Lfd.Nr. 9 Jahr 2004

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 9. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
09. September  2004.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GV. Anita Wolschlager

03. GV. Berta Scheuringer                              16. GR. Rudolf Hosner

04. GV. Hermann Kraft                                   17. GR. Klaus Ortner

05. GR. Diana Dick                                        18. GR. Franz Arthofer

06. GR. DI Franz Mitter                                  19. GR. Kurt Kemetsmüller

07. GR. Walter Köstlinger                               20. GR. Andreas Schroll

08. GR. Wolfgang Kraft                                  21. GR. Heinrich Ruhmanseder

09. GR. Monika Tallier                                    22.

10. GR. Franz Wimmer                                   23.

11. GR. Ing. Alois Steinmetz                           24.

12. GR. Gerhard Payrleitner                            25.

13. GV. Franz Schabetsberger                       

14. GV. Günter Ortner                                  

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Elisabeth Obernhumer             für               GR. Doris Krestel

GR. Gerold Schellmann                  für               GR. Erwin Wolschlager

GR. Sabine Kammerer                   für               GR. Karin Eichinger

GR. Brigitte Heinzl                        für               GR. Ernst Hintermayr

 

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                      unentschuldigt:

GR. Doris Krestel

GR. Erwin Wolschlager

GR. Karin Eichinger

GR. Ernst Hintermayr

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 31.08.2004

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.06.2004 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Tagesordnung:

 

1.       Gehweg und Straßensanierung Berg; Auftragserteilung für Bauarbeiten.

2.       ÖBB Bahnhofsumbau Riedau; Auftragserteilung für Bauarbeiten Umlegung des Ortskanales.

3.       ÖBB Bahnhofsumbau Riedau; Auftragserteilung für Bauarbeiten Umlegung  der Ortswasserleitung.

4.       Hallenbad Riedau; Sperre aufgrund von Bauschäden; Bericht über Einholung von Gutachten; Entscheidung über Weiterführung des Hallenbades.

5.       Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.

6.       Sanierung der Volks- und Hauptschule; Beratung und Beschlussfassung bezüglich Lieferung der Grundausstattung für den Werkraum Hauptschule und Sonnenschutz für Turnhalle Volksschule.  

7.       Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

8.       Kindergarten Riedau; Genehmigung des Vertrages zwischen der Marktgemeinde Riedau und der Caritas für Kinder und Jugendliche, Linz.

9.       Vereinsschaukästen in der Gemeinde Riedau; Beschlussfassung über die Benützungsmöglichkeit.

10.   Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage.

11.   Genehmigung von Löschungserklärungen für die EZ 389 KG. Riedau und EZ. 280 KG. Riedau. 

12.   Öffentliche Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz durch das Programm V-Opti;  Genehmigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

13.   Bericht des Bürgermeisters.

14.   Allfälliges.

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.

 

 

Bürgerfragestunde:

siehe Beilage

 

 

 

 

 

 

 


 

TOP. 1.) Gehweg und Straßensanierung Berg; Auftragserteilung für Bauarbeiten.

 

Es wird vom Bürgermeister folgender Bericht gegeben:  

 

In mehreren Beratungen wurde über die Ausgestaltung des Gehsteiges bzw. Gehweges und der Straßensanierung gesprochen und man kam zu folgendem Ergebnis:

Bei der Ortseinfahrt aus der Ortschaft Habach kommend wird ein niveaugleicher Fahrbahnteiler errichtet. Beginnend bei der Ortstafel verlaufen drei Querrillen im Abstand von je 10 m, die ein Verringern der Geschwindigkeit der Fahrzeuge herbeiführen sollen. Für die Sicherheit der Fußgänger wird ein niveaugleicher Gehweg errichtet. Dieser führt von der Unterführung bis zur Kreuzung beim Fahrbahnteiler. Alle 25 Meter erfolgt mittels Pflock eine sichtbare Abgrenzung des Gehweges zur Straße. Die Straßenfahrbahn erhält eine neue Asphaltdecke. Beim Parkplatz gegenüber der Garage Kraft ist zur Zeit geschottert, dieser wird auch asphaltiert (Zusatzkosten von € 2.400,-- für Auskofferung). Ursprünglich war geplant, dass die Straßenentwässerung mittels drei „Stiche“ erfolgt. Man hat nun aber festgestellt, dass bereits vom Grundstück Mayr Oberflächenwasser auf die Straße abgeleitet wird. Es wurde nun überlegt, die Straßenabwasser nicht mehr in den Ortskanal einzuleiten, sondern eine eigene Straßenentwässerung soll in den Dammbach geleitet werden. Mehrkosten von € 6.715,--.

 

Die Ausschreibung der Arbeiten hat folgendes Ergebnis erzielt:

Angebotseröffnung am 16. Juli 2004, 11.05 Uhr.

Angeboten haben 13 Firmen:

1. Strabag                                                        € 65.013,-

2. Zamponi und Stallinger                                  € 68.664,85

3. Lang und Menhofer                                        € 69.627,60

4. AWS Bauer                                                 € 71.802,36

5. Alpine                                                           € 79.092,37

13. Swietelsky                                                 € 98.031,--

In dieser Ausschreibung sind sämtliche Varianten enthalten.

 

Der Gemeindevorstand hat diese Angelegenheit vorberaten und aufgrund der Dringlichkeit an den Billigstbieter diesen Auftrag zugesagt. Die Bauarbeiten sollten mit Schulbeginn beendet sein.

 

Der Bürgermeister stellt folgenden Antrag: Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich den

Bau des Gehweges und die Straßensanierung; Gleichzeitig erfolgt die Auftragserteilung an die Fa. Strabag mit den oben beschriebenen Ausführungen (Laut Auskunft von Herrn Bauer am 2.8.2004 betragen die Kosten lt. Arbeitsumfang                        € 49.187,50

                                                           + 20 % MWSt                               €    9.837,50

                                                           Gesamtkosten                                           €   59.025,-

zusätzliche Mehrkosten: Straßenentwässerung € 6.715,--,

Auskofferung Parkplatz      € 2.400,--

 

 

GV. Ortner berichtet dazu, dass er mit dem Bürgermeister bezüglich zusätzlicher Asphaltierungen bei den Setzungen in den Kurven gesprochen hat, diese sollen mit saniert werden. Daraufhin hat er mit dem Polier der Fa. Strabag gesprochen. Sechs Wasserschieben wären zu heben und zwei Kanaleinläufe sollen angefräst und asphaltieren werden. Es wäre aber besser, gleich die ganze  Fläche zu sanieren. Die Kosten würden sich von  ca. € 1000,-- auf  € 2.500,-- erhöhen, wenn die ganze Fläche gemacht wird. GV. Ortner

beantragt daher zusätzlich, dass auch die Arbeiten für die Asphaltierung in Höhe von € 2.500,-- mit beauftragt werden.

 

Vizebgm. Gahleitner erklärt, dass er gestern mit dem  Bauleiter Herrn Bauer und dem Polier der Strabag gesprochen hat. Sie haben ihm erklärt, dass diese Arbeiten jedenfalls in fünf  Jahren fällig werden, sollten sie nicht heuer mitsaniert werden. Er ist also auch diese Zusatzarbeiten.  

 

GR. Ruhmanseder stellt folgende Frage: er wurde davon informiert, dass im Angebot der Fa. Strabag zwar ein Betrag von € 65.013,-- aufscheint, der Straßenbau aber weniger kostet.

AL Gehmaier berichtet dazu, dass dies seine Richtigkeit hat. Im Angebot mit € 65.013,- sind sämtliche Möglichkeiten für den Gehsteig und Fahrbahnteiler enthalten. Nachdem diese aber niveaugleich hergestellt werden, verringert sich die Summe von € 65.013,-- auf €  59.025,--

 

 

 

 

Der Bürgermeister berichtet über das Ansuchen der Gemeinde bezüglich einer 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung. Heute erfolgte dazu eine  Besprechung mit Vertretern der Landesregierung und Bezirkshauptmannschaft. Die Anrainer Gumpinger,  Kraft und  Auer müssten die lebende Zäune zurückschneiden, weil diese Zäune die Hauptgefahr  bilden und zwar aus folgendem Grund: wenn Fußgänger zwischen den lebenden Zaun hervorgehen, so werden sie schwer vom Autofahrer gesehen. Weiters hat Herr Maurer von der Landesregierung angeregt, dass auf der Seite dieser Anrainer Pflasterungen erfolgen sollen. Im Angebot ist aus Kostengründen nur die Asphaltierung vorgesehen. Laut seiner Auskunft werden Autofahrer nicht so weit Richtung der Grundgrenze fahren, die Pflasterungen verhindern dies. Der Bürgermeister will nun das  Protokoll abwarten.

 

Der Vizebürgermeister glaubt, dass auf eine 30er Beschränkung verzichtet werden muss, weil das fertige Projekt vorliegt  und er will dieses Projekt nicht mehr aufschnüren.

 

GV. Ortner bezweifelt die Aussagen vom Sachverständigen Maurer betreffen die Entfernung der lebenden Zäune.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer schlägt vor, dass zu einer nächsten Sitzung des Bauausschusses der Sachverständige Maurer eingeladen wird.

 

Abschließend wiederholt der Bürgermeister seinen Antrag, allerdings erweitert um die Sanierung der Straße im Bereich der Setzungen (neue Auftragssumme ca. € 70.640,--).

 

So wie in der Diskussion besprochen wird es keine Änderungen bezüglich Erhöhung Gehsteig bzw. Pflasterungen entlang der Grundanrainer geben.  

 

Beschluss: Der Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Hand.

 

 

 

 

TOP. 2.) ÖBB Bahnhofsumbau Riedau; Auftragserteilung für Bauarbeiten Umlegung des Ortskanales.

 

 

Es erklärt der Bürgermeister, dass es im Zuge des Bahnhofumbaues mehrere Projekte gibt, so auch die Verlegung der Wasserleitung, des Kanales und des Holzingerbaches. Laut Übereinkommen (Gestattungsvertrag vom 25.4.1986) ist die Marktgemeinde Riedau lt. Pkt. 4. verpflichtet: Die Kosten für allfällige Änderungen an diesen Anlagen, die durch den Umbau, Neubau und dergleichen von Bahnanlagen hervorgerufen werden, gehen zu Lasten der Gestattungsnehmerin.

Die Ausschreibung der Bauarbeiten für den Bahnhofumbau Riedau durch die ÖBB ergab, dass die Fa. Angerlehner, Obere Landstraße 19, Pucking, als Bestbieter hervorging. Die Beauftragung der ÖBB-Arbeiten durch den Vorstand der ÖBB ist bereits erfolgt. Entsprechend dem Bundesvergabegesetz erfolgte die Ausschreibung im Oberschwellenbereich EU-weit im Verhandlungsverfahren. Über Wunsch der Gemeinde Riedau wurden Wasser- und Kanalbauleistungen mit ausgeschrieben, welche in der Obergruppe GM zusammengefasst wurden. Die Gesamtkosten der OG GM betragen bei der Fa. Angerlehner € 166.742,44 netto.

Im Zuge der Gesamtvergabe wurde auch der Gemeindeanteil mit nachverhandelt. Der ursprüngliche Preis von € 178.307,52 wurde auf € 166.742,44 reduziert. Die Fa. Angerlehner gewährt keinen Skonto.

 

Da von den ÖBB die Vergleichspreise bzw. andere Firmen nicht bekanntgegeben wurden, wurde von der Marktgemeinde versucht, ein Vergleichsangebot zu bekommen. Die Schwierigkeit liegt darin, dass die Firma, welche von der Marktgemeinde beauftragt wird, die Arbeiten mit der Fa. Angerlehner koordinieren muss.  Es konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die Fa. C. Peters für die Ferngas die Gasleitung verlegen muss und deshalb wurde die Fa. C. Peters ersucht, einen Kostenvoranschlag für die Kanalverlegungsarbeiten und Holzingerbach zu erstellen. Das Angebot für diese Arbeiten lautet auf € 181.788,-.

 

Herr DI Oberlechner hat das Angebot der Fa. Angelehner geprüft. Da in der OG GM Arbeiten für Kanalverlegung und Neugestaltung Holzingerbach ausgeschrieben sind, hat er die Kosten, so gut es geht, auseinandergerechnet. Für die Kanalverlegung werden lt. Ausschreibung Kosten von € 78.755,-- anfallen. Er hält die Preise für die Kanalverlegung für angemessen und befürwortet eine Vergabe an die Fa. Angerlehner.

 

Im Frühjahr 2004 erfolgte ein Gespräch mit Herrn Landesrat Anschober über eine finanzielle Beteiligung für die Neugestaltung des Holzingerbaches. Es liegt eine grundsätzliche Zusage vor. Allerdings ist nun mit dem Gewässerbezirk zu vereinbaren, welche Arbeiten möglich sind, die restlichen Arbeiten sind an die Fa. Angerlehner zu beauftragen.

 

Diese Angelegenheit wurde aufgrund der Dringlichkeit bereits im Gemeindevorstand vorberaten und dieser hat eine Vergabe an die Fa. Angerlehner befürwortet. 

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt folgenden Antrag:  Aufgrund des Angebotes vom 1.3.2004 wird der Fa. Angerlehner der Auftrag für die Kanalverlegung im Bereich des ÖBB-Bahnhofgeländes erteilt. Der Auftrag für die Verlegung des Holzingerbaches erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und zwar nach Absprache mit dem Gewässerbezirk Grieskirchen. Die Preise für die Kanalverlegung richten sich nach dem Angebot vom 1.3.2004, Gesamtkosten der OG GM € 166.742,44 excl. MWSt.

 

Inzwischen haben Herr DI Kibler vom Gewässerbezirkes Grieskirchen und Herr  Mag. Heinisch von Büro Anschober beim Marktgemeindeamt vorgesprochen. Es wurde das Projekt Holzingerbach beraten und  der Bürgermeister kann bekannt geben, dass der Gewässerbezirk dieses Projekt machen wird und es wird wesentlich günstiger werden. Grund dafür ist, dass es nicht ein so perfekter Rückbau sein muss, es soll nur genug Platz für Wasser sein. Ein  Problem  stellt der Verbindungskanal in der Nähe der Pram dar. Im derzeitigen Projekt sind  vorgesehen zwei Rohre, dies soll vielleicht noch geändert werden.

 

Der Bürgermeister stellt seinen Antrag zur Diskussion. Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt er mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.  

 

 

 

TOP. 3.) ÖBB Bahnhofsumbau Riedau; Auftragserteilung für Bauarbeiten Umlegung  der     

               Ortswasserleitung.

 

 

 

Bis 10.10.2004 müssen die Arbeiten der Umverlegung Wasserleitung abgeschlossen sein, erklärt der Vorsitzende Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Die Leitung DN 200 (Versorgungsleitung nach Taiskirchen und Dorf/Pram) befindet sich in der Nähe der Bahnunterführung bei der Schwabenbachbrücke. Laut den Übereinkommen mit den ÖBB ist die Marktgemeinde Riedau verpflichtet, Leitungen wie die Wasserleitung zu verlegen, wenn dies von den ÖBB gefordert wird.  Es wurden sehr rasch Angebote eingeholt und folgendes Ergebnis wurde erzielt:

Angerlehner: € 54.893,75 incl. MWSt     45.744,79 excl. MWSt

C.Peters       € 56.796,42 incl. MWSt     47.330,35 excl. MWSt

Alpine           € 55.677,60 incl. MWSt     46.398,00 excl. MWSt

 

Das Büro DI Oberlechner und DI König hat die Angebote überprüft. Bei  Durchsicht wurde festgestellt, dass die Fa. Angerlehner und Fa C. Peters bei jenen Preisen hoch sind, wo man sich noch etwas „holen“ kann. Es gab einen Nachtrag von der Fa. Angerlehner, da diese Firma verschiedene Positionen  nicht eingepreist hat. Darum wurde diese Firma nun an dritter Stelle gereiht. Somit ist Billigstbieter die Fa.  Alpine aus Taufkirchen/Pram. Das Büro DI Oberlechner und DI König schreibt in ihrem Bericht:

Schlussfolgerung: Berücksichtigt man die fehlenden Positionen bzw. zieht man die für den AG nachteilige Preisstellung im Angebot der Fa. Angerlehner in Betracht, ergibt sich ein Bietersturz  (Kostenerhöhung z.B. bei Mehraushub gegenüber dem Angebot, durch Schieber, Formstücke, Regieleistungen). Beim Angebot der Fa. Alpine vermindert sich das Risiko für den Bauherrn, da auftretende Erschwernisse etc. im Zuge der Auftragsdurchführung durch die Form der Angebotslegung als Pauschale berücksichtigt sind.

Vergabevorschlag von DI Oberlechner:

„Es wird daher eine Vergabe an die Fa. Alpine-Mayreder Bau GmbH zu einem Pauschalpreis von netto € 46.398,--  vorgeschlagen“.

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, der Fa. Alpine, Taufkirchen/Pram, den Auftrag für Arbeiten Umverlegung der Wasserleitung im Bereich der ÖBB zum Pauschalpreis von € 46.398,-- excl. MWSt zu vergeben.

 

Beschluss: Der Antrag wird einhellig angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Erheben der Hand.

 

 

 

 

TOP. 4.) Hallenbad Riedau; Sperre aufgrund von Bauschäden; Bericht über Einholung von Gutachten;

               Entscheidung über Weiterführung des Hallenbades.

 

 

Die Vorgeschichte ist uns allen bekannt, sagt Bürgermeister Ing. Demmelbauer. Nach einer  Überprüfung durch Fa. Wiesner und Hager musste das Hallenbad unverzüglich geschlossen werden.

Ein Räderwerk kam ins laufen. Es wurde den Gästen mitgeteilt, dass vorerst kein Besuch möglich ist. Im Gemeinderat wurde ein Grundsatzbeschluss herbeigeführt, dass die Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen die Sanierung des Hallenbades durchführt. Vertreter des Bäderbeirates aus Linz waren bereits in Riedau, da beim Amt der O.Ö. Landesregierung um die finanzielle Übernahme der Sanierungsmaßnahmen angesucht wurde. Der Bürgermeister ersucht dazu Vizebürgermeister Gahleitner um den Bericht, da er zu dieser Zeit auf Urlaub war.

 

Vizebürgermeister Gahleitner erklärt, dass von allen Abteilungen des Landes ein Beamtenvertreter anwesend war und sie haben sich die Schäden angeschaut. Seitens der Marktgemeinde war er,  AL Gehmaier und Bademeister Entholzer anwesend.  Diese Besprechung war aber nicht sehr aussagekräftig, weil sich die Beamten zu keiner konkreten Aussage haben verleiten lassen,  sowohl hinsichtlich einer Förderungssumme als auch bezüglich eines Prozentsatzes. Es war für ihn eine unbefriedende Besprechung.

 

Der Bürgermeister stellt fest, dass nun von der Gemeinde die Vorlage eines Konzept des Statikers und Haustechnik gefordert wird. Es gab bereits eine gemeinsame Besprechung mit dem Statiker DI Weilhartner und Herrn Ing. Plankenauer als Haustechniker. Er hat dabei gesagt, dass es eine objektive Auskunft geben muss, denn das Ergebnis soll  für die Vertreter der Marktgemeinde Riedau  eine Entscheidungshilfe sein. Der Statiker hat eine Möglichkeit gesehen, dass kurzfristig durch ein Provisorium mit einem Kostenaufwand von € 1.500,- der  Betrieb so weiterführen kann, dass es eine kleinere Zeitspanne weitergeführt werden kann. Dieses Provisorium betrifft nur die  Dachkonstruktion. Die wesentlichen Probleme bestehen aber bei der Haustechnik und Lüftung. Dies war ausschlaggebend, dass die Leimbinder verfault sind. Speziell betrifft dies die Lüftung, dies hat heute Herr Ing. Plankenauer in einem Telefongespräch erklärt. Er hat übersehen, das auch die Elektroinstallation bei der Sanierung mit einbezogen wird. Der Zustand ist vom Hauptverteiler her seit Beginn des Hallenbades unverändert.

Das Hauptproblem liegt aber bei der Lüftung. Es wurde nachträglich eine Wärmepumpe „eingeflickt“, wahrscheinlich aus Energiespargründen. Diese funktioniert aber nicht richtig. Er konnte heute erklären, warum alles so verrostet ist. Jedes Jahr sind Lager zu wechseln und dies verursacht immer wieder hohe Kosten.

 

Der Bürgermeister gibt die geschätzten Kosten bekannt:

 

Ø       Sanierung der Dachkonstruktion Schwimmhalle;

Kostenschätzung durch DI Bauböck:

Die nachstehende Kostenschätzung bezieht sich auf die Erneuerung der Deckenkonstruktion über der Schwimmhalle des Hallenbades Riedau. Vorgesehen ist dabei das abtragen der bestehenden Konstruktion und der Neuaufbau einer Holzleimbinderkonstruktion mit Deckenelementen aus Brettstapelelementen. Die gesamte Holzleimkonstruktion wird mit einer Dampfsperre umhüllt, die außenliegende Wärmedämmung in der Dachfläche als Warmdachkonstruktion ausgebildet, an den Traufenseiten durch eine hinterlüftete Eternit-Fassadenverkleidung geschützt. Die jetzt vorhandenen ostseitige Oberlichtfenster zwischen den Leimbindern werden ausgebaut und durch die Holzleimelemente ersetzt. Dies ist notwendig, um künftig Probleme durch die geringen Höhen zwischen Sohlbank der Oberlichten und der Dachhaut über den Nebenräumen zu vermeiden. Bezüglich der Maßnahmen im Bereich der Schwimmbadtechnik verweisen wir auf den Vorbericht von Ing. Plankenauer.

Kostenzusammenstellung:

1. Abbrucharbeiten                                                                               € 59.185,--

2. Holzleimkonstruktionen                                                                    € 55.995,--

3. Dachdecker- und Spenglerarbeiten                                                    € 38.705,--

4. sonstige Arbeiten                                                                             € 40.000,--

                                                                                                          € 193.885,--

                                   + 20 % MWSt                                                  €  38.777,--

                                   Gesamtsumme                                                € 232.662,--

 

 

Ø       Sanierungskonzept, erarbeitet von Ing. Plankenauer, Haustechnik:

Es wurden jene bzw. nur jene Maßnahmen vorgeschlagen, welche auf einen möglichen störungsfreien Betrieb für den Zeitraum der nächsten 10 Jahre erforderlich sind. Es ist auf Grund des Alters des gesamten Hallenbades jedoch nicht auszuschließen, dass immer wieder einige Komponenten defekt werden und dies entsprechende Reparaturen nach sich zieht. Insgesamt erscheint es angeraten, mittelfristig über einen gänzlichen Neuaufbau des Hallenbades Überlegungen anzustellen. Der eigenen Erfahrung entsprechend  haben Hallenbäder eine durchschnittliche Nutzungszeit von rund 25-30 Jahren.

Bestandsaufnahme – Maßnahmen – Kosten
Edelstahlbecken

Filteranlage

Lüftungsanlage

Lüftungskanäle

Lüftungsgitter Hallenbad

Ausgleichsbecken

Sanitäranlage Hallenbad

Allgemeine Verbesserungen

voraussichtliche Gesamtsumme   119.400,-- excl. MWSt, 143.200,-- incl. MWSt

Es wurde allerdings festgestellt, dass auch noch die Elektroinstallation zu erneuern ist.

Kosten Sanierung Dach                                                € 232.662,-

Haustechnik ohne E-Inst.                                              € 143.20,--

                        Summe                                                € 375.862,--

zusätzlich für E-Installation  25.000,--, also ca. 400.000,--, was die Sanierung kost. Ganz konkret hat Ing. Plankenauer heute gesagt, dass mit dieser Summe max. 10 Jahre saniert ist.

Dies ist der heutige Stand.

 

Der Bürgermeister stellt die Einnahmensentwicklung in der Badeanlage mittels Folien den Gemeinderatsmitgliedern vor. Es ist eine Gegenüberstellung der Badeinnahmen 2000 bis 2004

Weiters zeigt er in Folien die Summen und  eine Grafik für Hallenbad, Sauna und Solarium.

Ersichtlich ist, dass die Einnahmen gesunken sind: von 2000 von €  84.265,23 auf € 76.949,54 im Jahr 2003.

 

Aufgrund der Absage der Abt. Bildung, Jugend und Sport betreffend eine künftige finanzielle Förderungen für den laufenden Betrieb für den Schulschwimmunterricht (2. Juli 2004) hat er von jenen Schulen Erkundigungen eingeholt, die das Hallenbad benützen. Aussagekräftige Antworten sind  zurückgekommen. Dazu gibt er folgende Berechnung bekannt: derzeit werden pro Schüler € 3,-- bezahlt. Will man den Abgang des Hallenbades um €  50.000,-- nur aufgrund des Schulschwimmens  reduzieren, müssten die Eintrittspreise pro Schüler von € 3,- auf € 10,- erhöht werden. Rückmeldungen sind gekommen:

z.B. Erhöhung um € 1,- vorstellbar, schon jetzt ist der Eintrittspreis zu teuer, kein Schulschwimmen mehr aufgrund von Stundenkürzungen etc.  Er hat auch persönlich mit anderen Bürgermeistern und Schulleitern gesprochen. Die Bürgermeister trachten künftig  danach, dass Schüler vermehrt im eigenen Freibad das Schwimmen erlernen. So werden sie an das eigene Bad gewöhnt und es kommt den Gemeinden billiger.

Was noch nicht berücksichtigt ist, dass früher oder später auch die Dampfsauna zu sanieren sein wird.

Die wichtigste Frage aber ist, welche personelle Maßnahmen würde eine Schließung verursachen?

Gleich nachdem er mitgeteilt bekommen habt, dass das Bad zu sperren ist, wurde mit dem Personal gesprochen. Was er als Bürgermeister garantieren kann ist, dass diese fünf Bedienstete in den nächsten zwei Jahren nicht entlassen werden. Als Gegenstück kann er sagen, dass der technische Zustand während dieser Saison oder während der nächsten Saison so schlecht ist, dass es möglich ist, dass jederzeit gesperrt werden muss. Es kann also sein, sollte es  während der Saison Probleme geben, dass es gesperrt werden muss. Bademeister Franz Entholzer hat mitgeteilt, dass er um Pension angesucht hat. Er ist mehr als 50%iger Invalide, was er bei der Anstellung nicht gesagt hat. Die Pension wurde ihm bisher nicht genehmigt, die Angelegenheit liegt zur Zeit aber bei Gericht. Wenn ihm die Pension aufgrund von Invalidität zugesprochen wird, könnte er jederzeit in Pension gehen, auch wenn das Hallenbad noch in Betrieb ist. Also könnte es sein, dass ein Bademeister nachzubesetzen ist. In den nächsten zwei Jahren werden in der Haupt- und Volksschule  vier Personen in Pension gehen. Ein Mitarbeiter des Maschinenringes hat im heurigen Jahr bereits Kosten von €  7.000 bis € 9.000 verursacht.

 

Vizebürgermeister Gahleitner stellt die Frage, ob mit den betroffenen Personen gesprochen wurde.

Der Bürgermeister antwortet, dass er  heute mit den betroffenen Bediensteten gesprochen hat.

 

Frau GV. Wolschlager stellt die Frage, wo er die Bediensteten zum jetzigen Zeitpunkt – im Falle einer Schließung des Bades - beschäftigen könnte.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt,  er möchte dies jetzt nicht genau bekanntgeben. Für die Sommersaison werden auch künftig zwei Personen gebraucht.  Auch im Gemeindeamt selbst gibt es viele Arbeiten. Die Bademeister sind bereit, die Arbeiten des Maschinenringarbeiters zu übernehmen.

 

GR. Schellmann hat eine Frage zum Bericht des Bäderausschusses: Was heißt das jetzt konkret?

Antwort des Bürgermeisters: Es wurde eine schriftliche Anfrage gestellt betreffend Förderung für die  laufenden Betriebskosten. Für die Sanierung bekommt die Gemeinde sicherlich eine gute Förderung, aber nicht für den laufenden Betrieb.

 

GV. Schabetsberger stellt folgende grundsätzliche Frage:  Erfolgt in diesem TOP eine Diskussionen oder gibt es nur Wortmeldungen? Daraufhin antwortet der Bürgermeister, dass die Wortmeldungen sicherlich nicht limitiert werden.  

 

GV. Schabetsberger: Er möchte seine Sicht der Dinge dazu erläutern. Es steht einiges auf dem Spiel und es soll leichtfertig keine Entscheidung getroffen werden. Im Jahr 1992/93 wurde das Hallenbad saniert und es erfolgte die Erweiterung der Sauna mit einem Kostenaufwand von 14 Millionen Schilling. Wenn wir jetzt nach  elf Jahren zusperren, wurde viel Geld vernichtet. Zusätzlich pro Jahr eine Million Schilling Abgang gerechnet, zählt man das dazu, so erhöht sich noch der Kostenaufwand.  Den Abgang gab es aber immer in den letzten Jahren. Der Abgang war schon immer da und es war allen bewusst, dass wir den Abgang auch in den nächsten 5 Jahren noch hätten, wäre dies nicht passiert. Alle sind sich einig, dass eine Generalsanierung nicht möglich ist, weil technisch nicht möglich. Dieses Geld haben wir und das Land nicht. Zum Schulschwimmen muss man sagen: die Erstmeldung war, dass das Hallenbad gesperrt wird. Er glaubt, deshalb erklären sich einige negative Absagen. Weiters ist negativ, dass der Gesetzgeber die Grundlagen für den Schwimmunterricht geändert hat. Nicht nur Bademeister, sondern auch der Lehrer muss die Prüfung haben und dazu kommen die  Stundenkürzungen. Wichtig ist auch das Personal. Die Garantie für keine Entlassung ist klar. Als öffentliche Hand agieren mit Pensionieren von anderen, das lehnt er ab. Er glaubt, dass wir das Bad noch 3-5 Jahren weiterführen können bis ein schwerwiegender Mangel entsteht, so dass es nicht mehr weitergeführt werden kann. Ohne diesen jetzt bekannten Mangel gäbe es diese Diskussion nicht.

Er plädiert dafür, dass mit dem geringstmöglichen Aufwand das Bad so lange als möglich weitergeführt wird.

 

GV. Kraft betont, dass außer GR.  Wimmer Franz er heute das einzige Gemeinderatsmitglied ist, der damals im Gemeinderat war, als es gebaut wurde. Es wurde in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, dass bei einer annähernden 100 %igen Förderung eine Sanierung befürwortet wird. Heute wissen wir, dass wir keine Chance haben von anderen Gemeinden für den laufenden Betrieb Einnahmen zu bekommen. Wir wissen, dass die Förderung nicht eine annähernde Förderung von 100 % ist. Beweggründe sind  über die Parteigrenzen hinweg: die Einnahmen gehen zurück. Wir müssen die Bediensteten sozial behandeln. Dies ist für ihn persönlich wichtig und mit den Betroffenen ist das Einverständnis herstellen und andere Arbeitsgebiete sind zu suchen. Es kann natürlich sein, dass das Beschäftigungsverhältnis anders wird. Der zweite Punkt sind die Kosten. Eine Sanierung für zehn Jahre  kostet €  400.000,-, dazu ist der jährliche Abgang zu zählen. Dies ist ein Betrag, den wir der Bevölkerung nicht zumuten dürfen, weil wir dadurch andere Projekte nicht verwirklichen können. Das dürfen wir uns vor der Bevölkerung nicht erlauben. Mehrere Gemeinden haben mitgeteilt, dass sie nicht mehr nach Riedau zum Schwimmunterricht kommen. Die normalen Hallenbadbesucher gehen zurück. Dies ist nicht verwunderlich, denn als das Riedauer Bad gebaut wurde, gab es keine Bäder in  Schallerbach, Geinberg, Füssing usw. Diese Thermalbäder locken, wo Riedau ohne Attraktionen nie mitkann. Ist dieses Hallenbad ein Herzstück der Riedauer? Nicht einmal ein Prozent der Bevölkerung hatten zB. Jahreskarten für Sauna. Dies ist alles mit einzukalkulieren.

Die Sauna und das Freibad sollen von dieser Einstellung nicht betroffen sein. Eine eventuelle Nachnutzung muss in den nächsten Monaten gründlich und gewissenhaft überlegt werden. Wenn GV. Schabetsberger sagt, dass € 96.000 vernichtet werden, dann wundert es ihn, wenn weiter Geld vernichtet wird. Der Mangel wurde erkannt, mit Steuergeld soll verantwortungsbewusst gehandelt werden. Es muss überall gespart werden. Den Luxus eines Hallenbadbetriebes können wir uns nicht mehr leisten, dass kann man der Bevölkerung erklären, wenn alle Familien sparen müssen. Die Lebensqualität wird dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt. Also: so leid es uns tut, dies können wir uns nicht mehr leisten, das Geld müssen wir besser verwenden.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärt, dass es ein Gespräch bezüglich Weiterführung der Sauna mit dem Gastwirt Berghammer gab. Von Herrn Berghammer kommt prinzipiell die Zustimmung. Es muss geklärt werden, wie dies möglich wird. Der Sauna- und Buffetbereich ist ein Heizkreis. Über den Pachtschilling wurde nicht gesprochen, auch nicht über Energiekosten. Prinzipiell könnten auch Reinigungskräfte der Gemeinde eingesetzt werden, die sozusagen an Berghammer „verleast“ werden. Er möchte aber auch ganz klar sagen, dass die Stadt Enns mit „einem roten“ Bürgermeister das Hallenbad heuer geschlossen hat.

 

GV. Ortner stellt fest, dass sich die  Meinung von GV. Kraft grundlegend geändert hat. Vorher betonte er das Angebot an Bevölkerung für Sport, jetzt ist das Hallenbad nur mehr eine Geldvernichtungsmaschine. Was ihm fehlt ist die Weiterverwendung. Wenn es zugesperrt wird, gehört es auch abgerissen, die Sauna ohne Hallenbad ist auch nur halbe Sache. Die SPÖ-Fraktion glaubt,  dass das Hallenbad noch weitergeführt werden soll mit einer einfachen Sanierung. Es ist bekannt, dass Hallenbäder eine Lebensdauer von max. 30 Jahre haben. Die Bausubstanz hat nun dieses Alter. Damit die Bevöllkerung nicht gleich vor Kopf gestoßen wird, soll das Hallenbad noch weiterführt werden.

 

GR. Hosner kann sich nicht vorstellen, dass sich die Sauna alleine rechnet. Saunagäste haben teilweise die Getränke selbst mit. Er kann sich nicht vorstellen, dass Herr Berghammer die Sauna weiterführen will.

 

Der Bürgermeister erklärt, Herr  Berghammer hat den Wunsch geäußert, dass es in diesem Fall ein allgemeiner Gasthausbetrieb mit anderen Öffnungszeiten  werden soll.  

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass ein „Luxushallenbad“ nicht mehr leistbar ist. Sein Vorschlag ist ein Angebot an die Bevölkerung. Die  Eintritte sind rückläufig. Man muss dazu sagen, dass die Preise nicht vergleichbar sind. Seit Öffnung des Hallenbades ist der Abgang zu hoch, eine Generalsanierung kommt nicht mehr in Frage. Er möchte eine Weiternutzung bis der nächster größere Schaden kommt. Auch die Schulen werden weniger. Schulstunden könnten gestrichen werden und Bademeister haben somit weniger Überstunden. Betreffend Sauna ohne Hallenbad: er als Unternehmer denkt nicht darüber nach, weil die Kosten zu hoch sind. Nachnutzung des Hallenbades: darüber soll diskutiert werden. Er stellt den Antrag, das Hallenbad mit geringst möglichen Aufwand so lange aufrecht zu erhalten, bis der nächste größeren Schaden auftritt.

 

Es folgt eine Diskussion bezüglich der Notwendigkeit der Erneuerung der Lüftungsanlage. Der Bürgermeister betont, dass seiner Meinung  nach auch bei einer provisorischen Sanierung des Daches die Sanierung der Lüftung gemacht werden muss. Dies wird von GV. Schabetsberger als nicht notwendig erachtet.   

 

GV. Anita Wolschlager findet es  interessant, zuerst wurde von der ÖVP-Fraktion die Erhaltung des Hallenbades befürwortet, damit für die Bevölkerung nicht auswärts fahren muss und heute können alle Bürger auswärts fahren.

 

GR. Steinmetz spricht GV. Schabetsberger wirtschaftlichen als Unternehmer  an. Vor einigen Sitzungen wurden über die Öffnungszeiten des Hallenbades diskutiert bzw. über die Überschneidungen betr. Schulschwimmen und öffentlichen Eintritte. Für wen soll das Geld investiert werden – für die Riedauer oder auswärtige Besucher? 

 

Vizebürgermeister Gahleitner glaubt, der  neue Aspekt mit provisorischen Sanierungskosten von € 1.500,-- hört sich gut an. Nur  was ist, wenn – lt. der Antragstellung- zusätzlich €  30.000,- Ausgaben  für Sanierung Lüftung und für Elektroinstallation anfallen? Was ist, wenn in drei Monaten dieser größere Schaden auftritt?

 

GR. Schellmann glaubt,  wenn Hallenbad zugesperrt wird und die Sauna bleibt, muss das Geld von € 1.500,-sowieso investiert werden?

Der Bürgermeister antwortet, es wurde einstimmig gesagt, „ja wir sanieren“, aber es wurde dazugesagt, wenn andere mitzahlen. Bisher gab es noch keine Bürgermeisterkonferenz, in welcher dies den bezirksangehörigen Gemeinden vorgetragen wurde. Wenn die Badeanlage offen gehalten wird, muss über Preiserhöhung gesprochen werden.

 

GV. Schabetsberger betont, die  ÖVP-Alleinregierung hat zu Zeiten der Sanierung Fehler gemacht. Dies darf der SPÖ-Fraktion jetzt nicht vorgehalten werden. Das Becken kann in einem  oder zehn Jahren durchgerostet sein. Bekanntlich rechnet sich die Sauna ohne Hallenbad nicht.

 

GR. Schroll stellt die Frage, ob es Zahlen gibt, welche anderen Gemeinden für Schulschwimmunterricht zahlen. Der Bürgermeister erklärt dazu, dass er in mehreren Volksschulen mit allen Lehrern über die Freibadbenützung gesprochen hat.  Dies ist möglich, die Kosten werden sich für unseren Schulschwimmsport nicht erhöhen.

 

GR. Arthofer gibt zu bedenken, wenn dieser Schaden nicht  aufgetreten wäre, bei einem anderen Schaden, z.B. Pumpenreparatur, würde heute hier nicht diskutiert.

Ganz klar, es gäbe keine Diskussion, erklärt der Bürgermeister.  Er betont aber, speziell wird ignoriert der Einbau der Lüftungsanlage bei einer provisorischen Weiterführung.

 

GR. Kemetsmüller spricht die Arbeitsplatzsicherung für zwei Jahre an. Weiterführungsmaßnahmen kosten zwar, aber  das Personal könnten diese zwei Jahre im Hallenbad weiterarbeiten.

 

Die  Ausgaben setzten sich nicht nur aus Personalkosten zusammen, sondern auch für  Energie und Betriebskosten.  Das macht viel aus. Personalkosten sind  nicht das Hauptthema, so der Bürgermeiser.

 

GR. Ruhmanseder erklärt, lt.  Voranschlag 2004 ist der Abgang  140.000,--, davon 101.000,-- Personalkosten. Wenn Personal weiter beschäftigt wird, wo bleiben die Personalkosten? Er schlägt vor die Versicherung zu kündigen. Instandhaltung von Gebäuden nur im notwendigen Ausmaß.

 

Dazu erklärt der Bürgermeiser: die Reinigungskräfte sind zu 40 % beschäftigt, arbeiten aber im Sommer aufgrund der Kassiertätigkeit mehr.

 

GV. Ortner glaubt,  mit dem „Zusperren“ des Hallenbades wird der Abgang nicht sofort verschwinden. Bisher hat sich meist die Summe Abgang mit den Personalkosten gedeckt.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bringt einen  schriftlichen  Antrag für eine geheime Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt ein. Diesem Antrag haben 10 Gemeinderatsmitglieder unterschrieben.

Laut Gemeindeordnung § 51 Abs 4  ist geheim abzustimmen, wenn mindestens 1/3 dies beantragen.

 

GR. Ruhmanseder stellt folgenden Zusatzantrag: Um den Schaden zu beheben, damit das Hallenbad  wieder aufgesperrt werden kann , dürfen  max € 3.000,-- aufgewendet werden. Weiters soll das Hallenbad definitiv mit  März 2006 (außer es treten größere Schäden auf) geschlossen werden, um das Personal umzuschichten.  

 

Es erfolgt eine Diskussion über die Definition  provisorische Sanierung mit Kosten €  1.500,- bis €  3000,--.

 

GR. Steinmetz stellt die Frage bez. der Aufstellung der  Instandhaltungskosten der letzten Jahre.

Dazu erklärt GV. Schabetsberger, dass auch die Kosten für die  Freibadsanierungen dabei sind.  

 

GR. Ruhmanseder will wissen, ob GV. Schabetsberger die Summe lt. Antrag präzisieren kann?

GV. Schabetsberger: Nein, vorgesehen ist der geringstmögliche Aufwand mittels Trägerabstützungen, aber  keine Luftentfeuchtung.

 

Der Bürgermeiser erklärt nochmals die Notwendigkeit der Sanierung der Lüftung. Er wiederholt den Wortlaut des Antrages von GV Schabetsberger  und  betont, dass keine konkrete Summe genannt ist.

 

Abschließend lässt er über die Anträge geheim abstimmen:

 

Antrag GV. Schabetsberger:

Beschluss:  13 JA-Stimmen, 12 NEIN-Stimmen; der Antrag ist somit angenommen und lt. dem Antrag wird das Hallenbad mit geringst möglichen Aufwand so lange aufrecht erhalten, bis der nächste größeren Schaden auftritt

 

Zusatzantrag GR. Ruhmanseder:

Beschluss: 17  JA-Stimmen und    8 NEIN-Stimmen; auch dieser Antrag ist angenommen und lt. dem Zusatzantrag dürfen max. € 3.000,-- für das provisorische Aufsperren aufgewendet werden. Das Hallenbad wird definitiv im März 2006 (außer es treten größere Schäden auf) geschlossen werden.

 

 

 

 

                                           

 

TOP. 5.) Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet GR. Ruhmanseder um den Bericht.

 

GR. Ruhmanseder erklärt, am Donnerstag, 8. Juli 2004, hat eine dringliche Sitzung des Schulbauausschusses stattgefunden. Es wurden folgende Themen beraten: 1. Gestaltung des Schulhofes, 2. Besichtigung der Baustelle, 3. Allfälliges.

Der Architekt hatte Einsprüche erhalten gegen die Gestaltung des Schulhofes. Dieser andere Vorschlag wurde diskutiert. Es gab eine Abstimmung, welche zugunsten des Architekten ausgefallen ist. Es gab dann aber einen Kompromissvorschlag mit abgerundeten Ecken. Der eingezeichnete Kiesweg ist bisher gestoppt, weil es noch keinen Plan für die Bepflanzung gibt.

Die Schulsanierung ist nun fast abgeschlossen und nächste Woche kann die Schule rechtzeitig eröffnen. Durch den Zubau ist auch die Bestellung weiterer Schlüssel erforderlich. Kosten € 3.859,63, diese Kosten fließen in die Leasingfinanzierung ein.

 

Für den Werkraum ist die Grundausstattung an Werkzeug  anzukaufen. Diese wurden ursprünglich von der Schulmöbelfirma Mayr angeboten. Es wurden weitere Angebote eingeholt

Fa. Mayr

Fa. Weyland

Fa. Eisen Wagner

 

Für den Turnsaal der Volksschule soll ein Sonnenschutz angeschafft werden. Dies erfolgt auch  aufgrund des mündlichen Ersuchens des Tischtennisvereines. Die Angebotssumme beträgt ohne E-Anschluss € 4.201,-- netto. Der E-Anschluss wird von der Fa. VA-Tech im Zuge der Schulsanierung durchgeführt.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 6.) Sanierung der Volks- und Hauptschule; Beratung und Beschlussfassung bezüglich Lieferung     

              der Grundausstattung für den Werkraum Hauptschule und Sonnenschutz für Turnhalle   

               Volksschule.

 

Der Bürgermeister bittet GR. Ruhmanseder um den Bericht:

 

GR. Ruhmanseder erklärt, dass die Grundausstattung für den Werkraum ausgeschrieben wurde:                                                                                                                         excl.                 incl.

Ursprünglich mit ausgeschrieben bei Schulmayr Mayr, Scharnstein                     € 8.000,07        € 9.600,08

mitverhandelt durch Leasinggesellschaft.

Weitere Firmen wurden angeschrieben:

Eisen Wagner                                                                                                                         € 4.867,84

Weyland                                                                                                                                  € 5.647,13

Winkler                                                                                                                                     € 4.365,81

nur die Fa. Winkler hat Aufbewahrungsboxen                                                                               €     991,--

zusätzliches Werkzeug, welches nur Fa. Winkler und Fa. Weyland anbietet € 1.113,07

 

GR. Ruhmanseder  stellt folgenden Antrag:  

Vergabe an Billigstbieter und zwar Fa. Winkler zu folgendem Preis:

Werkzeug € 4.365,81 + Aufbewahrungsboxen € 991,-- + zusätzliches Werkzeug € 1.113,07

Gesamtsumme € 6.469,93 incl. MWSt                                                                                                

      Der Bürgermeister bringt zum Sonnenschutz für den Turnsaal der Volksschule folgenden Bericht:

Die Fa. Wick hat bisher den Auftrag für Sonnenschutz für die Hauptschule erhalten. Sie soll nun einen Zusatzauftrag für den Sonnenschutz Turnsaal Volksschule erhalten. Im Zuge des Rohbaues des Erweiterungsbaues Volks- und Hauptschule mussten Birken an der Westseite der Volksschulturnhalle entfernt werden. Dadurch ist jetzt an den westseitigen Fenstern der Turnhalle keine Beschattung mehr vorhanden. Dies führt beim Turnbetrieb am Nachmittag und vor allem beim Trainings- und Wettkampfspiel der Tischtennisgruppe zu störenden Blendungen. Angebot der Fa. Wick: Senkrecht-Stoffstore mit mikrodurchlüfteten Glasfasergewebe. Die Steuerung der Anlage erfolgt über Funk, sodass nur in ein Anschluss mit 220 V an die Rollos hergestellt werden muss und aufwändige Schalterleitungen in der bestehenden Halle nicht erforderlich sind. Im Angebot ebenfalls enthalten ist die automatische Steuerung mit Windwächter, um eine Beschädigung der Anlage bei Sturm zu vermeiden. 

Die Angebotssumme beträgt ohne E-Anschluss netto € 4.021,--. Der E-Anschluss wird von der Fa. VA-Tech im Zuge der Schulsanierung durchgeführt.  Die Kosten für den Sonnenschutz in der Volksschulturnhalle sind im Maßnahmenkatalog und somit in den Sanierungskosten nicht enthalten.

 

GR. Ruhmanseder  stellt den Antrag der Fa. Wick den Zusatzauftrag für den Sonnenschutz Turnhalle   

 

Volksschule zum Preis von € 4.021,-- netto zu genehmigen.  

 

Der Bürgermeister lässt über beide Anträge mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Es werden beide Anträge einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Obmann Wolschlager Erwin ist zu dieser Sitzung entschuldigt, sein Stellvertreter Ortner Klaus wird den Bericht geben, erklärt der Bürgermeister.

 

GR. Ortner Klaus gibt folgenden Bericht:

 

 

Folgende  Sitzungen  des Kulturausschusses haben stattgefunden:

Sitzung am 20.07.2004 mit folgenden TOP:

1.                   Besprechung über die Weiterführung des Kindergartens Riedau.

Frau Mag. Krenn war anwesend. Er geht nicht auf die Einzelheiten ein, weil im nächsten Punkt

genauer darüber gesprochen wird.

2.                   Allfälliges

 

 

Sitzung am 23.08.2004 mit folgenden TOP:

1.                   Besprechung betreffend der Teilnahme an der Landesausstellung. Thema ist Riedau Einst und Jetzt. Es wurde in dieser Sitzung vereinbart, dass eine weitere  Sitzung mit den Vereinen, Wirtschaftstreibenden und Wirte gibt.

2.                   Allfälliges.

 

 

Gestern, 08.09.2004, hat diese Sitzung des Kulturausschusses stattgefunden.

Von der Ridia können historische Kostüme abgeholt werden. Weil das  Marktfest „ins Wasser gefallen ist“,  steht mehr Geld zur Verfügung. Beim Marktfest mussten nur die Gaukler und die Gage des Musikers Lamprecht sowie die  Medaillen bezahlt werden. Die verbleibenden € 1300,-- fließen nun in die Landesausstellung ein. Es gibt ein Angebot für die Buskosten der Fa. Hafner,  Angebot € 300,-- Pauschale.  

Es gab die Besprechung mit den Vereinen und Wirtschaftstreibenden, wobei über die verschiedenen Aktivitäten gesprochen wurde. Am 23.9. gibt es eine Endbesprechung. Die Wirte  Autzinger, Gintenreiter und Weissenböck übernehmen die Bewirtung.

 

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 8.) Kindergarten Riedau; Genehmigung des Vertrages zwischen der Marktgemeinde Riedau und

              der Caritas für Kinder und Jugendliche, Linz.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer bittet den Vizebürgermeister um den Bericht, da er sich bei der betreffenden Sitzung in Urlaub befunden hat und er ihn als Bürgermeister vertreten hat.  

 

Vizebürgermeister Gahleitner gibt bekannt, dass anlässlich einer Sitzung des Kulturausschusses der Vertrag mit der Caritas besprochen wurde. Dazu war Frau Mag. Krenn von der Caritas geladen und sie hat die von den Ausschussmitgliedern gestellten Fragen bezüglich der Finanzen beantwortet. Frau Mag. Krenn hat auch über die Bestellung der neuen Kindergartenleiterin berichtet. Frau Gertraud  Zizler ist in Altenhof wohnhaft und hat schon Kindergärten geleitet. Es wurde auch über die Versorgung der Kindergartenkinder mit Essen gesprochen.

 

Der Vertrag wurde den Fraktionen bereits vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

Vertrag

abgeschlossen zwischen der Gemeinde Riedau, im Folgenden kurz „Gemeinde“ genannte, und der Caritas für Kinder und Jugendliche, Kapuzinerstr. 84, 4020 Linz im Folgenden kurz „Betreiber“ genannt.

 

      Gegenstand dieses Vertrages ist der Betrieb und die Finanzierung des 3-gruppigen     

      Kindergartens im Haus der Marienschwestern, Riedau.

 

A.

Vertragsobjekt

 

1.                  Das Gebäude, in welchem der Kindergarten betrieben wird, steht im Eigentum der Marienschwestern und wird inklusive Einrichtung und Ausstattung von der Caritas für Kinder und Jungendliche angemietet.

2.                  Den Garten stellen die Marienschwestern gegen entsprechende Pflege unentgeltlich zur Verfügung.

3.                  Die Gemeinde verpflichtet sich zur Instandhaltung des Vertragsobjektes. Die Gemeinde verpflichtet sich weiters, die auf den Nebenflächen aufgestellten Spielgeräte unter Beachtung der Bestimmungen der Oö. Bautechnikverordnung, LGBl.Nr. 106/1994 sowie der ÖNORMEN S4235 und B2607 instandzuhalten sowie die „grobe“ Gartenarbeit zu erledigen.

4.                  Die Erneuerung und Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen erfolgt durch die Gemeinde nach Prüfung der entsprechenden Vorschläge des Betreibers, der gerne die Planung und Einholung der Kostenvoranschläge übernimmt.

 

 

B.

Betrieb und Finanzierung

 

1.                  Der Betreiber verpflichtet sich, im Vertragsobjekt unter Nutzung der beschriebenen Nebenflächen einen derzeit geplanten 3-gruppigen Kindergarten auf seine Kosten zu betreiben.

2.                  Der Betrieb des Kindergartens ist nach den Bestimmungen des Oö. Kindergarten- und Kindergartengesetzes zu führen.

3.                  Der Betreiber verpflichtet sich weiters, bis zum 1. Oktober jeden Jahres einen Entwurf des Haushaltsvoranschlages für die im folgenden Kalenderjahr mit dem Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung verbundenen Kosten zu erstellen und der Gemeinde zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei ist das Prinzip einer sparsamen und wirtschaftlichen Gebarung zu beachten.

4.                  Im Rahmen des genehmigten Jahresbudgets, steht es dem Betreiber frei, über die Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verfügen.

5.                  Die Festsetzung der Elternbeiträge, die zur Bestreitung der Kosten für die Führung des Kindergartens herangezogen werden, wird vom Betreiber im Einvernehmen mit der Gemeinde vorgenommen. Hierbei ist auf ein sozial erträgliches Ausmaß in Höhe der Elternbeiträge Bedacht zu nehmen bzw. dürfen diese Beiträge nicht wesentlich über jenen von vergleichbaren Betreuungseinrichtungen liegen. Die Einhebung der Elternbeiträge sowie die damit verbundenen administrativen Tätigkeiten werden vom Betreiber vorgenommen.

6.                  Die Gemeinde verpflichtet sich den Abgang des genehmigten Haushaltsvoranschlages zu tragen. Ergibt sich ein höherer Abgang durch Veränderungen bei den Elternbeitragseinnahmen bzw. durch zusätzliche Personalkosten infolge Krankenstandsvertretungen, ist dieser von der Gemeinde ebenfalls zu übernehmen. Seitens der Gemeinde erfolgt eine quartalsmäßige Akontierung des budgetierten Betriebsabganges. Über Abweichungen zum Budget ist die Gemeinde umgehend zu informieren.

7.                  Der Betreiber ist verpflichtet, entsprechend dem Oö. Kindergarten- und Kindergartengesetz und div. Kirchlicher Richtlinien, das erforderliche Fach- und Hilfspersonal einzustellen.

8.                  Der Gemeinde dürfen keine Kosten aus Abfertigungsansprüchen des Personals entstehen, der Betreiber hat für entsprechende Rücklagen zu sorgen.

9.                  Der Betreiber verpflichtet sich, alle Förderungs- und Subventionsmöglichkeiten sowie sonstigen Einnahmequellen auszuschöpfen. Für Schadensersatz bei diesbezüglichen Versäumnissen haftet der Betreiber.

10.              Die Öffnungszeiten und die betriebslosen Zeiten des Kindergartens werden vom Betreiber im Einvernehmen mit der Gemeinde festgelegt.

11.              Die Gemeinde verpflichtet sich, das zum Betrieb erforderliche Spiel- und Beschäftigungsmaterial im Rahmen des jährlichen Haushaltsvoranschlages anzuschaffen und laufend zu ergänzen. Dieses Material verbleibt im Falle einer Vertragsauflösung im Eigentum der Gemeinde.

12.              Der Kindergarten muss allgemein zugänglich geführt werden.

13.              Der Betrieb des Kindergartens ist vom Betreiber so flexibel zu führen, dass sowohl unterschiedliche, auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmte Bring- und Abholzeiten möglich sind als auch während des Jahres jederzeit der Eintritt in die Einrichtung möglich ist, soweit dies die Kapazität an Betreuungsplätzen zulässt. Die Festlegung der Ferienzeiten und der täglichen Betriebszeiten wird vom Betreiber im Einvernehmen mit der Gemeinde vorgenommen.

 

 

C.

Allgemeine Vertragsbestimmungen

 

1.                  Der gegenständliche Vertrag tritt mit 01. September 2004 in Kraft und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

2.                  Beide Vertragspartner haben das Recht, diesen Vertrag unter Einhaltung einer einjährigen Frist jeweils bis zum 31. Juli eines Jahres ohne Angabe von Gründen schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu kündigen.

3.                  Die Gemeinde/die Gemeinde ist zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn der Betreiber das Vertragsobjekt einer widmungsfremden Verwendung zuführt oder der Betrieb entgegen den Bestimmungen des Oö. Kindergarten- und Kindergartengesetzes geführt wird.

4.                  Der Vertrag tritt außer Kraft, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Stilllegung oder Auflassung der Kinderbetreuungseinrichtung erfüllt werden.

5.                  Jede Änderung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

6.                  Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung errichtet. Jeder der Vertragspartner erhält eine ordnungsgemäß unterzeichnete Ausfertigung.

7.                  Die mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben sind vom Betreiber zu tragen.

 

 

D.

Vorbehalt

 

1.                  Der gegenständliche Vertrag wurde vom Gemeinderat der Gemeinde .......................... in seiner Sitzung vom ................ genehmigt.

2.                  Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist an die Erteilung der kirchenaufsichtsbehördlichen Genehmigung gebunden.

 

 

GV. Anita Wolschlager stellt folgende Frage: Ein  Kind bekommt im Kindergarten ein  Mittagessen und wird um 12.30 Uhr abgeholt. Wie wird es gehandhabt?

Dazu teilt der Bürgermeister mit, dass er diesbezüglich mit der Leiterin gesprochen hat, sie  ist sehr flexibel. Beim Elternabend wird diese Angelegenheit mit den Eltern  besprochen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Vertrag mit der Caritas  für Kinder und Jugendliche, Linz, betreffend die Führung des Kindergartens in Riedau zu genehmigt.

 

GV. Schabetsberger fragt nach, warum nun im Pachtvertrag Marienschwestern-Caritas ein  Pachtzins in Höhe von € 9.000,-- zuzüglich 20 % Umsatzsteuer niedergeschrieben ist. Es wurde bisher bekanntgegeben, dass der Pachtzins jährlich € 10.000,-- beträgt.

Dazu erklärt der Bürgermeister, dass er diesbezüglich nochmals mit Frau Mag.  Krenn Kontakt aufgenommen hat. Sie hat ihm erklärt, dass dies in der Sitzung des Kulturausschusses die Höhe des Pachtes angesprochen wurde, als Ausgleich dafür wurden beim Spielmaterial die Ausgaben etwas zurückgenommen. Nachdem  dies in der Sitzung des Kulturausschusses „abgesegnet“  wurde, ist es für ihn eine klare Angelegenheit.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern genehmigt.

 

 

 

 

 

TOP. 9.) Vereinsschaukästen in der Gemeinde Riedau; Beschlussfassung über die

               Benützungsmöglichkeit.

 

In der Sitzung des Gemeinderates vom 23.9.1999 wurde beschlossen, dass die Schaukästen repariert und entlang des Zaunes nach der Trafik Markl aufgestellt werden.

Der Obmann des Kulturausschusses hat in der Sitzung vom 14.12.1999 den Vereinsobmännern bekanntgegeben, dass die Schaukästen für die Vereine zur Verfügung stehen. Plakate etc. können beim Gemeindeamt abgegeben werden.

Es soll nun eine Regelung getroffen werden, ob auch „Politische“ Vereine bzw. Vereinigungen diese Schaukästen benützen dürfen, so der Bürgermeister.

Es stellt Bürgermeister Demmelbauer den Antrag, dass „Politische“ Vereine bzw. Vereinigungen diese  Schaukästen der Marktgemeinde Riedau neben der Trafik nicht benützen dürfen. Zu diesen Vereinen zählen:

ÖVP: Wirtschaftsbund, ÖAAB, Junge ÖVP, Seniorenbund, Bauernbund

SPÖ: Kinderfreunde, Sozialistische Jugend, Junge Generation, Pensionistenverband, Arbö

FPÖ: Jugend, Seniorenring

 

Dazu erklärt Vizebürgermeister Gahleitner, der  Antrag beruht auf die Besprechung vom 13.4.2004.  Jede Partei darf ihre Hauptveranstaltung in der Gemeindezeitung bekanntgeben.

 

GR. Hosner gibt bekannt, dass der  Pensionistenverband seinen  eigenen Schaukasten hat.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass dies alles grundsätzlich für ihn verwirrend ist. Gestern ersuchte der Bürgermeister um tatkräftige Mitwirkung der Vereine, heute wird erklärt, dass sie die Schaukästen nicht benützen dürfen. Entweder sollen die Vereine etwas tun oder nicht. Für ihn ist politischer oder nicht politischer Verein nicht entscheidend. Es besteht öffentliche Meinungsfreiheit in Österreich. In den bestehenden vier  Schaukästen veröffentlichen derzeit hauptsächlich folgende Vereine: Siedler, Karate, Sportverein und politische Vereine. Wenn die politischen Vereine nicht mehr ihre Plakate aufhängen dürfen,  dann gibt es dort zu viele Schaukästen. Es gab nur bisher ein Problem und zwar hat sich der Vizebürgermeister daran gestoßen, dass  die Kinderfreunde monatlich eine Veranstaltung bekannt geben. Damals gab es die Vereinbarung, dass die politischen Parteien einen Teil eines Schaukastens bekommen.

 

GV. Ortner stellt die Frage, ob das Gedränge um den Platz so groß ist. Er ist mit diesem Antrag nicht einverstanden.

 

Vizebürgermeister Gahleiner erklärt, jede Partei hat ihren Schaukasten, dahin gehören diese Kundmachungen.

 

GV. Schabetsberger berichtet,  seit Jahren hat der Seniorenbund seine Plakate in diesen Schaukasten gehabt. Er glaubt, dass man Vereine damit verärgert.

 

GR. Schroll definiert das Wort „Vereinsschaukasten“. Die Sozialistische Jugend ist ein gemeldeter Verein, warum sollen sie als Verein herausfallen.

Der Bürgermeister antwortet darauf,  weil sie eine Teilorganisation der SPÖ sind.

Es folgt eine Diskussion über die Parteizugehörigkeit von Vereinen bzw. Definition  parteinahe Vereine.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 13 JA-Stimmen der ÖVP-Fraktion und  FPÖ-Fraktion , 12 NEIN-Stimmen der  SPÖ-Fraktion.

                  Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

 

 

TOP. 10.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer

                 Solaranlage.

 

Der Bürgermeister bittet Herrn Köstlinger Walter, Obmann des Umweltausschusses, um den Bericht.

 

GR. Köstlinger berichtet, dass seit Einführung der Förderungen im Jahr 1998 durch die Gemeinde Riedau dies der  11. Antrag ist.

Es liegt ein Ansuchen von Herrn Johann Unterortner, Riedau, Ottenedt 28, um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage vor.

Die Förderungsrichtlinien vom 27.4.2000 lauten:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens ATS 7.500,-- entspricht € 545,05;

Nachweis der Landesförderung, Vorlage von bezahlten Rechnungen, gültig ab Rechnungsdatum 1.1.2000

 

Die Zusicherung des Landes liegt vor in Höhe von € 1.900,--

25 % von € 1.900,-- = € 475,--

Förderung der Gemeinde € 475,--

bezahlte Rechnung in Höhe von € 5.796,70

 

GR. Köstlinger stellt den Antrag, für Herrn Johann Unterortner, Riedau, Ottenedt 28, eine Gemeindeförderung in Höhe von € 475,-- zu genehmigen.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, deshalb lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Köstlinger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Einstimmig wird der Antrag angenommen.

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung von Löschungserklärungen für die EZ 389 KG. Riedau und EZ. 280 KG.

                Riedau. 

 

Der Vorsitzende berichtet, dass folgende Ansuchen bez. Genehmigung von Löschungserklärungen vorliegen:

EZ 389 KG. Riedau: Scheuringer Herbert und Berta, Achleiten 145;

Löschung des Wiederkaufsrechtes gem. Pkt. 7 des Kaufvertrages vom 21.11.1975 für die Marktgemeinde Riedau

Löschung des Vorkaufsrechtes gem. Pkt. 7 des Kauvertrages vom 21.11.1975 für die Marktgemeinde Riedau.

 

EZ 280 KG. Riedau: Heske Josef und Maria Anna, Pomedt 40

Löschung des Wiederkaufsrechtes gem. Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 29.06.1956 für die Marktgemeinde Riedau

Löschung des Vorkaufsrechtes gem. Pkt. 6 des Kauvertrages vom 29.06.1956 für die Marktgemeinde Riedau.

 

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Löschungserklärungen zu genehmigen und stellt seinen Antrag zur Diskussion.

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister mittels Handzeichen abstimmen.

Frau GV. Berta Scheuringer erklärt sich für befangen, da sich um eine Löschungserklärung für die Eltern handelt.

 

Beschluss: 24 Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu,  GV. Berta 

                  Scheuringer erklärt sich für befangen.

 

 

 

 

TOP. 12.) Öffentliche Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz durch das Programm V-Opti; 

                       Genehmigung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

 

Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer gibt folgenden Bericht:

V-Opti  ist ein Hilfsinstrument bei der Abwicklung von Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002.

Im Rahmen der Schulung für dieses Programm wurde bekanntgegeben, dass die Stadt Linz Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelt hat, die dem Gemeindebund für die Gemeinden zur Verfügung gestellt  und vom Gemeindebund für die Gemeinden adaptiert wurden.

Wenn die Gemeinde Riedau diese allgemeinen Geschäftsbedingungen den Ausschreibungen grundsätzlich zugrunde legen will, müssen diese vom Gemeinderat vorab beschlossen werden.

Zu beachten: Da in den V-Opti Mustern wiederholt auf bestimmte Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)  Bezug genommen wird, müssten die AGB grundsätzlich unverändert übernommen werden. Für den Fall, dass die AGB nicht generell durch Gemeinderatsbeschluss übernommen werden, müssten diese den Ausschreibungsunterlagen im Einzelfall beigelegt werden.

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

Das Angebot

1.                               Allgemeines zum Angebot

2.                               Erfordernisse des Angebotes

3.                               Alternativangebote

4.                               Berichtigung einer Ausschreibung und Angebotsänderung bzw. Rücktritt des Bieters während     

                    der Angebotsfrist

5.                               Übernahme des Angebotes

6.                               Vergütung von Angeboten und Verwendung von Ausarbeitungen

7.                               Prüfung und Ausscheidung von Angeboten

8.                               Angebotsbindung

 

Auftragsabwicklung

1.                               Zuschlag und Leistungsvertrag

2.                               Subunternehmer

3.                               Ausführungsunterlagen

4.                               Ausführung der Leistung

5.                               Ausführungsfristen

6.                               Änderung der Leistung

7.                               Gefahr und Haftung

8.                               Übernahme der Leistung

9.                               Sicherstellungen

10.                           Abrechnung und Rechnungslegung

11.                           Rechnungsprüfung und Zahlung

 

Leistungsstörungen und Schadenersatzrecht

1.                               Vertragsstrafe (Pönale)

2.                               Verzug

3.                               Rücktritt vom Vertrag

4.                               Gewährleistung und Garantie

5.                               Schadenersatz

6.                               Gerichtsstand

 

Es stellt der Bürgermeister den Antrag, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Programm V-Opti lt. Bundesvergabegesetz vollinhaltlich zu genehmigen.

 

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag per Handzeichen abstimmen.

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

 

TOP. 13.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Am heutigen Tag hat eine Begehung in der Ortschaft Berg bezüglich Einführung einer 30 km/h-Beschränkung stattgefunden, erklärt der Bürgermeister. Dies hat er bereits beim vorangegangenen TOP. Straßenbau Berg berichtet.

 

Eine Mitteilung betreffend Abbruch des Kinogebäudes:

Sicherlich werden wir uns in nächster Zeit mit folgendem Problem befassen müssen. Die Tochter von Frau Amilov war mit ihrem Rechtsanwalt vor Ort und es hat eine Besprechung gegeben. Sie

hat Vorstellung bezüglich Bezahlung der Abbruchskosten, die sicherlich nicht mit unseren Vorstellungen  übereinstimmen. Sie möchte sich den Grund behalten, bietet an einen Teil der  Abbruchskosten und zwar
€ 15.000,-- an die Bezirkshauptmannschaft zu bezahlen, den Rest von rund € 6.500,-- soll die Gemeinde übernehmen.

 

In der Schule funktioniert es recht gut und er spricht ein  Lob an das Putzpersonal und die Gemeindearbeiter aus. Ebenfalls ein großes Lob spricht er über Herrn Emprechtinger aus, dieser kümmert sich sehr gut um diese Baustelle.

 

 

 

TOP. 14.) Allfälliges.

 

GR. Ortner ersucht den Bürgermeister, dass bezüglich der Parkplätze für die Feuerwehr wieder Gespräche aufgenommen werden. Er hat gehört, dass anscheinend das Grundstück nicht mehr Frau Hedwig Voglmeir, sondern dem Enkerl gehört.

Der Bürgermeister verspricht, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.

 

GR. Payrleitner stellt die Frage, wie oft der  Shuttlebus zur Präsentation nach Schärding fährt.

 

GR. Ruhmanseder ersucht bei der Straßenmeister bezüglich Zählung bei der Billa-Kreuzung nachzufragen.

 

 


 

Beilage

Bürgerfragestunde:

 

Frau Bachinger Ludmilla stellt folgende Frage:

Was wird bei der Landesausstellung in Schärding gemacht?

 

Darauf antwortet der Bürgermeister:

Gestern gab es eine Kulturausschusssitzung, in welcher die Aktivitäten bei der Präsentation beraten wurden.

 

Frau Bachinger bemängelt, dass alle Teilnehmer mittelalterlich gekleidet sind. Frühere künstlerische Betriebe wie z.B. Reberger,  ein Tischler, könnte vorgestellt werden. Diese Firmen sollten im Ort mehr geschätzt werden.

 

Bürgermeister: Zur Präsentation bei der  Landesausstellung wurden alle Vereine und Unternehmer eingeladen. Was der einzelne Verein oder Unternehmer genau gemacht, darüber bekommt der Ausschuss eine Rückmeldung. Es gibt heute einen Bericht des Obmannes des Kulturausschusses, welcher genau über diesen Punkt berichtet.

 

Weiters spricht Frau Bachinger folgendes Problem an: Es laufen sehr viele Hunde frei im Ort herum. Sie will, dass der Bürgermeister Strafen ausspricht.

Der Bürgermeister antwortet, dass sie das Fehlverhalten von Hundebesitzer bei der Gemeinde anzeigen soll. Dies will Frau Bachinger aber nicht machen, die Gemeinde soll tätig werden. Vizebürgermeister Gahleitner berichtet dazu, dass von der  Bezirkshauptmannschaft bereits die  Amtstierärztin in Riedau war und mit den betroffenen Hundebesitzern geredet hat. Sie wurden beraten und sie hat ihnen  gesagt, wenn sie den Vorschriften nicht entsprechen werden Verwaltungsstrafen ausgeprochen.

Frau Bachinger betont nochmals, dass sie jeden Samstag im Lignorama  arbeitet und sie sieht jeden Samstag die Hunde frei laufen.

AL Gehmaier ersucht um Anzeigen, damit sie weitergeleitet werden an die Bezirkshauptmannschaft, welche dann die Strafen aussprechen.  

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.06.2004 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 23.00 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: