Lfd.Nr. 21 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 24. Juni 1999.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner         14. GR. Günter Ortner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Rudolf Hosner

04. GR. Leitner Herbert      16. GR. Anita Wolschlager

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Walter Ebner

06. GR. Berta Scheuringer          18. GR. Maria Weiretmaier

07. GR. Franz Köstlinger           19. GR. Ernst Hintermayr

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GR. Ulrike Reisinger

09. GR. Franz Mitterhauser         21.

10. GR. Friedrich Raschofer        22.

11. GR. Monika Tallier       23.

12. GV. Franz Schabetsberger       24.

13. GV. Anna Wolschlager           25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für               GV. Franz Stiglmayr

GR. Hubert Rosenberger             für               GR. Johann Leitner

GR. Manfred Fattinger              für               GV. Gottfried Weilhartner

GR. Joachim Sakoparnig             für               GR. Heinrich Ruhmanseder

GR. Katharina Hintermayr                 für               GR. Harald Parzer

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

 

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GV. Franz Stiglmayr

GR. Johann Leitner

GV. Gottfried Weilhartner

GR. Heinrich Ruhmanseder

GR. Katharina Hintermayr

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13.06.1999

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.05.1999 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Es erklärt der Bürgermeister, dass Frau GR. Hintermayr Katharina in dieser Periode an noch keiner Sitzung teilgenommen hat. Er nimmt die Angelobung von Frau GR. Hintermayr vor.

 

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

  2. Ausbau der Bahnstrecke Wels-Passau; Grundsatzbeschlüsse für

      a) Lärmschutzmaßnahmen

      b) Park & Ride-Anlage

  3. Änderung des Flächenwidmungsplanes in Schwaben.

  4. Sanierung der Vormarktstraße; Vergabe der Straßenbauarbeiten.

  5. Errichtung eines Fahrbahnteilers und  eines Gehsteiges in

      Ottenedt; Vergabe der Straßenbauarbeiten.

  6. Aufstellung von Werbetafeln der Gemeinde im Marktbereich.

  7. Aufstellung von Garagen auf Öffentlichem Gut in Berg.

  8. Getränkesteuerbescheide; Berufungen gegen die Bescheide des Bürgermeisters.

  9. Ansuchen um Verkauf eines Grundstückes in Ottenedt.

10. Schaffung eines neuen Kredites für das Finanzjahr 1999 in Gruppe 3.

11.  Bericht des Bürgermeisters.

12.  Allfälliges.

     

 


TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

 

Es bittet Bürgermeister Ing. Demmelbauer den Obmann des Bauausschusses um den Bericht.

 

GR Ortner berichtet, dass der Bauausschuss am 17. Juni eine Sitzung im Beisein von Frau HR. DI. Schiller vom Amt der O.Ö. Landesregierung und Ing. Aistleitner von den ÖBB sowie Bgm. Dick aus der Gemeinde Zell/Pram  und den Fraktionsobmännern Franz Schabetsberger und Gottfried Weilhartner abgehalten hat. Die Tagesordnung umfasste die Lärmschutzmaßnahmen entlang der ÖBB.

Zu den bestehenden Gegebenheiten: der Bahnhofsumbau ist geplant mit 2003. Der Gemeinderat hat ja bereits beschlossen, dass die Gemeinde kein Interesse am Kauf des alten Bahnhofgebäudes hat. Bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen wurde im Gemeinderat bereits ein Gemeinderatsbeschluss gefasst, der sich gegen die Studie ausspricht. Nach Einlagen weiterer Informationen wurde alles nocheinmal überdacht und es wurde daher eine Sitzung des Bauausschusss einberufen. Frau HR.DI. Schiller erklärte, dass zuerst ein Planungsvertrag beschlossen werden muss. Die Kosten von S 200.000,- für die Marktgemeinde Riedau sind bereits bekannt. Diese Kosten umschließen die Planung für die ganzen Lärmschutzmaßnahmen incl. Einreichprojekt beim Ministerium. Frau HR.DI. Schiller glaubt, dass vom Gemeindereferat eventuell noch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Im Planungsvertrag wird ganz genau umschrieben, wo Lärmschutz möglich ist und in welcher Art der Lärmschutz (Wand oder Fensterförderung)

ausgeführt werden soll. Auch die Kosten können dann ermittelt werden. Es werden Messungen durchgeführt und wenn die Studie fertig ist, wird sie beim Ministerium eingereicht.

Der Durchführungsvertrag muss dann neu beschlossen werden. In diesem Durchführungsvertrag wird geregelt, dass die Gemeinde sehr wohl ein Mitspracherecht hat. In einem Gremium gibt es drei Mitglieder und Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden (Mitglied vom Bund=ÖBB, Land und Gemeinde). Das heißt, die Gemeinde hat die Möglichkeit bei den verschiedenen Maßnahmen mitzubestimmen. Der Durchführungsvertrag muss im Gemeinderat sicherlich genau beraten werden. Auch die Anrainer sind dann gefordert, denn es geht um ihre Aussicht, um ihre Gesundheit und auch um ihre finanziellen Mittel. Derzeit besteht die Möglichkeit, dass 10-15 Jahre alte Fenster zur Gänze gefördert werden. In den Genuss einer Fensterförderung kommen jene Bauten, die die Baubewilligung vor dem 1.1.1993 erteilt bekommen haben. Eine weitere Frage betraf die Höhe der Lärmschutzwände und Lärmschutz durch Begrünung. Laut Auskunft von Herrn Ing. Aistleitner genügt eine Höhe von 2 m ab Schienenoberkante. Erst ab einer Tiefe von 50 m Büsche und Bäume sind messbare Ergebnisse eines Lärmschutzes gegeben, daher kommt diese Art für uns nicht in Frage. Die Ausführung der Lärmschutzwände nach dem derzeitigen Stand ist grundsätzlich in Holz oder Plexiglas. Ein Erdwall ist wesentlich teurer als eine Lärmschutzwand und auch der Platz ist in Riedau dafür ein Problem. Bezüglich der Kosten für den Lärmschutz konnte keine Antwort gegeben werden.

Bürgermeister Dick stellte die Frage bezüglich der hohen Kosten für die Planung. Frau HR.DI. Schiller teilte dazu mit, dass es eine Gebührenordnung gibt und nach dieser werden die Kosten berechnet. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit diese Arbeiten zu vergeben. In Oberösterreich gibt es derzeit zwei Firmen, die große Erfahrung in diesen Arbeiten haben. Abschließend wurde von ihm, dem Obmann, der Antrag gestellt, dem Gemeinderat vorzuschlagen, diesen Planungsvertrag abzuschließen und die Studie erstellen zu lassen.

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem Antrag einheitlich zu.

 

Im zweiten TOP. wurde die Park & Rideanlage im Bahnhofsbereich beraten. Es ist auch ein Angebot der ÖBB vorhanden, im Zuge des Bahnhofumbaues westlich des Bahnhofes noch einige Parkplätze zu schaffen. Es wurden Ideen eingebracht, dass die Straße zur Verkehrsberuhigung umgelegt werden könnte. Derzeit genügen die bestehenden Parkplätze beim Bahnhof. Studien belegen aber, dass der Verkehr mehr wird. Für ÖBB-Kunden, die auf der westlichen Seite des Bahnhofes anreisen, sollen Parkmöglichkeiten geschaffen werden, damit diese nicht den Umweg über eine der beiden Unterführungen (bei Tankstelle Bachner bzw. bestehende Unterführung in Schwaben) machen müssen. Wie bekannt soll die bestehende Straße zur Unterinnviertler-Landesstraße saniert werden und die ÖBB haben sich bereit erklärt, die Brücke über den Schwabenbach zu bauen, die Gemeinde muss aber den Straßenbau finanzieren. Ebenso verhält es sich bei der neuen Unterführung bei der Tankstelle Bachner, die ÖBB zahlt die Unterführung, die Gemeinden müssen die Straßen finanzieren. Die Bürgermeister müssen diesbezüglich einen gerechten Schlüssel für die Straßenfinanzierung finden. Für Fußgeher und Radfahrer wird in Höhe des Bahnhofgebäudes eine Rampenunterführung gebaut. Diese Unterführung wird dann auch der khrechnen. Die Überlegung ist folgende: jetzt  wird der Bahnhofsumbau geplant und der Bau einer Park & Ride Anlage würde in dieses Projekt einfließen. Für die Gemeinde ist es sicherlich günstiger jetzt eine verkehrstechnische Planung vorzunehmen, als etwa erst in acht Jahren. Dann muss die Gemeinde die Kosten für die Planung selbst tragen. Die Verkehrsplanung kostet jetzt der Gemeinde nichts, nur die Errichtung. Der Bürgermeister hat erklärt, dass sämtliche Kosten im Zusammenhang mit den ÖBB-Maßnahmen für die Gemeinde rund 20 Mio. Schilling betragen werden. Der Obmann glaubt, dass diese Summe sehr hoch gegriffen ist, aber 15 Mio. Schilling ist sicherlich eine realistische Summe.

 

Grundsätzlich hat sich der Bauausschuss dafür ausgesprochen, dass das Park & Ride-System in die Planung aufgenommen werden soll. Über die Anzahl der Plätze und über die Ausstattung wird später beraten.

 

Zum Punkt Allfälliges hat es keine Wortmeldungen mehr gegeben.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

Es ist sicherlich eine sehr wichtige Angelegenheit, inzwischen liegen ja wesentlich mehr Informationen vor. Nach dieser Bauausschußsitzung hat die Gemeinde versucht Informationen zu bekommen. Dazu gibt es noch folgendes mitzuteilen:

Die Park & Ride Anlage wird sehr gut gefördert, für die Gemeinde wird voraussichtlich nur eine 1/6-Kostenanteil verbleiben.

Die Kosten sind, wie ja GR. Ortner bereits erklärte, nicht genau abschätzbar. Sicher ist bereits, dass ein Meter Lärmschutzwand ca. S 9.000,-- kostet. Da bei der heutigen Sitzung sehr viele Zuhörer anwesend sind, möchte er ausdrücklich betonen, dass der Gemeinderat  sich beim letzten Beschluss nicht gegen Lärmschutzmaßnahmen, sondern nur gegen die Studie, ausgesprochen hat. Auch Bgm. Dick war aufgrund des ersten Gespräches mit den ÖBB der Meinung, dass diese Studie nur eine neuerliche Lärmmessung und kein fertiges Projekt darstellt. Tatsache ist, dass die Studie für die finanzielle Förderungen von Lärmschutzmaßnahmen unbedingt erforderlich ist. Lärmschutzmaßnahmen sind:

- bahnseitige Maßnahmen (Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle und Kombinationen)

-objektseitige Maßnahmen (Lärmschutzeinrichtungen an Wohngebäuden, insbesondere   der Einbau von Lärmschutzfenstern und -türen einschließlich der erforderlichen

      Lüftungseinrichtungen in Räumlichkeiten, die zumindest überwiegend Wohn- und

      Schlafzwecken dienen).

 

 

 

TOP. 2.) Ausbau der Bahnstrecke Wels-Passau; Grundsatzbeschlüsse für

      a) Lärmschutzmaßnahmen

 

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass ein  Vertragsentwurf  über die Planung von Lärmschutzmaßnahmen, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich (Bund), dem Bundesland Oberösterreich und der Marktgemeinde Riedau vorliegt. Im TOP. 1) "Bericht des Obmannes des Bauausschusses" wurde die Situation genauestens und ausführlich erklärt und er gibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses GR. Ortner.

 

GR. Ortner erklärt, dass sich der Bauausschuss einstimmig dafür ausgesprochen hat, den vorliegenden Planungsentwurf zu genehmigen. Er stellt den Antrag, den Vertrag über die Planung von Lärmschutzmassnahmen zu genehmigen.

 

GV. Schabetsberger gibt bekannt, dass neue Informationen vorliegen und er bei der letzten Gemeinderatssitzung ersucht hat, diesen TOP. neuerlich in die Sitzung aufzunehmen. Er ist der Auffassung, dass man eine falsche Entscheidung ohne weiteres zugeben kann. Die SPÖ war damals über die geplanten Maßnahmen zu wenig informiert, denn sie waren auch nur der Meinung, dass es sich um eine neuerliche Lärmmessung handelt. Da es sich aber um ein fertiges und umfangreiches Einreichprojekt handelt, stehen  die Kosten von S 200.000,--  in keinem Verhältnis zu späteren Planungsmaßnahmen. Im Jahre 1986 wurde bezüglich des Bahnhofsumbaues und Schließung des Schrankens ein Gemeinderatsbeschluss gefasst, dass die Bahnüberführung aufgelassen wird und die Gemeinde dafür eine Ersatzstraße baut. Die Kosten wurden damals mit 8 Mio. Schilling angenommen, wobei damals davon ausgegangen wurde, dass die Unterführung Schwabenbach auf 4,2 Meter Höhe und 9 Meter Breite incl. Gehsteig erweitert wird. Dieses Projekt ist ja nun gefallen, wobei es aber noch keinen neuen Beschluss bezüglich der nun geplanten Unterführung gibt. Bezüglich der Kosten für die erforderlichen Straßenbauten sind Verhandlungen mit den ÖBB erforderlich. Wenn die ÖBB die bestehende Unterführung in Schwabenbach auf 4,2 Meter absenken müssen, so ist dies mit wesentlich höheren Kosten verbunden als der Bau der Ersatzstraße.  Die SPÖ Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Vertrag bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen genehmigt wird.

 

Vizebürgermeister Gahleitner schließt sich der Meinung von GV. Schabetsberger an.

Auch in der ÖVP-Fraktion wurde dieses Thema sehr ausführlich diskutiert. Entscheidend ist, dass die betroffenen Bewohner entlastet und unterstützt werden. Die Frage ist nur, ob dies mit oder ohne Studie besser gelingt. Laut Auskunft von Frau HR. Schiller ist Riedau die rund 15. Gemeinde auf der Westbahnstrecke, wo über Lärmschutzmaßnahmen beraten wird. Jede Gemeinde hat vorerst gesagt: keine Wände. Sie ist als Vertreterin im "Dreierausschuss", genauso wie Herr Ing. Aistleitner von den ÖBB,  auch kein Freund von Lärmschutzwänden, aber es scheitert immer wieder an den hohen Kosten. Der Vizebürgermeister befürchtet, dass in fünf Jahren in Riedau nur Lärmschutzwände zur Ausführung kommen.

 

GR. Ortner teilt bezüglich der Lärmschutzwände mit, dass diese großteils deshalb zur Ausführung kommen, da für Lärmschutzwälle zu wenig Platz zur Verfügung steht. Das finanzielle Problem ist sowieso allen klar. Er glaubt aber nicht, dass es in Riedau nur Lärmschutzwände und keine Fensterförderung gibt, da dies im bereits erwähnten Dreierausschuss einstimmig beschlossen werden muss. Die Studie ist auch deshalb erforderlich, da eine genaue Abgrenzung für eine Förderung gegeben ist. Wie soll man sonst den Anrainer erklären wer eine Förderung bekommt und wer nicht.

 

GV. Schabetsberger weist nochmals darauf hin, dass es ohne die Studie keine finanzielle Förderung für Lärmschutzmaßnahmen gibt.

 

GR. Hintermayr teilt mit, dass auch die FPÖ-Fraktion für die Genehmigung dieses Vertrages ist.

GR. Reisinger erkundigt sich, ob der heutige Beschluss den Beschluss vom 21.4.1999 aufhebt.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Herr GR. Ortner abstimmen, den  Vertrag bezüglich der Planung von Lärmschutzmaßnahmen abzuschließen.

Die Kosten für diese Planung betragen S 200.000,--.

 

Beschluss:  Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen dem Antrag zu.

              Der Vertrag ist somit genehmigt.

 

 

TOP. 2.) Ausbau der Bahnstrecke Wels-Passau; Grundsatzbeschlüsse für

      b) Park & Ride-Anlage

 

Es berichtet Bürgermeister Ing. Demmelbauer, dass neuerlich ein Grundsatzbeschluss gefasst werden soll, ob die Marktgemeinde Riedau eine Park & Ride Anlage im Zuge des Bahnhofumbaues bauen will. Es wurden neue Auskünfte beim Amt der O.Ö. Landesregierung eingeholt. Bei der letzten Beschlussfassung ist man von der Überlegung ausgegangen, dass die ÖBB ein Unternehmen ist und die Gemeinde muss diesem Unternehmen einen Parkplatz zur Verfügung stellen. Inzwischen ist aber auch er eines Besseren belehrt worden und es sind auch bezüglich der Finanzierung neue Tatsachen bekannt.

Frau AL Gehmaier gibt bekannt, dass lt. Auskunft des Amtes der O.Ö. Landesregierung, Landesbaudirektion,  Herrn DI. Kubasta, folgende Förderung vorgesehen ist:

Kostenteilung 50 % Bund (=ÖBB), 50 % Gemeinde. Die 50 % der Gemeinde sind aber nicht immer gleich, davon fördert das Land die Gemeinde mit 1/3 bis 2/3 der Kosten. Für Riedau wäre voraussichtlich eine 2/3-Förderung vorgesehen, es verbleiben der Gemeinde also 1/6-Anteil der Gesamtbaukosten. Auf die Frage, ob auch die Nebenanlagen (Zu- und Abfahrten zum Parkplatz) im selben Ausmaß gefördert wird, teilte Herr DI. Kubasta mit, dass dies im Einzelfall mit ÖBB und Land verhandelt werden muss. Es soll von der Gemeinde bezüglich der Park & Ride Anlage eine schriftliche Anfrage beim Amt der OÖ. Landesregierung gestellt werden. Er wird diese Anfrage im Wege des zuständigen Landespolitikers, der ja letztendlich die finanziellen Mittel freigibt, erledigen.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass nun mehr Auskünfte für die Park & Ride Anlage vorliegen. Es wurde 1986 den Anrainern versprochen, dass gegenüber dem Bahnhof keine Durchzugsstraße gebaut wird. Wenn nun aber die Bahnüberführung in Wildhag aufgelassen wird, wird aber zwangsläufig die Verbindungsstraße eine Durchzugsstraße werden. Im Zuge der Planung mit der Park & Ride Anlage soll ein Konzept erstellt werden, die Zu- und Abfahrtsstraße zum Parkplatz westlich der Bahn entlang der Bahngeleise zu verlegen. Dadurch könnte man die bestehende Straße stark entlasten. Der Durchzugsverkehr könnte durch eine Sackgassentafel verhindert werden. Dies soll die ÖBB gleich mit einplanen, da derzeit noch der Standort für das Stellwerk zur Diskussion steht. Im Zuge der Umbauarbeiten benötigt die ÖBB Zufahrtsstraßen zur Baustelle und diese Baustraßen könnten unsere Rohbaustraßen darstellen. GV. Schabetsberger stellt den Antrag, die Park & Ride Anlage in die Planung aufzunehmen, damit man ermitteln kann was machbar ist, damit später entschieden werden kann, in welchem Umfang und wo die Anlage entstehen soll.

 

Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass der heutige Beschluss nur ein Grundsatzbeschluss für die Parkfläche ist. Wo und über die genaue Ausführung der Parkplätze wird sicherlich noch viele Verhandlungen mit den ÖBB erfordern. Die Gemeinde muss bedarfsgerecht und zukunftsweisend handeln. Es gibt eine Verkehrsstromanalyse, die bereits sechs Jahre alt ist. Bei der letzten Bürgermeisterkonferenz wurde ein EU-Projekt für Vekehrsstromanalysen vorgestellt. Diese Studie ist auf 2010 ausgerichtet. Es ist sicherlich zielführend die Straße westlich der Bahn zu den Gleisen herunterzulegen. Der Schwerverkehr ist bei dieser Verbindungsstraße und im Parkplatzbereich mittels Tonnenbeschränkung zu verbieten. Die Zufahrt zur Unterinnviertler-Landesstraße muss wieder aktiviert werden, die ÖBB haben sich bereit erklärt, eine Brücke zu bauen.

Die Park & Ride Anlage bezieht sich nicht nur westlich der Bahn, sondern auch im Bahnhofsbereich. Die Anlage soll ja freundlicher gestaltet werden.

 

Vizebürgermeister Gahleitner erkärt, dass die ÖVP Fraktion dem Antrag zustimmen wird. Die Verlegung der Straße soll weiter verfolgt werden, denn die Bewohner in Schwaben brauchen jetzt eine Lösung und nicht erst in sieben Jahren.

 

Es lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Schabetsberger abstimmen, die Park & Ride Anlage in die Planung mit aufzunehmen.

 

Beschluss:  Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

TOP.  3.) Änderung des Flächenwidmungsplanes in Schwaben.

 

Es liegt von Herrn Weilhartner Gottfried ein Ansuchen um Abänderung des Flächenwidmungsplanes vor. Er ersucht, die Grundstücke 622/2 und 268/2 KG. Vormarkt-Riedau im Ausmaß von ca. 1.100 m2 in Wohngebiet umzuwidmen. Als Begründung führt er an, dass seine Tochter auf dieser Parzelle ein Wohnhaus errichten will. Er wird die Kosten für Umwidmung, insbesondere für die notwendigen Pläne vom Architekturbüro Dipl.-Ing. Helga Lassy übernehmen, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Diese Grundstücke schließen an ein bestehendes Wohngebiet im Siedlungsbereich Schwaben an. Die Grundstücke sind durch eine gemeindeeigene Siedlungsstraße aufgeschlossen, Kanal- und Wasserleitungsanschluss ist sichergestellt.

Herr Weilhartner muss für die Verbreiterung der Strasse kostenlos einen ein Meter breiten Grundstreifen an die Gemeinde abtreten. Es erwachsen der Gemeinde durch die Umwidmung keine Aufschließungskosten und es werden auch keine Interessen Dritter verletzt. Durch die beantragte Umwidmung  werden gegenüber der Gemeinde keine Entschädigungsansprüche ausgelöst. Im Örtlichen Entwicklungskonzept sind diese Parzellen zwar nicht als Entwicklungsland dargestellt, aber in diesem Konzept  ist festgehalten, dass  die Flächenabgrenzungen generalisiert sind und Einzelflächen bis 3.000 m2 im allgemeinen nicht dargestellt. Mögliche Abrundungen und geringfügige Erweiterungen im Anschluss an derzeit bebautes Gebiet sind daher im Sinne des Entwicklungskonzeptes möglich. Herr Weilhartner besitzt in Schwaben in der Nähe von Herr Dr. Mooseder ein Grundstück mit einer Pfeilwidmung. Die Aufschließung würde aber sehr hohe Kosten verursachen und deshalb will man nun versuchen, die genannten Grundstücke umzuwidmen. Herr DI. Werschnig vom Amt der OÖ. Landesregierung hat bei einer Vorsprache seine Zustimmung für diese Änderung in Aussicht gestellt.

 

Die SPÖ-Fraktion ist der Meinung, dass diese Änderung genehmigt werden kann, erklärt GV. Schabetsberger. Der Gemeinde entstehen keine Kosten. Die Anschlussgebühren können von der Gemeinde eingehoben werden. Er stellt den Antrag, den Flächenwidmungsplan in der dargestellten Form abzuändern und das vorliegende Formblatt zu genehmigen.

 

 

Flächenwidmungsplan Nr. 4/1997 - Abänderung Nr. 2 - Seite

 

Marktgemeinde Riedau

Politischer Bezirk Schärding

 

Zahl: 031/-20/01-1998-W

 

 

Flächenwidmungsplan Nr. 4/1997

Änderung Nr. 2

 

Name des Grundeigentümers, stichwortartige Bezeichnung des Planes bzw. der Änderung

Weilhartner Gottfried, 4752 Riedau 132

Parz.Nr., KG.: 628/3, KG. Vormarkt/Riedau

1.

Begründung der Notwendigkeit der Änderung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 35 O.ö. ROG. (vergleiche § 12 Abs. 1 bis 3 O.ö. ROG. 1994

Die vorgesehene Umwidmung geschieht in Erweiterung des bestehenden Wohngebietes im Siedlungsbereich Schwaben. Verkehrsmäßig ist das Grundstück durch eine bereits errichtete, gemeindeeigene Siedlungsstraße aufgeschlossen, die Entsorgung über Kanal ist sichergestellt. Die vorgesehene Erweiterung ist laut dem örtlichen Entwicklungskonzept möglich (laut dem textlichen Zusatz im örtlichen Entwicklungskonzept, im Plan des Siedlungskonzeptes). Diese Vorgangsweise wurde aber bereits mit dem Amt der O.ö. Landesregierung besprochen.

1.1

Wird die Umwidmung mit einer Änderung der maßgeblichen Rechtslage begründet (§12 Abs. 1 O.ö. ROG.)?

ja/nein

Wenn ja, worin liegt diese Änderung

1.2

Öffentliche Interessen:

Liegt die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Interesse des Gemeinwohles (§ 12 Abs. 3)?

Um das bestehende Siedlungs- bzw. Ortschaftsbild in diesem Bereich abzurunden und dem bestehenden Wohnungsmangel entgegen zu wirken, ist das Interesse für das Gemeinwohl gegeben.

2.Planungsabsicht:

2.1

Derzeitige Wimdung bzw. Nutzung der betroffenen Grundflächen:

Die betroffenen Grundflächen sind als Grünland gewidmet und werden als landwirtschaftliche Pachtfläche genutzt.

2.2

Beabsichtigte Widmung der betroffenen Grundflächen:

Die Grundflächen sollen als Wohngebiet gewidmet werden. Die Kriterien des § 22 Abs. 1 sind gegeben bzw. können bei der Bebauung eingehalten werden.

2.3

Derzeitige Widmung bzw. Nutzung der Nachbargrundstücke:

Die umzuwidmende Fläche liegt in der Ortschaft Schwaben etwa 800 m westlich des Ortszentrums von Riedau und grenzt sowohl südlich als auch östlich direkt an bereits bebautes Wohngebiet an. Im Westen besteht in etwa 80 m Entfernung ein ursprünglich landwirtschaftlich genutztes Gebäude für welches im Flächenwidmungsplan eine Sonderausweisung mit Wohnnutzung vorgesehen ist

2.4

Ungefähre Größe des Umwidmungsbereiches: (m² und ggf. Anzahl der Bauplätze)

1.122 m2, 1 Bauplatz

2.5

Natürliche Voraussetzungen (Baulandeignung) der Grundflächen für die beabsichtigte Umwidmung bzw. künftige Bebauung (§ 21 Abs. 1 O.ö. ROG. z.B. Hangneigung, Bodenverhältnisse, Grundwasserstand, Gefahrenzonen).

Die natürlichen Voraussetzungen wurden überprüft und für die künftige Bebauung als geeignet befunden. Es handelt sich um ein Wiesengrundstück, das ohne besondere Vorbehandlung bebaut werden kann. Die Bodenverhältnisse sind zur Bebauung geeignet, wie dies bei den angrenzenden Wohnhausbauten ersichtlich ist.

2.6

Rechtlich verbindliche Nutzungsbeschränkungen (Gefahrenzonen, Schutzzonen, Wasserschutzgebiete ...)

keine

2.7

Wieviel Baulandreserven der beantragten Baulandkategorie sind (nicht konsumierte) vorhanden? (m², ggf. Anzahl der Bauplätze)

siehe Flächenbilanz

2.8

Begründung des zusätzlichen Baulandbedarfes im Hinblick auf den § 21 Abs. 1 O.ö. ROG.

Der Baulandbedarf in diesem Bereich ist gegeben, da die betreffende Umwidmung eine Abrundung des bestehenden Siedlungsbereiches Schwaben darstellt. Die zu widmente Fläche ist nicht als Baulandreserve vorgesehen, sondern wird sofort als Bauplatz für den Eigenheimbau verwendet.

2.9.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser (siehe Erläuterung)

lt. Beilage

3.

Infrastruktur

3.1.

Verkehrsmäßige Erschließung durch (Straßenkategorie, Privatstraße)

Die Aufschließung erfolgt über die bestehende öffentliche Siedlungsstraße.

3.2.

Art der Abwasserbeseitigung: (unzutreffendes streichen)

      a) Kanalanschluß jetzt schon möglich     ja / nein

          Entfernung zum bestehenen Kanal ca. 15-20 m

      b) Kanalanschluß später möglich?   ja / nein

          (Vorübergehender Senkgrubenbetrieb)

          Planungstadium des öffentlichen Kanals:

          Studie  ja / nein

          Kanalprojekt  ja / nein

          Wasserrechtliche Bewilligung   ja / nein

          Bescheid vom  .............

          Finanzierung gesichert   ja / nein

          Errichtungsbeschluß ja / nein

          Datum   .............

          Bauarbeiten schon begonnen     ja / nein

          Voraussichtliche Fertigstellung

          (realistisches Datum)    .............

      c) Vollbiologische Kleinkläranlage möglich     ja / nein

          Vorfluter ................................................  

      d) Entsorgung nur mit Senkgrube möglich  ja / nein

          Falls Senkgrubenbetrieb genehmigt wird -

          wer übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung

          im Sinn der wasserrechtlichen und boden-

          schutzrechtlichen Vorschriften?

 

           

           

           

      Welche Kläranlage (Übernahemstelle) kommt in Frage

           

           

      Entfernung:

 

3.3.

Art der Wasserversorgung

Ortswasserleitung

3.4.

Entfernung zur Volksschule (des Schulsprengels)

1 km.

3.5.

Entfernung zum nächsten Geschäft für den täglichen Bedarf

½ bis 1 km.

3.6.

Entfernung zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels

1 km zum ÖBB-Bahnhof und zur Bushaltestelle.

4.

Umweltsituationen

Bekannte oder zu erwartende Immissionsbelastungen

(Lärm, Luft, Erschütterungen etc.)

4.1.

Aus dem Umgebungsbereich auf die Widmungsfläche

keine Immissionsbelastungen zu erwarten.

4.2.

Von der Widmungsfläche auf den Umgebungsbereich

Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Beilagen:

1.    Pläne (insg. 6-fach)

1.1.  Auszug FWP M 1 : 5000

1.2.  Ausschnitt aus Mappenblatt

1.3.  sonstige Unterlagen (Übersichtsplan,

      Lageplan etc.)

2.    Stellungnahme des Ortsplaners (siehe Erläuterungen)

3.    Auszug Sitzungsprotokoll über Grundsatzbeschluß

Erläuterungen:

1.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser im Sinne Punkt 2.9. (Fachliche Stellungnahme, Grundlage ROG. 1994). Aufbauend auf die von der Gemeinde erstellte Bestandsaufnahme muß eine begründete Stellungnahme des Planverfassers als Beilage angeschlossen werden, welche insbesondere auf die Übereinstimmung der Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan-Änderungen mit den örtlichen Entwicklungszielen der Gemeinde bezugzunehmen hat.

Weiters ist die erfolgte Abstimmung verschiedener Widmungskategorien (auch im Hinblick auf die Nutzung) nachvollziehbar darzulegen (Raum- und Umweltverträglichkeit).

2.

Grundsatzbeschluß des Gemeinderates zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens (Auszug Sitzungsprotokoll).

Die Interessensabwägung ist vom Gemeinderat auf der Basis der Grundlagenforschung und der Beurteilung des Planverfassers durchzuführen und durch das Gemeinderats-Sitzungsprotokoll zu belegen. Insbesondere sind dabei folgende Aspekte nachvollziehbar zu begründen:

Hat der Gemeinderat bei seinem Beschluß eine Abwägung der öffentlichen Interessen (z.B. hohe bzw. unwirtschaftliche Aufschließungskosten) gegenüber den privaten Interessen des (der) Antragsteller(s) vorgenommen?

Werden durch die Umwidmung offentsichtlich Interessen Dritter verletzt?

Werden durch die beantragte Umwidmung Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde ausgelöst?

 

 

GR. Ortner stellt die Frage bezüglich der Verbindungsstraße zum Hausarzt.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es fast nicht möglich sein wird die Straße zu bauen. Es wurde dieses Problem mit Herrn Altmann vom Büro Lassy besprochen. Der Bau eines Geh- und Radweges wäre sicherlich möglich, der Bau einer richtigen Straße ist aufgrund der Böschung nicht einfach. In Vorgesprächen wurden versucht, von den Grundbesitzern Johann und Rudolf Weilhartner Grund für eine Straße zu bekommen, aber es gibt kein Gespräch.

 

Es lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen.

 

Beschluss:  Die Abänderung des Flächenwidmungsplanes sowie das Formblatt zur

       Abänderung des Flächenwidmungsplanes werden einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP.  4.) Sanierung der Vormarktstraße; Vergabe der Straßenbauarbeiten.

 

Vom Büro Dipl.-Ing. Lassy wurden fünf Firmen zur Anbotlegung über Straßenarbeiten bei der Vormarktstraße eingeladen. Alle fünf Firmen haben ein Anbot eingereicht. Bei der Anboteröffnung am 22.6.99 beim Marktgemeindeamt Riedau wurde folgende Reihung festgestellt:

 

                                   Preise ohne MWSt

1. Fa. Alpine                            S 2,567.467,--

2. Fa. Swietelsky                  S 2,743.241,85

3. Fa. Teerag-Asdag                S 2,899.706,--

4. Fa. Strabag                     S 3,030.805,81

5. Fa. Stuag                             S 3,141.787,50

 

Die Summe wurde von Herrn Haslinger vom Büro Dipl.-Ing. Lassy durchgerechnet und auf die Richtigkeit überprüft und es liegt folgender Vergabevorschlag vor:

 

"Die Planung und Bauleitung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Alpine BaugesmbH., Niederlassung Schärding, den Auftrag für die Ausführung und Lieferung für den Straßenneubau Vormarktstraße mit einer Gesamtsumme von S 2,567.467,-- zu erteilen".

 

Die Summe wird sich noch verringern, da in der Ausschreibung auch Kosten für Kanalisationsarbeiten enthalten sind. Es wurde bereits eine Kamerabefahrung durchgeführt und laut Auskunft der Fa. Sime  liegen keine Schäden vor. Die Kosten für Kanalbauten in dieser Ausschreibung betragen rund S 300.000,--. Es soll aber laut Auskunft von Herrn Haslinger bei Auftragsvergabe die genannte Summe genehmigt werden, da sich ja vielleicht doch noch Kosten für kleinere Kanalsanierungen ergeben könnten. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde bereits beschlossen, dass die Abrechnung durch das Büro Lassy durchgeführt wird. Es können  nur die tatsächlich durchgeführten Arbeiten verrechnet werden. Herr Haslinger glaubt, dass mit einer netto Summe von rund 2 Mio Schilling das Auslangen gefunden wird. Da diese Arbeiten beschränkt ausgeschrieben wurden, ist ein Nachverhandeln mit der Fa. Alpine nicht mehr erlaubt. Im nächsten TOP. wird die Vergabe von Arbeiten für den Gehsteig und Verkehrsteiler beschlossen. Falls die Fa. Alpine auch diesen Auftrag erhält, kann vielleicht noch über die Baustelleneinrichtung, die ja beide Baustellen betrifft, verhandelt werden. Im Budget für das Jahr 1999 sind für diesen Straßenbau 1 Mio. Schilling veranschlagt. Es wird daher notwendig sein, mit der Baufirma eine Vereinbarung zu treffen, dass ein Teil der Auftragssumme erst im Jahr 2000 bezahlt wird.

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, laut Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung dem Billigstbieter Fa. Alpine BaugesmbH., Niederlassung Schärding, den Auftrag für die Ausführung und Lieferung für den Straßenbau Vormarktstraße mit einer Gesamtsumme von netto S 2,567.467,-- zu erteilen.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass die Preise im Vergleich zur Klosterstraße angemessen sind. Diese Straße soll schon jahrelang saniert werden. Die Kosten für die Sanierung des Kanales sollen jedenfalls in der Auftragsvergabe verbleiben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Arbeiten an der Wasserleitung anfallen. Wenn die Kosten  2,5 Mio Schilling nicht übersteigen, sind die Anrainer mit dieser sauberen Lösung sicherlich zufrieden.

 

GR. Hintermayr stimmt der Vergabe an die Fa. Alpine zu.

 

Es erwähnt noch der Bürgermeister, dass die Gemeinde die alten Leistensteine und Nockerl der bestehenden Straße selbst verwenden wird.

 

Beschluss: Es wird der Antrag des Bürgermeisters einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

 TOP. 5.) Errichtung eines Fahrbahnteilers und  eines Gehsteiges in

               Ottenedt; Vergabe der Straßenbauarbeiten.

 

Es ist die Errichtung des Verkehrsteilers und des Gehsteiges in Ottenedt geplant, die genaue Situierung ist allen Gemeinderatsmitgliedern genau bekannt, erklärt der Bürgermeister.  Durch den Fahrbahnteiler wird die Geschwindigkeit der PKWs verringert. Die Schutzinsel ist so groß, dass sogar ein Fahrrad Platz hat, damit die Schüler die Straße ohne Gefahren überqueren können. Es wird kein Zebrastreifen integriert, dazu ist die Frequenz zu gering. Der gesamte Gehsteig vom Verkehrsteiler bis zum Haus Vormarkt 1 soll ebenfalls gebaut werden.Ursprünglich sollten diese Arbeiten durch die Straßenmeisterei durchgeführt werden. Das eingeholte Anbot der Straßenmeisterei Raab vom 11.01.1999 ergab folgende Summe:

 

Errichtung Gehsteig          S    780.000,-- incl. MWSt

Errichtung Verkehrsteiler    S    565.000,-- incl. MWSt

      Summe       S 1,345.000,-- incl. MWSt

In dieser Summe sind Granitleistensteine und Kleinsteine mit einer Summe von rund S 120.000,-- enthalten.

 

Es wurden aufgrund der hohen Kostenschätzung weitere Angebote eingeholt.

 

Fa. Alpine BaugesmbH., Taufkirchen a.d.Pram:

 

Errichtung Gehsteig          S    558.348,-- incl. MWSt

Errichtung Verkehrsteiler    S    411.894,-- incl. MWSt

      Summe       S    970.242,-- incl. MWSt, aber ohne Granitleisten-                                                            u.Kleinsteine

 

Fa. Sietelsky BaugesmbH, Linz:

Errichtung Gehsteig          S    596.058,-- incl. MWSt

Errichtung Verkehrsteiler    S    452.418,-- incl. MWSt

      Summe       S 1,048.476,-- incl. MWSt, aber ohne Granitleisten- und

                                               Kleinsteine

 

Billigstbieter ist somit die Fa. Alpine, Taufkirchen/Pram. Das Land Oberösterreich bezahlt 50 % der Gesamtbaukosten. Rechnet man zu den Kosten von S 970.242,-- einen Betrag von S 120.000,-- für Granitleisten- und Kleinsteine, so ergibt die Gesamtsumme S 1,090.242,--. Auf die Marktgemeinde Riedau entfallen somit Kosten von S 545.121,--.

Im Voranschlag 1999 sind für diese Arbeiten S 360.000,-- veranschlagt, wobei aber bereits S 49.000,-- für Grundeinlösen ausbezahlt wurden. Es soll mit der Baufirma verhandelt werden,  ob ein Teilbetrag im Finanzjahr 2000 bezahlt werden kann.

 

GR. Tallier stellt den Antrag, die Arbeiten für die Errichtung des Fahrbahnteilers und des Gehsteiges an den Billigstbieter die Fa. Alpine zum Gesamtpreis von S 970.242,-- incl. MWSt zu vergeben.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass die SPÖ-Fraktion der Errichtung des Fahrbahnteilers und Gehsteiges zustimmt. Er regt an, dass generell die abgeschrägten Granitleistensteine eingebaut werden.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass dies möglich ist. Es wurde an das Amt der O.Ö. Landesregierung ein Ansuchen um Förderung aus der Steinaktion gestellt. Am heutigen Tage erhielt das Marktgemeindeamt die Auskunft, dass keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, da der gesamte Straßenbau schon mit 50 % gefördert wird. Es ist daher möglich, dass keine normalen Granitleistensteine verwendet werden.

 

Es lässt Bürgermeister Ing. Demmelbauer über den Antrag von Frau GR.Tallier abstimmen.

 

Beschluss:  Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, der Auftrag wird an die Fa.

               Alpine vergeben.

 

 

TOP.  6.) Aufstellung von Werbetafeln der Gemeinde im Marktbereich.

 

Der Bürgermeister glaubt, dass es in der heutigen Gemeinderatssitzung schwierig ist, einen genauen Standplatz für Werbetafeln der Gemeinde festzulegen. Er schlägt vor, dass der Bau- und der Kulturausschuss gemeinsam ein Konzept erarbeitet. Da es auch viele Riedauer Vereine trifft, sollen genaue Richtlinien erarbeitet werden. Er könnte sich vorstellen, dass bis zur Gemeinderatssitzung vom  23.9.1999 ein gemeinsamer Vorschlag erarbeitet wird.

 

GR. Ortner schlägt vor, dass in der heutigen Sitzung wenigstens die Anzahl der Werbetafeln festgelegt wird. In Raab stehen acht Tafeln zur Verfügung.

 

Der Bürgermeister erklärt daraufhin, dass er auch "soviel wie möglich" will, aber der Platz muss dafür auch zur Verfügung stehen. Die Bezahlung einer  Pacht für die Benützung von fremder Grundstücken muss schon aus finanzieller Sicht gut überlegt werden.

 

GR. Raschhofer gibt zu bedenken, dass auch das Problem der Plakatständer mit berücksichtigt werden muss.

 

Es besteht für den Bezirk Schärding eine Plakatierungsverordnung bezüglich des Anschlagens von Druckwerken an öffentlichen Orten (BH. Schärding). In einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft wurde jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund dieser Verordnung nur die  angeschlagenen Plakate, nicht aber die Plakatständer selbst, entfernt werden dürfen, berichtet der Bürgermeister.

 

GV. Schabetsberger spricht sich dagegen aus, dass die Gemeinde Grundstücke für derartige Anschlagtafeln pachtet. Vizebgm. Gahleitner schließt sich dieser Meinung an. Er betont aber noch, dass die Riedauer Vereine bezüglich der Plakatständer  Ausnahmegenehmigung bekommen sollen.

 

GR. Hintermayr erklärt, dass bei dieser Diskussion auch eine gemeinsame Werbung der Riedauer Wirte besprochen werden soll.

 

 

 

TOP.  7.) Aufstellung von Garagen auf Öffentlichem Gut in Berg.

 

Herr Kraft Hermann hat um Verkauf eines Grundstückes aus dem Öffentlichen Gut angesucht. Dieses Öffentliche Gut ist ein Parkplatz in der Ortschaft Berg und die Angelegenheit wurde bereits im Gemeinderat beraten. Nachdem genau auf dem von ihm zum Kauf beabsichtigten Teilgrundstück die Verzweigung für die LWU-Transportleitung ist, wurde mit dem Bauleiter Dipl.-Ing. König Verbindung aufgenommen. Herr Dipl.-Ing. König teilte dem Marktgemeindeamt mit, dass von einem Verkauf von Grundstücken im Nahbereich des bestehenden Schachtes Abstand genommen werden soll. Ein Verkauf kommt daher nicht in Frage, dies wurde bereits in einer Vorstandssitzung beraten. Herr Kraft ersucht nun um Aufstellung einer Garage mittels Pacht- oder Gestattungsvertrag. Laut seiner Aussage könne diese Garagen jederzeit mit dem Kran weggehoben werden.

Der Gemeinderat soll nun den Beschluss fassen, ob Herrn Kraft die Erlaubnis erteilt wird, auf Öffentlichem Gut eine Garage aufzustellen. Es ist dabei zu bedenken, dass bei einer positiven Erledigung weitere Ansuchen eingehen können. Sollte Herrn Kraft die Aufstellung genehmigt werden, so muss er eine Bauanzeige beim Marktgemeindeamt Riedau einreichen. Dazu ist die Unterschrift der Nachbarn erforderlich. Sollte ein Nachbar die Unterschrift verweigern, so muss eine Bauverhandlung abgehalten werden. Herr Kraft würde die Garage direkt an die Grundgrenze zum Nachbar Wagnermair situieren und alle Auflagen der Gemeinde selbstverständlich einhalten, erklärt der Vorsitzende. Der Nachbar Wagnermair hat am heutigen Tage vorgesprochen und erklärt, dass er mit der Aufstellung der Garage nicht einverstanden ist.

 

Vizebgm. Gahleitner erklärt, dass sich gegenüber der ersten Beratung zwei wesentliche Punkte verändert haben: Herr Kraft möchte anstatt einer Doppelgarage nur mehr eine Einzelgarage aufstellen und auch die optischen Bedenken konnten beseitigt werden.

Er stellt daher den Antrag, Herrn Kraft den Öffentlichen Grund für die Aufstellung einer Garage zu verpachten.

 

GV. Schabetsberger ist der Meinung, dass es nicht darum geht, wer diese Garage aufstellen will, sondern darum, dass auf Öffentlichem Gut die Garage einer privaten Person aufgestellt werden soll. Es ist zu befürchten, dass bei einer positiven Beschlussfassung noch mehr Ansuchen eingereicht werden.

 

GR. Hintermayr schließt sich der Meinung von GV. Schabetsberger an und spricht sich gegen die Genehmigung aus, es geht aber hier nicht um die ansuchende Person.

GR. Ortner erklärt, dass sich gegenüber der ersten Beratung doch ein wichtiger Punkt geändert hat. Herr Kraft will nun anstelle eines Kaufes das Grundstück pachten. Nicht geändert hat sich die ablehnende Haltung des Nachbarn Wagnermair.

 

GR. Hosner gibt bekannt, dass bereits vor Jahren eine ähnliche Situation negaitv behandelt wurde. Herr Franz Schabetsberger wollte eine Blechgarage auf eigenem Grund aufstellen, wobei die Garage  50 cm ins  Öffentlichem Gut  hineinragte. Damals wurde die Aufstellung untersagt.

 

Es lässt der Bürgermeister über den Antrag von Vizebürgermeister Gahleitner abstimmen.

 

Beschluss:

      8 JA-Stimmen: Bgm.Ing. Johann Demmelbauer, Vizebgm. Peter Gahleitner,

                          GV. Elfriede Kopfberger, GR. Franz Wimmer, GR. Wolfgang Kraft

                     GR. Berta Scheuringer, GR. Monika Tallier, GR. Fritz Raschhofer

      14 NEIN-Stimmen: GV. Franz Schabetsberger, GV. Anna Wolschlager, GR. Günter

                     Ortner, GR. Rudolf Hosner, GR. Anita Wolschlager, GR. Walter

                     Ebner, GR. Maria Weiretmaier, GR. Hubert Rosenberger, GR. Ernst

                     Hintermayr, GR. Ulrike Reisinger, GR. Fattinger Manfred, GR.

                     Joachim Sakoparnig, GR. Katharina Hintermayr, GR. Berghammer

                     Gerhard

      3 Simmenthaltungen: GR. Herbert Leitner, GR. Franz Köstlinger, GR. Franz

                     Mitterhauser

      Der Antrag von Vizebürgermeister Gahleitner ist daher abgelehnt.

 

 

Zur Wahrung des Steuergeheimnisses ist die Öffentlichkeit beim nächsten TOP. auszuschließen. Der Bürgermeister ersucht daher die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.

 

TOP.  8.) Getränkesteuerbescheide; Berufungen gegen die Bescheide des      

           Bürgermeisters.

Behandlung  unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Die Zuhörer werden wiederum in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

 

TOP.  9.) Ansuchen um Verkauf eines Grundstückes in Ottenedt.

 

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Verkauf von Teilgrundstücken in Ottenedt an Frau Hellwagner Andrea beschlossen. Der Quadratmeterpreis betrug für diese Grundstück S 20,--, erläutert der Vorsitzende.

Nun liegt von Frau Standhartinger Maria, Ottenedt 23, ein Ansuchen bezüglich Kauf der verbleibenden Restfläche im Ausmaß von 31 m2 vor. Die Parzelle Nr. 548/8 KG. Vormarkt-Riedau ist zwar im Grundbuch als "Öffentliches Gut" verzeichnet,  das Grundstück ist aber nicht als öffentliche Straße gewidmet und wird auch nicht benützt. Frau Standhartinger möchte dieses Grundstück deshalb erwerben, um einen ein Meter breiten Grundstreifen entlang des landwirtschaftlichen Gebäudes der Liegenschaft Ottenedt 2 zu haben. So könnte sie notwendige Erhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten am Gebäude jederzeit durchführen.  Es wurde aber Frau Standhartinger mitgeteilt, dass bei einer Genehmigung des Grundverkaufes die Gemeinde keine Vermessungs- oder Vertragskosten trägt.

 

Die Gemeinde hat kein Interesse an diesem Grundstück, erklärt GV. Schabetsberger. Er stellt den Antrag, das Restgrundstück von 31 m2 zum Quadratmeterpreis von S 20,-- an Frau Maria Standhartinger zu verkaufen. Der Gemeinde dürfen dabei aber keine Kosten für Vermessung oder Vertragserstellung entstehen.

 

GR. Hintermayr befürwortet ebenfalls den Verkauf dieses Grundstückes.

 

Beschluss:  Der Antrag von GV. Schabetsberger wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP.10.) Schaffung eines neuen Kredites für das Finanzjahr 1999 in Gruppe 3.

 

Im Gemeindevorstand wurde die Bewirtung der Gastkapelle Saulgau anläßlich des Bezirksmusikfestes bereits beraten. Die Kosten für die Bewirtung werden rund S 10.000,-- betragen und der Bürgermeister erklärt, dass diese hohen Kosten die Verfügungsmittel übersteigen. Der Gemeindevorstand war sich einig, dass die Kosten für eine Bewirtung der Stadtkapelle Saulgau, welche drei Tage in Riedau zum Musikfest anwesend sein werden, übernommen wird. Der Kapellmeister, Herr Josef Zeitler, ist gebürtiger Riedauer. Es wurde daraufhin bei der Bezirkshauptmannschaft Schärding um Auskunft ersucht, auf welchem Konto diese Kosten verbucht werden könnten. Herr Fasthuber  teilte mit, dass diese Kosten auf der Haushaltsstelle 1/3690/7290 zu verbuchen sind. Da dieses Konto noch nicht geschaffen ist, hat der Gemeinderat dieses Konto neu zu schaffen. Auf dieser Haushaltsstelle können Feste und Feiern mit lokalem Charakter (Jubiläen, Erntedankfest, Jungbürgerfeiern udgl), Ausschmückungen, Festbeleuchtungen, Zuwendungen an Heimat-, Trachten-, Volkstanz-, Schützen- und Brauchtumsvereine, Zuwendungen und Ehrenpreis für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Heimatpflege verbucht werden. Da noch weitere Feierlichkeiten, eventuell bei der Primizfeier, Kosten anfallen können, schlägt der Bürgermeister einen Betrag in Höhe von S 50.000,-- vor.

 

Es stellt Vizebgm. Gahleitner den Antrag, unter der Kosten 1/3690/7290 einen Kredit in Höhe von S 50.000,-- zu schaffen.

 

Es erfolgen keine weiteren Wortmeldungen.

 

Beschluss:  Es wird der Antrag des Vizebürgermeisters einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP.11.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

 

Landesrat Franz Hiesel teilt mit, dass für die Errichtung eines Radweges im Jahr 1999 aus Mitteln des Baureferates ein Pauschal-Landesbeitrag in Höhe von S 60.000,-- bereitsgestellt werden kann.

 

Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer teilt mit, dass für die Bücherei S 20.000,-- zur Verfügung gestellt werden.

 

In der Nachbargemeinde Dorf an der Pram steht derzeit eine mobile Geschwindigkeitsanzeige. Diese mobile Tempoanzeige stellt das Kuratorium für Verkehrssicherheit, Linz, zum Preis von S 3.840,-- pro Woche zur Verfügung. Der Bürgermeister ist der Meinung, dass die mobile Geschwindigkeitsanzeige für eine Woche in Riedau an verschiedenen Stellen aufgestellt werden soll. Alle Gemeinderatsmitglieder begrüßen diese Aktion. Frau GR. Wolschlager bittet dieses Geräte auch neben ihrem Wohnhaus aufzustellen.

 

 

 

TOP.12.)  Allfälliges.

 

GR. Rosenberger ersucht um Überprüfung der Straßenbeleuchung in Schwabenbach.

Weiters stellt er die Frage bezüglich Richtlinien für die Öffnungszeiten im Freibad.

Der Bürgermeister gibt folgende Richtlinie bekannt: 20° Wassertemperatur, 21° Lufttemperatur in der Mittagszeit.

 

GV. Schabetsberger erklärt, das die Elektroinstallation im Gemeindewohnhaus Riedu 86 sehr schadhaft ist. Es soll bereits heuer eine Sanierung  erfolgen.

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass die Erneuerung alle E-Installationen im Haus Riedau 86 sicherlich S 200.000,-- kostet. Dieses Geld ist im Budget nicht vorgesehen.

 

GV. Schabetsberger bemängelt, dass der Gehsteig Richtung Pomedt nicht mehr erkennbar ist.

AL Gehmaier erklärt, dass die Farbe bereits bestellt ist.

Der Gehsteig soll aber zusätzlich verlängert werden, erklärt GV. Schabetsberger.

Das Freibad war zwar vergangenen Sonntag geschlossen, trotzdem gab es eine "Ansammlung" beim Beachvolleyballplatz ohne Aufsicht des Badepersonals. GV. Schabetsberger will wissen, ob es dazu die Erlaubnis gegeben hat. Er hat die Aussage bekommen: "Der Bürgermeister hat es erlaubt".

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es keine Erlaubnis gibt.

GV. Schabertsberger ersucht den Bürgermeister, zur geplanten Besprechung mit dem Verkehrsplaner eingeladen zu werden.

Der Bürgermeister erklärt, dass er alle Fraktionsführer dazu einladen wird.

 

GV. Wolschlager erkundigt sich bezüglich der Straßenbeleuchtung in Schwaben beim Haus Reiffeltshammer und weiters, wer die Ortsberichte von Riedau der Rieder Rundschau bekanntgibt.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.05.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.40 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: