Lfd.Nr. 36 Jahr 2001

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 18. April  2001.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner      14. GR. Anita Wolschlager

03. GV. Elfriede Kopfberger        15. GR. Maria Weiretmaier

04. GV. Franz Stiglmayr      16. GR. Johann  Leitner

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Franz Arthofer

06. GR. Berta Scheuringer          18. GV. Heinrich Ruhmanseder

07. GR. Franz Köstlinger           19. GR. Ernst Hintermayr

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GR. Ulrike Gumpoltsberger

09. GR. Fritz Raschhofer           21. GR. Harald Parzer

10. GR. Monika Tallier       22. GR. Manfred Fattinger

11. GV. Schabetsberger Franz       23.

12. GV. Anna Wolschlager           24.

13. GR. Günter Ortner        25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                   für         GR. Herbert Leitner

GR. Johannes Donnerbauer           für         GR. Franz Mitterhauser

GR. Hubert Rosenberger             für         GR. Rudolf Hosner

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

GR. Herbert Leitner

GR. Franz Mitterhauser

GR. Rudolf Hosner

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL. Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:05 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.04.2001

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.03.2001 bis zur

    heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2000.

3. Verwendung des Soll-Überschusses aus dem Finanzjahr 2000.

4. Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträgen für folgende Arbeiten:

   a) Sanitärinstallation

   b) Fensterlieferung

   c) Alu-Türen und Portale

5. Behandlung des Ansuchen um Abänderung des Bebauungsplanes Berg.

6. Nachwahl eines Ersatzmitgliedes für den Kultur- und  Umweltausschuss.

7. Erlassung von Getränkesteuerbescheiden für Fa. Laufenböck KG sowie  Johann und

    Marianne Laufenböck.

8. Verein Tagesmütter; Gemeindebeitrag ab dem Jahr 2001.

9. Bericht des Obmannes des Sanitätsausschusses

10. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

11. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

12. Behandlung eines Ansuchens um Betriebsförderung.

13. Änderung des Dienstpostenplanes.

14. Bericht des Bürgermeisters.

15. Allfälliges.


TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

 

Der Bürgermeister bittet Herrn GR. Ortner, Obmann-Stellvertreter, um den Bericht.

 

Herr GR. Ortner berichtet, dass der Prüfungsausschuss am 29. März 2001 eine Sitzung abgehalten hat. TOP. 1. umfasste die Überprüfung des Rechnungsabschlusses.

Die Überprüfung des Rechnungsabschlusses ergab, dass die Jahresrechnung 2000 für in Ordnung befunden wurde. Zu den einzelnen Posten wurden etwaige Abweichungen zum Voranschlag erläutert bzw. konnten geklärt werden. Der Prüfungsausschuss gibt daher seine Zustimmung zum Rechnungsabschluss.

Unter TOP. 2.) Allfälligem wurde für die nächste Prüfungsausschusssitzung vorgeschlagen, dass die Betriebskosten des BOKI seit Anschaffung überprüft werden. Weiters sollen die laufenden Bauhofkosten der letzten drei Jahre überprüft werden. Festgehalten wurde weiters, dass der Sollüberschuss des ordentlichen Haushaltes einer Verwendung zugeführt werden soll.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn GR. Ortner für den Bericht.

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2000.

 

Der Rechnungsabschluss wurde im Prüfungsausschuss in der Sitzung vom 29.03.2001 geprüft. Die Fraktionen hat den Rechnungsabschluss ebenfalls besprochen, erklärt der Bürgermeister.  Jedem Gemeinderatsmitglied wurde eine Zusammenstellung über die Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung gestellt.

 

Der Vorsitzende bringt die Summen des Rechnungsabschlusses wie folgt zur Kenntnis:

 

Ordentlicher Haushalt Einnahmen          ATS 35,720.951,39                                    Ausgaben                ATS 34,663.657,95                                    Soll-Überschuss        ATS   1,057.293,44

 

Außerordentlicher Haushalt Einnahmen           ATS   6,546.389,31                                         Ausgaben                ATS   5,345.423,81

                  Soll-Abgang                  ATS      500.896,50

                  Soll Überschuss         ATS   1,701.862,--

                  Saldo                   ATS +1,200.965,50

 

Der Soll-Überschuss des ordentlichen Haushaltes soll laut Prüfungsausschuss einer Verwendung zugeführt werden und dies erfolgt bereits im nächsten TOP.  Der Bürgermeister macht als Finanzreferent den Vorschlag, dass zuerst das Vorhaben Lärmschutzmaßnahmen abgedeckt wird, der Restbetrag soll für die Musikschule verwendet werden. Der Musikschulbau soll im Jahr 2001 fertiggestellt werden, deshalb werden die finanziellen Mittel hier sehr dringend benötigt.

 

GR. Ortner glaubte, dass auch Geld für den Gehsteig Pomedt vorgesehen werden soll. Laut Voranschlag ist das Vorhaben aber ausgeglichen und eine Verwendung des Überschusses ist daher nicht erforderlich.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob es zum Rechnungsabschluss noch weitere Fragen gibt.

 

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2000, so wie er vom Bürgermeister vorgestellt wurde und auch in den Fraktionen besprochen wurde, zu genehmigen.

 

GV. Ruhmanseder teilt mit, dass sich der Überschuss teilweise daraus ergibt, da zu Ende des Finanzjahres für die Musikschule eine Überweisung in Höhe von S 3,000.000,-- erfolgte. Dieses Geld wird aber erst im Jahr 2001 verbaut. Es hat aber auch Mehreinnahmen an Steuern gegeben. Wenn man aber die überwiesenen 3,0 Mio Schilling nicht berücksichtigen würde, ergäbe dies einen Fehlbetrag von rund 741.000,-- Schilling. Er hofft, dass auch im nächsten Jahr wieder mehr Steuereinnahmen zu verzeichnen sind. Die FPÖ-Fraktion stimmt dem Rechnungsabschluss zu.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass er eigentlich denselben Bericht wie GV. Ruhmanseder tätigen wollte. Die Gemeinde hat tatsächlich keinen Überschuss erwirtschaftet, da die genannten S  3,0 Millionen vom Land ein paar Monate früher überwiesen wurden. Auch die SPÖ-Fraktion wird dem Rechnungsabschluss 2000 zustimmen.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag des Vizebürgermeister per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 3.) Verwendung des Soll-Überschusses aus dem Finanzjahr 2000.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass im Jahr 2000 im ordentlichen Haushalt ein Überschuss in Höhe von ATS 1,057.293,44 “erwirtschaftet” wurde. Im vorgehenden TOP. “Rechnungsabschluss 2000” wurde bezüglich des Überschusses bereits diskutiert.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass beim Vorhaben Bahnhofsumbau und Lärmschutz ein Fehlbetrag in Höhe von S 172.568,70 besteht. Dieses Vorhaben sollte abgedeckt werden.

Die Vorhaben Güterweg Friedwagn und Güterweg Lechner sind noch nicht fertiggestellt, man soll hier die weitere Entwicklung abwarten. Der Rest des Überschusses sollte für die Musikschule verwendet werden.  Es sind im Dezember 2000 für den Bau der Musikschule bereits S 3,000.000,-- überwiesen worden, welche aber erst jetzt verbaut werden. Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

 

Da diese Angelegenheit bereits im vorgehenden Punkt besprochen wurde, gibt es keine weiteren Wortmeldungen mehr.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Soll-Überschuss des ordentlichen Haushaltes wie folgt zu verwenden:

Soll-Überschuss                              ATS 1,057.293,44, davon

für das Vorhaben Bahnhofsumbau und Lärmschutz ATS 172.568,70

Musikschule Errichung                        verbleibender Restbetrag

Er lässt über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.

 

 

TOP. 4.) Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträge für folgende

               Arbeiten:

a)    Sanitärinstallation

 

Es berichtet der Bürgermeister, dass die Fa. Ing. Josef Maier, Kopfing, der Marktgemeinde Riedau bzw. dem Techn. Büro Ing. Bauer mitgeteilt hat, dass sie auf den Auftrag der Sanitärinstallation verzichtet. Der Gemeinderat hat der Fa. Maier in der Sitzung vom 06.03.2001 den diesbezüglichen Auftrag erteilt. Es hat mit dieser Firma jedoch Differenzen gegeben, weil sie den Auftrag für die Heizungsinstallation nicht bekommen haben. Die Fa. Ing. Josef Maier nimmt nun den Auftrag für die Sanitärinstallation nicht an. Das Schreiben wird zur Kenntnis gebracht:

Kopfing am 23.03.2001 (eingelangt beim Marktgemeindeamt am 26.03.2001)

Aufgrund einer Korrektur bei der Isolierung des Heizungsanbotes wurden wir als Bestbieter ausgeschieden. Obwohl bei Heizungs- und Sanitärinstallation der selbe Ausschreibungstext vorlag. Laut Offert-Vorbemerkung wird die NÖORM 2050 angewendet - d.h. wenn die Korrektur mehr als 2 % der Anbotssumme beträgt wird man ausgeschieden - daher ist die Annahme des Auftrages gesetzwidrig. Es handelt sich hier um die Positionen 79.01.02A, 79.01.02B und 79.01.02C - Isolierung. Eine Auftragsannahme unsererseits ist nicht möglich.

 

Aufgrund der Diskrepanzen einerseits und andererseits unter Berücksichtigung des gedrängten Bautermines schlägt Herr Ing. Bauer vor, die Arbeiten an die zweitgereihte Firma  Tauschek, Peuerbach zu vergeben. Wenn die Gemeinde darauf besteht, dass die Fa. Maier trotzdem die Arbeiten erledigt, besteht die Gefahr, dass der Beginn der Installationsarbeiten verzögert wird und somit eine gesamte Bauverzögerung zu befürchten wäre.

 

Die Gemeinde wird natürlich der Fa. Ing. Josef Maier mitteilen, dass nun der nächste Bieter, die Fa. Tauschek, den Auftrag erhält und sie den Unterschiedsbetrag in Höhe von ca S   40.000,-- zu bezahlen haben. Der Bürgermeister hofft, dass die Gemeinde da auch rechtlich durchkommt.

 

GR. Ortner erklärt, dass es auch die Möglichkeit gegeben hätte, dass die Firma den Auftrag übernehmen müsste. Dies wäre aber sicherlich der längere Weg. Soweit die Möglichkeit besteht, das man den Unterschiedsbetrag einklagt, sollte man das jedenfalls versuchen. Es ist nicht einzusehen, dass die Firma den Auftrag einfach nicht annimmt. Er stellt den Antrag, nun den Auftrag für die Sanitärinstallation an den Zweitgereihten, die Fa. Tauschek, Peuerbach  zum Preis von S 273.331,20 (abzüglich 3 % Skonto) zu vergeben. Weiters soll versucht werden,  von der  Fa. Ing. Josef Maier, Kopfing, den Unterschiedsbetrag einzufordern.

 

GR. Hintermayr möchte grundsätzlich zu den Ausschreibungen und Vergaben für öffentliche Bauten festhalten, dass er mit folgender Vorgehensweise nicht einverstanden ist: Es hat sich eingebürgert, dass Firmen für bestimmte Tätigkeiten Subunternehmer beschäftigen und diese Firmen gehen dann während der Arbeiten in Konkurs.  Er schlägt vor, dass bereits bei der Ausschreibung oder Vergabe vereinbart wird, dass keine Subunternehmer beschäftigt werden dürfen.

 

GR. Ortner teilt dazu mit, dass die Ausschreibungen vom Architekturbüro vorgenommen werden. Dieses überprüft auch die eingelangten Anbote.

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er als Unternehmer auch Subunternehmer beschäftigt. Am Beispiel Kirchenrenovierung: seine Firma ist nicht ausgerüstet für die Installierung einer Blitzschutzanlage. Dürfte er keinen Subunternehmer beschäftigen, hätte er für die gesamte Elektroinstallation als einheimischer Unternehmer nicht anbieten dürfen. Die Gemeinde St. Florian hat an eine Firma Arbeiten für Dacheindeckung  vergeben, welches die Firma selbst gemacht hat. Das Dach war nach einem Jahr kaputt, da diese Firma diese spezielle Art von Dach nicht fachmännisch ausgeführt hat. Nun ist aber auch diese Firma, welche kein Subunternehmer ist,  pleite gegangen. Eine Möglichkeit sich hier abzusichern wäre eine Bankgarantie einzufordern.

 

Auch GV. Schabetsberger stimmt den Ausführungen des Bürgermeisters zu. Laut ÖNORM darf man Subunternehmer beschäftigen. Es haftet nur jener Lieferant, welcher auch den Auftrag bekommt, nicht der Subunternehmer.

 

Der Bürgermeister lässt nach Abschluss der Debatte über den Antrag von Herrn GR. Ortner, die Arbeiten für die Sanitärinstallation an die Fa. Tauschek, Peuerbach zu vergeben sowie den Unterschiesbetrag bei der Fa. Maier, Kofing, einzuklagen, per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.

 

 

TOP. 4.) Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträge für folgende

               Arbeiten:

b)    Fensterlieferung

 

Es bringt der Bürgermeister den Gemeinderäten anhand einer Folie die Angebotssummen zur Kenntnis.

Preise inkl. MWSt

Fa. Maier, Wernstein (Actual Haid)       S 188.548,80

Fa. Huber GmbH (Internorm Linz)                S 206.650,80

Fa. Wimmer Peuerbach                     S 232.050,--

 

Bestbieter ist die Fa. Maier Actual aus Wernstein. In Raab hat dieses Werk die Produktion. Preis incl. MWSt 188.548,80. Das Angebot wurde vom Architekturbüro Lassy rechnerisch überprüft und für richtig befunden.

Vom Architekturbüro DI Lassy liegt folgender Vergabevorschlag vor:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Maier, Wernstein, den Auftrag für die Fenster und Außentüren mit einer Gesamtsumme von S 157.124,-- netto (S 188.548,80 inkl. MWSt) zu erteilen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Billigstbieter, die Fa. Maier aus Wernstein, den Auftrag für die Fensterlieferung zum Gesamtpreis von S 188.548,80 inkl. MWSt erhält. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.

 

Beschluss:  Es erhält dieser Antrag einhellige Zustimmung.

 

TOP. 4.) Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträge für folgende

               Arbeiten:

c)    Alutüren und Portale

 

Der Bürgermeister bringt anhand einer Folie den Gemeinderatsmitgliedern die Angebotssummen zur Kenntnis. Dies Summen wurden vom Architekturbüro DI Lassy bereits überprüft.

Preise incl MWSt

 

Fa. Fill, Ried               S 605.259,60

Fa. Hulan, Traun        S 639.067,20

Fa. Kroiß, Rottenbach   S 604.046,40

Fa. Gehmaier, Dorf           S 665.850,--

 

 

Bestbieter ist die Fa. Kroiss aus Rottenbach mit einer Angebotssumme von S 604.046,40 incl. MWSt.

Der Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote lautet:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Baumgartner-Kroiss, Haag/H., den Auftrag für die Alu-Türen und Portale mit einer Gesamtsumme von S 503.372,-- netto (S 604.046,40 inkl. MWSt) zu erteilen.

 

GR. Ortner teilt dazu mit, dass in diesen Angeboten bereits die Oberlichte für den Saal enthalten ist.

GV. Schabetsberger stellt die Frage, ob mit Herrn Sengstschmidt die offene Frage bezüglich der Tür abgeklärt wurde.

Frau AL Gehmaier teilt dazu mit, dass dies heute nicht mehr geklärt werden konnte. Es wurde aber gestern mit Frau Ing. Schmidt gesprochen und sie hat erklärt, dass dies jedenfalls noch zu klären ist.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Auftrag für die Alutüren und Portale an den Billigstbieter, die Fa. Baumgartner-Kroiss, Haag/H.,  zum Preis von S 604.046,40 incl. MWSt  zu vergeben. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 5.)  Behandlung des Ansuchens um Abänderung des Bebauungsplanes Berg.

 

Es liegt ein mündliches Ansuchen der Ehegatten Gerald und Cornelia Waldenberger vor, in welchem sie um Abänderung des Bebauungsplanes Berg ersuchen. Die Ehegatten Waldenberger besitzen dort ein Baugrundstück und wollen nun ein Eigenheim errichten. Dieses Grundstück befindet sich zwischen den Wohnhäusern Stanzer Horst und Kammerer Lothar. Der Wunsch der Bauherren ist, dass die Firstrichtung aus Gründen der energiesparenden Bauweise um 90° gedreht wird. So kann die Südseite besser ausgenützt werden. Vorgesehen ist ein Pultdach.

Der Bürgermeister hat bei Frau Architekt DI. Lassy um eine Stellungnahme gebeten, weil sie Ortsplanerin von Riedau ist. In diesem Gutachten ist die „Istsituation“ festgehalten und er bringt das Gutachten  zur Kenntis.

„Das geplante Gebäude in seiner Breitseite nach Südwesten ist erkennbar und nachvollziehbar, vor allem in energetischer Hinsicht“. Frau Architekt DI. Lassy erklärt also, dass es eine vernünftige Lösung wäre, das Haus so zu situieren. Aus ortsplanerischer Sicht ist sie aber dagegen: „Aus ortsplanerischer Sicht ist ein Wechsel der Firstrichtung entgegen der Vorgabe des Bebauungsplanes nicht empfohlen. Unter Einbeziehung der bestehenden Bebauung der Hangsituation und der talseitigen Höhe des geplanten Wohngebäudes wirkt sich ein Abrücken von der ursprünglichen Planungskonzeption nicht positiv auf das Ortsbild aus.“ Der Bürgermeister gibt zu bedenken, dass es bereits jetzt ein Gebäude gibt, welches nicht die geforderte Firstrichtung erkennen lässt. Er selbst hat nun folgendes Problem. Einerseits liegt das Gutachten von Frau Architekt DI Lassy mit der negativen Stellungnahme vor. Andererseits ist er für eine Abänderung, da die Gemeinde im letzten Jahr Richtlinien für Förderung energiesparender Bauweise beschlossen hat. Er bittet um Wortmeldungen.

 

GR. Köstlinger bringt nochmals zur Kenntnis, dass Förderungsrichtlinien für energiesparende Bauweise vom Gemeinderat beschlossen wurde. Er stellt den Antrag, den Bebauungsplan Berg dahingehend abzuändern, dass die Firstrichtung nicht in der bisherigen Form bleiben muss.

 

GR. Ortner gibt dazu folgenden Bericht. Er ist in zweifacher Hinsicht betroffenen, einerseits als Obmann des Bauausschusses, andererseits als Nachbar. Die Familie Waldenberger hat bei ihm vorgesprochen und den Plan vorgelegt. Unter Beiziehung des Bautechnikgesetzes wurde der Plan durchbesprochen. Die „energiesparende Bauweise“ ist als Begründung nicht ganz richtig. Das Haus wird so situiert, dass möglichst viel Lichteinfall vorhanden ist. In Schwabenbach wurde bereits die Auflockerung des Bebauungsplanes genehmigt. Für Berg sieht er es folgend: die Bauflucht- und Höhenlinien sollen erhalten bleiben. Wenn die Familie Waldenberger das Haus nach dem jetzigen Plan bauen will, so wird es nicht höher als die Nachbarhäuser. Es sollte ihnen aber die Möglichkeit gegeben werden, dass sie das Haus wie im Plan situieren können, was eine Änderung der Firstrichtung erfordert. So kann die Hanglage besser ausgenutzt werden. Er stellt einen Antrag, den Bebauungsplan Berg nur für dieses eine Objekt abzuändern und nur bezüglich der Firstrichtung. Die Bauflucht- und Höhelinien dürfen nicht beeinflusst werden.

 

GR. Hintermayr erklärt, dass er schon vor einiger Zeit mit Frau Architekt Lassy über die Sinnhaftigkeit von Bebauungsplänen diskutiert hat.

 

Vizebgm. Gahleitner berichtet, dass es in seiner Fraktion  unterschiedliche Meinungen gab und zwar bevor man die Pläne eingesehen hat. Letztlich war aber für eine Abänderung ausschlaggebend, dass in Schwabenbach für gleichartige Ansuchen der Bebauungsplan abgeändert wurde. Der Planentwurf Waldenberger ist für die Siedlung Berg seiner Meinung nach nicht störend und der wichtigste Grund für eine Genehmigung ist die Förderung von energiesparender Bauweise.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob der Antrag Köstlinger mit den Forderungen bzw. Antrag von GR. Ortner erweitert werden kann.

Vizebgm. Gahleitner erklärt, dass seine Fraktion damit nicht einverstanden ist.

GV. Schabetsberger ersucht nochmals diesbezüglich um Klärung. Es geht darum, dass die Bau- und Höhenflucht  nicht verändert werden dürfen. Wenn der Bebauungsplan total aufgehoben werden soll, kann er das Gebäude weiter hinauf- oder herabrücken.

 

Der Vizebürgermeister stellt an den zuhörenden Bauwerber, Herrn Waldenberger, die Frage, ob er damit einverstanden ist. Dies wird von ihm bejaht.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GR. Köstlinger mit folgender Erweiterung abstimmen: Abänderung des Bebauungsplanes für die Parzelle 1325/4 KG. Riedau, aber ausschließlich betreffend die Fistrichtung. Die Firsthöhe und Baufluchtlinien bleiben unverändert. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

 

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

 

TOP. 6.) Nachwahl eines Ersatzmitgliedes für den Kultur- und Umweltausschuss.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt bekannt, dass es sich bei dieser Punkt  um eine reine Fraktionswahl der SPÖ-Fraktion handelt. Das Ersatzmitglieder der SPÖ-Fraktion, Herr Markus Kronschläger, hat sich am 8.3.2001 nach St. Marienkirchen b.Schärding abgemeldet. Er war Ersatzmitglied im Kultur- und Umweltausschuss und es ist nun eine Nachwahl erforderlich. Es liegen nun seitens der SPÖ-Fraktion zwei  Wahlvorschläge vor:

1.) Gemäß § 33 der OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. wird seitens der SPÖ Fraktion folgendes Mitglied des Gemeinderates als Ersatzmitglied in den Umweltausschuss gewählt:

GR. Rosenberger Hubert für Kronschläger Markus

 

2.) Gemäß § 33 der OÖ. GemO 1990 i.d.g.F.  wird seitens der SPÖ Fraktion folgendes Mitglied des Gemeinderates als Ersatzmitglied in den Kulturausschuss gewählt:

GR. Ortner Günter  für Kronschläger Markus

 

GV. Schabetsberger stellt zuerst den Antrag, über diese Anträge nicht geheim sondern offen abzustimmen.

Der Bürgermeister gibt dazu bekannt, dass dazu der gesamte Gemeinderat abzustimmen hat und lässt sogleich über diesen Antrag per Handzeichen abstimmen.

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag auf offene Abstimmung zu.

 

Daraufhin stellt GV. Schabetsberger folgende Anträge: 1.) Genehmigung des Wahlvorschlages: Ersatzmitglied für den Umweltausschuss soll GR. Rosenberger Hubert werden.

2.) Genehmigung des Wahlvorschlages: Ersatzmitglied für den Kulturausschuss soll Herr GR. Ortner Günter werden.

 

Der Bürgermeister lässt über die Anträge einzeln per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss Antrag 1.) Alle 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dem Antrag zu.

                  Herr GR. Rosenberger Hubert ist zum Ersatzmitglied im                              Umweltausschuss gewählt.

Beschluss Antrag 2.) Alle 8 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dem Antrag zu.

                  Herr GR. Ortner Günter ist zum Ersatzmitglied im Kulturausschuss

                  gewählt.

 

Der Bürgermeister gratuliert dem gewählten Ersatzmitgliedern.

 

 

 

 

Der Bürgermeister ersucht die Zuhörer den Sitzungssaal zu verlassen, der dieser TOP. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wird.

 

 

TOP. 7.) Erlassung von Getränkesteuerbescheiden für Fa. Laufenböck KG sowie Johann und Marianne Laufenböck

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

Die Zuhörer werden wieder in den Sitzungssaal gebeten.

 

 

TOP. 8.) Verein Tagesmütter; Gemeindebeitrag ab dem Jahr 2001.

 

An die Gemeinden des Bezirkes Schärding ist ein Schreiben des Vereines Tagesmütter Innviertel mit folgendem Inhalt gerichtet, erklärt der Vorsitzende:

 

...In einer Aussprache des Herrn Bezirkshauptmannes HR.Dr. Kimberger wurde mir mitgeteilt, dass in der letzten Vorstandssitzung des Sozialhilfeverbandes Schärding am 30.11.2000 vereinbart wurde, auf Wunsch von Herrn Landesrat Ackerl auf ein einheitliches Finanzierungssystem der Tagesmütter in Oberösterreich Rechnung zu tragen. Es wurde beschlossen, dass jede Gemeinde einen Zuschuss von monatlich S 800,-- je betreutem Kind an den Verein Tagesmütter leistet...

 

Der Bürgermeister ist nicht glücklich darüber, dass die Gemeinde schon wieder für etwas bezahlen muss, was im Prinzip nicht “bestellt” wurde. Wenn die Gemeinde dies fördert, kommt der Gemeinde dies finanziell aber vielleicht wieder zugute, weil Sondernotstandshilfe eingespart werden kann. Eine Mutter, die ein Kind zur Tagesmutter gibt, arbeitet und bezieht keine Sondernotstandshilfe. 

 

GV. Wolschlager erklärt, dass die Gemeindebeträge, welche die Gemeinde für die Kinder bezahlt, zur sozialen Staffelung der Elternbeiträge beitragen. Die SPÖ-Fraktion ist der Meinung, dass diese Gemeindebeiträge bezahlt werden sollen. Sie stellt den Antrag, die Kosten von S 800,-- pro Kind und Monat zu übernehmen.

 

Auch GV. Ruhmanseder schließt sich dieser Meinung an. Er schlägt vor sich zu bemühen, dass es auch in Riedau eine Tagesmutter gibt. Derzeit sind die Kinder außerhalb unserer Gemeinde untergebracht.

 

Frau GV. Kopfberger erkundigt sich, für wie viele Kinder derzeit zu zahlen ist. Der Vorsitzende berichtet, dass derzeit für vier Riedauer Kinder bezahlt wird.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Frau GV. Wolschlager per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 9.) Bericht des Obmannes des Sanitätsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Sanitätsausschusses, Herrn Vizebgm. Gahleitner, um den Bericht.

Am 22.03.2001 wurde eine Sitzung des Sanitätsausschusses (Gemeinden Riedau und Dorf/Pram) abgehalten. Einziger TOP. mit Ausnahme von Allfälligem war ein Formalakt, der vom Gesetz her notwendig war. Herr Dr. Ulbrich aus Raab hat um folgendes ersucht: Im Bereitschaftsgebiet unserer Ärzte ist er der einzige Arzt, der kein Gemeindearzt ist. Es hat sich bereits einmal folgendes Problem ergeben: An Wochenenddiensten (Vertretung für den jeweiligen Gemeindearzt) hat er eine Zwangseinweisung in das Wagner Jauregg Krankenhaus vornehmen müssen. Zwei Punkte müssen dabei erfüllt wurden – eine entsprechende psychische Erkrankung und Eigen- oder Fremdgefährdung. Bisher hat er diese Einweisung außerhalb des Gesetzes durchgeführt, da er nicht angelobt war. Er möchte künftig verhindern, dass der von ihm eingewiesene Patient sofort wieder entlassen werden muss, obwohl Fremdgefährdung vorliegt. Herr Dr. Ulbrich wurde daher von ihm in dieser Sitzung angelobt. Unter Allfälligem gab es keine Wortmeldungen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

TOP. 10.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Umweltausschusses, Herrn Köstlinger, um den Bericht.

 

Herr Köstlinger erklärt, dass am 27.03.2001 die letzte Sitzung abgehalten wurde. Unter TOP. 1.) wurde bezüglich der Bioabfallsammlung die Festsetzung der weiteren Vorgehensweise beraten. Seit 1.1.2001 gibt es die Verpflichtung zur getrennten Sammlung der biogenen Abfälle für private Wohnhäuser. Es wurden seitens der Gemeinde drei Rundschreiben ausgeschickt, welche Erklärungsformulare für die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme enthielten. Von allen angeschriebenen Haushalten hatten 157 nicht geantwortet. Daraufhin wurde von der Gemeinde nochmals ein persönliches Schreiben an die verbliebenen Haushalte gesandt. Bis zur Sitzung sind dann noch 35 Haushalte offen geblieben. Der Ausschuss hat darüber beraten, wie diese Haushalte weiter zu behandeln sind. Laut Frau AL Gehmaier konnte bis auf wenige Haushalte alle anderen bereits geklärt werden.

Bei dieser Sitzung war auch Herr Gerner anwesend und er wurde bezüglich der Abholung der Biosäcke befragt. Im allgemeinen hat er keine Probleme, die Anzahl der an Haushalte ausgegebenen Säcke hat sich in letzter Zeit von 120 auf ca. 200 erhöht. Kleinere Probleme gibt es mit Plastikabfällen, welche teilweise die Säcke enthalten.

Im Pkt. 2.) wurde der Ankauf von Papierkontainern für Mehrwohnungsbauten behandelt. Es gibt einen Vorschlag des BAV, für Mehrwohnungsbauten Papierkontainer anzuschaffen. Die Finanzierung sollte durch den Hauseigentümer erfolgen, welche die Kosten auf die Mieter umlegen. Die Kontainer könnten jeden Dienstag entleert werden und dadurch wäre es möglich, am Kontainerplatz eine Entlastung zu erreichen. Unter Pkt. 3.) Allfälligem hat Frau Tiefenthaler die Mengen- und Grundgebühr nochmals angesprochen. Bei 120 Grundgebühren wird keine Mengengebühr berechnet. D.h., dass zwei Haushalte eine Mülltonne verwenden. In der weiteren Diskussion wurde der Entleerungsintervall von 4- auf 6-Wochen beraten. Im Jahr 2004 ist der gesamte Müll zu verbrennen und zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag mit dem Unternehmer Glas neu zu überarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt könnte man auch eine Umstellung beraten.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Es bittet der Vorsitzende den Obmann des Kulturausschusses, Herrn GR. Raschhofer, um den Bericht.

 

Am 10.04.2001 hat der Kulturausschuss eine Sitzung abgehalten. Vor Beginn der Sitzung hat der Bürgermeister informiert, dass er kurzfristig Herrn Zeitler Josef eingeladen hat. Herr Zeitler Josef wird zu Pfingsten mit seinem Musikverein eine Konzertreise veranstalten. Diese beginnt am Freitag 1. Juni und wird sie über Passau nach Engelhartszell und in weiterer Folge in die Nähe von Wels führen, wo sie Quartier beziehen. Am Pfingstsamstag wäre die Möglichkeit in Riedau nach der Abendmesse ein Platzkonzert zu veranstalten. Anschließend ist ein Kameradschaftsabend mit dem Riedauer Musikverein geplant. Als Gage hätte er sich vorgestellt, dass seine Musikanten eine Jause bekommen. Dies wurde vom Bürgermeister zugesagt. Er wird noch mit den Gastwirten im Zentrum sprechen. Im Gemeinderundschreiben soll für dieses Konzert Werbung gemacht werden.

Im TOP. 1.) wurde bezüglich der Organisation “Treffen ehemaliger Riedauer” gesprochen. Er hat bereits mit Frau Anni Schärfl und Herrn Gusenbauer gesprochen, welche bereits ein Klassentreffen der Jahrgänge 1917 bis 1927 organisiert haben. Frau Schärfl wird die Adressen zur Verfügung stellen. Dies ist aber nur ein kleiner Teil von ehemaligen Riedauern. Deshalb hat er bereits bei Frau AL Gehmaier vorgesprochen und sie zeigte ihm die umfangreiche Kartei. Aufgrund der bevorstehenden Volkszählung ist es schwierig, seitens der Gemeinde die Adressen herauszusuchen. Er hat dann im Kulturausschuss die Frage gestellt, ob sie es selbst bewerkstelligen könnten. Frau GR. Scheuringer sicherte eine Mithilfe zu. Bei der weiteren Diskussion stellte sich heraus, dass man den ehemaligen Gemeindesekretär Gumpinger Adolf fragen könnte, ob er behilflich ist. Er hat bereits mit ihm telefoniert, welcher seine Mithilfe angebot.

Bei TOP. 2.) “Marktfest allgemein” wurde besprochen, dass demnächst eine Besprechung stattfinden wird, wozu auch die Gastwirte eingeladen werden. Der bei der Sitzung vereinbarte Termin kann aber nicht eingehalten werden, er wird den neuen Termin seinen Mitgliedern bekannt geben.

Unter Pkt. 3.) Allfälligem kam von Frau GR. Gumpoltsberger die Anregung, Konzertfahrten bzw. Busfahrten zu Operetten zu organisieren. Bezüglich Musikschule hat er Herrn Bürgermeister ersucht, beim Musikschulwerk seitens der Gemeinde vorzusprechen, damit die von Herrn Dir. Pichler beantragten Unterrichtseinheiten für Riedau genehmigt werden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und sagt eine Anfrage beim Musikschulwerk zu.

 

 

 

TOP. 12.) Behandlung eines Ansuchens um Betriebsförderung.

 

Frau Brunner Christine, Marktplatz 87, betreibt in Riedau 87 ein Friseurgeschäft und hat ein Ansuchen um Gewährung einer Betriebsförderung gestellt, berichtet der Vorsitzende. Sie ersucht um Genehmigung einer Betriebsförderung in Form der Kommunalsteuerförderung. In den letzten Monaten hat Frau Brunner rund S 750,-- an Kommunalsteuer bezahlt. Lt. Richtlinien, welche vom Gemeinderat vorliegen, ist eine Förderung in Höhe bis zu S 20.000,-- (€ 1.450,--) für fällige Kommunalsteuer möglich. Dieser Betrag wird in der Höhe der fälligen Kommunalsteuer rückvergütet, Vergütungszeitraum drei Jahre ab Bewilligung, beginnend mit dem 1. des Monats nach der betreffenden Gemeinderatssitzung. Sollte innerhalb drei Jahren der genannte Betrag nicht erreicht werden, verfällt die Restsumme.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass klare Richtlinien vorliegen. Er stellt den Antrag, Frau Brunner Christine, Geschäft Haarmode Christine, eine Betriebsförderung in Form der Rückvergütung der Kommunalsteuer in Höhe bis zu S 20.000,-- innerhalb von drei Jahren zu genehmigen.

 

Nachdem keine weitere Wortmeldung vorliegt, lässt der Bürgermeister über den Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 13.)  Änderung des Dienstpostenplanes.

 

Für die Musikschule, welche im Herbst fertiggestellt werden soll, ist von der Marktgemeinde Reinigungspersonal einzustellen, erklärt Bgm. Ing. Demmelbauer. Aus diesem Grund möchte er jetzt schon den Dienstposten dahingehend ändern, dass eine weitere VB-Stelle für die Musikschule geschaffen wird. Über die Höhe des Beschäftigungsausmaßes ist heute noch nicht zu diskutieren. Die Genehmigung der Änderung kann längere Zeit in Anspruch nehmen und deshalb soll bereits jetzt schon die Änderung erfolgen. Er hat diesbezüglich auch mit Frau Pimingdorfer, welche Obfrau des Dienststellenausschusses ist, gesprochen.

Im Gemeindeamt wurde überlegt, ob die Reinigungskräfte des Hallen- und Freibades die Reinigungsarbeiten in der Musikschule mit übernehmen. Die Reinigungskräfte würden dies aber nicht befürwortet. Außerdem erscheint es ihm besser eine weitere Arbeitskraft zu haben, damit diese kurzfristig als Krankenstandsvertretung eingesetzt werden kann.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Dienstpostenplan dahingehend zu ändern, dass ein zusätzlicher Posten für die Musikschule VB II p5 geschaffen wird. Der Bürgermeister stellt seinen Antrag zur Diskussion.

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt er per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

 

 

TOP. 14.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

Ein Gespräch mit Dr. Huber von der ISG hat ergeben, dass der Kauf des Grundstückes von Herrn Mag. Tischler bereits erledigt ist. Die Planung wird in den nächsten zwei Monaten erfolgen. Der zuständige Architekt Lindinger wird sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, weil die Gemeinde den Wunsch geäußert hat, behindertengerechte Wohnungen zu bauen.

 

Für Straßenbauten wurden von Herrn Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesel S 300.000,-- zugesagt. Diese Mittel werden für den Gehsteig Pomedt und Straßenbau Schwabenbach verwendet.

 

Seit gestern sind in den Ortschaften Berg und Bayrisch-Habach die Verkehrszeichen „Fahrverbot für LKW über 7,5 to, ausgenommen Anliegeverkehr“ aufgestellt.

 

Es erfolgte bereits die Vorstellung des Planentwurfes für die Straßengestaltung Schwabenbach. Heiße Diskussionen gab es speziell bezüglich des Schotterrasens. Eine  Abstimmung hat gegeben, dass man in dieser Richtung weiterplant. Es wird eine weitere Besprechung geben und zwar an Ort und Stelle.

 

Bezüglich Marktplatzgestaltung fand letzte Woche die Präsentation der Projekte statt. Die Pläne sind ja derzeit noch im Vorhaus des Gemeindeamtes aufgestellt. Demnächst findet eine Sitzung des Koordinationsausschusses statt, wo dann Herr DI Schwack sein Projekt vorstellen wird. Die Arbeitskreisleiter und der Gemeindevorstand  sowie der Obmann des Bauausschusses werden dann einen Vorschlag für den Gemeinderat erarbeiten.

 

Für den Kinderspielplatz Pomedt ist heute eine Entscheidung gefallen. Es hat eine aktive Arbeitsgruppe gegeben, die einen Vorschlag für einen Kinderspielplatz bei der Gemeinde eingereicht haben. Es gab eine Besprechung und es wurde dabei vereinbart, dass zuerst mit den Anrainern gesprochen wird. Er hat mit Frau Entholzer gesprochen, sie hat keine Einwände gegen den geplanten Kinderspielplatz. Es wurde auch die Familie Ringseis besucht, welche ursprünglich ebenfalls für die Wiederbelebung des Kinderspielplatzes war. Es wurde ihnen erklärt, dass ein Beach-Volleyballplatz geplant ist. Die Familie Ringseis hat aber nachträglich dagegen Einwände erhoben. Sie haben ursprünglich geglaubt, dass der Kinderspielplatz nur für „kleine Kinder“ gebaut wird. Sie hat eine Unterschriftenaktion gestartet. Daraufhin hat die Arbeitsgruppe jede weitere Arbeit abgelehnt. Er wird aber trotzdem versuchen, dass der Kinderspielplatz errichtet wird, nicht nur die „kleinen“ Kinder sind wichtig, auch die Jugendlichen.

 

Es ist ja bekannt, dass die Gemeinde kurzfristig informiert wurde, dass der Gendarmerieposten in Riedau zugesperrt werden sollte. Neben Riedau sollten auch die Gendarmerieposten Raab und Taufkirchen/Pram nach Andorf verlegt werden. An diesem Tag gab es wirklich einen sehr massiven Aufschrei der Bürgermeister. Er hat direkt beim Innenministerium angerufen, bekam auch einen Rückruf von einem Staatssekretär, welcher dies alles wieder relativierte. Es heißt, jedes Bundesland hat den Auftrag in der Verwaltung einzusparen. Das Land sagte, jeder Posten braucht nur für die Verwaltung 1,5 Posten . Wenn man Gendarmerieposten zusammenlegt, werden im Bezirk Schärding 4,5 Posten eingespart. Dies dürfte ein Missverständnis gewesen sind, denn das Ministerium glaubte, im Landesgendarmeriekommando sollte eingespart werden, aber nicht vor Ort. Vorläufig wurde zugesagt, dass der Gendarmerieposten Riedau bleibt. Schwieriger ist es in Raab, es hängt zusammen mit der Schließung des Bezirksgerichtes. Es haben in dieser Angelegenheit alle Bürgermeister zusammengehalten und protestiert. Die Gemeinden werden auch gemeinsam weiterhin um alles kämpfen, was den Gemeinden in den Randlagen genommen werden soll (Bezirksgerichte, Finanzamt, Gendarmerieposten, Postämter ..).

Es wurde auch der Landeshauptmann und Herr LAbg. Freund informiert. Auf die Frage, was der Bürgermeisterkollege aus Andorf dazu sagt, erklärt der Bürgermeister, dass lt. Herrn Bgm. Schrattenecker der Anbau nicht für die Zusammenlegung geplant wurde. Es wurden in den letzten Wochen beim Gendarmerieposten Riedau neue Fenster eingebaut. Diesbezüglich spricht er Herrn Vizebgm. Gahleitner ein Lob aus, der sich für diese Angelegenheit eingesetzt hat.

 

Gestern wurde in der Wirtschaftskammer das Problem der Stromversorgung Region Raab besprochen. Dabei geht es um die Diskussion der 110 kV-Leitung. In Zukunft muss sich die Gemeinde sehr massiv bemühen, wenn neue Arbeitsplätze geschaffen werden soll. Im Bereich Riedau, Zell/Pram, Raab sind größere Anschlusswerte bald nicht mehr möglich. D.h., einen Betrieb ansiedeln oder umbauen, welcher mehr Strom benötigt, wird nicht mehr möglich sein. Es gab in letzter Zeit Stromausfälle. So wurde z.B. für Arbeiten an der 30 kV-Leitung (von Transformator zu Transformator) eine Zuleitung von Antiesenhofen abgestaltet. Genau zu dieser Zeit hat ein Bauer in Raab einen Baum umgeschnitten, welcher in die Hochspannungsleitung fiel. Deshalb war letztlich Riedau ohne Strom. Wenn in der Nähe ein ausreichender Stützpunkt wäre, hätte es nicht passieren dürfen.

 

Es liegt eine Einladung für ein Operettenkonzert vor. Er wurde von seinem Bürgermeisterkollegen Hansbauer um Unterstützung ersucht, da die Dorferin Michaela Hörmanseder mitwirkt.

 

Der Arbeitskreis Ökologie veranstaltet morgen einen Vortrag mit dem Biogärtner Karl Ploberger. Nächste Woche gibt es noch eine Veranstaltung, Herr Univ.Prof. DI Dr. Haiger wird über „Rinderwahn oder Menschenwahn“ berichten.

 

Von der Gemeinde Kallham liegt ein Schreiben vor, dass die Straße von Aigen nach Bayrisch-Habach gebaut wird. Auch die Gemeinde Riedau hat noch ein Teilstück dieser Straße in einer Länge von 270 m. Er hat seinen Bürgermeisterkollegen am Telefon bereits aufgeklärt, dass seitens der Gemeinde Riedau derzeit kein Geld zur Verfügung steht.

 

Dem Fotoclub wurde von Herrn LH Pühringer eine Vereinsförderung in Höhe von S 12.000,-- gewährt. Der Fotoclub möchte in Diavorführgerät anschaffen.

 

 

 

TOP. 15.)  Allfälliges.

 

GR. Ortner berichtet bezüglich der Planung für den ISG-Wohnblock, dass bereits bei den bestehenden zwei Wohnhäusern behindertengerechte Wohnungen von der Gemeinde gefordert waren. Wenn ein Planentwurf vorliegt, soll der Bauausschuss diesen begutachten.

Der Bürgermeister glaubt, dass der Architekt bereits vor der ersten Planung zur Gemeinde Riedau kommt.

 

Weiters lädt Herr GR. Ortner alle Gemeinderatsmitglieder für das Konzert der Riedauer Chöre am kommenden Samstag in der Mehrzweckhalle ein.

 

GV. Schabetsberger glaubt bezüglich der neuen Situation Kinderspielplatz Pomedt, dass mit allen Bewohnern der Siedlung gesprochen werden soll. Er verurteilt die Unterschriftenaktion gegen den Kinderspielplatz. Er fand es nicht richtig, dass bei der ersten Besprechung nur jene Bewohner eingeladen wurden, die Kinder haben. Vielleicht hätte sich diese Situation verhindern lassen, wenn bereits damals alle eingeladen gewesen wären.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass er alle Bewohner zu einem Gespräch einladen wird. Er sieht nun ein Problem darin, die „ aktiv Arbeitenden“ noch an den Tisch zu bekommen.

 

Die Badeöffnungszeiten werden ebenfalls von GV. Schabetsberger angesprochen. Er wurde massiv von Besuchern diesbezüglich angesprochen, warum so lange zugesperrt wurde. Der Bürgermeister alleine bestimmt die Sperrzeiten. Er bittet, dass auch hier eine Besprechung stattfindet.

 

Der Bürgermeister erklärt dazu, dass auch seitens der SPÖ-Fraktion an ihn der Wunsch herangetragen wurde, heuer das Freibad früher aufzusperren. Den Mitarbeitern ist auch Urlaub zu gewähren. Es ist ja kein Geheimnis mehr, dass der jetzige  Bademeister Süss den Gemeindearbeiterposten will. Vielleicht ist dann der Dienst besser abzuwickeln, da er in dieser Zeit als Bademeister einspringen könnte.

Fordern kann man schnell und er weis auch, wie viele Leute bezüglich der Öffnungszeiten schimpfen. Er lädt die Gemeinderäte in Zukunft ein, gemeinsam zu organisieren. Es geht nicht nur ums Geld, sondern auch darum, dass kein „halben“ Bademeister zur Verfügung steht.  Es ist nicht nur zu berücksichtigen, dass das Hallenbad endgereinigt werden muss und das Freibad für die Sommersaison herzurichten ist, man muss auch bedenken, dass  nicht innerhalb weniger Tage das Wasser in die Becken eingelassen werden kann, denn ansonsten hätte die Riedauer Bewohner Wassermangel. Auch technische Zwänge sind hinderlich.

 

Frau GR. Gumpoltsberger stellt die Frage, ob eine Firma die Reinigung des Freibades übernehmen könnte.

Der Bürgermeister berichtet von einem Angebot der Fa. Schmid Gebäudereinigung. Kosten für die Reinigung S 65.000,--.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.03.2001 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:30 Uhr.

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: