Lfd.Nr. 31 Jahr 2000

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 31. August 2000.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Maria Weiretmaier

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Ernst Hintermayr

05. GR. Herbert Leitner      17. GR. Ulrike Gumpoltsberger

06. GR. Berta Scheuringer          18. GR. Harald Parzer

07. GR. Franz Köstlinger           19.

08. GR. Wolfgang Kraft       20.

09. GR. Friedrich Raschhofer       21.

10. GV. Franz Schabetsberger       22.

11. GV. Anna Wolschlager           23.

12. GR. Günter Ortner        24.

13. GR. Rudolf Hosner        25.

14. GR. Anita Wolschlager

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für         GR. Gerhard Berghammer

GR. Franz Steinecker               für         GR. Franz Mitterhauser

GR. Norbert Gumpinger              für         GR. Monika Tallier

GR. Arthofer Franz                       für         GR. Walter Ebner

GR. Aigner Herta                   für         GR. Leitner Johann

GR. Karl Wagneder                  für         GV. Heinrich Ruhmanseder

GR. Katharina Hintermayr                 für         GR. Manfred Fattinger

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Gerhard Berghammer

GR. Franz Mitterhauser

GR. Monika Tallier

GR. Walter Ebner

GR. Leitner Johann

GV. Heinrich Ruhmanseder

GR. Manfred Fattinger

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Waldenberger Klaus


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 24.08.2000

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.06.2000 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Es erklärt der Bürgermeister, dass Herr GR. Norbert Gumpinger in dieser Periode noch an keiner Sitzung teilgenommen hat. Er nimmt die Angelobung von Herrn GR. Norbert Gumpinger vor.

 

Tagesordnung:

 

  1. Wahl eines Mitgliedes in den Kulturausschuss.

  2. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

  3. Behandlung des Prüfberichtes der Bezirkshauptmannschaft Schärding.

  4. Grundsatzbeschluss für den Erweiterungsbau der Rot Kreuz Dienststelle.

  5. Grundsatzbeschluss für den geplanten Straßenbau im Zuge der ÖBB-Umbauten.

  6. Genehmigung eines Ziviltechnikerwerkvertrages für die Planung und Bauleitung des

      Straßenbaues entlang der ÖBB-Linie.

  7. Behandlung eines Einspruches betreffend Aufschließungsbeitrag.

  8. Kindergarten Riedau; Behandlung der Ansuchen um finanzielle Unterstützung.

  9. Bestellung einer EDV-Ausstattung für die Hauptschule sowie für das Marktgemeindeamt.

10. Genehmigung einer Leasingfinanzierung für die EDV-Anlage der Hauptschule

11. Errichtung eines Löschwasserbehälter in Stieredt; Vergabe der Bauarbeiten.

12. Versteigerung des Wohnhauses Vormarkt 1; Beratung und Beschlussfassung über die weitere

      Vorgehensweise.

13. Festsetzung eines neuen Verkaufspreises für das Heimatbuch Riedau.

14. Löschung eines Vor- und Wiederkaufsrechtes in Pomedt.

15. Genehmigung neuer Förderungsrichtlinien für die Teilnahme an Schulveranstaltungen.

16. Behandlung eines Ansuchen um Genehmigung einer Gemeindeförderung für den

      Einbau energiesparender Bauweise und Einbau einer Solaranlage.

17. Marktplatzgestaltung; Beratung über weitere Vorgehensweise.

18. Änderung des Dienstpostenplanes.

19. Bestellung einer Koordinatorin für die Bediensteten der Marktgemeinde Riedau.

20. Bericht des Bürgermeisters.

21. Allfälliges.

 


TOP. 1.)    Wahl eines Mitgliedes in den Kulturausschuss.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es durch das Ausscheiden von Herrn Walter Ebner aus dem Gemeinderat erforderlich ist, ein Mitglied in den Kulturausschuss nachzuwählen. Bei dieser Wahl handelt es sich um eine “Fraktionswahl” und es sind daher nur die Gemeinderatsmitglieder der SPÖ-Fraktion stimmberechtigt. Weiters ist geheim mittels Stimmzettel abzustimmen, außer der Gemeinderat beschließt eine andere Form der Abstimmung. Der vorliegende Wahlvorschlag wird von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht, mit dem Herr Franz Arthofer sen. als Mitglied in den Kulturausschuss gewählt werden soll.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag nicht geheim, sondern offen durch Erheben der Hand abzustimmen.

 

Beschluss:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung

            erfolgt durch Erheben der Hand.

 

Anschließend wird über den vorliegenden Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion abgestimmt.

 

Beschluss:  Alle 8 Gemeinderatsmitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dem

            Wahlvorschlag zu.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gratuliert Herrn Arthofer zu seiner Wahl.

 

 

 

TOP. 2.)    Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ersucht den Obmann des Prüfungsausschusses um seinen Bericht. Obmann GR. Rudolf Hosner bringt das Protokoll der letzten Prüfungsausschußsitzung vom 28.08.2000 wie folgt zur Kenntnis:

 

TOP. 1.)    Überprüfung der Wasser- und Kanalanschlussgebühren von

            Objekten in Schwaben.

 

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben die Unterlagen für Wasser- und Kanalanschlußgebühren sowie Fahrbahnkostenbeitrag von folgenden Wohnhausbauten erhoben:

Baumgartner Karl und Helga, Schwabenbach 3

Göttfert Andreas und Brigitte, Schwabenbach 5

Hackenbuchner Franz und Ingeborg, Schwabenbach 7

Reisinger Andreas und Waltraud, Schwabenbach 6

Wiesinger Walter und Ingrid, Schwabenbach 4

 

Es wurden die Bescheide überprüft sowie die erfolgte Bezahlung. Beim Interessenten Hackenbuchner wurde folgendes festgestellt:

Bescheid für Verkehrsflächenbeitrag (Höhe S 15.073,80) wurde am 27.6.1990 erstellt.

Die Bezahlung dieses Betrages konnte während der Sitzung nicht eruiert werden (Krankheit der Kassenleiterin). Bis zur nächsten Prüfungsausschusssitzung wird diese Angelegenheit überprüft und dem Ausschuss bekanntgegeben.

 

TOP. 2.)    Allfälliges.

 

Keine Wortmeldungen

Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht und erklärt, dass die Angelegenheit betreffend des Verkehrsflächenbeitrages Hackenbuchner bis zur nächsten Gemeinderatssitzung geklärt wird. Eine Klärung bis zur heutigen Sitzung war leider nicht möglich, da die Kassenleiterin krank ist.

 

 

 

TOP. 3.)    Behandlung des Prüfberichtes der Bezirkshauptmannschaft

            Schärding.

 

Vom Vorsitzenden wird Punkt I des Prüfberichtes der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 28.07.2000 dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die Prüfung erfolgte vom 25.-27.7.2000. Dazu werden Erklärungen gegeben.

Die aufgezählten Mängel, welche sich aus der Prüfung ergeben haben, werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

GR. Rudolf Hosner erklärt, dass er in den  Prüfungsbericht als Obmann des Prüfungsausschusses Einsicht genommen hat. Bei den darin angeführten Beanstandungen handelt es sich um keine gravierenden Mängel. Er spricht den Gemeindebeamten ein Lob aus.

 

GR. Ernst Hintermayr schließt sich ebenfalls dieser Aussage an.

 

 

 

TOP. 4.)    Grundsatzbeschluss für den Erweiterungsbau der Rot-Kreuz

            Dienststelle.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass die Rot-Kreuz Dienststelle Riedau die älteste im Bezirk und somit auch die letze ist, die nicht dem Stand der Technik angepasst ist. Durch den Verkauf der alten Bezirksstelle des Roten-Kreuzes verfügt das Rote-Kreuz Schärding über finanzielle Mittel. Diese müßten eigentlich an die Landesorganisation abgeführt werden. Bei der Eröffnung der neuen Bezirksstelle des Roten-Kreuzes hat sich jedoch ein Gespräch über eine eventuelle Erweiterung der Ortsstelle Riedau ergeben. Die zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Verkauf der alten Bezirksstelle könnten für die Erweiterung der Ortsstelle Riedau verwendet werden, erklärte der Bezirkshauptmann. Eine Erweiterung ist unbedingt notwendig. Die Sozialdienstgruppe Riedau benötigt unbedingt eine Lagermöglichkeit für das bestehende Inventar (Krankenbetten etc.). Auch ein Büroraum ist notwendig. Dieser würde auch von der Hauskrankenpflege und den Altenhelferinnen genutzt werden. Bei der Ortsstelle Riedau werden immer mehr Zivildiener eingesetzt, es gibt auch junge Mitarbeiterinnen. Deshalb sind auch getrennte Schlafräume und Umkleiden sowie dementsprechende WC-Anlage vorzusehen. Geplant ist auch ein Schulungsraum. Es wurde daher ein Raumerfordernis ausgearbeitet, welches wirklich nur die unbedingt notwendigsten Räume enthält. Herr HR. Dr. Alfred Kimberger hat bereits mit den Bürgermeistern des Sanitätssprengels über die eventuelle Erweiterung gesprochen. Es handelt sich dabei um die Gemeinden Dorf an der Pram, Zell an der Pram, Riedau, Raab, Altschwendt und St. Willibald. Diese haben bereits ihr Einverständnis zu einer Erweiterung abgegeben. Die Baukosten werden auf ca. S 4,4 Mio. geschätzt. Für den Bau ist auch ein Grundankauf notwendig. Die Firma Leitz GmbH. & Co.KG. wird ihr Teilgrundstück kostenlos zur Verfügung stellen. Die minimale Restfläche vom Besitzer Franz Hackenbuchner für die Parkflächen wird angekauft. Es soll noch in diesem Jahr mit den Bauarbeiten begonnen und sobald als möglich fertiggestellt werden. Dies ist auch vor allem deshalb notwendig, da das Finanzministerium plant die Vorsteuerabzugsberechtigung des Roten-Kreuzes zu streichen. Eine Erweiterung im Jahr 2001 käme daher um 20 % teurer.

 

Die finanziellen Mittel stehen zur Zeit zur Verfügung. Alle Bürgermeister haben sich bereit erklärt den Erweiterungs- und Sanierungsbau mitzufinanzieren. Von den Gesamtbaukosten müssen die Gemeinden 50 % tragen. Zu diesen 50 % werden noch Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von 50 % gewährt. Für die Marktgemeinde Riedau würde dies einen Beitrag von S 500.000,00 bedeuten, wozu eben noch 50 % Bedarfszuweisungsmittel gewährt werden. Es bleibt somit ein Restbetrag von S 250.000,00 für die Marktgemeinde Riedau.

 

GV. Elfriede Kopfberger erklärt, dass es beim damaligen Bau der Ortsstelle Riedau noch keine Sozialdienstgruppe, keine Hauskrankenpflegeund keine Altenhilfe gab. Es stehen somit für diese Organisationen keine Räumlichkeiten zur Verfügung, die aber unbedingt erforderlich sind. Sie stellt daher den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die Erweiterung der Rot-Kreuz Dienststelle Riedau zu fassen.

 

Der derzeitige Schlafraum des Roten-Kreuzes wird als Übungsraum verwendet, erklärt GR. Rudolf Hosner. Die Mitarbeiter müssen im Büro schlafen. Auch die Sozialdienstgruppe benötigte dringend Räumlichkeiten. Er gibt jedoch zu bedenken, dass bei einem Gesamtaufwand von S 4,4 Mio. auch Garagen für die Autos der Sozialdienstgruppe und Hauskrankenpflege enthalten sein müssten. Wenn dies nicht möglich ist, soll zumindest ein überdachter Abstellplatz für diese Fahrzeuge vorgesehen werden.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass die Garage aus der Planung genommen wurde. Warum, kann er nicht beantworten. Er wird aber noch mit den zuständigen Personen darüber sprechen, dass zumindest ein überdachter Abstellplatz geschaffen wird.

 

GR. Ernst Hintermayr und GR. Ulrike Reisinger sprechen sich ebenfalls für diese Erweiterung aus.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 5.)    Grundsatzbeschluss für den geplanten Straßenbau im Zuge

            der ÖBB-Umbauten.

 

Herr Dipl.Ing. Gabriel von der ÖBB hat erklärt, dass für die weitere Planungsphase ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates für das zukünftige Wegenetz lt. Planentwurf notwendig ist, berichtet der Vorsitzende. Die Erfahrung hat gezeigt, so Herr DI. Gabriel, dass Verhandlungsergebnisse mit Gemeindevertretern auch im Gemeinderat "abgesegnet" werden sollen, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden. Für Riedau handelt es sich dabei um folgende Punkte, wobei der Detaillageplan der ÖBB, Stand April 2000, die Grundlage bildet:

 

Zufahrtsstraße zur  Park & Ride im Bereich der Siedlung Schwaben

Zufahrtsstraße zur  Park & Ride im Bahnhofsbereich  inkl. Busbuchten und Kiss & Ride

Kreisverkehr im Bereich der Unterführung Schwabenbach km 41,900; Sanierung der Unterführung inkl. der notwendigen wasserbautechnischen Maßnahmen und Errichtung eines Gehsteiges

Sanierung der Verbindungsstrasse zur Unterinnviertler Landesstrasse

Errichtung Fußweg vom bestehenden Bahnübergang zur neuen Fußgängerunterführung

Unterführung Schwabenbach km 41,646: die Unterführung soll im derzeitigen Bestand wiederum ausgebaut werden.

gemeinsame Unterführung mit der Gemeinde Zell/Pram in Wildhag bei km 43,057

geplante Fußgängerunterführung im Bahnhofsbereich

 

 

Der Bürgermeister berichtet, dass mit Vertretern der ÖBB sowie mit den Grundbesitzern Ebner und Mayr eine Besprechung bezüglich Sanierung der Unterführung bei km 41.646 stattgefunden hat. Die ÖBB möchte diese Unterführung einsparen und bietet der Gemeinde im Gegenzug die kostenlose Errichtung des Gehsteiges bei der Unterführung zur Siedlung Schwabenbach an. Diese Entscheidung ist sehr schwierig, nach Abwägen der Vor- und Nachteile ist er jedoch für den Ausbau im derzeitigen Ausmaß.

Von der ÖBB wurden vergangene Woche Fotomontagen betreffend der Lärmschutzwände zur Verfügung gestellt. Diese sind heute im Sitzungssaal zur Einsichtnahme aufgehängt und sie werden anschließend im Erdgeschoss des Gemeindeamtes zur allgemeinen Ansicht mit dem Plan der geplanten Umbaumaßnahmen kundgemacht.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die oben angeführten Baumaßnahmen zu genehmigen und bittet um Wortmeldungen.

 

GR. Günter Ortner, Obmann des Bauausschusses, bringt mittels einer Overheadfolie den Gemeinderäte eine Änderung bei der Busbucht im Bahnhofsbereich zur Kenntnis. Er schlägt vor, dass eine zweite Busbucht vorgesehen werden soll. Dafür wäre es notwendig, den bestehenden Gehsteig um 1,5 m zu verkleinern.  Mit dem Planer hat er bereits darüber gesprochen. Anhand einer Folie wird die Situierung zur Kenntnis gebracht.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für Anregung. Beim Bau werden sicher noch viele kleine Änderung besprochen werden müssen.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abstimmen, wobei die Änderung der Busbucht mit eingeschlossen wird.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

 

TOP. 6.)    Genehmigung eines Ziviltechnikerwerkvertrages für die Planung

            und Bauleitung des Straßenbaues entlang der ÖBB-Linie.

 

Für die Planung und Bauleitung des Straßenbaues von der Bahnunterführung Schwabenbach bis zur Unterinnviertler Landesstraße ist ein Ziviltechnikerwerkvertrag abzuschließen, erklärt der Vorsitzende. Um die Kosten zu vermindern, erfolgt dies in Zusammenarbeit mit der ÖBB. Die ÖBB hat die Ausschreibung übernommen. Sechs Zivilingenieure wurde zur Anbotlegung eingeladen, vier Angebote wurden eingereicht, die wie folgt zur Kenntnis gebracht werden:

 

Sterkl                  S  1,221.100,00

Schimetta         S     383.524,22

Stefanziosa       S     340.000,00

Westhausser S     236.000,00 (Zusammenarbeit DI Kleiner, Wels)

 

Billigstbieter ist somit das Angebot des Ziviltechnikers Dipl.Ing. W. Westhauser.

 

Vergabevorschlag der ÖBB, Herr DI. Stefan Kaltenegger: Fa. Westhauser. Begründung:

* Die Verkehrsplanungsleistungen werden an das Büro Kleiner in Wels weitervergeben.  

   Dieses Büro hat sich auf die Bedürfnisse von Gemeinden spezialisiert.

* Es hat den niedrigsten Preis.

* Es bietet die größtmögliche Flexibilität im Vorfeld (bis zur Entscheidungsfindung).

* Für Änderungen während der detaillierten Durchplanung sind klare Preise enthalten.

* Für die Aufgabe während der Bauausführung ist eine klare Regelung vorgesehen.

 

Um die Planungsarbeiten nicht zu verzögern, ist es unbedingt erforderlich diesen Ziviltechnikerwerkvertrag abzuschließen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Ziviltechnikerwerkvertrag mit dem Ziviltechniker DI. Kleiner, welcher mit der Fa. Westhauser zusammenarbeitet, zu genehmigen. Ggst. Ziviltechnikerwerkvertrag wurde den Fraktionen bereits zur Kenntnis gebracht. Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

 

GR. Ernst Hintermayr spricht sich ebenfalls für die Vergabe an den Ziviltechniker Dipl.Ing. W. Westhausser bzw. DI. Kleiner aus, ebenso GR. Günter Ortner.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderäte angenommen. Die Abstimmung

            erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 7.)    Behandlung eines Einspruches betreffend Aufschließungsbeitrag.

 

Die Marktgemeinde Riedau hat im Dezember 1999 erstmals die Aufschließungsbeiträge für Wasser, Kanal und Straßen vorgeschrieben. Zum damaligen Zeitpunkt war Riedau eine der ersten Gemeinden in Oberösterreich, die diese Bescheide an die Grundbesitzer ausstellte, erklärt der Vorsitzende.

 

Herr Strasser Otmar, wohnhaft in Dorf/Pram, Großreiting 15, hat gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 16.12.1999 betreffend die Vorschreibung des Verkehrsflächenbeitrages Einspruch erhoben. Er begründet dies damit, dass er gegenüber einem anderen Grundbesitzer, welcher noch keine bzw. weniger Anzahlung geleistet hat, stark benachteiligt ist und dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird.

Grundsätzlich hatte Herr Strasser recht, nur war es der Gemeinde Riedau aufgrund der landesgesetzlichen Vorschriften nicht möglich, einen anderen Bescheid zu erlassen, erklärt der Bürgermeister.

Das Land OÖ. wurde auf diesen Fehler hingewiesen und es erfolgte nun eine Änderung  des Raumordnungsgesetzes (25.7.2000, Nr. 60/2000). Aufgrund dieser Änderung ist es jetzt möglich, dass eine Gleichbehandlung erfolgt.

 

Beispiel

Bisherige Berechnung für Herrn Strasser:

            Verkehrsflächenbeitrag                     89.397,00

            abzüglich bereits bezahlt                -18.415,84

                                                70.981,16

            - 60 %                                   -42.588,70

            zu zahlender Betrag                      28.392,46

 

neue Berechnung für Herrn Strasser:

 

            Verkehrsflächenbeitrag                     89.397,00

            - 60 %                                   -53.638,20

                                                35.758,80

            abzüglich bereits bezahlt                -18.415,84

            zu zahlender Betrag                      17.342,96

 

Der Gemeinderat hat den Einspruch von Herrn Strasser zu behandeln. Wird dem Einspruch stattgegeben, so ist der Erstbescheid aufzuheben.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, dem Einspruch stattzugeben und den Erstbescheid aufzuheben.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand. Der Bürgermeister

            ist befangen und stimmt nicht mit.

 

 

 

TOP. 8.)    Kindergarten Riedau; Behandlung der Ansuchen um

            finanzielle Unterstützung.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass die Leitung des Kindergartens Riedau zwei Ansuchen um finanzielle Förderungen gestellt hat. Diese beiden Ansuchen werden von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.

 

Im ersten Ansuchen wird um Kostenschuss für die Leitung des Kindergartens ersucht.

Der Mindestsubventionsbeitrag der Gemeinden lt. Caritas beträgt S 50.000,00 pro Gruppe bzw. S 2.500,00 pro Kind. Es wird ersucht, den Subventionsbetrag von S 120.000,00 auf S 150.000,00 zu erhöhen. Im Voranschlag 2000 sind bereits S 150.000,00 veranschlagt, erklärt der Vorsitzende.

 

Im zweiten Ansuchen wird um finanzielle Unterstützung für die vorgenommene Wärmeisolierung der Fassade ersucht. Der Gesamtbetrag der Sanierung beläuft sich S 382.921,00.

 

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt folgenden Antrag für eine Förderung:

 

Vorschlag für eine Förderung:

Jahresförderung                    S 150.000,00

Farbkostenbeitrag                  S     2.500,00

Beitrag für Wärmeisolierung        S     6.000,00

 

Frau GV. Anna Wolschlager ist mit diesen Förderungsbeträgen einverstanden. Sie stellt jedoch noch die Frage, ob sich der Kindergarten vor Durchführung der Arbeiten mit dem Gemeindeamt in Verbindung gesetzt hat. Ein gemeindeeigener Kindergarten würde wesentlich mehr Kosten verursachen. Das ist allen bewusst. Störend ist jedoch, dass sich die  Subvention jedes Jahr erhöht. Letztes Jahr waren es z.B. noch S 120.000,00.

 

GR. Günter Ortner erklärt, dass ihn die Vorgangsweise des Kindergartens stört. Die laufende Förderung ist kein Problem. Seit einem Jahr beschäftigt sich der Bauausschuss sowie der Ausschuss der Dorferneuerung mit der Marktplatzgestaltung und den Fassaden. Der Kindergarten hat diesbezüglich nie das Gespräch gesucht und die Arbeiten ohne Abstimmung mit der Gemeinde vorgenommen. Dies findet er nicht für richtig.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass es keine Vorgesprächen dazu gegeben hat. Es wurde lediglich in den Befärbelungsplan Einsicht genommen. Wenn ein anderer Hausbesitzer am Marktplatz eine Wärmeisolierung anbringt, kommt er auch erst mit der Rechnung zur Gemeinde und stellt die Frage bezüglich einer Förderung.

 

Nach Beendigung der Beratung wird über den Antrag des Vizebürgermeisters abgestimmt.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 9.)    Bestellung einer EDV-Ausstattung für die Hauptschule sowie

            für das Marktgemeindeamt.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass für die Hauptschule Riedau sowie für das Gemeindeamt eine neue EDV-Anlage angeschafft werden muss. Es erfolgt eine Angebotsausschreibung, zu der sieben Firmen eingeladen wurden. Bekanntlich wird in der Hauptschule ab diesem Schuljahr mit dem Schwerpunkt Informatik unterrichtet und deshalb muss zusätzlich ein EDV-Raum eingerichtet werden. Um keine Zeit zu verlieren, wurde diese Angelegenheit im Gemeindevorstand vorberaten und der Vorstand war damit einverstanden, den Auftrag an den Billigstbieter, die Fa. Inntech aus Braunau, zu vergeben. Der Gemeinderatsbeschluss sollte nachgeholt werden. An diese Firma ist auch das Auftragsschreiben für die letzte EDV-Ausstattung ergangen. Es wurde vereinbart, dass die Hardware in den ersten beiden Augustwochen geliefert wird, damit die Lehrer genügend Zeit haben um die Installationsarbeiten durchzuführen.

Da die Firma INNTECH nach dreiwöchiger Lieferverzögerung die EDV-Ausstattung immer noch nicht geliefert hatte, konnte der Inhaber der Firma INNTECH nach mehreren erfolglosen Versuchen doch noch telefonisch kontaktiert werden. Herr Angsüsser erklärte darauf Herrn Waldenberger, dass die Lieferung der beiden Anlagen nur bei sofortiger Anzahlung von 2/3 des Rechnungsbetrages erfolgen könnte. Er hätte auf Grund eines weiteren Auftrages vorübergehend Finanzierungsprobleme. Seine Hausbank würde ihm derzeit keinen Wareneinkauf finanzieren. Ansonsten könnte die Lieferung erst Ende September erfolgen. Daraufhin fand ein Gespräch zwischen Herrn Angsüsser, dem Bürgermeister und der Hausbank statt. Dieses Gespräch brachte keine Einigung, da der Hausbank von Herrn Angsüsser der zu erwartende Umsatz zu gering ist. Da seitens der Hausbank und auch der Marktgemeinde Bedenken bestanden, wurde in Absrpche mit den Fraktionsführern beschlossen, den Auftrag an eine andere Firma zu vergeben. Herrn Angsüsser wurde darüber in Kenntnis gesetzt und war auch damit einverstanden.

Bei der Ausschreibung im August ging die Firma Heissbauer aus Ried i.I. als Zweitbieter hervor. Es wurde daher sofort mit dieser Firma Kontakt aufgenommen und bei den neuerlichen Verhandlungen konnte noch ein 3 %iger Abzug zum bisherigen Angebot erreicht werden. Ebenso wurden noch Rechenfehler im Erstangebot festgestellt. Die Bestellung bei der Fa. Heißbauer wurde ebenfalls in mit den Fraktionsführern abgesprochen.

 

In der Hauptschule stehen nun zwei vollausgestattete EDV-Räume zur Verfügung. Die “alten” PCs der Gemeinde (6 Stück) werden an die Hauptschule weitergegeben. Diese EDV-Räume sollen in Zukunft in Verbindung mit den Lehrkräften der Hauptschule auch für die Erwachsenenbildung eingesetzt werden. Dies ist zum Teil auch jetzt schon geschehen.

 

Auch GV. Franz Schabetsberger spricht sich für die Neuanschaffung der EDV Anlagen bei der Hauptschule und beim Gemeindeamt aus und stellt den Antrag auf Genehmigung. mit folgenden Auftragssumme:

Auftragsvergabe an die Firma Heissbauer

Hauptschule Riedau

      NETTOSUMME                               S  284.521,33

      + 20 % MWSt                              S    56.904,26

      GESAMTSUMME BRUTTO                                   S  341.425,59

      - 3 % Skonto                                   S    10.242,76

      GESAMTAUFTRAGSSUMME                                  S  331.182,83

 

Gemeindeamt Riedau

      NETTOSUMME                               S  144.910,00

      + 20 % MWSt                              S    28.982,00

      GESAMTSUMME BRUTTO                                   S  173.892,00

      - 3 % Skonto                                   S     5.216,76

      GESAMTAUFTRAGSSUMME                                  S  168.675,24

 

 In nächster Zeit sollen Richtlinien für die Nutzung der EDV-Anlage in der Hauptschule für die Erwachsenenbildung erarbeitet werden, so GV. Schabetsberger.

 

 

GR. Ernst Hintermayr ist ebenfalls für die Neuanschaffung der EDV-Anlagen.

 

 

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 10.)   Genehmigung einer Leasingfinanzierung für die EDV-Anlage

            der Hauptschule.

 

Im Schuljahr 2000/2001 wird an der Hauptschule mit dem Schwerpunkt Informatik unterrichtet, erklärt der Bürgermeister. Aus diesem Grund ist der Ankauf zusätzlicher EDV-Geräte erforderlich und der Beschluss dazu wurde gerade beim vorangegangenen TOP. gefasst.

In diesem Schuljahr werden 19 schulsprengelfremde Schüler die Hauptschule Riedau besuchen. Um eine gerechtere Aufteilung der Kosten auf alle Gemeinden (Riedau, Dorf/Pram, Zell/Pram + 19 Einzelumschulungen v. Andorf, Enzenkirchen, Schärding, Sigharting, Taiskirchen) zu erreichen, wird eine Leasingfinanzierung mit einer Laufzeit von 36 Monaten angestrebt.

 

Leasingobjekt: EDV-Anlage für Hauptschule Riedau

Kaufpreis S 331.183,00 inkl. MWSt, Laufzeit 36 Monate

Angebot Raiffeisenbank Riedau (Impuls-Leasing) S 9.777,76 inkl. MWSt

Angebot Immorent Sparkasse (Immorent AG)       S 9.810,12 inkl. MWSt (Wertsicherungsklausel)

Bei beiden Angeboten ist eine einmalige Vertragsgebühr (FA.f.Gebühren u.Verkehrssteuern) zu entrichten.

 

9.777,76 x 36 = 351.999,36= +6,28 %

9.810,12 x 36 = 353.164,32 = +6,63 %

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, den Zuschlag der Raiffeisenbank Riedau zu geben und den ggst.  Leasingvertrag zu genehmigen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 11.)   Errichtung eines Löschwasserbehälters in Stieredt; Vergabe

            der Bauarbeiten.

 

Der Gemeinderat hat am 27.4.2000 den Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Löschwasserbehälters in Stieredt gefaßt, erklärt der Vorsitzende. Dies wurde dem Landes-Feuerwehrkommando OÖ. mitgeteilt und mit Herrn OBR. Kastner wurde bezüglich der Ausschreibung der Bauarbeiten gesprochen. Herr OBR. Kastner hat folgendes telefonisch mitgeteilt:

Bei der Ausschreibung des Löschwasserbehälters Bayrisch-Habach im Jahr 1999 war die
Fa. Ornetsmüller aus Sigharting Billigstbieter. Es wäre möglich, da der Behälter in Bayrisch-Habach nun dicht ist, an die Fa. Ornetsmüller einen Anschlussauftrag zu den gleichen Konditionen zu erteilen. Eine schriftliche Erklärung über die Preisbindung und Einhaltung der Bau- und Subventionsrichtlinien ist dazu aber von der Fa. Ornetsmüller erforderlich.

 

Es wurde daraufhin mit der Fa. Ornetsmüller Kontakt aufgenommen. Die Fa. Ornetsmüller verlangte ursprünglich eine 6 %ige Indexsteigerung. Von Frau Arch. Lassy wurde der Baukostenindex angefordert, dieser beträgt von April 1999 bis Juni 2000 4,42 %. Die Verhandlungen haben ergeben, dass nun die Fa. Ornetsmüller (lt. Schreiben vom 23.8.2000) mit einer Anpassung von 4,42 % einverstanden ist. Eine Vergabe an die Fa. Ornetsmüller ist daher zu befürworten.

 

GV. Franz Stiglmayr stellt den Antrag, die Arbeiten für die Errichtung des Löschwasserbehälters in Stieredt an die Firma Ornetsmüller aus Sigharting mit einem Gesamtbetrag von S 211.980,43 zu vergeben.

 

GR. Rudolf Hosner erklärt, dass der Löschwasserbehälter in Stieredt sehr wichtig ist. Bei Löscharbeiten hat es immer Probleme mit dem Wasser gegeben und zwar wegen der langen Wasserbeförderung vom Weiher in Wiesing. Wichtig ist,  dass der  Löschwasserbehälter dicht ist und die Anschlüsse richtig angeordnet sind.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 12.)   Versteigerung des Wohnhauses Vormarkt 1; Beratung und

            Beschlussfassung über die weitere Vorgangsweise.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Ehegatten Hamit und Feride Özcelik Besitzer der Liegenschaft Vormarkt 1 sind. Diese Liegenschaft wurde versteigert. Dabei hat der Sohn der Ehegatten Özcelik hat alle anderen Mitbewerber ausgeboten und das Haus ersteigert. Da es sich um einen ausländischen Besitzer handelt, muss dazu die Genehmigung durch die Grundverkehrskommission eingeholt werden. Dagegen hat er als Bürgermeister der Marktgemeinde Einspruch erhoben, berichtet der Vorsitzende. Dem Einspruch wurde stattgegeben. Anschließend hat die Marktgemeinde Riedau eine Negativbestätigung, welche innerhalb kurzer Frist zu beantragen war, ausgestellt bekommen. Dadurch sollte verhindert werden, dass das Objekt automatisch an den Sohn übergeht, wenn keine Negativbestätigung beantragt wird. Diese Vorgehensweise wurde im Vorstand besprochen. Die Marktgemeinde hat nun als einziger Interessent die Möglichkeit das Objekt zu ersteigern. Auch die Raiffeisenbank Taufkirchen/Pr. hätte Interesse an der Liegenschaft gezeigt, da aber keine Negativbestätigung beantragt wurde, haben sie keinen Anspruch mehr mitzusteigern. Ersteigert aber nun die Marktgemeinde Riedau das Gebäude nicht, bekommt es der Sohn der Ehegatten Özcelik zugesprochen. Der Ausrufungspreis beträgt S 1,147.000,000.

Im Gemeindevorstand wurde diese Angelegenheit beraten und überlegt, ob die Marktgemeinde Riedau das Gebäude ersteigern soll und anschließend Wohnungen einbauen läßt. Es hat deshalb bereits eine Besichtigung durch die Fa. ABH Generalplanung, Andorf, gegeben. Die Umbaumaßnahmen wurde auf ca. S 3,5 Mio. geschätzt. Die Miete für die Wohnungen soll aber nicht mehr als S 4.000,00 betragen. Die ISG hat kein Interesse dieses Gebäude zu übernehmen. Auch mit der Realtreuhand wurde darüber gesprochen.

Die Raika Taufkirchen/Pram hat immer noch Interesse an dem Gebäude. Sie möchte, dass die Gemeinde das Objekt ersteigert und an die Raika weitergibt.  Das Problem für die Raika Taufkirchen/Pr. besteht eben darin, dass sie nicht mehr mitsteigern dürfen. Die Marktgemeinde Riedau hat nun die Möglichkeit festzulegen, wer diese Liegenschaft und vor allem zu welchen Bedingungen bekommt.

 

Es gibt daher drei Möglichkeiten:

selber kaufen, sanieren und vermieten, eventuell mit Realtreuhand.

kaufen und an die Raika Taufkirchen/Pram zu bestimmten Bedingungen weiterverkaufen

kaufen und Weiterverkauf an einen interessierten Gewerbetreibenden.

 

Den Namen des Gewerbetreibenden, der Interesse an dieser Liegenschaft hat, will der Bürgermeister zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht nennen.

 

Der Bürgermeister ersucht abschließend um Genehmigung folgenden Antrages:

 

Die Marktgemeinde Riedau nimmt an der Versteigerung der Liegenschaft Vormarkt 1, EZ. 1, KG. Vormarkt-Riedau, am 21.9.2000 teil, wenn der Weiterverkauf des Objektes an Dritte gesichert ist.

Die finanziellen Mittel dafür werden derart aufgebracht, dass der "Dritte" Darlehensgeber für die Marktgemeinde Riedau ist, z.B. BauTreuHand. Der Bürgermeister ist berechtigt, das Objekt mit der Versteigerungssumme von S 1,147.200,-- zu steigern und das Vadium von 10 % des Schätzwertes zu erlegen. Sollte bis zum Versteigerungstermin eine grundlegende Änderung eintreten bzw. erlangt die Gemeinde neue Erkenntnisse, welche eine Ersteigerung nicht rechtfertigen würde (z.B. Einbau von Wohnungen ist aufgrund des schlechten Zustandes des Objektes wirtschaftlich nicht vertretbar, Weiterverkauf des Objektes an einen geeigneten Käufer ist nicht gesichert, Mietverträge können nicht aufgelöst werden usw.), so soll der Gemeindevorstand bezüglich Teilnahme an der Versteigerung kurzfristig eine Entscheidung treffen. Ein Gemeinderatsbeschluss über den Weiterverkauf an den Dritten wird nachgeholt.

Der Bürgermeister gibt noch zusätzliche Information:

Auskunft vom 31.8.2000, Fa. ABH, Hr. Kumpfmüller:

Kosten für Umbau 3,5 Mio Schilling

 

Auskunft Bezirksgericht Raab, Hr. Reiter, 31.8.2000:

Sobald die Versteigerungsbedingungen erfüllt sind (bezahlt), dann kann eine zwangsweise Räumung beantragt werden (Özcelik Hamit). In der Regel fordert der Betreiber den Vorbesitzer auf das Objekt zu räumen; sollte er dem nicht Folge leisten, wird eine gerichtliche Räumung beantragt. Mietverträge zu lösen ist schwieriger.

 

Auskunft HR. DI. Danninger, Amt der OÖ. Landesregierung (Dorf- und Stadterneuerung), 31.8.2000:

Jedes Gebäude im Eigentum der Gemeinde steht automatisch unter Denkmalschutz.

 

GV. Franz Stiglmayr erklärt, dass er mit dem interessierten Gewerbetreibenden gesprochen hat. Dieser hat ihm heute erklärt, dass sein Interesse nach wie vor besteht. Der Einbau von Wohnungen im Obergeschoss wäre geplant.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

TOP. 13.)   Festsetzung eines neuen Verkaufspreises für das Heimatbuch Riedau.

 

Derzeit wird ein Riedauer Heimatbuch um S 410,00 verkauft, erklärt der Bürgermeister. Das Heimatbuch wurde im Jahr 1991 gedruckt und es sind derzeit noch immer 270 Stück vorhanden. Es ist zu überlegen, ob der Preis reduziert werden soll, damit die restlichen Bücher besser verkauft werden können.

 

Vorschlag des Gemeindevorstandes:

Preis S 140,00 bzw. 10 Euro

 

Im Jahr 1999 hat man nur vier Bücher an private Personen verkauft, ein Buch hat der Bürgermeister verschenkt (Verfügungsmittel).

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Verkaufspreis für das Heimatbuch mit S 140,00 festzulegen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 14.)   Löschung eines Vor- und Wiederkaufsrechtes in Pomedt.

 

Der Bürgermeister bringt die vorliegende Löschungserklärung vollinhaltlich wie folgt zur Kenntnis:

 

VERZICHTS- und

LÖSCHUNGSERKLÄRUNG

 

Ob der Alfred Müller, geb. 05.02.1965, gehörigen Liegenschaft EZ 310 Grundbuch 48129 Riedau ist in C LNR 2 a ein Wiederkaufsrecht und in C LNR 3 a ein Vorkaufsrecht zugunsten der Marktgemeinde Riedau einverleibt.

 

Die Marktgemeinde Riedau verzichtet hiermit auf dieses Wiederkaufs- und Vorkaufsrecht und erteilt ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung zur Einverleibung der Löschung des in C LNR 2 a einverleibten Wiederkaufsrechtes und in C LNR 3 a einverleibten Vorkaufsrechtes, ohne ihr weiteres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

 

Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam. Ggst. Löschungserklärung wurde in der Gemeinderatssitzung vom 31.08.2000 genehmigt.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass es sich hier um die Liegenschaft Pomedt 49 handelt. Nachdem die Gemeinde keinerlei Interesse an einem Vor- und Wiederkaufsrecht hat, stellt er den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Löschungserklärung zu genehmigen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 15.)   Genehmigung neuer Förderungsrichtlinien für die Teilnahme

            an Schulveranstaltungen.

 

Zuletzt hat der Gemeinderat Förderungsrichtlinien für "Schikursunterstützungen" am 31.5.1990 beschlossen, gibt der Vorsitzende bekannt. Eine Schikursunterstützung wird wurde bisher genehmigt, wenn das netto Familieneinkommen bei Vorhandensein von

1 Kind            S 11.500,00

2 Kindern         S 13.500,00

3 Kindern         S 16.000,00

+ jedes weitere Kind S 2.500,-- nicht übersteigt. Wenn zwei Kinder am Schikurs teilnehmen, erhöht sich die Einkommensgrenze um 20 %. Förderungsbetrag S 600,00, berichtet der Vorsitzende.

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit bereits beraten und es werden folgende Richtlinien zur Diskussion gestellt:

 

Das Familien-Nettoeinkommen der bestehenden Förderungsart soll angehoben werden. Eine Erhöhung des Förderungsbetrages von derzeit S 600,00 soll nicht erfolgen, da man zum jetzigen Zeitpunkt auch eine Förderung des Landes bekommen kann.

 

Eine Schulveranstaltung wird genehmigt, wenn das netto Familieneinkommen bei Vorhandensein von

1 Kind            S 14.000,--

2 Kindern         S 17.000,--

3 Kindern         S 20.000,--

+ jedes weitere Kind S 3.000,-- nicht übersteigt. Wenn zwei Kinder an einer Schulveranstaltung teilnehmen, erhöht sich die Einkommensgrenze um 20 %. Förderungsbetrag S 600,00. Als “Kind” gilt, wenn dafür Familienbeihilfe bezogen wird.

Familieneinkommen: Als Familieneinkommen im Sinne dieser Richtlinien gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte der Eltern bzw. Elternteiles und dessen Lebensgefährten. Als Einkünfte sind allenfalls hinzuzurechnen: Wohnbeihilfe, Arbeitslosengeld, Karenzgeld.

Nicht hinzuzurechnen sind: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Blindenbeihilfe, Einkommen der Kinder (Lehrlingsentschädigungen)

 

GV. Anna Wolschlager stellt den Antrag, die neuen Förderungsrichtlinien zu genehmigen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 16.)   Behandlung eines Ansuchens um Genehmigung einer Gemeinde-

            förderung für den Einbau energiesparender Bauweise und Einbau

            einer Solaranlage.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt das Ansuchen von Herrn Paul Bauer und Frau Claudia Auer vollinhaltlich zur Kenntnis. In einer der letzten Gemeinderatssitzung wurden die diesbezüglichen Förderungsrichtlinien bereits beschlossen.

Die vorgelegten Rechnung für den Einbau der Solaranlage sind älter als zum Stichtag 01.01.2000. Es werden aber noch neue Rechnung vorgelegt, da die Arbeiten noch nicht zur Gänze abgeschlossen sind.

Der Förderungsbetrag für energiesparende wird, lt. Förderungsrichtlinien, erst nach Vorlage von neuen Rechnungen und nach Bezug des Wohnhauses ausbezahlt. Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Ansuchen stattzugeben und die Förderung in Höhe von S 5.000,00 für den Einbau der Solaranlage nach Vorlage neuer Rechnungen  und von S 6.000,00 für energiesparende Bauweise nach Bezug des Wohnhauses zu genehmigen.

 

Damit sind auch die anderen Gemeinderatsmitglieder einverstanden.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 17.)   Marktplatzgestaltung; Beratung über weitere Vorgangsweise.

 

Der Bürgermeister bringt das Schreiben des Arbeitskreises Bauen, Wohnen und Raumordnung vollinhaltlich zur Kenntnis. Darin schlägt der Arbeitskreis vor, zur Auswahl eines geeigneten Planers für die neue Marktplatzgestaltung drei Architekten mit dem Auftrag zur Erstellung eines Grobkonzeptes zu betrauen und zwar

Frau Dipl.Ing. Helga Lassy, Linz

Herrn Dipl.Ing. Schrattenecker, Wien und

Herrn Dipl.Ing. Schwak, Altheim.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass heute ein Gespräch mit dem Leiter der Abteilung Dorfentwicklung, Herrn Dipl.Ing. Danninger, stattgefunden hat. Herr Dipl.Ing. Danninger erklärte dazu, dass ein Architekt für eine Marktplatzgestaltung nur im Zuge eines Architektenwettbewerbes ausgewählt werden kann. In das Wettbewerbskomitee kann die Gemeinde ein Mitglied entsenden. Wer aus diesem Architektenwettbewerb als Sieger hervorgeht, muss von der Gemeinde als Planer akzeptiert werden. Die Kosten für einen solchen Wettbewerb belaufen sich auf geschätzte  S 200.000,00. Das Problem ist, sollten sich die Architekten untereinander absprechen und es hört ein weiterer Architekt davon, ist dies strafbar. Frau Dipl.Ing. Lassy hat diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht. Er würde dafür plädieren, dass diese Angelegenheit dem Bauausschuss übertragen wird.

Bei der Besprechung mit Herrn DI Danninger hat er auch angeschnitten, ob eine Ortsbildmesse in Riedau denkbar wäre. Herr DI Danninger hat dazu erklärt, dass dies schon 2005 möglich wäre. Der Vorteil einer Ortsbildmesse liegt auf der Hand. Dafür werden nämlich vom Land großzügig Landesmittel zur Verfügung gestellt. 2005 ist natürlich für Riedau sehr knapp. Der Bahnhofsumbau wäre lt. Herrn Dipl.Ing. Danninger in Bezug auf die Ortsbildmesse 2005 kein Problem.

 

GR. Günter Ortner schlägt vor, dass in einer gemeinsamen Sitzung von Bauausschuss und Arbeitskreis Bauen, Wohnen und Raumordnung diese Angelegenheit nochmals erarbeitet wird.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt abschließend, dass er bei der Ortsbildmesse in Zwettl an der Rodl mit Frau DI Lassy darüber sprechen wird. Vielleicht wäre es möglich, dass die beiden Architekten Lassy und Schwak zusammenarbeiten könnten. Er bedankt sich auf jeden Fall beim Arbeitskreis für die bisher geleistete Arbeit. Das Gespräch mit Frau DI Lassy soll abgewartet werden.

 

GR. Ulrike Reisinger erklärt, dass ihre Fraktion generell mit dem Thema Marktplatzgestaltung Probleme hat. Dies kostet viel Geld und es gibt sicherlich wichtigere Projekte.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass man nicht befürchten muss, dass der gesamte Marktplatz umgerissen wird. Jene, die im Arbeitskreis tätig sind, wissen das.

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 18.)   Änderung des Dienstpostenplanes.

 

Der bestehende Dienstpostenplan des Marktgemeindeamtes Riedau soll abgeändert bzw. richtiggestellt werden, berichtet der Bürgermeister. Aus folgenden Gründen ist eine Berichtigung erforderlich:

Der Gemeinderat hat 1998 die Änderung des Dienstpostenplanes betreffend Schaffung einer weiteren VB IIp5 Stelle im Hallen- und Freibad beschlossen. Diese Änderung wurde vom Amt der OÖ. Landesregierung genehmigt, im Genehmigungsschreiben scheint nun aber für das Hallen- und Freibad immer nur ein VB IIp5 Posten auf. Im Hallen- und Freibad gibt es aber fünf Beschäftigte. Ein weiterer Grund für die Änderung ist die Aufwertung einer VB II p3-Stelle in p2. Der Gemeindearbeiter Herbert Wölfleder soll in VB IIp2 überstellt werden, da die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Der Bürgermeister ersucht Frau AL Gehmaier den im Entwurf geänderten Dienstposten zur Kenntnis zu bringen:

 

Allgemeine Verwaltung        1 B II-VI               Gehmaier

                             1 C I-IV/N2 Laufbahn    Pimingsdorfer

                             1 C I-IV                Waldenberger

                             1 VB I/c                Tiefenthaler

                              2 VB I/d                Schärfl/frei

 

Handwerklicher Dienst        1 VB II p 2             Wölfleder

                             1 VB II p 3             Jebinger

                             1 VB II p 4             Brunner

 

Volksschule                  1 VB II p 5             Bandstetter

 

Hauptschule                  1 VB II p 3             Reisinger

                             2 VB II p 5             Reisinger, Tiefenthaler

 

Schülerausspeisung           2 VB II p 4             Berger, Ziegler

 

Frei- und Hallenbad                2 VB II p 3             Stadler, Süss

                             3 VB II p 5             Ebner, Rosenb., Anzengr.

 

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Dienstpostenplan zu genehmigen und bittet um Wortmeldungen.

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, erfolgt die Abstimmung.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 19.)   Bestellung einer Koordinatorin für die Bediensteten der

            Marktgemeinde Riedau.

 

Gemäß § 30 Abs. 1 i.V. m. § 39 Abs. 2, OÖ. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. 63/1999, hat der Gemeinderat in Gemeinden, die fünf oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigt, zu beschließen, dass für die im § 1 Abs. 1 genannten Bediensteten (Gemeindebeamtinnen und Vertragsbediensteten) eine oder mehrere Koordinatorinnen zu bestellen sind, erklärt der Bürgermeister. § 30 regelt, dass in Gemeinden, die fünf oder mehr Dienstnehmerinnen beschäftigt, der Gemeinderat zu beschließen hat, dass für die im § 1 Abs. 1 genannten Bediensteten eine oder mehrere Koordinatorinnen zu bestellen sind.

Die Koordinatorin ist mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung auf Vorschlag des Gemeinderates vom Bürgermeister für eine sechsjährige Funktionsdauer zu bestellen.

Die Koordinatorin hat sich mit den die Gleichbehandlung und Frauenförderung in ihrem Wirkungsbereich betreffenden Fragen zu befassen. Sie hat im besonderen Anfragen, Wünsche, Beschwerden, Anzeigen oder Anregungen einzelnen Bediensteten, die die Gleichbehandlung betreffen, entgegenzunehmen und diese Personen zu beraten und zu unterstützen.

Die Tätigkeit als Koordinatorin ist ein unbesoldetes Ehrenamt, das neben den Berufspflichten und möglichst ohne Beeinträchtigung des Dienstbetriebes auszuüben ist.

Die Koordinatorin darf in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht beschränkt werden und aus diesem Grund nicht benachteiligt werden. Aus dieser Tätigkeit darf ihr bei der Dienstbeurteilung und in der dienstlichen Laufbahn kein Nachteil erwachsen.

Soweit es die dienstlichen Erfordernisse erlauben, ist der Koordinatorin die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf den Gebieten der Gleichbehandlung und Frauenförderung zu ermöglichen.

 

Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Bestellung einer Koordinatorin fassen soll. Die Koordinatorin wird vom Bürgermeister bestellt, vorgesehen dafür ist Frau Tiefenthaler Silvia.

 

Beschluss:  Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

            Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 20.)   Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Ball der Oberösterreicher in Wien findet am 20. Jänner 2001 im Austria Center Vienna statt, erklärt der Bürgermeister. Dazu fand vergangenem Montag eine Versammlung statt, bei der auch der Kulturausschussobmann vertreten war. Geplant ist die Teilnahme der Marktmusikkapelle Riedau und der Faschingsgilde Riedau. Die Marktmusikkapelle Riedau wird mit drei anderen Musikkapellen konzertieren. Die Faschingsgilde gestaltet die Mitternachtseinlage mit. Die Marktgemeinde Andorf zählt zu den Hauptorganisatoren. Geplant ist die Anfahrt mit Bussen, die Busfahrt wird pro Person S 200,00 kosten. Die Zugfahrt hätte für jede Person S 350,00 gekostet. Die Firma Steegner aus Andorf übernimmt die Koordination. Voraussichtlich werden 1.500 Personen aus unserer Region mitfahren. Für die Gemeinde Riedau sind zwei Busse vorgesehen. Natürlich sollen auch die Gemeinderäte mitfahren. Er hat sich dafür eingesetzt, dass die Marktmusikkapelle Riedau und die Faschingsgilde auftreten können. Der Eintritt kostet S 280,00 im Vorverkauf und an der Abendkasse S 350,00.

 

Die Rotbuche im Marktbereich wurde mit Gurten gesichert.

Die aufgestellten Verkehrszeichen bei der Dorferkreuzung, die die Einsicht in die Kreuzung wesentlich beeinträchtigen, werden laut Angabe des Straßenmeisters in den nächsten Tagen versetzt.

 

Von LR. Erich Haider wurde mitgeteilt, dass für den Verkehrsteiler in Vormarkt S 64.000,00 überwiesen werden.

 

Die Liegenschaft Kroiß in Ottenedt wird wieder einmal gesäubert. Die Gemeinde stellt einen Anhänger zur Verfügung. Die Kosten für den Anhänger trägt die Gemeinde. Aufladen und Transportkosten sind jedoch Sache der Ehegatten Kroiß.

 

Für den Gemeindeausflug ist noch zu klären, wo der Abschluss erfolgen soll. Entweder in Riedau oder kurz vorher. Die Kosten für die Halbpension wird im Bus kassiert.

 

 

 

TOP. 21.)   Allfälliges.

 

GR. Ortner ersucht, dass auf Grund der zahlreichen Wohnsuchenden in Riedau der Bau von Mietwohnungen forciert werden soll. Dafür könnte auch das Madlspergergrundstück herangezogen werden.

 

GR. Ernst Hintermayr weist darauf hin, dass die Biosäcke wieder nicht abgeholt wurden.

 

GV. Franz Schabetsberger ersucht bei der Ausfahrt der ISG-Wohnblöcke in Wildhag einen Verkehrsspiegel anzubringen. Weiters stellt er die Frage, ob der Kanal in Pomedt bereits besichtigt wurde. Die Grünstreifen in Achleiten sollen gemäht werden, entweder von den Anrainer oder von der Gemeinde. Mit den Anrainer ist diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Die Ausbesserung bei der Pflasterung in der Vormarktstrasse wurde heute bereits erledigt.

 

GR. Ulrike Reisinger erklärt, dass es beim Kontainerplatz zu großen Verunreinigung kommt. Vielleicht könnte man einen Pensionisten mit der laufenden Kontrolle und Reinigung beauftragen.

 

GR. Berta Scheuringer merkt an, dass in der Siedlung Achleiten wieder besonders schnell gefahren wird.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Kanal in Pomedt bereits besichtigt wurde. Es wurde dabei keine Verunreinigungen oder Mängel festgestellt.

 

GR. Herta Aigner vermutet, dass die bestehende Drainage in Pomedt, oberhalb ihrer Liegenschaft, in den Kanal eingezapft ist.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.06.2000 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.00 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: