Lfd.Nr. 48 Jahr 2002

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 10. Oktober 2002.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. GV. Elfriede Kopfberger                             15. GR. Anita Wolschlager

03. GV. Franz Stiglmayr                                 16. GR. Maria Weiretmaier

04. GR. Herbert Leitner                                  17. GR. Johann Leitner

05. GR. Berta Scheuringer                              18. GR. Franz Arthofer

06. GR. Franz Köstlinger                                 19. GV. Heinrich Ruhmanseder

07. GR. Wolfgang Kraft                                  20. GR. Ernst Hintermayr

08. GR. Franz Mitterhauser                             21. GR. Ulrike Gumpoltsberger

09. GR. Friedrich Raschhofer                           22. GR. Manfred Fattinger

10. GR. Monika Tallier                                   

11. GV. Franz Schabetsberger                       

12. GV. Anna Wolschlager                             

13. GR. Günter Ortner                                  

14. GR. Rudolf Hosner                                   

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                                  für                Vizebgm. Peter Gahleitner

GR. Johannes Donnerbauer                      für                GR. Gerhard Berghammer

GR. Karl Wagneder                                 für                GR. Harald Parzer

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                       unentschuldigt:

Vizebürgermeister Peter Gahleitner

GR. Gerhard Berghammer

GR. Harald Parzer

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Mario Kindlinger
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.10.2002

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.08.2002 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

Das Sitzungsprotokoll unterschreiben: GV Franz Schabetsberger, GV Heinrich Ruhmanseder.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister begrüßt die Anwesenden und anschließend wird von ihm ein Dringlichkeitsantrag zur Kenntnis gebracht.

 

Ø       Grundsatzbeschluss für den Neubau zur Aufschließungsstraße L 513 entlang der ÖBB-Linie.

 

Nachdem der Bürgermeister den Dringlichkeitsantrag vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht hat stellt er den Antrag, diesen als TOP. 11.) vor Allfälliges in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Beschluss:   Alle Gemeinderäte stimmen diesem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
                   Erheben der Hand.

 

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

  1. Genehmigung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2002.
  2. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
  3. Beschlussfassung bez. Änderung der Vereinbarung mit Herrn Gerner.
  4. Beschlussfassung bez. Änderung der Abfallgebührenordnung.
  5. Behandlung der Stellungnahme Flächenwidmungsplanabänderungen Nr. 7 Wagneder.
  6. Bahnhofsumbau; Beratung bezüglich des Übereinkommens mit der ÖBB.
  7. Pachtvertrag mit der Gemeinde Zell/Pram bez. Splittlagerung in „Quelle-Halle“.
  8. Auftragsvergabe für die Errichtung der Drucksteigerungsanlage in Pomedt.
  9. Gemeindeforstwart; Beschlussfassung über Abberufung.
  10. Genehmigung Kostenbeitrag für Gemeindeausflug.

11.  Grundsatzbeschluss für den Neubau zur Aufschließungsstraße L 513 entlang der ÖBB Linie.

12.  Bericht des Bürgermeisters.

13.  Allfälliges.

 

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren

 


TOP. 1.)     Genehmigung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2002.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass es eine Vorbesprechung mit den Fraktionsführern gegeben hat. In den Fraktionssitzungen wurde der vorliegende Entwurf beraten und der Vorsitzende bringt die Summen des Nachtragsvoranschlages wie folgt mittels Overheadfolie zur Kenntnis:

 

Ordentlicher Haushalt          VA 2002                                              NVA

Einnahmen                                  € 2.613.300,00                                      € 2.651.900,00

Ausgaben                                   € 2.613.300,00                                      € 2.651.900,00

Fehlbetrag/Überschuss                  €             0,00                                     €             0,00

 

Außerordentlicher Haushalt            VA 2002                                              NVA

Einnahmen                                  € 667.300,00                                        €   704.300,00

Ausgaben                                   € 824.000,00                                        €   856.000,00

Fehlbetrag/Überschuss                  € 156.700,00 -                                      €   151.700,00 –

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt mit, dass sich der Nachtragsvoranschlag um
€ 38.600,00 erhöht hat. Weiters gibt er bekannt, dass der ordentliche Haushalt ausgeglichen werden kann. Der Vorsitzende erklärt zusätzlich, dass in verschiedenen Stellen wesentliche Änderungen vorgenommen werden mussten (zB. Dienstleistungen mit € 50.000,- und im Bereich Finanzwirtschaft musste ein Teil zurückgenommen werden). Anschließend gibt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer die Zuführungen und deren Aufschlüsselung bekannt.

 

Zuführungen:

 

1 980000       910000 Zuf. an aoHH.......................................................... €         175.400,-

                   910100 Verkehrsflächenbeiträge........................................... €          33.000,-

                   910300 Kanal.................................................................... €              400,-

                                                                                                          €         208.800,-

 

Aufteilung v. € 175.400,-

 

Gemeindeamt........................................................................................... €      60.100,-

Hauptschule............................................................................................ €      21.200,-

Gehsteig Pomedt...................................................................................... €      21.500,-

Straßenbau Schwabenbach........................................................................ €      25.000,-

Straßenbau Pomedt................................................................................... €      30.000,-

Schulweg Ottenedt................................................................................... €           800,-

Straßenbau Bayrisch-Habach...................................................................... €        2.000,-

Straßenbau Vormarkt................................................................................. €        2.000,-

Güterweg Friedwagn.................................................................................. €        4.000,-

Güterweg Lechner..................................................................................... €           400,-

Marktplatzgestaltung................................................................................. €        5.400,-

Bauhof.................................................................................................... €        3.000,-

Gesamtsumme....................................................................................... €    175.400,-

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob es Fragen zum Nachtragsvoranschlag gibt. Da keine Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, dass der Nachtragsvoranschlag wie vorgebracht genehmigt wird.

 

Beschluss:    Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erhebung der Hand

 

 


TOP. 2.)     Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Der Vorsitzende bittet den Obmann um den Bericht. GR. Franz Köstlinger bringt das Protokoll der letzten Sitzung des Umweltausschusses vom 03.10.2002 wie folgt zur Kenntnis:

 

1.) Bioabfallsammlung (Erhöhung Haushaltspauschale Gerner Josef):

Der Obmann Herr Franz Köstlinger begrüßte besonders Herrn Köstlinger Walter als Vertreter des Bezirksabfallverbandes Schärding.

Der Obmann erläuterte dass die kostenlose Anlieferung von Grün- und Strauchschnittmengen in der Höhe von 5 m³ von den Gemeindebürgern rege angenommen wird. Herr Gerner hat die Zahlen für das Jahr 2001 vorgelegt und gleichzeitig erklärt, dass mit der derzeitigen Pauschalgebühr von € 4,72 ( ATS 65,00 ) nicht mehr das Auslangen gefunden wird. Er ersucht um Anhebung der Pauschalgebühr.

 

Der Obmann bat Frau Tiefenthaler um Erläuterung der berechneten Grundlagen. Die Kassenführerin teilte mit, dass die von Herrn Gerner gelieferten Eintragungslisten in der Buchhaltung erfasst wurden und präsentierte die Anliefermengen. Es wurden 107 m³ Grünschnitt und 411 m³ Strauchschnitt angeliefert, kalkuliert mit den aktuellen Arge-Preisen ergibt dies einen Betrag von € 5.069,80, der an Herrn Gerner bezahlt werden müsste. In Riedau bezahlen derzeit 936 Haushalte/Betriebe Grundgebühr, wodurch sich eine Pauschalgebühr pro Haushalt/Betrieb von € 5,42 ergibt. Frau Tiefenthaler ersuchte den Obmann die Ausschussmitglieder über die stattgefundene Besprechung mit Frau Gerner zu informieren.

 

Der Obmann berichtete, dass auf Grund der berechneten Zahlen am 30.09.2002 eine Vorbesprechung am Gemeindeamt mit Frau Gerner stattgefunden hat.

 

Seitens der Marktgemeinde Riedau wurde Frau Gerner vorgeschlagen eine Jahrespauschale von € 5.000,00 zu akzeptieren und diesen Betrag bis zum Jahr 2004 zu garantieren. Lediglich bei Anpassung der Arge-Tarife, sollte der Pauschalbetrag im Ausmaß der Indexerhöhung der Arge-Preise angepasst werden, erhöhte Anliefermengen bzw. Änderungen der Hausanschlüsse bleiben unberücksichtigt.

 

Frau Gerner erklärte sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden und ersuchte gleichzeitig um
vierteljährliche Auszahlung des Betrages.

 

Der Obmann ersuchte die Ausschussmitglieder um Stellungnahme. Die Vereinbarung wurde diskutiert und allgemein für vernünftig und kostengünstig für die Gemeinde gesehen.

GR. Hintermayer spracht in diesem Zusammenhang wieder das leidige Thema der Aufzeichnung in der Kompostieranlage an ( Eintragungsliste nicht auffindbar, schlampige Erfassung, niemand anwesend ).

Frau GR. Wolschlager bemängelte die Verschmutzung der Kompostieranlage sowie die Geruchshaftung an Kleidung und Fahrzeug.

Herr Köstlinger Walter, BAV, teilte dazu mit, dass dies Herr Gerner laufend mitgeteilt wird. Ein Problem stellt allerdings dar, dass sich die Bürger nicht an die Öffnungszeiten halten und zu jeder Tageszeit anliefern und sich nicht melden. Herr GR. Hintermayer bemerkte, dass es kein Problem sein darf die Eintragungslisten an einer allgemein zugänglichen Stelle zu hinterlegen. Die Verschmutzung bzw. Anlieferungsmodalitäten werden noch diskutiert.

 

Nachdem grundsätzlich niemand Einwände gegen die getroffene Vereinbarung mit Frau Gerner hat, stellte der Obmann den Antrag, die Vereinbarung zu befürworten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Antrag des Obmannes wurde einstimmig angenommen.

 

Der Obmann erklärte weiters, es sollte überlegt werden die Freimenge für Mehrwohnungsbauten zu beschränken, da dies teilweise ausgenützt würde ( Bsp. Leitz). GV Schabetsberger wendet ein, dass die Firma Leitz früher Grün- und Strauchschnitt wild gelagert hätte, seit Einführung der Freimengen hat sich das Problem gelöst. Seiner Meinung nach sollte man hier großzügig sein, um nicht die Wildablagerungen wieder zu begünstigen. Dieser Meinung schließen sich die Ausschussmitglieder an und lehnen eine Begrenzung der Freimengen für Mehrwohnungsbauten ab.

 

2. Müllgebühren – Anpassung  Grund- und Mengengebühr

Frau Tiefenthaler präsentierte anhand von Folien eine Gebührenkalkulation der Mengen- und Grundgebühr für das Jahr 2002.

Sie erläuterte die Kostenentwicklung und Zusammensetzung der jeweiligen Gebühr.

 

Auf Grund dieser Kalkulation ergibt sich eine kostendeckende Grundgebühr von € 30,12 bzw. für

Betriebe € 15,06.

Zurzeit werden € 27,62 bzw. 13,81 verrechnet.

 

Die kostendeckende Mengengebühr beträgt pro Abfuhr € 3,48 bzw. für einen Müllsack € 2,70.

 

In weiterer Folge werden Vergleichszahlen der umliegenden Gemeinden präsentiert, wobei festzustellen ist, dass die Gebühren in allen Gemeinden höher sind.

 

Vorschlag Buchhaltung:

 

Grundgebühr € 30,00 pro Haushalt

Grundgebühr € 15,00 pro Betrieb

 

Mengengebühr € 3,50 pro Abfuhr, € 2,70 pro Müllsack

 

Der Obmann schlug vor eine Anpassung der Müllgebühren auf Grund der Berechnung der Buchhaltung im Gemeinderat zu befürworten.

 

Der Antrag des Obmannes wurde einstimmig angenommen.

 

3. Allfälliges

Herr Köstlinger Walter, BAV erläuterte den Abfallbericht des BAV für das Jahr 2001, sowie die Entwicklung des Restmülles für das Jahr 2002 anhand der aktuellen Zahlen. Es ist ein erneuter Anstieg des Restmülls festzustellen. Es sollten daher wieder Maßnahmen zur Aktivierung der Bioabfallsammlung gesetzt werden.

 

Herr GR. Hintermayer wendete dazu ein, dass bei manchen Standorten ( Bsp. Leitz-Wohnhäuser ) die Säcke im Gras stehen, somit erstens nicht standfest und der Nässe ausgesetzt sind.  Er erklärt, dass die Errichtung eines bspw. Betonpodestes keine Unsummen kosten würde.

 

Herr Köstlinger berichtete von den Erfahrungswerten anderer Bezirke mit der Biotonne. Die günstigste Form ist jedoch der Biosack.

 

Weiters wurde von Herrn Bgm. Demmelbauer und Frau GR. Wolschlager die richtige Handhabung der Säcke angesprochen.

 

Im Zusammenhang mit der Biotonne wurde von Herrn Köstlinger angemerkt, dass diese nur 4-wöchentlich entleert werden und hierbei ein auf Milchsäurebakterien basierendes Mittel zugesetzt werden muss.

 

Der Abfallberater des BAV Schärding präsentierte Folder und Gewinnspiel zur Ankurbelung der Bioabfallsammlung. Er berichtete über die erfolgreiche Einführung des ÖLI und dessen weitere Verwendung. Er stellte ein soeben fertig gestelltes Handbuch des BAV vor. Abschließend regt er für die Ausschussmitglieder die Teilnahme an Exkursionen zur Weiterbildung an.

 

Herr GR. Hintermayer bemängelte die Führung des ASZ Zell/Pram. Einige Personen benützen das ASZ als Gebrauchtwarenlager und behindern Anlieferer und Bedienstete.

 

Herr Köstlinger kennt das Problem und versprach nochmals sich dessen anzunehmen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bedankte sich beim Obmann des Umweltausschusses GR. Franz Köstlinger für seinen ausführlichen Bericht.

 

GR. Günter Ortner wollte wissen, ob auch andere Gemeinden ein derartiges System verwenden und ob nur Riedau in den letzen Jahren so viel angeliefert hat.

 

GR. Köstlinger teilte mit, dass sich in allen Gemeinden die Anlieferung erhöht hat.

 

Der Vorsitzende erklärte den Anwesenden, dass in der Gemeinde Zell der Strauchschnitt zuerst bei einem Landwirt (Pfadermoar) angesammelt wird und dieser bringt ihn dann zu Herrn Gerner.

 

Der Vorteil der Pauschale erklärte der Bürgermeister liegt darin, dass es in Zukunft keine Debatten mehr geben wird, wenn etwas mehr angeliefert wird.

 

 

TOP. 3.)     Beschlussfassung bez. Änderung der Vereinbarung mit Herrn Gerner.

 

 

Der Vorsitzende bringt die im Entwurf erstellte Vereinbarung vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

V E R E I N B A R U N G

 

 

abgeschlossen am heutigen Tag und Ort zwischen

 

1.     der Marktgemeinde Riedau als Lieferant einerseits (im folgenden kurz als Marktgemeinde bezeichnet) und

 

2.     Herrn Josef Gerner, 4751 Dorf/Pram, Hohenerlach 1, Gemeinde Taiskirchen, als Kompostierer andererseits (im folgenden kurz als Kompostierer bezeichnet)

 

wie folgt:

 

Bezugnehmend auf Punkt V. des Lieferungsvertrages, welcher in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 17.10.1995 genehmigt wurde, und der Vereinbarung vom 12.5.1997, genehmigt im Gemeinderatsbeschluss vom 29.4.1997, wird mit dem Vertragspartner Gerner folgende Vereinbarung getroffen:

 

Für die Anlieferung des Gras-, Grün-, Baum- und Strauchschnittes der privaten Haushalte und Betriebe von Riedau erfolgt keine Abrechnung nach der tatsächlich angelieferten Menge. Die Abgeltung erfolgt durch einen aus dem Vorjahr nach tatsächlicher Anlieferung errechneten Pauschalbetrag von € 5.000,- incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer pro Jahr. Diese Anlieferung ist pro Haushalten/Betrieben mit 5 m3 begrenzt möglich. Dieser Pauschalbetrag wird für die Jahre 2002 - 2004 an den Kompostierer bezahlt. Der Pauschalbetrag für das Jahr 2005 wird in einer gemeinsamen Vereinbarung neu festgelegt.

 

Der Pauschalbetrag ist indexgesichert. Eine Indexsteigerung tritt nur in jenem Ausmaß ein, in dem sich die Richtpreise der ARGE Bäuerliche Kompostierung und Biogasanlagenbetreiber OÖ ändern.

 

Der festgelegte Pauschalbetrag wird in Vierteljahresraten zum 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. jeden Jahres überwiesen.

 

 

 

Frau GR. Anita Wolschlager stellt den Antrag, die Vereinbarung mit Herrn Gerner zu genehmigen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 4.)     Beschlussfassung bez. Änderung der Abfallgebührenordnung.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer bringt die im Entwurf erstellte Abfallgebührenordnung vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

 

 
 
V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10.10.2002, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.

Aufgrund des § 34 des O.Ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 86/1997,idgF., wird verordnet:

§ 1

Gegenstand der Gebühr

1. Für die Sammlung (Erfassung), Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten.

§ 2

Höhe der Gebühren

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:

 

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:                                                                                                                                                                                     €

          1.) für Haushalte:                                                                                 

          a) pro Haushalt                                                                                     30,--

          b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten)                        30,--

 

          2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

          sonstige Arbeitsstellen:

          a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                   15,--

              zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 15,--

          b) pro 800 Liter Restabfall-Container                                                         15,--

              zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 15,--

          c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze                                                  15,--  

 

II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

 

 

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr

          a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                   €   3,50

          b) pro 800-Liter Restabfall-Container                                                         € 36,60

          c) je 60-Liter Abfallsack                                                                          €   2,70

          d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter                                  €   3,50

          e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container                               € 36,60

 

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3

    die darüberliegende Menge:

a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3                     €   7,70

b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3                              € 11,55

 

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

          Pauschalgebühr pro Jahr                                                                € 8,00

 

4.) für die Anlieferung von BAUSCHUTT u-. BAURESTMASSE bei einer Jahresmenge von mehr

      als 2 m³

     die darüber liegende Menge pro m³                                                                €  11,70

 

§ 3

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.

 

§ 4

Beginn der Gebührenpflicht

 

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 II. beginnt mit Anfang des

Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken

erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der

Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt. Die

Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Grundgebühr bilden die zum Stichtag

01.03. und 01.09. gemeldeten Haushalte.

§ 5

Fälligkeit

Die Gebühren nach § 2 sind halbjährlich, und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden

Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) und

Pkt. II.3. a)bis c) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig.

§ 6

Umsatzsteuer

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01.01.2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 21.12.2000 außer Kraft.

 

 

Frau GV. Elfriede Kopfberger stellt den Antrag, die Abfallgebührenordnung wie von Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer vorgetragen, zu genehmigen.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder stellt an die Amtsleiterin, Frau Katharina Gehmaier, die Frage, wie hoch die Erhöhung durchschittlich ausfällt.

 

Die Amtsleiterin teilt mit, dass sich die Grundgebühr um 8% und die Restabfallgebühr um 7% auf zwei Jahre gesehen erhöhen werden.

 

GV. Ruhmanseder teilt den Anwesenden mit, dass diese Erhöhung auf keinen Fall erfreulich ist, jedoch im Rahmen bleibt und seine Fraktion dieser Erhöhung zustimmen wird.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Frau GV. Elfriede Kopfberger abstimmen.

 

Beschluss:   Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

                   Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

 

 

 

TOP. 5.)     Behandlung der Stellungnahme Flächenwidmungsplanabänderung Nr. 7 Wagneder.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass vom Amt der Oö. Landesregierung eine Stellungnahme bezüglich Abänderung Nr. 7 betreffend das Grundstück Wagneder in Schwaben eingelangt ist. In dieser Stellungnahme gibt es gegen diese Flächenwidmungsplanänderung keinen Einwand.

Der Grundsatzbeschluss für diese Flächenwidmungsplanänderung erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 27.6.2002. Um Stellungnahme wurden mit Schreiben vom 24.7.2002 gebeten:

Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Allgemeiner Baudienst, Landwirtschaftskammer für OÖ., Hörl Anton und Franziska, Köstlinger Franz und Ingrid, Köstlinger Josef, Schabetsberger Franz und Brigitte, Schauer Gerhard und Hildegard, Schneglberger Helmut und Silvia, Wagneder Stefanie.

 

Der Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer den Antrag, aufgrund der positiven Stellungnahme die Flächenwidmungsplanänderung zu genehmigen.

 

Beschluss:   Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.

                   Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

TOP. 6.)     Bahnhofsumbau; Beratung bezüglich des Übereinkommens mit der ÖBB.

 

Der Bürgermeister teilt den Anwesenden mit, dass ein Entwurf über ein Übereinkommen mit der Österreichischen Bundesbahn für die Durchführung des Steckenneubaus (Bahnhofumbau Riedau) vorliegt. In diesem Übereinkommen gibt es verschiedene Verpflichtungen der Gemeinde, die der Vorsitzende bekanntgibt.

 

Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass von der ÖBB bei der Unterführung Schwabenbach ein Kostenbeitrag von € 116.000,- für den Gehsteig eingefordert wird. Der Gehsteig hat eine Gesamtbreite von 1,5o m. Nachdem aber die ÖBB ein Schrämmbord errichten muss, welches 60 cm breit ist, könnte die Gemeinde fordern, dass sich die Kosten des Gehsteiges auf € 80.000,-- verringern, da dadurch die Gehsteigbreite nur 0,90 cm beträgt. Die Gemeinde könnte diese Kostenverringerung in das Übereinkommen aufnehmen.

 Für Park- &Rideanlage gibt es separat ein Übereinkommen mit dem Land Oberösterreich, es ist somit im heutigen Übereinkommen nicht betroffen.

Weiters wird vom Vorsitzenden bekanntgegeben, dass bei der Errichtung der Fußgeherunterführung ein Gehweg entstehen wird, welcher dann von der Gemeinde übernommen werden soll. Außerdem  teilt er den Anwesenden mit, welche Arbeiten von der Marktgemeinde noch durchzuführen sind.

 

*       Straßenrechtliche Genehmigung

*       Zustimmung über ein Übereinkommen

*       Leitungsverlegungen für Wasser und Kanal

*       Neubau der Verbindungsstraße zur L 513

*       Ausschreibung die durch die Gemeinde erfolgt

 

Betreffend WC am Bahnhof teilt der Vorsitzende mit, dass es „nicht sehr gut aussieht“ bzw. noch einmal mit Zuständigen des Nahverkehrs gesprochen werden muss. An dieser Stelle stellt der Bürgermeister Herrn GR. Günter Ortner die Frage, ob er diesbezüglich nachfragen kann, ansonsten müsse er selber Kontakt mit dem Nahverkehr aufnehmen. Das Hauptproblem für die Errichtung ist die Pflege der WC-Anlagen, ein weiterer Aspekt ist der Wandalismus.

 

GR. Günter Ortner ist der Meinung, dass es öffentliche Toiletten auch anderswo gibt und er glaubt, dass man beim Nahverkehr relativ geringe Chancen haben wird.

 

GR. Ernst Hintermayr erklärt, dass das öffentliche WC von der Gemeinde übernommen werden soll.  Wird kein WC gebaut, wird seitens der FPÖ dieser Park- & Rideanlage nicht zugestimmt.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erläutert dazu, dass dies sicherlich in den Verhandlungen miteinbezogen wird, jedoch wird die Gemeinde nicht auf Anhieb der Instandhaltung und Reinigung durch die Marktgemeinde Riedau zustimmen.

 

GR. Ernst Hintermayr teilt mit, dass viele für ein öffentliches WC in Riedau sind und somit fallen auch Personalkosten für die Reinigung an.

 

Der Vorsitzende erklärt dazu, dass dieses WC für die Bahngäste errichtet wird.

 

GV. Franz Stiglmayr stellt die Frage, ob in Andorf noch ein WC besteht.

 

GR. Ortner teilt mit, dass dies derzeit noch bestehe, weil dieses die Fahrdienstleiter noch nützen, jedoch wird es in Zukunft in Andorf, Taufkirchen a.d. Pram und Riedau keine Fahrdienstleiter mehr geben und somit auch keine Toilettenanlagen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer möchte dazu noch erläutern, dass die Fahrpläne schon so abgestimmt werden, dass es fast keine Wartezeiten mehr gibt und man auf keinen Bus mehr warten muss.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder möchte von GV. Franz Stiglmayr wissen, ob diese Stelle noch immer eine „Drehscheibe“ für die Kinder ist.

 

GV. Stiglmayr sind derzeit keine Fälle bekannt. Er teilt mit, dass ab nächstem Jahr die Andorfer HTL Schüler mit dem Zug nach Riedau fahren müssen da sich deren Werkstatt in der Firma Leitz befindet.

 

 

 

 

TOP. 7.)     Pachtvertrag mit der Gemeinde Zell/Pram bez. Splittlagerung in „Quelle-Halle“.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass betreffend der Streusplittlagerung mit der Gemeinde Zell an der Pram ein Pachtvertrag abgeschlossen werden soll, der die gleichen Konditionen enthält wie im Vorjahr der Pachtvertrag mit der Firma Rosen Stöckl GmbH.

Die ggst. Halle ist, wie allen bekannt, von der Fa. Stöckl an die Gemeinde Zell/Pram verkauft worden. Die monatliche Miete beträgt € 196,20 inkl. Mehrwertsteuer und gilt für 6 Monate. Beginn ist rechtskräftig mit 01.10.2002 und endet mit dem 31.03. jeden Jahres. Der Vertrag wurde sicherlich in den Fraktionen genauer besprochen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, den Vertrag wie vorgebracht mit der Gemeinde Zell an der Pram abzuschließen.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder möchte wissen, ob der Vertrag auf mehrere Jahre abgeschlossen werden könnte.

 

Frau Amtsleiterin Katharina Gehmaier erklärt dazu, dass der Pachtvertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen wird.

 

Der Bürgereister lässt nun über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   23 JA-Stimmen

                   1 Stimmenthaltung (GR. Berta Scheuringer)

 

 

 

TOP. 8.)     Auftragsvergabe für die Errichtung der Drucksteigerungsanlage in Pomedt.

 

 

Der beschränkte Ausschreibung wird aufgehoben bzw. der Auftrag kann heute nicht vergeben werden und  zwar aus folgenden Gründen, erklärt der Vorsitzende:

 

Vom Büro DI Oberlechner wurden die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben, vier Angebote sind eingelangt:

Fa. Meisl aus Grein, Fa. Braumann aus Antiesenhofen, Fa. Tauschek aus Peuerbach und Fa. Luksch aus Riedau. Die Anboteröffnung war am 3.10.2002.(Fa. Luksch als Billigstbieter mit € 39.145,40, Zweitbieter Fa. Fa. Meisl € 55.923,68). Anschließend hat das Büro DI Oberlechner die Angebote überprüft. Dabei musste festgestellt werden, dass der Billigstbieter, die Fa. Luksch, ein fehlerhaftes Angebot abgegebenen hat. Aufgrund eines Übertragungsfehlers der EDV waren keine Lohnpreise enthalten. Dieses Angebot war daher auszuscheiden.

Die  Preise sind viel zu hoch. Die veranschlagten Mittel, welche vom Architekturbüro DI Oberlechner geschätzt wurde, überschreiten bei weitem die Angebotspreise. Die finanziellen Mittel sind so nicht vorhanden und das Vorhaben derzeit unfinanzierbar. Aus diesem Grund ist die beschränkte Ausschreibung aufzuheben.

 

Eine Lösung wäre die Arbeiten neu auszuschreiben. Jedoch müssen vorher die alten Anbote an das Amt der O.Ö. Landesregierung geschickt werden, vom Land bekommt die Marktgemeinde eine Rückmeldung und erst dann können die Arbeiten neu ausgeschrieben und vergeben werden. Im heurigen Jahr wird wahrscheinlich nicht mehr möglich sein.

Bei den Gesprächen mit Herrn DI Oberlechner wurde der Einbau von Einzeldruckanlagen in jeden Haushalt diskutiert. Sollten jedoch in Zukunft noch einige Baugründe aufgeschlossen werden, ist es sinnvoller, eine Drucksteigerungsanlage zu errichten.

 

 

 

 

 

 

TOP. 9.)     Gemeindeforstwart; Beschlussfassung über Abberufung.

 

Herr Zigmund Karl wurde am 31. Mai 1990 vom Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau zum Gemeindeforstwart bestellt. Er bekam für seine Tätigkeit als Gemeindeforstwart auch eine Entschädigung.

 

Der Jagdausschuss hat in einer Sitzung angeregt, künftig keinen Gemeindeforstwart mehr zu beschäftigen.

Der Vorsitzende erklärt, man habe sich erkundigt ob ein Gemeindeforstwart in unserer Gemeinde überhaupt nötig sei. Die Gemeinde Neumarkt i.H. z.B. beschäftigt auch keinen Fortwart mehr.

Da der Verbiss im Jagdausschuss behandelt wird und für andere wichtige Angelegenheiten Herr Peherstorfer bzw. die Bezirksförster von der Bezirkshauptmannschaft Schärding zur Verfügung stehen, soll der Gemeindeforstwart Karl Zigmund abberufen und diese Stelle soll nicht mehr nachbesetzt werden.

 

Weiters teilt der Vorsitzende mit, dass Herr Zigmund seine Aufgabe jahrelang sehr gut gemacht hat und es soll ihm am Sonntag, dem 13.10.2002, am Tag der älteren Gemeindebürger, eine Ehrenurkunde überreicht werden.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, einen Beschluss zu fassen, in dem Herr Zigmund Karl als Gemeindeforstwart abberufen wird. Die Stelle als Gemeindeforstwart soll künftig nicht mehr nachbesetzt werden.

 

Beschluss:   Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

                   Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

 

TOP. 10.)    Genehmigung Kostenbeitrag für Gemeindeausflug.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass der Kostenbeitrag schon im Budget beschlossen worden ist, jedoch kamen einige neue Abrechnungen dazu. Die Gesamtkosten waren € 1.920,96. Dazu kam noch der Beitrag der Gewerkschaft von € 408,-. Somit sind Kosten in der Höhe von € 1.512,96 angefallen.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Kosten nachträglich genehmigen zu lassen.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder stimmt prinzipiell zu jedoch über die restliche Verbuchung möchte er sich gerne noch einmal unterhalten.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

 

 

TOP. 11.)    Grundsatzbeschluss für den Neubau zur Aufschließungsstraße L 513 entlang der ÖBB Linie.

 

 

 

Bekanntlich soll bereits im nächsten Jahr mit dem Bau der Verbindungsstraße vom geplanten Kreisverkehr zur Unterinnviertler Landesstraße begonnen werden. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer weist darauf hin, dass zuerst ein Grundsatzbeschluss vorliegen muss um mit dem Projekt zu beginnen.

 

Da die Straße bereits besteht, war bisher nicht klar, ob der Straßenbau als „Neubau“ oder „Sanierung“ zu werten ist. Da die Gemeinde bei der Unterinnviertler Landesstraße aber eine andere Einmündung geplant ist, ist es sicherlich von Vorteil, die Straße als Neubau zu deklarieren. Diese Straße soll, nachdem die schienengleiche Übergang in Wildhag entfällt, die Zufahrtsstraße für die LKW für die Ortschaft Schwabenbach und Schwaben sein.

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt die Angelegenheit zur Diskussion.

 

GR. Franz Wimmer ist der Meinung, dass diese Straße wieder aktiviert werden muss, da dies nur ein Vorteil für ganz Riedau sein kann. GR. Wimmer stellt den Antrag, dem Grundsatzbeschluss für den Neubau der Aufschließungsstraße zur L 513 entlang der ÖBB Linie zuzustimmen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   Der Antrag wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

TOP. 12.)    Bericht des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Ing. Johann teilt den Anwesenden mit, dass die Marktgemeinde Riedau für Straßenbaumaßnahmen € 20.000,- vom Landeshauptmannstellvertreter Franz Hiesl erhalten hat.

 

Betreffend barrierefreies Gemeindeamt erklärt der Vorsitzende, dass Herr Pötscher von der Abteilung Gemeinden, die Stellungnahme von Herrn DI Pollhammer gelesen hat. Seiner Meinung nach gibt es nur zwei Möglichkeiten.

 

1.       Die Gemeinde finanziert zur Gänze die Kosten von insgesamt € 170.000,- vor. Herr
          Pötscher wird einen neuen Finanzierungsplan erstellen und die Gemeinde darf sofort
          weiterbauen.

 

2.       Die Gemeinde spricht mit Landesrat Ackerl, jedoch darf die Gemeinde nicht weiterbauen
          und muss eine Entscheidung abwarten.

 

Heuer soll voraussichtlich nur noch das Vorhaus fertiggestellt werden. Das heißt, Fliesen werden gelegt, die Räume werden ausgemalt, es wird die Decke eingezogen und eine Beleuchtung installiert.

 

In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die Genehmigung von Satzungen für den Planungsverbund Pramtal-Süd beraten. Dazu erklärt der Vorsitzende, dass auch die Marktgemeinde Andorf diesen Punkt von der Tagesordnung abgesetzt hat. Er hat Gespräche mit Frau Diplinger, der Sekretärin von EUREGIO, mit Bürgermeister Schrattenecker aus Andorf und Bürgermeister Traunwieser aus Raab geführt. Es kam nun zu folgendem Vorschlag:

 

Es werden alle Mandatare der 14 Gemeinden zusammengezählt, das sind 273 an der Zahl.  Nach dem d`Hondtschen Verwahlverfahren werden die Sitze aufgeteilt wird. Es wird nach jeder Gemeinderatswahl neu verteilt. Voraussichtlich werden von der ÖVP von jeder Gemeinde Vertreter vorhanden  sein, wer von den übrigen Parteien enstandt wird, wird von den Fraktionen untereinander ausgemacht.

 

Die Amtsleiterin Katharina Gehmaier teilt den Anwesenden mit, dass der Bezirk Schärding eine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung startet. Der Vortragende wird sein Prim. Dr. Oberhammer aus dem Krankenhaus Schärding. Die Amtsleiterin ersucht alle Gemeinderäte um Teilnahme an dieser Vorsorge Aktion.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass beim Gemeindereferenten um Förderungsmittel für Straßenbau angesucht worden ist, jedoch wurden keine Förderungsmittel genehmigt.

 

GR. Ortner Günter stellt die Frage, ob der Pendlerparkplatz bei der Ortseinfahrt heuer noch errichtet wird.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass heuer sicherlich nicht mehr begonnen wird, da es an den finanziellen Möglichkeiten scheitert.

 

Die Amtsleiterin teilt mit, dass sie mit Herrn Ing. Stöckel ein Gespräch geführt hat. Sie war der Meinung, die Gemeinde könne die Baggerarbeiten selbst durchführen. Jedoch erklärt dazu Herr Ing. Stöckel, dass das nicht so einfach ginge, weil man zuerst eine genaue Planung brauche. Mann muss genau wissen wo die Leuchten hinkommen, wie die Leistensteine gesetzt werden usw.

 

Bezüglich der ersten Teilrechnung erklärt die Amtsleiterin, dass die Kosten, die bis jetzt angefallen sind, von der Gemeinde bezahlt wurden. Wenn die Gesamtkosten des Projektes bekannt sind, stellt Herr Stöckel sein Honorar lt. Baukosten (Prozent minus Abzug und abzüglich der Teilzahlung).

 

GR. Ortner die Hauptschulsanierung an und möchte wissen wie es zur Zeit mit der Kommunalleasing steht.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass das Projekt derzeit beim Land aufliegt und man könne erst mit der Ausschreibung beginnen, wenn man vom Land die Freigabe bekommen hat. Von Seiten der Gemeinde wäre alles fix und fertig, jedoch müsse man die Freigabe vom Land abwarten.

 

GR. Anita Wolschlager möchte vom Bürgermeister wissen, ob er nicht bei der Abteilung Gemeinden das ganze Projekt bzw. die Freigabe etwas vorantreiben könnte.

 

GV. Ruhmanseder erklärt, dass es angeblich daran liege, dass man nicht genau wisse wie hoch die Bedarfszuweisungen vom Land sind und somit die Leasingrate noch nicht fixiert werden kann. Seiner Meinung nach geht es nicht um die Höhe der Leasingrate sondern darum, dass die Hauptschulsanierung ausgeschrieben werden soll.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es darum gehe, ob der Architekt gewechselt wird oder nicht. Derzeit hängt es nur an der Gemeindeabteilung, da die Marktgemeinde wissen muss wie hoch die Bedarfszuweisungen sein werden. Weiters teilt der Vorsitzende mit, dass er mit Frau Reder, Sachbearbeiterin von Landesrat Ackerl, eine Gespräch geführt hat, in dem Frau Reder mitteilte, dass sie selber schon zwei Wochen auf einen Termin bei ihrem Chef wartet.

 

GR. Hosner möchte wissen, wie weit man in der Angelegenheit mit der Heizungsfirma Mayr aus Kopfing ist?

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt mit, dass derzeit nichts außer einem Brief vom Rechtsanwalt bekannt ist.

 

GV. Ruhmanseder erklärt, dass es nicht die Frage sei wie man es finanziert, also könne man jetzt schon einen Grundsatzbeschluss schaffen ob wir den gleichen Architekten behalten oder ihn wechseln. Es geht nur noch darum wie viel Bedarfszuweisungen wir vom Land bekommen und wie teuer kommt die Leasingvariante. Die nächste Entscheidung wird dann sein ob beim Architekten Bauböck aus Ried i.I. geblieben werden soll oder nicht.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass man nicht wissen wird wer unser Leasingpartner sein wird. Weiters stellt sich die Frage ob sich die Gemeinde den Architekten aussuchen kann oder nicht? Das Projekt ist fix und fertig, man muss nur noch die Ausschreibungen machen und dies wiederum macht in diesem Fall nicht die Gemeinde sondern die Leasingfirma.

 

GR. Mitterhauser ist auch der Meinung, dass mit den Ausschreibungen schon begonnen werden kann und man nicht auf die Bedarfszuweisungen vom Land warten kann.

 

Die Amtsleitern erklärt, dass in erster Linie auf den Geldfluss vom Land abgewartet werden muss. Wenn die Höhe der Förderung bekannt ist, wird dies der Firma Leitner & Leitner sowie der Firma Chalupsky bekanntgegeben. Somit können die Anbieter viel besser kalkulieren. Die Ausschreibung könne jetzt auch schon rausgehen, jedoch würde die Leasingrate teurer.

 

GR. Franz Mitterhauser teilt mit, dass er selber im Jahr drei bis vier Leasingabrechnungen bei Gemeinden hat. Dort machen die Städte teilweise selbst die Abrechnung.

 

Die Amtsleiterin erklärt, dass drei Varianten möglich sind. Entweder es läuft allen über ihren
Architekten, oder es läuft über unseren Architekten oder eine Begleitung durch ihren Architekten der unseren Architekten kontrolliert.

 

Bürgermeister erläutert, es kann keine Ausschreibung gemacht werden weil es keinen § 86 gibt.

 

GR. Mitterhauser ist der Meinung, dass man die Ausschreibung trotzdem vorbereiten kann und dies sollte man auch vorantreiben.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass im Falle einer Ausschreibung ein Grundsatzbeschluss geschaffen werden muss, dass DI Bauböck der Architekt bleibt. Weiters schlägt der Bürgermeister vor mit Leitner und Leitner ein Gespräch zu führen, in dem hervorgeht welche Möglichkeiten die Marktgemeinde noch hätte.

 

 

TOP. 13.)    Allfälliges.

 

Unter diesem Tagesordnungspunkt gibt es keine Wortmeldungen mehr.


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 29.08.2002 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:35 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                             (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: