Lfd.Nr. 46 Jahr 2002

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 27. Juni 2002.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner             15. GR. Rudolf Hosner

03. GV. Elfriede Kopfberger                             16. GR. Anita Wolschlager

04. GV. Franz Stiglmayr                                 17. GR. Maria Weiretmaier

05. GR. Herbert Leitner                                  18. GR. Johann Leitner

06. GR. Gerhard Berghammer                          19. GR. Franz Arthofer

07. GR. Berta Scheuringer                              20. GV. Heinrich Ruhmanseder

08. GR. Franz Köstlinger                                 21. GR. Ernst Hintermayr

09. GR. Franz Mitterhauser                             22. GR. Ulrike Gumpoltsberger

10. GR. Fritz Raschhofer                                23. GR. Harald Parzer

11. GR. Monika Tallier                                    24. GR. Manfred Fattinger

12. GV. Franz Schabetsberger                       

13. GV. Anna Wolschlager                             

14. GR. Günter Ortner                                  

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                                  für                GR. Wolfgang Kraft

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                       unentschuldigt:

GR. Wolfgang Kraft                      

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Klaus Waldenberger
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 18.6.2002

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.04.2002 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister bringt den Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Riedau vollinhaltlich zur Kenntnis. Die SPÖ beantragt folgenden Tagesordnungspunkt „Grundsatzbeschluss – Errichtung eines öffentlichen WC`s beim Gemeindeamt im Zuge des Gemeindeumbaues“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Dieser TOP soll vor dem TOP Allfälliges behandelt werden.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

Tagesordnung:

 

 

Abhaltung der ersten “Bürgerfragestunde” vor Eintritt in die Tagesordnung.

 

1.  Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

2.  Grundsatzbeschluss für Sanierungsmaßnahmen im Gemeindeamt (barrierefreies Gemeindeamtes).

3.  Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Sanierung des Gemeindeamtes (barrierefreies Gemeindeamt).

4.  1. Bauetappe Sanierung der Hauptschule; Genehmigung eines Finanzierungsplanes.

5.  Bauvorhaben Erweiterung Volks- und Hauptschule und Sanierung der Hauptschule;
Grundsatzbeschluss über die Art der Bekanntmachung des Bauvorhabens.

6.  Sanierung der Hauptschule; Vergabe der Sanierungsarbeiten  Heizzentrale.

7.  Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes „Wageneder Schwaben“ und des ÖEK; Beschlussfassung des Formblattes.

8.  Sanierung der Straße in Pomedt; Auftragserteilung.

9.  Straßenbau Schwabenbach; Auftragserteilung.

10. Musikschule Riedau; Genehmigung Ankauf eines Laptop.

11. Verwendung des Soll-Überschusses aus dem Jahr 2001.

12. Genehmigung von Richtlinien für eine Subvention zum Kindergartenentgelt des Kindergartens Riedau.

13. HTL Andorf; Kostenzuschuss der Gemeinde Riedau.

14. Erneuerung des Alarm- und Warnsystems für die Freiwillige Feuerwehr Riedau.

15. Dienststellenausschuss der Marktgemeinde Riedau; Bestellung der Dienstnehmervertreter.

16. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

17. Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

18. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

19.     Allfälliges


Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.

 

 

TOP. 1.)     Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann Günter Ortner um den Bericht.

 

Der Obmann berichtet, dass am 27.05.2002 die 20. Sitzung des Bauausschusses abgehalten wurde. Vor TOP. 1.) Umbauarbeiten „barrierefreies“ Gemeindeamt erfolgte eine kurze Begehung des Gemeindeamtes, um mögliche Vorschläge für Umbauarbeiten zu sammeln.

Nach der Begehung wurde über sämtliche Vorschläge beraten. Obmann Günter Ortner teilte mit, dass der Raum, in den die Bauverwaltung verlegt werden soll, ein größeres Ausmaß erhalten sollte. Betreffend Kellerstiege sollte die Lösung von Herrn DI. Harald Zotscher herangezogen werden. Bezüglich WC-Postamt wurde vom Obmann mitgeteilt, dass die Bediensteten vorgeschlagen haben, die Mauer zum WC durchzubrechen, um somit wieder mehr Raum zu gewinnen. Für die Postbediensteten könnte im oberen Geschoß eine Toilette gebaut werden. Jedoch sollte diese Umgestaltung erst mit der Post besprochen werden.

GR. Ernst Hintermayr wollte wissen, auf welche Dauer sich der Vertrag mit der Post für die unten befindlichen Räumlichkeiten beläuft.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärte, dass ein Vertrag unbefristet abgeschlossen wurde. Er gab bekannt, dass die Gemeinde das Postamt in der Musikschule unterbringen wollte, als es hieß, die Zusteller erhalten eine eigene Dienststelle.

Der Vorsitzende stellte den Anwesenden die Frage, das Post-WC im Erdgeschoss zu belassen und mit dem verfügbaren Raum auszukommen. Weiters brachte der Obmann den Vorschlag, auf der Außenseite des Gemeindeamtes ein öffentliches WC zu errichten. Seiner Meinung nach könnte dies durch die sowieso anfallenden Umbauarbeiten leicht mitgemacht werden und somit auch billiger komme als wenn separat eine öffentliches WC errichtet werden müsste.

GR. Ernst Hintermayr erklärte, dass vor allem die Grundvoraussetzungen gegeben sein müssen und hierfür auch ein Plan benötigt wird. Seiner Meinung nach müsste hierfür wieder eine Grundfeste errichtet werden und die Dachdecke hinausgebaut werden und somit fallen die Kosten für die Errichtung nicht sehr niedrig an.

GR. Ortner gab bekannt, dass für die Umbauarbeiten im Gemeinderat noch ein Grundsatzbeschluss erforderlich ist.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilte mit, dass die Postbediensteten sicherlich auf ein eigenes WC beharren und auch von dem ausgegangen werden sollte.

GR. Franz Köstlinger teilte mit, wenn das unten befindliche WC entfernt wird, müsse auch unten wieder eines errichtet werden, da dies sonst nicht barrierefrei sei.

GR. Gerhard Berghammer stellte die Frage, ob das öffentliche WC beheizbar sein müsse.

GR. Ernst Hintermayr teilte mit, dass ein öffentliches WC sicherlich nicht schlecht sei, aber nicht wenn es die finanziellen Mittel der Gemeinde sprenge.

Der Obmann wies darauf hin, dass Kritik von Gemeindebürger bei ihm eingelangt seien, dass Riedau endlich ein öffentliches WC benötige. Er war der Meinung, dass es für die Errichtung eines öffentlichen WCs Förderungen vom Land Oberösterreich gibt. Weiters stellte er an den Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer die Frage, ob auch für die Errichtung des öffentlichen WCs ein Kostenvoranschlag miteingeholt werden könne.

An dieser Stelle gibt der Bürgermeister das Budget von € 40.000,-- für die gesamten Umbaumaßnahmen bekannt. In diesem Budget ist der Umbau der Stiege noch nicht vorgesehen. Es ist heute am Gemeindeamt von der Firma Duswald eine Kostenschätzung für die Verlegung der Stiege nach außen, Abbrüche und Baumeisterarbeiten von € 45.000,-- eingegangen. Hier sind noch keine Einrichtungen, Malerarbeiten und Installationen berücksichtigt.

GR. Franz Köstlinger wollte wissen, ob die Schätzung die Kosten für die Umbauarbeiten des WCs schon beinhalten.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilte nochmals mit, dass in der Kostenschätzung nur die Verlegung der Stiege nach außen, Abbrüche und Baumeisterarbeiten kalkuliert wurden.

Der Bürgermeister bringt den Anwesenden die Kostenschätzung detailliert vor.

Der Obmann teilte mit, es sei zu erwarten, dass die Kosten höher sind als im Kostenvoranschlag, da das Mauerwerk sehr feucht ist und daher nicht alles in Eigenregie gemacht werden kann. Weiters wollte Obmann Ortner, da derzeit nur ein Voranschlag von der Firma Duswald eingeholt wurde, auch einen weiteren von der Firma Bortenschlager einholen. Abschließend stellte er nochmals die Bitte, einen Kostenvoranschlag für die Errichtung eines öffentlichen WCs einzuholen.

 

GR. Ernst Hintermayr erklärte, das Problem derzeit ist die Post. Mann weis nicht genau wenn die Zusteller hinauskommen, jedoch wenn sie verlagert werden, dass seiner Meinung nach nicht mehr lange dauern kann, bieten sich für die Gemeinde neue Räumlichkeiten an, die dann falls nötig auch für ein öffentliches WC genützt werden könnten.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärte, dass derzeit das „Thema“ Post ein sehr heikles ist, denn wenn man die Post auf eine gewisse Weise verärgert, könnte dies die Schließung des Postamtes bewirken. Weiters gibt der Bürgermeister bekannt, dass lt. Vertrag die Chancen nicht sehr gut stehen die Post vom Gemeindeamt hinauszubringen. Abschließend teilte Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer mit, dass eine Kostenschätzung für die Errichtung der WC-Anlagen eingeholt wird, jedoch allen bewusst sein muss, dass die Post auf ein eigenes WC beharren wird.

Der Obmann teilte den Anwesenden mit, dass für die Umbauarbeiten lt. Kostenvoranschlag verblieben wird und für die Errichtung eines öffentlichen WC`s eine Skizze und ein weiterer Kostenvoranschlag eingeholt wird.

 

Unter Top. 2.) Allfälliges sprach Obmann Günter Ortner die Erhöhung der Kosten für die Sanierung der Friedhofsmauer an. Für die derzeitige Errichtung ist einer Betonmauer (Hohlwände, ausbetoniert)  vorgesehen. Diese hat den Vorteil, dass man nicht viel Platz brauch. Betreffend Verputz teilte der Obmann mit, dass bereits die Hohlwände strukturiert werden könnten, jedoch diese Lösung teurer als ein normaler Putz. Vorgesehen wäre die Torsäulen zusätzlich zu betonieren, jedoch müsse auf die Breite aufgepasst werden, damit in Zukunft der Friedhof auch durch Lastwägen befahren werden kann. An dieser Stelle bat der Obmann die Anwesenden, sich Gedanken zu machen wie das neue Tor eventuell aussehen könnte. Weiters stellte der Obmann die Frage, ob für das Tor die bestehende Variante oder ein Schiebetor errichtet werden soll.

GR. Ernst Hintermayr erklärte, dass die bestehende Variante wieder verwendet werden sollte, da beim Schiebetor die Gefahr besteht, dass dieses bei den Gräbern vorbeigeschoben wird.

Auch Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer sprach sich für die bestehende Variante aus, da diese optischen gesehen viel schöner ist als ein Schiebetor.

An dieser Stelle bat der Obmann Günter Ortner Herrn Franz Köstlinger einige Vorschläge für das Friedhofstor einzubringen.

Betreffend Abdeckung der Friedhofsmauer erwähnte GR. Günter Ortner, dass in Zell an der Pram Ziegel verwendet wurden, jedoch habe er selbst schon einige Friedhöfe gesehen die Kupferblech verwendet haben. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärte, dass es aber auch schon ein beschichtetes Alublech gibt das auch in Frage kommen könnte.

Der Vorsitzende erklärte, dass Kupfer sicherlich die dauerhafteste Variante sei und die Mauer könne so gemacht werden, dass die Schalungen verschieden hoch errichtet werden und somit eine Schräge zusammengebracht wird. Anschließend kann das Kupferdach befestigt werden, welches ca. 4 cm vorstehen sollte. Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilte mit, dass bei beiden Varianten auch die Optik in Betracht gezogen werden sollte. GR. Franz Köstlinger stellte die Frage, ob es möglich wäre zuerst einen Planungsvorschlag beider Varianten (Kupfer oder Ziegel) einzuholen.

Der Bürgermeister erklärte dazu, dass in der letzten Maiwoche Herr DI Pitschmann am Gemeindeamt vorsprechen wird und dieser dann auch betreffend Friedhofsmauer gefragt werden kann.

GR. Franz Köstlinger teilte mit, dass ihm vor allem ein Plan wichtig sei, damit man sich vorstellen kann wie es aussehen wird. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellte dem Bauausschussobmann die Frage, ob er schon Friedhöfe mit Kupferdächern gesehen habe, da er schon mehrere Friedhöfe besichtigt hat.

Dazu erklärte der Obmann, dass er derzeit nur einen Friedhof, nämlich in Prambachkirchen, besichtigt habe und dieser mit einer Kupferdachvariante versehen wurde. GR. Ernst Hintermayr war der Meinung, dass die Variante Ziegel schöner als die  Variante Kupferblech. GR. Franz Köstlinger wollte wissen, wie es mit der Kostenbeteiligung aussieht. Dazu erklärte Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer, dass die Kosten für Steinmetzarbeiten (Abbau und Aufbau) allein von der Gemeinde getragen werden.

Der Obmann war der Meinung, da die Friedhofsmauer allen gehöre, sollten bei den Kosten auch alle beteiligt werden. Somit würde die Gemeinde finanziell etwas entlastet.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilte mit, dass dies derzeit nicht möglich sei und man sonst die Friedhofsverordnung ändern müsse und beim Bau der Friedhofshalle die Friedhofsverordnung auch nicht geändert worden sei.

GR. Ortner erklärte, dass die Pfarren bei Bauvorhaben auch die Bevölkerung auf finanzielle Mittel anspricht.

Der Bürgermeister erklärte dazu, dass es bei Pfarrfriedhöfen enorm viel Robotleistungen gibt und es werden auch Sammelaktionen gestartet.

GR. Franz Köstlinger teilte den Anwesenden mit, dass dies in Andorf genau so gewesen ist.
GR. Ortner Günter stellte die Bitte, wenn mit den Bauarbeiten begonnen wird, sollten alle Grabbesitzer, die ein Grab neben der Mauer besitzen, verständigt werden.

Obmann Ortner teilte mit, dass von Herrn Architekt DI Bauböck eine Liste für die Ausschreibung der Heizungsanlage der Hauptschule eingelangt ist.

 

Er bachte nun die Liste der Heizungsinstallateure zur Kenntnis:

   Ing. Angerhofer aus Ried im Innkreis

   Gahleitner Installationen aus Kopfing

   HOTRAX GesmbH aus Ried im Innkreis

   Haberl Energieanlagen aus Brunnenthal

   Firma Luksch aus Riedau

   Firma Weberschläger aus Kopfing

   Firma Wieser aus Andorf

   Firma Wiesinger aus St. Roman

   Firma Thalhammer aus Andorf

Da es mit den beiden Installationsfirmen Mayr aus Kopfing schon  Probleme gegeben hat, wurden diese von ihm aus der Liste gestrichen.

GR. Franz Köstlinger wollte wissen, warum die Firma Jäger aus Riedau nicht auf der Liste steht. Bürgermeister Demmelbauer erklärt, dass Herrn Jäger dieses Projekt zu groß sei.

Betreffend der Leuchten für den Gehweg Pomedt gab der Obmann ein Prospekt für die bestellten Laternen durch. Die Lichtpunkthöhe beträgt 8m.

GV. Franz Stiglmayr wollte wissen, wie hoch die derzeitigen Laternen sind. GR. Ortner Günter teilt Herrn Stiglmayr mit, dass die derzeitige Höhe ca. 4,5 m beträgt.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärte, dass man mit den Masten so hoch hinaus muss, damit nicht so viele Masten benötigt werden und vor allem wird eine gleichmäßige Lichtverteilung benötigt.

Der Obmann stellte die Frage, ob die Asphaltierung für den Gehweg noch heuer geplant ist.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärte, dass die Asphaltierung auf jeden Fall heuer noch gemacht wird, jedoch nicht zur gleichen Zeit wie die Erweiterung Pomedt, die im Sommer begonnen wird.

Betreffend der Leuchten für den Gehweg Pomedt teilte der Bürgermeister mit, dass er als Gewerbetreibender über seine Firma auch ein Angebot eingeholt hat, jedoch gäbe es keine günstigere Lösung als die derzeit vorliegende.

Weiters teilte der Bürgermeister mit, dass im Gemeindevorstand die Straße nach Habach besichtigt wurde und es wurden Angebote eingeholt für ca. 500 m² (von der Zufahrt Lechner bergab Richtung Kallham). Es wurden vom Gemeindevorstand  schon beschlossen, den Auftrag zu erweitern. Für den Straßenbau Schwabenbach liegt ebenfalls ein Grundsatzbeschluss vor. Für diesen Straßenbau gab es auch schon eine Begehung mit der Firma Alpine,  die auch schon ein Anbot stellen wird.

Ebenfalls gibt es auch noch eine Vorsprache bei Landeshauptmann-Stellvertreter Hiesl für etwaige Förderungen.

Betreffend Straßenbau Schwabenbach wurde vom Bürgermeister mitgeteilt, dass die zwei Sackgassen heuer gemacht werden, ob die Verbindungsstraße (Gumpoltsberger – Leitner) gebaut werden könne, hängt von den finanziellen Mitteln ab. Der Bürgermeister teilte mit, dass die Straßen, so wie im Plan gezeichnet, gebaut werden soll. Ebenfalls gibt er bekannt, dass die B 137 in Riedau heuer saniert wird. Dort gibt es Recyclingmaterial das im Straßenbau Schwabenbach verwendet werden kann und somit erspart sich die Gemeinde auch wieder Geld. Diesbezüglich wurde mit der Straßenmeisterei auch schon Kontakt aufgenommen.

Der Obmann wollte wissen, wann der nächste Termin mit Herrn DI Kleiner betreffend Aufschließungsstraße ist. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt den Anwesenden mit, dass kein fixer Termin vorgesehen ist.

 

Obmann GR. Günter Ortner erklärt noch, dass ein neuer Plan für die Umbauarbeiten am Gemeindeamt vorliegt, welcher mit ihm am 14.06.2002 besprochen wurde. Die wesentliche Änderung ist, dass die Außenstiege entfällt und dafür eine Wendeltreppe vom EG ins KG installiert wird. Die Zweckmäßigkeit ist dabei fraglich. Wichtig ist, dass das Gemeindeamt barrierefrei erreicht werden kann und natürlich auch die Kundenfreundlichkeit.

Die Kupferabdeckung bei der Friedhofsmauer gefällt ihm nicht. Eine Granitabdeckung ist sicherlich günstiger und soll daher auch genommen werden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und weiters kann er berichten, dass in der vorangegangenen Vorstandssitzung die Arbeiten bereits vergeben wurden. Bei der Friedhofsmauer ist noch die Abdeckung zu klären und zwar mit Herrn DI Pitschmann. Dieser findet eine normale Mauer schöner.

Ein Angebot für ein öffentliches WC im Bereich des Gemeindeamtes liegt bereits vor und soll unter dem eigenen TOP beraten werden.

Die Umbauarbeiten im Gemeindeamt haben bereits begonnen. Weiters wurden die Straßenbeleuchtungsmasten in Pomedt bereits aufgestellt. Der Auftrag für die Erneuerung der Friedhofsmauer wurde bereits an die Firma Duswald, Neumarkt/H., vergeben.

 

 

 

TOP. 2.)     Grundsatzbeschluss für Sanierungsmaßnahmen im Gemeindeamt
(barrierefreies Gemeindeamtes).

 

Jedes Gemeinderatsmitglied hat bereits einen Plan über die Umbaumaßnahmen erhalten. Die Arbeiten sollten größtmöglich in Eigenregie durchgeführt werden. Wenn zusätzliche Fachkräfte benötigt werden sollten, werden diese von der Firma Duswald zur Verfügung gestellt. Für die geplanten Umbaumaßnahmen wurden zwei Angebote eingeholt, die vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht werden.

 

Angebote mit Außenstiege

Fa. Duswald, Neumarkt/H.                                 € 45.297,84

Fa. Bortenschlager, Hohenzell                                      € 45.883,08

 

Reduzierte Variante Angebot Fa. Duswald mit Innentreppe € 35.095,91. Bezüglich der Baustelleneinrichtung wird noch nachverhandelt.

 

GR. Günter Ortner erklärt noch, dass die Wendeltreppe einen gewissen Durchmesser haben muss und sich daher die Frage stellt, ob diese Treppe genügt.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass er von einer Außenstiege nie begeistert war. Bei der geplanten Wendeltreppe werden die Bauvorschriften eingehalten und die Treppe wird mit einem Durchmesser von 1,50 m ausgeführt. Im Keller des Marktgemeindeamtes soll in Zukunft ein Archiv eingerichtet werden. Sollte es später notwendig sein eine Außentreppe herzustellen, kann dies immer noch durchgeführt werden.

 

GR. Günter Ortner stellt den Antrag, die vorliegende Planung zu genehmigen.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

Der Bürgermeister stellt abschließenden folgenden Antrag:

Sanierung des Gemeindeamtsgebäudes Riedau 32/33; die allgemeine Verwaltung des Marktgemeindeamtes soll in das Erdgeschoß verlegt werden. Dazu sind die ehemaligen JIZ-Räume im Erdgeschoß lt. vorliegendem Plan „barrierefrei“ zu sanieren. Die Arbeiten werden großteils in Eigenregie durchgeführt. Baumaterialien werden von der Fa. Duswald bezogen. Bei Bedarf werden Vorarbeiter, Facharbeiter oder Hilfsarbeiter von der Fa. Duswald in Anspruch genommen.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 3.)     Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Sanierung des
Gemeindeamtes (barrierefreies Gemeindeamt).

 

Am 29.4.2002 hatten Vertreter der Gemeinde Riedau einen Vorsprachetermin bei Landesrat Josef Ackerl, berichtet der Vorsitzende. Die Gemeindevertreter erhielten für das Jahr 2002 für die Sanierung des Gemeindeamtes eine Zusage von € 18.000,--. Mit Schreiben vom 13.5.2002 wurde vom Amt der O.Ö. Landesregierung ein Finanzierungsplan vorgelegt, welcher vom Gemeinderat zu genehmigen ist. Wenn der Finanzierungsplan im Gemeinderat beschlossen wird, erteilt das Amt der O.Ö. Landesregierung die § 86-Bewilligung und es kann um die Bedarfszuweisungsmittel angesucht werden.

Der Finanzierungsvorschlag des Amtes der O.Ö. Landesregierung vom 13.5.2002, Zl. Gem-311307/136-2002-Für/Han wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

 

Finanzierungsplan

für Sanierungsmaßnahmen im Gemeindeamt - barrierefreien Zugang im Gemeindeamt

Projekt Nr. 3070915

 

 

Bezeichnung der Finanzierungsmittel  bis 2001 2002     2003     2003     2005     2006      2007      Gesamt in €          Gesamt in 1.000 ATS     

Rücklagen                                                                                                    o              o       

Anteilsbetr.o.H.        0          19.000                                                               19.000   261       

Interessentenbeitr.                                                                                        o              o       

Vermögensveräußerung                                                                                 o              o       

(Förderungs-)Darlehen                                                                                  o             o       

(Bank-)Darlehen                                                                                           o             o       

Sonstige Mittel                                                                                              o             o       

Bundeszuschuss                                                                                            o             o       

Landeszuschuss                                                                                            o             o       

Bedarfszuweisung    o          18.000                                                               18.000   248       

                                                                                                                    o             o       

Summe in €                         37.000                                                               37.000   509       

Summe in 1.000 ATS                        509                                                                          509     

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan zu genehmigen und bittet um Wortmeldungen.

 

Nachdem keine weitere Wortmeldung vorliegt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:   Es wird der Antrag einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 4.)     1. Bauetappe Sanierung der Hauptschule; Genehmigung eines
Finanzierungsplanes.

 

Am 29.4.2002 hatten Vertreter der Gemeinde Riedau einen Vorsprachetermin bei Herrn Landesrat Josef Ackerl, berichtet Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Die Gemeindevertreter erhielten die Zusage, dass in den Sommerferien 2002 mit der Sanierung der Heizzentrale begonnen werden darf. Nun liegt ein Finanzierungsvorschlag seitens des Amtes der O.Ö. Landesregierung vor.

Die Gemeinde plant die Sanierung der Hauptschule sowie den Zubau zur Volks- und Hauptschule mittels Leasing zu finanzieren. Die Sanierung der Heizzentrale sowie die bisher angefallenen Kosten des Architekten werden außerhalb der Leasingfinanzierung als 1. Bauetappe durchgeführt. In einer Besprechung mit dem Steuerberatungsbüro Leitner und Leitner und der Rechtsanwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky, Weber und Partner sind die bisherigen Architektenkosten nicht leasingfähig, da das Finanzamt nachprüfen wird, wann die Leistungen durchgeführt wurden. Die Planungsarbeiten liegen jedenfalls vor Abschluss des Leasingvertrages. Sollte der Gemeinderat den vorliegenden Finanzierungsplan beschließen, erteilt das Amt der O.Ö. Landesregierung die § 86-Bewilligung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Bürgermeister bringt den Finanzierungsplan vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Finanzierungsplan zu genehmigen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 5.)     Bauvorhaben Erweiterung Volks- und Hauptschule und Sanierung der
Hauptschule; Grundsatzbeschluss über die Art der Bekanntmachung
des Bauvorhabens.

 

Der Bürgermeister gibt § 38 a der OÖ. GemO bekannt: Hat die Gemeinde die Absicht ein Vorhaben durchzuführen, durch das wegen seines Umfanges, wegen des dafür notwendigen finanziellen Aufwandes oder aus anderen Gründen Interessen der Gemeindemitglieder im allgemeinen Interesse .... berührt würden, so hat sie die Gemeindemitglieder ... über das Vorhaben ausreichend und zeitgerecht, möglichst noch im Planungsstadium, zu informieren.

Die Information hat durch Aushang an der Gemeindeamtstafel sowie darüber hinaus auch in anderer wirksamer Weise so zu erfolgen, dass die anzusprechende Zielgruppe möglichst umfassend erreicht werden kann. In welcher Weise die zusätzliche Information im Einzelfall zu erfolgen hat, hat der Gemeinderat festzulegen.

Aus diesem Grund stellt der Bürgermeister folgenden Antrag:

Die Planunterlagen für die Sanierung der Hauptschule sowie für den Zubau zur Volks- und Hauptschule werden im Vorhaus des Gemeindeamtes zur Einsichtnahme aufgehängt. In den „Gemeindenachrichten“ wird über das Bauvorhaben berichtet und auf die Pläne verwiesen.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 6.)     Sanierung der Hauptschule; Vergabe der Sanierungsarbeiten Heizzentrale.

 

Vom Bürgermeister wird das Angebotseröffnungsprotokoll mittels Overheadfolie zur Kenntnis gebracht.

Fa. Gahleitner, Kopfing                  € 106.086,42 –5 % Nachlass, -7 % bei Heizkessel Hoval = € 100.782,10

Fa. Kotrax, Neuhofen          € 105.874,01

Fa. Thalhammer, Andorf                € 108.509,28

Fa. Luksch, Riedau              € 110.575,15 3 % berücksichtigt

Fa. Weberschläger, Kopfing  € 119.379,--

Fa. Haberl, Brunnenthal                 € 119.558,22

 

Als Bestbieter erscheint nach Überprüfung der Angebot die Firma Gahleitner aus Kopfing i.I. auf. Die Nettosumme beträgt € 100.782,10 abzüglich Nachlass. Es gab noch Bestrebungen die Firma Luksch aus Riedau zu berücksichtigen. Dies ist auf Grund der genauen Vergaberichtlinien leider nicht möglich gewesen.

Vergabevorschlag des Architekten: Es wird vorgeschlagen, das Variantenangebot der Fa. Gahleitner mit der Ausfühung Hoval Kessel zu beauftragen. Auftragssumme von € 98.660,37 inkl. MWSt.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die Arbeiten für die Sanierungsarbeiten Heizzentrale in der Hauptschule Riedau an die Firma Gahleitner aus Kopfing i.I. zu vergeben.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 7.)     Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes „Wagneder
in Schwaben“ und des ÖEK; Beschlussfassung des Formblattes.

 

Vom Bürgermeister wird das zu beschließende Formblatt für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes wird folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Marktgemeinde Riedau

Politischer Bezirk Schärding

Zahl: 031/-20/07-2002-W

 

Flächenwidmungsplan Nr. 4/1997

Änderung Nr. 7

 

Name des Grundeigentümers, stichwortartige Bezeichnung des Planes bzw. der Änderung

Wagneder Stefanie, 4752 Riedau, Schwaben 10

Parz.Nr., KG.: Parz.Nr. 780/1 (eine Parzelle im Ausmaß von 996 m²) und weiters Abänderung der Grundstücksgrenzen der bereits gewidmeten Flächen 780/2 und 780/3, alle KG Vormarkt Riedau

1.

Begründung der Notwendigkeit der Änderung außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Überprüfung des Flächenwidmungsplanes gemäß § 35 O.ö. ROG. (vergleiche § 12 Abs. 1 bis 3 O.ö. ROG. 1994

Die vorgesehene Umwidmung geschieht in Erweiterung des bestehenden Wohngebietes im Siedlungsbereich Schwaben. Weiters sollen die bereits gewidmeten Grundparzellen 780/3 und 780/2 anders angeordnet werden (Veränderung der Grundstücksgrenzen) um eine leichtere Bebaubarkeit zu erzielen. Die Zustimmung der Grundsückseigentümer liegt vor. Weitere Umwidmungen in diesem Bereich sind nicht mehr beabsichtigt.

1.1

Wird die Umwidmung mit einer Änderung der maßgeblichen Rechtslage begründet (§12 Abs. 1 O.ö. ROG.)?

ja/nein

Wenn ja, worin liegt diese Änderung

_____________________________________________________________________________________________

1.2

Öffentliche Interessen:

Liegt die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Interesse des Gemeinwohles (§ 12 Abs. 3)?

Um das bestehende Siedlungs- bzw. Ortschaftsbild in diesem Bereich abzurunden und dem bestehenden Wohnungsmangel entgegen zu wirken, ist das Interesse für das Gemeinwohl gegeben.

2.

Planungsabsicht:

2.1

Derzeitige Wimdung bzw. Nutzung der betroffenen Grundflächen:

Die betroffenen Grundflächen sind als Grünland gewidmet und werden als landwirtschaftliche Pachtfläche genutzt.

2.2

Beabsichtigte Widmung der betroffenen Grundflächen:

Die Grundflächen sollen als Wohngebiet gewidmet werden. Die Kriterien des § 22 Abs. 1 sind gegeben bzw. können bei der Bebauung eingehalten werden.

2.3

Derzeitige Widmung bzw. Nutzung der Nachbargrundstücke:

Die Nachbargrundstücke sind teilweise landwirtschaftlich gewidmet bzw. als Dorfgebiet ausgewiesen.

2.4

Ungefähre Größe des Umwidmungsbereiches: (m² und ggf. Anzahl der Bauplätze)

ca. 1.000 m², 1 Bauplatz

2.5

Natürliche Voraussetzungen (Baulandeignung) der Grundflächen für die beabsichtigte Umwidmung bzw. künftige Bebauung (§ 21 Abs. 1 O.ö. ROG. z.B. Hangneigung, Bodenverhältnisse, Grundwasserstand, Gefahrenzonen).

Die natürlichen Voraussetzungen wurden überprüft und für die künftige Bebauung als geeignet befunden. Es handelt sich um ein Wiesengrundstück, das ohne besondere Vorbehandlung bebaut werden kann. Die Bodenverhältnisse sind zur Bebauung geeignet.

2.6

Rechtlich verbindliche Nutzungsbeschränkungen (Gefahrenzonen, Schutzzonen, Wasserschutzgebiete ...)

Im Bereich dieser Parzellen ist die Verlegung einer Erdgasleitung beabsichtigt. Eine Bebauung ist jedoch möglich (Schutzzone wird eingehalten).

2.7

Wieviel Baulandreserven der beantragten Baulandkategorie sind (nicht konsumierte) vorhanden? (m², ggf. Anzahl der Bauplätze)

siehe Flächenbilanz

2.8

Begründung des zusätzlichen Baulandbedarfes im Hinblick auf den § 21 Abs. 1 O.ö. ROG.

Eine Erweiterung bzw. eine Abrundung ist in diesem Bereich möglich. Weitere Erweiterungen wird es in diesem Bereich nicht mehr geben.

2.9.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser (siehe Erläuterung)

lt. Beilage

3.

Infrastruktur

3.1.

Verkehrsmäßige Erschließung durch (Straßenkategorie, Privatstraße)

Die Aufschließung erfolgt über die bestehende öffentliche Siedlungsstraße.

3.2.

Art der Abwasserbeseitigung: (unzutreffendes streichen)

                            a) Kanalanschluß jetzt schon möglich                                                   ja / nein

                                Entfernung zum bestehenen Kanal                                                   ca. 15-20 m

                            b) Kanalanschluß später möglich?                                                        ja / nein

                                (Vorübergehender Senkgrubenbetrieb)

                                Planungstadium des öffentlichen Kanals:

                                Studie                                                                                           ja / nein

                                Kanalprojekt                                                                                  ja / nein

                                Wasserrechtliche Bewilligung                                                           ja / nein

                                Bescheid vom                                                                                .............

                                Finanzierung gesichert                                                                    ja / nein

                                Errichtungsbeschluß                                                                        ja / nein

                                Datum                                                                                           .............

                                Bauarbeiten schon begonnen                                                           ja / nein

                                Voraussichtliche Fertigstellung

                                (realistisches Datum)                                                                      .............

                            c) Vollbiologische Kleinkläranlage möglich                                            ja / nein

                                Vorfluter ................................................                                      

                            d) Entsorgung nur mit Senkgrube möglich                                            ja / nein

                                Falls Senkgrubenbetrieb genehmigt wird -

                                wer übernimmt die ordnungsgemäße Entsorgung

                                im Sinn der wasserrechtlichen und boden-

                                schutzrechtlichen Vorschriften                                                        

                                                                                                                                                  

                                 Welche Kläranlage (Übernahemstelle) kommt in Frage

                                                                                                                                                  

                                                                                                                                                  

                                 Entfernung:_______________________________________________________

 

3.3.

Art der Wasserversorgung

Ortswasserleitung

3.4.

Entfernung zur Volksschule (des Schulsprengels)

1 km.

3.5.

Entfernung zum nächsten Geschäft für den täglichen Bedarf

½ bis 1 km.

3.6.

Entfernung zur nächsten Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels

1 km zum ÖBB-Bahnhof und zur Bushaltestelle.

4.

Umweltsituationen

Bekannte oder zu erwartende Immissionsbelastungen

(Lärm, Luft, Erschütterungen etc.)

4.1.

Aus dem Umgebungsbereich auf die Widmungsfläche

keine Immissionsbelastungen zu erwarten.

4.2.

Von der Widmungsfläche auf den Umgebungsbereich

Keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Beilagen:

1.                Pläne (insg. 6-fach)

1.1.              Auszug FWP M 1 : 5000

1.2.              Ausschnitt aus Mappenblatt

1.3.              sonstige Unterlagen (Übersichtsplan,

                   Lageplan etc.)

2.                Stellungnahme des Ortsplaners (siehe Erläuterungen)

3.                Auszug Sitzungsprotokoll über Grundsatzbeschluß

Erläuterungen:

1.

Fachliche Beurteilung durch den Planverfasser im Sinne Punkt 2.9. (Fachliche Stellungnahme, Grundlage ROG. 1994). Aufbauend auf die von der Gemeinde erstellte Bestandsaufnahme muß eine begründete Stellungnahme des Planverfassers als Beilage angeschlossen werden, welche insbesondere auf die Übereinstimmung der Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan-Änderungen mit den örtlichen Entwicklungszielen der Gemeinde bezugzunehmen hat.

Weiters ist die erfolgte Abstimmung verschiedener Widmungskategorien (auch im Hinblick auf die Nutzung) nachvollziehbar darzulegen (Raum- und Umweltverträglichkeit).

2.

Grundsatzbeschluß des Gemeinderates zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens (Auszug Sitzungsprotokoll).

Die Interessensabwägung ist vom Gemeinderat auf der Basis der Grundlagenforschung und der Beurteilung des Planverfassers durchzuführen und durch das Gemeinderats-Sitzungsprotokoll zu belegen. Insbesondere sind dabei folgende Aspekte nachvollziehbar zu begründen:

·       Hat der Gemeinderat bei seinem Beschluß eine Abwägung der öffentlichen Interessen (z.B. hohe bzw. unwirtschaftliche Aufschließungskosten) gegenüber den privaten Interessen des (der) Antragsteller(s) vorgenommen?

·       Werden durch die Umwidmung offentsichtlich Interessen Dritter verletzt?

·       Werden durch die beantragte Umwidmung Entschädigungsansprüche gegenüber der Gemeinde ausgelöst?

Riedau, am 20. Juni 2002

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, den Flächenwidmungsplan sowie das ÖEK im betreffenden Bereich abzuändern. Weiters soll das vorliegende Formblatt beschlossen werden.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 8.)     Sanierung der Straße in Pomedt; Auftragserteilung.

 

Der Bürgermeister erklärt an Hand einer Overheadfolie die beabsichtigte Sanierung in Pomedt. Vorgesehen ist die Sanierung der Siedlungsstraße von Ecker bis Falk und vom Transformator bis Lengauer.

 

Das Angebot der der Fa. Alpine Mayreder, Taufkirchen/Pram, vom 12.4.2002, Nr. 02012904 Belagsarbeiten mit einer brutto Gesamtsumme von € 31.708,56 wird von ihm zur Kenntnis gebracht.

Es liegt kein weiteres Angebot vor, da die Preise dieselben sind wie beim Billigstbieterangebot für die OÖ. Landesregierung (Straßenbau Pramtalstraße im Ortsgebiet Zell/Pram) bzw. Ausschreibung der Gemeinde Riedau beim Güterweg Friedwagn vom 2.4.2002.

In der Summe von € 31.708,56 ist auch die Sanierung der Kurve bei der Liegenschaft Unfried in Wildhag enthalten. Im Voranschlag sind Ausgaben in Höhe von € 30.000,00 veranschlagt. Bringt man die Summe für die Sanierung der Kreuzung Unfried in Abzug (=€ 3.376,80), so verbleiben für die Belagsarbeiten in Pomedt Kosten in Höhe von € 28.331,76.

 

Der Bürgermeister stellt abschließend den Antrag, die Arbeiten an die Firma Alpine Mayreder, Taufkirchen/Pram zu vergeben.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

TOP. 9.)     Straßenbau Schwabenbach; Auftragserteilung.

 

Die vorgesehenen Straßenbauarbeiten werden mittels Overheadfolie und Plan vom Bürgermeister zur Kenntnis gebracht. Das Angebot der Fa. Alpine Mayreder, Taufkirchen/Pram, vom 14.6.2002, Nr. 02028804 wird zur Kenntnis gebracht. Es liegt kein weiteres Angebot vor, da die Preise dieselben sind wie beim Billigstbieterangebot für die OÖ. Landesregierung (Straßenbau Pramtalstraße im Ortsgebiet Zell/Pram) bzw. Ausschreibung der Gemeinde Riedau beim Güterweg Friedwagn vom 2.4.2002 Angebotssumme brutto € 73.182,36.

Vorgesehen ist die zwei Stichstraßen bei Hackenbuchner und Hummer Josef fertigzustellen, weiters die Verbindungsstraße in diesem Bereich, vom Ende der bestehenden Asphaltspritzdecke bis zur Einmündung in den Güterweg (bei Allmanseder) soll nur ein Asphaltband mit 4 m aufgebracht werden. Dann könnte noch die 3. Stichstraße bei Starzengruber oder die Straße Pöchersdorfer bis Hummer Klaus gemacht werden. Es bleibt lediglich ein kurzes Stück der Hauptstraße frei.

Für nächsten Dienstag ist eine Begehung an Ort und Stelle mit der Baufirma vorgesehen, erklärt der Bürgermeister.

 

GR. Günter Ortner stellt die Frage, ob abgeschrägte Randleisten vorgesehen werden.

 

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass fast keine Randleisten erforderlich sind. Betonsteine kosten ziemlich das Gleiche wie Granitleisten.

Abschließend stellt er den Antrag, die Arbeiten für den Straßenbau Schwabenbach an die Firma Alpine Mayreder, Taufkirchen/Pram zu vergeben.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 10.)    Musikschule Riedau; Genehmigung Ankauf eines Laptops.

 

In der Kostenschätzung ist für die EDV der Musikschule ein Betrag von ATS 50.000,00 veranschlagt, erklärt der Bürgermeister. Der Direktor der Musikschule, Herr Pichler, hat ersucht, anstelle eines PCs eine Laptop im Sonderangebot ankaufen zu dürfen. Eine erhebliche Kosteneinsparung wäre damit gegeben.

Der Laptop hat in einer Aktion bei der Fa. Hofer € 1.899,00 gekostet. Aufgrund des günstigen Angebotes wurde ihm seitens des Bürgermeisters die Anschaffung zugesagt. Die Fraktionsführer wurde darüber vorher informiert.

 

Weiters bringt der Bürgermeister folgende Rechnungen zur Kenntnis:

Verrechnung Arbeitseinsatz Gemeindearbeiter, 225 Stunden, Gesamtbetrag € 5.492,70

Verrechnung Arbeitseinsatz Reinigungskräfte der Gemeinde, 150 Stunden, Gesamtbetrag € 1.261,50; Weitergabe der digitalen Kamera vom Gemeindeamt, 50 %-Anteil € 239,38.

 

Der Bürgermeister beantragt dem Ankauf eines Laptops für die Musikschule Riedau zuzustimmen.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

TOP. 11.)    Verwendung des Soll Überschusses aus dem Jahr 2001.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der Soll-Überschuss aus dem Jahr 2001 € 92.338,54 beträgt und er schlägt folgende Aufteilung für die Verwendung vor:

 

Straßenbau Schwabenbach                               €        45.000,00

Friedhofsanierung                                            €        15.000,00

Straßensanierungen                                         €          7.338,54

Ortskanal                                                       €        25.000,00

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass es auch noch den Dringlichkeitsantrag der SPÖ gibt, wo der Zubau eines öffentlichen WC`s gefordert wird. Er spricht sich dafür aus einen Teil des Überschusses für das WC zu verwenden oder einen Abgang in Kauf zu nehmen.

 

Die Kostenschätzung der Firma Duswald für den Anbau des WC´s beläuft sich auf brutto € 27.681,00, erklärt der Bürgermeister.

 

Dieser Preis ist sicherlich zu hoch veranschlagt, glaubt GV. Franz Schabetsberger. Durch die gemeinsame Baustelleneinrichtung können sicherlich Kosten eingespart werden und mit € 15.000,00 könnte mit Sicherheit das Auslangen gefunden werden.

 

GR. Ernst Hintermayr spricht sich dafür aus, zuerst den Umbau im Gemeindeamt fertigzustellen.

 

GV. Elfriede Kopfberger ist der Meinung ein neues Angebot für den Zubau eines WC`s einzuholen.

 

Einsparungen beim Ortskanal sind nicht sinnvoll, glaubt GV. Heinrich Ruhmanseder, da ansonsten wieder die Kanalgebühren angehoben werden müssten.

 

Nach Ende der Debatte wird darüber diskutiert, den Dringlichkeitsantrag der SPÖ Riedau vorzuziehen und anschließend über die Verwendung des Soll Überschusses zu entscheiden. Der Bürgermeister stellt dazu den Antrag.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 12.)    Dringlichkeitsantrag SPÖ – Grundsatzbeschluss – Errichtung eines öffentlichen
WC`s beim Gemeindeamt im Zuge des Gemeindeumbaues.

 

Der Dringlichkeitsantrag des SPÖ wird nochmals zur Kenntnis gebracht. GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass sich der Bauausschuss bereits einmal damit befasst hat. Wenn ein barrierefreies Gemeindeamt errichtet wird soll auch in diesem Zuge ein barrierefreies WC vorgesehen werden. Die Gemeinde hat derzeit kein öffentliches WC, sondern hat das WC im Pfarrhof angemietet. Der Zubau auf der Rückseite des Gemeindeamtes ist auch nicht schädlich für das Ortsbild. Im Zuge des jetzigen Umbaues des Gemeindeamtes kommt der Zubau auch sicherlich billiger. Wenn der Zubau nicht jetzt vorgesehen wird ist auch in zwei Jahren nicht damit zu rechnen.

 

Auch GR. Günter Ortner spricht sich für die Errichtung des WC´s aus. Jetzt ist sicherlich der optimale Zeitpunkt dafür. Er stellt daher den Antrag, das öffentliche WC an der Rückseite vorzusehen.

 

GR. Ernst Hintermayr erklärt, dass zuerst andere Vorhaben verwirklicht werden sollen. Finanzielle Mittel vom Kanal zu nehmen ist nicht sinnvoll.

 

Die Lösung des öffentlichen WC´s beim Pfarrhof ist sicherlich nicht optimal, erklärt Vizebürgermeister Peter Gahleitner, derzeit aber sinnvoll.

 

Ein Problem stellt sicherlich die Reinigung eines öffentlichen WC´s dar, erklärt GV. Franz Stiglmayr.

 

Nach Ende der Debatte wird über den Antrag von GR. Günter Ortner für einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines öffentlichen WC`s im Bereich des Gemeindeamtes abgestimmt.

 

Beschluss:   Folgende Gemeinderäte stimmen mit JA: Kopfberger, Scheuringer,
                   Schabetsberger, Wolschlager, Ortner, Hosner, Wolschlager Anita, Weiretmaier
                   Leitner, Arthofer (10 JA-Stimmen)

                   Folgende Gemeinderäte stimmen mit NEIN: Demmelbauer, Gahleitner,
                   Stiglmayr, Berghammer, Köstlinger, Ruhmanseder, Hintermayr,
                   Gumpoltsberger, Parzer, Fattinger (10 NEIN-Stimmen)

                   Stimmenthaltungen: Leitner Herbert, Mitterhauser, Raschhofer, Tallier
                   (5 Stimmen).

                Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

 

Nochmalige Behandlung des TOP Verwendung des Soll Überschusses.

 

TOP. 11.)    Verwendung des Soll Überschusses aus dem Jahr 2001.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, denn Soll Übeschuss aus dem Jahr 2001 wie folgt zu verwenden:

 

Straßenbau Schwabenbach                               €        45.000,00

Friedhofsanierung                                            €        15.000,00

Straßensanierungen                                         €          7.338,54

Ortskanal                                                       €        25.000,00

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 13.)    Genehmigung von Richtlinien für eine Subvention zum Kindergartenentgeld
des Kindergartens. Riedau

 

 

In der Gemeindevorstandssitzung vom 24.4.2002 wurden folgende Richtlinien erarbeitet, erklärt der Bürgermeister.

 

 

 

 

Förderungsrichtlinien

zum Kindergartenentgelt Kindergarten Riedau

 

Gemeinderatsbeschluss vom 27. Juni 2002.

Eine Kindergartensubvention wird genehmigt, wenn das netto Familieneinkommen folgende Höhe nicht übersteigt:

                                                                             Förderung bei

                                                Ganztagskindergarten mtl.    Halbtagskindergarten mtl.

Familieneinkommen netto € 1.000,--                             € 20,--                                      € 18,--

Familieneinkommen netto € 1.200,--                             € 15,--                                      € 13,50

Pauschalförderung für das 2. und jedes weitere Kind:

                                                                             € 5,--                              € 4,50

 

Das Ansuchen ist nach Beendigung des Kindergartenjahres beim Gemeindeamt zu stellen. Die monatlichen Beiträge müssen bezahlt sein (Nachweis bzw. Rückfrage beim Kindergarten).

Als „Kind“ gilt, wenn dafür Familienbeihilfe bezogen wird.

Familieneinkommen: Als Familieneinkommen im Sinne dieser Richtlinien gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte der Eltern bzw. Elternteiles und dessen Lebensgefährten. Als Einkünfte sind allenfalls hinzuzurechnen: Wohnbeihilfe, Arbeitslosengeld, Karenzgeld. Nicht hinzuzurechnen sind: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Blindenbeihilfe, Einkommen der Kinder (Lehrlingsentschädigung), Alimente, die nicht bezahlt wurden (Nachweis).

 

Der Bürgermeister beantragt die zur Kenntnis gebracht Förderungsrichtlinien zu genehmigen.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                    Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 14.)    HTL Andorf; Kostenzuschuss der Gemeinde Riedau.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass die HTL Andorf im neuen Schuljahr in Betrieb geht. Wenn eine HTL gegründet wird, muss sie zuerst als Privatschule geführt werden, was natürlich eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Bei der Bürgermeisterkonferenz wurde ersucht, 40 Cent pro Einwohner und Jahr zu bezahlen.

Die Ausbildung unserer Kinder ist sehr wichtig. In unmittelbarer Nähe gibt zwei HTL´s in Zukunft und zwar in Andorf und Ried i.I. Dies ist für die Wirtschaft in unserem Bezirk sehr wichtig.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass er für diese Kostenbeteiligung der Gemeinde ist, jedoch nur solange, als kein Schulgeld von den Eltern eingehoben wird. Dies wurde damals bei der Gründerversammlung vereinbart.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, dass die Gemeinde Riedau auf 4 Jahre (Schuljahr) 40 Cent pro Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde als Kostenzuschuss zur HTL Andorf leistet und zwar nur solange kein Schulgeld verlangt wird.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

TOP. 15.)    Erneuerung des Alarm- und Warnsystems für die Freiwillige Feuerwehr Riedau.

 

Es wurde bereits darüber einmal berichtet, dass das Alarm- und Warnsystem der Freiwilligen Feuerwehr Riedau erneuert werden soll, erklärt der Bürgermeister. Heute ist der letzte Tag für diese Bestellung.

Das Landes-Feuerwehrkommando ersucht, dass alle Warn- und Alarmsysteme auf ein neues System umgestellt werden. Die Bestellung soll heuer erfolgen, der Bezirk Schärding wäre bezüglich Umstellung für das Jahr 2004 vorgesehen. Sollten viele Gemeinden an dieser Sammelbestellung teilnehmen, so verringern sich die Kosten. Günstigstenfalls wäre der Endpreis für die Gemeinde pro Sirene € 1.856,82.

 

GV. Franz Stiglmayr erklärt, dass das derzeitige Alarmsystem sehr alt ist. Für das alte System gibt es anscheinend keine Ersatzteile mehr. Erneuert werden alle Alarmsysteme in Oberösterreich. Er stellt den Antrag auf Genehmigung zur Erneuerung des Alarmsystems. Die Kosten richten sich je nach der Anzahl der teilnehmenden Gemeinden.

 

GR. Rudolf Hosner stellt die Frage, ob dann der Postanschluss für das alte Warnsystem wegfällt.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch

                   Erheben der Hand.

 

TOP. 16.)    Dienststellenausschuss der Marktgemeinde Riedau; Bestellung der
Dienstnehmervertreter.

 

Der Bürgermeister bringt das Schreiben des Dienststellenausschusses, Ortsgruppe Riedau, vom 6.5.2002, vollinhaltlich wie folgt zur Kenntnis.

 

Vom Dienststellenausschuss der Marktgemeinde Riedau werden nachstehende Personen in den Personalbeirat der Marktgemeinde Riedau als Dienstnehmervertreter auf Grund der Personalvertretungswahlen 2002 entsandt:

Schärfl Michael, Riedau 99

Waldenberger Klaus, Pomedt 87

Brandstetter Rosa, Achleiten 191

Als Vorsitzender ersuche ich, die vorstehend angeführten Dienstnehmervertreter in den Personalbeirat der Marktgemeinde Riedau zu bestellen.

Der Bürgermeister beantragt die neuen Dienstnehmervertreter für den Personalbeirat zu genehmigen.

 

Beschluss:   Die neuen Dienstnehmervertreter für den Personalbeirat werden einstimmig
                   genehmigt.

 

 

 

TOP. 17.)    Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht Herrn GV. Heinrich Ruhmanseder um seinen Bericht:

 

Der Obmann gibt bekannt, dass der neue ISG-Wohnblock in Wildhag bereits gebaut wird. Bei diesem neuen Wohnblock kann der Gemeinderat 3 „barrierefreie“ Wohnungen vergeben. Laut einer Mitteilung von Vertretern der ISG soll der Gemeinderat die Wohnungen bereits bald vergeben, damit Wünsche der künftigen Mieter berücksichtigt werden können. Die barrierefreien Wohnungen sollen bevorzugt an ältere und oder behinderte Personen vergeben werden.

 

GR. Ruhmanseder erklärt, dass in den bestehenden Richtlinien für behinderte Personen bereits Punkte vergeben werden können (§ 2c und d). Er kann sich vorstellen, unter § 4 einen weiteren Punkt für „Personen über 60 Jahren mit leichter Behinderung“ einzufügen.

 

In der anschließenden Diskussion wird beraten, ob alle erdgeschoßigen Wohnungen nach diesen Richtlinien vergeben werden sollen.

GV. Schabetsberger möchte in dieser Angelegenheit nicht mit dem  Punktesystem regeln, anstelle dafür  im § 5 Ausnahmebestimmungen aber etwas einfügen.

Der Bürgermeister hat auch Bedenken gegen das Punktesystem

 

Es werden anhand der derzeit vorliegenden Richtlinien Rechenbeispiele durchgerechnet.

Es ist darauf zu achten, dass z.B. eine Familie mit vier Kindern einem älteren Antragsteller die Wohnung nicht „wegnehmen“ kann.

Dazu teilt der Obmann mit, es wäre einfach festzulegen, dass die Wohnungsgröße (siehe § 3a) um nich mehr als 10 oder 20 % unterschritten werden darf.

GV Schabetsberger spricht sich dagegen aus, weil Familien mit 3 oder mehreren Kindern sehr wohl kleine Wohnungen erhalten sollen, da ja ohnehin die Kinder nach 6 oder 7 Jahren ausziehen werden und dann die Wohnungsgröße wieder passen würde.

Auch behinderte Personen sollen jedenfalls vor einer älteren Person gereiht werden.

Dafür wäre der Rahmen von 15 bis 25 Punkte gegeben, teilt der Vorsitzende mit.

Die Möglichkeit, beim Pkt. 2 d einen Zusatz für Rollstuhlfahrer zu machen, wird aber in der Diskussion wiederum verworfen. Riedauer erhalten 40 Punkte als Einheimische, dadurch ist gewährleistet, dass auswärtige Behinderte nicht aufgrund zusätzlicher Punkte für Behinderungen die Wohnung zugesprochen werden muss.

 

Weiters teilt der Obmann mit, dass er auch im § 3 j eine Konkretisierung betreffend dem  „jederzeit kündbarem Mietverhältnis“ wünscht

 

Nach Beendigung der Diskussion stellt der Obmann folgende Anträge:

 

Die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen soll abgeändert werden und zwar im

 

§ 4

Sonstige berücksichtigungswürdigende Umstände

a) soziale Aspekte: Pflege der Eltern, Aufsicht von Enkelkindern etc.                       5-10 Punkte

b) Personen über 60 Jahre oder behinderte Personen (gilt nur für

   barrierefreie Wohnungen im Erdgeschoß)                                                          15-25 Punkte)

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

§ 3

Derzeitige Wohnverhältnis

j) wenn ein jederzeit kündbares Mietverhältnis besteht (gilt nicht für Kinder, die

   im elterlichen Haushalt wohnen)                                                                       10 Punkte

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Obmann Ruhmanseder stellt an den Bürgermeister die Frage, wann der neue ISG-Wohnblock bezogen werden kann. Der Bürgermeister erklärt, dass lt. Aussage der ISG der Wohnblock spätestens im nächsten Frühjahr bezogen werden kann.

Weiters stellt der Obmann die Frage, wann der Gemeinderat die Wohnungen vergeben soll.

Es wird vereinbart, am Mittwoch, 21. 8.2002, 18.00 Uhr, die nächste  Sitzung anzuberaumen. Die Wohnungsansuchen müssen bis spätestens 19.8. abgegeben werden.

Es ist möglich, dass bei dieser Sitzung zusätzlich die Wohnung Wimplinger, Riedau 45, vergeben werden kann.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 18.)    Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

 

§ 4

Sonstige berücksichtigungswürdigende Umstände

a) soziale Aspekte: Pflege der Eltern, Aufsicht von Enkelkindern etc.               5-10 Punkte

b) Personen über 60 Jahre oder behinderte Personen (gilt nur für

   barrierefreie Wohnungen im Erdgeschoß)                                        15-25 Punkte)

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

§ 3

Derzeitige Wohnverhältnis

j) wenn ein jederzeit kündbares Mietverhältnis besteht (gilt nicht für Kinder, die

   im elterlichen Haushalt wohnen)                                                   10 Punkte

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch

                   Erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 19.)    Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Kulturausschusses GR. Friedrich Raschhofer um seinen Bericht:

 

TOP. 1.)        Marktfest 2002.

 

Obmann Friedrich Raschhofer begrüßt alle Anwesenden und teilt mit, dass der Termin für das Marktfest 2002 bereits feststeht.

Am Samstag, 29.06.2002 Straßenspektakel und Abendveranstaltung. Zwecks Frühschoppen am Sonntag, 30.06.2002 wird diskutiert und man ist einstimmung der Meinung keinen offiziellen Frühschoppen zu veranstalten. Sollte sich aber ein Wirt bereiterklären einen Frühschoppen mit Musik zu organisieren, sind wir gerne bereit dies auf den Plakaten und Postwurfsendungen zu veröffentlichen.

Am Samstag 29.06.2002 beginnt das Marktfest um 15:00 Uhr. Um 19:00 Uhr wird in der Kirche die Abendmesse abgehalten. Um 20:00 Uhr spielen die Domspatzen am Marktplatz auf und das Marktfest endet um 01.00 Uhr.

Bezüglich Werbung soll wieder das Gemeindeamt die Postwurfsendung (färbiges Papier) und die Plakate (färbiges Papier) übernehmen.

Weiters sollen die Gemeindearbeiter die Bühne für die Band aufstellen.

Die Straßenabsperrung gilt ab 13:00 Uhr (Gemeindearbeiter).

Am Freitagnachmittag und Freitagnacht sollen Flugzettel mit Parkverbot für die Autos verteilt werden.

Bezüglich Absage des Marktfestes wird am Freitag 28.06.2002 um 13:00 Uhr eine Entscheidung fallen. Anwesend sollen sein: Obmann des Kulturausschusses, Bürgermeister, Amtsleiterin und Fraktionsobmänner.

Zwecks Hüpfburg wird von der Raiba Riedau mitgeteilt, dass diese nur aufgestellt würde, wenn die Gemeinde die Aufsicht übernimmt. Der Obmann des Kulturvereines fragt, ob nicht ein Verein Interesse hätte, die Hüpfburg und die Aufsicht zu übernehmen.

 

Im Anschluss an diese Kulturausschuss-Sitzung wurden alle Vereinsobmänner der örtlichen Vereine eingeladen. Nach der Besprechung gab es folgendes zu berichten:

 

Anschließend werden die Teilnehmer am Marktfest bekanntgegeben:

Hüpfburg                                                           (Theatergruppe)             Perndorfer Maria

Armbrust schießen                                             (Siedlerverein)               Wimmer Franz, Achl.

Zielschießen am Parkplatz entlang der Kirche       (Sekt. Asphalt)               Payrleitner Gerhard

Brandschutzvorführungen                                               (Betriebsfeuerwehr Leitz)            Schwarz Alois

Brandschutzvorführungen                                               (Freiw. Feuerwehr Riedau)          Stieglmayr Franz

Info-Stand mit EURO-Gewinnspiel                                    (Schwarzes Kreuz)                     Kislinger Raimund

Bauernschmankerl, Krapfen ...                            (Ortsbauernschaft)                     Schroll Elfriede

Info-Stand u. Moped- u. Motorradschau                (ARBÖ)                         Arthofer Franz sen.

Diaserien und Foto-Flohmarkt                              (Fotoclub Riedau)                       Scheuringer Berta

Pferdekutschenfahrt                                           (Pferdesportverein Riedau)

Promotiontour OÖ. Familienkarte mit Geschicklichkeitsspielen (Land O.Ö.)

Diesmal nehmen am Marktfest nicht teil:

KURZUM                                    Gumpinger Georg

ATSV                            Murauer Max

Faschingsgilde                Murauer Max

KOV                              Schmiedseder Johann sen.

ÖAAB                            Leitner Herbert

Musikkapelle                  Wimmer Manfred

 

2 Tage vor dem Marktfest sollte den Autobesitzern, die ihr Auto immer am Parkplatz bei der Kirche abstellen mitgeteilt werden, dass am Freitag ab 17:00 Uhr die Parkplätze gesperrt werden, weil die Sektion Asphalt die Straße neben der Kirche waschen will.

 

Bei der Zusammenkunft der Obmänner machte Gumpinger Georg den Vorschlag ein gemeinsames Fest zu veranstalten (Maibaumaufstellen und Marktfest zusammen).

Herr Hintermayr Ernst könnte sich vorstellen, dass mehrere Vereine ein Fest veranstalten sollten.

Herr Murauer Maximilian fragt, ob es vielleicht von Vorteil wäre, wenn man am Marktfest ein Riedauer-Treffen veranstalten würde.

 

TOP. 2.)        Operettengala.

 

Bezüglich Operettengala teilt der Obmann mit, dass 36 Plätze für Bus und Karten nach Bad Ischl reserviert wurde.

EUR 37 kostet eine Eintrittskarte (alles Gallerieplätze).

EUR 12 kostet die Fahrt (Fischer-Bus).

Gesamt kommt die Operettengala pro Person auf EUR 49.

Termin ist Freitag der 30.08.2002.

Abfahrt ist um 15:00 Uhr beim Hauptschul-Parkplatz.

Vorstellung um 20:00 Uhr (Die Csardasfürstin).

Wir haben 50% von den Karten anzahlen müssen und können bis 1 Monat vorher wieder alles retour bekommen.

Anmeldungen bis Juni, Juli beim Gemeindeamt Riedau mit gleichzeitiger Bezahlung der 49 EURO.

Jedes Ausschussmitglied soll persönlich werben, damit diese Plätze aufgefüllt werden.

 

TOP. 3) Allfälliges.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 20.)    Allfälliges.

 

Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht:

Am Dienstag fand eine Sitzung des Koordinationsausschusses statt. Er bringt den Planungsvorschlag für den Parkplatz bei der Ortseinfahrt (Hosner) zur Kenntnis. Im Herbst soll eventuell der Frostkoffer hergestellt werden. Geplant ist keine Asphaltierung sondern ein Schotterrasen und beim Ausstieg Pflasterungen.

 

Künftig hat bei Ausschusssitzungen sich jedes Mitglied bei Verhinderung selbst um einen Ersatz zu kümmern.

 

Am 18.06.2002 gab es ein Gespräch betreffend Wanderweg Stieredt. Frau Leithner hat zuerst ihre Zustimmung erteilt, diese dann später widerrufen.

 

Bei der Vorsprache bei LR. Ackerl wurden € 18.000,00 für den Gemeindeumbau zugesichert und zwar für 2002. Für den Bauhof stehen laut seiner Aussage ab 2005 finanzielle Mittel zur Verfügung. Nächstes Jahr könnte daher bereits mit der Planung begonnen und anschließend für 2004 eine § 86 Bewilligung erwirkt werden.

 

Am 22.09.2002 findet die Ortsbildmesse in Schwanenstadt statt.

 

Der Gemeindeausflug wird am 06. und 07.09.2002 durchgeführt. 27 Plätze sind noch frei.

 

GR. Ernst Hintermayr stellt die Frage, wie es mit dem Kino weitergeht. Weiters soll der Postbus in Zukunft vor dem Wartehäuschen stehen bleiben und nicht mitten auf der Kreuzung.

 

Der Abbruchsbescheid für das Kino wurde bereits erteilt. Der Vorteil wenn der Postbus auf der Kreuzung steht ist der, dass der gesamte Verkehr steht und somit ein sicheres Zu- und Aussteigen möglich ist.

 

Die Ruhebank im Bereich Billa soll erneuert werden.

 

Betreffend Schutzweg im Bereich Pointl fand eine Begehung statt mit zwei Verkehrssachverständigen statt. Es wird überlegt in diesem Kreuzungsbereich etwas zu machen und zwar wird ein Fahrbahnteiler in Erwägung gezogen. Ein Schutzweg hat nur eine rechtliche Wirkung, kann aber keinen Unfall verhindern. Der Fahrbahnteiler bremst die Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Man kann eine Hälfte der Fahrbahn überqueren und sich dann auf die andere Seite konzentrieren. Derzeit ist jedoch noch nichts genaueres geplant. Vorher wird eine Verkehrszählung durchgeführt werden.

 

GV. Franz Schabetsberger ersucht um einen Verkehrsspiegel im Bereich der ISG Wohnblöcke. Weiters soll die Zufahrt Hosner im Zuge des Straßenbaues Schwabenbach mitgemacht werden. Im Freibad funktionieren zwei Duschen nicht und im Freibad beim Sprungturm gab es einen Unfall.

 

Leider gab es einen Unfall, erklärt der Bürgermeister. Der neue Bademeister hat sich dabei bestens bewährt und sofort Erste Hilfe geleistet. Wenn Herr Wimmer von der Bäderaufsicht kommt, wird der Sprungturm begutachtet und eventuelle Verbesserungen vorgenommen. Die Duschen wurden bereits repariert und die Spritzdecke Zufahrt Hosner wird auch mitgemacht. Die Entscheidung betreffend eines Verkehrsspiegels im Bereich der ISG Wohnblöcke liegt beim Straßenmeister.

 

GR. Günter Ortner erkundigt sich über die Verkehrszählung im Bereich BILLA.

 

Dazu erklärt die Amtsleiterin, dass die Zählung wiederholt werden muss, da an diesem Tag der Verkehr auf der B 137 umgeleitet wurde. In die Zählung waren ebenfalls Schüler und Schülerinnen der Hauptschule als Projektarbeit eingebunden.

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.04.2002 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:00 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluß gefaßt wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: