Lfd.Nr. 52 Jahr 2003

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 20. März 2003.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GR. Maria Weiretmaier

03. GV. Elfriede Kopfberger                             16. GR. Franz Arthofer

04. GV. Franz Stiglmayr                                 17. GV. Heinrich Ruhmanseder

05. GR. Gerhard Berghammer                          18. GR. Ernst Hintermayr

06. GR. Berta Scheuringer                              19. GR. Ulrike Gumpoltsberger

07. GR. Wolfgang Kraft                                  20. GR. Manfred Fattinger

08. GR. Fritz Raschhofer                                21. GR. Karl Wagneder

09 GR. Monika Tallier                                     22.

10. GV. Franz Schabetsberger                        23.

11. GV. Anna Wolschlager                              24.

12. GR. Günter Ortner                                   25.

13. GR. Rudolf Hosner                                   

14. GR. Anita Wolschlager                             

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Franz Wimmer                                  für                GR. Franz Mitterhauser

GR. DI Franz Mitter                                für                GR. Herbert Leitner

GR. Dick Hermann                                  für                GR. Franz Köstlinger

GR. Adolf Zallinger                                  für                GR. Johann Leitner

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                       unentschuldigt:

GR. Franz Mitterhauser

GR. Herbert Leitner

GR. Franz Köstlinger

GR. Johann Leitner

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Mario Kindlinger
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13.03.2003

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.02.2003 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GV. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Der Bürgermeister bringt folgende Dringlichkeitsanträge zur Kenntnis:

 

Dringlichkeitsantrag 1:    Wahl eines Vertreters und eines Ersatzmitgliedes für den Sozial-
                                      hilfeverband Schärding

 

Dringlichkeitsantrag 2:    Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Dringlichkeitsantrag 3:    Vergabe von Wohnungen.

 

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2002.
  3. Sanierung der Hauptschule; Zubau zur Volks- und Hauptschule; außerschulische Maßnahmen:

      Vergabe der Leasingfinanzierung.

  1. Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes;  Auftragsvergaben für

      a)Tischlerarbeiten b) Elektroinstallationsarbeiten c) Leuchtmittel d) Regale e) Bodenbeläge f) Fliesen   

      g) Haustüre.

  1. Projekt ÖBB Strecke Wels-Passau; Übereinkommen ÖBB – Mgde. Riedau – Gde. Zell/Pram.
  2. Grundsatzbeschluss bez. Asphaltierung der Siedlungsstraße Pomedt
  3. Änderung der Friedhofsgebührenordnung
  4. Subventionsansuchen des Trägervereines HTL Innviertel-Nord, Standort Andorf
  5. Genehmigung einer Geschäftsordnung für den Personalbeirat.

DA: Wahl eines zweiten Vertreters und eines Ersatzmitgliedes für den Sozialhilfeverband Schärding

DA: Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses

DA: Vergabe von Wohnungen

  1. Bericht des Bürgermeisters.
  2. Allfälliges

 


Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren

 

 

 

TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht GR. Hosner um den Bericht. Der Obmann des Prüfungsausschusses berichtet, dass am 18.3.2003 der Rechnungsabschluss 2002 geprüft wurde:

 

Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2002

Einnahmen und Ausgaben wie folgt bekannt:

 

Ordentlicher Haushalt              Einnahmen                    EUR     2,709.287,88

                                                Ausgaben                      EUR     2.640.146,75

                                                Überschuss                   EUR          69.141,13

 

Außerordentlicher Haushalt     Einnahmen                    EUR     1.004.734,41

                                                Ausgaben                      EUR     1.134.278,63

                                    Soll Abgang lfd. Jahr                  EUR        351.205,17

                                    Soll Überschuss lfd.Jahr             EUR        221.660,95

                                    Saldo                                        EUR       -129.544,22

 

Somit ergibt sich ein Gesamtabgang von EUR 60.403,09. Es wurden die einzelnen Haushaltsposten durchgesehen, die vom Gemeindeamt angeführten Begründungen bei größeren Abweichungen wurden besprochen.

 

Unter TOP. 2.) teilte der Obmann mit, dass die Wasser- und Kanalgebührenverordnungen neu überarbeitet werden sollten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden in den nächsten Tagen Vorlagen von Verordnungen anderer Gemeinden erhalten. Es wurde festgelegt, dass dies in der nächsten Sitzung am 08.04.2003 als Tagesordnungspunkt festgelegt wird. Der Obmann und die Mitglieder des Prüfungsausschusses bedanken sich bei Fr. Tiefenthaler für die ordnungsgemäße Durchführung der Erstellung des Rechnungsabschlusses.

 

 

TOP. 2.) Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2002.

 

Der Bürgermeister bringt den Gemeinderatsmitgliedern die Einnahmen und Ausgaben bekannt:

 

 

Ordentlicher Haushalt              Einnahmen                    EUR     2,709.287,88

                                                Ausgaben                      EUR     2.640.146,75

                                                Überschuss                   EUR         69.141,13

 

Außerordentlicher Haushalt     Einnahmen                    EUR     1.004.734,41

                                                Ausgaben                      EUR     1.134.278,63

                                    Soll Abgang lfd. Jahr                  EUR        351.205,17

                                    Soll Überschuss lfd.Jahr             EUR        221.660,95

                                    Saldo                                        EUR     -129.544,22

 

Somit ergibt sich ein Gesamtabgang von EUR 60.403,09. Der Überschuss des ordentlichen Haushaltes von
€ 69.141,13 kann frühestens im NVA 2003 bzw. spätestens im Rechnungsabschluss 2004 veranschlagt werden.
Der hohe Abgang im ao. Haushalt ergibt sich durch die Übernahme der Soll-Abgänge/Überschüsse aus Vorjahren, die ja auch abgedeckt werden müssen. Es handelt sich dabei um folgende Vorhaben:

 

Soll Abgang Vorjahr Musikschule                                    € 196.478,36

Soll Überschuss Vorjahr Zwischenfinanzierung                 €145.343,17 (wird durch Darlehenstilgung

                                                                                                                abgedeckt)

Soll Abgang Vorjahr Güterweg Friedwagn             € 11.570,82

Soll Abgang Vorjahr Güterweg Lechner                            € 1.398,59

Soll Abgang Vorjahr Ortskanal                                        € 14.024,78 (Errichtungskosten Kläranlage)

Summe Abgang                                                             € 78.129,38

 

Für das Vorhaben Musikschule stehen noch Landesbeiträge aus, die Marktgemeinde ist allerdings auch bei den Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt im Rückstand. Die Vorhaben Güterweg Friedwagn und Lechner wurden deshalb im Vorjahr nicht ausfinanziert, da im heurigen Jahr noch Kosten angefallen werden.

 

Die Fraktionsführer haben eine Aufstellung mit Begründung über die größeren Abweichungen zum Voranschlag 2002 erhalten. Weiters bringt der Vorsitzende mittels Folie eine Aufstellung über die Zuführungen zur Kenntnis.

 

Der Vorsitzende stellt die Frage, ob es dazu offene Fragen gibt. GV. Ruhmanseder teilt mit, dass die meisten Abweichungen gemeinsam beschlossen wurden und seine Fraktion dem Rechnungsabschluss 2002 zustimmt.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, den Rechnungsabschluss 2002 in der vorliegenden Fassung zu genehmigen.

 

GV. Franz Schabetsberger teilt mit, dass auch seine Fraktion dem Rechnungsabschluss zustimmen wird, da die meisten Abweichungen wie schon erwähnt, gemeinsam beschlossen wurden.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer lässt über den Antrag von Herrn Vizebürgermeister Gahleitner per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 3.) Sanierung der Hauptschule; Zubau zur Volks- und Hauptschule; außerschulische Maßnahmen: Vergabe der Leasingfinanzierung.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 19. Februar 2003 die Eröffnung der Angebote für die Leasingfinanzierung erfolgte. Sechs Banken haben Angebotsunterlagen angefordert, es haben aber nur zwei Banken eingereicht:

 

 

Die Anbote wurden überprüft, auch hinsichtlich Eignung der Bieter und Ausschreibungskonformität der Angebote. Die Bewertung der Qualität fließt zusammen mit der Bewertung des Angebotspreises (Gewichtung 80 %) in die Gesamtbewertung. Am 13.3.2003 erfolgte im Beisein von Frau Mag. Eichinger und Frau Mag. Hebesberger mit den Fraktionsführern eine kommissionelle Sitzung zur Vergabe der Punkte für Qualität.

 

Von der Rechtsanwaltskanzlei Saxinger Chalupsky Weber & Partner erfolgte die Ermittlung des Bestanbotes anhand der in der Ausschreibung vorgegebenen Matrix:

 

Gesamtpunkteanzahl

Anbot (15 Jahre )                       Preis                 ZwiFi     Qualität             Gesamt             Rang

OÖKommunal Variante 1         6.800                1.200    2.000                10.000              1

VKB Leasing Variante 1             6.724                1.156    2.000                9.880               2

VKB Leasing Variante 2             6.749                1.156    1.000                  8.905              3

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Zuschlag für die Leasingfinanzierung zur Sanierung der Hauptschule sowie für den Zubau zur Volks- und Hauptschule an die OÖ. Kommunalleasing zu erteilen und lässt zugleich per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:        24 Ja-Stimmen; 1 Gegenstimme (GR. Adolf Zallinger)

 

TOP. 4.) Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes;  Auftragsvergaben für
a) Tischlerarbeiten.

 

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass zur Anbotseröffnung folgende Firmen eingeladen wurden:

 

 

Es wurde dazu ein Ausschuss gebildet, bei dem die Vertreter der Fraktionen anwesend waren, sowie drei Vertreter der Marktgemeinde (Mitarbeiter) und die Amtsleiterin. Es hat die Firma Neudörfler, die Firma Schneiderbauer und die Firma Meier im Ober- und Untergeschoß, die Firma Hofinger im Untergeschoß und die Firma Briglauer im Obergeschoß angeboten.

Die Angebote wurden mittels Punktevergabe bewertet, wobei vorher jeder Tischler sein Projekt vorstellen konnte. Das Ergebnis dieser Punktebewertung lautete, dass für den Obergeschoß Stock der Billigstbieter - aber auch von der Qualität her ansprechend - die Firma Neudörfler vorgeschlagen wurde. Im Erdgeschoß hat es  sehr große Unterschiede in der Art der Ausführung und auch bez. Preis gegeben. Es gab auch hiefür eine Abstimmung gegeben, wer soll den Auftrag bekommen. Mit Stimmenmehrheit wurde die Firma Schneiderbauer vorgeschlagen.

Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass er für die heutige Sitzung die gesamten Preise noch einmal vergleichen ließ und es kam folgendes Ergebnis dabei heraus.

 

Im Erdgeschoß ist die Firma Neudörfler mit € 9.994 zwar Billigstbieter, diese Firma hat aber nur Systemmöbel und hat auch nicht den Ansprüchen der Ausschreibung entsprochen. Die Firma Briglauer bot nicht an, die Firma Meier scheidet aus und kommen nur noch die Firma Hofinger und Schneiderbauer in Frage. Diese waren die einzigen beiden Tischler die die Anforderungen am ähnlichsten erfüllt haben. Der Grund für die Preisunterschiede bei der Firma Hofinger und der Firma Schneiderbauer liegen darin, dass die Firma Hofinger für das Archiv Regale ohne Fronten und die Firma Schneiderbauer mit Fronten und Hängeregistern angeboten hat.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder erklärt, dass in der Ausschreibung die Hängeregister nicht gefordert wurden.

 

Frau Amtsleiterin Katharina Gehmaier erläutert den Anwesenden die Preiskalkulation.

 

Fa. Hofinger

 

Preis lt. Besprechung 13.2.2003                                                  € 23.448,-- incl.

 

                                    € 13.705,--         Allgemeine Verwaltung und Bauverw.

                                    € 3.219,--          Archiv ohne Küchengeräte

                                    € 2.700,--          Lieferung und Montage

                                    € 19.624,--

+ 20 % MWSt    € 23.548,--

                                    €   -100,--          Lieferung und Montage Türen

                                    € 23.448,--

 

Front und Korpus melaminharz-beschichtet.

 

Preis neu überarbeitet:

 

                                    € 13.705,--         Allgemeine Verwaltung und Bauverwaltung

                                    €     890,--         Aufpreis für Nirostazierrahmen und Satinverglasung

                                    € 3.219,--          Archiv ohne Küchengeräte

                                    € 2.700,--          Montage

                                    € 20.514,--

+ 20 % MWSt    € 24.616,--

                                    €  -100,--           Lieferung Montage Türen

                                    € 24.516,--

 

Achtung: Archiv nur Regale, keine Fronten

                        keine Ladenführungen, keine Hängeregister

 

                        Aufpreis € 3.000,--

 

Fa. Schneiderbauer

 

Preis lt. Besprechung 13.2.2003                                      € 33.588,61                  

 

Variante 3                                             Variante 1

melaminharzbesch.                                Echtholzfornier

€   6.191,73                                           €   6.554,75                               Bauverwaltung

€ 14.156,35                                           € 15.635,16                               Allgemeine Verwaltung

€   5.802,02                                           €   5.802,02                               Archiv

€ 26.150,10                                           € 27.991,93

€ 31.380,12                                           € 33.590,32                               incl. 20 % MWSt

 

Neues Angebot

 

Variante 3 melaminharzbesch.

 

€ 6.191,73                                 Bauverwaltung

€ 14.156,35                               Allgemeine Verwaltung

€ 20.348,08

€ 24.417,70                               incl MWSt

€ -2.121,--                                 Nachlass

€ 22.296,70

€ 5.802,02                                 Archiv

€ 6.962,42                                 incl. MWSt

€ -867,60                                   Abschlag E-Geräte

€ 6.094,82

 

€ 28.391,52

€ 27.539,77     Skonto 3 %

 

 

€ -3.000,-- Hängeregistratur, Ladenführung, Fronten bei Regalen

 

€ 24.539,77

 

GV. Ruhmanseder stellt die Frage, ob man auch mit den anderen Tischlern Nachverhandlungen geführt hat?

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, dass man mit den anderen Tischlern keine Nachverhandlungen geführt habe, da Herr GR. Köstlinger sehr viel Zeit mit der Planung aufgewendet und auch sehr viel Vorarbeit geleistet hat und man ihn darauf hin gefragt hat, ob er einen Nachlass geben kann, um auch somit den Auftrag zu bekommen.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, über diese Vergabe geheim abzustimmen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:        18 JA-Stimmen und 7 Nein-Stimmen (Schabetsberger, Wolschlager Anna, Ortner, Hosner, Wolschlager Anita, Weiretmaier und Zallinger)

 

Vizebürgermeister Gahleitner stellt den Antrag die Tischlerarbeiten an die Firma Schneiderbauer zu vergeben, da zu bedenken ist, dass Herr Köstlinger Franz sehr viel Zeit in dieses Projekt investiert hat und vor allem alles freiwillig gemacht hat und dies wiederum eine Sache der Motivation sei, ob jetzt die Firma Schneiderbauer den Auftrag bekommt oder nicht. Weiters bittet der Vizebürgermeister, dass dies wertfrei von Parteiengedanken in betracht gezogen werden soll.

 

GR. Günter Ortner teilt mit, dass die Firma Neudörfler für große Firmen auch Büroeinrichtungen geplant hat und sich daher sicherlich nicht leisten kann, etwas Billiges herzustellen. Weiters ist er der Meinung, dass die Wünsche der Mitarbeiter auf jeden Fall erfüllt worden sind, da die Firma Neudörfler die Ergonomie und sonstige Details berücksichtigt hat. Somit müsste man der Gerechtigkeit nach auch mit der Firma Neudörfler Nachverhandlungen führen. Weiters spricht für die Firma Neudörfler der Preis von ca. € 10.000,--.

 

Weiters erklärt GR. Ortner, dass die Gemeinde auch auf die Wirtschaftlichkeit Rücksicht zu nehmen hat und stellt den Antrag, der Firma Neudörfler den Auftrag zu geben.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die Firma Neudörfler für das Untergeschoß wesentlich weniger Leistung als die beiden Tischler erbracht hat. Bei der Firma Neudörfler wurde zB. das Archiv nicht berücksichtigt (ca. € 4000,-) und ebenfalls sind die Möbeln der Firma Neudörfler Standardformen. Es sollte im Untergeschoß eine Kundenzone entstehen, die nicht nur Büroraum sein sollte. Weiters teilt er mit, dass sich die Mitarbeiter (Mario, Michael und Klaus) mehrmals zusammengesetzt haben und alle notwendigen Erfordernisse niedergeschrieben haben und dies Herrn Köstlinger gegeben haben, damit dies auch so umgesetzt werden kann. Wenn der Auftrag jetzt der Firma Neudörfler gegeben wird, seien alle diese Arbeiten der Mitarbeiter völlig umsonst gewesen. Es floss in den Gemeindeumbau schon sehr viel Geld rein, dass man sagen muss, dass die Variante der Firma Schneiderbauer es Wert sei. Er will der Firma Neudörfler nicht die Qualität absprechen, aber es geht darum, ob man Systemmöbel anschaffen will die 10 Jahre halten oder ob man eine Kundenzone einrichten will, die für die nächsten 20 Jahre halten soll. Ebenfalls erläutert der Bürgermeister, dass es im leid tue, dass relativ wenig Riedauer zum Zug kommen, jedoch kommt bei den Sitzmöbeln die Firma Briglauer in Frage, da diese die besten Sitzmöbeln haben. Zu der Firma Meier erklärt er, dass diese nicht selbst produziert, sondern mit einem Partner. Bei der Firma Schneiderbauer sei zu bedenken, dass dort 3 Riedauer arbeiten. Ebenfalls ist es auch schade, wenn die Firma Hofinger nicht zum Zug komme, da Herr Hofinger in Riedauer Vereinen sehr stark integriert ist.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass er noch einige Sachen, die gesagt worden sind, ins rechte Licht stellen möchte. Zum Beispiel dass die Anforderungen der Firma Neudörfler sehr wohl entsprochen haben. Sie haben alles angeboten was gefragt war, außer dem Rundbogen weil sie diesen nicht in ihrem Sortiment haben. Von der Ausstattung her wurde jedoch alles angeboten. Weiters erwähnt er, dass die Firma Neudörfler bei der Präsentation die einzige Firma war, die Ergonomie und die Arbeitsplatzgestaltung miteinbezogen hat.

Er würde auch gerne den Auftrag an eine heimische Firma vergeben, jedoch ist der Preisunterschied so hoch, dass dies einfach nicht möglich ist. Außerdem wird in der Gemeindeordnung auf die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Gemeinde verwiesen.

 

GR. Wimmer Franz verweist darauf, dass sich auswärtige Firmen wie zB. Neudörfler sicher nicht wie die ortsansässigen Firmen an Gemeindefesten und Veranstaltungen beteiligen. Daher ist es seiner Meinung nach wichtig heimische Firmen zu bevorzugen. Weiters stellt er die Frage, wieso man überhaupt die Firma Neudörfler dazu einlädt, wo man im Vorhinein sowieso schon sicher sein kann, dass ein anderer Tischler keine Chance hat?

 

GR. Ernst Hintermayr möchte wissen, warum man nicht mit der Firma Neudörfler nachverhandeln hat?

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt mit, dass die Firma Neudörfler bei der Präsentation mitgeteilt hat, dass sie dies nicht können. Sie haben nur Systemmöbel und mit anderen Sachen können sie nicht behilflich sein.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass die Firma Neudörfler dies schon machen kann, jedoch nur in Zusammenarbeit mit einem Tischler.

 

GR. Zallinger teilt mit, dass in anderen Firmen oder im Bundesdienst ein Arbeitsinspektorat kommt, der feststellt, was die Bediensteten brauchen und das bekommen Sie dann auch. Er weis das von seinen beiden Söhnen. Daher ist er der Meinung, dass in diesem Punkt die Bediensteten nicht mitreden können. Hinsichtlich der Sesselauswahl erklärt er, dort dürfe sich ein jeder Bediensteter den teuersten aussuchen, da sie den ganzen Tag darauf verbringen müssen.

 

GR. Ortner Günter teilt den Anwesenden noch mit, dass er selbst schon seit 15 Jahren mit Neudörflermöbeln arbeitet und daher sagen kann, dass diese Möbel sehr gut sind und sicher länger als 10 Jahre halten.

 

GV. Ruhmanseder erklärt, dass die Firma Neudörfler im Gegensatz zur Tischlerei Schneiderbauer eine sehr große Referenzliste hat.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer verweist nun darauf, dass er selbst Einbauten (elektrische Sachen) für die Firma Schneiderbauer gemacht hat, zB. für Arztpraxen usw., also nicht nur Wohnzimmer machen kann.

 

Anschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag des Vizebürgermeisters mittels Stimmzettel abstimmen.

 

Beschluss:        12 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen

 

Da die Abstimmung 12 zu 13 ausging wurde automatisch der 2. Antrag von Herrn GR. Ortner Günter angenommen.

 

Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, den Auftrag für das Obergeschoß an die Firma Neudörfler zu vergeben. Er lässt per Handzeichen über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Frau Amtsleiterin Gehmaier gibt bekannt, dass sich noch ein paar Änderungen im Obergeschoß ergeben können. Sie brauchen zB. versperrbare Schränke, kleinere Einbauten und auch Hängeregister.

 

Betreffend Bestuhlung teilt der Vorsitzende mit, dass die Firma Briglauer von der Form und Qualität her ihrer Meinung nach das beste Angebot abgegeben hat. Derzeit ist der Wunsch der Mitarbeiter keine Bürosessel anzuschaffen, jedoch in den Bereichen der Allgemeinen Verwaltung ist ein Besprechungstisch mit Sesseln vorgesehen (Amtsleitung+Buchhaltung). Somit werden derzeit 17 Sessel benötigt.

 

Zum Abschluss stellt der Bürgermeister den Antrag, dass die Firma Briglauer die Sessel liefern kann.

 

GV. Ruhmanseder teilt mit, dass die Sessel überhaupt nicht auf der Tagesordnung erscheinen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer ist der Meinung, dass die Bürosessel unter die Einrichtung fallen.

 

GV. Heinrich Ruhmanseder kommt sich überfahren vor, da es abgemacht war vorher einige Sessel zu begutachten und jetzt sind schon welche ausgesucht worden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er nur den Antrag stellen möchte, Herrn Briglauer die Sessel abzukaufen, jedoch wurden noch keine genauen Modelle begutachtet. Somit müssten die Sessel erst ausgesucht werden.

 

GV. Franz Schabetsberger teilt mit, dass die Firma Neudörfler auch Sessel zu Probebestuhlung bringen wird, jedoch noch keine Modelle ausgesucht wurden. Von Seiten seiner Fraktion stehen keine Einwände, die Bestuhlung an die Firma Briglauer zu vergeben.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer fügt der Sitzung noch kurz hinzu, dass er unbedingt möchte, dass auch eine Riedauer Firma zum Zug komme.

 

Auch GV. Elfriede Kopfberger ist der Meinung, dass die Bestuhlung an die Firma Briglauer gehen soll.

 

Der Vorsitzende präzisiert noch einmal, dass es sich hier nur um einen Grundsatzbeschluss handelt.

 

GR. Hintermayr verweist darauf, dass es einmal so sein soll „Antrag – Abstimmung“.

 

GR. Zallinger möchte wissen, ob jetzt schon die Sessel der Bediensteten dabei sind. Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass diese erst dann angekauft werden, wenn die Bediensteten welche benötigen, also derzeit noch nicht.

 

 

Bürgermeister Demmelbauer lässt über den Grundsatzbeschluss, dass die Firma Briglauer die Sessel zur Probebestuhlung bringt, diese Anbietet und dann bei ihm gekauft werden, per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:        23 Ja-Stimmen und 2 Gegen-Stimmen (GV. Ruhmanseder und GR. Hintermayr)

 

 

 

 

TOP. 4.)Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes;  Auftragsvergaben für

b) Elektroinstallationsarbeiten.

 

Der Bürgermeister bringt die Angebotssummen wie folgt zur Kenntnis:

Preise ohne MWSt.

 

Angebot                                    Fa. Demmelbauer          Fa. Voglmeir      Fa. Humer

Verkabelung                              5.171,12                        4.452,84            4.193,09

Stromversorgung                            60,--                            105,--              52,68

Installation                                 1.760,60                        1.416,08            1.225,62

Summe                                    6.991,72                        5.973,92            5.471,39

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt den Antrag, den Auftrag für die Verkabelung, Stromversorgung und Installation an den Billigstbieter, die Fa. Humer Günter, Riedau, zum Gesamtpreis von € 5.471,39 zuzüglich MWSt, zu vergeben.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer lässt per Handzeichen über den Antrag von Herrn Vizebürgermeister Gahleitner abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 4.)Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes;  Auftragsvergaben für

c) Leuchtmittel.

 

Der Bürgermeister bringt die Angebotssummen wie folgt zur Kenntnis:

Preise ohne MWSt

Angebot                                    Fa. Demmelbauer          Fa. Voglmeir      Fa. Humer

Beleuchtung Vorhaus                       € 1.419,--          € 1.450,26         € 1.370,34

Beleuchtung A.Verwaltung                      € 2.718,--          € 2.414,40         € 2.665,29

Summe                                                € 4.137,--          € 3.864,66         € 4.035,63

 

Es stellt der Vorsitzende den Antrag, den Auftrag für die Leuchtmittel an den Billigstbieter, die Fa. Voglmeir, Riedau, zum Preis von € 3.864,66,zuzüglich MWSt, zu vergeben.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig per Handzeichen angenommen.

 

 

TOP. 4.)Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes;  Auftragsvergaben für

d) Regale.

 

Der Kellerraum soll künftig als Archiv benützt werden und deshalb werden Regale benötigt, erklärt der Vorsitzende. Deshalb wurden Angebote eingeholt und dem Gemeindevorstand auch berichtet.

Es lagen bis zur letzten Gemeindevorstandssitzung zwei Angebote vor zwar:

 

 

Herr GV Schabetsberger hat bei einer Zulieferfirma nachgefragt und erfahren, dass der Preis der Fa. Euro Shop sehr günstig ist.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, nachträglich die Anschaffung der Regale bei der Fa. Euro Shop, Marchtrenk, zum Preis von € 1.794,88 incl. MWSt zu genehmigen.

 

Der Bürgermeister lässt per Handzeichen über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss:        Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.) Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes; Auftragsvergaben für

e) Bodenbeläge.

 

Für den Fußboden im Erdgeschoß wurden zwei Angebote eingeholt, berichtet der Vorsitzende.

Die Anbote werden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

Fa. Franz Krasensksy, Neumarkt i.H.

Verlegung Marmoleum Real 2,5 mm incl. Erstpflege                      € 1.858,40 incl. MWSt

 

Fa. Mühlböck, Riedau

Verlegung Linoleumbelag 2,5 mm Belagstärke                              € 1.769,02 incl. MWSt

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Fa. Mühlböck die Verlegung des Linoleumbelages zum angebotenen Preis von € 1.769,02 zu genehmigen.

 

 

Beschluss:        Antrag wurde einstimmig angenommen; per Handzeichen

 

 

TOP. 4.)Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes;  Auftragsvergaben für

f) Fliesen.

 

Bei der letzten Gemeindevorstandssitzung haben die Mitglieder die Fliese für den Keller ausgesucht. Es wurde die günstigste Fliese ausgesucht, der Quadratmeterpreis beträgt € 7,81 zuzüglich MWSt. Die Fliese wurde bereits vom Gemeindearbeiter Wölfleder verlegt. Der Bürgermeister ersucht um nachträgliche Genehmigung für die Fliesen mit Material.

 

Der Vorsitzende bringt die Kosten für die Fliesen und das erforderliche Material zur Kenntnis. Die Fliesen wurden beim örtlichen Unternehmer Fliesen Leiner KG angekauft. Gesamtkosten incl. MWSt € 838,32.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Anschaffung der Fliesen mit Material zum Preis von € 838,32 nachträglich zu genehmigen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 4.)Barrierefreier Umbau des Amtsgebäudes;  Auftragsvergaben für

    g) Haustüre.

 

Der Riedauer Tischler Weissenböck Norbert arbeitet bei der Fa. Josko in Kopfing und wurde um Legung eines Angebotes für die Haustüren ersucht. Herr Weissenböck hat kein Interesse am Liefern dieser Türen, er hat einen Vertreter der Fa. Josko geschickt. Der Vertreter, Herr Briglauer, wurde die Situation bezüglich „barrierefreier Eintritt“ erklärt und dieser hat nun ein Angebot vorgelegt :

 


 

1 Haustüre (Haupteingang) Holzart Eiche, Modell Heimweh, 2 flügelig, 1 Flügel 1 m breit

1 Haustüre (Nebeneingang) Holzart Eiche, Modell Heimweh, 1flügelig

Gesamtpreis  incl. MWSt € 5.579,40

 

Anlässlich der Präsentation der Tischlerarbeiten im Gemeindeamt wurde Herr Meier Reinhart befragt, ob er die Haustüren zum selben Preis liefern kann. Dies wurde von ihm bejaht.

 

Nachdem der Riedauer Tischler Briglauer Günter nur „handelt“, stellt GR. Ortner Günter den Antrag, den Auftrag für die Lieferung der Haustüre an den Riedauer Tischler Meier Reinhard zum Preis von € 5.579,40 zu vergeben.

 

 


Da es keine Wortmeldungen mehr gibt, lässt Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer über den Antrag von Herrn GR. Günter Ortner abstimmen.

 

Beschluss:        24 JA-Stimmen und eine Stimmenthaltung (GV. Ruhmanseder Heinrich)

 

 

 

 

TOP. 5.) Projekt ÖBB Strecke Wels-Passau; Übereinkommen ÖBB – Mgde. Riedau – Gde. Zell/Pram.

 

Die ÖBB haben nun das Übereinkommen mit der Bitte um Genehmigung übermittelt. Das ggst. Übereinkommen wurde bereits in einer vorangegangenen Gemeinderatssitzung besprochen und die gewünschten Änderungen, welche der ÖBB mittels Schreiben vom 14.10.2002 mitgeteilt wurden, sind in das Übereinkommen aufgenommen worden. Der Absatz bezüglich Höhe der Kostenbeteiligung für Straßenbau in Wildhag (Gemeinde Zell/Pram) wurde aus diesem Übereinkommen herausgenommen.

 

Die Gemeinde Zell/Pram hat das ggst. Übereinkommen bereits unterfertigt. Es wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

 

 

~


-


 


 


 


Gegenstand dieses Übereinkommens ist die Regelung der Kostentragung für die Realisierung, sowie für die Erhaltung und Erneuerung des einen wesentlichen Bestandteiles dieser Vereinbarung bildenden Projektes der ÖBB des Bahnhofumbaues Riedau von Bahn km 40,800 bis km 44,200.


Dieses Projekt beinhaltet unter anderem folgende bauliche Maßnahmen:

a) Auflassung der bestehenden technisch gesicherten Eisenbahnkreuzung in Bahn km 42,594 und der Wegunterführung in Bahn km 43,054 der ÖBB - Strecke Wels - Passau,

b) Errichtung der Straßenunterführung "Wildhag" in Bahn km 43,053 einschließlich der erforderlichen Straßenanschlüsse,

c) Neuerrichtung der bestehenden Gemeindestraßenunterführung in Bahn km 41,900,

d) Herstellung einer Straßenverbindung zwischen der Unterinnviertler Straße und der Gemeindestraßenunterführung in Bahn km 41,900 links der Bahn.

e) Herstellung eines Fußweges zwischen der Fuß- und Radwegunterführung in Bahn

km 42,353 und der aufzulassenden Eisenbahkreuzung in Bahn km 42,594 links der

Bahn.

Seite 1


Gegenstand dieses Übereinkommens ist die Regelung der Kostentragung für die

Realisierung, sowie für die Erhaltung und Erneuerung des einen wesentlichen Bestandteils

dieser Vereinbarung bildenden Projektes der ÖBB des Bahnhofsumbaues Riedau von Bahn

km 40,800 bis km 44,200.

 

abgeschlossen zwischen

 

den Österreichischen Bundesbahnen, Elisabethstraße 9, 1010 Wien im folgenden kurz

„ÖBB“ genannt, einerseits

 

und der

 

Gemeinde Zell/Pram

4755 Zell/Pram Nr. 3

 

und der

 

Marktgemeinde Riedau

4752 Riedau, Marktplatz 32/33

 

andererseits, wie folgt:

 
Übereinkommen


1.


Österreichische Bundesbahnen

Infrastruktur

Planung  Engineering

Zl.: PE/31/32/10/09-117-02

 
/



 

 

.

".


Die Leistungsabgrenzung erfolgt gemäß Lageplan Plan Nr. PE/321 0/111/01 bzw. Plan Nr. PE/321 0/922/01 des GB Planung & Engineering. Hier werden insbesondere die dem Übereinkommen zugrundeliegenden herzustellenden Straßenanschlüsse geregelt.


Die Kostentragung wird wie folgt festgelegt:

2.1 Umbau maßnahmen gemäß Punkt 1a) und 1b)


Die ÖBB übernehmen

. die Kosten der Auflassung der Eisenbahnkreuzung in Bahn km 42,594,

. die Herstellungskosten der Gemeindestraßenunterführung "Wildhag" in Bahn

km 43,054 samt Rampenbauwerke und die Errichtung eines Regenwasserkanals von Schacht 6 (Ld.Bahn) bis Schacht 1 einschließlich der Querung der Landestraße und das Auslaufbauwerk,

. den Rohaushub und die Ausgestaltung der Gemeindestraße Wildhag bis zur

Oberkante der mech. stab. Tragschichte gem. dem Straßenprojekt "Wildhag" des Büros Schimetta,

. die Arbeiten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes, sowie die Errichtung von ÖBB-Kabelprovisorien und die Verlegung von ÖBB-Kabeln,

. die Kosten für Zugverhaltungen (Verspätungen, Langsamfahren, Gleissperren etc.) und den Schienenersatzverkehr,

. der für den Ausbau der Straßenanlagen dauernd beanspruchte Bahngrund wird nur in dem für die Baumaßnahmen unbedingt erforderlichen Ausmaß und bei Feststellung der Entbehrlichkeit durch die ÖBB, den Gemeinden zur Übernahme in das öffentliche Gut zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der dauernden Bahngrundbeanspruchung ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen den ÖBB und der jeweiligen Gemeinde abzuschließen.


Die Gemeinde Zell/Pram und die Marktgemeinde Riedau übernehmen

. die Grundeinläsung für die Neugestaltung des StraBenbereiches "Wildhag" gem. Projekt Schimetta wird von den Gemeinden kostentragend durchgeführt,

. die Gemeinden übernehmen die Kosten der Endvermessung und die Herstellung der Grundbuchsordnung für alle neu errichteten Wegverbindungen rechts und links der Bahn,

. die Verbücherung der Weganlagen ist unter Anwendung der Bestimmungen der §§ 15ff L TG im Wege der Gemeinden durchzuführen.

. der Kostentragungsschlüssel zwischen der Gemeinde Zell I Pram und der

Marktgemeinde Riedau wird von den beiden Gemeinden einvernehmlich festgelegt und den ÖBB zur Kenntnis gebracht. Von den ÖBB erbrachte Leistungen im Rahmen des vorliegenden Übereinkommens werden ausschließlich mit der Gemeinde Zell/Pram abgerechnet.

. die Kosten der StraBenbaumaBnahmen der GemeindestraBe "Wildhag" gern. Projekt Schimetta in Ergänzung zu den beschriebenen BaumaBnahmen der ÖBB. Dies sind insbesondere die StraBenbaumaBnahmen, StraBenentwässerung ausgenommen die


2.


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~


.


Errichtung des Regenwasserkanals, Profilierungs- und Humusierungsarbeiten. Diese

Kosten sind seitens der Gemeinde Zell an der Pram als Kostenbeitrag an die ÖBB zu entrichten. Die Zahlung hat jeweils binnen 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die ÖBB auf ein seitens der ÖBB bekanntzugebendes Konto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten 8% Verzugszinsen über der jeweiligen Bankrate als vereinbart, die mit den Baumaßnahmen verbundenen Umlegungen von gemeindeeigenen Leitungen und Rohrtrassen wie z.B. Wasserleitungen, Kanal, Straßenbeleuchtung etc. werden kostentragend durch die jeweilige Gemeinde durchgeführt,

die für den Ausbau der Bahnanlagen dauernd beanspruchten Grundflächen des öffentlichen Gutes werden in dem für die Baumaßnahmen unbedingt erforderlichen Ausmaß den ÖBB zum ortsüblichen Preis zur Verfügung gestellt; die dauernde Grundinanspruchnahme ist in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den ÖBB und der jeweiligen Gemeinde zu regeln,

die Gemeinden verpflichten sich gemäß den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes, alle errichteten Ersatzwege, Wegverbindungen und Straßenbrücken als öffentliche Weganlagen zu widmen, sowie diese in das öffentliche Gut zu übernehmen,


.


.


.


2.2 Umbau maßnahmen gemäß Punkt 1 c)


Die ÖBB übernehmen

. die Herstellungskosten der Gemeindestraßenunterführung in Bahn km 41,900 einschließlich die Verrohrung des Holzingerbaches zwischen Schacht 1 und Schacht 2,

. der für den Ausbau der Straßenanlagen dauernd beanspruchte Bahngrund wird nur in dem für die Baumaßnahmen unbedingt erforderlichen Ausmaß und bei Feststellung der Entbehrlichkeit durch die ÖBB, der Marktgemeinde Riedau zur Übernahme in das öffentliche Gut zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der dauernden Bahngrundbeanspruchung ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen den ÖBB und der jeweiligen Gemeinde abzuschließen.


Die Marktgemeinde Riedau leistet

. zum

der Unterführung um eine Gehsteigbreite von

von insgesamt 80.000,-;

. die Zahlung hat auf ein seitens der ÖBB bekanntzugebendes Konto innerhalb von 10 Monaten nach Baubeginn zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten 8% Verzugszinsen über der jeweiligen Bankrate als vereinbart,

die für den Ausbau der Bahnanlagen dauernd beanspruchten Grundflächen des öffentlichen Gutes werden in dem für die Baumaßnahmen unbedingt erforderlichen Ausmaß den ÖBB zur Verfügung gestellt; die dauernde Grundinanspruchnahme ist in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den ÖBB und der Marktgemeinde Riedau zu regeln.


.


S;te 3



 

 

2.3 Umbaumaßnahmen gemäß Punkt 1d)


Die Marktgemeinde Riedau übernimmt

. die Durchführung der Straßenbauarbeiten für die Verbindungsstraße zwischen der Unterinnviertler Straße und der Gemeindestraßenunterführung in Bahn km 41,900 gem. dem Projekt Büro Kleiner links der Bahn,


.


Kleiner, sowie die Wiederherstellung der Grundbuchsordnung,

der für den Ausbau der Straßenanlagen dauernd beanspruchte Bahngrund wird nur in dem für die Baumaßnahmen unbedingt erforderlichen Ausmaß und bei Feststellung der Entbehrlichkeit durch die ÖBB, der Marktgemeinde Riedau zur Übernahme in das öffentliche Gut zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der dauernden Bahngrundbeanspruchung ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen den ÖBB und der jeweiligen Gemeinde abzuschließen.


.


Die ÖBB übernehmen

. im Zusammenhang mit der Errichtung der "VerbindungsstraBe" gem. dem Projekt des Büro Kleiner durch die Marktgemeinde Riedau planen und errichten die ÖBB kostentragend die GemeindestraBenbrücke über den Schwabenbach.


2.4 Umbau maßnahmen gemäß Punkt 1e)


Die Marktgemeinde Riedau übernimmt

. die Verbücherung der Weganlage unter Anwendung der Bestimmungen der §§ 15ff L TG ist im Wege der Gemeinde Riedau durchzuführen.

. die Marktgemeinde Riedau verpflichtet sich gemäß den Bestimmungen des OÖ Straßengesetzes, den Gehweg als öffentliche Weganlage zu widmen, sowie diesen in das öffentliche Gut zu übernehmen,


Die ÖBB übernehmen

. die Errichtung eines Fußweges zwischen der Fuß- und Radwegunterführung in Bahn km 42,353 und der aufzulassenden Eisenbahkreuzung in Bahn km 42,594 links der Bahn.

. die Grundeinlösung für die Neugestaltung des Gehweges gem. dem eisenbahnrechtlichen Einreichprojekt - Verkehrsprojekt,- wird von den ÖBB kostentragend durchgeführt,

. die ÖBB übernehmen die Kosten Endvermessung und die Herstellung der Grundbuchsordnung für die Gehwegverbindung links der Bahn,

. der für die Errichtung des Gehweges dauernd beanspruchte Bahngrund wird nur in dem für die Baumaßnahmen unbedingt erforderlichen Ausmaß und bei Feststellung der Entbehrlichkeit durch die ÖBB, der Marktgemeinde Riedau zur Übernahme in das öffentliche Gut zur Verfügung gestellt.


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.

..


Die erforderliche eisenbahnrechtliche Baugenehmigung und Betriebsbewilligung gemäß dem Eisenbahngesetz 1957 i. d. g. F. wird von den ÖBB beantragt und eingeholt.

Die Marktgemeinde Riedau und die Gemeinde Zell/Pram stimmen der Auflassung der Eisenbahnkreuzung in Bahn km 42,594 zu.


Die für die Errichtung der Straßenanlagen gemäß Punkt 1 b), 1 d) und 1 e) erforderlichen straßen rechtlichen, wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Genehmigungen werden von der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt und eingeholt.

Die wasserrechtliche Genehmigung für die Umgestaltung des Holzingerbaches wird von der Marktgemeinde Riedau eingeholt.

Die wasserrechtliche Genehmigung für die Errichtung des Regenwasserkanales IIWildhagll


wird von der Gemeinde Zel!/Pram eingeholt.


Die Planung, Ausschreibung, Bauausführung, Bauüberwachung, Vergabe und Abrechnung der Bauleistungen der im Punkt 1 a) bis 1 c) und Pkt. 1 e) genannten Baumaßnahmen erfolgt durch die ÖBB.


Die Planung, Ausschreibung, Bauausführung, Bauüberwachung, Vergabe und Abrechnung der Bauleistungen der im Punkt 1 d) genannten Baumaßnahmen (ausgenommen-die Straßenbrücke über den Schwabenbach) erfolgt durch die Marktgemeinde Riedau.

Die Planung, Ausschreibung, Bauausführung, Bauüberwachung, Vergabe und Abrechnung der Bauleistungen der unter Punkt 1 d) genannten Baumaßnahmen für die Errichtung der Schwabenbachbrücke (Gemeindestrasse) erfolgt durch die ÖBB.

Die Anpassung von gemeindeeigenen Einbauten ist Aufgabe der jeweiligen Gemeinde bzw. der hiezu verpflichteten Einbautenträger.

Da es sich um ein gemeinsames Vorhaben der ÖBB und den Gemeinden Riedau und Zell/Pram handelt, werden gegenseitig keine Verwaltungskosten angerechnet.


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3.


4.


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/



 

 

.


.

"- -1


.


Die Kostentragung für die zukünftige Erhaltung, Instandhaltung, Erneuerung und periodische Überprüfung wird wie folgt vereinbart:


Die ÖBB übernehmen die Erhaltung, Instandhaltung, Erneuerung und periodische Überprüfung des gesamten Eisenbahnrahmentragwerkes, der Abdichtung der Eisenbahntragwerke und deren Randbalken und die Brückenausrüstung der

Straßenunterführungen in Bahn km 41,900 (im Gemeindegebiet Riedau) und in Bahn km

43,053 ("Wildhag").


Die Gemeinde Zeli/Pram übernimmt die Erhaltung, Instandhaltung, Erneuerung und periodische Überprüfung der Ersatzstraße "Wildhag" gem. Pkt. 1 b) , sowie die Rampenbauwerke links und rechts der Bahn außerhalb der Eisenbahntragwerke einschließlich aller Entwässerungsanlagen (Regenwasserkanal), sowie dessen Instandhaltung und die Betriebskosten.

Die Gemeinde Zell/Pram gestattet den ÖBB unentgeltlich die Einleitung von Drainagewässer in den Regenwasserkanal (Schacht 6) Wild hag gem. dem Projekt Warnecke.

Die einzelnen Anlagen werden nach Baufertigstellung in die Erhaltungs- und Erneuerungsverpflichtung der Gemeinde Zell/Pram übergeben.


Die Marktgemeinde Riedau übernimmt die Erhaltung, Instandhaltung, Erneuerung und

periodische Überprüfung der VerbindungsstraBe gem. Pkt. 1 d) einschließlich aller

Entwässerungsanlagen und der Schwabenbachbrücke im Verlauf der VerbindungsstraBe. Weiters übernimmt die Marktgemeinde Riedau die Erhaltung, Instandhaltung, Erneuerung und periodische Überprüfung der Verrohrung des Holzingerbaches im Bahnbereich.

Die Marktgemeinde Riedau gestattet den ÖBB unentgeltlich die Einleitung von Drainagewässer in den verrohrten Holzingerbach (Schacht 1 und 2) gem. dem Projekt Warnecke.

Die einzelnen Anlagen werden nach Baufertigstellung in die Erhaltungs- und Erneuerungsverpflichtung der Marktgemeinde Riedau übergeben.

Die Marktgemeinde Riedau übernimmt die Erhaltung, Instandhaltung, Erneuerung und periodische Überprüfung des Gehweges gem. Pkt. 1 e) . .


Dieses Übereinkommen wird in drei Gleichschriften ausgefertigt, wovon je eine Gleichschrift die ÖBB, die Gemeinde Zell/Pram und die Marktgemeinde Riedau erhalten.


Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen dieses

Übereinkommens bedürfen ausdrücklich der Schriftlichkeit in Form eines von den

Vertragsparteien unterfertigten Übereinkommens.


5.


6.


7.


Seite 6



 

 

~


Die Rechtswirksamkeit dieses Übereinkommens ist aufschiebend bedingt, durch die Genehmigung des Projektes durch den Vorstand bzw. Aufsichtsrat der ÖBB, durch die Genehmigung und Beschlussfassung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau und der Gemeinde Zell/Pram und vom Vorliegen der in Punkt 3. angeführten behördlichen Genehmigungen.

Im Falle der Versagung der behördlichen Bewilligungen oder eines ablehnenden Beschlusses des Vorstandes der ÖBB kommen die Parteien überein, dass allfällige bereits geleistete Aufwendungen jede Partei für sich zu tragen hat.


8.


 

 

 

 

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass am heutigen Tag eine Beratung mit Vertretern der Straßenverwaltung und der Bezirkshauptmannschaft bezüglich Verkehrsumleitung stattgefunden hat. Die Unterinnviertler-Landesstraße muss für rund zweieinhalb Monate gesperrt werden. Der Schwerverkehr wird großräumig umgeleitet über Taiskirchen, Andorf, B 137. Andere Fahrzeuge werden über Breitenried nach Dorf/Pram  und Pramtal-Straße umgeleitet.

 

GR. Ulrike Reisinger stellt die Frage, ob es schon eine Lösung für die Schulkinder gibt? Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärt, dass die Sperre der Unterinnviertler-Landesstraße schon eine Teillösung sei, da der Verkehr von und nach Ried somit wegfällt.

 

GR. Hosner Rudolf möchte wissen, ob auf einen Fußgängerübergang für Bürger die zum Gemeindearzt wollen, Rücksicht genommen wurde. Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, dass diese Straße einstweilen nicht gesperrt wird und somit fahr- und begehbar ist.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, das Übereinkommen mit der ÖBB zu genehmigen.

 

Beschluss: Antrag wird einstimmig per Handzeichen angenommen.

 

 

TOP. 6.) Grundsatzbeschluss bez. Asphaltierung der Siedlungsstraße Pomedt

 

Im Voranschlag 2003 sind für den Straßenbau Pomedt € 30.000,-- veranschlagt. In den Jahren 2001 und 2002 wurden bereits zwei Straßenstücke saniert. Der Bürgermeister schlägt vor, jenes Straßenstück zu sanieren, welches bisher nur mittels Asphaltspritzdecke befestigt ist. Das ist vom Wohnhaus Mühlböck bis zur Bauparzelle 213/7. Der Ausbau soll noch nicht zur Gänze erfolgen, da sich in diesem Bereich noch drei unbebaute Grundstücke und eine Parzelle mit Gartenhaus befinden. Wenn diese Parzellen verbaut werden, so besteht die Gefahr, dass die Baufahrzeuge die Straße beschädigen. Er schlägt vor, dass diese Straße mit jenem Mischgut (016 Material) befestigt wird, wie es auch für Güterwege verwendet wird. Es sollen bereits heuer die Anliegerbeiträge eingehoben werden.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass heuer das Straßenstück von Parzelle 213/7 bis Parzelle 204/2 in Pomedt saniert wird.

 

GR. Ortner teilt mit, dass auch die SPÖ Fraktion der Meinung ist, dass die Errichtung derzeit wichtiger als eine Sanierung sei. Auch GV. Ruhmanseder und seine Fraktion ist dieser Meinung, jedoch möchte er darauf aufmerksam machen, dass alle Anrainer benachrichtigt werden sollen, ob sie Gas haben wollen oder nicht und auch betreffend Straßenbeleuchtungen Vorkehrungsmaßnahmen getroffen werden müssen.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Antrag per Handhebung abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 7.) Änderung der Friedhofsgebührenordnung

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass die Friedhofsgebühren um rund 3 % erhöht werden sollten. Er bringt den Entwurf der Gebührenverordnung vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

V E R O R D N U N G

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 20.03.2003 betreffend die Gebühren für den Friedhof Riedau (Friedhofsgebührenordnung).

 

Gemäß § 15 Abs. 3 lit. 5 Finanzausgleichsgesetz 2001, BGBl. Nr. I 3/2001 idgF. , wird verordnet:

§ 1

Gegenstand

 

Für die Nutzung der Einrichtungen des kommunalen Friedhofes Riedau der Marktgemeinde Riedau werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Gebühren eingehoben.

 

§ 2

Grabplatzgebühren

 

Für die Verleihung bzw. Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle wird eine Grabgebühr erhoben. Bei jeder Beisetzung einer Leiche bzw. Urne ist die Grabgebühr für 10 Jahre im vorhinein zu entrichten. Bei Belegung eines bestehenden Grabes (Tiefgrab) ist bei der zweiten Beerdigung lediglich eine Nachzahlung auf die Differenzjahre bis zum zehnten Jahr ab der zweiten Beerdigung aufzuzahlen. Die Nutzungsgebühren betragen für je zehn Jahre für:

 

1. Mauergräber......................................................................................................€  75,--

2. Randgräber (beiderseits d.Mittelganges)...........................................................€ 60,--

3. Reihengräber (alle anderen Zwischenreihen) ...................................................€ 45,--               

4. Urnengräber und Kindergräber .........................................................................€ 40,--

 

    Bei Doppelgräber erhöht sich die Gebühr um 100 Prozent.

    Nach Ablauf der zehn Jahre besteht die Möglichkeit, das Nutzungsrecht um fünf Jahre

    zu verlängern, wobei die Gebühr sich um 50 % verringert.

 

Bei Ablauf oder Verfall einer Grabstelle entsteht den Angehörigen kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Rückerstattung von Gebühren.

 

§ 3

 

Bei Neuöffnung eines jeden Grabes und der Öffnung zwecks Bestattung in bereits bestehenden Gräbern ist jedesmal eine Öffnungsgebühr zu entrichten und zwar:

 

ad § 2 Punkt 1. bis 4. ..........................................................................................          € 23,--

die Totengräbergebühren betragen für:

ad § 2 Punkt 1. bis 3. ..........................................................................................          € 340,--

ad § 2 Punkt 4 für Urnenbeisetzungen in Mauer-,

            Rand-,Reihen-u.Urnengräber ................................................................. €  45,--

für Exhumierungen ...................................................................... ......................           € 340,--

           

§ 4

Nachlösegebühr

 

Nach  einem Zeitablauf von 10 Jahren kann das Nutzungsrecht um weitere 10 Jahre bzw. 5 Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstelle ist die jeweilige Grabplatzgebühr jeweils neu zu entrichten.

 

§ 5

 

Die Benützung der Leichenhalle zur Aufbewahrung wird - sanitätspolizeiliche oder ärztliche Anordnung ausgenommen - vorläufig freigestellt. Für Erhaltungs- und Amortisationszwecke wird jedoch für jede Bestattung, gleichviel ob die Leiche in der Leichenhalle aufgebahrt wird oder nicht,
eine Gebühr von .............................................................................       € 40,-- incl. 20 % MWSt eingehoben.

 

§ 6

Entstehen der Gebührenschuld und Fälligkeit

 

1. Die Gebührenschuld entsteht

            a) bei der Grabplatzgebühr mit der Überlassung des Benützungsrechtes an

                einer Grabstelle;

            b) bei der Erneuerungsgebühr zum Zeitpunkt der Erneuerung des

                Benützungsrechtes;

            c) bei der Beerdigungsgebühr mit der erfolgten Beerdigung

                der Leiche;

            d) bei der Exhumierung mit der erfolgten Bewilligung zur Enterdigung.

2. Die Gebühren werden innerhalb eines Monats nach Entstehen der Gebührenschuld

    fällig.

 

 

§ 7

Gebührenschuldner

 

. a) Zur Entrichtung der Grabplatz-Nachlöse-Gebühr ist derjenige verpflichtet, dessen

         Ansuchen um Verleihung (Nachlösung, Verlängerung) des Benutzungsrechtes an

         einer Grabstelle bewilligt wird.

    b) Zur Entrichtung der Beerdigungsgebühr ist derjenige verpflichtet, dem das Be-

         nutzungsrecht an der Grabstelle, in der die Leiche beerdigt wird oder ist, zukommt;

         wenn jedoch dieser selbst bestattet wird, derjenige, der für die Bestattung Sorge

         zu tragen hat.

    c) Die Enterdigungsgebühr hat der Auftraggeber der Exhumierung zu entrichten.

 

§ 8

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit dem auf dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen, die Friedhofsgebühren betreffenden Verordnungen außer Kraft.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Friedhofsverordnung in vorliegender Fassung zu genehmigen.

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig per Handzeichen angenommen.

 

 

TOP. 8.) Subventionsansuchen des Trägervereines HTL Innviertel-Nord, Standort Andorf

 

Bereits im Vorjahr hat der Gemeinderat eine Subvention für den Trägerverein HTL Innviertel-Nord Standort Andorf genehmigt. Es liegt nun wiederum ein Ansuchen vor, in welchem für das Jahr 2003 um eine Subvention in Höhe von € 0,40 pro Einwohner ersucht wird. Für Riedau wäre ein Betrag von € 796,-- zu entrichten, teilt der Bürgermeister mit.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Trägerverein wieder mit den 0,40 Cent pro Einwohner unterstützt wird.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer lässt per Handzeichen über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:        Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 9.) Genehmigung einer Geschäftsordnung für den Personalbeirat.

 

Aufgrund des OÖ. Gemeindebedienstetengesetzes und Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes ist für den Personalbeirat eine Geschäftsordnung zu beschließen, berichtet der Bürgermeister. Vom Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Gemeinden, wurde eine Muster-Geschäftsordnung vorgelegt und diese soll nun für den Personalbeirat der Marktgemeinde Riedau beschlossen werden.

 

Ggst. Geschäftsordnung wurden den Fraktionsführern bereits vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Frau AL Gehmaier gibt bekannt, dass im § 11 bestimmt ist, dass der Personalbeirat über den Entwurf des Aufnahme- oder Besetzungsvorschlages, welcher vom Gemeindeamt zu erstellen ist, zu prüfen und abzustimmen hat. Zu einem Beschluss des Personalbeirates ist die Zustimmung von mehr als der Hälfte der in beschlussfähiger Anzahl anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Nachdem keine Meldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende den Antrag, vorliegende Geschäftsordnung mittels Verordnung  zu genehmigen.

 

Beschluss:        Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.

 

 

Dringlichkeitsantrag :  Wahl eines zweiten Vertreters und eines Ersatzmitgliedes für den

                                 Sozialhilfeverband Schärding.

 

Vom Sozialhilfeverband Schärding wurde am 19.3.2003 telefonisch mitgeteilt, dass für die kommende Sitzung von der Marktgemeinde Riedau ein weiteres Mitglied zu entsenden ist, erklärt der Bürgermeister.

 

Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung (mehr als 2000 Einwohner) ist von der Marktgemeinde Riedau künftig ein weiteres Mitglied von der zweitstärksten Fraktion im Gemeinderat zu entsenden. Sollte der Gemeinderat von Riedau nicht rasch ein weiteres Mitglied nominieren, so könnte es sein, dass die Beschlüsse der nächsten Sitzung des Sozialhilfeverbandes beeinsprucht werden, da sie nicht nach gem. § 33 des SHV-Gesetzes zustande gekommen sind. Es war daher erforderlich, rasch zu handeln und einen Dringlichkeitsantrag einzureichen, berichtet Frau AL Gehmaier.

 

Es liegt ein Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion vor, in welchem

Herr Franz Schabetsberger als 2. Vertreter und

Frau Anna Wolschlager als seine Stellvertreterin für die Verbandsversammlung  vorgeschlagen werden. Gemäß § 33 Abs. 2 des SHV-Gesetzes ist die Wahl so durchzuführen wie für die Vorstandsmitglieder. Es hat daher der gesamte Gemeinderat abzustimmen.

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den Wahlvorschlag in vorliegender Fassung zu genehmigen.

 

Amtsleiterin Gehmaier erklärt, dass die FPÖ-Fraktion noch nichts davon weis, da von Seiten der Bezirkshauptmannschaft Schärding die Mitteilung erst kurzfristig erfolgt.

 

Beschluss:        Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Handerheben.

 

 

Dringlichkeitsantrag:  Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht GV. Heinrich Ruhmanseder um den Bericht. Der Obmann des Wohnungsausschusses berichtet, dass der Wohnungsausschuss am 20.3.2003 eine Sitzung abgehalten und folgendes beschlossen hat.

 

GV. Ruhmanseder gibt bekannt, dass heute Frau ***anonymisiert*** ihre LAWOG-Wohnung in Riedau 45 gekündigt hat und somit 2 Wohnungen zu vergeben sind.

 

Für die frei gewordenen Wohnung im LAWOG schlägt der Wohnungsausschuss Herrn ***anonymisiert*** einstimmig vor.

 

Für die zweite ausgeschriebene Wohnung im ISG hatten sich 6 Bewerber beworben und der Wohnungsausschuss schlägt Frau ***anonymisiert*** vor und als Ersatz Frau ***anonymisiert***.

 

Unter Allfälliges gab es noch eine Wortmeldung, dass die barrierefreien Wohnungen im neuen ISG nicht so barrierefrei gestaltet worden sind, da zB. anstatt der Duschen, Badewannen eingebaut wurden.

 

 

Dringlichkeitsantrag:  Vergabe von Wohnungen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die LAWOG-Wohnung in der Größe von 26,65 m² an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

 

Ansuchen für die Wohnung Wildhag 45:

 

Weiters stellt der Vorsitzende den Antrag, die ISG Wohnung in Wildhag 45 an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Ersatz wäre Frau ***anonymisiert***.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister durch Erhebung der Hand über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:        24 Ja-Stimmen und eine Gegenstimme (Franz Stiglmayr).

 

 

TOP. 13.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Es gab mit dem Bademeister Gernot Stadler eine einvernehmliche Lösung.

Die Marktgemeinde Riedau schreibt sofort den freien Bademeisterposten aus.

Die Ausschreibung wurde im Entwurf angefertigt und der Bürgermeister erklärt, dass die „allgemeinen Anstellungserfordernisse“ der letzten Ausschreibung übernommen wurden. Dies bedeutet, dass ein Höchstalter festgelegt wird (40 Jahre), ein früherer Bademeister-Bewerber aus Ort i.I. kann damit nicht mehr ansuchen. Er stellt an die Mitglieder des Gemeinderates die Frage, ob ein Höchstalter in die Ausschreibung mit aufgenommen werden soll.

GV Ruhmanseder glaubt, dass dies nicht mehr in den allgemeinen Anstellungserfordernissen enthalten ist. Er glaubt, dass gerade ältere Personen einen Job suchen. Er möchte von vornherein ältere Bewerber nicht ausschließen.

GR. Ortner berichtet, dass es viele Gemeinden gibt, die sich mit Pensionisten als Bademeister aushelfen lassen. Es sollte jedenfalls überlegt werden, auch ältere Personen ansuchen zu lassen.

Abschließend stellt der Bürgermeister fest, dass aufgrund der geführten Diskussion die „Altersklausel“ aus dem Ausschreibungstext herausgenommen wird.

 

Mitteilung Landesrat Josef Ackerl, Bedarfszuweisung für Barrierefreien Zugang Gemeindeamt € 52.000,--. Mitteilung Landesrat KommRat Josef Fill, für Gestaltung des Marktplatzes Behilfe € 486,--.

 

Betreubares Wohnen, aufgrund der Informationen in den Gemeindenachrichten gibt es derzeit 32 Anmeldungen für 42 Personen.

 

Die Ortsbildmesse findet heuer am 21. September 2003 in Grieskirchen statt.

 

Bezüglich Sanierung und Erweiterung der Volks- und Hauptschule wurde beim Amt der OÖ. Landesregierung um eine bessere Finanzierung angesucht.

 

Termin: 26. April 2003, Grenzbegehung, Gemeindegrenze Dorf/Pram

 

Am 29.1.2003 hat beim Marktgemeindeamt Herr DI Holzer vom Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Verkehrskoordinierung, vorgesprochen. Es wurde bezüglich der Park- und Rideanlage beraten. Weiters wurde von ihm die Errichtung einer Toilettanlage am Bahnhof angesprochen.

 

Am 27. März findet im Gasthaus Laufenböck eine Informationsveranstaltung bezüglich Lärm-schutzmaßnahmen statt. Es werden all jene Bewohner persönlich geladen, die lt. Lärmschutzkataster eine Fensterförderung erhalten.

 

 

TOP. 11.) Allfälliges

 

GR. Hosner ersucht, dass die Ortstafel in Schwaben versetzt wird.

Der Bürgermeister erklärt, dass dazu eine Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erforderlich ist.

 

Ein Strauch im privaten Garten der Familie Wendt in Ottenedt ist verkehrsbehindernd.

 

GR Zallinger bemängelt, dass in Pomedt Autos auf dem neuen Gehweg parken. Weiter teilt GV. Ruhmanseder mit, dass die Ortstafel Pomedt vor dem Grundstück der Familien Entholzer gesetzt werden soll.
 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.02.2003 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.45 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: