Lfd.Nr. 29 Jahr 2000

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau               am 27. April 2000.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Rudolf Hosner

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Anita Wolschlager

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Berta Scheuringer          18. GR. Johann Leitner

07. GR. Franz Köstlinger           19. GV. Heinrich Ruhmanseder

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GR. Ernst Hintermayr

09. GR. Franz Mitterhauser         21. GR. Ulrike Gumpoltsberger

10. GR. Friedrich Raschhofer       22. GR. Harald Parzer

11. GR. Monika Tallier       23. GR. Manfred Fattinger

12. GV. Franz Schabetsberger       24.

13. GV. Anna Wolschlager           25.

14. GR. Günter Ortner

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für         GR. Herbert Leitner

GR. Franz Arthofer                       für         GR. Walter Ebner

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

 

GR. Herbert Leitner

GR. Walter Ebner

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Waldenberger Klaus


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 14.04.2000

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.03.2000 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister bringt folgenden Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis:

"Vergabe der Lieferung von Wandschotter für den Güterweg Lechner in Habach und für den Güterweg Friedwagn."

Die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes erfolgt deshalb mit einem Dringlichkeitsantrag, da das Angebot erst nach Ausschreibung der Gemeinderatssitzung beim Gemeindeamt eingelangt ist. Er stellt den Antrag, diesen TOP. vor dem Punkt 13.) Bericht des Bürgermeisters, zu behandeln.

 

Beschluss:  Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen diesem Antrag zu. Die Ab-

            stimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

  2. Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 1999.

  3. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

  4. Beratung und Beschlussfassung bez. Vollzug der Indirekteinleiterverordnung

      durch die Gemeinde.

  5. Förderungsrichtlinien über die Gewährung einer Gemeindeförderung für alternative

      Energiegewinnungsanlagen und energiesparende Bauweise.

  6. Verlängerung der Windelgutscheinaktion.

  7. Bericht des Obmannes des Kulturauschusses.

  8. Genehmigung von Betriebsförderungen.

  9. Richtlinien für Förderungen im Rahmen der Dorfentwicklung.

10. Änderung der Tarifordnung für entgeltliche Einsatzleistungen und Beistellung von

      Geräten der Freiwilligen Feuerwehr.

11. Grundsatzbeschluss für die Errichtung des Löschwasserbehälters in Stieredt.

12. Genehmigung des Dienstvertrages für Frau Rosenberger Waltraud.

13. Bericht des Bürgermeisters.

14. Allfälliges.

 


TOP. 1.)    Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bittet den Obmann des Prüfungsausschusses um den Bericht.

 

Obmann GR. Rudolf Hosner bringt das Protokoll der letzten Prüfungsausschußsitzung vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

TOP. 1) Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 1999.

 

Der Obmann gibt die Einnahmen und Ausgaben wie folgt bekannt:

 

Ordentlicher Haushalt        Einnahmen   35,080.839,27

                        Ausgaben    35,080.839,27

                        Überschuss                0,00

 

Außerordentl.Haushalt        Einnahmen   3,671.507,91

                        Ausgaben    5,570.262,05

                        Abgang            1,898.754,14

somit ergibt sich ein Effektivabgang von              1.898.754,14

 

Es wurden die einzelnen Haushaltsposten durchgesehen. Die vom Gemeindeamt angeführten Begründungen bei größeren Abweichungen wurden durchbesprochen..

 

Bemerkt wird dazu, dass die Kosten des BAV für Sperrmüllabfuhr und Bauschuttentsorgung hoch erscheinen. Ein Vergleich mit  der früheren Selbstabfuhr ergab in etwa die selben Kosten.

 

Der veranschlagte Rettungsbeitrag steigt kontinuierlich an, jedoch wird seit drei Jahren der selbe Betrag veranschlagt. Es wird angeregt die Indexsteigerung im Voranschlag laufend zu berücksichtigen. 

 

Die Darlehensrückzahlungen für die Hallenbadsanierung wurden von der Fälligkeit her von Jänner auf Dezember umgestellt. Daher wurden im Jahr 1999 drei Raten bezahlt, dafür ist die Laufzeit verkürzt worden.

 

 

TOP. 2.)  Allfälliges.

 

Es gab keine Wortmeldungen.

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei GR. Hosner für den Bericht.

 

 

 

TOP. 2.)    Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 1999.

 

Es teilt der Vorsitzende mit, dass der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 1999 ordnungsgemäß kundgemacht wurde und der Prüfungsausschuss die Überprüfung am 25.4.2000 durchgeführt hat. Es werden von ihm die Summen des Rechnungsabschlusses wie folgt zur Kenntnis gebracht:


Ordentlicher Haushalt   Einnahmen   S 35,080.839,27

                        Ausgaben    S 35,080.839,27

                                              

 

Außerordentlicher Haushalt Einnahmen     S 3,671.507,91

                        Ausgaben    S 5,570.262,05

                        Abgang      S 1,898.754,14

 

Finanzierungssaldo = Maastricht Defizit  S 521.823,93

 

Der Abgang ist zwar sehr hoch, jedoch handelt es sich dabei teilweise um Umschichtungen der Finanzjahre 1999/2000. So wurden folgende Summen im Voranschlag 2000 veranschlagt, die aber bereits jetzt im Rechnungsabschluss 1999 enthalten sind. Das Budget im Finanzjahr 2000 wird dann um diese Summen wiederum entlastet:

 

      Betriebskosten RHV                                   S 640.000,--

      Musikschule (Kaufvertrag, Gebäudesubstanzanalyse)          S 100.000,--

      Vormarktstraße                                       S 380.000,--

      zusätzliche Darlehenstilgung Bad                           S    65.000,--

 

Für das Jahr 1999 wurden im Dezember 1999 die Aufschließungsbeiträge für Wasser, Kanal und Straßen eingehoben. Für den Nachtragsvoranschlag wurde lt. Gisdat-Programm eine Summe erhoben, die aber mit den tatsächlichen Einnahmen nun nicht übereinstimmt. Grund dafür sind erteilte Ausnahmegenehmigungen (rund S 300.000,--) sowie veranschlagte Einnahmen für Grundstücke, die aber tatsächlich nicht zur Berechnung hätten herangezogen werden dürfen. Dies konnte erst bei genauerer Überarbeitung der ausgewerteten Grundstücke berücksichtigt werden. Es waren z.B. Grundstücke enthalten, die lt. Katasterplan unbebaut sind, wo aber in den letzten Jahren eine Baubewilligung erteilt wurde und auch bereits ein Wohnhaus errichtet wurde ( rund S 200.000,--).

 

Der Rechnungsabschluss wurde in der letzten Vorstandssitzung vorberaten, im Prüfungsausschuss geprüft und allen Fraktionen zur Verfügung gestellt. Der Bürgermeister stellt die Frage, ob nun in der Sitzung eine genaue Erläuterung des Rechnungsabschlusses erfolgen soll oder ob konkrete Frage aufgetaucht sind.

Er stellt den Rechnungsabschluss zur Diskussion.

 

GV. Ruhmanseder erklärt, dass der Rechnungsabschluss ein sehr umfangreiches Werk darstellt. Er hat heute noch Erkundigungen beim Gemeindeamt eingeholt und es konnten alle Unklarheiten beseitigt werden. Es ist erfreulich, dass sich der Schuldenstand verringert hat. Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen erstellt. In nächster Zeit stehen große Projekte an wie der Bau der Musikschule, der Bau der Kläranlage, Sanierung und Erweiterung der Volks- und Hauptschule und Umbau ÖBB mit Lärmschutzmaßnahmen.

Er wünscht dem Bürgermeister als Finanzreferenten angesichts der doch angespannten finanziellen Lage der Gemeinde sowie beim Land viel Erfolg für die Durchführung all dieser Projekte.

 

GV. Schabetsberger stellt fest, dass er den Worten seines Vorredners nicht mehr viel hinzuzufügen hat. Seine Fraktion wird dem Rechnungsabschluss zustimmen.

 

 

Der Bürgermeister ersucht alle Fraktionsführer bei den notwendigen Vorsprachen beim Land zur Gewährung von finanziellen Mitteln um Unterstützung. Das Jahr 2000 ist sicherlich ein Sparjahr, da auf Grund der angespannten finanziellen Situation größere Ausgaben nicht möglich sind.

 

Abschließend stellt Vizebgm. Gahleitner den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Rechnungsabschluss genehmigen zu wollen.

 

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 3.)    Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bittet den Obmann des Bauausschusses um den Bericht.

 

Obmann GR. Günter Ortner bringt das Protokoll der letzten Bauausschußsitzung vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

TOP. 1.)    Marktplatzgestaltung.

 

Obmann GR. Günther Ortner begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses, im besonderen den Arbeitskreisleiter vom AK Bauen, Wohnen und Raumordnung, Herrn Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer, und Herrn Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer.

 

Man beschäftigt sich ja bereits seit Jahren mit dem Problem der Marktplatzgestaltung, erklärt der Obmann. Auch der Arbeitskreis Bauen, Wohnen und Raumordnung setzt sich bereits mit diesem Problem auseinander. Es sind dabei schon einige gute Ideen eingegangen. Mittels einer Overheadfolie bringt er den derzeitigen IST-Zustand des Marktplatzes zur Kenntnis (lt. Beilage).

 

Im Arbeitskreis Bauen, Wohnen und Raumordnung wurden bereits auch Vorschläge für eine Neugestaltung des Marktplatzes erarbeitet und einen Vorschlag stellt der Obmann ebenfalls mittels einer Overheadfolie vor.

 

Es geht jetzt darum, denn “Startknopf” zu drücken und den nun nötigen Schritt einzuleiten. Durch Zufall ist er auf einen Architekten gestoßen, der sich hauptsächlich mit Marktplatzgestaltungen befasst. Es handelt sich dabei um den Architekten Dipl.Ing. Schwack aus Altheim. Dieser hat bereits vor ca. 25 Jahren ein Verkehrskonzept für die Marktgemeinde Riedau erarbeitet, welches ebenfalls mit einem Plan vorgestellt wird.

 

Herr Dipl.Ing. Schwack hat ein paar sehr nützliche Tips gegeben, wie man die Marktplatzgestaltung in Angriff nehmen soll. Am Anfang würde er für den ganzen Marktplatzbereich einen Bebauungsplan erarbeiten, um den historischen Kern, sprich die Häuser, zu schützen bzw. um eben auch eine Richtlinien bei Bauvorhaben der Hausbesitzer zu haben. Riedau hat einen historisch gewachsenen Ortskern. Es gibt mehrere Orte im Raum Innviertel und auch Bayern, die so entstanden sind. Der historische Kern von Riedau ist sehr gut erhalten und Herr Dipl.Ing. Schwack würde den Marktplatz wieder zum historischen Ausgangspunkt zurückführen. Die Häuser sind dazu in dem Zustand zu erhalten, in dem sie sich jetzt befinden. Es sollen daher keine groben baulichen Veränderungen an den Häusern vorgenommen werden.

Entstanden ist Riedau nach einen bestimmten Schema. Zuerst wurde das Schloss gebaut. Anschließend wurde eine bestimmte Anzahl von Häusern um das Schloss herum errichtet und danach getrachtet, dass der Marktbereich baulich abgeschlossen ist. Dies war ja auch früher in Riedau gegeben. Damals gab es keine Ausfahrt auf die jetzt bestehende L 537. Dort stand früher ein Haus und zwar das ehemalige Riedau 25 Gebäude (siehe Beilage). Diese Gestaltung wird an Hand von Overheadfolien genau erläutert. Eine Gemeinde in Bayern und zwar die Gemeinde Tüssling, ist genau nach dem gleichen Schema errichtet wie Riedau. Dort führt auch eine Straße am Marktplatz vorbei. Wichtig ist eben, die Straße um den Marktplatz herum zu führen, damit der Platz wieder auf die historische Form zurückgeführt werden kann. Nötig wäre eben auch, bei den Ortseinfahrten bauliche Maßnahmen durchzuführen (Einfahrt L 537 bzw. bei Trafik Markl).

Wichtig wäre daher vor allem einen Bebauungsplan zu erlassen, damit eine rechtliche Handhabe bzw. Grundlage vorliegt, dass bestehende Gebäude nicht verändert werden dürfen. Diese müssen eben so erhalten bleiben, wie sie jetzt sind. Die Häuser in Riedau sind alle verschieden. Es gibt z.B. verschiedene Größen bei den Fenstern oder Eingangstüren. Dadurch wird alles lebendig und diese Unterschiede in den Häusern müssen eben beibehalten werden.

 

Wichtig wäre daher jetzt, dass der Ausschuss eine Vorgangsweise überlegt (siehe Beilage). Der erste Schritt wäre die Erstellung eines Bebauungsplanes als rechtliche Grundlage. Anschließend die Wiederherstellung des Platzes als Einheit mit einer Verkehrsberuhigung durch bauliche Abschlüsse im Bereich Einfahrt L 513 und im Bereich Markl.

Als Folgemaßnahme würde erst dann die Marktplatzgestaltung folgen.

Als Zeitraum für diese Maßnahmen wäre ideal ca. 10 - 15 Jahre. Im Jahr 2015 feiert Riedau wieder ein Jubiläum und es wäre sicher vorteilhaft, wenn bis zu diesem Zeitpunkt diese Maßnahmen abgeschlossen wären.

 

Da wir diese Arbeiten nicht alleine planen können, müssen wir ein Planungsbüro damit beauftragen, erklärt der Obmann. Herr Dipl.-Ing. Schwack aus Altheim wäre sicherlich ein guter Mann und er kennt auch bereits Riedau. Vielleicht könnte man eine öffentliche Veranstaltung, so wie beim ÖBB-Projekt, durchführen, wo den Anwesenden das Projekt der Marktplatzgestaltung vorgestellt wird.

 

Er ersucht um Beiträge zur Diskussion.

 

Herr Dipl.Ing. Reifeltshammer erklärt, dass er die Idee gut findet. Er weiß zwar nicht, was als historischer Kern gilt, die Erhaltung des Platzes an sich ist aber sicher zu begrüßen. Das Hauptproblem ist der Verkehr. Einen Bebauungsplan zu erlassen, ist seiner Meinung nach nicht vordringlich. Zuerst muss das Problem des Verkehrs geregelt werden, dann die Bebauung um den Verkehr. Auch in Grieskirchen, wo vor ca. 14 Tagen eine Besprechung betreffend der Neugestaltung des Stadtplatzes abgehalten wurde, ging es vordringlich um den ruhenden und fließenden Verkehr. Die Geschäftsleute wollen natürlich so viele Parkplätze als möglich. Dieses Problem besteht auch in Riedau. Einerseits benötigen wir Parkplätze, andererseits wollen wir einen in sich abgeschlossenen Marktplatz schaffen. Für die Verwirklichung der Marktplatzneugestaltung brauchen wir einen guten Planer mit Durchsetzungsvermögen und natürlich muss er auch gute Ideen liefern. Der Ablaufplan ist sicherlich gut.

 

Der Obmann erklärt, dass er Herrn Dipl.Ing. Schwack nicht vorgreifen will, aber für die Marktplatzgestaltung wird es sicherlich notwendig sein, Grünflächen zu opfern. Wichtig ist auch, die Dammstrasse in die Marktplatzneugestaltung miteinzubinden. Die erste konkrete Maßnahme wäre, den Marktplatz wieder abzuschließen.

 

GR. Franz Köstlinger glaubt, dass wir mit dem Architekturbüro Lassy einen guten Ortsplaner haben. Zuerst soll ein Konzept für den Verkehr ausgearbeitet werden. Den Durchzugsverkehr über die neue Klosterstrasse zu führen ist nicht sinnvoll, da die Klosterstrasse für den “ruhigen” Verkehr gebaut wurde. Die Straße durch den Ort werden wir daher nicht wegbringen. Er bezweifelt ob es sinnvoll ist, noch ein weiteres Architekturbüro miteinzubinden.

 

Wir müssen nicht Herrn Dipl.Ing. Schwack beauftragen, erklärt der Obmann. Diese Arbeiten können natürlich vom Architekturbüro Lassy durchgeführt werden.

 

GR. Franz Mitterhauser wäre dafür, dass die bestehende Häuser im Marktplatzbereich neu dokumentiert werden sollen. Vielleicht könnte dies der Fotoclub durchführen. Ein Konzept für die Gestaltung des Ortskernes zu erstellen, ist eine Geldfrage. Wichtig ist, kein Scheinkonzept für die Fassadengestaltung zu machen. Einen Bebauungsplan für den Ortsbereich zu erlassen, findet er nicht für zielführend, da die Ortsplaner bestimmte Bauvorhaben im Ortsbereich genauso überprüfen können.

 

Das man sich ein zeitlich Ziel setzt, findet Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer für gut. Wie weit wir einen historischen Marktplatz wollen, ist etwas anderes. Schärding und Obernberg z.B. leben davon. Diese Gemeinden haben einen wunderbaren Marktplatz. Wichtig ist, dass alle Bewohner mitmachen und auch mitmachen können. Den Marktplatz baulich abzutrennen wie z.B. durch ein Haus etc. wird schwer möglich sein. Die Straßen enger zu machen ist jedoch eine realistische Maßnahme. Ein langfristiges Ziel wäre daher die Marktplatzumgestaltung bis 2015 zu realisieren. Aber eben in Etappen. Die Erlassung eines Bebauungsplanes findet er auch nicht für sinnvoll, da die Bauordnung genügend gesetzliche Mittel für eine geordnete Bebauung beinhaltet. Der Trend geht eigentlich dahin, Bebauungspläne aufzulassen. Er plädiert auch dafür, die Planung durch das Architekturbüro Lassy durchführen zu lassen. Natürlich kann man externe Berater hinzufügen. Dagegen wird auch das Architekturbüro Lassy nichts einzuwenden haben. Wichtig ist vor allem schonend mit der Information nach außen zu gehen um die Bewohner nicht zu verunsichern. Eine Beratungspflicht bei gewissen Baumaßnahmen im Marktplatzbereich wie z.B. beim Fenstertausch etc. wäre sicherlich denkbar.

 

GR. Ernst Hintermayr ist ebenfalls gegen einen Bebauungsplan. Weiters wehrt er sich gegen jegliche Entfernung von Grünbereichen im Marktbereich.

 

Über die Entfernung von Grünanlagen wird noch sehr ausführlich diskutiert.

 

Für dieses Jahr wäre es möglich, dass sich der Bauausschuss und der Arbeitskreis Bauen, Wohnen und Raumordnung dem Thema “Kurzparkzonen” im Marktbereich widmen könnte, erklärt der Bürgermeister. Die Ehegatten Markl und auch die Raiffeisenbank würden sich vor ihren Geschäften eine Kurzparkzone wünschen. Auch das Problem der Dauerparker könnte dabei behandelt werden.

 

Dipl.Ing. Reifeltshammer erklärt, dass es bereits eine Erhebung über die Dauerparker gegeben hat. Die damalige Zählung brachte 20 Dauerparker im Marktbereich. Für die ganze Marktplatzgestaltung und auch die Verkehrsgestaltung braucht man ein Grobkonzept. Er findet es auf jeden Fall gut, wenn mehrere Vorschläge von Architekten eingeholt werden. Kein Architekturbüro sollte einen Dauerauftrag in der Gemeinde haben.

 

Vom Obmann wird das damalige Verkehrskonzept des Architekten Schrak vorgestellt. Hätten wir damals dieses Verkehrskonzept übernommen, wäre das Problem der Marktplatzgestaltung bzw. des Durchzugsverkehrs gelöst gewesen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass vom Land Oberösterreich den Gemeinden ein Verkehrsplaner zur Verfügung gestellt wird. Er glaubt, dass man dies Aktion nützen sollte. Man könnte einen Informationsabend zum Thema Verkehrsberuhigung abhalten. Dabei sollen der Bauausschuss, der AK Bauen, Wohnen und Raumordnung sowie die Anrainer miteinbezogen werden. Ziel dieses Infoabends soll sein, machbares auszusprechen aber keine Wolkenschlösser zu bauen. Auch die Finanzierbarkeit muss gegeben sein. Dieser Infoabend wäre sicherlich vor der Sommerpause zu bewältigen.

 

Der Obmann würde vorschlagen, einen Dorfabend Mitte Mai mit den Einbindung der Anrainer durchzuführen.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer und AK-Leiter Dipl.Ing. Reifeltshammer sprechen sich dagegen aus.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Vorgaben von der Gemeinde bzw. den Anrainer kommen müssen. Das bedeutet, wir erarbeiten die Vorgaben für den Architekten. Sinnvoll wäre es, in einem kleinen Gremium ein Grobkonzept zu entwickeln, bevor die Öffentlichkeit eingebunden wird. Auch der Baumkataster des AK Ökologie wird angesprochen.

 

Nach Abschluss der sehr eingehenden Diskussionen wird vereinbart, einen Verkehrsexperten vom Land anzufordern. Der Termin wird rechtzeitig dem Bauausschuss bekanntgegeben. Bei dieser nächsten Sitzung sollen auch externe Berater wie das Architekturbüro Lassy, der Architekt Schrak und der AK Bauen, Wohnen und Raumordnung beigezogen werden. Mit dieser Vorgangsweise sind alle Mitglieder einverstanden. Die Bevölkerung soll dabei noch nicht einbezogen werden.

 

Der AK Bauen, Wohnen und Raumordnung benötigt bis Jahresende ein Konzept für den Verkehr, damit weitergearbeitet werden kann, erklärt AK-Leiter Dipl.Ing. Reifeltshammer.

 

GR. Franz Köstlinger erwähnt, das ein Verkehrskonzept für das gesamte Gemeindegebiet notwendig ist.

 

 

TOP. 2.)    Straßen- und Wegebau.

 

Obmann GR. Günther Ortner spricht folgende Straßenbauvorhaben an:

 

Zufahrt zur Liegenschaft Schwarz in Schwaben

für Siedlerverein sehr wichtig, geringe Strecke, viele fahren dort hin

Gehsteig Pomedt

 

Kreuzung Schwaben-Unterführung

 

Schwabenbach

 

Beruhigung der Straße entlang der ÖBB-Bahnlinie (Vorauer)

 

Der Bürgermeister erklärt folgendes dazu:

Die angespannte finanzielle Situation lässt in diesem Jahr keine größeren Straßenbauvorhaben zu, sprich keine außertourlichen. Auf jeden Fall soll im Herbst mit der Planung der Siedlungsstraße Schwabenbach begonnen werden. Die Zufahrt zur Liegenschaft Schwarz wird schwer zu verwirklichen sein. Die notwendigen Ausbesserungsarbeiten werden natürlich vorgenommen. Dies betrifft natürlich alle Siedlungsstraßen im Gemeindegebiet. Der Gehsteig in Pomedt wird auf Grund des Wegfalles der Getränkesteuer nicht zu verwirklichen sein. Dies wurde auch so beschlossen. Die Straße entlang der ÖBB-Bahnlinie wird natürlich beruhigt werden (bauliche Maßnahmen, Absperrung).

 

GR. Ernst Hintermayr schlägt noch vor, dass restliche Straßenstück in Pomedt zu asphaltieren oder zu sanieren. Vielleicht könnte man Recyclingmatertial aufbringen.

 

GR. Berghammer spricht den Wanderweg von Pomedt Richtung Stieredt an. Es wäre dringend notwendig, mit den Grundbesitzern die Verhandlung wieder aufzunehmen und die betreffenden Wege zu vermessen.

 

Der Bürgermeister bemerkt dazu, dass erst die Verhandlung der Wasserrechtsbehörde betreffend der Teiche in Stieredt abgewartet werden mußte. Es gibt aber bereits eine Unterschrift der Grundbesitzer Humer und Leithner, dass sie mit diesem Wanderweg einverstanden sind.

 

 

TOP. 3.)    Allfälliges.

 

An Hand der Planungsunterlagen vom Architekturbüro Lassy wird der Musikschulneubau diskutiert. Alle Mitglieder stimmen am Ende dieser Planungsvariante zu und die Planung kann daher in der nächsten Gemeinderatssitzung behandelt werden.

 

Folgende Punkte sind noch zu besprechen:

Schriftzug im Eingangsbereich

heruntergezogene Fenster

rundes Fenster im Norden (Pfarrheim).

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Oberflächenwässser im wesentlichen Bereich der ÖBB-Linie ein großes Problem darstellen. Das Architekturbüro Warnecke hat von ÖBB bereits den Auftrag für eine wassertechnische Untersuchung erhalten. Wichtig wäre daher zu erheben, wo Drainagen liegen und ob diese noch funktionieren. Daher sollen die Grundanrainer darüber informiert werden. Vielleicht könnte sich der Bauausschuss diesem Problem annehmen. Eventuell im Herbst 2000.

 

Für das Verkehrskonzept Innviertel gab es eine Sitzung. Das wesentlichste war, wie der Verkehrsverbund in Zukunft funktionieren soll. Ganz konkret geht es dabei um die Fahrplangestaltung. Entweder von Riedau aus im Eilzug- oder Personentakt. Geplant ist für die Zukunft, dass die Züge zu allen vollen Stunden fahren, außer vormittag und nachmittag. Festgelegt wurde dabei, dass ein Eilzugtakt eingeführt werden soll. Es gibt dabei vielleicht nicht mehr so viele Aus- bzw. Zustiegsmöglichkeiten, aber man ist z.B. schneller in Linz. Das Problem wird werden, dass in Zukunft alle Autobusverbindungen von Riedau erst nach Dorf an der Pram und von dort erst nach Ried i.I. fahren. Dafür fahren sie aber öfter, nämlich abgestimmt auf den Zugverkehr. Somit soll sich für die Zukunft eine funktionierende Drehscheibe ergeben.

 

Betreffend der Hauptschulsanierung gab es eine Besprechung mit Herr Dipl.Ing. Sabo vom Amt der O.ö. Landesregierung. Dieser war sehr zuvorkommend. Es wird bei der neuen Schule kein einzige Flachdach mehr geben. Die besprochenen Details wurden bereits dem Architekturbüro Bauböck übermittelt. Dieser wird jetzt Vorschläge und eine Kostenschätzung erarbeiten. Die Vorstellung der Lehrerschaft wurden von Herrn Ruhmanseder übermittelt. Bei der Mehrzweckhalle werden die Fenster neu situiert, damit die Halle mittels Jalousien auch verdunkelt werden kann. Auch eine Prallschutzwand ist vorgesehen. Auch eine andere Heizung (Deckenheizung) und Beleuchtung wird überlegt.

GR. Berghammer spricht sich bei der Mehrzweckhalle für die Schaffung eines eigenen Garderobenbereiches für die Vereine aus, damit der Schultrakt nicht mehr benutzt werden muss.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für seinen Bericht. Bezüglich der Hauptschulsanierung teilt er mit den Gemeinderatsmitgliedern mit, dass gegenüber dem Einreichprojekt noch Ergänzungen seitens der Gemeinde gefordert werden. Wahrscheinlich wird genehmigt, dass die bestehenden Flachdächer Pult- bzw. Satteldächer erhalten. Änderungen bei der Mehrzweckhalle wurden in puncto Verdunkelung gefordert.

 

GR. Berghammer ersucht, dass bei der Sanierung der Mehrzweckhalle berücksichtigt wird, dass die Stromzufuhr verbessert wird. Bei Ballveranstaltungen gibt es immer wieder Probleme. Weiters regt er an, dass ein eigener Raum neben der Mehrzweckhalle geschaffen wird, in welchem z.B. Getränke gelagert werden könnten.

 

GR. Hintermayr erkundigt sich nochmals bezüglich des angesprochenen Problems der Drainagierungen.

 

 

 

TOP. 4.)    Beratung und Beschlussfassung bez. Vollzug der Indirekteinleiter-

            verordnung durch die Gemeinde.

 

Der Bürgermeister gibt zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Erklärung ab:

Es betrifft dieser Punkt die Indirekteinleiterverordnung vom 12.7.1998, BGBl. 222 Teils II, 1998. Nach der Indirekteinleiter-Verordnung fällt die Sorge für früher wasserrechtlich bewilligungspflichtige Einleitungen in die Kanalisation auf die Gemeinde. Entsprechend der Verordnung müssen alle Abwassereinleitungen in die Gemeindekanalisation, bei denen Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht, erfasst werden. Häusliches Abwasser ist nach der Indirekteinleiter-Verordnung Abwasser aus Küchen, Waschküchen, Waschräume, Sanitär- oder ähnlich genutzten Räumen in Haushalten oder mit diesem hinsichtlich seiner Beschaffenheit vergleichbares Abwasser aus öffentlichen Gebäuden oder Gewerbe-, Industrie- oder landwirtschaftlichen oder sonstigen Betrieben.

Die Indirekteinleiter sind von der Gemeinde aufzufordern, einen diesbezüglichen Antrag zu stellen, wobei meist eine Hilfestellung seitens der Gemeinde erforderlich sein wird. Hiebei wird man in den meisten Fällen von der vorhandenen wasserrechtlichen Bewilligung ausgehen können. Der Antrag muss gegebenenfalls von einem von der Gemeinde unabhängigen Fachmann ausgearbeitet bzw. unterstützt werden.

Der vom Indirekteinleiter gestellte Antrag muss von der Gemeinde geprüft werden und es muss ein Übereinkommen mit dem Indirekteinleiter abgeschlossen werden. Es ist ein Verzeichnis der Indirekteinleiter anzulegen und jährlich zu aktualisieren. An die Wasserrechtsbehörde sind 3-jährige Berichte über die Führung des Katasters und Überprüfung der Indirekteinleiter zu erstatten, weiters jährliche Berichte an die Wasserrechtsbehörde über die Nichteinhaltung von Vorgaben und Überprüfung der Indirekteinleiter auf Einhaltung der erteilten Auflagen und Vorschriften.

Die vertraglich festgestellten Einleitungsmengen einschließlich Abwasserzusammensetzung unterliegen teils der Eigenüberwachung des Einleiters, teils der Fremdüberwachung durch ein behördlich autorisiertes Institut.

Die Fremdüberwachung ist durch einen Chemiker durchzuführen.

Es ist zweckmäßig, vom Ortsplaner der Kanalisationsanlage die Arbeiten vornehmen zu lassen, weil dieser die Verhältnisse am besten kennt. Deshalb hat der RHV den Beschluss gefasst, diese Aufgaben an jede einzelne Gemeinde zu übergeben.

 

Es wurde das Büro DI König und DI Oberlechner um Legung eines Anbotes gebeten. Im Angebot vom 3.2.2000 wird die Arbeitsleistung wie folgt angeboten:

 

vorläufiger Kostenrahmen (genauer Aufwand noch nicht bekannt):

jährlicher Zeitaufwand insgesamt ca. 50 Stunden á S 780,--/Std. S 39.000,--

Nebenkosten (geschätzt)                                    S    5.000,--

Zwischensumme                                              S 44.000,--

+ 20 % MWSt                                          S   8.800,--

Gesamtsumme                                          S 52.800,--

 

Folgende Betriebe sind in Riedau betroffen:

Fa. Leitz, Unimarkt, Billa, Tankstelle Köglbauer usw.

 

Der Bürgermeister stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass es nicht einzusehen ist, dass viele Angelegenheiten der Oberbehörde an die Gemeinde delegiert wird und diese muss dann die Kosten tragen. Es muss also genau genommen wieder jeder einzelne Gemeindebürger mitbezahlen. Die Gemeinde kann aber nicht nein sagen. Er schlägt vor, dass die Kosten auf den "Verursacher" umgelegt werden.

 

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass er auch diese Meinung vertritt. Man muss aber unterscheiden zwischen den einlangenden Anträgen und dem Kataster. Die Kosten für den Kataster hat jedenfalls die Gemeinde zu tragen. Kosten für Anträge, die nachbearbeitet werden müssen, sollen den Betrieben in Rechnung gestellt werden.

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, die Arbeiten nach der Indirekteinleiter-Verordnung dem Büro Ing. König und Ing. Oberlechner lt. Angebot vom 3.2.2000 zu übertragen. Kosten, die durch unvollständige Anträge der Gewerbebetriebe entstehen, sind diese weiterzuverrechnen. Das Büro DI. König und DI. Oberlechner ist diesbezüglich in Kenntnis zu setzen.

 

GV. Ruhmanseder schließt sich dieser Meinung an.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 5.)    Förderungsrichtlinien über die Gewährung einer Gemeindeförderung

            für alternative Energiegewinnungsanlagen und energiesparende

            Bauweise.

 

Der Umweltausschuss hat in der Sitzung am 16.3.2000 die Gewährung einer Gemeindeförderung für alternative Energiegewinnungsanlagen und energiesparende Bauweise beraten, erklärt der Bürgermeister. Der Vorschlag, welcher an den Gemeinderat ergeht, wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 23.3.2000 vom Obmann im Rahmen des Berichtes bekanntgegeben.

Vom Gemeindeamt wurde nun in Absprache mit dem Obmann des Umweltausschusses Förderungsrichtlinien erarbeitet, welche  vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht wurden:

 

Förderungsrichtlinien

 

über die Gewährung einer Gemeindeförderung laut Gemeinderatsbeschluss vom ......

für alternative Energiegewinnungsanlagen und energiesparende Bauweise.

 

1.    Das Wohnobjekt mit der erneuerbaren  Energiegewinnungsanlage bzw.  energiesparenden

      Bauweise muss im Gemeindegebiet von Riedau liegen.

 

2.    Die Vorlage der Förderungszusage des Amtes der OÖ. Landesregierung durch den

      OÖ. Wohnungs- und Siedlungsfonds bzw. die Agrar- und Forstrechtsabteilung ist        Voraussetzung zur Stellung eines schriftlichen Ansuchens (mittels beiliegendem Formblatt) an die Marktgemeinde Riedau.

 

3.    Die Höhe der Gemeindeförderung beträgt:

 

     a)     für Beheizungsanlagen mit Biomasse (Holzvergaser, Hackschnitzel, Pelletsanlagen):

      Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens S 5.000,-- (Euro 363,36)

      Nachweis der Landesförderung, Vorlage von bezahlten Rechnungen, gültig ab       Rechnungsdatum 1.1.2000

 

     b)     für Solaranlagen

      Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens S 7.500,-- (Euro 545,05)

      Nachweis der  Landesförderung, Vorlage von bezahlten Rechnungen, gültig ab       Rechnungsdatum 1.1.2000

 

      für besonders energiesparender Bauweise:

    c)      beim Wohnhausneubau:

         Gemeindeförderung nur bei Landesförderung

         bei <= 50 kW, S 6.000,-- (Euro 436,04)

         Förderungsbeginn: wenn der Wohnhausneubau nach 1.1.2000  bezogen wird;

         Nachweis der Landesförderung, Vorlage des Energieausweises, Vorlage von bezahlten                Rechnungen, Auszahlung mit Bezug des Wohnhausneubaues

 

     d)     bei Althaussanierung:

         Gemeindeförderung nur bei Landesförderung

 

         bei <= 65 kW/m2/a, S 6.000,-- (Euro 436,04)

         Föderungsbeginn: mit Vorlage von bezahlten Rechnungen, Rechnungsdatum ab 1.1.2000

         Nachweis der Landesförderung, Vorlage des Energieausweises, Vorlage von bezahlten                 Rechnungen       

4.    Die vorstehenden Richtlinien gelten ab Gemeinderatsbeschluss.

 

 

Ebenso wurde ein Formblatt zum Ansuchen um diese Förderungen erarbeitet:


An das

Marktgemeindeamt Riedau

 

 

 

Ansuchen

um Gewährung einer Gemeindeförderung

für den Einbau erneuerbaren Energiegewinnungsanlagen und

energiesparender Bauweise

 

für

 

      o für eine Beheizungsanlage mit Biomasse (Holzvergaser, Hackschnitzel, Pelletsanlage)

      o Einbau einer Solaranlage

      o energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau

      o energiesparende Bauweise bei Althaussanierung

 

Förderungswerber:

 

Name(n): ....................................................................................................

 

Anschrift: ....................................................................................................

 

Beruf: ...................................................... Tel.: ...........................................

 

 

 

Landesförderung wurde bewilligt?         o ja        o nein

 

Die Gemeindeförderung soll überwiesen werden auf das Konto Nr. ...............................................

 

bei ......................................................   lautend auf ......................................................................

 

 

Riedau, am ............................................................                  .....................................................

                                               Unterschrift

 

Folgende Unterlagen liegen bei:

      -Erledigungsschreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung

      - bezahlte Rechnungen, mind. in Höhe der Gemeindeförderung

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Umweltausschusses GR. Köstlinger dazu noch einen Bericht zu geben.

 

GR. Köstlinger gibt Erläuterungen zu den erarbeiteten Förderungsrichtlinien und stellt den Antrag, die Förderungsrichtlinien vollinhaltlich zu genehmigen.

 

GR. Ortner stellt die Frage, wie viele Ansuchen zu erwarten sind.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass im Budget S 100.000,-- vorgesehen sind.

 

GV. Schabetsberger stellt folgende Frage: derzeit ist in den Richtlinien enthalten, dass ein Haus bei <= 50 kW als "Energiesparhaus" eingestuft ist. Was ist, wenn dieser Richtwert Standart wird? Er findet es nicht sinnvoll, dass dann eine generelle Förderung erfolgen soll, sondern das der Grenzwert wiederum herabgesetzt wird. Er schlägt daher vor, dass eine Änderung erfolgen soll, wenn auch das Land OÖ. die Änderung vornimmt.

Weiters weist er darauf hin, dass bei zu großzügigen Förderungen die Bedarfszuweisungsmittel gekürzt werden.

 

Die allgemeine Diskussion hat ergeben, dass der Vorschlag von GV. Schabetsberger berücksichtigt werden soll.

 

Der Bürgermeister lässt abschließend über den Antrag von GR. Köstlinger über die bekanntgegebenen Förderungsrichtlinien abstimmen. Sollte das Land OÖ. Änderungen bei den Grenzwerten durchführen, soll auch der Gemeinderat die Förderungsrichtlinien neuerlich überarbeiten.

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 6.)    Verlängerung der Windelgutscheinaktion.

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass der Gemeinderat in der Sitzung vom 21.4.1999 eine Kostenbeteiligung der Gemeinde zur Aktion "Windelgutschein" beschlossen hat.

Gemeindeförderung S 500,-- für Kinder, die in der Zeit vom 1.3.1999 bis  29.2.2000 geboren werden. Die Grundausstattung kostet S 3.500,--, davon übernehmen das Land OÖ. S 500,--,der BAV Schärding S 200,--, Verein WIWA S 300,--, Gemeinde S 500,--.

Der Bezirksabfallverband Schärding schlägt nun vor, die Aktion bis 28.2.2001 zu verlängern.

 

Bisher haben die Aktion genützt:

Straßer Manuela, Geburtstermin d. Kindes 28.8.1999

Heinzl Brigitte, Geburtstermin d. Kindes 3.8.1999

Anmeldungen:

Hager Michaela (voraussichtlicher Geburtstermin  6.6.2000)

Kammerer Sabine (voraussichtlicher Geburtstermin 26.5.2000)

 

Die FPÖ unterstützt diese Windelgutscheinaktion, lt. Mitteilung von GV. Ruhmanseder, mit S 500,--. Der Bürgermeister stellt diese Förderungsaktion zur Diskussion.

 

GR. Tallier Monika stellt den Antrag, die Verlängerung der Aktion bis 28.2.2001 zu genehmigen. Die Gemeinde soll weiterhin S 500,-- als Gemeindeförderung zur Verfügung stellen.

 

GV. Ruhmanseder ist für die Verlängerung der Windelgutscheinaktion. Er gibt nochmals bekannt, dass die FPÖ-Fraktion diese Aktion zusätzlich mit S 500,-- fördert.

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Fr. GR. Tallier mittels Handerheben abstimmen.

 

Beschluss:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.

TOP. 7.)    Bericht des Obmannes des Kulturauschusses.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bittet den Obmann des Kulturausschusses um den Bericht.

 

GR. Raschhofer berichtet, dass am 3.4.2000 eine Besprechung des Kulturausschusses mit den Riedauer Vereinen und Gastwirten stattgefunden hat.

 

TOP. 1.)    Marktfest 2000.

 

Anwesenheitsliste:

Elfriede Schroll, Aigner Herta, Arthofer Franz jun. Arthofer Franz sen., Franz Schabetsberger, Raimund Kislinger, Franz Wimmer, Max Jebinger, Zarbl Ines, Dir. Ingrid Zarbl, Dipl.Ing. Franz Wimmer, Manfred Wimmer, Katharina Donnerbauer, Ingeborg Berghammer, Markus Gintenreiter, Marianne Laufenböck, Leiterin des Kindergartens Riedau.

 

 

Obmann GR. Friedrich Raschhofer begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Vereinsobfrauen/männer. Er erklärt, dass in der letzten Sitzung des Kulturausschusses über die Abhaltung des Marktfestes 2000 beraten wurde. Als Termin wurde der 24.06.2000 in Betracht gezogen. Möglich wäre auch der 21.06.2000.

 

Folgendes ist für das Marktfest geplant:

20:00 Uhr Zusammenkunft am Marktplatz, Abendveranstaltung wie immer mit einer Volksmusikband, die Band sollte wieder ca. S 15.000,00 kosten, die Wirte übernehmen wieder den Ausschank und die Verpflegung. Für das Sonnenwendfeuer auf den Madlspergergründen ist ein gemeinsamer Abmarsch gegen 21.30 Uhr geplant. Das Sonnenwendfeuer am Marktplatz durchzuführen ist wegen der Brandgefahr nicht möglich. Beim Madlspergergrundstück wird ein Holzstoß mit einer Strohpuppe aufgestellt. Geplant ist auch als Attraktion Feuerräder zu bauen und weiters könnten die Kindergartenkinder sowie die Schüler der Volksschule kleine Boote bauen, die anschließend mit einer Kerze bei der Pram zu Wasser gelassen werden. Auch ein kleines Feuer für die Kinder zum Springen und Erdäpfelbraten soll vorgesehen werden. Um ca. 22.30 Uhr ist der Abmarsch vom Madlspergergrundstück mit einem Fackelzug zurück zum Marktplatz geplant, wo der Ausklang des Marktfestes stattfinden soll. Beim Madlspergrundstück ist jedoch sicher noch eine Feuerwache einzurichten.

 

Der Obmann bringt eine Aufstellung über die Bräuche bei der Sommersonnenwende zur Kenntnis (lt. Beilage). Sicherlich werden nicht alle Leute, die bereits ab 20:00 Uhr am Marktplatz sind, zum Sonnenwendfeuer beim Madlspergergrundstück mitgehen. Geplant ist, dass die Marktmusikkapelle den Personenzug vom Marktplatz zum Madlspergrundstück und anschließend wieder zurück begleitet.

 

Herr Markus Gintenreiter stellt die Frage, warum das Marktfest nicht so wie in den letzten Jahren durchgeführt wird. Der Beginn um 20:00 Uhr ist relativ spät. Das Problem ist auch, dass es nicht günstig sein wird zwei Veranstaltungen gleichzeitig durchzuführen. Ein zusätzlicher Ausschank am Madlspergrundstück ist wegen des zusätzlichen Arbeitsaufwandes nicht möglich.

 

Herr Gerhard Berghammer erklärt, dass bei den letzten Marktfesten am Nachmittag der Besuch sehr schwach war. Das Sonnenwendfeuer soll daher als Anreiz gesehen werden.

 

Das Problem wird sein, erklärt Frau Herta Aigner, dass jene Eltern, die mit ihren Kindern zum Sonnenwendfeuer gehen, anschließend nach Hause gehen werden und nicht mehr zum Marktfest am Marktplatz. Es ist daher nicht günstig zwei Veranstaltungen an zwei verschiedenen Standorten zur selben Zeit durchzuführen.

 

Über diese Angelegenheit wird noch sehr eingehend diskutiert.

 

Ein Vorschlag war auch, die beiden Veranstaltungen getrennt durchzuführen und zwar das Sonnenwendfeuer entweder am 21.06. oder am 23.06.2000 und das Marktfest am 24.06.2000.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Marktfest am Fronleichnamstag nach der Prozession am Marktplatz durchzuführen. Dort könnte dann nur die Marktmusikkapelle spielen oder die Marktmusikkapelle spielt am Nachmittag und ab 16:00 Uhr spielt wieder eine Volksmusikgruppe.

Abschließend einigt man sich auf folgende Vorgangsweise:

Im Jahr 2000 wird kein Marktfest durchgeführt sondern nur das Sonnenwendfeuer und zwar am 24.06.2000 um 20:00 Uhr auf dem Madlspergergrundstück. Die Vereine sollen sich wenn möglich an den Aufbauarbeiten beteiligen und können dies beim Gemeindeamt melden. Von der Familie Schroll wird der “Wied” für das Sonnenwendfeuer zur Verfügung gestellt werden. Die Schüler der Volksschule werden kleine Schiffe bauen, die anschließend die Pram runtergelassen werden. Frau Zarbl ist damit einverstanden. Der Ausschank wird vom Gasthaus Laufenböck übernommen (Bierinsel). Die Ortsbauernschaft kümmert sich um Brote, Kaffee und Kuchen. Weiters wird versucht, vom SVR die Bierinsel zu bekommen. Eventuell soll eine Hüpfburg von der Raika oder der Sparkasse aufgestellt werden. Mit diesen ist noch Kontakt aufzunehmen. Die Werbung übernimmt die Gemeinde. Die musikalische Umrahmung übernimmt die Marktmusikkapelle Riedau. Die Feuerwache könnte die Freiwillige Feuerwehr übernehmen. Der Obmann wird darüber noch mit Herrn Stiglmayr reden. Zu klären ist auch noch, wer sich um die Grillerei kümmert.

 

Folgende Vereine haben sich bereits bereit erklärt am Marktfest mitzuarbeiten:

Turnverein Riedau (Bote zu Wasser lassen), Ortsbauernschaft Riedau, Alpenverein (Feuerräder), Volksschule Riedau, Siedlerverein, Laufenböck (Ausschank), Schroll Elfriede (Wied), Kindergarten Riedau. Andere Vereine die noch mitarbeiten wollen, können sich am Gemeindeamt melden.

 

Für das Basteln der Feuerräder, Holzstoß etc. wird noch ein Termin vereinbart, der den Vereinen zeitgerecht mitgeteilt werden wird.

 

Für die genaue Planung des Sonnenwendfeuers wird es noch eine eigene Sitzung geben.

 

TOP. 2.)    Allfälliges.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass sich bis jetzt leider noch kein Verein für das Maibaumaufstellen gefunden hat. Die Faschingsgilde war eigentlich geplant, hat aber schließlich abgesagt.

 

Herr Markus Gintenreiter spendiert für den Verein, der das Maibaumaufstellen organisiert, ein Faß Bier.

 

Für das Aufstellen werden mindestens 15 Personen, ideal wären 20 Personen, benötigt. Die Gemeinde übernimmt die Baagerarbeiten.

 

Nach eingehender Diskussion wird folgendes für das Maibaumfest vereinbart:

Den Maibaum spendet die Familie Schroll aus Habach.

Frau Laufenböck Marianne kümmert sich um das Binden der Kränze.

Das Baumschälen und schleifen übernimmt der Siedlerverein in Zusammenarbeit mit dem Alpenverein (besorgen auch Reisig).

Gintenreiter wird versuchen Leute für das Aufstellen zu organisieren. Gibt der Gemeinde noch bekannt, ob er Erfolg hatte oder nicht.

Herr Herbert Bichl stellt die Gabeln für das Aufstellen zur Verfügung und wird wahrscheinlich auch mithelfen.

Wer die Hauptorganisation übernimmt ist noch offen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 8.)    Genehmigung von Betriebsförderungen.

 

Die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung wurden im Gemeindevorstand vorberaten. Bei diesem Punkt kam man überein, dass zuerst eine Beratung bezüglich Förderungsrichtlinien erfolgen soll. Es wird daher nun dieser Punkt von der Tagesordnung  abgesetzt.

 

 


TOP. 9.)    Richtlinien für Förderungen im Rahmen der Dorfentwicklung.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Gemeinderat Richtlinien für Förderungen im Rahmen der Dorfentwicklung festzulegen hat. Dazu sind folgende Punkte zu klären:

Gestaltungskonzept für die einzelnen Projekte wie z.B. Vormarktstraße klären, wo die Marktgemeinde mitfördert

es muss sich um einen historischen Bereich handeln

Möglichkeit würde auch für eine auswärtige Ortschaft bestehen

dazu ist zu klären WO - WIE - WELCHE FÖRDERUNG

die Gemeinde muss Objekte im Gestaltungskonzept mitfördern

Straßenraumgestaltung - ohne Förderung der Gemeinde; Land beteiligt sich mit 40 % (z.B. bei den Pflasterungsarbeiten (ohne Unterbau); Bepflanzung (Bäume) wird ebenfalls seitens des Landes gefördert)

 

Es ist daher im Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss notwendig. Die Ziele bzw. Leitbilder der Arbeitskreise wurde ja bereits in St. Magdalena festgelegt. Wie bereits beim Bericht des Obmannes des Bauausschusses erwähnt wurde, soll im Jahr 2015 die Marktplatzgestaltung abgeschlossen sein, da in diesem Jahr der Markt Riedau sein 500jähriges Bestehen feiert. Er könnte sich vorstellen, dass die Marktgemeinde Riedau für das Jahr 2015 die Ortsbildmesse beantragt.

 

GR. Ortner gibt bekannt, dass dieser Grundsatzbeschluss erforderlich ist, damit private Hausbesitzer auch Förderungen erhalten können. Beim Marktplatz soll begonnen werden.

 

In der anschließenden Diskussion geht es um die Frage eines neuen Befärbelungsplanes und um einzelne Förderungsmaßnahmen wie z.B. die "Fensterförderung". Weiters wird beraten, welche Vorteile eine "Architektenplanung" bzw. eine Bestandsaufnahme des Marktplatzes bringt.

 

Der Bürgermeister schlägt abschließend vor, dass in dieser Sitzung noch kein Grundsatzbeschluss erfolgen soll. Der Bauausschuss soll in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Bauen und Wohnung die Förderungsmöglichkeiten beraten und vorbereiten.

 

Mit diesem Vorschlag sind alle Gemeinderatsmitglieder einverstanden.

 

Der Obmann des Bauausschusses GR. Ortner wird in einer der nächsten Sitzungen diese Angelegenheit beraten.

 

 

 

TOP. 10.)   Änderung der Tarifordnung für entgeltliche Einsatzleistungen und

            Beistellung von Geräten der Freiwilligen Feuerwehr.

 

 

Der Gemeinderat hat am 29.10.1998 eine Tarifordnung für entgeltliche Einsatzleistung und Beistellung von Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Riedau beschlossen. Es liegt nun eine neue Tarifordnung vom O.Ö. Landes-Feuerwehrverband vor und diese soll neu beschlossen werden, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Die Tarifordnung wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

 

GV. Stiglmayr stellt den Antrag, die Tarifordnung für entgeltliche Einsatzleistung und Beistellung von Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Riedau in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 11.)   Grundsatzbeschluss für die Errichtung des Löschwasser-

            behälters in Stieredt.

 

Es ist allen Gemeinderatsmitgliedern bekannt, dass im Voranschlag für das Jahr 2000 die Errichtung eines Löschwasserbehälters in der Ortschaft Stieredt enthalten ist, berichtet der Vorsitzende. Im Jahr 1999 wurde in der Ortschaft Bayrisch-Habach durch die Fa. Ornetsmüller ein Löschwasserbehälter errichtet, welcher aber ursprünglich nicht dicht war. Es wurde die Fa. Ornetsmüller von der Gemeinde und vom Landes-Feuerwehrkommando zur Mängelbehebung aufgefordert. Deshalb ist bis jetzt auch noch keine Ausschreibung der Arbeiten für den Behälter in Stieredt erfolgt. Sollte die Fa. Ornetsmüller den Behälter in Bayrisch-Habach anstandslos sanieren, so könnte ein "Anschlussauftrag" an die Fa. Ornetsmüller für den Behälter in Stieredt überlegt werde. Dies wurde vom Landes-Feuerwehrkommando vorgeschlagen. Heute soll nur der Grundsatzbeschluss für den Bau eines Löschwasserbehälters in der Ortschaft Stieredt gefasst werden. Der Behälter soll auf der Parzelle Nr. 282 KG. Riedau, Besitzer Geisberger Josef, gebaut werden. Der Platz wurde bereits von Herrn OBR. Kastner begutachtet. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Bau eines Hochwasserbehälters in der Ortschaft Stieredt zu genehmigen.

 

GR. Hosner erklärt, dass der Bau eines Hochwasserbehälters in der Ortschaft Stieredt unbedingt erforderlich ist. Es sind zwar Hydranten vorhanden, aber der erforderliche Druck fehlt. Diese Erfahrung hat die Feuerwehr beim Brand beim Anwesen Strasser gemacht.

 

Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

Da sich der nächste TOP um eine Personalangelegenheit handelt, werden die Zuhörer gebeten den Sitzungssaal zu verlassen.

 

 

TOP. 12.)   Genehmigung des Dienstvertrages für Frau Rosenberger Waltraud.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Die Zuhörer werden in den Sitzungssaal gebeten.

 


TOP. 13.)   Vergabe der Lieferung von Wandschotter für den Güterweg

            Lechner in Habach und für den Güterweg Friedwagn.

 

Herr Rudolf vom Amt der O.Ö. Landesregierung hat wenige Tage nach Ausschreibung der Gemeinderatssitzung beim Gemeindeamt vorgesprochen und folgendes berichtet, erklärt der Bürgermeister:

Der Transportunternehmer Neulinger & Leidinger, Raab, hat im Jahr 1997 den Auftrag zur Lieferung des Wandschotters für die Güterwege Berg und Hirschleiten erhalten. Er hat mit ihm Verbindung aufgenommen und Herr Leidinger hat zugesichert, dieselben Preise für die Lieferung von Wandschotter wie im Jahr 1997 anzubieten, lediglich der Schotterpreis erhöht sich um S 5,--. Es gibt also keine Erhöhung bei den Transportkosten. Wenn man nun eine neuerliche Ausschreibung durchführt, kann dieses Angebot sicherlich nicht gehalten werden, da alleine die Bezinkosten gegenüber dem Jahr 1997 sehr gestiegen sind. Herr Rudolf schlägt daher vor, im Anhangverfahren den Auftrag für die Lieferung von Wandschotter für die Güterwege Lechner und Friedwagn an die Fa. Neulinger & Leidinger, Raab, zum Preis von S 133,--/m3 zu vergeben.

 

Vom Bürgermeister wird das Angebot der Fa. Neulinger & Leidinger, Raab, Hauptstraße 186, vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Firma bietet für den Bau der Güterwege Friedwagn(Ottenedt) und Lechner

Wandschotter I von Taiskirchen frei Baustelle á m3 S 133,-- + 20 % MWSt. an.

Insgesamt werden für beide Baustellen rund 1.800 m3 Wandschotter benötigt.

 

Er ist ebenfalls für eine "Anschlussauftrag" an die Fa. Neulinger & Leidinger, da das Preisangebot sehr gut ist und von der Abt. Güterwege befürwortet wird. Er stellt den Antrag, der Fa. Neulinger & Leidinger den Auftrag für die Lieferung von 1.800 m3 Wandschotter I zum genannten Preis für die Güterwege Lechner und Friedwagn zu genehmigen.

 

Alle Fraktionen bekunden in der Diskussion ihre Zustimmung.

 

Die anschließende Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Beschluss:  Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 13.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Vom LR Franz Hiesl liegt ein Schreiben vor, dass für den Bau von Gemeindestraßen ein Landesbeitrag in Höhe von S 80.000,-- genehmigt wird.

Von der Kommunalkredit Austria AG liegt ein Schreiben vor, in welche mitgeteilt wird, dass anlässlich der Endabrechnung des BA 03 ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von S 313.567,-- überwiesen wird.

Die Gemeinderatssitzung im Mai soll entfallen und dafür soll der Junitermin vorverlegt werden, voraussichtlich auf 20.6.2000.

Der Bezirkshauptmann hat mit Schreiben vom 20.4.2000 mitgeteilt, dass am 20.1.2001 im Austria Center in Wien die Region Pramtal den "Ball der Oberösterreicher in Wien" gestalten wird. Er ersucht dieses Vorhaben zu unterstützen und mit einer repräsentativen Abordnung aus der Gemeinde an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Dazu teilt GV. Ruhmanseder mit, dass zu diesem Termin in Riedau der Hofball abgehalten wird. Diesen Termin kann man nicht mehr verschieben, da die Tanzmusik bereits bestellt ist.

Weiters gibt der Bürgermeister den Termin der Freibadesaison bekannt.

Abschließend lädt er alle Gemeinderatsmitglieder zur Teilnahme an der Grenzbegehung am Samstag, 29.4. ein.

 

 

 

TOP. 14.)   Allfälliges.

 

GR. Hosner ersucht wiederum um Aufstellung eines Verkehrsspiegels bei der Vormarktstraße.

 

GR. Wolschlager gibt bekannt, dass im Hallenbad nur die Damen-Umkleidekabinen kaputt sind.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass er sich um diese Angelegenheiten kümmern wird.

 

GR. Stiglmayr ersucht, dass die Gemeindestraße Habach bei der Zufahrt Mayr saniert wird. Frau AL Gehmaier erklärt, dass mit einem Vertreter der Fa. Alpine bereits eine Besichtigung stattgefunden hat. Das Wasser kann dort nicht ablaufen, da keine Gräben mehr bestehen. Deshalb kam es zu dieser großen Schadstelle. Es wird die Fa. Alpine ein Anbot über die Sanierung vorlegen.

 

Frau GV. Wolschlager bringt folgendes Anliegen der SPÖ-Fraktion vor:

Es ist bekannt, dass in absehbarer Zeit zwei Delogierungen von Riedauer Bürgern bevorstehen. Es soll mit der ISG oder mit einer anderen Wohnbaugenossenschaft bezüglich Schaffung eines Wohnblocks mit Kleinwohnungen gesprochen werden.

Weiters ersucht sie um Auskunft, wie die Entsorgung der Kränze am Friedhof erfolgt.

Es ist allgemein bekannt, dass zum 1. Mai die SPÖ den traditionellen Weckruf veranstaltet, erklärt Frau GV. Wolschlager. Es ist daher schwer verständlich, warum heuer zum selben Zeitpunkt noch eine Veranstaltung stattfindet (Aufstellung des Maibaums). Diese Angelegenheit wird im Gemeinderat diskutiert. GV. Stiglmayr erklärt, dass dieser Termin deshalb festgelegt wurde, da Herr Pfarrer Kasperek für die Florianifeier keinen anderen Termin freihatte.

 

GV. Ruhmanseder ersucht um Bekanntgabe für Termine für Wasseruntersuchungen für Private. Er bedankt sich dafür, dass rasch reagiert wurde und bereits die von ihm angeregten Abfallbehälter aufgestellt wurden. Außerdem spricht er ein Lob für die aufgestellten Plakatwände der Gemeinde aus.

 

GR. Gumpoltsberger stellt die Frage, ob es in Riedau eine Tagesmutter gibt. Weiters ersucht sie darum, dass die Weiher in der Ortschaft Schwabenbach eingezäunt werden.

Dass eine  Tagesmutter ist gebraucht wird, ist bekannt, erklärt der Bürgermeister. Problematisch ist, dass eine Tagesmutter, sollte es künftig in Riedau eine geben, "angefeindet" wird, da dadurch viele Anspruch auf Sondernotstand verlieren. Die Teiche in Schwabenbach werden eingezäunt, sobald der Schwabenbach fertig saniert ist.

 

 

GV. Schabetsberger erkundigt sich bezüglich des "abgesagten" Marktfestes.

 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.03.2000 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:50 Uhr.

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: