Lfd.Nr. 39 Jahr 2001

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 06. September  2001.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. GV. Elfriede Kopfberger        14. GR. Günter Ortner

03. GV. Franz Stiglmayr      15. GR. Rudolf Hosner

04. GR. Herbert Leitner      16. GR. Anita Wolschlager

05. GR. Gerhard Berghammer         17. GR. Maria Weiretmaier

06. GR. Berta Scheuringer          18. GR. Johann  Leitner

07. GR. Franz Köstlinger           19. GR. Franz Arthofer

08. GR. Wolfgang Kraft       20. GV. Heinrich Ruhmanseder

09. GR. Franz Mitterhauser         21. GR. Ulrike Gumpoltsberger

10. GR. Fritz Raschhofer           22. GR. Harald Parzer

11. GR. Monika Tallier       23. GR. Manfred Fattinger

12. GV. Franz Schabetsberger       24.

13. GV. Anna Wolschlager           25.

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Herbert Aschauer               für         Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Karl Wagneder                  für         GR. Ernst Hintermayr

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                        unentschuldigt:

Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Ernst Hintermayr

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL. Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 30.08.2001

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.07.2001 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

 

Tagesordnung:

 

01. Genehmigung eines neuen Finanzierungsplan für die Errichtung der Musikschule.

02. Musikschule Riedau; Auftragserteilungen für

            a) Bautischlerarbeiten                   f)  Schließanlage

            b) Möbeltischlerarbeiten                       g) Beschilderung 

            c) Wandverkleidung                       h)  Baureinigung

            d) System-Büromöbel                      i)   Natursteinarbeiten

            e) Stühle                               

03. Genehmigung eines Vertrages mit dem Land O.Ö. betreffend die Mitwirkung der

      Gemeinde an der Errichtung der Landesmusikschule Riedau, die Tragung des

      Aufwandes hierfür und die Leistung des Instrumentenzuschusses.

04. Bestellung von Musikinstrumenten für die Musikschule Riedau.

05. Auftragsvergabe für den Bau der Rohbaustraße in Schwabenbach.

06. Metron Verkehrskonzept; Beteiligung und Mitfinanzierung an der Umsetzung des

      ÖPNV-Konzeptes

07. Ansuchen der Marienschwestern vom Orden Karmel bezüglich eines

      Zuschusses für den Betrieb des Kindergartens Riedau.

08. Erhöhung des Kostenbeitrages für die Schülerausspeisung.

09. Tarif für die Benützung der Schulküche und der Informatikräume in der Hauptschule.

10. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

11. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

12. Vergabe einer ISG-Wohnung.

13.  Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

14. Aufnahme einer Reinigungskraft für die Volksschule Riedau.

15. Bericht des Bürgermeisters.

16. Allfälliges.

 

 

 

 


TOP. 01.)  Genehmigung eines neuen Finanzierungsplan für die Errichtung der Musikschule.

 

Anlass für diesen TOP ist, dass die für ein Geschäft vorgesehenen Räume nun in die Musikschule mit einbezogen werden, da man diese für den Unterricht benötigt, erklärt der Vorsitzende. Die Angelegenheit wurde in einer Bauausschuss-Sitzung beraten, es gibt auch einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss. Für die Gemeinde ergibt sich daraus der Vorteil, dass die Adaptierung dieser Räume nicht mehr zur Gänze auf Kosten der Gemeinde erfolgen muss. Aufgrund einer hochbautechnischen Stellungnahme wird für die Finanzierung seitens des Landes O.Ö. eine Erhöhung der Baukosten für die Musikschule von S 11,74 Mio. auf S 13,90 anerkannt, erklärt der Bürgermeister. Die Kostensteigerung ergibt sich wie folgt:

 

a) das zusätzliche Bauvolumen durch die Miteinbeziehung des Geschäftsbereiches mit einer Nutzfläche von 64,4 m2 (ausgehend von den ursprünglichen Projektskosten) bedeutet einen Kostenrahmen von 1,2 Mio. brutto.

b) Indexsteigerung in der üblichen Berechnungsform ergibt rund S 270.000,--.

c) zusätzliche unvorhergesehene Sanierungsmaßnahmen mit rund S 600.000,-- brutto.

 

Vom Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Gemeinden, wurde nun ein neuer Finanzierungsplan vorgelegt, welcher vom Gemeinderat zu genehmigen ist. Unter der Voraussetzung, dass der Gemeinderat einen der Finanzierungsdarstellung entsprechenden Finanzierungsplan beschließt, wird die Genehmigung gemäß § 86 GemO erteilt und die finanziellen Mittel freigegeben.

 

Der Finanzierungsvorschlag lautet wie folgt:

 

 

Der Bürgermeister teilt weiters mit, dass vom Architekturbüro eine Kostenaufstellung über bereits bezahlte und noch zu erwartende Rechnungen erstellt wurde. Laut dieser Aufstellung liegt die Gemeinde recht gut, die geschätzten Kosten von S 13,9 Mio.,  plus/minus 3 %, können aller Voraussicht nach eingehalten werden. Der im Gemeinderat beschlossene Zwischenkredit wurde noch nicht aufgenommen, da der Kassenkredit noch nicht zur Gänze ausgeschöpft ist. Der Vorsitzende stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan zu genehmigen. Er bittet um Wortmeldungen.

 

GV. Ruhmanseder gibt zu bedenken, dass der Ankauf der Instrumente noch zusätzlich zu rechnen ist. Es tritt daher eine weitere Kostensteigerung ein.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass es wichtig ist, dass die Förderungsmittel ausgeschöpft werden. Seine Fraktion wird dem Finanzierungsplan zustimmen.

 

Frau AL Gehmaier gibt noch bekannt: Sie hat mit Herrn Leitenmüller vom Landesmusikschulwerk bezüglich des Landeszuschusses gesprochen. Im Finanzierungsvorschlag ist der Landeszuschuss in Höhe von S 4,633.0000,-- bereits für das Jahr 2000 eingetragen. Im Jahr 2000 wurden nur S 3,000.000,-- überwiesen, im Jahr 2001 gelangen noch rund S 900.000,-- zur Auszahlung. Der Restbetrag wird nach der Endabrechnung ausbezahlt. Er glaubt, dass diese mündliche Absprache mit ihm genügt und dass der Finanzierungsvorschlag der Abt. Gemeinden diesbezüglich nicht geändert werden muss.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird von 22 Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

                  3 Stimmenthaltungen: GV Ruhmanseder, GR. Gumpoltsberger,

                  GR. Wagneder.

 

 

 

 

TOP. 02.) Musikschule Riedau; Auftragserteilungen für

            a) Bautischlerarbeiten 

 

Es erklärt der Bürgermeister, dass die Bautischlerarbeiten zu vergeben sind. Die Bautischlerarbeiten umfassen Türen, Innenfensterbänke, Holzzargen, WC-Trennwände. Bestbieter ist die Fa. Pilz, Leonding. Bei dieser Auftragserteilung sowie bei manch anderen, welche noch folgen werden, ist die Angebotssumme höher als die Auftragssumme. Dies erklärt sich deshalb, da bei einem Gewerk verschiedene Angebote eingeholt wurden und die Bauleitung sich dann für eine Variante entschieden hat.

 

Angebotseröffnung vom 26.7.2001, nur ein Angebot wurde abgegeben (Fa. Gruber, Esternberg, S 265.804,80 inkl. MWSt)

 

Angebotseröffnung vom 31.08.2001, 7 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 4 Angebote sind eingelangt.

Reihung:

1. Fa. Pilz, Leonding        S 201.744,-- incl.

2. Fa. Pur, Linz        S 207.622,80

3. Fa. Gruber, Esternberg          S 265.804,80

4. Fa. Bruckner, Taufkirchen       S 349.269,60

 

 

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Pilz, Leonding, den Auftrag für die Bautischlerarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 188.120,-- netto (bzw. S 201.722,--inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

GR. Ortner schlägt vor, über alle zu vergebenden Arbeiten pauschal abzustimmen und die Arbeiten an den Billigstbieter zu vergeben. Der Bürgermeister stimmt ihm grundsätzlich zu. Es gibt aber eine Ausnahme und zwar wird bei den Stühlen der Bestbieter vorgeschlagen. Dieser Punkt soll extra beschlossen werden. 

 

                 

      b) Möbeltischlerarbeiten                            

 

Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass Billigstbieter die Fa. Bruckner, Taufkirchen, mit einer Auftragssumme von S 316.386,-- incl. MWSt ist.

     

Angebotseröffnung vom 26.7.2001, nur ein Angebot wurde abgegeben (Fa. Gruber, Esternberg, S 904.336,80 inkl. MWSt)

 

Angebotseröffnung vom 31.08.2001, 6 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 3 Angebote sind eingelangt.

Reihung:

1. Fa. Bruckner, Taufkirchen       S 780.720,--

2. Fa. Pilz, Leonding              S 824.364,--

3. Fa. Gruber, Esternberg                S 903.616,80

 

Die Tischlerarbeiten 1 wurden auch bei den System-Büromöbeln ausgeschrieben und sind dort günstiger. Daher wurden nur die Tischlerarbeiten 2 vergeben.

Vergabesummen für Tischlerarbeiten 2:

1. Fa. Bruckner, Taufkirchen       S 316.386,--

2. Fa. Pilz, Leonding              S 378.492,--

3. Fa. Gruber, Esternberg                S 411.229,20

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Bruckner, Taufkirchen, den Auftrag für die Möbeltischlerarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 263.655,-- netto (bzw. S 316.386,-- inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

 

 

      c) Wandverkleidung     

     

Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass Billigstbieter die Fa. Schildberger, Prambachkirchen, mit einer Gesamtsumme von S 271.878,-- inkl. MWSt ist. Die Arbeiten umfassen die Wandverkleidungen im Schlagwerk- und Theorieraum und überall dort, wo keine Trockenbauweise vorhanden ist. Weiters Heizkörper- und Garderobenverkleidungen usw.

 

Angebotseröffnung vom 26.7.2001, nur ein Angebot wurde abgegeben (Fa. Fox Holz, Neuhofen, S 357.026,40 inkl. MWSt)

                 

Angebotseröffnung vom 31.08.2001, 9 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 7 Angebote sind eingelangt.

Reihung:

1. Fa. Schildberger, Prambachkirchen           S 271.878,--

2. Fa. Pilz, Leonding                    S 276.252,--

3. Fa. Bruckner, Taufkirchen             S 318.960,--

4. Fa. Fox Holz, Neuhofen                      S 357.026,40

5. Fa. Zehetmayr, Kefermarkt             S 360.000,--

6. Fa. Huber, Lambrechten                S 388.198,80

7. Fa. Feitzinger, Pramet                      S 393.028,80

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Schildberger, Prambachkirchen, den Auftrag für die Wandverkleidungen mit einer Gesamtsumme von S 226.666,--netto (bzw. S 271.878,-- inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

 

      d) System-Büromöbel                                 

 

Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass Billigstbieter die Fa. Hali, Linz, mit einer Summe von S 278.498,16 incl. MWSt ist.

 

Angebotseröffnung vom 26.07.2001, 4 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 2 Angebote sind eingelangt:

Fa. Hali, Linz    S 430.633,24

Fa. Wiesner Hager, Linz S 299.582,40

 

Die Produkte waren nicht vergleichbar, deshalb wurde ein Nachtrag angefordert. Es gibt nun nach Überprüfung folgende Reihung:

1. Fa. Hali, Linz                        S 278.498,16

2. Fa. Wiesner Hager, Linz               S 299.582,40

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Hali, Linz, den Auftrag für die Systemmöbel mit einer Gesamtsumme von S 232.081,80 netto (bzw. S 278.498,16 inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

 

 

      e) Stühle              

 

Der Bürgermeister erklärt, dass hier eine Vergabe an den Bestbieter erfolgen soll. Den Auftrag soll lt. Bauleitung, Architekturbüro Lassy,  an die Fa. Wiesner Hager erfolgen. Die Auftragssumme weist einen Betrag von S 247.960,32 auf. In diesem Angebot sind enthalten: 92 Stk. Stapelstühle für Vortragsraum, Reihenverbinder, Stühle für Leiterzimmer und Unterrichtsräume. Die verschiedenen Firmen habe ihre Stühle beim Marktgemeindeamt vorgestellt und es erfolgte ein “Probesitzen”. Dabei stellte sich heraus, dass der Stuhl der Fa. Wiesner Hager am stabilsten ist. Es wurde ein Bezug ausgesucht, welcher relativ pflegeleicht ist. Dieser Stapelstuhl kostet  S 1.815,--.

 

Angebotseröffnung vom 26.07.2001, 4 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 3 Angebote sind eingelangt:

Reihung:

1. Fa. Hali, Linz            S 183.910,74

2. Fa. Svoboda, Linz         S 205.779,78

3. Fa. Wiesner Hager, Linz   S 247.960,32

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Bei der Bemusterung stellte sich heraus, dass das Produkt der Fa. Wiesner Hager stabiler und dadurch langlebiger ist als die vergleichbare Konkurrenzprodukte.

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem BESTBIETER, der Fa. Wiesner Hager, Linz, den Auftrag für die Stühle mit einer Gesamtsumme von S 206.633,60 netto (bzw. S 247.960,32 inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

GR. Ortner erklärt, dass über diese Auftragsvergabe einzeln abgestimmt werden soll.

GV. Schabetsberger stellt die Frage, ob die Vergabe an den Bestbieter rechtlich möglich ist. Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

 

 

 

      f)  Schließanlage

 

Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass Billigstbieter die Fa. Gehmaier, Dorf/Pram, mit einer Angebotssumme von S 23.157,60 ist.      

 

Angebotseröffnung vom 04.09.2001, 10 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 3 Angebote sind eingelangt:

Reihung:

1. Fa. Gehmaier, Dorf an der Pram        S 23.157,60

2. Fa. Wimmer, Zell an der Pram                S 25.032,--

3. Fa. Schlüsseld. Schön, Grieskirchen         S 28.582,20

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Gehmaier, Dorf an der Pram, den Auftrag für die Schließanlage mit einer Gesamtsumme von S 19.298,-- netto (bzw. S 23.157,60  inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

 

      g) Beschilderung

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Billigstbieter die Fa. Hermüller aus Thalheim mit einer Angebotssumme von S 15. 672,-- ist. Die Beschilderung erfolgt an den Innentüren, Wegweise, Fluchtwegweiser usw. Notbeleuchtungen sind in der Elektroausschreibung enthalten.

 

Angebotseröffnung vom 04.09.2001, 6 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 3 Angebote sind eingelangt:

Reihung:

1. Fa. Hermüller, Thalheim               S 15.672,--

2. Fa. Intertyp, Linz                    S 20.078,40

3. Fa. Forster, Waidhofen                S 24.823,20

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Hermüller, Wels-Thalheim, den Auftrag für die Beschilderung mit einer Gesamtsumme von S 13.060,--netto (bzw. S 15.672,-- inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

 

 

 

      h)  Baureinigung

 

Der Bürgermeister berichtet, dass für die Baureinigung nur ein Anbot eingelangt ist. Er schlägt aufgrund des hohen Preises keine Vergabe vor. Die Baureinigung wurde auch bei den Baumeisterarbeiten ausgeschrieben und die Fa. Bortenschlager hat um S 10.000,-- billiger angeboten. Der Bürgermeister glaubt, dass die Reinigung durch die gemeindeeigenen Reinigungskräfte durchgeführt werden soll. Eigenleistungen können bei der Endabrechnung geltend gemacht werden.

 

Angebotseröffnung vom 04.09.2001, 8 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 1 Angebot ist eingelangt:

Fa. Clean, Gebäudereinigung, Schwanenstadt           S 34.770,--

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

KEINE VERGABE

Die Baureinigung wurde bei den Baumeisterarbeiten ausgeschrieben und wurde dort günstiger angeboten.

Fa. Bortenschlager ist um S 10.000,-- günstiger.

 

 

      i)   Natursteinarbeiten

 

Billigstbieter bei den Natursteinarbeiten ist die Fa. Zwettler aus Kirchdorf. Die Natursteinarbeiten umfassen die Außenaufgänge vorne und im Hofbereich. Angebote wurden in den Materialien Granit und Porphyr eingeholt.

 

Angebotseröffnung vom 04.09.2001, 11 Firmen wurden zur Anbotlegung eingeladen, 5 Angebote sind eingelangt:

Reihung:

 Fa. Friepess, Linz                            S 70.830,--

 Fa. Strasser, St. Martin                      S 76.581,60

 Fa. Zwettler Steinbau, Kirchdorf              S 83.496,--

 Fa. Zechmeister, Gurten                       S 89.339,91

 Fa. Krato Keramik, Wels                       S 90.460,80

Nach Überprüfung durch die Bauleitung stellte sich heraus, dass die Variante Granit günstiger ist. Es ergeben sich bei Verwendung dieses Steines neue Summen mit folgender Reihung:

1. Fa. Zwettler Steinbau, Kirchdorf            S 61.128,--

2. Fa. Friepess, Linz                          S 62.148,--

3. Fa. Strasser, St. Martin                          S 85.928,40

4. Fa. Krato Keramik, Wels                     S 99.196,92

5. Fa. Zechmeister, Gurten                     S 106.107,91

 

Vergabevorschlag der Planung und Bauleitung nach erfolgter Überprüfung und Reihung der Angebote:

Die Bauleitung und Planung ersucht, dem Billigstbieter, der Fa. Zwettler, Kirchdorf, den Auftrag für die Natursteinarbeiten mit einer Gesamtsumme von S 50.940,-- netto (bzw. S 61.128,-- inkl. 20 % MWSt) zu erteilen.

 

 

Antrag

Der Bürgermeister stellt den Antrag die

      a) Bautischler

      b) Möbeltischler

      c) Wandverkleidungen

      d) System-Bürobmöbel

      f) Schließanlage

      g) Beschilderung

      i) Natursteinarbeiten

jeweils an den Billigstbieter zu vergeben.

 

Der Bürgermeister stellt seinen Antrag zur Diskussion.

 

GV. Schabetsberger bemängelt die Art der allgemeinen Ausschreibung. Das Architekturbüro Lassy soll die Ausschreibungen viel früher erfolgen. Durch eine frühere Ausschreibung wäre es mehr Firmen möglich, die Arbeiten auch auszuführen. Die Gemeinde hätte den Vorteil, dass viel mehr vergleichbare Preise vorliegen würden.

Der Bürgermeister teilt mit, dass er diesbezüglich schon mit Frau Architekt DI Lassy gesprochen hat.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag bezüglich Vergabe an den jeweiligen Billigstbieter

                  wird einstimmig angenommen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Vergabe der Lieferung Stühle an den Bestbieter, die Fa. Wiesner Hager, zum Preis von S 247.960,32 inkl. 20 % MWSt zu vergeben. Er bittet um Wortmeldungen.

GV. Ruhmanseder ist ebenfalls für den Ankauf des “besseren” Sessels. Er bittet darum, auch bei der Sanierung der Hauptschule den “besseren” Sessel anzukaufen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung

                  erfolgte mittels Handzeichen.

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass über die Baureinigung nicht abgestimmt werden muss, da die Reinigung durch die eigenen Reinigungskräfte erfolgen soll.

 


TOP. 03.) Genehmigung eines Vertrages mit dem Land O.Ö. betreffend die      Mitwirkung der  Gemeinde an der Errichtung der Landesmusikschule Riedau,   die Tragung des Aufwandes hierfür und die Leistung des    Instrumentenzuschusses.

 

Die O.Ö. Landesmusikdirektion hat einen Vertrag vorgelegt, in welchem die Mitwirkung der Gemeinde an der Musikschule geregelt wird. Insbesondere geht es hierbei um die Beistellung der Räumlichkeiten samt Inventar, Instandhaltung, Reinigung, Beheizung und Beleuchtung der Räume samt Inventar, Bestellung, Instandhaltung und Reinigung der Musikinstrumente und Unterrichtsbehelfe. Weiters wird die Tragung des Kostenaufwandes für die Gemeinde geregelt, die Leistung eines Instrumentenzuschusses durch das Land Oberösterreich sowie allgemeine Bestimmungen über das gegenständliche Rechtsverhältnis.

Der Bürgermeister bringt den Vertragsentwurf wie folgt zur Kenntnis:

 

VERTRAG

abgeschlossen in Durchführung des § 5 Abs. 4.0.Ö. Musikschulgesetz, LGBI. Nr. 28/1977,zwischen dem Land Oberösterreich, A-4010 Linz, Klosterstraße 7, einerseits und der Marktgemeinde Riedau andererseits, betreffend die Mitwirkung der Gemeinde an der Errichtung der Landesmusikschule in Riedau, die Tragung des Aufwandes hiefür und die Leistung des Instrumentenzuschusses.

I:

Mitwirkung der Gemeinde

& 1

Beistellung der Räumlichkeiten samt Inventar

(1.)Die Marktgemeinde Riedau, -im folgenden kurz „Gemeinde“ genannt – übernimmt hiermit dem Land Oberösterreich gegenüber die Verpflichtung, dem Land Oberösterreich für Zwecke des Betriebes der Landesmusikschule Riedau.

1.    die Räumlichkeiten, die im Abs. 2 umschrieben sind und

2.    –unbeschadet der Bestimmung des § 3 – das Inventar, das im Abs. 3 umschrieben ist,

auf Gefahr und Kosten der Gemeinde unentgeltlich beizustellen und dem Land Oberösterreich jeweils unentgeltlich zum Gebrauch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Landesmusikschule .Riedau. zu überlassen.

(2) Bei den Räumlichkeiten, die im Abs.1Z.1 erwähnt sind, handelt es sich um folgende Räumlichkeiten:

Sämtliche Räumlichkeiten im Haus, Liegenschaft Riedau  Nr.89...............................................

(3) Bei dem Inventar, das im Abs. 1Z.2 erwähnt ist, handelt es sich um folgende Sachen:

Detailliste wird nachgereicht !..........................................................................................................

(4) Das Land Oberösterreich und die Gemeinde vereinbaren hiermit, dass in dem Falle, als späthin während der Geltungsdauer des gegenständlichen Rechtsverhältnisses sich die Notwendigkeit ergeben sollte, dem Land

a)    über die Räume, welche Abs. 2 umschrieben sind, hinaus weitere Räumlichkeiten, welche für den Betrieb der Landesmusikschule Riedau erforderlich und geeignet sind, und/oder

b)          über das Inventar, welches im Abs. 3 umschrieben ist, hinaus weiteres Inventar,

            welches für den Betrieb der Landesmusikschule Riedau erforderlich und geeignet ist,

für den Betrieb der Landesmusikschule Riedau im Sinne des § 5 Abs.2 erster Satz O.Ö. Musikschulgesetz beizustellen, diese Beistellung und Überlassung des Gebrauches dieser Räumlichkeiten bzw. des Inventars nach Maßgabe des gegenständlichen Rechtsverhältnisses erfolgt.

Die Entscheidung, ob sich die Notwendigkeit, von der im ersten Satz die Rede ist, ergibt oder nicht, und die Entscheidung, ob diese Räumlichkeiten bzw. dieses Inventar für den Betrieb der Landesmusikschule Riedau geeignet sind, obliegen jeweils dem Land Oberösterreich mit verbindlicher Wirkung für die Gemeinde.

(5) Bei nicht ausreichenden eigenen Räumlichkeiten besteht die Möglichkeit der Heranziehung von Unterrichtsräumen der öffentlichen Pflichtschulen nach Maßgabe der Verordnung der O.Ö. Landesregierung LGBI.Nr. 21/1977 ( siehe den Erlass vom 9.11.1977 Schu-272/11-1977-Sch/Au/Wa), sofern sie für den Unterrichtsbetrieb geeignet sind.

§2

Instandhaltung, Reinigung, Beheizung und Beleuchtung

der Räumlichkeiten samt Inventar

(1)   Die Gemeinde übernimmt hiermit dem Land O.Ö. gegenüber die Verpflichtung, sämtliche

Räumlichkeiten, die im § 1 Abs.2 umschrieben sind, sowie sämtliche Räumlichkeiten, die späterhin im Sinne des § 1 Abs. 4 durch die Gemeinde dem Land Oberösterreich beigestellt und zum Gebrauch überlassen werden, auf Gefahr und Kosten der Gemeinde

1.    ordnungsgemäß instand zu halten,

2.    mindestens jeden Werktag einmal zu reinigen

3.    im erforderlichen Umfang entsprechend zu beleuchten und

4.    dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten, in denen Musikunterricht erteilt wird oder die als Direktions- oder Verwaltungsräume verwendet werden, so beheizt werden, dass sie in der Winterzeit bzw. in der Heizperiode während der Stunden, während die sie für die Erteilung des Musikunterrichtes oder für Verwaltungsaufgaben benützt werden, jeweils mindestens eine Temperatur von 19° Celsius aufweisen.

(2) Die Gemeinde trifft dem Land Oberösterreich gegenüber  die Verpflichtung, - unbeschadet der Bestimmung des § 3 – auf Gefahr und Kosten der Gemeinde sämtliches Inventar, das im § 1 Abs. 3 umschrieben ist, sowie sämtliches Inventar das späterhin im Sinne des § 1 Abs.4 durch die Gemeinde dem Land Oberösterreich beigestellt und zum Gebrauch überlassen wird, ordnungsgemäß instand zu halten und zu reinigen.

(3)Die Gemeinde hat dem Land Oberösterreich gegenüber das Recht, die Arbeiten, die ihr nach Maßgabe der Abs. 1 und 2 obliegen, nach Ihrer Wahl entweder durch eigene Dienstnehmer oder durch befugte Gewerbebetriebe, die auszuwählen, in Vertrag zu nehmen und zu entlohnen jeweils ausschließlich Sache der Gemeinde ist, durchführen zu lassen.

§ 3

(1)Die Gemeinde übernimmt hiermit dem Land Oberösterreich gegenüber die Verpflichtung, dem Land Oberösterreich für Zwecke des Betriebes der Landesmusikschule Riedau

1.die Instrumente, die im Abs.2 umschrieben sind, und

2.die Unterrichtsbehelfe, die im Abs. 3 umschrieben sind

auf Gefahr und Kosten der Gemeinde unentgeltlich beizustellen und Land O.Ö. jeweils unentgeltlich zum Gebrauch im Zusammenhang mit dem Betrieb der Landesmusikschule Riedau zu überlassen.

(2) Bei den Instrumenten, die im Abs. 1Z. 1 umschrieben sind, handelt es sich um folgende bewegliche Sachen: Detailliste wird nachgereicht!...........................................................................................................................

(3) Bei den Unterrichtsbehelfen, die im Abs. 1 Z. 2 umschrieben sind, handelt es sich um folgende bewegliche Sachen: Detailliste wird nachgereicht!...........................................................................................................................

(4) Das Land Oberösterreich und die Gemeinde vereinbaren hiermit, dass im Falle, als sich späterhin während der Geltungsdauer des gegenständlichen Rechtsverhältnisses die Notwendigkeit ergeben sollte, dem Land Oberösterreich

a)    über die Anzahl der Instrumente, die im Abs. 2 umschrieben sind, hinaus weitere Instrumente, die für den Betrieb der Landesmusikschule Riedau erforderlich und geeignet sind, und/oder

b)    über die Zahl der Unterrichtsbehelfe, die im Abs. 3 umschrieben sind, hinaus weitere Unterrichtsbehelfe, die für den Betrieb der Landesmusikschule Riedau erforderlich und geeignet sind,

für den Betrieb der Landesmusikschule im Sinne des §  Abs.2 O.Ö. Musikschulgesetz beizustellen, diese Beistellung und Überlassung des Gebrauches nach Maßgabe des gegenständlichen Rechtsverhältnisses erfolgt.

Die Entscheidung, ob sich die Notwendigkeit, von der im ersten Satz die Rede ist, ergibt oder nicht, und die fachliche Entscheidung, ob diese weiteren Instrumente bzw. diese weiteren Unterrichtsbehelfe für den Betrieb der Landesmusikschule Riedau geeignet sind, obliegen jeweils dem Land Oberösterreich mit verbindlicher Wirkung für die Gemeinde.

(5) Die Gemeinde trifft dem Land Oberösterreich gegenüber die Verpflichtung „ sämtliche Instrumente und Unterrichtsbehelfe, die im Abs. 2 umschrieben sind, sowie sämtliche Instrumente und Unterrichtsbehelfe, die späterhin im Sinne des Abs. 4 durch die Gemeinde dem Land O.Ö. beigestellt und zum Gebrauch überlassen werden, auf Gefahr und Kosten der Gemeinde jeweils

a)    ordnungsgemäß instand zuhalten und

b)    zu reinigen

Die ordnungsgemäße Instandhaltung umfaßt sowohl hinsichtlich der Instrumente als auch hinsichtlich der Unterrichtsbehelfe nicht nur die Reparatur von tatsächlich aufgetretenen Schäden, sondern auch die regelmäßige vorbeugende Wartung dieser Instrumente und Unterrichtsbehelfe.

(6) Die Gemeinde trifft dem Land Oberösterreich gegenüber die Verpflichtung, die Arbeiten, die der Gemeinde auf Grund und nach Maßgabe des Abs. 5 obliegen, nicht durch eigene Dienstnehmer der Gemeinde, sondern ausschließlich durch einschlägig befugte Gewerbetreibende, die auszuwählen, in Vertrag zu nehmen und zu entlohnen jeweils ausschließlich Sache der Gemeinde ist, durchführen zu lassen.

 

II.

Tragung des Aufwandes für die Mitwirkung der Gemeinden

§ 4

Verpflichtung der Gemeinde

Die Gemeinde übernimmt hiermit dem Land Oberösterreich gegenüber die Verpflichtung, während der Dauer des gegenständlichen Rechtsverhältnisses den gesamten Aufwand, der ihr aus der Erfüllung der Verpflichtung, die in den §§ 1 bis 3 für die Gemeinde begründet worden sind, jeweils in voller Höhe zu tragen.

§ 5

Vorfinanzierung

(1)   Für den Fall, als dieser Aufwand durch das Land Oberösterreich zu Gänze oder zum Teil vorfinanziert (bevorschusst oder dgl.) worden sein sollte, ist die Gemeinde dem Land Oberösterreich gegenüber verpflichtet, den Betrag, der als Vorfinanzierung, Vorschluss oder dgl. gegeben worden ist, dem Land Oberösterreich jeweils binnen eines Monates- gerechnet vom Tag des Einlangens der diesbezüglichen Rechnung des Landes Oberösterreich bei der Gemeinde – auf jenes Konto jenes Geld- oder Kreditinstitutes, das Land Oberösterreich der Gemeinde schriftlich mitteilt, zu überweisen.

(2)   Die Gemeinde und das Land Oberösterreich vereinbaren, dass eine Verpflichtung des Landes Oberösterreich zu einer Vorfinanzierung ( Bevorschussung oder dgl.), wie sie im Abs. 1 umschrieben ist, hiermit nicht begründet wird.

III.

Leistung des Instrumentenzuschusses

§ 6

(1)   Das Land O.Ö. übernimmt hiermit der Gemeinde gegenüber die Verpflichtung, der Gemeinde für Instrumente im Sinne des Abs. 2, die nach dem Tag des Inkrafttretens des gegenständlichen Rechtsverhältnisses durch die Gemeinde von Dritten angekauft oder in anderer Weise gegen Entgelt beschafft worden sein werden, einen Instrumentenzuschuss im Sinne des Abs. 3 nach Maßgabe des gegenständlichen Rechtsverhältnisses, insbesondere der Bestimmung des Abs. 4, zu leisten (§ 5 Abs. 3 O.Ö. Musikschulgesetz).

(2)   Instrumente im Sinne Abs. 1 sind solche, von denen nicht erwartet werden kann, dass sie von Schülern der Landesmusikschule Riedau beigestellt werden.

(3)   Der Instrumentenzuschuss beträgt jeweils 55 v.H. des Aufwandes der Gemeinde

a)    für den Ankauf

b)    die sonstige entgeltliche Beschaffung

des Instruments.

(4)   Die im Abs. 1 umschriebene Verpflichtung des Landes Oberösterreich entsteht jeweils nur, sofern der Musikschulbeirat (§ 13 O.Ö.Musikschulgesetz) die Frage, ob die Beschaffung des Instrumentes für die Erteilung des Unterrichtes an der Landesmusikschule Riedau notwendig ist, positiv beurteilt hat. Die Gemeinde verpflichtet sich dem Land Oberösterreich gegenüber, auf Verlangen des Musikschulbeirates Kontrollofferte einzuholen.

(5)   Der Instrumentenzuschuss ist einen Monat nach dem Tag, an dem die Gemeinde dem Land Oberösterreich die positive Stellungnahme des Musikschulbeirates und den schriftlichen Nachweis über die erfolgte Zahlung der Beschaffungskosten ( Kaufpreis, Entgelt usw.) für das Instrument vorlegt, zur Zahlung fällig.

(6)   Die Zahlung des Instrumentenzuschusses hat mit schuldbefreiender Wirkung für das Land Oberösterreich jeweils durch Überweisung auf jenes Konto- oder Kreditinstitutes, das die Gemeinde dem Land O.Ö. im Antrag mitteilt, zu erfolgen.

IV

Allgemeine Bestimmungen

§7

Inkrafttreten, Dauer, Kündigung, gegenständliches Rechtsverhältnis

(1)   Das gegenständliche Rechtsverhältnis wird vom Land Oberösterreich und der Gemeinde auf unbestimmte Zeit, also ohne zeitliche Begrenzung ( Befristung), begründet und tritt mit 1. September 2001 in Kraft.

(2)   Sowohl das Land Oberösterreich als auch die Gemeinde haben das Recht, das gegenständliche Rechtsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ohne Angabe von Gründen auf das Ende des jeweiligen Schuljahres schriftlich aufzukündigen.

(3)   Das gegenständliche Rechtsverhältnis im Sinne des Vertrages ist jenes Rechtsverhältnis, das durch diesen Vertrag zwischen dem Land Oberösterreich einerseits und der Gemeinde andererseits begründet worden ist.

§ 8

Fristen, Zustellung

Schriftliche Mitteilungen, die aufgrund, aus Anlass und/oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Rechtsverhältnis seitens des Landes Oberösterreich an die Gemeinde oder seitens der Gemeinde an das Land O.Ö. ergehen und die aufgrund des Vertrages oder aufgrund des Gesetzes an eine bestimmte Frist gebunden sind, erfolgen jeweils frist- und im übrigen formgerecht, wenn sie – an den jeweils anderen Vertragspartner unter der Adresse, die in der Präambel dieser Förderungsvereinbarung angeführt ist, adressiert – spätestens am letzten Tag der Frist in Österreich zur Post gegeben werden.

 

§ 9

Verzicht auf das Rechtsmittel der Iaesio enormis

Das Land Oberösterreich und die Gemeinde verzichten hiermit ausdrücklich auf das Recht, das gegenständliche Rechtsverhältnis wegen (allfälliger) Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten oder dieses Rechtsmittel auch nur einredeweise geltend zu machen.

 

§ 10

Kosten

(1)   Sämtliche Gebühren, Abgaben und Steuern, welche aus Anlass oder auch nur im Zusammenhang mit dem Abschluss und/oder der Durchführung des gegenständlichen Rechtsverhältnisses entstehen, sind vom Land Oberösterreich und der Gemeinde je zur Hälfte endgültig zu tragen.

(2)   Alle übrigen Kosten, insbesondere auch die Kosten einer allfälligen (rechtsfreundlichen) Beratung und/oder Vertretung, werden von der Vertragspartei, der diese Kosten zunächst erwachsen sind, auch endgültig selbst getragen.

§ 11

Ausfertigung

(1)   Der gegenständliche Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet, wobei jede dieser beiden Ausfertigungen sowohl vom Land Oberösterreich als auch von der Gemeinde jeweils verfassungsmäßig zu unterzeichnen ist.

(2)   Das Land Oberösterreich und die Gemeinde erhalten je eine Ausfertigung dieses verfassungsgemäß gezeichneten Vertrages.

§ 12

Gerichtsstandvereinbarung

Das Land Oberösterreich und die Gemeinde vereinbaren hiermit, dass für alle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Rechtsverhältnis, einschließlich aller Streitigkeiten über den Bestand oder Nichtbestand des gegenständlichen Rechtsverhältnisses, die jeweils sachlich zuständigen Gerichte mit den Sitz in Linz zuständig sein sollen.

§13

Gemeindeaufsicht; Inkenntnissetzung

(1)   Es wird übereinstimmend festgestellt, dass das gegenständliche Rechtsverhältnis weder nach den Bestimmungen des § 106 der O.Ö.Gemeindeordnung 1990 noch nach einer anderen Rechtsvorschrift einer Genehmigung bedarf.

(2)   Vom Inkrafttreten des gegenständlichen Rechtsverhältnisses hat die Gemeinde das Amt der Oö. Landesregierung für die Zwecke der allgemeinen Gemeindeaufsicht in Kenntnis zu setzen.

§ 14

Schlussbestimmungen

Das Land Oberösterreich und die Gemeinde vereinbaren hiermit, dass

a)    der Gegenstand des vorliegenden Vertrages durch das vorliegende Vertragswerk erschöpft und – unbeschadet der Bestimmungen unter lit. c – abschließend geregelt ist,

b)    alle aus früherer Zeit allenfalls noch bestehenden, den Gegenstand dieses Vertrages betreffenden, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem Land Oberösterreich einerseits und der Gemeinde andererseits durch diesen vorliegenden Vertrag aufgehoben werden;

c)    Abänderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrages zu ihrer Rechtsverbindlichkeit zwischen dem Land Oberösterreich einerseits und der Gemeinde andererseits der schriftlichen Form bedürfen, hingegen diesbezügliche mündliche Vereinbarungen keinerlei Rechtswirksamkeit haben sollen.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Vertragsentwurf vollinhaltlich zu genehmigen. Es wurde bereits im Gemeinderat darüber diskutiert, dass der Erhalt der Musikschule der Gemeinde Kosten verursacht. Er stellt den Vertrag zur Debatte. Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 21 JA-Stimmen

            4 Stimmenthaltungen: GV. Ruhmanseder, GR. Parzer, GR. Wagneder

            GR. Gumpoltsberger

 

 

 

TOP. 04.)  Bestellung von Musikinstrumenten für die Musikschule Riedau.

 

Das Marktgemeindeamt muss für die Musikschule eine erste Ausstattung ankaufen.

Das Landesmusikschulwerk leistet für den Ankauf der Musikinstrumente einen 55 %igen Zuschuss. Die “musikalische Früherziehung” gehört zur Erstausstattung der Musikschule (Baukosten, 2/3-Förderung). Es wurde diesbezüglich mit dem Direktor der Musikschule Neumarkt i.H., Herrn Pichler Manfred, ein Gespräch geführt. Beim Angebot für die Schlagwerkausstattung handelt es sich nicht nur um das übliche Schlagzeug, sondern es sind auch Pauken und andere Instrumente enthalten. Herr Pichler holte bei verschiedenen Musikhäusern Angebote ein und diese Angebote wurden überprüft. Es wurde über den Ankauf der erforderlichen Musikinstrumenten beraten, folgende Stellungnahme liegt nun vor:

 

Landesmusikschule Neumarkt i.H.:

Aufgrund der eingegangenen Angebote empfehle ich für die Schlagwerkausstattung und Musikalische Früherziehung das Kremstaler Musikhaus (Billigstbieter).

Sehr positive Erfahrungen an der LMS Neumarkt/H. (pünktliche und prompte Lieferung. Schlagwerkstattung beinhaltet nicht nur ein kombiniertes Schlagzeug, sondern umfaßt auch Pauken, Xylophon und Glockenspiel - siehe Angebot. Pauken: Einzelankauf S 70.000,--.

Gesamtangebot Kremstaler Musikhaus           S 150.708,--

 

 

Musikalische Früherziehung:

                   Kremstaler Musikhaus         S 97.000,-- (ebenfalls Billigstbieter)

 

Ankauf der Klaviere:

Pianino Model Kawai K30E                 ca. S 54.000,-- Musik Meisinger, Simbach

Die zuständige Lehrkraft hat dieses Pianino bereits getestet und ist mit der Qualität sehr zufrieden.

Flügel - konnte derzeit noch nicht getestet werden, da die Fa. Meisinger erst Mitte September beide Flügel (Yamaha C5 und Kawai RX5) geliefert bekommt. Eine Grundsatzzustimmung sollte seitens des Gemeinderates bereits erfolgen, da der Preisunterschied zwischen Yamaha und Kawai ohnedies nur einige Tausend Schilling beträgt und nach dem Test der zuständigen Lehrkraft erst die tatsächliche Entscheidung gefällt werden soll (Billigstbieter).

 

 

Der Bürgermeister teilt die Angebotspreise wie folgt mit:

 

            Kremst.Musikhaus  Schwaiger   Maisinger   Weinberger

Schlagwerk  150.708,--        170.750,--  165.528,--        ---

ORFF        97.000,--         97.116,--   106.980,--  104.184,--

 

Das Kremstaler Musikhaus ist bei der Schlagwerkausstattung und bei den ORFF-Instrumenten Billigstbieter. Deshalb stellt der Bürgermeister folgenden Antrag:

Ankauf der Schlagwerkausstattung beim Kremstaler Musikhaus, ATS 150.708,--

Ankauf der Instrumente für musikalische Früherziehung beim  Kremstaler Musikhaus,

ATS 97.000,--

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per

            Handzeichen.

 

Heute hat Herr Dir. Pichler mitgeteilt, dass die Klavierlehrerin das Klavier Kawai in Wien getestet hat. Herr Dir. Pichler schlägt vor, auch hier die Marke Kawai bei der Fa. Meisinger, Simbach anzukaufen:

Angebot Fa. Meisinger: 1 Flügel Kawai RX5 DM 28.965,52, Preis zuzüglich der gesetzlichen MWSt.

Der Preisunterschied zu den anderen Angeboten:

 

Pianino           Musik & Co        Weinberger        Maisinger

Yamaha U1Z        67.290,--         67.287,--         ---         121 cm

Kawai K30E        ---               ---               54.000,--   122 cm

Yamaha V124 ---               ---               77.400,--   124 cm

 

Flügel     

Yamaha C5         241.210,--        241.206,--        244.800,--

Kawai RX5         ---               ---               242.000,--

 

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

Ankauf des Pianinos beim  Musikhaus Meisinger, DM 6.465,52 zuzüglich MWSt

Ankauf des Flügels beim  Musikhaus Meisinger, DM 28.965,52 zuzüglich MWSt

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per

            Handzeichen.

 

 

 

TOP. 05.)  Auftragsvergabe für den Bau der Rohbaustraße in Schwabenbach.

 

Geplant ist noch für heuer die Errichtung der Rohbaustraße in Schwabenbach. Dieses letzte Teilstück von der Liegenschaft Glasner bis zur bestehenden Siedlungsstraße hat eine Länge von rund 160 lfm und weist eine Breite von 6 m auf.

Der Frostkoffer ist mit 60 cm vorgesehen, was Schotterkosten in Höhe von rund S 150.00,-- verursacht. Dazu kommen noch die Bagger- und LKW-Kosten sowie Kosten für Leerverrohrungen für Straßenbeleuchtung, Kanalschächte, Drainagierungskosten usw.

Es wird gerechnet, dass für diesen Straßenbau mit einem Betrag von rund S 300.000,--  zu rechnen ist. Im Voranschlag stehen noch rund S 400.000,-- zur Verfügung.

 

Es wurden Angebote von der Fa. Neulinger & Leidinger, Riedau, und der Fa. Stockenhuber, St. Florian, eingeholt. Geschäftsführer der Fa. Stockenhuber ist der Riedauer Andreas Praschl, wohnhaft in Schwabenbach.

 

Angebot Fa. Stockenhuber:

Frostkoffer frei Baustelle                           S 178,--/m3

Kettenbagger 7 to                              S 670,--/Std

Kettenbagger 22 to                                   S 780,--/Std

LKW-3Achser                              S 620,--/Std

LKW-4Achser                              S 740,--/Std

Deponie- und Planierkosten lt. Vereinbarung - nur fürs Planieren, keine Deponiekosten

 

Angebot Fa. Neulinger & Leidinger

Wandschotter frostsicher von Taiskirchen frei Baustelle    S 175,--/m3

Regie Bagger Kobelco 7 to                            S 670,--/Std

Regie Bagger Kobelco 210                             S 780,--/Std

Regie mit LKW 14 to 3 A                              S 620,--/Std

 

Der Bürgermeister könnte sich vorstellen, dass beide Firmen für Arbeiten an diesen Straßenbau beauftragt werden. Es wurde mit ihnen diesbezüglich gesprochen und sie sind damit einverstanden. Er könnte sich folgende Aufteilung vorstellen und stellt gleichzeitig folgenden Antrag:

 

Vergabe Lieferung Wandschotter frostsicher von Taiskirchen frei Baustelle  

S 175,--/m3 an die Fa. Neulinger & Leidinger

 

Vergabe der Baggerarbeiten an Fa. Stockenhuber:

Kettenbagger 7 to                              S 670,--/Std

Kettenbagger 22 to                                   S 780,--/Std

 

Vergabe LKW-Regie an beide Firmen, jede Firma stellt 1 LKW zur Verfügung:

Regie mit LKW 14 to 3 A      S 620,--/Std, Fa. Neulinger & Leidinger

Regie LKW-3Achser       S 620,--/Std, Fa. Stockenhuber

 

Der Bürgermeister stellt seinen Antrag zur Diskussion.

 

GV. Ruhmanseder stellt bezüglich der Kostenberechnung eine Frage. Frau AL teilt dazu mit, dass bei der Besprechung nur 120 lfm Straße angenommen wurden, lt. Plan dürften es aber ca. 160 lfm sein. Zu den Schotterkosten sind noch Bagger- und LKW-Kosten zu rechnen, ebenso verschiedene andere Arbeiten wie Draingierungen, Leerverrohrungen, Walze etc.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abschließend abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mittels

            Handzeichen.

 

 

 

TOP. 06.)  Metron Verkehrskonzept; Beteiligung und Mitfinanzierung an der   Umsetzung des ÖPNV-Konzeptes

 

Jeder Haushalt erhielt in den letzten Tagen per Post vom Verkehrsverbund eine Broschüre. In einer früheren Gemeinderatssitzung hat er bereits über diese Angelegenheit berichtet. Die erste Phase ist nun abgeschlossen, d.h., es wurde von mehreren Bürgermeistern ein Arbeitskreis gebildet. Ein Schweizer Unternehmen, die Fa. Metron, hat diesen Arbeitskreis geleitet. Es wurde der Bedarf der Gemeinden erhoben. Nun geht es ans “Umsetzen”. Es gibt eine Kostenschätzung von rund S 45,-- pro Einwohner. Es werden Leistungen von der Bahn und Post angefordert. Die Bahnleistungen (zusätzliche Züge) kosten der Gemeinde finanziell nichts, das Land bezahlt diese Kosten.  Riedau wird ein “Knotenpunkt”, d.h., dass die verschiedenen Linien hier zusammenlaufen. Diese zusätzlichen Leistungen (Rufbus, Sammeltaxi) zum Linienbus müssen die Gemeinde bezahlen. Die genaue Aufteilung der Kosten ist noch nicht ausgehandelt, berichtet der Bürgermeister.

 

Auszug aus dem Protokoll:

Fa. Metron aus der Schweiz erstellt ein ÖV-Konzept für das Innviertel und den Aenus-Raum. Protokoll der Bürgermeisterkonferenz vom 15.01.2991, Teilnehmer Bezirkshauptmann, Bürgermeister des Bezirkes, Hr. Hölzl von der Verkehrskoordinierung des Landes, Hr. Kirsch  und Hr. Schoop von der Fa. Metron.

 

Es erfolgte die Vorstellung des Schlussberichtes: Grundkonzept für alle Bevölkerungskreise und Traktfahrplan. Vier Hauptvorhaben für den Teil der Bahn:

*symmetrischer Taktknoten Linz

* wirtschaftlicher Betrieb

* Anschlüsse der Zubringerlinien

* gute Verbindung aus dem Innviertel (maximal 1mal Umsteigen)

 

Busangebot:

*Verindung zum Bezirkshauptort Schärding (umsteigefrei für fast alle Gemeinden )

*Verbindung zu den Orten mit Zentrumsfunktionen (Andorf, Münzkirchen) aus Nachbargemeinden

* Zubringer auf die Bahn in Schärding und Riedau

 

Finanzierung:

voraussichtlich S 45-50 pro Einwohner. Der Aufteilungsschlüssel ist grundsätzlich Aufgabe des Bezirkes, Modelle  sind zu erarbeiten.

 

Die anwesenden Bürgermeister fassten einstimmig folgende Beschlüsse:

*Das Konzept soll eiter entwickelt und verfeinert werden.

* Die Einführung ist auf der Basis der heutigen gültigen Finanzierung - vorbehaltlich der

Zustimmung der Gemeinderäte - für den Zeitraum September - Dezember 2003 vorzusehen.

*Es soll 1 gesamtes Konzept “Regionalverkehr Innviertel und nicht 3 unabhängige Bezirkskonzepte umgesetzt werden, wobei jedoch die Finanzierung getrennt nach den drei Bezirken erfolgen soll.

*Für die weitere Bearbeitung des Konzeptes sowie insbesondere für die Erarbeitung von Kostenaufteilungsmodellen soll die bisherige Arbeitsgruppe weitergeführt werden.

 

Heute geht es grundsätzlich um den Beschluss, ob die Marktgemeinde Riedau bei diesem Verkehrskonzept mittut. Der Öffentliche Verkehr muss der Gemeinde auch etwas wert sein. Für einzelne Entscheidungen wird der Gemeinderat befasst.

 

GR. Ortner berichtet, dass er aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, dass für den Bahnhofsumbau Riedau eine Zusage besteht seitens der Verkehrsministerin. Er befürwortet die Mitarbeit in diesem Verbund und er betont weiters, dass die Gemeinde auf die Pendler Rücksicht nehmen soll. Er stellt den Antrag, dass sich die Gemeinde Riedau an diesem öffentlichen Verkehrskonzept beteiligt.

 

GR. Berghammer erkundigt sich bezüglich der angesprochenen Kosten. Der Bürgermeister erklärt, dass die angesprochenen S 45,-- pro Einwohner und Jahr zu verstehen sind. Es kann aber sein, dass dieser Betrag sich verringert, wenn z.B. beschlossen wird, dass weniger Busse als angenommen fahren sollen. Es kann sich also jährlich ändern.

 

Der Bürgermeister lässt abschließend über den Antrag von GR. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 07.)  Ansuchen der Marienschwestern vom Orden Karmel bezüglich eines

            Zuschusses für den Betrieb des Kindergartens Riedau.

 

Dieser Punkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

 

 

 

TOP. 08.)  Erhöhung des Kostenbeitrages für die Schülerausspeisung.

 

Wir hatten im vergangenen Schuljahr einen relativ hohen Abgang und zwar nicht, weil es eine Kostenexplosion gab, sondern weil sich die Teilnehmerzahl verringert hat. Die Schulköchinnen leisten hervorragende Arbeit, auch die Qualität des Essen stimmt. Eine Essensportion kostete bisher S 18,--.

Die Abrechnung der Schülerausspeisung  09/2000 - 08/2001 hat folgendes Ergebnis:

 

Gesamter Abgang je Portion         S   6,54 (Vorjahr S 6,97)

Gesamte Kosten je Portion                S 24,54 (Vorjahr S 24,97)   

Derzeitiger Kostenbeitrag pro Person S 18,--

 

Abgangentwicklung:

Ausgaben Warenrechnung       S 469.436,23 (Vorjahr 486.371,15)  = 3,48 %

Gesamte Einnahmen            S 693.069,35 (Vorjahr 715.581,06)  = 3,15 %

Ausgaben Personalkosten            S 400.953,69 (Vorjahr 383.998,96)  = 4,23 %

 

 

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

Schüler ab sofort                        ATS 20,--

      ab 01.01.2002                €         1,45

 

Erwachsene ab sofort               ATS 28,--

      ab 01.01.2002                €         2,--

 

Während der Essenausgabe gibt es eine Aufsicht durch die Lehrer. Dazu wird vom Bürgermeister vorgeschlagen, dass für diese Aufsichtsstunde der bereits in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossene Betrag   ATS 130,-- + 1 Gratisessen genehmigt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass pro Woche 6 Std. Aufsicht erforderlich sind. Da die Lehrer nun auch für diese Einkünfte Sozialversicherung zu zahlen haben, ist die Erhöhung sicherlich gerechtfertigt. Der Bürgermeister beantragt, dass pro Mittags-Aufssichtsstunde ein Betrag von S 130,-- bezahlt wird, zusätzlich gibt es 1 Gratis-Essen.

 

Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

     

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, wird über den Antrag des Bürgermeisters per Handzeichen abgestimmt.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 09.)  Tarif für die Benützung der Schulküche und der Informatikräume in der       Hauptschule.

 

Es handelt sich bei der Schulküche um die Lehrküche, nicht um die Ausspeisungsküche der Schülerausspeisung, erklärt der Bürgermeister.

 

§ 59 des O.Ö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 beinhaltet, dass die Schulliegenschaft ausschließlich für schulische Zwecke zu verwenden sind. Der Bürgermeister hat am 27.10.2000 mit Herrn Bez. Schulinspektor Kumpfmüller Rücksprache bezüglich der Abhaltung von Kursen in der Hauptschule gesprochen. Auskunft: Es handelt sich dabei nur um Erwachsenenbildung und er unterstützt diese Aktion. Er spricht telefonisch die Genehmigung der Abhaltung der Kurse aus, eine weitere Genehmigung ist nicht erforderlich.

 

Die Hauptschule Riedau ist für den Informatikunterricht sehr gut eingerichtet. Es ist im Interesse aller, dass auch Erwachsenenbildung angeboten wird. Allerdings sollte eine gewisse Benützungsgebühr eingehoben werden. Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

Benützung der Lehrküche € 1,-- pro Teilnehmer und Abend;

Die Küche muss vom Werklehrer an den Verantwortlichen übergeben werden - ebenso eine saubere Übernahme. Beschädigtes Inventar ist zu ersetzen.

Benützung der Informatikräume € 1,-- pro Teilnehmer und Abend

      € 2,-- pro Teilnehmer und Abend bei zusätzlicher Verwendung des Internets;

Voraussetzung: ein Lehrer der Hauptschule Riedau muss während des Kurses anwesend sein.

Zeitpunkt für die Einhebung: ab sofort

 

GR. Weiretmaier findet, dass die Einhebung eines Benützungsentgeltes gerechtfertigt ist.

Nach Beendigung der Diskussion lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 


TOP. 10.)  Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer ersucht den Obmann des Bauausschusses, Herrn GR. Ortner, um den Bericht.

 

Herr GR Ortner berichtet, dass der Bauausschuss am 27.08.2001 gemeinsam mit dem Wohnungsausschuss den Planvorschlag der ISG für die geplanten Wohnblöcke in Wildhag beraten hat.

Der Bürgermeister erklärte, dass die ISG Ried i.I. das Grundstück von Herrn Tischler neben den bereits bestehenden ISG-Wohnblöcken bereits angekauft hat. Geplant ist die Errichtung von zwei Wohnblöcken. Von Seiten der ISG wurde bereits ein Planungsvorschlag ausgearbeitet, der mit dem zuständigen Planer, Herrn DI Lindinger von der ISG, bereits durchbesprochen wurde. Dabei wurde festgelegt, dass Herr
DI Lindinger diesen Plan den Mitgliedern des Wohnungsausschusses und des Bauausschusses präsentiert.

Herr DI Lindinger erklärt, dass auf diesem Grundstück die Errichtung von zwei Wohnblöcken mit je 9 Wohneinheiten geplant ist. Da es sich um Mietwohnungen handelt, liegt das Hauptaugenmerk auf der Größe und Anzahl der Wohnungen und nicht wie bei Eigentumswohnblöcken auf die freie Grundstücksfläche. Als Vorgabe der Gemeinde galt, dass die Wohnungen im Erdgeschoss behindertengerecht und somit barrierefrei geplant werden. Dies ist in diesem Planungsvorschlag so vorgesehen. Die Zufahrtsstraße wird dem Gelände angepasst. Die Wohnblöcke sind dreigeschossig geplant und werden mit einem Walmdach mit Blecheindeckung abgeschlossen. Beim Obergeschoß ist eine Fassadengestaltung (Verkleidung) geplant, um nochmals optisch die Höhe etwas zu drücken. Die Türen im EG sind mit 85 cm geplant und damit Rollstuhl geeignet. Die Höhe der Miete wird im bisherigen Ausmaß liegen (ca. 65,00 pro m2). Das Vergaberecht bleibt bei der Gemeinde. Eine Möglichkeit wäre, dass die Gemeinde das Grundstück von der ISG zurückkauft und der ISG überläßt. Dadurch würde sich der Mietpreis verringern. Herr DI Lindinger wird diesbezüglich noch eine Kalkulation vorlegen. Natürlich ist auch ein Kinderspielplatz vorgesehen.

 

Es liegt angeblich auch bereits eine verbindliche Zusage für die Landesförderung vor. Wenn dem so ist, kann mit einem Bau im kommenden Jahr gerechnet werden. Zuerst muss aber die Zusage verbindlich vorliegen.

Alle Mitglieder haben den Planungsvorschlag befürwortet, nur beim geplanten Kellerabgang soll eine Änderung erfolgen, welche von Herrn DI Lindinger zur Kenntnis genommen wird.

Unter TOP. 2.) Allfälligem brachte der Bürgermeister den Mitgliedern des Bauausschusses den neuen Polierplan für die Fassadengestaltung bei der Musikschule zur Kenntnis. Es sind Granitsteine zum Vorschein gekommen und daher konnte die vorherige Variante nicht ausgeführt werden, da dabei zu viele Stemmarbeiten anfallen würden. Weiters berichtet er, dass von der Fa. Markl, Herrn Hellwagner, der Gemeinde Sitzbänke kostenlos angeboten wurden. Diese hat er von der Raiffeisenzentrale in Linz bekommen. Über einen eventuellen Aufstellungsort wird beraten und schließlich festgelegt, dass diese im Schulhof der Hauptschule und vor der Hauptschule aufgestellt werden könnten. Frau GV. Anna Wolschlager ersucht noch um Aufstellung einer Sitzbank beim Wohnhaus Riedau 86.Anschließend wurde vom Bürgermeister der neue Plan für den Gehsteig in Pomedt vorgestellt. Vom zuständigen Sachbearbeiter des Landes wurden die Fixpunkte für die Aufstellung der Straßenbeleuchtungsmasten vorgeschrieben und zwar auf der Seite der B 137. Durch diese Vorgabe würde dieser Gehsteig eine Beleuchtung erhalten, die es im ganzen Ortsgebiet nicht gibt. Wenn die Gemeinde die vorgeschriebene Auflagen nicht erfüllt, erhält die Marktgemeinde Riedau auch keine Förderung für diese Straßenbeleuchtung. Wichtig ist dabei, dass die Autofahrer auf der Fernstraße durch diese Straßenbeleuchtung nicht irritiert werden.

Herr GV. Franz Schabetsberger erklärte, dass die Gemeinde auch bei Erfüllung der Auflagen was die Straßenbeleuchtung betrifft, keine Förderung für den Gehsteig erhält, sondern nur für die Straßenbeleuchtung.

Der Bürgermeister schlug vor, dass nur die Straßenbeleuchtung errichtet werden soll. Dadurch könnte die Straßen schon dementsprechend sicherer gemacht werden.

Auch GR. Ernst Hintermayr schloß sich dieser Meinung an.

Jede Fraktion soll sich darüber Gedanken machen, erklärte der Bürgermeister. Das angekaufte Geschwindigkeitsradar steht in den nächsten Wochen zur Verfügung und soll in diesem Bereich aufgestellt werden. Damit sind nämlich genaue Messungen möglich und es kann eine Verkehrsfrequenzzählung durchgeführt werden. Anschließend soll nochmals über die Notwendigkeit eines Gehsteiges mit den betroffenen Anrainer gesprochen werden.

GV. Franz Schabetsberger erklärte, dass auf jeden Fall eine Abgrenzung von Fußgänger und Fahrbahn erfolgen soll. Möglich wäre dabei auch ein Bankettstreifen, der nicht unbedingt asphaltiert werden müßte.

Geklärt wird jetzt noch, ob von Seiten des Landes auch die Straßenbeleuchtungsvariante alleine gefördert wird. Anschließend wird man wieder darüber beraten.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer erklärt, dass in der heutigen Vorstandssitzung das Thema Gehsteig Pomedt beraten wurde.  Bezüglich der finanziellen Förderung wurde beim Amt der O.Ö. Landesregierung nachgefragt. Egal, wie die Beleuchtung gemacht wird, es gibt keine Förderung durch das Land O.Ö. An Ort und Stelle wurde heute die Situation mit einem Mitarbeiter des Büros DI Kleiner begutachtet. Alle Möglichkeiten wurden beraten, um das Ziel, einen sicheren Schulweg für Kinder zu schaffen, zu erreichen. Ein Vorschlag war eine Bepflanzung zw. der B 137 und der Gemeindestraße. Die Bäume wachsen aber erfahrungsgemäß nicht so schnell und außerdem ist im Winter und bei Neben die Situation wieder anders. So ist der Gemeindevorstand doch gemeinsam auf die Idee gekommen, warum wird der Schulweg nicht auf die erste Paralellstraße verlegt. Dort gibt es derzeit nur zwei Straßenbeleuchtungskörper. Der Pomedter Bevölkerung wird nun vorgeschlagen, dass diese Paralellstraße als Schulweg verwendet wird und zu diesem Zweck die Straßenbeleuchtung verbessert. Diese Straßenbeleuchtung würde Kosten von rund S 200.000,-- verursachen und diese  Maßnahme könnte sehr schnell durchgeführt werden. Weiters wurde bei dieser Begehung der Zustand der Straßen begutachtet. Die Straße Scheuringer Berti bis Trautendorfer soll jedenfalls heuer saniert werden (mit neuer Asphaltschicht). Weiters könnte eine Asphaltierung von der Liegenschaft Roiss bis Gemeindewohnhaus erfolgen.

 

 

 

TOP. 11.)  Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses, Herrn GV Ruhmanseder, um den Bericht.

 

Herr GV Ruhmanseder berichtet, dass am 27.08.2001 eine Sitzung abgehalten wurde. Grund dafür war die Erarbeitung eines Vergabevorschlages für eine ISG-Wohnung mit 59,10 m2 im ISG Wohnblock Wildhag 41. Die freie Wohnung wurde an der Amtstafel angeschlagen und in den Gemeindenachrichten veröffentlicht. Innerhalb der Anmeldefrist haben sich 11 Personen um diese Wohnung beworben.

***anonymisiert***

Auf Grund der Ansuchen wurden folgende Bewerber in die engere Wahl gezogen und die Punkteberechnung durchgeführt:

***anonymisiert***

 

Punkteberechnung

***anonymisiert***

Auf Grund der Punkteberechnung wurde vom Obmann der Antrag gestellt, die freie Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Als Ersatz wird ***anonymisiert*** vorgeschlagen.

 

Alle Mitglieder des Wohnungsausschusses haben diesen Antrag angenommen.

 

Der Wohnungausschuss schlägt also dem Gemeinderat vor, die Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Als Ersatz wird Frau ***anonymisiert*** vorgeschlagen.

 

Unter TOP. 2.) erfolgte die Vorstellung des Planungsvorschlag für einen ISG-Wohnblock in Wildhag. Dieser Tagesordnungspunkt wurde gemeinsam mit dem Bauausschuss behandelt und wurde bereits im Bericht des Bauausschusses behandelt. 

 

Unter TOP. 3.) Allfälligem  gab es keine Wortmeldungen.

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für diesen Bericht.

 

 

 

TOP. 12.)  Vergabe einer ISG-Wohnung.

 

Es stellt der Bürgermeister berichtet, dass der Wohnungsausschuss  folgenden Vorschlag unterbreitet:

 

Auf Grund der Punkteberechnung soll die freie Wohnung an Frau ***anonymisiert*** vergeben werden. Als Ersatz wird ***anonymisiert*** vorgeschlagen.

Der Bürgermeister stellt den diesbezüglichen Antrag und er stellt seinen Antrag zur Diskussion.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Es wird der Antrag von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

Die Zuhörer werden gebeten, den Sitzungssaal zu verlassen

 

 

 

TOP. 13.)  Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

 

TOP. 14.)  Aufnahme einer Reinigungskraft für die Volksschule Riedau.

 

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

 

 

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.

 

 

 

TOP. 15.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

Bezüglich Gehsteig Pomedt gab er ja bereit seinen Bericht beim Pkt. Bericht Bauausschuss.

 

Am Sonntag, 16. September 2001, findet die 10. Ortsbildmesse in Braunau/Simbach statt. Die Gemeinde Riedau ist wiederum mit einem Stand vertreten. Der Bürgermeister lädt alle Gemeinderatsmitglieder ein, die Ortsbildmesse zu besuchen. Auf dem Weg nach Braunau liegt eine sehr interessante Gemeinde, und zwar die Gemeinde Polling. Dort wurde ein neues Gemeindezentrum errichtet, welches architektonisch sehr interessant ist.

Weiters kann er mitteilen, dass Herr DI Werschnig an einem Buch über Architektur in Innviertel arbeitet. Auch Objekte der Gemeinde Riedau werden darin aufscheinen.

 

Die Marktgemeinde erhielt die Zweitschrift eines Schreibens von Herrn Landesrat Josef Ackerl an Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer. LR Ackerl schlägt vor, dass bei Vorliegen der entscheidungsreifen Projektsunterlagen ein Referentengespräch vereinbart wird. Der Zeitpunkt der Aufnahme in die Übertragungsverordnung ist aber derzeit noch nicht absehbar.

 

Am heutigen Tag wurde mit  Herr DI Werschnig vom Amt der OÖ. Landesregierung eine Besprechung bezüglich Rückwidmung von Flächen in der Ortschaft Schwabenbach stattgefunden, erklärt der Bürgermeister. Es gab einen Baulandverbrauch 1996-2001 mit 52.000 m2. Die Baulandreserve wurde ziemlich reduziert. Aufgrund des Baulandverbrauches und auch des Lärmschutzprojektes konnte Herr DI Werschnig eine positive mündliche Stellungnahme abgeben. Wichtig ist, dass der vom Arbeitskreis erarbeitete Grüngürtel verwirklicht wird. Es wird ein weiteres Gespräch mit der Fa. Leitz geben, dass diesen nicht die Fa. Leitz macht, sondern die einzelnen Bauwerber. Der anschließende Grund gehört ebenfalls der Fa. Leitz. Diese Angelegenheit wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen behandelt.

 

Die Gemeinde wird in nächster Zeit die Homepage neu gestalten. Es ist vorgesehen, von jedem Gemeinderat ein Fotos zu veröffentlichen. Der Bürgermeister ersucht die Gemeinderäte diese dem Gemeindeamt zur Verfügung zu stellen.

 

Für das Hallenbad wurden zwei neuwertige Solarien angekauft.

 

Der ATSV erhält für die Sektion Sportkegeln einen Fahrtkostenzuschuß in Höhe von S 5.380,--.

LH-Stellvertr. Hiesel teilt mit, dass für den Straßenbau in Habach (Penzing) ein Landesbeitrag in Höhe von einem Drittel der Baukosten, S 100.000,-- für das Jahr 2002 in Aussicht gestellt werden. Der Straßenrohbau ist bereits fertiggestellt.

 

Die Haftung für das Darlehen Holzmuseum ist nun beendet, die Schulden sind zurückbezahlt.

 

Es teilen LH Dr. Pühringer, LR Fill und LR Ackerl in einem gemeinsamen Brief mit, dass für die Ausfinanzierung der Sanierung des Hallenbades eine Förderung in Höhe von S 600.000,-- gewährt wird.

 

Der Österreichische Gemeindebund hat zugesichert, dass es in unserer Gemeinde zu keiner Postamtsschließung kommt.

 

 

 

TOP. 16. ) Allfälliges.

 

Der Bürgermeister gratuliert Herrn Ortner zum Geburtstag.

 

GR. Ortner erkundigt sich bezüglich Errichtung einer Splittbox für den Winterdienst.

Der Bürgermeister kann dazu berichten, dass bereits eine Entscheidung gefallen ist. Herr Stöckl wird voraussichtlich der Gemeinde einen Teil der “Quellehalle” verpachten.

Weiters stellt er die Frage, wann die Entscheidung  bezüglich der Architekten Schwack / Pitschmann fällt. Er ersucht außerdem, dass künftig die ÖVP Rücksicht auf  andere Veranstaltungen nimmt (Kollision Familienfest - Radwandertag des Siedlervereines). Er ersucht die ÖVP-Mitglieder, künftig die Termine der Ausschusssitzungen wahrzunehmen.

 

GR. Hosner ersucht, beim Schulweg einen Abfallbehälter aufzustellen.

Er stellt die Frage bezüglich der aufgestellten Werbeflächen des “Hexenkessels”.

 

GV. Schabetsberger ersucht, den Abfallbehälter  beim Sportplatz wieder aufzustellen.

Weiters erkundigt er sich bezüglich Pkws, die ohne Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind. Herr GV Schabetsberger stellt die Frage bezüglich einer Verkehrsbeschränkung in der Ortschaft Berg. Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass diesbezüglich bereits ein Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft Schärding ergangen ist. Der Verkehrsexperte wurde ersucht, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Die Gemeinden Dorf/Pram, Riedau, Raab und Zell/Pram haben gemeinsam ein Radargerät angekauft.

 

Frau GR. Gumpoltsberger lädt alle Gemeinderäte zum Frühschoppen der FPÖ am 23.09.2001 ins Gasthaus Laufenböck ein.

 


 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.05.2001 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:50 Uhr.

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

.................................................................            ........................................................

                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: