Lfd.Nr. 18 Jahr 2005

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 18. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
15. Dezember 2005.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                         15. GR. Klaus Ortner

03. GV. Berta Scheuringer                              16. GR. Doris Krestel

04. GV. Hermann Kraft                                   17. GR. Franz Arthofer

05. GR. Diana Dick                                        18. GR. Kurt Kemetsmüller

06. GR. Walter Köstlinger                               19. GR. Karin Eichinger

07. GR. Wolfgang Kraft                                  20. GR. Erwin Wolschlager

08. GR. Monika Tallier                                    21. GR. Heinrich Ruhmanseder

09. GR. Franz Wimmer                                   22.

10. GR. Ing. Alois Steinmetz                           23.

11. GR. Gerhard Payrleitner                            24.

12. GV. Franz Schabetsberger                        25.

13. GV. Anita Wolschlager                             

14. GR. Rudolf Hosner                                   

 

 

 

Ersatzmitglieder:

GR. Karl Wagneder                      für GR. Ernst Hintermayr

GR. Richard Ebner                        für GR. DI Franz Mitter

GR. Elisabeth Obernhumer             für GR. Andres Schroll

GR. Gerold Schellmann                  für GV. Günter Ortner          

                                     

                  

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                              unentschuldigt:

GR. Ernst Hintermayr

GR. DI Franz Mitter

GR. Andreas Schroll

GV. Günter Ortner

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister -

    einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 05.12.2005

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 03.11.2005 bis zur heutigen     

     Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht auf-

    gelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen

    diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht

    werden können.

 

GV. Franz Schabetsberger und GR. Heinrich Ruhmanseder unterschreiben das Sitzungsprotokoll.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Bgm. berichtet, dass er aufgrund seiner Krankheit (keine Stimme) die Sitzung nicht leiten kann und diese Aufgabe daher an den Vizebgm. überträgt.

 

Der Vizebürgermeister bringt 2 Dringlichkeitsanträge zur Kenntnis und lässt darüber abstimmen:

1.     Dringlichkeitsantrag: Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2006.

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

2.     Dringlichkeitsantrag: Änderung des Vertrages betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Tagesordnung

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses
  1. Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2006
  1. Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2006-2009
  1. Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2006
  1. Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau
  1. Sanierung der Mehrzweckhalle; abschließender Bericht
  1. Bestellungen für die Sanierung der Mehrzweckhalle
  1. Bericht des Obmannes des Umweltausschusses
  1. Änderung der Wassergebührenordnung
  1. Änderung der Kanalgebührenordnung
  1. Bericht des Obmannes des Bauausschusses
  1. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses
  1. Bericht des Obmannes des Personalbeirates
  1. Genehmigung von Mietverträgen für Gemeindewohnungen im Gemeindewohnhaus

       Pomedt 3.

Dringlichkeitsantrag 1: Änderung des Vertrages betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.

Dringlichkeitsantrag 2: Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2006.

  1. Bericht des Bürgermeisters.
  1. Allfälliges

 

 

 

 

 

 

Vor Beginn der Tagesordnung wird wieder eine Bürgerfragestunde abgehalten. Nachdem es keine Wortmeldungen dazu gibt, wird mit der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung fortgefahren.


 

TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses

 

Vizebürgermeister Gahleitner bittet Obmann GR. Klaus Ortner um den Bericht.

 

Der Obmann gibt folgenden Bericht:

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 9.11.2005

Tagesordnung:

     Überprüfung der Endabrechnung Drucksteigerung Pomedt:

 Von Seiten der Buchhaltung wurde mitgeteilt, dass die Belege zwecks Kollaudierung zur Zeit nicht am Gemeindeamt aufliegen. Es wurde jedoch der gesamte Akt samt Kostenaufstellung zur Kontrolle vorgelegt und von den Ausschussmitgliedern geprüft.

      Überprüfung der Vorschreibungen Anschlussgebühren Wasser und Kanal 2005:

Die Buchhaltung legte eine Aufstellung der vorgeschriebenen Anschlussgebühren 2005 vor. Es wurde seitens der Ausschussmitglieder festgestellt, dass die Vorschreibungen zeitgerecht entrichtet werden.

       Allfälliges:

Der Termin für die nächste Sitzung wurde festgelegt.

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 12.12.2005

Tagesordnung:

       Überprüfung der Belege ab Juli 2005:

Es wurden den Mitgliedern Belege über die Investitionen und Instandhaltungskosten des 2. Halbjahres 2005 vorgelegt und diese von den Mitgliedern überprüft. Es wurden zu einigen Belegen Fragen gestellt und diskutiert. Vom Obmann kommt die Frage, warum es für den Kostenersatz des SVR-Sektion Asphalt (Befärbelung Clubgebäude) keinen Vorstandsbeschluss gibt. Von Frau AL Gehmaier wird erklärt, dass der Bürgermeister die Anweisung gegeben hat, den Betrag aus den Vereinsförderungen auszuzahlen, dies wurde auch schriftlich dokumentiert. Der Obmann verweist auf die Notwendigkeit des GV-Beschlusses.  Abschließend erklärte der Obmann, nach Rücksprache mit den Mitgliedern, dass die Belege ordnungsgemäß verbucht sind.  

                        

          Durchsicht des Voranschlages 2006:

Wurde von Obmann abgesetzt.

                        

           Allfälliges:

Der Obmann berichtete, dass an diesem Tag die Kollaudierung der Drucksteigerungsanlage Pomedt erfolgte. Es liegen daher sämtliche Rechnungen und Belege vor. AL Gehmaier gab die Investitionssummen bekannt:

Förderfähige Investitionskosten € 64.899,--

Investitionskostenzuschuss       €   9.735,--

Sonstige Mittel (Gemeinde Darlehen ) € 48.674,--

Die Belege wurden für in Ordnung befunden.

 

 

Vizebürgermeister dankt dem Obmann und dem Ausschuss für die Arbeit.

 

Der Bürgermeister gibt zur Frage vom Obmann bezüglich der Befärbelung des Clubheimes der Asphaltschützen folgende Auskunft:

Es handelt sich hier um ein gemeindeeigenes Gebäude und es war eine dringende Sache. Deshalb hat er so entschieden.

 

GR. Ortner bittet, dass künftig der Gemeindevorstand oder der Kulturausschuss davon informiert werden.

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2006

 

abgesetzt

 

 

TOP. 3.) Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2006-2009

 

abgesetzt

 


 

TOP. 4.) Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2006

 

Vizebürgermeister Gahleitner gibt folgenden Bericht:

 

Die Marktgemeinde Riedau hat vier Kassen zur Legung eines Kassenkredites eingeladen.

Als Kreditrahmen wurde der mögliche Gesamtbetrag lt. Voranschlagsentwurf bekanntgegeben, eine Teilung des Betrages auf verschiedene Kassen könnte seitens des Gemeinderates erfolgen.

Gesamtbetrag: 1/6 der Einnahmen des o.H. € 455.300,--

 

Raiffeisenbank, Region Schärding, GS Riedau

Raiffeisenbank, Region Pramtal, GS Zell/Pram

Allgemeine Sparkasse, GS Riedau

Postsparkasse, Post Riedau

 

                                                          Euribor                    Fixverzinsung

 

Raiba Riedau                    Zuschl. +0,30 % (Nov/2,67)        ---                 Spesen lt. Schalteraush.

Sparkasse Riedau            Zuschl. +0,3  % (Dez/2,75)          3,01 %                           keine Spesen

PSK                                   Zuschl. +0,40 % (Nov/2,76)          ---                                  keine Spesen

Raiba Zell/Pram                Zuschl. +0,31 % (Nov/2,66)         3,015 %       Spesen lt. Schalteraush.

 

 

Vizebürgermeister Gahleitner stellt den Antrag, den Gesamtrahmen für den Kassenkredit auf die Raiba Riedau und die Sparkasse Riedau je zur Hälfte aufzuteilen. Wenn der Voranschlag 2006 beschlossen ist, steht die Gesamtsumme fest und danach soll Summe richtig gestellt werden.

 

GR. Ruhmanseder  stellt nochmals die Frage bez. Zinssätze und Spesen, diese werden von Amtsleiterin Gehmaier bekanntgegeben. Sie gibt weiters bekannt, dass ein Schreiben der Raiba Riedau vorliegt, wonach keine Fixspesen (lt. Angebot lt. Schalteraushang) verrechnet werden.

 

GV. Schabetsberger ist auch für die Aufteilung auf die beiden Kassen, auch in Hinblick darauf, dass unsere Kassen die örtlichen Verein immer unterstützen.

 

Abschließend lässt Vizebürgermeister Gahleitner über seinen Antrag abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau

 

Vizebürgermeister Gahleitner gibt den Bericht:

 

Der Dienstpostenplan soll lt. Voranschlagserlass in einem eigenen Beschluss genehmigt werden.

Gegenüber dem Jahr 2005 sind keine Änderungen vorgesehen. Stichtag für den Dienstpostenplan 2006 ist 31.12.2005:

 

AL Gehmaier bringt den Dienstpostenplan vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

*** gelöscht ***

 

GR. Ruhmanseder erklärt, es handelt sich beim heutigen Beschluss um eine Formalsache. Nächstes Jahr  wird sich aufgrund des Personalwechsels viel ändern.

 

Vizebgm. Peter Gahleitner stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Dienstpostenplan zu genehmigen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 6.) Sanierung der Mehrzweckhalle; abschließender Bericht

 

Vizebürgermeister Gahleitner gibt den Bericht:

 

Von OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH erfolgen folgende Bestellungen:

Beauftragung Außenbeschriftung, Fa. Seidenbusch , € 2.387,78

Beauftragung Behindertenrampe Ausspeisung, Fa. Schabetsberger, € 996,--

 

Stellungnahme der Fa. Hoppe bezüglich der Belastung des Bodenbelages in der Mehrzweckhalle und den Abschlüssen in den Geräteanschlussbuchsen.

 

Dirigentenpult von Fa. Fox-Holz GmbH. Preis € 618.70 netto abzüglich 4 % Skonto (wie Hauptauftrag Prallwände)

 

Rednerpult für die Mehrzweckhalle durch VA-Tech im Rahmen des Auftrages (Nachtrag) über die Veranstaltungstechnik, also kein gesonderter Auftrag . Kosten € 450,-- netto.

 

 

Bestellung von der Marktgemeinde Riedau:

Fa. Mühlböck, Zell/Pram

2 Stk. Rundstorschienen (€ 289,64) 13,8 lfm Vorhang und Futterstoff und Näharbeiten ( € 697,96),  2.7 lfm Spannstoff für Wand mit Montage (€ 198,53); Preise excl. MWSt

 

Es soll noch angeschafft werden:

 

Geschirr und Besteck für die Vereinsküche von Fa. Wedl, es wurden dazu die Preise telefonisch eingeholt:

100 Stk. Teller flach und tief, 100 Stk. Dessertteller, Essbesteck je 100 Stk. Messer, Gabel, Löffel,

50 Stk. Kaffeelöffel und Kuchengabel, 50 Stk. Kaffeetassen mit Untertassen

Preis € 700,--

Weitere Bestellung Fa. Mühlböck: Wunsch für neuen Sesselbezug, kleine Teppiche für Blasinstrumente (sogenannte „Spuckteppiche“)

 

Fa. Ing. Furthner für Musikprobelokal:

Notentafel, Bilderklemmleisten sowie Niro-Rohre als Montagegrund für Dekorationen im Pramtalsaal

€ 2.029,40 inkl. MWSt

 

GR. Ruhmanseder stellt die Frage, was man unter einem  Spuckteppich versteht.

AL Gehmaier erklärt, diese Teppiche sind für das Kondenswasser, welche in den Instrumenten entstehen. Bisher hat man das Kondenswasser in Aschenbecher geschüttet, nun sollen sie auf dem Teppich entleert werden.

 

GR. Köstlinger möchte, dass das  Geschirr preislich nicht genau festlegt wird, denn er will Geschirr in Boxen mit Beschriftung ankaufen.  Bei anderen Gelegenheiten können Vereine dieses Geschirr in Boxen ausleihen.

 

GR. Wagneder teilt dazu mit, Kaffeetassen und Gläser sind von der Faschingsgilde da, der Verein könnte das Geschirr zur Verfügung stellen, möchte dafür aber einen Kasten. Das Geschirr ist hochwertig.

 

GR. Wolschlager Erwin: vergewissert sich nochmals, dass  dieses Geschirr von jedem Verein entliehen werden kann und ob es bereits im Pramtalsaal die Dekorationsschienen gibt.

AL Gehmaier verweist auf den Bericht des Vizebgm. mit dem Angebot der Fa. Furthner.

 

 



 

TOP. 7.) Bestellungen für die Sanierung der Mehrzweckhalle

 

 

Vizebgm. Gahleitner stellt folgenden Antrag:

 

Es sollen, so wie im vorhergehenden Bericht, folgende Bestellungen genehmigt werden:

 

Geschirr und Besteck in Boxen für die Vereinsküche (der Anbieter ist noch nicht bekannt):

100 Stk. Teller flach und tief, 100 Stk. Dessertteller, Essbesteck je 100 Stk. Messer, Gabel, Löffel,

50 Stk. Kaffeelöffel und Kuchengabel, 50 Stk. Kaffeetassen mit Untertassen

Preis wird mit rund € 700,-- festgelegt.

 

Fa. Mühlböck, Zell/Pram

2 Stk. Rundstorschienen (€ 289,64) 13,8 lfm Vorhang und Futterstoff und Näharbeiten ( € 697,96),  2.7 lfm Spannstoff für Wand mit Montage (€ 198,53); Preise excl. MWSt

Weitere Bestellungen Fa. Mühlböck:

20 m2 Mellon Läufer, zuschneiden und ketteln Preis lt. Angebot vom 15.11.2005  € 1.040,18 + 20 % MWSt. abzüglich € 300,-- Nachlass.

13,5 lfm Möbelstoff nach Wahl lt. Angebot vom 15.11.2005, pro Stuhl € 33,80 excl. MWSt

 

Fa. Ing. Furthner für Musikprobelokal:

Notentafel, Bilderklemmleisten sowie Niro-Rohre als Montagegrund für Dekorationen im Pramtalsaal

€ 2.029,40 inkl. MWSt

 

Der Vizebürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses

 

Vizebürgermeister Gahleitner bittet den Obmann GR. Köstlinger um den Bericht.

 

Obmann GR. Walter Köstlinger berichtet, dass am 29. November eine Sitzung des Umweltausschusses stattgefunden hat.

Es wurde beraten:

 

    Pkt. 2. Friedhof – Abfalltrennung und Änderung der Sammelstelle:

Der Umweltausschuss hat vor zwei Sitzungen am Friedhof eine Bestandsaufnahme gemacht und über das Bezirkskonzept beraten. In der damaligen Sitzung wurde eine Trennung in 6 verschiedene Fraktionen mit zwei Sammelstellen beschlossen, in der Zwischenzeit hat Gemeindearbeiter Brunner den Vorschlag gemacht, dass es sinnvoller ist nur einen Sammelplatz zu machen. Der Grund dafür ist die Kompostsammlung. Der Saugwagen wurden umfunktioniert mit Kippfunktion für die Kompostsammlung. Es wurde nun in der Mitte des Friedhofs eine neue Tür ausgebrochen und eine Sammelstelle installiert, dort wurde ein Grab aufgelassen. Bei der Grabpflege ist zu 80 % immer die Wasserstelle die ausschlaggebende Stelle. Das bestehende Wartehäuschen wird umfunktioniert für die anderen Sammeltonnen. Damit waren alle Mitglieder einverstanden.

 

       Pkt. 3. Rückblick Mülltonnenaustausch

Ausgetauscht wurden 310 Stk. Mülltonnen. Insgesamt haben wir 709 Mülltonnen im Umlauf, ca. 2/3 sind daher sicher schon mit neuen Mülltonnen abgedeckt. Für den Tausch wurde bei der Fa. Glas € 1.080,- bezahlt (Fahrer und Lastwagen), 22,5 Stunden Arbeitszeit Fa. Glas. Als Entgelt für die Anlieferung von Alteisen haben wir von der Fa. Gangl eine Entschädigung von € 253,68 für die alten Tonnen vergütet bekommen.

BAV-Ausgaben 310 Stk. Mülltonnen € 5.890,-

Fa. Glas, Transport                           € 1.080,-

Einnahmen Verkauf                          € 6.665,-

Rückvergütung Fa. Gangl                 €    253,68

Somit ergibt sich ein Fehlbetrag von € 51,32, welcher als Kundenservice betrachtet werden sollte.

Er gab bekannt, dass in der letzten Sitzung die aktuelle Gesetzeslage nicht richtig bekannt gegeben wurde. Die Ringtonnen sind bereits nicht mehr erlaubt, solange jedoch die Fa. Glas alte Tonnen noch abholt können diese verwendet werden. Bei Umstellung der Entsorgungsfirma auf ein neues Fahrzeug haben die noch nicht umgestellten Haushalte jedoch eine neue Restabfalltonne anzukaufen.

 

       Pkt. 4. Ortsabschluss Pomedt (Heckenbepflanzung)

Bereits seit Jahren ist vorgesehen für die Ortschaft Pomedt eine Siedlungsabgrenzung umzusetzen. Er präsentierte das Entwicklungskonzept, in welchem eine Abgrenzung vorgesehen ist und er erklärte die örtlichen Gegebenenheiten mittels Plan. Das Grundstück dafür, ein 10 m breiter Streifen,  müsste von Frau Humer angekauft werden. Es würden sich aber noch andere freie Flächen zu den Grundstücksanrainern ergeben, welche von den Grundbesitzern angekauft werden müssten. Da es sich bei zwei Grundstücken um ein Gartengrundstück handelt, ist es fraglich, ob die Grundbesitzer an einem Ankauf interessiert sind. Es besteht lediglich von Herrn Waldenberger Interesse.

 

         Pkt.  5. Allfälliges

Die Bedienstete Laufenböck hat berichtet, dass Frau Mühlböck vorgesprochen hat und sich weigert, die Abfallgebühren aus dem Betrieb zu entrichten. Sie haben für den Betrieb in Zell/Pram einen Abfallkontainer angemeldet, der in Riedau anfallende Müll wird nach Zell/Pram mitgenommen und entsorgt. Er erklärte dazu, dass grundsätzlich Anschlusszwang besteht, er muss jedoch noch klären, ob eine freie Entsorgerwahl für das Gewerbe zum Tragen kommt. Er erklärt die Situation bei Billa, Unimarkt und Schlecker, welche private Entsorger mit der Abfallentsorgung für alle Filialen beauftragt haben.

 

       Pkt. 1. Weitere Beratung betreffend Überarbeitung der Wasser- und Kanalgebührenordnung

In verschiedenen Etappen wurde über mehrere Monate im Umweltausschuss beraten und der Ausschuss hat sich geeinigt auf folgenden Vorschlag:

Eine Veränderung dahingehend, weg von den reinen Kosten wie in der Vergangenheit  zu familienfreundlichen und sozial gerechteren Kosten mit Aufteilung in Grundgebühr und Mengengebühr. Die Mengengebühr bei der Wassergebühr wurde mit € 1,43 gleichlassen. Zur Abdeckung der Mehrkosten, die jedenfalls angefallen wären und  auch dadurch, dass wir Abgangsgemeinde werden und  gewisse Mehrkosten einspielen müssen, d.h. dass wir ausgabedeckend wirtschaften. Die Grundgebühr beträgt € 20,--.  Dies ist etwa eine Erhöhung von 11 %. Wenn wir keine Grundgebühr einführen würden, dann würde die Mengengebühr € 1,59 betragen. Man hat sich geeinigt, diese Erhöhung legt man auf alle Haushalte und Betriebe um. Die Mengengebühr kann dann gleich bleiben.

Dasselbe soll auch beim Kanal gemacht werden. Auch dort wieder eine Grundgebühr mit € 20,-- pro Haushalt und Betrieb, also nicht nach Wasseruhr, sondern nach Haushalt. Die Abgänge für die Mehrkosten für Darlehen etc. sind alleine  € 120.000,--, dies fällt gewaltig ins Gewicht. Auch dort eine Erhöhung von € 2,92 im Jahr 2005 auf € 3,15,  pro m3, eine Erhöhung von 8 % bei Mengengebühr und eine Grundgebühr mit € 20,--. Heute schon wissend, wir kommen in Zukunft  mit dieser Erhöhung nicht aus, gibt es  2007 eine Erhöhung der Grundgebühr auf € 40,- bei Wasser und € 40,-- bei Kanal. Soweit der Vorschlag des Umweltausschusses.

 

Vizebürgermeister Gahleitner bedankt sich beim Obmann für den Bericht.

 

 

 

 

 

Es werden gemeinsam beraten:

TOP. 9.) Änderung der Wassergebührenordnung und TOP. 10.) Änderung der Kanalgebührenordnung

 

GR. Köstlinger stellt folgenden Antrag: Es wurden Verordnungen mit den geforderten Preiserhöhungen im Entwurf erstellt; diese entsprechen dem Erlass des Amtes der  O.Ö. Landesregierung und diese Verordnungen sollen, so wie im Bericht bekanntgegeben, genehmigt werden. 

 

GR. Ruhmanseder bedankt sich bei AL Gehmaier für die noch zugesandten Unterlagen für die Berechnungsgrundlagen. Er hat sie erst heute ausgedruckt. Die Mindestgebühren sind laut diesem Erlass für Wasser 2006 € 1,27 incl. USt und für Kanal 2006 € 3,08 incl. USt plus gestaffelt. Die Gemeinde führt dazu eine Grundgebühr mit € 20,-- ein. Im Prinzip hat er nichts gegen eine gewisse Grundgebühr, allerdings diese Erhöhung in diesem Ausmaß ist ihm zu hoch.

 

GV. Schabetsberger: Die Berechnungen, die der Ausschuss angestellt hat, basiert auf Zahlen, die noch nicht vorliegen, die noch nicht beschlossen sind und diese Zahlen zweifelt er stark an, weil er sich die Mühe gemacht hat und diese Zahlen nachgerechnet hat. Wir kommen auf  Gesamteinnahmen Wasser von ca. €  150.000,-- und Ausgaben von € 196.000,--. Kanal Einnahmen € 282.000,--  und Ausgaben € 213.000,-. Beim Kanal gibt es also einen Überschuss von € 79.000,--und beim Wasser einen Abgang ca. € 46.000,--, also in Summe immer noch ein Überschuss. Was der Obmann gesagt hat, dass wir  so hoch erhöhen müssen, dem kann er nicht  zustimmen, weil einfach das Zahlenwerk nicht stimmt.  Das nächste, was ihm ein bisschen sauer aufstößt, ist das, was er schon voriges Jahr gesagt hat, dass die Gemeinde für 2005 die € 300.000,-- Eigenkapital für Kläranlagenbau nicht als Kredit aufnehmen hätten sollen, sondern in der Form von einem Abgang. Für 2006 hätten wir uns € 30.000,-- Darlehens- und Zinsenrückzahlung sparen können, das macht in Summe beim Kanal umgerechnet 0,33 Cent ohne MWSt pro Kubikmeter. Wenn man berücksichtigt, dass die Gemeinde in den letzten Jahren 5 Jahren zwischen €  30.000 und 80.000 Überschuss  produziert hat bei Wasser und  Kanal gesamt und diese hohen Summen im Budget einfach untergegangen sind - wo anders wurden sie gebraucht und dies ist legitim, aber man kann nicht jetzt hergehen und sagen, dass man trotzdem jetzt die Kostendeckung zusammenbringen. Erhöhen wir schön fleißig und dies nur um 9 %, denn da ist die Grundgebühr nicht eingerechnet, sondern wir reden in Summe von € 15 %. Es kann nicht sein, dass man in den letzten Jahren die Bevölkerung mehr zahlen hat lassen als notwendig und jetzt kommen wir nicht mehr aus, obwohl wir gewusst haben, dass wir eine Kläranlage bauen. Und jetzt sagen wir einfach, wir machen eine Erhöhung. Der Erlass der Landesregierung heißt, dass wir beim Wasser € 1,30 haben müssen plus Steuer und beim Kanal  € 2,80 plus Steuer. Diese € 1,30 haben wir derzeit schon eingehoben und beim Kanal haben wir derzeit 2,65 eingehoben, jeweils ohne MWST, weil wir müssen dies ohne MWSt beschließen, da die Gemeinde  MWSt-abzugsberechtigt ist.

Wenn wir jetzt hergehen und die Grundgebühr einrechnen, dafür gibt es einen Gemeinderatsbeschluss,  was wir laut Erlass der Landesregierung auch tun, dann bekommen wir bei 790 Haushalten mit  Wasser und 750 Haushalten beim Kanal  einen Gebührensatz von € 1,15 für Wasser und € 2,65 beim Kanal plus Grundgebühr € 18,18 excl. Steuer. Die SPÖ-Fraktion könnten sich vorstellen, diesen Gebühren zuzustimmen, das ist  noch immer eine Erhöhung von knapp 4 % , also deutlich über der Inflationsrate. Ich glaube auch, dass wir mit dieser Erhöhung 2006 noch das Auslagen finden, weil nämlich bei den Berechnungen der Kläranlage Kosten drinnen sind, die noch nicht beschlossen sind und er sagt dazu, dass er diesen Kosten keinesfalls zustimmen wird, weil wenn wir eine neue Kläranlage bauen, dann steigen die Personalkosten um fast 50 %, das kann nicht sein.

 

Er stellt den Gegenantrag, die Wassergebühr und die Kanalgebühr, so wie vorgebracht mit € 1,15 bzw. € 2,65 zu beschließen.

 

GR. Köstlinger: Ich habe mich bemüht den Bericht sehr kurz zu fassen. Diese Zahlen liegen allen schon lange vor und der Ausschuss hat monatelang dafür gebraucht und diskutiert.Grundsätzlich ist es schade, dass, wenn GV. Schabetsberger  jetzt hergeht und heute am Abend einen anderen Antrag mit anderen Zahlen bringt bzw. Zahlen anzweifelt und zwar aus dem einen Grund, weil alles, was auf dem Amt gerechnet worden ist nie ein anderer Antrag gekommen von niemandem. Schade, dass er sich erst jetzt dazugesetzt hat und sich darüber Gedanken gemacht hat. Wir sind mit den anderen Zahlen alle überfordert. Zweitens ist es mir absolut nicht lustig, dass man das erhöht, nur sind wir, im Gegensatz zu deiner Aussage, verpflichtet, die Mindestgebühr und als Abgangsgemeinde nochmals 20 Cent pro Kubikmeter über der Mindestgebühr einzuheben. Genau das geht in deinen Zahlen ab. Der Ausschuss hat sich seit Monaten bemüht und wir wollen ein Grundgebühr machen und eine Umverteilung. Die Grundgebühr ist bei weitem nicht so, dass man diese Kosten alle, was man normal sagt, dies sind die Kosten, in diese Grundgebühr einrechnet. Das ist nur ein erster Schritt in diese Richtung, dass man gerechter, sozialer und familienfreundlicher wird. Jetzt ist es so, wenn wir es nicht tun, wenn wir nur diese Erhöhung machen, dann trifft man genau  den, der automatisch einen Mehrverbrauch hat, weil der vier Kinder hat, weil er eine Familie hat. Der muss das zahlen was ein Singlehaushalt nicht hat. Und  da haben wir nun den ersten Schritt  und das ist genau das was das Land OÖ begrüßt. Er versteht es wirklich nicht, dass im letzten Moment die Zahlen  vom Voranschlag genommen werden. Er kann nur nach den Summen gehen, die ihm Silvia und Kathi vorgelegt haben und nach dieser Rechnung ist man auf diese Zahlen gekommen.

 

GV. Schabetsberger antwortet, es hat keiner angezweifelt, dass wir die Grundgebühr einführen. Ich habe gesagt, die Grundgebühr wird eingeführt. Nur was ich vorgeschlagen habe ist inclusive der Grundgebühr. Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, wir wollen die Grundgebühr. Und dass es 20 Cent über den Gebührenrichtsätze sein müssen, das steht im Erlass drinnen, da gibt er ihm recht. Nur wir müssen zuerst die Kosten wissen. Er hat  es nicht seit kurzem angeschaut, er sitzt seit drei Wochen dabei. Er hat die Zahlen mit dem Amt ein paar Mal durchgerechnet und solange wir nicht den Voranschlag beschlossen haben und sagen was ist da drinnen, können wir gar nicht von fixen Kosten ausgehen. Es sind im Voranschlag Kosten drinnen, die in dieser Form nicht nachvollziehbar sind. Wir können derzeit kostendeckend arbeiten mit  20 Euro Grundgebühr + € 1,15 bzw. € 2,65 und diesen Antrag hat er gestellt.

 

 

Vizebürgermeister Gahleitner betont, es ist zuerst über den Gegenantrag abstimmen zu lassen. Schade findet er es, wenn er eine persönliche Bemerkung sagen darf,  es wurde monatelang in den Umweltausschussitzungen und natürlich auch in den Fraktionen darüber gesprochen wurde. Bei der letzten Umweltausschusssitzung am  9. November ist GR. Franz Arthofer dabei gewesen und Ersatzmitglieder Krupa Heinz. Die werden sich sicherlich Gedanken gemacht haben.

 

GR. Wolschlager stellt die Frage, ist l eine Erhöhung von 15 % sozial?

GR. Eichinger bemerkt, sie kann keine Grundgebühr von 15 % ausrechnen mit einer Grundgebühr.

 

GR. Köstlinger entgegnet, er hat ganz konkret davon gesprochen, dass diese 11,2 % diese Gebühr ist, die wir vom Land her erreicht müssen. Die 8 % ist nur die Kubikmetergebühr. Man kann eine Grundgebühr nicht einfach hineinstellen, weil es verändert den Anteil und zwar deshalb, weil es einen Unterschied macht ob ich 50 m3 Wasser brauche mit € 20 oder diese Grundgebühr mit 300 m3.

 

GR. Wolschlager stellt daraufhin folgende Frage:  ein Bauernhaus mit einer Wasseruhr und einem so hohen monatlichen Wasserverbrauch   wie  ein Einfamilienhaus in drei Jahren braucht, dann zahlt er auch nur €  20,- Grundgebühr? Was ist da sozial?

 

Vizebgm. Gahleitner glaubt auch,  das hätte im Ausschuss ausdiskutiert werden sollen.

 

GV. Schabetsberger entgegnet, da gehören im Ausschuss die Zahlen gebracht, wie sie wirklich sind und dies war nicht der Fall. Er hat sich die Zahlen angeschaut

 

Vizebgm. Gahleitner glaubt, dass GR. Köstlinger  heute keine anderen Zahlen präsentieren kann als in der Umweltausschusssitzung.

 

GR. Köstlinger sagt, er erwarte sich nun von der Amtsleiterin eine Meldung, dass die Zahlen stimmen. 

 

AL Gehmaier antwortet, die Zahlen, die dem Ausschuss bekanntgegeben wurden, sind die Zahlen die vorliegen. Es sind IST-Zahlen vom Rechnungsabschluss. Wir haben den letzten Rechnungsabschluss hergenommen und haben die verkauften Kubikmeter mit den neuen Preisen multipliziert. Das ist die Ausgangsbasis und das müssen wir erreichen. Sie kann jetzt keine andere Zahlen präsentieren.

 

GV. Schabetsberger sagt, seine Zahlen sind jene, die im Voranschlag drinnen sind und wir müssen kostendeckend arbeiten. Und  mit den Gebühren, die er vorgeschlagen hat, sind wir ausgabendeckend. Wir brauchen nicht mehr und das wir  2007 erhöhen müssen wissen wir. Es kann nicht sein, dass man sagt, nächstes Jahr haben wir nur 20 Euro und übernächstes Jahr nur 40 Euro. Übernächstes Jahr sind es 80 Euro pro Haushalt  Mehrkosten, das sind 1200 Schilling. Wir reden nicht von einer Kleinigkeit, sondern wir reden von Riesensummen.

Die Grundgebühr ist eingerechnet bei €  1,15 und €  2,65; da kommt man auf genau das gleiche hin. Wir haben in Summe 95.000 m3 Wasser und 90.000 m3 Kanal und wenn man das jetzt umrechnet auf die 20 Euro, hast man 15 Cent Wasser und 15 Cent Kanal. In Summe kommt das gleiche heraus.

 

Der Bürgermeister glaubt, GV. Schabetsberger geht von Zahlen aus, die er vermutet, aber die Zahlen, die der Ausschussobmann  gehabt hat sind tatsächliche Zahlen. Darum kann man nicht sagen, das glaube ich nicht und das glaube ich nicht. Die Zahlen, von denen ausgegangen ist, sind Tatsachen.

 

GR. Ruhmanseder meldet sich zu  Wort melden. Es ist richtig, dass es einen einstimmigen Beschluss gab und danke ihr habt euch darüber Gedanken gemacht, das  ist unbestritten,  aber ich bin gegen eine Gesamterhöhung der Wasser- und Kanalgebühren. Diese Vorschreibeautomatik des Landes, die wir heute beschließen,  muss kostendeckend sein. Das ist alles gut und schön, aber dann soll alles kostendeckend sein. Aber dazu noch folgendes: wenn wir uns einig sind, wir machen eine Grundgebühr, warum beschließen wir nicht dann, wie GV. Schabetsberger gesagt hat, eine Mindestgebühr die das Land vorschreibt. Wenn uns dann das Land vorschreibt wir müssen weiter erhöhen müssen wir es sowieso tun. Warum bleiben wir nicht so weit wie möglich unten.  Ich weiß schon, dass du (Bürgermeister) recht hast, aber wir sind sowieso Abgangsgemeinde.

 

GV. Schabetsberger betont nochmals, dass er nicht von vermuteten Zahlen ausgehe sondern von Zahlen, die im Budget drinnen stehen, wenn sie auch noch nicht beschlossen sind. Die Zahlen habe nicht ich herausgesucht, sondern sie sind vom Amt da und wenn man die Zahlen durchschaut und die Zahlen, die  noch nicht beschlossen sind wegrechnet, dann kommt man genau darauf hin hin. Er sieht nicht ein, dass wir in der Kläranlage unten Peronalkostenerhöhung von 45 % machen. Ich kann dies einfach nicht schon jetzt zur Berechnung heranziehen. Derzeit sind mit der Grundgebühr und 1,15 und Grundgebühr 2,65 kostendeckend. Ausgehend von 95.000 m3 Wasser und 90.000 m3 Kanal. Und die haben wir in den letzten Jahren immer gehabt und wir werden dann jetzt nicht mehr brauchen.  Das sind Zahlen vom Amt.

 

GR. Eichinger stellt die Frage, ob wir um die 20 Cent erhöhen müssen.

Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

 

AL Gehmaier gibt bekannt:  Wir haben einen Erlass und da heißt es „Benützungsgebühren“. Die Benützungsgebühr rechnet sich  pro Kubikmeter und das bedeutet, dass die Gemeinde eine bestimmte Gebühr verlangen muss. Wir vom Amt haben folgendermaßen gerechnet: wir wissen laut dem Rechnungsabschluss, wir haben 90.000 m3 Kanal und 95.000 m3 Wasser. Diese Kubikmeter  mal der Gebühr, die wir einheben müssen, ergibt soviel wie wir einheben müssen. Von der Gesamteinnahme haben wir die angenommene Grundgebühr abgezogen, der Rest ist die Mengengebühr. Das war unsere Berechnung. GV. Schabetsberger ist von anderen Zahlen ausgegangen. Der hat sich den Voranschlag angeschaut und ist auf das Kostendeckungsprinzip gegangen.

 

GR Eichinger stellt die Frage: müssen wir es so beschließen?

 

AL Gehmaier zitiert den Erlass, in dem steht „eine Mindestgebühr pro Kubikmeter“. Wir müssen auf jeden Fall  rechnen, ein Kubikmeter muss auf diese Gebühr kommen. Egal ob mit Grundgebühr oder nur Mengengebühr, aber wir müssen genau auf diese Gebühr kommen.

 

GV. Schabetsberger sagt, wir kommen genau auf diese Gebühr hin. Mit den € 1,15 und € 2,65, wenn man die Grundgebühr dazurechnet. Das steht im Erlass drinnen.

 

AL Gehmaier  antwortet: Ja, aber da gibt es noch den Absatz, dass Abgangsgemeinden 20 Cent darüber liegen müssen. Der ist noch da.

 

GV. Schabetsberger: Aber da steht auch drinnen, mit einer Einschleifregelung. Das heißt, wir brauchen es nicht sofort machen.

 

AL Gehmaier  bringt allen Gemeinderatsmitgliedern vollinhaltlich folgenden Absatz zur Kenntnis:

      Jene Gemeinden, die ihren ordentlichen Haushalt nicht ausgleichen können und für dessen   

      Ausgleich Bedarfszuweisungsmittel beanspruchen, haben Benützungsgebühren einzuheben, die 

      sowohl für Wasser als auch Kanal – unter Beachtung der Bestimmungen des § 15 Abs. 3, FAG

      2005, um mindestens 20 Cent über den Mindestgebühren des Landes liegen müssen.

Zur schrittweisen Heranführung an kostendeckende Gebühren - an kostendeckende das heißt  aber, nicht wie GV. Shabetsberger  ausgerechnet, sondern wir sind beim Kanal  lange nicht kostendeckend,  - ohne dabei die Gemeinde zu sehr zu belasten, wurde daher die beschriebene Vorgangsweise mit den oben angegebenen Steigerungsraten festgelegt. Das ist also für das Jahr 2006 bis 2010 schon festgelegt. wie hoch (deutet auf die aufgeschriebenen Summen im Erlass)

 

GV. Schabetsberger erklärt, um genau das geht es.

 

GR. Köstlinger betont,  der Knackpunkt ist die Umverteilung.

 

AL Gehmaier berichtet dazu folgendes: wenn  GV. Schabetsberger sagt, er geht auf Kostendeckung, dann hatte er grundsätzlich auch recht (Anmerkung zur Erläuterung: Absatz im Erlass „Grundsätzlich haben alle oberösterreichischen Gemeinden die Mindestgebühren festzusetzen, auch jene Gemeinden, die kostendeckende Gebühren einheben).  Aber die Gemeinde Riedau muss pro Kubikmeter eine bestimmte Gebühr darüber verlangen (Anmerkung zur Erläuterung: der nächst folgende Absatz im Erlass).  Das ist nämlich die Differenz in der Berechnung, die zwischen Ausschuss und GV. Schabetsberger besteht.

 

GR. Schellmann stellt die Frage, hat jetzt GV. Schabetsberger  Recht?

 

AL Gehmaier: Das ist eben der zweite Absatz.

 

GV. Schabetsberger angwortet,  wir müssen kostendeckend arbeiten und  kostendeckend arbeiten wir, wenn wir die Grundgebühr zur Mengengebühr dazurechnen. Dann kommen wir auf die Mindestgebühr vom Land hin.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt an ihn folgende Frage: Sind die 20 Cent eingerechnet?

 

GV. Schabetsberger: die sind nicht eingerechnet, weil wir müssen die Gebühren kostendeckend heranführen. Wir müssen sie schrittweise heranführen.

 

Der Bürgermeister antwortet ihm mit nein, die Kostendeckung liegt nicht an den 20 Cent.

 

GV. Schabetsberger betont er hat nachgefragt und ihm wurde gesagt, dass wir das nicht auf einmal machen müssen.

 

Abschließend lässt Vizebürgermeister Gahleitner über den Gegenantrag von GV. Schabetsberger abstimmen, die im Entwurf erstellten Wasser- und Kanalgebührenordnung mit den neuen Summen für die Wasserbenützung von € 1,15 und für Kanalbenützung von € 2,65 zu genehmigen.

 

Beschluss: der Antrag wird mit 13 JA-Stimmen angenommen (gesamte SPÖ-Fraktion und FPÖ-Fraktion). Die ÖVP-Fraktion stimmt mit 12 Stimmen dagegen.

 

 

 

 

 

TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses

 

Vizebürgermeister Gahleitner ersucht Obmann-Stellvertreter GR. Kemetsmüller um den Bericht.

 

Die Sitzung des Bauausschusses für ursprünglich 5.12.2005 eingeladen, wurde aber verschoben auf Montag 12.12.2005, berichtet GR. Kemetsmüller

 

 

Tagesordnung:

Pkt. 1. Verkehrsberuhigung Kreuzung Pramtal Straße mit Gemeindestraße Bahnhofstraße:

Es berichtete Herr DI. Christian Dick von der Oö. Landesregierung:

Es hat bereits eine Besprechung gegeben, in der es sich um die Bushaltestellen gehandelt hat. Ebenfalls erläuterte er, warum die Bushaltestellen geändert wurden. Zwei Busbuchten sollten nie gegenüber sein, sondern versetzt. Somit werden die Busfahrgäste gezwungen, hinter den Bussen zu gehen. Mit Herrn Maurer (Sachverständiger) ist die Abänderung bereits besprochen worden, und es wird lediglich nur noch eine Verordnung erlassen.

Der zweite Punkt der geändert wurde sind die Parkplatzzufahrten, die ebenfalls verschoben wurden.

Obmann Ortner Günter betonte, dass auf seinen Wunsch nicht eingegangen wurde, da er beide Busbuchten bahnhofseitig haben wollte.

Dazu teilte DI. Dick mit, dass die Leute mit dem Bus von Ried kommend, dann straßenseitig aussteigen müssten.

Der Obmann erklärte hierzu, dass man in diesem Fall einen Bussteig errichten könnte.

DI. Dick bemerkte, dass hierfür die Breite des Platzes nicht ausreichen wird.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärte, dass eine Verlegung der Parkplätze in diesem Bereich unwahrscheinlich sein wird, da die ÖBB den Grund (altes Lagerhaus) selbst benötigt, und daher nicht zum Kauf frei gegeben wird.

Der Obmann stellt den Anwesenden die Frage, ob sie mit dieser Planung einverstanden sind? Alle Anwesenden stimmen der vorliegenden Planung zu.

Obmann Günter Ortner stellte Herrn DI. Dick die Frage, ob er sich bereits Gedanken hinsichtlich Verkehrsberuhigung für die Bahnhofstraße gemacht hat.

Dazu erklärte Herr Dick, dass er bereits selbst Planungen durchgeführt hat, die er den Anwesenden sodann bekannt gibt. Weiters teilte er mit, dass ein normaler Kreisverkehr nur möglich ist, wenn man von Herrn Strasser Otmar einen Teil des Grundes bekommen würde. Ein weiterer Nachteil eines solchen Kreisverkehrs sind die hohen Anschaffungskosten (ca. € 200.000). Sein Vorschlag wäre ein „Mini-Kreisverkehr“. Dieser besteht aus einer leicht erhöhten Mittelinsel die befahren werden kann. Lt. seiner Planung würde der gesamte Durchmesser 18 Meter betragen, die für einen PKW ausreichend sind. Zum Vergleich, ein LKW würde einen Außendurchmesser von mind. 25 Metern benötigen, dieser kann jedoch bei einem „Mini-Kreisverkehr“ geradeaus durchfahren.

 

Sachverständiger Herr Maurer wäre mit dieser Lösung einverstanden, nur Herr Mag. Holzleithner von der Bezirkshauptmannschaft Schärding sträubt sich noch gegen diese Variante, da ein „Mini-Kreisverkehr“ rechtlich nicht eindeutig geregelt ist.

Ein Problem des „Mini-Kreisverkehr“ könnte der Winterdienst werden, da sich der Schneepflug verhängen kann. Jedoch muss sich der Zuständige vor Beginn des Wintereinbruches ein Bild über die aktuelle Straßenlage verschaffen so der Obmann.

Der Obmann würde für den „Mini-Kreisverkehr“ plädieren, da Strasser Otmar keinen Grund verkaufen wird.

DI. Dick erklärte, dass man auch bei einem „Mini-Kreisverkehr“ einen kleinen Anteil seines Grundes in Anspruch nehmen müssten. Eine Verschiebung des Kreisverkehrs in Richtung Wölfleder ist auch nicht sinnvoll, da dann die Autos vom Bahnhof kommend geradeaus durchfahren könnten.

GR. Wimmer wollte wissen, warum die Einbahn Richtung Leitz nicht aufgehoben wird.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärte hierzu, dass damit Herr Kommerzialrat Ing. Hermann Haslauer nicht einverstanden sei.

GR. Wimmer möchte, dass der Verkehr aufgeteilt wird und nicht nur in eine Richtung geführt wird.

Man könnte das Problem mit einem Schild Sackgasse lösen (Zufahrt nur bis Leitzparkplatz).

Die Anwesenden einigen sich auf die Variante von der Kreuzung Pointl bis zum Leitzparkplatz die Einbahn aufzuheben, und diese mit dem Hinweisschild Sackgasse zu versehen.

Obmann Ortner fand, dass eine optimale Lösung ein „Mini-Kreisverkehr“ wäre. Weiters müssen dann noch Gespräche mit Herrn Wölfleder, Herrn Pointl und Herrn Strasser geführt werden.

Obmann Ortner schnitt nun das Thema Verschwenkungen an.

Bürgermeister Demmelbauer fügte hinzu, dass die Verschwenkungen noch nicht genehmigt sind.

Dazu teilte DI. Dick mit, dass solche Verschwenkungen eher gefährlich sind und daher nichts bringen.

Der Obmann machte sich auch Gedanken über eine sichere Überquerung der Straße im Bereich Wölfleder und schlägt, da der Grund für einen Fahrbahnteiler nicht vorhanden ist, einen Schutzweg vor.

Auch ein Schutzweg wird die gewünschte Sicherheit nicht herbeiführen, da dieser dem Fußgänger Sicherheit vortäuscht, wo keine ist. Der Fußgängerübergang ist eine billige Lösung die nichts bringen wird.

Obmann Ortner Günter war der Meinung, der Bürgermeister solle noch einmal mit Herrn Strasser in Kontakt treten, um dann doch einen Verkehrsteiler errichten zu können. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stimmte dem zu, und wird Herrn Strasser ein weiteres mal bezüglich Grundabtretung kontaktieren.

Falls ein „Mini-Kreisverkehr“ errichtet wird, möchte der Obmann wissen, wie dieser angekündigt wird.

Dazu erklärte Herr DI Dick, wie dieser Kreisverkehr angekündigt wird, hängt von der Bezirkshauptmannschaft Schärding ab. Fakt ist, dass es bereits mehrere solche „Mini-Kreisverkehre“ gibt, und sich Herr Mag. Holzleithner von der Bezirkshauptmannschaft Schärding auf Dauer nicht dagegen wehren kann. Ebenfalls fügt DI. Dick hinzu, dass es von Seiten des Landes keine finanzielle Unterstützung geben wird.

GR. Schellmann wollte wissen, was so ein „Mini-Kreisverkehr“ kostet.

Es gibt Spannen von 7.500 Euro bis 75.000 Euro. Der Durchschnittspreis beträgt ca. 30.000 Euro. Ein Fahrbahnteiler würde auch auf diesen Kostenbereich hinkommen.

 

 

   Pkt. 2. Oberer Marktplatz und Schmiedgasse; Planung für 2006:

Der Obmann erklärte den Anwesenden, dass es günstig wäre, im Zuge von „betreubares Wohnen“ die Schmiedgasse und den oberen Marktplatz neu zu gestalten.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer erklärte, dass sich die Gemeinde bereits bei der Budgeterstellung befindet, und es kein neues Projekt mehr geben wird, da die Marktgemeinde Riedau eine Abgangsgemeinde wird. Lt. Aussage von Herr Berger (BH-Schärding) könne die Gemeinde noch ca. 10.000 Euro zum Straßenerhalt hinzufügen. Betreffend Finanzierung bzw. Verwirklichung dieses Projektes wird Vizebürgermeister Peter Gahleitner beim Gemeindereferenten der Oö. Landesregierung einen Termin arrangieren.

Obmann Ortner betonte nachmals, dass im kommenden Jahr die Schmiedgasse unbedingt asphaltiert werden soll und die Gestaltung des oberen Marktplatzes lt. Planung Stöckel zu erfolgen soll. Zu diesem Antrag stimmen alle Mitglieder zu.

 

 

   Pkt. 3. Siedlungsstraße Pomedt; Straßenbauarbeiten 2006:

Aufgrund der schlechten Budgetlage wird der Tagesordnungspunkt 3 abgesetzt.

 

   Pkt. 4. Allfälliges:

Der Obmann forderte den Bürgermeister auf, dass die Gemeinde hinsichtlich der feuchten Bahnsteigunterführung der ÖBB weiterhin Druck machen soll. Weiters stellt er an Herrn GR. Praschl Andreas, wann mit dem öffentlichen WC begonnen wird.

Dieser erklärt, wenn die Witterung passt, kann jederzeit mit dem Bau begonnen werden.

GR. Hintermayr möchte, dass man sich endlich Gedanken über die Straße Wildhag Richtung Doktor macht.

Der Obmann ist der Meinung, dass man sich hinsichtlich der Straße „Mühlgasse“ noch einmal zusammensetzen müsse.

Betreffend Mühlgasse erklärt der Bürgermeister, dass die Gemeinde im Bereich Straßenbau mit Herrn Bauer von der Firma AWS sehr gute Erfahrungen gemacht hat, und verweist daher auch auf diesen.

 

Vizebgm. Gahleitner bedankte sich für den Bericht.

 

 

 

 

 

 

TOP. 12.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses

 

Es bittet der Vizebürgermeister um den Bericht.

Der Obmann des Kulturausschusses GR. Wolschlager Erwin gibt folgenden Bericht:

 

Sitzung des Kulturausschusses am 7.11.2005

 

   Pkt. 1. Vergabe der Vereinsförderung für das Jahr 2005:

Die Mitglieder des Kulturausschusses einigten sich einstimmig, die Beträge für die Vereinsförderungen 2005 wie folgt zu vergeben:

Union Tischtennis.......................................... 600

ATSV-Kegeln................................................ 700

Faschingsgilde.............................................. 800

Schwarzes Kreuz........................................... 75

Kinderfreunde...............................................

Katholisches Bildungswerk................................ 150

Siedlerverein................................................ 300

Imkerverein.................................................. 150

Die Faschingsgilde Riedau wurde heuer so hoch eingestuft, da diese neue Kostüme angekauft haben, und sich die Kosten für ein Kostüm auf ca. € 500 belaufen.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer gab bekannt, dass die laufenden Förderungen für 2005 erst von drei Vereinen abgeholt worden sind. (Sportverein, Siedlerverein und Musikverein).

GR. DI Mitter erwähnte, da das Ansuchen der Kinderfreunde Riedau heuer nicht zur Sprache kam, dass dies für ihn sehr förderlich sei.

Weiters stellt der Obmann zur Diskussion, ob man nicht wieder die Lustbarkeitsabgabe den Vereinen verrechnet. Die Anwesenden einigten sich per Handzeichen einstimmig, dass hinsichtlich der Lustbarkeitsabgabe alles beim Alten belassen werden soll.

Als nächsten Punkt sprach der Obmann die Abschaffung der laufenden Förderungen an.

GR. Scheuringer erklärte, wenn man die laufende Förderung abschaffen möchte, sollte man aber die Vereine davon in Kenntnis setzen, damit sie dann um eine außerordentliche Vereinsförderung ansuchen können.

Nach weiteren Diskussionen einigten sich die Anwesenden per Handzeichen einstimmig, dass die laufende Förderung nicht abgeschafft wird.

 

   Pkt. 2. Allfälliges.

Der Obmann erwähnte, dass der ATSV heuer zum Aufstellen des Maibaumes zuständig ist, außer der Alpenverein möchte den Baum stellen. Falls der ATSV den Maibaum stellt, wäre sein Vorschlag, dass sich auch der Gemeinderat daran beteiligt.

GR. DI. Mitter erwähnte, dass der Bericht in den Gemeindenachrichten nicht richtig formuliert war, sondern sich aus diesem Text ergab, dass die Marktgemeinde Riedau einen eigenen Verein zum Maibaumaufstellen gründen möchte. Dem ist nicht so. Er möchte, dass mit allen Vereinen noch einmal gesprochen wird, in dem ihnen erklärt wird, dass jeder von seinen Mitgliedern 2-3 Leute für das Maibaumaufstellen zur Verfügung stellen soll. Jedoch ist trotzdem ein Federführender Verein notwendig.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer teilte mit, dass das Budget für das Maibaumfest auf € 1.000 geschrumpft ist.

Der Obmann möchte weiters, dass im Zuge des Marktfestes die Gesundheitsstraße (Gesunde Gemeinde) organisiert wird.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer schlug vor das Marktfest mit dem Maibaumfest zusammenzulegen. Dieser Vorschlag wird von allen Anwesenden einstimmig angenommen. Eine genauere Besprechung diesbezüglich wird es Anfang nächsten Jahres geben.

GR. Mitter erwähnte, dass einige Leute die Anregung brachten, die Prambrücke im Ortskern mit einer Weihnachtsbeleuchtung zu versehen.

 

Vizebgm. Gahleitner bedankt sich für den Bericht.

 

GR. Wagneder meldet sich zu Wort und bedankt sich für Subvention der Faschingsgilde.

 

 

TOP. 13.) Bericht des Obmannes des Personalbeirates

 

Vizebürgermeister Gahleinter berichtet, dass  der Personalbeirat am 28. November 2005 eine Sitzung abgehalten hat.

 

Tagesordnung:

   Pkt. 1. Information über Mitarbeitergespräche

Der Bürgermeister hat mit allen Gemeindemitarbeitern Gespräche geführt, das Ergebnis dieser Besprechungen wurde den Mitgliedern des Personalberates zur Kenntnis gebracht.

 

   Pkt. 2. Entscheidung über die Besetzung der frei werdenden Reinigungsposten in den      

              Schulen.

Der Bürgermeister stellte zur Diskussion, wie die frei werdenden Reinigungsposten in den Schulen nachbesetzt werden. Sollten die Posten innerhalb der Bediensteten – Hallenbad-Reinigungskräfte – weitervergeben werden oder werden die Posten öffentlich ausgeschrieben? Er sprach an, das die bisherige Aufteilung der Reinigungsfläche neu eingeteilt werden soll. Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Quadratmeteranzahl der einzelnen Posten sehr unterschiedlich ist. Dies wurde von allen Mitgliedern befürwortet. Bis Februar 2006 soll eine Excel-Datei mit Quadratmetern und einem Faktor vorliegen, dann kann eine neue Einteilung gemacht werden. Es gibt Räume, wo ein Mehraufwand gegeben ist, so z.B. in den WC-Räumen.

Der Faktor wurde festgelegt:

Eingangsbereich, WC und Duschen, Lehrerzimmer, Werkräume und Lehrküche Faktor 1,2

Schulklassen Faktor 1,0

Gang Faktor 0,9

 

   Pkt.  3. Entscheidung über die Ausschreibung des frei werdenden Schulwart-Postens.

Der Gemeindevorstand hat bereits eine Dienstanweisung für Schulwarte erstellt. Diese neue Dienstanweisung gilt künftig für den neuen Schulwart.

Es wird nach Beendigung der Diskussion vereinbart, dass jedenfalls eine öffentliche Ausschreibung des Postens erfolgen soll. Es wurde vereinbart, dass in der nächsten Personalbeiratssitzung das genaue Anforderungsprofil bzw. der genaue Ausschreibungstext festgelegt wird.

 

      Pkt.   4. Entscheidung über die Ausschreibung des frei werdenden Bademeister-Postens.

Der Bürgermeister informierte die Mitglieder, dass laut Mitarbeitergespräch Herr Harald Entholzer nicht weiter im Freibad beschäftigt sein will, da es für ihn „familienfeindlich“ ist. Es wurde im Personalbeirat festgelegt, dass Herrn Entholzer angeboten werden soll, dass es künftig für das Freibad einen festen Dienstplan gibt, einmal in der Woche hat er frei. Vizebgm. Gahleitner stellt die Frage, ob  Herrn Entholzer dies bereits mitgeteilt wurde.

AL Gehmaier berichtet, Herrn  Harald Entholzer wurde dies mitgeteilt und er hat bis Jänner Zeit für eine Entscheidung.

 

       Pkt. 5. Allfälliges.

Die nächste Sitzung wird für Jänner 2006 vereinbart.

GV. Schabetsberger sprach die Reparaturarbeiten beim Beckenumgang Freibad an. Normalerweise dürfte niemand mehr den Beckenumgang betreten, die Renovierung beläuft sich auf eine fünfstellige Zahl. Das Hauptproblem ist nicht die Halterung der Rohre, sondern die T-Träger, diese sind auch durchgerostet. Die Träger halten oben die Betonplatten. Bürgermeister Ing. Demmelbauer erteilte an GV. Schabetsberger den Auftrag, ein Angebot zu erstellen, dann wird er beim Amt der OÖ. Landesregierung um finanzielle Mittel vorsprechen.

 

 

 

 

 

TOP. 14.) Genehmigung von Mietverträgen für Gemeindewohnungen im Gemeindewohnhaus

Pomedt 3

 

 

Vizebürgermeister Gahleitner ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses um die Berichterstattung:

 

GV. Schabetsberger berichtet, dass vom Gemeindeamt die Mietverträge für die neuen Mieter ***anonymisiert*** vorbereitet wurden. Der Mietpreis pro Quadratmeter Wohnfläche ist der gleiche wie für die Wohnung ***anonymisiert*** .

Die Mietverträge wurde im Entwurf erstellt:

 

M I E T V E R T R A G

 

abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau  als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Frau ***anonymisiert*** als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Pomedt  Nr. 3 im Erdgeschoß rechtsseitig gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 54 m2, bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Speis, 1 Bad . Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter zur Benützung ein eigener abschließbarer Kellerraum, zu zweit mit einer Nebenpartei ein Kellervorraum und das Mitbenutzungsrecht des Dachbodens, der Waschküche und des Hausgartens nach Maßgabe der Hausordnung eingeräumt.

 

II.

Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

III.

 (1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von € 138,73  (Euro einhundertachtunddreißig 73/100) vereinbart.

Zu diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe  (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG zu entrichten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.

 

 (2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4  MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluß einer Sturmschaden-,Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, dass die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

 

 (3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG  zu entrichten.

 

 (4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.

 

 (5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 2005 verlautbarte VPI mit 528,5 Pkt.

 

Wertanpassung erfolgt dergestalt, dass die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.

Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.

 

 (6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit € 50,-- (EURO fünfzig) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.

 

(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, dass der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.

 

IV.

Das vertragsgegenständliche Mietverhältnis beginnt am 15. Dezember 2005 und wird unbefristet abgeschlossen. Beide Vertragsteile können den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

 

V.

Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.

 

VI.

Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.

Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.

 

VII.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.

Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.

 

IX.

Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.

 

X.

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.

 

XI.

An die vorhandene Gemeinschaftsantenne ist anzuschließen.

 

XII.

Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.

 

XIII.

Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.

 

XIV.

Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.

 

XV.

Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.

 

XVI.

 

Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2005 genehmigt.

 

Riedau, am 15. Dezember 2005

 

 

 

Der Mieter:                                                                           Der Vermieter:

 

 

 

 

 

Inventarliste zu Pkt. VI dieses Vertrages:

 

 

1. Bewegliche Ausstattungs- u. Einrichtungsgegenstände:

            1 Stk. 90 l Mülltonne Plastik

            1 Stk. Haustürschlüssel, 2 Stk. Wohnungsschlüssel

 

2. Fest verbundene Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände:

            1 Keramikwaschbecken mit Armatur

            1 Keramiktoilette mit Spüle

            1 Badewanne mit Armatur

            1 Elektroboiler

            1 Gastherme

 

 

 

 

 

 

 

M I E T V E R T R A G

 

abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau  als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Frau ***anonymisiert*** als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Pomedt  Nr. 3 im Obergeschoß rechtsseitig gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 54 m2, bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Speis, 1 Bad . Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter zur Benützung ein eigener abschließbarer Kellerraum, zu zweit mit einer Nebenpartei ein Kellervorraum und das Mitbenutzungsrecht des Dachbodens, der Waschküche und des Hausgartens nach Maßgabe der Hausordnung eingeräumt.

 

II.

Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

III.

 (1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von € 138,73  (Euro einhundertachtunddreißig 73/100) vereinbart.

Zu diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe  (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG zu entrichten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.

 

 (2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4  MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluß einer Sturmschaden-,Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, daß die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

 

 (3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG  zu entrichten.

 

 (4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.

 

 (5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 2005 verlautbarte VPI mit 528,5 Pkt.

 

Wertanpassung erfolgt dergestalt, daß die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.

Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.

 

 (6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit € 50,-- (EURO fünfzig) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.

 

(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, daß der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.

 

IV.

Das vertragsgegenständliche Mietverhältnis beginnt am 15. Dezember 2005 und wird unbefristet abgeschlossen. Beide Vertragsteile können den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

 

V.

Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.

 

VI.

Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.

Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.

 

VII.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.

Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.

 

IX.

Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.

 

X.

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.

 

XI.

An die vorhandene Gemeinschaftsantenne ist anzuschließen.

 

XII.

Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.

 

XIII.

Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.

 

XIV.

Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.

 

XV.

Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.

 

XVI.

 

Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 15. Dezember 2005 genehmigt.

 

 

 

Riedau, am 15. Dezember 2005

 

 

Der Mieter:                                                                           Der Vermieter:

 

 

 

 

 

 

Inventarliste zu Okt. VI dieses Vertrages:

1 Bewegliche Ausstattungs- u. Einrichtungsgegenstände:

            1 Stk. 90 l Mülltonne  Plastik

            1 Stk. Haustürschlüssel, 2 Wohnungsschlüssel

 

2. Fest verbundene Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände:

            1 Keramikwaschbecken mit Armatur

            1 Keramiktoilette mit Spüle

            1 Dusche mit Duschkabine

            1 Elektroboiler

            1 Gastherme

           

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Mietverträge vollinhaltlich zu genehmigen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen. Die Abstimmung erfolgte durch Handergeben.

 

 

Dringlichkeitsantrag 1: Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2006:

 

 

Vizebürgermeister Gahleitner bringt die Steuern und Hebesätze zur Kenntnis:

 

Im Sinne des § 76 Abs. 5 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 i.dwird hiemit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau in der Sitzung am 15.12.2005 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung des Voranschlages für das Finanzjahr 2006 und die Festsetzung der Hebesätze

 

der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche

Betiebe (A) mit                                                                                 500 v.H. d. Steuermessbetr.

 

der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit                                             500 v.H. d. Steuermessbetr.

 

der Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) mit                                        15 % v.H.d.Preises o. Entgelts

 

der Lustbarkeitsabgabe für die Vorführung von

Bildstreifen mit                                                                                 ---     v.H.d.Preises o. Entgelts

 

der Hundeabgabe mit                                                            10,-- Euro für jeden Hund

                                                                                                       10,-- Euro für Wachhunde

der Kanalbenützungsgebühr mit                                                         € 2,65 + Grundgeb. + USt                                                                                                    

der Wasserbezugsgebühr mit                                                             € 1,15 + Grundgeb. + USt

                                                                                                      

der Abfallgebühr mit                                    der Abfallgebühr mit                                                                 VO vom 9.12.2004

 

Die Entschädigung f.entgl. Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Gerät d.FFW hat nach der Feuerwehr-Tarifordnung i.d.g.F., verlautbart im FW-Mitteilungsbaltt, und lt. Gemeinderatsbeschluss vom 19.5.2005, zu erfolgen.

 

 

Der Vizebürgermeister stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachten Steuern und Hebesätze zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wir einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag 2 :  Änderung des Vertrages betreffend die Durchführung des Transportes von Kindergartenkindern.

 

Vizebürgermeister Gahleitner gibt folgenden Bericht:

 

Herr Robert Gumpoltsberger hat beim Bürgermeister vorgesprochen und eine Änderung des Vertrages gefordert. Diese Forderung wurde im letzten Gemeinderat besprochen, es kam aber zu keiner Beschlussfassung. Am 12.12.2005 erfolgte nun wiederum ein Gespräch mit Herrn Gumpoltsberger und es konnte eine Einigung erzielt werden. Der Vertrag sollte folgendermaßen abgeändert werden:

 

4.

Die Verpflichtung zur Beförderung der Kindergartenkinder besteht nur an Kindergartentagen. Die Kindergartenbesuchstage werden monatlich von der Leitung des Kindergartens dem Unternehmer und dem Gemeindeamt rechtzeitig, möglichst monatlich im Vorhinein, bekanntgegeben. Der Unternehmer führt die Beförderung der Kindergartenkinder nach Vertragspuntk2 durch und verpflichtet sich, die Fahrtzeiten genau einzuhalten. Zur Verrechnung wird als Standort des Unternehmers die Hauptschule Riedau angenommen, bis das Unternehmen den Gewerbestandort im Bereich der Gemeinde Riedau, Zell/Pram oder Dorf/Pram ändert. Im Falle eines Standortes außerhalb dem Gemeindegebiet Riedau wird pro Bus pro An- und Abfahrt 2 km verrechnet. Der Unternehmer erklärt sich bereit, das Mittagessen für den Kindergarten Riedau kostenlos von der Schülerausspeisung der Hauptschule Riedau zum Kindergarten zu transportieren.

 

6. Die Gemeinde bezahlt dem Unternehmer gemäß dem Einsatzplan nach Vertragspunkt 2 für die an Kindergartentagen anfallenden Beförderungsleistungen für die vereinbarte Vertragsdauer eine Vergütung von € 0,92 incl. der gesetzlichen MWSt. pro gefahrenem Kilometer. Eine Erhöhung dieses Kindergartentransporttarifes richtet sich nach der jeweiligen gültigen Preistabelle des Amtes der OÖ. Landesregierung. Die Kosten für die Begleitperson werden von der Marktgemeinde Riedau bezahlt. Für die Bereitstellung der Begleitperson und deren Vertretung hat der Unternehmer zu sorgen.

Die Vergütung erfolgt aufgrund der vorgelegten nachvollziehbaren Aufzeichnungen des Unternehmers und der Kindergartenbesuchstage monatlich im Nachhinein innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage der Aufzeichnungen durch den Unternehmer. Die Verfügung ist auf das Konto des Unternehmers bei der Raiba Pramtal (Zell an der Pram), Konto Nr. 6829030, BLZ 34455, zu überweisen.

 

Es stellt der Vizebürgermeister den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Änderung zu genehmigen.

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.

 

 

 

 

TOP. 15.) Bericht des Bürgermeisters

 

 

Der Vizebürgermeister berichtet, dass eine Zusage des Landeshauptmannes über € 50.000,-- vom Landesmusikschulwerk  zur Erweiterung und Sanierung der Mehrzwecksaal  vorliegt. Von der Abt. Gemeinden liegt ein Schreiben für die Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von €  15.945 für ds Gründerzentraum Pramtal-Süd vor.

 

 

Jahresbericht:

Stand 15.12.2005

 

In Anbetracht des zu Ende gehenden Jahres und der in diesem Jahr letzten Gemeinderatssitzung ist es mir erlaubt, Euch einen kleinen Überblick über das Jahr 2005 zu geben.

Der Gemeindevorstand hat in 8 Sitzungen insgesamt 56 Tagesordnungspunkte behandelt.

Davon waren 8 Tagesordnungspunkte Allfälliges.

Der Gemeinderat hat in 6 Sitzungen insgesamt 93 Tagesordnungspunkte behandelt.

Davon waren 6 Tagesordnungspunkte Bericht des Bürgermeisters und

6 Tagesordnungspunkte Allfälliges.

Weiters wurde noch vor jeder Sitzung eine Bürgerfragestunde abgehalten.

Die Ausschüsse haben ihre Aufgaben wahrgenommen:

Prüfungsausschuss                       4 Sitzungen

Bauausschuss                   4 Sitzungen

Kulturausschuss                6 Sitzungen

Umweltausschuss             4 Sitzungen

Personalbeirat                  1 Sitzung

Wohnungsausschuss         3 Sitzungen

Schulbauausschuss          2 Sitzungen

In unserem Standesamt wurden 3 Paare getraut. 6 Sterbefälle sind im StA Riedau zu verzeichnen.

Im Gemeindegebiet sind heuer insgesamt

12 Geburten und insgesamt 22 Sterbefälle zu verzeichnen.

 

Derzeitiger Einwohnerstand:

Hauptwohnsitz      2.013 Personen

Nebenwohnsitz          108 Personen

Es gibt in Riedau

780 Haushalte mit Hauptwohnsitz

  23 Haushalte mit Nebenwohnsitz

Im Gemeindegebiet sind 101 Hunde registriert.

Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine und Organisationen. Es wurden in diesem Jahr bereits 20.503 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.

Die Gemeindebücherei besitzt zur Zeit 1.500Bücher und 130 Spiele.

Dazu werden noch laufend ca. 100 Bücher von der Wanderbücherei in Linz zur Verfügung gestellt.

582 Leser haben heuer 932 Bücher ausgeliehen.

Weiters haben 124 Personen in diesem Jahr 161 Spiele ausgeliehen.

 

 

 

TOP. 16.) Allfälliges

 

 

GR. Wagneder ersucht, dass die  Ortstafel Berg  erneuert wird.

AL Gehmaier berichtet, dass die Erneuerung der Tafel bereits vorgemerkt ist.

 

GV. Schabetsberger beanstandet, dass bei der  Billa-Unterführung es keinen Handlauf mehr gibt, dieser soll erneuert werden.

 

GR. Eichinger Karin stellt die Frage, ob sich bei der ÖBB-Unterführung noch etwas ändert, da noch immer Wasser in der Unterführung ist.

Bürgermeister Ing. Demmelbauer antwortet, dies  soll sich ändern.

 

GR. Kemetsmüller ersucht, die  Fa. Angerlehner soll angerufen werden, weil die Straße bzw. der Gehweg verschmutzt wird.  

 

GV. Kraft erklärt, die  Marienstatue vor dem Gemeindeamt ist verwittert und soll geschützt werden, ev. mittels Glaskuppel. Es geht ihm nicht um die Restaurierung der Marienstatue, sondern um deren Schutz.

GR. Wolschlager regt an, diese Angelegenheit einem  Verein zu übergeben.

 

Bgm. Ing. Demmelbauer entbietet die Weihnachtsgrüße.

 

Der Vizebürgermeister  bedankt sich im Namen des ganzen Gemeinderates für die Arbeit.

 

 

 

 

 


 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 03.11.2005 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.40  Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

................................................   ..................................................

                     (Schriftführer)                                                     (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: