Lfd.Nr. 2 Jahr 2003

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 2. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am

06. November 2003.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Gahleitner Peter                         15. GR. Ortner Klaus

03. GV. Scheuringer Berta                              16. GR. Krestel Doris

04. GV. Kraft Hermann                                   17. GR. Arthofer Franz

05. GR. Dick Diana                                        18. GR. Kemetsmüller Kurt

06. GR. DI Mitter Franz                                  19. GR. Schroll Andreas

07. GR. Köstlinger Walter                               20. GR. Eichinger Karin

08. GR. Kraft Wolfgang                                  21. GR. Wolschlager Erwin

09. GR. Tallier Monika                                    22. GR. Ruhmanseder Heinrich

10. GR. Wimmer Franz                                   23. GR. Hintermayr Ernst

11. GV. Schabetsberger Franz                        24.

12. GV. Ortner Günter                                   25.

13. GV. Wolschlager Anita                             

14. GR. Hosner Rudolf                                   

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Ebner Richard                                 für               GR. Ing. Alois Steinmetz

GR. Gumpinger Norbert                           für               GR. Gerhard Payrleitner

 

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                      unentschuldigt:

GR. Ing. Alois Steinmetz

GR. Gerhard Payrleitner

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 28.10.2003

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.10.2003 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Es werden die Ersatzmitglieder Ebner Richard und Gumpinger Norbert angelobt.

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

 

  1. Verwendung des Soll-Überschusses aus dem Rechnungsabschluss 2002.
  2. Genehmigung für Kreditüberschreitungen im Finanzjahr 2003.
  3. Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabeverhandlungen.
  4. Genehmigung eines Tauschvertrages, abzuschließen zwischen der Fa. Leitz und der Marktgemeinde Riedau, betreffend den Schulweg in Ottenedt und den Grüngürtel in Schwabenbach.
  5. Errichtung der Musikschule, Gewerk Sanitärinstallation; Einbringung einer Klage beim Bezirksgericht.
  6. Verkauf eines Teilgrundstückes an Frau Hellwagner Andrea, Riedau, Ottenedt 4.
  7. Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen und energiesparender Bauweise.
  8. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  9. Vergabe einer ISG-Wohnung im Wohnblock Wildhag 40.
  10. Bestellung eines Gemeindejugendreferenten/innen.
  11. Genehmigung einer Vollmacht an das Land O.Ö. bezüglich Pensionskassenvertrag für VB.
  12. Bericht des Bürgermeisters.
  13. Allfälliges.

 

 

Bürgerfragestunde

Herr Sperl Ernst stellt sich als Naturwacheorgan vor. Er erklärt, dass es in den letzten Jahren von ihm Anzeigen gegeben hat, allerdings betrafen sie  Personen, die weiter als zehn Kilometer entfernt sind. Er hat die Anzeigen in Riedau nicht getätigt. Er bittet um Verständnis für seine Aufgaben.

TOP. 1.)  Verwendung des Soll-Überschusses aus dem Rechnungsabschluss 2002.

 

Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2003 mitgeteilt, weist der Rechnungsabschluss 2002 einen Überschuss in Höhe von € 69.141,13 aus.  Dieser Soll-Überschuss soll im Rechnungsabschluss 2003 übernommen werden, d.h., dass er 2003 nachträglich veranschlagt werden muss, berichtet der Vorsitzende. Es soll daher entschieden werden, welche Vorhaben der Überschuss zugeführt werden soll.

 

Es bestehen Abgänge bei folgenden Vorhaben:

Straßenbau Schwabenbach             €   19.756,97

Musikschule Riedau                        € 243.624,32

Ortskanal                                       €   14.024,78

Die Vorhaben Hauptschulsanierung und Straßenbau Bayrisch Habach weisen ebenfalls Abgänge auf, die jedoch von Einnahmen im Jahr 2003 abgedeckt werden, ebenso die Güterwege Friedwagn und Lechner.

Für das Vorhaben Musikschule ist die Gemeinde mit Anteilsbeträgen aus dem ordentlichen Haushalt lt. Finanzierungsplan mit € 59.653,-- im Rückstand.

 

Vorschlag für die Verwendung des Soll-Überschusses:

 

Ortskanal                                       € 14.024,78

Schwabenbach       Straßenbau       € 17.486,91

Musikschule                                   € 37.629,44

                                                     € 69.141,13

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Soll-Überschuß, so wie vorgestellt, zu genehmigen und bittet um Wortmeldungen.

 

Nachdem des keine weitere Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 2.)  Genehmigung für Kreditüberschreitungen im Finanzjahr 2003.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass heuer kein Nachtragsvoranschlag erstellt wird, sondern  an seiner Stelle der Gemeinderat Kreditüberschreitungen bzw. Kreditübertragungen beschließen soll.

Ausgaben, durch welche der für eine Zweckbestimmung vorgesehene Voranschlagsbetrag überschritten wird – Kreditüberschreitung - , sowie die Verwendung von Voranschlagsbeträgen für andere als im Gemeindevoranschlag dafür vorgesehene Zweckbestimmungen  - Kreditübertragung – bedürfen der  Beschlussfassung durch den Gemeinderat. Für Kreditüberschreitungen ist jedenfalls ein Nachtragsvoranschlag erforderlich, sofern diese insgesamt 10 v. H. der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes übersteigen (bisher 5 %).

= € 260.000,-. Nachdem dieser Betrag bei weitem nicht erreicht wird, ist die Erstellung eines Nachtragsvoranschlages nicht erforderlich.

 

Es werden die Kreditüberschreitungen- im Anhang Beilage 1 – den Fraktionsführern übergeben und diese in den Fraktionssitzungen vollinhaltlich besprochen. Der Bürgermeister stellt die Frage, ob die einzelnen Posten, welche mittels Overhead bekanntgegeben werden,  vorgelesen werden  sollten oder ob sie hinreichend bekannt sind. Die Gemeinderatsmitglieder  erklären, dass dies nicht mehr erforderlich ist.

 

Wenn man nun die Summen der Kreditüberschreitungen bzw. –übertragungen zusammenzählt, so ergibt sich folgende Gesamtsumme:

ordentl. Haushalt Einnahme €  2,620.800,-- + € 13.900,-- KÜ  = € 2,634.700,--

ordentl. Haushalt Ausgaben €  2,620.800,-- + € 13.900,-- KÜ  = € 2,634.700,--

Der ordentliche Haushalt ist somit ausgeglichen, allerdings wurde bei den Zuführungen zum außerordentlichen Haushalt die Summe um rund € 1.000,-- verringert.

 

Außerordentlicher Haushalt

Einnahmen             € 455.500,-- + € 157.400,-- KÜ   = € 612.900,--

Ausgaben               € 518.600,-- + € 175.800,-- KÜ = € 694.400,--

Abgang              alt             € 63.100,--                            neu € 81.500,--

Laut dieser Aufstellung erhöht sich der Abgang. Allerdings hat er heute ein Telefongespräch mit Herr Froschauer von der Abt. Straßenbau geführt. Herr Froschauer hat für heuer einen Landeszuschuss von € 60.000,-- zugesagt und zwar für den Bau der Aufschließungsstraße zur L513. Somit verringert sich der Abgang um € 60.000,--.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die bekanntgegebenen Kreditüberschreitungen zu genehmigen.

Nachdem es keine Wortmeldungen, lässt er über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Es wird der Antrag einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 3.)  Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die 

                Vergabeverhandlungen.

 

 

Es wurden bereits Vergabeverhandlungen geführt, erklärt Bürgermeister Ing. Demmelbauer.

Am 25.09.2003 wurde durch das Baumanagement das Gewerk Baumeisterarbeiten verhandelt. Ursprüngliche Kostenschätzung war € 597.478,--

Von der Gemeinde waren bei diesem Verhandlungsgespräch anwesend die Fraktionsführer, der Obmann des Bauausschusses, der Bürgermeister und die Amtsleiterin. Es wurden die drei bestbietenden Firmen eingeladen und zwar Fa. Bortenschlager, Fa. Leithner und Fa. Ornetsmüller. Den Zuschlag hat letztendlich die Fa. Bortenschlager erhalten. Sie war bereits Billigstbieter mit € 599.808,15; bei Gewährung von 6 % Nachlass und 4 % Skonto hat sich die Angebotssumme auf € 541.266,87 reduziert. Ersparnis aus der Verhandlung € 58.541,28  (Unterschreitung € 56.211,13 = 9,41 %). Im Vergabewert sind auch die Leistungen des Zubaues zur Mehrzweckhalle enthalten. Es wurde aber besprochen, dass die Leistungen des Zubaues im Auftrag vorerst als Option beauftragt werden, da seitens des Landes noch keine Genehmigung vorliegt.

 

Am 07.10.2003 erfolgte ein Vergabegespräch über die Gewerke Zimmermannsarbeiten, Dachdecker- und Spenglerarbeiten sowie Fassadenarbeiten.

Die Gewerke wurde an folgende Firmen vergeben:

Zimmermannsarbeiten Fa. Bortenschlager

Dachdecker- und Spenglerarbeiten Fa. Markl, Riedau

Fassadenarbeiten Fa. Markl, Riedau

Zum derzeitigen Stand wird in Summe der Vergabewert gegenüber der Kostenschätzung um ca. € 174.000,-- unterschritten. Im Vergabewert sind auch die Leistungen des Zubaues zur Mehrzweckhalle enthalten. Durch die Vergabeverhandlung konnte eine Einsparung für die Gemeinde von va. € 40.000,-- erzielt werden.

 

Zimmermannsarbeiten: Fa. Bortenschlager Billigstbieter mit € 112.169,90, 6 % Nachlass, 4 % Skonto, neue Auftragssumme € 102.298,95

Kostenschätzung € 300.587,-- (VS+HS 282.587,-- + Zubau MZH € 18.000)

Unterschreitung   € 198.288,05

 

Dachdecker- und Spenglerarbeiten: Fa. Markl Billigstbieter mit € 195.474,79, 3 % Nachlass 4 % Skonto, neue Auftragssumme € 182.026,12

Kostenschätzung € 188.895,-- (VS+HS 173.895,-- + Zubau 15.000,--)

Unterschreitung € 6.868,88

 

Fassadenarbeiten: Fa. Markl ursprünglich Zwietbieter mit € 112.505.60 (Billigstbieter Fa. Ortig € 111.535,49). Die Fa. Markl gewährt aber 3 % Nachlass und 4 % Skonto, ebenso wie Fa. Ortig.

Es wird der Auftrag aber an die Fa. Markl, Riedau, vergeben,neue Auftragssumme € 104.765,21

Kostenschätzung € 73.947,-- (VS+HS 69.947,-- + Zubau 4.000,--)

Überschreitung € 30.818,21

 

Es hat Verschiebungen innerhalb der Gewerke gegeben, deshalb einmal Über- und Unterschreitungen gegenüber der Kostenschätzung.

 

GV. Ortner stellt die Frage, ob es sinnvoll war, Vergabeverhandlungen durchzuführen, um Preisnachlässe zu erreichen. Dies wird vom Bürgermeister jedenfalls bestätigt.

 

 

 

 

TOP. 4.)  Genehmigung eines Tauschvertrages, abzuschließen zwischen der Fa. Leitz und

   der Marktgemeinde Riedau, betreffend den Schulweg in Ottenedt und den    

   Grüngürtel in  Schwabenbach.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass vom Notar Dr. Holzinger ein Tauschvertrag erstellt wurde. Gegenständlicher Tauschvertrag betrifft Grundstücke der Marktgemeinde Riedau und Fa. Leitz. Bei der Vermessung des Schulweges hat sich herausgestellt, dass ein Tausch der verbleibenden Grundstücke sinnvoll ist. Außerdem übergibt die Fa. Leitz den Grüngürtel in der Ortschaft Schwabenbach der Gemeinde.

Der Tauschvertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

Tauschvertrag

geschlossen am heutigen Tage zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, einerseitis, und der Fa. „Leitz GmbH & Co., Kommanditgesellschaft, mit dem Sitz in 4752 Riedau, Vormarkt 80, andererseits, wie folgt:

I.

Die Marktgemeinde Riedau vertauscht und übergibt und die Fa. Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft übernimmt im Tauschwege laut Lageplan des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer, Geometer in Grieskirchen, vom 27.06.2002, GZ. 1326/02 und vom 19.11.2002, GZ. 1435/02, aus dem Gutsbestande der der Ersteren allein gehörigen Liegenschaft

a)       EZ 69 KG. 48129 Riedau, aus dem Grundstück 110/1 LN

aa) die mit „2“ bezeichnete Teilfläche von 238 m2,

bb) die mit „3“ bezeichnete Teilfläche von 1 m2 und

cc) die mit „5“ bezeichnete Teilfläche von 7 m2;

b)       EZ. 120 KG. 48129 Riedau, aus dem Grundstück 117/1 Sonstige (Straßenanlage), die mit „7“ bezeichnete Teilfläche von 129 m2; zusammen Teilflächen im Ausmaß von 375 m2, so wie diese Teilflächen derzeit liegen und stehen, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welchen die Marktgemeinde Riedau die Vertragsobjekte bisher besessen und benützt hat beziehungsweise zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war.

II.

Hingegen vertauscht und übergibt die Fa. „Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft“ und die Marktgemeinde Riedau übernimmt im Tauschwege laut den obgenannten Lageplänen aus dem Gutsbestande der der Ersteren allein gehörigen Liegenschaft

a)       EZ 371 KG. 48129 Riedau, aus dem Grundstück 114/1 Wald,

aa) die mit „4“  bezeichnete Teilfläche von 4 m2 und

bb) die mit „6“ bezeichnete Teilfläche von 94 m2

b)       EZ 271 KG. 48138 Vormarkt Riedau, aus dem Grundstück 746/1 LN-Wald, das neue Grundstück 746/65 LN, im Ausmaße von 1238 m2, somit im Gesamtausmaße von 1336 m2, so wie diese Teilflächen bzw. Grundstück derzeit liegen und stehen, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welche die Firma „Leitz GmbH. & Co., Kommanditgesellschaft“ die Vertragsobjekte bisher besessen und benützt hat beziehungsweise zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war.

III.

Da die Vertragsobjekte zwar kein gleiches Flächenausmaß besitzen, jedoch gleichwertig sind, hat keine der Parteien eine Tauschaufgabe zu bezahlen.

Die vertauschten Grundstücke werden mit je € 1.000,-- in Worten: Euro eintausend, bewertet.

Die Vertragsparteien nehmen die Grunderwerbssteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 1 GrestGes. 1987 i.d.g.F. in Anspruch.

IV.

Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages wird von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlung ausdrücklich bewilligt:

in EZ. 271 KG. 48138 Vormarkt Riedau:

die Abschreibung des neuen Grundstückes 746/65 LN von der Stammliegenschaft und dessen Zuschreibung zum Gutsbestande der der Marktgemeinde Riedau bereits gehörigen Liegenschaft EZ. 382 KG. 48138 Vormarkt Riedau (Öffentliches Gut).

Die übrigen Grundbuchshandlungen hinsichtlich der Teilflächen erübrigen sich, da diese nach § 15 LiegTeilG verbüchert werden.

V.

Die Übergabe und Übernahme der Tauschobjekte samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit Vertragsunterfertigung vollzogen.

Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.

VI.

Für eine bestimmte Beschaffenheit der Vertragsobjekte wird seitens der Veräußerer nicht gehaftet, wohl aber dafür, dass die Vertragsobjekte mit Ausnahme der in EZ. 120 KG. 48129 Riedau in C-LNr. 6a sichergestellten Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens hinsichtlich Grundstück 117/1, der in EZ. 69 KG. 48129 Riedau in C-LNr. 1a aushaftenden Dienstbarkeit der Kraftleitung und Beseitigung der hindernden Bäume und Baumäste, sowie der in EZ. 271 KG. 48138 Vormarkt Riedau in C-LNr. 1a sichergesellten Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung samt Mastrafostation, welche hiemit übernommen werden, frei von allen sonstigen Lasten in den Besitz der Erwerber gelangen. Eine allfällige Lastenfreistelllung ist durch die Veräußerer unverzüglich zu bewerkstelligen.

VII.

Die Vertragsparteien erklären, dass sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert der Tauschobjekte genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.

VIII.

Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Gebühren, einschließlich Lastenfreistellungskosten, Vermessungs- und Planherstellungskosten, werden von den Vertragsteilen je zur Hälfte getragen.

IX.

Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft abhängig:

a)       von der Bescheinigung gem. § 15 Forstgesetz auf Grund der Waldteilung und

b)       von der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung.

Die Parteien erklären, im internen Verhältnis bereits durch die Unterfertigung an diesen Vertrag gebunden zu sein.

X.

Die Parteien erklären im Sinne des § 9 der OÖ. Bauordnung 1994, dass die abzuschreibenden Teilgrundstücke bzw. Grundstück zu keinem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatzgehören und dass diese Teilgrundstücke bzw. Grundstück auch nicht bebaut sind.

XI.

die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass dieser Vertrag erst nach Eintritt der Rechtskraft sowie nach Vorliegen der finanzamtlichen Unbedentlichkeitsbescheinigung verbüchert werden kann. Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird vereinbart.

XII.

Die Parteien erklären an Eidesstatt, österreichische Staatsbürger und Deviseninhändler zu sein.

XIII.

Beide Erwerber erteilen dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

XIV.

Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Originalen errichtet, wovon jeder Vertragsteil je ein Original erhält.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Tauschvertrag mit der Fa. Leitz zu genehmigen.

 

GV. Ortner stellt eine Frage bezüglich ein einzelnen zu tauschenden Teilflächen, welche von der Amtsleiterin beantwortet wird.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

Beschluss: Einstimmig wird der Antrag angenommen.

 

 

 

 

TOP. 5.) Errichtung der Musikschule, Gewerk Sanitärinstallation; Einbringung einer Klage

               beim Bezirksgericht.

 

Der Vorsitzende bringt die Vorgeschichte zur Kenntnis:

Die Marktgemeinde Riedau hat anlässlich des Musikschulbaues Anfang 2001 die Sanitär- und Heizungsinstallationsarbeiten ausgeschrieben. Architekt war Frau DI Lassy, Projektant für Sanitärinstallation das TB Ing. Bauer. Bei der Angebotseröffnung war die Fa. Josef Maier Billigstbieter bei den zwei eingebrachten Angeboten: Heizungsinstallation und Sanitärinstallation. Die Überprüfung durch TB Bauer ergab Änderungen in der Isolierung bei der Heizungsinstallation (anderes Produkt). Herr Bauer übermittelte folgenden Vergabevorschlag: Sanitärinstallation an Fa. Josef Maier, Heizungsinstallation an den Nächstgereihten, da sich eine Änderung ergeben hat. Am 1.3.2001 richtete Herr Josef Maier an den Gemeinderat ein Schreiben bezüglich Stellungnahme und legte ein Gutachten vor. Am 5.3.2001 erklärte Herr Ing. Bauer die Sachlage und vertrat auch weiterhin die Meinung, dass die angebotene Isolierung nicht der Ausschreibung entspricht. Der Gemeinderat hat dann die Sanitärinstallation an die genannte Firma vergeben, jedoch nicht das Gewerk Heizung. Herr Maier schikte den Leistungsvertrag über die Sanitärinstallation zurück, weil er nicht gleichzeitig die Heizungsinstallation, ein eigenständiges Gewerk, erhalten hat. Um den Bau nicht zu verzögern, wurde die Sanitärinstallation vom Gemeinderat an die Fa. Tauschek vergeben.

Es besteht nun die Möglichkeit, den Unterschiedsbetrag in Höhe von € 1.826,95  (zuzüglich € 222,34 für Dr. Brandt) zwischen dem Bestbieter Fa. Maier und dem Zweitbieter, Fa. Tauschek, von der Fa. Maier einzuklagen.

 

Vizebgm. Gahleiter berichtet, dass beim Gemeindebund nachgefragt wurde. Die Aussichten für die Gemeinde stehen lt. Ansicht von Herrn Mag. Flotzinger bei 70:30 zugunsten der Gemeinde. Es ist also nicht sicher, dass die Gemeinde den Prozess gewinnt. Die Anwaltskosten könnten hoch werden, die Verwaltungskosten sind ebenfalls hoch. Er stellt den Antrag, aus den angeführten Gründen keine Klage einzureichen.

 

GV Schabetsberger antwortet, die Einschätzung des Gemeindebundes ist  positiv mit 70:30 %; nach seiner persönlichen Einschätzung soll sehr wohl die Klage eingereicht werden, weil sich die Firmen mit den Gemeinde sozusagen „spielen“ -  zuerst zwar anbieten und dann aber den Auftrag nicht ausführen. Er verweist auf die gesetzlichen Grundlagen. Die Gemeinde ist berechtigt, die erhöhten Kosten einzuklagen. Es stimmt, dass es sich um keinen hohen Betrag handelt. Wenn ein Angebot eingereicht wird, erklärt man seinen Willen und das Gewerk soll auch ausgeführt werden. Es wird lt. Rechtsauskunft des Gemeindebundes nur  eine JA  oder NEIN Entscheidung geben.

GV. Schabetsberger stellt den Gegenantrag, die Angelegenheit dem Rechtsanwalt zu übergeben und Klage beim Bezirksgericht einzureichen.

 

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Der Bürgermeister lässt zuerst über den Gegenantrag von GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 12 JA-Stimmen (11 Stimmen der SPÖ-Fraktion und GR. Ruhmanseder); 13 NEIN-Stimmen (12 Stimmen ÖVP-Fraktion, GR. Ruhmanseder). Der Antrag ist somit abgelehnt. Der Bürgermeister stellt fest, dass somit der Antrag von Vizebgm. Gahleitner angenommen ist. Die Gemeinde Riedau wird keine Klage einreichen.

 

 

 

TOP. 6.)  Verkauf eines Teilgrundstückes an Frau Hellwagner Andrea, Riedau, Ottenedt 4.

 

Herr Rudolf Hellwagner hat beim Marktgemeindeamt vorgesprochen und ersucht, dass die Gemeinde die Böschung, angrenzend an seine Liegenschaft, in Ottenedt verkauft. Seine Frau ist Eigentümerin der Liegenschaft Ottenedt 4. Die Gemeindestraße führt in diesem Bereich Richtung Eisenbahnunterführung. Das öffentliche Gut reicht bis ihrer Grundgrenze und umfasst auch die Böschung. Die Ehegatten Hellwagner wollen auf ihrem Grundstück einen Zubau errichten und damit die Abstandsbestimmungen eingehalten werden, ist der Kauf eines Teilgrundstückes aus dem öffentlichen Gut erforderlich. Die neue zu verkaufende Teilfläche wird voraussichtlich 295 m2 betragen. Nachdem die Böschung von der Gemeinde gepflegt werden muss, ist gegen einen Verkauf nichts einzuwenden. Frau Hellwagner ist mit einem Kaufpreis von € 2,-- einverstanden. Sie übernimmt alle weiter anfallenden Kosten.

 

GR. Kraft Wolfgang stellt den Antrag, genannte Teilfläche an Frau Andrea Hellwagner zu verkaufen.

GV. Ortner erklärt, dass die Gemeinde hat kein Interesse an diesem Teilgrundstück hat. Auch er befürwortet den Verkauf.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer lässt über den Antrag von GR. Kraft per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 7.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für den

               Einbau erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen und energiesparender Bauweise.

 

Familie Alois und Ingeborg Daller aus Achleiten 179 hat um eine Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage und energiesparende Bauweise bei Althaussanierung angesucht, berichtet der Vorsitzende. 

 

GR. Köstlinger nützt die Gelegenheit und erklärt, dass in naher Zukunft der CO2-Ausstoß reduziert werden muss. Die Marktgemeinde Riedau hat bereits vor drei Jahren begonnen als erste Gemeinde, zusätzlich zur Förderung für den Einbau einer Solaranlage, auch Unterstützungen für energiesparende Bauweise zu gewähren. Er stellt den Antrag, dass Familie Daller die Unterstützungen lt. Förderungsrichtlinien gewährt wird.

 

Förderungen:

Solarförderung: Gemeindeförderung ist 25 % der Landesförderung; € 2.000,--, 25 % davon € 500,-- (höchstens € 545,05)

Althaussanierung: € 436,04

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von GR. Köstlinger per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Wohnungsausschusses, Herrn GV. Schabetsberger, um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger berichtet, dass am 4.11.2003 die erste Sitzung des Wohnungsausschusses stattgefunden hat.

Unter TOP. 1. wurde die Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Wildhag 40 mit 1 Kinderzimmer (81,96 m2) behandelt. ES ist bei der ISG außer der monatlichen Nutzungsgebühr inklusive Betriebs- u. Heizkosten und dem Baukostenbeitrag noch eine Gebühr zu leisten ist. Man muss bei Übernahme der Wohnung Geschäftsanteile kaufen weil die ISG eine Genossenschaft ist. Bei dieser Wohnung mit 81,96 m² sind das 6 Anteile á € 36,34, daher gesamt € 218,04. Diese Geschäftsanteile werden aber nach Kündigung der Wohnung wieder rückerstattet. Es ist aber eine eigene schriftliche Kündigung der Anteile notwendig. Zur monatlichen Miete kommen noch zusätzlich € 0,29 an Mitgliedsbeitrag. Weiters ist eine einmalige Beitrittsgebühr von € 14,53 ab Bezug der Wohnung fällig. Die Mitgliedschaft ist von Vorteil, wenn Personen eventuell eine ISG Eigentumswohnung erwerben wollen. Diese werden dann bevorzugt behandelt. Der Obmann  will, dass in Zukunft diese zusätzlichen Zahlungen den Wohnungswerbern schon bei der Ausschreibung der Wohnung bekannt gegeben werden.

Mit den neuen Mitgliedern des Wohnungsausschusses wurden kurz die Richtlinien für die objektive Wohnungsvergabe besprochen. Für die genannte Wohnung in Wildhag 40 lagen folgende Ansuchen vor:

***anonymisiert***

Es wurden die Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

Es ergab sich folgende Reihung:

1. ***anonymisiert***

Vom Obmann wurde der Antrag gestellt, dem Gemeinderat vorzuschlagen die Wohnung in Wildhag 40 an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Als Ersatz soll Herr ***anonymisiert*** nominiert werden.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Es wird daher dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Wohnung in Wildhag 40 an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Ersatz wäre ***anonymisiert***.

 

 

Unter TOP. 2. Allfälliges hat jedes Mitglied des Wohnungsausschusses die Richtlinien für die objektive Wohnungsvergabe ausgehändigt bekommen und der Obmann ersuchte die Richtlinien mit den Punktevergaben bis zur nächsten Sitzung zu prüfen und allfällige Änderungen bekanntzugeben.

Es soll sich jeder Gedanken machen, aber es ist wichtig, dass man keinen Anlassfall für diese Überarbeitung der Richtlinien nimmt. Der Obmann erklärte auch noch, dass die Gemeinde Riedau ein Programm (Wohnungsanwärterdatenerfassung) von der GEMDAT hat und dieses könnte nach Eingabe der Richtlinien unsere Arbeit erleichtern. Daher ist es wichtig, dass wir uns über die derzeitigen Richtlinien wegen eventueller Änderungen Gedanken machen. Zum Beispiel gibt es eine extreme Bevorzugung der Riedauer. Auswärtige Familien sollten auch das Recht für einen Zuzug nach Riedau haben. Er stellt generell die Frage ob die Gemeinde will, dass auswärtige Familien nach Riedau zuziehen oder nicht. Die Gemeinde auch das Problem, dass derzeit zu wenig Wohnungen vorhanden sind. Sollte bis Dezember keine Wohnungsausschusssitzung einberufen, wird separat eine Sitzung im Jänner speziell für die Änderung der Richtlinien durchgeführt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 9.) Vergabe einer ISG-Wohnung im Wohnblock Wildhag 40.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bringt den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses nochmals zur Kenntnis:

 

Es wird dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Wohnung Nr. 10 in Wildhag 40 mit 1 Kinderzimmer an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben. Ersatz ist Herr ***anonymisiert***.

 

GV. Schabetsberger, Obmann des Wohnungsausschusses, stellt den Antrag, die genannte Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben; Ersatz ist Herr ***anonymisiert*** .

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Herrn GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Einstimmig wird der Antrag angenommen.

 

 

 

TOP. 10.) Bestellung eines Gemeindejugendreferenten/innen.

 

Es hat anlässlich der konstituierenden Sitzung bereits Gespräche gegeben, erklärt der Bürgermeister. Er bittet den Fraktionsführer der ÖVP, Herrn Gahleitner, davon zu berichten.

 

Vizebgm. Gahleitner sagt, dass in den Fraktionen darüber besprochen wurde. Er glaubt, dass man aus derzeitiger Sicht keinen eigenen Jugendreferenten braucht. Das Thema Jugend wird bereits im Familienschuss behandelt. Es wäre am besten, wenn - anlässlich eines speziellen Jugendthemas -  der Jugendausschuss dieses Thema behandelt. Dazu soll sich dann aus jeder Fraktion ein/e Jugendliche/r zusammensetzen und diskutieren.  Dies ist sicherlich der bessere Weg, als einen Referenten zu bestellen. Er stellt den Antrag, dass der Landesregierung mitgeteilt wird, dass derzeit kein Jugendreferent installiert wird.

 

GV. Ortner erklärt, dass grundsätzlich der Obmann zuständig ist, seiner Meinung nach wäre es möglich, dass bei Notwendigkeit der Obmann als „Referent“ bezeichnet werden könnte.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer gibt GV Ortner recht und spricht sich auch dafür aus. Ihm ist es als Bürgermeister wichtig, dass die Ausschüsse arbeiten. Sollte eine externe Person Referent werden, könnte es zweigleisig werden. Dies trifft seiner Meinung nach nicht nur für den Jugendrefenten, sondern auch Kultur- und Sportreferenten zu.

 

Schabetsberger ist froh, dass die Regelung von der ÖVP kommt. Laut GemO gibt es keine „Referenten“, diese haben also keine rechtliche Stellung, sie dürften die Gemeinde nach außen nicht vertreten. Er ersucht Vizebgm. Gahleitner, dass die ÖVP-Fraktion auf ihrer Homepage richtig stellt, dass es keinen Kulturreferenten mehr gibt. Jede Funktion, die im Gemeinderat beschlossen wird, läuft mit Funktionsperiode des jeweiligen Gemeinderates aus.

 

GR. Hintermayr: Die FPÖ-Fraktion ist auch dafür, dass es kein Jugendreferent installiert wird.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Vizebgm. Gahleitner mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung einer Vollmacht an das Land O.Ö. bezüglich

                Pensionskassenvertrag für VB.

 

 

Die OÖ. Gemeinden können auf Grund des § 56a OÖ. Landes-Vertragsbedienstetengesetz und des OÖ. Gemeindebedienstetengesetzes 2001 ihren Vertragsbediensteten eine Pensionskassenzusage bis zu 1,5 % als Dienstgeberleistung im Sinne  des § 2 Z. 1 Betriebspensionsgesetz erteilen. Das Land hat dies für seine Bediensteten bereits eingerichtet. Es ist daher erforderlich, dass die Gemeinde dem Land Oberösterreich eine Vollmacht erteilt, dass diese die Dienstleistung „Pensionskasse für VB“ im Rahmen der vom Land OÖ auszuverhandelnden Anschlussvertrages abschließt. Die VB können sich dann im Einzelfall entscheiden, ob sie der Pensionskasse beitreten und damit auf die Jubiläumszulage verzichten oder ob sie die Jubiläumszulage wollen.

 

Die Vollmacht wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

VOLLMACHT

 

erteilt von der Marktgemeinde Riedau aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom ... an das Land Oberösterreich, p.A. Klosterstraße 7, A-4021 Linz.

 

1.

 

Das Land Oberösterreich hat sowohl für seine Beamten und Vertragsbediensteten als auch für die Beamten der O.Ö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbände bereits einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen. Nunmehr ist beabsichtigt, auch für die Vertragsbediensteten der OÖ. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbände einen Pensionskassenvertrag abzuschließen.

 

Im Sinne der Verfahrensökonomie und eines einheitlichen Pensionskassensystems wurde bereits bei Abschluss de Pensionskassenvertrages für die Beamten die Möglichkeit vorgesehen, die Vertragsbediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände durch einen Anschlussvertrag in den bestehenden Pensionskassenvertrag einzubeziehen.

 

2.

 

Die Gemeinde erteilt daher dem Land Oberösterreich die Vollmacht, die Dienstleistung „Pensionskasse für die Vertragsbediensteten der Marktgemeinde Riedau“ im Rahmen des vom Land Oberösterreich vorzubreitenden und auszuverhandelnden Anschlussvertrages abschließen. Das Land Oberösterreich hat das gesamte Verfahren (die Verhandlungen) durchzuführen, alle aus der Sicht des Landes in diesem Zusammenhang notwendigen und zweckmäßigen Schritte zu setzen und den Vertrag im Namen und auf Rechnung der Gemeinde abzuschließen.

 

Gleichzeitig erteilt die Gemeinde dem Land Oberösterreich die Vollmacht, den Pensionskassenvertrag für Beamte und den Anschlussvertrag für Vertragsbedienstete an die durch künftige Novellierungen des Betriebspensionsgesetzes (BPG), BGBl.Nr. 282/1990, i.d.F. BGBl. Nr. 139/1997 bedingten Änderungen jeweils anzupassen. Über Vertragsanpassungen sind die Gemeinden schriftlich zu informieren.

 

3.

 

Das Land Oberösterreich ist bei den von ihm im Namen und auf Rechnung der Gemeinde durchzuführenden Vertragsverhandlungen an keine Aufträge der Gemeinde gebunden. Die Gemeinde ist über die maßgeblichen Schritte schriftlich zu informieren. Der Gemeinde sind auch alle relevanten Urkunden, insbesondere eine Ausfertigung des abgeschlossenen Pensionskassenvertrages zur Verfügung zu stellen.

 

4.

 

Diese Vollmacht wird unwiderruflich erteilt.

 

 

 

 

Die Amtsleiterin erklärt in eigenen Worten den Inhalt der Vollmacht.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Vollmacht zu genehmigen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.

 

 

 

 

TOP. 12.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Anlässlich der heutigen Bürgermeisterkonferenz hat eine Vertreterin der Tagesmütter Innviertel den Verein mit ihren Finanzierungsproblemen dargestellt. Weiters wurde über die Landesausstellung referiert. Der Bürgermeister bittet den Obmann des Kulturausschusses bez. Gestaltung Tages in Schärding bei Landesausstellung zu beraten. Am 17.1. 2004 findet der Ball der Oberösterreicher in Wien statt, zu gleicher Zeit wird der Hofball in Riedau veranstaltet. Die Gemeinden des Bezirkes sollen wieder einen Bus (Fa. Heuberger) organisieren. Der Ball wird von den vier  Ausstellungsgemeinden gestaltet.

Dr. Kimberger bei der Bürgermeisterkonferenz sprach über den Wunsch, dass die Förderung der HTL Andorf von € 0,40 auf € 0,50 pro Einwohner erhöht wird. Es wurde auch angesprochen, dass künftig die Eltern einen Beitrag bezahlen. Es gab den Bürgermeisterbeschluss, dass vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat, die Erhöhung genehmigt wird.

 

Mit heutigem Tage ist Drucksteigerungsanlage in Pomedt in Betrieb gegangen.

 

Ebenfalls heute ist er mit dem Postbus den Schulweg der Schulkinder von Schwaben und Schwabenbach abgefahren. Gemeinsam mit der Vertreterin des Elternvereines wurde dieses Problem beraten. Der Busunternehmer Stiglmayr kann die Schulkinder aus organisatorischen Gründen in der nicht Früh fahren. Es liegt nun eine mündliche Zusage seitens der Landesfinanzdirektion vor und zwar wurde diese positive Antwort an Frau Auer Manuela erteilt . Wenn alles gut geht, könnte es noch heuer einen Schultransport geben, spätestens aber, wenn die Unterführung nächstes Jahr geschlossen wird. Der Bahnübergang wird dann für PKWs geschlossen und steht nur Fußgänger und Radlfahrern zur Verfügung. Einstiegstellen für die Schüler ist wahrscheinlich in Schwabenbach beim Wohnhaus Leitner Herbert und  Wohnhaus Vorauer Josef oder Wohnhaus Mayrhuber in Schwaben. Dies wird aber noch beraten im Elternverein beraten.

 

Der Bürgermeister bringt allen Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis, dass gemäß § 47 GemO Anwesenheitspflicht bei Gemeinderatssitzungen herrscht.

 

Weiters berichtet der Bürgermeister, dass er alle Obmänner der Ausschüsse zu einem Gespräch eingeladen will. Es soll über die Kompetenzen gesprochen werden. Von GR. Köstlinger Walter wurde angeregt, dass es ein eigenes Budget für die Ausschüsse geben soll. Es liegt diesbezüglich eine Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Schärding vor, dass dies nicht erwünscht ist.

 

 

 

 

 

TOP. 13.)  Allfälliges.

 

GR. Hosner stellt die Frage, wie weit das Projekt „Betreubare Wohnungen“ ist. Im Jahr 2001 wurden vom Pensionistenverband viele Interessenten gemeldet.

Der Bürgermeister antwortet, dass es  Zusicherung gibt, dass Riedau Standortgemeinde ist. Das Rote Kreuz wurde angeschrieben, dass sie die Betreuung übernehmen soll. Mit Vertretern der ISG gab es bereits einige Gespräche und eine Grobkostenschätzung über verschiedene Objekte liegt vor. Folgende Standorte scheinen auf: Madlspergergrund, Liegenschaft Kottbauer Ernst, Liegenschaft Parzer „Brunnerhaus“ sowie das Gemeindegrundstück.  Der Bauausschuss und der Familienausschuss wird nun damit betraut, nach der Standortentscheidung wird die Gemeinde bei LR Ackerl vorstellig.

 

Folgendes Probleme könnte es geben und zwar wenn es die ISG baut. AL Gehmaier erklärt, das die Vorschriften des Bundesvergabegesetzes zu beachten sind.

 

GV. Ortner möchte, dass der Standort der  betreubaren Wohnungen möglichst im Ort sein soll.

 

GV. Wolschlager stellt die Frage, ob es einen Termine gibt, wann die Wohnungen fertiggestellt sein sollen.

Der Bürgermeister antwortet dazu, er hat es sich abgewohnt, einen Termin zu nennen, ohne eine konkrete Zusage vom Land zu haben.

 

GR. Hintermayr bemängelt, dass der Kontainer für Altkleider beim Gasthaus Laufenböck schief bzw. auf öffentlichem Gut steht.

 

GV. Schabetsberger  stellt die Frage, ob er mit Herrn Dr. Kimberger gesprochen hat und was er  bezüglich der Angelegenheit Bauvorhaben Rotes Kreuz, Anrechnung zugunsten der Marktgemeinde Riedau, unternommen hat. 

Der Bürgermeister erklärte, er hat Herr Dr. Kimberger erinnert und gesagt, dass jetzt LandesratStockinger zuständig ist. Er wird dem Bürgermeister einen Brief geben, wo der Sachverhalt dargestellt ist.

GV. Schabetsberger glaubt, dass nicht LR Stockinger und LR Ackerl zuständig ist, sonder Dr. Kimberger. Dieser muss ganz genau sagen, dass dieses Projekt nicht der Gemeinde Riedau zugerechnet werden darf. Bezüglich der HTL Andorf möchte er folgendes feststellen: es ist zuerst mit den Landeshauptmann und des Landesschulratspräsidenten zu reden; beide haben öffentlich erklärt, dass es nicht in Frage kommt, dass Eltern zur Kostenbeteiligung herangezogen werden. Ansonsten wird die Wirtschaft das Projekt nicht  mehr unterstützen. Wenn dies eingehalten wird, ist er auch bereit, dass von der Gemeinde mehr dazu beigetragen wird.

 

Der Bürgermeister antwortet, dass Dr. Kimberger erklärt hat, zuerst wird die Wirtschaft anzuschreiben. Das Schulgeld wurde nicht von Dr. Kimberger angesprochen, sondern von einzelnen Bürgermeistern des Bezirkes. Bezüglich der Angelegenheit Rotes Kreuz hat Herr Dr. Kimberger angeboten, dass er zur Vorsprache zu Herrn Landesrat Stockinger mitfährt. Weiters berichtet er, dass es einen Erlass mit folgendem Inhalt geben wird: Die BZ-Mittel sind schon bis 2007 vergeben, die Gemeindereferenten haben kein Geld, um neue Projekte braucht man gar nicht ansuchen. Ihm ist wichtig, dass beim nächsten Gespräch mit den Gemeindereferenten die Angelegenheit Zubau zur Mehrzweckhalle angesprochen wird.

 

GR Köstlinger lädt alle Gemeinderatsmitglieder, speziell die Mitglieder des Umweltausschusses, zu einer  Seminarreihe für Umweltreferenten ein.


 

 

 

 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.10.2003 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.05 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................    ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

................................................   ..................................................

                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: