Lfd.Nr. 34 Jahr 2001
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 25. Jänner 2001.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. GV. Elfriede Kopfberger 14. GR. Ortner Günter
03. GV. Franz Stiglmayr 15. GR. Anita Wolschlager
04. GR. Herbert Leitner 16. GR. Maria Weiretmaier
05. GR. Gerhard Berghammer 17. GR. Johann Leitner
06. GR. Berta Scheuringer 18. GR. Franz Arthofer
07. GR. Franz Köstlinger 19. GV.Heinrich Ruhmanseder
08. GR. Wolfgang Kraft 20. GR. Ulrike Gumpoltsberger
09. GR. Franz Mitterhauser 21. GR. Harald Parzer
10. GR. Fritz Raschhofer 22. GR. Manfred Fattinger
11. GR. Monika Tallier 23.
12. GV. Schabetsberger Franz 24.
13. GV. Anna Wolschlager 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Aschauer Herbert für Vizebgm. Peter Gahleitner
GR. Hubert Rosenberger für GR. Rudolf Hosner
GR. Karl Wagneder für GR. Ernst Hintermayr
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Frau Arch.Dipl.Ing. Lassy und Frau Ing. Schmid
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
Vizebgm. Peter Gahleitner
GR. Ernst Hintermayr
GR. Rudolf Hosner
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): Klaus Waldenberger
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 17.01.2001
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.12.2000 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Bürgermeister begrüßt Frau Arch. DI Lassy und Frau Schmid, die nähere Erklärungen zum TOP. 3.) geben werden. Weiters werden vom Bürgermeister zwei Dringlichkeitsanträge zur Kenntnis gebracht.
Dringlichkeitsantrag 1.) Musikschule Riedau; Erweiterung um die ursprünglich für das Geschäft geplanten Räume.
Dringlichkeitsantrag 2.) Amtsleiterin Katharina Gehmaier; Mitteilung bezüglich Ablauf der befristeten Bestellung.
Beide Dringlichkeitsanträge werden vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die beiden Dringlichkeitsanträge in die Tagesordnung aufzunehmen. Der Dringlichkeitsantrag 1.) soll als TOP. 1.) in die Tagesordnung übernommen werden. Der Dringlichkeitsantrag 2.) soll als TOP. 15.) in die Tagesordnung aufgenommen werden. Weiters soll der Tagesordnungspunkt 3.) als TOP. 1a.) vorgereiht werden.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag. Die Abstimmung erfolgt
durch Erheben der Hand.
Tagesordnung:
1. Genehmigung des Voranschlag für das Finanzjahr 2001.
2. Kassenkredit für das Finanzjahr 2001.
3. Errichtung der Musikschule:
a) Vergabe der Baumeisterarbeiten
b) Vergabe der Zimmermeisterarbeiten.
4. Flächenwidmungsplanabänderung; Abänderungsbeschluss mit Formblatt.
5. Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Wartehäuschens im Marktbereich.
6. Übernahme eines geringwertigen Trennstückes durch die Marktgemeinde Riedau.
7. Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ 301 KG. Riedau.
8. Vermessungsarbeiten für die Kanalisationsanlage und der
Nebenanlage; Genehmigung zusätzlicher Leistungen.
9. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
10. Vergabe einer LAWOG-Wohnung.
11. Verlängerung der Windelgutscheinaktion.
12. Änderung der Preisgelder für den Pferdemarkt.
13. Genehmigung des Frauenförderprogrammes für die Marktgemeinde Riedau.
14. Bericht des Bürgermeisters.
15. Allfälliges
TOP. 1.) Musikschule Riedau; Erweiterung um die ursprünglich für das
Geschäft geplanten Räume.
Die Liegenschaft Riedau 89 wurde für den Einbau der Musikschule angekauft. Um den Marktplatz mehr zu beleben war die Integration einen Geschäftslokales vorgesehen. Es ist sehr schwierig einen geeigneten Pächter für diesen Geschäftsraum zu finden. Es wurden einige Anfrage gestellt, die aber sicherlich nichts dauerhaft gewesen wären. Auch eine Bäckerei wollte eine Filiale eröffnen, diese ist aber bereits in einem anderen Gebäude am Marktplatz untergebracht. Bei den ersten Planungen war auch der Ausbau des Dachbodens im Gespräch. Da Riedau eine Zweigstelle der Musikschule Neumarkt wird, war in die ersten Gespräche der Leiter der Musikschule Neumarkt, Herr Pichler Manfred, eingebunden.
Bei der weiteren Planung wurde dann in Absprache mit der Landesmusikdirektion vereinbart, dass der Dachboden nur “ausbaufähig” gestaltet wird.
Herr Pichler Manfred wurde zur letzten Bauausschußsitzung geladen. Dabei hat er in Erfahrung gebracht, dass laut genehmigen Bauplan nur die Räume des Erdgeschosses und im ersten Stock zur Verfügung stehen. Seiner Meinung nach gibt es für die Musikschule zu wenig Unterrichtsräume:
Erdgeschoß: Unterrichtsraum 1 (Klavier)
Saal (Theorieraum)
Schülerumkleiden, WC
Obergeschoß: Unterrichtsraum 2
Unterrichtsraum 3 für Schlagwerk
Lehrerzimmer
Leiterzimmer
WC
Es stehen also mit Beginn des Unterrichtes nur 3 Unterrichtsräume und der Saal zur Verfügung. Er stellte daher zur Diskussion, die Räume, welche für das Geschäft geplant waren, auch für die Musikschule zu verwenden.
Vorteile:
Es gibt keine “Partei” im Haus (Lärmbelästigung durch Schlagwerk)
Der Unterrichtsraum für Schlagwerk und das Klavier könnte im Erdgeschoß (Geschäftsraum) untergebracht werden; bei Konzerten kann man das Schlagwerk einfach vom Unterrichtsraum in den Saal fahren, man muss daher nicht das Schlagwerk abbauen und einzeln über die Treppe transportieren.
Der Ausbau des Dachbodens kann wahrscheinlich für viele Jahre verzögert werden.
Problemlösungen weiters für : Behinderten-WC, Stauraum für Sessel, Garderobe für Konzertbesucher, Platz für Putzwagerl und Ausguss, Stauraum für Notenmaterial etc.
Bessere Fassadengestaltung möglich.
Der Anteil des Geschäftes wird (wahrscheinlich) mitfinanziert, sowohl Ankauf als auch Umbauarbeiten. Hätte die Gemeinde das Geschäft z.B. für das Postamt ausgebaut, wären doch hohe Kosten angefallen.
Ein weiterer Grund dafür, dass die Räume des Geschäftes nun doch für die Musikschule verwendet werden sollen ist der, da letztendlich die Post einer Aussiedlung in diese Räume doch nicht zustimmt.
Es wurde mit Herrn Leitenmüller von der Landesmusikdirektion sowie mit Herrn Pollhammer vom Amt der OÖ. Landesregierung, zuständig für Raumerfordernis, gesprochen. Bei diesen ersten Gesprächen wurde grundsätzlich die Zustimmung erteilt, genauere Vereinbarungen sind aber noch nicht getroffen.
Frau Architekt DI Lassy hat die Kosten ermittelt, die für diese Räume zusätzlich anfallen werden:
ca 65 m2 Nutzfläche: Baumeisterarbeiten, Fußboden, Decke, Tischler, Haustechnik, Einrichtung S 450.000,-- excl. MwSt
Um dem Amt der OÖ. Landesregierung offiziell bekanntzugeben, dass diese Räume auch für die Musikschule verwendet werden sollen, wäre folgender Grundsatzbeschluss des Gemeinderates notwendig, erklärt der Vorsitzende:
Der Gemeinderat genehmigt die Verwendung jener Räume für die Musikschule, die ursprünglich für das Geschäftslokal vorgesehen waren, d.s. ein Geschäftslokal mit derzeit drei Nebenräumen. Dieser Beschluss wird aber nur vorbehaltlich der Genehmigung durch das Land rechtswirksam.
GR. Günther Ortner erklärt, dass bei dieser Bauausschußsitzung alle Mitglieder für eine Adaptierung dieser Geschäftsräume sind.
Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, dass die Räume, welche ursprünglich für das Geschäftslokal vorgesehen waren, für die Musikschule verwendet werden, natürlich vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung der Landesregierung betreffend der Mitfinanzierung. Die mündliche Genehmigung liegt bereits vor.
GV. Heinrich Ruhmanseder erklärt, dass er sich wie beim Ankauf dieses Areals der Stimme enthalten wird, da er befürchtet, dass das ganze Projekt wieder eher ein “Faß ohne Boden” und die Bausumme um mehr als 30 % überschritten wird.
Die Angebote wurden bereits sehr genau durchleuchtet, erklärt der Bürgermeister. Wäre dieses Geschäftslokal durch die Post gemietet worden, hätte es keine Zweidrittelförderung gegeben sondern maximal eine Bedarfszuweisung. Weiters hat die Angebotseröffnung der Bau- und Zimmermeisterarbeiten gezeigt, dass die Kostenschätzung inkl. dieser Adaptierung nicht überschritten wird. Die Kostenschätzung für diese zusätzliche Räume beläuft sich laut Architekturbüro Lassy auf ca. S 450.000,00.
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handerheben abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird von 23 Gemeinderäten angenommen. GV. Heinrich Ruhmanseder und GR. Ulrike Gumpoltsberger enthalten
sich der Stimme und stimmen damit dagegen.
TOP. 1a.) Errichtung der Musikschule:
a) Vergabe der Baumeisterarbeiten
b) Vergabe der Zimmermeisterarbeiten.
Die Bau- und Zimmermeisterarbeiten wurden gemeinsam beschränkt ausgeschrieben, erklärt der Bürgermeister, die Vergabe erfolgt aber getrennt. Gemäß § 87 OÖ. GemO müssen Arbeiten, die einen Betrag von S 2,000.000,-- (netto) überschreiten, öffentlich ausgeschrieben werden. Deshalb erfolgt die Vergabe getrennt nach Bau- und Zimmermeisterarbeiten. Am 18. Jänner 2001 erfolgte die Angebotseröffnung. Der Bürgermeister ersucht nun Frau Ing. Schmidt vom Architekturbüro Lassy das Ausschreibungsergebnis bekanntzugeben.
Frau Ing. Schmidt teilt den Gemeinderatsmitgliedern mit:
Es wurden 10 Firmen zur Anbotlegung eingeladen und es wurden folgende Gesamtpreise erzielt. Bei den Angebotssummen handelt es sich um Bruttosummen:
Fa. Alpine, Taufkirchen 3,158.277,--
Fa. Bortenschlager, Hohenzell 3,046.358,10
Fa. Fellner, Ried i.I. kein Angebot
Fa. Duswald, Neumarkt i.H. 4,159.168,93
Fa. Aktivbau, Ried i.I. 3,658.168.61
Fa. Leitner, St. Florian 3,328.886,66
Fa. Bayer Bau, Haag/H. 3,845.154,48
Fa. Waizenauer, Taufkirchen/Pram kein Angebot
Fa. Ornetsmüller, Sigharting 3,422.471,40
Fa. Weixelbauer, Grieskirchen kein Angebot
Frau Schmidt bringt den Preisspiegel für die Bau- und Zimmermeisterarbeiten auf Grund der Ausschreibung zur Kenntnis (ist dem Sitzungsprotokoll beigelegt). In diesen Summen ist auch die Adaptierung der Geschäftsräume enthalten. Es zeigt sich, dass gute Preise erzielt werden konnte. Bei den Baumeisterarbeiten ist die Fa. Bortenschlager, bei den Zimmermeisterarbeiten die Fa. Leithner Billigstbieter.
Baumeisterarbeiten:
Baumeisterarbeiten lt. Kostenschätzung 1,629.700,--
DG-Ausbau 300.000,--
Nettosumme 1,929.700,--
+ 20 % MWSt 385.940,--
Bruttosumme 2,315.640,--
Vergabesumme lt. Ausschreibung 2,163.479,98
Zimmermeisterarbeiten:
Dach über Hoftrakt 107.200,--
Sanierung Hauptdach 110.000,--
Nettosumme 217.200,--
+ 20 % MWSt 43.440,--
Bruttosumme 260.640,--
Vergabesumme lt. Ausschreibung 183.711,--
In den Baumeisterarbeiten enthalten: zusätzliche Baumasse durch Einbeziehung des Geschäftslokales S 135.000,-- (excl. MWSt)
In den Zimmermeistermeisterarbeiten enthalten: zusätzliche Massen für Dach über Bauhofteil: ca. S 40.000,--.
Indexsteigerung ca 2 % .
Frau Architekt DI. Lassy hat folgenden Vergabevorschlag erarbeitet:
Baumeisterarbeiten Zimmermeisterarbeiten
Fa. Bortenschlager Fa. Leithner
Vergabesumme S 2,163.479,97 S 183.711,00
Preise incl. MWSt
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
GR. Ortner stellt die Frage betreffend der Kosten für die Drainagierungsarbeiten.
Nach Beendigung der Diskussion stellt der Bürgermeister den Antrag, die Baumeisterarbeiten an die Firma Bortenschlager, Hohenzell, ohne Estricharbeiten, ohne Vollwärmeschutz und ohne Zimmermeisterarbeiten mit einer Bruttosumme von S 2,163.479,97 zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt
durch Erheben der Hand.
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, die Zimmermeisterarbeiten an die Firma Leithner, St. Florian am Inn, mit einer Bruttosumme von S 183.711,00 zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt
durch Erheben der Hand.
Bürgermeister bedankt sich bei Frau Architekt Lassy und Frau Ing. Schmidt
TOP. 2.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2001.
Der Voranschlag wurde aus folgenden Gründen verspätet erstellt, erklärt der Bürgermeister: Der Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2000 wurde in der Sitzung vom 21.12.2000 genehmigt. Die Erstellung erfolgte deshalb so spät, da zuerst die Kontenumspielung durchgeführt wurde. Außerdem wurde die schriftliche Genehmigung der Abteilung Kultur über S 3,000.000,- für den Bau der Musikschule abgewartet. Dieses Geld ist bereits eingetroffen. Aufgrund der Summen des Nachtragsvoranschlages wurden dann der Voranschlag 2001 erstellt. Es wäre möglich gewesen, bereits Anfang Jänner eine Gemeinderatssitzung einzuberufen. Wie aber allen bekannt, wurde vom Architekturbüro DI Lassy die Ausschreibung der Bau- und Zimmermeisterarbeiten für den Musikschulbau durchgeführt und die Angebotseröffnung erfolgte am 18.1.2001. Bis zur Gemeinderatssitzung hat dann das Büro Lassy die Angebot geprüft und einen Vergabevorschlag erstellt.
Aus diesem Grund wurde die Abhaltung der Gemeinderatssitzung mit dem Voranschlag 2001 im Einverständnis aller Fraktionen für den 25.1.2001 vereinbart.
Der gesamte Voranschlag wurde mit den Fraktionsführer erstellt und der Bürgermeister bedankt sich für die Zusammenarbeit. Weiters dankt er der Amtsleiterin für die Vorarbeit.
Der erstellte Voranschlag umfasst nicht nur die Einnahmen des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, sondern auch die Höhe des Kassenkredites, die Hebesätze und der Dienstpostenplan. Der Kassenkredit darf in einer Höhe bis zu 1/6 der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes veranschlagt werden. Die Hebesätze sollen unverändert bleiben, lediglich die Getränkesteuer entfällt (Getränkesteuersatz 925).
Der Bürgermeister gibt folgenden Überblick über die Einnahmen und Ausgaben:
E I N N A H M E N
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung S 279.000,00
Gemeinderat, Gemeindeamt, Repräsentation, Stat.Amt, Kostenersatz für Wählerevidenz,
Kosten für Führung der Stb-Evidenz, lfd. Transferz. Pensionsbeiträge Gemeindebed.,
Personalbetreuung.
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit S 5.000,00
Veterinärpolizei, Flurpolizei, Bau- und Feuerpolizei
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft S 1.912.000,00
Gemeinderat, Gemeindeamt, Repräsentation, Stat.Amt, Kostenersatz für Wählerevidenz,
Kosten für Führung der Stb-Evidenz, lfd. Transferz. Pensionsbeiträge Gemeindebed.,
Personalbetreuung.
3 Kunst, Kultur und Kultus S 7.000,00
Heimatpflege, Chroniken usw.
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung S 0,00
Landesaltentag
5 Gesundheit S 66.000,00
Gesundheitsdienst, San.Gde.Verband
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr S 1.430.000,00
Landes- und Bezirksstraßen, Gemeindestraßen- und Ortschaftswege, Straßenbauhof
7 Wirtschaftsförderung S 0,00
Förderung von Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft
8 Dienstleistungen S 8.135.000,00
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung,
Friedhof und Aussegnungshalle, Märkte, Hallen- und Freibad, Grundbesitz,
Wohn- und Geschäftsgebäude
9 Finanzwirtschaft S 22.404.000,00
Gemeindeabgaben, Ertragsanteile an gemeinschaftlichen Bundesabgaben,
Rückersätze von Ausgaben
A U S G A B E N
0 Vertretungskörper der allg. Verwaltung S 5.114.000,00
Gemeinderat, Gemeindeamt, Repräsentationsausgaben, Aufwandsentschädigung für
Standesbeamte, Wahlamt, Stb-Evidenz, Raumordnung und Raumplanung, Beiträge
an Organe und Vereine, Subventionen, Ehrungen und Auszeichnungen, Verfügungs-
mittel, Pensionen, Personalausbildung und Gemeinschaftspflege
1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit S 159.000,00
Gesundheits-, Veterinär-, Flurpolizei, Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenhilfsdienst
und Zivilschutz
2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft S 4.800.000,00
Volks- und Hauptschule, Sonderschule, berufsbildender Unterricht, Förderung d.
Unterrichts, vorschulische Erziehung, Sport und außerschulische Leibeserziehung,
Volksbücherei
3 Kunst, Kultur und Kultus S 128.000,00
Musik und darstellende Kunst, Ortsbildpflege, Denkmalpflege, Kulturtage
4 Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung S 3.094.000,00
Landesaltentag, Jugendwohlfahrt, Wohnbeihilfe, Säuglingspaketaktion
5 Gesundheitsdienst S 3.106.000,00
Gesundheitsdienst, Umweltschutz, Tierkörperbeseitigung, Rettungs- und
Warndiest, Krankenanstaltenbeitrag der Gemeinde
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr S 2.022.000,00
Landes- und Bezirksstraßen, Gemeindestraßen und Ortschaftswege,
Straßenbauhof, Wasserschutzbau
7 Wirtschaftsförderung S 118.000,00
Förderung der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsförderungen
8 Dienstleistungen S 11.862.000,00
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Müllbeseitigung, Straßenreinigung,
Park- und Gartenanlagen, öffentliche Beleuchtung, Friedhof und Aussegnungs-
halle, Märkte, Hallen- und Freibad, Grundbesitz, Waldbesitz, Wohn- und
Geschäftsgebäude
9 Finanzwirtschaft S 3.835.000,00
allgemeine Finanzverwaltung, Kapitalvermögen, Landesumlage, Bezirksumlage,
Zuführungen zum ao. Haushalt
Gesamteinnahmen ordentl. Haushalt 34.238.000,--
Gesamtausgaben ordentl. Haushalt 34.238.000,--
Fehlbetrag 0,--
Gesamteinnahmen außerordentl. Haush. 9.412.000,--
Gesamtausgaben außerordentl. Haush. 9.725.000,--
Fehlbetrag 313.000,--
Außerordentlicher Haushalt
Einnahmen Ausgaben Fehlbetrag
Musikschule
+ Zwischenfinanzierung 7.000.000,-- 7.000.000,-- 0,--
Gehsteig Pomedt 800.000,-- 800.000,-- 0,--
Straßenbau Schwabenbach 500.000,-- 500.000,-- 0,--
Straßenbau Pomedt 200.000,-- 200.000,-- 0,--
Güterweg Friedwagn 350.000,-- 350.000,-- 0,--
Güterweg Lechner 75.000,-- 75.000,-- 0,--
Marktplatzgestaltung 100.000,-- 100.000,-- 0,--
Ortskanalisation 387.000,-- 700.000,-- 313.000,--
Hebesätze:
Grundsteuer A 500 v.H.d.Steuermessbetrages
Grundsteuer B 500 v.H.d.Steuermessbetrages
Lustbarkeitsabgabe 15 % d.Preises oder Entgelts
Hundeabgabe S 120,-- für 1. Hund
S 200,-- für jeden weiteren Hund
S 20,-- für Wachhunde
Kanalbenützungsgebühr ab 1.1.2001, S 33,55 incl. USt
Wasserbezugsgebühr ab 1.1.2001, S 14,85 incl. USt
Abfallabfuhrgebühr mit VO vom 21.12.2000, ab 9.1.2001
Die Entschädigunf für entgel. Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Gerät der FFW hat nach d. Feuerwehr-Tarifordnung i.d.g.F., verlautbart im FW-Mitteilungslatt, u.lt. Gemeinderatsbeschluss vom 27.4.2000 zu erfolgen.
Der Dienstpostenplan wird festgesetzt mit
1 Planstelle in Verwendungsgruppe B Dienstklasse II-VI
1 Planstelle in Verwendungsgruppe C Dienstklasse I-V
1 Planstelle in Verwendungsgruppe C Dienstklasse I-IV
Vertragsbedienstete Entlohnungsschema 1 002
Entlohnungsschema 2 014
Die Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes wurden mit den Fraktionsführern genau durchbesprochen. Bezüglich der Musikschule wird erklärt, dass im Jahr 1999 um Genehmigung eines Zwischendarlehen beim Amt OÖ. Landesregierung angesucht wurde. Es wurde am 11.12.2000 mitgeteilt, dass Riedau mit einem Kontingent von S 7,000.000,-- enthalten ist. Die Gemeinde Riedau soll an möglichst viele Banken eine Ausschreibung schicken. Der Darlehensakt soll dann dem Amt der OÖ. Landesregierung vorgelegt werden. Der Gemeindevorstand hat bereits überlegt, an welche Banken die Ausschreibung ergeht.
GV. Franz Stiglmayr erklärt, dass der Voranschlag sehr gewissenhaft erstellt wurde. Er stellt daher den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Voranschlag für das Finanzjahr 2001 mit den bekanntgegebenen Summen des ordentlichen und außerordentlichen Haushaltes, der Hebesätze, dem Kassenkredit in Höhe von S 5,706.000,--, dem Dienstpostenplan zu genehmigen.
GV. Heinrich Ruhmanseder bedankt sich beim Bürgermeister und bei der Amtsleiterin für die geleistete Arbeit. Seine Fraktion wird diesem Voranschlag die Zustimmung geben.
GV. Franz Schabetsberger bedankt sich bei der Amtsleiterin für die umfangreichen Arbeiten. Leider steht nicht viel Geld zur Verfügung. Dieses soll daher möglichst sinnvoll verwendet werden, damit in nächster Zeit wieder Projekt verwirklicht werden können. Auch seine Fraktion wird diesem Voranschlag zustimmen.
Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Stiglmayr abstimmen. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 3.) Kassenkredit für das Finanzjahr 2001.
Die Kassenkredite müssen wie jedes Jahr neu vergeben werden, erklärt der Bürgermeister. Der gesetzliche Kreditrahmen für die Gemeinde beträgt 1/6 der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes (S 5,706.000,00). Die beiden Banken Sparkasse und Raiffeisenbank wurden eingeladen ein Angebot vorzulegen. Diese Angebote werden von ihm vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Es wurden dabei drei verschiedene Varianten angeboten und zwar eine Fixverzinsung, eine Bindung an die Sekundärmarktrendite und eine Bindung an EURIBOR. Die Variante Fixverzinsung scheint am vernünftigsten. Beide Banken bieten hiebei einen Zinssatz von 5,25 Prozent.
Sein Vorschlag wäre, den Kassenkredit auf die beiden Banken aufzuteilen zu einem Fixzinssatz von 5,25 % und einer Summe von S 2,850.000,00. Er stellt die Vergabe zur Diskussion.
GV. Franz Stiglmayr stellt den Antrag, den Kassenkredit zu je S 2,850.000,00 und mit einer Fixverzinsung von 5,25 % an die Raiffeisenbank und an die Sparkasse zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 4.) Flächenwidmungsplanabänderung; Abänderungsbeschluss
mit Formblatt.
Bei der letzten Sitzung wurde bereits der Grundsatzbeschluss für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes in Habach bezüglich einer Sonderwidmung für Erdaushubdeponie gefasst, erklärt der Bürgermeister. Nun ist es erforderlich das Formblatt zur Abänderung zu beschließen. Dieses Formblatt wird von ihm wie folgt zur Kenntnis gebracht:
Flächenwidmungsplan Nr. 4/1997 - Abänderung Nr. 5 - Seite
Marktgemeinde Riedau
Politischer Bezirk Schärding
Zahl: 031/-20/05-2001-W
Flächenwidmungsplan Nr. 4/1997
Änderung Nr. 5
Name des Grundeigentümers, stichwortartige Bezeichnung des Planes bzw. der Änderung
Hauer Gertraud, 4752 Riedau, Bayrisch-Habach 7
Parz.Nr., KG.: 903, KG. Riedau, Ausweisung einer Sonderwidmung Ablagerungsfläche für die Schaffung einer Erdaushubdeponie.
1.
Begründung der Notwendigkeit der Änderung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 35 O.ö. ROG. (vergleiche § 12 Abs. 1 bis 3 O.ö. ROG. 1994
Die vorgesehene Umwidmung steht nicht im Widerspruch mit den Bestimmungen des O.ö. Raumordnungsgesetzes. Die Firma Stockenhuber aus St. Florian beabsichtigt die Schaffung einer Erdaushubdeponie und dafür ist diese Fläche auf „Sondernutzung Ablagerungsfläche“ abzuändern.
1.1
Wird die Umwidmung mit einer Änderung der maßgeblichen Rechtslage begründet (§12 Abs. 1 O.ö. ROG.)?
ja/nein
Wenn ja, worin liegt diese Änderung
1.2
Öffentliche Interessen:
Liegt die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Interesse des Gemeinwohles (§ 12 Abs. 3)?
Ja. Derzeit besteht im Gemeindegebiet keine Ablagerungsmöglichkeit für Erdmaterial.
2.
Planungsabsicht:
2.1
Derzeitige Widmung bzw. Nutzung der betroffenen Grundflächen:
Das betroffene Grundstück ist derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche gewidmet.
2.2
Beabsichtigte Widmung der betroffenen Grundflächen:
Sondernutzung Ablagerungsfläche
2.3
Derzeitige Widmung bzw. Nutzung der Nachbargrundstücke:
Landwirtschaftliche Nutzflächen
2.4
Ungefähre Größe des Umwidmungsbereiches: (m² und ggf. Anzahl der Bauplätze)
15.068 m²
2.5
Natürliche Voraussetzungen (Baulandeignung) der Grundflächen für die beabsichtigte Umwidmung bzw. künftige Bebauung (§ 21 Abs. 1 O.ö. ROG. z.B. Hangneigung, Bodenverhältnisse, Grundwasserstand, Gefahrenzonen).
Voraussetzungen sind gegeben.
2.6
Rechtlich verbindliche Nutzungsbeschränkungen (Gefahrenzonen, Schutzzonen, Wasserschutzgebiete ...)
keine
2.7
Wieviel Baulandreserven der beantragten Baulandkategorie sind (nicht konsumierte) vorhanden? (m², ggf. Anzahl der Bauplätze)
siehe Flächenbilanz
2.8
Begründung des zusätzlichen Baulandbedarfes im Hinblick auf den § 21 Abs. 1 O.ö. ROG.
2.9.
Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser (siehe Erläuterung)
lt. Beilage
3.
Infrastruktur
3.1.
Verkehrsmäßige Erschließung durch (Straßenkategorie, Privatstraße)
Die Aufschließung erfolgt über die bestehende öffentliche Siedlungsstraße.
3.2.
Art der Abwasserbeseitigung: (unzutreffendes streichen)
a) Kanalanschluß jetzt schon möglich ja / nein
Entfernung zum bestehenen Kanal
b) Kanalanschluß später möglich? ja / nein
(Vorübergehender Senkgrubenbetrieb)
Planungstadium des öffentlichen Kanals:
Studie ja / nein
Kanalprojekt ja / nein
Wasserrechtliche Bewilligung ja / nein
Bescheid vom .............
Finanzierung gesichert ja / nein
Errichtungsbeschluß ja / nein
Datum .............
Bauarbeiten schon begonnen ja / nein
Voraussichtliche Fertigstellung
(realistisches Datum) .............
c) Vollbiologische Kleinkläranlage möglich ja / nein
Vorfluter ................................................
d) Entsorgung nur mit Senkgrube möglich ja / nein
Falls Senkgrubenbetrieb genehmigt wird -
wer übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung
im Sinn der wasserrechtlichen und boden-
schutzrechtlichen Vorschriften?
Welche Kläranlage (Übernahemstelle) kommt in Frage
Entfernung:
3.3.
Art der Wasserversorgung
Ortswasserleitung
3.4.
Entfernung zur Volksschule (des Schulsprengels)
1 km.
3.5.
Entfernung zum nächsten Geschäft für den täglichen Bedarf
½ bis 1 km.
3.6.
Entfernung zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels
1 km zum ÖBB-Bahnhof und zur Bushaltestelle.
4.
Umweltsituationen
Bekannte oder zu erwartende Immissionsbelastungen
(Lärm, Luft, Erschütterungen etc.)
4.1.
Aus dem Umgebungsbereich auf die Widmungsfläche
keine Immissionsbelastungen zu erwarten.
4.2.
Von der Widmungsfläche auf den Umgebungsbereich
Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.
Beilagen:
1. Pläne (insg. 6-fach)
1.1. Auszug FWP M 1 : 5000
1.2. Ausschnitt aus Mappenblatt
1.3. sonstige Unterlagen (Übersichtsplan,
Lageplan etc.)
2. Stellungnahme des Ortsplaners (siehe Erläuterungen)
3. Auszug Sitzungsprotokoll über Grundsatzbeschluß
Erläuterungen:
1.
Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser im Sinne Punkt 2.9. (Fachliche Stellungnahme, Grundlage ROG. 1994). Aufbauend auf die von der Gemeinde erstellte Bestandsaufnahme muß eine begründete Stellungnahme des Planverfassers als Beilage angeschlossen werden, welche insbesondere auf die Übereinstimmung der Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan-Änderungen mit den örtlichen Entwicklungszielen der Gemeinde bezugzunehmen hat.
Weiters ist die erfolgte Abstimmung verschiedener Widmungskategorien (auch im Hinblick auf die Nutzung) nachvollziehbar darzulegen (Raum- und Umweltverträglichkeit).
2.
Grundsatzbeschluß des Gemeinderates zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens (Auszug Sitzungsprotokoll).
Die Interessensabwägung ist vom Gemeinderat auf der Basis der Grundlagenforschung und der Beurteilung des Planverfassers durchzuführen und durch das Gemeinderats-Sitzungsprotokoll zu belegen. Insbesondere sind dabei folgende Aspekte nachvollziehbar zu begründen:
Hat der Gemeinderat bei seinem Beschluß eine Abwägung der öffentlichen Interessen (z.B. hohe bzw. unwirtschaftliche Aufschließungskosten) gegenüber den privaten Interessen des (der) Antragsteller(s) vorgenommen?
Werden durch die Umwidmung offentsichtlich Interessen Dritter verletzt?
Werden durch die beantragte Umwidmung Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde ausgelöst?
Es gibt auch eine Stellungnahme vom Architekturbüro Lassy, welche vom Bürgermeister ebenfalls zur Kenntnis gebracht wird (Stellungnahme vom 13.12.2000)
GR. Franz Mitterhauser stellt den Antrag die geplante Flächenwidmungsplanabänderung mit Formblatt zu genehmigen.
GR. Günther Ortner erklärt, dass zur Ortschaft Berg leider kein Gehsteig führt und sicherlich mit vermehrten Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Aus diesem Grund wird er sich wie bei der vorangegangen Sitzung der Stimme enthalten.
Es handelt sich nur um ein Einleitungsverfahren, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Nach diesem Beschluss müssen die Anrainer zu dieser Abänderung befragt werden. Die Gemeinde sollte aber auf jeden Fall bereits jetzt den Straßenzustand aufnehmen.
Als Schutzmaßnahmen könnte vielleicht eine 30 km/h. Beschränkung erlassen werden, glaubt GR. Karl Wagneder.
Demnächst findet eine Verkehrszeichenüberprüfung statt, erklärt der Bürgermeister. Dabei soll darüber gesprochen werden.
Beschluss: GR. Günter Ortner enthält sich der Stimme. Die übrigen Gemeinde-
räte stimmen für diesen Antrag. Die Abstimmung erfolgt durch
Erheben der Hand.
TOP. 5.) Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Wartehäuschens im
Marktbereich.
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurden bereits im Bericht des Bauausschusses mitgeteilt, dass im Bereich des Gemeindeamtes eine Überdachung gewünscht ist. Es liegt bereits ein Prospekt und eine Kostenschätzung vor, erklärt der Bürgermeister. Er lädt aber auch die örtlichen Unternehmen zur Anbotslegung ein. Ihm wäre heute wichtig, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Errichtung dieses Wartehäuschens fasst. Die Kosten belaufen sich auf ca. S 65.000,00.
Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, dass ein Wartehäuschen im Bereich des Gemeindeamtes aufgestellt werden soll. Nach diesem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates werden auch die örtlichen Unternehmen eingeladen ein Angebot abzugeben.
GR. Günter Ortner erklärt, dass ein Wartehäuschen in diesem Bereich sicher sinnvoll ist. Über die genaue Situierung kann noch diskutiert werden. Es sollte auf jeden Fall ein durchsichtiges Material verwendet werden.
GV. Heinrich Ruhmanseder ist ebenfalls für die Errichtung dieses Wartehäuschens.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 6.) Übernahme eines geringwertigen Trennstückes
durch die Marktgemeinde Riedau.
Der Rohbau der Rot-Kreuz-Dienststelle ist schon sehr weit fortgeschritten, erklärt der Bürgermeister. Für diesen Bau ist eine Grundinanspruchnahme von der Firma Leitz GmbH. & Co.KG. sowie von Herrn Franz Hackenbuchner erforderlich. An Hand einer Overheadfolie werden diese Teilflächen zur Kenntnis gebracht. Diese Teilfläche werden von der Einlagezahl der Firma Leitz GmbH. & Co.KG. bzw. von Herrn Hackenbuchner abgeschrieben und in das Eigentum der Marktgemeinde Riedau übertragen. Die Beurkund soll gem. § 13 LiegTeilG. auf Abschreibung geringwertiger Trennstücke erfolgen. Dazu ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.
Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, dass die zur Kenntnis gebrachten Teilflächen laut Lageplan in das Eigentum der Gemeinde übernommen werden.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 7.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ 301 KG. Riedau.
Die vorliegende Löschungserklärung für die Liegenschaft Pomedt 34 wird vom Bürgermeister wie folgt zur Kenntnis gebracht
Löschungserklärung
Ob der im Eigentum der Ehegatten Adolf und Hildegard Zallinger, beide Pomedt 34, 4752 Riedau, stehenden Liegenschaft EZ 301 Grundbuch 48129 Riedau haftet
sub. C-LNR 2 a das Wiederkaufsrecht gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 29.09.1961 und sub C-LNR 3 a das Vorkaufsrecht gemäß Punkt 6 des Kaufvertrages vom 29.09.1961 je für die Marktgemeinde Riedau.
Die Buchberechtigte Marktgemeinde Riedau verzichtet hiemit auf diese Rechte und erteilt ihre Einwilligung, daß bei der vorangeführten Liegenschaft EZ 301 Grundbuch 48129 Riedau die Löschung des Wiederkaufsrechtes sub. C-LNR 2 a sowie die Löschung des Vorkaufsrechtes sub. C-LNR 3 a ohne ihr weiteres Einvernehmen, nicht jedoch auf ihre Kosten einverleibt werden kann.
Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam. Ggst. Löschungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 25.01.2001 genehmigt.
GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Löschungserklärung zu genehmigen, da das Vor- und Wiederkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau nicht mehr wichtig ist.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 8.) Vermessungsarbeiten für die Kanalisationsanlage und
der Nebenanlage; Genehmigung zusätzlicher Leistungen.
Die Gemeinde hat Herrn Dip.Ing. Wolfgang König den Auftrag für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Kanalisationsanlage vergeben, erklärt der Vorsitzende. In diesem Sanierungskonzept waren auch Vermessungsarbeiten enthalten. Der Gemeinderat hat aber am 03.06.1998 beschlossen, die Vermessungsarbeiten vom Angebot DI. König herauszunehmen und an das ortsansässige Büro DI. Reifeltshammer zu vergeben. Herr Dipl.Ing. Reifeltshammer hat damals ein Angebot für die Vermessung gestellt, wozu er die zu vermessende Laufmeter laut Dipl.Ing. Wolfgang König als Grundlage angenommen hat. Im Zuge der Vermessung hat sich nun herausgestellt, dass die damals angenommenen Laufmeter zu gering geschätzt wurden. Weiters wurden auch teilweise Gebäude eingemessen, ebenso wurden die Wasserleitungsschieber in die Vermessung mit aufgenommen.
Der Bürgermeister bringt das Nachtragsangebot von Herrn Dipl.Ing. Reifeltshammer für die Vermessungsarbeiten bei der Kanalisationsanlage und der Nebenanlage wie folgt zur Kenntnis:
Die Mehrkosten betragen somit laut Herrn Dipl.Ing. Reifeltshammer S 50.000,00 für die Kanalisation. Am Anfang waren die genauen Laufmeter nicht bekannt und dadurch sind eben diese Mehrkosten entstanden. Die Vermessung ist bereits durchgeführt und die Daten werden in das GIS-Programm der Gemeinde eingearbeitet.
GR. Franz Mitterhauser erklärt, dass es sehr wichtig genaue Daten zu haben. Er stellt daher den Antrag die entstandenen zusätzlichen Vermessungsarbeiten und somit die Mehrkosten von S 50.000,-- zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 9.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
GV. Heinrich Ruhmanseder bringt das Protokoll der letzten Wohnungsausschußsitzung wie folgt zur Kenntnis:
TOP. 1.) Vergabe einer Wohnung im LAWOG-Wohnblock Riedau 45
Vergabevorschlag für den Gemeinderat.
Obmann GR. Heinrich Ruhmanseder gibt bekannt, dass 5 Bewerbungen für diese Wohnung vorliegen.
***anonymisiert***
Auf Grund der Richtlinien für eine objektive Wohnungsvergabe wurden die einzelnen Punkte vergeben.
***anonymisiert***
Der Vorsitzende GV. Heinrich Ruhmanseder schlägt vor, die freie Wohnung im LAWOG-Wohnblock, Riedau 45 an ***anonymisiert*** zu vergeben.
Als Ersatz käme ***anonymisiert*** in Frage.
Die Mitglieder des Wohnungsausschusses sind einstimmig dieser Meinung und es soll dieser Vorschlag dem Gemeinderat in der Sitzung am 25.01.2001 gemacht werden.
TOP. 2.) Allfälliges.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer informierte über den derzeitigen Stand bezüglich neue Wohnblöcke in Riedau.
Der Verkauf des Grundstückes (zwischen Steinecker und ISG-Bauten) von Herrn Tischler an die ISG ist bereits getätigt worden.
Es gibt aber noch ein Problem. Herr Tischler hat früher eine Baufreistellung beantragt um keine Aufschließungsbeiträge zu bezahlen. Das bedeutet, dass jetzt eine Bausperre besteht.
Auf eine Anfrage wurde vom Grundbuch Raab dem Marktgemeindeamt Riedau mitgeteilt, dass keine Bausperre eingetragen ist. Es wurde vom Marktgemeindeamt Riedau beim Amt der OÖ. Landesregierung um eine Rechtsauskunft gebeten. Diese ist noch ausständig.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
TOP. 10.) Vergabe einer LAWOG-Wohnung.
Es gibt vom Wohnungsausschuss einen Vergabevorschlag für die freie Wohnung im LAWOG-Wohnblock Riedau 45 und zwar für ***anonymisiert***. Die Wohnungsgröße beträgt 26 m². Sollte Frau ***anonymisiert*** auf diese freie Wohnung nachträglich verzichten, wird die Wohnung an Frau ***anonymisiert*** vergeben.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die freie Wohnung im LAWOG-Wohnblock Riedau Nr. 45 im Ausmaß von 26 m², laut Vorschlag des Wohnungsausschusses, an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 11.) Verlängerung der Windelgutscheinaktion.
Es liegt ein Schreiben von Frau Landesrätin Ursula Haubner vor, in welchem die Verlängerung der Windelgutschein-Aktion ab März 2001 um ein weiteres Jahr befürwortet wird. Derzeit wird von vier Personen diese Aktion in Riedau in Anspruch genommen, berichtet der Bürgermeister. Weiters wurde bereits an sechs weitere Personen dieser Windelgutschein ausgegeben. Der Landesbeitrag zu dieser Windelgutschein-Aktion beträgt S 500,00, Bezirksabfallverband S 200,00, Gemeindebeitrag S 500,00 und Fachhandel S 300,00. Eine Grundausstattung kostet S 3.500,00.
GV. Heinrich Ruhmanseder begrüßt diese Aktion, die auch immer mehr genützt wird. Die FPÖ Ortsgruppe Riedau fördert diese Aktion ebenfalls mit S 500,00 pro Gutschein und damit ein wesentlicher Beitrag für die Umwelt geleistet wird. Er stellt den Antrag, die Windelgutscheinaktion für ein weiteres Jahr zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 12.) Änderung der Preisgelder für den Pferdemarkt.
Ab 01.01.2002 gilt als neue Währung der EURO, erklärt der Bürgermeister. In nächsten Gemeinderatssitzungen wird es daher öfter der Fall sein, die geltenden Tarife auf EURO-Beträge umzustellen. Für den Pferdemarkt 2001 sollen noch die bisherigen Schillingbeträge gelten. Die derzeitigen Preisgelder wurden mit Herrn Max Stiglmayr durchbesprochen. Sein Vorschlag wäre, dass bei Mutterstuten das Preisgeld von S 400,00 auf S 500,00 erhöht werden soll.
Der Bürgermeister bringt die neue Preisliste wie folgt zur Kenntnis:
P R E I S L I S T E
Mutterstuten jeweisl S 500,-- € 40
NORIKER
EURO € EURO €
Ehrenpreis S 400,00+Pokal 30 bei Paar S 750,00+Pokal 55
1. Preis S 400,00 30 S 750,00 55
1a Preis b.,c., S 400,00 30 S 750,00 55
2. Preis S 350,00 25 S 600,00 45
WARMBLUT
Ehrenpreis S 400,00+Pokal 30 S 750,00+Pokal 55
1. Preis S 400,00 30 S 750,00 55
1a Preis b., c., S 400,00 30 S 750,00 55
2. Preis S 350,00 25 S 600,00 45
HAFLINGER
Ehrenpreis S 400,00+Pokal 30 S 700,00+Pokal 50
1. Preis S 400,00 30 S 700,00 50
1a Preis b., c., S 400,00 30 S 700,00 50
2. Preis S 300,00 20 S 600,00 45
PONY
Ehrenpreis S 350,00 25 S 500,00 40
1. Preis S 300,00 20 S 500,00 40
GV. Franz Schabetsberger spricht sich ebenfalls für diese Änderung bei den Mutterstuten aus. Er stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Euro-Preisgelder zu genehmigen. Die neue EURO-Preisgelder gelten ab 01.01.2002. Mutterstuten erhalten bereits ab 01.01.2001 ein Preisgeld in Höhe von S 500,-- (€ 40).
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung
erfolgt durch Erheben der Hand.
TOP. 13.) Genehmigung des Frauenförderprogrammes für die Marktgemeinde
Riedau.
Es gibt in Oberösterreich ein Gleichbehandlungsgesetz und heute geht es darum, für die Marktgemeinde Riedau ein Frauenförderprogramm zu beschließen, erklärt der Bürgermeister. Wenn Frauen im Gemeindedienst Riedau unterrepräsentiert sind, ist z.B. bei einer Postenvergabe bei gleichwertiger Punkteanzahl die weiblichen Bewerberin einem männlichen Mitbewerber der Vorzug zu geben. In Riedau trifft dies nicht zu, da die männlichen Bediensteten in der Unterzahl sind.
Der Bürgermeister bringt einen Überblick über den derzeitigen Beschäftigungsstand laut Förderungsprogramm und bringt auch dieses wie folgt vollinhaltlich zur Kenntnis.
FRAUENFÖRDERPROGRAMM
Auf Grund des § 34 des Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes (Oö. G-GBG), LGBl. Nr. 63/1999, wird nachstehendes Frauenförderprogramm erlassen:
Frauenförderprogramm der Gemeinde Riedau für die Jahre 2000 bis 2006
1. Abschnitt
Grundsätze
§1
Bekenntnis zur Frauenförderung
Die Gemeinde Riedau bekennt sich zu den im Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz verankerten Zielsetzungen und deren aktiver Umsetzung im Rahmen des vorliegenden Frauenförderprogramms.
§ 2
Ziele des Frauenförderprogramms
(1) Durch die Umsetzung des Frauenförderprogramms soll der Anteil der weiblichen Bediensteten an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten der Gemeinde Riedau in den Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation gegeben ist, mittel- bis langfristig jenem der männlichen Bediensteten angeglichen werden. Dies gilt nicht für Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt.
In den Bereichen, in denen schon ein ausgewogenes Verhältnis oder eine Überrepräsentation von Frauen gegeben ist, soll die Umsetzung des Förderprogramms eine künftige Unterrepräsentation verhindern.
(2) Mit dem Programm soll bestehenden Benachteiligungen von Frauen in Bezug auf das Dienstverhältnis entgegengewirkt werden. In diesem Zusammenhang ist auch das Bewusstsein der Gleichwertigkeit der Leistungen von Frauen und Männern unter allen Bediensteten sowie das berufliche Selbstbewusstsein der Mitarbeiterinnen zu fördern.
(3) Durch die Ermöglichung einer leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll der berufliche Aufstieg von Frauen gefördert werden und insgesamt auf eine positive Einstellung zur Berufstätigkeit von Frauen bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingewirkt werden.
(4) Alle Maßnahmen, die sich direkt oder indirekt auf die Stellung der weiblichen Bediensteten der Gemeinde auswirken, sind unter Bedachtnahme auf die angeführten Ziele zu treffen. Die Dringlichkeit der beruflichen Frauenförderung richtet sich primär nach dem Ausmaß der in den einzelnen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen herrschenden Unterrepräsentation.
§ 3
Verpflichtung zur Umsetzung
Vertreterinnen und Vertreter der Dienstgeberin, deren Tätigkeitsfeld sich auf personelle, finanzielle, organisatorische oder sonstige Bereiche erstreckt, die von den Zielen des Frauenförderprogramms unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, haben sich bei der Ausübung ihrer Pflichten an diesen Zielen und den zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen zu orientieren. Zu berücksichtigen sind diese vor allem im Rahmen fachlich erforderlicher Organisationsänderungen sowie in den Bereichen der Personalplanung und -entwicklung, wobei die entsprechenden Entscheidungen auf eine transparente und nachvollziehbare Art und Weise zu treffen sind.
2. Abschnitt
Fördermaßnahmen
§ 4
Ausschreibung freier Planstellen
(1) Bei der Ausschreibung von Planstellen in Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, ist auf die bevorzugte Aufnahme von Frauen unter der Voraussetzung der entsprechenden Qualifikation hinzuweisen.
(2) In den Ausschreibungstext sind sämtliche für den zu besetzenden Dienstposten maßgeblichen Qualifikationserfordernisse aufzunehmen, um eine objektive Entscheidungsgrundlage für das Personalauswahlverfahren zu gewährleisten. Ausschreibungen sind jedenfalls geschlechtsneutral zu verfassen, es sei denn, dass ein bestimmtes Geschlecht eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit darstellt.
(3) Die Ausschreibung von Dienstposten ist den Gemeindebediensteten gesondert bekannt zu geben.
§ 5
Aufnahmegespräche
Frauendiskriminierende Fragestellungen im Zuge von Aufnahmegesprächen haben zu unterbleiben (z.B. Familienplanung). Die Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen hat sich ausschließlich an sachlichen Kriterien zu orientieren. Es dürfen keine Bewertungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden rollenspezifischen Verständnis der Geschlechter orientieren.
§ 6
Aufnahme in den Gemeindedienst und beruflicher Aufstieg
(1) Bei der Besetzung von Dienstposten in jenen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen, in denen Frauen unterdurchschnittlich repräsentiert sind, hat bis zur Erreichung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen weiblichen und männlichen Dienstnehmern eine bevorzugte Aufnahme und Beförderung von Frauen stattzufinden, soweit diese fachlich nicht geringer qualifiziert sind als der beste männliche Mitbewerber. Dies gilt nicht für jene Bereiche, in denen ein bestimmtes Geschlecht eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung einer Tätigkeit darstellt.
(2) Für die Beurteilung, welche(r) von mehreren BewerberInnen die beste Eignung für die Besetzung eines Dienstpostens aufweist, ist ausschließlich auf die auf den rechtlichen Grundlagen, dem Ausschreibungstext und dem jeweiligen Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes basierenden Erfordernisse Bedacht zu nehmen.
(3) Verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten, Vertretungsaufgaben usw.), aus denen höherwertige Verwendungen oder Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, sind im Rahmen des Frauenförderprogrammes bevorzugt weiblichen Bediensteten anzubieten.
(4) Seitens der Vorgesetzten sind geeignete Mitarbeiterinnen zur Übernahme von Führungspositionen zu motivieren bzw. geeignete Mitarbeiterinnen durch Übertragung von Aufgaben in Eigenverantwortung zu fördern.
§ 7
Dienstliche Stellung
(1) Bei der Zuweisung der dienstlichen Aufgaben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist darauf zu achten, dass diese auf der Basis von Qualifikation und Fähigkeiten und jedenfalls unabhängig vom jeweiligen Geschlecht zu erfolgen hat.
(2) In Dienstbeschreibungen, Eignungsabwägungen sowie bei der Beschreibung der einzelnen Arbeitsplätze sind Beurteilungskriterien, aus denen sich unabhängig von sachlichen Gesichtspunkten nachteilige Auswirkungen für Frauen ergeben, unzulässig.
§ 8
Aus- und Weiterbildung
(1) Als ein Mittel zur Erhöhung des Frauenanteils in jenen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen, in denen eine Unterrepräsentation gegeben ist, dient die besondere Berücksichtigung der Anmeldungen weiblicher Bediensteter zur Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen sind in jenen Fällen, in denen die Anzahl der Bewerber die zur Verfügung stehenden Plätze übersteigt, Bewerbungen von Frauen bevorzugt zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck hat eine rechtzeitige Information der Mitarbeiterinnen über angebotene Veranstaltungen zu erfolgen, um ihnen eine entsprechende Zeiteinteilung zu ermöglichen. Überdies sollten diese Veranstaltungen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Möglichkeit in der Normalarbeitszeit stattfinden.
(2) In den Mitarbeitergesprächen sind den weiblichen Bediensteten von ihren jeweiligen Vorgesetzten die vorhandenen Möglichkeiten zum Besuch von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Zweck ihrer beruflichen Weiterentwicklung aufzuzeigen und diese zur Teilnahme zu ermutigen.
(3) Die jeweiligen Vorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass alle weiblichen Bediensteten, einschließlich der Teilzeitbeschäftigten, auch während einer gesetzlich vorgesehenen Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort über Veranstaltungen der berufsbegleitenden Fortbildung informiert werden. Sie haben interessierten Bediensteten die Teilnahme an Fortbildungs- und Schulungsseminaren (auf freiwilliger Basis, ohne Anspruch auf Bezüge und Reisegebühren) zu ermöglichen. Gleiches gilt für im Hinblick auf die Karriereplanung und –förderung wesentliche Veranstaltungen.
(4) Bei der Durchführung amtsinterner Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist auf die Sorgepflichten von teilnehmenden Bediensteten, soweit möglich, Rücksicht zu nehmen. Diese ist daher möglichst langfristig zu planen und frühzeitig bekannt zu geben.
(5) Durch geeignete Maßnahmen ist dafür Sorge zu tragen, dass für die Dauer der Abwesenheit von Bediensteten aufgrund von Bildungsveranstaltungen der geregelte Dienstbetrieb aufrechterhalten wird.
§ 9
Teilzeitarbeit
(1) Sofern dies mit der Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes vereinbar ist, ist von der Dienstgeberin eine angestrebte Teilzeitarbeit zuzulassen.
(2) Durch die Inanspruchnahme der Teilzeitbeschäftigung darf für die Bedienstete keinerlei berufliche Benachteiligung entstehen.
§ 10
Karenzurlaub und Wiedereinstieg
(1) Bedienstete im Karenzurlaub sollen die Möglichkeit haben, sich während der Dauer ihrer Abwesenheit über wesentliche Angelegenheiten aus dem Bereich ihrer Dienststelle, wie Organisationsänderungen, Tätigkeitsänderungen oder Ausschreibungen zu informieren. Zu diesem Zweck ist ihnen auf freiwilliger Basis die Teilnahme an Dienstbesprechungen, internen Veranstaltungen usw. zu gestatten. Sie sind über diese Möglichkeit rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Vor dem Wiedereinstieg sind die Bediensteten von der Personalabteilung zu einem Gespräch über ihre künftige Verwendung einzuladen.
(2) Sollte eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich sein, so ist nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse eine einvernehmliche Lösung für die künftige Verwendung zwischen der Bediensteten, dem Vorgesetzten und der Personalabteilung herbeizuführen.
(3) Für weibliche Bedienstete soll im unbezahlten Karenzurlaub eine tage- oder wochenweise Beschäftigungsmöglichkeit als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung möglich sein, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.
§ 11
Sprachliche Gleichstellung
In sämtlichen an einen allgemeinen Adressatenkreis gerichteten Schriftstücken sind Personenbezeichnungen in geschlechtsneutraler Form zu verwenden.
§ 12
Koordinatorin und Gleichbehandlungsbeauftragte
(1) Der(n) mit den Agenden der Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten Koordinatorin(nen) ist bei der Ausübung dieser Tätigkeit die nötige Unterstützung und Kooperation zukommen zu lassen. Dazu zählt insbesondere auch die Ermöglichung der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen aus dem Bereich der Gleichbehandlung und Frauenförderung sowie an Besprechungen mit der Gleichbehandlungsbeauftragten. Weiters sind der(n) Koordinatorin(nen) alle für Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsagenden relevanten Rechtsvorschriften und Informationen zugänglich zu machen. Ihr(Ihnen) kommt auch ein Recht zur Stellungnahme hinsichtlich von Personalfragen allgemeiner Natur, von denen weibliche Bedienstete betroffen sind, zu.
(2) Der(n) Koordinatorin(nen) darf/dürfen aus ihrer Funktion keine wie immer gearteten Nachteile in beruflicher Hinsicht entstehen.
(3) Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist bei der Lösung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Verfassung des Gleichbehandlungsberichtes, nach Möglichkeit durch die Koordinatorin(nen) zu unterstützen.
§ 13
Informationspflicht
Die Dienstgeberin hat für eine Information der Bediensteten hinsichtlich der durch das Frauenförderprogramm verfolgten Ziele und der zu ihrer Erreichung zu setzenden Maßnahmen zu sorgen. Zu diesem Zweck ist das jeweils aktuelle Frauenförderprogramm in der Personalabteilung zur Einsicht aufzulegen. Diese Informationspflicht gilt auch bei der Begründung neuer Dienstverhältnisse. Ziel dieser Information ist die Erhöhung des beruflichen Selbstbewusstseins der Mitarbeiterinnen.
§ 14
Berichtspflicht
Im Abstand von jeweils drei Jahren ist durch Ermittlung des Frauenanteils in den einzelnen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen die Umsetzung der zur Erreichung der Ziele des Frauenförderprogramms getroffenen Maßnahmen zu überprüfen und erforderlichenfalls eine Anpassung an aktuelle Entwicklungen vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Überprüfung hat seitens der Personalabteilung innerhalb von drei Monaten nach dem Erhebungsstichtag ein Bericht über die seit der letzten Erhebung stattgefundenen Änderungen an die Amtsleitung zu erfolgen. Konnten in einem Bereich Fördermaßnahmen nicht umgesetzt werden, sind die hindernden Umstände in diesem Bericht darzulegen. Der nächste Erhebungsstichtag ist der 1. Jänner 2003.
§ 15
Zielvorgabe
Als generelle Leitlinie wird die Aufrechterhaltung des ausgewogenen Verhältnisses an weiblichen und männlichen Bediensteten in allen Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sowie Funktionen angestrebt.
§ 16
Inkrafttreten
Dieses Programm tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister:
Anlage zum Frauenförderprogramm der Gemeinde Riedau
Anteil der weiblichen Bediensteten an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten der Gemeinde Riedau
Gemeindebedienstete – Stand: 01.07.2000
Verwendungs-, Entlohnungsgruppe Gesamt Männlich Weiblich davon Teilzeit davon dzt. Unbesetzt Frauenanteil in Prozent
A
a
B 1 1 100
b
C 2 1 1 50
C 1 1 100
D 2 1 1 0
E
l2b1
P1
p1
P2
p2 1 1 0
P3
p3 4 4 0
p4 3 1 2 2 66,6
p5 6 6 5 100
Lehrlinge
GESAMT 20 8 11 7 1
Legende:
Insgesamt liegt der Frauenanteil, gemessen an der Summe der bei der Gemeinde Riedau dauerhaft beschäftigten Bediensteten, bei ca. 55 Prozent.
In den Verwendungsgruppen A und B (zum Großteil Führungsfunktionen) und C sowie in den Entlohnungsgruppen a und b liegt der Frauenanteil bei 66,6 Prozent.
In der Entlohnungsgruppen c und d ist der Frauenanteil mit 50 Prozent.
Der geringe Frauenanteil in den Gruppen P1, P2, P3 und p1 bis p4 erklärt sich durch das einerseits im handwerklichen Bereich angesiedelte Tätigkeitsfeld, andererseits durch die teilweise große körperliche Beanspruchung im Rahmen der ausgeübten Tätigkeiten.
*) entsprechend dem Dienstposten- und Stellenplan in der Gemeinde
Abschließend stellt der Vorsitzende den Antrag, das zur Kenntnis gebrachte Frauenförderprogramm zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.
Beschluss: GV. Heinrich Ruhmanseder enthält sich der Stimme. Alle übrigen
Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
TOP. 14.) Amtsleiter Katharina Gehmaier; Mitteilung bezüglich
Ablauf der befristeten Bestellung.
Vor Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Auch Frau Amtsleiter Katharina Gehmaier verläßt den Sitzungssaal.
Vor Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt.
TOP. 15.) Bericht des Bürgermeisters.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer begrüßt im Nachhinein zur heutigen Sitzung Bürgermeister a.D. Otto Wieser .
Am 11.01.2001 fand eine Besprechung mit der ÖBB statt. An dieser Sitzung hat auch der Bauausschußobmann teilgenommen. In den Medien wurde bereits angekündigt, dass die Infrastrukturministerin derzeit alles “auf Eis” gelegt hat. Alle derzeit laufenden Projekte werden neu gereiht. Der Bürgermeister bringt einen Auszug aus dem Besprechungsprotokoll. Daraus geht hervor, dass ein Baubeginn 2002 für das ÖBB-Projekt in Riedau nicht mehr möglich ist. Wahrscheinlich auch nicht 2003. Es wird daher das ganze Projekt zurückgestellt. Die Chancen stehen für Riedau aber gut. Da bereits Andorf umgebaut wurde, muss auch Riedau umgebaut werden. Ansonsten hätten die bisherigen Maßnahmen keinen Sinn.
Der Bürgermeister bringt noch den derzeitigen Stand betreffend Errichtung eines ISG-Wohnblockes auf dem Grundstück Tischler in Wildhag zur Kenntnis.
TOP. 16.) Allfälliges
Beim Gemeindewohnhaus Riedau 86 besteht ein Grünstreifen wo Blumen eingesetzt sind, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Dort sollte eine Rollierung mit Drainage vorgenommen werden, damit die Mauer trockengelegt werden kann. Beim Freizeitzentrum besteht angeblich ein Briefkasten für Wünsche, Anregungen und Beschwerden. Dieser sollte jedoch dort befestigt werden, wo er allgemein zugänglich und sichtbar ist. Natürlich muss auch regelmäßig eine Entleerung stattfinden. Betreffend der neuen ISG-Wohnungen im Wildhag muss noch genau geklärt und festgelegt werden, welches Mitspracherecht die Gemeinde hat und zwar in Bezug auf die Wohnungsgrößen, Vergaberecht der Wohnungen etc. Weiters wäre zu klären, wann der nächste Wohnblock gebaut wird. Mit den jetzt geplanten 12 Wohnungen kann auch künftig sicherlich nicht das Auslangen gefunden werden.
Zuerst muss das Grundstück von der ISG erworben sein, erklärt der Bürgermeister. Dann wird er den Wohnungsausschuss damit betrauen, die nötigen Wohnungsgrößen festzulegen. Weiters ist zu klären, ob die Gemeinde in Zukunft noch Interesse an dem Vergaberecht hat, da bei Nichtbelegung die Gemeinde die Ausfallhaftung übernehmen (sprich die Miete) bezahlen muss. In Riedau gibt es weiters sehr viele leerstehende Häuser. Vielleicht sollte man in dieser Richtung eine Aktion starten.
Die Wünsche, Anregungen etc., welche im Bad-Briefkasten deponiert werden, bekommt er regelmäßig übermittelt, erklärt der Bürgermeister.
Betreffend dem Problem im Gemeindewohnhaus Riedau 86 gibt es bereits Gespräche. Herr Kosel wird in seine Wohnung eine Gasheizung einbauen. Auch der äußere Zustand wurde beraten. In diesem Jahr soll dieser Bereich des Blumenbeetes mit einem Bagger freigelegt werden. Es ist vorgesehen eine Noppenmatte anzubringen. So kann das Mauerwerk austrocknen.
Frau GV. Elfriede Kopfberger ersucht auf Grund des Neuankaufes eines Autos für die Sozialdienstgruppe ein Carport aufzustellen und zwar im Bereich des derzeitigen Parkplatzes. Das Auto der Sozialdienstgruppe soll auch in Zukunft in diesem Bereich geparkt werden.
Der Bürgermeister erklärt, dass er bereits mit Herrn Diebetsberger über die Aufstellung eines Flugdaches im Bereich der Rot-Kreuz-Dienststelle gesprochen hat.
GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass unter TOP. 15.) bei den Terminen das Maibaumaufstellen für 10:00 Uhr anberaumt ist und damit auch die SPÖ-Vertreter einverstanden sind. Dies ist in dieser Form nicht besprochen worden.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 16.11.2000 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:30 Uhr.
................................................................. ........................................................
(Vorsitzender) (Gemeinderat)
................................................................. ........................................................
(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: