Lfd.Nr. 13 Jahr 1998

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 29. Oktober 1998

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. GV. Elfriede Kopfberger        14. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Franz Stiglmayr      15. GR. Anita Wolschlager

04. GR. Leitner Herbert      16. GR. Walter Ebner

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Ernst Pimingsdorfer        18. GR. Johann Leitner

07. GR. Berta Scheuringer          19. GV. Gottfried Weilhartner

08. GR. Franz Köstlinger           20. GR. Ruhmanseder Heinrich

09. GR. Franz Mitterhauser         21. GR. Ernst Hintermayr

10. GR. Friedrich Raschhofer       22. GR. Reisinger Ulrike

11. GV. Franz Schabetsberger       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Günter Ortner        25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Monika Tallier                       für               Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Franz Wimmer                   für               GR. Wolfgang Kraft

GR. Manfred Fattinger              für               GR. Harald Parzer

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

Bauleiter Dipl.-Ing. Wolfgang König (TOP. Dringlichkeitsantrag)

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Wolfgang Kraft

GR. Harald Parzer

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  FI. Katharina Gehmaier

Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.10.1998

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 08.10.1998 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilt mit, dass folgender Dringlichkeitsantrag von ihm eingebracht wird:

 

Bericht des Bauleiters Dipl.-Ing. König bezüglich Aufschlüsselung der Annuitätenzahlung für den BA 02 an den RHV Riedau-Umgebung; Beschlußfassung durch den Gemeinderat.

 

Die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes erfolgt deshalb mit einem Dringlichkeitsantrag, da sich Herr Dipl.-Ing. König kurzfristig am Vortag bereit erklärt hat, dem Gemeinderat einen Bericht über die Situation bezüglich Rückzahlung der Annuitätenzahlung zu geben.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den im Dringlichkeitsantrag erwähnten TOP. vor TOP.1.) zu behandeln, damit der Bauleiter nach seinem Bericht die Sitzung verlassen kann.

 

Beschluß: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.

 

Tagesordnung:

 

  1.  Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1998.

  2. Finanzierungsplan für die Sanierung der Sportplatzanlage.

  3. Behandlung und Beschlußfassung des Pachtvertrages für das Holzmuseum.

  4.  Tarifordnung für die entgeltliche Einsatzleistung und Beistellung von Geräten

      der Freiwilligen Feuerwehr.

  5. Verkauf eines Grundstückes in Pomedt.

  6. Ausschreibung des frei werdenden Beamtenpostens C I-IV im

              Marktgemeindeamt.

  7.  Bericht des Bürgermeisters.

  8.        Allfälliges.

 


Behandlung des Dringlichkeitsantrages:

Bericht des Bauleiters Dipl.-Ing. König bezüglich Aufschlüsselung der Annuitätenzahlung für den BA02 an den RHV Riedau-Umgebung; Beschlußfassung durch den Gemeinderat.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Bauleiter Dipl.-Ing. König für sein Erscheinen zu dieser Sitzung. In der Sitzung des Gemeinderates vom 08.10.1998 wurde beim ggst. TOP. keine Entscheidung getroffen. Am 28.10.1998 hat er in einem Telefongespräch Herrn Dipl.-Ing. König ersucht, dass er in der Novembersitzung dem Gemeinderat die Situation bei der Aufschlüsselung der Annuitätenzahlung für den BA 02 genau erläutert. Da der Termin der Novembersitzung nicht passend war, erklärte sich der Bauleiter bereit, zur Sitzung des Gemeinderates am nächsten Tag nach Riedau zu kommen. Er bittet Herrn Dipl.-Ing. König um seinen Bericht.

 

Man muss in der Vergangenheit beginnen, dann kann man die Folgerung besser verstehen. Ursprünglich war eine Kläranlage für die Gemeinden Riedau und Zell/Pram geplant und wurde auch gebaut. Später ist die Gemeinde Dorf/Pram als dritte Gemeinde an dann vor der Situation etwas zu tun, da die Lage nicht mehr tragbar war. Die Abwässer aus Riedau konnten durch den Verbindungskanal nicht mehr zur Kläranlage geleitet werden, weil dieser zu klein dimensioniert war. Damals wurde ihm, in Absprache mit den Gemeinden und der Wasserrechtsbehörde, der Auftrag erteilt, dafür zu sorgen, den rechtmäßigen Zustand , also die Kläranlage nicht zu überfordern, wieder herzustellen. Es hätte die Möglichkeit gegeben, den Verbindungskanal auszuwechseln, damit die aus dem vergrößerten Einzugsgebiet Riedau anfallenden Wässer schneller zur Kläranlage abfließen können. Dies hätte sehr hohe Kosten verursacht. Man hätte damit aber nur die großen Wassermassen von Riedau nach Zell/Pram verlagert.  Die zweite Möglichkeit war folgende: es wurden in Riedau zwei  Regenrückhaltebecken geplant und auch wr. bewilligt. Ein Regenrückhaltebecken wurde ja bereits gebaut und ist auch in Betrieb. Das zweite Becken im Bereich der Bahnunterführung auf dem damaligen Grundstück Moritzhuber ist noch nicht errichtet, weil das Einzugsgebiet noch nicht die Verbauung erreicht hat, damit dieses Becken notwendig ist. Diese Becken haben ihre Aufgabe darin, dass das Wasser zurückgehalten wird und nach Abklingen der Regenfälle an die Kläranlage weitergeleitet werden. Auch in Zell/Pram wurde im Bereich der Kläranlage ein Regenbecken vom Bauleiter Dipl.-Ing. Warnecke geplant und auch gebaut, da auch in Zell/Pram durch die rege Bautätigkeit mehr Wasser in die Kanalisationsanlage eingebracht wird.


 

Die beiden Becken in Riedau dienen ausschließlich dem Zwecke, Riedaus erhöhte Wassermassen zurückzuhalten, um der veränderten Situation gerecht zu werden. Das Becken in Zell/Pram dient beiden Gemeinden, weil dadurch die Kläranlage hydraulisch nicht überlastet wird. Darum wurde damals beschlossen, dass die beiden Becken in Riedau zur Gänze der Gemeinde Riedau angerechnet werden und das Becken in

Zell/Pram beiden Gemeinden angerechnet wird. (Schlüssel 62,6 % : 37,4%). Die Gemeinde Zell/Pram baute mit Bauleiter Dipl.-Ing. Warnecke, Riedau baute mit ihm (König), es wurde aber unter einem Bauabschnitt, dem BA 02, abgerechnet.

1994 wurde dieser BA 02 zur Kollaudierung gebracht. Erst Jahresende 1996 hat sie dann stattgefunden. Bei dieser Kollaudierung wurden nochmals diese Zahlen herausgearbeitet (Becken von Zell/Pram wird geteilt, Becken von Riedau auf Kosten der Gde. Riedau).

 

Der Bauleiter ersucht nun um Zwischenfragen.

 

GR. Berghammer erkundigt sich nochmals, warum die Gemeinde Dorf/Pram sich an den Kosten nicht beteiligt. Der Bauleiter erklärt, dass zum damaligen Zeitpunkt vereinbart wurde, dass die Gemeinde Dorf/Pram nicht mitzahlt. Bei der Kostenaufteilung wurde fixiert, dass Dorf/Pram nichts zu bezahlen hat. Es wurde fälschlicherweise der Gemeinde Dorf/Pram vorgeschrieben und das muss nun zurückbezahlt werden.

 

GR. Mitterhauser stellt die Frage, was genau die “hydraulische Überlastung” der Kläranlage bedeutet. Dipl.-Ing. König teilt dazu mit, dass es grundsätzlich zwei Arten der Überlastung der Kläranlage gibt: 1. eine Überlastung wegen der Schmutzmenge und

2. die hydraulische Überlastung, die Überlastung aufgrund der Wassermenge. Er gibt dem Gemeinderat eine genaue Erklärung bezüglich hydraulischen Überlastung.

 

GR. Hintermayr stellt zur Diskussion, ob es zum damaligen Zeitpunkt nicht besser gewesen wäre den Verbindungskanal neu zu bauen. Der Bauleiter erläutert dazu, dass es sicherlich auch eine Kostenfrage war. Wesentlich sinnvoller war jedoch der Bau der Regenbecken. Beim Bau des größer dimensionierten Verbindungskanales wäre die erhöhte Wassermenge nur schneller zur Kläranlage verfrachtet worden.

 

Weil in Riedau ein Regenbecken gebaut wurde, konnte das Zeller Becken kleiner gebaut werden. Hat sich die Gemeinde Zell/Pram dadurch etwas erspart? Diese Frage stellt Bürgermeister Ing. Demmelbauer.

Nein, so der Bauleiter. Für die Bemessung der Rückhaltebecken sind Bemessungswerte vorgegeben.

 

Das heutige Hochwasser hat wieder zu einer Überschwemmung der Bahnunterführung geführt, teilt GV. Stiglmayr mit. Könnte man durch den Bau des zweiten Regenbeckens beim Moritzhuber dadurch diese Situation entschärfen?

Nein, weil ein Bach nicht in das Becken eingeleitet werden darf, erklärt Dipl.-Ing. König.

Es gibt ohnehin schon viel zu viele Fremdwässer im Ortskanal, dieses Problem muss die Gemeinde erst in den Griff bekommen.


 

GR.Ortner erkundigt sich über die prozentuelle Aufteilung der Kosten.

Der Bauleiter erteilt folgende Auskunft: Es liegt nun 15 Jahre zurück; damals wurde mit Herrn Dipl.-Ing. Warnecke sicherlich alles durchbesprochen. Es gibt verschiedene Varianten solche Schlüssel zu erstellen, wahrscheinlich ist es der Kostenaufteilungsschlüssel im Verhältnis der reduzierten Anschlußflächen. Fläche ist nicht gleich Fläche (Dach, Straße, ebene Wiesenfläche, steile Wiesenfläche etc.). Dazu gibt es einen eigenen Aufteilungsschlüssel für Abflußwerte. Das Becken in Riedau führt eigentlich dazu, dass der Verbindungskanal nicht ausgewechselt werden muss. Es wurde

in Riedau viel zu viel “angestückelt”. Man hätte schon viel früher tätig werden müssen und nicht soviel Siedlungsraum genehmigen dürfen. Der Aufteilungsschlüssel aus dem Jahre 1988 ist sicherlich ein gerechter Schlüssel.

In Zell/Pram gibt es aber keine Verzögerung , da kommt das Wasser sehr schnell. Das Riedauer Wasser wird nun zweimal aufgehalten: einmal in Riedau und einmal in Zell/Pram. Und in Riedau wurde noch etwas gemacht: wir müssen Riedau künftig von Wasser befreien, deshalb wurden in den neuen Siedlungen Schwabenbach und in Ottenedt das Trennsystem gebaut.

 

GR. Pimingsdorfer stellt die Frage, ob das zweite Regenbecken überhaupt noch gebaut werden muss, da ja die Siedlung Schwabenbach über ein Trennsystem verfügt. Der Bauleiter erklärt, dass in ein paar Jahren dieses Regenbecken sicherlich zu bauen ist. Die “alte” Siedlung Schwaben ist in einem Mischsystem gebaut. Schwaben und Schwabenbach fließen bei der Bahnunterführung zusammen und es wird sicherlich einmal notwendig werden  das Becken zu bauen.

 

Der Bauleiter teilt mit, dass die von Herrn Gumpinger ausgerechnete Bausumme der Regenbecken ganz genau mit seiner Aufstellung übereinstimmt.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt nach Beendigung der Diskussion als Finanzreferent den Antrag, folgende Zahlungen zu genehmigen:

Nachzahlung der Darlehensannuitäten 1.3.1991-1.3.1998 wegen geändertem Aufteilungsschlüssel an den RHV-Riedau-Umgebung mit S 1,427.471,58.

 

Beschluß: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich beim Bauleiter Dipl.-Ing. König für seinen ausführlichen Bericht.

 

 

TOP. 1.)  Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1998.

 

Der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1998 konnte ausgeglichen erstellt werden, erklärt der Vorsitzende. Es haben sich gravierende Verschiebungen ergeben, so wurde z.B. mehr Straßensanierungen durchgeführt als ursprünglich vorgesehen. Andererseits hat man dafür aber andere Vorhaben zurückgestellt, wie den Bau der Vormarktstraße, den Bau des Wirtschaftshofes sowie die Marktplatzgestaltung. Durch die Übernahme des Soll-Überschusses aus dem Vorjahr stehen zusätzlich finanzielle Mittel dem gesamten Haushalt zur Verfügung. Mit den Fraktionsführer wurde der Entwurf des Nachtragsvoranschlages genau durchbesprochen, es hat sich dann nur mehr eine kleine Änderung ergeben und zwar bei der Hauptschule.

Er stellt die Frage an die Fraktionsführer, ob der Nachtragsvoranschlag mit den Gemeinderatsmitgliedern nochmals zur Gänze durchbesprochen werden soll.

Da in den Fraktionssitzungen der Nachtragsvoranschlag genau besprochen wurde, ist dies nicht mehr erforderlich, erklären GV. Schabetsberger und GV. Weilhartner.

 

Frau FI. Gehmaier gibt die Summen den ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes bekannt:

 

 

Ordentlicher Haushalt

 

                        VA 1998                 NVA  1998

Einnahmen         S 32.813.000,--         S 36,791.000,--

Ausgaben          S 32.813.000,--         S 36,791.000,--

Fehlbetrag        S                 0,--                      0,--

 

Außerordentlicher Haushalt

Einnahmen         S   4,568.000,--        S   6,792.000,--

Ausgaben          S   5,495.000,--        S   6,792.000,--

Fehlbetrag        S      927.000,--       S                 0,--

 

GR. Wimmer Franz stellt an den Gemeinderat den Antrag, den Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1998 in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

Beschluß: Es wird der Antrag von GR. Wimmer Franz einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 2.) Finanzierungsplan für die Sanierung der Sportplatzanlage.

 

Die Sanierung der Sportplatzanlage bzw. die Förderung des Sportvereines wurde bereits im Gemeinderat genehmigt, erklärt der Bürgermeister. Um nun die zugesagten Bedarfszuweisungsmittel zu bekommen, ist der vorliegende Finanzierungsplan, welcher vom Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Gemeinden, zu genehmigen. Er bringt das Schreiben des Amtes der O.Ö. Landesregierung, Zl. Gem-311307/54-1998-SHA, vom 08.101998, zur Kenntnis. Folgende Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung des Sportplatzes hat sich ergeben:

 

Bezeichnung der Finanzierungsmittel:           1998              Summe

Anteilsbetrag ord.Haushalt                       30.000          30.000

Interessentenbeiträge                      10.000          10.000

sonstige Mittel - Landesfußballverband           80.000          80.000

ASVÖ                                       40.000          40.000

Landeszuschuß/Sport                        70.000           70.000

Bedarfszuweisung                           40.000          40.000

      S u m m e                           270.000          270.000

 

Es stellt GR. Berghammer den Antrag, den vorliegenden Finanzierung zu genehmigen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

TOP. 3.) Behandlung und Beschlußfassung des Pachtvertrages für das Holzmuseum.

 

Der Verein “Holz- und Werkzeugmuseum” hat  in Absprache mit dem Marktgemeindeamt einen Pachtvertrag bezüglich des Grundstückes Parz. 1 beim Notar Dr. Holzinger erstellen lassen. Die Lage des Grundstückes wird anhand einer Folie genau erläutert.

Der Pachtvertrag lautet folgend:

                                   Pachtvertrag

geschlossen am heutigen Tage zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, als Verpächterin einerseits, und dem Verein “Holz- und Werkzeugmuseum” mit Sitz in 4752 Riedau, Mühlgasse 92, als Pächter andererseits, wie folgt:

I. Eigentümer

Die Marktgemeinde Riedau ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ. 451 KG. 48129 Riedau, bestehend aus  dem Grundstück 1 Sonstige (Straßenanlage) im unverbürgten Katasterausmaße von 685 m2.

II. Pachtobjekt

Die Marktgemeinde Riedau verpachtet und der Verein “Holz- und Werkzeugmuseum” pachtet das Grundstück 1 Sonstige (Straßenanlage), zugeschrieben der EZ. 451 KG. 48129 Riedau, mit der Widmung, auf dem Pachtobjekt eine Parkanlage, Wanderwege und einen Kinderspielplatz zu errichten.

III. Pachtbeginn und Vertragsdauer

Das Pachtverhältnis beginnt mit 01.07.1998 und wird auf unbestimmte Zeit vereinbart.

IV. Kündigung

Das Pachtverhältnis ist seitens der Verpächterin bis 31.12.2094 unkündbar. Seitens des Pächters ab sofort und seitens der Verpächterin ab 01.01.2095 kann das Pachtverhältnis jederzeit, unter Einhaltung einer einjährigen Aufkündigungsfrist, aufgekündigt werden. Eine Kündigung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie mittels eingeschriebenen Briefes erfolgt, soweit nicht gesetzliche Vorschriften allenfalls eine andere Form der Aufkündigung für deren Rechtswirksamkeit erforderlich machen.

V. Auflösungsgründe

Die Verpächterin ist berechtigt, das Pachtverhältnis mit sofortiger Wirkung zur Auflösung zu bringen, wenn der Pächter mit dem Pachtzins trotz eingeschriebener Mahnung länger als sechs Monate in Verzug geraten sollte, wenn über das Vermögen des Pächters das Ausgleichsverfahren eröffnet oder der Konkurs verhängt werden sollte.

VI. Pachthöhe

Der Pächter verpflichtet sich, während der Dauer des Pachtverhältnisses einen jährlichen Pachtzins von S 1,-.-, in Worten: Schillinge eins, heutiger Kaufkraft, zu entrichten, welcher der Verpächterin bis längstens 30.09. eines jeden Jahres, spesen- und abzugsfrei, zu überweisen ist. Die auf den Pachtzins jeweils entfallende gesetzliche Umsatzsteuer hat der Pächter zu tragen.

VII. Indexanpassung

Um sowohl die Berechtigte als auch den Verpflichteten aus diesem Vertrage vor einer Währungsverschlechterung oder sonstigen Geldwertänderung zu schützen, wird vereinbart, den Pachtzins der jeweiligen Kaufkraft der österreichischen Währung auf Grund des Indexes der Verbraucherpreise 1996 oder des etwa an seine Stelle tretenden Indexes, wie er vom österreichischen Statistischen Zentralamt oder einem anderen Amt bzw. einer anderen Behörde jeweils verlautbart oder mangels Verlautbarung von Sachverständigen errechnet wird, derart anzugleichen, dass sich die Höhe des auszuzahlenden Betrages zu der des vereinbarten ebenso verhält, wie der obige Index am Zahlungstag zu dem für den Monat Juli 1998.

VIII. Betriebskosten

Der Pächter ist verpflichtet, die anteiligen Betriebskosten, von der unten angeführten Ausnahme abgesehen, binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe durch die Verpächterin zu bezahlen, soweit die Betriebskosten nicht direkt mit dem Pächter abgerechnet werden. Die Grundsteuer wird jedoch von der Verpächterin bezahlt.

IX. Rechtsnachfolge

Sämtlich durch diesen Vertrag begründeten Rechte und Verbindlichkeiten gehen auf die Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über.

X. Unterverpachtung

Der Pächter ist nicht berechtigt, das Pachtobjekt weiterzuverpachten, unterzuverpachten oder diese Rechte dritten Personen, entgeltlich oder unentgeltlich, zu überlassen oder in eine Gesellschaft einzubringen. Eine Ausnahme bildet nur die Übernahme des Museums durch einen Verein oder Gesellschaft, welche als Nachfolgeunternehmen des Pächters angesehen werden können und welche dieses Museum weiterhin betreiben.

XI. Umbauten

Die Gestaltung des Pachtobjektes obliegt ausschließlich dem Pächter. Für die Errichtung von Baulichkeiten ist jedoch die Zustimmung der Verpächterin notwendig.

XII. Instandhaltung

Der Pächter ist verpflichtet, auf seine Kosten das Pachtobjekt während der Dauer des Pachtverhältnisses in einem ordentlichen Zustand zu erhalten und die gepachteten Räumlichkeiten nach Beendigung des Pachtverhältnisses in einem ordentlichen Zustand, der normalen Abnützung entsprechend, zurückzustellen.

Der Pächter ist weiters verpflichtet, den Pachtgegenstand pfleglich zu behandeln. Der Pächter haftet für alle Schäden, die von ihm oder seinem Personal oder sonstigen Personen und Besuchern, die im Zusammenhang mit dem Museumsbetrieb den Pachtgegenstand betreten, am Pachtgegenstand verursacht werden. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Pachtgegenstandes trifft den Pächter. Der Pächter ist berechtigt, Reklame, Schilder, Wegweiser und dergleichen aufstellen zu können.

XIII. Schneeräumung

Der Pächter verpflichtet sich, die Wege auf dem Pachtobjekt, das ist das Gst. 1 Sonstige (Straßen und Wege), schnee- und eisfrei zu halten und die Plätze auf dem Pachtobjekt zu reinigen sowie angemessen gegen derartige Unfälle versichert zu halten. Für die Schneeräumung hinsichtlicher der Zufahrten über das öffentliche Gut samt Gehsteigen ist die Verpächterin zuständig.

XIV. Vorkaufsrecht

Das Grundstück 1 Sonstige (Straßenanlage), zugeschrieben der EZ. 451 KG. 48129 Riedau, wird zum Betrieb des Museums benötigt. Die Marktgemeinde Riedau für sich und ihre Nachfolger im Besitze des Grundstückes 1 Sonstige (Straßenanlage) räumt dem Verein “Holz- und Werkzeugmuseum” das Vorkaufsrecht gemäß § 1072 ff ABGB hinsichtlich des Grundstückes 1 Sonstige (Straßenanlage) ein. Der Verein “Holz- und Werkzeugmuseum” nimmt die Einräumung dieses Vorkaufsrechtes hiermit vertraglich an. Die Anbietung dieses Vorkaufsrechtes hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Die Äußerungsfrist beträgt 30 Tage. Die Parteien vereinbaren jedoch, dass das Vorkaufsrecht mit Beendigung des Pachtverhältnisses ohne weiteres erlischt und im Grundbuch zur Löschung gebracht werden kann.

XV. Grundbuch

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages bzw. in Verdinglichung dieses Vertrages werden von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlungen ausdrücklich bewilligt.:

 in EZ. 451 KG. 48129 Riedau:

a) die Einverleibung des Pachtrechtes für die Dauer vom 01.07.1998 bis 30.06.2096, zugunsten des Vereines “Holz- und Werkzeugmuseum”;

b) Die Einverleibung des Vorkaufsrechtes hinsichtlich des Grundstückes 1 Sonstige (Straßenanlage), zugunsten des Vereines “Holz- und Werkzeugmuseum” mit Sitz in 4752 Riedau.

XVI. Sonstige Zugeständnisse

Alle in diesem Vertrag nicht vereinbarten Zugeständnisse seitens der Verpächterin an den Pächter stellen, soweit der Pächter nicht nachträglich eine schriftliche Zusage der Verpächterin erhält, Prekarien dar.

XVII. Beginn der Rechtskraft

Dieser Vertrag tritt mit Unterfertigung in Rechtskraft.

XVIII. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

XIX. Vertragskosten

Sämtlich mit der Errichtung dieses Vertrages in Zusammenhang stehende Kosten und Gebühren trägt der Pächter alleine.

XX. Kompensation

Der Pächter ist nicht berechtigt, etwaige Gegenforderungen, die er an die Verpächterin haben könnte, mit dem Pachtzins zum kompensieren und im Hinblick auf solche den Pachtzins ganz oder teilweise zurückzuhalten.

XXI. Staatsbürgerschaft

Die Parteien erklären, dass der Pächter ein österreichischer, gemeinnütziger Verein ist.

XXII. Vertragsexemplare

Dieser Vertrag wird in einem einigen, dem Pächter gehörigen Original, errichtet. Die Verpächterin erhält auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.

Raab, am 25.08.1998

                             “Holz- und Werkzeugmuseum”

                             Haslauer e.h.

                             Mag. Rita Wimmer e.h.

 

GR. Ortner erkundigt sich über den Tausch, welcher zwischen der Marktgemeinde Riedau und den Ehegatten Zigmund durchgeführt wurde.

 

 

 

 

Nach Beendigung der Diskussion stellt GR. Ortner den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Pachtvertrag mit dem Verein “Holz- und Werkzeugmuseum” zu genehmigen:

 

Beschluß: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Pachtvertrag zu.

 

 

TOP. 4.)    Tarifordnung für die entgeltliche Einsatzleistung und Beistellung von             Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Riedau.

 

Im Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding sowie im Erlaß des Amtes der O.Ö. Landesregierung vom 13.11.1995 wird den Gemeinden empfohlen, die in der Feuerwehr-Tarifordnung enthaltenen Tarifsätze privatrechtlicher Art betreffend die entgeltliche Einsatzleistungen und die entgeltliche Beistellung von Feuerwehrgeräten außerhalb der durch die O.Ö. Feuerpolizeiordnung geregelten Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr zur Anwendung zu bringen, gibt der Bürgermeister bekannt.

Er hat mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Riedau bereits Rücksprache gehalten und es wurde dabei in einem Aktenvermerk folgende Stellungnahme bekanntgegeben:

“Bei Einsätzen, die Riedauer Gemeindeeinwohner betreffen, soll kein Tarif verrechnet werden, ausgenommen die effektiven Unkosten (Feuerlöscher, Bindemittel etc., also Materialien, die auch die Feuerwehr ankaufen muss). Beim Einsatz, der ortsfremde Bürger betrifft, soll zur Gänze nach der Feuerwehr-Tarifordnung vorgeschrieben werden (Ausnahme bei tödlichen Verkehrsunfällen soll aus Pietätsgründen keine Vorschreibung erfolgen).”

Der Bürgermeister befürwortet diese Vorgangsweise. Er erwähnt, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr freiwillige Helfer sind und bei Einsätzen nichts verdienen.

 

GV. Kommandant HBI Stiglmayr teilt in dieser Angelegenheit mit, dass diese Vorgangsweise in der Gemeinde Andorf gehandhabt wird und er stellt folgenden Antrag:

Bei Einsätzen, die Riedauer Gemeindebewohner betreffen, wird kein Tarif verrechnet, ausgenommen die effektiven Unkosten für jene Materialien, die auch die Feuerwehr für die Durchführung dieses Einsatzes ankaufen muss. Bei Einsätzen, wo kein Riedauer Bürger betroffen ist, kommt die Feuerwehr-Tarifordnung 1995 für entgeltliche Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Geräten zur Gänze zur Anwendung. Ausnahmen zur Vorschreibung (aus Pietätsgründen) sollen individuell möglich sein, so wie z.B. beim tödlichen Autounfall auf der Unterinnviertler-Landesstraße.

 

GR. Hosner schließt sich diesem Antrag an und er glaubt, dass bereits durch die jährlichen Haussammlungen die Riedauer Gemeindebürger die Feuerwehr finanziell sehr unterstützen und daher bei einem Einsatz eine Verrechnung nicht gerechtfertigt ist.

In  der weiteren Beratung werden noch verschiedene Fragen aufgeworfen und diskutiert. So wird z.B. festgehalten, dass der Arbeitseinsatz für die Reinigung der Bundesstrasse durch die Freiw. Feuerwehr nach einem Verkehrsunfall verrechnet wird. Bezüglich der “Pietätsklausel” wird festgehalten, dass bei tödlichen Unfällen die Rechnung sehr wohl an den “Verursacher”, welcher die Schuld am Unfall trägt, vorgeschrieben.

 

Beschluß: Der vom GV. Stiglmayr gestellte Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 5.) Verkauf eines Grundstückes in Pomedt.

 

Bei der Sitzung des Gemeindevorstandes am 08.10.1998 wurde über den Verkauf eines Grundstückes beim Gemeindewohnhaus Pomedt 3 beraten. Ursprünglich war diese Fläche für einen Kinderspielplatz vorgesehen. Da aber ein Spielplatz neben der Strasse nicht unbedingt der beste Platz ist, wäre nach Meinung des Gemeindevorstandes ein Verkauf möglich. Die Ehegatten Franz und Anneliese Entholzer aus Pomedt 25 möchten diesen Grund käuflich erwerben, teilt der Bürgermeister mit. Laut Gemeinderatsbeschluß vom 30.01.1995 wird für Baugrundstücke ein Quadratmeterpreis von S 200,-- verlangt, für den Nutzgrund soll, so wie im Gemeindevorstand am 8.10.1998 beraten, ein Quadratmeterpreis von S 45,-- verlangt werden. Die Ehegatten Entholzer haben sich mit diesen Preisen einverstanden erklärt. Laut der Vermessungsurkunde bringt der Vorsitzende den Gemeinderatsmitgliedern anhand einer Folie die genaue Lage der Grundstücke zur Kenntnis. Das Grundstück nördlich des Gemeindewohnhauses (Bauparzelle), Parz. 190/8, KG. Riedau, hat eine Fläche von 960 m2, das Grundstück 190/9 KG. Riedau westlich des Gemeindewohnhauses im Ausmaß von 998 m2 ist nicht zur Bebauung vorgesehen und es wird daher nur ein Grundstückspreis für Nutzgrund verlangt. Die Zufahrt zum oberliegenden Kinderspielplatz bzw. Grundbesitz der Gemeinde bleibt in ausreichendem Maße vorhanden.

 

GV. Schabetsberger stellt die Frage, warum nicht für das nicht zu bebauende Grundstück der Quadratmeterpreis von S 100,-- lt. Gemeinderatsbeschluß vom 30.1.1995 verlangt wird.

Restgrundstücke werden meistens zu Gartengrundstücken dazugekauft, erklärt der Bürgermeister.

 

GV. Weilhartner befürwortet den Verkauf dieser Grundstücke. Er stellt den Antrag, das Grundstück Nr. 190/8 KG. Riedau im Ausmaß von 960 m² zum Quadratmeterpreis von S 200,-- und das Grundstück Nr. 190/9 KG. Riedau im Ausmaß von 998 m² zum Quadratmeterpreis von S 45,-- an die Ehegatten Franz und Anneliese Entholzer, Riedau, Pomedt 25, zu verkaufen.

 

GR. Ortner erkundigt sich über das als Nutzgrund zu verkaufende Grundstück bezüglich der künftigen Widmung. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass eine Bebauung nicht möglich ist.

 

Beschluß: Einstimmig wird der Antrag von GV. Weilhartner angenommen.

 

 

 


 

TOP. 6.)    Ausschreibung des frei werdenden Beamtenpostens C I-IV im Markt-

            Gemeindeamt.

 

Um den frei werdenden Beamtenposten von Frau Gehmaier nachbesetzen zu können, ist die Ausschreibung im Gemeinderat zu genehmigen, erklärt der Vorsitzende. Eine

 

 

 

 

 

 

öffentliche Ausschreibung in der Amtlichen Linzer Zeitung ist erforderlich und er bringt den Ausschreibungstext wie folgt zur Kenntnis:

 

Marktgemeindeamt Riedau 4752 Riedau, am 30. Oktober 1998

Stellenausschreibung

Gemäß § 7 des Gemeindebedienstetengesetzes 1982, LGBl. Nr. 1/1982 i.d.g.F., in Verbindung mit § 22 des O.Ö. Objektivierungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 102/1994 i.d.g.F., wird beim Marktgemeindeamt Riedau folgender Dienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben:

1 Dienstposten der Verwendungsgruppe C, Dienstklasse I-IV

Bewerberinnen um diesen Dienstposten müssen die in §§ 3 bis 6 des O.Ö. Gemeindebedienstetengesetzes 1982 enthaltenen Bedingungen erfüllen und die für den Gemeindedienst geforderten allgemeinen und besonderen Anstellungserfordernisse nachweisen können. Weiters werden EDV-Kenntnisse gefordert. Die entsprechend belegten Bewerbungen sind bis spätestens 30. November 1998 beim Marktgemeindeamt Riedau einzubringen. Bewerberinnen, die bereits im Dienste der Marktgemeinde Riedau stehen, genießen gem. § 7 Abs. 2 des O.Ö. Gemeindebedienstetengesetzes 1982 i.d.g.F. bei sonst gleichen Voraussetzungen gegenüber anderen Berwerbern den Vorzug.

 

Der Bürgermeister:

Ing. Johann Demmelbauer

 

Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass er mit Frau Pimingsdorfer bereits ein Gespräch bezüglich der Dienstposten im Gemeindeamt geführt hat. Es soll eventuell ein neuer Posten geschaffen werden, da der Aufgabenbereich im Marktgemeindeamt ständig umfangreicher wird und auch die Einwohnerzahl im den letzten Jahren stark angestiegen ist. Es soll im nächsten Jahr diesbezüglich eine Besprechung stattfinden. Da nun zum Jahreswechsel sehr viel Arbeit anfällt, wird von ihm, in Absprache mit dem Gemeindevorstand, für drei Monate Frau Schuster, welche bereits im Gemeindeamt beschäftigt war, eingestellt.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Ausschreibungstext zu genehmigen.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 


 

TOP. 7.) Bericht des Bürgermeister.

 

Vom Amt der O.Ö. Landesregierung, OÖ. Landesmusikdirektion, liegt ein Schreiben vor, welches vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wird:

Am 25.9.1998 hat die hochbautechnische Überprüfung für das oben angeführte Bauvorhaben stattgefunden. Die beabsichtigten Umbaumaßnahmen für die Musikschule sind mit rd. S 6,0 Mio. brutto geschätzt. Zusätzlich zu den Umbaukosten ist mit voraussichtlichen Ankaufskosten von rd. S 5,0 Mio. (Mittelwert der Wertermittlungsgutachten des BBA Ried und Privatgutachten des Verkäufers) zu rechnen. In der Stellungnahme der Landesbaudirektion wird der Kostenanteil für Musikschule mit S 4,0 Mio. bewertet. Unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Ankaufs- und Umbaukosten ergibt sich für den Musikschulbereich ein Kostenaufwand von zusammen S 10,0 Mio. brutto, der im Vergleich zu Neubaukosten doch deutlich günstiger zu bewerten ist. Nach Rücksprache mit Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer wird mitgeteilt, dass aus Sicht der OÖ. Landesmusikdirektion einer Drittelfinanzierung (vorbehaltlich auch der Zustimmung von Herrn LH.Stv. Fritz Hochmair) für die Ankauf- und Umbaukosten zugestimmt wird. Auf Basis der o.a. Kostenzusammenstellung sind intern in den Jahren 2000-2002 (lt. Vereinbarung beim Sprechtag LH am 02.09.1998) insgesamt rs. S 3,4 Mio. Kulturforderung eingeplant.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass bereits an LH-Stv. Fritz Hochmair ein Schreiben gerichtet wurde, in welchem um eine wohlwollende Behandlung dieses Ansuchens gebeten wurde. Herr GV. Schabetsberger wird eine Kopie dieses Schreibens erhalten und er bittet ihn um Unterstützung.

 

LH. Pühringer teilt dem Marktgemeindeamt Riedau mit, dass der Musikkapelle Riedau ein Beitrag von S 30.000,-- zum Ankauf der neuen Tracht aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt wird.

 

Ein weiteres Schreiben vom LH. Pühringer liegt vor, in welchem er die Erhöhung der Wasser- und Kanalanschlußgebühren zustimmend zur Kenntnis nimmt.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilt dem Gemeinderat mit, dass an ihn eine Petition des Schulforums ergangen ist. In dieser Petition ist folgende Bitte enthalten:

“Bitte sehen Sie im Gemeindebudget des Jahres 1999 die nötigen finanziellen Mittel für den Ankauf von Schulmöbel für die Größe 6 = Erwachsenen größe vor! Es soll zumindest eine weitere Klasse mit neuen Schulmöbeln ausgestattet werden”. Begründet wird dieses Ersuchen mit dem Alter der Schulmöbel (mehr als 30 Jahre) und dem Fehlen von Schulmobilar der Größe 6, d.i. Erwachsenengröße. Den Schülern soll ein angenehmeres - vor allem aber gesünderes - Arbeiten in der Schule ermöglicht werden.

Ein weites Problem in der Hauptschule stellen die Teppichböden im Erweiterungsbau aus gesundheitlichen (Allergiker), hygienischen und organisatorischen (Unterricht in Bild.Erz.) Gründen dar. Diese Teppichböden sollen durch PVC-Böden ersetzt werden, teilt der Vorsitzende mit. Er erkundigt sich bei GV. Weilhartner, wie viele Klassen noch mit Teppichböden ausgestattet sind. Der Direktor der Hauptschule, Herr GV. Weilhartner, teilt mit, dass vier Klassen noch diese Böden aufweisen, pro Klassensanierung ist ein Betrag von rund S 25.000,-- erforderlich. Der Bürgermeister glaubt, dass es finanziell möglich wäre, bereits ab dem kommenden Jahr jährlich eine Klasse zu sanieren.

Auch der Elternverein der Volks- und Hauptschule Riedau hat in einem Schreiben um den Ankauf von Schulmöbel und den Austausch der Teppichböden ersucht.


 

TOP. 8.) Allfälliges.

 

GV. Schabetsberger stellt die Frage, ob an Samstagen eine gemischte Sauna eingeführt werden kann, da derzeit die gemischte Sauna nur am Sonntag abgehalten wird und der Bedarf gegeben wäre. Die Bademeister sollen die Samstag-Saunagäste befragen, ob sie mit dieser Umstellung einverstanden sind. Auch soll im Gemeinderat über die Einführung einer Hallenbad-Saisonkarte beraten werden.

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass diese Befragung bereits von den Bademeistern durchgeführt wird. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung wird diese Angelegenheit bereits behandelt.

Weiters teilt GV. Schabetsberger mit, dass bei drei Strassenbeleuchtungsmasten der Deckel fehlt (Holzmuseum, in Pomedt und beim Denkmal Kaiser Maximilian). Ein Rohr der Straßenbeleuchtung beim Wohnhaus Vormarkt 27 ist ebenfalls beschädigt, erklärt GR. Wimmer.

 

GR. Stiglmayr ersucht den Bürgermeister, im Hallenplan der Turnhalle der Volks- oder Hauptschule für die Jungfeuerwehrmänner eine Stunde pro Woche zur Verfügung zu stellen (Fußballspiel).

 

Die Zufahrtsstraße zu den Wohnhausneubauten Desch/Zogsberger in Schwaben ist in einem äußerst schlechten Zustand, erklärt GR. Hosner.

 

GR. Berghammer ersucht, dass beim Fahrradständer hinter dem Amtsgebäude Riedau 32/33 eine Beleuchtung mit Bewegungsmelder montiert wird.

Er ersucht für den Voranschlag 1999 einen Betrag für den Ausbau eines Wanderweges in Stieredt vorzusehen. Frau Leitner bzw. ihr Sohn vom Wiesingergut wäre bereit, für den Wanderweg im Tauschwege Grund zur Verfügung zu stellen bzw. Grund zu verkaufen. Es wird über die Situierung des Wanderweges diskutiert. Da der Sohn von Frau Leitner, welcher die Verhandlungen führen wird, wegen Montagearbeiten erst am 18.12.1998 wieder zu erreichen ist, wird Herr Berghammer ersucht, einen Termin zu vereinbaren. Möglicher Termin wäre Montag, 21.12., 16.00 Uhr, auf dem Gemeindeamt.

 

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 08.10.1998 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:40 Uhr.

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: