Lfd.Nr. 31 Jahr 2000

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

Über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 16. November  2000.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Maria Weiretmaier

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Johann Leitner

05. GR. Herbert Leitner      17. GR. Franz Arthofer

06. GR. Gerhard Berghammer         18. GR. Ernst Hintermayr

07. GR. Berta Scheuringer          19. GR. Ulrike Gumpoltsberger

08. GR. Franz Köstlinger           20. GR. Harald Parzer

09. GR. Friedrich Raschhofer       21. GR. Manfred Fattinger

10. GV. Franz Schabetsberger       22.

11. GV. Anna Wolschlager           23.

12. GR. Günter Ortner        24.

13. GR. Rudolf Hosner        25.

14. GR. Anita Wolschlager

 

Ersatzmitglieder:

GR. Hermann Dick                   für         GR. Wolfgang Kraft

GR. Franz Wimmer                   für         GR. Franz Mitterhauser

GR. Karl Wagneder                  für         GR. Monika Tallier

GR. Herbert Aschauer               für         GV. Heinrich Ruhmanseder

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Wolfgang Kraft

GR. Franz Mitterhauser

GR. Monika Tallier

GV. Heinrich Ruhmanseder

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Katharina Gehmaier


Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 10.11.2000

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.08.2000 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Es werden vom Vorsitzenden zwei Dringlichkeitsanträge eingebracht:

1. Vorsteuerabzug beim Neubau der Leichenhalle; Berufungsentscheidung der

    Finanzlandesdirektion.

2. Genehmigung der Verleihung eines Ehrenringes.

Es trifft eine Mitarbeiterin des Notars Dr. Franz Holzinger ein. Der Bürgermeister schlägt vor, TOP. 3.) vor TOP. 1.) zu behandeln und den Kaufvertrag sofort von den Mitgliedern des Gemeinderates unterfertigen zu lassen. Dies wird allgemein befürwortet.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Dringlichkeitsanträge vor Pkt. 15 sowie TOP. 3.) vor TOP 1.) zu behandeln. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

Tagesordnung:

 

1. Genehmigung des Finanzierungsplanes zum Bau der Musikschule.

2. Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
      a) Statiker

      b) Projektant für Elektroplanung und Heizung/Lüftung/Sanitär

      c) Bauphysiker und Raumaktustik

3. Genehmigung des Kaufvertrages mit der Fa. Leitz  betreffend das Objekt Vormarkt 1.

4. Genehmigung von Vereinsförderungen für das Jahr 2000.

5. Beratung und Beschlussfassung für den Winterdienst.

6. Änderung der Wassergebührenordnung

7. Änderung der Kanalgebührenordnung.

8. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

9. Marktplatzgestaltung; Beratung und Beschlussfassung bezüglich Vergabe von

     Planungsaufträgen.

10. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

11. Vergabe einer ISG-Wohnung im Wohnblock Riedau 25.

12. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

13. Änderung eines Darlehensvertrages.

14. Beschlussfassung für Übernahme der Kosten des Gemeindeausfluges.

Dringlichkeitsantrag: 15.Vorsteuerabzug beim Neubau der Leichenhalle; 

      Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion.

Dringlichkeitsantrag: 16. Genehmigung der Verleihung eines Ehrenringes.

17. Bericht des Bürgermeisters.

18. Allfälliges.

 

TOP. 3.) Genehmigung des Kaufvertrages mit der Fa. Leitz  betreffend das Objekt   

                 Vormarkt 1.

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat den Beschluss gefasst, das Objekt Vormarkt 1 zu ersteigern und sofort weiterzuverkaufen, erklärt der Bürgermeister. Die Gemeinde konnte sich mit der Fa. Leitz einigen, dass die Firma Leitz das Haus von der Gemeinde käuflich erwirbt. DasGebäude wurde teurer als der Ausrufungspreis ersteigert, dies wurde aber vorher mit der Fa. Leitz besprochen. Grund dafür war, dass ansonsten die Raika Taufkirchen/Pram nicht einverstanden gewesen wäre und sie hätte die Versteigerung eingestellt. Somit wäre es zu einer neuerlichen Versteigerung gekommen. Das Haus wurde um 1,3 Mio Schilling ersteigert und wird um 1,345.500,-- an die Fa. Leitz weiterverkauft. Der Aufpreis stellt die Grunderwerbssteuer, den auch die Gemeinde bezahlten muss, dar. Die Gemeinde hat einige Arbeitsstunden der Gemeindearbeiter investiert, damit das Objekt “besenrein” an die Fa. Leitz übergeben werden kann. Von Herrn Notar Dr. Franz Holzinger wurde ein Kaufvertrag vorbereitet, welcher bereits von Herrn Ing. Haslauer unterschrieben wurde. Der Kaufvertrag wird zur Kenntnis gebracht:

 

Kaufvertrag

geschlossen am heutigen Tage zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, als Verkäuferin einerseits, und der Firma “Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft” mit dem Sitz in 4752 Riedau, Vormarkt 80, als Käuferin andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau verkauft und übergibt und die Firma “Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft” kauf und übernimmt die der Ersteren allein gehörige Liegenschaft EZ. 1 KG. 48138 Vormarkt Riedau, bestehend aus den Grundstücken 53 Baufläche (begrünt), .13 Baufläche (Gebäude), mit dem darauf befindlichen Haus Vormarkt 1, und .41 Baufläche (Gebäude), im Gesamtausmaße von 12 a 23 m2, samt allem erd-, mauer-, niet- und nagelfesten, sowie allem sonstigen tatsächlichen und rechtlichen Zubehör, so wie diese Liegenschaft derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat bzw. zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war, zum einverständlich vereinbarten Kaufpreis von .....S 1,345.500,--.

in Worten: Schillinge einemilliondreihundertfünfundvierzigtausendfünfhundert, welcher bis längestens 14 Tage nach Rechtskraft dieses Vertrages, zinsenlos, nicht wertgesichert bar zu bezahlen oder auf ein von der Verkäuferin bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Kreditinstitut, spesen- und abgabenfrei, zu übweisen ist.

II.

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages wird von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlung ausdrücklich bewilligt:

in EZ 1 KG. 48138 Vormarkt Riedau:

die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Firma “Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft”.

III.

Die Übergabe und Übernahme des Vertragesobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem Tage vollzogen.

Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.

IV.

Für die bestimmte Beschaffenheit des Vertragesobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die lastenfreie Übergabe des Vertragsobjektes.

Eine allfällige Lastenfreistellung ist durch die Verkäuferin unverzüglich zu bewerkstelligen.

V.

Die Vertragsparteien erklären, dass sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.

VI.

Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages im Zusammenhang stehenden Kosten, Stempel, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer, hat die Käuferin zu tragen. Die Lastenfreistellungskosten hat die Verkäuferin zu tragen.

VII.

Die Parteien nehmen zur Kenntis, dass dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft und nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung eingehoben wird, verbüchert werden kann. Eine Ranganmerkung für die Veräußerung wird nicht vereinbart.

VIII.

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft abhängig:

a) von der Erteilung des Zuschlages an die Verkäuferin;

b) von der Lastenfreistellung;

c) von der Ausstellung einer Negativbestätigung oder von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.

Die Parteien erklären, im internen Verhältnis bereits durch die Unterfertigung an diesen Vertrag gebunden zu sein.

IX.

Die Parteien erklären an Eidesstatt, österreichische Staatsbürger und Deviseninländer zu sein.

X.

Die Käuferin erteilt dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

XI.

Dieser Vertrag wird in einem einzigen, der Käuferin gehörigen Original errichtet. Die Verkäuferin erhält eine beglaubigte Abschrift.

Riedau, am 26. September 2000

“Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft”

“Leitz-Verwaltungsgesellschaft m.b.H”

Haslauer e.h.

Schuster e.h.                                  S 180,-- Bundesstempel

Beurk.Reg.Zahl: 1028/2000

Die Echtheit der vorstehenden firmenmäßigen Fertigung der Herren Ingenieur Hermann Haslauer, Angestellter, Achleiten 183, 4752 Riedau, als Geschäftsführer, und Johann Schuster, Angestellter, 4755 Zell an der Pram 199, als Prokurist, beide für die Firma “Leitz-Verwaltungsgesellschaft m.b.H.”, diese als persönlich haftende Gesellschafterin der Firma “Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft” mit dem Sitz in 4752 Riedau, wird bestätigt. Auf Grund heute vorgenommener Einscihtnahme in das Firmenbuch des Landes- als Handelsgerichtes Ried im Innkreis bestätige ich gemäß Paragraph neunundachtzig a (§ 89 a) der Österreichischen Notariatsordnung, dass nach dem derzeitigen Stand des Registers die beiden Herren Ingenieur Hermann Haslauer, als Geschäftsführer, und Johann Schuster, als Prokurist, am heutigen Tage berechtigt sind, gemeinsam für die Firma “Leitz-Verwaltungsgesellschaft m.b.H.”, diese als persönlich haftende Gesellschafterin der Fa. “Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft” mit dem Sitz in 4752 Riedau, zu zeichnen.

Riedau, am sechsundzwanzigsten September zweitausend, (26.09.2000).

Dr. Franz Holzinger e.h.

 

 

Der Bürgermeister stellt den Kaufvertrag zur Diskussion.

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, stellt Bürgermeister Ing. Demmelbauer den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Kaufvertrag mit der Fa. Leitz zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.

 

Beschluss: Es wird dieser Antrag von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

Es erfolgt anschließend die Unterfertigung des Kaufvertrages vor der Vertreterin des Notariats.

 

 

 

TOP. 1. )Genehmigung des Finanzierungsplanes zum Bau der Musikschule.

 

 

 

Vom Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Gemeinden, wurde ein Finanzungsplan vorgelegt, welcher vom Gemeinderat zu genehmigen ist. Unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat einen der Finanzierungsdarstellung entsprechenden Finanzierungsplan beschließt, wird die Genehmigung gem. § 86 OÖ. GemO 1990 erteilt, teilt der Vorsitzende mit.

Es wurde nun aufgrund des Finanzierungsvorschlages folgender Finanzierungsplan erstellt, welcher vom Bürgermeister erklärt wird:

 

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass Herr Leitenmüller anlässlich der Vorsprache bei Herrn Landeshauptmann bekanntgegeben hat, dass in den nächsten Tagen von der Abt. Kultur S 3,000.000,-- überwiesen werden. Er stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan für den Bau der Musikschule zu genehmigen. Er stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass die Gemeinde in den letzten Wochen bezüglich finanzieller Unterstützungen dreimal nach Linz gefahren ist. Die § 86-Erklärung  wurde schon vorher erteilt. Er gibt im Namen der SPÖ-Fraktion die Zustimmung für diesen Finanzierungsplan.

GR. Hintermayr schließt sich dieser Meinung an und gibt auch die Zustimmung.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handerheben abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 2. )Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
      a) Statiker

      b) Projektant für Elektroplanung und Heizung/Lüftung/Sanitär

      c) Bauphysiker und Raumaktustik

 

 

Nachdem Ende Oktober vom Land das Schreiben bezüglich Bewilligung nach § 86 OÖ: GemO eingetroffen ist, wurde sofort mit Frau Architekt DI Lassy Kontakt aufgenommen, berichtet der Vorsitzende. Frau Architekt DI Lassy hat erklärt, dass als erster Schritt die Auswahl der Sonderfachleute zu erfolgen hat und zwar

1. Statiker

2. Projektant für Elektroplanung, Heizung/Lüftung/Sanitärinstallation

3. Bauphysiker und Raumaktusik.

Frau Architekt Lassy hat eine Liste mit je drei Sonderfachleuten zur Auswahl vorgelegt. Diese wurden vom Marktgemeindeamt Riedau zur Legung eines Anbotes, Abgabetermin 14.11.2000, eingeladen. Folgende Sonderfachleute wurden zur Anbotlegung eingeladen:

 

 

Statiker:

DI Helmut Schiebel, Tobersbergerweg 6, 4040 Linz

DI Josef Essel, Prechtlerstraße 8, 4710 Grieskirchen

DI R. Drack und DI F. Raffelsberger, Schwimmschulg. 3, 4600 Wels

 

 

Projektant für Elektroplanung und Heizung/Lüftung/Sanitär:

TB Ing. Otto Breg, Burgfriedfeldstraße 5, 5280 Braunau

TB Scharoplan, Rainerstraße 21, 4020 Linz

TB Ing. Franz Bauer, Holzing 10, 4775 Taufkirchen/Pram

 

 

Bauphysiker und Raumakustik:

Mag. Wolfgang Hebenstreit, Vorderbruck 30, 2770 Gutenstein

Mag. Dr. Günther Hedorfer, Buchenweg 3, 4081 Hartkirchen

TAS Schreiner, Emil-Rathenau-Straße 1, 4030 Linz

 

Die vorliegenden Angeboten wurden von Frau Arch. Lassy überprüft und das Ergebnis der Überprüfung wird vom Bürgermeister  wie folgt bekanntgegeben:

 

 

 

Der Vorsitzende teilt dazu mit, dass in der Aufstellung noch folgende Änderung zu bemerken ist. Das TB Bauer hat die Investitionskosten selbst hochgerechnet (672.000,--) und aufgrund dessen sein Honorar berechnet. Das Büro Lassy hat deshalb heute mit Herrn Bauer gesprochen und Herr Bauer hat ein weiteres Anbot mit den Investitionskosten, welche Frau Archit. Lassy als Grundlage genannt hat (920.000,--) , gestellt. Das TB Bauer ist aber auch mit  Nachtragsangebot mit S 92.112,-- Billigstbieter. Da nach der Investitionssumme abrechnet wird, kann das Honorar jedenfalls billiger werden.

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob über jeden einzelnen Sonderfachmann abgestimmt werden soll oder ob ein Antrag, welcher jeweils an den Billigstbieter vorsieht, genügt. Die Gemeinderäte sind sich einig, dass der Auftrag an den jeweiligen Billigstbieter vergeben werden soll. Der Bürgermeister stellt daher folgenden Antrag:

Die Arbeiten sollen an den jeweiligen Billigstbieter vergeben werden und zwar

a) Statikerleistungen an DI Essl & DI Schindelar, Grieskirchen

      Honorar excl. MWSt S  72.000,--

b) Elektro-, Sanitär- und Heizungstechnikplanung an TB Ing. Bauer, Taufkirchen/Pram

     Honorar excl. MWSt nach Investitionssumme, höchstens S 92.112,--

c) Bauphysik und Akustik an Mag. Wolfgang Hebenstreit, Gutenstein

     Honorar excl. MWSt Gesamtsumme S 28.000,--

 

GR. Ortner gibt zu bedenken, dass alleine für diese Projektierungen Kosten von rund S 200.000,-- anfallen. Er kann sich schwer vorstellen, dass in diesem Haus, dass ja bis zuletzt bewohnt war, z.B. große Elektroplanungen anfallen. Er stellt die Frage, welche Planungsarbeiten für das Büro Lassy übrigbleiben.

Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass das Büro Lassy die Gesamtplanung übernimmt. Die Abrechnung der Elektroinstalltionen muss aber dann z.B. das TB Bauer durchführen.

GR. Hintermayr ist für eine Vergabe an den jeweiligen Billigstbieter.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss:  Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 4.)  Genehmigung von Vereinsförderungen für das Jahr 2000.

 

 

Auch im heurigen Jahr ist wiederum ein Beschluss über die zusätzlichen Vereinsförderungen zu fassen, erklärt der Bürgermeister. Im vergangenem Jahr hat dieser TOP zwischen den Fraktionen zu Unstimmungkeiten und zum Teil auch zu berechtigter Kritik geführt und deshalb lässt er daher heuer über jeden Verein einzeln abstimmen. Es wurde eine Liste vorbereitet, welche mittels Overhead den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht wird. In dieser Liste sind die Vereine aufgelistet, die laufende Förderung, die Vereinsförderung des Jahres 1999 sowie die Rechnungshöhe der vorgelegten Kosten. Der Bürgermeister gibt jeweils die Daten bekannt und bittet um Wortmeldungen.

 

ATSV:

laufende Förderung S 4.400,--;

Förderung 1999 S 12.000,-- aufgrund sportlicher Erfolge;

vorgelegte Rechnung S 19.800,--

GV. Schabetsberger teilt mit, dass beim ATSV nur mehr Sportkegler sind und der Verein über keine Einnahmen mehr verfügen. Er stellt den Antrag, S 10.000,-- zu  genehmigen. Nächstes Jahr soll die laufende Vereinsförderung für diesen Verein erhöht werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, S 9.600,-- zu genehmigen, so wird wiederum der Betrag von insgesamt S 14.000,-- erreicht.

GR. Hintermayr und GR. Ortner stimmen.

Beschluss: Einstimmig werden S 9.600,-- genehmigt, Abstimmung durch Handzeichen.

 

Faschingsgilde:

laufende Förderung S 2.400,--

Förderung 1999 S 5.500,--

Der Bürgermeister berichtet, dass die Kostüme für die kommende Saison teilweise erneuert werden müssen. Er stellt den Antrag, dass der Verein die gleiche Förderung wie im Jahr 1999 erhalten soll, also zusätzlich S 3.100,--

GV. Schabetsberger betont, dass dieser Verein das Ansuchen verspätet eingebracht hat. Es soll nur heuer eine Ausnahme gemacht werden und das Ansuchen berücksichtigt werden, da heuer der Ball der Oberösterreicher in Wien stattfindet. Er stimmt dem Antrag zu.

Beschluss: Der Antrag auf zusätzliche Vereinsförderung von S 3.100,-- wird einstimmig

              durch Handerheben genehmigen.

 

Siedlerverein:

laufende Förderung S 2.400,--

Förderung 1999 S 6.000,--

vorliegende Rechnungen S 21.164,--

GR. Ortner berichtet über den Ankauf verschiedener Geräte und stellt den Antrag, zusätzlich S 3.600,-- zu genehmigen. GR. Hintermayr gibt die Zustimmung.

Der Bürgermeister lässt über den Antrag GR. Ortner durch Erheben der Hand abstimmen.

Beschluss: Der Antrag auf zusätzliche Förderung mit S 3.600,-- wird einstimmig genehmigt.

 

KOV und Schwarzes Kreuz:

Diese beiden Vereine werden gemeinsam behandelt.

KOV keine laufende Förderung

      Förderung 1999: S 1000,--

      vorgelegte Rechnungen: S 650,-- und S 2.600,-- f. Bewirtung

Schwarzes Kreuz keine laufende Förderung

      Förderung 1999: S 1.000,--

      vorgelegte Rechnung S 980,--

Der Vorsitzende ist der Meinung, dass bei diesen Vereinen ein “Anerkennungsbetrag”, nicht eine Vereinsförderung, in Höhe von je S 1.000,-- gewährt werden soll. Die Arbeit beider Vereine soll auf diese Weise  gewürdigt werden und beide Vereine brauchen keine Rechnungen vorlegen.

GV. Schabetsberger ist auch der Meinung, dass beiden Vereinen ein “Anerkennungsbetrag” gegebenen werden soll, da eine Förderung im Sinne der “Vereinsförderung” nicht ganz korrekt (Bewirtungskosten werden nicht anerkannt) ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem KOV und dem Schwarzen Kreuz einen  Anerkennungsbetrag von je S 1.000,-- zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Kinderfreunde:

laufende Förderung: keine

Förderung 1999: keine, es wurde im Vorjahr von ÖVP-FPÖ-Fraktion die Meinung vertreten, die Kinderfreunde sind ein politischer Verein;

vorgelegte Rechnungen S 14.000,--

Der Bürgermeister glaubt, dass der Verein nach wie vor ein politischer Verein ist. Er betont aber, dass die Kinderfreunde sehr wohl von der Gemeinde gefördert werden durch Hallen- und Freibadeintritte bei Veranstaltungen, kostenloser Spieleverleih  der Bücherei etc.

GR. Schabetsberger beantragt, dem Verein S 3.000,-- zu genehmigen. Der Verein hat Ausgaben von S 14.000,-- belegt und rund 12 Veranstaltungen im Jahr. Dass die Kinderfreunde ein politischer Verein ist, das sieht so die ÖVP-Fraktion. Er sieht die Kinderfreunde als einen Verein, der für die Gemeinde sehr viel macht.

GR. Hintermayr erklärt ebenfalls, dass er die gleiche Meinung wie die ÖVP-Fraktion hat und er wird einer Vereinsförderung nicht zustimmen.

Der Bürgermeister lässt über den Antrag GV. Schabetsberger, dem Verein Kinderfreunde S 3.000,-- zuzusprechen, mittels Handerheben abstimmen.

Beschluss: 8 JA- Stimmen der SPÖ-Fraktion

              17 NEIN-Stimmen der ÖVP-Fraktion und FPÖ-Fraktion

 

ARBÖ:

laufende Förderung: keine

Förderung 1999 S 1.000,--

vorgelegte Rechnung S 2.985,--

GR. Ortner stellt fest, dass der Verein sehr aktiv ist und er stellt den Antrag, für den Arbö eine Vereinsförderung in Höhe von S 2.000,-- zu genehmigen.

GR. Wagneder gibt bekannt, dass er die Vereinsförderung nicht unterstützen wird, da der Arbö ein österreichweiter Verein ist und vom Bezirk und Land finanzielle Unterstützung bekommt. Er sieht nicht ein, dass der Arbö eine finanzielle Unterstützung für Eigenwerbung bekommt.

Vizebgm. Gahleitner glaubt, dass ein Kompromis gefunden werden könnte. Er stellt den Antrag, dem Arbö eine Förderung von S 1.000,-- zu genehmigen. Der Bürgermeister stellt den Antrag des Vizebürgermeisters zur Diskussion. Der Kompromisvorschlag findet überwiegend Zustimmung.

Nach Abschluss der Beratung lässt der Bürgermeister über den Antrag des Vizebürgermeisters, für den Arbö S 1.000,-- zu genehmigen,  durch Handzeichen abstimmen.

Beschluss: 5 NEIN-Stimmen FPÖ-Fraktion

             19 JA-Stimmen SPÖ-Fraktion und ÖVP-Fraktion

               Stimmenthaltung GR. Berghammer

 

IMKERVEREIN:

laufende Förderung: keine

Förderung 1999: keine, da Ansuchen verspätet eingereicht wurde

bezahlte Rechnungen: S 10.050,--

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Imkerverein S 2.000,-- an Vereinsförderung zu genehmigen.

GR. Hintermayr stimmt grundsätzlich zu, er glaubt aber, dass der Betrag zu nieder ist.

Nachdem kein anderer Antrag vorgebracht wurde, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handerheben abstimmen.

Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt einstimmig S 2.000,-- Vereinsförderung für den

             Imkerverein.

 

Verein Holzmuseum:

laufende Förderung: keine

Förderung 1999: keine, da Ansuchen verspätet eingereicht wurde

bezahlte Rechnungen: ca. S 28.300,--

Der Bürgermeister berichtet, dass die Eröffnung des Museums für spätestens März 2001 geplant ist. Die finanziellen Mittel für die Einrichtung sind nun gesichert.

Er schlägt vor, dem Verein S 5.000,-- zuzusprechen.

GV. Schabetsberger glaubt, dass der Betrag von S 5.000,-- zu hoch ist. Der Bau des Museums wurde von der Gemeinde schon großzügig gefördert (Erlassung der Anschlußgebühren). Er stellt den Antrag, für den Vereins S 3.000,-- zu genehmigen.

GR. Hintermayr glaubt, dass seiner Meinung nach auch S 3.000,-- noch zu viel sind.

Die Beratung ergibt, dass der Vorschlag von GV. Schabetsberger doch Zustimmung findet.

Der Bürgermeister lässt über den Antrag GV. Schabetsberger durch Erheben der Hand abstimmen.

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

Junge Generation:

laufende Förderung; S 0,-, ;

Förderung 1999: S 0,--, dieselbe Situation wie bei den Kinderfreunden;

vorgelegte Rechnungen: S 4.002,--

GV. Schabetsberger erklärt, die Junge Generation sei offiziell kein Parteimitglied, sondern ein SPÖ-naher Verein. Die Argumentation, dass es ein politischer Verein ist, trifft daher nicht zu.  Er stellt den Antrag, für die Sozialistische Jugend  S 2.000,- zu genehmigen.

Der Bürgermeister lässt, nachdem es keine Wortmeldungen gibt, über diesen Antrag durch Handzeichen abstimmen.

Beschluss: 8 JA-Stimmen der SPÖ-Fraktion

             17 NEIN-Stimmen der ÖVP-Fraktion und FPÖ-Fraktion

 

Pferdesportverein:

laufende Förderung S 0,--

Förderung 1999: S 2.000,--

vorgelegte Rechnungen: S 29.870,--

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Verein S 2.000,-- zuzusprechen, da der Verein in Riedau aktiv ist.

Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt er über seinen Antrag mittels Erheben der Hand abstimmen.

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Im heurigen Jahr werden wahrscheinlich S 100.000,-- an Vereinsförderung nicht erreicht, aber der Betrag muss nicht unbedingt zur Gänze ausgegeben werden. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass noch eine weitere Förderung behandelt werden soll. Es handelt sich dabei um den Ball der Oberösterreicher in Wien. Es ist ja bereits allen bekannt, dass die Musikkapelle sowie die Faschingsgilde bei diesem Ball auftreten werden. Sie präsentieren damit die Marktgemeinde Riedau. Nicht alle Mitwirkenden erhalten eine Gratiseintrittskarte. Nun kann man aber nicht verlangen, dass sie “arbeiten” und sämtliche Kosten selbst bezahlen. Der Bus wird S 200,-- kosten, der Eintrittspreis beträgt S 280,--. Er hat mit den Bürgermeisterkollegen darüber gesprochen und macht nun folgenden Vorschlag: Die Gemeinde Riedau wird die Freikarten (wahrscheinlich 31 Stück), die von Wien zur Verfügung gestellt werden, einkassieren. Die Gemeinde kauft dann noch zusätzliche Eintrittskarten und zwar in jener Höhe, wie es “aktive Mitwirkende” bei der Musikkapelle und Faschingsgilde gibt. Unter aktive Mitwirkende werden aber nicht z.B. Ehegatten gezählt. Ebenso bezahlt die Gemeinde für diese Personen die Buskosten. Es hat aber jeder dieser Mitwirkende einen Pauschalbetrag von S 100,-- an die Gemeinde zu bezahlen. Auch in anderen Gemeinden wird eine ähnliche Vorgangsweise gewählt.

Für die Marktgemeinde Riedau würden dadurch Kosten in Höhe von rund S 20.000,-- anfallen. Da es sich hier um Vereinsförderungen handelt, könnte sofort ein Beschluss darüber gefaßt werden.

Der Bürgermeister stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

Alle Gemeinderatsmitglieder sprechen sich dafür aus, dass diese Angelegenheit sofort behandelt wird.

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

Die Marktgemeinde übernimmt für die “aktiven Mitwirkenden” die Kosten für Eintritt und Busfahrt, wobei aber jeder aktiv Mitwirkende einen Pauschalbetrag von S 100,-- zu bezahlen hat. Diese Kosten stellen eine  Vereinsförderungen für die Faschingsgilde und den Musikverein dar.

 

GV. Schabetsberger erkundigt sich, ob die Ehegatten die Busfahrt zu bezahlen haben. Dies wird vom Bürgermeister bejaht. Bezüglich “aktiv Mitwirkende” teilt er mit, dass dazu bei der Faschingsgilde der Elferrat und die Garde gezählt werden.

 

Vizebgm. Gahleitner teilt mit, dass die Faschingsgilde ersucht hat, ein Treffen Musikkapelle, Faschingsgilde und Gde. Andorf zu organisieren.

 

Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen, die Abstimmung erfolgt durch

              Handerheben.

 

 

 

 

TOP. 5.) Beratung und Beschlussfassung für den Winterdienst.

 

 

Wie bekannt, übernimmt Frau Brunner Anneliese, Riedau, Bayrisch-Habach 5, den Winterdienst, welchen bisher Herr Georg Winklinger durchgeführt hat. Es hat eine Besprechung bezüglich Winterdienst mit Herrn Josef Brunner und Herrn Max Brunner gegeben. Der Vorstand wurde von den Besprechungen laufend informiert.

Aufgrund der hohen Dieselpreise wurde mit den Landwirten vereinbart, dass der Stundenpreis auf S 830,-- incl. MWSt und aller übrigen Abgaben erhöht wird. Bei den übrigen Abgaben ist auch eine allfällige Sozialversicherungsleistung, die eventuell eingefordert werden könnte, dabei.

Der Bürgermeister teilt mit, dass die genannten Landwirte folgenden Auftrag erhalten sollen:

Die Genannten erhalten den Auftrag zur Durchführung des Winterdienstes im Gemeindegebiet Riedau.  Diese haben den  Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße Schneeräumung gewährleistet ist. Die Schneeräumung hat an den Hauptverkehrsstrecken zu beginnen und erst in weiterer Folge an Nebenstrecken zu erfolgen (lt. Liste) . Kann aufgrund der vorhandenen Schneemenge oder sonstiger Elementarereignisse (z.B. Eisregen) der Schneeräumdienst nicht im erforderlichen Ausmaß durchgeführt oder aufrechterhalten werden, so hat der Unternehmer unverzüglich die Gemeinde hievon zu unterrichten und nach deren Anweisung den Winterdienst fortzuführen.

Pro Stunde Schneeräumung und Splittstreuung werden S 830,-- incl. MWSt und aller übrigen Abgaben bezahlt. Wirksamkeit des Auftrages und Erhöhung des Stundensatzes ab sofort.

 

GV. Schabetsberger gibt bekannt, dass die Angelegenheit bereits im Vorstand beraten wurde. Er berichtet von den Verhandlungen mit dem Maschinenringservice. Er stellt den Antrag, den Auftrag, wie vom Bürgermeister vorgeschlagen, an Brunner Anneliese und Brunner Max zu vergeben und den Stundensatz von S 800,-- auf S 830,-- zu erhöhen. Gleichzeitig spricht er den Dank an Herrn Winklinger Georg für die geleistete Arbeit aus.

 

GR. Ortner erkundigt sich, ob die Landwirte den Winterdienst in Eigenverantwortung durchführen müssen. Dies wird vom Bürgermeister bejaht, er betont aber, dass alles im Einvernehmen mit dem Gemeindeamt abgewickelt wird. Es wird gemeinsame Besprechungen geben.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Einstimmiger Beschluss.

 

 

 

TOP. 6.) Änderung der Wassergebührenordnung

 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass die Wasserversorgung nicht kostendeckend arbeitet. Die Wasserverluste konnten eingedämmt werden. Die OÖ. Landesregierung hat in der Sitzung vom 09.05.1994 im Rahmen der “Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft” mit Wirksamkeit 1.1.1995 die Mindestanschlussgebühren für Wasserversorgungsanlagen mit S 18.000,-- festgesetzt. Die Mindestanschlussgebühren sind seit 1996 jeweils per 1.1. eines jeden Jahres im Ausmaß der Steigerung des Verbraucherpreisindexes anzupassen. Auch bei den Benützungsgebühren ist durch Anwendung einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung aus Betriebskosten, Abschreibung, Zinsaufwand und kalkulatorischen Zinsen eine Kostendeckung anzustreben. Deshalb werden vom Amt der OÖ. Landesregierung Mindestanschlussgebühren sowie Mindesbenützungsgebühren vorgeschrieben.

Dies bedeutet, berichtet der Bürgermeister, dass die Wasserbenützungsgebühr sowie die Wasseranschlussgebühren zu erhöhen sind. Die Benützungsgebühr soll ab 1.1.2001  auf S 13,50 erhöht werden. Die Mindestanschlussgebühr soll ab 1.1.2001 S 19.730,-- betragen. Die übrigen Anschlussgebühren wurden analog dazu erhöht. Es wurde eine Verordnung im Entwurf erstellt und diese wird zur Kenntnis gebracht:

 

 

Zahl: 850-04-2000-Ge                                                                Datum:  16.11.2000

V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 16.11.2000, mit der eine Wassergebührenordnung für die Wasserversorgungsanlage Riedau erlassen wird.

 

Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 55/1968 und 57/1973 und des § 15 Abs. 3 Zif. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1997, BGBl. Nr. 201/1996 idgF BGBl 130/1997, wird verordnet:

§ 1

 

Für den Anschluß von Grundstücken an die gemeinnützige öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Riedau (im folgenden Wasserversorgungsanlage genannt) wird eine Wasserleitungs-Anschlußgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.

§ 2

(1) Die Wasserleitungs-Anschlußgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach   Abs. 2                                S 131,82

                                                 €      9,58

(2) Die Grundlage für die Verrechnungsquadratmeter bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeterzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Flächen der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an die gemeindeeigene öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweist. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie als Kellergaragen oder für gewerbliche Zwecke ausgebaut sind oder weiters eine Wohnnutz- bzw. Wohnfläche aufweisen. Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berechnet, als sie eine Wohnnutzfläche oder gewerbliche Fläche aufweisen. Für Kellergaragen und alle Nebengebäude (landwirtschaftliche Nebengebäude, Holzhütten, Garagen) wird von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern ein Abschlag von 80 % gewährt. Für gewerblich genutzte Flächen wird ein Abschlag von 50 % von den hiefür zu berechnenden Quadratmetern berechnet.

(3) a) Für Wohnhäuser bis maximal 6 Wohnungen wird  die Anschlußgebühr  nach Abs. (1) und (2) berechnet und beträgt die Mindestanschlußgebühr         S 19.730,--

                                             €    1.433,84

    b) Die Regelung nach (3)a) gilt analog für solche Gewerbebetriebe, die nicht unter Abs. (3) lit. c) bis lit. g) fallen.

    c) Soweit im  folgenden nichts  anderes  bestimmt ist, beträgt die Mindestanschlußgebühr für Gasthäuser, Konditoreien, Bäckereien, Bauunternehmungen ohne  eigenen  Betonerzeugungsbetrieb, Landmaschinen- und Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten                                                             S 29.576,--

                                                            €   2.149,37

    d) Für Wohnhäuser ab 7 Wohnungen ist  die Anschlußgebühr nach Abs. (1) und (2) zu berechnen. Das gleiche gilt für alle bundesbahneigenen Objekte, für alle  landes- und gemeindeeigenen Objekte, für alle Kassengebäude (Geldinstitute).

    e) Für Fleischhauereibetriebe mit mind. je 350 Jahresschlachtungen (Großvieh  und  Kleinvieh) errechnet  sich  die  Anschlußgebühr gleichfalls nach Abs. (1) und (2), jedoch  gilt als  Mindestanschlußgebühr                                                                                                        S 59.156,--

                                                           €    4.299,03

    f) Für Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten mit KFZ-Waschanlagen gilt ein Pauschalzuschlag zur  Anschlußgebühr nach  Abs. (3) lit. c) von                                          S 9.860,--

                                                           €    716,55

    g) Für Schwimm- bzw. Planschbecken mit über 30 m3 Fassungsvermögen wird ein Pauschalzuschlag zur  errechneten  Anschlußgebühr berechnet mit                               S 4.930,--

                                                           €     358,28

(4) Die Wasserleitungs-Anschlußgebühr für unbebaute Grundstücke beträgt bis zum Ausmaß von 1.500 m2   S 19.730,-- (€ 1.433,84) für je angefangene weitere 100 m2 

                                                           S   146,--

                                                           €      10,61

(5) Bei nachträglichen Änderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Wasserleitungs-Anschlußgebühr zu entrichten, die im Sinne der obigen Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

A) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude oder Bauwerk errichtet, so ist von der ermittelten Wasserleitungs-Anschlußgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Wasserleitungs-Anschlußgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluß des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Wasserleitungs-Anschlußgebühr oder ein Entgelt für den Anschluß an die Wasserversorgungsanlage entrichtet wurde.

B) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau sowie Neubau nach Abbruch ist die Wasserleitungsanschlußgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. (2) gegeben ist.

 

C) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Wasseranschlußgebühren auf Grund einer

     Neuberechnung findet nicht statt.

§ 3

(1) Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro  Kubikmeter                                                                          S 13,50

                                                           €    0,98                                            

(2) Wenn der Wasserzähler unrichtig anzeigt oder ausfällt, ist die verbrauchte Wassermenge zu schätzen. Bei der Schätzung des Wasserverbrauches ist insbesonders auf den Wasserverbrauch des vorangegangenen Kalenderjahres und auf etwa geänderte Verhältnisse im Wasserverbrauch Rücksicht zu nehmen.

(3) Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, ist eine Wassergebührenpauschale zu entrichten. Diese beträgt halbjährlich:

a) für unbebaute Grundstücke bis zu 1.500 m2                           S 260,--

                                                     €    18,89

   für angefangene weitere 100 m2                                           S   26,--

                                                     €      1,89                 

b) für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach § 2 Abs. 2                                                     S   2,54                                                                          €   0,18                                

c) für Grundstücke, auf denen eine Baulichkeit errichtet wird, je Quadratmeter der sich aus den baubehördlich genehmigten Bauplänen angegebenen Bemessungsgrundlage im Sinne des § 2 Abs. 2                                                                      S   2,54

                                                           €    0,18

(4) Für die von der Gemeinde Riedau zur Verfügung gestellten Wasserzähler ist eine Miete von monatlich                                                                                                                                                S   9,10

                                                                €    0,66

pro Zähler zu entrichten.

§ 4

(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Wasserleitungs-Anschlußgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage.

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Anschlußgebühr gemäß § 2 Abs.  A) und B) dieser Verordnung entsteht ab Fertigstellung des Rohbaues des Ergänzungs- bzw. Neubaues.

(3) Der Abgabenanspruch für die Wasserbenützungsgebühr entsteht halbjährlich und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein und ist nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

(4) Die Zählermiete ist halbjährlich und zwar mit der Vorschreibung der Wasserbenützungsgebühr nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

§ 5

In den in dieser Verordnung geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer nicht enthalten (Exklusivgebühr).

§ 6

Die Rechtswirksamkeit dieser Wassergebührenordnung beginnt mit 01.01.2001; gleichzeitig treten die bisherigen, die Wassergebühren betreffenden Verordnungen außer Kraft.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegenden Wassergebührenordnung und somit die Erhöhung der Benützungs- und Anschlussgebühren zu genehmigen. Er stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

 

GV. Schabetsberger erwähnt, dass für den Gemeindebürger jede Erhöhung das Haushaltsbudget kürzt. In Linz wurde bei den Besprechungen von den Landespolitikern nachgefragt, ob die Mindesgebühren eingehoben werden. Die SPÖ-Fraktion wird der Erhöhung zustimmen.

 

GR. Hintermayr gibt auch die Zustimmung für die Erhöhungen. Er glaubt aber, dass Handlungsbedarf bei den Anschlussgbühren besteht. Er sieht nicht ein, dass ein Bauwerber, der ein Wohnhaus ausbaut, eine große Rechnung bekommt.

Der Bürgermeister erwidert, dass auch Reparaturen des Versorgungsnetzes mit den Anschlussgebühren bezahlt werden, so z.B. bei der Vormarktstraße.

GV. Schabetsberger stimmt dem Argument von GR. Hintermayr nicht zu.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss: Es wird der Antrag von allen Gemeinderäten angenommen.

 

TOP. 7.) Änderung der Kanalgebührenordnung.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde Riedau vor dem Beginn der Bauarbeiten der Kläranlage steht. Weiters hat die OÖ. Landesregierung in der Sitzung vom 09.05.1994 im Rahmen der “Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft” mit Wirksamkeit 1.1.1995 die Mindestanschlussgebühren für Abwasserentsorgungsanlagen mit S 30.000,-- festgesetzt hat. Die Mindestanschlussgebühren sind seit 1996 jeweils per 1.1. eines jeden Jahres im Ausmaß der Steigerung des Verbraucherpreisindexes anzupassen. Auch bei den Benützungsgebühren ist durch Anwendung einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung aus Betriebskosten, Abschreibung, Zinsaufwand und kalkulatorischen Zinsen eine Kostendeckung anzustreben. Deshalb werden vom Amt der OÖ. Landesregierung Mindestanschlussgebühren sowie Mindesbenützungsgebühren vorgeschrieben.

Das bedeutet, berichtet der Bürgermeister, dass die Kanalbenützungsgebühr sowie die Kanalanschlussgebühren zu erhöhen sind. Die Benützungsgebühr soll ab 1.1.2001  auf S 30,50 erhöht werden. Die Mindestanschlussgebühr soll ab 1.1.2001 S 32.880,-- betragen. Die übrigen Anschlussgebühren wurden analog dazu erhöht. Es wurde eine Verordnung im Entwurf erstellt und diese wird zur Kenntnis gebracht:

 

 

Zahl:  851-06-2000-Ge              Datum:  16.11.2000

   V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 16.11.2000 betreffend die Kanalanschlußgebühr und die Kanalbenützungsgebühr einschließlich der Vorschreibung von Vorauszahlungen auf die Kanalanschlußgebühr (Kanalgebührenordnung für die Marktgemeinde Riedau).

Auf Grund des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958, LGBl.Nr. 28, in der Fassung der Gesetze LGBl.Nr. 55/1968 und 57/1973 und des § 15 Abs. 3 Zif. 5 des Finanzausgleichsgesetzes 1997, BGBl. Nr. 201/1996 i.d.F. BGBl. Nr. 130/1997 wird verordnet:

§ 1

Für den Anschluß von Grundstücken an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz wird eine Kanalanschlußgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.

§ 2

(1) Die Kanalanschlußgebühr errechnet sich aus der Gebühr nach den Verrechnungsquadratmetern und beträgt, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist, die Bemessungsgrundlage nach Abs. (2) für den Verrechnungsquadratmeter        S 219,09

                                    € 15,92                                

(2) Die Grundlage für die Verrechnungsquadratmeter bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluß an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz aufweisen. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeteranzahl der einzelnen Geschoße abzurunden. Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie als Kellergaragen oder für gewerbliche Zwecke ausgebaut sind oder weiters eine Wohnnutz- bzw. Wohnfläche aufweisen. Dachräume werden nur in jenem Ausmaß berechnet, als sie eine Wohnnutz- oder gewerbliche Fläche aufweisen. Für Kellergaragen und alle Nebengebäude (landwirtschaftliche Nebengebäude, Holzhütten, Garagen) wird von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern ein Abschlag von 8o % gewährt. Für gewerblich genutzte Flächen wird ein Abschlag von 5o % von den hiefür zu berechnenden Verrechnungsquadratmetern berechnet. Für Objekte, bei denen die Einleitung der Oberflächenwässer nicht erlaubt ist, wird ein Abschlag von 20 % gewährt.

 

(3) a) Für Wohnhäuser bis maximal 6 Wohnungen wird die Anschlußgebühr nach Abs. (1) und (2) berechnet und beträgt die Mindestanschlußgebühr                                                        S 32.880,--

                                                                     € 2.389,48

    b) Die Regelung nach (3) a) gilt analog für solche Gewerbebetriebe, die nicht unter Abs. (3) lit. c) bis g) fallen.

    c) Für andere Gewerbebetriebe (Gasthäuser, Bäckereien, Konditoreien, Bauunternehmungen ohne eigenen  Betonerzeugungsbetrieb, Landmaschinen-und Kraftfahrzeugsreparatur-werkstätten) ist die Anschlußgebühr  nach  Abs.  (1)  bis  (3)  zu  berechnen,  jedoch  beträgt  die Mindestanschlußgebühr                                                                                                   S 49.165,--,

                                                                   € 3.572,96

    d) Für Wohnhäuser ab 7 Wohnungen ist die Anschlußgebühr nach Abs. (1) und (2) zu berechnen. Das gleiche gilt für alle bundesbahneigenen Objekte, für alle landes- und gemeindeeigenen Objekte und für alle Kassengebäude (Geldinstitute).

    e) Für Fleischhauereibetriebe mit mind. je 35o Jahresschlachtungen (Großvieh und Kleinvieh) errechnet sich die Anschlußgebühr gleichfalls nach Abs. (1) und (2), jedoch gilt als Mindestanschlußgebühr                                                                                                   S 98.330,--,

                                                                   € 7.145,92

    f) Für Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten, KFZ-Wasch- und Serviceanlagen gilt ein Pauschalzuschlag zur Anschlußgebühr nach Abs. (3) lit. c) von                                        S 15.300,--,

                                                                  € 1.111,89

    g) Für Schwimm- bzw. Planschbecken mit über 30 m3 Fassungsvermögen wird ein Pauschalzuschlag zur Anschlußgebühr von                                                            S 8.190,--,

                                                                 € 595,19

berechnet.

(4) Für unbebaute Grundstücke beträgt die Anschlußgebühr bis zu einem Ausmaß von 1.5oo m2 S 32.880,-- (€ 2.389,48)

 für je angefangene weitere 1oo m2                                                                       S 244,40,

                                                                 € 17,76    

(5) Bei nachträglichen Abänderungen der angeschlossenen Grundstücke ist eine ergänzende Kanalanschlußgebühr zu entrichten, die im Sinne der vorerwähnten Bestimmungen mit folgender Maßgabe errechnet wird:

   (A) Wird auf einem unbebauten Grundstück ein Gebäude oder Bauwerk errichtet, so ist von der ermittelten Kanalanschlußgebühr die nach dieser Gebührenordnung für das betreffende unbebaute Grundstück sich ergebende Kanalanschlußgebühr abzusetzen, wenn für den Anschluß des betreffenden unbebauten Grundstückes seinerzeit bereits eine Kanalanschlußgebühr oder ein Entgelt für den Anschluß an die Kanalanlage errichtet wurde.

   (B) Bei Änderungen eines angeschlossenen Gebäudes durch Auf-, Zu-, Ein- oder Umbau sowie Neubau nach Abbruch, ist die Kanalanschlußgebühr in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gemäß Abs. 2 gegeben ist.

   (C) Eine Rückzahlung bereits entrichteter Kanalanschlußgebühren auf Grund einer Neuberechnung findet nicht statt.

§ 3

(1) Die zum Anschluß an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz verpflichteten Grundstückseigentümer und Anrainer haben auf die von ihnen nach dieser Kanalgebührenverordnung zu entrichtenden Kanalanschlußgebühren Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlung beträgt 8o v.H. jenes Betrages, der von dem betreffenden Grundstückseigentümer oder Anrainer unter Zugrundelegung der Verhältnisse im Zeitpunkt der Vorschreibung

der Vorauszahlung als Kanalanschlußgebühr zu entrichten wäre.

(2) Die Vorauszahlungen sind nach Baubeginn des gegenständlichen gemeindeeigenen öffentlichen Kanalnetz bescheidmäßig vorzuschreiben. Die Vorauszahlung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides fällig.

(3) Ergibt sich bei der Vorschreibung der Kanalanschlußgebühr, daß die von dem betreffenden Grundstückseigentümer oder Anrainer bereits geleistete Vorauszahlung die vorzuschreibende Kanalanschlußgebühr übersteigt, so hat die Gemeinde den Unterschiedsbetrag innerhalb von zwei Wochen ab der Vorschreibung der Kanalanschlußgebühr von Amts wegen zurückzuzahlen.

(4) Ändern sich nach Leistung der Vorauszahlung die Verhältnisse derart, daß die Pflicht zur Entrichtung einer Kanalanschlußgebühr voraussichtlich überhaupt nicht entstehen wird, so hat die Gemeinde die Vorauszahlung innerhalb von vier Wochen ab der maßgeblichen Änderung, spätestens aber innerhalb von vier Wochen ab Fertigstellung des gemeindeeigenen Kanalnetzes, verzinst mit 4 v.H. pro Jahr ab Leistung der Vorauszahlung von Amts wegen zurückzuzahlen.

§ 4

(1) Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine Kanalbenützungsgebühr, berechnet nach dem Wasserverbrauch, zu entrichten. Diese Gebühr beträgt bei der Messung des Verbrauches des Wassers mit Wasserzähler ab

             pro Kubikmeter S 30,50

                         € 2,22

(2) a) Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, die an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage nicht oder zum Teil angeschlossen sind, wird nach dem durchschnittlichen Wasserverbrauch für Grundstücke ähnlicher Größe und Verwendung berechnet.

    b) Die Kanalbenützungsgebühr für landwirtschaftliche Wohnhäuser wird nach dem durchschnittlichen Wasserverbrauch für Grundstücke ähnlicher Größe und Verwendung berechnet.

(3) Die Kanalbenützungsgebühr für Grundstücke, von denen nur Niederschlagswässer abgeleitet werden, beträgt für je angefangene 5oo m2 Grundfläche mit einer Entwässerung in das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz    jährlich                                            S 475,40,--  

                                                               € 34,55                                        

§ 5

(1) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Kanalanschlußgebühr entsteht mit dem Zeitpunkt des Anschlusses eines Grundstückes an die Kanalisationsanlage. Geleistete Vorauszahlungen sind zu jenem Wert anzurechnen, der sich aus der Berücksichtigung der in den Quadratmetersatz eingeflossenen Preissteigerungskomponente gegenüber dem zum Zeitpunkt der Vorschreibung der Vorauszahlung kalkulierten Quadratmetersatz ergibt.

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung der Anschlußgebühr gemäß § 2 Abs. A) und B) dieser Verordnung entsteht bei Fertigstellung des Rohbaues des Ergänzungs- bzw. Neubaues.

(3) Der Abgabenanspruch für die Kanalbenützungsgebühr entsteht halbjährlich und zwar am 15.o5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein und ist nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten.

§ 6

Durch diese Gebührenordnung werden privatrechtliche Vereinbarungen nicht ausgeschlossen.

§ 7

In den in dieser Verordnung geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer nicht enthalten (Exklusivgebühr).

§ 8

Die Rechtswirksamkeit dieser Kanalgebührenordnung beginnt mit dem 01.01.2001, gleichzeitig treten die bisherigen, die Kanalgebühren betreffenden Verordnungen außer Kraft.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegenden Kanalgebührenordnung und somit die Erhöhung der Benützungs- und Anschlussgebühren zu genehmigen. Er stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

 

GV. Schabetsberger gibt zu den genannten Erhöhungen seine Zustimmung, er stimmt aber nicht zu, dass sofort die Kläranlage gebaut wird.

Auch GR. Wagneder erteilt im Namen der FPÖ-Fraktion die Zustimmung für die Gebührenerhöhung.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag durch Erheben der Hand abstimmen.

 

Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu.

 

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

 

Es bittet Bgm. Ing. Demmelbauer den Obmann des Bauausschusses, Herrn GR. Ortner, um seinen Bericht.

 

Herr Ortner gibt folgenden Bericht:

 

Am 21.09.2000 fand die 12. Sitzung des Bauausschusses mit 2 TOP. statt.

TOP. 1.) behandelte Marktplatzgestaltung mit Verkehrskonzept

Er erinnerte, dass im Arbeitskreis Bauen, Wohnen und Raumordnung der Beschluss gefasst wurde, drei Architekten mit der Erstellung einer Grobplanung zu beauftragen, um sich dann für ein Konzept zu entscheiden. Die Marktgemeinde erklärte sich bereit, die Kosten für diese Grobplanung zu übernehmen. Herr Hofrat Danninger, Dorf- und Stadterneuerung,  erklärte, dass diese Vorgangsweise von der Architektenkammer nicht geduldet wird, er verwies in diesem Zusammenhang auf Strafen. Er erklärte der Gemeinde weiters, dass man eine öffentliche Ausschreibung machen müsste, die einzelnen Projekte würden dann von einer Fachjury bewertet werden. Bei dieser Jury hätte die Gemeinde nur eine Stimme, die restlichen Mitglieder werden von der Architektenkammer gestellt.

Herr Obmann GR.Ortner verwies im Rahmen der Planung der Márktplatzgestaltung auf die Möglichkeit der Ausrichtung der Ortsbildmesse 2005. In diesem Jahr wäre für die Ortsbildmesse das Innviertel vorgesehen und der Termin wäre noch nicht vergeben. Da die Planung zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen würde und man für die Ausführung nochmals ein bis zwei Jahre rechnen müsste, wäre eine Entscheidung dahingehend ehestens zu treffen. Da Herr Hofrat Danninger Bedenken bezüglich des Dreiervorschlages hat, wurde seitens Herrn Bgm. Demmelbauer bei Frau Lassy angefragt, ob sie eventuell mit einem anderen Architekten zusammen arbeiten würde, da das Architekturbüro Schwack sich auf Platzgestaltungen in ursprünglicher Form spezialisiert habe. Frau Lassy lehnte dies ab.Herr Architekt Schwack wurde daraufhin gefragt, ob er sich eine Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Bauen, Wohnen und Raumordnung vorstellen könnte. Er solle in beratender Funktion mitarbeiten. Die erarbeiteten Vorstellungen sollten dann dem Architekturbüro Lassy zur Ausführung vorgelegt werden.Herr Obmann GR. Ortner stellt daher den Vorschlag zur Diskussion die Bauausführung dem Architekturbüro Lassy zu übergeben, und zusätzlich zur Wahrung des historischen Ortskerns Herrn Schwack bei der Planung einzubeziehen. Herr GV. Stiglmayr schloß sich diesem Vorschlag an.Herr Dipl. Ing. Reifeltshammer erklärte, dass die Aussage Hofrat Danningers über den kammerseitigen Einspruch nicht richtig sei. Er habe Erkundigungen bei der Architektenkammer eingeholt. Die Kammer akzeptiere lediglich, im Hinblick auf die Honorarordnung, keine unter Wert verkauften Konzepte. Es würden, um Auftrage zu erhalten, Grobkonzepte unter Wert oder gratis verkauft, dies sei lt. Architektenkammer  strafbar. Dies betreffe jedoch nur den betreffenden Architekten, der Bauherr könnte diesbezüglich nicht belangt werden. Den Vorschlag das Architekturbüro Lassy zu beauftragen und Herrn Schwack im Arbeitskreis mitarbeiten zu lassen, halte er nicht für sinnvoll. Frau Lassy würde als bauausführende Architektin ihre Vorstellung umsetzen wollen, sollten diese den Vorstellungen des Herrn Architekten Schwack entgegenstehen, wie sollte man die Vorstellungen Schwacks durchsetzen.

Herr GV. Stiglmayr erkundigte sich, wie bei einem Architektenwettbewerb das Mitspracherecht seitens der Gemeinde aussehe.Frau AL Gehmair erklärte, die Ausschreibung eines Wettbewerbes würde lt. Herrn

Hofrat Danninger  hohe Kosten verursachen und man hätte bei der Fachjury nur ein geringes Mitspracherecht. Er schlug vor, Frau Lassy bei Auftragsübergabe ein Pflichtenheft mit gewünschten Details vorzulegen.Herr DI Reifeltshammer erklärte dazu, dass man einem Architekten kein zu enges Konzept vorlegen kann, da dieser ja seine Vorstellungen umsetzen möchte. Mit dieser Vorgangsweise brauche man keinen Architekten, da können man gleich eine Baufirma beauftragen. Der Architekt solle ja Vorstellungen darlegen, wie man den Marktplatz gestalten solle. Herr GR. Köstlinger schlug vor, sich verwirklichte Projekte der Architekten anzusehen, um sich ein Bild über deren Arbeit zu machen. Herr Obmann GR. Ortner erklärte, das letzte Projekt des Architekten Schwack sei der Marktplatz in Frankenmarkt. Die wichtigsten Kriterien in Riedau, seien wie schon mehrfach erörtert, die Ausgliederung des Durchzugsverkehrs und die Beruhigung des Ortsverkehrs. Man sollte bei der Platzgestaltung klein beginnen, es sollte nur die Möglichkeit gegeben sein, diesen bei Bedarf zu erweitern. Herr Sperl Ernst erklärte, dass der Arbeitskreis auch eher zum Architekten Schwack tendiere. Er möchte ebenfalls bereits fertiggestellte Projekte besichtigen. Er fragte an, ob dies überhaupt noch zur Diskussion steht, oder ob sich die Gemeinde schon auf die Ortsplanerin Frau Lassy festgelegt habe, denn dann seien Überlegungen bezüglich Schwack überflüssig. Herr DI Reifeltshammer erklärte, dass man sich natürlich fertiggestellte Projekte ansehen könnte, jedoch müsse man bedenken, dass man dies nicht 1:1 auf Riedau umlegen könnte. Die baulichen Gegebenheiten sind überall anders.Herr GR. Hintermayr war ebenfalls dafür, bei der Bauausführung nicht zweigleisig zu fahren, da man sich dadurch nur Probleme einhandle. Herr GR. Mitterhauser erkundigte sich wie hoch die Kosten für eine öffentliche Ausschreibung wären, wenn man von den drei Architekten nicht nur eine Kostenschätzung sondern auch einen Grobentwurf erwartet.

Die Kosten würden sich auf ca. S 100.000,00 belaufen erklärte DI Reifeltshammer, wobei Herr Hofrat Danninger eine Kostenunterstützung von S 40.000,00 zusagte.

Herr Obmann GR. Ortner legte alte Ansichten von Riedau, um sich ein Bild zu machen wie der Ortsplatz ursprünglich angelegt war.

Er erklärte, dass man Frau Lassy als gute Technikerin kenne. Er befürchtet allerdings, dass sie das Projekt Marktplatz zu nüchtern und modern anlegen würde.Herr DI Reifeltshammer verwies in diesem Zusammenhang auf die Sanierung der Vormarktstrasse.Herr GR. Hintermayr erklärte, das Problem liege auch bei der mangelnden Bereitschaft der Anrainer. Dies wird von Frau AL Gehmaier bestätigt, sie erklärte Frau Lassy habe bei der Vormarktstrasse vorgeschlagen, die Anrainer sollen einheitlich einen Holzzaun errichten, dies wurde von den Anrainern abgelehnt, obwohl vom Land OÖ, Dorferneuerung ein 40%iger Zuschuss gewährt worden wäre. Andererseits hätten die Anrainer Ansprüche auf Parkflächen gestellt bzw. wollten keine vor ihren Häusern. Es ist wirklich äußerst schwierig allen Anliegen gerecht zu werden.

Herr Obmann GR. Ortner schlug abschließend vor, die Entscheidung über die Vergabe des Planungsauftrages auszusetzen. Er wird mit Herrn Architekt Schwack in Verbindung treten und einige fertiggestellte Projekte in Erfahrung bringen. Er schlägt vor einige Plätze zu besichtigen und dann nochmals zu einer Sitzung zusammenzukommen.

Dieser Antrag wurde von allen Mitgliedern einstimmig angenommen.

Unter Top 2.     Allfälliges wurde folgendes behandelt:

Der Obmann verwies im Hinblick auf den künftigen Musikschulbau, bei den Umbauarbeiten die historische Bauweise des „Kaltenbrunner-Hauses“ zu berücksichtigen. Es sollte daher die vorgesehene Eingangstür umgeplant werden. Weiters wurde angeregt den Schriftzug „Musikschule“ groß auf der Fassade anzubringen. Weiters schlug er vor ein Wegenetz über die Wander- und Radfahrwege zu erstellen. Die bestehenden Wege sollten katalogisiert werden. Herr DI Reifeltshammer schlug in diesem Zusammenhang vor den Wanderweg nach Stieredt noch nicht zu verwerfen. Man sollte nochmals mit Frau Leitner sprechen, und sie zum Grundverkauf überreden.

Der Obmann erkundigte sich bei Herrn Sperl Ernst, ob dieser noch immer das Wegenetz von Riedau im PC gespeichert hätte. Herr Sperl bestätigt dies und erklärt dass es auf den aktuellen Stand wäre, es könne jederzeit über die Homepage der Gemeinde unter Wegeplan Riedau abgefragt werden.

Herr GR. Hintermayr äußerte Bedenken betreffend der Verwirklichung der Ortsbildmesse 2005. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Problemfälle Haus Kottbauer, Schmiedgasse.

Der Obmann erklärte, es sei ja selbstverständlich, dass bis zu Ortsbildmesse nicht alles renoviert sein kann, aber die Instandsetzung des Ortskernes sollte bis zum Jahr 2005 zu erreichen sein.

Das war der Bericht zur Sitzung des Bauausschusses.

Problemfälle zur Marktplatzgestaltunggibt es noch, z.B. mit dem Gebäude des Herrn Kottbauer Ernst. Aber auch bei der Ortsbildmesse in Zwettl a.d.R. waren nicht alle Häuser renoviert.

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht.

GR. Hintermayr bemängelt beim Bericht, dass bezüglich der Neugestaltung der Eingangstür bei der neuen Musikschule kein einstimmiger Beschluss gefasst wurde.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilt mit, dass er ein Gespräch mit Frau Architekt Lassy geführt hat, es wird ehestens eine Sitzung des Bauausschusses erforderlich werden. Es soll in der Zeit 48.-50.KW eine Sitzung des Bauausschusses einzuberufen werden. In dieser Sitzung sind Ausschreibungsangelegenheiten zu beraten.

 

Herr GV. Schabetsberger gibt zur Bemängelung von GR. Hintermayr bekannt, dass diese Angelegenheit unter TOP. 2.) Allfälliges behandelt wurde und daher gar kein einstimmiger Beschluss gefasst werden konnte.

 

 

TOP. 9.) Marktplatzgestaltung; Beratung und Beschlussfassung bezüglich Vergabe

                von Planungsaufträgen.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer berichtet, dass er bei den letzten Arbeitskreissitzungen  (Bauen, Ökologie) anwesend war. Der AK Bauen und Wohnen hat sich bezüglich der Marktplatzgestaltung auf die Architekten Lassy und Schwak festgelegt. Bei der ersten Sitzung war auch Herr Architekt Schrattenecker im Gespräch. Die Gemeinde hat  nachgefragt, ob es legal ist, drei Architekten für die Erarbeitung von Vorschlägen einzuladen. Die besten Ideen sollen zu einem Ganzen verwirklicht werden. Laut Auskunft der Architektenkammer ist dies aber nicht erlaubt. Bei der letzten AK-Sitzung Bauen und Wohnen wurde aber gefordert, diesbezüglich eine Lösung zu finden. Es wurde daraufhin mit Herrn HR.DI. Danninger gesprochen, ob Architekten eine gewisse Summe angeboten werden könnte und jeder Architekt soll der Gemeinde auf Grundlage des vereinbarten Honorars einen Ideenvorschlag erbringen. Herr HR.DI. Danninger erklärte, dass dies keinen üblicher Weg darstellt. Ein Architektenwettbewerb würde so durchgeführt, dass es zu einer Ausschreibung kommt, ein Preis wird festgesetzt. Im Preisgericht sitzen drei Mitglieder der Architektenkammer, ein Mitglieder von der Landesregierung und ein Mitglied der Gemeinde. Also kann sich die Gemeinde nicht aussuchen, welcher Vorschlag für die Gemeinde am Besten ist. Herr HR. DI. Danninger hat sich bereit erklärt, aus den Mitteln der Dorferneuerung für diese Ideenvorschläge eine 30ige Förderung zu genehmigen. Diese Umstände wurden bei der gestrigen Sitzung den Mitgliedern des AK Ökologie mitgeteilt. Diese haben mitgeteilt, dass sie einen weiteren Architekten mitplanen lassen wollen und zwar Herr Stöckl Otmar aus Zell/Pram.

Es steht daher nun für diese Sitzung zur Debatte, ob alle vier Architekten eingeladen werden soll. Eine weitere Frage ist, wie hoch das Honorar festgesetzt wird, z.B. pro Architekt mit S 20.000,--. Es haben sich alle vier Architekten telefonisch bereit erklärt, an diesem “Ideenwettbewerb” mitzuarbeiten. Das Gesamthonorar von S 100.000,-- wäre im Voranschlag 2001 zu berücksichtigen.  Der Bürgermeister stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

GV. Ortner gibt bekannt, dass im AK pro Architekt ein höheres Honorar genannt wurde, da auch weniger Architekten vorgeschlagen waren. Weiters betont er, dass auch der Zeitpunkt für die Abgabe festgelegt werden soll. Ziel soll sein, bis Ende Jänner eine Rückmeldung zu bekommen. Es wird erforderlich sein, in der Zeit 48.-50.KW eine Sitzung des Bauausschusses einzuberufen. In dieser Sitzung sind Ausschreibungsangelegenheiten zu beraten.

Auch zu diesem Punkt kann der Vorsitzende mitteilen, dass er mit Frau Architekt Lassy diskutiert hat. Realistisch ist als Abgabetermin Mitte bis Ende Februar. Frau Architekt Lassy ist der Meinung, dass  jeder Architekt einen guten Ideenvorschlag liefern wird, da ein Folgeauftrag in Aussicht steht.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, folgende vier Architekten den Auftrag zu erteilen, zum Pauschalbetrag von S 20.000,-- (inkl. MWSt) einen Ideenvorschlag mit Kostenschätzung für die Neugestaltung des Marktplatzes einzureichen:

DI. Helga Lassy, 4020 Linz, Humboldtstraße 40

DI. Gerhard Schwack, 4950 Altheim, Dr.-Weinlechner-Platz 19

Mag. DI. Otmar Stöckl, 4755 Zell/Pram 157

Mag. Herbert Schrattenecker, 1050 Wien, Zeinlhofgasse 7

Vom Gemeindeamt wird ein “Pflichtenheft” beigelegt, welches von den Arbeitskreisen erarbeitet wurde. Diese Zielsetzungen sollen in den Ideenvorschlag eingearbeitet werden.

Der Bürgermeister stellt weiters fest, dass die Arbeitskreise und der Bauauschuss in die Planungen voll mit einbezogen werden, die letzte Entscheidung aber liegt beim Gemeinderat.

 

GR. Ortner stellt fest, dass sich die ÖVP-Fraktion grundsätzlich zur Neugestaltung des Marktplatzes bekennen soll. Er zitiert Stellen aus der letzten ÖVP-Gemeindezeitung. Was den Antrag anbelangt, natürlich unterstützt er diese Einladung an die Architekten.

 

Vizebgm. Gahleitner erwidert, dass die ÖVP-Fraktion sich zur Neugestaltung des Marktplatzes bekennt, aber zur “sanften” Umgestaltung. Grobe Umbaumaßnahmen finden keine Zustimmung. Daher stimmt heute die ÖVP-Fraktion mit.

 

Auch GR. Hintermayr stimmt einem “sanften” Umbau.

 

Der Bürgermeister stellt fest: jeder wird zur Mitarbeit eingeladen, kritisieren alleine genügt nicht. Er ersucht alle Mitglieder der Arbeitskreise und des Bauausschusses, in diesem Punkt objektiv zu berichten.

 

GR. Köstlinger ersucht, dass bei der Neugestaltung des Marktplatzes auch ökologische Gesichtspunkte berücksichtigt werden (Baumschutzplan).

 

Der Bürgermeister lässt abschließend über seinen Antrag durch Handerheben abstimmen.

 

Beschluss:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu.

 

 

TOP. 10.)  Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet Frau GV. Wolschlager um den Bericht, da der Obmann des Wohnungsausschusses nicht anwesend ist.

Frau GV. Wolschlager, Obmann-Stellvertreterin, gibt folgenden Bericht:

 

Der Wohnungsausschuss hat in der Sitzung vom 07.11.2000 die Vergabe einer ISG-Wohnung im Wohnblock Riedau 25 beraten. Zu vergeben ist die Wohnung Nr. 1, welche von Frau ***anonymisiert*** bewohnt wurde.

Es gibt 9 Bewerbungen für diese Wohnung:

 

***anonymisiert***

Auf Grund der Richtlinien für eine objektive Wohnungsvergabe wurden die einzelnen Punkte vergeben.

***anonymisiert***

 

Nachdem zwei Bewerbungen die gleichhohe Punkteanzahl aufweisen machte der Vorsitzende GV. Heinrich Ruhmanseder den Vorschlag Frau ***anonymisiert*** (2 Erwachsene und 2 Kinder) den Vorzug zu geben.

Die Mitglieder des Wohnungsausschusses waren einstimmig der Meinung, dem Gemeinderat den Vorschlag zu machen, die frei werdende Wohnung an Frau ***anonymisiert*** aus Riedau zu vergeben. Als Ersatz käme der Bewerber ***anonymisiert*** aus Riedau an die Reihe.

 

Unter TOP. 2.)    Allfälliges gab es noch folgende Wortmeldungen:

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer informierte über den derzeitigen Stand bezüglich neue Wohnblöcke in Riedau.Die ISG möchte gern den Grund von Herrn Tischler (zwischen Steinecker und ISG-Bauten) aber es gibt momentan noch diverse Probleme. Der Vorsitzende GV. Heinrich Ruhmanseder möchte gerne eine Mitsprache bei einer eventuellen Planung. Laut ISG würden mindestens 12 Wohnungen geplant. GV. Franz Schabetsberger stellte fest, dass für die neuen Wohnungen ein Ausmaß von ca. 40 bis 70 m² pro Wohneinheit ideal wären.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau GV. Wolschlager für den Bericht.

 

 

 

 

TOP. 11.) Vergabe einer ISG-Wohnung im Wohnblock Riedau 25.

 

Der Wohnungsausschuss hat an den Gemeinderat den Vorschlag gemacht, aufgrund der Punktevergabe die Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Als Ersatz ist Herr ***anonymisiert*** vorgesehen, gibt der Bürgermeister bekannt.

 

Aufgrund des Vorschlages des Wohnungsausschusses stellt Frau GV. Wolschlager folgenden Antrag:

Die Wohnung Nr. 1 im Wohnblock Riedau 25 soll an die Antragstellerin ***anonymisiert*** vergeben werden. Sollte Frau Hager von der Wohnung nicht annehmen, soll die Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** vergeben werden.  

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Frau GV. Wolschlager durch Handerheben abstimmen.

 

Beschluss: Es stimmen alle Gemeinderatsmitglieder zu.

 

 

 

 

TOP. 12.)  Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer ersucht den Obmann des Kulturausschusses, Herrn GR.  Raschhofer,  um den Bericht.

 

Herr Gr. Raschhofer gibt folgenden Bericht.

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung vom 19.10.2000 zwei TOP. behandelt.

TOP. 1.)    Marktfest 2001.

In dieser Sitzung wurde über die Abhaltung des Marktfestes 2001 gesprochen werden. Es musste die Entscheidung fallen, ob 2001 ein Marktfest durchgeführt wird oder nicht, da dazu viele Vorbereitungsarbeiten zu tätigen sind. Weiters muss das Marktfest im Budget 2001 berücksichtigt werden. Die heurige Veranstaltung konnte leider witterungsbedingt nicht durchgeführt werden (Sonnenwendfeuer auf dem Madlspergergrundstück). Der Obmann stellte daher an die anwesenden Mitglieder die Frage, ob 2001 ein Marktfest durchgeführt werden soll oder nicht. Alle Mitglieder sprachen sich dafür aus 2001 ein Marktfest abzuhalten. Das Marktfest soll in der bisherigen Form unter Mithilfe der Riedauer Vereine durchgeführt werden.Vom Obmann wurd die Frage gestellt, ob eine besondere Attraktion angeboten werden soll. Dies würde sich aber auf das Budget auswirken. Es soll nämlich der Betrag der letzten Jahre, sprich ca. S 30.000,00 berücksichtigt werden.

Von Frau GR. Maria Weiretmaier wurde die Frage gestellt, ob das Geld aus dem diesjährigen Budget nicht für 2001 verwendet werden könnte, da es nicht verbraucht wurde.

Dazu erklärte der Bürgermeister, dass dieser Betrag bereits für andere Zwecke, wie z.B. den Ankauf von Straßenbeleuchtungsmasten, verwendet wird.

Auch GR. Franz Arthofer sprach sich dafür aus, dass Marktfest so wie die letzten Jahre durchzuführen. Die Vereine sollen am Marktfest mitwirken, denn schließlich erhalten sie ja auch von der Gemeinde eine finanzielle Förderung.Der Obmann erklärte, dass im November noch eine gemeinsame Sitzung mit den Vereinen abgehalten wird. Dabei geht es um den Veranstaltungskalender und auch um die Abhaltung des Marktfest 2001. In der Ausschreibung soll bereits auf das Marktfest hingewiesen und um Unterstützung gebeten werden.Das Sonnenwendfeuer 2001 zusätzlich abzuhalten wird leider aus terminlichen Gründen nicht möglich sein. Am 29.06., 30.06. und 01.07.2001 findet das Feuerwehrfest gemeinsam mit der Firma Leitz statt. Weiters ist auch die Eröffnung der erweiterten Rot-Kreuz-Dienststelle geplant. Anfang Juni ist der Frühschoppen der Marktmusikkapelle Riedau geplant. Am 01. Mai soll wieder das traditionelle Maibaumaufstellen stattfinden. Das Maibaumaufstellen mit dem Marktfest zu kombinieren wurde diskutiert. Auch das Marktfest gemeinsam mit dem Musikfrühschoppen abzuhalten wurde besprochen.

Abschließend wurde für das Marktfest der Samstag, 09. Juni 2001 und der Sonntag, 10. Juni 2001 fixiert. Als möglicher Termin für den Musikfrühschoppen wurde der Sonntag, 27.05.2001 festgesetzt.

Die Vereine sollen sich wieder am Marktfest beteiligen. Beginn könnte 15.00 Uhr sein. Dies muss noch genau mit den Vereinsobmänner besprochen werden. Die Werbung wird wieder von der Gemeinde übernommen (Plakate, Zeitungen, Flugzettel). Die Band für die Abendveranstaltung wird ebenfalls von der Gemeinde organisiert. Dabei soll jene Band berücksichtigt werden, die beim Weinlesefest gespielt hat. Diese Band hat S 16.500,00 gekostet. Auch über Streetsoccer oder Beachvollyball als Attraktion am Marktfest wurde gesprochen. Dazu soll mit Herrn Oliver Glasner Kontakt aufgenommen werden (eventuell Autogrammstunde des SV Ried i.I.).Am Sonntag könnte wieder ein Frühschoppen mit der Marktmusikkapelle durchgeführt werden. Vorher soll wieder eine Feldmesse stattfinden. Dazu wird noch Kontakt mit dem Pfarrer aufgenommen.

Frau GR. Maria Weiretmaier hatte die Idee ein Maximiliantreffen durchzuführen (wie bereits einmal organisiert).

Festgelegt wurde auch, dass bei Schlechtwetter die Veranstaltung im Laufenböcksaal durchgeführt wird. Die musikalische Umrahmung könnte durch Musiker der Marktmusikkapelle erfolgen. Für die jüngere Generation soll bei Schlechtwetter eine Veranstaltung in der Diskothek Gintenreiter organisiert werden (bzw. durch den Wirt - Ausfallhaftung durch die Gemeinde?). Denkbar wäre auch eine eigene Veranstaltung der Wirte bereits am Freitag, 08. Juni 2001. Diese wäre von den Wirten alleine zu organisieren. Die Werbung erfolgt gemeinsam auf einem Plakat. Dazu müssen aber noch die Wirte befragt werden.Zu der Besprechung mit den Vereinen sollen deshalb auch die Wirte eingeladen werden. Genaueres zum Marktfest 2001 soll bei der Besprechung mit den Vereinen festgelegt werden.

 

Unter TOP. 2.)    Allfälliges wurde folgendes beraten:

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gab einen Überblick über den Ball der Oberösterreich in Wien, der am 20. Jänner 2001 in Wien stattfindet.Ziel wäre, dass möglichst viele Riedauer mitfahren. Riedauer Vereine werden sich ebenfalls an dieser Veranstaltung beteiligen, nämlich die Marktmusikkapelle und die Faschingsgilde Riedau. Ein Problem ist, dass die mitwirkenden Vereine die Eintrittskarte zum Ball und die Fahrtkosten selbst tragen müssen. Eine Möglichkeit wäre, dass die Gemeinde zumindest die Fahrtkosten übernimmt, wenigstens für jene Personen, die sich aktiv an der Veranstaltung beteiligen (auftreten).

Der Idealfall wäre natürlich, wenn die Gemeinde sämtliche Kosten für jene Personen übernehmen würde, die bei der Veranstaltung auftreten. Die Kosten dafür würden
ca. S 25.000,00 betragen und dieser Betrag müsste im Budget vorgesehen werden. Die Faschingsgilde hat anscheinend bereits Gratiseintrittskarten erhalten. Diese Karten wurden von den Organisatoren dieser Veranstaltung bereits an die mitwirkenden Vereine vergeben. Natürlich besteht auch für die Gemeinde die Möglichkeit sich bei dieser Veranstaltung zu präsentieren.

Obmann GR. Friedrich Raschhofer sprach sich dafür aus, dass die Gemeinde die gesamten Kosten übernehmen soll.

Es muss auf jeden Fall danach getrachtet werden, erklärt der Bürgermeister, dass wir so viele Gratiseintrittskarten als möglich von Andorf bekommen. Den Restbedarf kauft die Gemeinde.

Kartenpreise:  Vorverkauf S 280,00; Abendkasse S 350,00; Busfahrt S 200,00.

Weiters wurde noch darüber gesprochen, welcher Verein 2001 das Maibaumaufstellen übernimmt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

TOP. 13.) Änderung eines Darlehensvertrages.

 

 

Die Marktgemeinde Riedau hat bei der Sparkasse Oberösterreich um Änderung der Raten- und Zinsfälligkeit bei Darlehen Nr. 133007-130100 - Darlehen (Badsanierung) ersucht, erklärt der Bürgermeister. Das Darlehen läuft im Jahr 2005 aus.

Es wurde folgende Änderung beantragt:

bisherige Fälligkeit:   30.6. und 31.12.

Änderung Fälligkeit:    01.03. und 01.09. des jeweiligen Jahres

Alle übrigen Bestimmungen und Bedingungen der erwähnten Kreditzusage samt etwaigen Nachträgen bleiben unverändert aufrecht. Diese Änderung soll eine Erleichterung für die Buchhaltung sein, da die Fälligkeit nicht mehr am Jahresende entsteht.

Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass er bei der Vorsprache bei Herrn Landeshauptmann bezüglich des jährlichen Abganges beim Hallenbad vorgesprochen hat. Dieser hat mitgeteilt, dass für den jährlichen Abgang keine finanziellen Mittel freigegeben werden. Es wäre aber möglich, einen Teil des aushaftenden Darlehens als Förderung des Landes zu bekommen. Auch Herr LR Ackerl, Gemeindereferent, wurde diesbezüglich angesprochen. Seine Auskunft war, das Hallenbad sollte gegebenenfalls zugesperrt werden. Außerdem ist er gerade mit Bürgermeisterkollegen mit dem Anliegen im Gespräch, das Eintrittsgeld für Schulkassen im Hallenbad anzuheben. Momentan bringen die Bürgermeister dafür Verständnis entgegen.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, die vorliegende Nachtragsvereinbarung zum Darlehen Nr. 13307-130100, welche eine Änderung der Raten- und Zinsfälligkeiten per 1.3. und 1.9. vorsieht, zu genehmigen.

 

In der anschließenden Diskussion erklärten sich die Gemeinderäte damit einverstanden.

Der Bürgermeister lässt durch Handerheben abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 14.)  Beschlussfassung für Übernahme der Kosten des Gemeindeausfluges.

 

Der Gemeindeausflug ist bei allen Teilnehmern sehr gut angekommen, berichtet der Vorsitzende. Nun geht es um die Kosten, denn diese sollen von der Gemeinde übernommen werden. Im Voranschlag ist bei Konto 1/000/729 eine Summe von S 30.000,-- vorgesehen.

Folgende Rechnungen liegen vor:

Unimarkt, Getränke, Senf                             S   369,60

Fleischhauerei Moser, Knacker                  S   467,80

Bäckerei Schwarzmaier, Gebäck                  S   397,--

Gasthaus Perpmer, Wurstsemmerl, 2 Bier         S   710,--

Gasthaus Strasser, Bewirtung                   S 6.735,--

Gasthof Atzwanger, Halbpension abzügl.Selbstbehalt   S 5.140,--

Fa. Fischer, Buskosten                   S 18.547,30

            Gesamtsumme             S 32.366,70

 

Für die Gemeindebediensteten steht pro Jahr ein Betrag von S 330,-- für die Förderung der Betriebsgemeinschaft zur Verfügung. Dieser Förderungsbeitrag soll jedenfalls von den teilnehmenden Bediensteten dazu verwendet werden. Es stellt sich noch die Frage, ob der Förderungsbetrag jenen neun Gemeindebediensteten, die nicht daran teilgenommen haben, ausbezahlt wird. Der Bürgermeister glaubt, dass dieser Betrag ausbezahlt werden soll oder für eine andere Veranstaltung verwendet werden soll. Er bittet dazu um Wortmeldungen.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass die Gemeinde mit Kosten von rund S 30.000,-- gerechnet hat. Bezüglich des Förderungsbeitrages erklärt er, dass eine Barauszahlung sicherlich nicht sinnvoll ist, er schlägt vor, den offenen Betrag von S 2.970,-- bei einer nächsten Gelegenheit zu verwenden.

 

GR. Hintermayr stimmt der Meinung von Herrn GV. Schabetsberger zu.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Kosten für den Gemeindeausflug zu übernehmen.

Der Förderungsbeitrag der teilnehmenden Gemeindemitarbeiter wird für den Ausflug verwendet, der Restbetrag des Förderungsbeitrages (S 2.970,--) soll bei einer nächsten gemeinsamen Veranstaltung der Gemeindebediensteten verwendet werden. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

Dringlichkeitsantrag 

TOP. 15.)  Vorsteuerabzug beim Neubau der Leichenhalle; Berufungsentscheidung   

                     der     Finanzlandesdirektion

 

Für die Jahre 1996 und 1997 hat im Juli 1999 eine Umsatzsteuerprüfung stattgefunden. Bei dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die Marktgemeinde Riedau für den Bau der Aussegnungshalle keine Umsatzsteuer bezahlt hat. Die Gemeinde hat beim Bau der Leichenhalle die Vorsteuer abgezogen. Das Finanzamt war aber der Meinung, dass dazu die Gemeinde nicht berechtigt ist. Am 30.7.1999 erging an die Gemeinde ein Bescheid, die Umsatzsteuer in Höhe von S 247.302,-- für den Bau der Aussegnungshalle und S 55.480,-- für Straßenreinigung zu bezahlen. Es wurde gegen diesen Bescheid die Berufung eingebracht, welche vom Gemeindevorstand genehmigt wurde. Am 07.11.2000 ist nun von der Finanzverwaltung die Berufungsentscheidung eingelangt. Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Diese Berufungsentscheidung umfasst sieben Seiten und wurde dem Steuerberatungsbüro Leitner & Leitner, Linz, gefaxt. Das Büro Leitner & Leitner, welche im Auftrag des Gemeindebundes tätig ist,  hat damals die Berufung für die Marktgemeinde Riedau verfasst und ist daher mit der Sachlage vertraut, berichtet der Bürgermeister.

Folgende Stellungnahmen wurden nun eingeholt:

OÖ. Gemeindebund, Frau Mag. Heitzendorfer,  wurde folgende Auskunft erteilt:

Falls die Gemeinde eine Beschwerde einreicht, sind folgende Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich:

1. Beschluss für die Einreichung der Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof

2. Beschluss für die Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes oder Steuerberatungsbüros

 

Auskunft vom Steuerberatungsbüro Leitner & Leitner:

 

Grundsätzlich werden unsere Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet. ....Für die Durchführung einer etwaigen Verwaltungsgerichtshofbeschwerde gegen die Berufungsentscheidung der FLD OÖ. vom 20.10.2000 erlauben wir uns, ein Pauschalangebot von maximal S 20.000,-- excl. Umsatzsteuer, excl. Barauslagen zu legen. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass für VwGH-Beschwerden an Barauslagen jedenfalls die Gebühr von ATS 2.500,-- anfällt. Sollte allerdings die VwGH-Beschwerde erfolgreich sein, würde ein pauschaler Kostenersatz gewährt. Sind die tatsächlich nach Zeitaufwand angefallenen Kosten niedriger, kommt selbstverständlich der niedrigere Betrag zur Verrechnung. Wenngleich der höchstgerichtlichen Entscheidung nicht vorgegriffen werden kann, dürfen wir ergänzend ausführen, dass das Rechtsmittel auf Grund der bisher vorliegenden Judikatur aussichtsreich erscheint.

 

Zur Abwicklung des VwGH-Verfahrens dürfen wir noch auf folgenden Umstand hinweisen: Erfahrungsgemäß ist die Erlagung einer sog. aufschiebenden Wirkung vor dem Verwaltungsgerichtshof faktisch nicht möglich. Die bislang ausgesetzte Umsatzsteuer wäre daher trotz VwGH-Beschwerde vorerst zu entrichten. Im Falle des Obsiegens würde die Umsatzsteuer vom Finanzamt rückerstattet werden.

 

Der Bürgermeister stellt zusammenfassend fest, dass lt. Auskunft des Herrn Markus Achatz, Universitätsprofessor und Steuerberater Fa. Leitner & Leitner, eine Beschwerden beim VwGH für die Gemeinde Riedau erfolgreich  verlaufen könnte. Die Chancen stehen nicht schlecht, weil der VwGH bereits zweimal in einer gleichgelagerten Fällen zugunsten der Beschwerdeführer entscheiden hat. Allerdings waren beide Gemeinden aus der Steiermark, Oberösterreich hat ein anderes Landesgesetz. Diese beiden Entscheidungen sind auch in der Berufungsentscheidung angeführt, wurden aber von der Finanzverwaltung für OÖ. nicht anerkannt. Der Bürgermeister ist für die Einreichung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Im Gemeindevorstand wurde diese Angelegenheit bereits beraten. Der Bürgermeister ist für die Einreichung einer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Er ersucht um Zustimmung und stellt folgende Anträge:

1. Antrag

Die Marktgemeinde Riedau erhebt gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich, Zl. GZ. RV595/1-6/1999 vom 20.10.2000 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof.

2. Antrag

Die Marktgemeinde Riedau  beauftragt das Steuerberatungsbüro Leitner & Leitner, GmbH., Linz, mit der Durchführung der Verwaltungsgerichtshofbeschwerde (Angebot vom 15.11.2000)

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Beide Anträge werden vom Gemeinderat einstimmig angenommen.

 

 

Der Bürgermeister ersucht die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen.

 

 

Dringlichkeitsantrag

TOP. 16.) Genehmigung der Verleihung eines Ehrenringes

 

Behandlung des TOP unter Ausschluss der Öffentlichkeit

 

Die Zuhörer werden wieder in den Sitzungssaal gebeten.

 

TOP. 17.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

 

Der Bürgermeister hat bereits erwähnt, dass eine Abordnung der Gemeinde dreimal nach Linz gefahren ist und zwar zu Herrn LR Hiesel, Herrn LR Ackerl und Herrn Landeshauptmann Pühringer. Es wurden unsere Wünsche vorgebracht, speziell die künftigen Vorhaben. Herr LR Hiesel hat versprochen, dass ein Mitarbeiter mit Herrn Sutterich vom Amt der OÖ. Landesregierung nach Riedau kommt. Diese beiden Herren werden die Bauarbeiten, die im Zuge des ÖBB-Umbaues erforderlich werden, begutachtet. Die Bewohner von Pomedt haben mittels Unterschriftenaktion den Bau des Gehsteiges gefordert. Auch der Bau des Gehsteiges wurde bereits bei den Landesräten angesprochen. Herr LR Hiesel hat zugesagt, den Gehsteig in Pomedt zu fördern.

Gestern war die erste Besprechung mit den Bewohnern von Schwabenbach. Es war eine sehr erfolgreiche Veranstaltung. Das Echo der Anrainer ist äußerst positiv. Frau Architekt Lassy wird aufgrund der Erhebungen einen ersten Planentwurf erstellen. Die nächste Veranstaltung ist im Jänner 2001 geplant.

Finanzielle Zusagen:

LR Hiesel S 100.000,--  für Straßenbau

Landeshauptmann Dr. Pühringer  S 65.000,-- für EDV-Ausstattung Hauptschule

Landeshauptmann Dr. Pühringer  S 36.000,-- für Bücherei

Landeshauptmann Dr. Pühringer S   5.500,-- für Schulbücherei

Landeshauptmann Dr. Pühringer S   6.000,-- für Musikverein

 

Bezüglich des geforderten Verkehrsspiegels in Wildhag teilt er mit, dass die Straßenmeisterei Raab diesbezüglich kontaktiert wurde. Diese hat mitgeteilt, dass keine Möglichkeit besteht, bei den ISG-Bauten einen Spiegel aufzustellen.

 

Bei Herrn Landeshauptmann wurde auch der Umbau der Mehrzweckhalle angesprochen.

Diese außerschulischen Angelegenheiten wurden vom Architekten auf rund S 3,700.000,-- geschätzt. Herr Landeshauptmman Pühringer hat der Gemeinde nahegelegt, ein Ansuchen um Förderung einzureichen.

 

GR. Berghammer gibt bekannt, dass der Boden der Mehrzweckhalle schadhaft ist. Der Vorsitzende erklärt, dass er davon Kenntnis hat.

 

Herr LR Ackerl hat weiters bekanntgegeben, dass die Kosten für die Erweiterung des Rot Kreuz Baues zur Gänze übernommen werden.

 

Vom AK Verkehrsverbund ist jetzt der erste Teil abgeschlossen. Das “Grundgerüst” für den Taktfahrplan wurde erstellt. Für ihn gab es dazu eine Entäuschung, da die Umsetzung nicht wie geplant 2002 möglich ist, sondern erst 2005. Es wird eine zweite Runde geben, in welcher die finanzielle Angelegenheit beraten wird. Züge zahlt künftig das Land, das Gleis stellt der Bund zur Verfügung (ÖBB mietet Gleis). Das Land ist natürlich am öffentlichen Verkehr interessiert und bei der Bahn müssen die Gemeinden nicht mitzahlen. Anders beim Busverkehr. Hier gibt es z.B. ein Modell im Mühlviertel, welches sehr gut funktioniert. Es wird abgerechnet nach Haltestellen und gefahrenen Kilometern im Gemeindegebiet. Riedau hat ein kleines Gemeindegebiet und würde dazu günstig liegen. Es wird wahrscheinlich der Wendezug bis Andorf fahren.

GR. Ortner gibt dazu bekannt, dass bezüglich des Wendebahnhofes Andorf ein Landesbediensteten mitentschieden hat. Der Planer des Landes hätte ansonsten für Riedau vorgeschrieben, einen weiteren Bahnsteig zu bauen.

 

 

 

TOP. 18.)  Allfälliges.

 

GR. Ortner berichtet, dass bei den Altpapierkontainern in den letzten Wochen wieder große Verunreinigung herrschte. Er verteilt Fotos an die Gemeindertsmitglieder, welche er am 2. November gemacht hat. 

Diese Angelegenheit wird beraten. Der Bürgermeister wird bei der nächsten BAV-Versammlung dieses Problem ansprechen.

Weiters berichtet GR. Ortner, dass sich der Bahnhofsumbau wahrscheinlich auf das Jahr 2005 verzögert, weil die Nebenstrecken, so auch Passau, nicht gleich berücksichtigt wurden.

 

GV. Schabetsberger glaubt, dass die Gemeinde bei den ISG-Wohnhäusern den Verkehrsspiegel selbst aufstellen soll. Der Spiegel beim Luksch soll neu eingestellt werden, da er nur für LKW-Fahrer geeignet ist. Der AK Ökologie  hat die Linde im (geplanten) Schulhof der Volksschule beraten. Er ist der Meinung, dass dieser Baum stehen bleiben soll, bei der Gemeinde soll ein neuer Baum gepflanzt werden.

 

GR. Weiretmaier erkundigt sich, ob beim künftigen Gehsteig Pomedt auch die Straßenbeleuchtung mit geplant wird.

 

GR. Aschauer erkundigt sich bezüglich des geplanten Kochkurses der Bäuerinnen.

 

 


 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.08.2000 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.20 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: