Lfd.Nr. 17 Jahr 1999
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 01. März 1999
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner 14. GR. Anita Wolschlager
03. GV. Franz Stiglmayr 15. GR. Walter Ebner
04. GR. Herbert Leitner 16. GR. Maria Weiretmaier
05. GR. Berta Scheuringer 17. GR. Johann Leitner
06. GR. Franz Köstlinger 18. GV. Gottfried Weilhartner
07. GR. Wolfgang Kraft 19. GR. Ernst Hintermayr
08. GR. Franz Mitterhauser 20.
09. GR. Friedrich Raschhofer 21.
10. GR. Monika Tallier 22.
11. GV. Anna Wolschlager 23.
12. GR. Günter Ortner 24.
13. GR. Rudolf Hosner 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Franz Wimmer für GV. Elfriede Kopfberger
GR. Klaus Kemer für GR. Gerhard Berghammer
GR. Manfred Fattinger für GR. Heinrich Ruhmanseder
GR. Karl Wagneder für GR. Ulrike Reisinger
GR. Markus Grafendorfer für GR. Harald Parzer
GR. Herta Aigner für GV. Franz Schabetsberger
Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Gumpinger Adolf.
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. Kopfberger Elfriede
GR. Gerhard Berghammer
GR. Heinrich Ruhmanseder
GR. Ulrike Reisinger
GR. Harald Parzer
GV. Franz Schabetsberger
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): FI. Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.02.1999
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.01.1999 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Bürgermeister Ing. Demmelbauer nimmt die Angelobung des Herrn GR. Markus Grafendorfer vor.
Tagesordnung:
1. Finanzierungsplan für den Ankauf der Liegenschaft Riedau 89 (Musikschule).
2. Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Riedau und den Ehegatten
Moritzhuber.
3. Kindergartentransport; Vertrag mit dem Unternehmer Stiglmayr.
4. Temelin-Schilling.
5. Verlängerung der Betriebszeiten in Gastgärten.
6. Neuregelung des Nenngeldes und der Preisgelder für den Pferdemarkt.
7. Bericht des Vorsitzenden des Personalausschusses.
8. Verleihung des Amtsleiterpostens an Frau Gehmaier Katharina.
9. Bericht des Bürgermeisters.
10. Allfälliges.
TOP. 1.) Finanzierungsplan für den Ankauf der Liegenschaft Riedau 89
(Musikschule).
Eine Abordnung der Gemeinde sprach im Jänner bezüglich Finanzierung des Musikschulbaues bzw. Ankauf der Liegenschaft Kaltenbrunner bei Landeshauptmann-Stellvertreter Fritz Hochmair vor. Es wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass vor 2001 keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Das Ersuchen war, dass die Marktgemeinde trotzdem den Ankauf des Gebäude tätigen und mit den Planungen beginnen darf. Diese Zusage hat die Marktgemeinde nun von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hochmair erhalten. Der Kaufpreis von S 5,000.000,-- wurde mit den Besitzern Kaltenbrunner bereits vereinbart. Es muss nun vom Gemeinderat ein Finanzierungsplan für den Kauf der Liegenschaft Riedau 89 genehmigt werden. Da noch keine schrifltichen Zusagen über Landes- und Bedarfszuweisungsmittel vorliegen, darf auch die 2/3-Förderung im Finanzierungsplan nicht aufscheinen. Der gesamte Kaufpreis in diesem Finanzierungsplan scheint derzeit als Anteilsbetrag des ordentlichen Haushaltes der Marktgemeinde Riedau auf. Wenn schriftliche Zusagen über Landes- und Bedarfszuweisungsmittel eintreffen, ist der Finanzierungsplan abzuändern, teilt Bürgermeister Ing. Demmelbauer mit.
Wenn die Marktgemeinde Riedau den Hauskauf ohne Bewilligung durch das Land O.Ö. durchführt, bekommt die Gemeinde für den Ankauf keine Förderungsmittel und müsste den gesamten Kaufpreis alleine bezahlten. Es ist also daher unbedingt erforderlich, vor Erstellung des Kaufvertrages die "§ 86-Bewilligung" zu erreichen. Dazu ist die Erstellung dieses Finanzierungsplanes erforderlich, teilt Gem.Sekr. Gumpinger mit.
Es stellt der Bürgermeister den Antrag, folgenden Finanzierungsplan zu genehmigen und dem Amt der O.Ö. Landesregierung vorzulegen:
Z. 320-1999-G/Ge
F I N A N Z I E R U N G S P L A N
für den Ankauf der Liegenschaft Riedau 89
zur Errichtung der Musikschule
Gesamtkaufpreis S 5,000.000,--
Da bisher keine schriftliche Zusage über Landes- und Bedarfszuweisungsmittel vorliegen, darf die 2/3-Förderung im Finanzierungsplan nicht aufscheinen. Es werden lt. üblicher Finanzierung für die Errichtung von Musikschulen Landeszuschüsse von der Abt. Kultur und Bedarfszuweisungsmittel von der Abt. Gemeinden mit je 1/3-Anteil von den für den Musikschulbau anerkannten Kosten von S 4,000.000,-- erwartet. Lauf Mitteilung der O.Ö. Landesdirektion, Z. K-Imd-050123/6ad-1998/Rellei vom 20.10.1998, wurde der Kostenanteil für die Musikschule von der Landesbaudirektion mit S 4,000.000,-- bewertet.
Ggst. Finanzierungsplan wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 1.3.1999 genehmigt.
Der Bürgermeister:
GR. Ortner stellt fest, dass es zwar keine schriftlichen Genehmigungen, wohl aber Zusagen gibt. Dies wird vom Bürgermeister bestätigt. GR. Ortner erkundigt sich über den Unterschiedsbetrag vom Gesamtkaufpeis S 5,000.000,-- und der geförderten Kaufpreissumme von S 4,000.000,--. Jener Teil des Hauses, welcher für ein Geschäft und als JIZ verwendet werden soll, wurde mit S 1,000.000,-- bewertet und wird vom Land nicht gefördert, teilt der Bürgermeister mit.
GV. Dir. Weilhartner teilt mit, dass seine Fraktion diesem Finanzierungsplan zustimmen wird.
Beschluss: Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Antrag des
Bürgermeisters zu.
TOP. 2.) Kaufvertrag zwischen der Marktgemeinde Riedau und den Ehegatten
Moritzhuber.
Im Zuge der Kanalisation von BA 01 wurde der Bau eines weiteren Rückhaltebeckens neben der Unterführung der Bundesbahn in Vormarkt vorgesehen. Es war dazu erforderlich vom Grundbesitzer Moritzhuber ein Grundstück im Ausmaß von 700 m2 anzukaufen. Bei der damaligen wasserrechtlichen Verhandlung wurde bereits eine diesbezügliche Vereinbarung mit dem Grundbesitzer getroffen und auch bereits vom Gemeinderat beschlossen. Die Vermessung und Bezahlung der Restsumme von S 25.000,-- wurde ursprünglich für die Zeit der Errichtung dieses Bauwerkes zurückgestellt. Der Bau dieses Rückhaltebeckens war bisher noch nicht erforderlich, die Besitzverhältnisse sollen nun aber geregelt werden. Deshalb wurde die Vermessung durchgeführt. Folgender Kaufvertrag mit der Bezahlung des Restbetrages wäre nun vom Gemeinderat zu genehmigen, erklärt der Vorsitzende:
Kaufvertrag
geschlossen am heutigen Tage zwischen Herrn Hubert M o r i t z h u b e r, geb. 04.10.1923, und Frau Katharina M o r i t z h u b e r, geb. 27.07.1927, Pensionistensehegatten, 4752 Riedau, Vormarkt 19, als Verkäufer einerseits, und der M a r k t g e m e i n d e R i e d a u, 4752 Riedau, als Käuferin andererseits, wie folgt:
I.
Herr Hubert Moritzhuber, geb. 04.10.1923, und Frau Katharina Moritzhuber, geb. 27.07.1927, verkaufen und übergeben je zur Hälfte und die Marktgemeinde Riedau kauft und übernimmt aus dem Gutsbestande der den Ersteren zu gleichen Teilen gehörigen Liegenschaft EZ. 21 KG. 48138 Vormarkt-Riedau, das neue Grundstück 57/5 LN laut Lageplan des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer, Zivilgeometer in Peuerbach, vom 14.08.1998, GZ. 1023/98, im ermittelten Ausmaße von 700 m2, so wie dieses Grundstück derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welchen die Verkäufer das Vertragsobekt bisher besessen und benützt haben, bzw. zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen waren, zum einverständlich vereinbarten Kaufpreis von S 200,-- pro m2, demnach zu einem Gesamtkaufpreis von ............ S 140.000,--, in Worten: Schillinge einhundertvierzeigtausend, dessen vor Vertragsfertigung erfolgte Bezahlung durch die Verkäufer hiemit vertraglich bestätigt wird.
II.
Weiters verpflichtet sich die Marktgemeinde Riedau, für zehn Bäume sowie für die im Rahmen der Bauausführung auftretenden Flurschäden auf dem Nachbargrundstück einen Betrag von ... S 25.000,--
in Worten: Schillinge fünfundzwanzigtausend, binnen 14 Tagen nach Eintritt der Schäden bar zu bezahlen oder auf ein von den Verkäufern bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Kreditinstitut spesen- und abgabenfrei zu überweisen.
III.
Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages werden nach den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlungen ausdrücklich bewilligt:
in EZ. 21 KG. 48138 Vormarkt Riedau:
die Abschreibung des neuen Grundstückes 57/5 LN von der Stammliegenschaft, hiefür die Eröffnung einer neuen Grundbuchseinlage in der KG. 48138 Vormarkt-Riedau und hierauf die Einverleibung des Eigentumsreches für die Marktgemeinde Riedau.
IV.
Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr, gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem Tage vollzogen. Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.
V.
Für eine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wird seitens der Verkäufer nicht gehaftet, wohl aber dafür, daß das Vertragsobjekt vollkommen lastenfrei in den Besitz der Käuferin gelangt. Eine allfällige Lastenfreistellung ist durch die Verkäufer unverzüglich zu bewerkstelligen.
VI.
Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages, sowie mit einer allfälligen Lastenfreistellung im Zusammenhang stehenden Kosten, Stempel, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer, hat die Käuferin zu tragen.
VII.
Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft von der Ausstellung einer Negativbestätigung oder von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung abhängig. Die Parteien erklären, im internen Verhältnis bereits durch die Unterfertigung an diesen Vertrag gebunden zu sein.
VIII.
Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft sowie nach Vorliegen der finanzamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann. Eine Ranganmerkung für die Veräußerung wird vereinbart.
IX.
Die Käuferin erteilte dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.
X.
Für die in diesem Vertrag übernommenen Verbindlichkeiten haften die Verkäufer zu ungeteilten Hand.
XI.
Die Parteien erklären an Eidesstatt, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer zu sein.
XII.
Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.
XIII.
Die Parteien erklären im Sinne des § 9 der O.Ö. Bauordnung 1994, daß das abzuschreibende Grundstück zu keinem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehört und daß dieses Grundstück auch nicht bebaut ist.
XIV.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau erklärt, daß dieser Vertrag keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.
XV.
Dieser Vertrag wird in einem einzigen, der Käuferin gehörigen Original errichtet. Die Verkäufer erhalten auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.
GR. Ortner ersucht um Auskunft bezüglich der restlichen S 25.000,--. Gem.Sekr. Gumpinger teilt dazu mit, dass diese Angelegenheit bereits in der wr. Bewilligung und der Gemeinderatssitzung vom 30.10.1986 beraten und genehmigt wurde. Laut Auskunft von Herrn Notar Dr. Holzinger ist zur grundbücherlichen Durchführung die Erstellung eines Kaufvertrages unbedingt erforderlich und dieser Kaufvertrag liegt nun eben vor.
GV. Dir. Weilhartner stellt den Antrag, den vorliegenden Kaufvertrag und die Bezahlung des Restbetrages von S 25.000,-- zu genehmigen.
Beschluss: Es stimmen alle Gemeinderatsmitglieder diesem Antrag zu.
TOP. 3.) Kindergartentransport; Vertrag mit dem Unternehmer Stiglmayr.
Es berichtet Bürgermeister Ing. Demmelbauer, dass aufgrund der neuen Gesetzeslage der Abschluss eines neuen Vertrages mit dem Unternehmer Stiglmayr erforderlich ist. Eine Änderung ist deshalb eingetreten, da ab Jänner 1999 nicht mehr als sieben Kinder, bisher waren es 12 Kinder, in einem Kleinbus transportiert werden dürfen. Weiters ist der Unternehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kindergartenkinder in PKWs und Kombinationskraftwagen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, nur befördert werden dürfen, wenn dabei geeignete, der Größe und dem Gewicht der Kinder entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden, welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern können; falls die Sitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, sind die Prallwände so auszustatten, dass sich die Kinder nicht anstoßen und verletzen können, wenn sie bei einer plötzlichen Geschwindigkeitsverminderung des Fahrzeuges nach vorne geschleudert werden.
Vizebürgermeister Gahleitner erklärt, dass eben aufgrund dieser gesetzlichen Änderung der Gemeinderat mit dem Unternehmer den Vertrag neu abschließen muss. Er stellt den Antrag, vorliegenden Vertrag mit dem Transportunternehmer Stiglmayr zu genehmigen:
V E R T R A G
Die Marktgemeinde Riedau, vertreten durch die zeichnungsbefugten Organe der Gemeinde (im folgenden kurz Gemeinde genannt) einerseits und Herrn Franz Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66 (im folgenden kurz Unternehmer bezeichnet) andererseits vereinbaren zur Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern folgendes:
1.
Der Unternehmer verpflichtet sich, mit den von ihm betriebenen Omnibussen oder Personenkraftwagen (Kombinationskraftwagen) im Gelegenheitsverkehr die Kindergartenkinder des Kindergartens der Marienschwestern vom Orden Karmel im Rahmen des Einsatzplanes gemäß dem Vertragspunkt 2 unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Richtlinien der O.Ö. Landesregierung für die Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transportes von Kindergartenkindern zu befördern.
Die Beförderungsleistung ist auf Grund der gültigen Konzession vom 09.02.1979, Zl. VerkGe-806-1979, für die Zeit des jeweiligen Kindergartenjahres zu erbringen.
2.
Die Beförderung der Kindergartenkinder erfolgt nach dem zu Beginn des jeweiligen Kindergartenarbeitsjahres einvernehmlich erstellten Einsatzplanes unter genauer Angabe der Fahrtstrecke und der Halte(Sammel)stellen. Eine Änderung des erstellten Einsatzplanes kann nach Bedarf (z.B. bei einer Änderung der Kindergartenbetriebszeiten, längerfristiger Verhinderung oder Abmeldung von Kindern vom Kindergartenbesuch) oder bei geänderten Fahrverhältnissen einvernehmlich erfolgen.
Die Vergütung gemäß dem Vertragspunkt 6. ist einer dadurch bedingten Änderung der Beförderungsleistung anzupassen. Bei einer vorübergehenden kurzfristigen Verhinderung eines zu befördernden Kindes am Kindergartenbesuch erfolgt keine Änderung des Einsatzplanes.
3.
Für die Beförderung der Kinder werden eingesetzt:
4 Kraftfahrzeuge mit je 8 behördlich zugelassenen Sitzplätzen.
Bei Ausfall eines dieser Kraftfahrzeuge kann ein anderes geeignetes Kraftfahrzeug eingesetzt werden.
Der Kindergartenbus ist als solcher zu kennzeichnen.
Als Begleitperson fungiert die jeweils vom Unternehmer bekanntzugebende Person.
4.
Die Verpflichtung zur Beförderung der Kindergartenkinder besteht nur an Kindergartentagen. Die Kindergartenbesuchstage werden monatlich von der Leitung des Kindergartens dem Unternehmer und dem Gemeindeamt rechtzeitig, möglichst monatlich im vorhinein, bekanntgegeben. Der Unternehmer führt die Beförderung der Kindergartenkinder nach Vertragspunkt 2 durch und verpflichtet sich, die Fahrtzeiten genau einzuhalten.
5.
Der Unternehmer verpflichtet sich, den Transport der Kindergartenkinder im Rahmen seines Unternehmens durchzuführen; die Beauftragung eines Subunternehmers kann nur im Einverständnis mit der Gemeinde erfolgen.
6.
Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2 für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von S 10,38 incl. der gesetzlichen MwSt pro gefahrenem Kilometer. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Marktgemeinde Riedau bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitpersonen und deren Vertretung hat der Unternehmer zu sorgen.
Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiffeisenbank Riedau, Konto Nr. 113.936, zu überweisen.
7.
Der Unternehmer ist verpflichtet, der Gemeinde zu Unrecht erhaltene Vergütungen für Kindergartentransporte sogleich zurückzuerstatten.
8.
Der Unternehmer verpflichtet sich, der Gemeinde in die Berechnungsgrundlagen volle Einsicht zu gewähren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
9.
Die Gemeinde ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn der Unternehmer trotz einer schriftlichen Aufforderung zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
10.
Der Unternehmer verpflichtet sich, die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung der Gewerbeberechtigung (Konzession) der Gemeinde jeweils unverzüglich zu melden
11.
Als Kleinbusse dürfen nur geschlossene Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit neun Sitzplätzen - einschließlich Fahrersitz - verwendet werden.
Gemäß § 106 Abs. 6 KFG 1967 dürfen hiebei nicht mehr als 7 Kinder und eine erwachsene Begleitperson befördert werden. Es darf in jedem Fall nur ein nach allen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen geeignetes Transportfahrzeug verwendet werden.
Beim Transport von Kindergartenkindern ist im Interesse ihrer Sicherheit unbedingt zu berücksichtigen, daß insbesondere die kleineren unter ihnen, die noch nicht fähig sind, sich im Gefahrenfall - auch wenn es sich etwa nur um eine Schnellbremsung des Kraftfahrzeuges handelt - richtig zu verhalten und sich vor Verletzungen im Fahrzeug zu schützen.
Der Unternehmer verpflichtet sich:
a) dafür zu sorgen, dass die Kindergartenkinder in Personenkraftwagen und
Kombinationskraftwagen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet
sind, nur befördert werden, wenn dabei geeignete, der Größe und dem
Gewicht der Kinder ntsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet
werden, welche die Gefahr von Körperverletzungen bei einem Unfall verringern können;
b) falls die Sitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, sind die Prallwände (Rückwände der vorderen Sitzreihe) vor jenen Sitzreihen, in denen die kleineren Kinder untergebracht werden, so auszustatten, daß sich die Kinder nicht hart anstoßen und verletzen können, wenn sie bei einer plötzlichen Geschwindigkeitsverminderung des Fahrzeuges (Schnellbremsung, Anstoß etc.) nach vorne geschleudert werden
(Beispiel: Polsterung der Prallwände);
c) der Kraftfahrzeuglenker ist zu verpflichten,
- beim Transport von Kindergartenkindern größtmögliche Sorgfalt und
Aufmerksamkeit walten zu lassen,
- die ordnungsgemäße Verwendung der Rückhalteeinrichtungen sicherzustellen
und zu kontrollieren; die Begleitperson hat den Lenker hiebei zu unterstützen.
12.
Der Lenker von Kraftfahrzeugen zum Transport von Kindergartenkindern muß besonders vertrauenswürdig sein und einen sogenannten “Schülertransportausweis” (§ 16 Abs. 1 der Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr) besitzen (siehe BO 1994, BGBl. Nr. 951 i.d.F.d.Novelle BGBl.Nr. 1028/1994).
13.
In jedem Fall müssen die maßgeblichen straßenverkehrs- und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen genauestens eingehalten werden.
14.
Es ist unvertretbar, ein Kindergartenkind an einer Haltestelle alleine aussteigen zu lassen. Die Begleitperson muß das Kind bis zum Eintreffen der Eltern beaufsichtigen, sofern sie es nicht einer geeigneten Person an der Haltestellen überantworten kann, oder das Kind zum Kindergarten zurückbringen. In diesem Fall muß mit den Eltern vereinbart werden, wer in Ausnahmesituationen nach Ablauf der regulären Öffnungszeit des Kindergartens verständigt werden sollte.
15.
Der Unternehmer hat eventuelle Unpünktlichkeiten der Kindergartenleitung oder der Eltern bei der Abholung der Kinder an den Abholorten der Gemeinde zu melden.
16.
Der Unternehmer bestätigt ausdrücklich die Kenntnisnahme der im Vertragspunkt 1 genannten Richtlinien der OÖ. Landesregierung über die Gewährung von Landesbeiträgen zum Transport von Kindergartenkindern.
17.
Dieser Vertrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung rückwirkend ab 01.01.1999 in Kraft.
Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
Der Vertrag erlischt, wenn der Unternehmer zur Ausübung des Gewerbes nicht mehr berechtigt ist oder über das Vermögen des Unternehmers das Konkursverfahren eröffnet wird.
Dieser Vertrag wurde mit Beschluß des Gemeinderates vom 01. März 1999 genehmigt.
Der Unternehmer: Für die Gemeinde:
GV. Wolschlager gibt die Zustimmung zu diesem Vertragsabschluss.
GV. Stiglmayr erklärte sich schon zu Beginn dieses TOP. für befangen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Vizebürgermeisters
zu. GV. Stiglmayr erklärte sich für befangen.
TOP. 4.) Temelin-Schilling.
Die O.Ö. Überparteiliche Plattform gegen Atomgefahr ersucht die Marktgemeinde Riedau um den sogenannten “Temelin-Schilling”, also pro Einwohner und Jahr 1 Schilling zur finanziellen Unterstützung für die Verhinderung von Temelin, gibt der Vorsitzende bekannt. Er stellt diese Angelegenheit zur Diskussion.
GR. Wagneder erklärt, dass lt. Gemeinderatsbeschluss auswärtige Vereine finanziell nicht unterstützt werden. Er stellt den Antrag, das Ansuchen der O.Ö. Überparteilichen Plattform gegen Atomgefahr abzulehnen.
GV.Dir. Weilhartner erklärt, dass er zwar auch gegen das Atomkraftwerk Temelin, das geplante Atommüll-Lager in Dukovany sowie gegen die Uranaufbereitungsanlage Mydlovary ist, für eine finanzielle Unterstützung spricht er sich aber nicht aus. Auch andere Vereinigungen wollen den Einwohner-Schilling, wie z.B. Tierschutzverein.
Außerdem stellt sich die Frage, ob diese Spendengelder wirklich immer effizient eingesetzt werden.
GR. Ortner teilt mit, dass der Bürgermeister ermächtigt wurde, derartige Ansuchen bereits alleine auszuscheiden.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP 5.) Verlängerung der Betriebszeiten in Gastgärten.
Dieser Punkt behandelt kein einfaches Thema, erklärt der Vorsitzende. Es geht um die Verlängerung der Betriebszeiten in Gastgärten. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass an schönen, warmen Sommertagen die Gäste erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgehen und dann nach ein bis zwei Stunden den Gastgarten bereits wieder verlassen müssen. Diese Angelegenheit wurde in der letzten Bürgermeisterkonferenz besprochen. Prinzipiell kann die Verlängerung der Betriebszeiten in Gastgärten nicht für das ganze Gemeindegebiet beantragt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass der Landeshauptmann für ganz bestimmte Gebiete Ausnahmeregelungen bis 24.00 Uhr bewilligt. Diese Regelung soll vorerst befristet auf das Kalenderjahr 1999 und somit für die Sommerzeit des Jahres 1999 gelten.
Vier Riedauer Wirte (Autzinger, Gintenreiter, Laufenböck und Mitter) möchten diese Ausnahmeregelung.
GR. Stiglmayr stellt den Antrag, für die Riedauer Wirte Autzinger, Gintenreiter, Laufenböck und Mitter eine Ausnahmeregelung für eine Verlängerung des Gastgartenbetriebes bis 24.00 Uhr, befristet auf ein Jahr, beim Landeshauptmann, zu beantragen.
Die FPÖ-Fraktion wird einer Verlängerung nur dann zustimmen, wenn die betroffenen Anrainer vorher befragt und mehrheitlich zugestimmt haben, erklärt GV. Dir. Weilhartner. Die Lebensqualität der Marktplatzbewohner wurde schlechter. Junge Leute investieren kein Geld, um im Marktbereich alte Häuser zu sanieren, sie bauen lieber am Ortsrand einen neues Haus. Anstatt einer Zunahme erfolgt derzeit eine Abnahme der Bevölkerung im Marktbereich. Es wird nur mit ruhigem Gewissen zugestimmt, wenn Anrainer befragt werden. Ansonsten kann nicht zugestimmt werden.
GR. Hosner gibt zu bedenken, dass aus Erfahrungsgründen nur wenige Abende dazu einladen bis 24.00 Uhr, um im Gastgarten zu sitzen. Es soll im heurigen Jahr dieser Versuch gestartet werden.
Selbst der Gemeinderat ist schon bis 24.00 Uhr nach einer Gemeinderatssitzung im Gastgarten gesessen. Eine Verlängerung stellt nur eine Legalisierung des IST-Zustandes dar, stellt GV. Wolschlager fest.
In der weiteren Diskussion werden die Vor- und Nachteile einer Verlängerung der Betriebszeiten in Gastgärten beraten.
Es stellt der Bürgermeister fest, dass für eine Meinungsbildung keine Zeit mehr besteht. Es ist ein Termin von der Landesregierung vorgegeben und es ist leider nicht mehr möglich, selbst wenn wir möchten, eine Befragung zu starten. Die Gemeinderatsmitglieder können sich jetzt nur für ein JA oder NEIN entscheiden.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer lässt über den Antrag von GV. Stiglmayr abstimmen.
Beschluss: 20 JA-Stimmen, 5 NEIN-Stimmen
Zustimmung erfolgt durch Bgm. Ing. Demmelbauer, Vizebgm. Gahleitner
GV. Stiglmayr, GR. Herbert Leitner, GR. Scheuringer, GR. Köstlinger,
GR. Kraft, GR. Mitterhauser,GR. Raschhofer, GR. Tallier, GR. Anna Wol-
schlager, GR. Ortner, GR. Hosner, GR. Anita Wolschlager, GR. Ebner,
GR. Weiretmaier, GR. Johann Leitner, GR. Wimmer, GR. Kemer, GR.
Aigner
NEIN-Stimmen: GV.Dir. Weilhartner, GR. Hintermayr, GR. Fattinger, GR.
Wagneder, GR. Grafendorfer
TOP. 6.) Neuregelung des Nenngeldes und der Preisgelder für den Pferdemarkt.
Dass das Preisgeld bei Paaren beim Pferdemarkt zu nieder ist, darauf wurde der Bürgermeister schon mehrmals hingewiesen. Deshalb wurde nun bei den umliegenden Gemeinde, welche ebenfalls einen Pferdemarkt veranstalten, Auskünfte über die Höhe der Preisgelder sowie über das Nenngeld eingeholt. Es hat sich gezeigt, dass die Marktgemeinde Riedau mit dem Preisgeld von S 400,-- für Einzelpferde mit anderen Gemeinden gleich liegt (Neumarkt i.H.: S 400,--, Pram S 450,--, Ried/I. S 400,--). Bei den Preisen für Paare liegt Riedau jedoch mit den derzeit ausbezahlten S 650,-- bzw. 600,-- zurück (Neumarkt i.H. S 800,--, Pram S 900,--, Ried/I. S 700,--). Daher haben beim Pferdemarkt Riedau schon mehrere Pferbesitzer zwei Pferde als Einzelpferde und nicht als Paare aufgetrieben, da sie dadurch finanziell besser ausgestiegen sind. In Riedau beträgt das Nenngeld schon seit Jahrzehnten S 20,--. In den umliegenden Gemeinden werden S 50,-- und S 40,-- verlangt.
Der Bürgermeister schlägt vor, dass bereits beim Pferdemarkt 1999 bei den Paaren moderat das Preisgeld um S 100,-- angehoben wird. Das Nenngeld soll ab dem Jahr 2000 auf S 50,--angehoben werden.
GR. Hosner stellt den Antrag, ab sofort die Preisgelder für Paare generell um S 100,-- und das Nenngeld ab dem Pferdemarkt 2000 auf S 50,-- zu erhöhen.
Beschluss: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP 7.) Bericht des Vorsitzenden des Personalausschusses.
Es berichtet der Bürgermeister, dass am 8.2.1999 die 5. Sitzung des Personalbeirates der Marktgemeinde Riedau stattgefunden hat. Zu dieser Sitzung wurde auch Frau Schlager Regina eingeladen, die großteils das Gespräch geleitet hat. In dieser Sitzung wurde ein Anforderungsprofil für die Ausschreibung des frei werdenden Postens in der Buchhaltung erarbeitet. Die Ausschreibung ist ja allen bekannt, da mittlerweile die Gemeindemitteilung an jeden Haushalt ergangen ist. Es gab eine interessante und konstruktive Arbeit, an der sich die Mitarbeiter des Personalbeirates rege beteiligt haben.
Nun liegen 17 Bewerbungen vor, davon sechs Riedauer Gemeindebürger und 1ehemalige Riedauerin. Die nächste Sitzung findet am 4. März 1999 statt. Bei der kommenden Sitzung werden die Bewerbungen mit Hilfe des Anforderungsprofiles bewertet und am 8. März 1999 werden die fünf besten Bewerber zu einem Informationsgespräch eingeladen.
Der nächste TOP behandelt eine Personalangelegenheit. Es wird die Öffentlichkeit gebeten den Sitzungssaal zu verlassen.
TOP 8.) Verleihung des Amtsleiterpostens an Frau Gehmaier Katharina.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Die Zuhörer werden wiederum in den Sitzungssaal gebeten.
TOP. 9.) Bericht des Bürgermeisters.
Vorige Woche hat wiederum eine Besprechung mit der Bundesbahn und zwar mit Gemeinde Zell/Pram, Gemeinde Riedau, Vertretern der Bundesbahn und der Landesstraßenverwaltung stattgefunden. Die Terminisierung ist so, dass ab Herbst d.J. ganz konkret mit der Planung der ÖBB begonnen wird. Der Bauabschnitt Andorf dürfte in zwei Jahren fertig werden, dann soll unmittelbar in Riedau begonnen werden. Die wesentlichsten Punkte waren in erster Linie der Lärmschutz und hier braucht die Gemeinde Riedau bis Ende Mai 1999 einen Gemeinderatsbeschluss zu folgender Frage: “Wollen wir eine Studie (nur Lärmschutz) über die Möglichkeit eines Lärmschutzes im Bahnbereich machen”? Die Kosten dieser Studie sind S 800.000,--, davon ist der Gemeindeanteil S 200.000,--, den Rest trägt das Land und auch die Bundesbahnen. Die Kosten sind abhängig von der Länge der wahrscheinlichen Strecke wo ein Lärmschutz möglich ist und das ist in Riedau 2,7 km und zwar 1,7 km rechts der Bahn (Marktseite) und ca. 1 km links der Bahn (Schwaben, Wildhag).
Dies bedeutet aber nicht unbedingt, dass dann auch überall ein Lärmschutz gebaut wird, es ist eine prinzipielle Studie und diese Studie ist die Grundlage für die Möglichkeit, dass die Gemeinde Zuschüsse bekommt, z.B. für Lärmschutzfenster und Lärmschutzwände. Der Bürgermeister ist prinzipiell gegen die Lärmschutzwände, denn diese trennen den Ort in zwei Teile. Dies ist aber wie gesagt seine persönliche Meinung. Er ist aber sehr wohl dafür, dass für Lärmschutzfenster ein Beitrag geleistet wird. Dazu hat aber auch der Hausbesitzer einen Kostenbeitrag zu leisten. Es stellt sich nun die Frage, ob diese Studie mit den Kosten von S 200.000,-- in Auftrag gegeben werden soll, oder ob dieser Beitrag gleich den Gemeindebürgern zur Verfügung gestellt werden soll. Weiters ist folgendes zu bedenken: der Bahnhofsumbau findet statt und dazu müssen Kabel verlegt werden. Liegt die Studie vor, können wir entscheiden, ob wir in diesem Bereich eine Lärmschutzwand bzw. Lärmschutzfenster brauchen. Sollten wir zu einem späteren Zeitpunkt eine Lärmschutzwand beschließen und ist keine Studie vorhanden, dann muss die Gemeinde die Verlegung der Kabel bezahlen. Er möchte, dass diese Angelegenheit in der Gemeinderatssitzung im Mai beraten wird. Es soll aber schon vorher in den Fraktionen über diese Angelegenheit beraten werden.
Das nächste Problem stellt die Verkehrssituation dar. Zu dieser Sitzung wurde von der Marktgemeinde Riedau Herr Dipl.-Ing. Altmann vom Architekturbüro Lassy eingeladen. Bereits in der Amtszeit seines Bürgermeistervorgängers Wieser Otto wurde mit den ÖBB vereinbart, dass die Unterführung Schwaben ausgebaut wird auf maximale Größe (Spannweite 10m, Höhe 5m). Es geht nun darum, dass das westliche Gemeindegebiet von Riedau und auch die Zeller Siedlung Am Wassen sowie rund 7 km2 vom Zeller Gemeindegebiet (Blümling, Zaun, Gmeinedt...) durch diese eine Unterführung erschlossen wären. Nun ist es aber nicht sinnvoll, den Zeller Verkehr durch Riedauer Siedlungsgebiet zu leiten. Es ist nun die Alternative aufgetaucht, dass die Unterführung in Schwaben nicht so groß ausgebaut wird, ein Gehsteig wird aber unbedingt von der Gemeinde Riedau gefordert. Der Gemeinde Riedau entstehen bei einem normalen Ausbau (Höhe 4,20 m) keine Extrakosten. Die “große” Unterführung könnte dann im Gemeindegebiet Zell/Pram errichtet werden, Standort wäre die bestehende Unterführung bei der Tankstelle Bachner. Diese große Unterführung würde auf Bundesbahnkosten ausgebaut, Riedau entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Gemeinde Zell/Pram hat die Straße zu errichten. In Riedau könnte dann die alte Riedstraße wieder saniert werden, um auch für Schwerfahrzeuge eine Zufahrt zur Siedlung Schwabenbach und Schwaben zu schaffen. Im Ortsbereich würde eine Verkehrsberuhigung eintreten. Die ÖBB würde die Brücke, die derzeit eingefallen ist, sanieren, die Straßenbaukosten müsste aber die Gemeinde Riedau bezahlen.
Ein Wannenbauwerk verteuert eine derartige Unterführung sehr. Die ständigen Kosten, die für eine Unterführung anfallen (Pumpe, Strom für Wasser) müssen die Gemeinden bezahlen. Die Bundesbahn hat auch erklärt, dass die geplante Fußgängerunterfühung näher zum Bahnhof verschoben wird.
Bezüglich der Wasserführung des Baches bei der Unterfühung in Schwaben wurde mit dem Bauleiter Dipl.-Ing. König gesprochen. Da in der Ortschaft Schwabenbach der Kanal als Trennsystem errichtet wurde, wäre es möglich, einen Gully im Kreuzungsbereich in den Reinwasserkanal zu schaffen. Dieser Kanal mündet im Schwabenbach. Es ist keine teure Maßnahme, man sollte versuchsweise diesen Einlaß bauen.
Ein weiteres Problem stellt unser Bahnhof dar. Bei dieser Besprechung hätte die Marktgemeinde Riedau bereits klar sagen sollen, ob wir den Bahnhof wollen oder nicht. Auf die Frage, ob wir den Bahnhof bekommen, lautete die Antwort seitens der ÖBB: “Das können wir nicht sagen.” Folgendes Problem liegt vor: Es gibt eine Immobilienverwaltung und es gibt einen Fahrdienst. Die Vertreter beider Abteilungen waren sich selbst nicht einig, ob der Bahnhof seitens der ÖBB noch gebraucht wird oder nicht. Wenn die ÖBB für das Park-& Ridesystem Stellplätze für PKWs braucht, dann ist der Bahnhof im Weg. Außerdem wurden der Gemeinde Sanierungskosten vorgegeben von S 25 Millionen.
Der Gemeinderat wird sich bis Ende Mai entscheiden müssen, ob der Bahnhof angekauft werden soll. Die Gemeinde hat bereits versucht über Wirtschaftskammeraussendungen Betriebe im Bahnhof anzusiedeln. Es hat sich aber niemand gemeldet. Trotzdem sind auch die Vertreter der ÖBB der Meinung, dass dieser Bahnhof erhalten bleiben soll, aber nicht auf Kosten der ÖBB.
Der Gleisumbau ist so gedacht, dass in der Mitte der zwei Hauptgleise ein Inselbahnsteig mit Fahrkartenautomat errichtet wird.
TOP. 10.) Allfälliges.
GR. Ortner schlägt vor, die Bevölkerung bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der ÖBB zu befragen. Diese Angelegenheit wird allgemein beraten.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.01.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.05 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: