Lfd.Nr. 20 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 20. Mai 1999

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner         14. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Anita Wolschlager

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Walter Ebner

05. GR. Herbert Leitner      17. GR. Johann Leitner

06. GR. Berta Scheuringer          18. GV. Gottfried Weilhartner

07. GR. Franz Köstlinger           19. GR. Heinrich Ruhmanseder

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GR. Ernst Hintermayr

09. GR. Friedrich Raschhofer       21. GR. Ulrike Reisinger

10. GR. Monika Tallier       22. GR. Harald Parzer

11. GV. Franz Schabetsberger       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Günter Ortner        25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für               GR. Gerhard Berghammer

GR. Herbert Aschauer                     für               GR. Franz Mitterhauser

GR. Franz Arthofer                       für               GR. Maria Weiretmaier

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL. Katharina Gehmaier.

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Gerhard Berghammer

GR. Franz Mitterhauser                        

GR. Maria Weiretmaier

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL. Katharina Gehmaier

 


 

 

Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 14.05.1999

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.03.1999 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister bringt folgenden Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis:

"Bericht des Obmannes des Kulturausschusses."

Die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes erfolgt deshalb mit einem Dringlichkeitsantrag, da der Bericht noch vor Abhaltung des Marktfestes abgegeben werden soll.

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, diesen TOP. vor dem Punkt 9.) Bericht des Bürgermeisters zubehandeln.

 

Beschluss:  Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen diesem Antrag zu.

 

 

Vizebgm. Gahleitner hat sich kurz vor der Sitzung beim Bürgermeister entschuldigt. Er wird erst im Laufe der Sitzung erscheinen.

 

Tagesordnung:

 1.  Behandlung und Beschlussfassung des Kaufvertrages mit den Ehegatten Adolf und

      Mathilde Kaltenbrunner.

 2.  Behandlung und Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Herrn Brunner Johannes.

 3.  Behandlung und Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Frau Andrea Hellwagner.

 4.  Sanierung der Vormarktstraße; Vergabe der Ausschreibungsarbeiten.

 5.  Begleitpersonen für den Kindergartentransport.

 6.  Änderung der Hallengebührenordnung für die Mehrzweckhalle.

 7.  Erdgasliefervertrag für das Feuerwehrzeughaus.

 8.  Genehmigung eines Dienstvertrages.

Dringlichkeitsantrag 9. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses

10.  Bericht des Bürgermeisters.

11.  Allfälliges.

 

 

 

TOP. 1. )   Behandlung und Beschlussfassung des Kaufvertrages mit den                    Ehegatten Adolf und Mathilde Kaltenbrunner.

 

Die Marktgemeinde Riedau hat den Grundsatzbeschluss bereits gefasst, dass die Liegenschaft Kaltenbrunner für die Musikschule angekauft wird.

Vom Amt der O.Ö. Landesregierung wurde mit Schreiben vom 19.04.1999 mitgeteilt, dass für den Ankauf der Liegenschaft 89 zum Bau der Musikschule Riedau die nachstehende Finanzierung gemäß § 86 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990 unter der Voraussetzung genehmigt wird, dass der Gemeinderat einen dementsprechenden Finanzierungsplan beschließt:

 

Gesamtkosten für den Ankauf              S 5,000.000,--

Finanzierung:

Eigenmittel der Gemeinde  (o.Haushalt)   S 5,000.000,--

 

Diese Finanzierung wurde im Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 01.03.1999 genehmigt und dem Amt der O.Ö. Landesregierung mit Schreiben vom 02.03.1999 übermittelt. Laut Auskunft von Herrn Rachbauer, Amt der O.Ö. Landesregierung, liegt der Finanzierungsplan beim do. Amt vor und die § 86-Bewilligung ist somit erteilt. Es wurde daraufhin Herr Notar Dr. Holzinger mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurf beauftragt. Dieser Kaufvertrag wurde mit den Ehegatten am 17.5. dJ durchbesprochen und kleine Änderungen vereinbart. So wünschen die Ehegatten Kaltenbrunner eine Sicherstellung, die aber auf ihre eigenen Kosten später im Grundbuch eingetragen werden kann. Weiter wurde im Kaufvertrag vermerkt, dass die Gemeinde den noch aushaftenden Restbetrag jederzeit bezahlen kann. Der Kaufvertragsentwurf wird wie folgt bekanntgegeben:

 

K a u f v e r t r a g

 

geschlossen am heutigen Tage zwischen Herrn Adolf K a l t e n  b r u n n e r, geb. 20.07.1941, und Frau Mathilde K a l t e n  b r u n n e r, geb. 30.04.1940, Pensionistensehegatten, 4752 Riedau Vormarkt 82, als  Verkäufer  einerseits, und der  Marktgemeinde 

Riedau 

4752 Riedau 32/33, als Käuferin andererseits, wie folgt:

Herr Adolf Kaltenbrunner, geb. 20.07.1941, und Frau Mathilde Kal­tenbrunner, geb. 30.04.1940, verkaufen und übergeben

je  zur  Hälfte  und die Marktgemeinde Riedau kauft und übernimmt die den Ersteren zu gleichen Teilen gehörige

Liegenschaft EZ. 79 KG. 48129 Riedau "Ledererhaus", bestehend aus den Grundstücken 98 Baufläche (begrünt)

 und .108 Baufläche (Gebäude)Baufläche (befestigt), mit dem darauf befindlichen Haus Riedau 89, im unverbürgten

Katasterausmaß von zusammen 865 m2, samt allem erd, mauer, niet und nagelfesten sowie allem sonstigen tatsächlichen

und rechtlichen Zubehör, so wie diese Liegenschaft derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen Rechten und

Grenzen, mit welchen die Verkäufer das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt haben bzw. zu besitzen und zu

 benützen berechtigt gewesen waren, zum einverständlich vereinbarten

Kaufpreis von     S 5,000.000,,

in Worten: Schillinge fünfmillionen.

I I .

Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt auf nachstehende Weise: Die Käuferin verpflichtet sich, den Kaufpreis von

S 5,000.000,, in Worten: Schillinge fünfmillionen, heutiger Kaufkraft, in zehn Jahresraten von je S 500.000,, in Worten:

Schillinge fünfhundert­tausend, heutiger Kaufkraft, beginnend mit dem Jahr 1999, bis läng­stens 30. Juni eines jeden Jahres

auf ein von den Verkäufern ge­meinsam bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Kreditinsti­tut spesen und

 abgabenfrei zu überweisen, wobei als Ausnahme die erste Rate von S 500.000, des Jahres 1999 binnen 14 Tagen nach

grundbücherlicher Durchführung dieses Vertrages zu den obigen Be­dingungen zu überweisen ist. Die Käuferin ist jedoch

berechtigt, den noch aushaftenden Kaufpreisrestbetrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen sofort an die Verkäufer

 zu bezahlen  oder auf ein von den Verkäufern gemeinsam bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen

Kreditinstitut spesen- und abgabenfrei zu überweisen. Zinsen und Verzugszinsen werden weder begehrt noch gewährt.

Um sowohl die Berechtigten als auch die Verpflichtete vor einer Währungsverschlechterung oder sonstigen Geldwertänderung

zu schützen, wird vereinbart, den Kaufpreis der jeweiligen Kaufkraft der österreichischen Währung auf Grund des Indexes der Verbraucherprei­se 1996 oder des etwa an seine Stelle tretenden Indexes, wie er vom österreichischen Statistischen Zentralamt

oder einem anderen Amt bzw. einer anderen Behörde jeweils verlautbart oder mangels Verlautbarung von Sachverständigen

errechnet wird, derart anzugleichen, daß sich die Höhe des auszuzahlenden Betrages zu der des vereinbarten ebenso verhält,

 wie der obige Index am Zahlungstag zu dem am heutigen Tage. Die vereinbarte Wertsicherung hat nur obligatorische Wirkung.

 Die Parteien vereinbaren, daß bei jeder Ratenzahlung die Wertsicherung sofort zu berechnen und somit der um die

 Wertsicherung  erhöhte Betrag an die Verkäufer zu überweisen ist. Zur Sicherstellung der obigen Kaufpreisforderung der

Verkäufer im Betrage von S 5,000.000,, in Worten: Schillinge fünfmillionen, verpfändet die Käuferin das Vertragsobjekt

samt allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör. Nebengebührenkaution wird keine vereinbart.

I I I .

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages wird von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlung

ausdrücklich bewilligt:

in EZ. 79 KG. 48129 Riedau:

a) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Marktgemeinde

Riedau;

b) die Einverleibung des Pfandrechtes für die Kaufpreisforderung von S 5,000.000,, in Worten: Schillinge fünfmillionen

 zugunsten

 des Adolf Kaltenbrunner, geb. 20.07.1941, und der Mathilde Kaltenbrunner, geb. 30.04.1940.

Eine bücherliche Sicherstellung der obigen Kaufpreisforderung wird von den Vertragsparteien zur Zeit weder begehrt

noch gewährt.

Die Verkäufer sind jedoch jederzeit berechtigt, auch über einseitiges Verlangen die obige Kaufpreisforderung auf ihre Kosten

 grundbücherlich sicherstellen zu lassen.

Die Käuferin ist verpflichtet, den Originalkaufvertrag den Verkäufern zur grundbücherlichen Sicherstellung der

Kaufpreisforderung zur Verfügung zu stellen, wobei die Verkäufer verpflichtet sind, nach grundbücherlicher Eintragung den Originalkaufvertrag wiederum Käuferin auszuhändigen.

I V .

Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr gilt für den Fall des Eintritts

der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem Tage vollzogen. Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und

Ausgaben verrechnet.

V.

Für eine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wird seitens der Verkäufer nicht gehaftet, wohl aber für die lastenfreie

Übergabe des Vertragsobjektes. Eine allfällige Lastenfreistellung ist durch die Verkäufer unverzüglich zu bewerkstelligen.

VI .

Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert des Kaufobjektes genau

 Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.

V I I .

Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages sowie mit einer allfälligen Lastenfreistellung

 im Zusam­menhang stehenden Kosten, Stempel, Steuern und Gebühren, ein­schließlich Grunderwerbssteuer hat die Käuferin

 zu tragen.

VI I I .

Für die in diesem Vertrag übernommenen Verbindlichkeiten haften die Verkäufer zur ungeteilten Hand.

IX .

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft abhängig:

a) von der Ausstellung einer Negativbestätigung oder von der grund­verkehrsbehördlichen Genehmigung,

b) von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung. Die Parteien vereinbaren, daß dieser Vertrag Dritten gegenüber

gemäß  § 106 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 erst mit dieser Genehmigung rechtswirksam wird.

X.

Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Ein­tritt der Rechtskraft sowie nach Vorliegen der

finanzamtlichen Un­bedenklichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann. Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung

 wird vereinbart.

Die Parteien erklären an Eidesstatt, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer zu sein.

X I I .

Die Käuferin erteilte dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Er­richtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

X I I I .

Dieser Vertrag wird in einem einzigen, der Käuferin gehörigen Original errichtet. Die Verkäufer erhalten auf Wunsch eine

einfache oder beglaubigte Abschrift.

 

 

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass folgende finanzielle Förderung vorgesehen ist:

 

Von den anerkannten Kosten S 4,000.000,-- (1 Mio. Schilling für JIZ und Geschäft) ist eine 2/3-Förderung von der Abt. Kultur und Bedarfszuweisungen üblich. Es wird daher für diesen Hauskauf später eine Förderung von 2,6 Mio. Schilling erwartet.

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Kaufvertrag zu genehmigen.

 

GR. Ortner teilt mit, dass in seiner Fraktion der Kaufvertragsentwurf durchbesprochen wurde. Die SPÖ-Fraktion wird die Zustimmung geben.

 

Nach Beendigung der Diskussion lässt der Bürgermeister über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:  22 JA-Stimmen: Bgm. Ing. Johann Demmelbauer, GV. Elfriede                         Kopfberger, GV. Franz Stiglmayr, GR. Herbert Leitner, GR. Berta                         Scheuringer, GR. Franz Köstlinger, GR. Wolfgang Kraft, GR. Friedrich                    Raschhofer, GR. Monika Tallier, GR. Franz Wimmer, GR. Herbert                           Aschauer, GV. Franz Schabetsberger, GV. Anna Wolschlager, GR. Günter              Ortner, GR. Rudolf Hosner, GR. Anita Wolschlager, GR. Walter Ebner, GR.                 Johann Leitner, GR. Franz Arthofer, GV. Gottfried Weilhartner, GR. Ernst                Hintermayr, GR. Harald Parzer

                  2 Stimmenthaltungen: GR. Heinrich Ruhmanseder, GR. Ulrike Reisinger.

 

 

 

TOP. 2.)    Behandlung und Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Herrn                       Brunner Johannes.

 

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde im Punkt Allfälliges über den Verkauf eines Grundstückes in der Siedlung Achleiten beraten, berichtet der Vorsitzende. Die Marktgemeinde Riedau besitzt dort eine Bauparzelle, welche an den Interessenten Brunner Johannes verkauft werden kann. Der Grundstückspreis beträgt pro Quadratmeter S 200,--, so wie es in einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates festgelegt ist. Vom Notar Dr. Franz Holzinger wurde ein Kaufvertragsentwurf erstellt, welcher den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht wird. Für die Gemeinde entstehen für die Erstellung des Kaufvertrages keine Kosten. Der Vertrag bedarf keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

 

K a u f v e r t r a g

 

geschlossen am heutigen Tage zwischen der Marktgemeinde R i e d a u  in  4752 Riedau, als Verkäuferin einerseits, und Herrn

Johannes B r u n n e r, geb. 08.01.1970, Kraftfahrer, 4752 Riedau, Bayrisch­Habach 5, als Käufer andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau verkauft und übergibt und Herr Johannes Brunner, geb. 08.01.1970, kauft und übernimmt die der

Ersteren allein gehörige Liegenschaft EZ. 388 KG. 48129 Riedau, bestehend aus dem Grundstück 117/20 Baufläche

(begrünt), im ermittelten Ausmaße von 1008 m2, so wie diese Liegenschaft derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen

Rechten und Grenzen, mit welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat bzw. zu

besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war, zum einver­ständlich vereinbarten Kaufpreis von S 200,/m2, demnach

zu einem

      Gesamtkaufpreis von     S 201.600,,

in Worten: Schillinge zweihunderteintausendsechshundert, welcher binnen 14 Tagen nach Unterfertigung dieses Vertrages,

zinsenlos, bar zu bezahlen oder auf ein von der Verkäuferin bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen

Kreditinstitut, spesen und abgabenfrei, zu überweisen ist.

I I .

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages wird von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlung

ausdrücklich bewilligt: in EZ. 388 KG. 48129 Riedau: die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Johannes

Brunner, geb. 08.01.1970.

III.

Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr gilt für den Fall des Eintritts

der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem Tage vollzogen. Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen

und Ausgaben verrechnet.

I V .

Für eine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die lastenfreie

Übergabe des Vertragsobjektes. Eine allfällige Lastenfreistellung ist durch die Verkäuferin unverzüglich zu bewerkstelligen.

V.

Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert des Kaufobjektes

genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen ha1ten.

VI .

Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages sowie mit einer allfälligen

 Lastenfreistellung im Zusammenhang stehenden Kosten, Stempel, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbssteuer,

hat der Käufer zu tragen.

VI I .

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft von der Ausstellung einer Negativbestätigung oder von der grundverkehrsbehördlichen

Genehmigung abhängig. Die Parteien erklären, im internen Verhältnis bereits durch die Unterfertigung an diesen

 Vertrag gebunden zu sein.

VI I I .

Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft sowie nach Vorliegen der

finanzamtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann. Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung

wird nicht vereinbart.

IX .

Der Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau erklärt somit ausdrücklich, daß dieser Vertrag keiner gemeinde

aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.

 

X.

Die Parteien erklären an Eidesstatt, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer zu sein.

X I .

Der Käufer erteilte dem Schriftverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

X I I .

Dieser Vertrag wird in einem einzigen, dem Käufer gehörigen Original errichtet. Die Verkäuferin erhält auf Wunsch eine 

einfache oder beglaubigte Anschrift.

 

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass die Marktgemeinde Riedau schon lange Zeit einen Käufer für dieses Grundstück sucht. Er stellt den Antrag, das genannte Grundstück Parz. 117/20 KG. Riedau an Herrn Johannes Brunner, Riedau, Bayrisch-Habach 5, zum Kaufpreis von S 201.600,-- zu verkaufen und den zur Kenntnis gebrachten Kaufvertragsentwurf zu genehmigen.

 

Beschluss:  Dem Antrag von GV. Franz Schabetsberger stimmen alle Mitglieder des       Gemeinderates zu.

 

 

 

 

TOP. 3.)    Behandlung und Beschlussfassung des Kaufvertrages mit Frau Andrea            Hellwagner.

 

 

Frau Andrea Hellwagner hat vor einiger Zeit die Liegenschaft Ottenedt 4, Vorbesitzer Schatz Hubert, gekauft. In diesem Bereich soll nun eine Grundbereinigung durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um zwei Teilgrundstücke im Besitz der Marktgemeinde Riedau, welche als Öffentliches Gut verzeichnet sind, erklärt der Bürgermeister. Diese Böschungsgrundstücke  können nicht landwirtschaftlich genutzt werden und werden auch nicht als Straße verwendet. Diese Angelegenheit wurde bereits im Gemeindevorstand beraten und man einigte sich darauf, dass diese Teilgrundstücke im Ausmass von 281 m2 zu einem Quadratmeterpreis von á S 20,-- verkauft werden können. Diese Teilgrundstücke kann man nicht zum üblichen landwirtschaftlich Nutzgrundpreis verkaufen. Der Gemeinde dürfen bei diesem Verkauf aber keine Kosten für Vermessung und Vertragserstellung entstehen.

 

K a u f v e r t r a g

 

welcher am heutigen Tage zwischen

1.    der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau Nr. 32/33, vertreten durch deren       zeichnungsbefugte Organe,

als Verkäufer einerseits und

2.    Frau Andrea Hellwagner, geboren am 07.06.1959, Selbstständige, Schwaben 58, 4752 Riedau,

als Käuferin andererseits

abgeschlossen wurde wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau verkauft und übergibt hiermit an Frau Andrea Hellwagner und diese kauft und übernimmt in

ihr alleiniges Eigentum aus dem Gutsbestande der der Verkäuferin allein gehörigen Liegenschaft EZ 382 Grundbuch

48138 Vormarkt Riedau, die auf Grund des Lageplanes des Dipl. Ing. Josef Wagneder in 4910 Ried im Innkreis, vom

18.06.1997, GZ 847/97, neu gebildeten Teilstücke und zwar:

a)    das aus dem Grundstück 562 Sonstige (Weg) neu gebildete

      Teilstück 1 im Ausmaß von                                  173 m²

b)    das aus dem Grundstück 548/8 Sonstige (Ortsraum)

      neu gebildete

      Teilstück 2 im Ausmaß von                                  108 m²

      sohin Grundstücksteile im unverbürgten

      Gesamtausmaß von                                           281 m²

 

mit allen Rechten, wie die Verkäuferin dieses Kaufobjekt bisher selbst besessen und benützt hat, oderzu besitzen und zu

benützen berechtigt war, um den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von S 20,00 pro m², daher um den

Gesamtkaufpreis von                                        S     5.620,00

(Schilling fünftausendsechshundertzwanzig).

Die Marktgemeinde hält dabei ausdrücklich fest, dass es sich  sich bei diesen Teilgrundstücken um  keine  gewidmete

Straße handelt. .

II.

Die Käuferin verpflichtet sich hiermit, den vorstehenden Kaufpreis von S 5.620,00 binnen 14 Tagen ab beiderseitiger

Vertragsunterfertigung spesen- und abzugsfrei auf das von der Verkäuferin namhaft zu machende Konto zu überweisen.

Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 10 % Verzugszinsen pro Jahr vereinbart.

Beide Vertragsteile weisen den Schriftenverfasser an, den Kaufvertrag erst dann im Grundbuch durchzuführen, wenn der

gesamte Kaufpreis bezahlt ist und ist der Nachweis hierüber lediglich dem Schriftenverfasser und nicht dem Grundbuch

 gegenüber zu erbringen.

III.

Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuß der Käuferin erfolgt mit Gefahr und

 Zufall, Nutzen und Lasten mit dem Tage der beiderseitigen Vertragsunterfertigung.

IV.

Sämtliche Vertragsteile erteilen hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung, dass auf Grund dieses Vertrages in

Verbindung mit dem vorbezeichneten Lageplan und ohne ferneres Einvernehmen bei der Liegenschaft EZ 382 Grundbuch

48138 Vormarkt Riedau nachstehende Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können:

1.    Die Teilung des Gst. 562 Sonstige (Weg) in dieses und in das Teilstück 1.

2.    Die Teilung des Gst. 548/8 Sonstige (Ortsraum) in dieses und in das Teilstück 2.

3.    Die Abschreibung der Teilstücke 1 und 2 und Zuschreibung zu der, der Andrea Hellwagner allein gehörigen

 Liegenschaft EZ 213 Grundbuch 48138     Vormarkt-Riedau unter gleichzeitiger Vereinigung mit dem dort vorgetragenen

Grundstück 446 Baufläche (begrünt).

 

V.

Die Verkäuferin haftet für keine wie immer geartete Eigenschaft oder Beschaffenheit des Kaufobjektes, wohl aber dafür,

dass dieses lastenfrei in den Besitz und Genuß der Käuferin übergeht.

VI.

Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und

Gebühren einschließlich der Vermessungs- und Planerstellungskosten werden von der Käuferin getragen, über deren

alleinigen Auftrag dieser Vertrag errichtet und grundbücherlich durchgeführt wird.

VII.

Die Käuferin erklärt hiermit an Eides statt, österreichische Staatsbürgerin und Deviseninländerin zu sein und erklärt ferner

die Marktgemeinde Riedau, eine Gebietskörperschaft öffentlichen Rechtes zu sein und kommt ihr somit von sich

aus Inländereigenschaft zu.

VIII.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat dieses Rechtsgeschäft in seiner Sitzung vom 20.05.1999 beschlossen. Die

Einnahmen des ordentlichen Gemeindevorschlages der Marktgemeinde Riedau für das laufende Haushaltsjahr betragen

S 33,718.000,--.Da der Kaufpreis 5 v.H. der Einnhamen nicht übersteigt, bedarf dieses Rechtsgeschäft nicht der

Genehmigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde.

IX.

Dieser Vertrag wird in einer für die Käuferin bestimmten Urschrift errichtet, während die Verkäuferin eine einfache

oder über Wunsch beglaubigte Abschrift dieses Vertrages erhält.

 

GR. Wimmer erklärt, dass die Gemeinde für diese Teilgrundstück keinen Bedarf hat und er stellt den Antrag, die genannten Teilgrundstücke zum Preis von S 5.620,-- an Frau Hellwagner Andrea zu verkaufen und den zur Kenntnis gebrachten Kaufvertrag zu genehmigen.

 

GV. Schabetsberger erkundigt sich bezüglich des Fahrtrechtes für Frau Maria Standhartinger.

 

Nach Beendigung der Diskussion lässt der Bürgermeister über den Antrag von Herrn GR. Wimmer abstimmen.

 

Beschluss:  Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.)    Sanierung der Vormarktstraße; Vergabe der Ausschreibungsarbeiten.

 

Frau Architekt Dipl. Ing. Lassy hat den Planungsauftrag für die Sanierung der Vormarktstraße erhalten. Die Planung ist nun abgeschlossen und von Frau Dipl. Ing. Lassy wurde ein Honorarangebot für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Straßenbauarbeiten der Vormarktstraße vorgelegt, berichtet der Vorsitzende. Das Gesamthonorar beträgt als Pauschalbetrag S 28.800,00 inkl. 20 % MWSt. Darin ist als Leistungsumfang enthalten:

Erstellen von Leistungsverzeichnissen für Straßenbauarbeiten, Einholen der Angebote, Überprüfung und Wertung der Angebote mit Vergabevorschlag. Zusätzliche Leistungen wie Baustellenbesuche (örtliche Bauaufsicht) und Besprechungen vor Ort werden nach Bedarf und Aufforderung durchgeführt und nach Zeitaufwand lt. GOA Std. Satz samt Fahrtspesen in Rechnung gestellt. Nebenkosten wie Vervielfältigung werden gesondert verrechnet.

In diesem Angebot ist aber nicht enthalten und angeführt das Aufmaß der fertigen Strasse. Dies zählt zu den zusätzlichen Leistungen und wird von Frau Dipl. Ing. Lassy selbstverständlich über Anforderung durchgeführt. Laut Auskunft würde das Vermessen der fertigen Straße rund drei Stunden in Anspruch nehmen. Der Bürgermeister befürwortet die Vergabe dieses Auftrages an Frau Architekt Dipl. Ing. Lassy. Das Honorarangebot geht von geschätzten Herstellungskosten von S 2.000.000,00 aus. Sollten sich die Kosten verringern, bleibt ihr Gesamthonorar gleich.  Da sich ihr Honorar nicht nach der Bausumme richtet, hat sie sicherlich auch kein Interesse daran, dass die Bausumme hoch bleibt. Schon deshalb kann man mit der öffentlichen Ausschreibung günstige Preise erzielen.

 

GR. Ortner Günter findet es gut, wenn die Ausschreibung für die Sanierung der Vormarktstraße von Frau Architekt Dipl. Ing. Lassy durchgeführt wird. Er stellt den Antrag, an Frau Architekt Dipl. Ing. Lassy den Auftrag lt. Angebot vom 16.04.1999 zum Pauschalbetrag von S 28.800,00 inkl. 20 % MWSt. zu vergeben. Gleichzeitig soll sie auch den Auftrag für die Durchführung des Aufmaßes erhalten.

 

Die Diskussion hat keinerlei Einwände ergeben.

 

Beschluss:  Der Antrag von GR. Ortner wird von allen Gemeinderatsmitgliedern                  einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 5.)    Begleitpersonen für den Kindergartentransport.

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 17.11.1998 wurde die Bezahlung der Begleitpersonen wie folgt festgelegt:

Die Begleitpersonen sollen durch die Marktgemeinde Riedau entlohnt werden (geringfügig Beschäftigte) pro Kindergartenfahrt (derzeit 1 Hin- und 1 Rückfahrt) mit einer Pauschale von S 45,-- brutto. Mit dieser Pauschalentschädigung ist auch der Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaubsentschädigung abgegolten.

Es ist nun folgende Änderung vorgesehen, erklärt der Bürgermeister:

Die Begleitpersonen werden durch die Marktgemeinde Riedau entlohnt (geringfügig Beschäftigte) pro Kindergartentag (für Früh- und Mittagsfahrten) mit einer Pauschale von S 90,-- brutto. Mit dieser Pauschalentschädigung ist auch der Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaubsentschädigung abgegolten. Dieser Regelung tritt rückwirkend mit 1.1.1999 in Kraft.

Als Begleitpersonen sind Frau S******* Claudia und Frau S***** beschäftigt. Frau S**** begleitet den Kindergartenbus, welcher Kinder aus den Ortschaften Schwaben, Schwabenbach, Wohlleiten und Ottenedt transportiert.

Frau S***** begleitet Kinder aus den Ortschaften Pomedt, Habach, Bayrisch-Habach und Berg. Beide haben den gleichen Zeitaufwand und es soll daher künftig die Pauschale wie erwähnt ausbezahlt werden.

 

GV. Stiglmayr erklärt, dass beide Begleitpersonen denselben Zeitaufwand haben und daher künftig die Begleitpersonen mit der  bekanntgebenen Pauschale entlohnt werden sollen.

 

Es stellt Bgm. Ing. Johann Demmelbauer den Antrag, die Begleitpersonen (geringfügig Beschäftigte) pro Kindergartentag (für Früh- und Mittagsfahrten) mit einer Pauschale von S 90,-- brutto zu entlohnen. Mit dieser Pauschalentschädigung ist auch der Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaubsentschädigung abgegolten und diese Änderung soll rückwirkend mit 1.1.1999 in Kraft treten.

 

Beschluss:  Es wird dieser Antrag einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 6.)    Änderung der Hallengebührenordnung für die Mehrzweckhalle.

 

Es teilt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer mit, dass eine Änderung der Mehrzweck- und Turnhallenbenützungsordnung erfolgen soll. Für Veranstaltungen der Fa. Leitz, z.B. Lehrlingsabende oder Betriebsversammlungen, ist derzeit kein Tarif vorgesehen. Deshalb soll in den Pkt. 8.) unter ag) diese Tarifpost eingefügt werden. Bei der letzten Änderung wurde in der Sitzung vom 28.1.1998 beschlossen, dass Riedauer Vereine für Veranstaltungen kein Benützungsentgelt zu entrichten haben. Dies soll beibehalten bleiben, nur soll Pkt. 8.) aa) anstatt “entfällt” lauten auf “Benützungsentgelt für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine je Veranstaltung pro Tag S 0,--". Dadurch ist ein besserer Überblick gegeben.

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, folgende Änderung der Mehrzweck- und Turnhallenbenützungsordnung zu genehmigen:

 

Verordnung

des  Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20.5.1999 betreffend die Änderung der Mehrzweck- und Turnhallenbenützungsordnung vom 20.12.1994:

 

Punkt 1. Bis 7. bleiben unverändert.

8. Für die Benützung der Mehrzweckhalle sind folgende Entgelte zu entrichten:

 

a)    aa)   Benützungsentgelt für Veranstaltungen ortsansässiger Vereine je                         Veranstaltung pro Tag                                                       S   0,00

 

      ab)   Benützungsentgelt für Veranstaltungen nicht ortsansässiger Vereine je                   Veranstalung pro Tag                                                        S   1.000,00

 

      ac)   Benützungsentgelt für Veranstaltungen von ortsansässigen Unternehmen              mit Gewinnabsicht je Veranstaltung ohne Ausschank pro Tag        S   3.000,00

 

      ad)   Benützungsentgelt für Veranstaltungen von ortsansässigen Unternehmern mit         Gewinnabsicht je Veranstaltung mit Ausschank pro Tag             S   5.000,00

 

      ae)   Benützungsentgelt für Veranstaltungen von auswärtigen Unternehmern mit                  Gewinnabsicht je Veranstaltung ohne Ausschankt pro Tag           S   6.000,00

 

      af)   Benützungsentgelt für Veranstaltungen von auswärtigen Unternehmern mit                  Gewinnabsicht je Veranstaltung mit Ausschank pro Tag             S 10.000,00

 

      ag)   Benützungsentgelt für Veranstaltungen von Unternehmen ohne Gewinnabsicht          (z.B. Lehrlingsabend, Betriebsversammlung)                             S      500,00

 

b) Vergütung der Reinigungsarbeiten nach den jeweils geltenden Richtlinien des Amtes der O.ö. Landesregierung bzw. nach Vereinbarung mit dem Schulwart.

 

c) Aufsichtskosten, soweit erforderlich, nach den jeweils geltenden Richtlinien des Amtes der O.ö. Landesregierung bzw. nach Vereinbarung mit dem Schulwart.

 

d) Die Betriebskosten werden lt. Erlaß des Amtes der O.ö. Landesregierung vom 06.05.1986, Zl. Gem-70.327/199-1986-Pf i.d.g.F. wie folgt berechnet:

 

1. Mehrzweckhalle 636 m²           ohne Küchenbenützung je angef. Stunde S 170,00

 

2. Mehrzweckhalle 636 m²     +     172 m² mit Küchenbenützung je angef. Stunde S 221,00

 

3. Mehrzweckhalle 636 m²     +     151 m² mit Garderobenbenützung je angef. Stunde. S 221,00

 

4. Mehrzweckhalle 636 m²     +     172 m² Küchenben. + 151 m² Garderobenben. je angef. Stunde S 272

 

Kosten pro angefangene Stunde:

zu 1. S 170,00 = Grundbetrag für Mehrzweckhalle

zu 2. S   51,00 = Zuschlag zu 1. für Küchenbenützung

zu 3. S   51,00 = Zuschlag zu 1. für Garderoben.

zu 4. S 102,00 = Zuschlag zu 1. für Küchen- und Garderobenben.

 

Zeit der Veranstalung              zuzügl.Hinzurechn. f                     ergibt eine Gesamtzeit von

                                   Vorbereitung u. Abschluß

 

zu 1. 20:00 - 22:00 Uhr            2 Stunden                    4 Stunden x S 170,00 = S    680,00

zu 2. 20:00 - 22:00 Uhr            2 Stunden                    4 Stunden x S 221,00 = S    884,00

zu 3. 20:00 - 22:00 Uhr            2 Stunden                    4 Stunden x S 221,00 = S    884,00

zu 4. 20:00 - 22:00 Uhr            2 Stunden                    4 Stunden x S 272,00 = S 1.088,00

Punkt 9. Und 10 bleiben unverändert.

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Die Beratung hat keinerlei Einwände ergeben.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen und die Hallengebührenordnung

                  wird somit geändert.

 

 

 

 

TOP. 7.)    Erdgasliefervertrag für das Feuerwehrzeughaus.

 

Von der OÖ. Ferngas liegt ein Gaslieferungsvertrag über die Versorgung vom Feuerwehrzeughaus Vormarkt 64 vor, berichtet der Vorsitzende. In der Gemeinderatssitzung vom 22.4.1996 wurden für die öffentlichen Gebäude und die Gemeindewohnhäuser bereits Gaslieferverträge abgeschlossen. Nun wurde auch das Feuerwehrzeughaus angeschlossen und der Gasliefervertrag beinhaltet, so wie bei jedem normalen Gasliefervertrag,  folgende Punkte:

Objekt: Feuerwehrzeughaus, A-4752 Riedau, Vormarkt 64

Pkt. 1.1. Jahresmenge: 33,4 MWh (HO) = ca. 3.000 m³

Pkt. 1.2. max. Leistung: 0,02 MW (Ho) = ca. 2 m³/h

Anschlußkosten: (werden aufgrund des Übereinkommens zur kostenlosen Benützung öffentlichen Gutes nicht verrechnet).

Zähleranzahl und größe:

1 x G 4

Meßgebühr 1999

S/Monat zuz. MWSt.: 29,90

GR. Ortner erklärt, dass dieser Vertrag die allgemeine Zustimmung findet. Er stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Gasliefervertrag zu genehmigen.

 

Beschluss:  Einstimmig wird der Antrag von GR. Ortner angenommen.

 

 

 

 

Der nächste Punkt behandelt eine Personalangelegenheit. Die Zuhörer werden daher gebeten den Sitzungssaal zu verlassen.

 

TOP. 8.) Genehmigung eines Dienstvertrages.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

 

 

Die Zuhörer werden wiederum in den Sitzungssaal gebeten.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleiter erscheint zur Sitzung.

 

 

 

 

 

TOP. 9.) Dringlichkeitsantrag: Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Es bittet der Bürgermeister den Obmann des Kulturausschusses Friedrich Raschhofer um den Bericht.

 

GR. Friedrich Raschhofer gibt seinen Bericht:

Am 5. Mai 1999 hat der Kulturausschuss folgende Punkte behandelt:

TOP. 1. Beratung über Vereinsförderungsschlüssel:

Die bisherige Vorgangsweise des Vereinsförderungsmodelles wurde den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Es gibt eine laufende Vereinsförderung und über die Verwendung des Restbetrages, der ca. S 40.000,- beträgt, wird im Herbst entschieden. Ansuchen für die seperate Vereinsförderung müssen derzeit bis 31.10 des jeweiligen Finanzjahres beim Marktgemeindeamt einlagen um berücksichtigt zu werden. Derzeit ist die Entscheidung nicht leicht, da den Gemeinderäten zu wenig Hintergrundinformation über die ansuchenden Vereine zur Verfügung steht. In Zukunft sollen die Vereine angewiesen werden, Daten über ihren Verein dem Ansuchen um Vereinsförderung beizuschließen, um sich ein genaueres Bild über die Finanzkraft, den Mitgliederstand und über die Aktivitäten des Vereines schaffen zu können. Der Obmann hat sich ein Muster über die Vergabe von Subventionen an Kulturvereine der Stadt Ried i.I. besorgt, dass er ebenfalls den Mitgliedern zur Kenntnis brachte. An die Riedauer Vereine wurde bereits ein ausgearbeitetes Formblatt, mit welchem genauere Informationen über den Verein eingeholt werden sollen, ausgegeben. Dieses wurde von ihm, Herrn Berghammer und Herrn Glasner erarbeitet. Der Rücklauf ist jedoch spärlich. Es wurde vereinbart, ein Formblatt für die Vereinsförderung anzulegen. Dieses soll an die Riedauer Vereine verschickt werden und ist dem jeweiligen Ansuchen um Gewährung einer Vereinsförderung anzuschließen. Folgende Daten sollen mit dem Formblatt erhoben werden:

Einnahmen/Ausgaben Vorjahr; Mitglieder, unterteilt in Einheimische und Auswärtige; Anzahl der Veranstaltungen und Aktivitäten im abgelaufenen Jahr; geplante bzw. bereits durchgeführte Veranstaltungen im laufenden Jahr; Begründung des Ansuchens um Gewährung einer Subvention.

Der Abgabetermin wurde für die Ansuchen mit 30.9. fixiert.

 

Im TOP. 2.) wurde das Marktfest 1999 beraten, welches am  Samstag 12.6. und Sonntag 13.6. durchgeführt wird. Eine Band für die Abendveranstaltung wurde bereits organisiert und zwar die "Alpen-Hippies". Die Gage beträgt S 14.850,-- und zusätzlich sind von der Gemeinde noch die Übernachtungskosten für drei Personen zu tragen, welche nochmals ca. S 1.000,-- betragen werden. Vereinbart wurde mit der Band, dass eine Absage wegen Schlechtwetter bis Freitag, 11.6.1999, 13.00 Uhr, ohne Vorschreibung einer Pönale möglich ist. Die Bewirtung der Band sowie der Musikkapelle soll von den Wirten übernommen werden. Die Vereine, die sich bis jetzt schon bereit erklärt haben am Marktfest teilzunehmen bzw. auch jene, die im Vorjahr daran teilgenommen haben, werden noch separat mit einem Standplan verständigt. Beginn des Marktfestes ist um 15.00 Uhr. Mit den Wirten wurde ebenfalls gesprochen und diese haben die Teilnahme zugesichert. Das Marktfest soll unter das Thema "Jugend" gestellt werden. Diesbezüglich haben bereits mehrere Arbeitssitzungen des Arbeitskreises Jugend, Familie und Kultur für die Dorfentwicklung stattgefunden. Geplant ist ein Skatermobil aufzustellen und die Jugendlichen von Riedau und Umgebung im Alter zwischen 13 und 16 Jahren dazu persönlich einzuladen. Betreffend der Werbung für das Marktfest wurde vereinbart, die Plakate und Postwurfsendung in Eigenregie zu produzieren um Kosten einzusparen. Der Postwurf wird nur in Riedau versendet. Am Sonntag, 13.6. soll ein Frühschoppen mit vorheriger Feldmesse durchgeführt werden. Die Feldmesse ist um 09.00 Uhr geplant und es gibt bereits die Zusage vom Pfarrer. Anschließend Frühschoppen mit den Jungmusikern der Marktmusikkapelle und ev. auch der Auftritt des Schülerchors der Volksschule Riedau.

 

Unter Punkt 3.) Allfälliges erklärte GR. Berghammer, dass der Verein ÖDK wieder sehr aktiv ist. Am Wochenende und an Feiertagen werden Abrichtekurse durchgeführt, was eine erhebliche Lärmbelästigung für die dortigen Anrainer darstellt. Der Obmann ersucht daher abzuklären, ob an Wochenenden bzw. an Feiertagen diese Abrichtekurse überhaupt durchgeführt werden dürfen oder ob es eine zeitliche Beschränkung gibt.

 

 

Es bedankt sich der Bürgermeister für den Bericht. Dazu teilt er mit, dass der Arbeitskreis Jugend beim Marktfest für die Jugendlichen verschiedene Aktivitäten setzen wird. Mit einem Folder wird dies gesondert bekanntgegeben.

 

GV. Schabetsberger erkundigt sich bezüglich der Abendveranstaltung am Samstag. Es wurde vereinbart, dass am Samstag zwischen 19.00 und 20.00 Uhr wegen der Abendmesse die Musik abgedreht wird, die Veranstaltung geht aber während dieser Zeit weiter.

 

 

 

TOP. 10.) Bericht des Bürgermeisters.

 

 

Es gibt aufgrund des letzten Gemeinderatsbeschlusses über Lärmschutzmaßnahmen Reaktionen der Anrainer, die ja auch zu erwarten waren. Der Bürgermeister glaubt, dass man nicht unbedingt mit der ÖBB bezüglich Lärmschutzmaßnahmen zusammenarbeiten muss, wobei man aber doch mit der ÖBB "zusammenarbeiten" muss, wenn es sich um Bahngrund handelt. Er wird in nächster Zeit mit Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Leitl in Linz ein Gespräch führen.Der Bürgermeister ersucht, dass sich der Bauausschuss mit folgenden Angelegenheit befasst: Welche Wege des Lärmschutzes gibt es? Welche Kosten entstehen wenn ein anderer Architekt beauftragt wird?

Tatsache ist, dass bei der letzten Gemeinderatssitzung alle Gemeinderatsmitglieder beschlossen haben, dass es Lärmschutzmaßnahmen geben soll. Das Konzept für den Lärmschutz wurde deshalb abgelehnt, da es viel Geld kostet und beim Gespräch seitens der ÖBB nicht sehr viel angeboten wurde, was diese Studie ist. Es wurde am heutigen Tage mit Herrn Altmann vom Architekturbüro Lassy bezüglich eines Verkehrskonzeptes für Schwaben gesprochen. Herr Altmann hat uns heute erklärt, dass das Büro Lassy in "kleinem" Bereich ein Konzept erstellt, aber ein Konzept mit Verkehrsstromanalyse und  mit Berechnungen für das Hinterland wird von ihnen nicht gemacht. Dazu müsste extra ein Verkehrsspezialist beauftragt werden.

 

In Schwabenbach gibt es Beschwerden bezüglich der Zufahrt der LKWs auf der neu gebauten Zufahrtsstraße. Wir können niemand zwingen diese Zufahrt zur Siedlung nicht zu benützen.

Dazu nimmt Frau Reisinger Stellung und gibt folgendes bekannt: Die LKWs könnten dazu gezwungen werden, indem bei der Kreuzung neben der ÖBB eine Tafel mit Tonnenbeschränkung (Gewichtsbeschränkung) aufgestellt wird.

Dann darf aber auch zu den bestehenden Häusern keine Heizöllieferung über diese Zufahrtsstraße erfolgen, teilt der Bürgermeister mit.

Diese Angelegenheit wird eingehend diskutiert, wobei der Bürgermeister berichtet, dass  ein Verkehrstechniker diese Situation bereits begutachtet hat. Es ist wirklich schwierig, da die Staubbelastung derzeit in der Siedlung Schwabenbach groß ist. Es ist aber noch immer ein Baugebiet.

Frau Reisinger erklärt dem Bürgermeister, dass er den Bewohnern der Siedlung Schwabenbach versprochen hat, dass 1999 die Straße geteert wird. Deshalb kommen jetzt auch die Beschwerden.

Der Bürgermeister erwidert darauf, dass er die Asphaltierung "frühestens" 1999 in Aussicht gestellt hat. Es gibt fast keine Chance vom Land für die Staubfreimachung Geldmittel zu bekommen.

Frau Reisinger stellt die Frage, ob eine Gewichtsbeschränkung für die Siedlung Schwabenbach aufgestellt wird.

Dies wird vom Bürgermeister verneint. Herr Dr. Greiner, Jurist der Bezirkshauptmannschaft Schärding und Herr Sallaberger vom Amt der O.Ö. Landesregierung haben ihm erklärt, dass es sehr wohl möglich wäre, für das kurze Stück bis zum Anfang der Siedlung eine 3,5 to Beschränkung aufzustellen. Aber was bringt es? Heuer haben die zwei Bauwerber bereits gebaut und es wird daher für heuer mit dem Schwerverkehr vorbei sein. Bei Bauverhandlungen wird den Bauwerbern erklärt, dass die LKWs auf der oberen Zufahrtsstrasse zufahren sollen.

Die Bewohner können es sehr wohl fordern, dass die untere Zufahrtsstrasse  für LKWs gesperrt wird, dies wurde ihm aber von den Verkehrsfachleuten abgeraten. Deshalb wird er auch nichts unternehmen

 

Das Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Bildung, Jugend und Sport, hat mit Schreiben vom 14.5.1999 bekanntgegeben, dass für die Sanierung der Hauptschule ein maximal förderbarer Kostenrahmen von S 15,600.000,-- inkl. MWSt (Preisbasis 02/99) festgelegt wurde.

 

 

Am 17. Mai wurde mit Herrn HR. Dipl.-Ing. Danninger bezüglich Förderungsansuchen im Rahmen der Dorfentwicklung gesprochen. Dabei wurde ihm auch das Projekt zur Sanierung des Unterlaufes Holzingerbach gezeigt. Herr Danninger spricht sich für dieses Projekt aus und er könnte sich folgende Förderung vorstellen: 1/3 Gemeinde, 1/3 Naturschutz, 1/3 Dorfentwicklung.

 

Der Arbeitskreis Jugend und Kultur wird, wie schon im Bericht des Kulturausschusses erwähnt, beim Marktfest eine Veranstaltung durchführen. Dazu wurden Kosten von rund S 15.000,-- errechnet.

 

Die Ehegatten Josef und Maria Jebinger haben bekanntgegeben, dass der Pachtvertrag betreffend die Bauschuttdeponie in Stieredt mit 1.6.1999 gekündigt wird.

Der Umweltausschuss soll in einer Sitzung die weitere Vorgehensweise bezüglich Erdaushub beraten.

 

Die Bundeshandelsakademie Schäding hat an die Marktgemeinde Riedau ein Förderungsansuchen gestellt. Es soll in Schärding die neue Fachrichtung “Informationsmanagement und Informationstechnologie” eingerichtet werden und dazu ist eine Verbesserung der EDV-Ausstattung erforderlich. Da auch Schüler aus Riedau diese Schule besuchen, wird um eine finanzielle Förderung ersucht. Das Unterrichtsministerium hat die Schule darüber informiert, dass keinerlei finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Die Schule selbst hat für die Finanzierung zu sorgen. Es stellt der Bürgermeister die Frage, ob über diese Angelegenheit in der nächsten Gemeinderatssitzung beraten werden soll. Die Gemeinderatsmitglieder sind sich darüber einig, dass die Gemeinde Riedau keinen finanziellen Beitrag dazu leisten soll, da dies Angelegenheit des Bundes ist. Eine Beratung in der nächsten Gemeinderatssitzung ist daher nicht erforderlich.

 

Die Bediensteten der Marktgemeinde Riedau haben den Wunsch geäußert, heuer nur einen eintägigen Ausflug ohne Gemeinderäte organisieren zu dürfen. Er stellt nun die Frage, ob die Gemeinderäte heuer alleine einen zweitägigen Ausflug machen wollen. Die Beratung hat ergeben, dass für die Gemeinderäte heuer kein Ausflug organisiert wird.

 

Arbeitskreis Ökologie arbeitet am Wanderweg Stieredt. Es bestehen geringe Chancen, dass wir das von einer Stelle gefördert bekommen, von der Dorferneuerung jedenfalls nicht. Es gibt Gespräche mit den Grundbesitzern, die würden den Grund ins Öffentliche Gut kostenlos abtreten, es gibt dort auch Öffentliches Gut, über welches schon lange Zeit geackert wird, all diese Angelegenheiten könnte man nun klären.

 

 

TOP. 11.)   Allfälliges

 

GR. Hosner teilt mit, dass die Situation bezüglich der Plakatständer in der Gemeinde untragbar wird. Er schlägt vor, dass es wie in der Gemeinde Andorf praktiziert werden soll. Der Bürgermeister wird dieses Thema bei der nächsten Bürgermeisterkonferenz ansprechen. Er wünscht sich eine bezirkseinheitliche Regelung.

 

GR. Ortner erkundigt sich, warum ein TOP für die Beschlussfassung der Plakatständer nicht auf dieser Tagesordnung aufgenommen wurde. In  die nächste Gemeinderatssitzung wird dieser Punkt aufgenommen, erklärt der Bürgermeister. Bezüglich Lärmschutz teilt GR. Ortner mit, dass ihnen die Beschlussfassung für diesen Punkt zu "schnell gegangen" ist. Das Hintergrundwissen hat gefehlt. Ohne dieser Studie gibt es keine Förderung.

Dies wurde von ihm aber immer gesagt, erklärt dazu der Bürgermeister.

Die Studie alleine ist nicht nur das Lärmmessen, sondern ein fertiges Konzept über die Schallabwehr der Eisenbahn.

Der Bürgermeister stellt die Frage, was dieses fertige Konzept alles beinhaltet. Ihm wurde erklärt, dass der Lärmkataster aufgenommen wird.

GR. Ortner gibt dazu bekannt, dass in diesem Konzept bereits der wirkungsvollste Lärmschutz vorgeschlagen wird.

Wegen der starken Anrainerproteste hat sich die SPÖ überlegt, wie dies alles gelaufen ist. Es wurde ihnen die Auskunft erteilt, die Bundesbahn war schockiert darüber, dass die Gemeinde Riedau nicht bereit ist hier mitzutun, da die Gemeinde Riedau die einzige Gemeinde ist, die nicht teilnimmt. Dieses schalltechnische Einreichprojekt umfasst alles, was mit Schallschutz zu tun hat (Lärmmessung bis zur Erstellung eines Planes über die richtige Schallschutzmaßnahme). Die SPÖ ist davon ausgegangen, dass dieses Konzept nur eine Lärmmessung ist, sie wurden daher falsch oder zu wenig informiert.

Der Bürgermeister erklärt, dass er keine anderen Informationen erhalten hat.

GR. Schabetsberger möchte, dass das Thema "Lärmschutz"  und "Park- & Rideanlage" in die Tagesordnung der Juni-Sitzung aufgenommen wird. Am 2. Juni ist Herr Dipl.-Ing. Gabriel wieder in Riedau und er ersucht, dass die Fraktionsobmänner bei dieser Sitzung anwesend sein können.

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass er die Fraktionen nicht falsch informiert hat.

GV. Schabetsberger erklärt daraufhin, dass er "zu wenig" informiert war.

 

Vizebgm. Gahleitner erklärt aus Sicht der ÖVP-Fraktion, dass keine neuen Fakten vorliegen. Er ist nicht der Meinung, dass es eines neuen Gemeinderatsbeschlusses bedarf, nur weil die ÖBB über unseren Beschluss schockiert ist.

 

In der weiteren Diskussion wird über die betroffenen Anrainerproteste beraten.

 

GR. Ruhmanseder spricht die geforderte Bürgerbefragung an. Da aber bis Ende Mai die Enscheidung getroffen werden musste, konnte die Befragung nicht mehr durchgeführt werden. Aus seiner Sicht ist er dagegen.

 

GR. Ortner erklärt, dass der Bauausschuss nicht kompetent ist, die Entscheidung

muss sowieso im Gemeinderat fallen.

 

Abschließend erklärt der Bürgermeister, dass die Ablehnung der Studie deshalb erfolgt ist, da man ausschließlich von Lärmschutzwänden ausgegangen ist. Es sollen andere Möglichkeiten gesucht werden. Es sollte zunächst der 2. Juni abgewartet werden.

 

Bezüglich des Verkehrskonzeptes Schwaben erkundigt sich GR. Ortner. Er möchte, dass an der nächsten Sitzung des Bauausschusses Herr Altmann teilnehmen kann. Vielleicht kann auch der Bauausschussobmann der Gemeinde Zell/Pram daran teilnehmen. Er stellt die Frage, ob ein Planer vom Land beratend mitwirken könnte.

 

GR. Leitner ersucht die Plakatständer der Parteien, welche jetzt beim Grundstück Mitter aufzustellen sind, beim Platz Mitter aufzumachen.

 

GR. Hintermayr spricht das Problem bei der Rollerskatebahn und die 85 dB-Grenze bei Veranstaltungen an.

 

GV. Schabetsberger erkundigt sich bezüglich der Fläche beim Friedhof, auf welcher die Bäume gefällt wurden. Er spricht auch den geplanten Holzzaun beim Holzmuseum an.

 

 

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.04.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

GV. Schabetsberger:

Unter TOP. Allfälliges: " Die Familie Wagneder aus Berg ist mit dem Grundverkauf des öffentliches Gutes an Herrn Kraft nicht einverstanden." Das stimmt nicht. Es wurde gesagt, dass die Familie Wagneder zwar mit Grundverkauf, nicht aber mit der Errichtung einer Garage einverstanden ist.

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:30 Uhr.

 

 

 

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            (Vorsitzender)                                 (Gemeinderat)

 

 

 

 

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            (Schriftführer)                                (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 21.04.1999 keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: