Lfd.Nr. 35 Jahr 2001
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 06. März 2001.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. GV. Franz Stiglmayr 14. GR. Rudolf Hosner
03. GR. Herbert Leitner 15. GR. Maria Weiretmaier
04. GR. Gerhard Berghammer 16. GR. Johann Leitner
05. GR. Berta Scheuringer 17. GR. Franz Arthofer
06. GR. Franz Köstlinger 18. GR. Ernst Hintermayr
07. GR. Wolfgang Kraft 19. GR. Ulrike Gumpoltsberger
08. GR. Franz Mitterhauser 20.
09. GR. Fritz Raschhofer 21.
10. GR. Monika Tallier 22.
11. GV. Schabetsberger Franz 23.
12. GV. Anna Wolschlager 24.
13. Gr. Günter Ortner 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Franz Wimmer für Vizebgm. Peter Gahleitner
GR. Hermann Dick für GV. Elfriede Kopfberger
GR. Karl Wagneder für GV. Heinrich Ruhmanseder
GR. Markus Grafendorfer für GR. Manfred Fattinger
GR. Aigner Herta für GR. Wolschlager Anita
GR. Regina Hölzl für GR. Harald Parzer
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Frau Arch.Dipl.Ing. Lassy und Frau Ing. Schmid, Herr Ing. Bauer
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
Vizebgm. Peter Gahleitner
GV. Elfriede Kofberger
GV. Heinrich Ruhmanseder
GR. Manfred Fattinger
GR. Anita Wolschlager
GR. Parzer Harald
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): AL. Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.02.2001
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.01.2001 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
2. Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
a) Elektroinstallation
b) Sanitärinstallation
c) Heizungsanlage
d) Dachdecker- und Spenglerarbeiten
e) Stahlzargen
f) Vollwärmeschutz (Theorieraum)
3. Musikschule Riedau; Entscheidung über Art der Fenster.
4. Gehsteig Pomedt; Auftragserteilung für Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht und
Rechnungskontrolle
5. Zu- und Umbau der Rot-Kreuz-Ortsstelle Riedau; Genehmigung eines
Finanzierungsplanes.
6. Behandlung des Einspruches der Ehegatten Gumpoltsberger zur Kanal- und Wasser-
anschlussgebührenvorschreibung.
7. Behandlung eines Ansuchens um Betriebsförderung.
8. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
9. Genehmigung des Engagementvertrages für das Marktfest 2001.
10. Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 266 KG. Riedau.
11. Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 64 KG. Vormarkt-Riedau
12. Grundsatzbeschluss für die weitere Verwendung der Quelle in Petersham
13. Beförderungsrichtlinien f. Gemeindebeamte; Genehmigung der Neufassung.
14. Bericht des Bürgermeisters.
15. Allfälliges.
TOP. 1. )Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Bauausschusses, Herrn GR. Ortner, um den Bericht.
Herr GR. Ortner gibt bekannt, dass am 06.02.2001 und am 13. 02.2001 Sitzungen des Bauausschusses stattgefunden haben:
Sitzung des Bauausschusses vom 06.02.2001:
Auf der Tagesordnung dieser Sitzung waren folgende Punkte:
1. Musikschule; Festlegung der durchzuführenden Arbeiten (Dach, Fenster, Vollwärmeschutz)
Die Grundlage für diese Beratung war die Begehung vom 30.01.2001, gemeinsam mit dem Sachverständigen der Fa. Bortenschlager, Herrn Wiesinger, Frau Schmidt und Herr Sengstschmidt vom Architekturbüro Lassy. Das ganze Haus wurde begutachtet und dabei festgestellt, dass das Dach kein Sanierungsfall ist, es müssen nur zwei kleinere Schäden ausgebessert werden bzw dort, wo die Kamine entfernt werden, muss das Dach ergänzt werden. Dort, wo die zwei Dächer zusammenstoßen (Furthmayr) ist eine Dachrinnenheizung einzubauen. Im Erdgeschoß wurde festgestellt, dass das Mauerwerk sehr feucht ist und die Art der Trockenlegung wurde beraten. Die Betondecke des Theorie- und Vortragssaales hat derzeit nur zwei kleinen Oberlichten. Herr Musikschuldirektor Pichler kann sich mit einem solchen Vortragssaal nicht anfreunden, weil zuwenig Licht eintritt und die Decke “drückt”. Außerdem ist die Decke auf zwei Säulen aufgebaut und so würden wir im Raum wieder teilen. Frau Architekt DI Lassy schlägt daher vor, die Betondecke wegzureißen und eine offene Deckenkonstruktion zu machen.
Es wurde bei der Beratung die Frage der Mehrkosten gestellt. Bei der ersten Beratung wurde die Auskunft erteilt, dass rund 250.000,-- S Mehrkosten für den Theorieraum anfallen würden. Deswegen konnte in dieser Sitzung noch keine Einigung erzielt werden, da allgemein gesagt wurde, dass zuerst die genauen Kosten eingeholt werden. Die Entscheidung soll eine Woche später fallen. Was die Trockenlegung anbelangt lag ein Angebot einer Firma vor, die mittels Druckimpregnierung die Mauer trockenlegen. Der Laufmeter kostet dabei S 2.000,--. Bei allen tragenden Mauern im Erdgeschoß würden bei 150 - 200 lfm hohe Kosten entstehen. Herr GR. Mitterhauser hat erklärt, dass es wichtig ist, das Mauerwerk von unten her trockenzulegen, d.h. rollieren und Aufbringen von Sanierputz. Dies würde denselben Effekt haben wie die Druckimpregnierung. In der Kostenschätzung sind derzeit enthalten Injektionsflaschen mit S 95.000,-. Der Ausschuß kam aber überein, dass rolliert und ein Sanierputz aufgebracht werden soll. Herr Sengstschmidt war mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Die Fenster im 1. Stock könnten eigentlich noch weiter verwendet werden. Im Erdgeschoß werden neue Fenster benötigt, im Schlagwerkraum müssen aber aufgrund der Schallschutzmaßnahmen neue Fenster eingebaut werden. Der Ausschuss hat sich darauf geeinigt, dass das ganze Haus mit neuen Fenster bestückt werden soll. Man war sich aber über die Art der Fenster nicht einig (normale Fenster oder Kastenfenster). Im Hinblick auf die Dorferneuerung sollten Kastenfenster eingebaut werden. Preisunterschiede: normale Fenster Stk. á S 7.500,--, Kastenfenster S 14.500,--. Angesichts dieser Kosten schlägt der Obmann vor, keine Kastenfenster einzubauen. Die Entscheidung wurde auf die nächsten Bauausschussitzung verschoben, weil sich die Mitglieder nicht einig waren. Der Ausschuss war sich aber einig, dass der Theorieraum eine neue Deckenkonstruktion erhält. Die Wand des Theorieraumes zum Nachbarn Furthmayr gehört ebenso rolliert. Da sie nur eine dünne Betonmauer ist, gehört ein Vollwärmeschutz angebracht. Zum Abschluß hat sich Musikschuldir. Pichler angeboten mit Herrn Leitenmüller zu sprechen bezüglich der Kostenunterstützung für den Theorieraum und auch bei den Fenstern. In weiterer Folge wurde bei dieser Sitzung die Firmenliste durchgegangen bezüglich Vergabe Heizung, Sanitär, Elektro, Dachdecker- und Spengler. Unter Allfälligem hat Herr Bürgermeister über die Fassadengestaltung beim Rot Kreuz Zubau berichtet. Die Gendarmerie bemüht sich seit Jahren um neue Fenster. Die Bundesgebäudeverwaltung wurde aufgelöst und es gibt nun eine Immobliengesellschaft, die dafür zuständig ist und diese ist noch nicht so aktiv, dass es gleich zu Entscheidungen kommt. GV. Schabetsberger hat die Bitte geäußert, die Tore einheitlich die färbeln.
Sitzung des Bauausschusses vom 13.02.2001:
Es wurde über die Festlegung der Gelben Linie beraten. Die Gelbe Linie ist erforderlich für den Umbau bzw. die Erweiterung der Kläranlage. Es geht bei der Gelben Linien lt. DI. König, der bei dieser Sitzung anwesend war, um zwei Arten der Förderung: die Sockelförderung (die Gemeinde bekommt 20 % für alles was sie baut, u.a. auch für die Kläranlage) und die Spitzenförderung (wenn man die Gelbe Linie hat). Diese Spitzenförderung reicht von 20 - 60 %. Diese Linie hat den Sinn abzustecken, was in Riedau in den nächsten 15 Jahren zu erwarten, wo soll der Kanal gebaut werden. Es wäre lt. DI. König interessant, alles mit hineinzunehmen, was die Gemeinde erwartet zu entsorgen. Wenn die Gemeinde etwas nicht baut, dann könnte die Gemeinde den Weg wählen, um Verlängerung anzusuchen. Insgesamt 25 Jahre Gelbe Linie, d.h. 10 Jahre zurück und 15 Jahre im Voraus oder umgekehrt, die Gemeinde kann sich das aussuchen. Lt. Gesetz ist es so, was sich die Gemeinde für die Zukunft vornimmt, müsste auch umgesetzt werden. Ansonsten könnte die Förderung gestrichen werden. Der Ausschuss hat dann anhand des aufliegenden Planes (Flächenwidmungsplan per 1.4.1993) die Gelbe Linie festgelegt. Es wurde großzügig festgelegt, sodass in den nächsten 15 Jahren die Gemeinde sicherlich das Auslangen finden wird. Herr DI König hat erklärt, dass bis 2004 die Förderung gesichert ist. Was die Gemeinde bis dorthin zum Spitzenförderungssatz unterbringen will, muss auch gebaut werden. Danach ist das Geld erschöpft und ob es nachher Förderungen gibt, weis man noch nicht. Die Gemeinde sollte daher für dringende Kanalbauten bis 2004 ansuchen. Die Gemeinde Riedau schätzt er von der Förderungshöhe folgend ein: zw. 35 - 40 %. Dies ist jedenfalls das doppelte gegenüber der Sockelförderung. Es ist die Frage aufgetaucht, wie Bauernhäuser zu bewerten sind. Herr DI König hat den Ausschuss darüber aufgeklärt, dass Bauernhäuser eine Sondergenehmigung bekommen. Sie müssen allerdings darum ansuchen. Wenn ein entsprechender Viehstand und Eigengrund vorhanden ist, kann eine Ausnahme durch den Gemeinderat bewilligt werden. Ist dies nicht der Fall besteht Anschlusspflicht. Diese Sondergenehmigung gilt jeweils nur 5 Jahre.
Als zweiten Punkt wurde die Entscheidung über das Dach des Vortragsraumes bzw. Fenster der Musikschule beraten. Es lag schon eine genaue Kostenschätzung vor. Die Differenz beträgt konkret S 238.000,--. In der Zwischenzeit wurde die mündliche Zusage erteilt, dass dies in die Förderung mit aufgenommen wird. Bei den Kastenfenstern ist man so verblieben: gibt es eine Förderung dazu, sollen sie eingebaut werden, ansonsten soll man Holz-Alu-Fenster mit Sprossen einbauen. Die Mehrkosten betragen rund S 60.000,--. Im Anschluss daran wurden Firmenlisten für Professionistenarbeiten erarbeitet.
Unter Allfälligem hat Herr DI Altmann vom Architekturbüro Lassy den Planentwurf der Straßengestaltung Schwabenbach erklärt. Der Ausschuss hat sich den Plan erklären lassen und er wurde für sehr gut befunden. Der AK Bauen und Wohnen und Ökologie wird den Plan am Donnerstag beraten. Die Straße zwischen Siedlungsgebiet und geplanten Kreisverkehr sollte lt. Vorschlag von GR. Hintermayr eventuell als Allee geplant werden. Dazu müsste aber ein Grund angekauft werden. Die Kostenschätzung für die Gestaltung der Siedlungsstraße Schwabenbach beläuft sich auf ca. S 3,000.000,--. Dem Wunsch der Anrainer auf eine 30-KmH-Beschränkung kann aufgrund der baulichen Maßnahmen entsprochen werden.
Der Bürgermeister hat bei diesem TOP. weiters berichtet, dass der Grundverkauf ISG-Mag.Tischler bereits läuft und die Planungsvorschläge für die Marktplatzgestaltung eingetroffen sind. Eine Verkehrszeichenüberprüfung hat ergeben, dass für die Gemeindestraße Habach (Berg-Wagneredt) ein Fahrverbot für LKW über 7,5 t, ausgenommen Anliegeverkehr, genehmigt wurde. Die geplante Erdaushubdeponie in Bayrisch-Habach ist gefallen, da die Bewohner der Ortschaft Berg nicht damit einverstanden sind. Der Grundbesitzer hat aufgrund einer Unterschriftenliste seinen Antrag zurückgezogen.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
Er begrüßt nachträglich Frau Architekt DI. Lassy Helga, Frau Schmidt und Herrn Bauer, die beim folgenden TOP. Berichte geben werden.
Bezüglich der Unterschriftenliste Berg erklärt er, dass diese nie im Gemeindeamt eingelangt ist. Es hat eine diesbezüglich Besprechung gegeben. Herr Winklinger als Grundbesitzer hat dabei erklärt, vom Ansuchen zurückzutreten, nun ist auch offiziell von Herrn Praschl, Fa. Stockenhuber, ein offizielles Schreiben eingelangt, in welchem das Ansuchen zurückgezogen wird.
TOP. 2.) Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
a) Elektroinstallation
Es berichtet Bürgermeister Ing. Demmelbauer, dass er bei diesem TOP. nicht mitstimmen darf, da er selbst ein Angebot abgegeben hat.
Es liegt der Vergabevorschlag des TB. Ing. Bauer vor. In diesem wird vorgeschlagen, die Arbeiten an die Bestbieterfirma Gesswagner mit der geprüften Angebotssumme von S 355.618,72 zu vergeben. Mittels Overheadfolie wird den Gemeinderatsmitgliedern der Vergabevorschlag zur Kenntnis gebracht:
Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote (TB Ing. Bauer):
Für das Gewerk Elektro wurden 5 Angebote abgegeben:
Nach der Angebotsprüfung ergab sich dieselbe Reihung wie bei der Abgabe (inkl. MWSt):
1. Fa. Gesswagner ATS 355.618,72
2. Fa. Demmelbauer ATS 384.494,81
3. Fa. Hötzeneder ATS 386.499,46
4. Fa. Preininger ATS 398.340,--
5. Fa. Voglmeir ATS 405.447,04
Die Prüfung der Angebote erfolgte nach Önorm A 2050. Die Prüfung ergab, dass die Fa. Geßwagner, Schulstraße 3, 4720 Neumarkt, der wirtschaftlich und technisch beste Anbieter ist, und ich schlage daher die Vergabe an vor genannte Firma vor.
Gesamtpreis netto ATS 296.348,93
+ 20 % MWSt ATS 59.269,79
Gesamtsumme inkl. MWSt ATS 355.618,72
abzüglich 3 % Skonto
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Auftrag für die Elektroinstallation an die Fa. Geßwagner zum Preis von S 355.618,72 inkl. MWSt zu erteilen. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Bgm. Ing. Demmelbauer
erklärte sich für befangen und stimmt nicht mit.
TOP. 2.) Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
b) Sanitärinstallation
Es liegt der Vergabevorschlag des TB. Ing. Bauer vor. In diesem wird vorgeschlagen, die Arbeiten an die Bestbieterfirma Ing. Josef Maier mit der geprüften Angebotssumme von S 220.589,64 zu vergeben. Mittels Overheadfolie wird den Gemeinderatsmitgliedern der Vergabevorschlag zur Kenntnis gebracht:
Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote (TB Ing. Bauer):
Für das Gewerk Sanitäre wurden 5 Angebote abgegeben.
Nach der Angebotsprüfung ergab sich dieselbe Reihung wie ATS 183.824,70
+ 20 % MWSt ATS 36.764,94
Gesamtsumme inkl. MWSt ATS 220.589,64
abzüglich 3 % Skonto
GR. Ortner stellt den Antrag, den Auftrag für die Sanitärinstallation an die Fa. Josef Maier zum Angebotspreis von S 220.589,64 incl. MWSt. zu erteilen.
Der Bürgermeister ersucht um weitere Wortmeldungen.
Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gibt lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Ortner per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
c) Heizungsanlage
Es liegt der Vergabevorschlag des TB. Ing. Bauer vor. In diesem wird vorgeschlagen, die Arbeiten an die Bestbieterfirma Hans Maier mit der geprüften Angebotssumme von S 376.348,80 zu vergeben. Mittels Overheadfolie wird den Gemeinderatsmitgliedern der Vergabevorschlag zur Kenntnis gebracht:
Ergebnis der Angebotseröffnung:
Wagner, Taufkirchen/Tr. ATS 451.390,80
Hans Maier, Kopfing ATS 372.558,-- (Begleitschreiben)
Ing. Josef Maier, Kopfing ATS 370.538,40
Tauschek, Peuerbach ATS 396.756,--
Luksch, Riedau ATS 462.122,40
Schreiben des Herrn Ing. Josef Maier, Kopfing:
Zur Vorlage an Herrn Bürgermeister und alle Fraktionen!
Sehr geehrte Damen und Herren
Zur Ausschreibung Musikschule Riedau “Heizungsinstallationen”, möchten wir folgende Stellungnahme abgeben.Nach mehreren Telefonaten mit Herrn Ing. Franz Bauer werden wir als Bestbieter bei der Heizungsinstallation ausscheiden, da wir die Rubrik Isolierung falsch eingepreist haben.
Unser Stellungnahme: Beim Ausschreibungstext Pos. 79.01.02 bzw. 70.01.03 handelt es sich laut ÖNORM um eine allgemeine Beschreibung von Isolierungen. Die Isolierstärke, Isolierverkleidung und Rohrdurchmesser werden in den Unterpositionen 79.01.02 A bzw. 79.01.02 B sowie 79.01.03 A, 79.01.103 B bzw. 79.01.03 C beschrieben. Es ist uns daher schleierhaft, daß im Pos.Text Iso-Schlauch PEs20 DN15 und ISO-Sch. PE Isog s20 DN 15, es sich um das gleiche Produkt handelt?
Wir möchten ausdrück darauf hinweisen, daß die Position von uns richtig offeriert wurde - mit unterschiedlichen Preisen. Das Gutachden vom Allgem. Beeideten und gerichtlich zert. Sachverständigen Herrn Dipl.-HTL-Ing. Norbert Rieser liegt zur gefälligen Kenntisnahme bei.
gez. Fa. Josef Maier
2. Gutachten
Die Allgemeine Positionsbeschreibung für die nachfolgende Positionen 79.01.02 Iso-Sch.PE Isog.S 20 bis s 30 ist eine allgemeine Beschreibung der Isolierung von frei verlegten Rohrleitungen. Der zweite Satz der Allgemeinen Positionsbeschreibung legt fest, welche einzukalkulierende Materialbestandteile mittels Abkürzungen in den Positionstext vorzusehen sind. “Angegeben sind das Material, die Isolierstärke (s..), die Isolierverkleidung (Isog) und die Rohmenndimension (DN)”
*79.01.02A Iso-Sclauch PE s20DN 15
wurde von der Fa. maier mit einem anderen Einheitspreis als die Einzelposition
*79.01.03A Iso-Sch.PE Isog.S20Dn 15 angeboten.
NACH OBJEKTIVEM UND ALLGEMEINEM REDLICHEN VERSTÄNDNIS VON FACHLEUTEN SIND BEIDE POSITIONEN NICHT ALS GLEICH SPEZIFIZIERT AUFZUFASSEN:
Eine Preisdifferenz zwischen den beiden Positionen ist daher bei Anwendung objektiver Maßstände sachlich gerechtfertigt. Auf Punkt 5.2.1 der ÖNORM A2050 vom 1.3.2000 “...eindeutige, vollständige, neutrale Beschreibung...” wird hingewiesen.
Literaturhinweis: Elsner, Die neue Önorm A2050, Linde 2000; Elsner, Vergaberecht Linde 1999
Der allgemein beeidete gerichtlich zertifierte Gutachter Dipl.-HTL-Ing. Norbert Rieser
gez. Rieser
Rechtsauskunft der Wirtschaftskammer Oberösterreich vom 5.3.2001, Gewerbe-Handwerk-Dienstleistung:
Sehr geehrter Herr Bauer!
Zu Ihrer Anfrage vom 5. März 2001 und der per Fax übermittelten Seite 51 Projekt Musikschule Riedau erlaube ich mir, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Zwar ist nach der Unklarheitenregel des § 915 Satz 2 ABGB eine vertragliche Formulierung immer zu Lasten dessen auszulegen, der sich der Formulierung bedient hat, in diesem Fall der Ausschreibende, aber diese Regelung kommt nur dann zur Anwendung, wenn nicht die Formulierung selbst schon eine andere Auslegung des Vertrages ergibt. Nach der Formulierung des gesamten Ausschreibungstextes , von dem mir allerdings nur eine Seite vorliegt, der aber offensichtlich derart gegliedert ist, dass allgeminen Ausschreibungsinhalten die Detailangaben jeweils unter Robriken folgt, im vorliegendem Fall die allgemeine Formulierung 79.01.02 “Isogenopak hellgrau Brandklasse B 1 Wärmeleitfähigkeit tm +40°C -0,039 W/mK lt. DIN 52316” vorschreibt und die Punkte 79.01.02A und 79.01.02B zwar jeweils unter eigener Überschrift aber nur die konkreten Angebotszahlen enthalten, bezieht sich die Qualitätsangabe von 79.01.02. wohl auf beide Spezifikationen 79.01.02A und 79.01.02.B. Ich hoffe mit diesen Ausführunge dienlich gewesen zu sein.
gez. Mag. Christoph Kürner
Herr Ing. Bauer gibt folgenden Bericht:
Wie aus der Liste zu entnehmen ist, ist bei der Angebotsabgabe die Summe von der Fa. Ing. Josef Maier Billigstbietersumme. Diese Summe brutto links waren die ungeprüften Summen. Bei der Prüfung des Angebotes hat sich gezeigt, dass in der Isolierung im Vortext die Vorgaben technischer Natur enthalten sind und in der Folge eine Kurzerläuterung mit den Preisen die dann einzusetzen sind. Da hat die Fa. Maier aber zwei unterschiedliche Preise eingesetzt, die dann bei der Prüfung zu korrigieren waren. Er hat die Fa. Maier daraufhin schriftlich verständigt, sie sollten eine Stellungnahme abgeben, wovon der Preisunterschied entsteht. Die Fa. Maier hat zur Antwort gegeben, dass der Preis im LV richtig ist. Er hat das LV nach ÖNORM geprüft und in Folge der Handelskammer diese Sache dargelegt. Von der Handelskammer hat er die Antwort bekommen (Folie), wobei global aus der Antwort zu entnehmen ist, dass der Preis, der von ihm korrigiert wurde, sehr wohl richtig ist und die Meinung der Fa. Maier nicht zutrifft. Daraus ergibt sich dann in der Reihung eine Änderung, d.h. die Fa. Hans Maier aus Kopfing rückt an die 1. Stelle bzw. die Fa. Ing. Josef Maier fällt auf die 3. Stelle zurück. Das die das Ergebnis der Prüfung.
Folgender Vergabevorschlag wird mittels Overheadfolie bekanntgegeben:
Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote (TB Ing. Bauer): Für das Gewerk Heizung wurden 5 Angebote abgegeben.
Nach der Angebotsprüfung ergab eine Änderung der Reihung entgegen der bei der Abgabe (inkl. MWSt):
1. Fa. Hans Maier, Kopfing ATS 376.348,80
2. Fa. Tauschek Erwin ATS 396.755,40
3. Fa. Ing. Maier Josef ATS 410.953,10
4. Fa. Wagner GmbH & CoKG ATS 451.390,80
5. Fa. Luksch, Riedau ATS 460.296,67
Die Prüfung der Angebote erfolgt nach ÖNORM A 2050.
Die Prüfung ergab, dass die Fa. Hans Maier, Ameisbergstraße 118, 4794 Kopfing, der wirtschaftlich und technisch beste Anbieter ist, und ich schlage daher die Vergabe an vor genannte Firma vor.
Gesamtpreis netto ATS 313.624,00
+ 20 % MWSt ATS 62.724,80
Gesamtsumme inkl. MWSt ATS 376.348,80
abzüglich 3 % Skonto
GR. Ortner stellt folgende Frage: Was ist der Unterschied? Bei gleicher Verwendung von gleichem Material hat sich ein Preisunterschied ergeben?
Herr Bauer: Es ist ein Vortext vorgegeben, welcher Materialumgang in Dimension und Güte in den Folgepositionen einzusetzen ist. Die Folgeposition in Abkürzungen und ist global erklärt - es gibt eine Hauptposition und in Folge a - b - c die unterschiedlichen Dimensionierungen. Da hat die Fa. Maier ganz offensichtlich einen Unterpreis gehabt ( Preisunterschied von S 26,-- zu 118,-- ). Daraus ergibt sich diese doch wesentliche Gesamtpreiserhöhung. Er weist nochmals darauf hin, dass er die ÖNORM zugrunde gelegt hat, ansonsten gar nichts. Es ist sogar zu überlegen, ob aufgrund der etwas doch größeren Preisdifferenz dieses Angebot auszuscheiden wäre.
Herr GV. Schabetsberger möchte folgende Dinge klarstellen: wer zahlt den Schaden, wenn die Fa. Ing. Maier klagt. Dass die Fa. Maier Recht hat, entnimmt er aus dem Gutachten. Für ihn ist nicht klar, welches Gutachten stimmt. Wenn die Fa. Bauer sagt, die Fa. Maier kann ihn klagen und sie übernehmen dann die Kosten, dann ist die Sache für ihn erledigt.
Herr Ing. Bauer erklärt dazu, dass dies eine völlig klare Sache ist. Er hat von der Gemeinde den Auftrag, in Treuhand diese Aufträge durchzuführen. Er ist auch daher verantwortlich für die rechnerische Abfolge.
GV. Schabetsberger stellt an Herrn Bauer folgende Frage: Das heißt, wenn eine Klage von der Fa. Ing. Maier kommt, geht das die Marktgemeinde nichts an, sondern Sie übernehmen es?
Herr Ing. Bauer: “So ist es.” Aber er möchte nochmals betonen, dass er sich selbst versichert hat bei der Handelskammer von Herrn Mag. Kürner, einem Juristen.
GV. Schabetsberger betont nochmals, dass für die Gemeinde Riedau kein Schaden entstehen darf.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt noch, dass Herr Ing. Maier zweimal bei ihm vorgesprochen hat. Er hat ihm erklärt, dass für die Gemeinde Herr Ing. Bauer der Ansprechpartner ist, welcher auch den Vergabevorschlag macht. Er stellt an Herrn Bauer folgende Frage: Was ist, wenn er das Rohr anstellt von S 118,-- nur S 16,-- verlangt?
Herr Ing. Bauer erklärt dazu, dass es seitens der ÖNORM absolut unterpreisig ist. Unterpeise in diesem Ausmaß sind auszuscheiden.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Fa. Hans Maier den Auftrag für die Heizungsinstallation zum Preis von S 376.348,80 zu vergeben.
Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
d) Dachdecker- und Spenglerarbeiten
Es liegt der Vergabevorschlag des Architekturbüro DI. Lassy vor. In diesem wird vorgeschlagen, die Arbeiten an die Bestbieterfirma Markl aus Riedau mit der geprüften Angebotssumme von S 228.107,40 zu vergeben. Mittels Overheadfolie wird den Gemeinderatsmitgliedern der Vergabevorschlag zur Kenntnis gebracht:
Anbotsteller Angebotsumme geprüfte Summe Reihung
Ortig, Ried 323.635,20 323.635,20 4.
Kornhuber,Griesk. 325.984,80 325.984,80 5.
Markl, Riedau 228.107,40 228.107,40 1.
Schneeberger, Neumark 250.918,80 251.026,80 3.
Krupa, Zell/Pram 242.370,-- 242.370,-- 2.
Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolger Überprüfung und Reihung der Angebote:
Die Bauleitung und Planung ersucht dem Billigstbieter, der Fa. Markl, Riedau, den Auftrag für die Dachdecker- und Spenglerarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 228.107,40 inkl. MWSt zu erteilen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, an die Fa. Markl aus Riedau den Auftrag für die Dachdecker- und Spenglerarbeiten zum Preis von S 228.107,40. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeistes wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
e) Stahlzargen
Es liegt der Vergabevorschlag des Architekturbüro DI. Lassy vor. In diesem wird vorgeschlagen, die Arbeiten an die Bestbieterfirma Wimmer aus Riedau mit der geprüften Angebotssumme von S 39.061,20 zu vergeben. Herr GR. Wimmer ist also Mitbieter und bei der Abstimmung befangen.
Mittels Overheadfolie wird den Gemeinderatsmitgliedern der Vergabevorschlag zur Kenntnis gebracht:
Vergabevorschlag des Architekturbüro bekanntgegeben werden:
Anbotsteller Angebotssumme geprüfte Summe Reihung
Kroiß, Rottenbach 43.243,20 43.363,20 3.
Gehmaier, Dorf/Pram 39.193,20 39.193,20 2.
Wimmer, Riedau 39.061,20 39.061,20 1.
Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote. Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Wimmer, Riedau, den Auftrag für die Schlosserarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 39.061,20 inkl. MWSt zu erteilen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Auftrag für die Stahlzargen an die Fa. Franz Wimmer aus Riedau mit einer Auftragssumme von s 39.061,20 incl. MWSt zu vergeben.
Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.
Beschluss: Es wird der Antrag des Bürgermeistes einstimmig angenommen.
GR. Wimmer erklärt sich für befangen und stimmt nicht mit.
TOP. 2.) Musikschule Riedau; Vergabe von Aufträgen für folgende Arbeiten:
f) Vollwärmeschutz (Theorieraum)
Es erfolgte für den Vollwärmeschutz keine extra Ausschreibung, sondern die Preise wurde von der Ausschreibung der Baumeisterarbeiten entnommen, berichtet der Bürgermeister. Er ersucht Frau Schmidt vom Architekturbüro Lassy zu diesem TOP. einen Bericht zu geben
Frau Schmidt erklärt, dass bei der Vergabe der Baumeisterarbeiten der Vollwärmeschutz herausgenommen wurde, weil damals war noch nicht genau bekannt, in welchem Umfang der Vollwärmeschutz aufgebracht wird. Wenn man jetzt die Position Vollwärmeschutz gesondert betrachtet, ist auch die Fa. Bortenschlagen Billigstbieter. Es wurde als Vergabesumme S 452.870,70 aus der ursprünglichen Ausschreibung herausgenommen und zwar mit den Massen, die damals angegeben waren. Wir wissen allerdings jetzt schon, dass die Massen sich verringern werden, weil der vordere Teil herausfällt. In der unteren Folie (welche den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gebracht wird) scheint auf, dass mit einer Summe von S 56.600,-- gerechnet wird. Die Summe von S 452.870,70 wurde deshalb belassen, damit die Massen unverändert sind. Auch wenn auf die geringere Summe kalkuliert würde, wäre die Fa. Bortenschlager Billigstbieter.
Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:
Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Bortenschlager, Hohenzell/Ried, den Auftrag für den Vollwärmeschutz mit einer Gesamtsumme vom S 452.870,70 inkl. MWSt zu erteilen.
Grundlage dafür: Angebotseröffnung vom 18.1.2001 betr. Baumeisterarbeiten, die Fa. Bortenschlager war Billigstbieter. Auch beim Vollwärmeschutz, welche bei den Baumeisterarbeiten angeboten wurde, ist die Fa. Bortenschlager Billigstbieter.
Da der Vollwärmeschutz aber nur beim Anbau (Theorieraum) angebracht werden soll, wird sich die Rechnungssumme auf geschätzte Kosten von S 56.622,16 (excl.MWST) geschätzt.
Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.
GR. Ortner erkundigt sich, ob der Vollwärmeschutz nur bei der Mauer des Theorieraumes aufgebracht werden muss. Dies wird von Frau Schmidt bestätigt. Der Bürgermeister stellt dazu die Frage, ob der Vollwärmeschutz auch auf der Hofseite aufgebracht wird. Auch dies wird von Frau Schmidt bejaht.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Fa. Bortenschlager den Auftrag für den Vollwärmeschutz zum Preis von S 452.870,70 zu vergeben.
GV. Wagneder stellt nochmals die Frage, warum die gesamte Auftragssumme zu nennen ist.
Dazu teilt Frau Schmidt mit, dass aus folgendem Grund die höhere Summe zu nennen ist:
Es gibt Positionen, die für beide Teile zutreffen, wo man die Massen umrechnen müsste. Dann kann natürlich jemand sagen, ihr rechnet euch die Massen um wie es passt und sucht euch so die passende Firma aus. Damit es keine Probleme gibt, nimmt man die korrekten Massen aus dem Angebot heraus. Die Gemeinde hat ja immer noch die Option, Positionen wegzulassen.
Der Bürgermeister erklärt dazu nochmals, dass zwar der Auftrag zum Preis von S 452.870,70 vergeben wird. Die Lieferung erfolgt aber nicht im vollen Ausmaß.
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeister wird einstimmig angenommen.
TOP. 3. ) Musikschule Riedau; Entscheidung über Art der Fenster.
Der Obmann des Bauausschusses hat uns bereits erklärt, was im Ausschuss beraten wurde, berichtet der Vorsitzende. Der Vorschlag des Bauausschusses lautet folgend: wenn die Landesmusikdirektion die Kastenfenster im gleichen Ausmaß mitfördert, wird die Gemeinde Kastenfenster einbauen.
Er hat sich bemüht, für die heutige Gemeinderatssitzun von der Landesmusikschule eine Entscheidung zu bekommen. Es wurde folgendes schriftliche Ansuchen gestellt:
Am 21.2.2001 wurde vom Marktgemeindeamt folgendes Ansuchen an die Landesmusikdirektion gestellt: Unvorhergesehene Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung und zwar für:
1) zusätzliche Räumlichkeiten S 450.000,--
2) Pultdach über Vortrags- und Gymnastikraum S 238.000,--
3) zusätzliche Sanierungsmaßnahmen aufgrund des
feuchten Mauerwerkes S 114.000,--
4) Kastenfenster an der Nord- und Ostfassade S 145.000,--
Preise excl. MWSt
Es wurde Herrn Leitenmüller mitgeteilt, dass am 6.3.2001 eine Gemeinderatssitzung stattfindet. Die Gemeinde ersuchte um eine Entscheidung seitens des Landes, ob die Kastenfenster auch zu 2/3 gefördert werden.
Leider gibt es noch keine konkrete Auskunft, weil Herr Leitenmüller folgendes bekanntgegeben hat:
Tel. Auskunft von Herrn Leitermüller, Landesmusikschulwerk, vom 05.03.2001:
Derzeit gibt es noch keinen Nachfolger für Herr Dir. Preiss, deshalb kann er auch nicht nachfragen. Diese Woche findet ein Musik-Wettbewerb statt, die Entscheidung über die Mitfinanzierung der Fenster kann frühestens nächste Woche fallen.
Bis heute ist keine Entscheidung gefallen. Frau Architekt DI Lassy erwartet aber eine Entscheidung, da die Ausschreibung der Fenster möglichst bald durchgeführt werden sollte. Er schlägt vor Kastenfenster zu nehmen, vorbehaltlich aber der Zustimmung, dass die Landesmusikdirektion mitfördert.
Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.
GR. Ortner schlägt vor, von jene Architekten eine Meinung einzuholen, die für die Marktplatzgestaltung Pläne abgegeben haben. Der der unbedingten Notwendig der Kastenfenster ist er nicht überzeugt. Er glaubt, dass die Bevölkerung nicht “mitziehen” wird, weil die Kastenfenster doch doppelt so teuer sind. Außerdem sind sie in der Erhaltung und Pflege wesentlich aufwendiger.
GV. Schabetsberger berichtet, dass über die Sinnhaftigkeit der Kastenfenster in der Bauausschusssitzung sehr ausführlich diskutiert wurde. Dabei wurde festgestellt, dass Kastenfenster nicht notwendig sind, weil sie auch nicht zum Ortsbild passen (keine anderen Kastenfenster vorhanden). Er stellt den Antrag, für die Musikschule Riedau Holz-Alu- Fenster zu verwenden.
GR. Hintermayr glaubt auch, dass Riedau für die Musikschule keine Kastenfenster braucht. Wir haben keinen städtischen Platz. Die FPÖ-Fraktion wird für Kastenfenster keine Zustimmung geben.
Der Bürgermeister ersucht Frau Architekt DI Lassy um eine Stellungnahme:
Frau Architekt DI. Lassy erklärt, dass Kastenfenster zwar “eine schöne Sache” sind. Nur glaubt sie, dass es eine zusätzliche Aufwendung ist, die die Gemeinde nicht gefördert bekommt. Im Rahmen der Dorfereneuerung würde zwar eine Förderung pro Fenster in Höhe von S 2.000,-- einlangen, aber das deckt nicht die Mehrkosten von Kastenfenstern ab. Sie glaubt, dass der Kostenrahmen ja nicht überschritten werden darf und noch andere wichtigere Maßnahmen auftreten werden.
Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger, für die Musikschule Holz-Alufenster mit Teilung anzuschaffen, per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 19 JA-Stimmen
6 Stimmenthaltungen: GR. Tallier, GR. Mitterhauser, GR. Kraft, GR. Köstlinger,
GR. Scheuringer, GR. Stiglmayr
Der Bürgermeister bedankt sich bei Frau Architekt DI. Lassy, Frau Schmidt und Herrn Bauer für das Erscheinen. Sie verlassen den Sitzungssaal
TOP. 4.) Gehsteig Pomedt; Auftragserteilung für Planung, Ausschreibung,
Bauaufsicht und Rechnungskontrolle
Bürgermeister Ing. Demmelbauer berichtet, dass ein Honorarangebot des Herrn DI. Kleiner vorliegt. Es wurden keine weiteren Angebote mehr eingeholt, da die Angebotssumme äußerst günstig ist :
Honorarangebot vom 06.02.2001 betreffend Gehsteig Pomedt:
Planung des Gehsteiges Pomedt entlang der Siedlungsstraße, Planungslänge lt. tel. Vereinbarung ca. 280 lfm.
Vorzusehen sind ein Gehsteig, die Leerverrohrung, Verkabelung und Setzrohre für die Straßenbeleuchtung. Einfahrten und Eingänge sind zu berücksichtigen, die Planung ist einmalig und mit den Anrainern abzustimmen.
Einzelleistungen:
Die Planung wird anhand des Katasterplanes ausgearbeitet, mit den Anrainern abgestimmt, einmalig an die Wünsche der Anrainer angepasst, anschließend endgültig ausgefertigt.
Geliefert werden drei Ausfertigungen des Lageplanes samt Regelquerschnitt.
Ausschreibung der Arbeiten, Bestbieterermittlung und Auftragserteilung an den Bestbieter nach Gemeinderatsbeschluss. Überwachung der Leistungserbringung vor Ort, Rechnungskontrolle.
Es wird angenommen, dass lediglich ein Baustellenbesuch erforderlich ist.
Kosten:
Aufmaß, Planung, Anrainerbesprechung, Planausfertigung
davon Nebenkosten: Aumfaß 330 €, Anrainerbesprechung 330 € ATS 13.760,30
Ausschreibungsunterlagen, Versand, Auswertung ATS 13.760,30
Bauaufsicht - je Besuch vor Ort ATS 4.128,09
Rechnungskontrolle ATS 9.632,21
G e s a m t s u m m e ATS 41.280,---
Preise excl. MWSt.
Bei den Preisen handelt es sich um für den genannten Leistungsumfang pauschalierte Fixpreise für alle Leistungen, die innerhalb von einem Jahr ab Angebotsdatum abgerechnet werden. Für Leistungen, die später erbracht werden, gilt eine Preisanpassung nach dem ZT-Stundensatz (Wert derzeit ATS 802,--) als vereinbart.
Herr Kleiner hat in seinem Angebot angeführt, dass er die Baukosten auf S 320.000,-- schätzt. In seinem Angebot ist definiert, in welcher Länge der Gehsteig auszuführen ist. In einem Telefongespräch wurde Herr DI. Kleiner darauf hingewiesen, dass der Gehsteig um rund 20 lfm länger gebaut werden soll. Er hat aber versichert, dass dadurch sein Honorarangebot nicht teurer wird. Auch wenn die Baukosten sich erhöhen, wird sein Honorar nicht teurer. Der Bürgermeister stellt den Antrag, an Herr Kleiner den Auftrag für die Planung, Ausschreibung, Bauaufsicht und Rechnungskontrolle Gehsteig Pomedt lt. Angebot vom 6.2.2001 zum Gesamtpreis von S 41.280,-- excl. MWSt zu erteilen und den vorliegenden Werkvertrag zu genehmigen.
GV. Schabetsberger befürwortet die Vergabe des Auftrages an Herrn DI. Kleiner.
GR. Ortner stellt die Frage, ob in den Baukosten die Beleuchtung enthalten ist.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu.
Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.
TOP. 5.) Zu- und Umbau der Rot-Kreuz-Ortsstelle Riedau; Genehmigung eines
Finanzierungsplanes.
Der Bürgermeister gibt bekannt, dass vom Amt der OÖ. Landesregierung ein Finanzierungsplan für den Zu- und Umbau der Rot-Kreuz- Ortsstelle Riedau vorgelegt wurde, welcher durch den Gemeinderat zu genehmigen ist:
Bezeichnung der
Finanzierungsmittel -2000 2001 2002 2003 2004 Gesamt
I-Beiträge/Eigen-
mittel Rotes Kreuz 250 250
Landeszuschuss/Landes-
sanitätsdirektion 2.275 2.275
Bedarfszuweisung 875 700 700 2.275
S u m m e 2.275 250 875 700 700 4.800
Für die Marktgemeinde Riedau selbst fallen keine Kosten an, die Marktgemeinde beantragt aber für das Rote Kreuz Bedarfszuweisungsmittel.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Finanzierungsplan zu genehmigen und bittet um Wortmeldungen.
Nachdem es dazu keine Wortmeldungen gibt, stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden Finanzierungsplan für den Zu- und Umbau der Rot-Kreuz- Ortsstelle Riedau zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.
TOP. 6.) Behandlung des Einspruches der Ehegatten Gumpoltsberger zur Kanal-
und Wasseranschlussgebührenvorschreibung.
Der Bürgermeister gibt zu Beginn dieses TOP. bekannt, dass er und Frau GR. Gumpoltsberger befangen sind.
Es wurde allen Fraktionen der Einspruch vom 09.02.2001 der Ehegatten Gumpotsberger zu den vorgeschriebenen Kanal- und Wasseranschlussgebühren übermittelt.
Die Ehegatten Manfred und Ulrike Gumpoltsberger, Schwabenbach 61, haben am 09.02.2001 in offener Frist Berufung gegen die Vorschreibungen der Nachverrechnung der Kanal- und Wasseranschlussgebühren eingebracht. Begründet wird dies damit, dass aufgrund der Wohnflächenvergrößerung für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen. Rechtsgrundlagen für den ergangenen Bescheid sind dieVerordnung des Gemeinderates, das Interessentenbeiträge-Gesetz und die Landesabgabenordnung
§ 1 Interessentenbeiträge-Gesetz lautet: In den im § 1 Abs. 2 IBG 1958 demonstrativ aufgezählten Arten des Teilungsschlüssels (in Riedau verbauten Fläche) liegt auch die dem Verordnungsgeber erteilte Ermächtigung, eine Anschlussgebühr für den Fall der Änderung jener tatsächlichen Verhältnisse vorzusehen, die für die Vorschreibung einer Anschlussgebühr maßgeblich gewesen sind. Eine andere Auslegung würde zu dem Ergebnis führen, dass je nachdem, ob eine Änderung dieser tatsächlichen Verhältnisse eintritt oder nicht, bei einer im Ergebnis gleichen Sachlage Anschlussgebühren in unterschiedlicher Höhe vorgeschrieben werden. Demgemäß ist der Verordnungsgeber auch befugt, nach den gleichen Grundsätzen eine Anschlussgebühr (Ergänzungsgebühr) insbesondere für den Fall vorzusehen, dass bei einem an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage bereits angeschlossenen Bauwerk ein Zubau in horizontaler oder vertikaler Richtung ausgeführt und dieser Zubau - gleichviel ob in technischer Hinsicht mittelbar oder unmittelbar - an die Kanalisationsanlage der Gemeinde angeschlossen wird (Entscheidung Verfassungsgerichtshof Slg 6748/1972).
Gemäß § 1 des Interessentenbeiträge-Gesetzes 1958 sind die Gemeinden also ermächtigt, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates Interessentenbeiträge von Grundstückseigentümern und Anrainern als Beitrag zu den Errichtungskosten einer Wasser- oder Kanalisationsanlage zu erheben. Diese Interessentenbeiträge sind auf die einzelnen leistungspflichtigen Grundstückseigentümer oder Anrainer jeweils nach einem einheitlichen objektiven Teilungsschlüssel aufzuteilen.
Gemäß § 1 und 2 der Wasser- und Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Riedau wurde als einheitlicher objektiver Teilungsschlüssel die verbaute Fläche herangezogen. Die verbaute Fläche als Teilungsschlüssel heranzuziehen wurde vom Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform angesehen. Die Wasser- und Kanalgebührenordnung der Marktgemeinde Riedau sieht eine Ergänzungsgebühr vor, die im Umfang zu entrichten ist, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Berechnungsgrundlage gegeben ist. Gemäß § 1 Abs. 2 IBG ist der Verordnungsgeber ermächtigt, im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes bei Änderung der für die Vorschreibung geltenden Voraussetzungen eine Nachverrechnung für ein bereits angeschlossenes Bauwerk vorzunehmen. Eine andere Auslegung würde zu dem Ergebnis führen, dass je nachdem, ob eine Änderung dieser tatsächlichen Verhältnisse eintritt oder nicht, bei einer im Ergebnis gleichen Sachlage Anschlussgebühren in unterschiedlicher Höhe vorgeschrieben werden.
Gleichheitsgrundsatz im IBG: die Kosten sind in einem einheitlichen objektiven Teilungsschlüssel auf alle Interessenten aufzuteilen. Es kann also nicht sein, dass ein Bauwerber ein “Rumpfhaus” baut und dafür Anschlussgebühren bezahlt. Nach zwei Jahren baut er das Haus, vergrößert damit seinen Wohnraum und braucht dann keine weitere Anschlussgebühren mehr zu bezahlen, erklärt der Bürgermeister.
Frau GR. Gumpoltsberger gibt dazu folgende Stellungnahme ab:
Das Wohnhaus ist ja nicht riesig erweitert worden, es wurde nur der erste Stock ausgebaut. Für die Gemeinde ist überhaupt keine Arbeit angefallen und es sind wieder Grundgebühren fällig. Ihrer Meinung nach hat sich die Gemeinde diese Gebühren nicht verdient.
Der Bürgermeister und Frau AL Gehmaier stellen fest, dass die Grundgebühr nicht “doppelt” zu bezahlen sind.
GR. Ornter glaubt, dass dieser Fall z.B. mit dem Verkehrsflächenbeitrag verglichen werden kann. Aber das Gesetz sieht dies vor und die Gemeinde kann sich darüber nicht hinwegsetzen.
GR. Hintermayr glaubt, dass die Familienförderung teilweise in die falsche Richtung läuft.
GR. Franz Wimmer stellt den Antrag, den Einspruch der Ehegatten Gumpoltsberger abzuweisen und somit den Bescheid des Bürgermeisters zu bestätigen. Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
Beschluss: Bgm. Ing. Demmelbauer und Frau GR. Gumpoltsberger sind befangen und
stimmen nicht mit.
19 JA-Stimmen
4 NEIN-Stimmen: GR. Hintermayr, GR. Hölzl, GR. Grafendorfer, GR. Wagneder
TOP. 7.) Behandlung eines Ansuchens um Betriebsförderung.
Es liegt ein Ansuchen vom 7.2.2001 von Herrn Helmut Buchegger vor. Herr Buchegger hat im Dezember 1999 in Riedau 18 eine weitere Filiale errichtet. Er ersucht Gewährung einer Betriebsförderung in Form einer Kommunalsteuerförderung. Im Jahr 2000 hat Herr Buchegger Kommunalsteuer in Höhe von S 7.082,-- bezahlt. Lt. den Richtlinien für eine Kommunalsteuerförderung ist eine Förderung in Höhe bis zu S 20.000,-- (€ 1.450,--) für fällige Kommunalsteuer möglich. Dieser Betrag wird in Höhe der fälligen Kommunalsteuer rückvergütet; Vergütungszeitraum : drei Jahre ab Bewilligung, beginnend mit 1. des Monats nach der betreffenden Gemeinderatssitzung. Sollte innerhalb drei Jahren der Betrag von S 20.000,-- (€ 1.450,--) nicht erreicht werden, verfällt die Restsumme.
Gr. Mitterhauser stellt den Antrag, Herrn Buchecker nach den Förderungsrichtlinien eine Kommunalsteuerförderung zu gewähren.
Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über diesen Antrag mit Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Einstimmig wird der Antrag angenommen.
TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Bauausschusses um den Bericht
Herr GR. Raschhofer berichtet, dass am 8.2.2001 eine Sitzung stattgefunden hat.
Unter TOP. 1.) wurden Veranstaltungen und Marktfest 2001 beraten.
Bei dieser Sitzung ging es darum die
Band für die Abendveranstaltung zu reservieren. Sein Vorschlag war eine Band
plus eine Ersatzband zu buchen. Er brachte das Angebot der Musikagentur Pur aus
Ried i.I. den Mitgliedern zur Kenntnis. Weiters wurde bei der Band X-Large, die
beim letzten Weinlesefest gespielt hat, nachgefragt. Diese Band kostet
S 17.000,00 + 10 % MWSt. Weiters verlangen sie eine Pönale von S 6.000,00 bei
Absage der Veranstaltung z.B. bei Schlechtwetter. Bis jetzt war es immer so,
dass die Band bis Freitag 12.00 Uhr ohne Pönale abgesagt werden konnte. Dies
soll auch in Zukunft bzw. bei diesem Marktfest so sein.
Er schlug daher vor das Trio Die Goiserer zu einem Preis von S 14.300,00 inkl. zu engagieren. Es fallen dabei auch keine Übernachtungskosten an. Essen und Getränke sind für die Musiker und Techniker frei. Bisher wurden diese Kosten von den Gastwirten übernommen. Sollte diese Band zu diesem Termin schon vergeben sein, soll das Trio Puchbach-Buam mit Kerstin engagiert werden. Die Kosten dafür betragen S 14.850,00 inkl., jedoch fallen Übernachtungskosten an.
Mit dieser Regelung waren alle Mitglieder einverstanden.
Frau GR. Maria Weiretmaier ersuchte für die Kinderfreunde die Platz bei der Marienstatue und das Straßenstück im Bereich Mendl zu reservieren.
Er erklärte, dass er mit Herrn Gusenbauer Kontakt betreffend dem Riedauertreffen aufgenommen hat. Herr Gusenbauer würde sich bereit erklären, dieses Treffen zu organisieren. Er muss demnächst wegen einer Augenoperation ins Krankenhaus und die näheren Details könnten in den ersten Märzwochen besprochen werden. Herr Gusenbauer glaubt, dass er ca. 70 Personen zusammenbringen könnte. Er würde diese Arbeiten gemeinsam mit Frau Anna Schärfl durchführen. Es handelt sich dabei um die Jahrgänge 1918 bis 1928. Nähere Details dazu können aber erst im März besprochen werden. Weiters muss dabei auch noch geklärt werden, ob die Jahrgänge ausgedehnt werden sollen.
Von der Raiffeisenbank wird wieder eine Hüpfburg zur Verfügung gestellt.
Frau GR. Herta Aigner stellte die Frage, ob nicht besondere Kinderattraktionen, wie z.B. Feuerschlucker, Jongleure etc, organisiert werden könnten.
Die Gemeinde wird dazu noch nähere Informationen einholen.
Weiters hat der Obmann mit Herrn Glasner gesprochen. Dieser hat sich bereit erklärt etwas zu organisieren. Für ein Streetsoccerturnier steht leider keine geeignete Fläche zur Verfügung. Er könnte sich auch eine Beachvollyballturnier im Freibad vorstellen. Herr Glasner ist sicherlich ein “Zugpferd” für Jugendliche. Eine Beachvollyballturnier im Freibad ist aber nicht günstig, da somit zwei verschiedene Veranstaltungsorte entstehen.
Frau GR. Maria Weiretma‚ƒ„…†‡ˆ‰Š‹ŒŽ‘’“”•–—˜™š›œþÿÿÿþÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿÿier schlug vor den Schifahrer Trinkel einzuladen.Auch Andreas Goldberger könnte man fragen, glaubte GR. Herta Aigner. GR. Gerhard Berghammer könnte sich Fußballtennis vorstellen. Weiters wurde darüber diskutiert eventuell einen Streichelzoo für Kinder oder einen Kleintierzuchtverband wegen der Ausstellung von Hasen etc. zu bekommen. Frau GR. Herta Aigner wird mit Herrn Walter Ebner sprechen.
Auch wurde beschlossen die Fahne, die beim letzten Marktfest gemalt wurde, beim diesjährigen Marktfest aufzuhängen.Zur nächsten Ausschußsitzung, die wahrscheinlich im April stattfinden wird, werden wieder alle teilnehmenden Vereine und die Gastwirte eingeladen.
Folgende Vereine haben sich bei der letzten Sitzung bereit erklärt am Marktfest teilzunehmen:
Teilnahme am Marktfest: Art der Teilnahme
Siedlerverein noch nicht genau bekannt
Tischtennisverein (in Verbindung mit Alpenverein
und Schachverein) noch nicht genau bekannt
ARBÖ noch nicht genau bekannt
Junge Generation noch nicht genau bekannt
Alpenverein Kletterwand
Schachverein Straßenschach
Kinderfreunde noch nicht genau bekannt
Platz bei der Marienstatue
Freiwillige Feuerwehr eventuell Infostand - noch nicht
genau bekannt wegen Feuer-
wehrfest
Schwarzes Kreuz Pferdekutschenfahrt für Kinder,
Autogrammstunde von zwei
SV-Ried Spielern, Tombola
Pferdesportverein Riedau noch nicht genau bekannt
Asphaltschützen Zielschießen (Parkplatz im
Bereich Laufenböck bis Kinder-
garten)
Allgemeiner Turnverein noch nicht genau bekannt
Marktmusikkapelle Auftritt Jugendkapelle am Samstag
Frühschoppen Sonntag
Fotoclub Riedau-Zell noch nicht genau bekannt
SV-Riedau noch nicht genau bekannt
(vielleicht mit Jugendmannschaft)
Ortsbauern (Schroll) Verköstigung und Infostand
(bei den Kastanienbäumen -
Maximilianstatue)
Unter TOP. 2.) Allfälliges gab es folgende Wortmeldungen:
Obmann Raschhofer erklärt, dass der Pferdesportverein Riedau um eine laufende Vereinsförderung angesucht hat. Dieses Ansuchen muss im Gemeinderat behandelt werden.Angemerkt wurde noch, dass beim Hofball der Postbus wieder auf den Hauptschulparkplätzen geparkt war. Dies wurde aber bereits geregelt.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
Frau GR. Weiretmaier befürwortet die Band “Goiserer” zu engagieren.
TOP. 9.) Genehmigung des Engagementvertrages für das Marktfest 2001.
Bezugnehmend auf den vorangegangenen Bericht des Obmannes des Kulturausschusses für das Marktfest wird nun der Vertrag mit der Musikgruppe zur Kenntnis gebracht. Die “Goiserer” sind leider schon vergeben, als Alternative das Vermittlungsbüro in dieser Preisklasse wurde das Trio JES angeboten., erklärt der Bürgermeister.
Engagementvertrag Nr. PW-589/2001
Angebot Nr. 1920/12/2000 vom 13.12.2000
Veranstalter:Marktfest Riedau
Band/Künstler: Trio J.E.S.
vertreten durch Gutsche Sigi, 9400 Wolfsberg, St. Michaeler Straße 12b
1. Ort der Veranstaltung: Riedau
2. Art der Veranstaltung: Marktfest - Openair
3. Art und Dauer der Show: Stimmung-Tanz-Unterhaltung, Dauer 5 Stunden
4. Veranstaltungsdatum, Auftrittszeit
und Gage: Samstag 09.06.2001 von 20.00 bis 01.00 Uhr
Gesamtgage S 14.300,--
5. Zahlungsmodalität: am Veranstaltungstag nach Auftritt in bar; Scheck wird anerkannt.
6. Ankunft Technik: ca. 18.00 Uhr, Soundcheckabschluss: 19.30 Uhr
7. Technik: Stromanschlüsse: 2x16A/380V Bühnengröße: 4 m x 3m - überdacht
8. 30 Minuten Pause, Verpflegung (Getränke und Essen) für 3 Musiker, keine
Übernächtigung
9. Besondere Vereinbarungen: Absage bis 08.06.2001 - 18.00 Uhr, Pönale S 0,--,
Pönale bei Absage 09.06.2001 - 15.00 Uhr S 5.500,--, vor 20.00 Uhr S 8.800,--.
Es stellt der Vorsitzende den Antrag, den Engagementvertrag für das Trio JES zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.
Beschluss: Einstimmig wird der Antrag angenommen.
TOP. 10. ) Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 266 KG. Riedau.
Der Bürgermeiser erklärt, dass bei diesem TOP. Frau GR. Scheuringer befangen ist, da es sich um die Liegenschaft ihrer Eltern handelt. Die Löschungserklärung wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
In EZ. 266 KG. 48129 Riedau haften folgende Rechte aus:
in C-LNr. 2a: das Wiederkaufsrecht gemäß Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 18.05.1954, für die Marktgemeinde Riedau;
in C-LNr. 3a: das Vorkaufsrecht gemäß Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 18.05.1954, für die Marktgemeinde Riedau. Da die obgenannten Rechte gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung des in C-LNr. 2a aushaftenden Wiederkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau; in C-LNr. 3a aushaftenden Vorkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau, bei EZ 266 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten. Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam. Ggst. Löschungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom .... genehmigt.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, die vorliegende Löschungserklärung zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Frau GR. Scheuringer
erklärt sich für befangen.
TOP. 11.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 64 KG. Vormarkt-Riedau
Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, dass folgende Löschungserklärung vorliegt, welche die Liegenschaft Buchinger in Vormarkt Nr. 31 betrifft:
Löschungserklärung:
In EZ. 64 KG. 48138 Vormarkt Riedau haften folgende Rechte aus:
in C-LNr. 1a: die Reallast der Ausgestaltung und Erhaltung des Gartens hins. Gst. 20/9 gem. Pkt. 9 des Kaufvertrages vom 01.10.1949, für die Marktgemeinde Riedau;
in C-LNr. 2a: das Vorkaufsrecht gemäß Pkt. 8 des Kaufvertrages vom 01.10.1949, für die Marktgemeinde Riedau. Da die obgenannten Rechte gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung des in C-LNr. 1a aushaftenden Reallast der Ausgestaltung und Erhaltung des Gartens für die Marktgemeinde Riedau; in C-LNr. 2a aushaftenden Vorkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau, bei EZ. 64 KG. 48138 Vormarkt Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.
Die Löschungserklärung ist in seiner Rechtskraft von der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung abhängig und wird erst mit dieser rechtswirksam. Ggst. Löschungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom ..... genehmigt.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, die vorliegende Löschungserklärung zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu.
TOP. 12.) Grundsatzbeschluss für die weitere Verwendung der Quelle in Petersham
Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht:
Die Marktgemeinde Riedau hat mit Bescheid vom 20.01.1962, Zl. Wa-48/2-1962/Kre, die wasserrechtliche Bewilligung zur Betreibung einer Gruppenwasserversorgung erhalten. Zur damaligen Zeit wurde mit den Grundbesitzern Zechmeister und Hattinger in Petersham ein Übereinkommen über einen freien Wasserbezug abgeschlossen.
Die Gemeinde Riedau (sowie die Gemeinden Dorf/Pram und Taiskirchen) versorgt seit dem Jahr 1992 zur Gänze das Gemeindegebiet mit LWU-Wasser.
Bescheid des Amtes der OÖ. Landesregierung, 02.09.1996; wr. Bewilligung für Netzteilung und Erweiterung:Seite 6 Nebenbestimmungen:
Das Erlöschen der eigenständigen Wasserbenutzungsrechte hinsichtlich Quelle und Brunnen wird einem gesonderten Verfahren nach Darstellung der Gemeinden vorbehalten. Die Unterlagen samt Anlagen sind der Behörde bis längstens 30.06.1997 vorzulegen.
Dies bedeutet also Erhaltung als Notwasserversorgung oder die Rekultivierung des Brunnens und der Quelle.
Gemeinderatsbeschluss vom 30.01.1997 betreffend Notwasserversorgung:
Eine Besprechung mit Beamten des Amtes der OÖ. Landesregierung und des Bauleiters hat ergeben, dass eine Herstellung dieser Notwasserversorgung rund 1 Mio Schilling kosten würden. Es wäre die Neuverlegung des Abflusses von der Quelle erforderlich und außerdem müßten verschieden Maßnahmen gesetzt werden. Bei dieser Verhandlung waren auch Vertreter der Gemeinden Taiskirchen und Dorf/Pram anwesend. Die hohen Kosten würde eine Aufrechterhaltung nicht rechtfertigen. Das LWU ist vertraglich verpflichtet, die Gemeinden mit Wasser zu versorgen.
Beschluss: Es wird auf die Quelle Petersham als Notwasserversorgung verzichtet. Das Grundstück bleibt im Besitz der Gemeinde.
Gemeinderat der Gemeinde Taiskirchen: Sitzung vom 13.03.1997, Verzicht auf vereinbarte Nutzungsrecht des Brunnens für Notwasserversorgung. Es wird aber ersucht, vor einer Eingabe an die Wasserrechtsbehörde eine endgültige Klärung hinsichtlich des Nutzungsrechtes der Landwirte Hattinger und Zechmeister, Petersham, herbeizuführen.
Wasserbezugsrecht für Zechmeister und Hattinger:
Zechmeister und Hattinger fordern weiteren freies Bezugsrecht für 4000 l Wasser/Tag,
beziehen derzeit gratis LWU-Wasser:
Wasserrechtsbescheid v. 1962:
Übereinkommen:
a) Die Marktgemeinde Riedau sichert hingegen den Grundeigentümern Johann und Maria Zechmeister den immerwährenden freien Wasserbezug für eine tägliche Höchstmenge von 4000 l pro Tag im Jahresdurchschnitt zu. Die im Jahresdurchschnitt über diese Menge hinausgehende Wasserentnahme ist zum nomalen Wasserzins zu beziehen.
b) Die Marktgemeinde Riedau sichert hingegen den Grundeigentümern Franz und Kreszentia Hattinger den immerwährenden freien Wasserbezug für eine tägliche Höchstmenge von 4000 l pro Tag im Jahresdurchschnitt zu.
Marktgemeinde Riedau ersuchte um Rechtsauskunft bei Herr HR.Dr. Follner, Wasserrechtsabteilung des Landes OÖ.:
Die Gemeinde Riedau verzichtet auf die Nutzung des Wassrechtes, welches mit Bescheid der LR vom 20.1.1962 erteilt wurde und übernimmt kein Wasser mehr aus der gegenständlichen Quellfassung. Die mit diesem Bescheid verbundenen Auflagen und Vorschreibungen bezüglich des freien Wasserbezuges für eine tägliche Höchstmenge von je 4000 l für Hattinger und Zechmeister sind nun mit Beendigung der Betreibung dieser Wasserversorgungsanlage als erledigt zu betrachten.
Außerdem: Übereinkommen wurde “namentlich” festgelegt, jedoch nicht auf Rechtsnachfolger (Hattinger verstorben, Zechmeister nicht mehr Besitzer)
Mitteilung der Wasserrechtsabteilung, AZ. 301688/30-1999-Mül/Mo, 08.06.1999:
Aus beiden Übereinkommen ist klar erkennbar, dass die Ehegatten Zechmeister und Hattinger nicht persönlich, sondern als Grundeigentümer mit Wirkung auch für die Rechtsnachfolger daran beteiligt waren. Sonst wäre der freie Wasserbezug auf Lebenszeit und nicht “immerwährend” vereinbart worden. Der den Grundeigentümern zugestandene Wasserbezug ist aber als Bezug von Wasser aus den abgetretenen Quellen aufzufassen. Mit dem im Schreiben vom 25.05.1999 ausgedrückten Verzicht - der die Feststellung des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes nach sich ziehen wird - ist der Hauptgegenstand der Übereinkommen weggefallen. Dafür steht andererseits den Grundeigentümern das Quellwasser - im Rahmen einer allenfalls notwendigen und einzuholenden wasserrechtlichen Bewilliung - wieder zur Verfügung.
Mit dem zu erlassenden Bescheid betreffend die Feststellung des Erlöschens des Wasserbenutzungsrechtes wird der Marktgemeinde Riedau die Auflassung bzw. Beseitigung der Anlagenteile aufzutragen sein, soweit nicht die Grundeigentümer oder allenfalls andere Interessenten die unentgeltliche Überlassung der Anlagen (Quellfassung und allfällige weitere funktionslos gewordene Anlagenteile) verlangen. Mit einer solchen Erklärung wird aber auch die Verpflichtung zur Erhaltung dieser Anlagen übernommen (§ 29 Abs. 3 WRG 1959).
Am 08.02.2000 hat eine Besprechung mit den Vertretern der Gemeinden Riedau, Taiskirchen, Dorf/Pram sowie den Grundbesitzern Hattinger und Zechmeister stattgefunden. Den Grundbesitzern wurde die Rechtsauskunft der Wasserrechtsabteilung mitgeteilt. Herr Hattinger erklärte, das lt. Auskunft der Landwirtschaftskammer für sie auch weiterhin der freie Wasserbezug bestehen bleibt. Aber sie (Hattinger,Zechmeister) streben einen Konsens mit den Gemeinden an.
Den Grundbesitzern wurde erklärt, dass lt. Wasserrechtsbescheid der Brunnen und die Quelle zu rekultivieren sind. Der Hochbehälter wird weiterhin von der Gemeinde Taiskirchen benötigt. Es wäre möglich, das Wasserrecht an Hattinger und Zechmeister “zurückzugeben”. Es wurde eine weitere Besprechung vereinbart, zu welcher auch Herr HR.Dr. Follner eingeladen wurde.
Besprechung am 14.04.2000 mit den Grundbesitzern, den betroffenen Gemeinden, Herrn HR.Dr. Follner; Herrn Ing. Hanetseder:
siehe Ergebnisprotokoll
a) Wasser der Quelle prüfen
b) Überprüfung des baulichen Zustandes
c) Gemeinde Riedau beantragt Erlöschen des Benutzungsrechtes beim
Landeshauptmann
d) Grundbesitzer müssen bei der Bezirksverwaltungsbehörde um Wasserrecht ansuchen
e) nach Übergabe der Anlage gehen Verantwortlichkeit und Erhaltungsverpflichtung an
Hattinger und Zechmeister über
Wasseruntersuchungsbefund: Wasser ist in Ordnung (Probenahme durch DI.Dr. Axel Begert, am 7.7.2000)
Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.
GR. Hintermayr stellt dazu fest, dass die Gemeinde den Grundbesitzern die Quelle sozusagen schenkt. Dies bestätigt der Bürgermeister.
GR. Ortner bemerkt dazu, dass aber erst nach 10 bis 15 Jahren sich diese Investition rechnet. Auch dies bejaht der Bürgermeister. Der jetzige Zustand kann aber auch nicht belassen werden, gegebenenfalls müsste die Gemeinde die Quelle sanieren.
Der Bürgermeister stellt an den Gemeinderat folgenden Antrag:
Die Gemeinde Riedau “übergibt” das Wasserrecht an die Grundbesitzer Hattinger und Zechmeister, jedoch vorbehaltlich einer dazu erforderlichen positiven Entscheidung bei der Wasserrechtsverhandlung. Für diese “Übergaben” hat die Gemeinde Riedau das Erlöschen des Benutzungsrechtes beim Landeshauptmann zu beantragen. Die Grundbesitzer Hattinger und Zechmeister haben für sich das Wasserrecht zu beantragen (Einreichprojekt wird durch Gemeinde erstellt). Es wurde mit den Gemeinden Dorf/Pram und Taiskirchen vereinbart, dass jede Gemeinde 1/3 der dazu anfallenden Kosten übernimmt.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt per
Handzeichen.
TOP. 13.) Beförderungsrichtlinien f. Gemeindebeamte; Genehmigung der Neufassung.
Es teilt Bürgermeister Ing. Demmelbauer mit, dass vom Amt der OÖ. Landesregierung ein Erlass vom 30.01.2001, Zl. Gem-200037/15-2000-Shw/Dr vorliegt, in welche die Neufassung der Beförderungsrichtlinien für Beamte der OÖ. Gemeinden mitgeteilt werden. Laut Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Schärding bedarf die Anwendung der Neufassung eines generellen Gemeinderatsbeschlusses. Der Erlass wurden den Fraktionen zur Verfügung gestellt und er stellt die Frage, ob es dazu noch genauerer Erläuterungen bedarf. Er stellt den Antrag, die lt. Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung bekanntgegebene Neufassung der Beförderungsrichtlinien für Gemeindebeamte genehmigen zu wollen.
Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag durch Handerheben abstimmen.
Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.
TOP. 14. ) Bericht des Bürgermeisters.
Von Herrn LR. DI Erich Haider liegen Mitteilungen vor, dass die eingereichten Förderungsanträge für den Gehsteig Pomedt und das Buswartehäuschen an die Fachabteilungen zur Prüfung weitergeleitet wurden.
Bezüglich des Buswartehäuschens gibt es bereits eine Rückmeldung. Die Förderung seitens des Landes beträgt mindestens 1/3, höchstens 1/2-Anteil. Der Bürgermeister bringt das Schreiben zur Kenntnis, in welchem die Richtlinien des Landes bekanntgegeben werden.
Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer teilt mit, dass der Sportverein für den Ankauf eines Rasenmähers S 30.000,-- Landesbeihilfe vom Landessportbüro erhält.
Herr LR. Josef Fill teilt mit, dass die Marktgemeinde Riedau für den Ankauf der Liegenschaft Riedau 89 im Rahmen der Ortsentwicklung eine Beihilfe in Höhe von S 100.000,-- erhält.
Die Fa. Stockenhuber hat nun offfiziell das Ansuchen vom 4.12.2000 bezüglich Errichtung einer Erdaushubdeponie in Bayrisch-Habach zurückgezogen.
Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Gewerbe, hat mitgeteilt, dass es künftig folgende Änderung gibt:
Bei jenen insgesamt 202 Gemeinden, für die gemäß der Verordnung des Landeshauptmannes über die Gewerbeausübung in Gastgärten im Jahr 2000 Verlängerung der garantierten Betriebszeiten in Gastgärten gegolten hat, wird, sofern nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird, davon ausgegangen, dass die Anordnung und Weiterführung der Maßnahme im selben Ausmaß wie im abgelaufenen Jahr berechtigt und im örtlichen Interesse der Gemeinde gelegen ist.
Das bedeutet für Riedau, dass automatisch jene Wirte, die im Jahr 2000 eine Bewilligung der Verlängerung der Betriebszeiten im Gastgarten hatten, auch im Jahr 2001 gilt.
Dies wird von den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis genommen.
Die Ortsbildmesse findet heuer am 16.09.2001 in Braunau-Simbach statt. Der Bürgermeister ersucht schon jetzt um Mitarbeit bzw. Besuch des Standes der Marktgemeinde Riedau.
Am 14.02.2001 wurde das Dach des Hallenbades geflutet um zu beweisen, dass der Wassereintritt nicht auf “Kondenswasser” zurückzuführen ist. Es hat sich dabei folgendes gezeigt: Es wurde ein kleines kreisrundes Loch in einer Größe von 1 cm Duchmesser in der Folie entdeckt. Durch dieses Loch ist Wasser eingetreten. Genau darunter liegen E-Installationsschläuche. Das Wasser ist in diese Schläuche gelangt und darum ist es zu Wassereintritt bei den Beleuchungskörpfern im Hallenbad-Liegeraum und im Buffet gekommen.
Beim Wassereintritt im Liegeraum-Sauna handelt es sich jedoch lt. Herrn Architekt Bauböck und Arbeitern der Fa. Ortig um Kondenswasser.
Die feuchte Luft gelangt durch die Decke bis unter die Folie des Flachdaches. Weiter kann das Wasser nicht mehr, es hat sich also unter der Folie niedergeschlagen. Daher kommt es vor, dass bei außergewöhnlichem Wetter (Schnee, viel Regen) Wasser in den Liegeraum heruntertropft, da das Gewicht auf die Isolation drückt .
Es liegt ein Schreiben von Herrn LH. Dr. Pühringer vor, in welchem mitgeteilt wird, dass die Sektion Sportkegeln einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von S 4.380,-- erhält.
Das Rote Kreuz Bezirksstelle Schärding bzw. der Bezirksstellenleiter Bezirkshauptmann Dr. Alfred Kimberger bedankt sich bei der Marktgemeinde Riedau für die Gewährung eines 50 %igen Abschlages bei den Wasser- und Kanalanschlussgebühren.
Der Bürgermeister gibt die Hallen- und Freibadtermine bekannt:
12.5. 2001 Beginn Freibadsaison
26.08.2001 voraussichtliches Ende Freibadsaison, letzter Saunatag
15.10.2001 Beginn Hallenbadsaison
Karfreitag 2002 letzter Hallenbadtag
Vergangenen Samstag haben Gemeindevertreter der Gemeinde Dietach die Mehrzweckhalle besichtigt, da sie einen Neubau planen.
TOP. 15.) Allfälliges.
Gr. Hintermayr ersucht einen Plan der Musikschule im Vorhaus des Gemeindeamtes für die Bevölkerung aufzuhängen.
GR. Ortner teilt mit, dass die Straßenbeleuchtung beim Gasthaus Kottbauer Ernst nicht funktioniert. Frau AL Gehmaier teilt mit, dass dort eine neue Straßenbeleuchtung installiert wird. Weiters ersucht Herr GR. Ortner, in der Unterführung Berg bei der Stiege eine Fläche zu betonieren, damit mit dem Kinderwagen befahren werden kann.
GV. Schabetsberger gibt zu bedenken, ob Architekt Bauböck von der Gemeinde in Bezug auf das Hallenbad geklagt wird. Selbst wenn es sich beim Saunaliegeraum um Kondenswasser handelt, wurde die Isolierung von ihm falsch geplant.
Die Straßenlaternen sollen gereinigt werden. Beim Radweg neben der Pram und in der Unterführung Pomedt wurden die Papierkörbe ruiniert. Bei der Prambrücke sind bei den Stehern die Holzverkleidungen verrutscht und sollen wieder befestigt werden.
GR. Gumpoltsberger ersucht den Papierkorb beim Gemeindwohnhaus Riedau 86 wieder aufzustellen. Weiters ersucht sie, dass die Kindermessen in den Veranstaltungskalender aufgenommen werden.
GR. Berghammer ersucht das Parkverbot
der Hauptschule öffentlich bekanntzumachen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 25.01.2001 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:30 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: