Lfd.Nr. 19 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 21. April 1999

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner         14. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Franz Stiglmayr      15. GR. Anita Wolschlager

04. GR. Gerhard Berghammer         16. GR. Maria Weiretmaier

05. GR. Berta Scheuringer          17. GR. Johann Leitner

06. GR. Franz Köstlinger           18. GV. Gottfried Weilhartner

07. GR. Wolfgang Kraft       19. GR. Heinrich Ruhmanseder

08. GR. Franz Mitterhauser         20. GR. Ernst Hintermayr

09. GR. Friedrich Raschhofer       21. GR. Harald Parzer

10. GR. Monika Tallier       22.

11. GV. Franz Schabetsberger       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Günter Ortner        25.

     

 

Ersatzmitglieder:

GR. Johannes Donnerbauer           für         GV. Elfriede Kopfberger

GR. Franz Wimmer                   für         GR. Leitner Herbert

GR. Herta Aigner                   für         GR. Walter Ebner

GR. Karl Wagneder                  für         GR. Ulrike Reisinger

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: Gem.Sekr. Katharina Gehmaier.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GV. Elfriede Kopfberger

GR. Herbert Leitner

GR. Walter Ebner                              

GR. Ulrike Reisinger

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  FI. Katharina Gehmaier

 


 

 

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13.04.1999

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.03.1999 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister bringt dem Gemeinderat zwei Dringlichkeitsanträge zur Kenntnis:

1. Dringlichkeitsantrag: Genehmigung einer Verleihung eines Ehrenringes.

Dieser Punkt wurde deshalb mit einem Dringlichkeitsantrag gestellt, da gegenständlicher Tagesordnungspunkt nicht auf der ordentlichen Einladung aufscheinen soll.

2. Dringlichkeitsantrag: Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung eines gedeckten

    Stahlbeton-Rundbehälters in der Ortschaft Bayrisch-Habach.

Die Aufnahme dieses TOP. erfolgt deshalb mit einem Dringlichkeitsantrag, da die Mitteilung über das Ergebnis der Anboteröffnung vom Landes-Feuerwehrkommando O.Ö. erst nach Ausschreibung der Sitzung eingelangt ist.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, beide Dringlichkeitsanträge vor dem TOP. "Bericht des Bürgermeisters" einzureihen und zu behandeln.

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Tagesordnung:

  1. Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

  2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1998.

  3. Eintrittspreise für das Freibad Riedau.

  4. Ausbau der Bahnstrecke Wels-Passau; Grundsatzbeschlüsse für

      a) Lärmschutzmaßnahmen

      b) Bahnhofsgebäude

      c) Park & Ride-Anlage

  5. Dienstbarkeitsvertrag für den Löschwasserbehälter in Bayrisch-Habach.

  6. Aktion "Windelgutschein"; Kostenbeteiligung der Gemeinde.

  7. Devolutionsantrag für Getränkesteuerbescheide.

  8. Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

  9. Vergabe einer LAWOG-Wohnung.

DA: 10. Genehmigung einer Verleihung eines Ehrenringes

DA: 11. Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung eines gedeckten Stahlbeton-Rundbe-

        hälters in der Ortschaft Bayrisch-Habach.

12. Bericht des Bürgermeisters.

13. Allfälliges.

 

TOP. 1. ) Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bedankt sich bei den Mitgliedern und beim Obmann des Prüfungsausschusses für die abgehaltene Sitzung. Er bittet den Obmann GR. Rudolf Hosner um den Bericht.

 

Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet, dass am 19. April 1999 der Prüfungsausschuss die Überprüfung des Rechnungsabschlusses vorgenommen hat. Er gibt die Einnahmen und Ausgaben wie folgt bekannt:

 

Ordentlicher Haushalt   Einnahmen   S 36,258.085,--

                        Ausgaben    S 35,775.934,17

                        Überschuss  S      482.150,83

 

Außerordentlicher Haushalt Einnahmen     S 5,744.220,38

                        Ausgaben    S 6,859.231,90

                        Abgang      S 1,115.011,52

 

somit ergibt sich ein Effektivabgang von S 632.860,69.

 

Es wurden die einzelnen Haushaltsposten durchgesehen. Die vom Gemeindeamt angeführten Begründungen bei größeren Abweichungen wurden durchbesprochen. Bemerkt wird dazu, dass beim Sportplatz die Stromkosten um S 15.000,-- gegenüber dem Jahr 1997 gestiegen sind (1997: 30.148 KW, 1998: 34.998 KW).

Der Rechnungsabschluss wurde für in Ordnung befunden.

 

Unter TOP. 2) Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht. Bezüglich der Stromkosten beim Sportplatz teilt er mit, dass der erhöhte KW-Verbrauch durch den Winter zu erklären ist, der relativ lang war. Es werden derzeit täglich von den Bademeistern Aufzeichnungen über den Stromverbrauch am Sportplatz gemacht. Er hat bereits mit den Verantwortlichen des SV Riedau gesprochen. Auch die Funktionäre des Sportvereines sind daran interessiert, dass diese Angelegenheit geregelt wird.

GV. Schabetsberger erklärt dazu, dass die Abrechnung aber per 31.12. 98 erfolgte.

 

 

TOP.  2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1998.

 

 

Es teilt der Vorsitzende mit, dass der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 1998 ordnungsgemäß kundgemacht wurde und der Prüfungsausschuss die Überprüfung am 19.4.1999 durchgeführt hat. Es werden von ihm die Summen des Rechnungsabschlusses wie folgt zur Kenntnis gebracht:


 

Ordentlicher Haushalt   Einnahmen   S 36,258.085,--

                        Ausgaben    S 35,775.934,17

                        Überschuss  S      482.150,83

 

Außerordentlicher Haushalt Einnahmen     S 5,744.220,38

                        Ausgaben    S 6,859.231,90

                        Abgang      S 1,115.011,52

 

somit ergibt sich ein Effektivabgang von S 632.860,69.

 

Der tatsächliche Abgang erklärt sich dadurch, da die Anliegerbeiträge, die im Nachtragsvoranschlag geplant waren, nicht eingehoben werden konnten, da der Gemeindebund keinen Musterbescheid vorlegen konnte. Es gibt in ganz Oberösterreich nur ganz wenige Gemeinden, die die Möglichkeit haben, aufgrund eines rechtsgültigen Flächenwidmungsplanes diese Anliegerbeiträge einzuheben. Bisher hat aber noch keine Gemeinde einen Bescheid erstellt. In der Zwischenzeit wurde das Raumordnungsgesetz, das ja die Anliegerbeiträge regelt, novelliert und tritt wahrscheinlich mit 1.5.99 in Kraft. Es soll in den nächsten Tagen vom Gemeindebund ein Musterbescheid zur Verfügung gestellt werden und dann werden die Vorschreibungen sofort erledigt. Auch das GISDAT-Programm fehlt noch. Wären diese Anliegerbeiträge vorgeschrieben worden, wäre kein Abgang zu verzeichnen.

 

Vizebgm. Gahleitner erklärt, dass der Rechnungsabschluss sorgfältig und genau erstellt wurde und er bedankt sich dafür bei den Gemeindebediensteten. Er stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 1998 zu genehmigen.

 

Der Abgang wurde erklärt, teilt GV. Dir. Weilhartner mit. Die Abweichungen wurden im Bericht hinreichend begründet und seine Fraktion gibt zu diesem Rechnungsabschluss die Zustimmung.

 

Es wurde alles überprüft und für in Ordnung befunden, erklärt GV. Schabetsberger. Auch seine Fraktion gibt die Zustimmung zu diesem Rechnungsabschluss. Im Laufe des Jahres soll überprüft werden, ob bei einzelnen Haushaltsposten Einsparungen möglich sind.

Es wurde im Vorjahr ein Überschuss von 2 Millionen Schilling übernommen und nun kommt doch ein Abgang zustande.

 

Es muss heuer sicherlich bei einigen Haushaltsposten eingespart werden, erklärt der Bürgermeister. Für die Vormarktstraße ist diese Woche das Honorarangebot vom Architekturbüro Lassy eingetroffen. Diese Kostenschätzung hat sich gegenüber der ersten  Schätzung wesentlich erhöht. Auch die Behebung der Frostaufbrüche  in der Dammstraße konnten z.B. nicht geplant werden. Sparmaßnahmen sind vom Marktgemeindeamt bereits geplant.

 

Nach Beendigung der Debatte läßt der Bürgermeister über den Antrag des Vizebürgermeisters abstimmen.

 

Beschluss:  Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 1998 wird einstimmig

               genehmigt.

 

 

 

 

TOP. 3.) Eintrittspreise für das Freibad Riedau.

 

Es ist ja allen bekannt, dass vom Land Oberösterreich eine Familienkarte herausgegeben wird. Ein Vertreter des Landes hat bereits beim Gemeindeamt vorgesprochen und eindringlich ersucht, für die Familienkarte des Landes zusätzlich eine Vergünstigung zu gewähren, teilt der Vorsitzende mit. Beim Hallenbad haben wir die Familienkarte bereits eingeführt. Dieser Landesbedienstete ersuchte auch diese Familienkarte für die Aktion des Landes noch mehr zu verbilligen. Im Freibad gibt es derzeit nur eine Saison-Familienkarte und es wurde um die Schaffung einer Tages-Familienkarte ersucht.  Im Hallenbad errechnet sich eine Tages-Familienkarte wie folgt:

Familienkarte groß = (2 Erwachseneneintritte á S 50,--)    S 100,--

Familienkarte klein = (1 Erwachseneneintritt + S 10,--)    S   60,--

Natürlich wurde mit dem Badepersonal gesprochen, ob die Einführung einer Tages-Familienkarte im Freibad technisch möglich ist. Es besteht die große Gefahr, dass das Ganze unüberschaubar wird. Der Bademeister hat ersucht, dass ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Einführung einer Tages-Familienkarte dieser Tarif  nur in Verbindung mit der ausgestellten Karte des Landes O.Ö. gewährt wird. Auf dieser Karte ist die Anzahl der Kinder der Familie vermerkt und ein Mißbrauch der "Familienkarte" wird daher verhindert. Im Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schäding scheint auf, dass die Preise im Freibad seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben wurden. Daher wurden nun Preise der umliegenden Freibäde Raab, Andorf, Kallham und Schärding einholt. Dabei hat sich gezeigt, dass wir im Vergleich mit den Preisen der umliegenden Bäder gleich liegen, nur die Erwachsenen-Saisonkarte ist in Riedau günstiger. Er könnte sich vorstellen, die Saisonkarte für Erwachsenen von S 300,-- auf S 350,-- und die Familien-Saisonkarte von S 600,-- auf S 700,-- anzuheben.

 

Frau GV. Wolschlager  könnte sich vorstellen, auch im Freibad eine Familien-Tageskarte einzuführen, aber nur im Zusammenhang mit der Familienkarte des Landes OÖ. Sie stellt den Antrag, im Freibad die Tages-Familienkarte einzuführen.

Dieser Tarif gilt aber nur, wenn an der Badekasse die Familiekarte des Landes O.Ö. vorgewiesen wird.

Preise: Tages-Familienkarte für Freibad groß

       (Ehepaar + Kinder im Pflichtschulalter) S 60,--

        Tages-Familienkarte für Freibad klein

       (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter) S 40,--

Eine Erhöhung der Saisonkarten für Erwachsene und die Familien-Saisonkarte soll nicht erfolgen, da das Riedauer Bad an Attraktivität, z.B. mit dem Raaber Freibad, nicht mithalten kann.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer lässt über den Antrag von Frau GV. Wolschlager abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag von Frau GV. Wolschlager wird einstimmig angenommen.

          

 

 

 

 

 

 

 

TOP.   4. )Ausbau der Bahnstrecke Wels-Passau; Grundsatzbeschlüsse für

      a) Lärmschutzmaßnahmen

     

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde ausführlich über die Besprechung mit den ÖBB berichtet, teilt der Vorsitzende mit. Die Marktgemeinde Riedau muss sich bis Ende Mai 1999 entscheiden, ob die angebotene Studie über den Lärmschutz in unserer Gemeinde in Auftrag gegeben werden soll. Diese Studie kostet ca. S 800.000,-- und die Marktgemeinde Riedau muss 25 % dieser Kosten, also S 200.000,-- bezahlen. Die restlichen 75 % teilen sich das Land und die Bundesbahnen. Die Kosten für diese Studie sind abhängig von der Länge der wahrscheinlichen Stecke , wo ein Lärmschutz möglich ist und das sind in Riedau rund 1,7 km rechts der Bahn (Marktseite) und ca. 1 km links der Bahn (Schwaben, Wildhag). Lärmschutzwände würden die Gemeinde optisch trennen. Er schlägt vor, diese Studie nicht erstellen zu lassen. Die Kosten der Gemeinde von rund S 200.000,-- könnte bereits den Bürgern für Lärmschutzfenster zur Verfügung gestellt werden. Der Bürgermeister könnte sich grundsätzlich vorstellen: Lärmschutz ja, aber keine Lärmschutzstudie. Die genauen Richtlinien für den Lärmschutz könnte zu einem späteren Zeitpunkt z.B. der Bauausschuss ausarbeiten.

 

Dass mit S 200.000,-- das Auslangen nicht gefunden wird, ist uns sicherlich allen bewußt, erklärt GR. Ortner. Diese Studie soll nicht in Auftrag gegeben werden. Der Betrag von S 200.000,-- für Lärmschutzmaßnahmen muß aber sicherlich zum gegebenen Zeitpunkt erhöht werden.

 

Auch GR. Hintermayr spricht sich gegen die Lärmschutzstudie aus.  Im Sinne der Gleichberechtigung gibt er zu bedenken, dass auch für die Bewohner in der Siedlung Pomedt über geförderte Lärmschutzmaßnahmen nachgedacht werden soll. Weiters ist zu bedenken, dass die Züge in Zukunft leiser werden.

 

Vizebürgermeister Gahleitner stellt fest, dass man sich im Gemeinderat allgemein  einig ist, die Lärmschutzstudie nicht erstellen zu lassen. Er stellt den Antrag, diese Studie nicht in Auftrag zu geben. Es soll aber sehr wohl Lärmschutzmaßnahmen für den einzelnen Bürger (z.B. Lärmschutzfenster) geben. Die Art und Höhe der Förderung steht aber heute noch nicht zur Debatte und wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

 

GR. Ortner stellt an den Bürgermeister die Frage, ob bereits mit den Anrainern gesprochen wurde. Dies wird vom Bürgermeister verneint. Heute geht es nur um den Grundsatzbeschluss zur Erstellung der Lärmschutzstudie. Bis Mai hat die Marktgemeinde diesbezüglich an die ÖBB eine Mitteilung zu erstatten. Der Bürgermeister erläutert  anhand einer Overheadfolie den Schienenlärmverkehrskataster.

 

Beschluss:  Alle Mitglieder des Gemeindevorstandes stimmen dem Antrag des Vize-

                   bürgermeisters zu, dass die Lärmschutzstudie nicht in Auftrag gegeben wird.

 

 

b) Grundsatzbeschluss für Bahnhofsgebäude

 

Bis Ende Mai muss der Gemeinderat entscheiden, ob die Gemeinde das Bahnhofsgebäude ankauft. Dabei ist aber noch nicht sicher, ob die Gemeinde dieses Gebäude überhaupt bekommen kann, da sich die ÖBB intern, also die Immobilienverwaltung und der Fahrdienst, noch nicht einig sind. Ein Stück des Dachvorsprunges ist letzte Woche vom Bahnhofsgebäude wegen Baufälligkeit entfernt worden. Für einen Ankauf bzw. eine Sanierung des Bahnhofsgebäude stehen der Marktgemeinde absolut keine finanziellen Mittel zur Verfügung, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer.

 

Es wurde bereits festgestellt, dass die Bausubstanz schlecht ist, erklärt GR. Ortner. Das Mauerwerk ist unten feucht, die Sanierungskosten sind zu hoch. Für uns ist es sicherlich wichtiger die Musikschule und den Bauhof zu finanzieren. Er stellt den Antrag, für das Bahnhofsgebäude keinen Kaufantrag zu stellen.

 

GR. Hintermayr bedauert, dass das Gebäude nicht erhalten bleiben kann, aber ohne Verwendung kann die Gemeinde das Gebäude nicht ankaufen.

 

Es vergehen noch einige Jahre bis das Gebäude nicht mehr gebraucht wird, erklärt GR. Berghammer. Vielleicht ändert sich in der Zwischenzeit die Situation. Die Lagerhalle Kottbauer und der Bahnhof bewirken einen Lärmschutz und wenn diese Gebäude abgerissen werden, dann muss hinsichtlich des Lärmschutzes Maßnahmen gesetzt werden.

 

GR. Ruhmanseder stellt die Frage, ob die ÖBB auch Privaten den Bahnhof zum Kauf anbietet. Er könnte sich vorstellen, dass eventuell die Fa. Leitz als Erweiterung in das Gebäude Büros einrichtet. Dies ist sicherlich eine gute Idee, erwidert der Bürgermeister. Bisher hat nur die Marktgemeinde Riedau Interesse am Bahnhof bekundet.

 

GV. Dir. Weilhartner stellt die Frage, ob er richtig informiert ist, dass der Bahnhof um S 1,-- zu kaufen wäre und sofort Sanierungsmaßnahmen in Höhe von rund S 25 Millionen zu setzen wären. Der Bürgermeister bejaht dies, Herr Gabriel von der ÖBB hat ihm dies in einem Gespräch bekanntgegeben. Der Vizebürgermeister erklärt, dass ihm Herr Gabriel die Auskunft erteilte,  der Bahnhof würde von einem Immobilienmakler geschätzt und zum ortsüblichen Preis verkauft.

 

Abschließend läßt der Bürgermeister über den Antrag vom GR. Ortner abstimmen, keinen Kaufantrag für den Bahnhof bei der ÖBB einzubringen.

 

Beschluss: Die Mitglieder des Gemeinderates sind einhellig der Meinung, dass das

             Bahnhofsgebäude nicht angekauft werden soll.

 

 

 


c) Grundsatzbeschluss für Park & Ride-Anlage

 

Bei der Besprechung am 25.2.1999 wurde von ihm das Parkplatzproblem angesprochen, erklärt der Vorsitzende. Es war ihm aber nicht bewußt, dass sich die Gemeinde an der Errichtung des Parkplatzes finanziell beteiligen soll. So, wie die ÖBB glaubt, dass die Marktgemeinde 50 % der Kosten bezahlt, kann er sich das nicht vorstellen.

 

In Steyr wurde der Parkplatz auch 50:50 zwischen Gemeinde und ÖBB finanziert, erklärt GR. Ortner. Nur sieht dort die Sache anders aus. 4/5 der Parkdecks werden von Magistratsbediensteten belegt und nur 1 Parkdeck steht der ÖBB zur Verfügung. Die Gemeinde Steyr hat von der Errichtung dieses Parkplatzes nur provitiert. In der Gemeinde Riedau ist die Situation anders. Die Marktgemeinde selbst hat dort keinen Bedarf an Parkplätzen, diesen Parkplatz müsste die ÖBB selbst finanzieren.

 

Speziell auf der Westseite würde der Parkplatz zu 3/4 von Zeller Gemeindebürgern benützt und die Gemeinde Riedau müsste die Kosten tragen, erklärt der Vorsitzende. Diese Vorgangsweise sieht er nicht ein.

 

GR. Hintermayr befürchtet, dass viele Taiskirchner und Zeller durch die Siedlung Schwaben fahren werden und die Wohnqualität darunter leidet. Es ist eine gute Planung erforderlich, besonders wenn die geplante Brücke und die Verbindung zur Unterinnviertler-Landesstraße gebaut wird. Gemeinsam mit dem Ortsplaner vom Architekturbüro Lassy, Herrn Dipl.-Ing. Altmann, wird dieses Problem sicherlich genau erarbeitet, erklärt der Bürgermeister.

 

Ganz wird der Verkehr nicht wegzubringen sein, erklärt GR. Ortner. Die Bewohner der Ortschaft Wassen aus Zell werden sicherlich die kürzeste Verbindung zur Unterinnviertler-Landesstraße suchen. Man könnte aber eventuell die Straße zu den Gärten herunterziehen, dann ist die Lärmbelästigung für die Bewohner in Schwaben gemildert.

 

Es ist aber darauf zu achten, dass die ÖBB gut erreichbar ist, damit die öffentlichen Verkehrseinrichtungen von der Bevölkerung gut angenommen werden, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Er stellt den Antrag, dass der Park & Ride Anlage, so wie sie im Schreiben vom 19.03.1999 von der ÖBB vorgeschlagen wird (Kosten 50 % Gemeinde, 50 % ÖBB) nicht zugestimmt wird.

 

Beschluss:  Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP.  5.) Dienstbarkeitsvertrag für den Löschwasserbehälter in Bayrisch-Habach.

 

Der Bürgermeister ersucht GV. Stiglmayr, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Riedau, diesen TOP. zu erläutern.

 

GV. Stiglmayr gibt bekannt, dass die Errichtung eines Löschwasserbehälters in der Ortschaft Bayrisch-Habach vom Landesfeuerwehrkommando finanziell unterstützt wird.

Es war vorgesehen, diesen Löschwasserbehälter auf dem Grundstück Meraner zu bauen.

Frau Meraner hat aber ihre erste Zusage zurückgezogen bzw. erklärt, dass sie von der  Gemeinde die Zusage will, dass ihr Rechtsnachfolger die Entfernung dieses Löschwasserbehälter jederzeit durchführen kann, was vielleicht in zehn Jahren bereits zutreffen könnte. Dies ist natürlich unmöglich und er hat deshalb mit seinem Bruder und seiner Schwägerin, der Familie Stiglmayr Maximilian und Anna in Bayrisch-Habach 4 gesprochen, ob dort der Behälter eingegraben werden darf. Sie haben sich sofort einverstanden erklärt. Es liegt nun ein Dienstbarkeitsvertrag vor, welcher von den Grundbesitzern bereits unterfertigt wurde. Er stellt den Antrag, dass der Gemeinderat folgenden Dienstbarkeitsvertrag genehmigt:

 

 

DIENSTBARKEITSVERTRAG

 

abgeschlossen zwischen den Dienstbarkeitsgebern:

Maximilian und Anna Stiglmayr, wohnhaft in 4752 Riedau, Bayrisch-Habach 4, im folgenden kurz Dienstbarkeitsgeber genannt - einerseits und der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau 32/33, im folgenden kurz Gemeinde genannt - als Dienstbarkeitsberechtigte andererseits, wie folgt:

 

1.    Grundbücherliche Eigentümer der dienenden Grundstücke sind Maximilian und Anna       Stiglmayr, 4752 Riedau, Bayrisch-Habach 4.

 

2.    Die Dienstbarkeitsgeber räumen für sich und ihre Rechtsnachfolger im Besitz der dienenden   Grundstücke der Gemeinde mit deren Einverständnis entsprechend der beigefügten und einen   Bestandteil dieses Vertrages bildenden Lageskizze vom 26. März 1999 folgende       Dienstbarkeit ein:

 

      a)    auf den Grundstücken 1146 KG. Riedau eine Löschwasserstelle nach der beiliegenden  Lageskizze zu errichten, zu                    erhalten und ordnungsgemäß zu betreiben. Zu diesem  Zweck ist die Gemeinde berechtigt, die dienenden                     Grundstücke durch die von ihr beauftragten Personen und insbesondere die Feuerwehr zu betreten und auf den                        Grundstücken auch unter Heranziehung entsprechender Arbeitsgeräte die erforderlichen Arbeiten durchzuführen.

 

      b)    Die Gemeinde ist berechtigt, durch die von ihr beauftragten Personen und insbesondere durch die Feuerwehr, vom nächsten                   öffentlichen Weg über die Grundstücke 1146 KG. Riedau.

            zur Löschwasserstelle zu- und von dieser wegzugehen und mit allen Fahrzeugen zu fahren.

 

      c)    Die Gemeinde hat das Recht, zur Speisung der Löschwasserstelle das erforderliche Wasser auf den Grundstücken 1146 KG. Riedau

            und zwar Quellwasser, Drainagewässer, Dachwässer usw. zu sammeln, zu entnehmen und über die Grundstücke ---

            abzuleiten, sowie die hierzu erforderlichen Errichtungs-, Instandhaltungs- und       Wartungsarbeiten durch die von ihr beauftragten            Personen und insbesondere durch die Feuerwehr durchzuführen.

 

3.    Die unter Punkt 2. dieses Vertrages genannten Dienstbarkeiten werden unentgeltlich und auf immerwährende Zeiten eingeräumt.

 

4.    Für gebührenrechtliche Zwecke werden die eingeräumten Dienstbarkeiten nach den Vertragspunkten 2. und 3. mit S 100,00   einverständlich   bewertet.

 

5.    Die Errichtung und der Betrieb von Löschwasserstellen ist eine Angelegenheit der       feuerpolizeilichen Aufgaben, die die Gemeinde im     eigenen Wirkungsbereich im Sinne des §       40 Abs. 2, Z. 9, der OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91 und nach § 5, Abs. 1, lit. 3,     des OÖ. Feuerpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 113/1994 in Verbindung mit § 17 ff       Brandbekämpfungsverordnung, LGBl. Nr. 133/1985 zu    erfüllen hat.

      Gemäß § 2, Z. 2 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267 ist die Befreiung von Gebühren,       Abgaben, Verwaltungsabgaben sowie von    Gerichts- und Justizgebühren gegeben.

 

6.    Alle mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt die Gemeinde.

 

7.    Der vorliegende Vertrag wird nur in einer Urschrift errichtet, welche der Gemeinde gehört,  während die Vertragspartner nur eine einfache     Durchschrift, über ihr Verlangen und auf ihre      Kosten aber auch eine gerichtliche beglaubigte Durchschrift, erhalten.

 

8.    Dieser Vertrag wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom ........................genehmigt.

 

Es ist wichtig, dass dieser Löschwasserbehälter in der Ortschaft Bayrisch-Habach errichtet wird, erklärt GR. Hosner. Es hat schon öfters in dieser Ortschaft gebrannt und bisher hatten wir das Glück, dass  der Kaser-Weiher und der Tankwagen immer genügend Wasser hatte.

 

GR. Berghammer erkundigt sich über die Größe des Löschwasserbehälters.

 

Nach der allgemeinen Diskussion lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Stiglmayr abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

                                  

 

TOP.  6.) Aktion "Windelgutschein"; Kostenbeteiligung der Gemeinde.

 

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde im Bericht des Umweltausschusses dem Gemeinderat der Vorschlag  unterbreitet, pro Grundaustattung einen Gemeindebeitrag von S 500,-- zu gewähren, berichtet Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Er bitte den Obmann des Umweltausschusses um Erläuterung dieses TOP.

 

GR. Franz Köstlinger berichtet, dass das Land OÖ. eine Windelaktion startet. Durch die Verwendung dieser Mehrwegwindel soll es zu einer Verringerung des Mülls und Kosteneinsparung gegenüber den herkömmlichen Einwegwindeln kommen. Die Grundaustattung kostet S 3.500,--. Folgende Förderungen dazu gibt es bereits:

Förderung vom Land OÖ. S 500,--, BAV Schärding S 200,--, Verein WIWA S 300,--. Die Aktion würde vorerst für die vom 1.3.1999 bis 29.2.2000 Geborenen laufen.

GR. Köstlinger stellt den Antrag, zu dieser Windelaktion einen Gemeindebeitrag von S 500,-- zu gewähren.

 

GV. Schabetsberger spricht sich  prinzipiell für den vorgeschlagenen Gemeindebeitrag aus. Diese Kostenbeteiligung wird aber nicht wegen der Mülleinsparung befürwortet, sondern es geht darum, dass man die Familien fördert. Nach seiner Meinung finden sich  die eingesparten "Müllkosten" bei der Kläranlage wieder.

 

Beschluss:  Die finanzielle Unterstützung von S 500,-- pro Windelgutschein wird 

              einstimmig genehmigt.

 

 

TOP.  7.) Devolutionsantrag für Getränkesteuerbescheide.

 

Wie ja allgemein bekannt ist, versuchen die Wirte die Getränkesteuer abzuschaffen. Die Getränkesteuer soll nicht EU-konform sein und deshalb beantragen sie die Rückzahlung der Getränkesteuer. Die Steuerberater beantragen die bescheidmäßige Festsetzung der Getränkesteuer und erheben dann gegen diese Bescheide Einsprüche. Derzeit wartet man auf eine Vorabentscheidung des EUGH, welche am 6. Mai 1999 fallen soll. Es liegen nun zwei Devolutionsanträge vor und zwar von den Wirten Gintenreiter Markus und Mitter Helga. Da der Getränkesteuerprüfer der Gemeinde Diersbach eine Prüfung nicht so zeitgerecht erledigen konnte, dass der Bürgermeister die Bescheide erlassen hat, wurde nun vom Steuerberater Friedl Devolutionsanträge gestellt. Zuständig ist in 1. Instanz der Bürgermeister. Wenn dieser innerhalb eines halben Jahres nicht entscheidet ,geht die Zuständigkeit in die 2. Instanz, dem Gemeinderat, über. Laut Auskunft des Getränkesteuerprüfers war eine Prüfung vor Ausstellung der Bescheide unbedingt notwendig und erforderlich, da nach Ausstellung eines Bescheides eine Nachforderung nicht mehr möglich ist, erklärt der Bürgermeister. Es liegen nun also zwei Getränkesteuerbescheide vor, die vom Gemeinderat zu genehmigen sind:

 

 

 

 

 

 

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

 

.     .

Herrn                   Zahl:  920-4-1999-Ge

Markus Gintenreiter  

Riedau Nr. 94                Datum:  21. April 1999

z.Hd. Friedl Wirtschaftstreu-                  DVR: 0092967

hand GmbH Steuerberater  

4722 Peuerbach, Hauptstr. 23 .

 

 

Gegenstand: Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung und Rückerstattung

                 der Getränkesteuer für die Jahre 1992-1997

Bezug: Ihre Anträge vom 28.11.1997 u. 27.03.1998

B E S C H E I D

Aufgrund Ihres Devolutionsantrages vom 04.11.1998 hat sich der Gemeinderat mit Ihren Anträgen vom 28.11.1997 und vom 27.03.1998 in seiner Sitzung am 21. April 1999 auseinandergesetzt und es ergeht aufgrund des hiebei gefaßten Gemeinderatsbeschlusses folgender

S p r u c h:

1. Gemäß § 233 (2) und § 150 (2) O.Ö. LAO, LGBl. 107/1996, iVm §§ 1,2 und 4 O.Ö.  

    Gemeindegetränkesteuergesetz, LGBl. 1571950 idgF, wird die Getränkesteuer für den 

    Zeitraum 1.1.1992 bis 31.12.1997 - wie nachstehend angeführt - festgesetzt:

 

      Bemessungsgrundlage für 10 %-ige Getränkesteuer      S           528.130,--

      Bemessungsgrundlage für  5%-ige Getränkesteuer   S         341.900,--

      Gesamtbemessungsgrundlage                     S            870.030,--

 

      Ergibt somit eine 10 %-ige Getränkesteuer von        S          52.813,--

      und eine 5 %ige Getränkesteuer von             S          17.095,--

      Getränkesteuer gesamt                    S            69.908,--

 

2.    Die Anträge vom 28.11.1997 und vom 27.03.1998 auf Rückzahlung der      Getränkesteuer für die Jahre 1992 bis 1997 in Höhe von S 69.908,--   wird gemäß §   186 O.Ö. LAO    abgewiesen.

B e g r ü n d u n g:

Die Anträge auf Nullfestsetzung und Rückerstattung der Getränkesteuer wurden am 28.1.1997 und am 27.03.1998 eingebracht. Mit Schreiben vom 04.11.1998 wurde ein Devolutionsantrag beim Gemeinderat eingebracht, in dem der Übergang der Entscheidungspflicht an die zweitinstanzliche Abgabenbehörde begehrt wurde.

Der Antrag auf Nullfestsetzung der Getränkesteuer für die Jahre 1992 bis 1997 wird damit begründet, dass in der Gemeinde keine taugliche Rechtsgrundlage (Verordnung) für die Einhebung der Getränkesteuer besteht. Es wird daher ersucht, die eingehobene Getränkesteuer für die Jahre 1992 bis 1997 im Ausmaß von S 69.908,--

auf das namhaft gemachte Konto zu überweisen. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Getränkesteuer ergibt sich aus den eingereichten Getränkesteuererklärungen  bzw. aufgrund der durchgeführten Prüfung.

Gemäß § 233 (2) O.Ö. LAO ergeht auf schriftliches Verlangen der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung an die Abgabenbehörde II. Instanz über, wenn die Bescheide der Abgabenbehörde I. Instanz der Partei nicht innerhalb 6 Monaten nach Einlangen der Anbringen zugestellt werden.

Aufgrund des obgenannten Devolutionsantrages wurde vom Gemeinderat anstelle der säumigen Behörde I. Instanz der Getränkesteuerbescheid erlassen.

Die von Ihnen behauptete mangelnde Rechtsgrundlage für die Einhebung der Getränkesteuer liegt aus folgenden Gründen nicht vor:

Gemäß § 13 (2) O.Ö. Gemeindegetränkesteuergesetz idgF besteht für die Gemeinde die Ermächtigung, aber keine Verpflichtung, eine Getränkesteuerverordnung zu erlassen. Die Nichterlassung einer derartigen Verordnung hat daher keine Auswirkung auf das Recht der Gemeinde, die Getränkesteuer einzuheben, soferne die Hebesätze im Rahmen des jährlichen Voranschlages beschlossen wurden.

Es genügt daher die Festsetzung der Hebesätze für die Getränkesteuer im Rahmen des jährlich zu erstellenden Voranschlages. Die im Zuge des Voranschlages beschlossenen Steuersätze sind Rechtsverordnungen und somit ausreichende Rechtsgrundlage für die Vorschreibung der Getränkesteuer.

Überdies sind die Bestimmungen des O.Ö. Gemeindegetränkesteuergesetzes durch die Gemeinden unmittelbar zu vollziehen.

Aus § 76 (4 und 5) O.Ö. Gemeindeordnung 1990 ergibt sich, dass gleichzeitig mit dem Voranschlag der Gemeinderat die für die Ausschreibung und Einhebung der Gemeindeabgaben erforderlichen Beschlüsse zu fassen hat und der vom Gemeinderat beschlossene Gemeindevoranschlag und die nach Abs. 4 gefaßten Beschlüsse zur öffentlichen Einsicht aufzulegen sind.

Die Getränkesteuer wurde gemäß § 186 (1) O.Ö. LAO nicht zu Unrecht entrichtet, da sie entsprechend der von Ihnen abgegebenen Getränkesteuererklärungen bzw. des festgestellten Prüfungsergebnisses festgesetzt wurden.

Die Rückzahlungsanträge für die Jahre 1992 bis 1997 sind entsprechend obiger Begründung abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Vorstellungsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim Marktgemeindeamt eingebracht werden kann. Die Vorstellung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten Antrag zu enthalten.

Zustellungshinweis:

Mit der Zustellung an eine der im Bescheid genannten Personen gilt die Zustellung dieses Bescheides an alle als vollzogen (§ 77 O.Ö. LAO, LGBl. 107/1996):

 

 

 

 

 

 

M A R K T G E M E I N D E

R I E D A U

Pol. Bezirk Schärding, OÖ.

 

      .

Frau                    Zahl:  920-4-1999-Ge

Helga Mitter  

Riedau, Vormarkt 22                Datum:  21. April 1999

z.Hd. Friedl Wirtschaftstreu-                  DVR: 0092967

hand GmbH Steuerberater  

4722 Peuerbach, Hauptstr. 23 .

 

Gegenstand: Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung und Rückerstattung

                 der Getränkesteuer für die Jahre 1992-1997

Bezug: Ihre Anträge vom 28.11.1997und  30.03.1998

B E S C H E I D

Aufgrund Ihres Devolutionsantrages vom 04.11.1998 hat sich der Gemeinderat mit Ihren Anträgen vom 28.11.1997und  30.03.1998 in seiner Sitzung am 21. April 1999 auseinandergesetzt und es ergeht aufgrund des hiebei gefaßten Gemeinderatsbeschlusses folgender

S p r u c h:

1. Gemäß § 233 (2) und § 150 (2) O.Ö. LAO, LGBl. 107/1996, iVm §§ 1,2 und 4 O.Ö.  

    Gemeindegetränkesteuergesetz, LGBl. 1571950 idgF, wird die Getränkesteuer für den 

    Zeitraum 1.1.1992 bis 31.12.1997 - wie nachstehend angeführt - festgesetzt:

 

      Bemessungsgrundlage für 10 %-ige Getränkesteuer      S     1,659.780,90

      Bemessungsgrundlage für  5%-ige Getränkesteuer   S       460.942,40

      Gesamtbemessungsgrundlage                     S      2,120.723,30

 

      Ergibt somit eine 10 %-ige Getränkesteuer von        S          165.978,09

      und eine 5 %ige Getränkesteuer von             S            23.047,12

      Getränkesteuer gesamt                    S          189.025,21

2. Die Anträge vom 28.11.1997 und 30.03.1998  auf Rückzahlung der Getränkesteuer für 

    die Jahre 1992 bis 1997 in Höhe von S 189.025,21  wird gemäß § 186 O.Ö. LAO   

    abgewiesen.

B e g r ü n d u n g:

Die Anträge auf Nullfestsetzung und Rückerstattung der Getränkesteuer wurden am 28.1.1997 und 30.03.1998 eingebracht. Mit Schreiben vom 04.11.1998 wurde ein Devolutionsantrag beim Gemeinderat eingebracht, in dem der Übergang der Entscheidungspflicht an die zweitinstanzliche Abgabenbehörde begehrt wurde.

Die Anträge auf Nullfestsetzung der Getränkesteuer für die Jahre 1992 bis 1997 werden damit begründet, dass in der Gemeinde keine taugliche Rechtsgrundlage (Verordnung) für die Einhebung der Getränkesteuer besteht. Es wird daher ersucht, die eingehobene Getränkesteuer für die Jahre 1992 bis 1997 im Ausmaß von S 189.025,21

auf das namhaft gemachte Konto zu überweisen. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Getränkesteuer ergibt sich aus den eingereichten Getränkesteuererklärungen  bzw. aufgrund der durchgeführten Prüfung.

Gemäß § 233 (2) O.Ö. LAO ergeht auf schriftliches Verlangen der Partei die Zuständigkeit zur Entscheidung an die Abgabenbehörde II. Instanz über, wenn die Bescheide der Abgabenbehörde I. Instanz der Partei nicht innerhalb 6 Monaten nach Einlangen der Anbringen zugestellt werden.

Aufgrund des obgenannten Devolutionsantrages wurde vom Gemeinderat anstelle der säumigen Behörde I. Instanz der Getränkesteuerbescheid erlassen.

Die von Ihnen behauptete mangelnde Rechtsgrundlage für die Einhebung der Getränkesteuer liegt aus folgenden Gründen nicht vor:

Gemäß § 13 (2) O.Ö. Gemeindegetränkesteuergesetz idgF besteht für die Gemeinde die Ermächtigung, aber keine Verpflichtung, eine Getränkesteuerverordnung zu erlassen. Die Nichterlassung einer derartigen Verordnung hat daher keine Auswirkung auf das Recht der Gemeinde, die Getränkesteuer einzuheben, soferne die Hebesätze im Rahmen des jährlichen Voranschlages beschlossen wurden.

Es genügt daher die Festsetzung der Hebesätze für die Getränkesteuer im Rahmen des jährlich zu erstellenden Voranschlages. Die im Zuge des Voranschlages beschlossenen Steuersätze sind Rechtsverordnungen und somit ausreichende Rechtsgrundlage für die Vorschreibung der Getränkesteuer.

Überdies sind die Bestimmungen des O.Ö. Gemeindegetränkesteuergesetzes durch die Gemeinden unmittelbar zu vollziehen.

Aus § 76 (4 und 5) O.Ö. Gemeindeordnung 1990 ergibt sich, dass gleichzeitig mit dem Voranschlag der Gemeinderat die für die Ausschreibung und Einhebung der Gemeindeabgaben erforderlichen Beschlüsse zu fassen hat und der vom Gemeinderat beschlossene Gemeindevoranschlag und die nach Abs. 4 gefaßten Beschlüsse zur öffentlichen Einsicht aufzulegen sind.

Die Getränkesteuer wurde gemäß § 186 (1) O.Ö. LAO nicht zu Unrecht entrichtet, da sie entsprechend der von Ihnen abgegebenen Getränkesteuererklärungen bzw. des festgestellten Prüfungsergebnisses festgesetzt wurden.

Die Rückzahlungsanträge für die Jahre 1992 bis 1997 sind entsprechend obiger Begründung abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Vorstellungsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim Marktgemeindeamt eingebracht werden kann. Die Vorstellung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten Antrag zu enthalten.

Zustellungshinweis:

Mit der Zustellung an eine der im Bescheid genannten Personen gilt die Zustellung dieses Bescheides an alle als vollzogen (§ 77 O.Ö. LAO, LGBl. 107/1996):

 

 

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, die vorliegenden Bescheide zu genehmigen.

 

GR. Raschhofer stellt die Frage, wie viel Getränkesteuer die Marktgemeinde Riedau pro Jahr einhebt. Der Vorsitzende teilt mit, dass rund 1,2 Mio Schilling Getränkesteuer im Budget zu verzeichnen sind.

 

Beschluss:  Es wird der Antrag vom Bürgermeister einstimmig angenommen und die

              Getränkesteuerbescheide für die Gastwirte Gintenreiter Markus und

              Mitter Helga genehmigt.

 

 

 

TOP.  8.) Bericht vom Obmann des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Wohnungsausschusses GR. Ruhmanseder um den Bericht.

 

GR. Ruhmanseder teilt mit, dass  heute kurz vor Beginn der Gemeinderatssitzung der Wohnungsausschuss getagt hat. Im TOP. 1.) wurde die Vergabe einer  LAWOG-Wohnung im Ausmaß von 22,67 m2 beraten. Diese Wohnung wurde nach Delogierung von Herr ***anonymisiert*** frei. Es liegen drei Bewerbungen vor und zwar

***anonymisiert***

Alle drei Bewerber haben die gleiche Punkteanzahl. Der Wohnungsausschuss hat sich auf keinen dieser drei Bewerber einigen können. Die Abstimmung ergab dann mehrheitlich einen Zuspruch der Wohnung an Herrn ***anonymisiert***.

Es wurde vom Wohnungsausschuss keine Reihung der Bewerber vorgenommen, die Entscheidung wird dem Gemeinderat überlassen.

Im TOP. 2. Allfälliges teilte Herr Vizebürgermeister Gahleitner mit, dass Frau ***anonymisiert*** dringend eine Wohnung braucht. Im Haus Riedau 18 werden ihre Räumlichkeiten für den neuen Betrieb eines Cafés benötigt.

 

Es bedankt sich der Bürgermeister für den Bericht.

 

 

TOP  9.) Vergabe einer LAWOG-Wohnung.

 

 

Es stellt der Bürgermeister fest, dass für die Vergabe der LAWOG-Wohnung im Ausmaß von 22,67 m2 kein Vorschlag des Wohnungsausschusses vorliegt.

 

GR. Ruhmanseder, Obmann des Wohnungsausschusses, stellt den Antrag, die Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben. Es war sehr schwierig eine Entscheidung zu treffen. Mehrheitlich hat man sich dann aber für Herrn ***anonymisiert*** geeinigt.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Herr Ruhmanseder, die Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben, abstimmen.

 

Beschluss:  17 JA-Stimmen: Bgm.Ing. Johann Demmelbauer, Vizebgm. Peter Gahleitner

      GV. Franz Stiglmayr, GR. Gerhard Berghammer, GR. Berta Scheuringer, GR.     Franz Köstlinger, GR. Wolfgang Kraft, GR. Franz Mitterhauser, GR. Fritz      Raschhofer, GR. Monika Tallier, GR. Johannes Donnerbauer, GR. Franz Wimmer,       GV. Dir. Gottfried Weilhartner, GR. Heinrich Ruhmanseder, GR. Ernst Hintermayr,      GR. Harald Parzer, GR. Karl Wagneder

           8 NEIN-Stimmen: GV. Franz Schabetsberger, GV. Anna Wolschlager, GR.

      Günter Ortner, GR. Rudolf Hosner, GR. Anita Wolschlager,GR. Maria Weiretmaier,

      GR. Johann Leitner, GR. Herta Aigner.

      Der Antrag ist somit angenommen und die Wohnung wird Herrn ***anonymisiert*** zugesprochen.

 

 

 

 

Der Bürgermeister ersucht die Öffentlichkeit den Sitzungssaal zu verlassen.

 

Dringlichkeitsantrag: TOP. 10.) Genehmigung einer Verleihung eines Ehrenringes.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Die Zuhörer werden wiederum in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

Dringlichkeitsantrag: TOP. 11.) Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung eines  gedeckten Stahlbeton-Rundbehälters in der Ortschaft Bayrisch-Habach

 

Es wurden sechs Firmen zur Anbotlegung des Löschwasserbehälters in der Ortschaft Bayrisch-Habach eingeladen, erklärt der Bürgermeister. Die am 9.4.1999 durchgeführte Anboteröffnung beim Landes-Feuerwehrkommando ergab folgende Reihung:

D.I. Ornetsmüller, Sigharting            S 203.007,50 inkl. MWSt

Wolf Systembau GesmbH., Scharnstein      S 212.488,08 inkl. MWSt

Alpine BaugesmbH., Taufkirchen/Pram      S 236.620,63 inkl. MWSt

Hagelmüller K. Bortenschlager, Ried      nicht geboten

Bauuntern. Fellner, Ried                       nicht geboten

Baum.Duswald KG., Neumarkt               nicht geboten/Angebot zu spät eingel.

 

Das Landes-Feuerwehrkommando hat die angeführten Anbote sachlich und rechnerisch überprüft. Nach den Vergaberichtlinien wird seitens des O.Ö. Landes-Feuerwehrkommando die billigstbietende Firma D.I. Ornetsmüller, Sigharting, mit einer überprüften Auftragssumme von S 203.007,50 inkl. MWSt. zur Durchführung der Arbeiten vorgeschlagen. Vom Landes-Feuerwehrkommando erhält die Gemeinde bei planmäßiger Durchführung aus Mitteln des Feuerwehrfonds eine Beihilfe von 50 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch S 100.000,--. Die Subventionszusage gilt bis 30.7.1999. Die Anlage muss bis zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt sein. Deshalb wurde die Vergabe dieser Arbeiten auch mit einem Dringlichkeitsantrag in diese Sitzung aufgenommen.

 

GV. Stiglmayr stellt den Antrag, die Arbeiten an den Billigtsbieter, die Fa. D.I. Ornetsmüller aus Sigharting, Auftragssumme S 203.007,50 inkl. MWSt, zu vergeben.

Die Löschwasseranlage hat ein Fassungsvermögen von 100 m3 Wasser und zwei Ansaugstellen.

 

Die Beratung hat ergeben, dass der Gemeinderat mit Vergabe der Arbeiten an die Fa. D.I. Ornetsmüller einverstanden ist.

 

Beschluss:  Einstimmig wird der Antrag vom GV. Stiglmayr angenommen. Die Arbeiten

              für den Löschwasserbehälter werden an die Fa. D.I. Ornetsmüller, Sigharting,

              vergeben.

 

 

 

TOP. 12.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister gibt das Ansuchen des Herrn Brunner Johannes bekannt. Herr Brunner möchte das Grundstück Nr. 117/20 in Achleiten neben der Familie Hanner kaufen. Er stellt an den Gemeinderat die Frage, ob bei der nächsten Gemeinderatssitzung der diesbezügliche Kaufvertrag bereits beschlossen werden kann. Der Kaufpreis beträgt S 200,-- pro Quadratmeter.  Dies wird allgemein zur Kenntnis genommen. GV. Dir. Weilhartner gibt dazu bekannt, dass dieser Grundverkauf noch mit S 200,-- durchgeführt werden soll. Danach soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass der Grundpreis für für Baugrund erhöht wird.

 

Von Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer und Herrn LH-Stellvertreter Fritz Hochmair liegt ein Schreiben vor, dass der Hauptschul- und Volksschulerweiterungsbau und die Hauptschulsanierung in das Schulbauprogramm ab dem Jahr 2002 berücksichtigt wird. In diesem Schreiben wird weiters darauf hingewiesen, dass aufgrund der Kriterien des Stabilitätspaktes eine Vorfinanzierung mittels Darlehen in nur sehr eingeschränktem Maße möglich sein wird, d.h., dass wir keine Darlehen aufnehmen dürfen, erklärt der Bürgermeister.

 

Die Marktgemeinde Riedau ist seit 15.4.1999 im Internet vertreten.

 

Der Arbeitskreis Ökologie hat beim Marktgemeindeamt Riedau einen Vorschlag zur Umgestaltung des Unterlaufes des Holzingerbaches eingebracht. Momentan sind die Aussichten nicht sehr groß, dass dieses Projekt sehr schnell verwirklicht werden kann. Er gratuliert aber dem Arbeitskreis Ökologie zu ihren Veranstaltungen im Lignorama.

 

Am 20.04.1999 fand die schulbaurechtliche Verhandlung und die Bauverhandlung für die Volks- und Hauptschulerweiterung statt. Das Raumerfordernis wurde sehr großzügig erfüllt. Diese Verhandlung war sehr erfolgreich.

 

Vor der Verhandlung des Güterweges Friedwagn wurde eine wr. Verhandlung zur Verrohrung des Grabens durchgeführt. Der Güterweg ist beim Wohnhaus Scharinger sehr schmal und aus unserer Sicht wäre eine Vorrohrung dort unbedingt erforderlich, damit ein Traktor fahren kann. Der Biologe sagte aber grundsätzlich nein, eine Verrohung kommt nicht in Frage. Es gäbe aber die Möglichkeit den Graben nicht zu verrohren, sondern anstatt der Rohre Kastenprofile zu verwenden. Laut Auskunft von Herrn Rudolf, Abt. Güterwege, werden sich aber die Kosten von rund S 100.000,-- auf S 400.000,-- erhöhen.

 

Eine Besprechung mit Herrn Mag. Tischler bezüglich des Kinderspielplatzes in Pomedt hat folgendes Ergebnis gebracht: Herr Mag. Tischler stellt sich für den Kinderspielplatz einen jährlichen Pacht von S 8.000,-- vor. Diese Angelegenheit möchter er in der nächsten Gemeindevorstandssitzung bespechen.

 

Die Gemeinde Dorf an der Pram hat sich bereit erklärt, zum Güterweg Friedwang einen Beitrag von S 50.000,-- zu leisten.

Landesrat Franz Hiesel teilt in einem Schreiben mit, dass aufgrund des Ansuchens der Gemeinde Riedau für Straßenbauten ein Landesbeitrag von S 300.000,- gewährt wird, wenn die Baukostensumme S 2,320.000,-- erreicht. Der Landesbeitrag wird in Teilbeträgen bewilligt.

 

Am 8. April 1999 wurde in einer Verhandlung der Bezirkshauptmannschaft Schärding  den  der neuen Standort der Kläranlage des RHV Riedau-Umgebung beraten und an Ort und Stelle besichtigt. Vom Amt der O.Ö. Landesregierung war ein Biologe anwesend, Herr WissOR.Dr.Mag.Herbert Reisinger. Herr Dr.Mag.Reisinger hatte großes Verständnis für die Probleme des RHV. Der Verhandlungsleiter Dr. Tumeltshammer hat jedenfalls vorgeschrieben, dass bis Dezember ein fertiges Projekt vorliegen muss.

 

 

TOP. 13.) Allfälliges.

 

GR. Ruhmanseder stellt die Frage, wann die Straße in Pomedt saniert wird. Er ersucht im Zuge der Straßensanierung auch den Wasserschieber zu heben und eine Straßenlaterne zu versetzen.

 

GV. Schabetsberger ersucht die Straße in Schwabenbach auszubessern.

Der Spielplatz in Pomedt ist keine weitere Diskussion mehr wert, erklärt GV. Schabetsberger. Er hat sich den "alten" Kinderspielplatz angeschaut. Dort ist Platz genug für ein kleines Fußballfeld und einige kleine Spielgeräte.

Der Bürgermeister erinnert aber an das Anrainerproblem.

GV. Dir. Weilhartner ersucht die Variante Thewanger weiter zu verfolgen.

Diesbezüglich erklärt GV. Schabetsberger, dass dies vom Gelände her nicht möglich ist.

GV. Stiglmayr gibt bekannt, dass die Grundstücke Thewanger nun Herr Winklinger gepachtet hat. Dieser wird der Gemeinde sicherlich keinen Grund für einen Spielplatz abtreten.

Abschließend einigt man sich darauf, dass der Kinderspielplatz auf dem "alten" Platz bleibt.

 

 

 

 

GR. Wagneder teilt mit, dass an einem gutbesuchten Hallenbadtag ein durchgehendes Schwimmen nicht mehr möglich ist. Er ersucht um Abgrenzung einer Schwimmspur und weiters ersucht GR. Wagneder um Einführung einer Winter-Sauna-Saisonkarte.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer ersucht den anwesenden Zuhörer Wieser Otto um Wortmeldung zum Thema Schwimmspur. Herr Wieser Otto gibt bekannt, dass das Riedauer Becken für ein Abteilen zu klein. Das Becken ist 8 m breit und es müßten mindestens 2-3 m für eine Schimmspur abgegrenzt werden. Dann verbleibt für die vielen anderen Badebesucher zu wenig Platz.

GR. Ortner stellt an den Bürgermeister Fragen bezüglich des Plakatständers. Die Familie Wagnermaier aus Berg ist mit dem Grundverkauf des öffentlichen Gutes an Herrn Kraft nicht einverstanden. Der Bürgermeister teilt mit, dass bei der Fa. Furthner ein Preisanbot eingeholt wurde. Die Schautafeln, so wie auf dem Foto dargestellt, würden rund S 65.000,-- kosten. Dieses Geld steht aber derzeit nicht zur Verfügung.

 



 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.03.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.20 Uhr.

 

 

 

............................................                     ..............................................

            (Vorsitzender)                                 (Gemeinderat)

 

 

 

 

.............................................              ...............................................

            (Schriftführer)                                (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: