen, um diese Lärmgrenze in Zukunft auch kontrollieren zu können. In Zukunft sollen Veranstaltungen mit max. 85 DB durchgeführt werden dürfen und die Bezirksgendarmerie soll dieses Gerät zur Überprüfung solcher Veranstaltungen bekommen. In Diskotheken ist generell eine Lärmbegrenzung von 85 db nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz vorgeschrieben. Generell ist der Trend dazu, die allgemeine Lokalöffnungszeit auf 03:00 Uhr festzusetzen.

 

Der neue Suchtverein hat sich vorgestellt und möchte Vorträge über Suchtprävention an Schulen halten. Ein diesbezügliches Schreiben ist bereits an die Schulen des Bezirkes ergangen.

 

Das Projekt “Betreutes Wohnen” ist ebenfalls bereits sehr weit gediehen. Er ersucht die Fraktionsführer um Erhebung in deren Seniorenverbänden, wie groß der Bedarf an dieser Wohnmöglichkeit ist. Jeder Interessent hat in diesem Wohnheim seine eigene Wohnung. Es hat auch bereits Vorgespräche mit der ISG gegeben. Morgen wird noch ein Gespräch mit einem Vertreter der LAWOG stattfinden. Von ihm wird der Plan für eine diesbezügliche Wohnanlage, die derzeit in Braunau verwirklicht werden soll, mittels Overheadfolie vorgestellt. Es ist das allererste Projekt dieser Art und wird anscheinend zu 100 Prozent vom Land gefördert. Die Gemeinde braucht daher keine Eigenmittel zuschießen, sondern muß nur den Grund zur Verfügung stellen. Es sind drei Wohntypen vorgesehen und zwar Wohnungen mit 39 m², mit 53 m² und mit 66 m². Geplant sind nach diesem Projekt zwölf Wohneinheiten mit vier größeren und acht kleineren Wohnungen. Geplant ist auch ein Gemeinschaftsraum, ein Arztraum und ein Leiterraum. Das Rote-Kreuz würde die Betreuung dieser Wohnanlage übernehmen. Er selbst, möchte dieses Projekt so schnell als möglich durchführen. Nach dem Gespräch mit der LAWOG soll die Entscheidung fallen, wo und wie gebaut werden soll. Zu klären bzw. zu erheben wäre auch, ob zwölf oder achtzehn Wohnungen gebaut werden sollen. Ein dreigeschoßiger Bau wäre natürlich kostengünstiger. Voraussetzung ist, daß das Madlspergerhaus abgerissen wird.

 

Von GV. Franz Stiglmayr wird die Frage gestellt, wer für solche Wohnungen in Frage kommt.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß nicht unbedingt eine Altersbehinderung vorliegen muß. Wichtig ist, daß man sich noch selbst versorgen kann. Auch junge Leute, mit einer Behinderung hätten die Möglichkeit eine solche Wohnung zu bekommen. In erster Linie soll dieser Wohnblock natürlich für Riedauer Bürger gebaut werden, aber wenn noch Wohnung frei sind, können auch auswärtiger Bewerber berücksichtigt werden. Die Kosten für die kleine Wohnung betragen monatlich ca. S 4.000,00. Die Betreuungskosten durch das Rote-Kreuz müssen noch genau erhoben werden. Wahrscheinlich werden noch ca. S 500,00 bis S 1.000,00 dazukommen. Natürlich können die Mieter solcher Wohnungen Wohnbeihilfe beziehen. Die Sozialdienstgruppe soll ebenfalls in dieses Projekt integriert werden. Auch die Einbindung der Obmänner von den Seniorenverbänden zu den Gesprächen mit dem Bauträger ist sinnvoll und vorgesehen.

 

GV. Gottfried Weilhartner erklärt, daß die bisherigen Mietwohnungen in Riedau günstiger sind.

 

Man muß bedenken, daß die Baukosten gestiegen sind und die erhöhten Kosten für die behindertengerechte Ausführung der Wohnungen ist ebenfalls zu beachten, erklärt der Bürgermeister.

 

GV. Anna Wolschlager freut sich, daß die Idee des betreuten Wohnens so schnell umgesetzt werden soll.

 

Auch das Projekt Bauhof soll so schnell wie möglich verwirklicht werden, gibt der Bürgermeister bekannt. Es sollen verschiedene Bauhöfe besichtigt werden. Dringend ist eine Schotterbox für den Streuschotter und bis 01.07.1998 muß der Standort für den Bauschuttkontainer fixiert werden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Fraktionen für die bisherige gute Zusammenarbeit.

 

 

 

TOP. 16.)   Allfälliges.

 

GR. Ulrike Reisinger erklärt, daß es in Schwabenbach ein Problem gibt. Es geht um die Einzäunung des Weihers. Man hat mit Herrn Haslauer darüber gesprochen, doch dieser will keine Einzäunung vornehmen und man macht sich deshalb Sorgen um die Kinder. Sie ersucht den Bürgermeister um Mithilfe.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß er bereits mit Herrn Haslauer darüber gesprochen hat. Er konnte in leider auch nicht dazu bewegen, eine Einzäunung vorzusehen. Mit rechtlichen Mitteln eine Einzäunung zu bewirken wird äußerst schwer sein.

 

Auch die weitere Vorgangsweise für die beiden Spielplätze in Pomedt und Schwabenbach soll bei der nächsten Sitzung beschlossen werden, da die Zeit drängt.

GV. Franz Stiglmayr ersucht gegen das Problem der unzulässigen Auffahrt auf die B 137 im Bereich Pomedt etwas zu unternehmen, da dort nun auch bereits LKW  auf die B 137 auffahren.

 

Von GR. Günter Ortner wird die Frage gestellt, ob die Kostenschätzung für das Geländer der Prambrücke in Ottenedt bereits vorliegt.

 

Die Kostenschätzung liegt derzeit noch nicht vor, erklärt der Bürgermeister. Von GR. Franz Köstlinger werden jedoch die Ausschreibungsunterlagen dazu erstellt werden.

 

GR. Johann Leitner gibt bekannt, daß sich Herr Albert Manhartsberger aus Ottenedt bei ihm wegen der wilden Müllablagerungen von Herrn Johann Kroiß beschwert hat. Man soll dagegen etwas unternehmen.

 

Es gibt bereits zahlreiche Anzeigen bei der Bezirkshauptmannschaft, doch geändert hat sich nichts, erklärt der Bürgermeister. Er wird an die Firma Gradinger ein schriftliches Ersuchen richten, in Zukunft Herrn Johann Kroiß den Zutritt zur Mülldeponie zu verweigern, damit dieser keinen Müll mehr mitnehmen kann. Weiters wird nochmals Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding erstattet werden.

 

In der Gemeinde Utzenaich sind neben der Gemeindestraße kleine Stellplätze mit Streugut vorgesehen worden, erklärt GV. Anna Wolschlager, und sie findet diese Idee sehr gut. Es gibt nämlich auch in Riedau das Problem für ältere Leute, wo sie den Streusplitt her bekommen sollen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß man sich bei der Gemeinde Utzenaich erkundigen wird und diese sollen uns Unterlagen darüber zukommen lassen.

 

GV. Gottfried Weilhartner ersucht den Bürgermeister um seinen Bericht betreffend der Hauptschulsanierung.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, daß eine Besprechung mit Herrn Architekt Dipl.Ing. Werner Bauböck stattgefunden hat. Ein Ausstieg aus dem bestehenden Vertrag ist nicht möglich, der Vertrag bleibt daher aufrecht. Es wurde auch mit Frau Architekt Dipl.Ing. Helga Lassy gesprochen. Diese hat bereits einige Varianten für die Hauptschulsanierung im Rohentwurf geplant und wird diese auch dann der Gemeinde zur Verfügung stellen, wenn sie den Auftrag nicht bekommen sollte. Auch Dipl.Ing. Bauböck wird sich eine neue Planungsvariante überlegen. Die Planung soll bis spätestens im Sommer 1998 abgeschlossen sein. Herr Dipl.Ing. Bauböck wartet jedoch noch die Zustimmung der Gemeinde ab. Der Bauausschuß wird in Zukunft mehr eingebunden werden, da dies in der Vergangenheit nicht möglich war. Herr Dipl.Ing. Bauböck wird von ihm morgen telefonisch verständigt werden, daß er mit der Neu- bzw. Umplanung beginnen kann.

 

GR. Gerhard Berghammer stellt die Frage, ob nicht eine Aufgabenteilung erfolgen könnte. Zum Beispiel könnte die Planung durch das Architekturbüro Bauböck und die Bauaufsicht durch das Architekturbüro Lassy erfolgen. Weiters soll beim Kreuzungsbereich in Vormarkt bei den Leitz-Wohnungen ein Verkehrsspiegel vorgesehen, oder die Gartenbepflanzungen in diesem Bereich zurückgeschnitten werden.

 

Eine Aufgabenteilung ist nicht möglich, erklärt der Bürgermeister. Weiters ist er kein Freund von Verkehrsspiegeln. Laut Statistik hat der Bezirk Schärding die wenigsten Verkehrszeichen und auch die wenigsten Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Je mehr Eigenverantwortung, desto sicherer fährt der Autofahrer. Weiters sollen die Grundbesitzer in diesem Bereich schriftlich aufgefordert werden, die lebenden Zäune zurückzuschneiden.

 

GR. Ernst Hintermayr ersucht noch etwas gegen die Dauerparker bei der Einfahrt zu den Leitz-Wohnhäusern zu unternehmen.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, daß er mit dem Gendarmerieposten Kontakt aufnehmen wird, um diese Parker zu mahnen.

 

GR. Gerhard Berghammer gibt bekannt, daß die Weiher in Stieredt verpachtet wurden. Die neuen Pächter wollen diese Weiher reaktivieren und haben bereits mit den Arbeiten begonnen. Da in Stieredt kein Löschwasserteich existiert, könnte einer der Weiher als Löschteich verwendet werden und die Pächter wären damit einverstanden. Auch der bestehenden Weg könnte wieder reaktiviert werden. Auch der derzeitige Weg bis zur Gemeindegrenze Dorf a.d. Pram müßte vermessen und in das öffentliche Gut übertragen werden.

 

GV. Franz Stiglmayr erklärt dazu, daß er bereits mit dem Landesfeuerwehrkommando Kontakt aufgenommen hat. Die Auflagen für einen Löschteich sind zu erfüllen und dazu ist es erforderlich, denn Weiher einzuzäunen. Dies muß jedoch noch mit den Pächtern abgesprochen werden. Auf jeden Fall ist eine Möglichkeit für die Brandbekämpfung in Stieredt vorzusehen.

 

Von Seiten der Gemeinde wurde bereits ein Ansuchen an das Landesfeuerwehrkommando um fachliche Beratung gestellt. Weiters soll ein Gespräch mit allen Beteiligten stattfinden.

 

 

 


 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.12.1997 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: