Lfd.Nr. 32 Jahr 2000
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 21. Dezember 2000.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner 14. GV. Anna Wolschlager
03. GV. Elfriede Kopfberger 15. GR. Ortner Günter
04. GV. Franz Stiglmayr 16. GR. Anita Wolschlager
05. GR. Herbert Leitner 17. GR. Maria Weiretmaier
06. GR. Gerhard Berghammer 18. GR. Johann Leitner
07. GR. Berta Scheuringer 19. GR. Franz Arthofer
08. GR. Franz Köstlinger 20. GV. Heinrich Ruhmanseder
09. GR. Wolfgang Kraft 21. GR. Ulrike Gumpoltsberger
10. GR. Franz Mitterhauser 22. GR. Manfred Fattinger
11. GR. Fritz Raschhofer 23.
12. GR. Monika Tallier 24.
13. GV. Schabetsberger Franz 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Karl Wagneder für GR. Ernst Hintermayr
GR. Hubert Rosenberger für GR. Rudolf Hosner
GR. Hintermayr Katharina für GR. Harald Parzer
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Ernst Hintermayr
GR. Rudolf Hosner
GR. Harald Parzer
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): Klaus Waldenberger
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13.12.2000
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.11.2000 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
.
Tagesordnung:
1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2000.
2. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
3. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
4. Änderung des Flächenwidmungsplanes in Bayrisch-Habach.
5. Änderung des Bebauungsplanes Schwaben-Süd.
6. Grundsatzbeschluss für den Bau des Gehsteiges in Pomedt.
7. Genehmigung eines Vertrages betreffend Straßengestaltung in Schwabenbach.
8. Musikschule; Genehmigung eines Vertrages für Planungs- und Baukoordinator.
9. Genehmigung einer Verordnung für ein Parkverbot bei der Hauptschule.
10. Genehmigung eines Erdgasliefervertrages für das Hallenbad.
11. Änderung des Vertrages für den Kindergartentransport.
12. Änderung der Abfallgebührenordnung.
13. Änderung der Eintrittspreise für das Hallen- und Freibad sowie die Sauna.
14. Wasser- und Kanalanschlussgebühr für den Zubau des Roten Kreuzes;
Genehmigung eines Abschlages.
15. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
16. Bericht des Bürgermeisters.
17. Allfälliges
TOP. 1.) Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2000.
Es berichtet Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer, dass der Entwurf des Nachtragsvoranschlages den Fraktionsführern zur Verfügung gestellt wurde. An der Amtstafel wurde kundgemacht, dass der Entwurf im Gemeindeamt aufliegt. Außerdem erhält zur heutigen Sitzung jedes Gemeinderatsmitglied eine Zusammenstellung über die wichtigsten Änderungen im Gemeindebudget.
Der Bürgermeister gibt die Einnahmen und Ausgaben wie folgt bekannt:
Ordentlicher Haushalt NVA VA
Einnahmen S 34,943.000,-- S 33,477.000,--
Ausgaben S 34,943.000,-- S 33,477.000,--
Überschuss - Fehlbetrag S 0,-- S 0,--
Außerordentlicher Haushalt
Einnahmen S 6,616.000,-- S 5,398.000,--
Ausgaben S 5,616.000,-- S 5,660.000,--
Überschuss - Fehlbetrag + S 1,000.000,-- - S 462.000,--
Die Einnahmen und Ausgaben sind im Nachtragsvoranschlag
des ordentlichen Haushaltes um rund 1,5 Mio. Schilling höher gegenüber dem
Voranschlag. Der ordentliche Haushalt konnte ausgeglichen erstellt werden. Der
außerordentliche Haushalt weist einen Überschuss von S 1,000.000,-- auf, da für
den Bau der Musikschule bereits
S 3,000.000,-- vom Land überwiesen wurden. Der Überschuss bedeutet also keine
Einsparung.
Aus dem Vorjahr werden folgende Abgänge abgedeckt:
Musikschule S 552.000,--,
Straßenbau Vormarkt S 1,347.000,--.
Der Bürgermeister stellt die Frage, ob die einzelnen Konten durchbesprochen werden sollen. Da Erläuterungen zum Nachtragsvoranschlag vorliegen und diese bereits in den Fraktionen beraten wurden, wird vom Gemeinderat die einhellige Meinung vertreten, dass eine Diskussion über die einzelnen Konten nicht erfolgen muss.
Vizebgm. Peter Gahleitner bedankt sich beim Bürgermeister und den Bediensteten der Marktgemeinde für die Erstellung des Voranschlages. Er ist der Meinung, dass der Nachtragsvoranschlag realistisch erstellt wurde und er gibt im Namen der ÖVP-Fraktion seine Zustimmung. Er stellt den Antrag, den im Entwurf vorliegenden Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2000 zu genehmigen.
GV. Ruhmanseder teilt mit, dass sich die Erhöhung im ordentlichen Haushalt aus dem An- und Verkauf der Liegenschaft Vormarkt 1 begründet. Im außerordentlichen Haushalt bleiben zwar nun S 1,000.000,--, aber das bedeutet andererseits im nächsten Jahr wieder einen Abgang.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer lässt über den Antrag des Vizebürgermeisters mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Es ersucht der Vorsitzende Herrn GR. Ortner in Vertretung des Obmannes um den Bericht.
GR. Ortner berichtet, dass am 11.12.2000 in der Sitzung des Prüfungsausschusses folgende Punkte behandelt wurden:
TOP. 1.) Überprüfung der Wasser- und Kanalanschlussgebühren von
TOP 2.) und Fahrbahnkostenbeiträgen von Objekten in Schwabenbach.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben die Unterlagen für Wasser- und Kanalanschlußgebühren sowie Fahrbahnkostenbeitrag von folgenden Wohnhausbauten erhoben:
Gruber Franz, Schwabenbach Nr. 47
Pöchersdorfer Anton, Schwabenbach 43
Rosenberger Hubert, Schwabenbach 45
Wiesinger Norbert, Schwabenbach 57
Kaufmann Robert, Schwabenbach 9
Süss Alois, Schwabenbach 59
Rathmaier Dietmar, Schwabenbach 55
Pointner Roland, Schwabenbach 53
Machtlinger Josef, Schwabenbach 49
Hummer Josef, Schwabenbach 11
Hummer Klaus, Schwabenbach
Gumpoltsberger Manfred, Schwabenbach 61
Die Prüfung erfolgte dahingehend, dass die Vorschreibungen nach den Bescheiden in den Akten mit den tatsächlichen Einzahlungen lt. Buchungen kontrolliert wurden.
Die Übereinstimmung der Zahlungseingänge mit den Vorschreibungen konnte festgestellt werden. Nachzutragen ist, dass die Beanstandung der vorgehenden Prüfungsausschußsitzung geklärt werden konnte.
Unter TOP. 3. Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
TOP 3.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
Der Bürgermeister ersucht wieder Herrn GR. Ortner, Obmann des Bauausschusses, um den Bericht.
GR. Ortner gibt folgenden Bericht:
TOP. 1.) Musikschule: Besprechung über Eingang- und Fassadengestaltung
und allgemeine Besprechung über Ausschreibung v. Professionisten-
arbeiten
Die Mitglieder des Bauausschusses sowie Frau Architekt DI Lassy und ihre Mitarbeiterin Frau Schmidt wurden zu Beginn der Sitzung ins Lignorama Riedau geladen.
Obmann GR. Ortner erläutert, warum der Sitzungsbeginn im Lignorama stattgefunden hat. Die Marktgemeinde Riedau hat als Schulerrichter und -erhalter von Herrn Arnoldi das Angebot erhalten eine Skulptur zum halben Preis für die Musikschule anzukaufen.
Herr Bgm. Demmelbauer hat mit dem Künstler über den Ankauf gesprochen und erläutert, dass es sich um zwei frühere Werke des Künstlers, welche einen Kontrabass bzw. einen Pianisten darstellen, handelt, und die Musikschule einen idealen Rahmen für die Objekte darstellen würde. Der Künstler wäre bereit der Gemeinde einen Sonderpreis in der Höhe von S 40.000,000 pro Skulptur einzuräumen.
Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses wurden um ihre Stellungnahme gebeten, ebenso auch Frau DI Lassy, die vor allem über mögliche Standorte für eine Skulptur Auskunft geben sollte.
Frau DI Lassy erklärt vorab, dass ihr die Werke des Künstlers gut gefallen, sie habe jedoch Bedenken betreffend der Platzmöglichkeiten in der Musikschule. Die Räumlichkeiten sind zur Gänze zum praktischen Gebrauch geplant und lassen kaum Spielraum um eine derartige Skulptur wirkungsvoll aufzustellen. Es bestehen schon Platzprobleme bezüglich Garderoben udgl. Die einzige Möglichkeit wäre der große Raum beim Hintereingang der Musikschule, hier wäre jedoch das Problem, dass dieser Raum von zwei Seiten mit Glasfenstern umrahmt wird und die zwei anderen Wände durch Türen keine Möglichkeiten bieten. Die Skulpturen haben eigentlich keine Rückseite und können somit auch nicht in einer Raummitte aufgestellt werden. Des weiteren war eigentlich vorgesehen die Garderobenständer in diesem Raum aufzustellen.
Es wurde eine Diskussion über weitere Standorte geführt, in die auch der Bauplan einbezogen wurde. Aus der Diskussion ergabt sich auch die Frage nach der Höhe der Skulpturen. Die Skulpturen wurden abgemessen, und es zeigte sich, dass sie eine Höhe von 2,90 m bzw. 2,60 m aufweisen. Frau DI Lassy erklärte daraufhin, dass somit der Eingangsbereich nicht mehr in Frage kommt, da dieser nur eine Raumhöhe von drei Meter aufweist und die Skulptur mind. einen Abstand von 50-60 cm zur Decke haben sollte um zu wirken.
Die Gemeinderäte Hintermayr und Köstlinger erkundigten sich ob die Möglichkeit besteht die Figuren zu kürzen.
Herr Bgm. Demmelbauer machte den Vorschlag eventuell beim Künstler eine Figur in Auftrag zu geben.
Die Vorschläge wurden diskutiert.
Der Obmann stellte den Antrag, dass Frau Zarbl, Koordinatorin Lignorama, Kontakt mit Herrn Arnoldi aufnehmen soll, um zu klären ob die Skulptur gekürzt werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, soll er ein Angebot über eine neue passende Skulptur erstellen. Der Preis dafür darf aber nicht höher sein als das derzeitige Angebot.
Beschluss: Dieser Vorgangsweise stimmen alle Ausschussmitglieder zu
Frau DI Lassy erläuterte anhand des Bauplanes den umgestalteten Entwurf des Eingangsbereiches und der Fassade, vor allem auch unter Bedachtnahme auf die Geschäftsauslage.
Herr Musikschuldirektor Pichler erklärte in diesem Zusammenhang, dass er Bedenken bezüglich der Lärmbelästigung für den Geschäftsmieter hat.
Frau Schmidt, Architekturbüro Lassy, wendete ein, dass aufgrund der bautechnischen Maßnahmen hier keine bemerkenswerte Lärmbeeinträchtigung zu erwarten sei.
Herr Musikschuldirektor Pichler erklärte weiters, dass er die Anzahl der Unterrichtsräume für zu gering angesetzt hält. Er rechnet in Riedau mit ca. 150 Schülern und es wären nur 4 Unterrichtsräume vorgesehen, inkl. dem Schlagzeugraum über dem geplanten Geschäftslokal. Die Musikschule in Hofkirchen sei mit dem Einzugsgebiet von Riedau vergleichbar, diese habe jedoch sieben Klassenräume. Er war bis vor kurzem der Meinung, dass auch der Dachboden ausgebaut wird.
Frau DI Lassy erklärte, dass das Raumerfordernis ja mit Herr Leitenmüller, Landesmusikschuldirektion abgestimmt sei.
Herr Bgm. Demmelbauer wendete ein, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion über das Raumerfordernis zu spät sei, dieses sei in früheren Besprechungen festgelegt worden und damals wurden keine Einsprüche erhoben.
Herr Dir. Pichler wies nochmals auf die Lärmbelästigung für das Geschäft hin, da der Schlagzeugraum direkt darüber liegt, er fragt an, ob der geplante Geschäftsraum nicht noch für die Musikschule genützt werden könnte.
Herr Bgm. Demmelbauer erklärte, dass der hintere Teil des Objektes für die Gemeinde, insbesondere für die Vereine, vorgesehen sei und im vorderen Teil ein Geschäftslokal vermietet werden soll.
Frau AL Gehmaier schlug vor die Schülereinschreibung, die in der Kalenderwoche 50 stattfindet, abzuwarten.
Herr GR. Hintermayr zeigte sich über die aufgezeigte Platzproblematik zum jetzigen Zeitpunkt verärgert. Die Platzerfordernisse hätten früher genauer geklärt werden müssen.
Der Obmann erklärte, dass sich Erfordernisse ändern können, und seines Wissens nach sei ein späterer Ausbau des Dachbodens jederzeit möglich.
Fr. DI Lassy bestätigte dies, wendete jedoch ein, dass ein Dachbodenausbau aufwendig und kostenintensiver sei. Andererseits sei eine Ausweitung der Unterrichtsräume nicht so einfach. Der Bauplan sei in der jetzigen Form genehmigt und auch die Förderungen des Landes sind auf das bisher vereinbarte Raumerfordernis ausgerichtet. Die Genehmigung für mehr Unterrichtsräume hänge nicht in erster Linie von der Landesmusikschuldirektion, sondern vom zuständigen Landesrat bzw. dem Landeshauptmann ab. Eine solche Genehmigung sei schwer zu bekommen und vor allem würde dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Es müssen jedoch jetzt bereits Vergabearbeiten durchgeführt werden.
Hr. Bgm . Demmelbauer bestätigte die Problematik mit den zuständigen Behörden. Auf Grund der Drittelfinanzierung dieses Projektes ( BZ, Landesmittel und Gemeinde ) kann diese Entscheidung nicht alleine getroffen werden.
Der Obmann wendete ein, dass die Vermietung des Geschäftslokales in den nächsten Jahren ohnehin schwierig sein würde, und stellt die Frage ob es nicht wirtschaftlicher sei zugunsten eines Musikschulausbaues darauf zu verzichten.
Der Bürgermeister meinte jedoch, dass die Gemeinde den Wunsch hat das Geschäftslokal an die Post zu vermieten, um somit das Platzproblem im Gemeindeamt zu lösen. Da jedoch die Post ihre Pläne ständig ändert und derzeit keine Anstalten macht, das derzeitige Geschäftslokal zu räumen, könnte man die Idee mit dem Geschäftslokal fallen lassen. Die Vermietung an die Post wäre auch nur bei Ausgliederung des Paketdienstes möglich gewesen, und diese erfolgt nach aktuellem Stand nicht.
Frau DI Lassy gab zu bedenken, dass eine derartige Diskussion wenig sinnvoll sei, solange nicht geklärt ist ob die zuständigen Stellen einer Ausweitung des Raumerfordernisses zustimmen. Herr Direktor Pichler muss sich hier umgehend mit Herrn Leitenmüller in Verbindung setzten und seine Wünsche vorbringen.
Herr Bgm. Demmelbauer befragte die anwesenden Ausschussmitglieder ob sie grundsätzlich mit der Ausweitung des Raumerfordernisses einverstanden sind und Herrn Pichler in seinen Bemühungen unterstützen.
Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Nachdem Frau DI Lassy einen weiteren Termin wahrzunehmen hatte, wurde seitens des Obmannes auf ein rasches Abklären der Tagespunkte gedrängt. Die Vorschläge von Frau DI. Lassy betreffend Eingangsbereich und Fassadengestaltung wurden Vorort bei einem Lokalaugenschein besprochen.
Die künftige Musikschule wurde von außen besichtigt. Herr GR. Köstlinger fragte ob die bestehenden Fenster ausgetauscht werden. Frau DI Lassy erklärte, dass neue Fenster in den bisherigen Kostenschätzungen nicht berücksichtigt waren, da jedoch nun vielleicht das Geschäftslokal für die Musikschule genützt wird, könnte die Fassade und die Fenster anders gestaltet werden.
Die Anschaffung von Kastenfenstern wurde von den Ausschussmitgliedern diskutiert.
Hr. GR.. Köstlinger schlug vor alle Fenster durch Kastenfenster zu ersetzten. Die Mitglieder können sich vorstellen, dass alle Fenster der Vorderfront ausgetauscht werden, wenn im Rahmen der Dorferneuerung eine finanzielle Unterstützung gewährt wird.
Die weitere Sitzung wurde im Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau abgehalten.
Herr Obmann Ortner erklärte, dass das Architekturbüro Lassy eine Firmenliste vorbereitet hat um die Professionistenarbeiten zu vergeben. Diese sollte überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Er schlägt vor die Vergabe der Fenster, bis zur Klärung ob ein Geschäftslokal vorgesehen wird oder die Räumlichkeit für die Musikschule genutzt wird, auszusetzen.
Hr. GR. Mitterhauser schlug vor, die Liste vorzulesen und sofort Änderungen zu beschließen. Die Ausschreibung für die Fenster könnte ebenfalls erfolgen, die Liste sollte nur um Holzfensterhersteller ergänzt werden.
Der Obmann las die von Frau Schmidt vorbereitete Liste der vorgesehenen Baumeister vor. Die Liste wurde von den Ausschussmitgliedern diskutiert und für ausreichend befunden.
Der Liste der Spenglermeister soll nach Vorschlag von Herrn Hintermayr noch um die Firmen Forkl und Weikl aus der Umgebung ergänzt und dafür die Firmen aus Wels und Leonding nicht berücksichtigt werden.
Die Liste der Heizungsinstallateure soll um die Fa. Luksch ergänzt werden lt. Herrn Bgm. Demmelbauer.
Der Vorschlag der Elektroinstallateure wird als ausreichend empfunden.
Die Liste der Fensterfirmen wird, auf Vorschlag von Herrn GR. Mitterhauser, um spezielle Holzfenstererzeuger ergänzt.
Der Obmann schlug vor die Listen mit den besprochenen Änderungen zu genehmigen und die Ausschreibung durch das Architekturbüro Lassy durchführen zu lassen.
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen
Unter Punkt 2. wurde behandelt: Bushaltestelle Gemeinde: Anbringung einer Überdachung, berichtet der Obmann.
Bei der Bushaltestelle Gemeinde sollte dringend eine Überdachung angebracht werden. Die wartenden Fahrgäste sind der Witterung ungeschützt ausgesetzt.
Er schlug als Konstruktion eine Leichtbauweise, welche an der Mauer befestigt wird, vor. Sie sollte eventuell aus Plexiglas bestehen, um den Lichteinfall für die Post nicht zu behindern. Es handelt sich wahrscheinlich nur um eine mittelfristige Lösung, da im Zuge der Marktplatzgestaltung, hier eine dem Ortsbild angepasste Lösung gefunden werden müsste.
Herr Bgm. Demmelbauer empfand diesen Vorschlag als unbefriedigend. Eine Überdachung alleine ist seiner Meinung nach zu wenig. Wenn schon ein Schutz für die wartenden Fahrgäste errichtet werden soll, sollte es seiner Meinung nach eine Baulichkeit sein.
GR. Hintermayr schloss sich dieser Meinung an, er verwies hier auf Vorbildobjekte in Wels. Dort wären Glaskonstruktionen aufgestellt, deren Glasflächen noch als Werbefelder genutzt werden.
Frau AL Gehmaier meinte sich an Prospekte zu erinnern und schätzt die Kosten auf ca. S 50.000,00. Sie fragte, an welchem Standort das Wartehäuschen errichtet werden soll.
Bgm. Demmelbauer schlug vor einen Parkplatz vor dem Gemeindeamt dafür zu nutzen.
Mit diesem Vorschlag waren auch die übrigen Ausschussmitglieder einverstanden.
Der Obmann war der Ansicht, dass es sich hierbei um eine Übergangslösung bis zur Marktplatzgestaltung handeln soll. Das Häuschen könnte anschließend bei der Busbucht beim Bahnhof eine Weiterverwendung finden. Er fragte weiters an, ob in der nächsten Gemeinderatssitzung ein Beschluss gefasst werden könnte.
Der Bürgermeister verwies auf das dicht gedrängte Programm und verspricht die Beratung dieser Angelegenheit bei der GR-Sitzung am 25.01.2001. Weiters sollen bis dahin Muster und ein Kostenvorschlag eingeholt werden.
Der Antrag des Obmannes wurde einstimmig angenommen.
TOP 3.) Allfälliges
Der Bürgermeister berichtete, dass ein Riedauer Unternehmer eine Erdaushubdeponie errichtet will und zwar die Fa. Stockenhuber. Dazu wäre eine Änderung des Flächenwidmungsplanes notwendig. Das betreffende Grundstück ist derzeit als “Grünland” gewidmet, diese Nutzung müsste um einen Sondernutzung “Ablagerungen” ergänzt werden. Der Unternehmer würde das Grundstück einzäunen.
Herr GR. Hintermayr erkundigte sich, wie die Landesregierung zu so einem Projekt steht und der Obmann erkundigt sich nach der Notwendigkeit.
Der Bürgermeister erklärte, dass die Landesregierung ein derartiges Projekt unterstützt und begrüßt. Die Gemeinde wäre sogar verpflichtet, Möglichkeiten für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Erdaushubes zu schaffen. Man müsse daher die Ansiedlung eines solchen Unternehmens unterstützen. Es werden zwar wasserrechtliche Genehmigungen notwendig sein, dies dürfte jedoch kein Problem darstellen.
Frau AL Gehmaier bat um Entscheidung , da hier eine rasche Lösung benötigt wird.
Der Grundsatzbeschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes soll schon in der nächsten Sitzung getroffen werden.
Beschluss: Alle Ausschussmitglieder stimmten zu, die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu behandeln.
Der Bürgermeister berichtete weiters, dass Probleme bei der Errichtung der neuen Kläranlage aufgetreten sind. Die zuständigen Behörden verlangen von allen beteiligten Gemeinden (Riedau, Zell/Pram, Dorf/Pram und Taiskirchen ) die Erstellung der “Gelben Linie”. Dieses Thema sei sehr komplex und in kurzen Worten nicht erläuterbar, deshalb wird Herr Oberlechner im Frühjahr 2001 zu diesem Thema moderieren. Im Groben bedeutet dies, dass die Gemeinde fünf bis 15 Jahre in die Zukunft den Kanalbau planen muss, und die geplanten Baumaßnahmen auch durchzuführen hat. Der Bürgermeister ersuchte den Bauausschuss in dieser Angelegenheit um Mitarbeit, da die Befassung im Gemeinderat auf Grund der Sachkenntnis zu schwierig sei.
Der Bürgermeister teilte mit, dass der Bebauungsplan in Schwabenbach aufzuheben oder abzuändern sei. Auf Grund diverser Bauansuchen hat sich herausgestellt, dass der bestehende Bebauungsplan einer energiesparenden Bauweise entgegensteht. Mit Herrn Zotscher, Bezirksbauamt Ried i.Innkreis, wurden die Abänderungen abgeklärt.
Es sollte daher eine Freigabe der Firstrichtung, wählbare Dachvarianten, wählbare Dachneigungen sowie eine zweigeschossige Bebauung im südlichen Bereich zugelassen werden.
Der Obmann verwies auf die Notwendigkeit und die Sinnhaftigkeit des Bebauungsplanes. Seiner Meinung nach könne ein Energiesparhaus auch unter dem derzeit geltenden Bebauungsplan errichtet werden. Änderungen sollten seiner Meinung nach genau überlegt werden, eine Lockerung würde dem Bauwerber wieder zuviel Freiraum lassen. Das durch die Änderung der Bauordnung eingeführte “Vereinfachte Verfahren” ist nur bei Vorhandensein eines Bebauungsplanes zulässig um die Nachbarn zu schützten. Durch die Auflockerung des Bebauungsplanes sei der Spielraum des Bauwerbers wieder sehr groß. Vor allem die Baufluchtlinie müsse eingehalten werden.
GR. Rosenberger, als Anrainer in
Schwabenbach persönlich betroffen, sah die Sache ähnlich. Vor allem die
zweigeschossige Bebauung und die wählbaren Dachvarianten könnten entscheidende
Beeinträchtigungen für die Nachbarn bedeuten.
(Lichtverhältnisse ).
Hr. GR. Mitterhauser sprach sich für die Änderung des Bebauungsplanes aus.
Der Obmann schlägt folgende Änderungen vor:
Wählbare Firstrichtung
Frei wählbare Dachformen
Freie Dachneigung
zweigeschossige Bebauung im südlichen Bereich, wobei aber eine Höhenbeschränkung (9 m ) festgelegt werden soll
Die Mitglieder stimmten diesem Vorschlag zu
Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht.
TOP. 4.) Änderung des Flächenwidmungsplanes in Bayrisch-Habach.
Wie bereits im Bericht des Obmannes angeführt, erklärt der Vorsitzende, beabsichtigt die Firma Stockenhuber, 4780 St. Florian, Gopperding 38, in Bayrisch-Habach auf der Parz.Nr. 903, KG. Riedau, die Errichtung einer Erdaushubdeponie. Herr Andreas Praschl, wohnhaft in Schwabenbach, hat mit einem Vertreter des Amtes der O.ö. Landesregierung vorgesprochen, wie die Gemeinde zu diesem Projekt steht. Für die Gemeinde wäre es sicherlich sinnvoll, wenn eine solche Deponie besteht. Für die Errichtung ist natürlich eine wasserrechtliche Bewilligung notwendig.
Ein Nachteil ist sicherlich das vermehrte Verkehrsaufkommen in diesem Bereich (Berg und Bayrisch-Habach), denn die bestehenden Straßen werden dadurch in Mitleidenschaft gezogen.
Bei der heutigen Sitzung ist der Grundsatzbeschluss für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes zu fassen. Das betreffende Grundstück ist im Flächenwidmungsplan mit einer Sonderwidmung zu kennzeichnen. Weiters wird das Grundstück natürlich eingezäunt. Es wurden auch Erkundigungen bei anderen Gemeinden, die private Erdaushubdeponien im Gemeindegebiet haben, eingeholt. Die Firma Putzinger hat in Andorf eine Erdaushubdeponie betrieben. Die Gemeinde hätte das Recht, pro m³ Erde, die auf dieser Deponie gelagert wird, einen Betrag aufzuschlagen. Dieses Geld könnte für die Sanierung der Straßen verwendet werden. Wichtig ist dabei eine genaue Dokumentation und einvernehmliche Festlegung mit dem Deponiebetreiber über den Zustand der Straße vor Inbetriebnahme der Deponie.
Der Bürgermeister bringt an Hand eines Lageplanes den Standort der Erdaushubdeponie zur Kenntnis.
GV. Schabetsberger erklärt, dass heute nur ein Grundsatzbeschluss zu fassen ist. Anschließend ist in einer der nächsten Sitzungen über den Antrag abzustimmen. Dies wird vom Bürgermeister bestätigt.
Für die Gemeinde ist eine Erdaushubdeponie sicherlich von Vorteil, erklärt GR. Ortner. Die Anrainer der Zufahrtsstraße werden sicher nicht davon begeistert sein und er wird sich daher auch bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Weiters weist er darauf hin, dass viele Grieskirchner Autofahrer derzeit die Abkürzung über Berg und Bayrisch-Habach nützen. Für die Familien und die Kinder die in der Ortschaft Berg wohnen, ist diese Situation daher nicht ideal.
GV. Ruhmanseder erklärt dazu, dass es daher logisch sein wird, einen Gehsteig in der Ortschaft Berg zu errichten.
Vizebürgermeister Gahleitner stellt die Frage, wer aus finanziell Sicht einen Vorteil aus der Deponie zieht.
Dazu erklärt der Bürgermeister, dass der Betreiber und der Grundeigentümer die Nutznießer sind. Die Gemeinden wird kein Kapital daraus schlagen können. Profitieren wird der Unternehmer. Er hofft darauf, dass die Firma Stockinger in Riedau sesshaft wird.
Von Frau GV. Kopfberger wird die Frage gestellt, ob die Gemeinde eine Preiskontrolle hat.
Die Amtsleiterin erklärt, dass mit der Gemeinde Andorf gesprochen wurde. Wichtig ist eine gemeinsame Beweisaufnahme betreffend des Straßenzustandes vor Eröffnung der Deponie. Diese soll gemeinsam mit dem Straßenmeister erfolgen und auch fotografisch dokumentiert werden. Sollte die Straße durch die Mehrbelastung saniert werden müssen, könnte vereinbart werden, dass diese Kosten der Deponiebetreiber zu tragen hat.
Es ist auch möglich, dass die Gemeinde eine Standortabgabe einhebt und diese Abgabe wird für die Sanierung der Straße herangezogen.
Eine Gemeinde kann nicht verpflichtet werden eine Erdaushubdeponie zu betreiben.
Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die Schaffung einer Erdaushubdeponie in Bayrisch-Habach zu fassen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: 23 Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Vizebgm. Gahleitner und
GR. Ortner enthalten sich der Stimme.
TOP. 5.) Änderung des Bebauungsplanes Schwaben-Süd.
Der Vorsitzende erklärt, dass auf Grund der Bebauungsrichtlinien in Schwabenbach die Errichtung eines Niedrigenergiehauses nicht möglich ist. Vor allem die strengen Richtlinien betreffend Firstrichtung und Dachformen haben bereits vereinzelt zu Problemen geführt.
Er stellt daher zur Diskussion, den Bebauungsplan Schwaben-Süd wie folgt abzuändern.
Wahlweise Freigabe der Firstrichtungen
Zulassung auch anderer Dachformen wie z.B. Tonnendächer, Pultdächer, Zeltdächer usw. und Freigabe der Dachneigung für diese besonderen Dachformen
Neufestlegung der Bebauungshöchstgrenze mit max. zweigeschossiger Bebauung zumindest im südlichen Bereich der Teilabschnitte III und IV, da es sich hiebei um eine Hanglage handelt. (maximale Gebäude lt. Bauordnung 9 m).
GR. Ortner ist ebenfalls für diese Abänderung. In seinem Bericht als Obmann des Bauausschusses wurde diese Angelegenheit bereits angesprochen. Er stellt den Antrag, den Bebauungsplan Schwaben-Süd laut den vom Bürgermeister zur Kenntnis gebrachten Vorschläge abzuändern.
GV. Ruhmanseder erklärt noch, dass besonders darauf geachtet wird, dass die Gebäudehöhe von 9 m vom jetzigen Niveau aus gerechnet wird, nicht erst nach vorgenommenen Geländeanschüttungen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag. Die Abstimmung
erfolgt durch erheben der Hand.
TOP. 6.) Grundsatzbeschluss für den Bau des Gehsteiges in Pomedt.
Der Bau des Gehsteiges in Pomedt war bereits im Budget 2000 veranschlagt, erklärt der Bürgermeister. Allerdings wurde vom Gemeinderat der einstimmige Beschluss gefasst, bei Entfall der Getränkesteuer aufgrund finanzieller Engpässe dieses Vorhaben zurückzustellen.
Bei den Vorsprachen bei den Landespolitikern wurde der Bau des Gehsteiges angesprochen.
Herr Landesrat Hiesel hat der Gemeinde Riedau empfohlen, den Bau des Gehsteiges Pomedt in das Straßenbauprogramm aufzunehmen und ein korrigiertes Ansuchen für 2001 zu stellen. Das Ansuchen wird von ihm “wohlwollend” behandelt.
Die Bewohner von Pomedt fordern den Bau dieses Gehsteig. In einer privat initiierten Befragung gab es dazu eine fast 100 %ige Zustimmung.
GV. Schabetsberger stellt abschließend den Antrag, den Grundsatzbeschluss für den Bau des Gehsteiges in der Siedlung Pomedt zu fassen. Weiters soll ein Ansuchen um finanzielle Förderung beim Verkehrsreferenten für Verkehrssicherheit des Landes Oberösterreich Landeshauptmannstellvertreter Haider gestellt werden.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung
erfolgt durch erheben der Hand.
TOP. 7. ) Genehmigung eines Vertrages
betreffend Straßengestaltung
in Schwabenbach.
Der Vorsitzende bringt das Angebot von Frau Arch. Dipl.Ing. Lassy vollinhaltlich zur Kenntnis und stellt auch gleichzeitig den Antrag dem Architekturbüro Lassy den Auftrag zu erteilen:
Gesamthonorar excl. 20 % MWSt. S 50.000,00
Bestandsaufnahme 25 %
Vorentwurf 35 %
Entwurf 30 %
Ausfertigung 10 %
Nebenkosten werden lt. GOA § 8 verrechnet.
Die Leistung umfaßt
Bestandsaufnahme (Begehung mit Photodokumentation)
Erstellung eines Gestaltungsplanes mit Neuordnung der Flächen für den fließenden und ruhenden Verkehr sowie allfälliger Grünflächen im Maßstab 1:200 oder 1:250 sowie
Grobkostenschätzung
die Teilnahme an zwei “Dorfabenden” zur Bürgerbeteiligung mit Präsentation und Diskussion der Planungen.
Für zusätzliche Dorfabende wird ein Pauschalbetrag von S 3.000,00 excl. MWSt pro Abend verrechnet.
Der Bürgermeister berichtet, dass bereits ein “Dorfabend” durchgeführt wurde. Die Bewohner der Ortschaft Schwabenbach haben ihre Wünsche bezüglich der Straßengestaltung bekanntgegeben und Frau Architekt DI Lassy kann nun die ersten Planungen durchführen. Ende Jänner 2001 ist eine weitere Veranstaltung geplant.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag abstimmen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 8.) Musikschule; Genehmigung
eines Vertrages für Planungs-
und Baukoordinator.
Der Vorsitzende erklärt die Notwendigkeit dieses Auftrages. Es geht vor allem um die Sicherheit der Baustelle, nicht um zeitliche Abfolge der einzelnen Arbeiten. Anschließend wird von ihm das vorliegende Angebot wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Grundlage: Maßgebende Kosten für die Ermittlung des Architektenhonorars lt. unterfertigtem Vertrag mit S 5,531.900,00.
Gebührensatz 1,5% S 82.978,50
abzüglich 7 % Gemeindenachlaß, gerundet S 77.000,00
zuzüglich 20 % MWSt. S 15.400,00
Gesamthonorar S 92.400,00
GV. Schabetsberger stellt die Frage, ob diese Arbeiten wirklich unbedingt notwendig sind. Die Gemeinde soll sich beim Architekturbüro Lassy erkundigen, welche zusätzlichen Arbeiten noch nicht kalkuliert sind und auf uns zukommen werden. Die Bausumme soll sich nicht dauernd ändern.
Abschließend stellt der Vorsitzenden den Antrag, den Vertrag betreffend Planungs- und Baukoordinator mit dem Architekturbüro Lassy zu genehmigen:
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt
durch erheben der Hand.
TOP. 9.) Genehmigung einer Verordnung für ein Parkverbot bei der
Hauptschule.
Die Familie Schwarz hat schon mehrmals beim Gemeindeamt Beschwerde darüber geführt, dass die Zufahrtsstraße zum Haus Riedau 135 durch Autos dermaßen verparkt ist, dass sie mit ihrem PKW nicht mehr zufahren können, erklärt der Vorsitzende. Dies trifft hauptsächlich bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle bzw. während der Trainingszeiten der Sportvereine im Winter zu. Ein weiteres Problem dabei ist, dass im Brandfalle die Feuerwehr bzw. die Rettung ebenfalls nicht zufahren kann. Bei Veranstaltungen wurde mittlerweile ein Scherengitter aufgestellt, um ein unmittelbares Parken vor dem Eingang zur Mehrzweckhalle zu verhindern.
Weiters hat der Schulbusunternehmer Stiglmayr mitgeteilt, dass private Pkws auf dem Schulplatz, welcher für den Schulbus frei bleiben soll, parken. Er ersucht dort ebenfalls um ein Parkverbot, ausgenommen für Schulbusse.
Der Vorsitzende hat bei der letzten Kulturausschußsitzung, bei der auch Vereinsobmänner anwesend waren, auf diese Problematik hingewiesen.
Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Schärding kann die Gemeinde ein Parkverbot erlassen.
Es ist dazu erforderlich, eine Verordnung zu beschließen, diese ist dem Land Oberösterreich zur Verordnungsprüfung vorzulegen. Mit Aufstellen der Parkverbotstafel wird die Verordnung wirksam.
Folgender Entwurf einer Verordnung wird zur Kenntnis gebracht:
V E R O R D N U N G
Gemäß § 94 d Ziff. 4 StVO 1960 i.d.g.F. und unter Bedachtnahme auf § 43 Abvs. 1 lit. b Ziff. 1 StVO 1960 sowie in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Ziff. 4 OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F.wird vom Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau aufgrund des Beschlusses vom 21.12.2000 verordnet:
In Riedau, wird auf der rechten und linken Seite des Straßenzuges entlang der Hauptschule, Parzelle Nr. 117/1, KG. Riedau, in Fahrtrichtung zum Haus Riedau 135, in einer Länge von 90 m ein Halte- und Parkverbot gemäß § 24, Abs. 1a StVO 1960 erlassen.
Zur Kundmachung dieser straßenpolizeilichen Maßnahme sind die Verbotszeichen gemäß § 52 lit. a, Ziff 13b StVO 1960 anzubringen.
Diese Verordnung wird mit Anbringung der vorangeführten Straßenverkehrszeichen rechtsgültig.
Die Amtsleiterin erklärt noch, dass eine zeitliche Beschränkungstafel für Ladetätigkeiten im Bereich Kümmerle sowie eine zeitliche Beschränkungstafel im Bereich der Fahrradständer, ausgenommen Schulbusse, angebracht werden soll.
In der folgenden Diskussion wird folgendes festgelegt: Zusatztafel im Bereich Schulbus-Parkplatz: “Werktags Mo-Fr 07.00-16.00 h, ausgenommen Schulbus”.; Zusatztafel von den Fahrradständern bis Liegenschaft Kümmerle “Ausgenommen Ladetätigkeit”. GR. Wagneder erklärt, dass der Postbus nicht auf dem Hauptschulparkplatz sondern z.B. auf dem Madlspergergrundstück parken soll.
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass diesbezüglich ein Gespräch mit der Post geführt wird. Abschließend stellt er den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung mit den genannten Zusatztafeln für den Schulbus und Ladetätigkeit zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 10.) Genehmigung eines Erdgasliefervertrages für das Hallenbad.
Der Vorsitzende bringt den Erdgaslieferungsvertrag mit den O.ö. Ferngas vollinhaltlich zur Kenntnis. Die Jahresabnahmemenge beträgt 50.000 m³. Dadurch das für das Hallenbad ein so große Menge abgenommen wird, hat die Gemeinde spezielle Konditionen erhalten und es kann somit das Amtsgebäude sozusagen gratis geheizt werden.
Der Vorsitzende stellt den Antrag den zur Kenntnis gebrachten Vertrag zu genehmigen.
Anlage I/5 zm Gaslieferungsvertrag vom 22.4./28.5.1996
Objekt Schwimmbad, Vormarkt 57, 4752 Riedau
Pkt. 1.1. Jahresmenge: 556 MWh (Ho) = 50.000 m3
Pkt. 1.2. Max. Leistung: 0,3 MW (Ho) = 30 m3
Überdruck an der Übergabestelle : max. 60 mbar
Anschlusskosten: werden lt. Übereinkommen mit der Gemeinde nicht verrechnet
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt
durch Erheben der Hand.
TOP. 11.) Änderung des Vertrages für den Kindergartentransport.
Der Bürgermeister bringt das Schreiben des Amtes der O.ö. Landesregierung wie folgt zur Kenntnis:
Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 29.11.2000, Zl. Bi-140002/371-2000-Bue:
Die OÖ. Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 27. November 2000 eine Erhöhung der in den Richtlinien für die Gewährung von Landesbeiträgen zu den Kosten des Kindergartentransportes enthaltenen Tarife um ca. 2,3 % beschlossen.
Die Tarife treten rückwirkend mit 1. September 2000 in Kraft und sind auf alle Transporte, die nach diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden, anzuwenden.
Die Marktgemeinde Riedau hat mit dem Unternehmer Stiglmayr einen Vertrag für den Kindergartentransport abgeschlossen. Derzeit wird dem Unternehmer ein Kilometergeld von S 10,59 (€ 0,77) bezahlt. Tageskilometer lt. Einsatzplan 42,6 km.
Folgender Nachtrag liegt im Entwurf vor:
N a c h t r a g
zum Vertrag vom 01.03.1999, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und Herrn Franz Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66, betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern:
Punkt 6. wird einvernehmlich wie folgt geändert:
Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2 für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von S 10,89 (entspricht € 0,79 ) incl. der gesetzlichen MWSt pro gefahrenem Kilometer. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Marktgemeinde Riedau bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitperson und deren Vertretung hat der Unternehmer zu sorgen.
Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiffeisenbank Riedau, Konto 113.936, zu überweisen.
Dieser Nachtrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung rückwirkend ab 1.9.2000 in Kraft.
(Ggst. Nachtrag wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 21.12.2000 genehmigt.)
Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag den Nachtrag betreffend Kindergartentransport mit dem Unternehmer Franz Stiglmayr wie oben beschrieben abzuändern.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand. GV. Stiglmayr erklärt sich für
befangen.
TOP. 12.) Änderung der Abfallgebührenordnung.
Der Bürgermeister berichtet, dass im Finanzjahr 2000 bei der Abfallbeseitigung ein Abgang von S 54.000,00 zu erwarten ist. Der Altlastensanierungsbeitrag und die Deponiegebühr hat sich erhöht. Die Grundgebühr pro Haushalt wäre demnach von derzeit S 360,00 auf S 400,00 anzuheben. Zieht man die Kosten des Jahres 2000 heran, müßte die Grundgebühr auf S 380,00 pro Haushalt angehoben werden. Die Gemeindebürger sollen nicht zu sehr finanziell überfordert werden. Eine Grundgebühr von S 380,00 ist daher vertretbar.
Abschließend bringt der Vorsitzende den Entwurf einer neuen Abfallgebührenordnung zur Kenntnis:
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 21.12.2000, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.
Aufgrund des § 34 des O.Ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 86/1997, wird verordnet:
§ 1
Gegenstand der Gebühr
1. Für die Sammlung (Erfassung), Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist eine
Abfallgebühr zu entrichten.
§ 2
Höhe der Gebühren
Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:
I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:
ATS €
1.) für Haushalte:
a) pro Haushalt 380,00 27,61
b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten) 380,00 27,61
2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und
sonstige Arbeitsstellen:
a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter 190,00 13,80
zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 190,-- (€ 13,80)
b) pro 800 Liter Restabfall-Container 190,00 13,80
zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um S 190,-- (€13,80)
c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze 190,00 13,80
II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte
(Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche
Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:
1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr
a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter ATS 45,00 € 3,27
b) pro 800-Liter Restabfall-Container ATS 470,00 € 34,16
c) je 60-Liter Abfallsack ATS 35,00 € 2,54
d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter ATS 45,00 € 3,27
e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container ATS 470,00 € 34,16
2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3 -
die darüberliegende Menge:
a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3 ATS 105,88 € 7,69
b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3 ATS 158,75 € 11,54
3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)
Pauschalgebühr pro Jahr ATS 110,00 € 7,99
4.) für die Anlieferung von Bauschutt u-. Baurestmasse bei einer Jahresmenge von mehr
als 2 m³
die darüber liegende Menge pro m³ ATS 160,60 € 11,67
§ 3
Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.
§ 4
Beginn der Gebührenpflicht
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 II. beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt. Die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Grundgebühr bilden die zum Stichtag 01.03. und 01.09. gemeldeten Haushalte.
§ 5
Fälligkeit
Die Gebühren nach § 2 sind halbjährlich, und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) und Pkt. II.3. a)bis c) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig, wobei die Müllsäcke nur in 10er Packungen abgegeben werden.
§ 6
Umsatzsteuer
In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).
§ 7
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 14.12.1999 außer Kraft.
GV. Schabetsberger erklärt, dass eine Erhöhung auf Grund des Abganges leider notwendig ist.
GV. Ruhmanseder glaubt, dass der Abgang bei der Bioabfallsammlung nicht erfreulich ist. Weiters schlägt er vor einen 6-wöchenentlichen Abfuhrtermin einzuführen.
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass dies sehr schwer durchzuführen sein wird. Wir haben noch zwei Jahre Zeit, dann ist der Restabfall anders zu behandeln. Entweder wird der Abfall verbrannt oder mechanisch getrennt. Eine mechanische Trennung funktioniert derzeit noch nicht 100%ig.
Abschließend stellt er den Antrag die zur Kenntnis gebrachte Abfallgebührenordnung zu genehmigen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt
mittels Handzeichen.
TOP.13. ) Änderung der Eintrittspreise für das Hallen- und Freibad sowie
die Sauna.
Es ist allen bekannt, dass durch die Umstellung von ATS auf € keine Preiserhöhung stattfinden darf, erklärt der Vorsitzende und bringt den nachstehenden Erlass wie folgt zur Kenntnis:
Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 18.12.1998, Zl. Gem-013020/16-1998-KEH/Jl:
Pkt. 3.5. Glättung: Durch Umrechnung und Rundung werden bisher glatte Schillingbeträge zu unglatten €-Beträgen. Dort, wo glatte €-Beträge sinnvoll sind (Strafenkatalog, Gebührentarife, Höchst- und Mindestbeträge, Budgetierung etc.) sind innerstaatliche Umsetzungsmaßnahmen erforderlich = Glättung.
Die Marktgemeinde Riedau hebt daher nun die Eintrittspreise für das Hallenbad, Freibad, Sauna und Solarium auf glatte Schilling-Beträge (€-Beträge, Cents). Mit Umstellung auf € kann dann auf “teilweise” glatte €-Beträge abgerundet werden.
Beispiel:
derzeitiger Eintritt für Erwachsene Freibad Riedau S 25,-- = € 1,82
künftig € 2,00
daher: Erhöhung auf S 28,-- = € 2,03, später abrunden € 2,00
Speziell bei den Eintrittspreisen ist es wichtig, runde Beträge einzuführen, da dadurch eine schnellere Abwicklung beim Kassieren gewährleistet ist (Freibad, an Spitzentagen bis 1.400 Besucher).
Folgende neuen Eintrittstarife werden vorgeschlagen:
H A L L E N B A D R I E D A U
Erwachsene ATS 56,-- € 4,07
Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 35,-- € 2,54
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler ATS 21,--- € 1,53
Familienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter) ATS 111,-- € 8,07
Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter) ATS 70,-- € 5,09
geschlossene Schulklassen pro Schüler ATS 42,-- € 3,05
Kinder bis 6 Jahre sind frei
SAISONKARTEN Hallenbad
Erwachsene ATS 1.200,-- € 87,21
Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 650,-- € 47,24
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler ATS 325,-- € 23,62
Familie (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ATS 1.700,-- € 123,54
JAHRESKARTEN Hallenbad + Freibad
Erwachsene ATS 1.500,-- € 109,01
Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 890,-- € 64,68
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler ATS 540,-- € 39,24
Familienkarte (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ATS 2.350,-- € 170,78
Zuschlag zur Familienkarte für Saunabenützung pro Person ATS 650,-- € 47,24
10er BLÖCKE Hallenbad
Erwachsene ATS 470,-- € 34,16
Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 290,-- € 21,08
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler ATS 190,-- € 13,81
SAUNA
Sauna mit Hallenbadbenützung - Einzeleintritt ATS 100,-- € 7,27
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler (nur in Begleitung eines Erwachsenen) ATS 45,-- € 3,27
Sauna-Tagesfamilienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter) ATS 250,-- € 18,17
Sauna-Tagesfamilienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter) ATS 155,-- € 11,26
10er Block ATS 800,-- € 58,14
Jahreskarte mit Hallen- und Freibadbenützung ATS 2.350,-- € 170,78
SOLARIUM
einzelner Chip (20 Minuten) ATS 85,-- € 6,18
fünf Chips ATS 375,-- € 27,25
Münzautomat für Fön (pro Minute) ATS 1,-- € 0,07
F R E I B A D
Erwachsene ATS 28,-- € 2,03
Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Erwachsenen ATS 17,-- € 1,24
Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 23,-- € 1,67
Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Schülern nach Abschluss der Pflichtschule,
Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 12,-- € 0,87
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler ATS 17,-- € 1,24
Ermäßigung ab 18:00 Uhr bei Kindern ab 6 Jahre und Pflichtschülern ATS 7,-- € 0,51
Tages-Familienkarte groß (Eltern + Kinder im Pflichtschulalter) ATS 70,-- € 5,09
Tages-Familienkarte klein (1 Elternteil + Kinder im Pflichtschulalter) ATS 45,-- € 3,27
geschlossene Schulkassen pro Schüler ATS 12,-- € 0,87
Begleitperson ATS 7,-- € 0,51
10er BLÖCKE Freibad
Erwachsene ATS 225,-- € 16,35
Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 180,-- € 13,08
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler ATS 135,-- € 9,81
SAISONKARTEN Freibad
Erwachsene ATS 325,-- € 23,62
Schüler nach Abschluss der Pflichtschule, Lehrlinge, Studenten und Präsenzdiener ATS 280,-- € 20,35
Kinder ab 6 Jahre und Pflichtschüler ATS 225,-- € 16,35
Familienkarte (Eltern + Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) ATS 650,-- € 47,24
Sonnenschirm ATS 23,-- € 1,67
Schlüsseleinsatz für Kabine ATS 56,-- € 4,07
Dauerkabine ATS 111,-- € 8,07
Münzautomat für Dusche (pro Minute) ATS 1,-- € 0,07
Die Familienkarten gelten nur bei Vorlage der O.Ö. Familienkarte vom Amt der O.Ö. Landesregierung
(diese kann jederzeit über die Gemeindeämter beantragt werden)
GV. Ruhmanseder spricht sich gegen eine Erhöhung während der laufenden Saison aus. Die letzte Erhöhung war bereits in diesem Jahr. Viele Leute wandern daher ab und besuchen andere Bäder.
Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die oben vorgeschlagenen Erhöhungen ab folgenden Zeitpunkten zu genehmigen: Eintrittspreise für Hallenbad: ab neuer Hallenbadsaison 2001/2002 (Oktober 2001); Eintrittspreise für Freibad: ab Saison 2001 (Mai 2001).
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand. GV. Ruhmanseder stimmt dagegen.
TOP. 14. ) Wasser- und Kanalanschlussgebühr für den Zubau des Roten Kreuzes;
Genehmigung eines Abschlages.
Das Österreichische Rote Kreuz, Bezirksstelle Schärding, errichtet derzeit einen Anbau zum bestehenden Einsatzzentrum, erklärt der Bürgermeister. Die Gemeinde hat die Wasser- und Kanalanschlussgebühr auf Grund der Differenz der Verrechnungsquadratmeter zur bestehenden Baulichkeit errechnet.
Es wurde dabei festgestellt, dass es für diesen Zubau keine Möglichkeit gibt einen Abschlag gutzuschreiben. Laut geltenden Gebührenordnungen ist ein Abschlag für “gewerblich genutzte Flächen” möglich, dies trifft aber in diesem Falle nicht zu.
Es wurde daher an das Amte der OÖ. Landesregierung, Abt. Gemeinden, Herrn Dr. Kehrer, diesbezüglich eine Anfrage gestellt, ob ein Abschlag möglich ist.
Herr Dr. Kehrer weist auf die Ausführungen des Erlasses vom 25.6.1985, Zl. Gem-70.103/18-1985-Keh, hin:
Die Höhe der Interessentenbeiträge darf außerdem nicht in einem wirtschaftlich ungerechtfertigten Mißverhältnis zum Wert der die Beitragspflicht begründeten Liegenschaft und überdies zu dem für die Liegenschaft aus der Anlage oder Einrichtung entstehenden Nutzen stehen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7.6.1969 ausgeführt hat, dass es für den Verordnungsgeber (Marktgemeinde Riedau Wassergebührenordnung, Kanalgebührenordnung) unmöglich wäre, alle Gebührensätze in der Verordnung so zu bestimmen, dass ein Mißverhältnis ausgeschlossen wird. .... Dies bedeutet, dass die Gemeindebehörden bei der Vorschreibung von Kanal- und Wasseranschlussgebühren auch in jenen Fällen, in denen in der betreffenden Gebührenordnung ein bestimmter Quadratmetersatz vorgesehen ist, zu prüfen haben, ob die Vorschreibung der Gebühren mit den vom Verfassungsgerichtshof im Auslegungswege näher präzisierten gesetzlichen Intentionen im Einzelfall im Einklang steht. Erst dann, wenn die Höhe der vorgeschriebenen Gebühr im Einzelfall mit den Tatbestandsmerkmalen in Übereinstimmung gebracht werden kann, wenn also die Höhe der Gebühr auf den Einzelfall bezogen, nicht in einem wirtschaftlich ungerechtfertigten Mißverhältnis zum Wert der Beitragspflicht steht, darf die nach dem Quadratmetersatz errechnete Gebühr auch tatsächlich zur Vorschreibung gelangen.
Das bedeutet, dass die Gemeinde zu prüfen hat, ob eine Vorschreibung zum vollen Quadratmetersatz gerechtfertigt ist.
Vorschlag des Bürgermeisters: Abschlag von 50 % wie bei gewerblich genutzten Flächen.
Zur Vorschreibung gelangt ohne Abschlag eine Fläche von 331 m2 abzüglich der jeweiligen valourisierten Mindestanschlussgebühr (Wasseranschlussgebühr S 25.340,--
Kanalanschlussgebühr S 42.173,--).
Allgemein wird der Vorschlag des Vorsitzenden befürwortet.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung eines 50 %igen Abschlages.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung
erfolgt durch erheben der Hand.
TOP. 15.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Der Bürgermeister ersucht den Obmann, Herrn GR. Raschhofer, um den Bericht.
Unter Punkt 1. wurden Veranstaltungen und Marktfest 2001 beraten:
Bei dieser Sitzung wurde die Durchführung des Marktfestes organisatorisch bzw. inhaltlich festgelegt. Anschließend an diese Sitzung fand eine Besprechung mit den Vereinsobmänner statt. Dabei wurden die Aktivitäten der einzelnen Vereine zum Marktfest besprochen und bereits bekannte Veranstaltungstermine fixiert.
Bei der letzten Sitzung wurde vereinbart, dass das Marktfest 2001 am 09.06. und 10.06.2001 durchgeführt werden soll.
Die Samstagsveranstaltung soll so wie bisher durchgeführt werden. Am Nachmittag, Beginn 15.00 Uhr, findet das Straßenspektakel statt, woran sich die Riedauer Vereine wieder beteiligen können. Für die Abendveranstaltung ist wieder eine Lifemusik vorgesehen. Die Band wird bei der nächsten Sitzung fixiert. Am Sonntag 10.06.2001 soll zuerst eine Feldmesse stattfinden. Dazu wird noch mit dem Pfarrer Kontakt aufgenommen. Anschließend findet ein Frühschoppen mit der Marktmusikkapelle Riedau statt. Die Werbung wird von Seiten der Gemeinde organisiert (Plakate, Zeitungen, Rundschreiben etc.). Über den Beginn der Samstagsveranstaltung und ob zwischen 19.00 und 20.00 Uhr eine Pause wegen der Abendmesse eingelegt werden soll, wurde diskutiert. Der Beginn am Samstag um 15.00 Uhr muss noch mit den Vereinsobmänner abgeklärt werden. Weiters erklärte er, dass er mit Herrn Oliver Glasner gesprochen hat. Herr Glasner wird versuchen eine Attraktion zum Marktfest (Streetsoccer oder Beachvollyball) zu organisieren. Auch über die Durchführung eines Maximiliantreffens, wie schon einmal organisiert, wird gesprochen.
Der Bürgermeister schlug dazu vor, dass dafür auch die Lokalsender, Antenne 1 oder LifeRadio, miteinbezogen werden könnten.
Von GR. Franz Arthofer wurde eine Ballonfahrt vorgeschlagen.
An Stelle eines Maximiliantreffens könnte auch ein Treffen ehemaliger Riedauer organisiert werden. Auch eine Einladung seitens der Riedau Vereine an ehemalige Riedauer Mitglieder die verzogen sind, wäre denkbar. Dies wäre auch für ehemalige Riedauer Lehrer möglich.
GR. Gerhard Berghammer sprach sich für die Durchführung eines Brauchtumsumzuges aus. Jedes Jahr soll etwas dazu beigetragen werden, um diesen Brauchtumsumzug Realität werden zu lassen.
Dazu schlug der Obmann vor, dass dieser Punkt bei der nächsten Sitzung behandelt werden soll.
Besprechung mit den Riedauer Vereinen:
Der Obmann informierte über die geplanten Aktivitäten für das Marktfest. Alle Vereinsobmänner sprechen sich dafür aus, dass das Marktfest um 15.00 Uhr beginnen soll.
Teilnahme am Marktfest: Art der Teilnahme
Siedlerverein noch nicht genau bekannt
Tischtennisverein (in Verbindung mit Alpenverein
und Schachverein) noch nicht genau bekannt
ARBÖ noch nicht genau bekannt
Junge Generation noch nicht genau bekannt
Alpenverein Kletterwand
Schachverein Straßenschach
Kinderfreunde noch nicht genau bekannt
Platz bei der Marienstatue
Freiwillige Feuerwehr eventuell Infostand - noch nicht
genau bekannt wegen Feuer-
wehrfest
Schwarzes Kreuz Pferdekutschenfahrt für Kinder,
Autogrammstunde von zwei
SV-Ried Spielern, Tombola
Pferdesportverein Riedau noch nicht genau bekannt
Asphaltschützen Zielschießen (Parkplatz im
Bereich Laufenböck bis Kinder-
garten)
Allgemeiner Turnverein noch nicht genau bekannt
Marktmusikkapelle Auftritt Jugendkapelle am Samstag
Frühschoppen Sonntag
Fotoclub Riedau-Zell noch nicht genau bekannt
SV-Riedau noch nicht genau bekannt
(vielleicht mit Jugendmannschaft)
Ortsbauern (Schroll) Verköstigung und Infostand
(bei den Kastanienbäumen -
Maximilianstatue)
Termine
Jänner
20.01.2001 Ball der Oberösterreicher in Wien
Februar
03.02.2001 Hofball der Faschingsgilde Riedau, 20:00 Uhr, Mehrzweckhalle
11.02.2001 Kindermaskenball ÖAAB Riedau, 14:00 Uhr, Mehrzweckhalle
17.02.2001- Trainingslager SV Riedau
22.02.2001
24.02.2001 Sportlermaskenball, SV Riedau, 20:00 Uhr, Mehrzweckhalle
25.02.2001 Faschingsumzug, Beginn 14:00 Uhr, Aufstellung um 13:00 Uhr am Bahnhof
März
10.03.2001 Pferdemarkt, 09:00 Uhr
17.03.2001 Meisterschaftsstart SV Riedau
23.03.2001 Ortsbäurinnen, Kochkurs, Strudelverarbeitung
Ende März Faschingsabschluss mit Filmvorführung, Faschingsgilde Riedau
April
Handarbeitskurs Ortsbäurinnen (Hinterglasmalerei oder sticken)
07.04.2001 Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Riedau
Mai
01.05.2001 Maibaumaufstellen mit Florianifeier, 10:00 Uhr Messe, anschließend
beginnt das Maibaumaufstellen (mit dieser Regelung sind auch die
SPÖ-Vertreter einverstanden; mit dem Pfarrer muss noch gesprochen
werden).
10.05.2001 KOV Muttertagsfeier, 12:00 Uhr, Gasthaus Gintenreiter
20.05.2001 Erstkommunion
23.05.2001 Asphaltschützen, Intern. Herrenturnier, Senioren
25.05.2001 Asphaltschützen, Intern. Herrenturnier, Herren
27.05.2001 Marktmusikkapelle, Frühschoppen, 10:00 Uhr, Hauptschulvorplatz
Juni
09.06.2001 Marktgemeinde, Marktfest, 15:00 Uhr, Marktbereich
10.06.2001 Marktgemeinde, Marktfest mit Feldmesse und Frühschoppen
15.06.2001 Saisonabschluss SV Riedau mit Seniorenturnier
(könnte auch 16.06.2001 sein)
23.06.2001 Ortsmeisterschaft SV Riedau
29.06.2001 Firmenfeier Firma Leitz, 20:00 Uhr, Leitzparkplatz
30.06.2001 Feuerwehrfest der Freiwilligen Feuerwehr Riedau, Bezirkswettbewerb
Juli
01.07.2001 Feuerwehrfest der Freiwilligen Feuerwehr Riedau
August
15.08.2001 Pferdesportverein, Pferderennen
September
Oktober
06.10.2001 Weinlesefest der Faschingsgilde, 20:00 Uhr, Mehrzweckhalle
November
11.11.2001 Narrenwecken, Faschingsgilde, 18:11 Uhr, Gemeindeamt
(wäre auch am vormittag denkbar)
24.11.2001 Marktmusikkapelle, Herbstkonzert, 20:00 Uhr, Mehrzweckhalle
(muss noch mit dem Theaterverein abgesprochen werden)
Dezember
05.12.2001 Nikolausauffahrt SV Riedau
07.12.2001 KOV Weihnachtsfeier, 11:30 Uhr, Gasthaus Gintenreiter
Herr Marksteiner erklärte noch, dass die Feuerwehr Zell an der Pram in der Zeit von 08.06. bis 10.06.2001 eine größere Veranstaltung planen dürfte, weil sie das Zelt ausleihen wollen. Weiters stellt er Frage, wer von den Vereinen 2001 das Zelt benötigt (SV Riedau vom 15.06.-16.06.2001; Fr. Feuerwehr vom 29.06. bis 01.07.2001; Pferdesportverein Riedau am 15.08.2001).
Herr Stiglmayr ersuchte, dass der Maibaum bereits im Februar geschlagen wird, damit er nicht zu schwer wird.
Der Obmann ersuchte nochmals die Vereinsobmänner um rechtzeitige Bekanntgabe von Veranstaltungen, damit diese im Veranstaltungskalender der Gemeindezeitung veröffentlicht werden können. Redaktionsschluss ist immer der 20. jeden Monats.
Der Bürgermeister gab bekannt, dass bei der Zufahrt zur Mehrzweckhalle ein Halte- und Parkverbot erlassen wird, da es immer zu Problemen gekommen ist (Einsatzfahrzeuge etc.). Für Mehrzweckhallenbenützer steht der Hauptschulparkplatz zur Verfügung.
Weiters lud er nochmals alle sehr herzlich zum Ball der Oberösterreich am 20.01.2001 in Wien ein. Die Anmeldung erfolgt über das Marktgemeindeamt.
Herr Helmuth Praschl lud alle anwesenden Vereine zur Teilnahme am Faschingsumzug ein.
Der Pferdesportverein ist noch immer auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für die Durchführung des Sommerpferderennens.
Unter Punkt 2. Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
TOP. 16.) Bericht des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister bringt den Jahresbericht für das Jahr 2000 wie folgt zur Kenntnis.
Jahresbericht 2000
Stand 21.12.2000
Der Gemeinderat hat in 7 Sitzungen insgesamt 95 Tagesordnungspunkte behandelt. 73 dieser behandelten Angelegenheiten konnten einstimmig erledigt werden.
Der Gemeindevorstand hat 9 Sitzungen
abgehalten, in denen
40 Tagesordnungspunkte behandelt wurden.
Die Ausschüsse haben ihre Aufgabe wahrgenommen und
der Sanitätsausschuss ist in 1 Sitzung
der Bauausschuss ist in 4 Sitzungen,
der Prüfungsausschuss in 4 Sitzungen,
der Umweltausschuss in 2 Sitzung,
der Kulturausschuss in 2 Sitzungen,
der Wohnungsausschuss in 2 Sitzungen und
der Personalbeirat zu 1 Sitzung
zu Beratungen und Beschlußfassungen zusammengetreten.
In unserem Standesamt wurden 13 Paare
getraut und im Gemeindegebiet sind
23 Geburten und 11 Sterbefälle zu verzeichnen.
Im Gemeindegebiet sind 89 Hunde gemeldet.
Von der Baubehörde wurden:
6 Wohnhausneubauten
2 Gartenhütten
4 Ölfeuerungen
5 Zu- und Umbau
1 Remise
4 Baufertigstellungsanzeigen
3 Grundsteuerbefreiungen
1 Carport
190 Vorschreibungen betreffend Aufschließungsbeiträge
2 Abbrüche
Die Gemeindebücherei besitzt zur Zeit 1.832 Bücher und dazu werden noch laufend ca. 100 Bücher von der Wanderbücherei zur Verfügung gestellt. 102 Leser haben 2000
374 Bücher ausgeliehen. Weiters gibt es
66 Spiele. Im Jahr 2000 haben 88 Personen
45 Spiele ausgeliehen.
Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine und Organisationen. Es wurden z.B. in diesem Jahr bereits 10.320 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.
Bei der Auswertung der Volkszählung 1991 wurden für unsere Gemeinde 1902 Einwohner registriert.
Der jetzige Einwohnerstand ist um 120 Personen gestiegen und beträgt nun
2022 Hauptwohnsitze.
Mit Wohnsitz sind in Riedau 103 Personen gemeldet.
Gesamteinwohnerstand: 2125
Die Volksschule Riedau besuchen 127 Schulkinder
Die Hauptschule Riedau besuchen 229 Schüler,
davon
84 Schüler aus Riedau
83 Schüler aus Zell an der Pram
39 Schüler aus Dorf an der Pram
1 Schüler aus Taiskirchen
12 Schüler aus Andorf
1 Enzenkirchen
1 Kallham
1 Sigharting
1 St. Florian am Inn
165 Kinder nehmen an der Schülerausspeisung teil. (ohne Aufsicht)
Schuldenstand:
normalverzinslich 1,573.400,00
niederverzinslich 20,144.975,00
ohne Gemeindebelastung 4,346.632,--
Invest.-Darlehen
Gesamt 21,718.375,00-- 4,346.632,--
Verschuldung pro Einwohner (2.022 Hauptwohnsitze)
Gesamtverschuldung 10.741,04
davon
normalverzinslich 778,14
davon niederverzinslich 9.962,90
Durchgeführte Vorhaben:
Errichtung Feuerwehr-Wasserbehälter in Stieredt
Beginn mit den Ausschreibungsarbeiten f. Musikschule
Ausfinanzierung Straßenbau Vormarktstraße
Aufbringung einer Asphaltspritzdecke in Schwabenbach und Pomedt
Asphaltierung in Ottenedt
Beginn Planung Siedlungsstraße Schwabenbach
Bau des Güterweges Friedwagn
Bau des Güterweges Lechner
Errichtung einer Schutzmauer für Anrainer bei der Schulwegbrücke
Planung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der ÖBB
Planung im Zuge des Bahnhofumbaues
Informatikhauptschule
neue EDV-Ausstattung für Gemeindeamt
Hallenbad: Umstellung Beheizung auf Ferngas, Verfliesung Beckenumgang
TOP 17.) Allfälliges
GR. Katharina Hintermayr ersucht beim Eingang zur Mehrzweckhalle in Licht anzubringen.
Die Fraktionsführer Gahleitner, Schabetsberger und Ruhmanseder sowie der Bürgermeister bedanken für die geleistete Arbeit und das gute Arbeitsklima innerhalb des Gemeinderates (bei der anschließenden Weihnachtsfeier).
Auch Amtsleiterin Katharina Gehmaier bedankte sich bei den Gemeinderäten für die positiven Beschlüsse im Gemeinderat und Gemeindevorstand, besonders wenn es sich um Anliegen der Gemeindebediensteten handelt.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.11.2000 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.25 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: