Lfd.Nr. 7 Jahr 2004

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 7. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
13. Mai 2004.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Gahleitner Peter                         15. GR. Doris Krestel

03. GV. Berta Scheuringer                              16. GR. Franz Arthofer

04. GR. DI Franz Mitter                                  17. GR. Kurt Kemetsmüller

05. GR. Walter Köstlinger                               18. GR. Andreas Schroll

06. GR. Wolfgang Kraft                                  19. GR. Karin Eichinger

07. GR. Monika Tallier                                    20. GR. Heinrich Ruhmanseder

08. GR. Franz Wimmer                                   21. GR. Ernst Hintermayr

09. . GR. Ing. Alois Steinmetz                         22.

10 GR. Gerhard Payrleitner                             23.

11. GV. Franz Schabetsberger                        24.

12. GV. Günter Ortner                                   25.

13. GR. Rudolf Hosner                                   

14. GR. Klaus Ortner                                    

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Fritz Raschhofer           für               GV. Hermann Kraft

GR. Ebner Richard              für               GR. Diana Dick

GR. Elisabeth Obernhumer    für               GR. Erwin Wolschlager

GR. Brigitte Schabetsberger für               GR. Anita Wolschlager

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                      unentschuldigt:

GV. Hermann Kraft

GR. Diana Dick

GR. Erwin Wolschlager

GV. Anita Wolschlager

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.05.2004

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.04.2004 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Der Bürgermeister erklärt, dass der TOP. 12.) Beratung und Beschlussfassung bezüglich einer Einbahnregelung im Bereich der Billa-Kreuzung abgesetzt wird.

 

Tagesordnung:

 

1.       Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

2.       Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

3.       Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

4.       Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.

5.       Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabeverhandlungen.

6.       Beschlussfassung über die Art Finanzierung der Mobilien der Volks- und Hauptschule;

7.       Bestellung der Mobilien für die Volks- und Hauptschule.

8.       Darlehensvergabe für die Finanzierung der Projekte im Zuge des ÖBB-Bahnhofumbaues.

9.       Vergabe der Arbeiten für Kanalverlegungsarbeiten im Zuge des ÖBB-Bahnhofumbaues.

10.   Bericht des Obmannes des  Wohnungsausschuss.

11.   Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

12.   Beratung und Beschlussfassung bezüglich einer Einbahnregelung im Bereich der Billa-Kreuzung.

13.   Schülerbeaufsichtigung; geringfügige Anhebung der Entschädigung.

14.   Behandlung des Ansuchens um Genehmigung einer Betriebsförderung.

15.   Bericht des Bürgermeisters.

16.   Allfälliges.

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


TOP. 1.)         Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Familienausschusses GR. DI Mitter Franz um den Bericht.

 

GR. Mitter berichtet, dass am 07. 04.2004 eine Sitzung stattgefunden hat.

Bei  Punkt 1. erfolgte eine Besichtigung der Kinderspielplätze. Es wurde die einzelnen Kinderspielplätze besichtigt:

Freibad Riedau:

Verbesserungsvorschläge: Der Reifen der Kinderschaukel wird im Hochsommer sehr heiß; durch Aufkleben eines Filzes könnte dies behoben werden (oder der Reifen wird durch Wasser vom Bademeister gekühlt).

In das Planschbecken soll eine kleine Rutsche eingebaut werden.

Im Bereich des Kinderspielplatzes könnte durch einen Baum eine Beschattung erreicht werden.

Der Pächter soll darauf hingewiesen werden, dass für Jugendliche ein verbilligtes Jugendgetränk angeboten werden muss.

Schwabenbach:

Keine Mängel

Pomedt

Keine Mängel

Achleiten:

Verschieden Mängel an den Spielgeräten, die sofort vom Gemeindearbeiter behoben werden müssen (Schwebebalken kürzen, Kletterburg Brett erneuern, Leiter sanieren).

Es wird vorgeschlagen, eine weitere Bank aufzustellen.

Der Mittelbalken des Praters muss entfernt werden.

Rollerskateplatz:

Die Einzäunung muss erneuert werden, der Vorsprung des Daches des Madlspergerstadls ist zu entfernen. Die Bank ist ebenfalls zu sanieren.

 

Unter Punkt 2. Allfälliges wurde festgelegt, dass für die nächste Sitzung „Gesunde Gemeinde“ und „Betreubares Wohnen“ behandelt wird.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und teilt dazu folgendes mit:

Betreffend der Kinderschaukel im Freibad wurde mit Herrn Mag. DI Otmar Stöckl gesprochen. Er glaubt, dass ein Baum nicht sinnvoll ist. Dieser braucht 7-8 Jahre, dass die Krone so groß ist, dass er in diesem Bereich Schatten wirft. Es wird überlegt, einen großen Schirm oder mittels Stoffplane  zu beschatten. Das Aufkleben von Filz oder Stoff auf dem Reifen ist nicht gut, da sich darin Bakterien halten.  Eine Babyrutsche ist bereits angekauft. Ein Jugendgetränk wird im Freibadbuffet schon immer angeboten.

                                                                                                                                                                                  

 

 

 

TOP. 2.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

 

Dieser TOP. ist irrtümlich auf die Einladung kommen, da die Sitzung erst am nächsten Montag stattfindet.

Der Obmann des Kulturausschusses ist heute entschuldigt und es gibt ansonsten auch keinen Bericht zu Kulturangelegenheiten, erklärt der Bürgermeister.

 

 

TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Bauausschusses GV. Ortner Günter um den Bericht.

 

GR. Ortner Günter berichtet, dass am 05. 05.2004 eine Sitzung stattgefunden hat. TOP. 1. behandelte die Straßensanierung in Berg – Gehweg, Beleuchtung und Verkehrsberuhigung.

Es fand eine Besichtigung der Straße in Berg statt. An Hand des Vermessungsplanes von Herrn DI Reifeltshammer wurden die derzeitigen Verhältnisse besprochen. Dabei wurd festgestellt, dass ein Gehweg entlang der Grundgrenze Kraft auf Grund der vorhandenen Straßenbreite möglich wäre. Auch die Straßenbeleuchtung soll erweitert und gegen neue Laternen ausgetauscht werden (Straßenlaternen wie Bahnhof – insgesamt sieben Lichtpunkte in Berg). Der Gehweg soll bis zur Einfahrt Mayr fortgeführt und in diesem Bereich ein Fahrbahnteiler installiert werden. Eine Beleuchtung wäre ebenfalls wünschenswert, erklärt der Obmann.

 

Über den Fahrbahnteiler, die Varianten Gehweg oder Gehsteig wurde ausführlich diskutiert. Ebenfalls wurde festgehalten, dass eine Sanierung der Straße in Berg notwendig sein wird (teilweise ist die Asphaltdecke brüchig bzw. gibt es Setzungen). Der Gehweg könnte als markierter Teil der Fahrbahn errichtet werden. Ein Gehsteig, der zwar sicherheitstechnisch vorteilhafter wäre, kommt natürlich wesentlich teurer.

Abschließend wurde festgehalten, dass mit einem Verkehrssachverständigen der Vorschlag des Bauausschusses nochmals beraten wird. Anschließend sollen die Kosten erhoben werden (für Verkehrsteiler, Variante Gehweg = Fahrbahnverbreiterung, Variante Gehsteig) und eine nochmalige Beratung im Bauausschuss erfolgen.

Die Kosten für die Fahrbahnverbreiterung mit Beginn Unterführung bis zum Kreuzungsbereich Kraft werden von Herrn Praschl mit ca. € 2.500,00 netto beziffert. Die Herstellung eines Gehweges kommt wesentlicher teurer.

Mit dieser Vorgangsweise waren alle Mitglieder einverstanden.

 

TOP. 2. behandelte den Straßenbau Pomedt, Arbeiten im Jahr 2004.

Der Obmann erklärte, dass er die Straße in Pomedt besichtigt hat. Er ist der Meinung, dass in diesem Jahr die Wasserführung im südlichen Bereich (Waldenberger, Mühlberger) hergestellt werden soll. Dadurch wird sicherlich eine Verbesserung erzielt, da es zu keinen Ausschwemmungen der Straße mehr kommt. Der weitere Teil der Siedlungsstraße soll erst dann in Angriff genommen werden, wenn die unteren Bauparzellen bebaut sind.

Mit dieser Vorgangsweise waren alle Mitglieder einverstanden.

 

Punkt 3. Allfälliges betraf die Lärmschutzwände. Es liegen verschiedene Varianten vor und zwar gibt es verschiedene Möglichkeiten der Ausführung der Verkleidung (schräg, diagonal etc). Das vorliegende Prospektmaterial wurde von den Mitgliedern begutachtet und abschließend die Meinung vertreten, dass die Lärmschutzwände nicht alle gleich ausgeführt werden sollen, sondern unterschiedlich (Beispiel wie in Schlüsselberg oder Autobahn im Bereich Pichl-Wels).

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei GV. Ortner für den Bericht. Heute hat Frau Schuster angerufen und erklärt, dass keine Gartenmauer in Pomedt errichtet wird.  Wir wissen nun also, dass ein  Spitzgraben geplant werden muss.

 

 

 

TOP. 4.) Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.

 

 

Der Bürgermeister ersucht den Sprecher des Schulbauausschusses GR. Ruhmanseder um den Bericht.

 

GR. Ruhmanseder berichtet, dass am 11. Mai 2004 eine Sitzung stattgefunden hat.

Anhand aufgehängter Pläne berichtet er von der Sitzung.

 

 

 

 Farbgestaltung

 

Es wird das gesamte Farbkonzept für die Schulsanierung vorgestellt und bemustert. Das Konzept war mit den Schulleitungen vorbesprochen.

 

1.01

Bodenbeläge:

Hauptschule:

Sanierungsbereich: Linolbelag Nr. 690.562 – blaugrau,

Altbau 1981: (Austausch Textilbeläge in 2 Klassen im Jahr 2005) Nr. 690.413 – beigerot. Textilbelag: Bibliothek Kugelgarn Creation 314-himmel,  Lehrerzimmer und Musikklasse (Ausführung 2005) Creation 311-lehm.

Volksschule:

Werkraum und beide Lehrmittelzimmer: Linolbelag Nr. 690.413 – beigerot.

Medienraum: Textilbelag Kugelgarn Creation 314-himmel

 

 

1.02

Fliesen und Kunststeinbeläge:

Gänge: Terrazzoplatten Grigio Venato – in Angleichung an die bestehenden Terrazzoplatten Altbau

WC-Räume: Bodenbelag mit Steinzeugplatten auf die bestehenden Terrazzoplatten bzw. geklebt ergänzenden Estrichflächen geklebt. Platten Lasselsberger Taurus Objekt Nr.75 S.

Wandfliesen in den WC-Räumen und bei den Klassenzimmerwaschbecken weiß. In den WC-Räumen sind im Parapetbereich der Außenwände farbige Fliesen nach Angabe einzulegen

 

1.03

Innentüren:

Der Kunststoffplattenbelag der Innentüren wird nach Raumnutzung in zwei verschiedenen Farben ausgeführt. Unterrichtsräume Max 0661-Terracotta; Nebenräume Max 0692 Altrosa. Die Türzargen werden RAL 7037-staubgrau gestrichen.

 

1.04

Decken:

Die Untergehängten Decken sind mit Mineralfaserplatten  mit der Oberfläche „CASA“ – offenporig –auszuführen.

 

2

 Innenhofgestaltung Volksschule

 

Die Gestaltung des Pausenhofes im Bereich der Volksschule wird an Hand des Planes vorgestellt. Aufenthalts- und Sitzplatzflächen werden in Beton-Verbundsteinpflaster ausgeführt, die Gehwege Asphaltflächen mit feinkörniger Oberfläche. Eine Einfärbung des Asphaltes wird diskutiert, aber dann nicht weiter verfolgt. Die Gestaltung der Asphaltflächen soll temporär mit Straßenkreide durch die Kinder erfolgen.

Gegen die Aufstellung einer Schaukel im Pausenhof werden von der VS-Direktorin Zarbl Sicherheitsbedenken geäußert und die Verantwortung dafür abgelehnt.

Von Hr. Mayrhofer wird der Kontrast der klaren Linie der baulichen Gestaltung des Hofes zur geplanten künstlerischen Gestaltung begrüßt.

Die Ecken der Gehwege sollten abgeschrägt werden (ca. 1,0m), ansonsten wird dem Vorschlag des Architekten zugestimmt.

 

3

Künstlerische Gestaltung:

Von Hr. Mayrhofer wird die geplante künstlerische Gestaltung der Wandflächen im Bereich des Ganges im Erweiterungsbau vorgestellt. Dazu werden auch Fotos von Projekten an anderen Schulen gezeigt. Die Gestaltung soll temporär auf Spanplatten erfolgen, die Erneuerung der Arbeiten könnte in einem Zyklus von 4 Jahren (eine Schulgeneration) erfolgen. Die Schulen (VS und HS) gestalten jeweils die in ihrem Schulbereich liegenden Wandflächen.

Für die Durchführung der Arbeiten eignet sich die VS-Turnhalle. Die Platten können am Abend in den Abstellraum geräumt werden, um die Turnhalle für Vereine frei zu halten.

Für die künstlerische Gestaltung in den Gängen der Hauptschule werden die Wandflächen bei den Stiegenaustritten sowie die Säulen im Stiegenhaus frei gehalten.

Innenhofbereich Volksschule: die klare Gestaltung ist vielseitig nutzbar und bietet einen guten Kontrast zu vielfältigen formen der Plastiken.

 

4

Alte Schulmöbel:

Von Hr. Köstlinger wird die Anregung vorgetragen, alte Schulmöbel und Schultafeln für Schulen in Osteuropa zur Verfügung zu stellen. Ein Verein würde sich um den Transport der gespendeten Einrichtungsgegenstände kümmern. Genaueres ist noch zu vereinbaren.

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 5.) Zubau zur Volks- und Hauptschule; Sanierung der Hauptschule; Bericht über die Vergabeverhandlungen.

 

Es erklärt der Vorsitzende, dass am 27.April 2004 Vergabeverhandlungen stattgefunden haben.

Folgende Gewerke wurden verhandelt:

a)       Malerarbeiten und b) Einrichtung

 

Bei den Malerarbeiten wurde der Zuschlag an den Billigstbieter,  die Fa. Wandl aus Ried i.I, erteilt mit € 61.464,-

 

Bei der Einrichtung wurden verhandelt die

-          Schulmöbel

-          Büromöbel und

-          Schultafeln

Da hier die Gemeinde den Auftrag erteilen muss, ist der jeweilige Zuschlag noch nicht erteilt.

Den Auftrag für die Lieferung der Schultafeln soll die Fa. Furthner aus Zell/Pram erhalten € 9.546,--.

Bei den Schulmöbeln ist die Fa. Mayr Billigstbieter und sie soll den Zuschlag erhalten.

Bei den Büromöbeln liegen die Angebote der Fa. Hali und Neudörfler sehr eng beisammen, wobei die Fa. Neudörfler Billigstbieter ist. Allerdings ist hier noch abzuklären, welche Tische, Sessel und Schränke am besten geeignet sind bzw. am besten gefallen und erst dann wird die Entscheidung fallen.

 

 

 

 

TOP. 6.) Beschlussfassung über die Art Finanzierung der Mobilien der Volks- und Hauptschule;

 

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer informiert die Gemeinderatsmitglieder, dass er am 28.4.2004 bei der Abteilung Gemeinden, Herrn Abteilungsleiter Mittermaier, betreffend der möglichen Finanzierung der Mobilien und außerschulischen Maßnahmen vorgesprochen hat.

In der folgenden Darstellung sind beide Projekte dargestellt, da beide eng verknüpft und auch beide zu finanzieren sind:

 

FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

für

MOBILIEN der Volks- und Hauptschule und

AUSSERSCHULISCHE MASSNAHMEN

 

Ermittlung des Finanzierungsbedarfes:

 

Schulische Maßnahmen

            Schulmöbel                              110.000,--

            Büromöbel                                10.000,--

            EDV-Anlage(Erneuerung)          50.000,--

            Ausstattung Physiksaal   25.000,--

            Ausspeisungsküche                    36.000,--

            Ausspeisung 75 Stühle     4.500,--

                                 13 Tische                2.000,--

                                                           237.500,--                 

                                               incl. 20 % MWSt         285.000,--

 

 

 

Außerschulische Maßnahmen

            Mehrzweckhalle 500 Stühle     30.000,--

            Mehrzweckhalle 50 Tische         7.500,--

            Transportwagerl                        4.000,--

            Verdunkelung                          11.000,--

            Bühnenvorhang                        11.000,--

            Beschallung                             18.500,--

            Diverses                                    8.000,--

            Einrichtung Musik.Prob.R.       20.000,--

                                                           110.000,--

                                               incl. 20 % MWSt         132.000,--

 

Bisher bekannte Kosten für Zubau (Musikproberaum-Erweiterung und Zubau Vereine)

            Baumeisterarbeiten                  127.154,40

            Zimmermeisterarbeiten    14.685,02

            Dachdecker- und Spengler         12.464,64

            Fassadenverkleidung                   14.145,02

            Alu-Kunststofffenster                   7.317,27

            LM-Portale                                17.306,--

            Sonnenschutz                                1.012,89

            Fliesen                                        10.563,79

            untergeh. Decken                         3.269,87

            Bodenbeläge                              8.340,74

            Malerarbeiten                               7.255,--

            Elektroinstallation                        17.000,--

            Heizungsinstallation                     11.000,--

            Lüftungsanlage                       ---

            Sanitärinstallation                           6.000,--

                                                           257.514,64

                                                incl. 20 % MWSt         € 309.017,56

            Küche Zubau: alte Ausspeisungsküche

 

 

Es ist daher von der Marktgemeinde Riedau zusätzlich zum  Immobilienleasingvertrag zu finanzieren:

Einrichtung Schulischer Anteil incl. MWSt                               € 285.000,--

Einrichtung außerschulischer Anteil incl. MWSt                        € 132.000,--

                                                                                              € 417.000,--

bauliche Maßnahmen Musikprobenraum und Vereinsraum € 257.514,64 excl.MWSt – könnten durch den Immobilienleasingvertrag mit finanziert werden, da durch hohe Einsparungen bei den Vergabeverhandlungen diese Summe frei geworden ist. Außerdem hätte die Gemeinde den Vorsteuer-Vorteil.

 

Vorschlag für Finanzierung des Restbetrages von € 417.000,-- bzw. bauliche Maßnahmen:

Bisherige fixe finanzielle Zusagen:

Bedarfszuweisungsmittel für Mobilien Schule (lt. Finanzierungsplan)     € 60.000,--      2006

Landeszuschuss für Mobilien Schule  (lt. Finanzierungsplan)                 € 60.000,--      2006

Landesmusikdirektion für MZH                                                                      € 100.000,--    ?

Abt. Sport Zubau MZH                                                                                 € 70.000,--      2004

Abt. Kultur Zubau MZH                                                                                € 70.000,--      2005

Abt. Gemeinde Zubau MZH                                                                           € 100.000,--    2007

                                                                       Gesamtsumme             € 460.000,--

 

2004                2005                2006                2007                Gesamt

€          70.000,--         70.000,--         120.000,--       200.000,--       460.000,--      

 

 

 

Finanzierungsbedarf 2004

            Einrichtung Schule                    € 285.000,--              

dazu Einnahmen 2004 €   70.000,--                           Abgang        €  -215.000,--

           

Finanzierungsbedarf 2005

            Einrichtung Mehrzweckhalle € 132.000,--

            dazu Einnahmen 2005  €   70.000,--                           Abgang        €     -62.000,--

            Bauliche Maßnahmen   € 257.514,64 excl. mittels Leasingvertr.

 

 

 

Finanzierungsbedarf 2006-07

            keine Ausgaben                       €  0,--

            Einnahmen                               € 320.000,--              

Abdeckung Abgang 2004/05          €   277.000,--

                                                                       zus.Einbringung in Leasingvertr.    €     43.000,--

 

Die Kosten für die Finanzierung sind ziemlich gleich einer Finanzierung über Darlehen, beides kostet rund € 10.000,--.

 

Herr Abteilungsleiter Mittermaier vom Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Gemeinden, kann sich vorstellen, dass die Gemeinde Riedau die Landes- und Bedarfszuweisungsmittel des Jahres 2004 zur Zwischenfinanzierung des Einrichtung verwendet und nicht sofort an die Immobiliengesellschaft weitergibt.

Wenn die Landes- und Bedarfszuweisungsmittel für die Einrichtung im Jahr 2006 eintreffen, werden sie sofort an die Leasinggesellschaft weitergegeben.

 

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

Die Mobilien der Volks- und Hauptschule werden folgendermaßen finanziert: Einbehaltung der Landes- und Bedarfszuweisungsmittel 2004 vom Immobilienbau, d.h., sie werden nicht an die Leasinggesellschaft weitergegeben. Bei Eintreffen der Landes- und Bedarfszuweisungsmittel für Mobilien werden diese an die Leasinggesellschaft überwiesen. Ebenso werden alle anderen Einnahmen (Gastschulbeiträge aus den Mobilien) an die Leasinggesellschaft weitergegeben.

Der Bürgermeister stellt diese Art der Finanzierung zur Diskussion. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird  einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 7.) Bestellung der Mobilien für die Volks- und Hauptschule.

 

Wie bereits im vorhergehenden TOP  besprochen wurde, sind für die Volks- und Hauptschule Mobilien anzuschaffen, da bereits mit Beginn des Schuljahres 2004/05 in den neuen Räumen unterrichtet werden muss. Dies betrifft die Schultafeln und Schulmöbel.

 

Bei den Vergabeverhandlungen hat sich herausgestellt, dass die Fa. Furthner Billigstbieter bei der Lieferung der Schultafeln ist. Die Schultafeln  sind auch in den Angeboten der Schulmöbel enthalten, deshalb hatte man einen Preisvergleich. Verhandelt wurde hauptsächlich über die Qualität.

Fa. Ing. Walter Furthner:

Angebotssumme netto                                                  € 9.101,88

Angebotssumme nach Verhandlung inkl. MWSt              € 9.546,05

 

 

Die Schulmöbel betrifft hauptsächlich drei Klasseneinrichtungen, Werkraum und Physiksaal.

Bei den Schulmöbeln haben zwei Firmen Angebote abgegeben: Fa. Mayr und Fa. Kledu.

Der Auftrag soll an die Fa. Mayr als Billigstbieter vergeben werden.

Angebotssumme netto                                                  € 122.977,68

abzüglich der Gruppen 13 Verwaltung HS und Gruppe 14 Verwaltung VS

Angebotssumme nach Verhandlung inkl. MWSt              € 123.368,43

 

Die Büromöbel sollen in einer nachfolgenden Sitzung vergeben werden.

 

Der Bürgermeister stellt folgenden Auftrag:

Auftragsvergabe der Schultafeln an Fa. Furthner mit einer Angebotssumme von  € 9.546,05 incl. MWSt.

Auftragsvergabe der Schulmöbel an Fa. Mayr mit einer Angebotssumme von € 123.368,43 incl. MWSt.

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: Der Antrag wird  einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 8.) Darlehensvergabe für die Finanzierung der Projekte im Zuge des ÖBB-Bahnhofumbaues.

 

Es liegt eine schriftliche Zusage von Herrn LR Dr. Josef Stockinger vom 25.3.2004 betreffen eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 635.000,-- vor. Aufgrund dieser schriftlichen Zusage erfolgte die Ausschreibung für die Darlehensvergabe. Bezüglich Art der Ausschreibung wurde mit dem Gemeindebund Kontakt aufgenommen.

8 Banken wurde um Legung eines Angebotes angeschrieben, 6 Angebote wurden eingereicht.

 

 

 

 

Anbotsteller

Fix-Zinssatz

a)

SMRBinduns Zinssatz

b)

Euribor 6Mon Binddungs-Zinssatz

c)

SMR Zinssatz

variabel

d)

Euribor variabler Zinssatz

e)

Guthabenzinsen

Anmerkung

Spesen

Rei-

hung

Raiffeisenbank Region Schärding 15 Jahre

----

3,47

2,09, Aufschlag 0,24

Kein Angebot

Kein Angebot

----

Kein Tilgungsplan

keine

 

P.S.K., Österr. Postsparkasse AG, Wien 10 Jahre

3,98

3,47

2,09 Aufschlag 0,088 alternativ 3 Monate 2,178 Aufschlag 0,088

Kein Angebot

Kein Angebot

----

Begleitschreiben kein Tilgungsplan

keine

 

P.S.K., Österr. Postsparkasse AG, Wien 15 Jahre

4,25

3,47

2,09 Aufschlag 0,088 alternativ 3 Monate 2,178 Aufschlag 0,088

Kein Angebot

Kein Angebot

----

Begleitschreiben kein Tilgungsplan

keine

 

Kommunalkredit, Wien 10 Jahre

Kein Angebot

Kein Angebot

2,09 Aufschlag 0,12

Kein Angebot

Kein Angebot

-----

Tilgungspläne, Begleitschreiben

keine

 

Kommunalkredit, Wien 15 Jahre

Kein Angebot

Kein Angebot

2,09 Aufschlag 0,12

Kein Angebot

Kein Angebot

-----

 

keine

 

Bank Austria Creditanstalt 10 Jahre

4,33

3,47

2,09 Aufschlag 0,13

Kein Angebot

Kein Angebot

Kein Angebot

Tilgungspläne, Begleitschreiben

keine

 

Raiffeisebank Region Pramtal

Kein Angebot

10 Jahre 3,47

10 Jahre 2,09 Aufschlag 0,24

Kein Angebot

Kein Angebot

---

Keine Tilgungspläne

€ 12,00 pro Quartal

 

Sparkasse Oberösterreich,

10 Jahre

4,875

3,47, Abschlag -0,16

2,09 Aufschlag 0,39

Kein Angebot

Kein Angebot

----

Keine Tilgungspläne

keine

 

Sparkasse Oberösterreich,

15 Jahre

Kein Angebot

3,47, Aufschlag 0,08

2,09 Aufschlag 0,54

Kein Angebot

Kein Angebot

----

Keine Tilgungspläne

keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wurden also zwei Varianten ausgeschrieben:  10 und 15 Jahren  mit jeweils den Varianten  Fixzinssatz und Basis Euribor und SMR.

Der Bürgermeister glaubt, dass eine Finanzierung mittels  Euribor die günstigste Finanzierung ist.  Bestbieter ist die Postsparkasse  mit 2,178  % (2,09 + 0,088 Aufschlag). Diskutieren kann man nun über die Laufzeit, die Differenz beträgt pro Jahr an Zinsen rund  € 8.000,--, wobei an Tilgung bei 15 Jahren jährlich  € 21.166,67 ,-- und bei 10 Jahre €  31.750,- zurückzuzahlen sind. Der Bürgermeister glaubt, dass das Darlehen für  10 Jahre aufgenommen werden soll. Er stellt die Darlehensvergabe sowie die Laufzeit zur Diskussion.

 

Nachdem es keine Wortmeldung gibt, stellt der Bürgermeister folgenden Antrag:

Das Darlehen in einer Gesamthöhe von € 635.000,-- soll bei der P.S.K., Wien aufgenommen werden. Laufzeit 10 Jahre, Zinsavariante Bindung an Euribor 6-monatig mit 2,09 %, Aufschlag gleich bleibend mit 0,088 %.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.  

 

 

 

 

 

TOP. 9.) Vergabe der Arbeiten für Kanalverlegungsarbeiten im Zuge des ÖBB-Bahnhofumbaues.

 

 

Die ÖBB haben der Marktgemeinde Riedau mitgeteilt, dass Kanalverlegungsarbeiten erforderlich werden. Außerdem ist die Verrohrung des Holzingerbaches neu zu verlegen, erklärt der Vorsitzende.

Diese Arbeiten wurden von den ÖBB für die Gemeinde mit ausgeschrieben, da es normalerweise günstiger ist, wenn eine Ausschreibung einen großen Umfang an Arbeiten betrifft.  Außerdem soll eine Baufirma die Arbeiten koordinieren, eine Koordinierung zwischen verschiedenen Firmen kommt wieder teurer. Billigstbieter ist die Fa. Angerlehner aus Pucking. Die gesamte Gruppe „GM“ beträgt € 166.740,--.

Diese Ausschreibungsunterlagen wurden unserem Bauleiter DI Oberlechner mit der Bitte um Prüfung vorgelegt. Herr Oberlechner hat sie rechnerisch geprüft und dabei festgestellt, dass sich die Angebotssumme folgend aufteilen wird:

für Neugestaltung Holzingerbach (Verlegung der Rohre)               € 87.895,--

verbleibende Restkosten für Kanalverlegungen                                        € 78.755,--

Die Kosten für die Sanierung des Holzingerbaches wurden bereits vorausgesehen, allerdings nicht in diesem Ausmaß. In der Kostenaufstellung im vorigen Jahr wurde eine Summe von € 77.000 veranschlagt.

Für Kanalverlegungsarbeiten wurden keine Kosten veranschlagt, da man ursprünglich glaubte, diese Arbeiten in Eigenregie durchzuführen.

 

Es soll nun von unserem Bauleiter DI Oberlechner  die Ausschreibung kontrolliert werden. Basis des Angebotes sind Unterlagen, welche die Gemeinde trotz mehrmaliger Urgenz bis jetzt nicht bekommen hat.   Ende Mai ist Baustellenübergabe für die neue Baufirma. Darum ist dieser TOP. auch heute schon auf der Tagesordnung. Diesbezüglich  hat er heute mit GV. Schabetsberger ein Telefongespräch geführt, weil dieser Bedenken hat.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass in der  Kostenaufstellung der ÖBB   Positionen enthalten sind, die nicht definiert sind, wie z.B. Humusabtrag € 10.000,--. Man sieht, dass die Unterlagen nicht  zu bekommen sind.

Er macht den Vorschlag, dass heute keine Beschlussfassung erfolgt. So bekommt die  ÖBB  das  Signal, dass die Gemeinde noch Unterlagen braucht. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind und DI Oberlechner die Richtigkeit bestätigt,  dann kann die Angelegenheit mit einem kurzen Telefongespräch mit den Fraktionsführern  beraten werden.  

 

Der Bürgermeister sagt dazu, dass die  Einheitspreise passen, nur die Mengen sind fraglich.

Es wird ein Brückenauflager gemacht, dahinter wird Kanal verlegt. Vom  Bahndamm müssen um 2-3 Meter weggebaggert werden, es kann sein, dass wir das alles vielleicht voll zahlen müssen. Deshalb soll DI Oberlechner  das Projekt prüfen. Er schlägt vor folgend zu verbleiben: sollte aufgrund der Dringlichkeit eine Auftragsvergabe vor der nächsten Sitzung erforderlich sein werden sich die Fraktionen untereinander absprechen, vorausgesetzt, die Massen passen.

 

GV. Ortner stellt die Frage, warum der Kanal neben dem Widerlager verlegt wird und nicht in der Unterführung selbst. 

Dazu glaubt GV. Schabetsberger, man soll sich prüfen, ob der Kanal in der Straße verlegt werden kann, alleine schon deshalb, weil jetzt die Straße um 1,5 m breiter wird durch den Gehsteig.

 

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag:

Heute soll keine Auftragsvergabe erfolgen. Sollte aufgrund der Dringlichkeit eine Auftragsvergabe vor der nächsten Sitzung erforderlich sein, werden sich die Fraktionen untereinander absprechen, vorausgesetzt, die Massen passen.

 

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 10.) Bericht des Obmannes des  Wohnungsausschuss.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann des Wohnungsausschusses GV. Schabetsberger um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger berichtet, dass am 23. März 2004 eine Sitzung abgehalten wurde.

Im TOP. 1. erfolgte eine Überarbeitung der Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen durch die Gemeinde Riedau. Zu diesem Zweck wurden an die Mitglieder die bestehenden Richtlinien sowie Maßgaben der OÖ. Landesregierung übermittelt.

GR. Steinmetz regte an die Dauer der Vormerkung als Vergabekriterium aufzunehmen und verweist auf den Fall Laufenböck. Lt. GV. Schabetsberger  und GV Wolschlager ist das nicht sinnvoll, da dann generell um jede Wohnung angesucht wird.

Frau GV Wolschlager schlug vor für Auswärtige bessere Bedingungen zu schaffen und den Zuzug zu fördern, da durch das derzeitige Punktesystem diese gegenüber Riedauer Bürger keine Chance haben. Es sollte jedoch auch weiterhin berücksichtigt werden, dass vor allem junge Riedauer eine Wohnung erhalten und ihren Lebensmittelpunkt weiter in Riedau haben.

Herr GV. Schabetsberger verwies in diesem Zusammenhang auf die Dringlichkeit der Errichtung eines weiteren Mehrwohnungsbaues, vor allem mit Starterwohnungen ausgestattet.

Der Obmann schlug vor die Richtlinien durchzuarbeiten und gegebenenfalls Paragraphen abzuändern bzw. zu ergänzen.

zu § 2 Haushaltsgröße

Der Obmann erklärte, dass sich die zu vergebenden Punkte mit den Vorgaben des Landes decken, und dieses System sinnvoll und ausreichend ist. Seitens der Gemeinde wurde es um Punkte für Erwerbsminderung bzw. Behinderung sowie vorliegende Schwangerschaft und Alleinerzieher erweitert.

Nach kurzer Diskussion und einigen Rückfragen schlug Frau GV. Scheuringer vor die Punkte Erwerbsminderung und körperliche Behinderung zusammen zu fassen und dafür Punkte von 5 – 10 festzulegen

zu § 3 Derzeitige Wohnverhältnisse

 

a) Der Obmann erläuterte den Mitgliedern die Definition derzeitige Wohnungsverhältnisse wenn ein Missverhältnis besteht und erklärt dass diese Regelung auch umgekehrt angewendet wird, d.h. dass sich Großfamilien nicht für eine 50 m² Wohnung bewerben können.

Der Obmann verwies im weiteren darauf, dass bei gleicher Punktzahl die Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen wird und dieser in geheimer Abstimmung entscheidet.

b) hohe Punktevergabe für getrennt lebende Lebensgefährten bzw. erste Haustandsgründung – Diskussion ob die Punktemöglichkeit gerechtfertigt ist – Beispiel wird kalkuliert – es wurde diskutiert für die erste Hausstandsgründung 10 Punkte zu vergeben und das getrennt lebende Paar zu streichen.

Die Mitglieder sprachen sich für eine Abänderung auf erste Hausstandsgründung aus, mit einer Punktezahl von 10 Punkten

c) Streichung des Punktes

d) die Mitglieder sprechen sich hier auch weiterhin für einen Spielraum aus. Es sollen allerdings Faktoren angeführt werden ( Schimmel, Staub, Lärm od. ähnl. )   5-15 Punkte

e – i) Zusammenfassung unter Wohnungsverlust generell, unter Anführung der einzelnen Punkte Vergabe von 5 – 15 Punkten

j) bleibt

k) und l) werden zusammengelegt und dafür ein Spielraum von 5 – 20 Punkten festgelegt

GR Steinmetz bringt Vorschlag Bezug zu Riedau zu berücksichtigen (Arbeitsplatz, Vereine, Familienanschluss), nach einer Diskussion wird einer neuer Punkt eingefügt

l) neu: Berücksichtigungswürdige Gründe ( Arbeitsplatz, Vereinsleben, familiäre Beziehungen) 

5 -15 Punkte

 

§ 4  Sonstige berücksichtigungswürdige Gründe

die Punkte werden belassen

 

§ 5

Ausnahmebestimmungen sollten lt. Obmann belassen werden. (Bsp. Riedau 86 nicht mehr bewohnbar , Wohnungstausch)  –  Beschlussfassung über Pkt.  5 obliegt dem GR

Lt. Obmann sollte Aufklärung bei dem Wohnungsansuchen gemacht werden, bezüglich der Kosten

(Kaution, Miete u. Betriebskosten)

 

§ 6 Abzugsverfahren

Herr GR. Steinmetz stellt den Antrag § 6 in die Punktevergabetabelle aufzunehmen

 

§ 7 keine Änderungen

 

§ 8 keine Änderungen

 

Der Obmann beantragte, die besprochenen Änderung dem GR vorzulegen und anzuregen, diese zu beschließen

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

Unter TOP. 2. Allfälliges erfolgte keine Wortmeldung.

 

 

 

Der Vorsitzende bedankt sich beim Obmann für den Bericht.

 

 

 

 

TOP. 11.) Änderung der Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen.

 

 

Der Bürgermeister erklärt, dass nun anschließend an Punkt 10. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen erfolgen soll.

 

GV.  Schabetsberger Franz stellt den Antrag, vorliegende Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen zu vergeben:

 

 

 

R i c h t l i n i e n

 

in der Sitzung vom 06.07.1993 beschlossen.

Abgeändert in den Sitzungen:

20.07.1993, 15.10.1996, 15.12.1998, 21.01.1999, 27.06.2002 und (13.05.2004)

 

 

§ 1

 

Um eine einheitliche Berücksichtigung der sozialen Kriterien für die Wohnungsvergabe sicherzustellen sind folgende Punkte zu beachten und zu bewerten:

 

 

§ 2

Haushaltsgröße

 

a)         für jede erwachsene Person                                                                                         10 Punkte

 

b)         für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird                                                        05 Punkte

 

c)         liegt eine Erwerbsminderung über 60 % vor

(oder)

liegt eine schwere körperliche Behinderung vor und kann die Wohnung nicht

behindertengerecht ausgebaut werden                                                              05 - 10 Punkte

 

d)         bei Vorliegen einer Schwangerschaft (nachgewiesen durch Mutter-Kind-Pass)                  05 Punkte

 

e)         für alleinerziehende Personen                                                                                       10 Punkte

 

 

§ 3

Derzeitige Wohnverhältnisse

 

a)         wenn ein krasses Missverhältnis zwischen Haushaltsgröße (Anzahl der

Familienmitglieder) und der Wohnnutzfläche besteht:

 

bei unterschreiten der nachstehend angeführten Wohnungsgrößen                            05 - 15 Punkte

bei einer Person                       35 m²

bei zwei Personen                    50 m²

für jede weitere Person zusätzl. 10 m²

 

b)         erste Hausstandsgründung                                                                                        10 Punkte

 

c)         bei Gesundheitsschädlichkeit der derzeitigen Wohnung

(Schimmel, Staub, Lärm od. ähnl.)                                                                     05 - 15 Punkte

 

d)         bei Wohnungsverlust:

auf Grund eines behördlichen Benützungsverbotes (oder)

bei Wohnungsverlust auf Grund eines bescheidmäßig angeordneten Abbruches (oder)

bei Wohnungsverlust auf Grund einer Ehescheidung (oder)

bei Wohnungsverlust auf Grund einer unverschuldeten Delogierung (oder)

bei Verlust der Dienstwohnung                                                                          05 – 15 Punkte

 

 

 

 

e)         wenn ein jederzeit kündbares Mietverhältnis besteht (gilt nicht für Kinder, die

im elterlichen Haushalt wohnen)                                                                                   10 Punkte

 

f)          Wohnort Riedau (Hauptwohnsitz muss mind. 1 Jahr vor der Antragstellung

in Riedau bestehen bzw. bestanden haben)

VERGABE NUR FÜR EINE PERSON MÖGLICH

(oder)

früherer Wohnort Riedau (mindestens 5 Jahre)                                                  05 - 20 Punkte

 

g)         berücksichtigungswürdige Gründe (Arbeitsplatz,

Vereinsleben, familiäre Beziehungen)                                                                          05 – 15 Punkte

 

 

§ 4

Sonstige berücksichtigungswürdigende Umstände

 

a)         soziale Aspekte: Pflege der Eltern, Aufsicht von Enkelkindern etc.                             05 - 10 Punkte

 

b)         Personen über 60 Jahre oder behinderte Personen (gilt nur für barrierefreie

Wohnungen im Erdgeschoß)                                                                                  15 - 25 Punkte

 

 

§ 5

Ausnahmebestimmungen

 

Diese Regelung der objektiven Wohnungsvergabe findet auf folgende Fälle keine

Anwendung (ALLEINIGE ENTSCHEIDUNG DES GEMEINDERATES):

 

a)         Bewerber, die Gebäude und Wohnungen im öffentlichen Interesse

räumen müssen;

 

b)         für die Fälle des Wohnungstausches innerhalb von Gemeinde- oder

Genossenschaftswohnungen, für die die Gemeinde das Einweisungs-

recht hat;

 

c)         wenn die Gemeinde aus einem rechtlichen Grund oder aus einem

öffentlichem Interesse eine Wohnung beizustellen hat (Gemeinwohlfälle);

 

d)         Obdachlose mit einem Pro-Kopf-Einkommen unter dem Sozialhilferichtsatz;

 

e)         besonders zu berücksichtigende Umstände.

 

 

§ 6

Abzugsverfahren wegen Fehlverhalten oder sonstigen Gründen

 

a)         Wohnungswerber, die ohne zwingenden Grund die Zuteilung einer Gemeinde-

oder Genossenschaftswohnung abgelehnt haben                                                           40 Punkte

 

b)         Bewerber die sich durch wissentlich irreführende Angaben im Zuge der

Erhebungen nach den gegenständlichen Richtlinien eine ihnen nicht zu-

kommende Punktezahl erschlichen haben                                                                     50 Punkte

 

c)         bei Verlust der bisherigen Wohnung wegen Nichtbezahlung des Mietzinses,

unleidlichen Verhaltens oder Verwahrlosung der bisherigen Wohnung                              50 Punkte

 

 

 

 

 

 

 

§ 7

Schutzbestimmung für Jungfamilien und Einkommensschwache

 

a)         Jungfamilien (Eheschließung bzw. Geburt eines Kindes liegt nicht länger

als 5 Jahre zurück) bzw. Personen, die eine Familiengründung beabsichtigen,

sind bevorzugt zu behandeln.

 

b)         Die Wohnnutzfläche der zu vergebenden Wohnung hat in einem

angemessenem Verhältnis zur Haushaltsgröße (Anzahl der Familienmitglieder)

zu stehen und soll die angemessene Nutzfläche laut Wohnbeihilfenverordnung

nicht übersteigen.

Die bisherige Wohnungsgröße ist im Ansuchen bekannt zu geben.

 

 

§ 8

Vorgang der Wohnungsvergabe

 

(1)        Die für die Feststellung der Dringlichkeit maßgebenden Umstände sind im Erhebungsblatt festzuhalten und von den Wohnungswerbern glaubhaft zu machen. Die entsprechend diesem Regulativ erforderlichen Nachweise wie Räumungstitel, ärztliche Bestätigungen, Lohnzettel für alle Familienmitglieder, die die angestrebte Wohnung beziehen werden, bzw. Einkommenssteuerbescheid oder Einheitswertbescheid und Ähnliches sind unaufgefordert vorzulegen. Weitere Nachweise sind über Verlangen bereitzustellen.

 

(2)        Vor der unmittelbaren Wohnungsvergabe bzw. vor Erlass des Wohnungsvergabebeschlusses ist festzustellen, ob sich die für die Beurteilung der Dringlichkeit maßgebenden Tatbestände der in Aussicht genommene Mieter geändert hat (amtlich).

 

(3)        Die Vergabe der Wohnungen erfolgt ausschließlich durch den Gemeinderat, wobei vorangegangene Richtlinien für den Gemeinderat insofern verbindlich sind, als bei deren Nichteinhaltung dies zu begründen ist (Protokoll).

 

(4)        Die Wohnungsvergaben werden im Wohnungsausschuss beraten und von diesem wird der Vergabevorschlag dem Gemeinderat vorgelegt.

Die Anzahl der Mitglieder der einzelnen Fraktionen im Wohnungsausschuss richtet sich nach den Bestimmungen im § 18 Abs. 3 der OÖ. GemO 1990.

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Schabetsberger

abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 12.) Beratung und Beschlussfassung bezüglich einer Einbahnregelung im Bereich der Billa-Kreuzung.

 

 

Dieser Punkte wurde bereits abgesetzt.

 

 

TOP. 13.) Schülerbeaufsichtigung; geringfügige Anhebung der Entschädigung.

 

 

Für die Schülerbeaufsichtigung wird zur Zeit von der Marktgemeinde Riedau eine Entschädigung von € 9,45 (entspricht ATS 130,--) pro Stunde bezahlt. Es wird vorgeschlagen, diesen Betrag auf € 9,50 ab dem kommenden Schuljahr anzuheben. Dies wird von den umliegenden Gemeinden bereits praktiziert.

 

Die Schülerbeaufsichtigung wird von Lehrern der Volks- und Hauptschule und dem Schulwart durchgeführt.

Mittagspausenaufsicht in den Gängen und Aufsicht während der Ausspeisung

(pro gehaltener Aufsichtsstunde Bezahlung € 9,50 + 1 Mittagessen, bei Ausspeisungs-Aufsicht 2 halbe Stunden); Reisinger Aufsicht morgens.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, ab dem kommenden Schuljahr die Entschädigung für die Schülerbeaufsichtigung von € 9,45 auf € 9,50 pro Stunde anzuheben.

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.  

 

 

 

TOP. 14.) Behandlung des Ansuchens um Genehmigung einer Betriebsförderung.

 

Herr Hermann Schwarzmayr aus Zell/Pram, Hofmarkt 28, betreibt in Riedau Nr. 105 eine Filiale seiner Bäckerei. Er hat nun um Betriebsförderung angesucht. Ursprünglich hat er um Investitionsförderung angesucht, bei Durchsicht des Ansuchens hat man aber festgestellt, dass nicht alle vorgelegten Rechnungen berücksichtigt werden könnten. Das Ansuchen lautet nun auf Genehmigung einer Kommunalsteuerförderung.

 

Laut den geltenden Richtlinien ist eine Förderung in Höhe bis € 1.450,-- für fällige Kommunalsteuer fällig. dieser Betrag wird in Höhe der fälligen Kommunalsteuer rückvergütet. Der Vergütungszeitraum beträgt drei Jahre ab Bewilligung, beginnend mit dem 1. des Monats nach der betreffenden Gemeinderatssitzung. Sollte innerhalb drei Jahren der Betrag von € 1.450,-- nicht erreicht werden, verfällt die Restsumme.

 

Zur Zeit bezahlt Herr Schwarzmayr monatlich € 48,-- an Kommunalsteuer.

 

Der Bürgermeister stellt den  Antrag, die vorliegende Kommunalsteuerförderung für Herrn Hermann Schwarmayr zu genehmigen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handzeichen.

 

 

 

TOP. 15.)  Bericht des Bürgermeisters.

 

Es erfolgte eine Vorsprache beim Leiter der Gemeindeabteilung, Herrn Hofrat Dr. Guggler am 20.4.2004 in Linz betreffend Finanzierung der Projekte im Zuge des  ÖBB-Bahnhofumbaues. Es liegen Zusagen vor so wie beim Beamtengespräch ausverhandelt wurde.  

 

Morgen wird von der Gemeinde die Ehrung und Dankesabstattung an ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder vorgenommen. Um 19.00 Uhr beginnt diese Feier in der Musikschule, musikalische Umrahmung erfolgt durch die Gruppe „Just for sax“.

 

Der Bürgermeister lädt alle Gemeinderatsmitglieder zum Besuch der Ausstellung der Region Pramtal-Süd anlässlich  der Andorfer Pfingstdult am 29. Mai 2004 ein. Der Bürgermeister ersucht DI Mitter um einen kleinen Bericht, weil er ihn gebeten hat, sich um diese Angelegenheit zu kümmern.

GR. DI  Mitte berichtet, dass mittels Powerpoint-Präsentation über den Ort Riedau berichtet wird. Er hat Fotos in digitaler Form gesammelt und sich auch mit Gewerbetreibenden bez. Bewirtung kurzgeschlossen. Die Firmen  Luksch, Leitz und Ligorama  sorgen für eine  Präsentation in abstrakter Form. An den drei Tagen sollen 5 Personen anwesend sein. Samstag 13.00 Uhr ist er anwesend.

 

Der Tag der älteren Gemeindebürger ist am  3. Oktober 2004 Gasthaus Laufenböck  vorgesehen.

 

 

 

TOP. 16.) Allfälliges.


GR. Hosner stellt die Frage bez. des Grundwasserspiegels bei der Liegenschaft Desch Franz

Der Bürgermeister antwortet darauf, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen dem  Teichbesitzer Walter Luksch und Herrn Desch Franz handelt.

Grundsätzlich muss jeder Hausbesitzer danach trachten, dass das Wasser auf eigenem Grund versickert. In Riedau ist dies fast unmöglich, weil in Riedau eine Schlierschicht vorhanden ist. Er ist mit Herrn Desch so verblieben, dass Herr Desch mit Herrn Luksch sprechen wird, sobald dieser aus dem Urlaub nach Hause kommt. Sollten sie sich nicht einigen, so schaltet sich erst dann der Bürgermeister ein.

Zuerst wurde vermutet, dass eine Drainage vom ÖBB-Bau verletzt wurde. Dies ist nicht der Fall. Er vermutet, dass der Teich undicht war und Teichwasser heruntergedrückt wurde. Die bestehende Drainage vom ehemaligen Ziegelwerk besteht noch.

GR. Arthofer bemängelt die  Straßenbeleuchung in Schwabenbach. Die Zeiteinstellung passt nicht. Außerdem stellt er die Frage, wann neue Straßenbleuchtungsmaste  montiert werden.

Der Bürgermeister antwortet, dass er dies nicht genau sagen kann. Für Schwabenbach wären vier Stück Kandelaber für vorgesehen.

 

GR. Ortner Klaus  berichtet, dass  Gemeinderatsmitglieder beim Seilziehen gegen den Pfarrkirchenrat am 1. Mai ein 25 Liter-Faß Bier gewonnen haben, dieses Bier könnte  im Zuge eines Wandertages  getrunken werden .

 

GR. Payrleitner stellt eine Frage bezüglich der ÖBB-Lärmschutzwände, ob Durchgänge  für die Feuerwehr mit eingeplant sind. Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt. GV. ORTNER erklärt dazu weiters, dass Wände aus Holz sind, zwei Mann heben notfalls die Wände heraus oder man kann sie mittels Motorsäge herausschneiden.  

 

Eine weitere Wortmeldung betrifft das „Doktorbergerl“,  bei einem  Baum ist die Krone halb heruntergebrochen.

 

 

 

 


Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.04.2004 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.10 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................    ........................................................

                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

................................................   ..................................................

                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: