Lfd.Nr. 7 Jahr 1998
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 29. April 1998.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
o1. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer
o2. Vizebürgermeister Peter Gahleitner 14. GR. Günter Ortner
o3. GV. Elfriede Kopfberger 15. GR. Rudolf Hosner
o4. GV. Franz Stiglmayr 16. GR. Anita Mühlböck
o5. GR. Herbert Leitner 17. GR. Maria Weiretmaier
o6. GR. Gerhard Berghammer 18. GR. Johann Leitner
o7. GR. Berta Scheuringer 19. GV. Gottfried Weilhartner
o8. GR. Franz Köstlinger 2o. GR. Heinrich Ruhmanseder
o9. GR. Wolfgang Kraft 21. GR. Ernst Hintermayr
1o. GR. Franz Mitterhauser 22. GR. Ulrike Reisinger
11. GR. Friedrich Raschhofer 23. GR. Harald Parzer
12. GV. Franz Schabetsberger 24.
13. GV. Anna Wolschlager 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Monika Tallier für GR. Ernst Pimingsdorfer
GR. Herta Aigner für GR. Walter Ebner
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.199o):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 199o):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Ernst Pimingsdorfer
GR. Walter Ebner
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 199o): Klaus Waldenberger
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, daß
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.04.1998
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlußfähigkeit gegeben ist;
d) daß die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.03.1998 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluß Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
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Tagesordnung:
1. Grundsatzbeschluß für den Ankauf des Geschäfts- und Wohnhauses
Riedau Nr. 89.
2. Vergabe der Planungsarbeiten für die Dorfentwicklung; genereller Beschluß.
3. Erteilung eines Auftrages für die Planung und Bauleitung zur Errichtung
einer Musikschule.
4. Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
5. Vergabe der Leistungen zur Vorplanung und Kostenschätzung für die
Errichtung eines Bauhofes.
6. Entscheidung über den Ankauf von Straßenbeleuchtungskörper für
die Klosterstraße:
7. Klosterstraße; a) Vergabe der Gehsteigpflasterungen.
Klosterstraße; b) Vergabe der zusätzlichen Asphaltierungsarbeiten.
8. Vergabe der Asphaltierungsarbeiten für die Güterwege Schwaben,
Berg und Hirschleiten.
9. Vergabe der Dachdecker- und Spenglerarbeiten für den Feuerwehr-Schlauchturm.
10. Grundsatzbeschluß zur Errichtung des Güterweges Friedwagen.
11. Genehmigung einer neuen Getränkesteuerverordnung:
12. Angleichung der Sitzungsgelder an die Richtlinien des Landes.
13. Beschluß über die Anstellung von zwei Reinigungskräften für das
Hallen- und Freibad Riedau.
14. Bericht des Bürgermeisters.
15. Allfälliges.
TOP. 1.) Grundsatzbeschluß für den Ankauf des Geschäfts- und Wohn-
hauses Riedau Nr. 89.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet, daß es beim Ankauf des Hauses Riedau 89 darum geht, ein Haus zu erwerben, welches eine sehr gute Bausubstanz hat und in welches die Musikschule integriert werden kann. Weiters steht ein Geschäftslokal zur Verfügung, daß auch während des Musikschulbetriebes betrieben werden kann. Auch das JIZ, welches sich zur Zeit im Gemeindeamtsgebäude befindet, könnte darin untergebracht werden. Dadurch wird im Gemeindeamt ein Raum frei, der selbst dringend benötigt wird. Es stehen auch zwei Garagen zur Verfügung, in welche übergangsweise bis zur Bauhoferrichtung die Gemeindefahrzeuge untergebracht werden können. Es liegt ein Schätzungsgutachten vom Bezirksbauamt Ried i.I., Herrn Ing. Harald Zotscher, mit einem Betrag von S 4,760.000,00 vor. Auch die Familie Kaltenbrunner hat ein Schätzungsgutachten von Herrn Ing.Holatko aus St. Willibald erstellen lassen. Dieses beläuft sich auf S 5,400.000,00. Nach Vorlage des Schätzungsgutachtens hat nach vorherigem Einverständnis der Fraktionsführer ein Verkaufsverhandlungsgespräch mit der Familie Kaltenbrunner und im Beisein des Amtsleiters stattgefunden. Als Verhandlungsergebnis ist ein Kaufpreis von S 5,000.000,00 festgelegt worden. Das Objekt Riedau 89 wurde aachbodens für einen Saal würden zusätzlich S 1,000.000,00 aufzubringen sein. Das Problem ist der Stiegenaufgang, der relativ schmal ist. Dabei könnte es Probleme geben, wobei die Chance für eine Realisierung sehr gut stehen. Sollte sich der Gemeinderat heute entschließen das Objekt Riedau 89 von den Ehegatten Kaltenbrunner anzukaufen, besteht die Chance in absehbarer Zeit die Musikschule in Riedau zu verwirklichen.
Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärt, daß die finanziellen Kaufgespräche sehr gut verlaufen sind. Er stellt den Antrag, heute den Grundsatzbeschluß zu fassen, daß Objekt Riedau 89 von den Ehegatten Kaltenbrunner mit einem Kaufpreis von S 5,000.000,00, vorbehaltlich der Zustimmung des Musikschulwerkes, anzukaufen.
GV. Franz Schabetsberger erklärt, daß seine Fraktion ebenfalls für den Ankauf dieses Gebäudes ist. Ein Kauf soll jedoch nur erfolgen, wenn das Gebäude für die Musikschule verwendet werden kann.
Der Bürgermeister erklärt zur weiteren Vorgangsweise, daß heute der Grundsatzbeschluß gefaßt werden soll. Anschließend wird vom Architekturbüro Lassy eine Grobkostenschätzung für den Einbau der Musikschule erfolgen. Mit dieser Grobkostenschätzung und einem Planentwurf wird eine Vorsprache beim Landeshauptmann um Gewährung von finanziellen Mitteln stattfinden. Die Familie Kaltenbrunner wäre damit einverstanden, daß der Kaufpreis auf Raten und sogar auf 20 Jahre, bezahlt wird.
Seine Fraktion, erklärt GV. Gottfried Weilhartner, ist ebenfalls für diesen Ankauf. Die FPÖ hat bereits früher darauf hingewiesen und sie stimmt diesem Grundsatzbeschluß daher zu. Die Vorgangsweise bei diesem Kauf stößt jedoch bei seiner Fraktion auf Kritik. Es ist richtig, daß er damals als Fraktionsführer seine Zustimmung gegeben hat, daß der Bürgermeister in Verkaufsverhandlungen mit den Ehegatten Kaltenbrunner treten kann. Jedoch erfolgt diese Zustimmung mit Vorbehalt. Auch wurde damals darauf hingewiesen, daß auch das Objekt Riedau 84/85 von Herrn Kottbauer Ernst geeignet wäre und überprüft werden soll. Das ist nie geschehen. In Hinkunft wünscht seine Fraktion, daß bei solchen weitgreifenden Maßnahmen nicht die Fraktionsführer sondern der Gemeinderat befragt wird. Er wird daher in Zukunft keine Zustimmung im vorhinein mehr geben, da er nicht im Namen der ganzen Fraktion entscheiden kann. In Zukunft sollen solche Angelegenheiten im vorhinein als Beratungspunkte auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt werden. Weiters wurde der Kaufpreis in seiner Fraktion als zu hoch erachtet. Man hätte vielleicht härter verhandeln und einen günstigeren Kaufpreis aushandeln können. Um aber nicht als “Verzögerer” der Musikschule deklariert zu werden, wird seine Fraktion diesem Grundsatzbeschluß zustimmen.
GR. Ulrike Reisinger stellt die Frage, ob als Grundlage für den Kaufpreis nur die Schätzungsgutachten herangezogen wurden und ob es weitere Interessenten gab. Sie glaubt, daß die Preisverhandlungen, die sich nur auf die Schätzungsgutachten stützten, falsch geführt wurden.
Der Bürgermeister erklärt dazu, daß die Gemeinde und die Familie Kaltenbrunner eigene Vorstellungen betreffend des Kaufpreises haben. Daher gibt es auch zwei von einander unabhängige Schätzungsgutachten. Es handelt sich sicherlich um keinen Schnellkauf, denn es wurde sehr intensiv verhandelt. Auch über den Zahlungsmodus wurde gesprochen und dabei festgelegt, daß auch eine Ratenzahlung möglich ist. Man muß abschätzen, ob der Kaufpreis in Relation zum Gebäude steht. Der Standort für die Musikschule wird bereits seit Jahren diskutiert und wenn nun keine endgültige Entscheidung fällt, wird die Musikschule in den nächsten Jahren sicherlich nicht zu realisieren sein, da einige weitere wichtige Vorhaben anstehen. Seiner Meinung nach wurden die Verhandlungen richtig geführt. Niemand braucht sich übergangen zu fühlen. Der Weg, so wie er gegangen wurde, ist der richtige.
Der Standort Riedau 84/85, Kottbauer, als Musikschule wurde im Bauausschuß bereits behandelt, erklärt GR. Günter Ortner. Ein weiterer möglicher Standort war ein Zubau beim Schulgebäude, welcher vielleicht auch billiger wäre.
GV. Anna Wolschlager ist mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden, da man sich in der Mitte geeinigt hat.
In der letzten Ausgabe der ÖVP-Zeitung war bereits zu lesen, daß das Wohnhaus Kaltenbrunner angekauft wird, erklärt GR. Ernst Hintermayr. Als Gemeinderat ist man anscheinend nur noch Statist.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Vergabe der Planungsarbeiten für die Dorfentwicklung;
genereller Beschluß.
Vom Architekturbüro Lassy ist erst heute Nachmittag das Honorarangebot der Planungsarbeiten für die Dorfentwicklung eingetroffen, erklärt der Bürgermeister. Der Gemeinderat muß einen Grundsatzbeschluß über die Vergabe der Planungsarbeiten an das Architekturbüro Lassy fassen. Die bisherige Zusammenarbeit war sehr gut und die erzielten Ergebnisse können sich sehen lassen. Von ihm wird das Angebot wie folgt zur Kenntnis gebracht:
1 Dorfabend S 3.000,00 exkl. 20 % MwSt.
inkl. Fahrtspesen
Vorbereitende Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Stundensatz: eine Architektenstunde S 745,00.
GR. Günter Ortner erklärt, daß das Projekt Klosterstraße, welches vom Architekturbüro Lassy geplant wurde, sehr gut ist und Riedau braucht einen Planer für die Dorfentwicklung. Die Teilnahme an Sitzungen ist nur nach Bedarf notwendig. Er ist daher für die Vergabe an das Architekturbüro Lassy.
Abschließend stellt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer den Antrag, die Planungsarbeiten für die Dorfentwicklung an das Architekturbüro Dipl.Ing. Helga Lassy in Linz zu vergeben.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 3.) Erteilung eines Auftrages für die Planung und Bauleitung zur
Errichtung einer Musikschule.
In der heutigen Sitzung wurde der Grundsatzbeschluß gefaßt, die Liegenschaft Riedau 89 für die Musikschule anzukaufen, erklärt der Bürgermeister. Es ist nun erforderlich, den Auftrag für die Planung und Bauleitung zur Errichtung einer Musikschule zu vergeben, um eine Kostenschätzung inkl. Planentwurf zu erhalten, der für die Finanzierungsgespräche mit dem Landeshauptmann benötigt wird. Vom Architekturbüro Lassy liegt ein Honoraranbot vor, welches wie folgt zur Kenntnis gebracht wird:
Honorarangebot
für Vorentwurf und Kostenschätzung S 38.000,00
zuzüglich 20 % MwSt. S 7.600,00
ANGEBOTSSUMME S 45.600,00
Anfallende Nebenkosten, wie z.B. Fahrtkosten und Vervielfältigungsgebühren, werden separat verrechnet. Im Falle der Vergabe der gesamten Architektenleistung für das Projekt Musikschule an das Architekturbüro Lassy, wird diese Summe vom Gesamthonorar abgezogen.
GV. Anna Wolschlager stellt den Antrag, den Auftrag für die Erstellung einer Vorplanung mit Kostenschätzung für die Errichtung einer Musikschule im Haus Riedau 89 an das Architekturbüro Lassy zu vergeben.
Beschluß: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Bericht vom Obmann des Bauausschusses.
Obmann GR. Günter Ortner berichtet, daß bei der letzten Bauausschußsitzung über die Planungsvorgaben für den Bauhof beraten wurde. Dabei wurde abschließend die Meinung vertreten, einen Grundsatzbeschluß für die Errichtung eines Bauhofes auf dem gemeindeeigenen Grundstück in Vormarkt neben der Liegenschaft Windhager zu fassen. Die Planung soll an das Architekturbüro Lassy vergeben werden. Das genaue Raumerfordernisprogramm generell und im speziellen für Riedau soll gemeinsam mit dem Planer abgesprochen und behandelt werden.
Auch über die neue Ortsbeleuchtung wurde eingehend diskutiert und dabei die Meinung vertreten, daß für die Klosterstraße neue Lampen angekauft werden sollen. Vielleicht wäre es auch möglich die bestehenden Lampen zu modifizieren. Letztendlich soll der Gemeinderat entscheiden, welche Straßenbeleuchtungslampen aufgestellt werden sollen. Weiters wurde beschlossen, die Straßenbeleuchtung auf “gelbes Licht” umzurüsten, da dadurch eine Stromkosteneinsparung von bis zu 50 % erzielt werden kann. Die Umrüstung soll etappenweise, d.h.. bei Reparaturen und bei Neuinstallierungen, durchgeführt werden.
Bei der Klosterstraße werden in nächster Zeit die Pflasterungsarbeiten durchgeführt. Der Bauausschuß hat über das zu verwendende Steinmaterial und über die vorliegenden Muster-Pflastersteine eingehend beraten und abschließend die Meinung vertreten, den Pflasterstein “Rialta” für die Pflasterung der Gehsteige in der Klosterstraße zu verwenden.
Unter Allfälliges wurde angeregt, die alte Straße entlang der Bundesbahn im Bereich Schwaben zu reaktivieren. Dazu müßte die dort befindliche Brücke eventuell mit VÖEST-Durchlässen vergrößert und saniert werden. Auch über die Unterführung in Berg und über die Durchführung der Geländerarbeiten bei der Schulwegbrücke wurde gesprochen. Beim Schlauchturm ist eine freie Fläche vorhanden, wo ein Graffiti angebracht werden soll. Die Kosten würden sich, lt. Angebot der Firma Mitterhauser, auf ca. S 25.000,00 belaufen. Bei der Hauptschule sollen Sitzbänke für die Schüler aufgestellt werden, die auf den Schulbus warten. Beim Gemeindeamt könnte eine Überdachung für die Postbushaltestelle installiert werden. Bei der zukünftigen Güterwegeplanung soll die Zufahrt zum Anwesen Maier Martin in Berg mitberücksichtigt werden und in Hirschleiten wird anscheinend illegal Bauschutt abgelagert.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich für den Bericht und für die aktive Mitarbeit des gesamten Bauausschusses. Er erklärt, daß die Verhandlung mit der Bezirkshauptmannschaft Schärding, betreffend der Zufahrt zum Bauhof von der B 137 aus, positiv war. Es ist jedoch ein Schranken vorzusehen, damit keine öffentliche Zufahrt entstehene kann. Auch die Dorfer Kreuzung wurde besichtigt und Herr Dr. Greiner hat erklärt, daß diese Kreuzung einen Unfallhäufungspunkt darstellt. Man will von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Schärding dagegen etwas tun. Es werden bauliche Maßnahmen gesetzt; welche weiß man noch nicht genau. Man muß zuerst die Fachleute von der Landesregierung damit beauftragen.
Der Tagesordnungspunkt 5, Vergabe der Leistungen zur Vorplanung und Kostenschätzung für die Errichtung eines Bauhofes, wird vom Bürgermeister abgesetzt, da vom Architekturbüro Lassy noch kein Angebot vorliegt. Zuerst muß das Raumerfordernisprogramm des Landes vorliegen. Anschließend wird in einer Bauausschußsitzung gemeinsam mit dem Architekturbüro Lassy ein Pflichtenheft erstellt.
TOP. 6.) Entscheidung über den Ankauf von Straßenbeleuchtungskörper
für die Klosterstraße.
Es hat bereits eine Besichtigung verschiedener Straßenbeleuchtungskörper in Wels stattgefunden, erklärt der Bürgermeister. Die damals in Erwägung gezogenen Lampen wurden beim Pferdemarkt bereits ausgestellt und auch der Bauausschuß hat sich damit befaßt. Die Knoblich-Lampe kostet ca. S 11.000,00, wobei bei diesen Lampen noch die Kosten für den Sicherungskasten zu berücksichtigen sind. Ein Masten aus Aluminium ist gegenüber einem Stahlmasten um ca. S 2.000,00 teurer, wobei die Aluminiummasten schöner und dauerhafter sind. Die derzeitigen Straßenlampen kosten ca. S 10.100,00. Ein Problem bei neuen Lampen ist auch, daß die Weihnachtsbeleuchtung nur mit einer entsprechenden Umrüstung verwendet werden kann. Von Firma Philips-Licht wurde auch ein Angebot vorgelegt. Es handelt sich dabei um einen ganz anderen Typ von Lampe und die Kosten dafür würden S 16.600,00 betragen.
GV. Franz Schabetsberger erklärt, daß heute die Entscheidung fallen soll, ob neue Lampen für die Straßenbeleuchtung im Ortskern angekauft werden sollen, oder ob wir bei den alten Lampen bleiben. Er glaubt, daß heute daher nur ein Grundsatzbeschluß darüber gefaßt werden sollte. Sollte man sich für neue Lampen entscheiden, kann man über die Art der Lampen bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen entscheiden. Von ihm wird der Antrag gestellt, in Zukunft im Zuge der Dorfentwicklung für die Klosterstraße und generell für den Ortskern neue Lampen vorzusehen. Die bestehenden Straßenbeleuchtungskörper die in Zukunft durch Austausch auf neue Lampen dadurch zur Verfügung stehen, sollen für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in den Randbereichen der Gemeinde bzw. in den neuen Siedlungen verwendet werden.
Riedau hat eine schöne Straßenbeleuchtung, erklärt GR. Gerhard Berghammer, und man sollte zuerst prüfen, ob die bestehenden Lampen nicht verändert werden könnten. Erst dann sollte eine Entscheidung fallen.
GR. Günter Ortner stellt den Antrag, daß weiters die Ortsbeleuchtung auf gelbes Licht umgestellt werden soll.
Vom GV. Gottfried Weilhartner wird die Frage gestellt, welche Kosten durch die Umrüstung auf gelbes Licht eingespart werden können. Seine Fraktion wäre ebenfalls für neue Lampen im Ortszentrum.
Der Bürgermeister erklärt, daß im Jahr eine Einsparung von ca. S 40.000,00 realistisch ist. Man muß aber bedenken, daß die Straßenbeleuchtung laufend erweitert wird und man daher froh sein muß, wenn man die bisherigen Kosten beibehalten kann.
Die Arbeit des Bauausschusses ist sehr positiv, erklärt Vizebürgermeister Peter Gahleitner. Seine Fraktion würde die alten Lampen bevorzugen, weil diese preisgünstiger sind und die bisherigen Lampen einen eigenen Stil haben. Es sind diese Kandilaver keine Massenware. Seine Fraktion wäre dafür die alten Beleuchtungskörper zu behalten. Sollte der Tenor eher Richtung neuer Lampen gehen, wird man sich sicherlich nicht querstellen. Es wäre aber auch möglich, bei den bestehenden Lampen den störenden Betonmasten gegen einen Alumasten auszutauschen. Dieser könnte auch grün angestrichen werden.
Amtsleiter Adolf Gumpinger schlägt vor, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen. Man kann noch Erkundigungen und verschiedene Preisangebote einholen und diesen Punkt bei der nächsten Gemeinderatssitzung noch einmal behandeln.
Mit dieser Vorgangsweise sind alle Gemeinderatsmitglieder einverstanden. Bis zur nächsten Gemeinderatssitzungen sollen verschiedene Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet und die dazu gehörigen Kosten kalkuliert werden. GV. Franz Schabetsberger zieht seinen Antrag zurück.
Abschließend wird über den Antrag von GR. Günter Ortner abgestimmt, die Ortsbeleuchtung auf gelbes Licht umzustellen.
Beschluß: Der Antrag wird von
allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
TOP. 7.) Klosterstraße; a) Vergabe der Gehsteigpflasterungen.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß die Pflasterungsarbeiten für die Klosterstraße ausgeschrieben wurden. Auch der Bauausschuß hat sich bereits damit befaßt. Von ihm wird das Ergebnis der Angebotsausschreibung wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Firma Alpine BaugmbH., Taufkirchen/Pr. S 604.485,00
Firma Swietelsky, Linz S 669.714,00
Firma Strabag, Linz S 679.163,00
In der Bauausschußsitzung wurde auch beschlossen, daß als Steinmaterial der Stein RIALTA verwendet werden soll.
GR. Günter Ortner stellt den Antrag, den Auftrag an den Billigstbieter, die Firma Alpine BaugmbH, Taufkirchen/Pram, mit einer Summe von S 604.485,00 zu vergeben.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 7.) Klosterstraße; b) Vergabe der zusätzlichen Asphaltierungsarbeiten.
Die Asphaltierungsarbeiten wurden bereits unter Bürgermeister a.D. Otto Wieser an die Firma Alpine BaugmbH. vergeben, erklärt der Vorsitzende. Damals war das Projekt Klosterstraße jedoch nicht so umfangreich geplant und deshalb ist es jetzt notwendig einen Zusatzauftrag für die Asphaltierung zu vergeben. Derzeit ist nur der Feinbelag aufgetragen und nun sind noch die Asphaltierungsarbeiten für die Tragschicht ausständig. Die Kosten dafür betragen laut Angebot der Firma Alpine BaugbmH. Taufkirchen S 324.609,60.
GV. Gottfried Weilhartner erklärt, daß diese Arbeiten notwendig sind und er stellt den Antrag, die zusätzlichen Asphaltierungsarbeiten für die Klosterstraße an die Firma Alpine BaugmbH, Taufkirchen/Pram, mit einer Angebotssumme von S 324.609,60 zu vergeben.
Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu.
TOP. 8.) Vergabe der Asphaltierungsarbeiten für die Güterwege
Schwaben, Berg und Hirschleiten.
Es ist vorgesehen die Güterwege Schwaben, Berg und Hirschleiten zu asphaltieren, erklärt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer. Von ihm werden die abgegebenen Angebote wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Laut Herrn Rudolf von der Güterwegabteilung des Landes Oberösterreich sind die Preise sehr gut und gegenüber dem Vorjahr spürbar billiger.
GR. Friedrich Raschhofer stellt den Antrag, die Asphaltierungsarbeiten an den Billigstbieter, die Firma Alpine BaugmbH., Taufkirchen/Pram, mit einer Angebotssumme von S 668.040,00 zu vergeben.
Beschluß: Dieser Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
TOP. 9.) Vergabe der Dachdecker- und Spenglerarbeiten für den
Feuerwehr-Schlauchturm.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß für den Feuerwehr-Schlauchturm die Dachdecker- und Spenglerarbeiten zu vergeben sind. Folgende Angebote wurden eingeholt:
Firma Markl, Riedau S 100.273,15
Firma Krupa, Zell a.d. Pram S 102.545,36
Firma Forkl, Raab S 104.474,59
Von GV. Franz Stiglmayr wird der Antrag gestellt, die Dachdecker- und Spenglerarbeiten mit einer Angebotssumme von S 100.273,15 an die Firma Markl GmbH., Riedau, zu vergeben.
Beschluß: Der Antrag wird von allen Gemeinderäten befürwortet.
TOP. 10.) Grundsatzbeschluß zur Errichtung des Güterweges Friedwagen.
Da der Güterweg Hirschleiten vorgezogen wurde, kann der Güterweg Friedwagen erst 1999 begonnen werden, erklärt der Bürgermeister. Herr Rudolf von der Güterwegabteilung hat auch erklärt, daß es schwer sein wird, für diesen Güterweg finanzielle Mittel zu bekommen. Bürgermeister Franz Hansbauer Dorf/Pram hat erklärt, daß sich die Gemeinde Dorf a.d. Pram an den Kosten beteiligen wird. Dies betrifft vor allem die Verrohrung des Grabens, der auf dem Gemeindegebiet von Dorf a.d. Pram liegt. Die Länge des Güterweges beträgt ca. 200 lfm.
GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, den Güterweg Friedwagen in das Bauprogramm aufzunehmen und die rechtlichen Schritte für den Bau einzuleiten.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 11.) Genehmigung einer neuen Getränkesteuerverordnung.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ersucht den Amtsleiter um seinen Bericht zur neuen Getränkesteuerverordnung.
Amtsleiter Adolf Gumpinger erklärt, daß Riedau eine Getränkesteuerverordnung hat und diese an die neuen gesetzlichen Richtlinien anzupassen ist. Normalerweise würde es genügen, wenn die Getränkesteuerhebesätze im Voranschlag beschlossen werden. Wenn jedoch bereits eine Getränkesteuerverordnung besteht, soll diese an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepaßt werden. Von ihm wird die Getränkesteuerverordnung wie folgt zur Kenntnis gebracht:
A-4752 Riedau, Marktplatz 32/33, Tel. (07764) 255-0*, Fax (07764) 7281-15
M A R K T G E M E I N D E
R I E D A U
Pol. Bezirk Schärding, OÖ.
Zl. 920-4-1998-Ge Riedau, am 02.04.1998
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 29. April 1998, mit der eine Getränkesteuerordnung erlassen wird. Gemäß § 14 (1) Z. 8 und § 15 (3) Z. 2 Finanzausgleichsgesetz 1997, BGBl. 201/1996 idF BGBl. Nr. 130/1997, und des O.Ö. Gemeinde-Getränkesteuergesetzes, LGBl. 15/1950 idF. der O.Ö. Gemeinde-Getränkesteuergesetz-Novelle 1998, LGBl. 4/1998, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Veräußerung von Speiseeis einschließlich darin verarbeiteter oder dazu verabreich-
ter Früchte und von Getränken, jeweils einschließlich der mitverkauften Umschließung
und des mitverkauften Zubehörs iSd O.Ö. Gemeinde-Getränkesteuergesetzes, LGBl.
15/1950 idF. LGBl. 4/1998, unterliegt der Getränkesteuer.
(2) Die Gemeinde-Getränkesteuer beträgt für
a) alkoholhaltige Getränke und Speiseeis 10 v.H. des Entgeltes,
b) alkoholfreie Getränke (Alkoholgehalt bis 0,5 Vol%) 5 v.H. des Entgeltes.
§ 2
Bei Gast- und Schankgewerbebetrieben können für Schwund und Eigenverbrauch insgesamt 3 % und bei allen anderen Betrieben insgesamt 1 % von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, sofern der Steuerschuldner keinen höheren Schwund oder Eigenverbrauch glaubhaft macht und die Bemessungsgrundlage aufgrund einer vereinbarten Wareneinkaufsbesteuerung ermittelt wird.
§ 3
(1) Für Frühstücksgetränke (Kaffee, Tee oder sonstige alkoholfreie Getränke) ist die Ge-
tränkesteuer in Form einer Getränkesteuerpauschale pro Nächtigung zu entrichten. Sie
beträgt bei Ein- und Zweisternbetrieben sowie Privatzimmervermietung und nicht
klassifizierten Betrieben S 0,80, bei Dreisternbetrieben S 1,30 und bei Vier- und Fünf-
sternbetrieben S 1,80. Frühstücksgetränke sind bei Vier- und Fünfsternbetrieben auch
alkoholische Getränke, die zusammen mit anderen Waren als Frühstück im Zuge einer
Beherbergung veräußert und nicht gesondert in Rechnung gestellt werden.
(2) Ist der Preis eines Getränkes in einem Speise(Menü-)preis udgl. eingerechnet, ist als
Bemessungsgrundlage nur jenes Entgelt heranzuziehen, das anteilsmäßig auf das
Getränk entfällt.
§ 4
Ausgenommen von der Besteuerung sind die im § 1 (2) O.Ö. Gemeinde-Getränkesteuer-
gesetz, LGBl. 15/1950 idF LGBl. 4/1998, angeführten Veräußerungen, Lieferungen sowie die Restaurationsumsätze und die in § 3 leg.cit. angeführten Tatbestände.
§ 5
Für die im Laufe eines Kalendermonates entstandene Steuerschuld ist eine pauschale Vorauszahlung bis zum 15. des übernächsten Kalendermonates ohne weitere Aufforderung beim Gemeindeamt zu entrichten. Berechnungsgrundlage ist die um 4 % erhöhte, für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelte Getränkesteuer. Jeweils bis zum 15. des übernächsten Kalendermonates ist ein Zwölftel dieser Pauschalierungsgrundlage zu leisten.
§ 6
Im übrigen wird auf die Bestimmungen im O.Ö. Gemeinde-Getränkesteuergesetz, LGBl. 15/1950 idF LGBl. 4/1998, verwiesen.
§ 7
§ 1 (1) dieser Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1.1997 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen treten mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 19.02.1991 außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Getränkesteuerverordnung zu genehmigen.
Beschluß: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu und die vorliegende
Verordnung wird somit genehmigt.
TOP. 12.) Angleichung der Sitzungsgelder an die Richtlinien des Landes.
Laut O.ö. Gemeinde-Bezügegesetz und O.ö. Bezügereform-Begleitgesetz 1998 beträgt das Sitzungsgeld mindestens 1 % bis höchstens 3 % des nebenberuflichen Bürgermeisterbezuges, erklärt der Vorsitzende. Anspruch auf Sitzungsgelder haben Vorstandsmitglieder die keine Aufwandsentschädigung beziehen und Gemeinderatsmitglieder für Sitzungen des Gemeindevorstandes, des Gemeinderates und der Ausschüsse. Diese Regelung gilt ab 01. Juli 1998 und es ist die Genehmigung einer neuen Verordnung lt. Vorlage erforderlich.
Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, das Sitzungsgeld auf das Minimum, also auf 1 % (S 300,00), festzusetzen und die neue Verordnung zu genehmigen.
GV. Gottfried Weilhartner erklärt, daß die Meinung seiner Fraktion bei der damaligen Erhöhung nicht einheitlich war. Diesmal wird die Angleichung des Sitzungsgeldes abgelehnt und die FPÖ-Fraktion Riedau schließt sich somit der Linie der FPÖ Landes- und Bundesebene an.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, daß die FPÖ zwar den Beschluß nicht mittragen muß und erklären kann, daß sie die Erhöhung des Sitzungsgeldes ablehnen. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, daß die FPÖ aus gesetzlichen Gründen nicht auf das Sitzungsgeld verzichten kann und daher das Sitzungsgeld, so wie bisher, auf ein bekanntgegebenes Konto überwiesen wird und somit der FPÖ auch zur Verfügung steht. Er stellt daher interessenshalber die Frage, was die FPÖ mit dem eigentlich nicht gewillten Geld tut. Nach außen scheint es, daß die FPÖ darauf verzichtet, doch Schluß- endlich kann sie doch darüber verfügen.
GR. Ernst Hintermayr erklärt, daß das Sitzungsgeld einem Wirtschaftstreuhänder übergeben und wohltätigen Zwecken zugeführt wird.
Die SPÖ vertritt die Linie “Wer vernünftig arbeitet soll auch dementsprechend bezahlt werden”, erklärt GV. Franz Schabetsberger, und daher wird seine Fraktion diesem Antrag zustimmen.
Beschluß: Der Antrag wird mit den Stimmen der ÖVP- und SPÖ-Fraktion
angenommen. Die fünf FPÖ-Mitglieder stimmen dagegen.
Die Verordnung ist somit genehmigt.
Vor Behandlung der nächsten Tagesordnungspunkte wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Bevor der nächste Tagesordnungspunkt behandelt wird, wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
TOP. 14.) Bericht des Bürgermeisters.
Es hat eine Besprechung betreffend Altersheim Zell a.d. Pram stattgefunden erklärt der Bürgermeister. Der Umbau des Altenheimes Zell a.d. Pram auf ein Pflegeheim wird von den Sauwaldgemeinden nicht begrüßt. Im Mai wird es noch eine Sitzung geben und diese muß abgewartet werden. Dort wird entschieden, was mit dem Altersheim Zell a.d. Pram passiert. Interessant ist, daß es auch “betreubares Wohnen” gibt. Bei dieser Variante ist keine Rufbereitschaft gegebenüber dem “betreuten Wohnen” notwendig.
Von Seiten den ÖBB ist geplant die Strecke zwischen Neumarkt und Andorf aus- bzw. umzubauen. Die Umbaukosten betragen ca. 300 Mio Schilling. Derzeit fahren auf dieser Strecke ca. 140 Züge, 2010 werden ca. 210 Züge erwartet. Die Durchführung dieser Baumaßnahmen ist zwischen 2002 und 2004 geplant. Planungsbeginn ist im Herbst 1998. Die Bahnunterführung in Schwaben wird auf eine Breite von 9 m und eine Höhe von 4,50 m ausgebaut. Weiters ist im Bahnhofsbereich der Neubau einer Unterführung für Fußgänger und Radfahrer geplant. Der Bahnübergang im Lagerhaus wird aufgelassen. Da die Bahnunterführung in der Ortschaft “Am Wassen” in Zell a.d. Pram für den Schwerkehrverkehr nicht geeignet ist und der Bahnübergang in Riedau aufgelassen wird, würde in Zukunft der Schwerkehr über die Siedlung Schwaben fahren müssen. Da dies auf Dauer nicht tragbar ist, muß die derzeit landwirtschaftliche Bahnunterführung in Höhe der Tankstelle Bachner für den Schwerkehr ausgebaut werden. Die ÖBB finanziert einen Ausbau bis 5 x 4,20 m. Die zusätzlichen Kosten, Ausbau der Unterführung auf 9 x 4,50 m, müßten die beiden Gemeinden Riedau und Zell a.d. Pram finanzieren. Es ist daher wichtig, gemeinsam mit der Gemeinde Zell a.d. Pram ein Verkehrskonzept auszuarbeiten. Dazu wird eine Besprechung mit den beiden Ortsplaner Dipl.Ing. Lassy und Dr.Engelmayr stattfinden.
Betreffend einem Lärmschutzgutachten hat er mit Herrn Bürgermeister Schrattenecker besprochen. In Andorf hat das Lärmschutzgutachten 1 Mio Schilling gekostet. In Riedau werden die Kosten ca. S 500.00,00 betragen, wobei 50 % gefördert werden. Durch dieses Lärmschutzgutachten wird nur festgestellt, wie hoch die Lärmbelastung in den einzelnen Bereichen ist. Bauliche Maßnahmen sind darin nicht inbegriffen. Von Seiten der ÖBB wird zum Lärmschutzgutachten bzw. auch zu eventuellen Lärmschutzmaßnahmen nichts bezahlt. Die ÖBB würde nur die Kabelumlegung im Bereich der Bahngleise auf ihre Kosten vornehmen. Bis Herbst müßte daher entschieden werden, ob Lärmschutzmaßnahmen getätigt werden, da die ÖBB ansonsten die Kabelumlegung miteinplanen müßte.
Mit Frau Architekt Dipl.Ing. Helga Lassy wurden die einzelnen Projekte durchbesprochen. Dabei wurde auch der Gastgarten beim Gasthaus Gintenreiter besichtigt. In Zukunft sollte zuerst bei Bauvorhaben im Ortsbereich eine Bauberatung in Anspruch genommen werden, denn die einzelnen Planungen müssen sich in das Ortsbild einfügen. Diese Bauberatungen sind kostenlos. Beim nächsten Dorfabend ist ein diesbezügliches Gesprüch mit Herrn Gintenreiter vorgesehen.
Am 23.04.1998 fand eine Sitzung des Bezirksabfallverbandes statt. Die Sperrmüllabfuhr wird in Zukunft vom BAV übernommen. Die Kosten dafür bleiben bei den Gemeinden und richten sich nach dem bisherigen Kostenbeitrag. Es wird wie bisher eine Sperrmüllabfuhr im Jahr geben. Neu ist auch, daß ab 01.07.1998 Sperrmüll zu den Altstoffsammelzentren und -inseln gebracht werden kann. Erfreulich ist, daß Riedau laut Statistik weniger Müll produziert hat. Dies ist sicherlich auf die Mülltrennung, auf die Erdgasumstellung und auf die Einführung des BIO-Sackes zurückzuführen.
Mit dem Feuerwehrkommandanten und einem Vertreter des Landes hat eine Begehung betreffend der Löschteiche in Stieredt und Wagneredt stattgefunden. In Wiesing wurden die Weiher wieder reaktiviert und die Möglichkeit überprüft, ob diese als Löschteiche verwendet werden könnten. Herausgestellt hat sich bei dieser Begehung, daß um gezielte Löschmaßnahmen setzen zu können, unterirdische Löschbehälter, anstatt eines Löschweihers vorzusehen sind. Diese werden einmal mit Wasser befüllt. Die Qualität des Wasser bleibt auf Dauer gleich. Der Vertreter des Landes hat erklärt, daß die Gemeinden für die Löschteiche haften. Sollte ein Unfall passieren, wäre die Gemeinde daher haftbar. Für die Behälter bekommt die Gemeinde ein Angebot. Von Seiten des Landes wird ein Zuschuß von S 80.000,00 gewährt. Die Anschaffungskosten werden ca. S 180.000,00 betragen.
Bei der Kläranlage wurde das VTA Fählungsmittel eingesetzt und es hat keinen Schlammabtrieb mehr gegeben. Das Problem ist, daß zuviel Schlamm entsteht. Das ist Ziel, daß wir mit den bestehenden Schlammbehältern auskommen. Der Neubau der Kläranlage rückt dadurch in weitere Ferne.
Für das Hallen- und Freibad wird die Energieberatung in Anspruch genommen. Die Kosten dafür werden von der OKA übernommen. Da das Wasser im Freibad mit Strom aufgeheizt wird ist die OKA interessiert, daß dies auch in Zukunft so bleibt. Es muß ein Energiesparmanagment eingeführt werden. Derzeit liegt der Stromverbrauch bei 147 kW und wenn 100 kW in Zukunft nicht überschritten werden, kann die Gemeinde bei den Stromkosten ca. S 80.000,00 im Jahr einsparen. Notwendig sind jedoch Umbaumaßnahmen, die ca. S 60.000,00 an Kosten verursachen werden.
Weiters hat eine Besprechung mit Herrn Dr. Huber von der ISG stattgefunden. Vereinbart wurde, daß die Gemeinde den Mietausfall für die 98 m2 Wohnung im ISG Wohnblock Riedau 25 tragen muß. Der Quadratmeterpreis wird von derzeit S 43,00 auf S 33,00 gesenkt. Den Mietern wurde bisher eine erhöhte Miete vorgeschrieben, da der Wohnblock beim damaligen Bau sehr schlecht gefördert wurde. Die 98 m2 Wohnung kann daher mit dem neuen Quadratmeterpreis ausgeschrieben werden und die neue Miete wird sich daher um ca. S 1.000,00 vermindern.
Als Termin für die Grenzbegehung wurde der 09.05. vorgesehen. Organisiert wird diese Grenzbegehung von GR. Rudolf Hosner. Abmarsch ist um 08:30 Uhr vor dem Gemeindeamt. Auch die Ersatzgemeinderatsmitglieder sind dazu eingeladen.
Für den Gemeindeausflug wurde als Termin der 19.09. und 20.09.1998 fixiert. Der Ausflug findet wieder gemeinsam mit den Gemeindebediensteten statt. Das Ausflugsziel und der Ablauf wird noch zeitgerecht bekanntgegeben.
TOP. 15.) Allfälliges.
Unter diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.03.1998 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:15 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, daß gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: