Lfd.Nr. 37 Jahr 2001
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des
Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 31. Mail 2001.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebgm. Peter Gahleitner 14. GR. Anita Wolschlager
03. GV. Elfriede Kopfberger 15. GR. Maria Weiretmaier
04. GR. Gerhard Berghammer 16. GR. Johann Leitner
05. GR. Berta Scheuringer 17. GR. Franz Arthofer
06. GR. Franz Köstlinger 18. GV. Heinrich Ruhmanseder
07. GR. Wolfgang Kraft 19. GR. Ernst Hintermayr
08. GR. Fritz Raschhofer 20. GR. Harald Parzer
09. GR. Monika Tallier 21. GR. Manfred Fattinger
10. GV. Schabetsberger Franz 22.
11. GV. Anna Wolschlager 23.
12. GR. Günter Ortner 24.
13. GR. Rudolf Hosner 25.
Ersatzmitglieder:
GR. Franz Wimmer für GR. Herbert Leitner
GR. Herbert Aschauer für GV. Franz Stiglmayr
GR. Hermann Dick für GR. Franz Mitterhauser
GR. Karl Wagneder für GR. Ulrike Gumpoltsberger
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Herbert Leitner
GV. Franz Stiglmayr
GR. Franz Mitterhauser
GR. Ulrike Gumpoltsberger
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): AL. Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 23.05.2001
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.04.2001 bis zur
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Beratung und Beschlussfassung bezüglich Beitritt zum Verein Inn-Salzach-Euregio.
2. Berichterstattung bezüglich neuer Finanzierungsmöglichkeiten für die Erweiterung und
Sanierung der Volks- und Hauptschule.
3. Aufnahme eines Zwischenkredites für den Musikschulbau.
4. Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträgen für folgende Arbeiten:
a) Feuerlöscher
b) Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
c) Malerarbeiten
d) Trocken- und Akustikbau
5. Auftragsvergabe für die Planung der Drucksteigerungsanlage in Pomedt.
6. Bericht des Obmannes des Koordinationsausschusses.
7. Auftragsvergabe für die Planung Projekt “Marktplatzgestaltung”.
8. Behandlung des Subventionsansuchens des Sportverein Riedau (Ankauf eines
Spindelrasenmähers).
9. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
10. Bericht des Obmannes des Personalbeirates.
11. Aufnahme eines Gemeindearbeiters.
12. Bericht des Bürgermeisters.
13. Allfälliges
TOP. 1.) Beratung und Beschlussfassung bezüglich Beitritt zum Verein Inn-Salzach-Euregio.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer berichtet dem Gemeinderat, dass ihn der Bezirkshauptmann bei der letzten Bürgermeisterkonferenz bezüglich Beitritt zum Verein Inn-Salzach-Euregio angesprochen hat. Die Marktgemeinde Riedau ist derzeit die einzige Gemeinde im Bezirk, die dem Verein noch nicht beigetreten ist. Deshalb hat er bei der letzten Gemeindevorstandssitzung einen Mitarbeiter des Vereines zur Vorstellung eingeladen. Der Verein Inn-Salzach Euregio wurde folgend präsentiert:
Ziel des Vereines ist es, Fördermittel, die Österreich und andere EU-Länder in einen Topf einzahlen, wieder zurückzuholen. Es gibt sicherlich verschiedene Organisationen wie Wirtschaftskammer, Bauernkammer usw., welche auch bei der Stellung von Förderungsanträgen behilflich sein können.
Erst gestern hatte er ein Gespräch mit Herrn Ing. Haslauer von der Fa. Leitz. Unser Holzmuseum Lignorama kann nur dann Fördermittel beantragen, wenn die Gemeinde dem Verein beitritt. Beispielsweise gäbe es sehr gute Möglichkeiten einer Kooperation mit einem Holzmuseum in Italien. Aber es kann auch jeder einzelne Gemeindebürger bezüglich Fördermittel beim Verein nachfragen. Jede Förderung, die aus unserer Region beantragt wird, geht über den Tisch der Inn-Euregio, d.h., dort wird das Ansuchen begutachtet und für gut befunden. In dieser Vorstandssitzung hat Frau Grabner-Fleischmann den Verein genauer vorgestellt und Unterlagen zur Verfügung gestellt. In den Fraktionssitzungen haben die Vorstandsmitglieder ihre Gemeinderäte über diesen Vortrag informiert.
GV. Ruhmanseder erklärt, dass sich nichts wesentlich neues gegenüber dem Verein ergeben hat. Bereits vor Jahren wurde ein Beitritt zu diesem Verein abgelehnt. Man kann zwar Förderungen über diesen Verein beziehen. Aber nicht nur dieser Verein kann diese Förderungen lukreieren. Seine Fraktion ist der Meinung, dass man diesem Verein nicht beitreten braucht.
GR. Ortner glaubt, dass noch mehr Informationen über den Verein gut gewesen wären. Er glaubt, dass das Holzmuseum sicherlich um Förderung ansuchen kann. Nach einem gewissen Zeitraum kann man gegebenenfalls über einen Austritt diskutieren.
Dazu erklärt der Bürgermeister, dass der Verein die einzelnen Förderungsempfänger – private Empfänger oder wirtschaftliche Unternehmen - nicht namentlich nennen darf. Daher ist es auch schwierig zu erklären, wohin genau die finanziellen Mittel fließen.
GV. Schabetsberger gibt zu bedenken, dass die Fördermittel, welche angefordert werden können, nur mehr bis 2005 laufen (Facing-out-Programm). Nach 2005 hat die Gemeinde sicherlich keinen Vorteil mehr. Er glaubt, dass die Aussage des Bürgermeisters bezüglich Lignorama nicht stimmt. Es gibt genug Stellen, die dem Verein behilfich sind, um Fördermittel anzusuchen. In der SPÖ-Fraktionssitzung gab es in diesem Punkt keine Einigung, die Abstimmung wird daher freigegeben.
GV. Wolschlager stellt die Frage, für welche Projekte die Gemeinde selbst ansuchen kann. Sie glaubt, es ist für die Gemeinde das wichtigste, zuerst auf die eigenen Projekte und deren Förderung zu schauen. Der Bürgermeister erklärt daraufhin, dass in Zusammenarbeit mit einer Partnergemeinde Förderungen beantragt werden können. Es kann aber nicht so praktiziert werden, dass die Gemeinde ein Projekt fertig ausarbeitet und dann nachfragt, welche Förderungen der Gemeinde zustehen und gegebenenfalls dem Verein beitritt. Richtiger wäre, vor Beginn des Projektes um die Förderungswürdigkeit nachzufragen.
GR. Hintermayr bezweifelt die Notwendigkeit des Vereines, Frau GV. Kopfberger steht dem Beitritt zum Verein positiv gegenüber.
Auch GR. Wimmer glaubt, dass jetzt der Beitritt zum Verein notwendig ist. Die Gemeinde Riedau ist die einzige Gemeinde im Bezirk Schärding, die noch nicht Mitglied ist. Dies alleine zeigt, dass der Beitritt nicht falsch ist.
GR. Ortner stellt die Frage, bei welchen Projekte konkret die Gemeinde um Fördermittel ansuchen könnte. Der Bürgermeister erwidert, dass EU-Fördermittel bereitgestellt werden, wenn ein Projekt gemeinsam verwirklicht wird. Auf Gemeindeebene muss dazu eine zweite Gemeinde beteiligt ein. Ein Beispiel in der Wirtschaft: mit einem ausländischen Betrieb gemeinsam ein Projekt starten. Dadurch soll das Zusammengehörigkeitsgefühl in der EU gefördert werden. Dies wird auch von GR. Aschauer bestätigt. Bauern können um EU-Fördermittel ansuchen, wenn z.B. gemeinsam ein Stall errichtet wird.
GV. Ruhmanseder teilt dazu noch mit, dass es nicht nur um EU-Fördermittel, sondern auch österreichische Förderungen beantragt werden können. Der Verein ist eine Servicestelle, die für ein Projekt möglichst viele Fördermittel lukrieren soll. Er bemängelt aber nach wie vor die Doppelgleisigkeit.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Verein Inn-Salzach-Euregio beitzutreten und er lässt nach Abschlus der Debatte abstimmen. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.
Beschluss: 13 JA-Stimmen: Bgm. Ing. Demmelbauer, Vizebgm. Gahleitner, GV.
Kopfberger, GR. Berghammer, GR. Scheuringer, GR. Köstlinger, GR. Kraft, GR. Raschhofer, GR. Tallier, GR. Wimmer, GR. Aschauer, GR. Dick, GR. Ortner
12 NEIN-Stimmen: GV. Schabetsberger, GV. Wolschlager, GR. Hosner, GR.
Wolschlager, GR. Weiretmaier, GR. Leitner, GR. Arthofer, GV. Ruhmanseder, GR. Hintermayr, GR. Parzer, GR. Fattinger, GR. Wagneder
Der Antrag ist somit angenommen.
TOP. 2.) Berichterstattung bezüglich neuer Finanzierungsmöglichkeiten für die Erweiterung und Sanierung der Volks- und Hauptschule.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer gibt dazu folgenden Bericht:
Er hat Herrn Dr. Zoidl von der Kommunalleasinggesellschaft zur Sitzung des Gemeindevorstandes am 08.05.2001 eingeladen. Herr Dr. Zoidl erklärte, dass bei der Kommunalleasinggesellschaft folgende Banken beteiligt sind: Raiffeisen-Landesbank, Sparkasse und Hypobank. Außerdem wurde kürzlich auch eine Wasserdienstleistungs- und Infrastrukturgesellschaft gegründet.
Grund für die Einladung ist die künftige Finanzierung der Schulsanierung. Die Gemeindefinanzen lassen große Investitionen nicht zu, da maastrich-konform gewirtschaftet werden muss. Außerdem steht den Gemeinden nicht viel Geld zur freien Verfügung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:
*die Aufnahme eines Kredites (maastricht-schädigend)
*sale and lease back (verkaufen und zurückleasen). Dabei verkauft die Gemeinde den gesamten Schulbereich (mit oder ohne Grund) an die Kommunalleasing. Bei diesem Verkauf fällt die Grunderwerbssteuer an, welche die Gemeinde zahlen muss. Die Leasingfirma würde den Bau durchführen. Ein Vorteil der Kommunalleasing ist, dass sie vorsteuerabzugsberechtigt ist, die Gemeinde aber nicht. Für einen Baurahmen von rund 50,0 Mio. Schilling fallen 10,0 Mio.S an Mehrwertsteuer weg, welche sofort zu finanzieren wären. Momentan kann man nach 10 Jahren das ganze Vorhaben “unecht MWSt-befreien”. Bei der unechten MWSt-Befreiung darf man keine Vorsteuer abziehen, man braucht aber auch keine MWSt an das Finanzamt abliefern. D.h., bei einer Leasinglaufzeit von 30 Jahren kann man sich nach 10 Jahren unecht MWSt-befreien lassen, d.h., 2/3 der gesamten MWSt sind überhaupt nicht mehr fällig. Die Gemeinde muss jedoch bei den Leasingraten der ersten 10 Jahren die MWSt bezahlen. Mit der letzten Rate kann man sich die gesamte Schule wieder zurückkaufen, die Grunderwerbsteuer ist dann nochmals fällig.
Herr Dr. Zoidl wird alle Möglichkeiten einmal durchrechnen. Man muss dazu wissen, welchen Wert derzeit die Schule hat, danach richtet sich die Grunderwerbsteuer. Weiters benötigt man die Investitionskosten und die Höhe der derzeitigen Bankzinsen. Dann kann man entscheiden - was ist günstiger: Bankkredit oder Leasingvariante?
Weiters gibt es verschiedene Leasingvarianten, welche aber vom Bürgermeister heute nicht genau erklärt werden. Weiters erwähnt der Vorsitzende, dass die Leasingvarianten natürlich mit dem Land und den Förderungen abgesprochen werden. Der Leasingvertrag muss vom Land genehmigt werden. Weiters ist interessant, dass bei Vergaben von Ausschreibungen die Möglichkeit besteht, dass nachverhandelt werden kann. Man kann also nochmals mit dem Bestbieter verhandeln.
Nach Beendigung seines Berichtes bittet der Bürgermeister um Wortmeldungen.
GV. Ortner stellt eine Frage bezüglich Ausschreibung und Vergabe. Besteht die Möglichkeit, auch weiterhin die heimischen Firmen zur Anbotlegung einzuladen?
Der Bürgermeister berichtet, dass die Ausschreibungen die Leasinggesellschaft erledigt. Bei größeren Bauvorhaben ist es vernünftig, einem Ausschuss (ev. Gemeindevorstand) die Angelegenheiten der Vergaben zu übertragen. Natürlich kann die Gemeinde die heimischen Firmen für eine Anbotlegung vorschlagen. Man kann sogar den heimischen Firmen bei Nachverhandlungen nochmals die Möglichkeit geben, dass sie Billigstbieter werden.
TOP. 3.) Aufnahme eines Zwischenkredites für den Musikschulbau.
Die Marktgemeinde Riedau braucht für den Bau der Musikschule eine Zwischenfinanzierung, erklärt der Bürgermeister. Die Musikschule soll bereits im Herbst 2001 in Betrieb gehen, lt. Finanzierungsplan werden die Bedarfszuweisungsmittel aber erst im Jahr 2002 und 2003 ausbezahlt. Außerdem sind im Jahr 2002 noch 1,0 Mio. S Anteilsbetrag des o.H. vorgesehen. Es soll daher ein Darlehen in Höhe von S 5,0 Mio. aufgenommen werden. Es wurden Angebote von 5 Banken eingeholt:
Fixverzinsung Euribor
PSK 5,10 % 4,875 % Aufschlag +0,12 %
OÖ.Landesbank AG 4,95 % 4,875 % Aufschlag +0,12 %
Raiffeisenbank Region Schärding 4,95 % 4,875 % Aufschlag +0,09 %
Volksbank Eferding-Grieskirchen nicht angeb. 5,25 % Aufschlag +0,25 %
Allgem.Sparkasse OÖ. 5,125 % 5,0 % Aufschlag +0,32 %
Laut Auskunft eines Fachmannes ist es zum jetzigen Zeitpunkt am günstigsten, die Variante Euribor zu verwenden.
Bestbieter ist somit die Raiffeisenbank Region Schärding. Aufgrund der Dringlichkeit wurde bereits mit der Raiba Kontakt aufgenommen und ein Darlehensvertrag vorbereitet, welcher auszugsweise zur Kenntnis gebracht wird (die vollständige Urkunde wurde den Fraktionsobmännern zur Verfügung gestellt):
A Darlehensgegenstand und Konditionen
Darlehensbetrag ATS 5,000.000,-- für Umbau Musikschule Riedau
Zinsfuß 4,875 % p.a., Verrechnung im nachhinein halbjährlich
Anpassung bei Abschluß, erstmals am 01.12.2001, entsprechend der Entwicklung 3-Monats-Satz-EURIBOR + 0,09 %-Punkte, Berechnungsbasis Durchschnitt des letzten Monats. Auf volle 0,125 %-Punkte ist aufzurunden.
Verzugszinsen 5 % p.a.
Abschlußspesen ATS 100,--
Bei Deckung zu Lasten Konto Nr. 5.110.192
Zum Punkt A Darlehensgegenstand und Konditionen
Abschlußrhytmus: halbjährlich jeweils am 01.06. und 01.12.
Rückführung in 10 halbjährlichen Kapitalraten S 500.000,-- jeweils am 01.06. und 01.12., beginnend mit 01.06.2002. Die Zinsen und Nebengebühren sind zu den Abschlußterminen zu bezahlen. Bei Deckung zu Lasten Konto Nr. 5.110.192.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages gemäß § 104 JN das BG Raab vereinbart.
Genehmigung der Darlehensaufnahme:
Sollte durch diese Darlehensaufnahme der Gesamtstand an Darlehensschulden der Gemeinde ein Drittel der Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlages des laufenden Haushaltsjahres überschreiten, so bedarf diese Darlehensaufnahme der gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung. Ist dies der Fall, so ist die Rechtswirksamkeit dieses Darlehensvertrages durch die Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung gemäß § 106 Abs. 3 OÖ Gemeindeordnung 1990 aufschiebend bedingt. Gem. § 106 Abs. 3, 3. Satz OÖ.GemO 1990 dürfen bis zum Eintritt der Rechtswirksamkeit keine der Realisierung dieses Rechtsgeschäftes und sonstige Maßnahmen dienenden Vollzugsakte vorweggenommen werden.
Diese Urkunde wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am ...... unter Tagesordnungspunkt ..... genehmigt und diese gemäß § 65 OÖ.GemO 1990 unterfertigt.
Die Gemeinde muss den Kreditrahmen nicht ausschöpfen und kann vorzeitige Darlehensrückzahlungen tätigen. Wenn also z.B. nächstes Jahr 2,0 Mio. S BZ-Mittel einlangen, kann diese Summe sofort zurückbezahlt werden, erklärt der Vorsitzende.
Die Zinsen berechnen sich immer von der tatsächlich aushaftenden Darlehenssumme.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, bei der Raiba ein Darlehen in Höhe von S 5,0 Mio. aufzunehmen und den vorbereiteten Vertrag zu genehmigen. Er stellt seinen Antrag zur Diskussion.
Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträgen für folgende
Arbeiten: a) Feuerlöscher
Es ist für den Musikschulbau die Bestellung von zwei Feuerlöschern mit Unterputzkästen erforderlich, berichtet der Vorsitzende. Frau Architekt DI. Lassy hat zwei Anbote eingeholt, welche zur Kenntnis gebracht werden:
Fa.Löger,Riedau Fa. Fellerer,Senftenbach
Pulverfeuerlöscher 6 kg 2 Stk. 1.980,-- 783,33
Metall-Unterputzkasten 2 Stk 1.960,-- 1.333,33
Zwischensumme 3.940,-- 2.116,67
Abzug Rabatt -394,-- .
Nettosumme 3.546,-- 2.116,67
+ MWSt 709,20 423,33
Bruttosumme 4.255,20 2.540,--
Abzug Skonto -127,66 .
Endsumme 4.127,54 2.540,--
Es handelt sich um keine große Summe, doch ist die Fa. Fellerer um die Hälfte billiger als die Riedauer Firma.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Auftrag für die Lieferung der Feuerlöscher an die Fa. Fellerer zum Preis von S 2.540,-- inkl. MWSt zu vergeben. Der Bürgermeister stellt seinen Antrag zur Diskussion.
Nachdem es gibt keine Wormeldungen gibt, lässt der Vorsitzende per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträgen für folgende Arbeiten: b) Estrich- und Bodenbelagsarbeiten
Es wurden 12 Firmen zur Anbotlegung für Estrich- und Bodenbelagsarbeiten eingeladen, wobei vier Anbote eingelangt sind, berichtet der Vorsitzende. Folgende Preise (inkl. MWSt) wurden erzielt:
Estro-Floor, Andorf S 485.426,40
Tikal, Wels S 537.646,80
Lachner, Sigharting S 454.747,20
Raschka, Linz S 527.380,80
Bestbieter ist die Fa. Lachner aus Sigharting mit S 454.747,20.
Vergabevorschlag von Frau Archit. DI Lassy:
Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Lachner, Sigharting, den Auftrag für die Estrich- und Bodenbelagsarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 378.956,-- (bzw. S 454.747,20 inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.
Der Bürgermeister stellt den Vergabevorschlag zur Diskussion.
GR. Ortner stellt den Antrag, der Fa. Lachner aus Sigharting den Auftrag für die Estrich- und Bodenbelagsarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 454.747,20 inkl. 20 % MWSt zu vergeben.
Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Herrn GR. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträgen für folgende Arbeiten: c) Malerarbeiten
Der Bürgermeister berichtet, dass 8 Firmen zur Anbotlegung eingeladen wurden, 5 Firmen haben Anbote abgegeben. Folgende Preise wurden erzielt:
Preise inkl. MWSt
Reiter Raab 166.596,-- 2 % Nachlaß
Eisenköck, Kallham 167.550,--
Müller, Riedau 223.722,--
Walter Reif, Hofkirchen 229.066,47
Brückl, Taiskirchen 327.250,22
Billigstbieter ist die Fa. Reiter aus Raab. Es liegt ein FAX vor, in welchem die Firma 2 % Nachlass auf die angebotene Summe gewährt.
Vergabevorschlag von Frau Architekt DI.Lassy:
Die Planung und Bauleitung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Reiter, Raab, den Auftrag für die Malerarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 136.053,40 netto (-2 % NL) bzw. S 163.264,08 inkl. MWSt zu erteilen.
GR. Raschhofer stellt den Antrag, den Auftrag für die Malerarbeiten an die Fa. Reiter, Raab, zum Preis von S 166.596,-- inkl. MWSt abzüglich 2 % Skonto zu vergeben.
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Einstimmig wird der Antrag von GR. Raschhofer angenommen.
TOP. 4.) Musikschule Riedau; Vergabe von Lieferungen und Aufträgen für folgende Arbeiten: d) Trocken- und Akustikbau
Der Bürgermeister gibt die Firmen bekannt, welche zur Anbotlegung eingeladen wurden:
Perchtold, Gmunden
Hofer, Grieskirchen
Willich, Linz
Akustikbau Mayrhofer, Linz
B+M Trockenbau, Breitenaich
Montagetechnik, Fraham
Kraus Edgar, Wels
Phon Akustikbau, Eferding
Thallermayr, Taufkirchen
Folgende Firmen haben angeboten, wobei es folgende Reihung gibt:
1. B+M Trockenbau, Breitenaich S 628.674,-- incl. MWSt
2. Phon Akustikbau, Eferding S 646.806,-- “
3. Thallermayr, Taufkirchen S 676.609,20 “
4. Perchtold, Gmunden S 735.070,80 “
Billigstbieter ist die Fa. B+M aus Breitenaich.
Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass dieses Gewerk aus folgendem Grund eine höhere Summe als in der Kostenschätzung aufweist: verursacht werden die höheren Kosten durch die Hinterlüftung aufgrund des feuchten Mauerwerkes. Dies bedeutet aber wieder, dass die Verputzarbeiten weniger werden. Weiters gibt es einen zusätzlichen Aufwand bei den Wandverkleidungen aufgrund der größeren Mengen, weil nun auch der Anteil des ehemaligen Geschäftes mit ausgebaut wird.
Der Vergabevorschlag von Frau Architekt DI Lassy lautet folgend:
Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. B & M Trockenbau, Breitenaich, den Auftrag für die Trocken- und Akustikbauarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 523.896,-- netto (bzw. S 628.674,-- inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.
Weiters wird vom Bürgermeister anhand einer Folie einer Aufstellung lt. Kostenschätzung bekanntgegeben. Darin wird von Fr. Architekt DI Lassy folgendes festgehalten:
Zu den Trocken- und Akustikbauarbeiten muss festgehalten werden, dass in der Kostenschätzung nur der unbedingt erforderliche Aufwand eingerechnet war - in der Ausschreibung allerdings ein optimaler akustischer Ausbau enthalten ist und im Zuge der Kostenverfolgung nun gemeinsam mit der betr. Firma und Hr. Mag. Hebenstreit die tatsächliche Ausführung festgelegt werden muss. Ein zusätzlicher Aufwand bei den Wandverkleidungen ergibt sich außerdem durch die überall erforderlichen Hinterlüftungen aufgrund des feuchten Mauerwerks - insgesamt wurde für alle unvorhergesehenen Sanierungsmaßnahmen vom der OÖ. Landesregierung ein zusätzl. Kostenrahmen von S 600.000,-- eingeräumt, der zum Teil auch für diese Mehrkosten genutzt werden kann.
Der Bürgermeister stellt diesen TOP. zur Diskussion.
GR. Ortner stellt den Antrag, dem Billigstbieter Fa. B + M Trockenbau, Breitenaich, den Auftrag für die Trockenbauarbeiten zum Preis von S 628.674,-- inkl. 20 % MWSt zu vergeben. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Einstimmig wird der Antrag von GR. Ortner angenommen.
TOP. 5.) Auftragsvergabe für die Planung der Drucksteigerungsanlage in Pomedt.
Der Bürgermeister bringt den Gemeinderäten anhand von Fotos (Overheadfolie) den derzeitigen Zustand der Drucksteigerungsanlage zur Kenntnis. Er berichtet, dass es aufgrund der Bautätigkeit der letzten Jahre in der Ortschaft Pomedt Probleme mit dem Wasserdruck in der höheren Zone, d.i. in Pomedt, Stieredt und Habach gibt. Derzeit gibt es in der Drucksteigerungsanlage noch einen Windkessel, welcher aber zu entfernen ist. Diese Drucksteigerungsanlage war bis zum Anschluss an das LWU in Funktion. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die Drucksteigerungsanlage schlecht und hätte schon damals saniert werden müssen. Nachdem Riedau zur Gänze mit LWU-Wasser angeschlossen wurde, ist der Druck in den Leitungen angestiegen und man brauchte die Drucksteigerungsanlage nicht mehr. Inzwischen sind aber durch die Bautätigkeiten die Druckprobleme wieder aufgetreten. Für heuer sind im Budget finanzielle Mittel in Höhe von S 100.000,-- vorgesehen. Es wurde mit Herrn DI Oberlechner Kontakt aufgenommen, welcher für die Planung ein Angebot vorgelegt hat. In diesem Angebot ist auch der derzeitige Zustand kurz beschrieben:
Sehr geehrter Damen und Herren,
sehr geehrte Frau AL Gehmaier,
bezugnehmend auf unser kürzlich geführtes Gespräch erlaube ich mir, Ihnen die Planungsleistungen für den Umbau bzw. für die Instandsetzung der Drucksteigerungsanlage Pomedt nachfolgend anzubieten. Die Leistungen zur örtlichen Bauaufsicht können zum jetzigen Zeitpunkt, aufgrund fehlender Kenntnisse über die Art und den Umfang der zu erbringenden Leistungen, nicht sinnvoll angeboten werden und sind daher nicht Gegenstand dieses Schreibens.
Vorab erlaube ich mir den derzeitigen Wissensstand kurz zusammenzufasen:
Zur Steigerung des Versorgungsdruckes im Gebiet Pomedt erscheint als die wirtschaftlich und technisch günstigste Lösung, den besehenden Drucksteigerungsschacht auf GP 208/2 wieder in Betrieb zu nehmen, zu sanieren und mit einer neuen Drucksteigerungsanlage (Kompaktanlage mit drehzahlgeregelten Pumpen) auszurüsten. Die bestehende Ringleitung wird im Bereich der GP 203/11 durch Absperrschieber getrennt. Diese Maßnahme erscheint zulässig, da die bestehenden Leitungen, Leitungen mit Nennweite DN 100 sind und somit auch durch eine Stichleitung eine ausreichende Versorgung gewährleistet ist. Bei den bestehenden Objekten ist allerdings auf die eneuen Druckverhältnisse Bedacht zunehmen und u.U. der Einbau von Druckminderventielen vorzusehen.
Da derzeit der Umfang der erforderlichen Planungsleistungen nur schwer abschätzbar ist, eine Pauschalierung daher nicht sinnvoll erscheint, erlaube ich mir Ihnen die erforderlichen Leistungen gemäß dem allgemeinen Teil der HOB, § 4 “Verrechnung nach dem Zeitaufwand”, anzubieten. Als vereinfachender Mittelwert könnte gem. § 4 (6) der Leistungsfaktor 1 für den auf die Leistungsbilder II-VI entfallenden zeitaufwand zur Verrechnung herangezogen werden.
Die Zeitgrundgebühr beträgt für den Leistungsfaktor 1 derzeit ÖS 802,--/Std.
Die Nebenkosten, wie Fahrtaufwand, Kopien, Lichtpausen ets. würden ebenfalls nach tatsächlichem, nachwiesenem Aufwand zuz. 15 % Zuschlag gem. GOB, A. § 8 (5) in Rechnung gestellt werden.
Derzeit geschätzter Zeitaufwand:
Tätigkeit Dauer xZeitgrundgebühr Summe .
Begehung und Begutachtung der
bestehenden Anlage vor Ort 4 Std. 802,--Std. ATS 3.208,--
Hydraulische Berechnung der neuen
Druckzone, Bemessung der
Drucksteigerungsanlage, Planung und
Konzetion der erforderlichen
Schachtsanierungsmaßnahmen.
Konzeption und Planung der
elektrotechnischen Ausrüstung des
Schachtes 26 Std. 802,--Std. ATS 20.852,--
Erstellung der erforderlichen Unterlagen
für die Einholung mehrerer Angebote,
insbesondere für die baulich und
maschinell erforderlichen Maßnahmen. 5 Std. 802,-- Std. ATS 4.010,--
Nebenkosten (Kilometergeld, Kopien
Planpausen, etc.) geschätzt ATS 1.000,--
Zwischensumme ATS 29.070,--
zuzüglich 20 % MWSt ATS 5.814,--
Gesamtsumme ATS 34.884,--
Selbstverständlich sind wir auch gerne bereit, Ihnen ein Angebot für die erforderlichen Leistungen zur örtlichen Bauaufsicht zu unterbreiten, jedoch sollte vorher das Ergebnis der Planung zur Sanierung der Anlage abgewartet werden, um ein für beide Seiten faires Angebot zu erstellen. Das diesbezügliche Angebot könnte dann sowohl die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand als auch die Abrechnung über ein Pauschle zum Inhalt haben.
Wir hoffen, Ihnen mit unserem Angebot gedient zu haben, würden uns über einen entsprechenden Auftrag sehr freuen und sichern Ihnen eine verläßliche, sorgfältige und termingerechte Erbringung der uns übertragenen Leistungen zu.
DI Peter Oberlechner
Der Vorsitzende berichtet weiters, dass er sich mit Herrn DI Oberlechner aufgrund des doch teuren Angebotes telefonisch in Verbindung gesetzt. Dieser hat ihm die Situation nochmals genau erläutert. Es laufen Druckrohrleitungen von dieser Drucksteigerungsanlage nach Habach und Stieredt. Weiters gibt es ein Netzwerk in Pomedt. Das Büro DI König und Oberlechner hat nun auszurechnen, wo man abriegelt. Drucksteigerungsanlagen werden heutzutage nicht mehr mit einem Windkessel ausgestattet, nun baut man drehzahlgesteuerte Pumpen ein. Der Frequenzumrichter regelt bei den Pumpen genau nach Bedarf die Geschwindigkeit und hält sie so immer konstant. Dies hat den Vorteil, dass Stromkosten minimiert werden. Denn je höher der Druck im Windkessel ist, umso mehr muss der Motor leisten. Die Grobkostenschätzung in Höhe von S 200.000,-- wird sicherlich nicht ausgeschöpft, wenn die baulichen Anlagen, so wie ersie einschätzt, noch gut sind. Herr DI Oberlechner rechnet mit S 160.000,--.
GV. Schabetsberger gibt zu bedenken, dass in diesem Bereich noch die alten Gussrohre verlegt sind, welche Rohrbrüche verursachen können. Er schlägt vor, die Drucksteigerung nach weiter oben zu verlegen.
GR. Ortner stellt die Frage, ob mit dieser Drucksteigerungsanlage auch die Druckprobleme in Stieredt und Habach verbessert werden. Dies wird vom Bürgermeister bejaht.
Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, an Herrn DI Oberlechner den Auftrag für die Planung der Drucksteigerungsanlage lt. Angebot vom 20.05.2001 zu vergeben. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderäten angenommen.
TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Koordinationsausschusses.
Der Koordinationsausschuss setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Gemeindevorstandes sowie den Arbeitskreisleitern der Dorferneuerung, erklärt der Vorsitzende. In den letzten zwei Sitzungen wurde die Vergabe der Planungsarbeiten für die Marktplatzgestaltung beraten. Es haben vier Architekten Planungsentwürfe für die Marktplatzgestaltung abgegeben. In der ersten Sitzung war den Arbeitskreisleitern der Zeitraum für eine Entscheidung zu kurz. Es wurde daher nochmals eine Sitzung anberaumt. In der zweiten Koordinationsausschusssitzung am 22.05.2001 wurden alle “Für und Wider” aufgezählt und der KOA hat einstimmig Herrn Mag.DI Stöckl für die Planung des Marktplatzes vorgeschlagen.
Im AK Bauen und Wohnen gab es folgende Abstimmung, wobei folgendes Ergebnis erzielt wurde:
6 Stimmen für DI Schrattenecker,
5 Stimmen DI Stöckl,
0 Stimmen DI Lassy und
0 Stimmen DI Schwack
Der Obmann des Bauausschusses, Herr GR. Ortner, war ebenfalls eingeladen, konnte aber wegen eines Kuraufenthalt an der Sitzung nicht teilnehmen. In einem Brief hat er seine persönliche Meinung bekanntgegeben. Auch Herr GR. Ortner hat Herrn Mag. DI Stöckl an die erste Stelle gereiht, an zweite Stelle Herrn DI. Schrattenecker.
Anfangs war auch eine Kooperation Schrattenecker-Stöckl im Gespräch, welche ihm persönlich nicht schlecht gefallen hätte. Aber es hat sich gezeigt, dass es aufgrund der doch ähnlichen Entwürfe keine Symbiose gibt. Herr DI Stöckl hat bezüglich Zusammenarbeit einmal seine Befürwortung und dann wieder eine Ablehnung bekanntgegeben.
Der Vorsitzende bringt den Antrag des Koordinationsausschusses zur Kenntnis:
In der nächsten Sitzung des Gemeinderates soll vorgeschlagen werden, die Planung der Marktplatzgestaltung Herrn Mag. DI Stöckl aus Zell/Pram zu vergeben. Bezüglich der Fassadengestaltung soll noch mit Herrn DI Schwack gesprochen werden. Die Aufträge Marktplatzgestaltung und Fassadengestaltung sind jedenfalls funktionell zu trennen.
TOP 7. ) Auftragsvergabe für die Planung Projekt “Marktplatzgestaltung”.
Der Bürgermeister berichtet, dass der Koordinantionsausschuss, so wie im vorgehenden TOP berichtet, folgenden Vorschlag an den Gemeinderat stellt:
Der Gemeinderat soll die Planung der Marktplatzgestaltung an Herrn Mag. DI Stöckl aus Zell/Pram zu vergeben. Bezüglich der Fassadengestaltung soll noch mit Herrn DI Schwack gesprochen werden. Die Aufträge Marktplatzgestaltung und Fassadengestaltung sind jedenfalls funktionell zu trennen.
Im Koordinationsausschuss wurde angeregt, mit Herrn DI Stöckl bezüglich der finanziellen Angelegenheit zu sprechen. Herr DI Stöckl hat deshalb vergangenen Montag auf dem Gemeindeamt vorgesprochen und erklärt, einen Nachlass von 7,5 % vom Honorar lt. GOA zu gewähren. Das Honorar für einen Gesamtauftrag, z.B. ATS 15,0 Mio, ist natürlich prozentmäßig niedriger als das Honorar eines Teil-Auftrages mit nur ATS 2,0 Mio. Deshalb bietet Herr DI Stöckl folgendes an: es wird ein Vertrag mit den veranschlagten Gesamtausgaben ausgearbeitet. Das Honorar wird in Teilen je nach Bauabschnitt und den entsprechen Herstellungskosten nach dem im Vertrag festgelegten Prozentsatz für den Gesamtauftrag bezahlt. D.h., er soll einen Rahmenauftrag bekommen (welcher sich auf Jahre hinausziehen wird). Den Umfang selbst kann man sicherlich nicht klar deklarieren. Herr DI Stöckl führt in seinem Projekt geschätzte Kosten in Höhe von ATS 12,0 Mio. an. Von dieser Summe könnte man ausgehen, davon rechnet sich auch das Architektenhonorar.
Der Bürgermeister stellt den Antrag des Koordinationsausschusses für den Grundsatzbeschluss, Herrn Mag. DI Stöckl den Auftrag für die Planung Marktplatzgestaltung zu vergeben, zur Diskussion.
GV. Ruhmanseder fasst zusammen, dass mit diesem Beschluss festgelegt wird, künftig bezüglich Marktplatzgestaltung nur mit Herrn Mag.DI Stöckl zusammenzuarbeiten.
GR. Ortner möchte den Auftrag dahingehend erweitern, dass der Auftrag für die Fassadengestaltung, -befärbelung und -erhaltung an Herrn Architekt DI Schwack übergeben wird. Er begründet dies damit, dass geraden die Häuserfronten einen wichtigen Teil der Marktplatzgestaltung darstellen.
Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass Herr DI Stöckl in seiner Gestaltungskonzept folgendes vermerkt hat:
4. Weiterführende Überlegungen
.... Besondere Berücksichtigung der historischen Architektur bzw. des Gesamtensembles im Rahmen der weiteren Vorschläge bezüglich Fassadengestaltung, Färbelung, Aussenmöblierung und Beleuchtung (hier wird die Einbindung eines Fachmannes im Bereich historischer Bausubstanz bzw. Restaurierung vorgeschlagen)...
Vergangenen Montag wurde diesbezüglich mit Herrn DI Stöckl diskutiert und er gab dabei bekannt, dass er mit Herrn Architekt DI Pitschmann aus Pettenbach zusammenarbeitet. Er könnte sich aber auch vorstellen, mit Herrn DI Schwack zusammenzuarbeiten. Herr DI Pitschmann ist ein anerkannter Fachmann für Renovierungen und Ortsplatzgestaltung, hat letztes Jahr dafür den Landeskulturpreis erhalten. Der Bürgermeister schlägt vor, Herrn DI Pitschmann zu einem Gespräch einzuladen, er möchte diese Angelegenheit aber nicht mit dem Grundsatzbeschluss für Herrn DI Stöckl verknüpfen.
GR. Hintermayr gibt zu bedenken, dass bereits ein Befärbelungplan seit Jahren besteht.
Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass der Wirtschaftsbund den “alten” Befärbelungsplan bezahlt hat.
Der Bürgermeister lässt über den Antrag den Koordinationsausschusses per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.
TOP. 8.) Behandlung des Subventionsansuchens des Sportverein Riedau (Ankauf eines Spindelrasenmähers).
Es gab heuer im Frühjahr bereits Gespräche, in welche alle Fraktionen mit einbezogen waren, teilt der Bürgermeister mit. Es wurden für den Ankauf eines Spindelrasenmähers folgender Finanzierungsplan erarbeitet:
Anschaffungskosten incl. 20 % MWSt S 290.000,--
Einnahmen
Landesfussballverband S 45.000,--
ASVÖ S 40.000,--
Land OÖ. Abt. Sport S 30.000,--
Marktgemeinde Riedau S 140.000,--
Sportverein Riedau S 35.000,--
Der Vorsitzende bringt das Ansuchen des Sportvereines Riedau vollinhaltlich zur Kenntnis:
Der Sportverein Riedau ersucht die Marktgemeinde Riedau um die mit Herrn Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer besprochene Förderung von ATS 140.000,--
Weitere Details: Anfallende Bezinkosten (Diesel) übernimmt die Marktgemeinde Riedau, Wartung und Reparaturkosten der Sportverein Riedau.
Die Einzahlung der Förderung erbitten wir auf unser Konto bei der Sparkasse Riedau Konto-Nr. 13300-005787, BLZ. 20320.
Mit bestem Dank für die Unterstützung und eine weiterhin gute Zusammenarbeit verbleiben wir mit sportlichen Grüßen
Hellwagner
GR. Berghammer erklärt, dass diesbezüglich schon mehrere Jahre Überlegungen angestellt werden. Er glaubt, dass der Ankauf eines Spindelrasenmähers für die Gemeinde Vorteile bringt, weil der Rasen nicht mehr kompostiert werden muss. Ein schnelles Mähen bei Notwendigkeit ist jederzeit möglich, auch bei schlechter Witterung. Er stellt den Antrag, dem Sportverein Riedau für den Ankauf des Spindelrasenmähers eine Subvention in Höhe von S 140.000,-- zu genehmigen.
Herr GR. Leitner stimmt im Namen der SPÖ-Fraktion dieser Subvention zu.
GV. Ruhmanseder erklärt, dass bereits im Voranschlag diese Summe berücksichtigt wurde. Heute geht es nur mehr um die Ausbezahlung dieser Vereinsförderung. Er bemängelt, dass von der Fa. Wölfleder nur ein Kostenvoranschlag und nicht die bezahlte Rechnung vorliegt. Der Sportverein wird wahrscheinlich noch einen Nachlass erhalten haben.
Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass auch die Gemeinde Zell/Pram einen Beitrag dazu leistet.
Nach Abschluss der Debatte lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Berghammer mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.
TOP. 9.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Kulturausschusses, Herrn GR. Raschhofer, um den Bericht.
Herr GR. Raschhofer berichtet, dass unter TOP. 1. das Marktfest beraten wurde. Bei dieser Sitzung ging es um die genaue Durchführung des Marktfestes. Anschließend an diese Sitzung wurden alle Riedauer Vereinsobmänner/Frauen und die Gastwirte eingeladen. Geplant war auch ein Riedauertreffen durchzuführen. Zu diesem Zweck wurden von Herrn Adolf Gumpinger die Meldekarteien durchforstet und dabei hat sich herausgestellt, dass über 1000 Personen eingeladen werden müsste. Das Problem besteht aber darin, dass diese Adressen, wohin diese Personen verzogen sind, zum Teil nicht mehr stimmen. Eine genaue Ausforschung würden einen enormen Zeitaufwand voraussetzen und weiters sind die Kosten enorm (S 7.000,00). Auch ob von den Gemeinden Meldeauskünfte erteilt würden, ist auf Grund des Datenschutzes zweifelhaft.
Weiters liegt Adressmaterial von Frau Anna Schärfl vor. Es handelt sich dabei um ca. 150 Personen. Es wäre zu überlegen, diese Personen anzuschreiben. Auch eine Veröffentlichung in den Tageszeitungen über das Riedauertreffen ist denkbar.
Frau Ulrike Gumpoltsberger erklärte, dass sie bereits damals die Durchführbarkeit des Riedautreffens angezweifelt hat.
Sollten die ehemaligen Riedauer eingeladen werden, sollte ein Rahmenprogramm festgelegt werden, erklärte Frau Berta Scheuringer.
Über diese Angelegenheit wird sehr ausführlich diskutiert und abschließend einstimmig festgelegt, dass eine persönliche Einladung an ehemalige Riedauer nicht ergehen soll. Über die Tageszeitungen sollen jedoch ehemalige Riedauer zu diesem Marktfest eingeladen werden.
Anschließend wurde über das Marktfest 2001 diskutiert.
Termin:
Samstag, 09. Juni 2001
Beginn 15.00 Uhr Straßenfest mit den Riedauer Vereinen
19.00 Uhr Abendmesse
20.00 Uhr Beginn Abendveranstaltung mit musikalischer
Umrahmung
Die Absperrung des Marktplatzes soll zwischen 13.00 und 14.00 Uhr erfolgen. Am Vortag sollen die Parkverbotszeichen aufgestellt werden.
Sonntag, 10. Juni 2001
ca. 09.00 Uhr Feldmesse mit musikalischer Umrahmung durch die
Marktmusikkapelle
anschließend Frühschoppen mit der Marktmusikkapelle
Bei Schlechtwetter findet das Marktfest nicht statt. Die Absage hat bis Freitag, 08. Juni 2001 bis 18.00 Uhr zu erfolgen. Die Entscheidung über die Absage treffen der Bürgermeister, die Amtsleiterin, die Fraktionsführer und der Obmann des Kulturausschusses. Bei einer Absage bis zu diesem Zeitpunkt ist keine Pönale an die Band zu bezahlen. Dies wurde im Vertrag vereinbart.
Die Werbung erfolgt durch die Marktgemeinde Riedau und zwar in folgender Form:
Plakate A3, gelbes Papier, schwarzer Eindruck
Flugzettel A4, gelbes Papier, schwarzer Eindruck
Veröffentlichung in den Gemeindenachrichten
Veröffentlichung in den Tageszeitungen mit Einladung Riedauertreffen
Kostenrahmen für das Marktfest 2001: ATS 30.000,00
Zu TOP. 2. Allfälliges gab es keine Wortmeldungen.
BESPRECHUNG MIT DEN RIEDAUER VEREINSOBMÄNNER UND WIRTEN
Anwesende Vereinsobmänner und Wirte:
Oliver Glasner, Franz Schabetsberger, Brigitte Schabetsberger, Franz Wimmer, Raimund Kislinger, Franz Wimmer (Fotoclub), Markus Gintenreiter, Werner Weissenböck, Gerhard Donninger, Marianne Laufenböck, Elfriede Schroll, Manfred Wimmer, Astride Ramaseder.
Die anwesenden Vereinsobmänner gaben bekannt, wie sie sich am Marktfest beteiligen werden und welchen Platz sie dafür benötigen:
Teilnahme am Marktfest: Art der Teilnahme
Alpenverein Kletterwand
Schachverein Straßenschach
Asphaltschützen Zielschießen (Parkplatz im
Bereich Laufenböck bis Kinder-
garten)
Leitzfeuerwehr keine Beteiligung
ARBÖ Gurtenschlitten und Luftballon-
start, Platz Strobl bis Moser
Glasner Oliver eventuell Autogrammstunde um
ca. 17.00 Uhr, wird noch
bekanntgegeben
Junge Generation Kistenstapeln, Platz Strobl bis
Moser, ganze Straßenbreite
Pensionistenverband Teilnahme (noch nicht genau
bekannt mit was) Platz wie oben
Kinderfreunde Zauberer Magic Hermann,
Auftritte 15.30 und 16.30,
Haarefärben etc., Grünfläche
bei der Marienstatue
Siedlerverein Armbrustschießen, Parkplatz
Post vor dem Gemeindeamt
Schwarzes Kreuz Pferdekutschenfahrt für Kinder,
Tombola, im Bereich Musikschule
Ortsbäurinnen Krapfen, Mehlspeisen etc.
im Bereich Maximilianstatue
Fotoclub Diavorträge im JIZ, Fotoflohmarkt,
Fotoausstellung im Gang, alte
Postkarten etc.
Marktmusikkapelle Auftritt der Jugendkapelle am
Samstag, Sonntag Frühschoppen
Größe der Bühne mind. 35 m2
Gintenreiter Markus Ausschank
Weissenböck Werner Ausschank
UNION Tischtennis Tischtennisverein wird vorgestellt,
Tischtennistische werden aufge-
stellt, man kann gegen Vereins-
spieler antreten, brauchen ca.
10x6 m Platz, entweder im Bereich
Markl oder im Bereich Sparkasse
Laufenböck Marianne Ausschank
Lignorama Riedau geplante Ausstellung findet leider
nicht statt. Möglich wäre Tag der
offenen Tür, wo Gemeindeprojekte
wie Marktplatzgestaltung,
Schwabenbach etc. vorgestellt
werden könnten.
ATV Turnverein machen mit, genaueres wird noch
bekanntgegeben.
SVR keine Teilnahme (Spiel)
Angeregt wurde auch noch, dass eine Haftpflichtversicherung von Seiten der Gemeinde für diese Veranstaltung abgeschlossen werden soll.
Von Herrn Oliver Glasner wurde vorgeschlagen, beim nächsten Marktfest ein Klassentreffen in Zusammenarbeit mit der Hauptschule zu organisieren.
Frau Berta Scheuringer erklärte noch, dass eventuell auch ein Streichelzoo organisiert werden könnte. Die Tiere wäre dabei kein Problem, es müsste sich nur ein Verein darum annehmen.
Die Vereinsobmänner erhalten noch zeitgerecht genaue Informationen und einen Standortplan bzw. einen Entwurf der Werbung.
Der Bürgermeister bedankt sich bei Herrn GR. Raschhofer für den Bericht.
Der Bürgermeister bittet die Öffentlichkeit den Saal zu verlassen.
TOP 10.) Bericht des Obmannes des Personalbeirates.
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit
TOP. 11. ) Aufnahme eines Gemeindearbeiters.
Unter Ausschluß der Öffentlichkeit
TOP. 12.) Bericht des Bürgermeisters.
Die Fa. Leitz ladet die Mitglieder des Gemeinderates zum 125jährigen Firmenjubiläum der Muttergesellschaft Leitz Oberkochen am 29. Juni 2001, ab 14.00 Uhr ein. Die endgültige Einladung mit den wichtigsten Programmpunkten wird noch zeitgerecht übermittelt.
Das Freibad hat heuer bereits mit 12.5.2001 geöffnet. Bis 29.5. sind bereits Eintrittsgelder in Höhe von S 105.000,-- zu verzeichnen.
Am 23.5.2001 fand eine Begehung des Musikschulbaues statt. Herr Pollhammer vom Amt der OÖ. Landesregierung hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:
Kostensteigerung: Die Kostensteigerung lässt sich wie folgt darstellen:
a) zusätzliches Bauvolumen durch die Miteinbeziehung des Geschäftsbereiches mit einer Nutzfläche von 64,6 m2 würde (ausgehend von den ursprünglichen Projektskosten) einen Kostenrahmen von 1,2 Mio brutto bedeuten;
b) Indexsteigerung in der üblichen Berechnungsform ergibt S 270.000,--;
c) zusätzliche, unvorhergesehene Sanierungsmaßnahmen mit rund S 600.000,-- brutto.
Bekanntlich wird die ISG in Wildhag einen neuen Wohnblock errichten. Es hat bereits der planende Architekt vorgesprochen und er wird sich vor einer konkreten Planung nochmals mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Der Bürgermeister wird dann den Bau- und den Wohnungsausschuss zu einer Besprechung einladen.
Die LAWOG hat zu Jahresende ein Pospekt bezüglich “betreubarem Wohnen” dem Marktgemeindeamt übermittelt. Auf die Anfrage der Gemeinde, ob es möglich ist, dass sie ein derartiges Projekt verwirklichen, wurde mitgeteilt, dass diesbezüglich mit der Bezirkshauptmannschaft Verbindung aufzunehmen ist. Es ist bereits geschehen und es liegt nun folgende Antwort des Bezirkshauptmannes vor:
Die Marktgemeinde Riedau hat mich mit Schreiben vom 23.4.2001 um Auskunft ersucht, ob die Errichtung von betreubaren Wohnungen in Riedau möglich ist.
Ich darf Ihnen vorläufig mitteilen, dass für diese Feststellung der Sozialhilfeverband Schärding zuständig ist. Ich habe also Ihr Schreiben für die nächste Vorstandssitzung vorgemerkt, wobei ich sicher eine positive Empfehlung zu Ihrem Vorhaben abgeben werden. Um einen endgültigen Beschluss fassen zu können, ist aber ein Ansuchen mit der Zahl der geplanten Wohnungen erforderlich.
Der Bürgermeister ersucht, dass alle Obmänner der Pensionistenvereine erheben, wie hoch das Interesse an betreubarem Wohnen ist.
Bei der letzten Bürgermeisterkonferenz wurde bekanntgeben, dass das Sitzungsgeld der Gemeinderäte lohnsteuerpflichtig ist.
Das Land Oberösterreich hat bekanntgeben, dass heuer zum zweiten Mal auch in Oberösterreich am Samstag, 22.09.2001 der europaweite autofreie Tag stattfindet.
Am 15. Mai 2001 hat der Bürgermeister zu einer Besprechung die Bewohner der Ortschaft von Pomedt bezüglich Gehsteig und Kinderspielplatz geladen. Auch die Gemeindevorstandsmitglieder waren zu dieser Diskussion geladen.
TOP. 13. ) Allfälliges.
GR. Hintermayr ersucht beim Eingang der Mehrzweckhalle eine Beleuchtung anzubringen. Weiters erklärt er, dass der Strommasten im Grundstück Fuhrtmayr sicherlich nicht zur schönen Ortsbildgestaltung passt.
GV. Schabetsberger erkundigt sich, ob Herr Krempl als Grundbesitzer zur Besprechung Gehsteig Pomedt geladen wurde. Frau AL Gehmaier erklärt, dass er nicht geladen war, man wird mit ihm noch Kontakt aufnehmen.
Die Volksschule Riedau hat den Kontainerplatz beim Madlsperger besichtigt. Sogar die Kinder waren von der Verschmutzung betroffen. Es wurde eine Adresse gefunden.
Er ersucht, die Sperrlinie auf der Gemeindestraße nach Pomedt wieder nachzufärbeln.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.04.2001 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:40 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.
Der Vorsitzende: