Lfd.Nr. 28 Jahr 2000
VERHANDLUNGSSCHRIFT
Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 23. März 2000.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner
03. GR. Herbert Leitner 15. GR. Heinrich Ruhmanseder
04. GR. Gerhard Berghammer 16. GR. Ernst Hintermayr
05. GR. Berta Scheuringer 17. GR. Manfred Fattinger
06. GR. Franz Köstlinger 18.
07. GR. Friedrich Raschhofer 19.
08. GR. Monika Tallier 20.
09. GV. Franz Schabetsberger 21.
10. GV. Anna Wolschlager 22.
11. GR. Günter Ortner 23.
12. GR. Rudolf Hosner 24.
13. GR. Maria Weiretmaier 25.
14. GR. Johann Leitner
Ersatzmitglieder:
GR. Herbert Aschauer für GV. Elfriede Kopfberger
GR. Franz Wimmer für GV. Franz Stiglmayr
GR. Johannes Donnerbauer für GR. Franz Mitterhauser
GR. Hermann Dick für GR. Wolfgang Kraft
GR. Franz Arthofer für GR. Walter Ebner
GR. Aigner Herta für GR. Anita Wolschlager
GR. Karl Wagneder für GR. Harald Parzer
GR. Katharina Hintermayr für GR. Ulrike Gumpoltsberger
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. Elfriede Kopfberger GR. Walter Ebner
GV. Franz Stiglmayr GR. Wolschlager Anita
GR. Franz Mitterhauser GR. Harald Parzer
GR. Wolfgang Kraft GR. Ulrike Gumpoltsberger
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Waldenberger Klaus
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.03.2000
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.02.2000 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Wahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand.
2. Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes in den Personalbeirat.
3. Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Ausschuss für Bau- und Straßenbauangelegen-
heiten sowie für Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung.
4. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
5. Genehmigung eines Vertrages betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauauf-
sicht für die Musikschule Riedau.
6. Genehmigung eines Mietvertrages für den Mieter Ernst Steindl, Riedau 86.
7. Flächenwidmungsplanabänderung Nr. 4; Behandlung der Stellungnahmen.
8. Regelung für Plakatierungen auf öffentlichen Flächen im Gemeindegebiet Riedau.
9. Änderung des Vertrages für den Kindergartentransport.
10. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
11. Bericht des Obmannes des Personalbeirates.
12. Aufnahme einer Reinigungskraft für das Hallen- und Freibad.
13. Bericht des Bürgermeisters.
14. Allfälliges.
TOP. 1.) Wahl eines Mitgliedes in den Gemeindevorstand.
Es berichtet der Bürgermeister, dass Herr Dir. Gottfried Weilhartner mit Schreiben vom 14.02.2000 aufgrund gesundheitlicher Probleme auf das Gemeinderatsmandat verzichtet. Er steht auch nicht mehr als Ersatzmitglied zur Verfügung. Durch diese Verzichtserklärung scheidet Herr Weilhartner automatisch aus dem Gemeindevorstand aus. Herr Weilhartner war lange Jahre Mitglied des Gemeindevorstandes.
Gemäß § 32 O.Ö. GemO ist das Mandat eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes für die restliche Funktionsperiode nachzubesetzen. Für die Nachwahl gelten die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sinngemäß.
Den Wahlvorschlag der FPÖ Fraktion Riedau, welcher ordnungsgemäß eingebracht wurde, bringt der Vorsitzende vollinhaltlich zur Kenntnis.
Es wird Herr Heinrich Ruhmanseder in den Gemeindevorstand nominiert.
Bei dieser Wahl handelt es sich um eine Fraktionswahl. Die Abstimmung hat geheim mittels Stimmzettel zu erfolgen, außer der Gemeinderat beschließt eine andere Art der Abstimmung.
GR. Ernst Hintermayr stellt den Antrag, die Abstimmung durch Erheben der Hand durchzuführen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
Der Bürgermeister lässt nun über den eingebrachten Wahlvorschlag abstimmen. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: Alle Mitglieder der FPÖ-Fraktion stimmen dem Wahlvorschlag zu.
Der Bürgermeister gratuliert Herrn Ruhmanseder zur Wahl und erklärt, dass die Angelobung in der Bezirkshauptmannschaft Schärding vorgenommen wird.
TOP. 2.) Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes in den Personalbeirat.
Es berichtet der Vorsitzende, dass durch das Ausscheiden von Herrn Dir. Weilhartner aus dem Gemeinderat die Wahl eines Mitgliedes bzw. Ersatzmitgliedes der FPÖ-Fraktion für den Personalbeirat für die restliche Funktionsperiode erforderlich ist. Der Wahlvorschlag wird vom Vorsitzenden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Vorgeschlagen werden
als Mitglied Herr Heinrich Ruhmanseder, Riedau, Pomedt 16 (bisher Ersatzmitglied) und
als Ersatzmitglied Herr Manfred Fattinger, Riedau, Achleiten 195.
Gem.§ 33 O.Ö. GemO sind für die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sinngemäß anzuwenden, sofern der Gemeinderat nicht einstimmig etwas anderes beschließt. Die Wahl ist also eine Fraktionswahl und die Abstimmung hat geheim zu erfolgen.
GR. Ernst Hintermayr stellt den Antrag, die Abstimmung durch Erheben der Hand durchzuführen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
Der Bürgermeister lässt nun über den eingebrachten Wahlvorschlag abstimmen. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: Alle Mitglieder der FPÖ-Fraktion stimmen dem Wahlvorschlag zu.
TOP. 3.) Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Ausschuss für Bau-
und Straßenbauangelegenheiten sowie für Angelegenheiten
der örtlichen Raumplanung.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet, dass durch das Ausscheiden von Herrn Joachim Sakoparnig, er war Ersatzmitglied im Bauausschuss, die Wahl eines Ersatzmitgliedes der FPÖ-Fraktion für die restliche Funktionsperiode erforderlich ist.
Der eingebrachte Wahlvorschlag wird vom Vorsitzenden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Vorgeschlagen wird
als Ersatzmitglied Herr Karl Wagneder, Riedau 127.
Gem.§ 33 O.Ö. GemO sind für die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sinngemäß anzuwenden, sofern der Gemeinderat nicht einstimmig etwas anderes beschließt. Die Wahl ist also eine Fraktionswahl und die Abstimmung hat geheim zu erfolgen.
GR. Ernst Hintermayr stellt den Antrag, die Abstimmung durch Erheben der Hand durchzuführen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
Der Bürgermeister lässt nun über den eingebrachten Wahlvorschlag abstimmen. Die Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.
Beschluss: Alle Mitglieder der FPÖ-Fraktion stimmen dem Wahlvorschlag zu.
TOP. 4.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Der Vorsitzende bittet den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn GR. Rudolf Hosner, um den Bericht.
GR. Hosner berichtet, dass am 21.3.2000 der Prüfungsausschuss eine Sitzung abgehalten hat. Unter TOP. 1. wurde eine Belegprüfung durchgeführt.
Die Belege des Jahres 1999 sowie der laufenden Belege 2000 wurden auf ihre Vollständigkeit geprüft. Dabei wurden auch die Belege betreffend Instandhaltung Hallenbad geprüft. Es wurden sehr hohe Rechnungen der Firmen Sauter und Lorenz festgestellt. Hier wurden unterschiedlich hohe Stundensätze festgestellt, vor allem auch im Vergleich zu ortsansässigen Firmen. Weiters wurde angemerkt, dass aufgrund weiter Anfahrtswege sehr hohes Kilometergeld und Diäten verrechnet werden. Für drei Firmen sind 1999 Kosten in Höhe von S 118.000,-- angefallen, wobei Stundenlöhne zwischen S 600,-- und S 900,-- verrechnet wurden.
Der Pferdemarkt 1999 ergibt einen Abgang von ca. S 10.000,00.
Unter TOP. 2.) Allfälliges wurde bereits der Termin für die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses am 25.04.2000 festgesetzt. Es erfolgt die Prüfung des Rechnungsabschlusses 1999.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht. Er gibt bezüglich der Rechnungen der Fa. Sauter und Lorenz bekannt, dass eine Vergabe dieser Arbeiten an eine andere Firma nicht zu empfehlen ist. Diese alten Anlagen im Hallenbad wurden von den genannten Firmen eingebaut und bei Stromausfällen gab bzw. gibt es laufend Störungen. Die Firmen haben zur Betreuung Spezialprogramme und die Behebung der Störungen erfolgte durch Einspielungen mit dem Laptop. Es ist also nicht zielführend, dass eine heimische Firma z.B. die Betreuung der Lüftungsanlage übernimmt, da diese nicht über die Betriebssoftware verfügt. Kürzlich wurde im Gemeindevorstand der Ankauf eines Softwareprogrammes für das Hallenbad beschlossen. Vom Gemeindeamt wurde ein alter PC an das Hallenbad weitergegeben. Durch dieses Softwareprogramm ist es nun möglich, dass die Bademeister Einstellungen durchführen. Dadurch können Anreisen dieser Wartungsfirmen verhindert werden.
TOP. 5.) Genehmigung eines Vertrages betreffend Planung, Oberleitung
und örtliche Bauaufsicht für die Musikschule Riedau.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer gibt bekannt, dass Frau Arch. DI. Helga Lassy einen Vertragsentwurf betreffend Planung, Oberleitung und örtliche Bauaufsicht für den Um- und Erweiterungsbau der Musikschule vorgelegt hat.
Lt. Erlass des Amtes der O.Ö. Landesregierung, Abt. Gemeinden, werden diese Vertragsentwürfe, bei denen ein anderes Ausbauverhältnis als 60/100 zugrunde liegen, aufgrund v. Kosteneinsparungen des Landes nicht mehr begutachtet. Die Gemeinde muss daher den Vertragsentwurf selbst prüfen. Herr Lang vom Amt der OÖ. Landesregierung hat diese Vorgangsweise aufgrund einer telefonischen Rücksprache diese Vorgangsweise nochmals bestätigt. Die Überprüfung wird den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht:
Büroleistung:
5,000.000,-- 7,17 % 358.500,--
5,531.900,--
6,000.000,-- 6,98 % 418.000,--
0,19 %
0,19 x 531.900,--
______________ = 0,10
1,000.000
7,17
-0,10
7,07 % 7,07 % von S 5,531.900,-- = S 391.105,33
Bauaufsicht:
5,000.000,-- 3,79 % 189.500,--
5,531.900,--
6,000.000,-- 3,76 % 225.600,--
0,03 %
0,03 x 531.900,--
______________ = 0,0159
1,000.000
3,7900
-0,0159
3,7741 % 3,774 % von 5,531.900,-- = S 208.773,90
Die Kostenschätzung hat sich aufgrund der Mängel, welche der Statiker festgestellt hat, erhöht.
Die Gemeinden müssen normalerweise Ziviltechnikerleistungen beschränkt ausschreiben bzw. es sind mit den Architekten Verhandlungen über Preisnachlässe zu führen. Es gibt jedoch einen Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung, in welchem folgendes festgehalten ist:
... aus den gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich, dass bei der Vergabe derartiger Leistungen für die OÖ. Gemeinden je nach der Lage des Falles die Möglichkeit besteht, entweder - und zwar abhängig vom Wert der in Betracht kommenden Leistung - in einem nicht offenen oder in einem offenen Verfahren zu vergeben oder aber - sofern dies wegen besonderer Verhältnisse oder wegen der Art der Leistung geboten erscheint - einer anderer Art der Vergabe, etwa einer Direktvergabe, zu wählen.
Die Marktgemeinde Riedau hat mit dem Architekturbüro DI. Lassy sehr gute Erfahrungen gemacht und sie kennt die lokalen Verhältnisse. Sie hat bisher die Gemeinde auch bei den Behördengängen immer bestens unterstützt. Das gegenteilige Beispiel stellt ja das Architekturbüro Bauböck dar. Der Bürgermeister ist daher der Meinung, dass an das Architekturbüro DI. Lassy im "Verhandlungsverfahren" der Auftrag vergeben werden soll.
Es wurde mit Frau Architekt DI. Lassy am 17.3.2000 ein Gespräch bezüglich eines Preisnachlasses zu den Kosten für die Planung und Bauleitung geführt. Frau Architekt Lassy teilte mit, dass sie ohnehin den Mustervertrag verwendet und die Kosten nicht nach der GOA, so wie die meisten ihrer Kollegen, berechnet. Dadurch ergibt sich folgender Preisnachlass, welcher im Schreiben vom 20.3.2000 angeführt ist:
Honorar für Planung: lt.GOA lt. Vertrag
Gebührensatz 10,37 % 7,07 %
Gebühren 573.600,-- 391.100,--
Gesamtnachlass 31,82 %
Honorar f. örtl.Bauaufsicht lt. GOA lt. Vertrag
Gebührensatz 4,71 % 3,774 %
Gebühren 260.500,-- 208.700,-
Gesamtnachlass 19,89 %
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vorliegenden Vertrag mit
S 391.100,-- für Planung und
S 208.700,-- für ortliche Bauaufsicht
zu genehmigen.
GR. Ortner stellt fest, dass es sicher zweckmäßig ist, den Auftrag an das Architekturbüro DI. Lassy zu vergeben. Wie bereits erwähnt, soll die Bauaufsicht besser funktionieren als beim Hallenbadbau, wo DI. Bauböck den Zuspruch erhalten hat.
Nach Beendigung der Diskussion gibt der Vorsitzende noch bekannt, dass er mit dem Bürgermeisterkollegen der Gemeinde Dorf/Pram gesprochen hat. Die Gemeinde Dorf/Pram hat das Amtshaus mit dem Architekturbüro Lassy errichtet und zwar zur vollsten Zufriedenheit der Gemeinde. Der Bürgermeister lässt abschließend über seinen Antrag abstimmen. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern
einstimmig angenommen.
TOP. 6.) Genehmigung eines Mietvertrages für den Mieter Ernst Steindl,
Riedau 86.
Für den Mieter Ernst Steindl, welcher in der Sitzung vom 01.02.2000 eine Wohnung im Gemeindewohnhaus Riedau 86 zugewiesen bekommen hat, wurde ein Mietvertrag vorbereitet. Dieser wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
M I E T V E R T R A G
abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Herrn Steindl Ernst, geboren 01.03.1950, als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:
I.
Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Riedau Nr. 86 im Erdgeschoß nordseitig gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 45,30 m2, bestehend aus 1 Küche, 1 Wohnzimmer-Schlafzimmer, 1 Vorraum, 1 Bad . Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter das Mitbenutzungsrecht der Holzlage, der Waschküche, des Kellers, des Wäschetrockenplatzes und des Dachbodens (siehe Hausordnung vom 16.08.1962) sowie den sonstigen zum persönlichen oder gemeinsamen Gebrauch der Mieter bestimmten Einrichtungen lt. Hausordnung eingeräumt.
II.
Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
III.
(1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von S 989,45 (Schilling neunhundertneunundachzig 45/100) vereinbart.
Zu diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG zu entrichten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.
(2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4 MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluß einer Sturmschaden-,Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, daß die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.
(3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG zu entrichten.
(4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.
(5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 1999 verlautbarte Indexzahl mit 466,3 Pkt.
Wertanpassung erfolgt dergestalt, daß die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.
Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.
(6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit S 700,-- (Schilling siebenhundert) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.
(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, daß der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.
IV.
Das vertragsgegenständliche Mietverhältnis beginnt am 1.März 2000 und wird unbefristet abgeschlossen. Beide Vertragsteile können den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.
V.
Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.
VI.
Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.
Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.
Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.
VII.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.
Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.
VIII.
Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.
IX.
Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.
X.
Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.
XI.
An die vorhandene Gemeinschaftsantenne ist anzuschließen.
XII.
Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.
XIII.
Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.
XIV.
Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.
XV.
Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.
XVI.
Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am genehmigt.
Inventarliste zu Punkt VI. dieses Vertrages:
1.Bewegliche Ausstattungs- u.Einrichtungsgebenstände:
1 Stück 90 l Mülltonne (verzinkt)
Abstellraum-Stellagen in Holz.
2 Haustürschlüssel, 3 Wohnungschlüssel,
2. Fest verbundene Ausstattungs- u.Einrichtungs-
gegenstände:
1 Keramikwaschbecken rosa mit Armatur.
1 Keramiktoilette rosa mit Spüle
1 Dusche rosa mit Duschkabine
1 Elektroboiler rosa
Weiters teilt der Vorsitzende mit, dass beim Bezirskgericht Raab die Auskunft eingeholt wurde, ob Herr Steindl den Mietvertrag unterzeichnen darf. Das Bezirksgericht erteilte folgende Auskunft:
Die Sachwalterschaft wurde 1995 aufgehoben (Beschluss vom 4.6.1987), da keine weitere Notwendigkeit vorlag, diese aufrecht zu erhalten. Herr Steindl ist selbständig in der Lage die Angelegenheiten seines täglichen Lebens zu regeln. Sollte ein neuerlicher Krankheitsschub auftreten, könnte eine neuerliche Sachwalterschaft beschlossen werden. Herr Steindl darf den Mietvertrag unterschreiben.
Frau GV. Wolschlager befürwortet den Mietvertrag für den Mieter Ernst Steindl. Sie stellt den Antrag, den vorliegenden Mietvertragsentwurf zu genehmigen.
GV. Ruhmanseder stellt die Frage, welche Kosten in den monatlichen Betriebskosten, so lt. Pkt. 6. Mietzinsnebenkosten, enthalten sind.
Beschluss: Der Antrag von Frau GV. Wolschlager wird einstimmig angenommen.
Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand.
TOP. 7.) Flächenwidmungsplanabänderung Nr. 4; Behandlung
der Stellungnahmen.
Herr P***** Harald, wohnhaft in Riedau, Wildhag 40, hat um die Umwidmung der Parzelle 40/3 KG. Riedau von derzeit Wohngebiet in gemischtes Baugebiet angesucht, erklärt der Vorsitzende. Er plant eine Erweiterung und zwar will er das Gebäude aufstocken und ein Büro integrieren. Für diese Baumaßnahme ist es erforderlich den Flächenwidmungsplan abzuändern. Der Gemeinderat hat dazu den Grundsatzbeschluss am 18.11.1999 gefasst, die Verständigung der Betroffenen mit Land O.Ö. erfolgte am 14.12.1999.
Die Stellungnahmen waren bis längstens 8.2.2000 beim Marktgemeindeamt einzubringen.
Folgende Stellungnahmen liegen nun vor:
Positive Stellungnahmen von Energie AG
Land OÖ., Abteilung Raumordnung
Negative Stellungnahme von Manfred und Rosa K*******, Achleiten 142
(eingelangt 7.2.2000)
Die Ehegatten Manfred und Rosa K******, wohnhaft in Riedau, Achleiten 142, befürchten durch die Umwidmung, dass bei einem eventuellen Verkauf des Grundstückes ein anderer Betrieb, welcher der Betriebstypenverordnung entspricht, errichtet wird. Gegen den Betrieb des Herrn P**** selbst haben sie keinen Einwand. Der Einspruch wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
K******* Manfred und Rosa
Achleiten 142
4752 Riedau
Riedau, am 07. Februar 2000
An das
Marktgemeindeamt
Marktplatz 32/33
4752 Riedau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates!
Betrifft: Umwidmung der Parz. Nr. 40/3, KG. Riedau, Besitzer
Harald P*****, 4752 Riedau, Wildhag 40, von derzeit
Wohngebiet auf gemischtes Baugebiet
Hiermit geben wir bekannt, das wir gegen eine Umwidmung der genannten Parzelle in gemischtes Baugebiet sind. Als wir mit dem Hausbau begonnen haben, gab es für die Siedlung Achleiten (vorher Riedau-Süd) einen Bebauungsplan, in dem die genannte Parzelle als Wohngebiet ausgewiesen war. Die Siedlung Achleiten ist eine reine "Wohnsiedlung" und durch eine Umwidmung dieser Parzelle wäre es möglich, bei einem eventuellen Verkauf dieser Parzelle seitens Herrn P*****, einen Betrieb der der Betriebstypenverordnung entspricht, zu errichten.
Bei einer Umwidmung und einem eventuellen Verkauf ist daher nicht absehbar, welcher Betrieb auf dieser Parzelle errichtet wird.
In der Hoffnung unsere Stellungnahme zu berücksichtigen, zeichnet
hochachtungsvoll!
Rosa K*****
Der Gemeinderat muss über die negative Stellungnahme entscheiden, erklärt der Bürgermeister. Es stellt sich nun die Frage, ob die Nachbarn wirklich in ihren subjektiven Rechten beeinträchtigt (Lärm, Verkehr etc.)beeinträchtigt sind und ob sich der Einspruch auf fachlich fundierte Bedenken stützt. Den Fraktionsführern wurde eine Liste über jene Betriebe, welche nach einem eventuellen Verkauf genehmigt werden könnten, übergeben.
Er stellt den Einspruch der Ehegatten K***** zur Diskussion.
GV. Ruhmanseder teilt mit, dass der Einspruch in der Fraktion beraten wurde. Es handelt sich hier um eine sehr schwierige Entscheidung, da sich der Einspruch nur auf einen späteren Verkauf bezieht. Die FPÖ-Fraktion stellt zur Diskussion, ob ein Vorverkaufsrecht für die Ehegatten K***** dieses Problem lösen könnte, da die Ehegatten K***** nur Angst vor einem späteren Verkauf der Liegenschaft haben.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer ist der Meinung, dass auch ein anderer Betrieb keine Nachteile für die Nachbarn bringen wird, allein schon aufgrund des Flächenausmaßes der Liegenschaft.
GR. Ortner erklärt, dass es um die Bedenken der Ehegatten K***** geht. Der Bebauungsplan wurde leider aufgehoben. Herr P**** hat ja das Brunnergrundstück gekauft und beabsichtigt in einigen Jahren dort seinen Betrieb neu zu errichten. Dann wird er diese Liegenschaft verkaufen. Er ist dafür, dass dem Einspruch der Ehegatten K****** stattgegeben wird.
Nachdem noch kein Antrag vorliegt, stellt der Bürgermeister abschließend den Antrag, dem Einspruch der Ehegatten K***** Manfred und Rosa vom 07.02.2000 stattzugeben. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: 16 JA-Stimmen: Vizebgm. Peter Gahleitner, GR. Aschauer Herbert,
GR. Leitner Herbert, GR. Gerhard Berghammer, GR. Franz Köstlinger,
GR. Hermann Dick, GR. Johannes Donnerbauer, GR. Friedrich Raschhofer,
GR. Johann Leitner, GR. Maria Weiretmaier, GR. Franz Arthofer,
GR. Günter Ortner, GR. Herta Aigner, GR. Rudolf Hosner,
GR. Anna Wolschlager, GR. Franz Schabetsberger
7 NEIN-Stimmen: Bgm. Ing. Johann Demmelbauer,
GR. Berta Scheuringer, GV. Heinrich Ruhmanseder, GR. Ernst Hintermayr,
GR. Manfred Fattinger, GR. Karl Wagneder, GR. Katharina Hintermayr,
2 STIMMENTHALTUNGEN: GR. Franz Wimmer, GR. Monika Tallier
Dem Antrag ist somit stattgegeben.
TOP. 8.) Regelung für Plakatierungen auf öffentlichen Flächen
im Gemeindegebiet Riedau.
Bezüglich der Plakatierung auf öffentlichen Flächen wurde bereits des öfteren im Gemeinderat und im Ausschuss diskutiert, berichtet Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Die Aufstellung von Plakatwänden der Gemeinde wurde bereits beschlossen und die Wände sind bereits fertig. Es soll nun eine Regelung über ein Plakatierungsverbot beraten und beschlossen werden. Er unterbreitet folgenden Vorschlag:
Plakatierungsverbot auf öffentlichen Flächen ab Aufstellung der Plakatwände der Gemeinde. Über dieses Plakatierungsverbot werden sämtliche Gemeinden des Bezirkes Schärding sowie die Nachbargemeinden Taiskirchen, Kallham und Neumarkt i.H. informiert. Diese sollen die Information an die jeweiligen örtlichen Verein weitergeben. Sämtliche auf öffentlichen Straßenrändern und Plätzen aufgestellten Werbetafeln werden entfernt und im Bauhof gelagert. Die Aufstellung von Plakattafeln bewirkt im Kreuzungsbereich zum Teil erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen und ist daher diese Einschränkung auf alle Fälle zu befürworten. Außerdem trägt die Entfernung der Plakatständer auch wesentlich zur Verschönerung des Ortsbildes bei. Plakatierungen auf privatem Grund sind von dieser Regelung nicht betroffen und können auch durch die Gemeinde nicht untersagt werden.
Plakatständer von politischen Parteien anläßlich der Wahlen sind hiervon nicht betroffen.
Ebenso soll es Ausnahmen von Großveranstaltungen von Riedauer Vereinen geben ( so z.B. Feuerwehrfest, Musikfest ...), wobei noch ausdiskutiert werden soll, was eine "Großveranstaltung" ist. Weiters soll die Aufstellung von Werbetafeln für das Lignorama, das Kino Raab, für die Fahrschulen, dem Grillhendl-Verkäufer, Werbungen für Riedauer Gewerbetreibende usw. beraten werden.
Vizebgm. Gahleitner bringt den Vorschlag der ÖVP-Fraktion zur Kenntnis:
jede Art von Plakatierungen (A-Ständer und andere Plakatständer) sollen im Ortsgebiet grundsätzlich verboten sein. Voriges Jahr hat sich gezeigt, dass von den aufgestellten Plakatierungen nur rund 20 % von heimischen Vereinen stammen. Deshalb soll für die Riedauer Vereine und Vereinigungen, das sind z.B. Volksschule, Hauptschule, Kindergarten, Pfarrgemeinde etc., eine Ausnahme gelten.
Auch GV. Schabetsberger spricht sich dafür aus, dass Riedauer Vereine und Vereinigungen eine Ausnahme erhalten. Problematisch findet die Aufstellung von Firmentafeln, Kino Raab und Grillhendlverkauf.
GV. Ruhmanseder stellt die Frage, ob andere Gemeinden von diesem Verbot informiert werden bzw. ob es in anderen Gemeinden Ausnahmegenehmigungen gibt.
Vizebgm. Gahleitner stellt den Antrag, den von ihm vorgebrachten Vorschlag zu genehmigen.
In der anschließenden Diskussion wird die Frage aufgeworfen, ob Riedauer Vereine eine Ausnahmeregelung bekommen sollen, da wahrscheinlich jeder Verein die Veranstaltung mittels Postwurfsendung ankündigt. Da sehr viele auswärtige Vereine die Plakatwände nützen werden ist es möglich, dass dann Riedauer Veranstaltungen sehr schnell überklebt werden. Riedauer Geschäftsleute sollte es jedenfalls möglich sein Werbungen aufzustellen. Sollten Plakatständer auf privatem Grund aufgestellt werden, soll die Gemeinde beim Grundbesitzer nachfragen, ob die Aufstellung gewünscht ist. Wenn nicht, können auch diese Plakatständer entfernt und im Bauhof aufbewahrt werden.
Abschließend wird über den Antrag von Vizebürgermeister Gahleitner abgestimmt:
"Ab Aufstellung der Plakatwände der Gemeinde werden alle Plakatierungen entlang öffentlicher Straßen und auf öffentlichen Plätzen durch die Marktgemeinde Riedau entfernt und im Bauhof verwahrt. Ausnahme gibt es für Riedauer Gewerbetreibende, Riedauer Vereine und Vereinigungen."
Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 9.) Änderung des Vertrages für den Kindergartentransport.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass mit Schreiben vom 24.1.2000, Zl. Bi-140002/340-2000-Bue/Fo, das Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Bildung, Jugend und Sport, folgendes mitteilt:
Die O.Ö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 17.1.2000 eine Erhöhung der in den Richtlinien für die Gewährung von Landesbeiträgen zu den Kosten des Kindergartentransportes enthaltenen Tarife um ca. 2 % beschlossen. Die Tarife treten rückwirkend mit 1.1.2000 in Kraft und sind auf alle Transporte, die nach diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, anzuwenden. Die Marktgemeinde Riedau hat mit dem Unternehmer Franz Stiglmayr einen Vertrag für den Kindergartentransport abgeschlossen. Durch diese 2 %ige Erhöhung soll das Kilometergeld von bisher S 10,38 Kilometergeld auf S 10,59 (entspricht 0,77 Euro) angehoben werden. Es wurde ein Nachtrag zum Vertrag vom 01.03.1999 vorbereitet, welchen der Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis bringt:
Nachtrag
zum Vertrag vom 01.03.1999, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und Herrn Franz Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66, betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.
Punkt 6. wird einvernehmlich wie folgt geändert:
Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2 für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von S 10,59 (entspricht 0,77 Euro) incl. der gesetzlichen MWSt pro gefahrenem Kilometer. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Marktgemeinde Riedau bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitpersonen und deren Vertretung hat der Unternehmer zu sorgen.
Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiffeisenbank Riedau, Konto 113.936, zu überweisen.
Dieser Nachtrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung rückwirkend mit 1.1.2000 in Kraft.
Ggst. Nachtrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom ... genehmigt.
Es stellt Vizebgm. Gahleitner den Antrag, die Erhöhung des Kilometergeldes ab 1.1.2000 von S 10,38 auf S 10,59 (Euro 0,77) und den vorbereiteten Nachtrag zum Vertrag zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 10.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
Der Vorsitzende bittet den Obmann des Umweltausschusses um den Bericht.
GR. Franz Köstlinger gibt bekannt, dass der Umweltausschuss am 16.3.2000 zwei Tagesordnungpunkte behandelt wurden:
Unter TOP. 1.) wurde eine Förderung von erneuerbarer Energie beraten. Es gibt bisher den Gemeinderatsbeschluß vom 07.07.1999 über die Förderung von Solarenergie und er hat eine Ergänzung der Förderungen vorgeschlagen. Die Förderungen werden unterteilt in Förderung erneuerbarer Energie und Förderung von besonders energiesparender Bauweise. Bei der Förderung erneuerbarer Energie sollen Biomasse ( Holzvergaser, Hackschnitzel, Pelletsanlagen) und Solarenergie gefördert werden. Für Solarenergie wurden 1998 in Riedau zwei Förderungen in Anspruch genommen. Die Vorschläge des Arbeitskreises Ökologie richten sich im wesentlichen nach den Förderrichtlinien des Landes Oberösterreich.
Zuerst wurde die Förderung für BIOMASSE beraten und der Vorschlag an den Gemeinderat lautet:
Biomasse (Holzvergaser, Hackschnitzel, Pelletsanlagen)
Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens S 5.000,--
Vorlage der Landesförderung, Vorlage von Rechnungen
ab 1.1.2000
Die Förderung von SOLARANLAGEN sei ja bereits seit 1998 mit S 5.000,00 beschlossen erläutert Herr Köstlinger Walter. Da, wie bereits ausgeführt, der Energiebedarf größtenteils gedeckt ist, ist auch hier nur mit wenigen Ansuchen zu rechnen. Die Angelegenheit wurde beraten und es ergeht folgender Vorschlag an den Gemeinderat:
Solaranlagen:
Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens S 7.500,--
Vorlage der Landesförderung, Vorlage von Rechnungen
ab 1.1.2000
Die Förderung der energiesparenden Bauweise sei eine Unterstützungsmaßnahme zur bewussteren und sparsameren Nutzung unserer Energiereserven. Herr Köstlinger Walter vom Arbeitskreis Ökologie ersucht eine Staffelungen einzuführen, um einen Anreiz zu schaffen. Die Ansuchen seien aufgrund der schwer erreichbaren Werte, vor allem im Bereich der Althaussanierung nur gering.
Die Staffelungen werden eingehend diskutiert. An den Gemeinderat ergeht nun folgender Vorschlag:
Förderung von besonders energiesparender Bauweise:
a) Wohnhausneubau:
Gemeindeförderung nur bei Landesförderung
bei <= 50 kw, S 6.000,--
ab 1.1.2000, wenn das Wohnhaus nach dem Stichtag bezogen wird
Vorlage von Rechnungen, Nachweis Landesförderung
b) Althaussanierung:
Gemeindeförderung nur bei Landesförderung
bei <= 65 kw, S 6.000,--
ab 1.1.2000, Zusage Landesförderung, Nachweis v. Rechnungen (Rechnungsdatum ab 1.1.2000)
Als letzte Förderungsmöglichkeit wurde die Förderung von Seminaren beraten. Dabei kam es aber zu keiner Einigung und
es ergeht daher keine Vorschlag zur Förderung von Seminaren.
Unter TOP. 2.) Allfälliges wurde von Herrn Hintermayr die Frage gestellt, ob beim Kompostierer Gerner schon ein Schranken installiert wurde. Herr Köstlinger Walter bietet den Mitgliedern des Umweltausschusses noch die Teilnahme an einem demnächst stattfindenden Seminar an.
Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann des Umweltausschusses für den Bericht. Bei der nächsten Gemeinderatssitzung werden die vorgeschlagenen Förderungen in die Tagesordnung aufgenommen. Er bemerkt dazu noch, dass ein Erlass des Amtes der O.Ö. Landesregierung vorliegt, in welchem folgendes steht:
Im Zusammenhang mit Punkt 13 des Runderlasses vom 3.7.1998....... auf Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel wird mitgeteilt, dass Betriebs- und Agrarförderungen sowie sonstige freiwillige Leistungen (Umweltförderung u.a.) oder verhältnismäßig zu hohe freiwillige Förderungen an Verein u.ä. grundsätzlich v. h. nicht anerkannt werden, wenn sich dadurch ein Abgang im ordentlichen Haushalt ergibt oder sich ein solcher dadurch noch weiter erhöht bzw. wenn dadurch keine oder nur geringe Beiträge aus dem ordentlichen Haushalt für ao. Vorhaben bereitgestellt werden können.
Bei den nächsten TOP. handelt es sich um Personalangelegenheiten und der Bürgermeister ersucht die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.
TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Personalbeirates.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
TOP. 12.) Aufnahme einer Reinigungskraft für das Hallen- und Freibad.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.
TOP. 13.) Bericht des Bürgermeisters.
Die Besucher der Sauna haben um einen dritten gemischten Saunatag gebeten, berichtet der Bürgermeister. Es wurde nun die Besucherfrequenz erhoben und der durchschnittliche Besuch errechnet. Die gemischte Sauna ist am Samstag sehr gut besucht.
Frauensauna Montag durchschnittlich 31,5 Besucher
Dienstag 31,6 Besucher
Donnerstag 30,6 Besucher
gemischte Sauna Samstag 49,4 Besucher
Sonntag 21,5 Besucher
Aufgrund dieser Zahlen glaubt der Bürgermeister, dass die bisherige Einteilung beibehalten werden soll und kein zusätzlicher gemischter Saunatag eingeführt werden soll.
Die Bezirkshauptmannschaft Schärding hat im Prüfbericht für den Voranschlag 2000 bemängelt, dass im Beschluss die Hebesätze der Gemeindeabgaben und die Höhe des Kassenkredites nicht herbeigeführt wurde. Frau AL Gehmaier hat Herrn Fasthuber telefonisch mitgeteilt, dass dies in der Gemeinderatssitzung sehr wohl erfolgt ist, leider im Beschluss nicht niedergeschrieben wurde. Es ist auch in den vergangenen Jahren dies nicht im Protokoll der Gemeinderatssitzung extra niedergeschrieben worden, deshalb
ist dieser Fehler entstanden.
Die Gemeinderatsmitglieder nehmen zur Kenntnis, dass nur ein Fehler in der Protokollführung vorliegt, die Hebesätze und der Kassenkredit aber beschlossen wurde.
TOP. 14.) Allfälliges.
GR. Hosner ersucht um Aufstellung eines Verkehrsspiegels bei der Kreuzung Pramtalstraße-Vormarktstraße.
GV. Ruhmanseder ersucht um Aufstellung von Abfallkörben zum Billa, z.B. in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses Wagneder bei der Straßenlaterne.
GR. Aschauer ersucht den Bürgermeister, die Asphaltdecke in Bayrisch-Habach bei der Zufahrt Mayr zu sanieren.
GV. Schabetsberger berichtet, dass beim Wohnhaus Pomedt 21, Besitzer Reiter, die Sanierungsmaßnahmen eingestellt sind. Der derzeitige Zustand ist für die Nachbarn eine Zumutung. Die Gemeinde soll an den Besitzer einen Brief mit der Aufforderung um Beseitigung des Mißstandes schreiben.
Weiters bemängelt Herr GV. Schabetsberger, dass die Gendarmerie laufend Verkehrskontrollen im Bereich der "Pointl-Kreuzung" durchführt. Die Gendarmeriebeamten sollen ersucht werden, Verkehrskontrollen außerhalb des Kreuzungsbereiches durchzuführen.
Nach kurzer Diskussion erklärt der Bürgermeister, dass er diesbezüglich mit dem Postenkommandant sprechen wird.
Das Porto für die Aussendung des Wirtschaftsbundes für den Pferdemarkt hat die Marktgemeinde Riedau bezahlt, erklärt GV. Schabetsberger. Nachdem es einen Gemeinderatsbeschluss gibt, dass keine politischen Vereinigungen finanziell unterstützt werden, ersucht er, dies auch im Fall Wirtschaftsbund zu berücksichtigen und künftig das Porto nicht mehr zu bezahlen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.02.2000 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:30 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: