Lfd.Nr. 5 Jahr 2004

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 5. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
04. März  2004.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Gahleitner Peter                         15. GR. Hosner Rudolf

03. GR. Scheuringer Berta                              16. GR. Ortner Klaus

04. GR. Dick Diana                                        17. GR. Arthofer Franz

05. GR. DI Mitter Franz                                  18. GR. Kemetsmüller Kurt

06. GR. Köstlinger Walter                               19. GR. Eichinger Karin

07. GR. Kraft Wolfgang                                  20. GR. Wolschlager Erwin

08. GR. Tallier Monika                                    21. GV. Ruhmanseder Heinrich

09. GR. Wimmer Franz                                   22. GR. Ernst Hintermayr

10. GR. Steinmetz Alois                                 23. 

11. GR. Payrleitner Gerhard                            24.

12. GV. Schabetsberger Franz                        25.

13. GV. Ortner Günter                                  

14. GV. Wolschlager Anita                             

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Schellmann Gerold                           für               GR. Schroll Andreas

GR. Schabetsberger Brigitte                    für               GR. Krestel Doris

GR. Ebner Richard (verspätet ab Pkt.9.)    für               GV. Kraft Hermann

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                      unentschuldigt:

GV. Hermann Kraft

GR. Schroll Andreas                              

GR. Krestel Doris

                                                                          

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 23.02.2004

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.01.2004 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Punkt 8.) Erhöhung der Abfallgebühr wurde irrtümlich nur als Beratungspunkt ausgeschrieben. Der Bürgermeister stellt die Frage, ob dazu gleich ein Beschluss gefasst werden kann.

Beschluss: Der Antrag findet einhellige Zustimmung.

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
  3. Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
  4. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  5. Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock Riedau 45.
  6. Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabeverhandlungen.
  7. Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Genehmigung der Bankgarantie

der Raiffeisen Landesbank (Immobilien-Leasingmietvertrag und Baurechtsvertrag).

  1. Beschlussfassung betreffend der Erhöhung der Abfallgebühr (Wertanpassung lt. Indexerhöhung).
  2. Kindergartentransport; Änderung des Vertrages betr. Erhöhung des Tarifes.
  3. Änderung der Öffnungszeiten für das Hallenbad Riedau.
  4. Beitritt der Marktgemeinde Riedau zu der Aktion „Gesunde Gemeinde“.
  5. Bericht des Bürgermeisters.
  6. Allfälliges.

 


TOP. 1.)         Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet GR. Ortner Klaus um den Bericht.

Am 03.02.2004 fand die Sitzung des Prüfungsausschusses statt.

 

Punkt 1. betraft die Überprüfung der Belege:

Der Obmann schlug vor die Belege des letzten Quartals 2003 zu prüfen. Er erkundigte sich bei GR Hosner, ob bei früheren Sitzungen des Prüfungsausschusses eine bestimmte Vorgangsweise bei der Belegprüfung eingehalten wurde. GR Hosner teilte dazu mit, dass in den meisten Fällen ein bestimmtes Gemeindevorhaben oder ein bestimmter Gemeindebereich ( Bsp. Fuhrpark, Wasser- u. Kanalanschlussgebühren, Musikschulbau ) geprüft wurde. Er schlug vor zu überprüfen, ob in der letzten Sitzung ein Prüfungsbereich für die nächste Sitzung festgelegt wurde. Das wird von den Mitarbeitern des Gemeindeamtes vereint. Aus Vereinfachungsgründen schlug der Obmann vor die Belege betreffend Hallen- und Freibad zu prüfen. Die Buchhaltung legte den Mitgliedern des Prüfungsausschusses Belege über die Investitionen und Instandhaltungskosten des letzten Quartals vor und diese wurden von den Mitgliedern stichprobenartig überprüft. Es wurden zu einigen Belegen Fragen gestellt und diskutiert. Frau GR Schabetsberger erkundigte sich, weshalb der abgezogene Skonto nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen ist, Frau Tiefenthaler teilte mit, dass dies auf das Buchhaltungsprogramm zurückzuführen ist, der Skonto wird nicht verbucht und daher sofort abgezogen.

 

Der Obmann erklärte, nach Rücksprache mit den Mitgliedern, die Belege als ordnungsgemäß verbucht.

Anhand des Voranschlages 2004 wird die Ausgabenentwicklung des Hallen- und Freibades der letzten 3 Jahre überprüft.

 

Die Buchhaltung legte eine Einnahmenentwicklung der letzen vier Jahre vor; da auf Grund des noch offenen Rechnungsabschlusses 2003 die letzten Zahlen fehlen, soll bis zu nächsten Sitzung eine Aufstellung in Form einer Grafik erstellt werden.

Frau GR Schabetsberger erkundigte sich wieso das Hallenbad nicht als Bezirkshallenbad angesehen werden kann und somit der hohe Abgang von Seiten der anderen Gemeinden bzw. des Landes mit Zuschüssen gefördert werden kann.

Frau AL Gehmaier erklärte, dass dies schon des öfteren angesprochen wurde, jedoch dafür keine Förderungen zu erwarten sind. Derzeit wird die Meinung vertreten, defizitäre Hallenbäder zu schließen.

Eine Förderung von Seiten der Gemeinden, wie im Bereich der Feuerwehr oder der HTL Andorf sieht GR. Mitter im Vergleich zu diesen Bereichen schwierig.

 

Der Obmann stellte den Antrag, im Gemeinderat anzuregen sich um Förderungsmöglichkeiten zu bemühen.

 

Punkt 2. behandelte die Beratung betreffend  Einsprüche gegen Wasser- und Kanalanschlussgebühren für Schwimmbecken.

Der Obmann teilte mit, dass beim Marktgemeindeamt vier Einsprüche gegen Vorschreibungen von Wasser- und Kanalanschlussgebühren für Schwimmbäder eingegangen sind. Er teilte mit, dass der Prüfungsausschuss hier keine Entscheidung zu treffen hat. Die Berufungsentscheidung erfolgt im  Gemeinderat. Er verliest die Einsprüche sowie den betreffenden Passus in den Gebührenordnungen die der Vorschreibung zugrunde liegen. GR Mitter Walter stellt die Frage, wieso eine Anschlussgebühr für

Wasser geleistet werden muss, wenn das Schwimmbad durch einen Hausbrunnen befüllt wird. Die Amtsleiterin erklärte, dass im 50m-Bereich des Wasser- u. Kanalnetzes Anschlusszwang besteht. Der Obmann verlas die Wasser- und Kanalordnung. Anhand der Gebührenordnung der Gemeinde Dorf wird festgestellt, das diese ebenfalls Gebühren einhebt und zwar bereits ab einem Fassungsvermögen von 10 m³ des Schwimmbeckens, in Riedau besteht die Verpflichtung erst ab 30 m³ Fassungsvermögen. Frau GR Schabetsberger erklärte, dass die Anschlussgebühren als Beitrag für die Bereitstellung des Netzes zu sehen sind, die Gemeinde hat eine gewisse Bezugsmenge an Wasser anzukaufen etc. Nach einer Diskussion wurde von den Mitgliedern die Meinung vertreten, da eine gültige Verordnung besteht, hat man sich auch an diese zu halten. Herr GR. Mitter Franz erkundigte sich  wie lange die Verpflichtung zur Entrichtung von Gebühren besteht. Frau AL Gehmaier teilte mit, dass diese schon immer in der Gebührenordnung enthalten ist. Ab 1995 wurde die Kubikmeteranzahl von 10 auf 30 m3 Fassungsvermögen angehoben.

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner teilt mit, dass Herr GR. Hermann Kraft seit zwei Stunden hohes Fieber hat, und stellt die Frage, ob kurzfristig ein Ersatzmitglied geladen werden kann.

Es bestehen keine Einwände der Fraktionsmitglieder.

 

 

TOP. 2.)         Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet GR. Walter Köstlinger um seinen Bericht.

 

Unter Punkt 1. wurde eine  Besichtigung der „alten“ Kläranlage in Zell an der Pram abgehalten sowie Erläuterung der Planungsunterlagen der „neuen“ Verbandskläranlage gegeben.

Der Klärwärter, Herr Bgm. Matthias Bauer erläutert und erklärt den derzeitigen Bestand bzw. die Schwierigkeiten und erschöpften Ressourcen der alten Kläranlage.

Nach der Besichtigung um 19:00 bedankte sich Herr Obmann Köstlinger Walter bei Herrn Bauer Matthias und die Sitzung wurde im Sitzungssaal des Marktgemeindeamtes fortgesetzt.

 

Punkt 2. behandelte die Präsentation und Vergleich der Kanalgebühren der umliegenden Gemeinden.

Der Obmann begrüßte nochmals alle Anwesenden und betont, auf Grund der Besichtigung auch allen verständlich, den dringenden Neubau einer Verbandskläranlage. Die Besichtigung der „alten“ Kläranlage sollte zum besseren Verständnis der Ausschussmitglieder beitragen.  Der Obmann erklärte, dass das hiesige Amt Unterlagen vorbereitet hat und sich der Ausschuss grundsätzlich mit den Gebührenordnungen anderer Gemeinden sowie der eigenen auseinandersetzen sollte. Es sollen nicht die Wasser- und Kanalgebührenverordnungen beschlossen werden, damit hat sich der Gemeinderat zu befassen, aber es sollten die Unterschiede und Besonderheiten der einzelnen Verordnungen sowie die zugrundeliegenden Überlegungen und Berechnungsmodelle durchleuchtet werden. Es sollte vor allem in Hinblick auf die infrastrukturellen Veränderungen ( Bsp. ökol. Toilettenspülung, Schwimmbecken ) eine gerechtere Verteilung der Kosten erfolgen.

 

Herr Waldenberger Klaus, als Geschäftsführer des RHV präsentiert eine Einwohnergleichwerteberechnung, die als Grundlage für die neue Verbandskläranlage diente. Es wurden die Ist-Situationen sowie die künftigen Ressourcen an Einwohnergleichwerten der einzelnen Mitgliedsgemeinden dargestellt, aus denen sich auch der Baukostenschlüssel ergibt, für die Betriebskosten werden die Einwohnergleichwerte „alt“ herangezogen. Aus der Folie ist ersichtlich das Riedau einen Anschlussgrad von 95 % hat. Herr Waldenberger weist auch darauf hin, dass künftig höhere Kosten für die Instandhaltung der Kanalstränge berücksichtigt  werden müssen. Das Kanalsystem ist fast 40 Jahre alt und es sind Kosten für Kamerabefahrungen sowie Sanierungen von Teilstücken notwendig.

Die Betriebskosten für die Kläranlage werden sich ebenfalls erhöhen.

 

 

Herr Bgm. Ing. Demmelbauer erkundigte sich, ob das Altenheim Zell an der Pram bei den Einwohnergleichwerten berücksichtigt wurde, der Geschäftsführer glaubte dies nicht, da die Berechnung vom 02.01.2004 ist, und das Altenheim erst mit Mitte Jänner bezogen wurde.

Der Obmann stellte die Frage, ob es eine Einschätzung der Entwicklung der Einwohnergleichwerte bis 2006 gibt. Herr Waldenberger teilte dazu mit, dass eine Einschätzung sehr schwierig ist, da die Bautätigkeit nicht absehbar ist.  Riedau habe mit den neuen Einwohnergleichwerten ein gutes Polster, da bei späteren Überschreitungen der „EGW“ diese zugekauft werden müssten.

 

Riedau hat lt. dem Obmann den höchsten Anschlussgrad im Bezirk. Es wird von Ausschussmitgliedern gefragt, wieso dann ein so hohes Polster an „EGW“ notwendig ist. Der Bürgermeister erläuterte, dass die Grundlage in der „Gelben Linie“ liegt. Die Gemeinde musste die EGW so hoch ansetzten, da  wir ansonsten keine Genehmigung zur Abänderung des Flächenwidmungsplanes erhalten würden, da neue Baugründe nicht angeschlossen werden könnten.

 

Frau Gr. Wolschlager bemerkte, dass eine Reserve an EGW gut sei. Der Obmann bemerkte, dass es schon Bestrebungen gibt die Anschlussquote in den anderen Mitgliedsgemeinden zu erhöhen.

 

Der Obmann bedankte sich beim Geschäftsführer des RHV. Frau Tiefenthaler präsentiert Vergleichszahlen aus den Gebührenordnungen der Mitgliedsgemeinden Riedau, Dorf und Zell/Pram.

 


Die Grafik zeigt, dass derzeit nur die Gemeinde Dorf/Pram eine Grundgebühr für die Benützungsgebühren vorschreibt und in den anderen beiden Gemeinden die Kanalbenützungsgebühr lediglich nach dem Wasserverbrauch verrechnet wird. Bei den Anschlussgebühren haben die Gemeinden Dorf und Riedau einen Fixbetrag pro m² Bemessungsfläche des Bauobjektes bzw. eine Mindestanschlussgebühr, die Gemeinde Zell verrechnet zwar ebenfalls einen Fixbetrag pro m² Bemessungsfläche, jedoch wird auch eine Grundgebühr und ein sogenannter BE-Zuschlag verrechnet. Für unbebaute Grundstücke wird eine Bereitstellungsgebühr bzw. ein Erhaltungsbeitrag vorgeschrieben.

 

Frau Wolschlager erkundigte sich ob Bereitstellungsgebühr und Erhaltungsbetrag zu bezahlen sind.

 

Herr Waldenberger erläuterte, dass für unbebaute Grundstücke, welche einen Kanalanschluss bzw. einen Wasseranschluss haben, jedoch kein Verbrauch anfällt Bereitstellungsgebühr zu bezahlen haben, diese wäre nach der Grundstücksgröße gestaffelt. Unbebaute Grundstücke, welche nicht angeschlossen sind und Aufschließungsbeiträge entrichtet haben, haben Erhaltungsbeiträge in Höhe von EUR 0,07 bzw. 0,14 pro Quadratmeter des Grundstückes zu leisten. Dies sollte auch ein Ansporn für Grundverkäufe sein. Der wichtigere Hintergrund ist natürlich die ständig steigenden Erhaltungskosten für das Netz zu decken. Das Kanalnetz in Riedau stammt aus dem Jahr 1966, das Wassernetz ist sogar noch älter.

 

Frau Tiefenthaler teilte mit, dass eine Kostenkalkulation ergeben hat, dass mit einer maximalen Kostenerhöhung von EUR 0,50 pro m³ das Auslangen gefunden wird.

Der Obmann weist darauf hin, dass es nicht günstig ist, die Benützungsgebühren nur nach dem Wasserverbrauch zu verrechnen. Es sollte hier ein Gebührenmodell, ähnlich den Abfallgebühren, eingeführt werden.

Herr GR. Arthofer verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Brauchwasseranlagen, auch Herr GR. Wagneder unterstützt die Sinnhaftigkeit einer Grundgebühr und spricht in diesem Zusammenhang die Schwimmbecken an.

 

Der Obmann erklärte, dass diese Mengen im Vergleich zu den Dachabwässern, die ins Kanalnetz gelangen eine untergeordnete Rolle spielen, hier spricht man sicher von einer Menge von 4000 m³ Wasser im Jahr, die dann bei starken Regenfällen oder Tauwetter die Kläranlage übergebührlich belasten, und über keinen Verbrauch abgerechnet werden können.

 

Es wurde von allen Ausschussmitgliedern die Meinung vertreten, dass ein künftiges System der Verrechnung administrativ einfach und für den Konsumenten überschaubar sein muss. Das System Mengengebühr und eine fixe Grundgebühr wird von allen begrüßt.

 

Der Obmann wird sich in nächster Zeit mit der Buchhaltung zusammensetzen und ein System erarbeiten. Es sollen die anfallenden Kosten auf die Mengengebühr bzw. Grundgebühr aufgeteilt werden und somit eine gerechte Kostenverrechnung erfolgen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 3.)         Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet GR. DI Franz Mitter um den Bericht.

 

Am 05.02.2004 fand die Sitzung des Familienausschusses statt.

TOP. 1.) Erstellung Arbeitsprogramm für 2004 (Schwerpunkte):

Der Familienausschuss ist ein neuer Ausschuss und es gibt keine Erfahrungswerte, erklärte der Obmann DI Mitter. Es liegt nun an den neuen Mitgliedern des Ausschusses, für die Riedauer Bevölkerung das Beste herauszuholen. Der Ausschuss ist zuständig für Angelegenheiten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren.

GV. Kraft stellte die Frage, was dem Ausschuss konkret zugewiesen werden könnte.

Der Bürgermeister antwortete darauf, dass z.B. konkret Dinge des betreubaren Wohnens, ausgenommen der baulichen Angelegenheit, beraten werden können. Ebenso Angelegenheiten des Kindergartens, Kinderspielplätze usw.

Vizebgm. Gahleitner schlägt vor, dass gemeinsame Sitzungen mit anderen Ausschüssen einberufen werden, wenn es wie z.B. um das betreubare Wohnen geht.

GV. Kraft stellte die Frage, wer an den Ausschuss mitteilt, welche Aufgaben zu beraten sind.

Der Bürgermeister berichtete dazu, dass einerseits der Obmann auf dem Gemeindeamt nachfragen kann, welche Probleme es gibt. Heute fand z.B. eine Sitzung des Umweltausschusses statt, da die Gemeinde den Ausschuss ersucht hat, anstehende Gebührenerhöhungen zu beraten. Es steht aber auch dem Obmann frei, Themen selbst zu wählen.

Der Obmann DI Mitter möchte, dass konkrete Schwerpunkt gesetzt werden.

In einer Diskussion wurden einige Themen beraten.  Die Mitglieder des Familienausschusses werden in nächster Zeit beraten:

·        Kinderspielplätze

·        Ruhebänke und Gehwege für Senioren

·        Kostenerhöhungen Schülerausspeisung, Kindergarten, Kindergartenfreifahrten

·        Stammtisch für pflegende Angehörige

·        Hallenbad incl. Preisgestaltung

·        Richtlinien für Unterstützungsbeitrag Schulveranstaltungen

·        Jugendhaus

·         

DI Mitter schlug vor, dass zuerst mit einer Bestandsaufnahme begonnen wird.

Vizebürgermeister Peter Gahleitner glaubte, dass konkret die IST-Situation der Kinderspielplätze erhoben werden soll.

GR. Heinzl beschwerte sich über die Öffnungszeiten des Hallenbades.

GV. Kraft stellte fest, dass es grundsätzlich um die Lebensqualität in unserer Marktgemeinde geht.

Abschließend bietet der Obmann den Mitgliedern den Besuch spezieller Seminare an:

Einführungsseminar für Mitglieder des Familienausschusses (Familienakademie) in Schlierbach oder Ried/I; kommunaler Jugendkongress im Linzer Landhaus.

Der nächste Sitzung wurde für Mittwoch, 07. April um 18.00 Uhr vereinbart, Treffpunkt Hallenbad.

Tagesordnung ist die Besichtigung der Kinderspielplätze

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 4.)         Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet GV. Franz Schabetsberger um den Bericht.

 

Am 02. März 2004 fand eine Sitzung des Wohnungsausschusses statt.

 

Punkt 1. behandelte die Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau 45, 1-Raum-Wohnung (mit Balkon), Parterre, Wohnung Nr. 2 im Ausmaß von 26,65 m².

 

Obmann GV. Franz Schabetsberger gibt  bekannt, dass es für diese 1-Raum-Wohnung nur einen Bewerber gibt. Die Familie ***anonymisiert*** wohnt seit 16 Monaten in diesem LAWOG-Wohnblock in einer 79 m² Wohnung. Diese Wohnung hat nur ein Kinderzimmer. Nun hat der Sohn um diese 1-Raum-Wohnung, die sich neben der Wohnung der Eltern befindet, angesucht.

 

Es wurde gefragt, ob es Probleme gibt, wenn ein 15-jähriger um eine Wohnung ansucht. Vom Marktgemeindeamt Riedau wurde vorher schon bei der LAWOG angefragt und es wurde folgendes mitgeteilt:

 

In diesem Fall handelt es sich um eine Wohnungserweiterung. Die 1-Raum-Wohnung bleibt aber eine eigenständige Wohnung. Wenn die Wohnung vom Gemeinderat vergeben wurde, muss das Marktgemeindeamt Riedau im Schreiben an die LAWOG anführen, dass dem minderjährigen ***anonymisiert*** diese Wohnung zuerkannt wurde und es müssen auch die Daten der Eltern angeführt werden.

 

Anschließend stellte Obmann GV. Franz Schabetsberger den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, diese 1-Raum-Wohnung im LAWOG-Wohnblock Riedau 45 an ***anonymisiert*** zu vergeben. Weiters wird gewünscht, dass die Wohnungs-ausschusssitzungen nicht vor 18:30 Uhr stattfinden.

 

 

 

 

TOP. 5.)         Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock Riedau 45.

 

Lt. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses gibt es für die 1-Raum-Wohnung, Riedau 45, nur einen Bewerber und einen Vergabevorschlag und zwar an ***anonymisiert***, zur Zeit wohnhaft bei den Eltern im Lawog-Wohnblock Riedau 45.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag die Wohnung an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

Beschluss: Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mittels Handerheben.

 

 

 

TOP. 6.)         Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabehandlungen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer teilt mit, dass am 02.02.2004 eine Vergabeverhandlung betreffend die Portalschlosserarbeiten abgehalten wurde. Von den vier Anbietern war die Firma Auer aus Wernstein der Billigstbieter (Vergabewert:               € 194.440,38). Weiters erklärt der Bürgermeister, dass es sehr viele Portalarbeiten gebe, da der Innenhof beim Erweiterungsbau mit Alu-Glas-Konstruktionen gemacht wird.

 

 

 

TOP. 7.)         Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Genehmigung der Bankgarantie der Raiffeisen Landesbank (Immobilien-Leasingmietvertrag und Baurechtsvertrag).

 

Die Leasingverträge – Immobilienleasingvertrag, Bestandsvertrag und Baurechtsvertrag, wurden unterfertigt retourniert und wurden dem Land Oberösterreich zur Prüfung vorgelegt. Die vorliegende unterfertigte Bankgarantie ist vom Gemeinderat zu genehmigen.

 

Bankgarantie:

Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich hat Kenntnis davon, dass die Marktgemeinde Riedau mit der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH den Bestandsvertrag und Baurechtsvertrag vom 02.12.2003 abgeschlossen hat und dass die O.Ö. Kommunal-Immobilienleasing GmbH verpflichtet ist, für die Erfüllung dieser Verträge zu garantieren und hiefür eine Bankgarantie zu erbringen. Im Hinblick auf diese Verpflichtung übernehmen wir Ihnen gegenüber die unwiderrufliche unkündbare Garantie für die Erfüllung dieser Verträge bis zu einem Höchstbetrag, der der Summe der Einmalkaution und aller monatlichen Kautionen entspricht; bis zur Feststellung der tatsächlichen Summe der Einmalkaution und aller monatlichen Kautionen gilt als vorläufige Garantiesumme der Betrag von € 1,256.228,38. Die OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH wird dafür sorgen, dass der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich die Summe der tatsächlichen Einmalkautionen und aller monatlichen Kautionen unverzüglich nach Feststellung mitgeteilt werden. Mit Mitteilung ändert sich der Garantiehöchstbetrag entsprechend.

Die Garantie umfasst auch, dass das ordentliche Kündigungsrecht gem. Punkt II. Abs. 3 des Immobilien-Leasingmietvertrages von der O.Ö. Kommunal-Immobilienleasing GmbH nicht vor Ablauf von 15 Jahren ausgeübt wird.

Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich verpflichtet sich, aufs erste mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgende Anforderung unter Verzicht auf alle Einwendungen aus dem Grundgeschäft den Höchstbetrag bzw. Teile davon innerhalb von 8 Tagen gerechnet vom Tage der Postaufgabe an die Marktgemeinde Riedau abzugsfrei auf ein von der Marktgemeinde bekanntzugebendes Konto zu überweisen. Barzahlung ist ausgeschlossen. Im Falle der Anforderung von Teilbeträgen vermindert sich der Höchstbetrag im selben Ausmaß.

 

Die Marktgemeinde Riedau hat im Falle einer Zession oder Verpfändung von Ansprüchen aus dieser Bankgarantie die Zustimmung der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich einzuholen.

 

Die Bankgarantie beginnt für die oben umschriebenen Verträge mit deren Rechtswirksamkeit zu laufen und endet hinsichtlich des Rechtes auf Abruf des Haftungsbetrages 15 Jahre und drei Monate nach Übergabe des Leasingobjektes. Diese Bankgarantie erlischt weiters, wenn von einem Rechtsnachfolger der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH eine inhaltlich gleichlautende Bankgarantie von einer anderen Bank der Gemeinde beigebracht wird.

 

Als Gerichtsstand in allen aus dieser Bankgarantie entstehenden Streitigkeiten gilt das für die Marktgemeinde Riedau örtlich zuständige Gericht.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die Bankgarantie angenommen wird.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 8.)         Beschlussfassung betreffend der Erhöhung der Abfallgebühr (Wert-anpassung lt. Indexerhöhung.

 

Der Bürgermeister ersucht GR. Köstlinger als Mitarbeiter des BAV Schärding und Obmann des Umweltausschusses um den Bericht.

 

GR. Köstlinger  erklärt, dass bereits vor sechs Jahren mit dem Modell der Berechnung der Abfallgebühren im BAV begonnen wurde.

Die Verordnung wurde im Entwurf vorbereitet:

 

 
 
V E R O R D N U N G

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom ….. , mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.

Aufgrund des § 34 des O.Ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 86/1997,idgF., wird verordnet:

 

 

 

 

 

 

§ 1

Gegenstand der Gebühr

1. Für die Sammlung (Erfassung), Entsorgung und Verwertung von Abfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten.

§ 2

Höhe der Gebühren

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:

                                                                                                                                 

            1.) für Haushalte:                                                                            

            a) pro Haushalt                                                                                            €          30,50

            b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten)                          €          30,50

 

            2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

            sonstige Arbeitsstellen:

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                           €          15,25

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 15,25

            b) pro 800 Liter Restabfall-Container                                                      €          15,25

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um € 15,25

            c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze                                                  €          15,25 

 

 

 

II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                                       €   3,55

            b) pro 800-Liter Restabfall-Container                                                                  € 37,10

            c) je 60-Liter Abfallsack                                                                                        €   2,75

            d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter                                     €   3,55

            e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container                                 € 37,10

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3

    die darüberliegende Menge:

a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3                     €   8,00

b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3                                € 12,00

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

            Pauschalgebühr pro Jahr                                                                                      € 8,00

4.) für die Anlieferung von BAUSCHUTT u-. BAURESTMASSE bei einer Jahresmenge von mehr als 2 m³ die darüber liegende Menge pro m³                                             €  12,65

 

§ 3

Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.

§ 4

Beginn der Gebührenpflicht

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 II. beginnt mit Anfang des

Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken

erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der

Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt. Die

Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Grundgebühr bilden die zum Stichtag

01.03. und 01.09. gemeldeten Haushalte.

§ 5

Fälligkeit

Die Gebühren nach § 2 sind halbjährlich, und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden

Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) und

Pkt. II.3. a)bis c) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig.

§ 6

Umsatzsteuer

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).

§ 7

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 01.04.2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 10.10.2002 außer Kraft.

 

GR. Köstlinger stellt den Antrag, die Wertanpassung so wie vorgegeben zu beschließen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über den Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

GR. Ebner trifft als Ersatz für GV. Kraft ein.

 

 

TOP. 9.)         Kindergartentransport; Änderung des Vertrages betr. Erhöhung des Tarifes.

Folgender Nachtrag zum Kindergartentransport mit dem Unternehmer Stiglmayr Franz soll beschlossen werden, berichtet der Bürgermeister. Die Erhöhung ist sehr geringfügig.

 

 

 

Nachtrag

 

zum Vertrag vom 01.03.1999, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und Herrn Franz Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66, betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.

 

Punkt 6. wird einvernehmlich wie folgt geändert:

 

Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2 für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von € 0,83 incl. der gesetzlichen MWSt pro gefahrenem Kilometer. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Marktgemeinde Riedau bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitperson und deren Vertretung hat der Unternehmer zu sorgen.

 

Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiffeisenbank Riedau, Konto 113.936, zu überweisen.

 

Dieser Nachtrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung rückwirkend mit 01.03.2004 in Kraft.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die Kindergartentransporte zu diesem Preis zu genehmigen.

 

Sodann lässt der Bürgermeister per Handzeichen über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 10.)       Änderungen der Öffnungszeiten für das Hallenbad Riedau.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass der Schulschwimmsport im Hallenbad Riedau durchgeführt wird. Seit längerem gibt es Probleme, für welche neue Lösungen erarbeitet werden müssen.

 

Die Thematik ist, dass der Schulschwimmsport normal bis 16:00 Uhr das Hallenbad benützt, jedoch Badegäste bereits um 15:00 Uhr eingelassen werden können, da die Schulklassen etwas früher den Schwimmbereich verlassen um sich noch Umziehen zu können. Jedoch gab es dagegen Einwände. Weiters wurden die Bademeister um eventuelle Vorschläge zu dieser Thematik befragt.

 

Ihre Vorstellung wäre, dass der normale Badebetrieb um 15:30 Uhr beginnt, die Sauna kann ab 14:00 Uhr bleiben.

 

Der Bürgermeister möchte wissen, ob noch jemand hiezu fragen hat?

 

GV. Heinrich Ruhmanseder möchte gerne, dass eruiert wird zu welchen Zeiten die Badegäste Verbindungen an das öffentliche Verkehrsnetz haben.

 

GV. Franz Schabetsberger teilt mit, dass er mit seiner Fraktion zu der Meinung gekommen ist, nichts zu ändern, da man sicherlich die ganze Problematik in einem Gespräch abklären kann. Weiters teilt er mit, dass zu den Zeiten an denen sich die Schulklassen im Hallenbad befinden, nur Mütter mit ihren Kleinkindern das Bad besuchen und die Jugendlichen sich sowieso noch in der Schule befinden, es kein Problem sein kann, wenn diese weiterhin um 15:00 Uhr kommen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass sich in einem Gespräch mit unserem Bademeister Entholzer ergab, dass sich nicht nur ein Lehrer, sonder schon mehrere beschwerd haben. Nur einer davon habe sich aber massiv beschwerd. Da die Schulklassen einen höheren Betrag bezahlen, beharren die Lehrer auf die Benützung bis 16:00 Uhr.

 

Weiters haben die Lehrer eine Aufsichtspflicht. Für den Fall, dass etwas passiert würde dies dann eine Haftungsfrage sein.

 

GV. Franz Schabetsberger teilt mit, dass im Hallenbad Ried im Innkreis beides möglich sei, und warum soll dann dies in Riedau nicht möglich sein.

 

GR. Ernst Hintermayr ist der Meinung,  dass es nicht so tragisch sei, wenn Eltern mit ihren Kindern eine halbe Stunde später in das Becken gehen.

 

GV. Ruhmanseder erklärt, dass man keinen Vergleich mit dem Rieder Hallenbad ziehen könne. Weiters teilt er mit, dass es kein Problem sein wird, wenn man ab nächster Saison die Regelung mit der halben Stunde einführt und dies rechtzeitig in Gemeindezeitung usw. bekannt gibt.

 

GR. Wolschlager erklärt, dass man die Zeiten etwas familienfreundlicher gestalten müsse und daher nicht erst um 16:00 Uhr sondern schon früher.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer glaubt, es sei nicht sehr sinnvoll die Badegäste bereits um 15:00 Uhr hineinzulassen, aber das Schwimmbecken können sie erst ab 16:00 benützen.

 

GR. Tallier teilt mit dass die meisten Kinder nachmittags sowieso schlafen.

 

GR. Anita Wolschlager ist der Meinung, dass wenn erst um 16:00 Uhr einlass ist und ich um 18:00 Uhr wieder nach Hause muss wegen der Familie ist der Badeaufenthalt für Familien eindeutig zu kurz.

 

GR. Schellmann schlägt vor, 3 Tage in der Woche um 16:00 Uhr für die Schulen und 2 Tage in der Woche um 15:00 Uhr für Familien und andere Badegäste.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag ab Beginn der neuen Hallenbadsaison die Öffnungszeiten von Mo-Donnerstag auf 15:30 Uhr festzusetzen.

 

Beschluss:  13 Ja-Stimmen (ÖVP+FPÖ Fraktion)

                        11 Nein-Stimmen SPÖ ohne GR. Schellmann)

                        01 Stimmenthaltung (GR. Schellmann)

 

 

TOP. 11)        Beitritt der Marktgemeinde Riedau zu der Aktion „Gesunde Gemeinde“.

 

Der Antrag wurde von GV. Ortner Günter eingebracht und der Bürgermeister bittet nun um seinen Bericht.

 

GV. Günter Ortner teilt mit, dass ihm schon mehrmals die Tafeln „Gesunde Gemeinde“ an mehreren Ortstafeln aufgefallen sind.

 

Anschließend erklärt er den Anwesenden den Begriff „Gesunde Gemeinde“.

 

Es ist eine Art Lebenswerk, dass es in Oberösterreich seit 1990 gibt und derzeit hat die „Gesunde Gemeinde“ 245 Gemeinden als Mitglieder.

 

Ziel ist es ein Verantwortungsbewusstsein für die Gesundheit in der Bevölkerung verstärkt werden soll. Dieses Netzwerk umfasst ein kostengünstiges Angebot für die Gesundheitsförderung nach den Bedürfnissen und Wünschen der Gemeindebürger.

 

 

Die Kosten für die „Gesunde Gemeinde“ belaufen sich auf 0,50 bis 1,00 Euro für jeden Einwohner der Gemeinde pro Jahr. Dieses Geld wird von der Gemeinde an den Arbeitskreis „Gesunde Gemeinde“ ausbezahlt, was wiederum heißt, dass das Geld in der Gemeinde bleibt und nicht an irgendeinen Verein oder Organisation ausbezahlt wird.

 

In einer Startveranstaltung werden die Richtlinien für die „Gesunde Gemeinde“ festgelegt.

 

Ablauf zum Beitritt erfolgt so, es muss ein Grundsatzbeschluss vom Gemeinderat vorliegen, weiters eine Mitteilung an das Land und dann erfolgt eine Startveranstaltung, die in Begleitung von einem Moderator der Landesregierung abgehalten werden kann. In dieser Veranstaltung soll der Arbeitskreis „Gesunde Gemeinde“ gebildet werden. Dieser arbeitet dann ein 3-Jahres-Programm aus und mit diesem 3-Jahres-Programm gibt es sodann ein Startgeld von € 1.000,-. Weiters soll auch ein Arbeitskreisleiter gewählt werden.

 

GV. Ortner teilt mit, dass jene Gemeinde die diesen Arbeitskreis vom Gemeinderat aussondiert haben und daraus einen unabhängigen Arbeitskreis gemacht haben, sehr gute Erfahrungen damit gemacht haben.

 

Mitglieder können werden Personen aus Gesundheitsberufen (Altenpfleger, Arzt oder Krankenpfleger), Masseure aber auch Vertreter von der Schule und Mitglieder des Gemeinderates und Pfarrgemeinderates. Wünschenswert wäre natürlich die Mitgliedschaft von Wirten und Betrieben.

 

GV. Günter Ortner stellt den Antrag, den Beitritt der Marktgemeinde Riedau zur „Gesunden Gemeinde“ zu genehmigen. Geleitet werden soll diese Aktion von einem unabhängigen Arbeitskreis der außerhalb des Gemeinderates agiert und dessen Leiter in der Startveranstaltung aus der Mitte des Arbeitskreises ermittelt wird.

 

GR. Franz Mitter teilt mit, dass die Idee nicht schlecht wäre, aber er findet den Beitritt zu kurzfristig. Er ist der Meinung, man sollte sich damit viel mehr befassen und diese Angelegenheiten dem Familienausschuss oder auch dem Umweltausschuss zu Vorberatung zu übergeben. Somit stellt Herr GR. Franz Mitter den Gegenantrag, diese Angelegenheit zuerst einem Ausschuss zu übergeben, welcher sich dann damit beschäftigt und dann kann im Gemeinderat darüber beschlossen werden.

 

GR. Hintermayr möchte im Vorfeld wissen, ob es überhaupt Leute gibt die Bereit sind eine Funktion in einem solchen Arbeitskreis zu übernehmen.

 

GV. Schabetsberger ist der Meinung, dass sich jeder Gemeinderat bereits Informationen holen hätte können. Zu dem Thema der vielen Ausschüsse erklärt er, dass wenn jemand bestimmt wird als Arbeitskreisleiter, dies nicht unbedingt positiv sein muss, darum soll er aus der Mitte der Personen gewählt werden, die an dem Arbeitskreis teilnehmen. Wenn bei dieser Startveranstaltung nur drei Leute anwesend sind, dann ist die Aktion „Gesunde Gemeinde“ sowieso hinfällig. Der Grundsatzbeschluss besagt nichts über die spätere Gründung einer „Gesunden Gemeinde“.

 

GR. Ortner sieht dies nicht so kompliziert da sich die Gemeinde mit einem Grundsatzbeschluss noch keiner Verpflichtung annehmen muss. Es soll im Sinne der Gemeinde und im Sinne der Bürger sein.

 

GR. Hintermayr erklärt, dass er sich sehr wohl informiert habe, und lt. seinen Informationen ging dieses Vorhaben nur für 2 Jahre gut und dann sei das ganze Projekt wieder eingeschlafen.

 

GR. Erwin Wolschlager erklärt, dass dieses Projekt sehr wohl schief gehen kann, es aber nur an den beteiligten Personen liegt. Er plädierte an die Anwesenden um eine bessere Zusammenarbeit und nur weil der Antrag von einer anderen Fraktion kommt muss das nicht heißen, dass er gleich schlecht ist.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner erläutert, dass GR. Franz Mitter sicher nicht gemeint hat dass die Idee oder der Antrag schlecht sei, sonder dass die Idee grundsätzlich es wert wäre darüber nachzudenken. Er selber ist auch der Meinung wie GR. Franz Mitter, dass zuerst Informationen von der Landesregierung eingeholt werden sollten und dann erst den Grundsatzbeschluss fassen.

 

GR. Franz Mitter teilt mit, dass er der Meinung ist, dass dieser Punkt zuerst unter TOP Allfälliges besprochen werden hätte sollen und nicht als selbständiger Tagespunkt mit Entscheidung. Er plädiert wieder darauf, dass zuerst Informationen eingeholt werden müssen und ebenfalls eine Rücksprache mit der Bevölkerung abgehalten werden muss.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilt mit, dass es pro Beratungspunkt zwei Wortmeldungen gibt.

 

GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass der Weg einfach sei. Seit 14 Tagen weis ein jeder, dass der Tagesordnungspunkt zur Sitzung kommen wird und ein jeder hätte sich Informationen beim Gemeindeamt holen können. Danach bräuchte man nur noch einen Gemeinderatsbeschluss, in dem der Beitritt zur Gesunden Gemeinde genehmigt wird. Danach soll eine Information an die Bevölkerung rausgehen, die dann entscheiden soll, ob wir der Aktion „Gesunde Gemeinde“ beitreten sollen oder nicht.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer erklärt, dass eine objektive Information stattfinden wird, dass heißt nicht jeder für sich alleine, denn es gibt eine offizielle Information vom Land Oberösterreich die die Gemeinde anfordern wird.

 

GR. Wolschlager Erwin möchte dass dieser Tagesordnungspunkt in die nächste Familienausschusssitzung aufgenommen wird und ein Vorschlag von ihm wäre die Vorstellung dieses Projektes am heurigen Marktfest falls dieses stattfindet.

 

Der Bürgermeister lässt über den Gegenantrag von Herrn GR. Franz Mitter abstimmen.

(Vertagung dieses Tagesordnungspunktes und Zuweisung an den Familienausschuss)

 

Beschluss:     14 Ja-Stimmen (ÖVP und FPÖ)

                        11 Nein-Stimmen (SPÖ)

 

Über den zweiten Antrag wird nicht mehr abgestimmt, da der Gegenantrag angenommen wurde.

 

 

TOP. 12)        Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister teilt mit, dass sich die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen auf die Hälfte reduzieren, von über € 450.000 Gemeindeanteil auf ca. € 220.000 reduzieren.

 

Weiters bekommen wir im Rahmen der Ortsentwicklung von Landesrat Sigl für die Siedlung Schwabenbach (Schotterrasen) € 3.606. Ebenfalls erklärt er, dass es mit der Firma Alpine einen Schriftverkehr gab, in dem diese der Gemeinde bestätigte den Schotterrasen zu reparieren.

 

Weiters kamen Bedarfszuweisungsmittel von der Abteilung Gemeinden für den Bahnhofsumbau in der Höhe von € 20.000, für die Musikschule eine weitere Rate von
€ 52.252,- und bereits auch von der Abteilung Gemeinden für den Schulbau BZ in der Höhe von € 181.682,- eingelangt sind.

 

Von Herrn Landesrat Ackerl kam eine positive Mitteilung über betreubares Wohnen. Für die 10 bis 12 Wohnungen besteht kein Einwand jedoch ist eine schriftliche Zustimmung des Sozialhilfeverbandes Schärding notwendig. Der Baubeginn wird jedoch nicht vor Ende 2005 bzw. Ende 2006 zu erwarten sein.

 

Für heuer ist wieder ein gemeinsamer Gemeindeausflug mit den Gemeinderäten am 27. u. 28. August geplant. Ziel ist eine Weingegend – Riedau – Wels – Rottenmann – Graz – Fürstenfeld – Heiligenbrunn (dort wird geschlafen). Anmeldung soll bist spätestens 30. März erfolgen. Kosten sind 44 € pro Person, Bus ist frei.

 

TOP. 13)        Allfälliges.

 

GR. Hosner erkundigt sich über die Ausnahmebestimmungen betreffend der Scherzerhalle und ob sie wenn sie die Tanks auswaschen dies in das öffentliche Kanalnetz lassen dürfen.

 

Bürgermeister Demmelbauer erklärt, es ein Gespräch mit den angrenzenden Nachbarn und mit dem Betreiber der Firma gab und dort erklärt wurde, dass eine Reinigung hier nicht durchgeführt werden darf. Weiters gab es einen Schriftverkehr von Seiten des RHV bezüglich der Indirekteinleiterverordnung, wo dies Verboten ist. Ebenfalls hat der Bürgermeister die Anrainer ersucht, bei einer neuerlichen Wäsche der Tanks, sich bei ihm zu melden.

 

Für das Einstellen der Fahrzeuge ist laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Schärding erlaubt.

 

GR. Hosner Rudolf möchte gerne, dass im Winter markante Straßenstellen so wie vor einigen Jahren wieder mit Salz bestreut werden.

 

Bürgermeister erklärt, dass es heuer einige Beschwerden und auch Probleme gegeben hat, dies aber auf die Krankheit von Herrn Brunner zurückzuführen ist, da öfters sein Sohn eingesprungen ist, der noch nie vorher gefahren ist. Im großen und ganzen funktioniert es in Riedau ganz gut, er hat auch einige Mitarbeiter seines Betriebes befragt wie in Riedau geräumt und gestreut wird gegenüber anderen Gemeinden und im großen und ganzen liegen wir ganz gut. Er möchte sich auf diesem Wege noch einmal bei der Familie Brunner für den geleisteten Winterdienst bedanken.

 

GR. Hosner möchte noch hinzufügen, dass er nicht behauptet hat dass schlecht geräumt wurde.

 

GV. Ortner Günter teilt mit, ob man in der Ortschaft Schwabenbach nicht ein Stück mit einer neuen Beleuchten versehen könnte.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass im Gemeindevorstand darüber schon beraten wurde.

 

GV. Ortner schlägt vor, eventuell die Beleuchtung von Berg nach Schwabenbach zu versetzten.

 

GR. Ernst Hintermayr möchte gerne, dass die Bankette abgewaslt werden und der Graben nach Pomedt geräumt wird.

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 18.12.2003 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.07 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: