Lfd.Nr. 26 Jahr 2006
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die
öffentliche 26. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau
am
14. Dezember 2006.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebgm. Peter Gahleitner 15. GR. Klaus Ortner
03. GV. Berta Scheuringer 16. GR. Doris Krestl
04. GR Walter Köstlinger 17. GR. Franz Arthofer
05. GR. Wolfgang Kraft 18. GR. Kurt Kemetsmüller
06. GR. Monika Tallier 19. GR. Andreas Schroll
07. GR. Ing. Alois Steinmetz 20. GR. Karin Eichinger
08. GR. Gerhard Payrleitner 21. GR. Erwin Wolschlager
09. GR. Richard Ebner 22. GR. Heinrich Ruhmanseder
10. GR. Norbert Gumpinger 23. GR. Ernst Hintermayr
11. GV. Franz Schabetsberger 24.
12. GV. Günter Ortner 25.
13. GV. Anita Wolschlager
14. GR. Rudolf Hosner
Ersatzmitglieder:
GR. Gerhard Berghammer für GV. DI Franz Mitter
GR. Josef Hummer für GR. Franz Wimmer
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. DI Franz Mitter
GR. Franz Wimmer
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung vom -
Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 05.12.2006
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.11.2006 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Zur Bürgerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.
Tagesordnung:
1. Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2007.
2. Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.
3. Grundsatzbeschluss über die finanztechnische Ausgliederung der Verwaltungsbereiche Feuerwehr, Hauptschule und Volksschule sowie Genehmigung der Verordnung.
4. Aufnahme eines Darlehens für die Sanierung des Gemeindewohnhauses Pomedt 3; vollinhaltliche Beschlussfassung der Urkunde.
5. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
6. Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
7. Erhöhung des Kindergartenentgelts für den Caritas-Kindergarten.
8. Genehmigung des Kaufvertrages betreffend Verkauf eines Grundstückes an die Fa. Leitz.
9. Übereinkommen mit dem Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Straßenerhaltung und –betrieb betreffend Errichtung eines Gehsteiges an der Pramtal Straße.
10. Genehmigung der Kosten für die Errichtung des ÖBB-Projektes „Gehsteiges mit Busbucht an der Pramtal Straße“.
11. Bericht des Bürgermeisters.
12. Allfälliges.
TOP. 1.) Festsetzung der Steuern und Hebesätze für das Finanzjahr 2007.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Der Voranschlag für das Finanzjahr 2007 wird erst in der Jännersitzung beschlossen.
Die Steuern und Hebesätze sind aber noch in dieser Sitzung zu beschließen, damit sie bereits mit 1.1.2007 in Kraft treten können. Es sind gegenüber dem Vorjahr folgende Änderungen vorgesehen:
Erhöhung der Gebühr für einen jeden Hund sowie Wachhund auf € 15,--. Diese Erhöhung wurde im Prüfbericht gefordert.
K U N D M A C H U N G
Im Sinne des § 76 Abs. 5 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiemit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau in der Sitzung am 14.12.2006 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Feststellung des Voranschlages für das Finanzjahr 2007 und die Festsetzung der Hebesätze
der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) mit 500 v.H. d. Steuermessbetr.
der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit 500 v.H. d. Steuermessbetr.
der Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) mit 15 % v.H.d.Preises o. Entgelts
der Lustbarkeitsabgabe für die Vorführung von
Bildstreifen mit --- v.H.d.Preises o. Entgelts
der Hundeabgabe mit 15,-- Euro für jeden weiteren Hund
15,-- Euro für Wachhunde
der Kanalbenützungsgebühr mit 2,95 + Grundgebühr + USt
der Wasserbezugsgebühr mit 1,20 + Grundgebühr + USt
der Abfallgebühr mit VO vom 29.6.2006
Die Entschädigung f.entgl. Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Gerät d. FFW hat nach der Feuerwehr-Tarifordnung i.d.g.F., verlautbart im FW-Mitteilungsblatt, und lt. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2005, zu erfolgen
beschlossen hat.
Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag liegt von heute an durch zwei Wochen im Gemeindeamt öffentlich auf und kann während der Amtsstunden eingesehen werden.
Vizebgm. Gahleitner stellt den Antrag, die Steuern und Hebesätze, so wie sie bekanntgegeben wurden, zu genehmigen.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Bürgermeister mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Der Dienstpostenplan soll lt. Voranschlagserlass in einem eigenen Beschluss genehmigt werden.
Gegenüber den derzeitigen Dienstposten sind keine Änderungen vorgesehen, Veränderungen gab es während des Jahres 2006. Stichtag für den Dienstpostenplan 2007 ist 31.12.2006:
**** gelöscht ****
Im Begleitschreiben an die Bezirkshauptmannschaft sind seit der letzten Genehmigung (Dezember 2004) die Änderungen genau zu beschreiben. (Lt. Auskunft der BH. Schärding ist der Dienstpostenplan nicht zu veröffentlichen, ev. sind zu jedem Dienstposten Dienstbeschreibungen nachzureichen).
Vizebürgermeister Gahleitner stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Dienstpostenplan zu genehmigen.
GR. Ruhmanseder stellt die Frage ob die Prozentsätze mit beschlossen werden müssen, es geht ihm konkret z.B um die Schülerausspeisung. Sollten weniger Schüler Essen gehen, kann dann das Ausmaß später abgeändert werden?
Dies wird vom Bürgermeister bejaht.
Abschließend lässt der Bürgermeister mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 3. Grundsatzbeschluss über die finanztechnische Ausgliederung der Verwaltungsbereiche Feuerwehr, Hauptschule und Volksschule sowie Genehmigung der Verordnung.
Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:
Durch die Prüfer der Bezirkshauptmannschaft Schärding wurde angeregt, für die Schulen sowie für die Feuerwehr ein „Globalbudget“ einzurichten. Dies ist zwar im Prüfbericht nicht niedergeschrieben, aber es wurde dennoch mit den Direktoren und dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr diesbezüglich gesprochen. Der Direktor der Musikschule ist gegen die Einführung eines Globalbudgets für die Musikschule.
Das Ziel der Einführung eines Globalbudgets ist eine Vereinfachung in der Buchhaltung sowie das Erkennen von Einsparungsmöglichkeiten und die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage. Es wurden mit den Verantwortlichen die auszugliedernden Budgetansätze besprochen. Nicht verbrauchte Budgetmittel können künftig angespart werden, z.B. für größere Investitionen im nächsten Jahr.
Die Verwaltungsbereiche haben in Selbständigkeit und Eigenverantwortung zu handeln und nach genauen Vorgaben eine eigene Buchhaltung zu führen. Die Kontrolleinrichtung ist der Prüfungsausschuss. Die Mittelzuteilung erfolgt bis zum 20.1. eines jeden Rechnungsjahres. Die Verantwortlichen haben die Abwicklung bargeldlos durchzuführen, also nur über das Girokonto.
Im heutigen Beschluss geht es nicht um die konkreten Summen, sondern um die Ausgliederung generell gemacht wird.
Entwurf der finanztechnischen Ausgliederung:
Projekt – Finanztechnische Ausgliederung der Verwaltungsbereiche Feuerwehr, Hauptschule und Volksschule aus der Verwaltung der Marktgemeinde Riedau
I. Allgemeines
Auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 14.12.2006 sollen mit einer selbständigen und eigenverantwortlichen Budget- und Rechnungsführung der einzelnen Verwaltungsbereiche effizientere Verwaltungsabläufe erreicht werden.
Grundlage der externen Finanz- und Verwaltungsführung sind der § 23 Abs. 5 der OÖ. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung – OÖ. GemHKRO und der Beschluss des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau über den Haushaltsvoranschlag eines jeden Jahres. Dieser beinhaltet auch den Untervoranschlag der jeweiligen Verwaltungseinheit.
Die einschlägigen Bestimmungen, insbesondere der O.Ö. Haushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung, sind einzuhalten.
II. Umfang der Ausgliederung
Die Ausgliederung der Ausgabenverwaltung umfasst nicht die gesamte Gebarung der jeweiligen Verwaltungseinheit (im Haushaltsvoranschlag als Unterabschnitt bezeichnet, sondern nur Teile davon.
Von der Ausgliederung betroffen sind nachfolgende Haushaltskonten – soweit tatsächlich für den einzelnen Verwaltungsbereich zutreffend:
Verwaltungsbereich 1/163000 Feuerwehr
1/163000/0430000 Betriebsausstattung
1/163000/4000000 GWG
1/163000/452000 Treibstoffe
1/163000/455000 chemische Mittel
1/163000/457000 Druckwerke
1/163000/459000 sonstige Verbrauchsgüter
1/163000/600000 Strom
1/163000/601000 Gas
1/163000/614000 Instandhaltung von Gebäuden
1/163000/616000 Instandhaltung von Maschinen und maschinellen Anlagen
1/163000/617000 Instandhaltung von Fahrzeugen
1/163000/618000 Instandhaltung von sonstigen Anlagen
1/163000/630000 Postdienste
1/163000/631000 Telekommunikationsdienste
1/163000/728000 Entgelte für sonstige Leistungen
1/163000/729000 sonstige Ausgaben – Aus- und Fortbildung
Verwaltungsbereich 1/211000 Volksschule
1/211000/043000 Betriebsausstattung
1/211000/070000 aktivierungsfähige Recht
1/211000/400000 Lehrmittel
1/211000/400100 GWG
1/211000/454000 Reinigungsmittel
1/211000/455000 chemische Mittel
1/211000/456000 Schreib-, Zeichen- und Büromittel
1/211000/457000 Druckwerke
1/211000/458000 Sanitätsversorgungsmittel
1/211000/459000 sonstige Verbrauchsgüter
1/211000/614000 Instandhaltung von Gebäuden
1/211000/616000 Instandhaltung von Maschinen und maschinellen Anlagen
1/211000/618000 Instandhaltung von sonstigen Anlagen
1/211000/630000 Postdienste
1/211000/631000 Telekommunikationsdienste
1/211000/728000 Entgelte für sonstige Leistungen
1/211000/751000 LTZ an Land – Unterrichtsfilmbeitrag
Verwaltungsbereich 1/212000 Hauptschule
1/212000/043000 Betriebsausstattung
1/212000/070000 aktivierungsfähige Recht
1/212000/400000 Lehrmittel
1/212000/400100 GWG
1/212000/430000 Lebensmittel
1/212000/452000 Treibstoffe
1/212000/454000 Reinigungsmittel
1/212000/455000 chemische Mittel
1/212000/456000 Schreib-, Zeichen- und Büromittel
1/212000/457000 Druckwerke
1/212000/458000 Sanitätsversorgungsmittel
1/212000/459000 sonstige Verbrauchsgüter
1/212000/614000 Instandhaltung von Gebäuden
1/212000/616000 Instandhaltung von Maschinen und maschinellen Anlagen
1/212000/618000 Instandhaltung von sonstigen Anlagen
1/212000/630000 Postdienste
1/212000/631000 Telekommunikationsdienste
1/212000/726000 Mitgliedsbeiträge
1/212000/728000 Entgelte für sonstige Leistungen
1/212000/751000 LTZ an Land – Unterrichtsfilmbeitrag
Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht oder nicht zur Gänze verbraucht werden, können für andere Zwecke innerhalb der jeweiligen Postenstelle verwendet werden.
Budgetmittel, die aufgrund sparsamer Wirtschaftsführung am Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind, können entweder auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden und /oder es können zweckgebundene Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen der laufenden Geschäftsgebarung gebildet werden.
III. Tätigkeitsbereich
Dieser umfasst selbständiges und eigenverantwortliches Handeln im Rahmen des Jahresbudgets der jeweiligen Verwaltungseinheit.
Im Wesentlichen
Ausgaben für die laufende Geschäftsgebarung dürfen nur im Rahmen der beschlossenen Voranschlagsbeträge der entsprechenden Voranschlagsstellen vollzogen werden.
IV. Kontrolleinrichtung
Controlling und Überprüfung der Gebarung erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Marktgemeinde Riedau. Die Prüfungen finden je nach Bedarf statt, mindestens aber einmal jährlich.
V. Mittelzuteilung
Die Budgetansätze werden jeder Verwaltungseinheit in einer Rate auf ein gesondert dafür eingerichtetes Konto bei der Allgemeinen Sparkasse, Geschäftsstelle Riedau, zur Anweisung gebracht. Die Überweisung der vorgesehenen Budgetmittel ist bis 20.1. des laufenden Rechnungsjahres von der Marktgemeinde Riedau zu überweisen. Bar Abwicklungen sind zu vermeiden. Über jede Ausgabe, die durch Übergabe von Bargeld geleistet wird, ist, vom Empfänger eine Quittung (Unterschrift und Besetzen des Datums der Auszahlung) zu verlangen.
VI. Haftung
Für die Durchführung der eigenverantwortlichen Budget- und Rechnungsführung haften die in der Ausgabenverwaltung tätigen Personen gegenüber der Marktgemeinde Riedau nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und werden von der Marktgemeinde bei leichter Fahrlässigkeit schad- und klaglos gehalten.
VII. Ausgliederungsbereiche /Verwaltungseinheiten
In alphabetischer Reihenfolge:
Der Bürgermeister:
Ergeht an: Übernommen am: Unterschrift:
Kdt. Gerhard Payrleitner
Dir. Werner Zarbl
Dir. Ingrid Zarbl
Kopienersätze und Telefongebührenersätze werden vom Direktor verwaltet und sind an die Gemeindekasse abzuführen.
GR. Payrleitner, auch Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, möchte eine Kostenaufstellung der letzten drei Jahre; er glaubt, bei den Fahrzeugen gibt es sicherlich ein Problem. Auch die Höhe der Reparatur einer Seilwinde kann nicht abgeschätzt werden.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer antwortet, der Ankauf eines Autos ist sicherlich nicht im Globalbudget enthalten. Er betont nochmals, dass es in diesem Beschluss nicht um die konkrete Höhe der finanziellen Zuwendung geht.
GR. Ruhmanseder erklärt auch, wie viel Geld die Freiwillige Feuerwehr bekommen soll wird erst im Zuge der Erstellung des Voranschlages beraten.
GV. Schabetsberger sagt dazu, der Zeugwart müsste wissen, welche Investitionen es im kommenden Jahr gibt. Es geht darum, dass man verschiedenen Posten wie Telefon oder GWG genauer plant, damit künftig der Voranschlag eingehalten wird.
GR. Steinmetz gibt bekannt, es ist richtig, dass es wenige Einnahmen gibt, dies liegt an der Feuerwehr; es wurde aber im Gemeinderat gesagt, Riedauer Bewohner spenden für die Feuerwehr. Der Voranschlag wurde in den letzten Jahren sicherlich um die Hälfte gekürzt.
GR. Berghammer stellt die Frage, was mit den Einnahmen eines Festes ist, wenn die Feuerwehr z.B. eine Veranstaltung macht.
Diese Einnahmen haben damit nichts zu tun, erklärt der Bürgermeister. Er betont aber, dass die Feuerwehrgebührenordnung gelebt wird muss.
GR. Schroll will wissen, wenn das Budget in einem Jahr erhöht wird, z.B. für eine Übung, bleibt das Budget erhalten oder wird im folgenden Jahr wieder gekürzt?
Der Vorsitzende antwortet, das Budget ist variable nach oben und unten.
GR. Ruhmanseder bedankt sich dafür, dass die drei Chefs sich diese Arbeit antun. Er will vom Vorsitzenden wissen, wie künftig die Steigerungen, ev. Indexsteigerungen, stattfinden sollen. Er findet es toll, dass es diese Selbständigkeit gibt. Wenn es nicht funktioniert, müssen wir uns wieder zusammensetzen und es rückgängig machen.
Bgm. Ing. Demmelbauer betont, es ist z.B. zu berücksichtigen, dass im nächsten Jahr in der VS eine Klasse weniger ist.
GR. Ruhmanseder sagt, er dachte bei gleich bleibenden Voraussetzungen an eine Indexsteigerung.
Abschließend stellt Bürgermeister Ing. Demmelbauer den Antrag, ab dem Jahr 2007 für die Volksschule, Hauptschule und die Freiwillige Feuerwehr das Globalbudget einzuführen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 4.) Aufnahme eines Darlehens für die Sanierung des Gemeindewohnhauses Pomedt 3; vollinhaltliche Beschlussfassung der Urkunde.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung, Abt. Gemeinden, ist mit Schreiben vom 13.11.2006 an die Marktgemeinde Riedau die Bewilligung für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 7.300,-- für die Sanierung des Gemeindewohnhauses Pomedt 3 ergangen. Nun ist die Urkunde vollinhaltlich zu beschließen. Die Urkunde wird während der Sitzung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
Raiffeisenbank Region Schärding
Gemeindedarlehen Konto Nr. 25.100.108
Darlehensbetrag € 7.300,-- für Wohnhaussanierung-Gemeindewohnhaus Pomedt 3
Zinsfuss 3,57 % p.a., Verrechnung im Nachhinein vierteljährlich
halbjährliche Anpassung, erstmals am 28.2.2007, entsprechend der Entwicklung SMR Emittenten gesamt – 0,2 % - Punkte, Berechnungsbasis Durchschnitt des letzten Quartals.
Verzugszinsen 5 % p.a.
Rückzahlung in 30 halbjährlichen Kapitalraten EUR 243,33 jeweils am 1.3. und 1.9., beginnend am 1.3.2007. Die Zinsen und Nebengebühren sind zu den Abschlussterminen zu bezahlen.
GR. Gumpinger Norbert stellt den Antrag auf vollinhaltliche Genehmigung der Darlehensurkunde.
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Der Bürgermeister bittet den Obmann des Prüfungsausschusses GR. Klaus Ortner um den Bericht.
Der Obmann berichtet, dass die Sitzung des Prüfungsausschusses am 27.11.2006 stattgefunden. Pkt. 1. behandelte die Überprüfung der Belege des 2. Halbjahres 2006. Die Belege wurden für in Ordnung befunden. Allerdings gab es zwei Belege, wo nicht klar war, ob diese Kosten zum Gehsteig oder zum Straßenbau gehören. Diese Frage kann aber der Bürgermeister sicherlich aufklären, unter Pkt. 10 wird ja dies ohnehin behandelt. Sein Dank gilt allen, die mit der Buchhaltung zu tun haben.
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht.
TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
Die Sitzung des Familienausschusses am 11.1.2006 wurde abgesagt.
TOP. 7.) Erhöhung des Kindergartenentgelts für den Caritas-Kindergarten.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Im Gemeinderat wurde bereits einmal besprochen, dass wir zu Beginn des Jahres die Erhöhung des Kindergartenentgelts nicht wollen, weil ein neues Kinderbetreuungsgesetz in Aussicht gestellt wurde.
Im Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding wird gefordert:
Die Kosten für die Übernahme des Betriebsfehlbetrages des 3-gruppig und ganztägig geführten Caritas-Kindergartens zuzüglich allfälliger Instandhaltungskosten erhöhten sich sprunghaft von rund € 19.000 im Jahr 2003 auf rd. € 74.000 im Jahr 2005. Dies bedeutet, dass die Marktgemeinde im Vorjahr bei 58 Kindern pro Kopf einen überdurchschnittlich hohen Beitrag von ca. € 1.270 zuschießen musste. Der enorme Defizitanstieg ist auf den Wechsel in der Kindergartenbetreuung zurückzuführen. Die Betreuungstätigkeit führten die Marienschwestern weitestgehend lohnfrei aus.
Die mit Beginn des bevorstehenden Kindergartenjahres vorgesehene Anhebung der Tarife um 2,5 % (Indexanpassung) erachten wir als unzureichend. Mit der Caritas sind daher Gespräche bezüglich der Anhebung der Elternbeiträge aufzunehmen, wobei eine Anhebung von € 51,-- auf € 55,-- (Halbtag) und von € 57,-- auf € 60,-- (Ganztag) mit Beginn des Kindergartenjahres 2006/07 als vertretbar und im Hinblick auf den 2004 eingeführten OÖ. Kinderbetreuungsbonus auch als zumutbar erachtet werden.
Angesichts der bestehenden Förderung halten wir auch die Aufrechterhaltung der vom Gemeinderat in den Jahre 2002 bzw. 2004 beschlossenen Förderungsrichtlinien, die einkommensabhängig eine Förderung sowohl zum Kindergartenbesuch als auch zum Kostenersatz für das Begleitpersonal vorsehen, für nicht notwendig.
Die zusätzliche Fördermaßnahme der Gemeinde ist daher einzustellen.
derzeitige Gebühren im Caritas-Kindergarten Riedau:
Halbtagskindergarten € 52,50
Ganztagskindergarten € 58,50
von den Prüfern geforderte Gebühren:
Halbtagskindergarten € 55,--
Ganztagskindergarten € 60,--
Bekanntlich wird schon mehrere Monate über ein neues O.Ö. Kinderbetreuungsgesetz beim Land beraten, ursprünglich war davon die Rede, dass dieses Gesetz mit Anfang des Jahres 2007 in Kraft tritt. Nach Rückfrage am 5.12.2006 bei der zuständigen Abteilung konnte in Erfahrung gebracht werden, dass vor 1.9.2007 dieses Gesetz nicht in Kraft treten wird.
Der Gesetzesentwurf ist auf der Homepage des Landes veröffentlicht. im Abschnitt 6 (Finanzierung) § 27 ist vorgesehen, dass die Höhe der Elternbeiträge festgelegt wird (am 3.8.2006 heruntergeladen):
zu § 27:
Aus der Elternbefragung 2005 geht hervor, dass in Oberösterreich die Eltern für Halbtagsbetreuung im Kindergarten (ausgenommen wurde dafür eine Betreuungszeit von fünf oder weniger Stunden täglich) durchschnittlich 75 Euro und für Ganztagsbetreuung (mehr als fünf Stunden täglich) durchschnittlich 86 Euro bezahlen. Im Vergleich zur Elternbefragung 2000 zeigt sich, dass die regionalen Unterschiede im Bezirksdurchschnitt nicht mehr so groß sind: der Halbtagsbeitrag schwankt zwischen 78 Euro in Wels und 65 Euro in Kirchdorf, der Ganztagsbeitrag zwischen 108 Euro in Wels und 67 Euro in Kirchdorf. Die Elternbeiträge verteilen sich so, dass 56 % der Befragten für eine Halbtagsbetreuung unter 70 Euro bezahlen, für Ganztagsbetreuung zahlen 71 % der Eltern unter 100 Euro. Durch die Elternbeitragsverordnung soll im Hinblick auf die vorgegebenen Komponenten eine Vereinheitlichung erfolgen. Hauptfaktor soll ein Elternbeitrag sein, der sich nach einem Prozentsatz des Einkommens bemisst. Unter Festlegung von Zu- und Abschlägen ist z.B. ein Abschlag für weitere unversorgte Kinder in der Familie zu verstehen oder ein Zuschlag für Randzeiten. Durch einen Mindestbeitrag und einen Normalbeitrag wird ein Rahmen vorgegeben werden. Mit der Koppelung des Elternbeitrags an das Einkommen wird eine hohe soziale Gerechtigkeit der Elternbeiträge erreicht.
Stellungnahme der Caritas:
Sehr geehrte Frau Amtsleiterin Gehmaier,
zu Ihrer Anfrage den Elternbeitrag im Kindergarten Riedau im laufenden Kindergartenjahr zu erhöhen – lt. Vorschlag der Gemeindeprüfung – erlaubt sich die Caritas wie folgt Stellung zu nehmen:
Es ist eine unübliche Vorgehensweise, den Kindergartenbeitrag im laufenden Kindergartenjahr zu erhöhen. Üblicherweise führt man Erhöhungen der Beiträge zu Beginn des Kindergartenjahres durch.
Das neue Kinderbetreuungsgesetz wird voraussichtlich im September 2007 schon Gültigkeit haben. In diesem neuen Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen wird festgelegt werden, in welcher Höhe sich der Kindergartenbeitrag (sozial gestaffelt, Halb- und Ganztagstarif) ab September 2007 zu belaufen hat.
Wir schlagen vor, den Kindergartenbeitrag entsprechend diesem neuen Gesetz für das Kindergartenjahr 2007/08 neu festzulegen.
Die neue Tarifgestaltung könnte in Riedau Auswirkungen auf den Ganztagskindergarten haben. Schon jetzt besucht ein Großteil der Kinder den Halbtagskindergarten. Durch die Erhöhung des Elternbeitrags wird möglicherweise die Akzeptanz des Ganztagskindergartens weiter abnehmen bzw. möglicherweise vollkommen in Frage gestellt werden.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Einschätzung geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Constanze Huber-Loske
Auskunft vom Kindergarten Riedau:
zur Zeit sind 65 Kinder gemeldet,
50 Kinder Halbtagskindergarten
15 Kinder Ganztagskindergarten, nur 1 Nachmittagsgruppe
Aufgrund der Stellungnahme der Caritas ist der Bürgermeister gegen eine Erhöhung während des Kindergartenjahres. Der Bürgermeister möchte einen Beschluss herbeiführen, in welchem steht, dass trotz Aufforderung im Prüfbericht mit der Erhöhung gewartet wird, bis im September 2007 das neue Kinderbetreuungsgesetz in Kraft tritt.
GR. Ruhmanseder stellt folgende Frage: ist die zusätzliche Förderung abzustellen? Er stellt die Frage, wie weit der Gemeinderat daran gebunden ist, dies sofort zu machen.
GV. Schabetsberger betont, es steht drinnen, weil es so wenige Ansuchen gibt und zwar aus administrativen Gründen. Er glaubt, dass sich mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz die Kindergartengebühren vermindern werden und nicht erhöhen. Wenn es das neue Gesetz gibt, gibt es auch eine soziale Staffelung seiner Meinung nach werden auch die Gebühren weniger, weil die Öffnungszeiten in Riedau nicht passen. Er glaubt, es soll alles so bleiben wie es ist.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, die bisherigen Gebühren für das laufende Kindergartenjahr 2006/2007 zu belassen, ebenso die bestehende Förderung. Mit Einführung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes im nächsten Kindergartenjahr unterliegen die Gebühren einer landesgesetzlichen Regelung mit sozialer Staffelung. Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
TOP. 8.) Genehmigung des Kaufvertrages betreffend Verkauf eines Grundstückes an die Fa. Leitz.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Der Grundsatzbeschluss für den Verkauf eines Grundstückes an die Fa. Leitz wurde bereits im Gemeinderat beschlossen, nun ist der Kaufvertrag als solcher zu beschließen.
Die Fa. Leitz hat von Herrn Dr. Holzinger einen Kaufvertrag erstellen lassen:
Kaufvertrag
geschlossen am heutigen Tage zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, als Verkäuferin einerseits, und der Firma Leitz GmbH & Co., Kommanditgesellschaft, Leitzstraße 80, 4752 Riedau, als Käuferin andererseits, wie folgt:
I.
Die Marktgemeinde Riedau verkauft und übergibt und die Fa. Leitz GmbH € Co. Kommanditgesellschaft kauf und übernimmt die der Ersteren allein gehörigen Liegenschaft EZ. 451 KG. 48129 Riedau, bestehend aus de Grundstück 1 Sonstige (Straßenanlage), im unverbürgten Katasterausmaß von 685 m2, so wie diese Liegenschaft derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat bzw. zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war, zum einverständlich vereinbarten Kaufpreis von € 15,-- pro m2, demnach zu einem Gesamtkaufpreis von ………….. € 10.275,--, in Worten Euro zehntausendzweihundertfünfundsiebzig, welcher binnen 14 Tagen nach grundbücherlicher Durchführung dieses Vertrages durch sämtliche Vertragsteile, zinsenlos und nicht wertgesichert, bar zu bezahlen oder auf ein von der Verkäuferin bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Kreditinstitut, spesen- und abgabenfrei, zu überweisen ist.
II.
Die Käuferin räumt der Verkäuferin an dem Vertragsobjekt das Vorkaufsrecht zum Kaufpreis von € 10.275,-- im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, § 1072 ABGB, ein. Das Vorkaufsrecht ist mittels eingeschriebenen Briefes anzubieten. Die Äußerungsfrist beträgt 30 Tage. Dieses Vorkaufsrecht, das zu Verdinglichung im Grundbuch eingetragen wird, nimmt die Verkäuferin hiermit vertraglich an.
III.
Zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages bzw. in Verdinglichung des in diesem Vertrage eingeräumten Rechtes werden von den Vertragsteilen nachstehende Grundbuchshandlungen ausdrücklich bewilligt:
in EZ 451 KG. 48129 Riedau:
b) die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Fa. Leitz GmbH € Co. Kommanditgesellschaft, FN 18112 k;
c) die Einverleibung des Vorkaufsrechtes gemäß Vertragspunkt „II.“ zugunsten der Marktgemeinde Riedau
IV.
Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr, gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem Tage vollzogen.
Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.
V.
Für die bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die lastenfrei Übergabe des Vertragsobjektes.
Eine allfällige Lastenfreistellung ist durch die Verkäuferin unverzüglich zu bewerkstelligen.
VI.
Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages sowie mit der Lastenfreistellung im Zusammenhang stehenden Kosten, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer, hat die Käuferin zu tragen.
VII.
Dieser Vertrag tritt mit Unterfertigung in Rechtskraft. Die Parteien erklären, dass dieser Rechtserwerb nach den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 idgF keiner Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedarf, da es sich beim gegenständlichen Kaufobjekt um ein Grundstück mit der Widmung „Kerngebiet“ im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Riedau handelt. Den Vertragsparteien sind im vollem Umfange die Strafbestimmungen des § 35 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994 sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, Rückabwicklung usw.) bekannt.
VIII.
Die Vertragsparteien erklären, dass sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert der Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.
IX.
Die Parteien nehmen zur Kenntnis, dass dieser Vertrag erst nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung eingehoben wird, verbüchert werden kann. Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.
X.
Die Käuferin ist eine im Inland registrierte Firma mit dem Sitz in 4752 Riedau, Leitzstraße 80.
XI.
Die Käuferin erteilte dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.
XII.
Dieser Vertrag wird in einem einzigen, der Käuferin gehörigen Original errichtet. Die Verkäuferin erhält auf Wunsche eine einfache oder beglaubigte Abschrift.
Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.
Ortner Günter sagt, es handelt sich nun um den Abschluss dieser Aktion und er stellt den Antrag auf Genehmigung des im Entwurf erstellten Kaufvertrages.
Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 9.) Übereinkommen mit dem Amt der O.Ö. Landesregierung, Abt. Straßenerhaltung und –betrieb betreffend Errichtung eines Gehsteiges an der Pramtal Straße.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Erst nach Fertigstellung der Baumaßnahme Errichtung und Sanierung des Gehsteiges an der Pramtal Straße ist vom Amt der OÖ. Landesregierung das Übereinkommen übermittelt worden. Es geht darin prinzipiell um die Kostentragung und Erhaltung.
Das Amt der OÖ. Landesregierung, Abt. Straßenerhaltung und l-betrieb, Straßenbezirk West, hat dieses Übereinkommen betreffend die Errichtung eines Gehsteiges an der 1124 Pramtal Straße übermittelt. Die Gemeinde hat das Übereinkommen gemäß OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. zu unterfertigen und dem Land Oberösterreich zurückzusenden.
Land Oberösterreich
Landesstraßenverwaltung
Bahnhofplatz 1 Marktgemeinde
4021 Linz Riedau
Finanzierung, Errichtung und Erhaltung
eines Gehsteiges entlang der Landesstraße
gemäß OÖ. Straßengesetz 1991 und
Regierungsbeschluss BauS-I/L-7/2-1992
vom 27.4.1992
Ü B E R E I N K O M M E N
abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, einerseits und der Marktgemeinde Riedau andererseits, betreffend die Finanzierung, Errichtung und Erhaltung eines Gehsteiges eintlang der 1124 Pramtal Straße, von km 1,800+25 bis kim 2,400+100 links und rechts im Sinne der Kilometrierung.
I.
Kostentragung
a) Das Land Oberösterreich erwirbt die für die Errichtung des Gehsteiges notwendigen Grundflächen. Die Kosten sind gemäß § 22 Abs. 1 OÖ. Straßengesetz 1991 dem Land von der Marktgemeinde anteilsmäßig zur Hälfte zu ersetzen.
b) Das Land Oberösterreich und die Marktgemeinde übernehmen bei der Errichtung des Gehsteiges je 50 % der Planungs- und Baukosten. Bezüglich der finanziellen Abrechnung gilt das dem Übereinkommen beigeschlossene und als Bestandteil dieses Übereinkommens geltende Merkblatt. Bei der Bauausführung mit Personal der Landesstraßenverwaltung verpflichtet sich die Marktgemeinde, die geltenden Zahlungsfristen einzuhalten.
II.
Bau
Das Land Oberösterreich ist Bauherr dieses Gehsteiges.
III.
Erhaltung und Winterdienst
Die Marktgemeinde verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung, die Erhaltung des Gehsteiges und den Winterdienst – unbeschadet der Bestimmungen des § 93 StVO 1960 i.d.g.F. – zu übernehmen.
Die Kosten der betrieblichen Erhaltung (z.B. Reinigung, Behebung von kleineren örtlichen Schäden etc.) einschließlich Winterdienst werden zur Gänze von der Marktgemeinde und die Kosten der baulichen Erhaltung (z.B. umfangreiche Instandsetzungsarbeiten, Neuasphaltierungen etc.) von der Marktgemeinde und dem Land je zur Hälfte getragen.
Mit der Übernahme der Erhaltungspflicht und des Winterdienstes übernimmt die Marktgemeinde die Haftung für den Zustand des Gehsteiges.
In der Übernahme der Erhaltungspflicht ist auch die mit BGBl. Nr. 416/1975 vom 3. Juli 1975 verfügte Ergänzung des „Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches“ durch den § 1319a „Regelung der Haftung für den Zustand eines Weges“ miteingeschlossen.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, dieses Übereinkommen zu genehmigen. Er stellt fest, dass der Straßen- und Gehsteigbau sehr gelungen ist. Auch die Anrainer sind zufrieden, er hat noch keine negative Rückmeldung gehört. Es haben sich Unklarheiten aufklären lassen. Bezüglich des genauen Ablaufes und Bezahlung der Kosten wird beim nächsten Punkt gesprochen.
GV. Schabetsberger bemängelt, dass das Übereinkommen zu spät gekommen ist. Von seiner Seite her ist das Übereinkommen zu spät gekommen, aber seine Fraktion wird zustimmen. Die Details werden im nächsten Punkt besprochen.
Der Bürgermeister lässt abschließend über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 10.) Genehmigung der Kosten für die Errichtung des ÖBB-Projektes „Gehsteiges mit Busbucht an der Pramtal Straße“.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Die Gesamtkosten für die Sanierung und Errichtung des Gehsteiges mit Busbucht in der Bahnhofstraße betragen € 84.645,21 ohne die Kosten für die Änderung bei der Wasserleitung und Kanalisationsanlage. Der Gemeindeanteil ist mit 50 % vereinbart. Es ist üblich bei der Straßenmeisterei, auch er ist nicht glücklich darüber, dass die Gemeinde die von Vorarbeiter der Straßenmeisterei unterschriebenen Lieferscheine bekommt und auch die Rechnungen bezahlt. Wir haben also alles vorfinanziert. Der Hälfteanteil für die Gemeinde beträgt nun € 42.322,60, die Gemeinde bekommt die Überzahlung aus der Vorfinanzierung von € 9.514,77 zurück.
Gemäß II. Bau des Übereinkommens ist das Land Oberösterreich der Bauherr dieses Gehsteiges.
Die Ausschreibungen und Auftragsvergaben an Firmen sind daher auch vom Land Oberösterreich durchgeführt worden.Am 5.12.2006 gab es ein Gespräch mit dem Straßenmeister bezüglich Gesamtabrechnung.
Sanierung Gehsteig und Busbucht Bahnhofstraße 1124 Pramtalstraße |
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Firma |
Rg.Datum |
Arbeit |
Betrag |
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Wetzlmaier |
25.08.2006 |
6,5Std. Bagger TB016 |
296,40 |
|
Wetzlmaier |
12. 08.2006 |
18 Std. Bagger (9.+10.8.) |
1080,00 |
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Schärdinger Granit |
31.08.2006 |
10,42to Zentralgemisch |
112,66 |
|
Schärdinger Granit |
22.08.2006 |
148,16to Granitfrostschutz |
1771,92 |
|
Hoffmann |
14.09.2006 |
Einlaufgitter,Eimer |
806,40 |
|
Burgstaller |
18.09.2006 |
Beton |
282,48 |
|
Burgstaller |
12.09.2006 |
Beton |
587,88 |
|
Wetzlmaier |
19.09.2006 |
8 Std. Bagger |
480,00 |
|
Schärdinger Granit |
18.09.2006 |
Leistensteine, Granit |
1634,93 |
|
Achleitner |
20.09.2006 |
Bobcat Verleih 10/06 |
378,00 |
|
Burgstaller |
27.09.2006 |
Fertigbeton |
280,44 |
|
Putzinger |
13.09.2006 |
8 STd. LKW |
436,80 |
|
Alpine |
21.09.2006 |
Fräsarbeiten 326m² |
2195,76 |
|
Lagerhaus |
30.09.2006 |
Diesel, Zement |
76,65 |
|
Hintermair |
28.11.2006 |
Regie LKW, Kiestransport |
1508,46 |
|
Wetzlmaier |
03.10.2006 |
4 Std. Bagger |
240,00 |
|
Wetzlmaier |
09.10.2006 |
5 Std. Bagger |
300,00 |
|
Bäck |
03.11.2006 |
4 STd. Regie LKW |
206,40 |
|
Schärdinger Granit |
15.11.2006 |
Streusplitt,Pflasterstreifen |
628,88 |
|
Achleitner |
10.11.2006 |
Bobcat Verleih 10 Std. 09/06 |
180,00 |
|
Alpine |
09.11.2006 |
Granitleistensteine setzen |
772,55 |
|
Pimiskern |
24.10.2006 |
Kanalbogen |
25,01 |
|
Wetzlmaier |
23.10.2006 |
8,5 Std. Bagger |
464,10 |
|
Eder |
17.10.2006 |
1m³ Beton |
121,44 |
|
Eder |
27.10.2006 |
5 m3 Beton |
551,40 |
|
Burgstaller |
30.10.2006 |
0,5 m³ Fertigbeton |
92,04 |
|
Schärdinger Granit |
31.10.2006 |
Zentralgemisch,Splitt |
344,63 |
|
Schärdinger Granit |
30.09.2006 |
7,54to Zentralgemisch |
81,52 |
|
Wetzlmaier |
15.10.2006 |
9Std. Bagger |
540,00 |
|
Alpine |
02.10.2006 |
Asphaltlieferungen |
3055,09 |
|
Gumplmayr |
05.10.2006 |
Straßenkappen |
1099,30 |
|
Alpine |
02.11.2006 |
Asphaltlieferungen |
2383,45 |
|
Alpine |
16.11.2006 |
Pflasterungen Pramtalstr. |
1640,06 |
|
Alpine |
20.11.2006 |
Fräsen Kleinflächen |
386,40 |
|
Alpine |
13.11.2006 |
11,56to BT 22 |
651,98 |
|
Pimiskern |
15.11.2006 |
1m³ Fertigbeton |
152,28 |
|
ÖAG |
31.10.2006 |
Schachtabdeckungen |
388,80 |
|
ÖAG |
31.10.2006 |
Schachtabdeckungen |
3144,00 |
|
Alpine |
31.10.2006 |
Schachtabdeckungen setzen |
6780,00 |
|
Pimiskern |
10.11.2006 |
Fertigbeton 0,75m³ |
114,22 |
|
Angerlehner |
31.10.2006 |
Umbau Bahnhof |
9600,52 |
|
Alpine |
13.11.2006 |
Asphaltierung |
14944,84 |
|
Pimiskern |
21.09.2006 |
Vollguß-Schachtabdeckung |
597,26 |
|
Wetzlmaier |
08.09.2006 |
14Std. Bagger |
764,40 |
|
Eder |
08.09.2006 |
14,5m³ Beton |
1605,06 |
|
Land OÖ |
09.11.2006 |
Bescheid Verleg.Bushaltestelle |
73,80 |
|
Lagerhausgen. |
30.11.2006 |
Zement,Dieselkraftstoff |
62,32 |
|
Gesamtsumme ohne Wa/Ka 62.000
Ohne die Wasser- und Kanalkosten belaufen sich die bisher bezahlten Rechnungen auf € 51.837,37
Personalkosteneinsatz Straßenmeisterei € 28.652,99
Fahrzeug-Geräteeinsatz Straßenmeisterei € 4.154,85
Gesamtkosten € 84.645,21
½-Anteil € 42.322,60
Überweisung an Gemeinde € 9.514,77
Der Bürgermeister stellt die Angelegenheit zur Diskussion.
GV. Schabetsberger erklärt, dass die Gemeinde sich solche Bauvorhaben in Zukunft nicht mehr leisten kann. Jede Firma, die arbeiten würde wie die Straßenmeisterei, würde in zwei Jahre in Pleite gehen. Wir können das nicht nachvollziehen was den Straßenbau oder den Gehsteig betrifft, trotz des beigebrachten Bautagebuches. Wir werden künftig auf 50 % verzichten können, wenn die Baukosten von vornherein um 50 % teurer sind. Anlässlich einer Besprechung haben wir von Herrn Bauer herausrechnen lassen, wie teuer es mit einer Baufirma gekommen wäre. Dann würde diese Baumaßnahme € 60.000,- kosten, aber dazu kommen dann noch die Kosten für Wasser und Kanal. Die € 26.000,- beziehen sich auf eine Auftragssumme von 154. 000,-. Der Antrag auf Bedarfszuweisungsmittel muss nächstes Jahr auch gleich wieder gestellt werden. Die SPÖ-Fraktion wird zwar jetzt zustimmen, damit die Gemeinde die zugesagten finanziellen Mittel bekommt, aber nächstes Mal gibt es kein Bauvorhaben mit Straßenmeisterei.
Abschließend stellt der Bürgermeister den Antrag, die Kosten für die Sanierung des Gehsteiges sowie den Neubau des Gehsteiges und der Busbuchten zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 11.) Bericht des Bürgermeisters.
Im Prüfbericht ist enthalten, dass die Förderungen für den Sportverein und den Musikverein neu geregelt werden. In einer Vorbesprechung zum Nachtragsvoranschlag hat er von den Fraktionsführern den Auftrag erhalten, mit Vertretern des SVR und der Musik Vorgespräche zu führen. Bei diesen Gesprächen gab es eine gute Atmosphäre. Aber es gibt wenig Verständnis, dass die Kosten, so wie sie aufgedeckt werden, künftig als Vereinsförderung gerechnet werden. Er ersucht um einen Termin von allen drei Fraktionsführern während der Weihnachtsferien, damit intern alles vorbesprochen wird. Für die Budgetbesprechung 2007 soll sich Zeit genommen werden, wobei grundsätzliche Angelegenheiten zu klären sind, wie z.B. auch die Vereinsförderungen. Auch die Auswirkungen der Abänderung des Flächenwidmungsplanes, hier haben sich die Mitarbeiter des Gemeindeamtes gemüht, eine Lösung zu finden.
Herr DI Wenter hat ein Angebot über Kontrollemessungen der Lärmschutzmaßnahme gestellt. Es liegt bereits ein Angebot jener Firma vor, welche die Planung gemacht hat. Die Kontrollmessungen sollen aber nicht von dieser Firma, sondern von einer Fremdfirma, durchgeführt werden. Auch dies soll bei der Fraktionsführerbesprechung beraten werden.
Im Prüfbericht wird auch die Übernahme vom Friedhof durch das Pfarramt angeregt. Aufgrund eines Briefes an die Pfarre wurde er zur Pfarrgemeinderatssitzung eingeladen. Da im nächsten Jahr die Pfarrgemeinderatswahl stattfindet, soll der neue Pfarrgemeinderat sich damit befassen, so das Ergebnis der letzten Pfarrgemeinderatssitzung.
Abschließend stellt der Bürgermeister den Jahresbericht 2006 vor:
Stand inklusive 14.12.2006
Der Gemeindevorstand hat in 6 Sitzungen insgesamt 47 Tagesordnungspunkte behandelt.
Davon waren 6 Tagesordnungspunkte Allfälliges.
Der Gemeinderat hat in 8 Sitzungen insgesamt 111 Tagesordnungspunkte behandelt.
Davon waren 8 Tagesordnungspunkte Bericht des Bürgermeisters und
8 Tagesordnungspunkte Allfälliges.
Weiters wurde noch vor jeder Sitzung eine Bürgerfragestunde abgehalten.
Die Ausschüsse haben ihre Aufgaben wahrgenommen:
Prüfungsausschuss 4 Sitzungen
Bauausschuss 1 Sitzung
Kulturausschuss 3 Sitzungen
Umweltausschuss 1 Sitzung
Personalbeirat 3 Sitzungen
Wohnungsausschuss 4 Sitzungen
Familienausschuss 1 Sitzung
In unserem Standesamt Riedau wurden 5 Paare getraut.
9 Personen sind am Wohnort Riedau verstorben.
Im Gemeindegebiet sind heuer insgesamt
20 Geburten und 13 Sterbefälle zu verzeichnen.
Derzeitiger Einwohnerstand:
Hauptwohnsitz 2.033 Personen
Nebenwohnsitz 109 Personen
Es gibt in Riedau
791 Haushalte mit Hauptwohnsitz
23 Haushalte mit Nebenwohnsitz
Im Gemeindegebiet sind 101 Hunde registriert.
Die Gemeinde unterstützt laufend die örtlichen Vereine und Organisationen. Es wurden in diesem Jahr 12.822 Kopien für Vereine und Vereinigungen angefertigt.
Riedau war erstmals Abgangsgemeinde, veranschlagt mit € 614.000,-- im ordentlichen Haushalt. Der Abgang konnte lt. NVA auf € 289.700,-- reduziert werden.
Die wichtigsten Punkte:
Hallenbad, Abänderung Flächenwidmungsplan, Straßenbauten Oberer Marktplatz und Schmiedgasse, Park- und Rideanlage mit Busbuchten und Toilettanlagen, Sanierung Bahnhofstraße (viele Beratungen bez. Verkehrsruhigungen), Verkehrskonzept, Linksabbieger, Absichtserklärung für gemeinsamen Bauhof, viele Personalentscheidungen aufgrund von Pensionierungen und Schließung des Hallenbades.
Heuer gab es außerordentlich viele Feiern und Einweihungen:
Eröffnung des sanierten und erweiterten Schulgebäudes mit Pramtalsaal und Musikheim und Vereinszubau, Eröffnung der Anlage betreubares Wohnen, Eröffnung des neu gestalteten Bahnhofes und die neue Kläranlage in Betrieb genommen.
Der Bürgermeiser bedankt sich für die Zusammenarbeit und für die aktive Beteiligung bei den Mitgliedern der Ausschüsse. Er wünscht sich, dass es künftig eine gute Zusammenarbeit gibt.
Vizebgm. Gahleitner bedankt sich im Namen des Gemeinderates beim Bürgermeister. Ein Zusammenhalt der Fraktionen ist notwendig und er bedankt sich auch bei den Mitarbeitern.
GV. Schabersberger sagt, sein Dank gilt allen auch für die unentgeltliche zur Verfügung gestellten Freizeit. In seinem Namen und im Namen der SPÖ erhofft er sich eine gute Zusammenarbeit.
GR. Ruhmanseder schließt sich den Worten der Vorredner an. Er ersucht, dass die Amtsleiterin den Dank an Mitarbeiter weitergibt. Er stellt die Bitte noch mehr zusammenzuarbeiten, aber nicht parteipolitisch, so könnte noch mehr für Riedau erreicht werden.
TOP. 12.) Allfälliges
Keine Wortmeldungen
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die
während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die
letzte Sitzung vom 24.11.2006 wurden keine - folgende -
Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19.55 Uhr.
....................................................... ...................................................
(Vorsitzender) (Gemeinderat)
............................................... .............................................
(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.
Der Vorsitzende: