Lfd.Nr. 25 Jahr 1999

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 18. November 1999.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Rudolf Hosner

04. GR. Herbert Leitner      16. GR. Anita Wolschlager

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Walter Ebner

06. GR. Berta Scheuringer          18. GR. Maria Weiretmaier

07. GR. Franz Köstlinger           19. GR. Johann Leitner

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GV. Gottfried Weilhartner

09. GR. Franz Mitterhauser         21. GR. Heinrich Ruhmanseder

10. GR. Friedrich Raschhofer       22. GR. Ernst Hintermayr

11. GR. Monika Tallier       23. GR. Ulrike Gumpoltsberger

12. GV. Franz Schabetsberger       24.

13. GV. Anna Wolschlager           25.

14. GR. Günter Ortner

 

Ersatzmitglieder:

GR. Wimmer Franz                   für               GV. Franz Stiglmayr

GR. Manfred Fattinger              für               GR. Harald Parzer

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

 

GV. Franz Stiglmayr

GR. Harald Parzer

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Klaus Waldenberger


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.11.1999

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.09.1999 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

-------

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1999.

  2. Änderungen des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 und 3; Behandlung der

      Stellungnahmen.

  3. Änderung des Flächenwidmungsplanes in Achleiten.

  4. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

  5. ÖBB, Umbau des Bahnhofes Riedau; Verkehrskonzept.

  6. Grundsatzbeschluss für den Bau des Güterweges Lechner.

  7. Pramtal-Radweg; Genehmigung eines Vertrages zur Benützung von öffentlichem

      Wassergut.

  8. Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechtes für EZ. 279 KG. Riedau

  9. Genehmigung eines Pachtvertrages mit Herrn Berghammer Hubert.

10. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

11. Änderung der Abfallgeordnung.

12. Änderung der Vereinbarung mit Herrn Gerner bezüglich Verrechnung der Anhebung

      Pauschalbetrag für die Anlieferung von kompostierbaren Abfällen.

13. Behandlung des Einspruches  von Josef und Alexandra Mayr zur Vorschreibung des    

      Verkehrsflächenbeitrages.

14. Vereinsförderungen 1999.

15. Bericht des Bürgermeisters.

16. Allfälliges.

 

 


TOP. 1.)    Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1999.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass der Entwurf des Nachtragsvoranschlages bereits im Gemeindevorstand ausführlich besprochen und etwaige Unklarheiten beseitigt wurden. Das diesjährige Finanzjahr wird mit einem “blauen” Auge abgeschlossen. Der Fehlbetrag des Rechnungsabschlusses 1998 kann aber zur Gänze übernommen werden. Für das Finanzjahr 2000 bedeutet das diesjährige Finanzergebnis aber, dass ein Sparjahr angesagt ist. Er ersucht daher jetzt schon um Verständnis, dass im Finanzjahr 2000 nicht alle Wünsche oder Projekte verwirklicht werden können. Die Getränkesteuer für 2000 ist noch nicht fix. Die Einnahmen werden auch im Finanzjahr 2000 nicht steigen. Jedem Gemeinderat wurden bereits die wesentlichsten Daten des  Nachtragsvoranschlages 1999 zur Verfügung gestellt. Der ordentliche Haushalt konnte ausgeglichen erstellt werden. In den außerordentlichen Haushalt konnte S 3,127.000,00 transferiert werden. Der momentane Abgang wird mit S 307.000,00 prognostiziert. Die einzelnen Positionen zum Nachtragsvoranschlag brauchen nicht mehr separat besprochen werden, das eine ausführliche Durchleuchtung des Nachtragsvoranschlages bereits in einer Vorstandssitzung und in den Fraktionssitzungen erfolgte.

 

Daten zum Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1999:

Ordentlicher Haushalt:       Einnahmen:              S     34,413.000,--

Ordentlicher Haushalt:       Ausgaben:               S     34.413.000,--

                             Abgang/Fehlbetrag:      S                 0,--

 

Außerordentlicher Haushalt:  Einnahmen:              S     4,858.000,--

Außerordentlicher Haushalt:  Ausgaben:               S     5,165.000,--

                             Fehlbetrag:             S         307.000,--

 

Zweckgebundene alkoholische Getränkesteuer für:

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat in der letzten Sitzung die Verordnung über die zweckgebundene alkoholische Getränkesteuer beschlossen.

Im Voranschlag ist die Getränkesteuer mit 1,2 Mio Schilling veranschlagt und lt. Berechnung entfällt davon auf die alkoholische Getränkesteuer rund 70 %, das ist eine Summe von S 840.000,--. Diese Summe wird wie folgt zweckgebunden verwendet:

Vereinsförderungen           S 100.000,--

Stromkosten Sportplatz       S   60.000,--

Säuglingsgutscheine          S   30.000,--

Hallenbad Darlehensrückzahlung     S 450.000,--

Hallenbad Stromkosten        S 200.000,--

 

Abschließend stellt der Bürgermeister als Finanzreferent den Antrag, den vorliegenden und bereits mit den Fraktionen durchgesprochen Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1999 zu genehmigen. Gleichzeitig soll die bekanntgegebene Zweckwidmung der alkoholischen Getränkesteuer genehmigt werden. Daher ist die alkoholische Getränkesteuer gerechtfertigt. Der überwiegende Teil der Gemeinden im Bezirk Schärding hat die Verordnung zu diese Zweckwidmung der Getränkesteuer bereits beschlossen.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass der Nachtragsvoranschlag bereits in einer Gemeindevorstandssitzung ausführlich durchbesprochen wurde. Er findet, dass die Budgetsituation nicht schlecht aussieht. Es wurden viele Vorhaben und Projekte verwirklicht. Die S 307.000,00 Abgang im außerordentlichen Haushalt sind nicht so tragisch. Seine Fraktion wird daher diesem Nachtragsvoranschlag zustimmen.

 

GV. Dir. Gottfried Weilhartner erklärt, dass die notwendigen Korrekturen zum Voranschlag im Nachtragsvoranschlag durchgeführt und diese bereits in der Vorstandssitzung besprochen wurden. Seine Fraktion wird daher ebenfalls die Zustimmung erteilen.

 

Beschluss:        Der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 1999 wird

                  einstimmig genehmigt.

 

 

 

TOP. 2.)    Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 und 3; Behandlung

            der Stellungnahmen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass die Stellungnahmen für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes eingegangen sind. Es handelt sich dabei um folgende Änderungen:

 

Änderung Nr. 2 - Weilhartner Gottfried - Abänderung in Schwaben

Änderung Nr. 3 - Kraft Hermann - Abänderung in Berg

 

Die Stellungnahmen sind alle positiv, erklärt der Bürgermeister.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass Herr Hermann Kraft in Berg bereits mit den Bauarbeiten für den Garagenneubau begonnen hat, obwohl keine rechtskräftige Baubewilligung vom Bürgermeister erteilt wurde. Weiters wurde damals beschlossen, dass ein Abstand zum öffentlichen Gut von 2,5 m einzuhalten ist.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt dazu, dass Herr Kraft bereits mit den Bauarbeiten begonnen hat. Dies wird von ihm auch nicht befürwortet und er wird mit ihm darüber reden. Die Baubewilligung wurde jetzt aber bereits erteilt. Der Abstand von 2,5 zum öffentlichen Gut, gerechnet vom Erdgeschossfussboden der Garage, wird eingehalten.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die vorliegenden Flächenwidmungsplanabänderungen in Schwaben und Berg zu genehmigen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 3.)    Änderung des Flächenwidmungsplanes in Achleiten.

 

Herr Harald Parzer beabsichtigt in der Siedlung Achleiten sein bestehendes Gebäude aufzustocken, erklärt der Bürgermeister. Voraussetzung für eine rechtskräftige Baubewilligung ist aber eine Flächenwidmung mit der Kategorie “Gemischtes Baugebiet”.

 

GV. Gottfried Weilhartner erklärt dazu, dass man Herrn Harald Parzer dahingend unterstützen soll. Es liegen keine Einwände der Nachbarn vor. Er stellt daher den Antrag, die Parz.Nr. 40/3, KG. Riedau, in der Siedlung Achleiten von derzeit Wohngebiet auf Gemischtes Baugebiet umzuwidmen und das vorliegende Formblatt zu genehmigen:

 

Flächenwidmungsplan Nr. 4/1997 - Abänderung Nr. 4 - Seite

 

Marktgemeinde Riedau

Politischer Bezirk Schärding

Zahl: 031/-20/04-1999-W

Flächenwidmungsplan Nr. 4/1997

Änderung Nr. 4

Name des Grundeigentümers, stichwortartige Bezeichnung des Planes bzw. der Änderung

Harald Parzer, 4752 Riedau, Wildhag 40

Parz.Nr., KG.: 40/3, KG. Riedau

1.

Begründung der Notwendigkeit der Änderung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 35 O.ö. ROG. (vergleiche § 12 Abs. 1 bis 3 O.ö. ROG. 1994

Die vorgesehene Umwidmung steht nicht im Widerspruch mit den Bestimmungen des O.ö. Raumordnungsgesetzes. Herr Parzer beabsichtigt das bestehende Gebäude (vormals OKA-Betriebswärterhaus) aufzustocken. Dafür benötigt er eine Umwidmung von derzeit Wohngebiet in gemischtes Baugebiet. Herr Parzer betreibt auf diesem Grundstück sein Gewerbe “Schuhsohlendesign”. Auch steht die Umwidmung nicht im Widerspruch mit dem örtlichen Entwicklungskonzept. Eine Beeinträchtigung der umliegenden Nachbargrundstück durch diesen Betrieb ist nicht gegeben.

1.1

Wird die Umwidmung mit einer Änderung der maßgeblichen Rechtslage begründet (§12 Abs. 1 O.ö. ROG.)?

ja/nein

Wenn ja, worin liegt diese Änderung

1.2

Öffentliche Interessen:

Liegt die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Interesse des Gemeinwohles (§ 12 Abs. 3)?

J. Neuschaffung von Geschäften und Betrieben (siehe Stellungnahme Ortsplaner).

2.

Planungsabsicht:

2.1

Derzeitige Wimdung bzw. Nutzung der betroffenen Grundflächen:

Das betroffene Grundstück ist derzeit als Wohngebiet gewidmet. Für die Erweiterung des Betriebes “Schuhsohlendesign” ist eine Umwidmung in gemischtes Baugebiet notwendig.

2.2

Beabsichtigte Widmung der betroffenen Grundflächen:

Gemischtes Baugebiet.

2.3

Derzeitige Widmung bzw. Nutzung der Nachbargrundstücke:

Wohngebiet. Reine Wohnsiedlung.

2.4

Ungefähre Größe des Umwidmungsbereiches: (m² und ggf. Anzahl der Bauplätze)

805 m²

2.5

Natürliche Voraussetzungen (Baulandeignung) der Grundflächen für die beabsichtigte Umwidmung bzw. künftige Bebauung (§ 21 Abs. 1 O.ö. ROG. z.B. Hangneigung, Bodenverhältnisse, Grundwasserstand, Gefahrenzonen).

Voraussetzungen sind gegeben.

2.6

Rechtlich verbindliche Nutzungsbeschränkungen (Gefahrenzonen, Schutzzonen, Wasserschutzgebiete ...)

keine

2.7

Wieviel Baulandreserven der beantragten Baulandkategorie sind (nicht konsumierte) vorhanden? (m², ggf. Anzahl der Bauplätze)

siehe Flächenbilanz

2.8

Begründung des zusätzlichen Baulandbedarfes im Hinblick auf den § 21 Abs. 1 O.ö. ROG.

Neuschaffung von Geschäften und Betrieben (siehe Stellungnahme Ortsplaner).

2.9.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser (siehe Erläuterung)

lt. Beilage

3.

Infrastruktur

3.1.

Verkehrsmäßige Erschließung durch (Straßenkategorie, Privatstraße)

Die Aufschließung erfolgt über die bestehende öffentliche Siedlungsstraße.

3.2.

Art der Abwasserbeseitigung: (unzutreffendes streichen)

      a) Kanalanschluß jetzt schon möglich     ja / nein

          Entfernung zum bestehenen Kanal ca. 15-20 m

      b) Kanalanschluß später möglich?   ja / nein

          (Vorübergehender Senkgrubenbetrieb)

          Planungstadium des öffentlichen Kanals:

          Studie  ja / nein

          Kanalprojekt  ja / nein

          Wasserrechtliche Bewilligung   ja / nein

          Bescheid vom  .............

          Finanzierung gesichert   ja / nein

          Errichtungsbeschluß ja / nein

          Datum   .............

          Bauarbeiten schon begonnen     ja / nein

          Voraussichtliche Fertigstellung

          (realistisches Datum)    .............

      c) Vollbiologische Kleinkläranlage möglich     ja / nein

          Vorfluter ................................................  

      d) Entsorgung nur mit Senkgrube möglich  ja / nein

          Falls Senkgrubenbetrieb genehmigt wird -

          wer übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung

          im Sinn der wasserrechtlichen und boden-

          schutzrechtlichen Vorschriften?

           

      Welche Kläranlage (Übernahemstelle) kommt in Frage

           

           

      Entfernung:

 

3.3.

Art der Wasserversorgung

Ortswasserleitung

3.4.

Entfernung zur Volksschule (des Schulsprengels)

1 km.

3.5.

Entfernung zum nächsten Geschäft für den täglichen Bedarf

½ bis 1 km.

3.6.

Entfernung zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels

1 km zum ÖBB-Bahnhof und zur Bushaltestelle.

4.

Umweltsituationen

Bekannte oder zu erwartende Immissionsbelastungen

(Lärm, Luft, Erschütterungen etc.)

4.1.

Aus dem Umgebungsbereich auf die Widmungsfläche

keine Immissionsbelastungen zu erwarten.

4.2.

Von der Widmungsfläche auf den Umgebungsbereich

Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Beilagen:

1.    Pläne (insg. 6-fach)

1.1.  Auszug FWP M 1 : 5000

1.2.  Ausschnitt aus Mappenblatt

1.3.  sonstige Unterlagen (Übersichtsplan,

      Lageplan etc.)

2.    Stellungnahme des Ortsplaners (siehe Erläuterungen)

3.    Auszug Sitzungsprotokoll über Grundsatzbeschluß

Erläuterungen:

1.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser im Sinne Punkt 2.9. (Fachliche Stellungnahme, Grundlage ROG. 1994). Aufbauend auf die von der Gemeinde erstellte Bestandsaufnahme muß eine begründete Stellungnahme des Planverfassers als Beilage angeschlossen werden, welche insbesondere auf die Übereinstimmung der Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan-Änderungen mit den örtlichen Entwicklungszielen der Gemeinde bezugzunehmen hat.

Weiters ist die erfolgte Abstimmung verschiedener Widmungskategorien (auch im Hinblick auf die Nutzung) nachvollziehbar darzulegen (Raum- und Umweltverträglichkeit).

2.

Grundsatzbeschluß des Gemeinderates zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens (Auszug Sitzungsprotokoll).

Die Interessensabwägung ist vom Gemeinderat auf der Basis der Grundlagenforschung und der Beurteilung des Planverfassers durchzuführen und durch das Gemeinderats-Sitzungsprotokoll zu belegen. Insbesondere sind dabei folgende Aspekte nachvollziehbar zu begründen:

Hat der Gemeinderat bei seinem Beschluß eine Abwägung der öffentlichen Interessen (z.B. hohe bzw. unwirtschaftliche Aufschließungskosten) gegenüber den privaten Interessen des (der) Antragsteller(s) vorgenommen?

Werden durch die Umwidmung offentsichtlich Interessen Dritter verletzt?

Werden durch die beantragte Umwidmung Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde ausgelöst?

 

 

Beschluss:        Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

 


TOP. 4.)    Bericht des Obmannes des Bauauschusses.

 

Obmann GR. Günther Ortner bringt seinen Bericht über die letzte Bauausschußsitzung.

Protokoll Bauausschußsitzung vom 16.11.1999:

 

TOP. 1.)    Verkehrskonzept Schwaben ( Bahnhofsumbau ), Vorstellung des Projektes;

            Beschluss zur Vorlage an den Gemeinderat.

 

Obmann GR. Günther Ortner begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses, die anwesenden Herrn von der ÖBB sowie die Vielzahl der interessierten Gemeindebürger. Er erteilt das Wort Herrn Dipl.Ing. Gabriel zu Vorstellung seiner Präsentation:

 

1. Vorstellung Bahnhofsumbau durch Herrn DI Gabriel

Herr DI Gabriel erläutert zur Einleitung den Planungsstand des Bahnhofsumbaues, in weiterer Folge kommt er auf das sich entwickelnde höhere Güterverkehrsaufkommen zu sprechen ( in Folien dargestellt ). Er legt einen Entwurf des fertiggestellten Bahnhofes in Form einer Zeichnung vor und erläutert die Standorte der Park & Ride Anlage sowie der Fußgängerunterführung. Von der Geschwindigkeit her wird ein Gleis mit 100 km/h und ein Überholgleis mit 140 km/ h im Bahnhofsbereich befahrbar sein. Zur detaillierteren Präsentation der Park & Ride Anlage übergibt er das Wort an Herrn Sonnleitner.

 

Dieser teilt mit daß die Park & Ride Anlage auf beiden Seiten der Geleise errichtet wird. In dieser Park & Ride Anlage wird auch genügend Platz für Fahrradabstellplätze geschaffen. Die Größe der Anlage wird auf die Kapazität abgestimmt, in diesem Zusammenhang verweist er auf die zu erwartende Zunahme im öffentlichen Verkehr.

 

Zur Finanzierung teilt er mit, daß die Kosten im Verhältnis 50 : 50 zwischen Bund und Gemeinde geteilt werden. Für den Kostenanteil der Gemeinde wird eine Förderung des Landes OÖ gewährt. Wünsche betreffend der Ausführung können im begrenzten  Ausmaß berücksichtigt werden, es handelt sich hier um eine finanzielle Frage.

Herr DI Gabriel erläutert in weiterer Folge den Umbau im Bereich des Bahnhofgebäudes. Das Bahnhofsgebäude wird abgetragen, da sich nach Gesprächen mit Gemeinde und Privaten kein Käufer gefunden hat. Für die Wohnparteien wird Ersatz an Wohnungen  geschaffen. Am Lagerhausgebäude Kottbauer wird ein 80 - 100 m² großes Stellwerk angebunden, die bestehenden Rampen werden abgetragen.

 

Die Eisenbahnkreuzung bei km 42,594 wird aufgelassen. Das Wohnhaus Preinfalk und das Stellwerk werden abgerissen, auf dieser Höhe wird eine Gleisanlage bis zum Lagerhaus verlängert. Die Schließung ist notwendig, da sich der derzeitige Zugverkehr von ca. 140 Zügen täglich auf 181 Züge täglich bis zum Jahr 2010 erhöhen wird, was eine Schrankenschließung von 9 Stunden täglich bedeuten würde. Die Vorteile des Gesamtkonzeptes liegen in der nur geringen Beeinträchtigung des Ortsbildes, im Sicherheitsgewinn und dem Wegfall von Wartezeiten sowie in der Verringerung der Abgas- u. Lärmbelastung.

 

Durch die Errichtung der Fußgängerunterführung wird eine öffentliche Wegverbindung geschaffen, ein gefahrloser Zugang zu den Bahnsteigen sowie zu den Park & Ride Anlagen geschaffen. Die Straßenunterführungen werden im Verlauf bestehender Wege und Unterführungen ausgebaut.

 

Von Seiten Hrn. GR Hintermayr wird die Frage gestellt, ob ein Buswartebereich in die Planung einbezogen wird. Hr. DI Gabriel teilt mit, dass dies nicht direkte geplant ist, dass man dies im vernünftigen Rahmen einbeziehen könnte.

 

Hr. Ortner präsentiert in Vertretung von Ing. Suttrich, Land OÖ, das Ergebnis der Verkehrsstromanalyse, die im Bereich Schwaben Nord durchgeführt wurde, da sich nach Schließung der Eisenbahnkreuzung der Verkehrsstrom im beträchtlichen Ausmaß in das Siedlungsgebiet Schwaben verlagern würde.  Laut Aussage DI Suttrichs wäre es sinnvoll die Straße zu verlegen.

Obmann Ortner schlägt vor die Straße parallel zu den bestehenden Gärten umzulegen, Einfahrt in diese Straße wäre beim Anrainer Muckenschnabel, Ausfahrt beim Gartengrundstück des Herrn Bauer Paul. Es müssten hier allerdings noch Grundablöse, Platzprobleme und der Lärmschutz geklärt werden.

Herr Muckenschnabel gibt zu Bedenken, dass er dadurch nicht nur die Belastung der ÖBB hätte sondern zusätzlich auch noch den Strassenverkehr, dieser Meinung schließen sich die betroffenen Anrainer Annegg und Schamberger an. Die vorgeschlagene Variante wird diskutiert.  Herr Muckenschnabel schlägt vor den bestehenden Straßenzug beizubehalten und eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h sowie ein Fahrverbot für LKW zu erlassen, d.h. die bestehende Straße in eine Wohnstrasse bzw. eine Sackgasse umzuändern. Herr Bgm. Demmelbauer verspricht den Anrainern eine Lösung in diesem Sinn.

 

Herr Bgm. Demmelbauer erläutert die Planung zum Ausbau der Schwabenbach-Unterführung. Die Unterführung selbst wird im bestehenden Ausmaß ausgebaut und die alte Verbindungsstrasse nach Ried wird wieder geöffnet, über diese könnte dann auch der Schwerverkehr nach Schwabenbach abgewickelt werden. Die ÖBB wird sich aufgrund von Kosteneinsparungen bei der Unterführung bei der Finanzierung beteiligen.

 

Herrn Ing. Aistleitner erklärt, daß die Planung der Lärmschutzmaßnahmen noch im Anfangsstadium ist, dass die begonnenen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und somit auch noch keine Aussagen zur Ausführung des Lärmschutzes gemacht werden können. Es werden höchstwahrscheinlich Lärmschutzwände in der Höhe von 2m ab Schienenoerkante errichtet, sollte diese Maßnahme nicht ausreichen, können zusätzlich Lärmschutzfenster eingebaut werden. Es wird jedoch in ca. 1 Jahr eine gesonderte Präsentation der Lärmschutzmaßnahmen geben.      

 

Obmann Ortner erläutert, dass die Zufahrt zur Park & Ride Anlage beim Anrainer Muckenschnabel und die Ausfahrt beim Garten Bauer Paul in die bestehende Strasse erfolgen soll. Die Straße soll eng gebaut werden, dass sie nur von PKW’s befahren werden kann. Von den Anrainern Wölfelder, Muckenschnabel, Unfried wird nochmals darauf hingewiesen, daß der bestehende Strassenverlauf sowie der geplante Strassenverlauf für die Park & Ride Anlage akzeptiert wird, wenn eine Verkehrsberuhigung garantiert wird.

 

Von Herrn Kaufmann wird der Vorschlag gemacht, die Fußgängerunterführung so zu planen, dass sie von Radfahrern befahren werden kann. Er  schlägt in diesem Fall vor eine Abtrennung in der Unterführung anzubringen, Herr Muckenschnabel unterstützt dies und erklärt, dass eine Alternative zur Bahnkreuzung geschaffen werden müsse. Herr Sachs erklärt, dass auch auf die Entwicklung des Siedlungsgebietes Rücksicht genommen werden müsse. Hr. Gabriel erklärt, dass dies eigentlich nicht geplant sei und zu erheblichen Mehrkosten führen würde. Eine heftige Diskussion ergibt, dass dieses Problem den Anrainern sehr wichtig ist, und hier eine Lösung gefunden werden muß. Hr. Di Gabriel wird dies in einer erneuten Planung berücksichtigen. Obmann Ortner erkundigt sich noch über die Schrägung in die Unterführung, da diese auch von Müttern mit Kinderwägen usw. benützt werden soll.

 

Es wird von Obmann Ortner der Ausbau der Straße Richtung Zell erläutert. Auf Höhe der Tankstelle Bachner wird die bestehende Unterführung ausgebaut, diese ist auch LKW-tauglich. Zur Sicherung des Verkehrs und der Anwohner ist eine Begradigung der Straße notwendig. Herr Rachbauer bemängelt die Leistungen der ÖBB, er kritisiert, dass die Kosten auf die Gemeinde abgewälzt werden, da die geplanten Baumaßnahmen im Sinne der ÖBB notwendig sind, jedoch keinen sichtbaren Vorteil für die Gemeinde oder die Anwohner bringen. Weiters bemängelt er, dass keine Unterführung im Bereich des Bahnüberganges geschaffen wird. Seiner Meinung nach sei das kein technisches od. platzmäßiges Problem, sondern die Bahn sei hier nicht bereit Kosten zu investieren. Herr Bgm. Demmelbauer  erklärt, dass eine Unterführung auch von der Gemeinde abgelehnt wurde, da dadurch das Verkehrsaufkommen noch erhöht worden wäre. Die Verlagerung der Unterführung nach Zell hat für die Anwohner einen Vorteil im Bereich der Lärm- und Umweltbelastung und es ist somit eine bessere Lebensqualität gegeben. Er bedankt sich bei den Vertretern der ÖBB für die gute Zusammenarbeit und verspricht den Anrainern nochmals sich um eine Lösung für die Radfahrer in der Fußgängerunterführung zu bemühen. Weiters sei man auch bemüht eine gemeinsame Lösung im Design der Lärmschutzwände zu finden, dies sei jedoch auch eine Frage der Kosten. Er bedankt sich für das rege Interesse und die gute Organisation durch den Obmann Ortner.

 

Obmann Ortner bedankt sich ebenfalls bei allen Anwesenden und zieht sich mit den Ausschussmitgliedern zur Beratung zurück, da die ÖBB einen Auftrag durch den Gemeinderat benötigt um weiterplanen zu können.

 

Beratung unter Ausschluß der Öffentlichkeit:

 

Obmann Ortner erklärt den Mitgliedern, dass es sich um die Entscheidung der Planung der Park & Ride Anlage handelt. Da sich aufgrund der Einwände der Anwohner entschieden hat, dass keine neue Strasse gebaut wird, muß lediglich die Zu- u. Abfahrt zur Park & Ride Anlage entschieden werden. GR Stiglmayr spricht das Platzproblem an bzw. stellt die Frage ob hier nicht eine Sackgasse möglich wäre. Herr Ortner wendet ein, dass dann der ganze Verkehr über nur eine Zufahrt abgewickelt würde und dies erst zu einem Verkehrsproblem führt. Man sollte die Straße sowieso so eng gestalten, dass lediglich die PKW´s, die die Park & Ride Anlage benützen wollen, fahren. Von GR Köstlinger und GR Stiglmayr wird nochmals die Frage gestellt, wieso die Gemeinde die Hälfte der Kosten tragen soll, wenn diese Anlage rein im Interesse der ÖBB liegt. Herr GR Rosenberger meint, dass man das nicht so sehen dürfe und das die Anlage auch Vorteile für die Gemeinde und die Anwohner bringt. Es wird von Obmann Ortner nochmals darauf hingewiesen, dass im Moment lediglich der Verlauf der Straße zu und von der Park & Ride Anlage zu entscheiden ist.

Nach eingehender Diskussion wird die Meinung vertreten, dass folgender Antrag an den Gemeinderat gestellt wird. Die bestehende Strasse so belassen wird und es ist  hier für eine Verkehrsberuhigung zu sorgen. Die Zufahrt zur Park & Ride Anlage soll beim Anrainer Muckenschnabel entstehen und die Ausfahrt beim Garten Bauer Paul in die bestehende Strasse einmünden.

 

Beschluß:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

TOP. 2.)    Allfälliges.

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen mehr.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankt sich für den Bericht und die gelungene Veranstaltung.

 

 

 

TOP. 5.)    ÖBB; Umbau des Bahnhofes Riedau; Verkehrskonzept.

 

Die ÖBB möchte für die Planung von der Marktgemeinde Riedau eine schriftliche Mitteilung, wie künftig der Verkehr im Bereich nördlich des Bahnhofes geleitet wird, erklärt der Bürgermeister. Es ist daher festzulegen, wo die Strasse verlaufen soll. Eindeutig wurde ja bereits festgelegt, dass die Straße zur Park & Rideanlage, so wie planlich dargestellt, verlegt werden soll. Die bestehende Straße Es ist ein Beschluss des Gemeinderates notwendig.

 

GR. Günther Ortner stellt den Antrag, die Strasse nördlich des Bahnhofgebäudes zur Park- & Rideanlage herunterzuverlegen. Die Ein- und Ausfahrten befinden sich, so wie sie bereits planlich dargestellt sind, neben dem Grundstück Muckenschnabel bzw. beim ÖBB-Gartengrundstück, welches derzeit Herr Bauer Paul gepachtet hat.  Diese Straße muss so geplant werden, dass ein Durchzugsverkehr verhindert wird bzw. ein LKW-Verkehr nicht möglich ist.  Die bestehende Straße ist nur für die Bewohner befahrbar. Vorgesehen ist weiters die Reaktivierung der ehemaligen Rieder Strasse. Die Unterführung im Bahnhofsbereich soll so gebaut werden, dass sie ordentlich benützbar ist. Die Benützung durch Radfahrer und mit einem Kinderwagen muss problemlos gewährleistet sein.

Wenn die Planung seitens der ÖBB abgeschlossen ist, wird eine neuerliche Besprechung stattfinden.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärt, dass bei der letzten Sitzung bereits über die Park & Ride Anlage bzw. über die Strassenführung gesprochen wurde. Die Verlegung der Strasse für die Zu- und Abfahrt zur Park & Ride Anlage ist wichtig und unbedingt notwendig. Seine Fraktion wird daher dem Antrag zustimmen.

 

GR. Gerhard Berghammer möchte wissen, wie die Bahnunterführung im Bereich Schwaben ausgebaut wird.

 

GR. Günther Ortner erklärt dazu, dass die Höhenlage nicht verändert wird. Vorgesehen ist eine Breite von 5 m für die Strasse und von 1,5 m für den Gehsteig.

 

Die FPÖ-Fraktion wird ebenfalls diesem Antrag zustimmen, erklärt GR. Ernst Hintermayr. Bei der Park & Ride Anlage soll auf jeden Fall auch eine Haltestelle der Post eingeplant und dazu Gespräche mit der Post geführt werden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass bei der gestrigen Bürgermeisterkonferenz erklärt wurde, dass für den gesamten Bezirk Schärding ein Verkehrskonzept erstellt werden soll. Die Gesamtkosten dafür betragen S 25 Millionen. Eine Schweizer Firma hat den Auftrag für die Erstellung dieses Konzeptes erhalten. Der Kostenbeitrag für die Gemeinde Riedau beträgt dafür S 2,500,00. Die Erstellung dieses Konzeptes wird zu 80 % aus EU-Mitteln gefördert.

Er hat auf dieser Konferenz erklärt, dass dieses Konzept für Riedau sehr wichtig ist und daher, wenn möglich, Riedau bevorzugt behandelt werden soll. Auf den öffentlichen Verkehr wird bei diesem Konzept sehr genau eingegangen. Die Buswartezeiten soll minimiert werden, auch die Fahrbahnzeiten werden angepasst. Die Anfahrt mit dem Zug und die Weiterfahrt mit dem Bus soll in Zukunft ohne grössere Wartezeiten möglich sein. Daher werden auch im Bereich der Park & Ride Anlage Busbuchten vorgesehen werden.

 

GR. Ernst Hintermayr spricht sich nicht für Busbuchten aus. Die Haltestellen für die Post sollten getrennt sein vom ÖBB Bereich.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem  Antrag von GR. Ortner zu.

 

 

 

TOP. 6.)    Grundsatzbeschluss für den Bau des Güterweges Lechner.

 

Die Zufahrt zum Anwesen der Ehegatten Lechner in Habach soll als Güterweg gebaut werden, erklärt der Bürgermeister. Die Gesamtbaukosten betragen S 350.000,00. Der Bau dieses Güterweges könnte parallel zum Güterwegbau in Friedwagn erfolgen. Der Vorteil daraus wäre eine Kosteneinsparung, da nur eine Baustelleneinrichtung notwendig wäre. Die Kostenaufteilung ergibt sich wie folgt:

 

Land Oberösterreich:         S  175.000,00

Marktgemeinde Riedau:        S  105.000,00

Ehegatten Lechner:                 S    70.000,00

 

Für den Bau dieses Güterweges ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich und er stellt daher den Antrag, diesen Güterweg zu bauen.

 

GR. Günter Ortner stellt die Frage, ob nur die Einmündung gebaut wird oder mehr.

 

Frau Amtsleiter Katharina Gehmaier erklärt dazu, dass der Bau bis zum Anwesen Habach 7 geplant ist. In das öffentliche Gut soll aber lt. Vorschlag von Herrn Rudolf von der Abt. Güterwege nur die Einfahrtstrompete übertragen werden.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 


TOP. 7.)    Pramtal-Radweg; Genehmigung eines Vertrages zur Benützung

            von öffentlichem Wassergut.

Bei der Kollaudierungsverhandlung des Pramtal-Radwanderweges wurde festgestellt, dass dieser Weg auch zum Teil über öffentliches Wassergut führt. Dieser Bereich wird an Hand einer Overheadfolie den Gemeinderäten zur Kenntnis gebracht. Vom Land Oberösterreich, Wasserrechtsabteilung, wurde jetzt mitgeteilt, dass für diese Inanspruchnahme ein Haftungsvertrag abzuschließen ist. Kosten entstehen dadurch keine.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt abschließend den Antrag den zur Kenntnis gebrachten Vertrag mit dem Land Oberösterreich zu genehmigen.

 

Beschluss:        Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 8.)    Löschung des Vor- und Wiederkaufrechtes für EZ. 279 KG. Riedau.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt die betreffende Löschungserklärung wie folgt zur Kenntnis:

 

Löschungerklärung

In EZ. 279 KG. 48129 Riedau haften folgende Rechte aus:

in C-LNr. 2a: gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 11.06.1955, das Wiederkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau

in C-LNr. 3a: gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 11.06.1955, das Vorkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau.

Da die obgenannten Rechte gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung

a) des in C-LNr 2 a aushaftenden Wiederkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau und

b) des in C-LNr 3a aushaftenden Vorkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau

bei EZ. 279 KG. 48129 Riuedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam. Ggst. Löschungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 18.11.1999 genehmigt.

 

Diese Löschungserklärung betrifft das Wohnhaus Pomedt 11, welches von den Ehegatten Josef und Maria Hummer an den Sohn und die Schwiegertochter HummerKlaus und Karin übergeben wird. Die Marktgemeinde Riedau hat an diesem  Vor- und Wiederkaufsrecht kein Interesse.

Abschließend wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, diese Löschungserklärung zu genehmigen.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 9.)    Genehmigung eines Pachtvertrages mit Herrn Berghammer Hubert.

 

Ein Entwurf des neuen Pachtvertrages wurden bereits den Fraktionen übermittelt, erklärt der Vorsitzende. Eine wesentliche Neuerung zum bisherigen Pachtvertrag ist die Möglichkeit, in Absprache mit der Verpächterin eine Veranstaltung im Freibadbereich durchzuführen. Der Jahrespachtzins beträgt im Jahr S 40.000,00 und zwar bis zum Auslaufen des bestehenden Biervertrages. Bisher errechnete sich der Pachtzins nach dem Umsatz. Zusätzlich sind natürlich die laufenden Betriebskosten zu bezahlen.

 

Pachtvertrag

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau - im Folgenden kurz Marktgemeinde genannt - als Verpächterin einerseits und Herrn Hubert Berghammer, wohnhaft in 4771 Sigharting 2, -  im Folgenden kurz Pächter genannt - andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde verpachtet und der Pächter pachtet das im ersten Stock des Hallenbades Riedau gelegene Buffet, bestehend aus dem Hallenbad-Buffetraum mit 37,68 m2, dem Freibad-Buffetraum mit 13,09 m2 und der Küche mit 27,96 m2 und weiters der Terasse mit 51,72 m2.

Verbunden mit dem Pachtrecht ist die Mitbenützung sämtlicher in der Inventarliste lt. Beilage 1 aufgezählten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände.

II.

Für das unter Punkt I. näher bezeichnete Pachtobjekt hat der Pächter bis zum Auslaufen des Biervertrages einen jährlichen Pachtzins in Höhe von S 40.000,-- zu bezahlen. Zu diesem Pachtzins hat der Pächter die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe zu entrichten. Nach Auslaufen des Vertrages mit der Brauerei Kapsreiter AG über den Bezug von Bier und alkoholfreien Getränken wird der Jahrespachtzins neu festgesetzt.

Die Abstattung des Pachtzinses hat vierteljährlich in entsprechenden Teilzahlungen zu erfolgen. Der  Pachtzins zuzüglich Umsatzsteuer ist bis zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. im vorhinein zu entrichten.

Als Pachtzins-Nebenkosten gem. §§ 1144 und 1099 ABGB sind die auf das ggst. Pachtobjekt entfallenden Betriebskosten und öffentlichen Abgaben die sich aus den §§ 21, 22 und 23 des MRG. ergeben, gesondert neben dem Pachtzins nach Vorschreibung durch die Marktgemeinde zu bezahlen.

Die Kosten für die Beheizung des Pachtobjektes übernimmt die Verpächterin. Die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie und die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Pächter aus eigenem zu tragen.

III.

Der Pächter hat das vertragsgegenständliche Pachtobjekt in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen.

Der Pächer verpflichtet sich, das Pachtobjekt samt allem Zubehör während der Pachtdauer auf eigene Gefahr in gutem und betriebsfähigen Zustand zu erhalten und besonders zu schonen bzw. zu pflegen, um es der Marktgemeinde bei Beendigung des Vertragsverhältnisses im gleichen Zustand zu übergeben, jedoch unter Berücksichtigung der sich bei normalem Betrieb ergebenden Abnützung. Reparaturen und Wartungen sind, soweit sie nicht kostenlos von der Brauerei oder von der Eiszulieferfirma getragen werden, auf Kosten des Pächters unverzüglich durchzuführen.

Für die Ersatzbeschaffung von nicht mehr reparablen Einrichtungsgegenständen, deren Abnützung aus normalem Gebrauch sich ergeben hat, ist die Verpächterin zuständig.

Die Reinigung der gepachteten Räume und Einrichtungsgegenstände ist durch der Pächter so durchzuführen, daß diese immer im hygienisch einwandfreien Zustand angetroffen werden (tägliches Naßaufwischen der gefliesten Böden).

IV.

Einvernehmlich wird festgestellt, daß die Betriebs- bzw. Öffnungszeiten für das Buffet an die jeweiligen Öffnungszeiten des Hallenbades, der Sauna und des Freibades gebunden sind. Das Buffet steht während der Öffnungszeiten des Hallenbades, der Sauna und des Freibades den Badegästen zu Verfügung. Eine Verlängerung der Öffnungszeit ist mit Absprache der Verpächterin möglich. Veranstaltungen im Freibadbereich sind nur in Absprache mit der Verpächterin und dem Pächter möglich.

V.

Der Pächter wird das vertragsgegenständliche Pachtobjekt ausschließlich als Buffetbetrieb für die Hallen-, Freibad- und Saunaanlage verwenden. Der Pächter ist verpflichtet, den Pachtgegenstand als Buffet zu betreiben. Bauliche Veränderungen und das Aufstellen von Automaten innerhalb des Pachtobjektes dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Marktgemeinde erfolgen.

Ebenso bedürfen Änderungen an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen der Zustimmung der Verpächterin.

VI.

Eine Weiterverpachtung als auch die Übertragung von Rechten des Pächters aus diesem Vertrag ist verboten.

VII.

Das vertragsgegenständliche Pachtverhältnis beginnt mit 11.10.1999 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei das erste Jahr als Probejahr gewertet wird.

Beide Vertragsteile können das gegenständliche Pachtverhältnis ohne Angabe eines Kündigungsgrundes unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils zu Saisonschluß Hallenbad (30.5.) und Saisonschluß Freibad (31.8.) lösen.

Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Pachtverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom und Wärme sowie Störungen der Kanalisation kann die pachtende Partei keine Rechtsfolgen gegen die verpachtende Partei ableiten.

IX.

Zum Zwecke der Gebührenbemessung wird der vom Pächter zu leistende Pachtzins einvernehmlich mit derzeit jährlich S 40.000,-- zuzüglich USt und Pachtnebenkosten mit jährlich S 2.000,-- zuzüglich USt festgestellt.

X.

Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren trägt der Pächter.

XI.

Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.

XII.

Dieser Pachtvertrag wird in zwei Originalen und einer Gleichschrift errichtet, je ein Original ist für die Marktgemeinde Riedau und für das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern bestimmt, eine Gleichschrift erhält die Pächterin.

Beilage: Inventarbestandsliste lt. Punkt I.

Riedau, am 18. November 1999

Vorstehender Pachtvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 18. November 1999 gemäß  § 43 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. genehmigt.

 

Gemäß § 65 Abs. 2 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F.

 

Beilage 1

zum Pachtvertrag Marktgemeinde Riedau - Hubert Berghammer

I N V E N T A R L I S T E

Hallenbadbuffet, Bestand vom 11.10.1999

1 Doppelspüle, 23 Jahre alt

1 Friteuse, 7 Jahre alt

1 Nirostaschrank mit eingebauter Wärmeplatte, 23 Jahre alt

1 Elektroofen, 23 Jahre alt

1 Nirostaschrank, 23 Jahre alt

1 Dunstabzughaube, 7 Jahre alt

1 Hängeschrank, 23 Jahre alt

1 Regalverbau mit Hängeschrank, 7 Jahre alt

1 Nirostaausschankpult mit Holzverbau, 7 Jahre alt

22 Kunststofftische, 7 Jahre alt

54 Kunststoffstühle, 7 Jahre alt

Der Bürgermeister bringt weiters zur Kenntnis, dass es ein Gespräch mit einer Redakteurin vom ORF gegeben hat. Es geht um die Durchführung einer Veranstaltung im Bad und zwar Aquaerobic. Die Kosten dafür betragen für die Vorankündigung im Rundfunk S 50.000,00, die Werbung selbst S 15.000,00 und die sonstigen Kosten S 10.000,00. Der Gemeinderat muss sich jedoch noch eingehend mit dieser Veranstaltung befassen.

GR. Gerhard Berghammer begrüßt die Werbemaßnahmen. Er könnte sich auf einen Tag der offenen Tür vorstellen.

 

GR. Ernst Hintermayr hat keine Einwände gegen diesen Pachtvertrag. Er ersucht nur, dass sich die Automaten im Buffet nicht vermehren.

Die Kosten für solche Werbemaßnahmen sind nicht gerechtfertigt, glaub GR. Elfriede Kopfberger. Die Durchführung einer Aquaerobicveranstaltung könnte auch von ihr organisiert werden.

Der Bürgermeister erklärt, dass das Ziel einer solchen Veranstaltung in der Bekanntmachung des Freibades Riedau liegt.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag den zur Kenntnis gebrachten Pachtvertrag zu genehmigen.

 

Beschluss:        Der Pachtvertrag wird einstimmig genehmigt.

TOP. 10.)   Bericht des Obmannes der Kulturausschusses.

 

Dieser Tagesordnungspunkt ist irrtümlich auf die Tagesordnung gekommen und wird daher von ihm wieder abgesetzt.

 

 

 

TOP. 11.)   Änderung der Abfallordnung.

 

Auf Grund einer Aufforderung der Umweltrechtsabteilung des Amtes der O.ö. Landesregierung ist die bestehende Abfallordnung zu ändern. Es handelt sich dabei um eine Begriffsbestimmung bei den Abfalltonnen. Diese Angelegenheit wurde bereits in den Fraktionen diskutiert, erklärt der Bürgermeister.

 

Die Abfallordnung wird wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Abfallordnung

Verordnung  des  Gemeinderates  der  Marktgemeinde  Riedau vom 18.11.1999, mit  der eine  Ab-

fallordnung  der  Marktgemeinde  Riedau erlassen  wird.

Aufgrund des § 10 O.ö. Abfallwirtschaftsgesetz 1997 (O.ö. AWG 1997), LGBl 86/1997 wird verordnet:

§ 1

Öffentliche Abfallabfuhr

(1)   Die Marktgemeinde  Riedau betreibt für die regelmäßige Erfassung der im Gemeindegebiet  anfallenden Hausabfälle  und sperrige Abfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.

(2)   Die Marktgemeinde  Riedau betreibt für die regelmäßige Erfassung der im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.

(3)   Die Marktgemeinde  Riedau betreibt für die regelmäßige Erfassung der im Gemeindegebiet anfal

       lenden haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle eine öffentliche Abfallabfuhr.

§ 2

Begriffsbestimmungen

(1)   Hausabfälle sind alle festen Stoffe, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen sind.

(2)   Sperrige Abfälle sind Stoffe im Sinne von Abs. 1, die wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehälter gelagert werden können.

(3)   Biogene Abfälle sind feste Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind, wie

a)    natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, insbesondere Gras-      schnitt, Baumschnitt, Laub, Blumen und Fallobst;

b)    feste pflanzliche Abfälle, insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln;

c)    pflanzliche Rückstände aus der gewerblichen und industriellen Verarbeitung und dem Vertrieb    land- und forstwirtschaftlicher Produkte;

d)    Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist, handelt, und

e)    andere als oben genannte organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können.

(4)   Haushaltsähnlicher Gewerbeabfall ist vorwiegend fester Abfall aus Gewerbe, Industrie, Land- und Forstwirtschaft, sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich, der in seiner Zusammensetzung mit Hausabfällen vergleichbar ist.

§ 3

Abholbereich

(1)   Der Abholbereich für die Hausabfälle umfaßt das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Riedau. Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit im ASZ  Zell/Pram bzw. gem. § 7 Abs. 2 bei den ASZ des Bezirkes Schärding. 

      Überdies erfolgt eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung.

      Der Abholbereich für die Erfassung der biogenen Abfälle umfaßt das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Riedau.

      Der Abholbereich für die Erfassung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfaßt das gesamte Gebiet der Marktgemeinde Riedau.

§ 4

Erfassung der Abfälle

(1)   Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.

      Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum ASZ Zell/Pram zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall zur Sammlung bereitzustellen.

(2)   Biogene Abfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereitzustellen, ansonsten zur Kompostieranlage (Sammelstelle) zu bringen.

Die Verpflichtung entfällt, wenn die biogenen Abfälle einer Eigenkompostierung zugeführt werden.

(3)   Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, für die Sammlung bereitzustellen.

§ 5

Abfallbehälter

(1)   Für die Lagerung der Hausabfälle sind von den Grundeigentümern zu verwenden:

      Grundsätzlich Abfalltonnen der Type TRL 5/90 /DIN 6629) mit der Bezeichnung Stahlblech-Ringtonne mit einem Fassungsraum von 90 Liter bzw. 90 Liter Kunststoff-Ringtonne (ÖNORM S 2014). Falls erforderlich ober über Wunsch des Grundstückseigentümers Großraumabfallbehälter

      (Abfallkontainer) aus Stahlblech mit einem Fassungsvermögen von 800 Liter bzw. 1100 Liter

      (ÖNORM S 2015).

      Lediglich in Ausnahmefällen dürfen daneben auch noch geeignete Abfallsäcke, Größe 60- Liter (ÖNORM S 2010) verwendet werden. Solche Abfallsäcke müssen besonders gekennzeichnet sein

      und können beim Marktgemeindeamt Riedau gegen Entrichtung der Abfallgebühr behoben werden.

(2)   Für die Lagerung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sind  die im Abs. 1 genannten Abfallbehälter zu verwenden.

(3)   Zur Abfallabfuhr dürfen nur Abfallbehälter mit Kennmarken oder Wertmarkenkennzeichnung bereit-

gestellt werden, wobei blaue Kennmarken für ein 2wöchentliches Abfuhrintervall gelten und rote     

 Kennmarken für ein 4wöchentliches Abfuhrintervall gelten. Weiters ist bei einem       

außergewöhnlichen Anfall von Abfall die Verwendung von Wertmarken möglich. Die Wertmarken  

sind auf den zur Abfallabfuhr gemeldeten Abfallbehälter zu verwenden und werden gegen

Entrichtung der Abfallgebühr beim Marktgemeindeamt Riedau abgegeben.

(4)   Für die Lagerung der biogenen Abfälle sind 14 Liter Bio-Kraftpapiersäcke zu verwenden.

(5)   Die Anschlusspflichtigen haben die Abfallbehälter an hiefür geeigneten, für die Benützer der Be-   

  hälter und die mit der Sammlung und Abfuhr betrauten Personen leicht zugänglichen Stellen so    

  aufzustellen, dass durch deren ordnungsgemäße Benützung, Entleerung oder Transport keine 

  Gefährdung oder unzumutbare Belästigung für Menschen erfolgen kann. Wird dieser Verpflichtung

  nicht entsprochen, ist der Ort der Aufstellung vom Bürgermeister mit Bescheid zu genehmigen.

(6)  Am Tag der Sammlung und Abfuhr haben die Anschlusspflichtigen dafür zu sorgen, dass die Abfall

behälter oder die bereits verschlossenen Abfallsäcke bis spätestens 06.00 Uhr am Straßenrand der öffentlichen Aufschließungsstraße des Grundstückes zur Abholung durch die öffentliche Abfallabfuhr aufgestellt werden oder auf einem anderen durch die Marktgemeinde Riedau bestimmten Ort.

(7) Die Abfallbehälter dürfen nicht beschädigt sein und nur soweit gefüllt werden, dass sie stets ord- 

nungsgemäß geschlossen werden können. Das Einstampfen oder Einschlämmen der Hausabfälle (Kompostierabfälle) in die Behälter, das Ausleeren oder Umleeren der Behälter ohne zwingenden Grund ist verboten. Andere als Hausabfälle (biogene Abfälle) und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle dürfen nicht eingefüllt werden.

(8)   Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, biogene Abfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und an die Grundeigentümer verkauft.

§ 6

Anzahl der Abfallbehälter

Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar insbesonders nach Maßgabe der Größe des Grundstückes, der Anzahl der Hausbewohner oder Haushalte, der Art und Größe der Anstalten, Betriebe und sonstigen Einrichtungen und Arbeitsstellen, der Art, Beschaffenheit und Menge der durchschnittlich anfallenden Hausabfälle und der Größe der Abfallbehälter. Im Zweifelsfall ist die Anzahl von Amts wegen oder auf Antrag des Grundeigentümers vom Bürgermeister nach folgenden Grundsätzen mit Bescheid festzusetzen:  

(1)   RESTABFALL:

a)    für jedes bebaute Grundstück (Kleinhausbauten) grundsätzlich eine 90-Liter Abfalltonne,

b)    für jeden gemeldeten und vorhandenen Haushalt grundsätzlich eine 90-Liter Abfalltonne,

c)    für Gaststätten (je 30 Sitzplätze) grundsätzlich eine 90-Liter Abfalltonne,

d)    für Betriebe, Anstalten, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen jedweder Art, grundsätzlich pro angefangene 10 Beschäftigte, bzw. je 10 Heim- oder Pflegeplätze, eine 90-Liter Abfalltonne.

(2)   BIOABFÄLLE (Küchenabfälle):

      Für jeden Haushalt grundsätzlich jährlich 52 Stück 14-l-Säcke.

In Ausnahmefällen können zusätzlich Abfallsäcke gegen Entgelt beim Gemeindeamt behoben werden.          

§ 7

Abfuhrtermine

(1)   Die Sammlung der Hausabfälle durch die Marktgemeinde bzw. durch einen beauftragten Dritten erfolgt

a)    in 2wöchentlichem Zeitabstand in nachfolgenden Ortschaften bzw. Ortschaftsteilen:

      Achleiten

      Berg ab Haus Nr. 5

      Habach

      Ottenedt

      Pomedt

      Schwaben ab Haus Nr. 22

      Schwabenbach

      Vormarkt

      Wildhag

b)    in 4wöchigem Abstand in nachfolgenden Ortschaften bzw. Ortschaftsteilen:

Berg Haus Nr. 1-4

Bayrisch-Habach

Schwaben Haus Nr. 1 – 21

Stieredt

(2)   Sperrige Abfälle können während der festgelegten Öffnungszeiten

in den ASZ 

      Andorf:           Mo. 8 - 12 u. 13 - 16 Uhr, Fr. 8 - 18 Uhr

      Münzkirchen u. Schärding:    Di. 8 - 12 Uhr, 13 - 17 Uhr, Fr. 8 - 18 Uhr

      Engelhartszell, Esternberg, Raab, Taufkirchen/Pr. u. Zell/Pr.:   Fr. 8 - 18 Uhr

abgegeben werden.

      Eine Abholung erfolgt gegen vorherige telefonische Anmeldung.

(3)   Die Sammlung und Abfuhr der Bioabfälle (Küchenabfälle) durch die Marktgemeinde bzw. durch den beauftragten Dritten erfolgt wöchentlich.

(4)   Die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erfolgt wöchentlich.

(8)   Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, biogenen Abfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden vom Bürgermeister rechtzeitig ortsüblich bekanntgegeben oder auf sonst geeignete Art und

Weise veröffentlicht (Amtstafel, Rundschreiben, Gemeindenachrichten).

§ 8

Kompostierungsanlagen

Die Marktgemeinde Riedau bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des vertraglich gebundenen Dritten, Herrn Josef Gerner, Hohenerlach 1, 4751 Dorf/Pram, welcher eine Kompostierungsanlage mit dem Standort Taiskirchen i.I., Hohenerlach 1, zur Umwandlung der im Gemeindegebiet anfallenden Kompostierabfälle betreibt.

§ 9

Anzeigepflicht

Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einem Grundstück abzuführenden Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der Gemeinde anzuzeigen.

§ 10

Bauwerke auf fremden Grund

Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zubehör eines Baurechtes) sind die für den Grundeigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden.

§ 11

Gebühren und Beiträge

Die Berechnung der Abfallgebühr  und Abfallgrundgebühr ist nach den Bestimmungen des § 34 O.ö. AWG vorzunehmen. Dazu erläßt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.

§ 12

Inkrafttreten

(1)   Diese Abfallordnung wird gemäß § 94 Abs. 1 O.ö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen kundgemacht und wird mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

(2)   Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 20.08.1997 außer Kraft.

Der Bürgermeister

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag die zur Kenntnis gebrachte Abfallordnung zu genehmigen.

 

Beschluss:        Die Abfallordnung wird einstimmig genehmigt.

TOP. 12.)   Änderung der Vereinbarung mit Herrn Gerner bezüglich Verrechnung

            der Anhebung Pauschalbetrag für die Anlieferung von

            kompostierbaren Abfällen.

 

Auf Grund der sehr großen Anlieferungsmengen zur Kompostieranlage Gerner, ist es notwendig den Pauschalbetrag anzuheben. Dabei wurde folgende neue Vereinbarung getroffen:

 

V E R E I N B A R U N G

abgeschlossen am heutigen Tag und Ort zwischen

1.  der Marktgemeinde Riedau als Lieferant einerseits (im folgenden kurz als

     Marktgemeinde bezeichnet) und

2.  Herrn Josef Gerner, 4751 Dorf/Pram, Hohenerlach 1, Gemeinde Taiskirchen, als

     Kompostierer andererseits (im folgenden kurz als Kompostierer bezeichnet)

wie folgt:

Bezugnehmend auf Punkt V. des Lieferungsvertrages, welcher in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 17.10.1995 genehmigt wurde, und der Vereinbarung vom 12.5.1997, genehmigt im Gemeinderatsbeschluss vom 29.4.1997, wird mit dem Vertragspartner Gerner folgende Vereinbarung getroffen:

Für die Anlieferung des Gras-, Grün-, Baum- und Strauchschnittes der privaten Haushalte und Betriebe von Riedau erfolgt keine Abrechnung nach der tatsächlich angelieferten Menge. Die Abgeltung erfolgt durch einen aus dem Vorjahr nach tatsächlicher Anlieferung errechneten Pauschalbetrag von S 65,-- incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Haushalt/Betrieb und Jahr. Diese Anlieferung war pro Haushalten/Betrieben mit 5 m3 begrenzt möglich. Dieser Pauschalbetrag wird für das Jahr 1999 an den Kompostierer bezahlt. Der Pauschalbetrag für das Jahr 2000 wird in einer gemeinsamen Vereinbarung neu festgelegt.

Die Feststellung der Höhe des auszubezahlenden Pauschalbetrages (=Haushalte/Betriebe) erfolgt mit Stichtag 30.10.1999 (Gemeindeabrechnung November). Der Pauschalbetrag wird zum 01.11.1999 überwiesen.

 

Jeder Haushalt hat die Möglichkeit 5 m3 Strauch- oder Grünschnitt zur Kompostieranlage Gerner anzuliefern. Die Kosten dafür sind bereits in der Abfallgrundgebühr enthalten. Wenn man die letztjährigen Anlieferungsmengen bei der Berechnung des Pauschalbetrages heranzieht, ergibt sich ein Pauschalbetrag von S 65,00 pro Haushalt und Betrieb für dieses Jahr. Nächstes Jahr muss wieder ein neuer Pauschalbetrag auf Grund der Anlieferungsmengen ausgehandelt werden und zwar auf Grund der Basis der Abrechnung des heurigen Jahres.

 

GR. Ernst Hintermayr erklärt, dass bereits im Umweltausschuss darüber diskutiert wurde. Er hat sich darüber geärgert, dass in der letzten Ausgabe der Gemeindenachrichten angeführt war, dass man sich bei der Anlieferung von Strauch- und Grünschnitt bei Herrn Gerner melden muss. Herr Gerner ist bei Anlieferung fast nie anzutreffen, wo soll man sich daher melden?

 

GR. Franz Köstlinger stellt den Antrag die Vereinbarung mit Herrn Gerner betreffend der Anhebung des Pauschalbetrag für die Anlieferung von kompostierbaren Abfällen zu genehmigen.

 

Die Aufzeichnung für die Anlieferung werden von Herrn Gerner nicht sehr gewissenhaft geführt, erklärt GR. Günther Ortner. Bei einer Anlieferung ist niemand anwesend. Die vorgelegte Rechnung von Herrn Gerner kann er mengenmäßig nicht verstehen.

 

Der Bürgermeister bringt die in der Umweltausschußsitzung beratenen Summen über die Anlieferung zur Kenntnis. Die Gemeindeflächen sind darin nicht enthalten.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass die bisherige Vereinbarung nicht funktioniert hat. Die damalige Vereinbarung, die von der Gemeinde beim Bau der Kompostieranlage gemacht wurde, fällt uns jetzt auf den Kopf. Die S 65,00 pro Haushalt kann er akzeptieren, jedoch mehr nicht. Laut der damaligen Vereinbarung könnte Herr Gerner S 500,00 pro Haushalt verlangen. In Zukunft dürfen solche Vereinbarungen nicht mehr getroffen werden.

 

Beschluss:        Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag von Herrn GR.

                  Franz Köstlinger zu.

 

 

 

TOP. 13.)   Behandlung des Einspruches von Josef und Alexandra Mayr zur

            Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrages.

 

Die Ehegatten Josef und Marianne Mayr sowie deren Tochter Alexandra haben beim Wohnhaus Riedau 38 eine Aufstockung vorgenommen, für welche auch eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Nach den Bestimmungen der O.ö. Bauordnung ist durch diese Baubewilligung auch ein Verkehrsflächenbeitrag vorzuschreiben, was auch geschehen ist. Diese Vorschreibung besteht nach Auskunft des Amtes der O.ö. Landesregierung, Baurechtsabteilung, auch zu Recht. Ob Gesetze gerecht sind oder nicht, kann nicht vom Gemeinderat beurteilt werden, sondern die Gemeinde hat sich an bestehende Gesetze zu halten, erklärt der Vorsitzende. Die Gemeinde muss die Gesetze vollziehen und die Verkehrsflächenbeiträge vorschreiben. Ansonsten wird sich die Gemeinde bei eventuellen Ansuchen um Gewährung einer Landesförderung schwer tun.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass der Bescheid den Bestimmungen den O.ö. Bauordnung entspricht. Das Problem ist, dass der Nachbar von den Ehegatten Mayr, der ebenfalls einen Zubau beim Wohnhaus vorgenommen hat, nichts bezahlen musste, da damals noch eine andere Bauordnung in Kraft war. Es handelt sich daher hiebei um einen besonderen Härtefall. Wenn möglich, wäre er für eine Halbierung des vorgeschriebenen Verkehrsflächenbeitrages.

 

Dies wird nicht möglich sein, erklärt der Bürgermeister. Er wäre jedoch selbst für eine Reduzierung. Dies könnte aber nur in der Form erfolgen, dass in Zukunft, wenn die bestehende Zufahrt zur Liegenschaft Mayr saniert werden müsste, von der Gemeinde kostenlos Baumaterial zur Verfügung gestellt wird und zwar in der Höhe des Hälfteanteiles des vorgeschriebenen Verkehrsflächenbeitrages.

 

Damit kann sich GV. Gottfried Weilhartner nicht einverstanden erklären, da eine Reduzierung des Verkehrsflächenbeitrages den Bestimmungen der O.ö. Bauordnung widerspricht.

 

Auch GR. Günther Ortner erklärt, dass sich der Gemeinderat an die Gesetze halten muss. Der Bescheid des Bürgermeisters ist daher zu bestätigen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass die Berufung abzulehnen ist. Man soll aber mit den Ehegatten Mayr ein Gespräch führen und eine Sachleistung von 50 % des Verkehrsflächenbeitrages gewähren (Schotter etc.).

 

Abschließend stellt Vizbürgermeister Gahleitner den Antrag die Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 23.08.199, Zl. 600-00/06-1999-Ti abzulehnen.

 

Beschluss:        Die Berufung wird mit 18 JA-Stimmen abgelehnt. Die Gemeinderäte

                  Walter Ebner, Ernst Hintermayr, Gottfried Weilhartner, Heinrich

                  Ruhmanseder, Ulrike Gumpoltsberger und Manfred Fattinger

                  enthalten sich der Stimme und stimmen somit dagegen.

                  Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt sich für befangen.

 

 

TOP. 14.)   Vereinsförderungen 1999.

 

Im Gemeindevorstand wurde bereits ausführlich über die Gewährung von Vereinsförderung gesprochen. Den Fraktionen wurden bereits die einzelnen Ansuchen mitgeteilt. Die laufende Vereinsförderung bleibt wie bisher.

Folgender Vorschlag wurde im Gemeindevorstand ausgearbeitet und in den Fraktionen besprochen, erklärt der Vorsitzende:

 

 

Der Gesamtförderungsbetrag beläuft sich auf S 101.400,00.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Vereinsförderung zu genehmigen.

 

GV. Gottfried Weilhartner erklärt, dass dieser Vorschlag in seiner Fraktion durchbesprochen wurde und diese dem voll zustimmen.

 

Der Vorschlag des Gemeindevorstandes wurde in seiner Fraktion besprochen, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Seine Fraktion kann sich nicht damit anfreunden. Er wäre dafür, dass über jede einzelne Subvention separat abgestimmt wird und stellt auch deshalb den Antrag, dass über jede einzelne Subvention abgestimmt wid.

 

Laut Gemeindeordnung ist zuerst über einen Gegenantrag abzustimmen. Über den Antrag von GV. Franz Schabetsberger, über jede einzelnen Vereinsförderung abzustimmen, wird daher abgestimmt.

 

Beschluss:        Der Antrag wird mit den Stimmen der 12 ÖVP-Gemeinderäte und

                  den 5 FPÖ-Gemeinderäten abgelehnt. Die 8 SPÖ-Gemeinderäte

                  stimmen für den Antrag (17 NEIN/8 JA-Stimmen).

 

Abschließend wird über den Antrag von Vizebürgermeister Peter Gahleitner, die zur Kenntnis gebrachten Vereinsförderungen, lt. Aufstellung, zu genehmigen, abgestimmt.

 

Beschluss:        Der Antrag wird mit 17 JA-Stimmen angenommen. Die 8 SPÖ-

                  Gemeinderäte stimmen dagegen.

 

 

 

TOP. 15.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Vom Gemeindeamt wurden bereits die Ermittlungsverfahren für die Aufschließungsbeiträge nach dem O.ö. Raumordnungsgesetz versandt. Es handelt sich dabei um Aufschließungsbeiträge für gewidmete aber unbebaute Baulandflächen die im 50 Meterbereich von einer Wasserversorgungsleitung, eine Abwasserbeseitigungsleitung oder durch eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde aufgeschlossen sind. Insgesamt werden jährlich S 1,2 Millionen erwartet. Diese Beträge sind bereits im Budget für Kanalbau, Wasserleitungsbau und Strassenbau einkalkuliert. Er appelliert an die Gemeinderäte, falls sie darauf angesprochen werden, die Bürger objektiv aufzuklären bzw. an das Gemeindeamt zu verweisen. Die ersten Teilbeträge werden noch in diesem Jahr erwartet, sprich S 1,2 Millionen.

 

Es wird auch an einer neuen Gemeindeordnung gearbeitet. In Zukunft kann ein Bürgermeister keinen Tagesordnungspunkt mehr absetzen. Weiters soll die Anzahl der Gemeinderäte reduziert werden. Verschiedene Aufgaben, die bisher in der Kompetenz des Gemeinderates lagen sollen dem Gemeindevorstand übertragen werden. Bürgermeister kann Bestellungen bis S 100.000,00 vornehmen, Gemeindevorstand bis S 500.000,00 und der Gemeinderat ab S 500.000,00.

 

Ab 01.01.2000 unterliegen die Sitzungsgelder der Gemeinderäte der Sozialversicherungspflicht. Wenn z.B. ein Ersatzgemeinderatsmitglied bei einer Gemeinderatssitzung teilnimmt, der sonst aber nicht sozialversichert ist, muss die Gemeinde für ihn S 6.500,00 abführen. Mit der Abgabe der Sozialversicherung kann man sich aber auch selber Versicherungsmonate zukaufen (monatlich S 550,00). Auch durch das Gleichbehandlungsgesetz kommt einiges auf die Gemeinde zu.

 

Zur Getränkesteuer erklärt der Bürgermeister, das es einen Drei-Parteien-Beschluss gibt. Fällt die Getränkesteuer und müsste die Gemeinde diese zurückzahlen, ist die Gemeinde vom Land gedeckt.

 

Neu ist die Ankündigungsabgabe. Dazu ist eine Verordnung des Gemeinderates notwendig. Für die Gemeinde Riedau alleine wurde dies z.B. für den ORF S 400.000,00 bedeuten. Nicht gerechnet z.B. der Radiosender Antenne 1 und die Tageszeitungen. Die Ankündigungsabgabe soll nach dem Bevölkerungsschlüssel aufgeteilt werden.

 

Für den Einsatz der Notarztwagen werden 50 % der Kosten an die Gemeinde verrechnet.

 

Bei der Bürgermeisterkonferenz wurde wieder darauf hingewiesen, die Verkehrsflächenbeiträge einzuheben.

 

Weiters wurde das Problem mit der Feuerwehr auf Gemeindeebene angesprochen. Die Gemeinde soll mithelfen, dass die Feuerwehr einsatzfähig ist. Eine Einsatzstunde der Freiwilligen Feuerwehr kostet S 300,00 im Vergleich zu S 900,00 bei einer Berufsfeuerwehr.

 

Die gute Nachricht. Von der Kulturabteilung des Landes Oberösterreich wurden bereits S 2,5 Millionen für den Neubau der Musikschule zur Verfügung gestellt. Man muss jetzt nur noch die § 86 Bewilligung des Landes abwarten. Dazu findet am 21.12.1999 eine Vorsprache beim Gemeindereferenten statt. Der Bürgermeister ersucht die Fraktionsführer um Teilnahme bei dieser Vorsprache.

 

Aus Mitteln der Dorferneuerung wurden für die Veranstaltung des Arbeitskreises Jugend/Kultur und Familie sowie für den Fensteraustausch beim Gemeindeamt S 20.000,00 bewilligt. Weiters S 30.700,00 für die Planungskosten bei der Vormarktstrasse.

 

Von LR. Hiesl wurden S 150.000,00 für den Straßenbau zugesichert. Vom Landesfeuerwehrkommando S 100.000,00 für den Bau des Löschwasserbehälters.

 

Beim ISG-Wohnblock Riedau 25 ist eine Wohnung frei geworden.

 

 

 

TOP. 16.)   Allfälliges.

 

GR. Ernst Hintermayr ersucht um Installierung eines Scheinwerfers zum Haupteingang der Mehrzweckhalle. Gerade bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle ist es besonders wichtig, dass der Zugang Haupteingang dementsprechend beleuchtet ist.

 

GV. Franz Schabetsberger gibt bekannt, dass einige Kanaldeckel in Pomedt im Hinblick auf den Winterdienst abgesenkt werden müssten. Auch in der Vormarktstrasse sind die Kanaldeckel sehr weit heraußen.

Weiters sollen die Gemeindenachrichten zeitgerecht herauskommen und nicht erst um den Achten oder Neunten.

Der Verkehrsteiler in Ottenedt bzw. Vormarkt soll beleuchtet werden.

 

Weiters tut es ihm leid, dass das Wort des Bürgermeisters in Punkto Jugend und Familienförderung nichts gilt.

 

Die Kanaldeckel in der Vormarktstrasse wurden mit Herrn Winklinger besichtigt und dieser hat erklärt, dass diese kein Problem bei der Schneeräumung darstellen, erklärt die Amtsleiterin.

 

Bezüglich der Beleuchtung des Verkehrsteilers erklärt der Bürgermeister, dass die Strassenlaternen jetzt aufgestellt werden. Eine direkte Beleuchtung der Bucht ist nicht vorgesehen. Dafür ist die Strassenmeisterei zuständig.

 

GV. Anna Wolschlager spricht sich dafür aus, die Kinderfreunde nicht als politischen Verein abzustempeln. Sie ist nicht damit einverstanden, dass die Kinderfreunde von der Vereinssubvention ausgenommen sind. Die Kinderfreunde haben überall mitgearbeitet. Weiters sind die Kinderfreunde der einzige Verein, die etwas für Kindern tun bzw. veranstalten. Ein Verein soll auch nach seiner Leistung beurteilt werden. Leider wurde die Möglichkeit genommen über die einzelnen Subventionen zu diskutieren.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärt dazu, dass hiebei nicht darum geht, wer wie viel oder weniger für Kinder veranstaltet. Jugendarbeit darf nicht politisch gesehen werden. Es geht auch ohne Emotionen. Der ÖAAB organisiert ebenfalls Kinderveranstaltungen sucht aber um keine Subvention an. Auch die FPÖ sucht nicht mit ihren Teilorganisationen um eine Vereinssubvention an.

 

Für GV. Dir. Gottfried Weilhartner ist es eine Grundsatzfrage. Politische Parteien oder Teilorganisationen sollen nicht gefördert werden.

 

GR. Elfriede Kopfberger erklärt, dass die Kinderfreunde nicht der einzige Vereine ist, welcher Kinderveranstaltungen durchführt.

 

Die Emotionen gehen leider hoch, erklärt GR. Günther Ortner. Seiner Meinung nach sind auch andere Vereine übersehen worden. Leider wurde auch nicht über die einzelnen Ansuchen abgestimmt. Die Kegler hätten sich eine höhere Subvention verdient. Leider wurden die Möglichkeit genommen, über einzelnen Summen zu diskutieren.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer weist darauf hin, dass es eine demokratische Abstimmung war. Politische Organisationen sollen von Vereinssubventionen ausgenommen sein. Die Arbeit der Kinderfreunde selbst schätzt er persönlich sehr. Dies hat aber mit der Gemeindeförderung für Vereine nichts zu tun.

 

Auch GR. Ernst Hintermayr weist auf die demokratische Abstimmung hin.

 

Die Kontainerplätze auf dem Madlspergergrundstück sind sehr gelungen, erklärt GR. Ulrike Gumpoltsberger.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder erklärt, dass die Fussgängerunterführung in Schwabenbach sehr unübersichtlich ist. Vielleicht könnte man einen Pensionisten oder eine Pensionistin als Schülerlotsen engagieren.

Bürgermeister Demmelbauer findet diese Idee sehr gut. Vielleicht könnte diese Tätigkeit auch von den Müttern der Kinder, die diese Unterführung benützen, übernommen werden. Zu klären ist noch, wer Schülerlotsen einstellt.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.09.1999 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:00 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: