Lfd.Nr. 53 Jahr 2003
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am 05. Juni 2003.
Tagungsort: Sitzungssaal der Musikschule Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebgm. Peter Gahleitner 15. GR. Johann Leitner
03. GV. Franz Stiglmayr 16. GR. Franz Arthofer
04. GR. Herbert Leitner 17. GV. Heinrich Ruhmanseder
05. GR. Gerhard Berghammer 18. GR. Ernst Hintermayr
06. GR. Berta Scheuringer 19. GR. Ulrike Gumpoltsberger
07. GR. Wolfgang Kraft 20. GR. Manfred Fattinger
08. GR. Fritz Raschhofer 21. GR. Karl Wagneder
09 GR. Monika Tallier 22.
10. GV. Franz Schabetsberger 23.
11. GV. Anna Wolschlager 24.
12. GR. Rudolf Hosner 25.
13. GR. Anita Wolschlager
14. GR. Maria Weiretmaier
Ersatzmitglieder:
GR. Franz Wimmer für GV. Elfriede Kopfberger
GR. DI Franz Mitter für GR. Franz Mitterhauser
GR. Franz Steinecker für GR. Franz Köstlinger
GR. Adolf Zallinger für GR. Günter Ortner
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. Elfriede Kopfberger
GR. Franz Mitterhauser
GR. Franz Köstlinger
GR. Günter Ortner
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): AL
Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von ihm - dem
Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 28.05.2003
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.03.2003 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
GV. Franz Schabetsberger und GV. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Derzeit ist der Sitzungssaal vollgeräumt, da gerade in den Räumen der Amtsleitung, Kasse und Buchhaltung der Boden verlegt wird. Um 08.10 Uhr wird gemeinsam in den Saal der Musikschule gegangen (mit Zuhörer).
Tagesordnung:
15. Allfälliges.
Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren
TOP. 1.) Genehmigung des Finanzierungsplanes für die 1. Bauetappe Projekt Bahnhofsumbau: Errichtung der Aufschließungsstraße zur L 513.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer berichtet, dass am 19. Mai 2003 der Finanzierungsplan für die Errichtung der Aufschließungsstraße zur L 513 eingelangt ist. Wird dieser Finanzierungsplan seitens des Gemeinderates genehmigt, so ist auch die Bewilligung gem. § 86 OÖ. GemO 1990 erteilt.
Der Finanzierungsplan wird vom Vorsitzenden vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Finanzierungsplan vollinhaltlich zu genehmigen ersucht um Wortmeldungen.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Genehmigung von Vereinbarung mit Grundbesitzern bezüglich Grundkauf bzw.-tausch für die Aufschließungsstraße zur L 513 und Sanierung des Holzingerbaches.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer berichtet, dass er Herrn Ing. Alois Kinzl als Sachverständigen für die Grundeinlöseverhandlungen beauftragt hat. Herr Ing. Kinzl wurde von den ÖBB ebenfalls ersucht, ein Gutachten über den Verkehrswert einzulösender Grundflächen für den Streckenausbau Riedau-Zell/Pram zu erstellen. Im Zuge des Streckenausbaues der ÖBB erfolgt auch der Bau der Aufschließungsstraße zur L 513 und die Sanierung des Holzingerbaches. Die hierfür benötigten Grundflächen müssen von der Marktgemeinde Riedau eingelöst werden. Es wurden daher in einer Grundeinlöseverhandlung am 11.03.2003 alle Beteiligten eingeladen. Die Verhandlungen wurden offen geführt, d.h., dass alle zuhören konnten, welche Entschädigung ausverhandelt wird. Bei den betroffenen Grundstücken handelt es sich sowohl um landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Grünlandwidmung als auch um Bauland- bzw. Bauerwartungsland. Der Verkehrswert für die abzutretenden Grundstücke wurde nach dem Vergleichtswertverfahren ermittelt. Auf dieser Basis wird daher ein Ablösepreis für landwirtschaftliche Nutzflächen mit der Widmung „Grünland“ mit € 5,--/m2 begutachtet. Für Abtretungsflächen aus bebaubaren Grundstücken wird ein Verkehrswert auf dieser Basis mit € 25,-- /m2 begutachtet. Und im Sinne der oberstgerichtlichen Entscheidung gebührt dem Grundeigentümer die Abgeltung jener Kosten, welche diesem bei der Wiederbeschaffung von Grundstücken durch Vertragserrichtung und Verbücherung erwachsen. (5,5 % des Kaufpreises). Hofnahe landwirtschaftliche Grundstücke erhalten außerdem einen Zuschlag.
Grundeinlösen für die Sanierung des Holzingerbaches:
Lang Gerda und Bauer Erika:
für den Grund aus Parz. 62/1 ca. 940 m2 Wohnbauland € 25,--/m2; WBK € 1,37/m2
Maier Johann:
für den Grund bis max. 430 m2 € 15,--/m2; WBK € 0,80/m2
Pirnleitner-Raab Josef und Maria:
für den Grund € 15,--/m2; WBK € 0,80/m2
Grundeinlösen für die Aufschließungsstraße zur L513:
Moritzhuber Hubert und Katharina:
für den Grund € 5,--/m2, WBK € 0,30
Schachinger Johann und Maria:
für den Grund aus Parz. 588 ca. 615 m2 € 5,--/m2;
Preis für Rückkauffläche € 3,--/m2;
Die Rückkauffläche ist zum Teil aufzulassender Straßengrund. Für die ungünstigste Form und den Folgeschaden nach Rekultivierung ist ein reduzierter Wert anzusetzen.
WBK für die Differenzfläche Abtretung minus Rückkauffläche € 0,30,--/m2
Dobler Josef und Brigitte:
für den Grund € 5,--/m2; WBK € 0,30/m2
Mayr Hilda:
für den Grund aus Parz. 585/1 und 589 sowie abgeschnittene Restflächen € 5,--/m2, WBK € 0,30/m2;
Zuschlag für Hofnähe im Mittel 20 % € 1,--/m2
Haslinger Maria:
für den Grund aus Parz. 740 ca. 40 m2 € 5,--/m2; WBK € 0,30/m2
Besitzgemeinschaft z.Hd. Dr. Meinrad Ziegler:
Grundstückstausch (ca. 100 m2 aus Parz. 742 für die Gemeinde, Rückgabe von ca. 205 m2 aus Parz. 746/7 an die Besitzgemeinschaft Ziegler, keine Kosten)
Der Vorsitzende bittet um Wortmeldungen.
Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, stellt der Bürgermeister den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Vereinbarungen zu genehmigen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
Der Obmann des Bauauschusses, Herr Ortner Günther, ist entschuldigt. Deshalb bittet der Bürgermeister den Obmann-Stellvertreter, Herrn Ernst Hintermaier, um den Bericht.
Herr Hintermaier berichtet, dass am 08. Mai 2003 eine Sitzung des Bauausschusses stattgefunden hat.
Unter Pkt. 1. wurde die Sanierung und Errichtung eines Gehweges in Berg beraten.
Die Siedlungsstraße Berg bereits sehr in Mitleidenschaft gezogen ist. Es gibt bereits Vertiefungen von ca. 10 cm. Auch der Straßenseitenrand bricht bereits teilweise. In der Nähe der Liegenschaft Graf ist die Straße besonders schlecht. Ausbesserungen werden nur kurzfristig eine Lösung bieten. Sinnvoller wäre eine vollständige Sanierung. Weiters könnte in diesem Zusammenhang ein Gehweg errichtet werden. Dazu müsste entlang der Liegenschaft Kraft die Straße um ca. 30 cm verbreitert werden. In der Siedlung Berg gibt es einige Kleinkinder bzw. Schüler und daher wäre zur Schulwegsicherung ein Gehweg sicherlich nötig. Dieser Gehweg könnte optisch mittels eines „Sichtstreifens“ von der Fahrbahn getrennt und zusätzlich eine Beschilderung angebracht werden. In diesem Jahr soll noch die dazu erforderliche Planung abgeschlossen werden und im kommenden Jahr 2004 wäre eine Realisierung möglich.
GR. Ernst Hintermayr fand die Idee grundsätzlich gut. Die optische Trennung mittels einem Sichtstreifen jedoch nicht. Besser wäre die Trennung mittels abgeschrägter Randleisten, sowie im Gemeindegebiet Zell a.d. Pram bereits praktiziert, vorzunehmen. Der Gehweg Richtung Pomedt wurde auch nur sehr dürftig hergestellt und so etwas soll hier nicht noch einmal passieren. Es ist sicherlich eine Kostenfrage.
Auch Vizebürgermeister Peter Gahleitner ist für die Sanierung der Straße sowie der Errichtung eines Gehweges. Zu klären wäre dazu aber noch, ob von Herrn Kraft ein Grundstreifen angekauft werden müsste, um die Fahrbahn mit Gehweg verbreitern zu können. Weiters ist entlang der ganzen Liegenschaft bereits ein Zaun (Hainbuchen) errichtet. Dieser müsste wahrscheinlich entfernt und neu eingesetzt werden.
Dazu erklärte die Amtsleiterin, dass sich Herr Kraft bereit erklärt hat, einen Grundstreifen für die Errichtung eines Gehweges zu verkaufen. Über die Sträucher wurde noch nicht mit ihm gesprochen. Auch das Problem der Schneeräumung bei Leistensteinen wird von ihr angedeutet.
Darüber wird noch beraten und abschließend festgelegt, dass noch in diesem Jahr die Planung abgeschlossen werden soll und im kommenden Jahr die Realisierung dieses Bauvorhabens erfolgt. Vorher wird noch abgeklärt, ob für die Errichtung des Gehweges ein Grundstreifen entlang der Liegenschaft Kraft notwendig ist bzw. ob die Sträucher entfernt werden müssten. Die Errichtung soll bis zum Ende der Liegenschaft Graf erfolgen, die Abtrennung des Gehweges von der Fahrbahn erfolgt mittels abgeschrägter Randleisten. Damit sind alle Bauausschussmitglieder einverstanden.
Unter Pkt: 2. wurde die Auswahl der Bäume für die Siedlungsstraße Schwabenbach beraten.
Die Straßenbauarbeiten in der Siedlung Schwabenbach sind zügig vorangeschritten und Bäume sollten ausgewählt werden.
Die Amtsleiterin erklärte, dass dazu eine gemeinsame Begehung mit Herrn DI Stöckl stattgefunden hat. Der Arbeitskreis Ökologie war ja der Meinung, dass die Bäume in den bereits versetzten Baumscheiben nicht wachsen können. Herr DI Stöckl erklärt dazu, dass dies kein Problem darstellt. Bei dieser Begehung wurden vier Baumarten besprochen und gefallen hat ihnen dabei am besten die „gemeine Hainbuche“.
Zur Auswahl standen: Baumhasel, Plena – gefüllt blühende Vogelkirsche, Feld-Ahorn und die gemeine Hainbuche.
Die Hainbuche ist ein schöner Baum, erklärte Obmann GR. Günter Ortner, wächst jedoch langsamer als der Ahornbaum. Beide Bäume sind sehr robust und die Hainbuche kann auch geschnitten werden.
Der Ahornbaum hat größere Blätter und diese verrotten schwer, erklärt die Amtsleiterin. Herr DI Stöckl wird eine Ausschreibung vorbereiten. Das Stundenausmaß dazu ist sehr gering. Wahrscheinlich wird er dafür 1 bis 2 Stunden benötigen. Auch über die Stammgröße wird diskutiert und einheitlich eine Größe zwischen 14/16 fixiert.
Die Hainbuche wächst im Jahr ca. 35 cm und wird 10 bis 20 m hoch, erklärt der Obmann.
Auch über die Frage der Bewässerung der Bäume wird noch diskutiert. GR. Ernst Hintermayr wäre für einen Sickerschlauch. Dieser soll bei der Bepflanzung berücksichtigt werden.
Abschließend wird festgehalten, dass die gemeine Hainbuche mit einer Stammgröße von 14/16 angekauft werden soll. Benötigt werden insgesamt 21 Stück. Die Kronenhöhe soll zwischen 1,50 und 1,60 m betragen.
Pkt. 3. betraf die Hauptschulsanierung – Vorschläge für die Mehrzweckhalle:
Es gab eine gemeinsame Besprechung mit den Vereinsobmännern betreffend der Mehrzweckhallensanierung statt. Dabei konnten die Vereinsobmänner ihre Wünsche deponieren. Der Hauptwunsch war eine Küche für die Ballveranstaltungen. Der Anbau wird lt. Aussage des Architekten Bauböck ca. € 75.000,00 betragen und es stellt sich nun die Frage, wo dieser Anbau erfolgen soll.
GR. Gerhard Berghammer war nicht für einen Anbau beim Musikprobenraum. Dabei würden zwei verschiedene Dächer mit unterschiedlichen Dachgraden entstehen. Eventuell wäre es möglich, für die Musiker einen neuen Musikprobenraum zu errichten und das bestehende Gebäude für eine Küche zu adaptieren.
Der Obmann erklärte, dass eine Variante der Zubau beim Musikprobenraum wäre. Die zweite Variante wäre eine Unterkellerung der Halle, die aber bis zu 40 % teurer kommen würde. Eine Sparvariante wäre, für Ballveranstaltungen etc. die Lehrküche der Hauptschule zu verwenden. Im Hinblick auf die Anzahl der Veranstaltungen wo tatsächlich eine Küche notwendig ist, wäre dies die kostengünstigere Variante.
Es gibt zahlreiche Veranstaltungen, wo eine Küchenbenützung notwendig ist, erklärte GR. Gerhard Berghammer. Der Musikprobenraum könnte als Küche umgebaut, ein Lagerraum zugebaut und der Musikprobenraum an einer anderen Stelle neu gebaut werden.
Bei einer Teilunterkellerung des Anbaues müsste die Gemeinde alleine die Mehrkosten tragen, erklärte der Obmann.
GR. Ernst Hintermayr erklärte, dass mit einem Anbau das Auslangen gefunden werden muss. Weiters könnte die derzeitige Wohnung des Schulwartes, wenn diese nicht mehr benötigt wird, als Lagerraum verwendet werden. Ein Anbau und ein neues Musikheim ist nicht möglich.
Dazu erklärte die Amtsleiterin, dass die derzeitige Wohnung nach der Pensionierung des Schulwartes, wahrscheinlich 2004 oder 2005, nicht mehr benötigt wird. Die Hauptschule hat auch bereits Interesse an diesen Räumlichkeiten angemeldet. Weiters wurde darüber nachgedacht, diese Räumlichkeiten als Jugendheim zu nutzen. Vielleicht könnte auch der Eingangsbereich der Mehrzweckhalle (unterer Eingangsbereich) mitgenutzt werden. Denkbar wäre eine Verlegung der WC Anlagen der Damen.
Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärt, dass bei dieser Besprechung festgelegt wurde, dass der Architekt einen Planungsvorschlag erarbeiten wird, der anschließend vorgestellt wird. Eine Küche, wie es sie in der Gemeinde Ort gibt, kommt sehr teuer. Es muss eine sinnvolle Lösung erarbeitet werden.
Herr Waldenberger schlägt noch vor, dass der Anbau auch im hinteren Bereich der Mehrzweckhalle vorgenommen werden könnte. Darüber wurde beraten. Abschließend wurde festgehalten, dass dieses Besprechungsergebnis mit dem Architekten beraten werden soll. Nach Vorlage des Planungsvorschlages seitens des Architekten wird nochmals über diese Angelegenheit beraten.
Pkt. 4. :Bahnhofsumbau, Beratung bezüglich öffentliches WC:
Der Obmann erklärte, dass ein Schreiben seitens der ÖBB
vorliegt und dieses Schreiben wird von ihm zur Kenntnis gebracht. Darin erklärt
die ÖBB, dass beim geplanten Neubau im Bahnhofsbereich kein öffentliches WC
vorgesehen wird, da anscheinend keine Rückmeldung seitens der Gemeinde
vorliegt. Es gibt nun einen Planvorschlag sowie eine Kostenschätzung über den
Neubau eines öffentliches WC`s, wenn die Gemeinde die Errichtung übernehmen
würde. Die Kosten dafür belaufen sich auf
€ 21.353,35. Hätte die Gemeinde reagiert, würde dieses WC seitens der ÖBB,
natürlich aber mit einer Kostenbeteiligung seitens der Gemeinde errichteten
werden.
GR. Gerhard Berghammer erklärte, dass die Gemeinde schon immer die Kosten für die Errichtung eines öffentlichen WC`s hätte tragen müssen.
Die Amtsleiterin gibt bekannt, dass die Gemeinde ihr Interesse an der Errichtung dieses WC`s angemeldet hat. Dies geht auch aus einem Aktenvermerk mit einem gewissen Herrn Holzer hervor.
Bei diesen Kosten wäre es sinnvoller dieses WC z.B. in Ortszentrumsnähe zu errichten, erklärte der Obmann.
Vizebürgermeister Peter Gahleitner erklärte, dass die ÖBB sicherlich keinen Kostenbeitrag leisten wird. Auch ob von Seiten des Landes eine Förderung gewährt wird ist eher fraglich.
Abschließend wurde festgehalten, dass die Gemeinde nochmals intervenieren wird und zwar bei der ÖBB betreffend der Errichtung und beim Land Oö. betreffend Gewährung einer Landesförderung. Auf jeden Fall sollen in diesem Bereich die notwendigen Anschlüsse vorgesehen werden, damit in Zukunft, wenn nicht jetzt, ein öffentliches WC errichtet werden kann. Die Gemeinde wird sich maximal mit 50 % an den Errichtungskosten beteiligen.
Unter Pkt. 5. Allfälliges wurde von GR. Ernst Hintermayr der Vorschlag gemacht, für den ÖBB Umbau einen Fotowettbewerb ins Leben zu rufen. Vielleicht mit zwei Kategorien und zwar für Hobby- und Profifotographen. Jedes Jahr könnte eine Bewertung vorgenommen werden.
Betreffend der Schotterhaufen beim Madlspergergrundstück wurde noch angeregt diesen Platz etwas ordentlicher zu gestalten. Weiters wurde betreffend der weiteren Vorgangsweise beim alten Kino diskutiert. Dazu erklärte Herr Waldenberger, dass von Seiten der BH Schärding bereits die Zwangsversteigerung beantragt wurde.
Vizebürgermeister Peter Gahleitner erkundigte sich noch betreffend der Oberflächenentwässerung bei der Liegenschaft Riedau 70.
Herr Waldenberger ersuchte im Namen der Hobbyfußballvereine um Errichtung einer Flutlichtanlage beim Volksschulsportplatz. Dabei geht es nicht um eine Flutlichtanlage wie auf einem Fußballplatz, sondern es sollen an das Volksschulgebäude zwei Aluständer angebracht werden. Darauf je zwei Scheinwerfer. Kostenpunkt ca. 1.500,00 Euro. Die Aufstellung und Installation würde selbst vorgenommen werden. Vorteil wäre auch, dass die Benützung der Mehrzweckhalle ca. 2 Monate nicht in Anspruch genommen werden müsste, was auch eine Einsparung für Beleuchtung und Heizung bedeuten würde. Weiters ist man auch mit einem monatlichen Kostenbeitrag für die Stromkosten einverstanden. Die Bauausschussmitglieder erklären sich grundsätzlich damit einverstanden. Wenn der Kostenvoranschlag vorliegt, wird nochmals darüber diskutiert.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht. Bezüglich Gehsteig (Gehweg) für die Ortschaft Berg kann er berichten, dass vergangenen Freitag Herr DI Kleiner für eine Besprechung zum Straßenbau in Schwabenbach anwesend war. Mit Herrn DI Kleiner wurde die Situation an Ort und Stelle in der Ortschaft Berg besichtigt. Sein Vorschlag ist, von der Fußgeherunterführung beginnend bis zum Wohnhaus Geßwagner einen abgesenkten Gehsteig zu errichten. Die Gemeinde braucht dazu keinen Grund vom Anrainer Kraft. Am 17.6. wird mit der Ferngas eine Besprechung stattfinden, diese möchte dort eine Gasleitung legen. Eine kostengünstige Variante wäre daher, dass die Ferngas im Bereich des geplanten Gehsteiges die Künette ausbaggert und schottert und die Gemeinde Randleisten setzt.
Ab dem Wohnhaus Geßwagner ist die Straße sehr breit, dort könnte ein aus Sicherheits- und Verkehrsgründen ein erhöhter Gehsteig gebaut werden. Von der Wagneredt aus kommend soll bei der Ortstafel eine Verengung der Fahrbahn gebaut werden (Geschwindigkeitsreduzierung). Es muss dabei berücksichtigt werden, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren können. Der Bau der Fahrbahnverengung istwahrscheinlich heuer noch möglich, die Gehsteige können aber heuer nicht mehr zu verwirklichen werden.
Zum Thema Schwabenbach - Auswahl der Bäume - wurde massiv vom AK Ökologie bemängelt, dass die Ringe für den Baumwuchs hinderlich sind. Herr Mag. Stöckl hat aber erklärt, man kann diese belassen. Die Auswahl der Bäume wurde schon bei der Vorberatung auf 4 Stück begrenzt, weil für diese die Ringe und der Untergrund passt.
Zur Hauptschulsanierung erhalten heute alle Gemeinderäte eine Einladung, Herr Architekt Bauböck hat bereits drei Vorschläge ausgearbeitet. Diese will er aber jetzt nicht präsentieren, wichtig ist, dass der Architekt dazu seinen Kommentar dazu. Es sind dazu auch Grobkostenschätzungen vorhanden. Von Herrn Landeshauptmann Pühringer ist gestern ein Brief mit einer Förderungzusage aus Sportförderung € 50.000,-eingelangt. € 40.000,-- wurden ja bereits von der Abteilung Kultur zugesagt. Eine Vorsprache bei Referenten ist bis zur Wahl nicht mehr möglich. Es gab ein Gespräch mit Herrn Dr. Zoidl, man bringt den gesamten Einbau beim Leasingvertrag unter. Bei den genannten Vorschlägen ist bereits die Vergrößerung des Musikprobenraumes berücksichtigt.
Sicherlich wird dann in den Fraktionen, im Bauausschuss darüber zu diskutieren sein, die Zeit drängt.
Bahnhofsumbau: es sind seitens der ÖBB zwei massive Anrufe gekommen, dass es für das WC „zu spät“ ist. Herr Igmann war aber dann doch so ehrlich, dass er zugab, dass das WC auf dem ursprünglich vorgesehenen Platz nicht situiert hätte werden können, da es so auf der Pramtalstraße gebaut worden wäre. Es soll nun in der Nähe der Fahrradständer situiert werden. Dort sind Kanal- und Wasserleitungen bereits vorhanden.
Die Toilette wird mit 75 % Landeszuschuss gefördert. Die Reinigungsarbeiten bleiben aber der Gemeinde erhalten.
Den angesprochenen Fotowettbewerb findet er gut, dies könnte in der nächsten Gemeindezeitung veröffentlich werden.
Für die Hobbysportler findet er die Flutlichtanlage sinnvoll, allerdings nur mit zeitlicher Begrenzung. Im Herbst wird mit dem Schulbau begonnen, dort wird dann die Baustraße errichtet, das ist zu berücksichtigen.
TOP. 4.) Auftragsvergabe für die Lieferung der Bäume für die Siedlung Schwabenbach.
Bgm. Ing. Demmelbauer erklärt, dass folgende örtliche Firmen zur Anbotlegung eingeladen wurden:
Fa. Rosen Stöckl, Zell/Pram
Fa. Alois Stöckl, Zell/Pram
Fa. Johann Eder, Zell/Pram
Fa. Johann Gottfried, St. Martin
Fa. Schmid GmbH., Raab
Das Angebot abgegeben haben leider nur drei Firmen . Das Setzen der Bäume erscheint ihm verhältnismäßig sehr günstig. Die Gemeinde hat dann die Garantie, dass gegebenenfalls ein Baum auf Kosten der Firma nachgepflanzt wird. Er ist also dafür, dass die Bäume vom Anbieter gepflanzt werden.
Billigstbieter ist die Fa. Alois Stöckl. Der Vorsitzende bringt das Anbotseröffnungsprotokoll zur Kenntnis:
Bäume: Hainbuche, Bäume im Angebot 18/20, Anmerkung = Pflanzarbeit
Anbotsteller Angebotssumme incl. Anmerkung Reihung
Fa. Rosen Stöckl 6.509,80 á 58,-- 2.
Fa. Alois Stöckl 5.071,-- á 40,-- 1.
Fa. Schmid GmbH 7.034,40 á 60,-- 3.
GV. Schabetsberger möchte, dass nur die Bäume und das Setzen der Bäume vergeben wird, keine Regiearbeiten.
GR. Hintermayr stellt die Frage, ob die Pflöcke dabei sind, dies wird bejaht.
GR. Hintermayr stellt den Antrag, die Bäume und die Pflanzarbeiten an den Billigstbieter, die Fa. Alois Stöckl, lt. Angebot vom 23.5.2003, zu vergeben.
Beschluss. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handerheben.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt die Frage, ob einzeln oder gemeinsam. Da allgemein eine gemeinsame Abstimmung befürwortet wird, stellt der Bürgermeister den Antrag, die einzelnen Gewerke zur Kenntnis zu bringen und dann einen Beschluss herbeizuführen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.
Anschließend bringt der Bürgermeister zur Kenntnis:
Sichtfolie für den Eingangsbereich:
Folie für Türen im Erdgeschoss, Sandstrahleffekt;
Fa. Bernard, Ried i.I., Schnalla 51:
Folie € 158,--, Montage € 68,--, Reisekosten € 48,-- Klebeschrift per Stück € 20,--, Preise excl. MWSt
Ganzglastüre für kleines Archiv, Erdgeschoss:
1 Stk Türelement mit Ganzglastüresamt Stock, incl. Montage
Fa. Meier Reinhard, Riedau € 1.164,-- incl. MWSt, 2 % Skonto
Fa. Kroiß Metallbau, Haag/H., € 1,743,60 incl. MWSt, 2 % Skonto
Billigstbieter: Fa. Meier Reinhard
Vertikaljalousien im Erdgeschoss:
4 Stk. Vertikaljalousien inkl. Montage
Fa. Mühlböck € 738,34 inkl. MWSt und Skonto
Fa. Reiter € 795,60 inkl. MWSt
Laminatboden für das Obergeschoss:
Laminatboden mit Trittschalldämmung
Fa. Danninger, Riedau
Laminatboden per m2 € 19,70
Sockelleisten inkl. Montage per Laufmeter € 4,22
Parkettabschlusschiene in Silber 7 mm 270 cm lang per Lfm € 3,62
Laminatbodenverlegung € 800,--
abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand, Preise excl. MWSt
Fa. Mühlböck, Riedau
Laminatboden per m2 € 22,21
Sockelleisten inkl. Montage per Laufmeter € 5,55
Laminatbodenverlegung € 828,65
abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand, Preise excl. MWSt
Billigstbieter ist Fa. Danninger
Schließanlage für das Gemeindeamt
Fa. Gehmaier, Dorf/Pram
Preise beziehen sich auf das Angebot der Schließanlage für die Musikschule mit 3 % Index- bzw. Preiserhöhung (Billigstbieter beim Projekt Musikschule)
€ 745,74 incl. MWSt
Kücheneinrichtung für das kleine Archiv im Erdgeschoss:
Es gibt einen Wunsch der Bediensteten, das Angebot der Fa. Meier Reinhard enspricht mit dem Preis von € 1.380,-- incl. am ehesten.
Es wurden Preise eingeholt über Elektrogeräte (Kühlschrank, 2 Kochplatten, Spüle) bei den Firmen Demmelbauer, Voglmeir und Humer. Die Fa. Voglmeir und Humer haben alternativ „Kleinküchen“ angeboten.
Die Fa. Meier Reinhard bietet zwei Küchenvarianten an:
1 Küchenblock (ca. 2m) mit Spüle, Mischer, Kühlschrank und 2 Platten € 1.380,-- incl. MWSt
1 Küchenblock (1,5 m) mit Spüle ohne Tropfbereich, Mischer, Kühlschrank € 1.025,-- incl. MWSt
GV Ruhmanseder erklärt, er hat mit Bediensteten gesprochen, diese wären auch mit einer Küche der Möbelfirma Lutz einverstanden (Kosten € 999,-- incl. MWSt).
Der Bürgermeister möchte die Küche an einen Riedauer Gewerbetreibenden vergeben
GV. Schabetsberger hat auch bei den Bediensteten nachgefragt und sie ersuchen, dass über die gesamte Breite die Küche vorgesehen wird. Der kleine Teil, der bei einer Kleinküche übrig bleibt, kann nicht gut genützt werden und auch von ihm wird der Ankauf des Küchenblockes bei der Fa. Meier Reinhard, Preis € 1.380,-- incl. MWSt. vorgeschlagen.
GV. Ruhmanseder spricht bezüglich Kosteneinsparung die geplanten teuren Sessel der Fa. Hali an, er ersucht weiters um einen Parkplatz hinter dem Gemeindeamt für die Bediensteten.
Der Bürgermeister erklärt dazu, dass bekanntlich die Zusteller des Postamtes nach Taiskirchen verlegt werden. Dann werden Parktplätze frei, er könnte sich vorstellen, diese für die Bediensteten zu reservieren.
Nachdem die Diskussion beendet ist, stellt der Bürgermeister den Antrag, die
Sichtfolien für die Glastüren an die Fa. Bernard
Ganzglastüre für das kleine Archiv im Erdgeschoss an die Fa. Reinhard Meier
4 Stk. Vertikaljalousien für Fenster im Erdgeschoss an die Fa. Mühlböck
Laminatboden im Obergeschoss an die Fa. Danninger Alois
Schließanlagen für das Gemeindeamt an die Fa. Gehmaier
Küchenblock für das kleine Archiv im Erdgeschoss an die Fa. Reinhard Meier
zu den bekanntgegebenen Preisen zu vergeben. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderäten angenommen.
TOP. 6.) Einrichtung eines Ausschuss für das Bauvorhaben „Schulbau“.
Der Bürgermeister gibt folgenden Bericht: Es geht einerseits um die Vergabeverhandlungen mit den Professionisten und weiters um weitere Entscheidungen für den Schulbau . Die Gemeinde hat bei den Vergabeverhandlungen ein Mitspracherecht und ein Zuhörrecht. Bei den Vergabeverhandlungen, welche die Leasinggesellschaft und der Achitekt führen, soll von der Gemeinde von jeder Fraktion ein Vertreter anwesend sein. Bei den Nachverhandlungen sind nicht nur Preisverhandlungen möglich, sondern es werden auch Verbesserungen beraten.
Heute soll beschlossen ein Ausschuss für Schulbauangelegenheiten. Nach § 18b OÖ.GemO kann der Gemeinderat für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Ausschüsse für einzelne Zweige der Verwaltung einrichten. Die Gemeinde hat einen Bauausschuss, aber beim Schulausschuss sollen auch andere Leute vertreten sein. Zusätzlich sollen der Bürgermeister und je ein Vertreter der Schule und Vertreter der Elternschaft mitreden können. Es geht heute darum, dass dieser Ausschuss „grundsätzlich“ eingerichtet wird. Mit jedem Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates tritt auch dieser Ausschuss außer Kraft. Er glaubt, dass dieser Ausschuss sowieso erst nach der Wahl tagen wird. Inzwischen soll der Bauausschuss damit befasst werden und die Vertreter der Schule und Eltern mit einladen. Beim künftigen Ausschuss sollen auch diese Personen ein Stimmrecht haben.
GV. Ruhmanseder gibt bekannt, dass in einer Vorstandssitzung bereits darüber gesprochen und die Meinung vertreten wurde, dass nicht der gesamte Bauausschuss vertreten sein soll. Es sollen von jeder Fraktion ein Vertreter, der Bauausschussobmann, Eltern- und Lehrervertreter und der Bürgermeister vertreten sein.
Dies wird vom Bürgermeister bestätigt.
Nach Beendigung der Diskussion wird festgelegt, dass der Ausschuss folgende Personen umfasst:
von jeder Fraktion ein Vertreter
Bauausschussobmann
Vertreter der Eltern
Vertreter der Lehrer
Bürgermeister
Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass dieser Ausschuss zum Zweck des Schulbaues eingerichtet wird.
GV Ruhmanseder stellt die Frage, ob dieser Ausschuss finanzielle Dinge beschließen kann oder nur Angelegenheiten wie die Farbe eines Bodenbelages etc.
Der Bürgermeister bringt § 44 Abs. 2 der OÖ. GemeindeO zur Kenntnis:
Der Gemeinderat kann seinen Ausschüssen durch Verordnung das ihm zustehende Beschlussrecht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kosteneinsparung gelegen ist. Ausgenommen von der Übertragung sind die behördlichen Aufgaben sowie die Beschlussfassung in den Angelegenheiten des Gemeindehaushaltes (V. Hauptstück = von einer Übertragung sind ausgeschlossen: Angelegenheiten des Gemeindehaushaltes nach dem fünften Hauptstück der Gemeindeordnung; zu diesen gehören auch die Vergabe von Lieferungen und Leistungen). Die Verordnung bedarf eines Beschlusses des Gemeinderates mit Dreiviertelmehrheit und tritt jedenfalls mit Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates außer Kraft.
Absatz 3:
Der Gemeinderat kann jederzeit durch Verordnung eine übertragene Zuständigkeit gemäß Abs. 2 wieder an sich ziehen. Ein Beschluss über die Zurücknahme der Übertragung ist mit einfacher Mehrheit zu fassen.
Der Bürgermeister wiederholt den Antrag, dass der Schulbau-Ausschuss, so wie beraten, eingerichtet wird. Die Beschlussrechts-Übertragung gibt es aber erst in der neuen Periode.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Mitglieder des Gemeinderates angenommen. Die Abstimmung erfolgte
mittels Handzeichen.
TOP. 7.) Bahnhofsumbau; Berichterstattung und Beschlussfassung bezüglich einer öffentliche WC-Anlage.
Bereits beim Bericht des Bauausschusses wurde über die Toilettanlage im Bahnhofsbereich berichtet, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Entscheidend ist, dass die Möglichkeiten dazu gegeben ist, der neue Standort ist nun bei den Fahrradständern. Die Kosten konnte Herrn Igmann von den ÖBB nicht genau bekannt geben, die Kosten dürften geringfügig die Schätzung des ersten Standortes überschreiten. Herr Holzer vom Amt der O.Ö. Landesregierung hat telefonische Zusage einer 2/3-Förderung gegeben, eine schriftliche Zusage liegt aber noch nicht vor. Sollte der Gemeinderat den Bau einer Toilettanlage beschließen, so sollte dies vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch das Land erfolgen, so Herr Holzer.
GV Schabetsberger erklärt, dass er grundsätzlich dafür ist, aber die Gemeinde könnte Kosten einsparen, indem nicht zwei WCs errichtet werden. Er schlägt vor, dass nur 1 WC behindertengerecht gebaut wird.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag, im Bahnhofsbereich eine Toilettanlage zu errichten, jedoch vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Landes für eine 2/3-Förderung.
GR. Zallinger ist der Meinung, wenn es eine 2/3- Förderung gibt, könnte man doch zwei Toiletten bauen.
Der Bürgermeister antwortet dazu, dass heute nur der Grundsatzbeschluss herbeigeführt werden soll, nicht die Art der Toilettanlage. Der Bauausschuss soll planen, zu bedenken ist allerdings, dass künftig die WC-anlage gereinigt nd beheizt werden muss.
Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 8.) Fahrverbot, Halte- und Parkverbot im Marktbereich (Kirche).
Auf der südlichen Seiten der Kirche befindet sich bekanntlich der Haupteingang. Dieser Bereich war bis vor kurzem durch Blumentröge abgesperrt und ein Durchfahren war nicht möglich. Derzeit ist ein Durchfahren wieder möglich und kürzlich wäre beinahe ein Ministrant von einem viel zu schnell fahrenden Fahrzeug niedergefahren worden, als dieser aus der Kirche herausgekommen ist, berichtet der Bürgermeister.
Aus diesem Grund soll überlegt werden, dass der Bereich des Kirchenplatzes wieder sicher wird. Außerdem ist die Einstiegstelle für den Kindergartenbus, welche sich weiter östlich befindet, derzeit eine Gefahrenstelle. Private Autos behindern den Kindergartentransport. Aus diesem Grund wurde mit der Gendarmerie ein Gespräch geführt. Auch Herr GR. Stiglmayr wurde dazu befragt. Die Kinder müssen vom Kindergartenbus sicher zum Kindergarten gebracht werden. Es soll absolut verhindert werden, dass direkt bei der Kirche vorbeigefahren wird. Sonntags und an Beerdigungen soll dort total gesperrt werden. Sein Vorschlag ist daher, dass die Blumentröge so gestellt werden, dass kein Fahrzeug mehr durchfahren kann, sehr wohl aber bei Begräbnis ungehindert mit dem Leichenzug durchgegangen werden kann. Auf der westlichen Seite (Richtung Musikschule) soll markiert werden, dass ein Durchfahren nicht gestattet ist. Auf dem Blumentrog soll eine Parkverbotstafel mit einer bestimmten Zeit befestigt werden, damit der Kindergartentransport ohne Behinderung funktioniert.
Der Bürgermeister möchte den Platz vor der Kirche vollkommen frei halten. Speziell am Samstag abend werden vor der Disco Autos geparkt, teilweise schlafen am Sonntag zur Kirchenzeit die Besucher der Disco im Auto. Er möchte, dass die Exekutive künftig die Einhaltung des Parkverbotes kontrolliert.
GV. Ruhmanseder bedankt sich vorerst dafür, dass die Markierungsarbeiten gestoppt wurden. Er möchte die Straße nicht zur Gänze sperren sondern eine Art Einbahnregelung. Die Tröge sollen von der Kirche „weggeschoben“ werden, die Straße von der Kirche weggerückt und mit Schrägparkplätze (andere Richtung wie jetzt) versehen werden, Einfahrt von der anderen Seite ist verboten. Er bringt einen planliche Darstellung den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis.
GV. Schabetsberger ist dafür, dass der Kirchenplatz frei ist. Nicht die Autos sind wichtig, sondern die Leute. Im Zuge der Dorferneuerung kann der Platz besser gestaltet werden. Für die Jahre bis zur Dorferneuerung ist er mit Vorschlag des Bürgermeisters einverstanden. .
GV. Ruhmanseder bemängelt weiters im Zuge der Beratung, dass der Hendl-Verkäufer am Marktplatz stört.
GV. Schabetsberger behauptet, dass die Autos so langsam fahren müssen, dass nichts passiert.
Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:
Die Blumentröge sollen so platziert werden, dass ein Befahren des Kirchenplatzes nicht mehr möglich ist.
In Riedau soll südwestlich der Kirche für einen Teil des Straßenzuges aus Parzelle 810/2, KG. Riedau, in einer Länge von 8 m ein Halte- und Parkverbot mit der Zusatztafel „Werktags Mo-Fr 07.30-08.30 h und 11.30-12.00 h, ausgenommen Kindergartenbus“ mit Verordnung erlassen werden. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 23 JA-Stimmen, NEIN-Stimmen von GV Heinrich Ruhmanseder, Stimmenthaltung durch GR. Karl Wagneder. Der Antrag ist somit angenommen.
TOP. 9.) Gemeinsamer Bericht der Obmänner des Prüfungs- und Umweltausschusses.
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungssausschusses Hosner Rudolf um den Bericht.
GR. Hosner berichtet, dass am 08.04.2003 der Prüfungsausschuss gemeinsam mit dem Umweltausschuss eine Sitzung abgehalten hat.
Im Pkt. 1. erfolgte eine Beratung bezüglich Änderung der Wasser- und Kanalgebührenordnung
Der Obmann erläuterte kurz das Kalkulationsschema betreffen Kanalgebühren, sowie die kalkulierten bzw. prognostizierten Überschüsse bzw. Abgänge pro verrechneten Kubikmeter. Das Kalkulationsschema weist eine abgabendeckende und eine kostendeckende Gebühr aus. Er ersucht Frau Tiefenthaler das Kalkulationsschema kurz zu erläutern und den Unterschied der ausgabendeckenden und der kostendeckenden Gebühr zu erklären.
Frau Tiefenthaler erklärte die Berechnungsgrundlagen und teilt dann den Mitgliedern der Ausschüsse mit, dass in der kostendeckenden Gebühr auch kalkulatorische Kosten (d.h. fiktive Kosten (Eigenkapitalzinsen und Anlagenabschreibung )) enthalten sind.
Herr GR. Hintermayr erkundigte sich, wieso die Kosten 2004 rapide ansteigen und ab 2005 wieder fallend sind. Frau Tiefenthaler verwies in diesem Zusammenhang auf den geplanten Kläranlagenbau sowie die dadurch entstehenden Finanzierungskosten (Tilgungen und Zinsen). Da durch die Kapitaltilgungen die Darlehenshöhe kontinuierlich gesenkt wird, verringern sich auch die Zinsen in den Folgejahren.
Der Obmann erklärte, dass aufgrund der Kostenentwicklung in den nächsten Jahren eine Gebührenerhöhung notwendig ist, vor allem auch in Hinblick auf Landesbeiträge und BZ-Mittel für den Bau der Kläranlage. Die Mittelbereitstellung hängt davon ab, inwieweit die Gemeinde ihre Kapazitäten bezüglich der gemeindeeigenen Abgaben ausschöpft, dies wird auch durch den Bürgermeister bestätigt. Die Kosten- erhöhung der Gebühren sollte aber ausgewogen sein, durch die bisherige Verrechnung, nur auf Grund des Wasserverbrauches sind Trennsystembenützer, Brunnenbesitzer und Schrebergartenbesitzer bevorzugt. Es sollte daher die Einführung einer Grundgebühr überlegt werden.
Herr Ortner sprach ebenfalls die Problematik mit den Trennsystemen an. Durch die vermehrte Trennung von Brauch- und Trinkwasser bei Neubauten entgehen der Gemeinde Einnahmen bei den Kanalgebühren, da das Brauchwasser für die Toilettenspülung durch das Auffangen der Dachoberwässer gewonnen wird. Diese sogenannten Trennsysteme werden bereits vermehr eingesetzt. Herr Ortner verwies auf das System der Gemeinde Schardenberg, die hier zwar ein etwas kompliziertes System eingeführt haben. Die Kanalgebühr wird über drei Faktoren berechnet, über die Grundgebühr die aufgrund der Bemessungsfläche der Objekte gestaffelt ist, des weiteren über eine Flächengebühr pro m² Bemessungsfläche und eine Gebühr pro Person im Haushalt. Die Gemeinde Dorf hingegen hat lediglich einen Pauschalbetrag pro Haushalt als Grundgebühr eingeführt. Herr Ortner vertrat den Standpunkt, dass eine objektbezogene Gebühr gerechter wäre.
GR Hosner verwies auf die Schwimmbeckenbenützer, die das Wasser zur Befüllung von einem hauseigenen Brunnen entnehmen und dadurch der Kostenverrechnung entgehen. Es wird die Frage gestellt, zu welchem Zeitpunkt die Marktgemeinde Taiskirchen dem RHV beitritt.
Der Bürgermeister erläuterte, dass der Beitritt in der nächsten RHV-Sitzung beschlossen wird. Der Bürgermeister sprach sich ebenfalls für eine Grundgebühr aus, um die Bereitstellung und die Instandhaltung des Kanalnetzes zu gewährleisten. Des weiteren müssen auch die Kosten der Kläranlage berücksichtigt werden.
GV. Schabetsberger war auf Grund der Kostenkalkulation der Meinung, dass die Kläranlage nicht finanzierbar ist. Er erläuterte, dass seitens des Landes ebenfalls noch keine Finanzierungsplan genehmigt ist, bzw. die Förderhöhe noch nicht feststeht. Man sollte daher vorerst zuwarten. Der Bürgermeister wendet ein, dass Handlungsbedarf besteht, da die Kapazität der bestehenden Kläranlage nicht mehr ausreicht. Herr Schabetsberger verwies auf die Kostendifferenz von ca. EUR 2.000.000,-- bei Einbeziehung der Marktgemeinde Taiskirchen in den Reinhaltungsverband und somit auch für die neue Verbandskläranlage.
Bürgermeister Demmelbauer erklärte, dass die kostengünstigere Variante nicht durchführbar ist.
GR Hintermayr sprach die Grundgebühr an und erklärte,,dass seine Fraktion mit einer hohen Grundgebühr nicht einverstanden ist.
GR Raschhofer sprach sich für eine Grundgebühr aus, man habe noch gar nicht über eine Höhe gesprochen. Nutzer eines Trennungssystems sollten eventuell gefördert werden. Es sollte hier eine Lösungsvariante mit einem gerechten System für alle gefunden werden.
Bürgermeister Demmelbauer stellte die Frage an Herrn Hintermayr, ob er generell gegen eine Grundgebühr ist. GR. Hintermayr stellte karl, dass er sich eine moderate Grundgebühr vorstellen kann.
GR. Hölzl regte an eigene Wasserzähler bei Brunnen bzw. Trennsystemen anzubringen, um den Verbrauch erfassen und verrechnen zu können. Sie berichtete von einem privaten Haushalt, in welchem dies so praktiziert wird. Der Bürgermeister meinte, dass dies nur bei Brunnen jedoch nicht bei Trennsystemen möglich ist. Ausserdem kann man den Verbrauch der für Gartenpflege verwendet wird nicht verrechnen.
Diese Anregung wird in der Runde diskutiert.
GR. Zallinger berichtete bezüglich der Schwimmbecken, dass er selbst eines besitzt, dieses über die Wasserleitung befüllt und somit Wasser- und Kanalgebühren entrichtet, obwohl er auch einen Brunnen besitzt. Das Wasser des Brunnens habe keine Trinkwasserqualität und sei daher auch nicht geeignet.
GR. Grumpinger wendete ein, dass die Kosten für eine nachträgliche Errichtung eines Brunnens oder eines Trennsystemes zu hoch sind und sich daher nicht rechnen.
GV. Schabetsberger erklärte, dass er der Meinung ist, dass derzeit eine Gebührenerhöhung nicht notwendig ist. Im Jahr 2002 bzw. auch für das Jahr 2003 werden Überschüsse erwirtschaftet. Dies wird auch von Frau Tiefenthaler bestätigt. Herr Schabetsberger erklärte, dass zu niedrige Rücklagen gebildet werden. Es werden lediglich die vereinnahmten Anschlussgebühren zurückgelegt, die restlichen Überschüsse verbleiben im ordentlichen Haushalt und werden für andere Bereiche verwendet. Er erklärt, man werde den Bürgern eine Kostenerhöhung nicht erklären können, wenn hohe Überschüsse erwirtschaftet werden. Eine geplante und zu hohe Investition für die Kläranlage kann nicht durch Gebührenerhöhung finanziert werden.
Der Obmann erklärte, dass eine endgültige Festlegung der Gebühren in dieser Sitzung nicht mögllich sein wird, er ersuchte deshalb lediglich über die grundsätzliche Einführung einer Grundgebühr abzustimmen.
Die Mitglieder des Ausschusses sprachen sich für eine Grundgebühr aus. Herr Ortner verwies nochmals darauf, dass eine objektbezogene Gebühr sinnvoller und gerechter wäre als ein Pauschalbetrag. GR. Dick erklärte, dass dies eine Benachteiligung für Singlehaushalte darstellt. GR. Berghammer war ebenfalls für eine Grundgebühr, vor allem im Hinblick auf jene Haushalte die unter 10 m³ Wasser im Halbjahr verbrauchen.
GV Schabetsberger schlug vor beide Varianten für unterschiedliche Objekte bzw. Steuerpflichtige zu berechnen ( Bsp. unterschiedliche Haushaltsgrößen, Wohnflächen usw. ), auch die Bereitstellungsgebühr soll diesbezüglich kalkuliert werden.
Die Berechnungen sollen in den nächsten zwei Monaten erstellt und in einer neuerlichen Sitzung im Herbst präsentiert werden. Im Herbst soll dann eine Festlegung der Grundgebühr sowie der Bereitstellungsgebühr erfolgen.
Bei Pkt. 2. Allfälliges erfolgte keine weitere Wortmeldung.
Obmann-Stellvertreter des Umweltausschusses GR. Raschhofer bestätigt den Bericht des Obmannes Hosner.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
TOP. 10.) Genehmigung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse.
Der Bürgermeister bringt das vorliegende Ansuchen der Ehegatten Bernhard und Martina Ruhsam, derzeit wohnhaft in Münzkirchen, Feicht 8, auf Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse zur Kenntnis. Die Ehegatten Ruhsam haben in Schwabenbach ein Wohnhaus errichtet:
Förderungsrichtlinien der Marktgemeinde Riedau:
Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36. Erforderliche Nachweise für Landesförderung und Vorlage bezahlter Rechnungen.
Die Nachweise wurden vorgelegt und der Bürgermeister stellt den Antrag, den Ehegatten Ruhsam für
den Einbau einer Beheizungsanlage mit Biomasse eine Gemeindeförderung in Höhe von € 363,36 zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen.
Beschluss: Einstimmig wird dieser Antrag angenommen.
TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses um den Bericht.
GV. Ruhmanseder gibt folgenden Bericht: am 2.6.2003 hat der Wohnungsausschuss eine Sitzung abgehalten:
Pkt. 1. behandelte die Vergabe von 1 Mietwohnung im neu errichteten ISG-Wohnblock in Riedau, Wildhag 45. Er gab bekannt, dass für diese Wohnung 2 Ansuchen vorliegen:
***anonymisiert***
***anonymisiert***
Es wurden die Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.
Beide Ansuchenden erhielten die gleiche Punkteanzahl.
GV. Franz Stiglmayr war der Ansicht, dass dies auch bewertet werden soll, dass Frau ***anonymisiert*** schon 5 Jahre in Riedau Sanitäterin beim Roten Kreuz ist.
Es wurde dies diskutiert und anschließend stellte Obmann GV. Heinrich Ruhmanseder den Antrag die Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Weiters stellte der Obmann den Antrag als Ersatz Herrn ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram zu nominieren. Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Es wird daher dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Ersatz wäre Herr ***anonymisiert*** .
Unter TOP. 2. Allfälliges wurde besprochen:
Nachdem in der letzten Sitzung des Wohnungsausschusses die Frage auftauchte, warum im ISG-Wohnblock in Wildhag 45 nicht ganz behindertengerecht (keine niveaugleichen Duschen) gebaut wurde, brachte der Obmann das bezügliche Sitzungsprotokoll zu diesem Neubau vom 27.08.2001 zur Kenntnis.
Eine bezügliche Stellungnahme von der ISG ist bereits eingelangt und diese wird bei der nächsten Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gebracht.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und bestätigt das Einlagen des Briefes und bringt ihn den Mitgliedern des Gemeinderates vollinhaltlich zur Kenntnis:
ISG Ried, DI Lindinger
Wohnhaus Riedau M-4, Wildhag 45
Behindertengerechte Ausstattung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die ISG errichtet in Riedau mit ISG-Eigenmittel (ohne Wohnbauförderung) ein Haus mit 9 Wohnungen. Dabei waren wir wie vereinbart bemüht, möglichst behindertenfreundlichen zu bauen. Dies zeigt sich z.B. in der stufenlosen Erreichbarkeit der Erdgeschosswohnungen, einer sehr bequemen Stiege mit zwei Zwischenpodesten (anstatt überweise einem), Rücksicht auf den Wendekreisdurchmesser von 150 cm Rollstuhlfahrer in den wichtigsten Räumen, usw.
Anstelle einer befahrbaren Dusche wurde jedoch ausnahmslos Badewannen eingebaut, da diese für nicht behinderte Personen und Familien mit Kindern wesentliche Vorteile bieten.
Im Falle eines konkreten Bedarfes einer behindertengerechten, befahrbaren Dusche in einer Erdgeschosswohnung wären wir gerne bereit, entsprechende Umbaumaßnahmen in Abstimmung und gemeinsam mit dem künftigen Mieter durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
ISG
Der Obmann des Wohnungsausschusses hat im vorhergehenden Punkt von letzten Sitzung berichtet. Aufgrund des Vorschlages des Wohnungsausschusses wird vom Bürgermeister der Antrag gestellt, die Wohnung im ISG-Wohnblock Wildhag 45 an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Weiters wird beantragt, als Ersatz Herrn ***anonymisiert*** zu nominieren.
Beschluss: Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen, die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.
TOP. 13.) Bestellung eines Feuerwehrkommandanten für den Pflichtbereich.
Nach dem Feuerwehr-„Wahljahr“ 2003 ist vom Gemeinderat der Pflichtsbereichskommandant und sein Stellvertreter neu zu bestellen.
Bestellt werden soll Herr Gerhard Payrleitner, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr und zu seinem Stellvertreter Herr Alois Schwarz, Kommandant der Betriebsfeuerwehr der Fa. Leitz.
Der Spruch des Bescheidentwurfes wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:
Gemäß § 9 Abs. 1 des O.Ö. Feuerwehrgesetzes, LGBl. 111/1996 idgF., wird der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr, Herr Gerhard Payrleitner, zum Pflichtsbereichkommandanten und der Kommandant der Betriebsfeuerwehr der Fa. Leitz, Herr Alois Schwarz, zum Pflichtsbereichkommandantenstellvertreter für das Gebiet der Marktgemeinde Riedau bestellt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Bestellung von Herrn Payrleitner Gerhard und Herrn Schwarz Alois zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Einstimmig wird der Antrag des Bürgermeisters angenommen.
TOP. 14.) Bericht des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister berichtet, dass zwei Zusagen für eine Förderung bei der Park-and-Ride-Anlage beim Bahnhof Riedau vorliegen: Landeshauptmann Dr. Pühringer und LH-Stellvertreter DI Haider € 180.000,--.
Diese Woche gab es wieder ein Gespräch über das Baumanagement für den Schulbau mit der Real Treuhand. Es wurde erklärt, dass zusätzliche Kosten auf uns zukommen, Gegenleistungen werden erbracht, welche diese Kosten wieder aufwägen werden. Bei einer der nächsten Gemeinderatssitzungen müssen dazu Beschlüsse gefasst werden.
Der Bürgermeister erklärt das Baumanagement und die baukaufmännische Abwicklung. Ein Bürgermeisterkollege hat ihm bestätigt, dass das Baumanagement gemacht werden soll, sie stellt zusätzlich eine Kontrolle des Architekten dar.
Von Herrn LR Aichinger liegt eine Zusage einer finanziellen Förderung für den Ankauf von Schulmöbeln in Höhe von € 1.680,-- vor.
Herr Dr. Brandt hat wird eine Klage bezüglich Vergabe Sanitärinstallation Fa. Meier vorbereiten.
Die Marktgemeinde Riedau hat Herrn LR Ackerl ersucht, die Förderungssatz für den Schulbau zu erhöhen.
Seitens des Landes ist aber ein Schreiben retour kommen, dass das Land nicht mehr dazuzahlen wird.
Am 30.04.2003 erfolgte eine Begehung bezüglich Rückhaltebecken für den Tiefenbach. Herr HR. Duschek vom Gewässerbezirk ist in Pension gegangen, sein Nachfolger, Herr DI Schamberger, weiß von den Versprechungen des Herrn HR. Duschek nichts. Es wurden die Hochwasserschäden angesprochen Prinzipiell wäre in Tiefenbach ein Rückhaltebecken möglich mit 10.000 Liter, das Problem ist aber, dass es möglichweise sehr schnell voll ist. Hochwasserschutz im Bereich Gumpoltsberger und Maier in Ottenedt: seitens des Gewässerbezirkes wären mobile Wände und zwar nur im Bereich der Garageneinfahrten vorstellbar.
Auch die Renaturierungsmaßnahmen Holzingerbach wurden besprochen.
Es liegt eine Zusage von Herrn LR Ackerl für den Bau der Musikschule in Höhe von € 139.069,-- vor.
Bezüglich Betreubares Wohnen kann die Gemeinde nun aktiv werden, Herr LR Ackerl vergibt aber vor der Wahl keinen Termin mehr. Er ersucht GV. Schabetsberger, vielleicht doch noch einen Termin zu organisieren.
Die Leitung des Kindergartens hat neue Tarife ab dem Kindergartenjahr 2003/04 bekanntgegeben, es gibt eine Erhöhung um ca. € 2,--.
Die Gemeinde ist Mitglied bei Inn-Salzach-Euregion hat EU-Fördermittel. Dies hat sich gut bewährt, auch in Bezug auf den Planungsverbund. Es wurde gefragt, was bringt es uns in der Gemeinde. Es darf zwar keine Auskunft gegeben werden, wer wie viel bekommt. Aber in Riedau haben 7 Betriebe bei einer Investitionssumme € 825.654 Fördergelder der EU in Höhe von € 75.837,95 erhalten.
In der Gemeindezeitung ist bereits das Breitband-Internet in unserer Gemeinde angekündigt. Pro Gemeinde sind 10 Anschlüsse notwendig.
Aktionstag „Mobil- ohne eigenes Auto“ am 22.9.2003.
TOP. 15.) Allfälliges
GR. Hosner Rudolf: Der Gehweg zwischen den Wohnhäusern Lenglachner und Kress wird trotz Fahrverbot von Mopeds und Fahrrädern befahren. Seitens der Gendarmerie soll kontrolliert werden. Ein Papierkorb soll montiert werden.
GV. Ruhmanseder regt an, in den WC-Anlagen im Freibad einen Zettel aufzuhängen. Die Reinigungskräfte oder Bademeister sollen beim Kontrollgang die Zeit der Nachschau einschreiben.
GV. Ruhmanseder möchte, dass die Beleuchtung beim Sportplatz bei der nächsten Sitzung beschlossen wird.
GV. Schabetsbergermöchte, dass in Berg bei der Kreuzung der B 137 und bei der Billa gemäht wird.
Weiters spricht er die Finanzierungsplan für Kläranlage an.
Die Arbeitsgemeinschaft Pramtal-Süd wurde gegründet und damals wurde ein kleiner Betrag eingehoben jetzt soll die Gemeinde wieder etwas bezahlen.
Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass die Arbeitsgemeinschaft Pramtal-Süd inzwischen keine großen Projekte hat, wann aber etwas passiert, dann kostet es auch etwas. Nach der Wahl wird wahrscheinlich ein Beschluss fällig, so z.B. für das Breitband-Internet.
Bezüglich der Kläranlage bittet er die Amtsleiterin um Erklärung, in welcher Höhe die Wasser- und Kanalbenützungsgebühren eingehoben werden dürfen. Diese bringt die Bestimmungen der Gemeinde-Haushalts-Kassen-Rechnungsordnung zur Kenntnis. Der Verfassungsgerichshof hat in ständiger Rechtssprechung zum Ausdruck gebracht, dass Gebühren nicht höher sein dürfen, als die Kosten, die der Gemeinde durch die Schaffung, Erhaltung und den Betrieb der Einrichtung erwachsen. Dieses Prinzip wurde durch das FAG 1993 dahingehend modifiziert, dass Gebühren für die Benützung von Gebäudeeinrichtungen bis zu einem doppelten Jahreserfordernis festgesetzt werden dürfen.
GV.Schabetsberger glaubt aber, dass bisher zu wenig Rücklagen gebildet wurden. Künftig müssten mehr Rücklagen gebildet werden.
GR. Zallinger bemängelt, dass die Sperrlinie in Pomedt nicht eingehalten wird. Die Autos bleiben auf dem markierten Gehweg stehen. Der Bürgermeister erklärt dazu, er ist kein Gendarm, er wird sich mit der Gendarmerie absprechen.
Weiters ersucht GR. Zallinger die Ortstafel Pomedt zu erneuern und die Tafel Sackgasse hinaussetzen.
Bürgermeister wird sich mit der Bezirksverkehrsbehörde und Gendarmerie absprechen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die
während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die
letzte Sitzung vom 06.02.2003 wurden keine - folgende -
Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22.00 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.
Der Vorsitzende: