Lfd.Nr. 16 Jahr 2005

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 16. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
29. September 2005.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GR. Kurt Kemetsmüller

03. GV. Berta Scheuringer                              16. GR. GR. Andreas Schroll

04. GR. Hermann Kraft                                   17. GR. Karin Eichinger

05. GR. Wolfgang Kraft                                  18. GR. Erwin Wolschlager

06. GR. Monika Tallier                                    19. GR. Heinrich Ruhmanseder

07. GR. Franz Wimmer                                   20. GR. Ernst Hintermayr

08. GR. Ing. Alois Steinmetz                           21.

09. GV. Franz Schabetsberger                        22.

10. GV. Anita Wolschlager                              23.

11. GR. Rudolf Hosner                                    24.

12. GR. Klaus Ortner                                     25.

13. GR. Doris Krestel                                    

14. GR. Franz Arthofer                                  

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Richard Ebner                       für      GR. Walter Köstlinger

GR Norbert Gumpinger                  für      GR. Gerhard Payrleitner

GR. Reinhard Windhager                für      GR. Diana Dick

GR. Kammerer Sabine                   für      GR. Günter Ortner

GR. Walter Mitter                        für      GR. DI Franz Mitter  

                                     

                  

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                              unentschuldigt:

GR. Walter Köstlinger

GR. Gerhard Payrleitner

GR. Diana Dick

GR. Günter Ortner

GR. DI Franz Mitter

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20.08 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 20.09.2005

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.05.2005 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Tagesordnung

 

1.       Genehmigung eines Vertrages betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.

2.       Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.

3.       Sanierung und Erweiterung der Hauptschule und Mehrzweckhalle sowie außerschulische Maßnahmen; Bestellung von Mobilien:

a.       Auftragsvergabe für Kücheneinrichtung (Ausspeisungsküche)

b.       Auftragsvergabe für Sessel und Tische (MZH)

c.       Ausstattung für den Physiksaal

d.       Treppenkuli

e.       Möbel- und Tischlerarbeiten (MPR, Küche MZH)

f.         Garderoben

4.       Planungsverbund Pramtal-Süd; Grundsatzbeschluss für den Gesellschaftsvertrag sowie für die        

       Vereinbarung der interkommunalen Finanzierung.

5.       Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

6.       Festlegung der Situierung der Toilettanlage bei der ÖBB Park- und Rideanlage.

7.       Vergabe des Auftrages für die Errichtung einer Toilettanlage bei der ÖBB Park- und Rideanlage.

8.       Grundsatzbeschluss über den Ankauf eines Grundstückes für den Kinderspielplatz in Pomedt.

9.       Erhöhung der Entgelte für die Schülerausspeisung.

10.   Schuldschein für ein Landesdarlehen des RHV Mittleres Pramtal; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.

11.   Genehmigung eines Unterstützungsbeitrages für die HTL Innviertel-Nord.

12.   Genehmigung von Wohnungs-Nachbesetzungen von freien ISG-Wohnungen.

13.   Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

14.   Bericht des Bürgermeisters.

15.   Allfälliges.

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.

 

 




TOP. 1.) Genehmigung eines Vertrages betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Der Unternehmer Franz Stiglmayr hat 31.7.2005 das Gewerbe Konzession für das Mietwagengewerbe mit insgesamt 5 PKW, davon 2 beschränkt auf die Schülerbeförderung abgemeldet.

 

Durch das Finanzamt Linz, erfolgte die Ausschreibung ab dem Beginn des Schuljahres 2005/2006 für die Durchführung der Schülerfreifahrten für 298 SchülerInnen der VS und HS Riedau.

Der Auftrag wurde erteilt an Herrn Robert Gumpoltsberger aus Zell/Pram.

 

Es wäre zweckmäßig, wenn die  Gemeinde Riedau  mit demselben Unternehmer einen Vertrag bezüglich Durchführung des Transportes der Kindergartenkinder abschließen würde.

 

Der Vertrag wurde im Entwurf erstellt:

 

V E R T R A G

 

 

Die Marktgemeinde Riedau, vertreten durch die zeichnungsbefugten Organe der Gemeinde (im folgenden kurz Gemeinde genannt) einerseits und Herrn Robert Gumpoltsberger, 4755 Zell an der Pram, Spitzfeld 12 (im folgenden kurz Unternehmer bezeichnet) andererseits vereinbaren zur Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern folgendes:

 

1.

 

Der Unternehmer verpflichtet sich, mit den von ihm betriebenen Omnibussen oder Personenkraftwagen (Kombinationskraftwagen) im Gelegenheitsverkehr die Kindergartenkinder des Kindergartens der Caritas im Rahmen des Einsatzplanes gemäß dem Vertragspunkt 2 unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Richtlinien der O.Ö. Landesregierung für die Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transportes von Kindergartenkindern zu befördern.

Die Beförderungsleistung ist auf Grund der gültigen Konzession vom 02.03.2005, Zl. Ge01-38-2004, für die Zeit des jeweiligen Kindergartenjahres zu erbringen.

 

2.

 

Die Beförderung der Kindergartenkinder erfolgt nach dem zu Beginn des jeweiligen Kindergartenarbeitsjahres einvernehmlich erstellten Einsatzplanes unter genauer Angabe der Fahrtstrecke und der Halte(Sammel)stellen. Eine Änderung des erstellten Einsatzplanes kann nach Bedarf (z.B. bei einer Änderung der Kindergartenbetriebszeiten, längerfristiger Verhinderung oder Abmeldung von Kindern vom Kindergartenbesuch) oder bei geänderten Fahrverhältnissen einvernehmlich erfolgen.

Die Vergütung gemäß dem Vertragspunkt 6. ist einer dadurch bedingten Änderung der Beförderungsleistung anzupassen. Bei einer vorübergehenden kurzfristigen Verhinderung eines zu befördernden Kindes am Kindergartenbesuch erfolgt keine Änderung des Einsatzplanes.

 

3.

 

Für die Beförderung der Kinder werden eingesetzt:

 

4 Kraftfahrzeuge mit je 9 behördlich zugelassenen Sitzplätzen, 1 Kraftfahrzeug mit 18 behördlich zugelassenen Sitzplätzen.

 

Bei Ausfall eines dieser Kraftfahrzeuge kann ein anderes geeignetes Kraftfahrzeug eingesetzt werden.

Der Kindergartenbus ist als solcher zu kennzeichnen.

Als Begleitperson fungiert die jeweils vom Unternehmer bekanntzugebende Person.

 

4.

 

Die Verpflichtung zur Beförderung der Kindergartenkinder besteht nur an Kindergartentagen. Die Kindergartenbesuchstage werden monatlich von der Leitung des Kindergartens dem Unternehmer und dem Gemeindeamt rechtzeitig, möglichst monatlich im Vorhinein, bekanntgegeben. Der Unternehmer führt die Beförderung der Kindergartenkinder nach Vertragspunkt 2 durch und verpflichtet sich, die Fahrtzeiten genau einzuhalten. Zur Verrechnung wird als Standort des Unternehmers die Hauptschule Riedau angenommen, bis das Unternehmen einen Gewerbestandort im Bereich der Gemeinde Riedau anbieten kann. Der Unternehmer erklärt sich bereit, das Mittagessen für den Kindergarten Riedau kostenlos von der Schülerausspeisung der Hauptschule Riedau zum Kindergarten zu transportieren.

 

5.

 

Der Unternehmer verpflichtet sich, den Transport der Kindergartenkinder im Rahmen seines Unternehmens durchzuführen; die Beauftragung eines Subunternehmers kann nur im Einverständnis mit der Gemeinde erfolgen.

 

6.

 

Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2 für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von € 0,85 incl. der gesetzlichen MwSt pro gefahrenem Kilometer. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Marktgemeinde Riedau bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitpersonen und deren Vertretung hat der Unternehmer zu sorgen.

Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im Nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Vergütung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiba Pramtal (Zell an der Pram), Konto Nr. 6829030, BLZ 34455,  zu überweisen.

 

7.

 

Der Unternehmer ist verpflichtet, der Gemeinde zu Unrecht erhaltene Vergütungen für Kindergartentransporte sogleich zurückzuerstatten.

 

8.

 

Der Unternehmer verpflichtet sich, der Gemeinde in die Berechnungsgrundlagen volle Einsicht zu gewähren und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

 

9.

 

Die Gemeinde ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn der Unternehmer trotz einer schriftlichen Aufforderung zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

 

10.

 

Der Unternehmer verpflichtet sich, die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung der Gewerbeberechtigung (Konzession) der Gemeinde jeweils unverzüglich zu melden.

11.

 

Als Kleinbusse dürfen nur geschlossene Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen mit neun Sitzplätzen - einschließlich Fahrersitz - verwendet werden.

Gemäß § 106 Abs. 6 KFG 1967 dürfen hiebei nicht mehr als 7 Kinder und eine erwachsene Begleitperson befördert werden. Es darf in jedem Fall nur ein nach allen kraftfahrrechtlichen Bestimmungen geeignetes Transportfahrzeug verwendet werden.

Beim Transport von Kindergartenkindern ist im Interesse ihrer Sicherheit unbedingt zu berücksichtigen, dass insbesondere die kleineren unter ihnen, die noch nicht fähig sind, sich im Gefahrenfall - auch wenn es sich etwa nur um eine Schnellbremsung des Kraftfahrzeuges handelt - richtig zu verhalten und sich vor Verletzungen im Fahrzeug zu schützen.

 

Der Unternehmer verpflichtet sich:

a)        dafür zu sorgen, dass die Kindergartenkinder in Personenkraftwagen und Kombi-

            nationskraftwagen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, nur

            befördert werden, wenn dabei geeignete, der Größe und dem Gewicht der Kinder

            entsprechende Rückhalteeinrichtungen verwendet werden, welche die Gefahr von

            Körperverletzungen bei einem Unfall verringern können;

b)         falls die Sitze nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, sind die Prallwände      (Rückwände der vorderen Sitzreihe) vor jenen Sitzreihen, in denen die kleineren Kinder         untergebracht werden, so auszustatten, dass sich die Kinder nicht hart       anstoßen und            verletzen können, wenn sie bei einer plötzlichen Geschwindigkeitsverminderung des   Fahrzeuges  (Schnellbremsung, Anstoß etc.) nach vorne geschleudert werden   (Beispiel: Polsterung der Prallwände);

c)         der Kraftfahrzeuglenker ist zu verpflichten,

            - beim Transport von Kindergartenkindern größtmögliche Sorgfalt und

            Aufmerksamkeit walten zu lassen,

            - die ordnungsgemäße Verwendung der Rückhalteeinrichtungen sicherzustellen

            und zu kontrollieren; die Begleitperson hat den Lenker hiebei zu unterstützen.

 

12.

 

Der Lenker von Kraftfahrzeugen zum Transport von Kindergartenkindern muß besonders vertrauenswürdig sein und einen sogenannten “Schülertransportausweis” (§ 16 Abs. 1 der Betriebsordnung für den nicht linienmäßigen Personenverkehr) besitzen (siehe BO 1994, BGBl. Nr. 951 i.d.F.d.Novelle BGBl.Nr. 1028/1994).

 

13.

 

In jedem Fall müssen die maßgeblichen straßenverkehrs- und kraftfahrrechtlichen Bestimmungen genauestens eingehalten werden.

 

14.

 

Es ist unvertretbar, ein Kindergartenkind an einer Haltestelle alleine aussteigen zu lassen. Die Begleitperson muss das Kind bis zum Eintreffen der Eltern beaufsichtigen, sofern sie es nicht einer geeigneten Person an der Haltestellen überantworten kann, oder das Kind zum Kindergarten zurückbringen. In diesem Fall muss mit den Eltern vereinbart werden, wer in Ausnahmesituationen nach Ablauf der regulären Öffnungszeit des Kindergartens verständigt werden sollte.

15.

 

Der Unternehmer hat eventuelle Unpünktlichkeiten der Kindergartenleitung oder der Eltern bei der Abholung der Kinder an den Abholorten der Gemeinde zu melden.

 

16.

 

Der Unternehmer bestätigt ausdrücklich die Kenntnisnahme der im Vertragspunkt 1 genannten Richtlinien der OÖ. Landesregierung über die Gewährung von Landesbeiträgen zum Transport von Kindergartenkindern.

 

17.

 

Dieser Vertrag tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat und nach beiderseitiger Unterfertigung rückwirkend ab 01.09.2005 in Kraft.

Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.

 

Der Vertrag erlischt, wenn der Unternehmer zur Ausübung des Gewerbes nicht mehr berechtigt ist oder über das Vermögen des Unternehmers das Konkursverfahren eröffnet wird.

 

Dieser Vertrag wurde mit Beschluß des Gemeinderates vom    ……  genehmigt.

 

Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Bürgermeister gibt dazu noch bekannt, dass es folgende schriftliche Absprache mit Herrn Gumpoltsberger gibt: … Ich werde mich dafür bewerben und gebe hiermit bekannt, dass ich beabsichtige, meinen Gewerbe-Standort nach Riedau zu verlegen. Sobald eine geeignete Liegenschaft bzw. freies Grundstück für eine Bebauung zur Verfügung steht, werde ich die Gelegenheit nutzen und nach Riedau ziehen.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Auftrag für den Kindergartentransport Herrn Robert Gumpoltsberger aus Zell/Pram zu vergeben und den zur Kenntnis gebrachten Vertrag zu genehmigen.

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

                                                                      

 

TOP. 2.) Bericht des Sprechers des Schulbauausschusses.

 

Es bittet der Bürgermeister den Sprecher des Schulbauausschusses um den Bericht.

 

GR. Ruhmanseder berichtet, dass Vergabeverhandlungen stattgefunden haben.

 

Vergabeverhandlungen vom

 

Vergabeverhandlung 13.06.2005:

Vergabevorschläge der Real-Treuhand:

a) Veranstaltungstechnik: Fa. VA-Tech (Beauftragung durch OÖ.Kommunal-Immobilienl.

            € 45.839,24 (49.744,16); Kostenvorsorge 57.560,--

b) Kücheneinrichtung: Fa. Novo-Gast

            € 39.243,95 (43.483,60), Kostenvorsorge 70.000,--

 

Vergabeverhandlung 5.7.2005:

Vergabevorschläge der Real-Treuhand:

a) Aussenanlagen : Fa. West Asphalt

            € 36.552,33 (41.386,24) Kostenvorsorge 51.000,--

b) Ballfangzaun: Fa. Kleemayr

            € 3.778,15 (4.100,--) Kostenvorsorge 12.000,--

c) Leichtathletikanlage: Fa. Strabag

            € 29.243,78 (30.763,50), Kostenvorsorge 33.000,--

d) Stühle und Tische: Fa. Pichlmayr, Fabrikat Hiller

Bekanntlich wurden alle Gemeinderatsmitglieder zum „Probesitzen“ aufgefordert. Es wurden dabei Favoriten festgestellt, die betreffenden Firmen wurden zur Vergabe-

verhandlung eingeladen. Die Pfarre Riedau hat sich dabei „angehängt“, die Erhöhung

der Stückzahl bewirkte einen noch besseren Preis.

1 Stapelstuhl á 33,84, 360 Stk.

1 Klapptisch á 189,98, 52 Stk.

2 Stuhlkarren, Tischoberfläche gesprenkelt Aufz. á 9,87, 3 Tischwagen

Gesamtauftrag € 27.332,30

 

 

Für die Physiksaalausstattung wurden von der Hauptschule Angebote eingeholt.

Es gibt nur zwei Firmen, welche ein entsprechendes Angebot stellen können.

NLV-Buchsbaum, Naturwissenschaftliche Lehrmittel, Wien          € 11.968,78 incl. MWSt

Gatt-Koller, Laborfachhandel, Absam                                         € 15.000,-- incl. MWSt

Beurteilung des Architekturbüros:

Die Gleichwertigkeit der Angebote kann von uns nicht beurteilt werden. In der Kostenvorsorge sind für diesen Posten € 15.000,-- ohne MWSt vorgesehen.

Herr Ruhmanseder  bringt den Wunsch der Lehrerschaft zur Kenntnis, dass der Auftrag an die Fa.Gatt-Koller zum Preis von € 15.000,-- incl. MWSt erteilt werden soll.

 

 

Vergabeverhandlung 19.09.2005

Möbeltischlerarbeiten-Musikprobe: Fa. Berner

            € 29.713,77 (€ 32.245,-), Kostenvorsorge 34.000,--

            zusätzlich Auftrag Fa. Danninger

 

Treppenkuli:Fa. Weigl

            € 4.855,98 (€ 5.161,--), Kostenvorsorge 11.000,--

 

Schülergarderobe: Bereich Eingang und Turnhalle:Fa. Ecker-Hüppe

            € 15.048,91 (€ 16.501,--)

     Garderobe Eingangsbereich Mehrzweckhalle: Fa. Steuerer

            € 4.450,36  Vergabe nicht an Billigstbieter,  da in diesem repräsentativen Breich nicht 

            nur funktionell sondern auch optisch entsprechen sollen.

            Kostenvorsorge für Garderoben:

                        Schülergarderoben HS                                      €       o,--

                        Garderoben Umkleide Turnhalle              € 2.500,--

                        Garderoben Mehrzweckhalle                              €        o,--

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

 

TOP. 3.) Sanierung und Erweiterung der Hauptschule und Mehrzweckhalle sowie außerschulische Maßnahmen; Bestellung von Mobilien:

a.       Auftragsvergabe für Kücheneinrichtung (Ausspeisungsküche)

b.       Auftragsvergabe für Sessel und Tische (MZH)

c.       Ausstattung für den Physiksaal

d.       Treppenkuli

e.       Möbel- und Tischlerarbeiten (MPR, Küche MZH)

f.         Garderoben

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zu den einzelnen Punkten zur Kenntnis und ersucht um eine Gesamtabstimmung.

 

 

3a) Auftragsvergabe für Kücheneinrichtung (Ausspeisungsküche):

Auftragnehmer: NOVO-Gast Gastronomiesysteme GmbH, 5120 St. Pantaleon, Trimmelkam 32

 

Auftragswert:

Abänderung des Angebotes; beim Angebotspreis wurden die Pos. 02.07 und 02.08 (Wahlpositionen) nicht berücksichtigt.

Die Kippbratpfanne wird mit Motorkippung ausgeführt. Beim Herd entfällt die Topferkennung. Der Ausgabewagen mit Bainmarie wird in Sonderanfertigung hergestellt. Zusätzlich wird ein Stabmixer Rotor RSM400 geliefert. Die Detailausführung der Küche Mehrzweckhalle ist noch festzulegen.

Nachlass 5 % auf alle Angebotspreise

Auftragswertermittlung:

Angebotspreis netto                              € 43.336,--

Änderung durch NA 23.6.2005                €      765,--

neuer Angebotspreis netto                     € 44.101,--

-5 % Nachlass                                      €   2.205,05

vorl. Auftragssumme netto                     € 41.895,85

20 % MWSt                                         €   8.379,19

vor. Auftragssumme brutto                     € 50.275,14

Zahlungsfristen 5 % Skonto 14 Tage

 

 

 

3b) Auftragsvergabe für Sessel und Tische (MZH):

 

Auftragnehmer: Fa. Pichlmayr, 4600 Wels, Swietenstraße 2

Fabrikat Hiller

                                                                                   Anzahl              Einzelpreis                   Pos.Preis

Stapelstuhl ATLANTA 50 (ohne Griffloch)                                    360 Stk.€  33,84                       € 12.182,40

Aufz. Sitzpolsterung                                                     --

Stuhlkarren                                                                              2 Stk.  € 108,57                       €      217,14

Klapptisch Art. 105/160x80 cm,Kante203                                    52 Stk.            € 189,98                       €   9.878,96

Aufz.Tischoberfläche hellgrau gespr.                                         52 Stk. €     9,87                      €      513,24

Tischwagen                                                                             3 Stk.   €  227,01                      €      681,03

                                                                                                                                             € 23.472,77

                                                                                   + 20 % MWSt                                      €    4.694.55

vorläufige Auftragssumme brutto                                                                                   €  28.167,32

 

 

3c) Ausstattung für den Physiksaal:

 

Auftrag lt. Wunsch der Lehrerschaft an die Fa. Gatt.Koller aus Absam:

Ausstattung lt. Angebot vom 14.6.2005, Angebotspreis € 15.000,-- incl. MWSt.

 

 

3d) Treppenkuli

Auftrag Fa. Weigl-Aufzüge GmbH & Co KG, Waizenkirchen, Webereistraße 14

lt. Vergabeverhandlung € 4.855,98

 

 

e) Möbel- und Tischlerarbeiten (MPR, Küche MZH)

Auftrag Fa. Stefan Berner, Vorchdorf, Lerderau 50

lt. Vergabeverhandlung € 29.713,77

 

 

f) Garderoben

Auftrag Fa. Ecker-Hüppe, Linz, Hollabererstr. 4  für Garderoben Eingang und Turnhalle

            lt. Vergabeverhandlung € 15.048,91

Auftrag Fa. Steurer Bauelemente GmbH, Hard, Oberer Achdamm 6,  für Garderoben Eingangsbereich     

           Mehrzweckhalle

            lt. Vergabeverhandlung € 4.45036

 

 

 

Abschließend stellt Bürgermeister Ing. Demmelbauer den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Mobilien lt. Vergabevorschlag anzuschaffen.

 

Dazu gibt es keine weiteren Wortmeldungen

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Vorschlag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Planungsverbund Pramtal-Süd; Grundsatzbeschluss für den Gesellschaftsvertrag sowie für  

        die  Vereinbarung der interkommunalen Finanzierung.

 

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt wie folgt zur Kenntnis:

 

Vor der Berichterstattung spricht er einen Dank an GV. Schabetsberger und GR. Ruhmanseder für die Arbeit im Arbeitskreis des Planungsverbundes aus.

 

Am 2. August 2005 fand im Marktgemeindeamt Raab die Jury-Sitzung des Architektenwettbewerbes für das Pramtal-Süd-Gründerzentrum statt. In der Jury waren Vertreter der Arbeiterkammer, des Landes OO und des Bezirksbauamtes Ried als Fachpreisrichter vertreten. Die Region Pramtal-Süd haben Bgm. Traunwieser und LAbg. Hingsamer sowie Franz Schabetsberger als Sachpreisrichter vertreten. Barbara Pesendorfer – TMG, Brigitte Dieplinger – Regionalmanagement Innviertel-Hausruck und Projektmanager Aigner waren mit beratender Stimme dabei.

 

Sechs Projekte wurden im Rahmen des Wettbewerbs abgegeben und es wurde eindeutig der Entwurf von der Linzer Architektin DI Christine Konrad auf Platz 1 gesetzt.

 

Am 19. September 2005 fang in Eggerding die erweiterte Mitgliederversammlung der Arge Pramtal-Süd statt, zu der alle Gemeinderatsmitglieder eingeladen waren.

In dieser Mitgliederversammlung wurde das Siegerprojekt präsentiert und die Finanzierung Wirtschaftlichkeit des Gründerzentrums bekanntgegeben.

 

Siegerprojekt: 10 Büros mit je 21 m2; 5 Produktionshallen; die Mittelzone stellt einerseits eine Verbindung zwischen den Büroräumen und den Produktionshallen dar, es soll aber auch als Kommunikationszone zwischen Büro und Werkhalle dienen.

 

Finanzierung und Wirtschaftlichkeit des Pramtal Süd Gründerzentrums

Die geplanten Baukosten belaufen sich auf € 795.000,--

 

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 300.000,-, die Gesellschaftsanteile der einzelnen Gemeinden werden zu 25 % aus Eigenmitteln der Gemeinden aufgebracht, 75 % werden aus BZ-Mittel abgedeckt. Abgangsgemeinden (vereinbart auf der Basis des Jahres 2004) erhalten 100 % BZ-Mittel für die Aufbringung der Stammeinlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Der Finanzierungsbedarf beläuft sich auf € 435.000,-, das ist genau der Betrag, den ein Projekt in dieser Größenordnung verträgt und der finanzierbar ist.

Es gibt bereits reges Interesse von den Banken zur Finanzierung des Gründerzentrums. Es wird versucht, den Kredit mit einer Laufzeit von 30 Jahren und für die ersten 2 Jahre tilgungsfrei zu bekommen (um die Liquidität nicht zu belasten).

 

 

So müsste laut Wirtschaftlichkeitsrechnung für das Pramtal Süd Gründerzentrum der Cash Flow ab dem Jahr 2007 bereits positiv verlaufen.

 

 

Herr Aigner bestätigte, dass ein ähnliches Projekt (Gründerzentrum Schildorn) bereits erfolgreich läuft und er ist sehr zuversichtlich, dass die Finanzierung solide vorbereitet ist.

 

Gesellschaftsvertrag für die Pramtal Süd Gründerzentrum BetriebsGmbH

Der vom Notar Holzer in Raab verfasste Gesellschaftsvertrag wurde allen Mitgliedsgemeinden in ihren Mappen ausgehändigt, und er soll auch gleichzeitig als Unterlage für die bevorstehenden Gemeinderatssitzungen dienen. Wesentliche Punkte:

Name der Gesellschaft: Pramtal Süd Gründerzentrum BetriebsGmbH (mit Sitz in Raab)
Gegenstand des Unternehmens ist die im öffentlichen Interesse gelegene Errichtung und der Betrieb eines Gründer- und Gewerbezentrums; dies umfasst u. a.

….. den Erwerb von Liegenschaften

….. die Errichtung eines Gründer- und Gewerbezentrums

….. die Errichtung von Gebäuden

….. die Vermietung und Verpachtung der geschaffenen Räumlichkeiten vornehmlich
       an Jungunternehmer

….. den Betrieb eines Gründer- und Gewerbezentrums einschließlich aller dazu
       notwendigen oder dienlichen Aktivitäten

….. die Beteiligung an anderen Gründerzentren bzw. Gewerbezentren und deren
       Aktivitäten (dieser Punkt wird aktiv, wenn das Gründerzentrum Pramtal-Süd sehr
       erfolgreich läuft)

 

 

 

 

Das Stammkapital beträgt 300.000,- Euro, die Stammeinlagen der Gemeinden und die Gesellschaftsanteile stellen sich folgendermaßen dar:

 

Die Gemeinden bekommen für das Stammkapital, das sie einbringen, 75 % Bedarfszuweisung; Abgangsgemeinden erhalten 100 %. Mit dem Land OÖ wurde vereinbart, dass Abgangsgemeinden auf der Basis des Jahres 2004 betrachtet werden (Dorf und Andorf), da man für 2005 noch keine gesicherte Aussage treffen kann. Für jene Gemeinden, die 2005 Abgangsgemeinde sein werden, wird bestimmt eine zufrieden stellen Lösung zu finden sein. Letztendlich wurde es geschafft, dass die Gemeinden etwa nur die Hälfte der Beträge aufbringen müssen, die im November 2004 beschlossen wurden.

 

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft nach außen und durch ihn erfolgt die
Firmenzeichnung.

        Er ist in an die Beschlüsse der Gesellschafter gebunden und hat der Gesellschaft gegenüber alle Beschränkungen einzuhalten, die von den Gesellschaftern für den Umfang der Geschäftsführung und der Vertretungsbefugnis festgesetzt sind bzw. festgesetzt werden.

        Er ist verpflichtet die Zustimmung der Gesellschafter – wobei eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich ist – einzuholen z. B. bei Erwerb, Verpachtung, Veräußerung oder Belastung von Liegenschaft, bei Beteiligung an anderen Unternehmen oder Übernahme anderer Haftungen und Verpflichtungen.

        Er hat in den ersten fünf Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres über das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss aufzustellen und der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

        Er ist verpflichtet, auch dem Prüfungsausschuss über dessen Verlangen Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen der Gesellschaft zu gewähren.

 

Generalversammlung

        Die Gesellschafter üben ihre Rechte in der Generalversammlung aus.

        Die Geschäftsanteile bestimmen sich nach der Höhe der übernommenen Stammeinlagen.

        Die Beschlussfassungen erfolgen mit zwei Drittel Mehrheit, sofern in diesem Vertrag oder im Gesetz nichts anderes vorgeschrieben ist.

        Die schriftliche Beschlussfassung gemäß § 34 GmbH-Gesetz ist zulässig. Beschlussfassungen über die Änderung des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Einstimmigkeit.

        Die Geschäftsanteile sind übertragbar und teilbar. Die Gesellschafter verzichten jedoch ausdrücklich und unwiderruflich auf die Dauer von fünf Jahren auf die Abtretung von Geschäftsanteilen oder von Teilen hievon.

        Jedem Gesellschafter steht das Recht zu, die Gesellschaft zum Ende eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.

Der Vertrag wurde von der Gemeindeabteilung und der Gemeindeaufsicht geprüft.

Aufteilung der Kommunalsteuer

Pesendorfer stellte die Vereinbarung zum interkommunalen Finanzausgleich in Ergänzung zum Gesellschaftsvertrag -  Basis ist § 17 (1) FAG 2005 (neue Regelung seit 1.1.2005)  - vor.

 

        Die Gemeinde Raab hebt als Standortgemeinde die Kommunalsteuer von den im GZ angesiedelten Betrieben ein.

        Die Aufteilung der Kommunalsteuereinnahmen an die Gesellschafter der Pramtal Süd Gründerzentrum BetriebsGmbH (= Gemeinden) erfolgt nach den jeweiligen Anteilen am Stammkapital; zusätzlich wird für die Gemeinde Raab der Wert des Grundstücks berücksichtigt.

        Die von der Gemeinde Raab geleisteten Kommunalsteuerzahlungen an die vertragsabschließenden Gemeinden stärken die in Bundes- oder Landesgesetzen geregelte Finanzkraft der Empfängergemeinden.

 

Geschäftsführung und aktueller Zeitplan

Es ist wichtig, dass in jedem Gemeinderat der 13 Gemeinden der Gesellschaftsvertrag und die Vereinbarung über den Interkommunalen Finanzausgleich beschlossen werden. Jede Gemeinde hat die wichtigsten Termine nochmals in der Mappe zusammengefasst.

Es ist wichtig, dass bis zum 31. Oktober 2005 die Beschlüsse aller Gemeinden vorliegen; das Protokoll der Gemeinderatssitzung bitte an die Gemeinde Raab schicken.

Die Einzahlung der Stammeinlagen für die Gesellschaft sollen ebenfalls bis zum 31. Oktober 2005 erfolgen. Dies ist vor Gründung der Gesellschaft durch den Notariatsakt notwendig.

Da die Beträge für diese Stammeinlagen bereits im Vorjahr beschlossen und für dieses Jahr in allen Gemeindebudgets vorgesehen ist, sollte dies kein Problem sein. Die Kontonummer und der genauer Betrag werden bis 20. Oktober 2005 schriftlich jeder Gemeinde bekannt gegeben.

Und am 11. November 2005, 9 Uhr im Gemeindeamt Raab werden alle Gesellschafter zur feierlichen Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages gebeten.

 

Für die Gründung der GmbH ist nun von jeder Gemeinde der Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

 

Gesellschaftsvertrag: siehe Beilage

interkommunale Finanzierung: siehe Beilage

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer spricht zusätzlich an, dass die Energieversorgung gegen den Standort Riedau gesprochen hat. Außerdem hat die Gemeinde Raab einen sehr günstigen Standort eingebracht. Nach zehn Jahren sollen sich die Betriebe einen anderen Standort als das Gründerzentrum suchen, d.h., sie sollten in ihre ursprüngliche Gemeinde zurückkehren. Vom Land Oberösterreich gibt es eine so gute Förderung, dass die Kosten gegenüber der Bekanntgabe in der letzten Gemeinderatssitzung nochmals reduziert werden konnten.

 

GV. Schabetsberger erklärt, dass das Projekt sehr wichtig ist und es wurde spitzenmäßig zusammengearbeitet. Die Miete für die künftigen Betriebe ist nicht 10 Jahre, sondern nur 2,5 Jahre günstig, dann steigt die Miete. 

Er stellt den Antrag, dass der Beschluss gefasst wird für die Annahme des Gesellschaftsvertrages sowie für die interkommunale Vereinbarung.

 

GV. Ruhmanseder schließt sich Meinung von GV. Schabetsberger an. Es ist schade, dass es Planungsverbund noch nicht so lange gibt, vielleicht hätte es dann früher eine „interkommunale“ Lösung für unser Hallenbad gegeben.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Da GV. Ortner, Obmann des Bauausschusses, entschuldigt ist, ersucht der Bürgermeister den Stellvertreter, Herrn Kurt Kemetsmüller, um den Bericht.

 

Sitzung vom 29. August 2005:

Pkt.  1 betraf die Gestaltung der Bahnhofstraße betr. verkehrsberuhigender Maßnahmen.

Dazu war Herr Napetschnig, Straßenmeisterei Raab, anwesend.

Herr Napetschnig brachte seine Vorstellungen den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis. Im Kreuzungsbereich der Pramtal-Landesstraße (Wöflleder) könnte ein Kreisverkehr errichtet werden und zwar in form von überfahrbaren Pflasterungen. Die Höhe der Pflaster würde ca. 3 cm betragen. Betreffend der bestehenden Einbahnregelung wurde diskutiert. Diese müsste aufgelassen werden. Dazu wären Gespräche mit der Fa. Leitz notwendig. Die Anlieferung zur Firma Leitz erfolgt über die Zufahrtsstraße im Bereich des Gasthauses Kottbauer-Mitter.

Eventuell könnte auch der Vorrang geändert werden. Auch eine aktuelle Verkehrszählung wäre denkbar. Dazu ist ein Ansuchen bei Herrn Ing. Maurer, Landesregierung, notwendig.

In der Folge wurde über den Straßenverlauf der Pramtal-Landesstraße diskutiert und die Möglichkeiten der Verkehrsberuhigungen. Herr Napetschnig könnte sich vorstellen den Straßenverlauf zu verziehen und zwar auf einer Länge von ca. 20 m und dies zweimal.

Laut Auskunft des Bürgermeisters wurde der Gemeinde zugesichert, dass die Kosten für die Leistensteine die Straßenmeisterei übernimmt. Die Asphaltierungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde.

Abschließend wurde vereinbart, dass von Seiten der Straßenmeisterei Raab eine Planung erstellt wird.

GR. Wimmer sprach sich dafür aus, dass die Befärbelung des Mittelstreifens derzeit nicht hergestellt wird.

 

Pkt. 2 betraf die Situierung des öffentlichen WC-Gebäudes im Bahnhofsbereich Riedau.

Bei einer der letzten Sitzungen hat man sich bereits dafür ausgesprochen, die Arbeiten für die herstellung des öffentlichen WCs an die ortsansässige Firma Ornetsmüller zum Bruttopreis von € 28.973,65 zu vergeben. Bei dieser Sitzung war die genaue Situierung festzulegen.

Dazu erklärte Gr. Andreas Praschl anhand von Einreichplänen die Situierung und die Gestaltung des Gebäudes. Die Befärbelung etc. erfolgt in Anlehnung an die bestehenden Gebäude der ÖBB. Die Situierung geschieht parallel zum bestehenden Abgang zur Fußgängerunterführung.

Das Bahnhofsgebäude wird im Jänner 2006 abgetragen.

Die genaue Situierung des Gebäudes erfolgt noch in Absprache mit der ÖBB, Herr Ing. Reisinger. Auch der Anschluss an das Kanalnetz wird dabei geklärt.

Anschließend wurde über die Situierung der Busbuchten diskutiert und die Für und Wieder abgeklärt.

GV. Ortner wäre dafür, die Busbuchten nebeneinander anzuordnen. Dies dürfte jedoch aus Platzgründen nicht möglich sein.

Herr Napetschnig wird einen Planentwurf über die Situierung der Busbuchten vorlegen.

 

Pkt. 3.  Allfälliges

Der Stiegenabgang im Bereich der Liegenschaft Muckenschnabel wurde vor Ort besichtigt und dabei festgelegt, dass ein Bereich zusätzlich betoniert werden soll um eine Benützung mit Fahrrädern, Kinderwägen etc. möglich zu machen. Auch die Installierung einer Beleuchtung entlang des Gehweges wurde angesprochen. Betreffend dem Niveau der Straße im Bereich Muckenschnabel (Wasser läuft auf sein Grundstück) wird mit Herrn Ing. Reisinger von der ÖBB gesprochen.

 

Der Bürgermeister gibt zum ersten Teil des Berichtes bekannt, dass heute eine Besprechung mit Vertretern der ÖBB stattgefunden hat. Es wurden die Wünsche des Bauausschusses bekanntgegeben. Herr Reisinger hat den „Wunschplan“ der Gemeinde mitgenommen, es wird der ÖBB-Plan in diesem Bereich abgeändert, ebenso wird eingeplant die Busbucht, welche Herr Napetschnig planlich dargestellt hat. Es wird noch ein Koordinationsgespräch mit der ÖBB geben. Die ÖBB haben zugesichert, soweit es möglich ist die Wünsche der Gemeinde zu berücksichtigen. Allerdings müssen vom Fahrradständer bis zur geöffneten WC-Türe 2,5 m frei bleiben. Angesprochen wurde auch die Rampentreppe, da sie für Kinderwägen nicht optimal ist. Bis vor kurzem wurde von Gesetzes wegen eine Rampentreppe als „behindertengerecht“ angesehen. Die Bundesbahn ist nicht bereit die Rampentreppe abzuändern. Bezüglich der Beleuchtung Gehweg entlang Muckenschnabel bis Riki wurde ausverhandelt, dass an das Eck des Grundstückes Muckenschnabel von den ÖBB ein Mast gesetzt wird, die anderen Maste setzt die Gemeinde. Bezüglich der Höhe der Schwabenbachunterführung berichtet er folgendes: es ist möglich, dass das Feuerwehrfahrzeug der Betriebsfeuerwehr Leitz durchfährt. Heute wurde mit Vertretern der ÖBB vereinbart, dass an der niedrigsten Stelle die Höhe nicht mehr verändert wird. Er hat die Rückmeldung vom Kommandanten Schwarz Alois, dass die jetzige Höhe passt. Der Feinbelag wird in einer Höhe von 3 cm aufgebracht. Im kritischen Bereich wird der jetzige Belag 3 cm abgefräst und dann 3 cm Feinbelag aufgetragen. Somit ist dann die Höhe der Unterführung in Ordnung.

 

GR. Hintermayr glaubt, es soll ein Gehsteig zum Doktor errichtet werden, die Kreuzung soll breiter werden.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer berichtet, es gab ein Gespräch mit Familie Binder, dass er die Bäume zurückschneidet. Die Gemeinde wird ihn daran erinnern.

 

GR. Erwin Wolschlager bemängelt, dass in der Unterführung beim Bahnhof das Wasser steht.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer: es wurde heute auch dieser Mangel angesprochen, auch die generelle Verschmutzung der Unterführung. Die Vertreter der ÖBB haben erklärt, dass die Kanaldeckel gewechselt werden, kommende Woche werden die Arbeiten bezüglich Wassereintritt erledigt, bis zum 10.10.2005 ist die Unterführung fertig und gereinigt.

 

 

Sitzung des Bauausschusses vom 19.9.2005:

Pkt. 1. behandelte die Flächenwidmungsplanabänderungen 2005.

Es haben sich einige zusätzliche Aspekte ergeben, Herr Waldenberger präsentierte den Mitgliedern die Änderungen:

Aktuelle Flächenbilanz

Bausperren im Gemeindegebiet Riedau

freies Bauland im Gemeindegebiet Riedau

Übersicht über die Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge

 

Erweiterung des Siedlungsgebietes in Pomedt:

Da die Energie AG beabsichtigt die bestehenden Masten der 30 kV-Leitung auszutauschen, wurde das Gespräch dahingehend gesucht, ob eine Verkabelung dieser Leitung in der neuen Siedlungsstrasse möglich wäre. Von Seiten der Energie wurde daraufhin ein Angebot vorgelegt und dieses mit den betroffenen Grundstücksbesitzern besprochen. Die Mehrkosten für die Verkabelung betragen lt. Energie AG € 36.000,00 inkl.

Auf folgende Aufteilung konnte man sich bei dieser Besprechung einigen (ist noch im GR zu beschließen):

Grundstücksbesitzer                 Parzellen                      Betrag

Marktgemeinde Riedau  1                                  €   6.000,00

Tischler                                    2                      € 10.000,00

Humer                                      5                      € 20.000,00

Da die Grundbesitzer sich an den Kosten für die Verkabelung beteiligen, wurde der Grundstücksbesitzerin Humer Rosa zugesichert, dass in die Flächenwidmungsplanabänderung 4-6 Bauparzellen ihres Grundstückes übernommen werden.

Diese Vorgangsweise wurde auch mit Herrn DI Werschnig, Land Oberösterreich, besprochen und befürwortet. Herr DI Werschnig hat erklärt, dass die Anordnung der Parzellen neu überlegt werden sollte. Vor allem jetzt, da auch für die Grundstücksbesitzerin Humer Rosa zusätzlich 4-6 Bauparzellen gewidmet werden. Dadurch wäre es möglich, die Bauparzellen länglicher zu gestalten. Die Wohnhäuser könnte so im nördlichen Bereich der Parzellen situiert werden und der Südbereich wäre als Gartenfläche frei.

Alle anwesenden Mitglieder waren für die Verkabelung der 30 kV Leitung sowie für die Erweiterung der Widmungsgrenze um ca. 4-6 Bauparzellen, Grundbesitzerin Humer Rosa.

 

 

Siedlungsentwicklung Birkenallee

Herr Waldenberger erklärte, dass der Grundstücksbesitzer Humer aus Peuerbach beim Marktgemeindeamt Riedau zwecks Veräußerung von Grundstücksflächen vorgesprochen hat. Die Flächen liegen gegenüber dem Einkaufsmarkt Billa. Das Gesamtflächenausmaß beträgt
ca. 60.000 m². Herr Humer wollte ursprünglich selbst ca. 4 Bauparzellen widmen lassen. Im Zuge des Gespräches hat sich gezeigt, dass er auch daran interessiert wäre einen Teil dieser Parzelle der Gemeinde zu veräußern. Nach Rücksprache mit Herr DI Altmann vom Büro Lassy wurden
ca. 30.000 m² für eine Berechnung herangezogen und ein Parzellierungsvorschlag von Herr Waldenberger erstellt. Die Erschließungskosten wären dabei gleich wie in Pomedt (lt. Beilage). Der Vorteil für die Gemeinde wäre, dass die Gemeinde selbst in der Lage ist Grundstücke zu veräußern und der Baulandpreis geregelt werden könnte. Auch mit dem Land Oberösterreich wurde dazu Kontakt aufgenommen (Gemeindeabteilung). Von dieser Stelle wurden keine negativen Aspekte für einen Ankauf genannt, da langfristig die Finanzierung gesichert ist.

Eventuell könnte eine Ausgliederung des Ankaufes erfolgen und zwar durch Schaffung einer KEG. Darüber müssten Gespräche mit Beratungsfirmen erfolgen. Herr Waldenberger machte den Vorschlag die Firma AVIANA zu einem Beratungsgespräch einzuladen. Diese Firma ist auf die Beratung von Gemeinden spezialisiert und hat solche Projekte auch bereits abgewickelt.

Herr Humer würde der Gemeinde das Grundstück zu einem Quadratmeterpreis von € 7,00 überlassen. Dahingehend müsste man ev. noch Gespräche führen (Reduzierung des Ankaufspreises auf 5,50 – 6,00 Euro).

Für dieses Gebiet müsste wie in Pomedt ein Trennsystem geschaffen werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der bestehende Kanalstrang beginnend Kreuzungsbereich L 513 bis ca. Gasthaus Autzinger bei Anschluss des neuen Siedlungsgebietes Birkenallee hydraulisch überlastet und demnach eine Sanierung notwendig wäre.

Alle Mitglieder sind dafür weitere Gespräche mit dem Grundbesitzer zu führen und ev. Finanzierungsmöglichkeiten zu finden. Dazu soll ein Gespräch mit einer Beratungsfirma über Finanzierungsmöglichkeiten stattfinden.

Denkbar wäre auch diese Erweiterung aus der jetzigen Gesamtumwidmung auszuklammern um das Abänderungsverfahren nicht unnötig zu verzögern. Sollte es zu einem Ankauf kommen, kann eine Einzelumwidmung erfolgen.

 

 

 

Siedlungsbereich Köstlinger, Schwaben

Diese Umwidmung wurde mit Herrn DI Werschnig auch besprochen. Denkbar wäre eine Erweiterung auf insgesamt 4 Bauparzellen. Die Herstellung und Wartung des Pumpwerkes übernimmt die Gemeinde. Dafür könnte der 20 %ige Abschlag bei der Kanalanschlussgebühr entfallen.

Alle Mitglieder sind für eine Erweiterung auf 4 Bauparzellen.

 

Erweiterung Paulusberger

Herr Waldenberger erklärt, dass ein Kaufinteressent für dieses Grundstück bei ihm vorgesprochen hat. Dieser wäre bereit das gesamte Grundstück zu kaufen und hat auch bereits mit Herrn Hansbauer als Vertreter der Grundbesitzer gesprochen. Lt. Parzellierungsvorschlag DI Altmann könnten 7 Bauparzellen in diesem Bereich entstehen.

Der Interessent möchte jedoch nur 4 Bauparzellen vermessen lassen. Eine Parzelle würde er selbst bebauen und dort seine Firma im KG situieren. Die restlichen Parzellen, die Straßenseitig liegen, würde er verkaufen.

Die Parzellen würden sich demnach von 7 auf 4 reduzieren. Der Vorteil für die Gemeinde ist, dass sich die Laufmeter für Kanal, Wasser, Strasse für die Aufschließung reduzieren.

Alle Mitglieder stimmen für diese Abänderung des Parzellierungsvorschlages.

 

Pkt. 3 Allfälliges:

Die neue Bahnunterführung in Schwabenbach hat eine zu geringe Höhe, erklärte GR. Andreas Praschl. In Schwabenbach gibt es vereinzelt noch Probleme mit dem Schotterrasen.

Herr Waldenberger ersuchte, den Grundstücksankauf für den geplanten Spielplatz in Pomedt noch in diesem Jahr durchzuführen. Dann wäre es möglich, wenn im Budget die Kosten vorgesehen werden, das Grundstück 2006 zu adaptieren und den Kindern eine geeignete Spielfläche zu bieten. Wenn ein dementsprechendes Projekt beim Land vorgelegt wird, gibt es außerdem eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten. Diese Möglichkeit sollte man nicht außer Acht lassen.

Alle Mitglieder sind dafür das Grundstück 2005 anzukaufen und den Spielplatz im ersten Halbjahr 2006 herzustellen.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 6.) Festlegung der Situierung der Toilettanlage bei der ÖBB Park- und Rideanlage.

 

Es berichtet nochmals der Bürgermeister, dass  die Gemeinde lt. Besprechung vom 28.7.2005 mit Vertretern der ÖBB die Situierung der Toilettanlage bei der Park- und Rideanlage festzulegen hat.

 

Der  Bauausschuss hat in der Sitzung am 29.8.2005 festgelegt:

Die Situierung erfolgt parallel zum bestehenden Abgang zur Fußgängerunterführung.

 

Nach dem heutigen Gespräch hat sich aber ergeben, dass ein Mindestabstand von 2,5 m zum Fahrradständer erhalten bleiben muss.

 

Der Bürgermeister formuliert folgenden Antrag: Die Toilettanlage soll so situiert werden, wie es der Bauausschuss beschlossen hat, aber zusätzlich in Absprache mit der Planungsabteilung der ÖBB.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 7.) Vergabe des Auftrages für die Errichtung einer Toilettanlage bei der ÖBB Park- und Rideanlage.

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Der Bauausschuss sprach sich in der Sitzung vom 29.8.2005 dafür aus, dass die ortsansässige Firma Ornetsmüller Bau GmbH den Auftrag zum Bruttopreis von € 28.973,65 erhält.

 

Am 19.7. 2004 wurden die Arbeiten für die Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage öffentlichen ausgeschrieben (Bauauftrag im Unterschwellenbereich).

 

Angebotseröffnung am 30.8.2004:

Fa. Ornetsmüller, Riedau                       € 28.973,65 inkl. MWSt.

Fa. Duswald, Neumarkt                         € 31.080,--  inkl. MWSt.

Fa. Bortenschlager, Hohenzell               € 32.700,--  inkl. MWSt.

 

Es stellt Bürgermeister Ing. Demmelbauer den Antrag, an die Fa. Ornetsmüller Bau GmbH, Riedau, Vormarkt 59, den Auftrag für den Bau einer WC-Anlage beim Bahnhof Riedau zum Preis von € 28.973,65 inkl. MWSt. zu erteilen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Bürgermeister über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 8.) Grundsatzbeschluss über den Ankauf eines Grundstückes für den Kinderspielplatz in Pomedt.

 

Der Bürgermeister verweist auf den vorangegangenen Bericht des Bauausschusses. Der Bauausschuss

spricht sich einstimmig dafür aus,  das Grundstück 2005 anzukaufen und den Spielplatz im ersten Halbjahr 2006 herzustellen. Er hat diesbezüglich bereits mit Herrn Mag. Tischler gesprochen und zwar anlässlich des Besuches der HTL-Schüler im Hallenbad. Es muss jedoch weitere Verhandlungen über den Preis geben.

 

GR. Kemetsmüller stellt den Antrag als Obmann-Stellvertreter des Bauausschusses, dass der Grundsatzbeschluss über den Ankauf des Grundstückes gefasst wird.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 9.) Erhöhung der Entgelte für die Schülerausspeisung.

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Folgende  Erhöhung  ab dem neuen Schuljahr (mit Beginn Schülerausspeisung 26.9.2005) soll lt. Voranschlagserlass 2004 erfolgen:

 

1 Portion Schüler             bisher            € 1,75               neu € 1,90

1 Portion Erwachsene       bisher            € 2,40               neu € 2,60

 

Es wurde bereits im Gemeindevorstand und Gemeinderat folgender Sachverhalt bekanntgegeben:

 

Die Marktgemeinde Riedau schreibt an die Gastschüler zur Abdeckung des Abganges der Schülerausspeisung Abrechnungen aus.

Die Gemeinde Zell/Pram hat eine Zahlungsaufforderung in Höhe von € 3.077,42 erhalten.

Sie will nur einen Teilbetrag bezahlen und zwar aus folgendem Grund:

Dieser Rechnung liegt ein Teilnahmeentgelt von € 1,75 pro Portion zu Grunde. Die aufsichtsbehördliche Empfehlung, welche im gültigen Voranschlagserlass des Amtes der OÖ. Landesregierung angeführt ist, beläuft sich auf ein Mindestentgelt von € 1,90/Portion.

Die Gemeinde Zell/Pram wird für 37 Teilnehmer nur € 2.041,29 bezahlen.

 

Es wurde nun der Gemeinde Zell/Pram mitgeteilt, dass zwar im Voranschlagserlass € 1,90 ab 2004 vorzusehen sind. Im Prüfbericht der BH. Schärding vom 15.3.2004 betreffend den Voranschlag 2004 ist betreffend Schülerausspeisung folgendes festgehalten:

Entsprechend einer aufsichtsbehördlichen Empfehlung ist im Bereich der Schülerausspeisung ein Entgelt von € 1,90 ab 2004 vorzusehen. Eine Anhebung des dzt. Essenbeitrages von € 1,60 um nur € 0,15 würde bereits eine Kostendeckung bewirken und wäre mit Beginn des Schuljahres 2004/05 vorzunehmen.

Aufgrund dieser Empfehlung wurde der Essensbeitrag um nur € 0,15 angehoben. Es war nicht vorauszusehen, dass im Schuljahr 2004/05 die Schülerzahl so stark sinken wird (283/neu 262; 180 Kochtage x 21 Kinder x € 1,75 = € 6.615,-). Dadurch konnten auch die Einnahmen bei Schülerausspeisung im veranschlagten Ausmaß nicht erreicht werden. Außerdem musste als nicht vorhersehbare Ausgabe ein Hockerkocher, welcher über 30 Jahre alt war, ersetzt werden.

 

Die Gemeinde Zell/Pram hat mit Schreiben vom 4.7.2005 mitgeteilt, dass sie die Begleichung des Differenzbetrages in Höhe von € 1.036,13 ablehnt.

 

Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 13.7.2005: Die Gemeinde Riedau kann die (Zeller) Eltern benachrichtigen bzw. Nachforderungen stellen, es muss aber nicht sein (Gemeinde Riedau verabsäumt nichts).

 

 

GV. Ruhmanseder bedauert die Erhöhung der Beiträge für die Schülerausspeisung.

 

GR. Erwin Wolschlager spricht nochmals die Zahlungsmoral der Gemeinde Zell/Pram an.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Beitrag für die Schülerausspeisung ab dem Schuljahr 2005/06 von € 1,75 auf € 1,90 für Schüler und € 2,40 auf € 2,60 für Erwachsene anzuheben.

 

Beschluss: Der Antrag wird von 24 Gemeinderatsmitgliedern angenommen, GR. Ruhmanseder enthält sich

                   der Stimme. Die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

 

 

 

 

TOP. 10.) Schuldschein für ein Landesdarlehen des RHV Mittleres Pramtal; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Zusätzlich zur Genehmigung in der Mitgliederversammlung des RHV Mittleres Pramtal ist  folgender Schuldschein dem Gemeinderat jeder Mitgliedsgemeinde zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Schuldschein:

 

Das Land Oberösterreich beabsichtigt, in Entsprechung der Beschlüsse der OÖ. Landesregierung vom 18. April 2005, W-AW-070000/542-2005.Has und Gem-300043/34-2005-Sec, vorbehaltlich der Genehmigung der hiefür erforderlichen Mittel durch den OÖ. Landtag, für die Fertigstellung der Abwasserbeseitigungsanlage, durch den RHV Mittleres Pramtal, Bauabschnitt 3, ein weiteres Landesdarlehen bis zu einer Höhe von

 

877.600 Euro

(in Worten achthundertsiegenundsiebzigtausendsechshundert Euro)

 

zu gewähren. Dieses Darlehen wird nach dem jeweils geltenden Aufteilungsschlüssel zum einen Teil aus den vom Referat Siedlungswasserwirtschaft bewirtschafteten Landesmitteln und zum anderen Teil aus den vom Gemeindereferat bewirtschafteten Bedarfszuweisungsmitteln aufgebracht und mit dem erstgenannten Teilbetrag des RHV Mittleres Pramtal und mit dem zweitgenannten Teilbetrag den dem RHV Mittleres Pramtal angehörenden Gemeinden mit der Verpflichtung der Darlehensmäßigen Weitergabe an den RHV Mittleres Pramtal gewährt. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass ein Rechtsanspruch auf dieses Darlehen nicht besteht.

 

Von jenem Teil des Darlehens, der aus den vom Gemeindereferat bewirtschafteten Bedarfszuweisungmitteln aufgebracht wird, entfallen auf die verbandsangehörigen Gemeinden folgende Anteile:

 

Gemeinde                                            Anteil am BA in €

Marktgemeinde Riedau                          399.175,59 €

Gemeinde Zell an der Pram                   226.692,31 €

Gemeinde Dorf an der Pram                   140.673,82 €

Marktgemeinde Taiskirchen i.I.               111.058,28 €

Summe:                                               877.600,00 €

 

Für dieses Darlehen gelten nachstehende Bestimmungen:

 

Das Darlehen wird nach Maßgabe des Baufortschrittes zugezählt, ist im Sinne des Beschlusses der OÖ. Landesregierung vom 9. Mai 1994 zinsenfrei und auf die Dauer von 10 Jahren, beginnend ab der Zuzählung des letzten Darlehensteilbetrages, tilgungsfrei. Die Rückzahlung hat in 20 gleichbleibenden Halbjahresraten mit einer den gesetzlichen Zinssatz nicht übersteigenden Verzinsung jeweils zum Stichtag 1.3. und 1.9. eines jeden Jahres zu erfolgen, sofern nicht die OÖ. Landesregierung auf Grund der Finanzlage der Gemeinde einen längeren Tilgungszeitraum, einen Verzicht auf eine Verzinsung oder einen gänzlichen Verzicht auf Rückzahlung genehmigt.

 

Die Darlehensnehmerin übernimmt die unwiderrufliche und unbedingte Verpflichtung,

 

  1. über Verlangen der Landes Oberösterreich den Nachweis über die widmungsgemäße und ökonomische Verwendung des Förderungsbetrages in der vom Land Oberösterreich gewünschten Form zu verbringen;

 

  1. die in den von der OÖ. Landesregierung vom 9. Mai 1994 beschlossenen „Förderungsrichtlinien des Landes OÖ. für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ enthaltenen Bestimmungen und Auflagen einzuhalten;

 

  1. dem automatisationsunterstützten Datenverkehr im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung zur Abwicklung des Förderungsbegehrens zuzustimmen; diese Zustimmung schließt ein, dass Name und Adresse des Förderungswerbers sowie Zweck, Art und Umfang der Förderung im Rahmen von Förderungsberichten veröffentlicht werden können;

 

  1. dass bei Finanzierungszuschüssen des Bundes eine Voraussetzung für die Gewährung von Landesmitteln die Aufnahme eines Darlehens in der Höhe von mindestens 100 % des Förderbarwertes ist. Die Finanzierungszuschüsse des Bundes sind ausschließlich für die Darlehenstilgung zu verwenden. Diese Darlehensaufnahme stellt einen fixen Finanzierungsbestandteil dar. Diese Verpflichtung ist im Rahmen des Schuldscheines vom Förderungswerber zu bestätigen und wird bei der Endabrechnung durch Vorlage einer Bestätigung der Bank und des aktuellen Tilgungsplanes überprüft.

 

 Die Darlehensnehmerin erklärt, durch die Unterfertigung des Schuldscheines durch ihre gefertigten gesetzlichen Organe den Inhalt dieses Schuldscheines vollinhaltlich zur Kenntnis genommen zu haben.

 

 

Der Schuldschein lautet auf € 877.600,--;

Die Gemeinden Riedau und Zell/Pram haben einen Überfinanzierung in Höhe von € 95.928,14 aus alten Bauabschnitten erhalten (Riedau € 61.365,23 und Zell/Pram € 34.562,91). Dieser Betrag wird nunmehr beim BA 03 dem RHV zugerechnet. Der RHV erhält nur den Betrag von € 781.671,86 ausbezahlt.

 

GR. Ruhmanseder stellt folgende Frage: der Schuldschein lautet auf € 877.600,--, Riedau betrifft es aber nur mit einer Summe von € 400.000,--.

Dies wird vom Bürgermeister bestätigt.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, vorliegenden Schuldschein des RHV Mittleres Pramtal zur Kenntnis zu nehmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung eines Unterstützungsbeitrages für die HTL Innviertel-Nord.

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntis:

 

Der Trägerverein der Höheren Technischen Lehranstalt Innviertel-Nord in Andorf hat mit Schreiben vom 9.12.2004 ersucht, im Budget 2005 wieder einen Unterstützungsbeitrag vorzusehen.

Höhe der Förderung: pro Einwohner 50 Cent.

Im Voranschlag wurden € 1.000,-- unter 1/2220/7260 budgetiert.

Heuer sind wieder zwei Klassen voll belegt, so der Bürgermeister. Der Bestand der HTL ist gesichert, die Gemeinden zahlen so lange, bis der Bund die Kosten übernimmt.

 

Es stellt der Vorsitzende den Antrag, den Förderungsbetrag in Höhe von € 0,50 pro Einwohner für die HTL Innviertel-Nord zu genehmigen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

 

 

TOP. 12.) Genehmigung von Wohnungs-Nachbesetzungen von freien ISG-Wohnungen.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses um den Bericht.

 

GV. Franz Schabetsberger gibt folgenden Bericht:

 

Sitzung des Wohnungsausschusses  vom 27.6.2005:

Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Wildhag 40 und Beratung bezüglich Richtlinien für die Vergabe der Wohnunge im Wohnhaus Riedau 84 – Betreubares Wohnen.

In dieser Sitzung hat sich der Wohnungsausschuss dafür ausgesprochen, dass die Wohnung Herr ***anonymisiert*** erhält (es lag nur ein Ansuchen vor).

Herr ***anonymisiert*** hat aber dann die Wohnung nicht angenommen.

Die ISG hat auf eine rasche Vergabe der Wohnung gedrängt.

Daraufhin wurde die Wohnung neu ausgeschrieben und in Absprache mit den Fraktionsführern an Herrn ***anonymisiert*** vergeben.

 

 

Wohnung ***anonymisiert***:

Der Gemeinderat hat am 14.11.2002 die Wohnung Nr. 13 im ISG-Wohnblock Wildhag 40 an die Familie ***anonymisiert*** zugesprochen. Der Mietvertrag wurde zugunsten Herrn ***anonymisiert*** ausgestellt.

Aufgrund der Scheidung wird nun Herr ***anonymisiert*** aus der Wohnung ausziehen. Frau ***anonymisiert*** will die Wohnung behalten.

Nachdem Frau ***anonymisiert*** bereits mehr als zwei Jahre in der Wohnung wohnt, besitzt sie laut Auskunft der ISG das Eintrittsrecht. Seitens der Marktgemeinde Riedau soll die Weitergabe der Wohnung an sie zustimmend zur Kenntnis genommen werden.

 

Der Obmann des Wohnungsausschusses berichtet weiters, dass über die Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen im Wohnhaus für Betreubares Wohnen beraten wurde.

 

Abschließend stellt GV. Schabetsberger den Antrag auf nachträgliche Genehmigung der bekanntgegebenen Wohnungsvergaben.

 

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

 

 

TOP. 13.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann des Kulturausschusses um den Bericht.

 

GR. Erwin Wolschlager berichtet, dass am 24.5.2005 die letzte Sitzung des Kulturausschusses stattgefunden hat.

Behandelt wurde die Abhaltung des Marktfestes 2005. Leider war die Beteiligung der Bevölkerung sehr gering, warum kann man nicht sagen. Heuer war vielleicht das Wetter zu schön, aber man muss weiter versuchen, diese Veranstaltung zu organisieren. Es war ihm vorgeworfen worden, dass er als Obmann bei der Veranstaltung nicht anwesend war. Dazu hat er Stellung genommen.

In der kommenden Sitzung des Kulturausschusses wird die Hallenordnung für die Mehrzweckhalle sowie Vereinsförderungen beraten.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 14.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer berichtet über die am 26.9.2005 stattgefundene Bürgermeisterkonferenz:

Es gibt einige wesentliche Änderungen für die Zukunft. Es wird erwartet, dass Riedau ab nächstem Jahr Abgangsgemeinde ist. Nächstes Jahr darf die Gemeinde für alle freiwilligen Ausgaben, z.B. Vereinsförderungen, Solarförderungen, Sportplatz usw, maximal € 15,-- pro Einwohner berechnen, das ist also ein Gesamtbetrag von € 30.000,--.  Der Krankenanstaltenbeitrag wird 2005 um 8 % steigen.

Ab 15 (Pflicht)Schüler ist eine Nachmittagsbetreuung anzubieten, der Bund zahlt nur dort, wo es bisher keinen Hort gibt. Die Empfehlung des Landes für einen Kostenbeitrag ist ein Betrag von € 70,- bis 80,- pro Kind und Monat. Die Ertragsanteile für heuer sollten noch steigen. Auch wurde ein Kindergartensprengel angesprochen und dazu die Gastkindergarten-Einnahmen. Es gab eine Umfrage bei den Bürgermeistern, wobei es knapp eine Zustimmung für die Sprengel gab. Die Kooperation für das Rote Kreuz, also der Rettungsschilling, soll nächstes Jahr um 20 % erhöht werden.

 

Heute erfolgte, wie schon erwähnt, eine Besprechung mit Vertretern der ÖBB. Dabei wurde auch die Böschungsgestaltung beim Kreisverkehr besprochen. Ebenso die Situierung der WC-Anlage, die Beweissicherung der Straßen, die lichte Höhe der Schwabenbachunterführung und die verschütteten Wasserschieber. In letzter Zeit hat es eine sehr kritische Situation mit Herrn Reisinger von der ÖBB, er hat sogar die Sperre der Unterführung angedroht. Momentan gibt es wieder ordentliche Gespräche. Der Bürgermeister erklärt, dass er in Erfahrung gebracht hat, dass es auch in Andorf ähnliche Situationen gab. Die neue Bahnunterführung sollte in 14 Tagen wirklich fertig und gesäubert sein.

 

Am kommenden Donnerstag erfolgt für die sanierte Straße in Berg  die Schlussvermessung.

 

Am 3.11. wird eine Begehung der Bahnhofstraße bzw. Pramtalstraße  mit einem Amtssachverständigen stattfinden. Es werden auch die Busbuchten und ein „Kreisverkehr“ bei der Pointlkreuzung besprochen. Nach diesem Termin wird die Bevölkerung informiert.

 

Im Zuge des Baues des Kreisverkehrs gab es mit den Fraktionsführern ein Gespräch, da es zu einer Budgetüberschreitung kommt. Die Anschluss-Straßenstücke an den Kreisverkehr haben gefehlt. Nun ist der Straßenbau fertig und es gibt nur positive Rückmeldungen. Heute wurden die Stempen gesetzt, damit auch die Fußgänger geschützt sind.

 

 

 

TOP. 15.) Allfälliges

 

GR. Kammerer Sabine stellt eine Frage bezüglich der Stempen bei der Gemeindestraße in Berg. Diese sind locker bzw. umgefahren.

Der Bürgermeister antwortet, dass in der nächsten Woche diese Stempen mittels Leitpflöcke gesichert werden. Auch in der vorangegangenen Vorstandssitzung wurde dieses Problem angesprochen. Es ist zu überlegen, ob diese Stempen durch Holzpflöcke ersetzt werden.

 

GR. Arthofer findet die Leitpflöcke auf der Schwabenbachstraße zwar gut, aber der letzte Pflock behindert die Autofahrer.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer gibt zu bedenken, dass die Kinder geschützt werden soll, nicht die Autofahrer.

 

GV. Schabetsberger betont, dass zu den Leitpflöcken noch der weiße Strich gemacht wird. Er hat mit Anrainern von Schwaben (gegenüber Bahnhof) gesprochen, wo ja bekanntlich die Straße gesperrt werden soll. Er ersucht den Bürgermeister mit den Bewohnern ein Gespräch zu führen, sie möchten nur eine Verengung auf 3 m Fahrbahn und ein Fahrverbot ausgenommen Anrainer.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer antwortet, er hat bereits davon gehört, dass er mit den Anrainern gesprochen hat, er hat aber auch andere Meinungen gehört. Der Bürgermeister glaubt, dass zu diesem Problem die Sachverständigen des Landes befragt werden sollen.

 

GV. Schabetsberger stellt an den Bürgermeister die Frage, ob  er bereits die Fa. Leitz bezüglich der Öffnung Einbahnstraße befragt hat. Dies wird vom Bürgermeister verneint.

 

GR. Windhager möchte dazu wissen, ob es eine Querungshilfe geben wird.

 

GR. Hosner fragt, wie die Kinder aus Richtung Schwaben kommend den Kreisverkehr queren müssen.

Bgm. Ing. Demmelbauer antwortet, die Kinder müssen vor dem Kreisverkehr die Straße queren.

 

GR. Hintermayr bemängelt, dass im Monatsblatt der Gemeinde der Urlaub des Gemeindearztes nicht vermerkt war.

Bgm. Ing. Demmelbauer antwortet, der Gemeindearzt ist oftmals in Urlaub und es handelt sich hier um eine Bringschuld des Gemeindearztes.

Außerdem bemängelt GR. Hintermayr, dass in der Dachrinne des Gemeindewohnhauses Pomedt 3 eine Birke wächst und er stellt die Frage, wann die Hecke gegenüber dem Unimarkt geschnitten wird.

 

AL Gehmaier berichtet, dass der Schnitt der Hecke dann erfolgt, wenn im gesamten Gemeindegebiet wieder alles gemäht ist.

 

GR. Wolschlager Erwin stellt die Frage, wann der Graben Richtung Pomedt geräumt wird.

Bgm. Ing. Demmelbauer antwortet, im nächsten Jahr soll eine vernünftige Lösung gefunden werden.

GR. Wolschlager Erwin findet die Errichtung des Kinderspielplatzes in Pomedt gut, aber auch die Madlspergergründe sollen als Spielplatz genützt werden.

 

GV. Wolschlager Anita bemängelt den Spielplatz in Achleiten.

 

GR. Ruhmanseder gibt zu bedenken, wenn ein Gemeindearbeiter zu wenig ist, soll ev. ein Lehrling aufgenommen werden.

Bgm. Ing. Demmelbauer sagt dazu, dass der Gemeindearbeiter Süss Alois mehrere Monate im Frühjahr wegen eines Unfalles gefehlt hat und daher Arbeiten nicht durchgeführt werden konnten.

 

 




 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 07.04.2005 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.30 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: