Lfd.Nr. 14 Jahr 1998

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 17. November 1998

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. GV. Peter Gahleitner           14. GR. Günter Ortner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Rudolf Hosner

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Walter Ebner

05. GR. Herbert Leitner      17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Gerhard Berghammer         18. GR. Johann Leitner

07. GR. Berta Scheuringer          19. GV. Gottfried Weilhartner

08. GR. Franz Köstlinger           20. GR. Ruhmanseder Heinrich

09. GR. Wolfgang Kraft       21. GR. Ernst Hintermayr

10. GR. Franz Mitterhauser         22. GR. Reisinger Ulrike

11. GR. Friedrich Raschhofer       23.

12. GV. Franz Schabetsberger       24.

13. GV. Anna Wolschlager           25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Monika Tallier                       für               GR. Ernst Pimingsdorfer

GR. Manfred Fattinger              für               GR. Harald Parzer

GR. Herta Aigner                   für               GR. Wolschlager Anita

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Ernst Pimingsdorfer

GR. Parzer Harald

GR. Wolschlager Anita

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  FI. Katharina Gehmaier

Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 11.11.1998

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.10.1998 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

2. Behandlung und Beschlußfassung des Kauvertrages mit den Ehegatten Entholzer.

3. Musikverein Riedau; Ansuchen um Führung des Gemeindewappens.

4. Beschlußfassung für Übernahme der Kosten des Gemeindeausfluges 1998.

5. Beschlußfassung bez. “gemischte Sauna” am Samstag.

6. Saisonkarte für die Hallenbad-Saison.

7. Vereinsförderungen.

8. Freigabe von finanziellen Mitteln für das Rote Kreuz.

9. Wahl eines Mitgliedes in den Sozialhilfeverband Schärding.

10. Bericht vom Vorsitzenden des Personalausschusses.

11. Änderung des Dienstpostenplanes.

12. Begleitpersonen für den Kindergartentransport.

13. Bericht des Bürgermeisters.

14. Allfälliges.

 


TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht.

 

GR. Rudolf Hosner teilt mit, dass am 11. November 1998 im Gemeindeamt eine Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden hat. Unter Punkt 1.) wurde die Kasse geprüft. Das Bargeld wurde gezählt und dabei ein Kassen-Istbestand  von S 5.636,-- ermittelt. Es wurden auch die Belege durchgesehen und geprüft. Sämtliche Belege sind vorhanden und ordnungsgemäß gebucht und sehr sauber geführt.

Unter TOP. 2.) wurde eine “Prüfung der Vorschreibungen für Wasser- und Kanalanschlußgebühren” durchgeführt. Beim Vergleich der Kanalanschlußgebühren 1997 und 1998 hat sich gezeigt, dass im Jahr 1998 um mehr als die Hälfte weniger Anschlußgebühren vorgeschrieben wurden. Aufgrund des Einspruches von Herrn Bauer Paul und Frau Auer Claudia zu den Wasser- und Kanalanschlußgebühren ihres Wohnhausneubaues wurde anhand des Bauaktes eine Überprüfung der Berechnungsgrundlagen durchgeführt. Dabei wurde folgendes festgestellt: Die Fälligkeit der Anschlußgebühr soll bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaues entstehen (bei Abholung der “Rohbaubestätigung”, welche die Gemeinde für die Landesbank ausstellt). Die Verordnungen sollen vom Gemeinderat folgend geändert werden:

“Die Verpflichtung zur Entrichtung der Anschlußgebühr gem. § 2 Abs. A) und B) dieser Verordnung entsteht bei Rohbaufertigstellung des Ergänzungs- bzw. Neubaues”.

Für die neu auszustellenden Bescheide für Herrn Bauer und Frau Auer wird folgendes empfohlen:

Der im Bauplan ausgewiesen Balkon im Obergeschoß des Wintergartens soll auch als Wohnfläche dazugerechnet werden, vorbehaltlich aber einer Rechtsauskunft des Amtes der O.Ö. Landesregierung. Im Kellergeschoß ist eine Werkstatt ausgewiesen. Da eine Werkstatt nicht zur Berechnung der Wasser- und Kanalanschlußgebühren herangezogen werden darf, darf sie künftig von den Bauwerbern aber auch nicht als Garage verwendet werden.

Unter Punkt 3.)  Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich beim Obmann des Prüfungsausschusses für seinen Bericht.

 

 

TOP. 2.)  Behandlung und Beschlußfassung des Kauvertrages mit den Ehegatten Entholzer.

 

Bereits in der letzten Sitzung des Gemeinderates am 29.10.1998 wurde der Grundverkauf an die Ehegatten Entholzer Franz und Anneliese beschlossen, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Der Grundstückspreis beträgt pro Quadratmeter für den Baugrund S 200,-- und für den Nutzgrund S 45,--. Der Notar aus Raab, Dr. Franz Holzinger, hat nun dazu folgenden Kaufvertrag erstellt:

 

Kaufvertrag

geschlossen am heutigen Tage zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, als Verkäuferin einerseits, und Herrn Franz Entholzer, geb. 27.12.1950, und Frau Anneliese Entholzer, geb. 19.07.1945, ersterer Vorarbeiter, letztere Hilfsarbeiterin, beide in Pomedt 25, 4752 Riedau, als Käufer andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau verkauft und übergibt und Herr Franz Entholzer, geb. 27.12.1950, und Frau Anneliese Entholzer, geb. 19.07.1945, kaufen und übernehmen zu gleichen Teilen aus dem Gutsbestande der der Ersteren allein gehörigen Liegenschaft EZ. 120 KG. 48129 Riedau, laut Lageplan des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer, Zivilgeometer in Peuerbach, vom 02.10.1998, GZ. 1037/98, die neuen Grundstücke 190/8 Baufläche (begrünt) im ermittelten Ausmaße von 960 m2, und 190/0 Garten im ermittelten Ausmaße von 998 m2, so wie diese Grundstücke derzeit liegen und stehen, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welchen die Verkäuferin die Vertragsobjekte bisher besessen und benützt hat beziehungsweise zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war, zum einverständlich vereinbarten Gesamtkaufpreis von ............................ S 236.910,--, in Worten: Schillinge zweihundertsechsunddreißigtausendneunhundertzehn, welcher bis längstens 01.12.1998, zinsenlos, nicht wertgesichert und ohne bücherliche Sicherstellung bar zu bezahlen oder auf ein von der Verkäuferin bekannzugebendes Konto bei einem inländischen Kreditinstitut spesen- und abgabenfrei zu überweisen ist.

II.

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages werden von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlungen ausdrücklich bewilligt:

in EZ. 120 KG. 48129 Riedau:

die Abschreibung der Grundstücke 190/8 Baufläche (begrünt) und 190/9 Garten von der Stammliegenschaft, hiefür die Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage in der KG. 48129 Riedau und hierauf die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Franz Entholzer, geb. 27.12.1950, und Anneliese Entholzer, geb. 19.07.1945, je zur Hälfte.

III.

Die Übergabe und Übernahme der Vertragsobjekte samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem Tage vollzogen. Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.

IV.

Für eine bestimmte Beschaffenheit der Vertragsobjekte wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber dafür, daß die Vertragsobjekte mit Ausnahme der in C-LNr. 3a aushaftenden Reallast der Zaunerrichtung und Zaunerhaltung, welche hiemit ohne Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen wird, frei von allen sonstigen Lasten in den Besitz der Käufer gelangt. Eine allfällige Lastenfreistellung ist durch die Verkäuferin unverzüglich zu bewerkstelligen.

V.

Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages sowie mit einer allfälligen Lastenfreistellung, Vermessung und Planherstellung im Zusammenhang stehenden Kosten, Stempel, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbssteuer, haben die Käufer zu tragen.

VI.

Für die in diesem Vertrag übernommenen Verbindlichkeiten haften die Käufer zur ungeteilten Hand.

VII.

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft abhängig:

a) von der Ausstellung einer Negativbestätigung oder von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung;

b) von der planungsbehördlichen Genehmigung des obgenannten Lageplanes im Sinne der OÖ. Bauordnung 1994.

Die Parteien erklären, im internen Verhältnis bereits durch die Unterfertigung an diesen Vertrag gebunden zu sein.

VIII.

Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft sowie nach Vorliegen der finanzamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann. Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.

IX.

Die Parteien erklären an Eidesstatt, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer zu sein.

X.

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau erklärt, daß dieser Vertrag keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.

XI.

Die Käufer erteilen dem Schriftverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

XII.

Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert der Kaufobjekte genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.

XIII.

Dieser Vertrag wird in einem einzigen, den Käufer zu Handen des Herrn Franz Entholzer, geb. 27.12.1950, gehörigen Original errichtet. Die Verkäuferin erhält auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.

Raab, am 03. Nov. 1998

 

GV. Schabetsberger erkundigt sich bezüglich einer Löschungserklärung für die aushaftende Reallast der Zaunerrichtung und Zaunerhaltung.

Gem.Sekr. Gumpinger erklärt, dass die Löschungserklärung mit einem eigenen Beschluß durchgeführt werden muss, diese Auskunft hat er heute von Herrn Notar Dr. Holzinger erhalten.

GR.Ruhmanseder schlägt vor, dass der Gemeinderat einen generellen Beschluß fassen soll, mit welchem die Reallast der Zaunerrichtung und Zaunerhaltung für alle  Wohnhäuser in Pomedt gelöscht wird. Dies ist leider nicht möglich, erklärt der Amtsleiter.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Kaufvertrag mit den Ehegatten Entholzer Franz und Anneliese zu genehmigen. Der Kaufpreis beträgt S 236.910,--.

 

Beschluß: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 3.) Musikverein Riedau; Ansuchen um Führung des Gemeindewappens.

 

 

Der Musikverein Riedau stellt mit Schreiben vom 22.10.1998 folgendes Ansuchen, erklärt der Vorsitzende:

Der Musikverein Riedau hat durch die neue Tracht sein äußeres Erscheinungsbild geändert. In weiterer Folge möchten wir den ebenfalls bereits in die Jahre gekommenen Schriftkopf unseres Briefpapieres neu gestalten. Es soll ein Zusammenhang mit unserer Marktgemeinde vorhanden sein. Wir stellen daher an Sie das Ansuchen, in unserem Schriftkopf das Wappen der Marktgemeinde Riedau verwenden zu dürfen. Ein Entwurf des neu gestalteten Schriftkopfes liegt bei.

Der Bürgermeister stellt den Mitgliedern des Gemeinderat den Entwurf des neuen Schriftkopfes anhand des beigelegten Musters vor. Die Verwendung des Gemeindewappens ist vom Gemeinderat zu genehmigen, damit kein abträglicher Gebrauch gemacht wird.

 

GR. Raschhofer stellt den Antrag, dem Ansuchen des Musikvereines Riedau betreffend die Verwendung des Gemeindewappens im Schriftkopf zu genehmigen.

 

Die Frage, ob das Gemeindewappen bereits in digitalisierter Form vorliegt, stellt GR. Ruhmanseder.

 

GR. Hosner erklärt, dass seine Fraktion mir der Führung des Gemeindewappens im Schrifkopf des Musikvereines einverstanden ist. Auch GV. Weilhartner schließt sich dieser Meinung an.

 

Beschluß:  Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.)Beschlußfassung für Übernahme der Kosten des Gemeindeausfluges 1998.

 

Es gibt der Bürgermeister bekannt, dass die Kosten für den Gemeindeausflug 1998 teilweise von der Gemeinde übernommen werden sollen. Im Voranschlag ist bereits eine Summe von S 35.000,--   vorgesehen.

Folgende Rechnungen liegen vor:

Fa. Fischer, Altschwendt, Buskosten                              S 19.200,60

Nächtigung (Bedienstete), Eintritte, gemeinsames Mittagessen           S 14.127,--

Jause für den 1. Tag Fleischhauerei Moser, Knacker                     S 421,--

Bäckerei Jung, Gebäck                                      S 464,40

 

Für die Gemeindebediensteten steht pro Jahr ein Betrag von S 330,-- für die Förderung der Betriebsgemeinschaft zur Verfügung. Für jene Bedienstete, die an diesem Ausflug teilgenommen haben, wird dieser Betrag für den Gemeindeausflug 1998 verwendet. Die Bedienstete, die am Ausflug nicht teilgenommen haben, wird der Betrag von S 330,-- ausbezahlt.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Regelung zu genehmigen.

 

Beschluß: Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Antrag des Bürgermeister zu.

 

 

 

TOP. 5.) Beschlußfassung bez. “gemischte Sauna” am Samstag.

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass in der letzten Gemeinderatssitzung  der Wunsch geäußert wurde, über eine “gemischte Sauna” am Samstag zu beraten. Daraufhin wurde in der Sauna eine Befragung der Gäste mittels Unterschriftenliste durchgeführt und folgendes Ergebnis wurde dabei erzielt:

50 Personen stimmen für eine gemischte Sauna am Samstag, 2 Personen stimmen dagegen.

Dies zeigt doch, dass die Einführung der gemischten Sauna von den Saunagästen gewünscht wird.

Die gemischte Sauna soll als eine “Familiensauna” geführt werden, d.h., dass auch Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern die Sauna benützen dürfen. Diese Kinder und Jugendlichen sollen pro Eintritt in die Sauna einen Zuschlag zum Hallenbadeintritt bezahlen.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass also 96 % der Befragten für die Einführung einer gemischten Sauna sind. Er stellt den Antrag, am Samstag die gemischte Sauna als “Familiensauna” neu einzuführen, auch am Sonntag soll die gemischte Sauna eine “Familiensauna” sein. Beginn der gemischten Sauna am Samstag, 21.11.1998.

 

Beschluß:   Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 6.) Saisonkarte für die Hallenbad-Saison.

 

In mehreren Nachbargemeinden gibt es Freibäder, erklärt der Bürgermeister. Die Bewohner der dortigen Gemeinden besuchen natürlich das Freibad in ihrer Gemeinde, aber in der Wintersaison kommen sie in das Hallenbad Riedau. Diese Badebesucher kaufen aber keine Jahreskarte, darum ist schon oft der Wunsch nach einer “Hallenbad-Saisonkarte” geäußert worden. Es  wurde mit den Fraktionsführern bei der Vorbesprechung für diese Sitzung beraten und folgende Preise, auch der Preis für den Saunazuschlag für Kinder und Jugendliche zur Familiensauna, werden nun dem Gemeinderat vorgeschlagen:

Saisonkarte Hallenbad für Erwachsene     S 1.100,--

Saisonkarte Hallenbad f. Jugendliche           S  600,--

Saisonkarte Hallenbad f. Kinder          S  300,--

Saisonkarte Hallenbad f. Familie         S 1.600,--

Zuschlag zum Hallenbadeintritt für Kinder  und Jugendliche für die Familiensauna am Samstag und Sonntag                              S 20,--

Eine Saisonkarte für die Sauna wird nicht zur Verfügung gestellt.

 

GV. Schabetsberger  stellt den Antrag, für die Hallenbadsaison eine Saisonkarte aufzulegen. Die Preise errechnen sich:  Jahreskarte abzüglich der Saisonkarte Freibad, mit dem Preis so wie sie vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht wurden. Auch der Zuschlag zum Hallenbadeintritt für die Familiensauna am Samstag und Sonntag mit S 20,-- für Kinder und Jugendliche soll genehmigt werden.

 

Beschluß:  Von allen Gemeinderatsmitgliedern wird dieser Antrag angenommen.

 

 

 

TOP. 7.) Vereinsförderungen.

 

Es hat bereits bei der Besprechung über die heutige Sitzung mit den Fraktionsführern bezüglich der Vereinsförderungen eine Beratung stattgefunden, erklärt der Bürgermeister. Aufgrund der vielen Ansuchen um zusätzliche Förderungsmittel sollen heuer wiederum, so wie im vergangenem Jahr, S 100.000,-- zur Verfügung gestellt werden. Bei der Besprechung hat sich gezeigt, dass man großteils die Förderung aus dem vergangenem Jahr übernimmt und so konnte ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet werden, welcher dann in den einzelnen Fraktionen besprochen wurde. Es ist nun aber zu bedenken, dass am heutigen Tag ein Ansuchen vom Verein Union Triathlon eingereicht wurde. Da dieses Ansuchen verspätet eingebracht wurde, stellt der Bürgermeister die Frage, ob dieses Ansuchen bei der heutigen Vergabe überhaupt mit behandelt wird. Diese Behandlung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Mit dem Verein Union Trithlon haben insgesamt 14 Vereine um eine zusätzliche Vereinsförderung angesucht.

 

Bei den vielen Wortmeldungen der anschließenden Diskussion  zeigt sich, dass eigentlich nur bei folgenden vier Ansuchen keine Einigung herrscht:

ARBÖ Ortsclub Riedau, Union Trithlon, Holzmuseum und Kinderfreunde.

Bezüglich ARBÖ Ortsclub Riedau werden Einkünfte eingeholt, wer Obmann des Vereines ist und welche Arbeit dieser Verein leistet.

Da der Verein Holzmuseum im heurigen Jahr schon mit rund S 700.000,-- gefördert wurde, gibt es bezüglich einer zusätzlichen Vereinsförderung im heurigen Jahr keine Einigung.

Die Kinderfreunde sollen mehr Förderung erhalten, da es ein sehr aktiver Verein ist, welcher keine Mitgliedsbeiträge kassiert.

 

Um eine Einigung zu erzielen, stellt der Bürgermeister den Antrag, die Vereinsförderung von S 100.000,-- auf S 102.500,-- aufzustocken und jedem Verein die von den Fraktionen vorgeschlagene Förderung zukommen zu lassen.

Diese Kompomißlösung wird von allen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Aufteilung des Förderungsbetrages wird daher folgend abgeändert:

 

 

Beschluß: Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen diesem Antrag zu .

 

 

 

TOP. 8.)  Freigabe von finanziellen Mitteln für das Rote Kreuz.

 

 

Bereits in der Sitzung vom 10.09.1998 wurde der Beschluß gefasst, dass dem Roten Kreuz, Bezirksstelle Schärding, pro Lenkertest, welcher von einem Mitarbeiter der Ortsstelle Riedau durchgeführt wird, S 550,-- überwiesen wird, bis der Betrag von S 34.980,68 (anteiliger Betrag für den Bau der Einsatzzentrale Linz) erreicht ist, erklärt der Vorsitzende. Bei der Bürgermeistermeisterkonferenz am 07. November 1998 in Schärding hat der Bezirkshauptmann persönlich bei ihm vorgesprochen und ihn ersucht, dem Gemeinderat folgende Situation bekanntzugeben:

Die Bezirksstelle des Roten Kreuzes hat das alte Gebäude der Straßenmeisterei in Schärding gekauft und wird es umbauten. Das alte Rot Kreuz Gebäude wird verkauft. Da aber erfahrungsgemäß im Frühjahr bessere Preise erzielt werden, wurde der Verkauf des alten Gebäudes noch nicht getätigt. Durch das zeitliche Auseinanderfallen der Einnahmen (Hausverkauf) und Ausgaben (Kauf des Gebäudes und Umbauarbeiten) ist die Bezirksstelle des Roten Kreuzes bestrebt, möglichst alle Einnahmequellen auszuschöpfen und der Bezirkshauptmann ersucht daher, bereits jetzt den gesamten Betrag für die Lenkertests zur Verfügung zu stellen. Der genannte Betrag ist bereits im Nachtragsvoranschlag enthalten.

 

Es gibt bei der Bezirksstelle des Roten Kreuzes finanzielle Schwierigkeiten, bestätigt GR. Hosner. Es gibt zwischen der Ortsstelle Riedau und der Bezirksstelle Schärding ein sehr gutes Einvernehmen und er stellt daher den Antrag, der Bezirksstelle des Roten Kreuzes bereits jetzt den zugesagten Betrag von S 34.980,68 für die durchzuführenden Lenkertests zu überweisen. Die Ortsstelle Riedau wird darauf achten, dass jedes Jahr Mitglieder diesen Test machen, da diese Schulungen für die Rot Kreuz Fahrer sehr wichtig sind.

In der weiteren Diskussion wird über das geplante neue Gesetz betreffend die Schulungsstunden für die ehrenamtlichen Rot Kreuz Helfer gesprochen.

 

Beschluß:  Die Überweisung des gesamten Betrages in Höhe von S 34.980,68 an die Bezirksstelle             des Roten Kreuzes  wird einstimmig genehmigt.

 

 

     

 

TOP. 9.)  Wahl eines Mitgliedes in den Sozialhilfeverband Schärding.

 

Das O.Ö. Sozialhilfegesetz 1998 wurde am 16.10.1998 kundgemacht. Daher liegt nun ein Schreiben des Sozialhilfeverbandes Schärding vor, in welchem ersucht wird, die Vertreter der Gemeinde Riedau der do. Geschäftsstelle neu bekanntzugeben. Für die Gemeinde Riedau ist ein Vertreter zu entsenden. Es handelt sich hier um eine Fraktionswahl der ÖVP und der Bürgermeister bringt den Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion zur Kenntnis:

Mitglied: Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer

Ersatzmitglied: Vizebürgermeister Peter Gahleitner

 

Diese beiden Mitglieder waren auch bisher als Vertreter für den Sozialhilfeverband Schärding nominiert. 

Über den Wahlvorschlag der ÖNP-Fraktion wird abgestimmt und der zur Kenntnis gebrachte Wahlvorschlag wird einstimmig genehmigt.

 

Beschluß: Es stimmen alle 12 Mitglieder der ÖVP-Fraktion diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 10.)  Bericht vom Vorsitzenden des Personalausschusses.

 

Dieser TOP. wird vom Bürgermeister abgesetzt.

 

TOP.11.)  Änderung des Dienstpostenplanes.

 

Es erklärt der Vorsitzende, dass in Gemeinden mit 2.001-2.500 Einwohner laut den Richtlinien des Amtes der O.Ö. Landesregierung für die Festsetzung der Dienstpostenpläne in den O.Ö. Gemeinden folgende Posten besetzt werden könnten.

1 B II-VI (N1-Laufbahn)

1 C I-V

1 C I-IV (N2-Laufbahn)

1 C I-IV

1 VB- I/c (allenfalls C I-III)

2 VB- I/d

In unserer Marktgemeinde gibt es bisher 3 Beamte, 1 VB-I/c, 1 VB-I/d und 1 Lehrling.

Es ist nun vorgesehen, zusätzlich einen VB-I/c zu schaffen und zwar aus folgenden Gründen:

In der Buchhaltung ist ab Mai 1999 der Posten von Frau Gehmaier nachzubesetzen. Der Lehrling K*** Mario wird im Februar 1999 seine Lehrzeit beenden, im Jänner 2000 wird er zum Bundesheer einberufen. Es wurde mit Herrn K**** gesprochen und er möchte natürlich auch weiterhin beim Marktgemeindeamt Riedau beschäftigt bleiben. Wenn nun der Dienstpostenplan nicht geändert wird, muss ihm aber gekündigt werden. Es soll im Gemeindeamt ein “Nachrücken” stattfinden, d.h., vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderates, soll Herr W*** den Beamtenposten von Frau Gehmaier, Herr S*** den VB-I/c Posten von Herrn W**** und Herr K*** den VB-I/d Posten von Herrn S*** erhalten. In der Buchhaltung ist dann für die zu besetzende Stelle ein VB-I/c-Posten frei. Es heißt aber nicht, dass der Posten von Herrn K***** immer besetzt bleiben muss.

Es wird aber nicht der gesamte Dienstpostenplan ausgeschöpft, es soll nach wie vor eine schlanke Verwaltung unser Ziel sein.

GR. Ruhmanseder erkundigt sich, ob er es richtig verstanden hat, dass anstelle des in den Richtlinien   vorgesehenen Beamtenposten C nur ein VB-c geschaffen werden soll. Dies wird vom Bürgermeister bestätigt.

 

Es stellt Bgm. Ing. Demmelbauer den Antrag, den Dienstpostenplan der Marktgemeinde Riedau um

einen Posten VB. I/c zu erweitern.

 

Beschluß:  Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 12.) Begleitpersonen für den Kindergartentransport.

 

Der Transport der Kindergartenkinder bringt Probleme mit sich, erklärt der Vorsitzende. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung müssen derzeit zwei Begeitpersonen mit den Bussen mitfahren. Herr Stiglmayr muß zusätzlich auch mehrere Busfahrer beschäftigen und er fällt nun aus der “Geringfügigkeitsgrenze” heraus. Es gibt nun zwei Möglichkeiten: entweder bezahlt der Unternehmer weiterhin die Begleitpersonen und nimmt diese Löhne  in die Rechnung an die Marktgemeinde Riedau  auf oder die Gemeinde selbst bezahlt die Begleitpersonen. Bei der ersten Variante erhöhen sich bei der Fa. Stiglmayr sämtliche Personalkosten um 20 %. Derzeit sind Frau S**** Claudia und Frau S*** als Begleitpersonen beschäftigt.

 

Wenn nun die Marktgemeinde Riedau die Bezahlung übernimmt, werden diese zwei Begleitpersonen bei der Marktgemeinde “geringfügig Beschäftigte” . Es soll ein Pauschalbetrag von S 45,-- brutto pro Fahrt ausbezahlt werden. Dieser Betrag entspricht dem Lohn einer Aushilfs-Reinigungskraft bei der Marktgemeinde Riedau ( Stundenlohn S 88,10 + Sonderzahlung). Eine Änderung des Vertrages mit Herrn Stiglmayr ist dann ebenfalls notwendig.

 

Es stellt der Bürgermeister folgenden Antrag:

Die Begleitpersonen sollen durch die Marktgemeinde entlohnt werden (geringfügig Beschäftigte)

pro Kindergartenfahrt (derzeit 1 Hin- und 1 Rückfahrt) mit einer Pauschale von S 45,-- brutto. Mit dieser Pauschalentschädigung ist auch der Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaubsentschädigung abgegolten.

Nachtrag zum Vertrag mit dem Busunternehmer Stiglmayr:

Nachtrag zum Vertrag vom 03.06.1998, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und Herrn Franz Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66, betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern

Punkt 6. wird einvernehmlich wie folgt geändert:

6.

Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2. für die an Kindergartentagen anfallenden Beörderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von S 10,38 incl. der gesetzlichen MWESt pro gefahrenem Kilometer. Die Begleitpersonen werden von der Marktgemeinde bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitpersonen und deren Vertretungen hat der Unternehmer zu sorgen. Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiffeisenbank Riedau, Konto Nr. 113.936, zu überweisen. Dieser Nachtrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat nach beiderseitiger Unterfertigung rückwirkend mit Beginn des Kindergartenjahres 1998/99 in Kraft.

 

Beschluß: Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen, wobei sich GV. Stiglmayr als befangen

         erklärt.

 

 

TOP. 13.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Am Montag, 16.11.1998 fand die Begehung der Trasse für den Güterweg Friedwagn statt, gibt der Vorsitzende bekannt. Die Straßenanrainer sind sich alle über den Verlauf der Straße und der Straßengrundabtretung einig, nur die Verrohrung des Wassergrabens is noch nicht genau geklärt.

 

Eine weitere Verhandlung fand am heutigen Tage statt und zwar wurde eine Transportleitung der Ferngas AG. verhandelt. Auch hier gab es keine Probleme.

 

Zusagen für folgende finanzielle Zuschüsse liegen vor:

LH-Stellvertr. Fritz Hochmair, S 40.000,-- für Sportplatzsanierung

LH-Stellvertr. Fritz Hochmair, S 400.000,-- für Feuerwehrschlauchturm.

LR. Franz Hiesl, S 150.000,-- für Wanderweg

LR. Franz Hiesl, S 200.000,-- für Straßenbauten

 

Von der Bezirkshauptmannschaft wurde ein Aktenvermerk betreffend eines Lokalaugenscheines bei der Familie Kroiß, Riedau übermittelt. Das Problem der Müllansammlung ist ja hinlänglich bekannt.

Es wird empfohlen, eine feuerpolizeiliche Überprüfung  durchzuführen. Da die beiden Leute offenbar alleine nicht in der Lage sind alte Sachen zu entsorgen, wäre es wünschenswert, wenn die Gemeinde Riedau den beiden Leuten jemand zur fachlichen Beratung bei der Entrümpelung beistellt, steht in diesem Aktenvermerk. Es soll also wieder die Gemeinde tätig werden.

 

 

TOP.14. )Allfälligs.

 

Die Straße nach Schwaben wird durch die Fa. Stöckl stark verschmutzt. Da auch der Wassergraben entlang der Straße durch die schweren Traktoren der Fa. Stöckl zugefahren wurde, besteht nun eine große Gefahrenquelle, da das Wasser auf die Straße rinnt und bei niedrigen Nachttemperaturen gefriert. Es wurde vereinbart, dass Frau GR. Scheuringer Herrn Stöckl von diesem Problem persönlich in Kenntnis setzt.

 

GR. Ortner erkundigt sich bezüglich der Straßenbeleuchtung in der Klosterstraße. Es gibt leider Lieferschwierigkeiten, erklärt Gem.Sekr. Gumpinger.

 

Frau GR. Reisinger bedankt sich beim Bürgermeister für neue Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Schwabenbach sowie für die gespendete “Dorflinde”.

 

Im letzten Gemeinderundschreiben suchte der Inhaber eines Schmuckgeschäftes in Riedau eine  Ganztags- und Halbtagskraft. Frau GV. Wolschlager erkundigt sich, wo dieses Geschäft eröffnet wird. Herr Gem.Sekr. Gumpinger gibt bekannt, dass dieses Geschäft in Riedau 87 (Friseur Hartl) eröffnet wird.

 

GR. Leitner Herbert ersucht die Straße in Schwabenbach zu schottern.


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.10.1998 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:20 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: