Lfd.Nr. 15 Jahr 1998

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 15. Dezember 1998

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. GV. Peter Gahleitner           14. GR. Anita Wolschlager

03. GV. Franz Stiglmayr      15. GR. Walter Ebner

04. GR. Herbert Leitner      16. GR. Maria Weiretmaier

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Johann Leitner

06. GR. Berta Scheuringer          18. GV. Gottfried Weilhartner

07. GR. Franz Köstlinger           19. GR. Heinrich Ruhmanseder

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GR. Ernst  Hintermayr

09. GR. Friedrich Raschhhofer      21. GR. Harald Parzer

10. GR. Monika Tallier       22.

11. GV. Franz Schabetsberger       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Rudolf Hosner        25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für               GR. GV. Elfriede Kopfberger

GR. Hannes Donnerbauer             für               GR. Franz Mitterhauser

GR. Franz Arthofer                       für               GR. Günter Ortner

GR. Joachim Sakoparnig             für               GR. Ulrike Reisinger

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GV. Elfriede Kopfberger

GR. Franz Mitterhauser

GR. Günter Ortner

GR. Ulrike Reisinger

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  FI. Katharina Gehmaier

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 07.12.1998

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.11.1998 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

  1.  Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 1999.

  2. Genehmigung einer Abfallgebührenordnung.

  3. Finanzierungsplan für den Güterweg Friedwagn.

  4. Bericht vom Obmann des Kulturausschusses

  5.  Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

  6.  Vergabe je einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25 und Wildhag 41.

  7.  Haftungsübernahme für ein Darlehen des Museumvereines.

  8.  Bericht des Bürgermeisters.

  9.  Allfälliges.

 

 

 


 

TOP. 1.) Genehmigung  des Voranschlages für das Finanzjahr 1999.

 

Der Entwurf des Voranschlages liegt bereits seit zwei Wochen zur Einsichtsnahme auf. Für diese Sitzung wurde für jedes Gemeinderatsmitglied eine Zusammenstellung der wichtigsten Zahlen des Gemeindevoranschlages 1999 vorbereitet, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Der Voranschlag 1999 wurde mit den Fraktionsführern erarbeitet und in den einzelnen Fraktionen genau besprochen. Der ordentliche und der außerordentliche Haushalt weisen folgende Summe auf:

      Ordentlicher Haushalt Einnahmen          S  33,718.000,--

      Ordentlicher Haushalt Ausgaben                 S  33,718.000,--

            Überschuß/Fehlbetrag               S                    0,--

      Außerordentlicher Haushalt Einnahmen           S    3,138.000,--

      Außerordentlicher Haushalt Ausgaben      S    3,890.000,--

            Fehlbetrag                         S       752.000,--

Außerordentliche Vorhaben:   Einnahmen   Ausgaben    Fehlbetrag

Feuerwehrschlauchturm              40.000,--          40.000,-- 

FW-Wasserbehälter Wagneredt      180.000,--       1 80.000,--

Straßenbau Pomedt                100.000,--        100.000,--

Musikschule                      893.000,--    1,000.000,--           107.000,--

Schulweg Ottenedt                360.000,--        360.000,--

Straßenbau Vormarkt          1,000.000,--     1,000.000,--

Güterweg Berg                    150.000,--        150.000,--

Güterweg Hirschleiten            100.000,--        100.000,--

Güterweg Friedwagn               155.000,--        800.000,--          645.000,--

Marktplatzgestaltung               60.000,--         60.000,--

Wirtschaftshof                     50.000,--         50.000,--

Ortskanal                          50.000,--         50.000,--

 

Der Vorsitzende gibt den Mitgliedern des Gemeinderat ebenfalls den Schuldenstand der Marktgemeinde bekannt.

Weiters ist notwendig, die Hundesteuer anzuheben. Dies erfolgt gleich mit Festsetzung der gemeindeeigenen Steuer bei Erstellung des Voranschlages 1999. Die Hundesteuer für den 1. Hund wird auf S 120,-- und für jeden weiteren Hund auf S 200,-- angehoben. Für einen Wachhund sind nach wie vor S 20,-- zu bezahlen.

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, den Voranschlag für das Haushaltsjahr 1999 in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

GV. Dir. Weilhartner erklärt, dass der Voranschlag vorher genau besprochen wurde  und er findet seine Zustimmung.

Auch GV. Schabetsberger gibt zu diesem Voranschlag seine Zustimmung. Wenn sich im Laufe des Jahres notwendige Änderungen ergeben, wird dies durch die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages bereinigt.

 

Wenn sich Änderungen ergeben, wird damit der Gemeinderat befaßt und im Nachtragsvoranschlag die Änderung berücksichtigt, erklärt der Bürgermeister.

 

Beschluß:  Der Antrag des Bürgermeisters, den vorliegenden Voranschlag für das            Haushaltsjahr 1999 zu genehmigen, wird einstimmig angenommen.

 

TOP. 2.)  Genehmigung einer Abfallgebührenordnung.

 

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung ist die Änderung der Abfallgebührenordnung erforderlich, erklärt der Vorsitzende. Da auch an den Bezirksabfallverband ein erhöhter Beitrag um S 7,-- pro Einwohner unserer Marktgemeinde ab nächsten Jahr zu entrichten ist, wurde mit den Fraktionsführern auch die Erhöhung der Abfallgebühr beraten.

Es soll eine Erhöhung bei der Grundgebühr erfolgen, die Mengengebühr soll gleich hoch bleiben. Wenn die Grundgebühr erhöht wird, trifft dies alle Gemeindebürger. Wer Müll trennt und nur eine vierwöchige Abfuhr der Mülltonne braucht, soll nicht durch eine Erhöhung der Abfallgebühr “bestraft” werden. Er stellt daher den Antrag, nur die Grundgebühr von S 300,-- auf S 360,-- für Haushalte von S 150,-- auf S 180,-- für Gewerbetriebe zu erhöhen. Die neue Abfallgebührenordnung lautet daher folgend:

V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 15.12.1998, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.

Aufgrund des § 34 des O.Ö. Alfallwirtschaftsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 86/1997, wird verordnet:

§ 1

Gegenstand der Gebühr

1. Für die Sammlung (Erfassung), Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist eine   

    Abfallgebühr zu entrichten.

§ 2

Höhe der Gebühren

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und den Mengengebühren.

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:

      1.) für Haushalte:     

      a) pro Haushalt ........................................................................................S   360,--

      b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten) ......................... S   360,--    

      2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

      sonstige Arbeitsstellen:

      a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter .............................................................S    180,--       

      zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 180,--

      b) pro 800 Liter Restabfall-Container ..........................................................S   180,--      

      zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 180,--

      c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze ..........................................................    S   180,--   

II. Die     MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR

      a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter .................................................       S       40,--

      b) pro 800-Liter Restabfall-Container ..............................................       S     420,--

      c) je 60-Liter Abfallsack...................................................................     S       30,--

            d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter ............. ...    S       40,--

      e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container .............      S     420,--

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als  5 m3 -

    die darüberliegende Menge:

      a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3 ...       S    94,38

      b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3 .............. S  141,57

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

      a) für 52 Bioabfall-Säcke ........................................................................ S     275,--

      b) für 26 Bioabfall-Säcke ........................................................................ S     140,--

            c) für Einzel-Bioabfall-Säcke ................................................................... S         6,--

§ 3

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.

§ 4

Beginn der Gebührenpflicht

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt.

§ 5

Fälligkeit

 

Die Gebühren nach § 2 sind halbjährlich, und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) und Pkt. II.3. a)bis c) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig, wobei die Müllsäcke nur in 10er Packungen abgegeben werden.

§ 6

Umsatzsteuer

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01.01.1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 29.04.1997 außer Kraft.

 

Beschluß: Es wird der Antrag des Bürgermeisters einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 3.)  Finanzierungsplan für den Güterweg Friedwagn.

 

Wie bekannt, soll im Jahr 1999 der Güterweg Friedwagn ausgebaut werden. Die Gesamtkostenschätzung liegt bei 1,5 Mio. Schilling,  berichtet der Bürgermeister.  Es hat heute um 18.00 Uhr im Marktgemeindeamt eine Besprechung mit den Interessenten Richter, Scharinger, Schönleitner und Gartner stattgefunden. Folgende Vorgangsweise wurde den Interessenten bekanntgegeben:

Von den Gesamtbaukosten (1,5 Mio. Schilling) übernimmt das Land 50 % (S 750.000,--). Der verbleibende Rest von S 750.000,-- wird auf die Gemeinde und die Interessenten aufgeteilt. Üblicherweise übernehmen die Interessenten von diesen Anteil rund 15 %.

Der Schlüssel für die Berechnung der anteiligen Kosten setzt sich für die Interessenten aus einem Haus- und Grundanteil zusammen. Die Beratung hat ergeben, dass die anwesenden Interessenten mit einem “gleichen” Hausanteil von S 30.357,-- einverstanden erklären, der Grundanteil wird nach landwirtschaftlichem Grund aufgeteilt. Auch von der Gemeinde Dorf/Pram wird ein Kostenanteil, vobehaltlich eines dortigen Gemeinderatsbeschlusses, erwartet.

 

Vizebürgermeister GV. Gahleitner erklärt, dass der Güterweg Friedwagn schon längere Zeit geplant ist. Es ist daher die Erstellung eines Finanzierungsplanes notwendig und er stellt den Antrag, genannten Finanzierungsplan genehmigen zu wollen.

 

Gesamtbaukosten              S  1,500.000,--

davon 50 % Land                    S      750.000,--

verbleiben für Gde. und Interessenten S     750.000,--

 

davon Interessenten:               S     225.000,--

Kosten für Marktgemeinde Riedau    S      525.000,-- (ev. S 50.000,-- Gde.Dorf/Pr.)

                                   S     750.000,--

 

 

Es ist notwendig, dass dieser Güterweg gebaut wird, erklärt GR. Hosner. Es soll wirklich vorher gut geplant werden. Er stellt die Frage bezüglich der Grabenführung entlang des Güterweges. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass dieser Graben ein Problem darstellt. Er soll von Hatzmann bis zur Kurve verrohrt werden und anschließend soll er offen bleiben.

GR. Hosner spricht sich grundsätzlich für den bekanntgegebenen Finanzierungsplan des Güterweges Friedwagn aus.

 

Auch GV. Dir. Weilhartner erklärt, dass der Straßenbau einen Schwerpunkt darstellt. Es ist gut, wenn wieder ein Güterweg gebaut wird und auch er stimmt diesem Finanzierungsplan zu.

 

Beschluß:  Es wird der Antrag des Vizebürgermeisters, den zur Kenntnis gebrachten

             Finanzierungsplan zu genehmigen, einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.)  Bericht vom Obmann des Kulturausschusses.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer ersucht den Obmann des Kulturausschusses GR.Raschhofer um den Bericht.

 

GR. Raschhofer teilt mit, dass am 01. Dezember 1998 die 4. Sitzung des Kulturausschusses stattgefunden hat.

Im TOP. 1.) wurden die Veranstaltungen des Marktfestes 1999 beraten. Dabei wurde auch beraten, dass für das Jahr 1999 kein eigener Veranstaltungsfolder herausgegeben werden soll, sondern die geplanten Veranstaltungstermine der einzelnen Vereine sollen  in der Gemeindezeitung abgedruckt werden.

Betreffend dem Marktfest teilt der Obmann mit, dass letztesJjahr beschlossen wurde, jährlich ein Marktfest durchzuführen. Der Bürgermeister war der Meinung, dass der Beginn des Marktfestes auf 16.00 oder 17.00 Uhr verlegt werden sollte. Am Nachmittag war der Besuch eher mäßig. Darüber wurde diskutiert und anschließend folgendes festgelegt:

Auch 1999 wird wieder ein Marktfest organisiert. Als Kostenrahmen wird ein Betrag von S 30.000,-- festgelegt. Die Werbung wird so wie bisher von der Gemeinde vorgenommen. Monatlich wird von der Gemeinde ein Veranstaltungskalender in der Gemeindezeitung an alle Haushalte verschickt. Weiters soll der Veranstaltungskalender in den Parteizeitungen veröffentlicht werden.

Termin des Marktfestes:

Samstag, 12. Juni 1999

17.00-19.00 Uhr   Straßenspektakel, die Zeit wurde dann auf 15.00-19.00 Uhr geändert

19.00-20.00 Uhr   Kirche

ab 20.00 Uhr            Volksmusikabend

Die Band für die Abendveranstaltung wird wieder von der Gemeinde organisiert und als Kostenrahmen wird ein Betrag von S 15.000,-- festgelegt.

Sonntag, 13. Juni 1999

09.00 Uhr         Feldmesse ( muss mit dem Pfarrer noch abgesprochen werden)

ab10.00 Uhr       Frühschoppen mit der Marktmusikkapelle Riedau und         

                  eventueller Auftritt Schülerchor

Es gibt keinen Ersatztermin für das Marktfest. Die notwendigen Dokumentationen wird wieder vom Fotoclub übernommen.

Im Punkt 2.) wurde über Schaukästen für Vereine diskutiert.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht. Er teilt dazu mit, dass der Tag der EU-Wahl mit unserem Marktfest-Sonntag zusammenfällt.

           

 

 

 

TOP. 5.)  Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Wohnungsausschuss GR. Ruhmanseder um seinen Bericht.

 

GR. Ruhmanseder berichtet, dass am 14.12.1998 die Sitzung des Wohnungsausschusses abgehalten wurde. Es standen vier Punkte auf der Tagesordnung.

Unter TOP. 1.) wurde die Überarbeitung der Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen besprochen. Es wird an den Gemeinderat der Antrag gestellt, folgende Änderungen zu genehmigen:

Unter § 3 der Vergaberichtlinien

      k) Wohnort Riedau (Hauptwohnsitz muss mind.1 Jahr vor der Antragstellung

           in Riedau bestehen bzw. bestanden haben)

           Vergabe für nur eine Person möglich             20-40 Punkte

             l) früherer Wohnort Riedau (mindestens 5 Jahre)     10-20 Punkte

 

Der von ihm gestellt Antrag, dass EU-Bürger bevorzugt behandelt werden, wurde vom Ausschuss nicht befürwortet.

 

Unter TOP. 2.) sollte die Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25 vergeben werden. Da Frau ***anonymisiert*** die Kündigung der Wohnung zurückgezogen hat, wird dieser TOP. abgesetzt.

 

Unter Punkt 3.) wurde die Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Wildhag 41 beraten. Die Wohnung Nr. 1 hat eine Nutzflächenausmaß von 99,01 m2 und die monatliche Nutzungsgebühr beträgt derzeit inkl. Betriebs- und Heizkosten S 5.528,--. Der erforderliche Baukostenbeitrag beträgt S 26.747,-- .

Drei Ansuchen liegen für diese Wohnung vor:

***anonymisiert***

 

Aufgrund der Richtlinien für eine objektive Wohnungsvergabe wurden die einzelnen Punkte vergeben. Ohne Reihung der Bewerber ergaben sich folgende Punkte:

***anonymisiert***       50 Punkte

***anonymisiert*** 50 Punkte

***anonymisiert***   55 Punkte

Da sein Vorschlag, die Wohnung an den Wohnungswerber ***anonymisiert*** zu vergeben vom Wohnungausschuss nicht befürwortet wurde, wird dem Gemeinderat kein Vorschlag unterbreitet.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht.

 

 

 

 

TOP. 6.)  Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Riedau 25 und Wildhag 41.

 

 

Da vom Wohnungsausschuss kein Vergabevorschlag vorliegt, bringt der Bürgermeister die einzelnen Ansuchen dem Gemeinderat zur Kenntnis:

 

***anonymisiert***

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Wohnung in ISG-Wohnblock Wildhag 41 an die Familie ***anonymisiert*** welche die meisten Punkte erreicht hat, zu vergeben.

 

Beschluß: Abstimmungsergebnis 16 JA, 9 NEIN, der Antrag ist somit angenommen.

           JA-Simmen v. GR. Raschhofer Friedrich, GR. Tallier Monika, GR. Köstlinger

           Franz,  GR. Scheuringer Berta, GR. Berghammer Gerhard, GB. Leitner Herbert,

           GV. Stiglmayr Franz und GR. Wimmer Franz, GV. Schabetsberger Franz, GV.           Wolschlager Anna, GR. Rudolf Hosner, GR. Anita Wolschlager, GR. Walter

           Ebner, GR. Maria Weiretmaier, GR. Johann Leitner, GR. Franz Arthofer      

 

TOP. 7.)  Haftungsübernahme für ein Darlehen des Museumsvereines.

 

Dieser TOP. wird vom Bürgermeister abgesetzt.

 

 

TOP. 8.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

In Anbetracht des zu Ende gehenden Jahres und der in diesem Jahr letzten Gemeinderatssitzung gibt der Bürgermeister einen kleinen Überblick über das Jahr 1998.

 

Der Gemeinderat hat in 11 Sitzungen insgesamt 99 TOP. behandelt. 95 TOP. wurden einstimmig genehmigt. Die Ausschüsse haben ihre Aufgaben wahrgenommen und zwar

der Bauausschuss in 4 Sitzungen,

der Prüfungsausschuss in 3 Sitzungen,

der Umweltausschuss in 1 Sitzung,

der Kulturausschuss in 3 Sitzungen

der Wohnungsausschus in 6 Sitzungen,

der Sanitätsausschuss in 1 Sitzung und

der Personalbeirat in 1 Sitzung.

Im Standesamt wurden 12 Paare getraut und im Gemeindegebiet sind 30 Geburten und 12 Sterbefälle zu verzeichnen. Es wurden im Jahr 1998 ca. 99.500 m3 Wasser verbraucht und rund 86.000 m3 Schutzwässer entsorgt. Im Gemeindegebiet sind 84 Hunde gemeldet.

Von der Baubehörde wurden 7 Wohnhausneubauten, 2 Gartenhütten, 6 Ölfeuerungen, 1 Dachgeschoßausbau, 2 Garagenneubauten, 1 Zu- und Umbau, 5 Baufertigstellungsanzeigen, 1 Funkanlage, 1 Holzmuseum und 3 Abbrüche genehmigt.

Die Gemeindebücherei besitzt zur Zeit 1.429 Bücher und dazu werden noch laufend ca. 100 Bücher von der Wanderbücherei zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde unterstützt laufen die örtlichen Vereine und Organisationen. Es wurden so in diesem Jahr bereits 16.584 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt. Bei der Auswertung der Volkszählung 1991 wurden für unsere Gemeinde 1902 Einwohner registriert. Der jetzige Einwohnerstand ist um 130 Personen gestiegen und beträgt nun 2.032 Hauptwohnsitze. Mit Wohnsitz sind in Riedau 88 Personen gemeldet. Gesamteinwohnerstand: 2.120 .

Die Volksschule Riedau besuchen 118 Schulkinder, die Hauptschule Riedau 209 Schüler, dabon 88 Schüler aus Riedau, 89 Schüler aus Zell/Pram, 31 Schüler aus Dorf/Pram und 1 Schüler aus Taiskirchen. 161 Kindern nehmen an der Schülerausspeisung teil, davon 141 von der Hauptschule, 8 Volksschule und 12 vom Kindergarten. 132 Schüler sind Fahrschüler.

Durchgeführte Vorhaben im Jahr 1998:

* Kanalanschlüsse in Ottenedt, Schwaben und Pomedt

* Sanierung der Klosterstraße mit Austausch der Wasserschieber

* Verlegung von Straßenbeleuchtungskabeln in Schwabenbach und Klosterstraße

* Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Klosterstraße

* neue Straßenbeleuchtung entlang des Schulweges.

* Errichtung des Schulweges mit Prambrücke

* Fertigstellung der Rollerskatebahn

* Asphaltierung der Güterwege Hirschleiten, Berg und Schwaben

* Dorferneuerung - Gründung der Arbeitskreise und Workshop in St. Magdalena

Riedau wurde in das Programm Dorfentwicklung beim Amt der O.Ö. Landesregierung aufgenommen.

 

Am 14. Dezember 1998 hat Herr Ing. Pollhammer vom Amt der O.Ö. Landesregierung beim Marktgemeindeamt Riedau eine hochbautechnische Stellungnahme zum Raumerfordernisprogramm für den Bauhof abgegeben. Folgendes Raumprogamm kann genehmigt werden:

Garagenfläche 150 m2, Splittlager als Großgarageneinheit 50 m2, Abstellraum für Kleinmaschinen und Winterdienstgeräte 50 m2, Werkstätte 20 m2, Magazin 15 m2, Lagerraum für Verkehrszeichen und Mülltonnen (ev. im Obergeschoß) 30 m2, Lagerfläche für Winterdienstzubehör 30 m2 (ev. als überdachtes Freilager), Aufenthaltsraum mit Sanitärgruppe 25 m2. Zu den geplanten Lagerräumen für Vereine wurde von ihm erwähnt, dass in Anbetracht der Kostenentwicklung eventuell anderweitige, günstigere Lösungen überlegt werden könnten. Da das Bauhofgebäude eingezäunt und verschlossen wird, ist die Integrierung eines Raumes für den Siedlerverein nicht günstig. Gerade zum Wochende ist ein An- und Abtransportieren der Geräte des Siedlervereines anzunehmen und das Versperren des Bauhofgeländes vielleicht nicht immer gewährleistet.

 

GR. Hintermayr stellt die Frage, ob ein eigener Anbau möglich wäre. Dies wird vom Bürgermeister bejaht, es soll aber nicht in dieser Sitzung über diese Angelegenheit weiter diskutiert werden.

 

Der Bürgermeister bringt den Mitgliedern des Gemeinderates zur Kenntnis, dass in der letzten Sitzung des Sozialhilfeverbandes der Bau eines Pflegeheimes in Zell/Pram genehmigt wurde. Ausmaß: 40-45 Pflegebetten, zusätzlich für Promente Infirnis 15-20 Heimplätze für geistig Behinderte und noch zusätzlich eine Ausbildungsstätte für Betreuungspersonal und eine psychosoziale Beratungsstelle.

In Schärding wurde das Familienzentrum fertiggestellt, dafür bekommt der Sozialhilfeverband Schärding einen Landesfamilienpreis. Diese Beratungs-Einrichtung ist sehr wichtig, da ein Heimplatz für ein Kind im Jahr rund S 500.000,-- kostet.

Im Bezirk Schärding verteilen 302 Mitglieder “Essen auf Rädern”, d.s. rund 54.000 Portionen im Jahr.

 

 

TOP. 9.)  Allfälliges.

 

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 




Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.11.1998 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.45 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: