Lfd.Nr. 14 Jahr 2005
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die
öffentliche 14. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am
07. April 2005.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Vizebgm. Peter Gahleitner als Vorsitzender
02. GV. Berta Scheuringer 15. GR. Klaus Ortner
03. GV. Hermann Kraft 16. GR. Doris Krestel
04. GR. DI Franz Mitter 17. GR. Franz Arthofer
05. GR. Walter Köstlinger 18. GR. Kurt Kemetsmüller
06. GR. Wolfgang Kraft 19. GR. Karin Eichinger
07. GR. Monika Tallier 20. GR. Erwin Wolschlager
08. GR. Franz Wimmer 21. GR. Heinrich Ruhmanseder
09. GR. Ing. Alois Steinmetz 22. GR. Ernst Hintermayr
10. GR. Gerhard Payrleitner 23.
11. GV. Franz Schabetsberger 24.
12. GV. Günter Ortner 25.
13. GV. Anita Wolschlager
14. GR. Rudolf Hosner
Ersatzmitglieder:
Ebner Richard für Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer
Fritz Raschhofer für GR. Diana Dick
Gerold Schellmann für GR. Andreas Schroll
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer
GR. Diana Dick
GR. Andreas Schroll
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): AL
Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung vom -
Bürgermeister, Vizebürgermeister -
einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 29.03.2005
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.1.2005 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-
gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen
diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht
werden können.
GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Der Bürgermeister ist zur Sitzung entschuldigt, da er sich in Urlaub (Ausland) befindet.
Tagesordnung:
1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2004.
3. Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des 10 %igen Gemeindeanteiles für den Bau der Kläranlage des RHV.
4. Erhöhung des Entgeltes für den Kindergartentransport.
5. Änderung der Hundeabgabe.
6. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
7. Änderung der Wassergebührenordnung.
8. Änderung der Kanalgebührenordnung.
9. Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.
10. Grundsatzbeschluss für die Sanierung des Musikprobenraumes.
11. Grundsatzbeschluss für den Bau außerschulischer Maßnahmen – Vereinszubau an die Mehrzweckhalle.
12. Grundsatzbeschluss für den Beitritt der Marktgemeinde Riedau zur Aktion „Gesunde Gemeinde“.
13. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
14. Nachwahl in den Kulturausschuss.
15. Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft EZ. 387 KG. Riedau
16. Bericht des Vizebürgermeisters.
17. Allfälliges.
Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.
Vor Eintritt in die Tagesordnung werden vom Vorsitzenden Punkt 7 und Pkt. 8 – Änderung der Wasser- und Kanalgebührenordnung - abgesetzt.
TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Vizebürgermeister Gahleitner ersucht den Obmann um den Bericht.
GR. Klaus Ortner berichtet, dass am 16.3.2005 eine Sitzung des Prüfungsausschusses stattgefunden hat.
Einnahmen ordentlicher Haushalt € 2.761.621,42
Ausgaben ordentlicher Haushalt € 2.755.340,00
Überschuss € 6.281,42
Einnahmen außerordentlicher Haushalt € 987.792,56
Ausgaben außerordentlicher Haushalt €1.278.486,60
Soll-Abgang € 290.694,04
Im ersten TOP erfolgte die Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2004.
Es wurden div. Fragen zu einzelnen Positionen der Abweichungen gestellt, u.a. Gastschulbeiträge, Versicherungskosten Gemeindemandatare, Bokimobil, BAV-Kosten.
Frau AL Gehmaier stellt die Frage, ob von Seiten des Prüfungsausschusses ein Vorschlag über die Verwendung des Soll-Überschusses 2004 gemacht wird.
Frau GR Schabetsberger schlug vor den Betrag eventuell für die Bildung vorzusehen, da die Schulen durch die Einsparungen 2004 benachteiligt waren, die Benachteiligung wird seitens der Buchhaltung in Abrede gestellt.
Herr GR. Gumpinger erkundigte sich ob der Überschuss auch vorläufig im ordentlichen Haushalt verbleiben kann, von Frau Tiefenthaler wurde mitgeteilt, dass der Soll-Überschuss des Rechnungsjahres spätestens im Rechnungsabschlusses des zweitfolgenden Jahres übernommen und verwendet werden muss.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldung und Fragen gab, erklärt der Obmann den Rechnungsabschluss als in Ordnung erstellt und bedankt sich bei den Bediensteten des Gemeindeamtes, die an der Erstellung des Rechnungsabschlusses beteiligt waren.
Unter Punkt 2. Allfälliges wurde der Prüfbericht über den Voranschlag 2005 den Mitgliedern zur Kenntnis gebracht. Dazu betonte der Obmann, dass ausdrücklich vom Prüforgan darauf hingewiesen wurde, dass teilweise Bedeckungsmittel im außerordentlichen Haushalt fehlen.
Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht.
TOP. 2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2004.
Der Vorsitzende gibt nochmals die wesentlichsten Daten des Rechnungsabschlusses bekannt.
Der Rechnungsabschluss wurde vom Prüfungsausschuss in der Sitzung am 16. März 2005 geprüft.
Ordentlicher Haushalt
Einnahmen 2,761.621,42
Ausgaben 2,755.340,--
Überschuss 6.281,42
Außerordentlicher Haushalt
Einnahmen 987.792,56
Ausgaben 1,278.486,60
Soll-Abgang 290.694,04
Zuführungen Gruppe 9:
Wasser € 20.516,73 // Umverlegung Wasserleitungen 2004
Straße € 10.426,07 // 5.000,- Berg und 5.426,07 Pomedt
Kanal € 34.252,83 // (weniger) Aufnahme Darlehen 2005
Der Überschuss des ordentlichen Haushaltes kann frühestens im NVA 2005 bzw. muss spätestens im Rechnungsabschluss 2006 veranschlag werden.
Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 111-125 begründet und wurde sicherlich in den Fraktionssitzungen besprochen. Der Vizebürgermeister bittet um Wortmeldungen.
GV. Schabetsberger erklärt, er hat den Rechnungsabschluss genau durchgesehen, man kann an den Zahlen nun nichts mehr ändern. Aber einige Dinge möchte er genauer erörtern. Verschiedene außerordentliche Vorhaben haben keine Bedeckung, die Bedeckungen fehlen auch laut Prüfbericht des Bezirkshauptmannschaft für den Voranschlag 2005. Dies trifft uns heuer besonders hart, mehrere wichtige Vorhaben anstehen, so die Änderung der Straße bei der Billakreuzung. Eigentlich wäre der Plan für die Erweiterung Siedlungsgebiet Pomedt fertig, wo auch ein Spielplatz errichtet werden sollte. Wenn aber keine Bedeckung gegeben ist, dürfte nichts Neues angefangen werden. Er ersucht jedes einzelne Gemeinderatsmitglied die Finanzen gut anzuschauen. Die Summen, welche die Gemeinde in den nächsten Jahren zu finanzieren hat sind gewaltig. Der Ausgabenstopp des vergangenen Winters hat sich eigentlich nur in einzelnen Bereichen ausgewirkt und zwar im schulischen Bereich. Dort liegt der überwiegende Einsparungsbereich. Die gekürzten Mittel hatten aber nichts mit der Schulsanierung zu tun. Wenn wieder Ausgabenstopp gemacht werden muss, soll danach getrachtet werden, dass dort gespart wird, wo es nicht „so weh tut“.
GR. Ruhmanseder hofft, dass im heurigen Jahr nicht wieder eine Einsparung bei der Schule ausgegeben wird. Ansonsten handelt es sich beim Rechnungsabschluss nur gegebenen Zahlen.
Vizebürgermeister Gahleitner stellt den Antrag um Genehmigung des vorliegenden Rechnungsabschlusses. Er lässt per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Einstimmig wird der Antrag angenommen.
TOP. 3.) Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des 10 %igen Gemeindeanteiles für den Bau der Kläranlage des RHV.
Vizebürgermeister Gahleitner gibt bekannt, dass für die Finanzierung des 10 %igen Gemeindeanteiles für den Bau der Kläranlage des RHV vom Bürgermeister eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt wurde. Die Darlehenshöhe beträgt € 265.000,--, wobei die Zuzählung nur im jeweils notwendigen Umfang über Anforderung des Marktgemeindeamtes erfolgt; vorzeitige Darlehensrückzahlungen sind möglich; Laufzeit: 10 Jahre, die Anboteröffnung erfolgte am 15.2.2005.
Ergebnis:
Bank Austria Fixzinssatz 3,49 %
Euribor 2,181% + 0,14 Aufschlag = 2,321 %
Allgemeine Sparkasse Fixzinssatz kein Angebot
Euribor 2,215 % + 0,40 Aufschlag = 2,615 %
Raiffeisenbank Fixzinssatz 4,10 %
Euribor 2,19 % + 0,20 Aufschlag = 2,39 %
PSK Fixzinssatz 4,0 %
Euribor 2,184 % + 0,10 Aufschlag = 2,28 %
Der Bürgermeister schlägt eine Euribor-Verzinsung vor, berichtet Vizebürgermeister Gahleitner.
Entscheidend beim Euribor ist der Aufschlagswert.
Das beste Angebot wurde von der PSK eingereicht 2,184 % + 0,10 Aufschlag = 2,28 %
Der Vorsitzende ersucht um Wortmeldungen.
Nachdem keine Wortmeldungen vorliegen, stellt Vizebgm. Gahleitner den Antrag, das Darlehen in Höhe von € 265.000,-- an die PSK mit einer Verzinsung Euribor, zur zeit 2,184 % + 10 % Aufschlag, zu vergeben. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Erhöhung des Entgeltes für den Kindergartentransport.
Vizebgm. Gahleitner erklärt, dass mit Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 21.1.2005, Zl. Bi-140002/473-2005-Bue, mitgeteilt wurde, dass die OÖ. Landesregierung in ihrer Sitzung am 17. Jänner 2005 eine Erhöhung der in den Richtlinien für die Gewährung von Landesbeiträgen zu den Kosten des Kindergartentransportes enthaltenen Tarife um ca. 2,2 % beschlossen hat. Die Tarife treten mit 1.2.2005 in Kraft und sind auf alle Transporte, die nach diesem Zeitpunkt durchgeführt werden, anzuwenden.
Für Riedau bedeutet dies eine Erhöhung von derzeit € 0,83 auf € 0,85.
Der im Entwurf erstellte Nachtrag zum Vertrag Kindergartentransport wurde zur Kenntnis gebracht:
N A C H T R A G
zum Vertrag vom 01.03.1999, abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau und Herrn Franz Stiglmayr, Riedau, Pomedt 66, betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.
Punkt 6. wird einvernehmlich wie folgt geändert:
Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2 für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von € 0,85 incl. der gesetzlichen MWSt pro gefahrenem Kilometer. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Marktgemeinde Riedau bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitperson und deren Vertretung hat der Unternehmer zu sorgen.
Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im Nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiffeisenbank Riedau, Konto 113.936, zu überweisen.
Dieser Nachtrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung rückwirkend mit 01.02.2005 in Kraft.
GR. Mitter betont, es bleibt uns nicht erspart die Tarife anzupassen. Er stellt den Antrag, die vorliegende Erhöhung zu genehmigen.
GR. Ruhmanseder gibt bekannt, der Kindergartentransport erfolgte bisher immer unfallfrei und er hofft, dass es so bleibt. Auch er ist für die Genehmigung der Erhöhung.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von GR. Mitter mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
TOP. 5.) Änderung der Hundeabgabe.
Die Prüfung des Gemeindevoranschlages hat ergeben, dass ein Fehler bei der Hundeabgabe vorliegt, berichtet Vizebürgermeister Gahleitner.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 9.12.2004 die Steuern und Hebesätze laut der im Voranschlag vorgesehenen Muster-Kundmachung (Gemdat) beschlossen. In dieser Muster-Kundmachung sind vorgesehen:
Hundeabgabe mit ……………. € …. für den 1. Hund
€ …. für jeden weiteren Hund
€ … für Wachhund
Der Gemeinderat hat aufgrund dieses Musters beschlossen:
10,-- für den 1. Hund
15,-- für jeden weiteren Hund
10,-- für Wachhunde
Bei der Prüfung des Voranschlages durch den Gemeindeprüfer wurde darauf hingewiesen, dass es laut neuem Hundehaltegesetz die Einstufung „weiteren Hund“ nicht mehr gibt. Es soll daher generell für jeden Hund eine Hundeabgabe von € 10,-- eingehoben werden, um den Vorschriften des Hundehaltegesetzes zu entsprechen. Die erhöhte Abgabe € 15,-- wurde aufgrund der Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Schärding seitens des Marktgemeindeamtes nicht mehr eingehoben.
Vizebürgermeister Gahleitner stellt den Antrag, im Jahr 2005 für jeden weiteren Hund € 10,-- einzuheben.
Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmig wird der Antrag angenommen.
TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
Vizebürgermeister Gahleitner ersucht den Obmann des Umweltausschusses um den Bericht.
GR. Köstlinger Walter berichtet, dass die Sitzung des Umweltausschusses am Montag, 4. April 2005
stattgefunden hat. In dieser Sitzung wurden zwei Punkte beraten. Es ging um die Gebührenordnungen für Wasser und Kanal sowie um die Abfalltrennung am Friedhof.
Vorbereitend zu dieser Sitzung waren AL Gehmaier, Frau Tiefenthaler und er bei einem Umweltstammtisch in Pasching, es war eine sehr stark besuchte Veranstaltung. Wesentliche Punkte wurden dabei mitgenommen und zwar den grundlegend richtigen Weg für eine Splittung in Grund- und Mengengebühr. Auch von der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird die Teilung in Grund- und Mengengebühr vorgeschlagen. In Bezug auf diese EU-Richtlinie hat die Landesregierung im Dezember eine diesbezügliche Musterverordnung als eine Empfehlung an die Gemeinden hinausgegeben.
Die Vorgaben des Landes sind nur „Hilfsmittel“, die Entscheidung liegt aber bei der Gemeinde.
Es soll künftig eine gerechtere Verteilung der anfallenden Kosten geben. Bei der Sitzung wurden die Grundlagen beraten, verschiedene Modelle vorgestellt und zwar betreffend einer gerechteren Verteilung der anfallenden Kosten. Ein fertiges Modell gibt es noch nicht. Bei der nächsten Sitzung wird es genauere Daten geben. Verschiedene ökologische und wirtschaftliche Aspekte sind mit hineinzurechnen, gleichzeitig ist aber auch darauf zu achten, dass die neue Gebührenordnung auch von der Gemeindestube ohne erheblichen Mehraufwand vollzogen werden kann. Es soll nicht einfach eine Grundgebühr von € 20,- bis € 25,- eingehoben werden, sondern es sollten alle Fixkosten eingerechnet werden. So liegen lt. Berechnung des Landes OÖ. die Grundkosten, also die Grundgebühr, bei 75-85 %. Es werden nun seitens der Gemeinde genaue Modelle berechnet und diese sollen dann im Ausschuss und in den Fraktionen beraten werden. Er ersucht schon jetzt alle Gemeinderatsmitglieder, wenn ein neues Modell beschlossen wird, dass sie die Sinnhaftigkeit dieser Grund- und Mengengebühr in der Bevölkerung erklären.
Weiters wurde über die Abfalltrennung am Friedhof beraten. Bisher haben wird das zwei-Tonnen-System, künftig soll aber die Abfalltrennung auf mehrere Tonnen umgestellt werden. Es wurde diskutiert, wie diese Sammelstellen neu gestaltet werden könnten.
Die nächste Umweltausschussitzung ist für 18.4.2005 vereinbart.
Der Vorsitzende bedankt sich für beim Obmann für den Bericht.
TOP. 7.) Änderung der Wassergebührenordnung.
abgesetzt
TOP. 8.) Änderung der Kanalgebührenordnung.
abgesetzt
TOP. 9.) Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.
Vizebürgermeister Gahleitner bittet den Sprecher des Schulbauausschusses GR. Ruhmanseder um den Bericht. Gleichzeitig ersucht er um Einbindung der Debatte betreffend Verbindungsgang und Aufzug.
GR. Ruhmanseder berichtet, dass am 24. Jänner 2005 eine Sitzung des Schulbauausschusses stattgefunden hat.
Es wurde über die Errichtung eines Verbindungsganges zwischen Bühne und neuem Vereinstrakt diskutiert.
Diese Baumaßnahme wurde von Herrn DI Pollhammer im Zuge einer hochbautechnischen Stellungnahme vorgeschlagen. Der Vorteil liegt darin, dass es eine Verbindung zwischen Bühne und Haupteingang gibt, ohne dass der Saal selbst betreten werden muss. Die Kosten liegen bei rund € 25.000,--.
Als weiterer Punkt wurde über die Dachsanierung des Flachdaches im Bereich der Volksschule beraten. Es gibt drei Arten der Dachsanierung: Satteldach, Sanierung als Flachdach sowie Ausbildung als Gründach. Es erfolgte ein Kostenvergleich und es wurde vereinbart, dass das bestehende Flachdach wieder als Flachdach saniert wird. Die Sanierung mit einer Dachstuhlkonstruktion kostet rund € 101.000,--, Ausgestaltung als Gründach € 71.000,--, Sanierung Flachdach 52.000,--. Allerdings wurden im Zuge der Diskussion andere Arbeiten für notwendig erachtet, so eine zusätzliche Wärmedämmung mit 5 cm und der Austausch der Lichtkuppeln gegen Fenster.
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung betraf das Dach der Mehrzweckhalle. Eine neue Befestigung für die Ringe und Seile ist notwendig, da die alte Dachkonstruktion es nicht mehr aushält. Auch wären Probleme beim Brandschutz und der Be- und Entlüftung aufgetreten. Deshalb wird seitens des Architekturbüros vorgeschlagen eine neue Dachkonstruktion und eine neue Entlüftung und Heizung. Die Mehrkosten des Daches betragen € 47.000,--, bei Heizung und Lüftung gibt es aber Einsparungen von € 20.000,-. Auch bei der Veranstaltungstechnik kann eingespart werden.
Nächster Punkt war die allgemeine Mehrzweckhallensanierung. Ein neuer Vereinseingang ist geplant, dieser soll künftig neben dem Eingang der Schulwartwohnung sein. Der Foyerbereich soll künftig nur mehr für Musikverein vorbehalten bleiben. Lt. Herrn DI Pollhammer wäre es vorteilhaft den Verbindungsgang zu errichten, Kosten in Höhe von € 23.000,-- wurden dafür angegeben. Der Verbindungsgang wäre auch von Vorteil für den Turnverein und auch für den Turnbetrieb der Schule, auch für die Vereine und speziell den Theaterverein.
Bezüglich des Musikprobenraumes wurde besprochen: Das Foyer soll künftig als Kofferraum während der Proben verwendet werden, bei anderen Veranstaltungen steht er den Vereinen zur Verfügung; der Musikprobenraum wird vergrößert um 1 m, damit Sessel besser gestellt werden können. Begründet wird dies vom Musikverein durch den Musikerzuwachs. Die Galerie wird umgebaut in einen Registerprobenraum bzw. Archiv, beim Aufgang werden zwei Fenster mit Blick in Mehrzweckhalle eingebaut, damit dies später ev. als Regieplatz verwendet werden kann.
Vorplatzgestaltung: Der Vorplatz soll für Veranstaltungen ausgelegt werden, Kosten € 25.000,--
Leichtathletikanlage: es hat GR. Ruhmanseder geärgert, dass das Amt der OÖ. Landesregierung einen Lehrplan anforderte. Bisher hat es diese Anlage gegeben, aufgrund des Zubaues musste die Leichtathletikanlage aufgelassen werden. Für die Hauptschule ist sie aber erforderlich.
Der Musikverein hat Eigenleistungen in Höhe von € 25.000,-- zugesagt.
Veranstaltungstechnik: die mobile Trennwand schließt die Bühne komplett ab und wird nur für Veranstaltungen aufgemacht. Eine mobile Projektionswand ist geplant. Es wird eine Minimalausstattung beim Mischpult geben, da bei Tanzveranstaltungen die Bands immer selbst die Anlage mitnehmen.
Erwähnt hat der Schulsprecher auch den neuen Milchautomaten in der Hauptschule. Die
Schulwartwohnung wird ev. frei und diese könnte leicht durch die Hauptschule erschlossen werden. Verwendet werden könnte sie entweder als Direktion und Abstellräume bzw. könnten die Räume einer anderen Verwendungen zugeführt werden.
Es wurde auch über die bestehende Solaranlage gesprochen, aus erzieherischen Gründen wäre eine große Anzeige sinnvoll, diese kostet aber zwischen € 3.000,-- bis € 4000,--. Dies erschien allen zu teuer, es wird nun eine billigere Messsonde gemacht.
GV. Wolschlager stellt die Frage, ob die Schulwartwohnung eventuell frei wird.
GR. Ruhmanseder antwortet, wenn der neue Schulwart ein Riedauer wird, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser zu Hause wohnen.
Es berichtet nun der Schulsprecher über die stattgefundenen Vergabeverhandlungen.
28.2.2005 für
a) Zimmermeisterarbeiten Teil 2 Mehrzweckhalle
b) Kleinlastenaufzug
c) Kanalsanierung
21.3.2005 für
a) mobile Trennwände
b) Sportböden
c) Prallwände
d) Turngeräte
Zimmermannsarbeiten Teil 2 Mehrzweckhalle:
Vergabe an Fa. Bortenschlager
€ 79.242,88 (Kostenvorsorge 106.850,--, Unterschreitung € 27.607,12)
Vergabe gem. vorgeschlagener Variante „Glöckel-Systembau“. Vor einer definitiven Beauftragung war noch das Brandschutzgutachten F 30 vorzulegen und zu überprüfen.
Kleinlastenaufzug
Billigstbieter Fa. Weigl, Waizenkirchen
€ 8.008,32 (Kostenvorsorge 11.000,--, Unterschreitung € 2.991,68)
Aufgrund des geringen Preisunterschiedes zwischen der erstplatzierten Fa. Thyssen und der zweitplatzierten Firma Weigl, Differenz € 84,--, wurde aufgrund des zu erwartenden rascheren Störungsservices bedingt durch die Firmennähe für die Fa. Weigl entschieden.
Die Beauftragung an die Firma ist jedoch noch von der Gemeinde gesondert freizugeben, da über die Grundsätzlichkeit des Liftes seitens der Gemeinde noch zu diskutieren ist.
Kanalsanierung
Vergabe an Fa. Rabmer, Altenberg
€ 26.768,77 (Kostenvorsorge € 40.000,--, Unterschreitung € 12.860,95)
Die Kostenvorsorgen, die zuletzt von Arch. Bauböck in der Hochrechnung getroffen wurden, werden durch die aktuellen Vergabewerte deutlich unterschritten.
mobile Trennwände
Vergabe an Fa. Wippro
€ 24.738,05 (Kostenvorsorge € 37.800,-, Unterschreitung € 13.061,95)
Sportböden
es soll ein flächenelastischer Boden sein., beschreibt den Aufbau des Bodens.
Ortner betont, es ist ein reiner Sportboden sondern ein Mehrweckboden.
Vergabe an Fa. Hoppe
€ 28.883,65 (Kostenvorsorge € 49.880,- Unterschreitung € 20.996,35)
Prallwände und Akustikverkleidungen
Vergabe an Fa. Fox Holz
€ 37.173,53 (Kostenvorsorge € 46.500,-, Unterschreitung € 9.326,47)
Turngeräte
Vergabe an Fa. Sport Christian
€ 24.006,25 (Kostenvorsorge € 30.000,--, Unterschreitung 5.993,75)
Dank an den Bericht und für die Arbeit im Ausschuss.
Vizebürgermeister Gahleitner bedankt sich für den Bericht.
TOP. 10.) Grundsatzbeschluss für die Sanierung des Musikprobenraumes.
Es gab eine Vielzahl an Besprechungen betreffend die Sanierung der Mehrweckhalle. Da die nächsten zwei Tagesordnungspunkte zusammenhängen, gibt er nun einen gemeinsamen Bericht über die nächsten zwei Punkte, das sind eben Grundsatzbeschlüsse für Sanierung Musikprobenraum und Vereinszubau an die Mehrzweckhalle.
Das erste Ansuchen seitens der Gemeinde an die Landesstellen wurde im Jahr 2000 gestellt. Am 29.4.2003 fand eine Besprechung mit Architekt Bauböck, den Fraktionsführern, dem Obmann des Bauauschusses und den Direktoren der Schulen statt. Folgende Vertreter von Vereinen waren anwesend: Sportverein, Faschingsgilde, Theatergruppe und Kinderfreunde.
Zwei Monate später erfolgte eine weitere Besprechung mit weiteren Vereinsvertretern, die die Mehrzweckhalle brauchen. Erschienen sind Ing. Wimmer, Auer Manuela, Bernhard Kumpfmüller und Franz Wimmer. Der Architekt hat drei Varianten eines möglichen Vereinszubaues und Erweiterung Musikprobenraum vorgestellt. Im Juli darauf hat der Musikverein schriftlich Ersuchen gestellt um Erweiterung des Musikheimes.
Im Juli 2003 erfolgen Vorsprachen bei verschiedenen Politikern. Folgende Zusagen liegen vor:
Außerschulische Maßnahmen:
Landesmusikdirektion € 100.000,-- 2005 und 2006
LH Abt. Sport € 70.000,-- 2005 in Aussicht gestellt
LH Abt. Kultur € 70.000,-- 10.000,- Rücklage, Rest 2006
LR. Stockinger, BZ € 100.000,-- 2007 Zusicherung
Abt. Bildung, Jugend € 20.000,-- 2005
DI Pollhammer hat ein neues Raumprogramm grundsätzlich akzeptiert.
Am 30.11.2004 gab es wiederum ein Gespräch zwischen Bürgermeister, Architekt und Vertretern des Musikvereines. Sie ersuchten um Erhöhung des Musikprobenraumes, Preiserhöhung um € 35.000,--. Der Bürgermeister ersuchte den Musikverein Eigenleistungen zu verbringen.
GR. Raschhofer erklärt, die jetzt vorliegende Planvorlage entspricht den heutigen Anforderungen.
Er stellt den Antrag, dass sich die Gemeinde grundsätzlich dazu bekannt den Musikprobenraum zu sanieren und zwar soll die Sanierung so wie vorgestellt umgesetzt werden.
GR. Ruhmanseder spricht folgendes an: Laut Protokoll ist damit zu rechnen, dass mehr Platz für die Musiker gebracht wird. Ist es schon so weit?
GR. Raschhofer antwortet, mit dem derzeitigen Mitgliederstand ist der Musikprobenraum zu klein. Aber es wurde auch vorausgeschaut wie sich der Mitgliederstand entwickeln wird. Laut Norm braucht man einen Registerprobenraum und Archiv.
GR. Ruhmanseder fragt nochmals nach, warum man einen Registerprobenraum braucht. Er schlägt vor, dass man dazu vorhandene Räume der Musikschule verwendet. Jede Kubatur die man baut kostet nicht nur Geld, sie muss auch erhalten werden und daher sollte man das auch bedenken.
Vizebürgermeister Gahleitner lässt über den Antrag von GR. Raschhofer abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, Stimmenthaltung von GR. Ruhmanseder.
GR. Ruhmanseder teilt dazu mit, dass er sich der Stimme enthält, weil die Finanzierung
noch nicht schriftlich gesichert ist.
TOP. 11.) Grundsatzbeschluss für den Bau außerschulischer Maßnahmen – Vereinszubau an die Mehrzweckhalle.
Vizebürgermeister Gahleitner bringt zur Kenntnis, dass heute grundsätzlich über die Baumaßnahme Vereinszubau abgestimmt werden soll. Er glaubt, dass sich alle Fraktionen über die Notwendigkeit einig sind. Allerdings ist heute im Besonderen über den Verbindungsgang und den Aufzug zu entscheiden.
Der Vorsitzende bittet den Sprecher des Schulbauausschusses Gr. Ruhmanseder um Erläuterungen zum Grundsatzbeschluss.
GR. Ruhmanseder erklärt anhand der aufgehängten Pläne für den Vereinszubau. Zusätzlich könnte laut Herrn DI Pollhammer vom Amt der OÖ. Landesregierung ein Verbindungsgang zwischen dem jetzigen Sessellager und dem Vereinszubau errichtet werden. Die Kosten betragen laut Kostenschätzung rund € 25.000,--.
Heute ist der Grundsatzbeschluss für die Errichtung herbeizuführen, so der Vorsitzende. Entscheidend für den Baubeginn ist nun die Verwirklichung des Verbindungsganges und des Aufzuges. Deshalb ersucht Vizebgm. Gahleitner alle drei Fraktionsführer um eine diesbezügliche Wortmeldung.
GV. Ortner: Die Argumentation für einen Verbindungsgang ist zu schwach, das beste Argument für die SPÖ-Fraktion ist eine Benützung durch die Schule. Aber ohne Verbindungsgang „geht es auch“. Er stellt die Frage, ob der Verbindungsgang in die Schulförderung mit einfließt, denn die Finanzierung ist wichtig. Ihre Meinung ist, dass der Verbindungsgang gestrichen werden kann.
Vizebürgermeister Gahleitner erklärt, in der ÖVP-Fraktion wurde der Verbindungsgang sehr genau beraten und seiner Fraktion ist dieser Verbindungsgang mit € 25.000,-- zu teuer.
GR. Ruhmanseder gibt zu bedenken, dass bezüglich der Raumeinteilung im Vereinszubau nochmals ein Gespräch mit Architekt geführt werden soll. Die Küche ist hinten, vorne zwei Räume. Seiner Meinung nach kommt der Aufzug nicht in Frage. Der Sportverein braucht den Aufzug nicht unbedingt, wenn die Vorplatzgestaltung dementsprechend ausgeführt wird. GR. Ruhmanseder schlägt vor die Vorplatzgestaltung – in Absprache mit der Schule - zu streichen und nur einen gut ausgestalteten Zugang zu machen. Die eingesparten Kosten könnten dafür für den Verbindungsgang verwendet werden. Seiner Meinung nach also JA für den Verbindungsgang ja und zwar in Verbindung mit einem Tausch bez. Kosten Vorplatzgestaltung.
Vizebgm. Gahleitner erklärt betreffend dem Lastenaufzug, dass er heute nochmals mit Herrn Hellwagner Franz, Sportverein, gesprochen hat. Der Sportverein hat nicht gewusst, dass ein ausreichender Zugang über den Vorplatz da ist. Die Kühlschränke können also über die Halle transportiert werden. Der kleinere Aufzug würde auch genügen.
GV. Ortner betont, dass betreffend dem Lastenaufzug die Kosten-Nutzenrechnung nicht passt. auch beim kleinen Aufzug. Der Boden der Mehrzweckhalle ist hubwagengeeignet. Was ist noch zu transportieren mit dem Aufzug? Die SPÖ-Fraktion glaubt, dass es sich nicht rechnet den Aufzug anzuschaffen, die Kosten könnten gespart werden.
GR. Ruhmanseder sagt, eine Kosten-Nutzenrechnung für den „kleinen“ Aufzug bringt nichts, der große Lastenaufzug ist zu teuer, also kein Aufzug.
Vizebürgermeister Gahleitner erklärt, dass dann auch seine Fraktion einen Aufzug nicht befürworten wird, das Problem ist aber, dass der Aufzug eigentlich den Vereinen schon versprochen wurde.
GR. DI Mitter stellt zur Diskussion, ob eine Anlieferung über den Aufzug sinnvoll ist. Die Anlieferung durch die Halle ist notwendig, weil die Halle aufgrund des Turnbetriebes belegt ist. Außerdem ist doch nicht sicher, ob die Belastung für den Boden gut ist.
Vizebgm. Gahleitner gibt grundsätzliche Daten bezüglich der Aufzüge bekannt:
Es wurden zwei Arten von Aufzüge ausgeschrieben: Palettenaufzug oder Kleinlastenaufzug.
Der Palettenaufzug ist lt. eingeholter Angebote um va. 5.500,-- teurer als ein Kleinlastenaufzug.
Palettenaufzug: eine ganze Palette hat Platz, Abmessungen 100x140x1,2 m Höhe, Gwicht 300-500 kg Preis € 13.500,-- 14.000,-
Kleinlastenaufzug: unterscheidet sich im Wesentlichen durch die Größe der Kabine: 100 x100 max. 1,2 m Höhe; ein Kühlschrank normal 70x70 cm, Höhe unterschiedlich; Gewicht 300 kg, lt. Vergabeverhandlungen;
Palettenaufzug über 1,2 m Höhe ist wie Personenaufzug zu bewerten; Preis ca. 21.000,--;
GR. Raschhofer erklärt, der Anbau ist für Veranstaltungen der Vereine geplant. Der Raum im Erdgeschoss ist für Anlieferungen und Ablieferungen sowie Lagerungen geplant. Es ist schon wichtig, dass die Getränke mittels Aufzug nach oben gebracht werden können. GR. Raschhofer ist dafür, dass der Aufzug angeschafft wird.
GR. Hintermayr sagt, die ganze Anlieferung erfolgt auf Paletten und Paletten kann man im kleinen Aufzug nicht befördern.
GR. Köstlinger sieht die Angelegenheit so wie GR. Raschhofer. Ansonsten wäre dann die Planung verkehrt.
GV. Schabetsberger. betont, von Planung her war klar, dass die Anlieferung unten passiert. Es war immer beabsichtigt, dass die Halle für Großveranstaltungen zwei große Flügeltüren für Anlieferungen erhält. Der Aufzug wurde nie versprochen, es wurde eine Küche versprochen. Sie finden, dass ein großer Aufzug sinnvoll wäre, aber den können wir uns nicht leisten. Bei Großveranstaltungen muss oben zugeliefert werden. Auch bei kleinen Veranstaltungen ist Personal zum Hereintragen vorhanden.
Vizebürgermeister Gahleitner stellt den Antrag, dass im Zuge der Mehrzweckhallensanierung kein Verbindungsgang errichtet wird.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme GR. Ruhmanseder
Vizebürgermeister Gahleitner stellt den weiteren Antrag, dass im Zuge der außerschulischen Maßnahmen im Vereinszubau kein Aufzug eingebaut wird.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 Stimmenthaltung GR. Raschhofer
GR. Ing. Steinmetz schlägt vor, anstelle des Verbindungsganges eine „große Türe“ mit Dach zu errichten. Die Kosten wären sicherlich nur ein Teil der jetzt veranschlagten Ausgaben.
Abschließend stellt Vizebürgermeister Gahleitner den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die Errichtung des Vereinszubaues zu fassen.
Beschluss: einstimmig wird der Antrag des Vizebürgermeister Gahleitner angenommen.
TOP. 12.) Grundsatzbeschluss für den Beitritt der Marktgemeinde Riedau zur Aktion „Gesunde Gemeinde“.
Die Informationsveranstaltung über den Beitritt der Marktgemeinde zur Aktion „Gesunde Gemeinde“ hat am 15. Februar 2005 im Gasthaus Laufenböck stattgefunden. Eingeladen dazu waren die politischen Vertreter sowie all jene Gemeindebürger, die „verwandte“ Berufe ausüben.
Frau Dagmar Zimmerbauer, Dipl.Diätassistentin vom Amt der OÖ. Landesregierung hat den Vortrag gehalten, anschließend erfolgte es eine allgemeine Diskussion, berichtet Vizebürgermeister Peter Gahleitner.Der Gemeinderat hat nun grundsätzlich zu entscheiden, ob Riedau zur Aktion „Gesunde Gemeinde“ beitritt.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass die Marktgemeinde Riedau grundsätzlich der Aktion „Gesunde Gemeinde“ beitritt.
GV. Ortner sagt, mittlerweile sind 320 Gemeinden der Aktion beigetreten, weitere 28 Gemeinden stehen auf der Liste. Verschiedentlich hört man in der Bevölkerung die Frage, wozu brauchen wir das? Er ist der Meinung, für jeden einzelnen ist dies wichtig. Die Gemeinde Riedau bietet mit der „Gesunden Gemeinde“ Aktionen an, die auch für Riedau wichtig sind. Er bringt eine Veranstaltungsmöglichkeiten zur Kenntnis. Bei dem Vortrag wurde ersichtlich, dass nicht nur Gemeinderatsmitglieder Interesse zeigen, sondern auch Vereinsmitglieder. Die Zustimmung der SPÖ-Fraktion liegt vor.
GR. Ruhmanseder hofft, dass das Gesundheitsbewusstsein dadurch gehoben wird.
GR. Wolschlager Erwin findet es schade, dass man 14 Monate braucht, um diese Aktion zu starten.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmig wird der Antrag angenommen.
TOP. 13.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Der Vorsitzende ersucht den Obmann des Kulturausschusses um den Bericht.
GR. Erwin Wolschlager gibt bekannt, dass zwei Sitzungen des Kulturausschusses stattgefunden haben:
Sitzung des Kulturausschusses am 25. Jänner 2005:
Tagesordnung: 1. Besprechung Jahresprogramm 2005 (Maibaumfeier und Marktfest)
2. Allfälliges
Maifeier:
Die Mitglieder des Kulturausschusses waren sich grundsätzlich einig, dass eine Maifeier abgehalten werden soll. Zum Aufstellen des Maibaumes wäre die Freiwillige Feuerwehr Riedau an der Reihe.
Der Obmann berichtete, dass der Gastwirt Laufenböck Johann an ihn herangetreten ist, und ihm den Vorschlag gemacht hat, dass man Leute aus der Bevölkerung heraussucht, welche sich bereit erklären ein jedes Jahr den Maibaum zu stellen.
GR. DI. Mitter bezweifelte, ob sich überhaupt jemand bereit erklären wird, den Maibaum ein jedes Jahr zu stellen. Er war der Meinung, falls sich jemand findet sollte, sollten diese wie vereinbart den Maibaum ein jedes Jahr stellen, ansonsten müsste man für heuer die Freiwillige Feuerwehr Riedau fragen.
Die Mitglieder einigten sich, dass die Vereine angeschrieben werden, um aus ihren Reihen Leute zu finden, die sich bereit erklären würden, und zusätzlich auch noch eine Einschaltung in der Gemeindezeitung zu tätigen, um auch die Bevölkerung anzusprechen.
Der Obmann GR. Wolschlager teilte mit, dass für das Maibaumfest 2005 ca. € 500 bis € 600 im Voranschlag veranschlagt wurden. Weiters stellte er den Anwesenden die Frage, um welche Uhrzeit die Maifeier beginnen soll.
Die Mitglieder des Kulturausschusses einigten sich auf 14:00 Uhr.
Marktfest:
Obmann GR. Wolschlager stellte zur Debatte, ob das Marktfest 2005 abgehalten werden soll oder nicht. Falls das Marktfest durchgeführt werden sollte, wäre der Termin Samstag, 25.06.2005 und Sonntag, 26.06.2005.
Sitzung des Kultuausschusses am 08. März 2005:
Tagesordnung: 1. Festlegung der Richtlinien für Vereinsförderungen
2. Allfälliges
Festlegung der Richtlinien für Vereinesförderungen
Der Obmann stellte die Frage, wie bei der Festlegung der Richtlinien vorgegangen werden soll bzw. auf welche Kriterien man achten sollte. Er ist der Meinung, dass die Anzahl der Veranstaltungen beachtet werden soll.
DI. Mitter Franz findet, dass man hier etwas vorsichtig sein müsse, ansonsten machen eventuell die Vereine „Alibiveranstaltungen“. Ebenfalls glaubte er, dass Vereine angesprochen werden sollten, damit eine offene Diskussion entsteht, jedoch sollt diese wiederum nicht überbewertet werden.
Der Obmann erklärte, dass die Mitgliederanzahl bzw. wie viele Riedauer dem Verein angehören von Bedeutung sein könnte.
GR. Ortner Klaus kommentierte, dass man einmal Richtlinien erstellt, und mit diesen dann eine Vergabe durchspielt, um im Vorhinein gewisse Fehler ausschalten zu können.
Der Obmann glaubte, dass man keine fixen Förderungen mehr hergeben soll, sondern nur noch aufgrund eines Verteilungsschlüssels.
GR. Mitter Franz war der Meinung, man sollte die Vereinsförderung ansammeln und nicht regelmäßig vergeben, und wenn ein Verein eine finanzielle Unterstützung benötigt, diesem dann unter die Arme greift.
Alle Mitglieder des Kulturausschusses einigten sich auf folgende Kriterien.
5 Art der Veranstaltung
5 Mitarbeit bei Gemeindeveranstaltungen
5 Jugendarbeit
5 Begründung der Förderung
Der Vorsitzende bedankt sich für den Bericht.
TOP. 14.) Nachwahl in den Kulturausschuss.
Herr Krupa Heinz hat mit Schreiben vom 18.3.2005, eingelangt beim Marktgemeindeamt Riedau am 4.4.2005, seinen Verzicht auf das Mandat als Ersatzmitglied des Kulturausschusses mit sofortiger Wirkung erklärt. Gleichzeitig gab er die Erklärung ab, auf allen anderen Listen verbleiben zu wollen.
Dies wird vom Vorsitzenden bekanntgegeben.
Es liegt ein Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion vor, in welchem nun als Ersatzmitglied für den Kulturausschuss Herr Schellmann Gerold vorgeschlagen wird.
Vizebgm. Gahleitner erklärt, dass es sich hier um eine Fraktionswahl handelt und er lässt über den Wahlvorschlag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Alle 12 Mitglieder der SPÖ-Fraktion nehmen den Antrag an.
TOP. 15.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft EZ. 387 KG. Riedau
Von Herrn Dr. Franz Holzinger wurde eine Löschungsquittung betreffend EZ 387 KR. Riedau vorgelegt, berichtet der Vorsitzende.
Es betrifft den Kaufvertrag aus dem Jahr 1975, abgeschlossen mit de Ehegatten Hubert und Isolde Löger betreffend die Parzelle in Achleiten, Wohnhaus Achleiten 155
Löschungserklärung:
in EZ 387 KG. 48129 Riedau haften folgende Rechte aus:
in C-LNr. 1a: das Wiederkaufsrecht gem. Pkt. 7 des Kaufvertrages vom 21.11.1975, für die Marktgemeinde Riedau;
in C-LNr. 2a: das Vorkaufsrecht gem. Pkt. 7 des Kaufvertrages vom 21.11.1975, für die Marktgemeinde Riedau.
Da die obgenannten Recht gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, ausdrücklich ein in die Einverleibung der Löschung des
a) in C-LNr 1a aushaftenden Wiederkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau;
b) in C-LNr 2a aushaftenden Vorkaufsrechtes für die Marktgemeinde Riedau,
bei EZ 387 KG. 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.
Vizebürgermeister Gahleitner stellt den Antrag auf Genehmigung der Löschungserklärung.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
TOP. 16.) Bericht des Vizebürgermeisters.
Erfreuliches ist zu berichten, erklärt Vizebürgermeister Gahleitner. Vom Büro Landesrat Anschober wurde auf Antrage mitgeteilt, dass nun die finanziellen Mittel für die Renaturierung des Holzingerbaches freigegeben werden. Der Beginn der Sanierung des Holzingerbaches wird nach Eintreffen der finanziellen Mittel beim Gewässerbezirk Grieskirchen beginnen.
TOP. 17.) Allfälliges.
GR. Erwin Wolschlager stellt die Frage, von wem die Zustimmung für betreues Wohnen vorliegt.
AL Gehmaier erkklärt, die Stimmung liegt von LR. Kepplinger vor und zwar die Aufnahme in das Wohnbauförderungsprogramm.
GR. Hosner bemängelt die Verkehrssituation während des Auftriebes am Pferdemarkt. Die Gemeinde muss bei künftigen Veranstaltungen dies besser regeln und zwar müssen in dieser Zeit die Möglichkeit bestehen, dass die Autos von Achleiten ab- und zufahren können.
AL Gehmaier berichtet, dass sie ein paar Tage vor dem Pferdemarkt den Bürgermeister diesbezüglich der anstehenden Situation aufmerksam gemacht hat. Er hat daraufhin ein Gespräch mit dem Gendarmerie-Postenkommandanten Pimingsdorfer Ernst geführt. Laut Herrn Pimingsdorfer kann die Gemeinde sehr wohl das Ausfahrtsverbot aufheben, da es sich um eine Gemeindestraße handelt. Allerdings ist das Problem, dass es dort dann keine Stopptafeln mehr gibt und es gilt die Rechtsregel. Es besteht die Möglichkeit, mittels Ordnerdienst den Verkehr zu regeln.
GR. Ruhmanseder stellt die Frage, ob man an diesem Tag die Stopptafel aufstellen könnte.
Weiters möchte Herr GR. Ruhmanseder, dass nochmals ein Gespräch mit dem Architekt und den betroffenen Vereinen bezüglich Gestaltung der Räume beim Vereinszubau erfolgt. Vielleicht könnte der Zugang für den Raum unter der Bühne neu gestaltet werden, so könnte man diesen Raum besser nutzen.
GV. Schabetsberger schlägt vor, betreffend Ausfahrtsverbot auf L513 von diesen „Anlassersatzgebungen“ abzusehen. Die vorgesehene Einbahnregelung soll noch intensiver besprochen werden. Er stellt die Frage, ob die Par. 86-Bewilligung für die Sanierung Mehrzweckhalle bzw. außerschulische Maßnahmen vorliegt. Es sind nun alle Beschlüsse vorhanden und es könnte der Baubeginn stattfinden. Außerdem will er beantwortet haben, wie die Finanzierung dazu aussieht. Die Vorsprache beim Landeshauptmann erfolgt erst in einem Monat, dieser Termin ist zu spät. Die Kosten für den Schulbau haben sich von € 2,7 auf 3,9 Mio. erhöht und er ersucht den Bürgermeister um Geldbeschaffung.
Vizebürgermeister Gahleitner berichtet über seine Bemühungen für die Erteilung der Bewilligung nach § 86 bei der Bildungsabteilung. Die Stellungnahme erging nun von der Bildungsabteilung an Abt. Gemeinden, die Zusage der Abt. Gemeinde und bzw. Büro Landesrat Stockinger wird der Bürgermeister nächste Woche erhalten.
GR. Eichinger stellt die Frage, wann die Straße in Wildhag Richtung Gemeindegrenze Zell/Pram asphaltiert wird.
AL Gehmaier gibt dazu die Antwort, dass beabsichtigt ist, das Projekt gemeinsam mit der Gemeinde Zell/Pram verwirklicht wird.
GV. Anita Wolschlager erklärt, es ist erstaunlich, dass sich an der Aufschließungsstraße in Bezug auf die Schlaglöcher nichts geändert hat.
GR. Erwin Wolschlager: Er berichtet, dass man in der Zeller Gemeindezeitung liest, dass die Gemeinde Zell bereit ist diese Straße zu sanieren, wenn diese auch von der Gemeinde Riedau saniert wird.
Bezüglich Ausfahrtsverbot Billakreuzung: es ist richtig, dass damit eine Gefahrenstelle gelöst wurde. Aber er findet es komisch, dass zuerst dreimal der Hubschrauber landen muss und Blechschäden verursacht werden, bevor reagiert wurde. Außerdem ist komisch, dass ein Gemeinderat sehr wortgewaltig erklärte, dass es dies nun gemacht wird und es hat „Hand und Fuß“ und ein paar Wochen später ist der Pferdemarkt und dann passiert das.
GR. Hintermayr: antwortet auf die Angriffe von GR. Erwin Wolschlager.
Der Vorsitzende überreicht abschließend an Herrn GR. Gerhard Payrleitner ein Dekret, mit welchem er zum Zivilschutzbeauftragen der Marktgemeinde Riedau berufen wird.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die
während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die
letzte Sitzung vom 13.01.2005 wurden keine - folgende -
Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.30 Uhr.
....................................................... ........................................................
(Vorsitzender) (Gemeinderat)
................................................ ..................................................
(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.
Der Vorsitzende: