Lfd.Nr. 27 Jahr 2007

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 27. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
01. Februar 2007.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Peter Gahleitner                                     15. GR. Erwin Wolschlager

03. GR. Wolfgang Kraft                                               16. GR. Heinrich Ruhmanseder

04. GR. Monika Tallier                                                17. GR. Ernst Hintermayr

05. GR. Gerhard Payleitner                                         18. GR.

06. GV. Franz Schabetsberger                                    19. GR.

07. GV. Günter Ortner                                                20. GR.

08. GV. Anita Wolschlager                                          21. GR.

09. GR. Rudolf Hosner                                                22. GR.

10. GR. Klaus Ortner                                                  23. GR.

11. GR. Franz Arthofer                                                24. GR.

12. GR. Kurt Kemetsmüller                                         25. GR.

13. GR. Andreas Schroll                                            

14. GR. Karin Eichinger                                             

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Josef Hummer                               für        GV. Berta Scheuringer

GR. Franz Mitterhauser                         für        GR. Norbert Gumpinger

GR. Gerhard Berghammer                     für        GV. DI Franz Mitter

GR. Herbert Aschauer                           für        GR. Walter Köstlinger

GR. Franz Stiglmayr                             für        GR. Franz Wimmer

GR. Elfriede Kopfberger             für        GR. Ing. Alois Steinmetz

GR. Sabine Kammerer                          für        GR. Doris Krestel

 

Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                      unentschuldigt:

GV. Berta Scheuringer                                                                         GR. Richard Ebner

GR. Norbert Gumpinger

GV. DI Franz Mitter

GR. Walter Köstlinger

GR. Franz Wimmer

GR. Ing. Alois Steinmetz

GR. Doris Krestel

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  Klaus Waldenberger, MPA

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.01.2007

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.12.2006 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Vor Beginn der Sitzung erfolgt die Angelobung der Ersatzgemeinderatsmitglieder:

Angelobung der Gemeinderäte Josef Hummer, Franz Mitterhauser, Franz Stiglmayr und Kopfberger Elfriede durch Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer.

 

Dringlichkeitsantrag

Der Bürgermeister bringt folgenden Dringlichkeitsantrag vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

Genehmigung eines Nachtrages zum Baurechtsvertrag  zwischen der Marktgemeinde Riedau und der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH sowie Zustimmung zum Fahrtrecht Kümmerle.

 

Der Bürgermeister lässt über seinen Dringlichkeitsantrag abstimmen. Dieser TOP wird als Punkt 12. in die Tagesordnung eingereiht.

 

Beschluss:                   Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

Zur Bürgerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

 

Tagesordnung:

1.                   Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2007.

2.                   Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2007-2010.

3.                   Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2007.

4.                   Genehmigung der Darlehensurkunden für die Optimierung bestehender Darlehen.

5.                   Nachwahl eines Ersatzmitgliedes für den Kulturausschuss. 

6.                   Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses

7.                   Vergabe je einer Mietwohnung im  LAWOG-Wohnblock Pittnerstraße 45 und im

8.                   ISG-Wohnblock Zellerstraße 40 sowie einer Mietwohnung im betreubaren ISG-Wohnblock.

9.                   Abänderung der Abfallgebührenordnung; Änderung des Termines auf vierteljährliche Vorschreibung.

10.               Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

11.               Behandlung des Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für eine

12.               Beheizungsanlage mit Biomasse.

13.               Berichterstattung über künftige Vereinsförderungen für den Sportverein und den Musikverein.

Dringlichkeitsantrag: Genehmigung eines Nachtrages zum Baurechtsvertrag  zwischen der Marktgemeinde Riedau und der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH sowie Zustimmung zum Fahrtrecht Kümmerle.

14.               Bericht des Bürgermeisters.

15.               Allfälliges.

 

 

 

 


 

TOP. 1.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2007.

 

Bürgermeister: Es gab viele Besprechungen der Fraktionsführer. Dadurch hat sich ein Budget herausgestellt, welches von ihm wie nachstehend zur Kenntnis gebracht wird. Die Feuerwehr, die Volks- und Hauptschule haben ein Globalbudget erhalten. Es wurde ihnen dabei eine bestimmte finanzielle Summe übergeben, über welche sie frei verfügen können. Wichtig dabei ist, dass sie dabei Rückstellung tätigen können, wodurch der Spargedanke gefördert werden soll. Dieses Globalbudget wurde vom Gemeindeprüfer vorgeschlagen. Im ordentlichen Haushalt wurde versucht sehr sparsam zu wirtschaften. Die Zahlen werden von ihm zur Kenntnis gebracht. Die Gebühren für Wasser und Kanal werden nicht über Maß erhöht. Hier ist auch ein leichter Überschuss möglich, welcher für Kanal- und Wasserleitungsprojekte verwendet wird. Ein Sanierungskonzept für die Abwasserbeseitigung würde ca. € 200.000,00 kosten. Beim Wasser ist ein Abgang von € 40.000,00 zu verzeichnen. Die Mindestgebühr des Landes wird erreicht. Für Abgangsgemeinden gilt, dass man € 0,20 über dieser Mindestgebühr liegt.

 

Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes

 

Einnahmen

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung                                              26.000                         

1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit                                                                400                                        

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft                                        276.700                       

3 Kunst, Kultur und Kultus                                                                          4.200                                      

4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung                                                     700                                         

5 Gesundheit                                                                                             4.400                                      

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr                                                       144.000                                    

7 Wirtschaftsförderung                                                                                   600                                          

8 Dienstleistungen                                                                                   625.200                                   

9 Finanzwirtschaft                                                                                1,907.500                                

            Summe der Einnahmen                                                         2,989.700        

 

Ausgaben

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung                                             500.600                      

1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit                                                            16.100                        

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft                                         608.200                      

3 Kunst, Kultur und Kultus                                                                        79.500                   

4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung                                               414.500                      

5 Gesundheit                                                                                         351.100                    

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr                                                        271.500                                  

7 Wirtschaftsförderung                                                                                3.700                               

8 Dienstleistungen                                                                                 888.300                                  

9 Finanzwirtschaft                                                                                   149.700 

            Summe der Ausgaben                                                           3,283.200

            Fehlbetrag                                                                               -293.500,--

 

Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes

 

Einnahmen

010000 Barrierefreies Gemeindeamt                                                         30.400,--

212000 Erweiterungsbau Volk- und Hauptschule                                     0,--                              

212100 HS außerschulisch                                                                              0,--                                 

320000 Musikschule Errichtung                                                                 1.900,--

320100 Zwischenfinanzierung Musikschule                                                        0,--

612000 Gehsteig Pomedt                                                                                 0,--

612100 Straßenbau Schwabenbach                                                                  0,--

612110 Straßenbau u.Gehsteig Berg                                                         60.500,--

612200 Straßenbau Schwaben                                                                   2.600,--

612300 Straßenbau Pomedt                                                                       9.300,--

612400 Erschließung Pomedt/Schwaben                                                            0,--

612600 Linksbbiegestreifen Schwabenbach                                                44.000,--

612700 Straßenbau Oberer Marktplatz/Schmiedg.                                      65.300,--

650000 Bahnhofsumbau, Aufschl.Straße L513                                         130.000,--

650100 Bahnhofsumbau, Park- und Ride                                      100.000,--                  

650200 Bahnhofsumbau, Gehsteig/Busbucht                                               9.500,--                 

650300 Bahnhofsumbau, Lärmschutz                                                                 0,--                 

650400 Bahnhofsumbau, Gehsteigverbr. Brückenbauwerk                                    0,--  

650500 Bahnhofsumbau, wasserbaul. Maßnahmen                                      46.300,--

815000 Kinderspielplatz Pomedt                                                                 5.000,--

833000 Sanierung Freibad                                                                         18.500,--

850000 Wasserleitungsbau                                                                        33.000,--                                

850010 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.                                  12.500,--

851000 Ortskanalisation                                                                                     0,--

851100 RHV Kläranlage Eigenmittel 10 %                                                           0,--

851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.                                  12.500,--

            Summe der Ausgaben                                                                          581.300,--     

 

 

Ausgaben       

010000 Barrierefreies Gemeindeamt                                                         30.400,--

212000 Erweiterungsbau Volk- und Hauptschule                                    0,--                              

212100 HS außerschulisch                                                                               0,--                                 

320000 Musikschule Errichtung                                                               154.000,--

320100 Zwischenfinanzierung Musikschule                                                         0,--

612000 Gehsteig Pomedt                                                                                 0,--

612100 Straßenbau Schwabenbach                                                                  0,--

612110 Straßenbau u.Gehsteig Berg                                                         60.500,--

612200 Straßenbau Schwaben                                                                   2.600,--

612300 Straßenbau Pomedt                                                                       9.300,--

612400 Erschließung Pomedt/Schwaben                                                            0,--

612600 Linksbbiegestreifen Schwabenbach                                                44.000,--

612700 Straßenbau Oberer Marktplatz/Schmiedg.                                      65.300,--

650000 Bahnhofsumbau, Aufschl.Straße L513                                         218.000,--

650100 Bahnhofsumbau, Park- und Ride                                      100.000,--                  

650200 Bahnhofsumbau, Gehsteig/Busbucht                                                      0,--                 

650300 Bahnhofsumbau, Lärmschutz                                                          6.700,--                 

650400 Bahnhofsumbau, Gehsteigverbr. Brückenbauwerk                                     0,--  

650500 Bahnhofsumbau, wasserbaul. Maßnahmen                                      47.400,--

815000 Kinderspielplatz Pomedt                                                                 5.000,--

833000 Sanierung Freibad                                                                                 0,--

850000 Wasserleitungsbau                                                                        33.000,--                                

850010 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.                                  12.500,--

851000 Ortskanalisation                                                                                     0,--

851100 RHV Kläranlage Eigenmittel 10 %                                                           0,--

851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.                                   12.500,--

            Summe der Ausgaben                                                                         801.200,--                              

            Fehlbetrag                                                                             -219.900,--

 

Vorbericht zum Voranschlag

 

1.       Überblick über die Finanzwirtschaft der Gemeinde im abgelaufenen und ablaufenden Finanzjahr.

 

Die Marktgemeinde ist seit dem Finanzjahr 2006 erstmals Abgangsgemeinde. Dies ist aufgrund  des Zusammentreffens mehrerer großer Bauvorhaben und deren Finanzierung mittels Darlehen eingetreten, ebenso durch die Erhöhung der Pflichtausgaben.  Das gemeindeeigene Hallenbad musste deshalb auf Anordnung der Aufsichtsbehörde geschlossen werden. Ebenso müssten ab dem Jahr 2007 Darlehensoptimierungen dazu beitragen, dass der Abgang verringert wird. Eine Verbesserung der Finanzwirtschaft ist erst in den nächsten Jahren möglich.

 

2.       Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung im kommenden Finanzjahr.

 

Der ordentliche Haushalt konnte auch  im Jahr  2007 nicht mehr ausgeglichen erstellt werden. Folgende Ausgaben sind hauptsächlich dafür verantwortlich:

Leasingrate für die Sanierung der Hauptschule, Zubau zur Volks- und Hauptschule, Sanierung des Musikprobelokales und Vereinszubau; Rückzahlung der Darlehensrate der ÖBB-Projekte; Rückzahlung der Darlehensrate für den Kläranlagenneubau;

 

 

3.       Veränderungen des Vermögens, der Schulden und der Kassenlage im ablaufenden Finanzjahr.

 

Aufgrund der Forderung der Aufsichtsbehörde, eine Darlehensoptimierung durchzuführen, wurden die Laufzeiten der Darlehen auf 33 Jahre verlängert.

 

4.       Erläuterungen zu den veranschlagten wesentlichen Einnahmen und Ausgaben.

 

Ordentlicher Haushalt:

000 Gewählte Gemeindeorgane

Rücklage, die bestehende Rücklage wurde 2006 aufgelöst und darf, solange Abgangsgemeinde, nicht angespart werden.

0100    Zentralamt

Personal: Karenzvertretung einer Beamtin, deshalb Kürzung der Ausgaben bei Geldbezüge Beamte, Aufstockung bei Geldbezüge VB Verwaltung

Dienstjubiläum Klaus Waldenberger

Instandhaltung Gebäude: Sanierung Vorhaus 1. Stock

Instandhaltung Einrichtung: Ankauf Bürosessel

Telekommunikationsdienste: bessere Tarife

Einnahmen bei der Allgemeinen Verwaltung wegen Einhebung Verwaltungskostentangente für Wasser, Kanal und Abfall

0900   Bezugsvorschüsse

            Bezugsvorschuss für Frau Maria Schärfl

1630    Feuerwehr

            Globalbudget

2110 Volksschule

ausverhandeltes Globalbudget, zusätzlich 2007 Ankauf einer Telefonanlage (Wegfall der Wartungsgebühr, innerhalb 22 Monate Durchrechnung, dann künftig Einsparung möglich)

zusätzlich: 1 Zwischentür versetzen, Fußboden einer Klasse (nach 30 Jahren) auswechseln.

2120 Hauptschule

ausverhandeltes Globalbudget

Instandhaltung Gebäude erhöhte Ausgaben für Sanierung der alten Heizungssteuerung

zusätzlich: neu Heizungs-Wartung

2321 Schülerbetreuung

Nachmittagsbetreuung 2007 ev. 3 Monate (Beginn Schuljahr 2007/08);

falls die Nachmittagsbetreuung erforderlich wird, ist im ao. Haushalt das Vorhaben “Einrichtung und Betriebsausstattung“ einzurichten, damit wird aber abgewartet. 

2620 Sportplatz

Vereinsförderung wurde ausverhandelt, künftig 6.500,- Vereinsförderung, Betriebskosten werden dem Verein in Rechnung gestellt und sind vom Verein zu bezahlen

3220 Förderung der Musikpflege

Vereinsförderung wurde ausverhandelt; künftig werden dem Verein 2.500,-- ausbezahlt, dem Verein werden von der Gemeinde € 100,- an Miete und € 900,-- an Betriebskosten in Rechnung gestellt, diese sind vom Verein zu bezahlen.

6120 Gemeindestraßen

            Neubau von Straßenbauten in Höhe von 9.500,-- beabsichtigt (Straße Birkenallee)

            Sanierung Schmiedgasse

            Feinasphalt Oberer Marktplatz und Sanierung Künette Pittnerstraße

            Sanierungen notwendig aufgrund von Sanierungen Wasser- und Kanal.

6170 Bauhöfe

gemeinsamer Bauhof in Planung; im Jahr 2006 konnte ein Langzeitarbeitsloser eingesetzt werden. Diese Aktion gibt es im Jahr 2007 nicht mehr, es ist daher wieder

ein Maschinenringarbeiter für Grünraumpflege einzusetzen.

6400 Straßenverkehr

            Entgelte für sonstige Leistungen: es ist noch der Hälfteanteil des Verkehrskonzeptes

            zu bezahlen. Weiters Straßenmarkierung in größerem Ausmaß erforderlich.

6490 sonstige Einrichtungen und Maßnahmen

            Anschaffung eines weiteren Wartehäuschens beim Bahnhof für Bushaltestelle.

6500 Schienenverkehr

            Die Laufzeit des  Darlehens wurde von 10 auf  33 Jahre verlängert.

            neue Darlehenstilgung (Aufnahme eines neuen Darlehens 88.000,- aufgrund Sprechtag

            Dr. Stockinger - Sanierung o.H.)

8120 Öffentliche Einrichtungen WC-Anlage

            WC-Anlage beim Bahnhof neu; Öffentliche Toilettanlage im Pfarrhof am Marktplatz

8130 Abfallentsorgung

            neu Verwaltungskostentangente € 1.000,--

8150 Park- und Gartenanlage, Kinderspielplatz

Anschaffung eines Gerätes für den Rollerskateplatz ; Verlegung des Glasbrunnens im Marktbereich; Entfernen eines Kastanienbaumes im Marktbereich

8160 Öffentliche Beleuchtung

            Austausch der alten schadhaften Beleuchtungskörper

8170 Friedhof

            wie gefordert ist nun täglich halbstündliche Reinigung.

8330 Freibad

Hallenbad ab 2006 gesperrt; wie das Gebäude weiter verwendet wird, entscheidet sich in den nächsten Monaten; aufgrund der Trennung Hallen- Freibad ist es im heurigen Jahr bei verschiedenen Posten unsicher, ob die errechnete bzw. geschätzte Summe erreicht oder überschritten wird.

Sanierung des Filters, Austausch des Filtermaterials und der Düsen.

Änderung bei den Personalkosten aufgrund Kürzung des Personals.

8460 Wohngebäude Pomedt 3

Sanierung Zugangsbereich und Trockenlegung im Außenbereich; ev. Sanierung Vorhaus.

8461 Wohnhaus Riedau 86

            Färbelung der Außenfassade, Bodenerneuerung Wohnung Lunz

8500 Wasserleitung

Optimierung des Darlehens Drucksteigerung Pomedt; Instandhaltungskosten für Sanierung Schmiedgasse; Verwaltungskostentangente € 1.000,--;

Guthaben von LWU aus Wasserbezug 2006, daher niedrigere Rate

Darlehensrückzahlung neu für Erschließung Siedlungsgebiete

8510 Abwasserbeseitigungsanlage

            Darlehen Raiba Kanalerw. Schwaben ist ausgelaufen

            Optimierung des Darlehens Eigenmittel RHV von 10 auf 33 Jahre

            Verwaltungskostentangente € 1.000,--

            Guthaben von RHV-Betriebskosten aus dem Jahr 2006, daher niedriger veranschlagt.

            Darlehensrückzahlung neu für Erschließung Siedlungsgebiete

 

Außerordentlicher Haushalt:

 

Grundsätzliches:

€ 200.000,-- treffen Ende Jänner 2007  für Bedeckung Soll-Abgänge aus Vorjahren ein:

Gemeindeamt                                       30.400,--

Musikschulschule                                   1.900,-- (im nächsten Jahr 150.000,-)

Str.Bau Berg                                        60.500,--

Str.Bau Schwaben                                  2.600,--

Str.Bau Pomedt                                                 9.300,--

wasserbaul.Maßnahmen                       46.300,--

Aufschl.Straße                                     29.000,-- (88.000 Darlehen)

WL-Bau                                               20.000,--

                        Summe                       200.000,--

           

Die Aufnahme eines  Darlehen € 88.000,-- ist genehmigt, wird bei Projekt Aufschließungsstr. veranschlagt.

 

Die BZ-Mittel für den Ausgleich des ordentlichen Haushaltes 2006 können erst im Nachtragsvoranschlag 2007 veranschlagt werden.

 

Barrierefreies Gemeindeamt

wird ausfinanziert

 

Zubau zur Volks- und Hauptschule, Sanierung der Hauptschule:

Die Baumaßnahmen wurden im Jahr 2006 abgeschlossen, am 9.2.2006 erfolgt die offizielle Übergabe des Leasingobjektes von der O.Ö. Kommunalkredit an die Marktgemeinde Riedau;

Die Endabrechnung ist fertiggestellt und für in Ordnung befunden; bezüglich Anteilsbetrag

ordentlicher Haushalt hat die Gemeinde an die Abt. Gemeinde ein Ersuchen um finanzielle Unterstützung gestellt.

 

Hauptschule außerschulisch:

Im Zuge der Sanierung der Mehrzweckhalle wurde auch das Musikprobelokal saniert sowie ein Zubau an die Mehrzweckhalle für Vereine errichtet.

 

Musikschule:

Die Gemeinde Riedau wird für die Ausfinanzierung von der Abt. Gemeinde eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Für dieses Vorhaben wurden heuer BZ-Mittel von 1.900,- veranschlagt, im kommenden Jahren werden die zugesagten € 150.000,- veranschlagt und ist das Vorhaben somit ausfinanziert.

 

Straßenbau und Gehsteig Berg

Vorhaben wird ausfinanziert

 

Straßenbau Schwaben

Vorhaben wird ausfinanziert

 

Straßenbau Pomedt

Vorhaben wird ausfinanziert

 

Linksabbiegestreifen Schwabenbach

Finanzieller Anteil der Gemeinde wird mit BZ-Mittel finanziert

 

Straßenbau Oberer Marktplatz/Schmiedgasse

Die Ausgaben können durch Einnahmen abgedeckt werden.

 

Bahnhofsumbau, Aufschließungsstraße L513:

Das Bauvorhaben wurde fertig gestellt; die Abt. Gemeinden hat eine finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt; ein Ansuchen an LR. Hiesel um zusätzliche finanzielle Förderung wurde gestellt.

Zuführung von Interessentenbeiträge Verkehrsflächenbeiträge veranschlagt, ebenso Interessentenbeiträge Kanal (bei diesem Projekt gab es in den Vorjahr Umlegungen von Kanälen).

 

Bahnhofsumbau, Park- und Rideanlage:

Das Bauvorhaben wurde fertig gestellt. Landesmittel sind für Anfang Februar telefonisch zugesagt.

 

Bahnhofsumbau, Gehsteig/Busbuch

Einnahmen – Landesmittel: die Gemeinde Riedau hatte im Jahr 2006 diese Ausgaben vorfinanziert.

 

Bahnhofsumbau, Lärmschutz:

Die Lärmschutzwände sind fast zur Gänze fertig gestellt, auch die Einzelmaßnahmen (Fensteraustausch) werden nur mehr vereinzelt durchgeführt. Die genaue Höhe der Ausgaben liegt erst nach Abrechnung des gesamten ÖBB-Vorhabens vor.

 

Bahnhofsumbau, Gehsteigverbreiterung Brückenbauwerk:

Es ist noch ein Betrag veranschlagt für die Kosten des Gehsteiges. Ob diese Kosten seitens der ÖBB noch vorgeschrieben werden ist noch nicht bekannt, Verhandlungen werden diesbezüglich stattfinden.

 

Bahnhofsumbau, wasserbauliche Maßnahmen:

Die wasserbaulichen Maßnahmen sind durchgeführt, heuer sind noch Grundeinlösekosten veranschlagt.

 

Kinderspielplatz Pomedt:

Grundankauf veranschlagt

 

Sanierung Freibad:

Für das Jahr 2006 zugesagte Mittel treffen erst 2007 ein.

 

Wasserleitungsbau

Zuführung Interessentenbeiträge für Wasserleitungsbau Schmiedgasse; Bedarfszuweisungsmittel veranschlagt für Kosten aus Vorjahren, welche somit ausfinanziert werden.

 

Erschließung Pomedt/ Schwaben Wasserleitung:

Es sind nur Kosten für die Planung veranschlagt.

 

Erschließung Pomedt/Schwaben Kanalisation:

Es sind nur Kosten für die Planung veranschlagt.

 

 

5.       Bedeckungsvorschlag für den eventuellen Abgang im ordentlichen und außerordentlichen Voranschlag.

 

Im Jahr 2007 hat sich der Abgang im ordentlichen Haushalt gegenüber dem Vorjahr bereits wesentlich verringert.  Es wird versucht, durch allgemeine Einsparungen den Abgang weiter zu verringern. Weiters wird versucht, durch Vorsprachen bei Landespolitikern weitere Zuschüsse für Vorhaben zu erlangen.

 

 

Der Vizebürgermeister bedankt sich bei allen die am Budget mitgewirkt haben und er stellt abschließend den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Voranschlag für das Finanzjahr 2007 in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

GV. Franz Schabetsberger:  Er muss den Bürgermeister leider in seiner Berichterstattung berichten und zwar dahingehend, dass die Angaben so nicht richtig sind. Es gibt eigentlich € 54.000,00 Abgang bei Wasser und Kanal. Die veranschlagten Interessentenbeträge dürfen nicht hinzugerechnet werden. Diese müssen dem außerordentlichen Haushalt zugeführt werden. Bis zur letzten Besprechung wurde konstruktiv gearbeitet. Dann hat der Bürgermeister leider plötzlich auftauchende Einnahmen wieder Vorhaben zugeführt, was grundsätzlich nicht richtig ist. Der Auftrag von Landesrat Stockinger lautet sparsam zu wirtschaften. Zufällige Einnahmen dürfen daher nicht gleich wieder einem Vorhaben zugeführt werden. Auch beim AOH ist nicht alles so richtig dargestellt, wie vom Bürgermeister behauptet. Zum Beispiel wurde das  Geld für Beschädigungen der Bahnhofstraße beim Straßenbau Oberer Marktplatz-Schmiedgasse zugeführt. Für das Projekt Erweiterung Wasser- und Kanal in den neuen Siedlungsgebieten von Herrn DI Oberlechner

müssen die Projektierungskosten von € 37.500,-- im Jahr 2007 zur Gänze bezahlt werden.

Veranschlagt ist jedoch ein geringerer Betrag. Auch sind zukünftige Projekte nicht enthalten. Von Seiten der SPÖ Fraktion kann es daher keine Zustimmung zum Voranschlag 2007 geben.

 

Bürgermeister:  Der Zuschuss für Straßenreparaturen muss dort veranschlagt werden, wofür wir ihn bekommen haben. Bis zur vorletzten Sitzung lagen bestimmte Summen noch nicht vor. Diese wurden jedoch nicht bewusst zurückgehalten, sondern lagen eben erst zu einem späteren Zeitpunkt vor (z.B. Guthaben LWU und Guthaben RVH Betriebskosten). Es wurde in den Vorsprechungen offen gearbeitet und er bedauert es,  wenn es keine Zustimmung von Seiten der SPÖ-Fraktion geben wird. Er bedankt sich bei der Amtsleiterin und bei Frau Hörtenhuemer für die korrekte Erstellung des Budgets 2007, welches auch so halten wird. Es ist richtig, dass es einen Auftrag von LR. Stockinger gibt. Es wird sehr sparsam gewirtschaftet und versucht wo es geht die Ausgaben niedrig zu halten. So hat z.B. die Marktgemeinde Riedau 1,6 Personaleinheiten und Raab zum Vergleich 3 Personaleinheiten bei der Gemeindekasse und –buchhaltung. Im Personalbereich kann nicht mehr sparsamer gewirtschaftet werden.

 

GR. Heinrich Ruhmanseder: Er bedankt sich auch bei der Amtsleiterin für die Zusammenarbeit. In mehreren Sitzungen wurde das Budget besprochen. Die kleineren Beträge hat er nicht geprüft. Wichtig ist ihm die Zusage, dass die Beiträge für Wasser und Kanal nicht über das Mindestmass (Mindestsatz des Landes) erhöht werden. In diesem Sinne hofft er, dass das Budget hält und seine Fraktion wird daher zustimmen.

 

Abschließend wird über den Antrag des Vizebürgermeisters abgestimmt.

 

Beschluss:                   Die ÖVP- und FPÖ-Gemeinderäte stimmen dafür. Die SPÖ Gemeinderäte

stimmen dagegen. Ergebnis daher: Der Antrag wird mit 13 JA zu 11 NEIN-

Stimmen angenommen.

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand. GR. Ebner nicht anwesend.

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2007-2010.

 

Bürgermeister: Es wurden die Ereignisse bzw. Projekte berücksichtigt, die auf uns zukommen können. Er bringt die Daten des MFP wie nachstehend zur Kenntnis.

 

Bericht Mittelfristiger Finanzplan 2007-2010

 

010 Hauptverwaltung

            Änderung Personalkosten wegen Karenzvertretung ab 2007 (Beamte-VB);

            Fr. Hörtenhumer wird voraussichtlich 2009 aus Gdedienst ausscheiden.

            Instandhaltung Gebäude: 2009/2010 Sanierung bzw. Einrichtung Bgm-Zimmer

Instandhaltung Einrichtung: Austausch aller alten Bürosessel  (pro Jahr 3 Sessel á 200,--)

062 Ehrungen, Auszeichnungen

            2009/2010 Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder

0800 Pensionen

            künftig 1 Beamte weniger (VB)

1330 Feuerwehr

Globalbudget, höhere Anschaffungen wurden für den MFP seitens der Feuerwehr nicht bekanntgegeben

2110 Volksschule

            Globalbudget

2120 Hauptschule

            Globalbudget (Instandhaltung Gebäude ansparen)

2321 Schülerbetreuung

            2007 ev. nur mehr im neuen Schuljahr, ab 2008 ev. während des ganzen Schuljahres

2620 Sportplatz

Vereinsförderung wurde ausverhandelt, künftig 6.500,- Vereinsförderung, Betriebskosten werden dem Verein in Rechnung gestellt und sind vom Verein zu bezahlen

3220 Förderung der Musikpflege

Vereinsförderung wurde ausverhandelt; künftig werden dem Verein 2.500,-- ausbezahlt, dem Verein werden von der Gemeinde € 100,- an Miete und € 900,-- an Betriebskosten in Rechnung gestellt, diese sind vom Verein zu bezahlen.

6120 Gemeindestraßen

            2008: Pomedt Asphaltierung, Mühlgasse Sanierung

            2009: Sanierungen bestehender Straßen

6170 Bauhöfe

            gemeinsamer Bauhof mit Gemeinde Zell/Pram in Planung; es ist noch nicht bekannt,

ob künftig Miete zu zahlen ist oder ob durch die gemeinsame Finanzierung alles abgedeckt ist.

8160 Öffentliche Beleuchtung

ab 2010  Stk. 30 neue Beleuchtungskörper, wird sich aber in Stromkosten nicht wesentlich auswirken. 

8210 Fuhrpark

ab 2008 Leasingraten für neues Kommunalfahrzeug; gleichzeitig sinken die Reparaturkosten für bisherige Kommunalfahrzeuge

 

 

8330 Freibad

Sanierung der Filteranlage im Freibad erforderlich; es ist möglich, dass kurzfristig der Umgang Kinderbecken zu sanieren ist.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, was mit dem Gebäude des Hallenbades geschehen wird. Deshalb kann es sein, dass kurzfristig eine Lösung gefunden werden muss. Dies wird dann allerdings ein außerordentliches Vorhaben darstellen.

8460 Wohngebäude Pomedt 3

            Sanierung Dach in den kommenden Jahren erforderlich

 

 

Der mittelfristige Finanzplan ist eine Vorschau auf die nächsten Jahre, erklärt der Bürgermeister. Heuer weist der MFP - freie Finanzspitze -  einen Abgang von € -245.000,--  auf, er wird dann auf € - 184.700,-- herabfallen und künftig sich bei unter €  180.000,-- einpendeln.

 

Dem gegenüber steht der Abgang im ordentlichen Haushalt, heuer von € -315.600,-, 2007: € -217.200,--, in den nächsten Jahren bei rund € 210.000,--.

 

Freie Budgetspitze

 

Bezeichnung                                                    Plan 2007         Plan 2008         Plan 2009         Plan 2010

Einnahmen der lfd Gebahrung (OH,Qu.10-18,mit A85-89)   2,956.300               3,065.100               3,134.000               3,192.700

-Ausgaben lfd Gebarung (OH, Qu.20-28, mit A85-89)         3,136.800               3,164.100               3,225.200               3,303.200

=Ergebnis d.lfd. Gebahrung                                              -180.500                   -99.000                   -91.200               -110.500                 -275.000

 

- Tilgungen (Posten 340-346)                                                               36.8000                  39.000                    40.400                    41.500

+ Tilgungszuschüsse (Posten 8702)                                    0                             0                              0                             0

- Interessentenbeiträge (Posten 844,850)                            27.700                    46.700                    43.200                    27.700

- sonstige einmalige Einnahmen (Qu. 10-18)                        0                             0                             0                             0

+ sonstige einmalige Ausgaben (Qu. 20-28)                        0                             0                             0                             0

FREIE BUDGETSPITZE                                                         -245.000                 -184.700                 -174.800                 -179.700

 

               

Gesamtübersicht ordentlicher Haushalt

Summe Einnahmen o.H.                                                         3,289.200               3,291.500               3.354.100               3,434.200

Summe Ausgaben o.H.                                                         2,989.700               3,074.300               3,143.200               3,219.700

Abgang                                                                                   -293.500                 -217.200               -210.900                                  -214.500

 

 

Erklärung zum mittelfristigen Finanzplan:

Die Budgetspitze ist nicht gleichzusetzen mit dem Ergebnis des ordentlichen Haushaltes. Die Budgetspitze (erstellt durch das MFP-Gemdat Programm) errechnet sich aus der laufenden Gebarung, d.i. der ordentliche Haushalt ohne Verwahrgelder und Vorschüsse, abzüglich Tilgungen, Interessentenbeiträge, Anschlussgebühren, abzüglich sonstiger einmaliger Einnahmen und zuzüglich sonstiger einmaliger Ausgaben. Ergebnis ist dann die Budgetspitze. Die Konten 340-346 stellen Darlehensrückzahlungen dar.

 

Vizebürgermeister Peter Gahleitner stellt abschließend den Antrag den zur Kenntnis gebrachten Mittelfristigen Finanzplan zu genehmigen.

 

Beschluss:                   Die ÖVP- und FPÖ-Gemeinderäte stimmen dafür. Die SPÖ Gemeinderäte

stimmen dagegen. Ergebnis daher: Der Antrag wird mit 13 JA zu 11 NEIN-

Stimmen angenommen.

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand. Ebner nicht da.

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2007.

 

Bürgermeister: Die Marktgemeinde Riedau hat vier Kassen zur Legung eines Kassenkredites eingeladen. Als Kreditrahmen wurde der mögliche Gesamtbetrag lt. Voranschlagsentwurf bekannt gegeben, eine Teilung des Betrages auf verschiedene Kassen könnte seitens des Gemeinderates erfolgen. Die Einnahmen des ordentlichen Haushaltes betragen € 2,989.700,--. 1/6 der Einnahmen sind € 498.283,-- (Hälfteanteil pro Kasse € 249.141,50).

 


Diese Kassen wurden zur Anbotlegung eingeladen:

1.       Raiffeisenbank, Region Schärding, GS Riedau

2.       Raiffeisenbank, Region Pramtal, GS Zell/Pram

3.       Allgemeine Sparkasse, GS Riedau

4.       Postsparkasse, Post Riedau

 

                                                          Euribor                    Fixverzinsung

                                                    

Raiba Riedau                    Zuschl. +0,15 % (Nov/3,60)        ---                 Spesen lt. Beilage

Sparkasse Riedau            Zuschl. +0,15  % dzt.3,875          4,28 %         Spesen lt. Beilage                 

PSK                                   Zuschl. +0,19 % (Dez/3,87)          ---               Spesen lt. Beilage                 

Raiba Zell/Pram                Zuschl. +0,31 % (Dez/3,68)         3,015 %       Beilage fehlt.

 

GR. Gerhard Payrleitner stellt den Antrag, den Kassenkredit an die beiden Kassen Sparkasse Riedau und Raiffeisenbank Riedau, Region Schärding,  zu je € 249.141,50 zu genehmigen.

 

Beschluss:                   Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu. Die

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung der Darlehensurkunde für die Optimierung bestehender Darlehen.

 

Bürgermeister: Von der Aufsichtsbehörde wurde die Verlängerung der Laufzeit auf 33 Jahre verlangt. Außerdem wurde die Umschuldung des Darlehens Nr. 116.8430 Drucksteigerung Pomedt (zurzeit aushaftendes Darlehen ungefähr € 33.000,--) auf das Darlehen 117.6572 Kläranlage verlangt.

 

Mit der PSK, Wien, wurde mit Schreiben vom 18.12.2006 Kontakt aufgenommen und folgende  Fragen bzw. Bedingungen gestellt.

 

1.                  Umschuldung des Darlehens Nr. 116.8430 auf das Darlehen Nr. 117.6572 zum 1.1.2007 (ohne zusätzliche Kosten).

2.                  Verlängerung der Laufzeit des Darlehens 117.6572 auf 33 Jahre incl. der Umschuldung des obgenannten Darlehens. Die Änderung des Vertrages wird in einem Schriftstück dokumentiert, wobei alle sonstigen Bedingungen gemäß des ggst. Darlehensvertrages vollinhaltlich aufrecht bleiben. Ausdrücklich soll nochmals erwähnt werden, dass die Möglichkeit vorzeitiger Darlehensrückzahlungen ohne weitere Kosten möglich ist.

3.                  Verlängerung der Laufzeit des Darlehens 117.1953 auf 33 Jahre. Die Änderung des Vertrages wird in einem Schriftstück dokumentiert, wobei alle sonstigen Bedingungen gem. des ggst. Darlehensvertrages vollinhaltlich aufrecht erhalten bleibt. Ausdrücklich soll nochmals erwähnt werden, dass die Möglichkeit vorzeitiger Darlehensrückzahlungen ohne weitere Kosten möglich ist.

 

Von der PSK wurden am 9.1.2007 nun folgende Schriftstücke übermittelt:

 

Vorlageschreiben vom 8.1.2007:

Darlehenskontonummer: 117.1953 und 117.6752 Laufzeitverlängerung

Darlehenskontonummer: 116.8430

Sehr geehrte Damen und Herren!

Beiliegend finden Sie die gewünschten Laufzeitverlängerungen.

Die Tilgung des Darlehens 116.843o ist zum nächsten Fälligkeitstermin (=1.5.2007) möglich. Gleichzeitig sind wir gerne bereit das Darlehen 117.6572 um den gewünschten Betrag aufzustocken. Wir ersuchen Sie mindestens ein Monat vorher um einen diesbezüglichen Auftrag, wenn Sie diese Transaktion durchführen wollen.

 

Schriftstück betreffend Darlehen ÖBB-Projekte:

Darlehenskontonummer: 117.1953 (ÖBB.Strecke Wels-Passau)

Laufzeitverlängerung.

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.12.2006 und teilen Ihnen mit, dass wir gerne bereit sind, die Laufzeit des Darlehens Nr. 117.1953 von 10 Jahre auf 33 Jahre zu verlängern (somit neues Laufzeitende: 1.9.2037). die Umstellung erfolgt nach Retournierung der Annahmeerklärung.

Alle sonstigen Bedingungen gemäß Darlehensvertrag vom 2.6.2004 bleiben vollinhaltlich aufrecht. Zusätzlich halten wir fest, dass gegen vorheriges Aviso jeweils zu den Fälligkeitsterminen eine spesenfreie Rückzahlungsmöglichkeit besteht. Dieses Schreiben bildet einen integrierten Bestandteil zum gegenständlichen Darlehensvertrag. Wir ersuchen Sie, die beigeschlossene Annahmeerklärung rechtsverbindlich gefertigt an uns zu retournieren.

Wir hoffen, Ihnen damit gedienst zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen.

BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und                                   Angenommen:

Östereichische Postsparkasse Aktiengesellschaft

Institutionelle Kunden & Öffentliche Hand

gez. Mag. Rauscher                  gez. Heinz

 

Schriftstück betreffend Darlehen Eigenmittelfinanzierung Kläranlage RHV

Darlehenskontonummer: 117.6752 (Eigenmittelfinanzierung Kläranlage RHV)

Laufzeitverlängerung.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 18.12.2006 und teilen Ihnen mit, dass wir gerne bereit sind, die Laufzeit des Darlehens Nr. 117.6752 von 10 Jahre auf 33 Jahre zu verlängern (somit neues Laufzeitende: 1.6.2038). die Umstellung erfolgt nach Retournierung der Annahmeerklärung.

Alle sonstigen Bedingungen gemäß Darlehensvertrag vom 11.4.2005 bleiben vollinhaltlich aufrecht. Zusätzlich halten wir fest, dass gegen vorheriges Aviso jeweils zu den Fälligkeitsterminen eine spesenfreie Rückzahlungsmöglichkeit besteht. Dieses Schreiben bildet einen integrierten Bestandteil zum gegenständlichen Darlehensvertrag. Wir ersuchen Sie, die beigeschlossene Annahmeerklärung rechtsverbindlich gefertigt an uns zu retournieren.

Wir hoffen, Ihnen damit gedienst zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen.

BAWAG PSK Bank für Arbeit und Wirtschaft und                                   Angenommen:

Östereichische Postsparkasse Aktiengesellschaft

Institutionelle Kunden & Öffentliche Hand

gez. Mag. Rauscher                  gez. Heinz

Die Verlängerung der Laufzeit von 10 auf 33 Jahre bedarf gem. § 84 (3) OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. der aufsichtsbehördlichen Genehmigung und wird erst nach deren Genehmigung gem. § 106 OÖ. Gem0 1990 i.d.g.F. rechtswirksam.

 

Abschließend stellt der Bürgermeister stellt den Antrag, die beiden Darlehen, wie oben näher beschrieben auf 33 Jahre zu verlängern.

 

Beschluss:       Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                        Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 5.) Nachwahl eines Ersatzmitgliedes für den Kulturausschuss

 

Es handelt sich hierbei um eine Fraktionswahl der ÖVP, erklärt der Bürgermeister.
Herr Christian Zikeli hat auf sein Mandat als Gemeinderat und auch auf sein Gemeinderats-Ersatzmitglied verzichtet.

Gemäß § 33 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. sollen seitens der ÖVP-Fraktion folgende Mitglieder des Gemeinderates in Ausschüsse gewählt werden:

 

                                                           bisher                                     neu

Kulturausschuss (Ersatz)                     Christian Zikeli                         Monika Tallier

 

Beschluss:                   Alle Gemeinderatsmitglieder der ÖVP Fraktion stimmen dem Antrag zu. Die

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 


TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Obmann des Wohnungsausschusses GV Franz Schabetsberger bringt das Protokoll der letzten Sitzung wie folgt zur Kenntnis:

 

Sitzung des Wohnungsausschusses am 8.1.2007

 

Pkt. 1. Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock Pittnerstraße 45; Wohnung Nr. 12 im 2. Obergeschoss, 3-Raumwohnung im Ausmaß von 63,01 m2. inkl. Balkon.

 

9 Ansuchen lagen vor: 

***anonymisiert***

 

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben:

 

***anonymisiert***

 

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie LAWOG-Wohnung in der Pittnerstraße 45 an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

Als 1. Ersatz käme Herr ***anonymisiert*** in Frage.

2. Ersatz wäre Frau ***anonymisiert***.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Herr ***anonymisiert*** hat die Wohnung besichtigt und sie dann doch nicht genommen. Deshalb soll nun die Wohnung an den 1. Ersatz ***anonymisiert*** vergeben werden.

 

Weiters wurde die Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock Zellerstraße 40 beraten; Wohnung Nr. 19 im 1. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 82,24 m2 (ehemalige Wohnung Bettina Starzengruber):

 

***anonymisiert***

 

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben:

 

***anonymisiert***

 

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung Nr. 19 in der Zellerstraße 40 an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

Als Ersatz käme Frau ***anonymisiert*** in Frage.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Vergabe einer Mietwohnung im Betreubaren ISG-Wohnblock Marktplatz 84/85;

Der Vorsitzende teilte mit, dass beim „Betreubaren Wohnhaus“ noch 2 Wohnungen frei sind.

Es liegt ein Ansuchen vor:

Frau ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram sucht um die Wohnung Nr. 3 im Untergeschoß an. Die Empfehlung mobiler Dienste wurde bereits eingeholt. Das Rote Kreuz Schärding hat Frau ***anonymisiert*** für das „Betreubare Wohnen“ sehr empfohlen.

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie Betreubaren ISG-Mitwohnung Nr. 3 im Untergeschoß an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Mittlerweise musste Frau ***anonymisiert*** aus gesundheitlichen Gründen ausziehen, sie ist nun im Pflegeheim Schärding. Frau ***anonymisiert*** hat die Wohnung Nr. 3 im Untergeschoss sowie die Wohnung von Frau ***anonymisiert*** besichtigt und will in die Wohnung von Frau ***anonymisiert*** einziehen.

 

Unter Pkt. 2. Allfälliges wurde folgendes beraten:

Bei den allgemeinen Wohnungsansuchen wird vermehrt ein Lebensgefährte/Partner angegeben. Es soll unbedingt kontrolliert werden, dass nach einer Wohnungsvergabe der Partner auch dann in Riedau angemeldet wird.

Der Obmann gab bekannt, dass erst im Jahr 2009 von der ISG vorgesehen ist den noch ausstehenden Wohnblock in der Zellerstraße zu errichten. Der Bedarf für kleinere Wohnungen in Riedau ist da. Es wäre dringend notwendig diesen Wohnblock zu errichten.

Da die ISG der Grundbesitzer ist, kann daher bei keiner anderen Genossenschaft wegen einem früheren Baubeginn angefragt werden.

 

Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und beim Wohnungsausschuss für die geleistete Arbeit.

 

 

 

TOP. 7.) Vergabe je einer Mietwohnung im  LAWOG-Wohnblock Pittnerstraße 45 und im ISG-Wohnblock Zellerstraße 40 sowie einer Mietwohnung im betreubaren ISG-Wohnblock.

 

Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses lt. TOP. 6.):

 

Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock Pittnerstraße 45; Wohnung Nr. 12 im 2. Obergeschoss, 3-Raumwohnung im Ausmaß von 63,01 m2. inkl. Balkon.

Vergabe an ***anonymisiert*** aus Riedau

1. Ersatz ***anonymisiert***

 

Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock Zellerstraße 40 beraten; Wohnung Nr. 19 im 1. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 82,24 m2:

Herrn ***anonymisiert*** Riedau

Als Ersatz käme Frau ***anonymisiert*** in Frage.

 

Vergabe einer Mietwohnung im Betreubaren ISG-Wohnblock Marktplatz 84/85;

Vergabe an Frau ***anonymisiert*** aus Zell/Pram.

 

GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag die genannten Wohnungen, wie vom Wohnungsausschuss vorgeschlagen, zu vergeben.

 

Beschluss:                   Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu.

Die Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 8.) Abänderung der Abfallgebührenordnung; Änderung des Termines auf vierteljährliche Vorschreibung und Anpassung des Tarifes für Grün-, Baum- und Strauchschnitt.

 

Bürgermeister: Auch bei der Abfallgebühr soll in Zukunft, so wie bei Wasser und Kanal, vierteljährlich abgerechnet werden. Beim Strauchschnitt gibt es eine kleine Änderung. § 5 der gültigen Abfallgebührenordnung vom 30.6.2006 regelt, dass die Gebühren halbjährlich und zwar am 15.5. und 15.11. eines jeden Jahres im Nachhinein zur Zahlung fällig sind.

Bei den Wasser- und Kanalgebühren erfolgte im Jahr 2006 eine Umstellung auf vierteljährliche Vorauszahlungen. Die Erfahrung hat nun gezeigt, dass viele Gemeindebürger nachfragen, warum in einem Vierteljahr mehr zu zahlen ist als im darauf folgenden. Dies deshalb, weil die Vorschreibung einmal mit und einmal ohne die halbjährliche Müllabfuhr erfolgt. Deshalb soll auch die Abfallgebühr auf eine vierteljährliche Abrechnung umgestellt werden.

Von der ARGE Kompost und Biogas OÖ., Linz, wurden die ab 1.1.2007 gültigen Richtpreise auf Basis Wertanpassung übermittelt. Diese neuen Richtpreise sollen ebenfalls in die Verordnung übernommen werden.

 

Entwurf der Verordnung:

 

V E R O R D N U N G

 

des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25.1.2007, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird.

 

Aufgrund des § 34 des O.Ö. Abfallwirtschaftsgesetzes 1997, LGBl. Nr. 86/1997 idgF, wird verordnet:

 

§ 2

Höhe der Gebühren

 

Die Abfallgebühr besteht aus der Grundgebühr und Mengengebühr:

 

I. Die GRUNDGEBÜHR beträgt jährlich:

                                                                                                                                            

            1.) für Haushalte:                                                                                

            a) pro Haushalt                                                                        €                      32,60

            b) pro nicht bewohnten Hausobjekt (Kleinhausbauten)                €                      32,60

            2.) für Anstalten, Betriebe, gewerbliche Objekte, öffentliche Einrichtungen und

            sonstige Arbeitsstellen:

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                                                 € 16,30

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um €  16,30

            b) pro 800 Liter Restabfall-Container                                                                              € 16,30

                zusätzlich pro 10 Mitarbeiter eine Erhöhung um €  16,30

            c) für Gaststätten je 30 Sitzplätze                                                                                € 16,30

 

 

II. Die MENGENGEBÜHR beträgt für Haushalte, nicht bewohnte Hausobjekte   

    (Kleinhausbauten), für Anstalten, Betriebe, gewerbliche  Objekte, öffentliche  

    Einrichtungen und sonstige Arbeitsstellen:

 

 

1.) für die RESTABFALL-ABFUHR je Abfuhr

            a) pro 90-Liter Restabfall-Behälter                                                                                  €    3,80

            b) pro 800-Liter Restabfall-Container                                                                               €  39,60

            c) je 60-Liter Abfallsack                                                                                                €    2,95

            d) je Wertmarke für einen 90-Liter Restabfall-Behälter                                                     €    3,80

            e) je Wertmarke für einen 800-Liter Restabfall-Container                                      €  39,60

 

2.) für die Anlieferung zur KOMPOSTIERUNG bei einer Jahresmenge von mehr als 5 m3

    die darüberliegende Menge:

a) Grün- bzw. geschredderter Baum- und Strauchschnitt pro m3                                      €   9,38

b) von unzerkleinertem Baum- und Strauchschnitt pro m3                                                € 12,90

 

3.) für die BIOABFALL-ABFUHR (Küchenabfälle)

            Pauschalgebühr pro Jahr                                                                                              € 8,00

 

§ 3

Gebührenschuldner

 

Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet.

 


§ 4

Beginn der Gebührenpflicht

 

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 II. beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung und Abfuhr von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet und endet mit Ende des Monats, in dem die Abmeldung von der Abfuhr des jeweiligen Abfallbehälters beim Marktgemeindeamt Riedau erfolgt. Die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Grundgebühr bilden die zum Stichtag 01.03. und 01.09. gemeldeten Haushalte.

 

§ 5

Fälligkeit

 

Die Gebühren nach § 2 sind vierteljährlich, und zwar jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II.1) c)bis e) sind beim Marktgemeindeamt Riedau sofort als Barerlag fällig. Die Geldleistung nach § 2 Pkt. II. 2) und 3) werden jährlich einmal zum 15.5. abgerechnet.

 

§ 6

Umsatzsteuer

 

In den im § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß enthalten (Inklusivgebühr).

 

§ 7

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 30.6.2006 außer Kraft.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag die zur Kenntnis gebrachte Verordnung in der vorliegenden Form zu genehmigen.

 

Beschluss:                   Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 9.) Behandlung des Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse.

 

Vom Bürgermeister werden die vorliegenden Ansuchen wie folgt zur Kenntnis gebracht:

 

Ansuchen von Herbert und Veronika Aschauer, Riedau, Bayrisch-Habach 2;

Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse (Hackschnitzel):

Förderungsrichtlinien des Gemeinderates:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36

Nachweis der Landesförderung, Vorlage von bezahlten Rechnungen.

 

Landesförderung in Höhe von € 3.700,--

25 % Gemeindeförderung = € 925,--, höchstens aber € 363,36

bezahlte Rechnungen liegen vor (€ 15.800,--).

 

Ansuchen von Sösser Johann, Schwaben 7 (Wagneder Petra)

Ansuchen um Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse

(Pelletsanlage):

Förderungsrichtlinien des Gemeinderates:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36

Nachweis der Landesförderung, Vorlage von bezahlten Rechnungen.

 

Landesförderung in Höhe von € 2.200,--

25 % Gemeindeförderung = € 550,--, höchstens aber € 363,36

bezahlte Rechnungen liegen vor (14.671,98)

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die betreffenden Förderungen zu genehmigen.

 

Beschluss:                   Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand. GR. Herbert Aschauer erklärt

                                   sich für befangen.

 

 

 

TOP. 10.) Berichterstattung über künftige Vereinsförderungen für den Sportverein und den Musikverein.

 

Vom Bürgermeister wird zum Verhandlungsergebnis folgendes berichtet:

 

Sportverein:

Angebot des Sportvereines an die Gemeinde: € 7.500,-- Förderung, dafür bezahlen sie alles selbst.

 

Laut Fraktionsführerbesprechung soll der Sportverein künftig € 6.500,-- jährlich erhalten. Die Mehrzweckhallenbenützung ist auch künftig frei. Ebenso der Gemeindearbeiter, der höchstens einmal monatlich mit dem Bokimobil den Sport- und Trainingsplatz mäht (Absaugung des alten Rasenschnittes).

Alle Positionen werden von der Gemeinde vorgeschrieben.

 

Instandhaltung Gebäude: lt. Pachtvertrag ist der Verpächter – Gemeinde – zuständig. Bei größeren Reparaturen nur mit Rücksprache der Gemeinde eine Anschaffung möglich.

 

Pacht lt. Pachtvertrag € 7,30 (ATS 100,--)

 

Musikverein:

Künftig hat der Musikverein an die Gemeinde Miete und Betriebskosten zu bezahlen. Miete € 100,--, Betriebskosten € 900,-- (Wasser und Kanal bewertet mit € 100,--, Strom € 100,--, Heizung € 700,--). Also für den Musikverein ein Pauschalbetrag von € 1.000,--. Dieser Betrag wird vorgeschrieben.

Die Vereinsförderung soll künftig € 2.500,-- betragen. Lustbarkeitsabgabe wie bisher.

 

Ein Mietvertrag ist zu erstellen.

 

 

 

TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Personalbeirates.

 

Vom Bürgermeister wird folgendes berichtet:

 

Es war der Posten für die Leitung des Rechnungswesens – Karenzvertretung mit der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung  - ausgeschrieben. 17 Bewerbungen wurden eingereicht.

 

Vom Gemeindevorstand wurde der Ausschreibungstext festgelegt, vor der Sitzung des Personalbeirates wurde die Gewichtung der Punktevergabe festgelegt.

 

Nach dem Objektivierungsgesetz musste seitens der Leitung des Gemeindeamtes die Bewerbungen sammeln und prüfen.

 

Die Amtsleiterin wählte aus den vorliegenden Bewerbungen nach folgendem Kriterium aus:

Ausbildung

Berufspraxis Buchhaltung (selbständig Buchhaltung oder nur Vorbereitung für   

         Steuerberater?), entscheidend  auch Jahre

Berufspraxis Lohnverrechnung (selbständig oder nur Vorbereitung)

Besondere Fähigkeiten

Persönliche Eignung

sonstige Umstände, die von Bedeutung sind

 

3 Bewerbungen wurden ausgeschieden.

Von den 14 verbleibenden Bewerbungen  wurden die fünf besten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch mit dem Personalbeirat vorgeladen.

 

 

 

Die Objektivierung hat ergeben, dass Frau Eva Bettina Weinhäupl aus Riedau die beste Bewerberin ist.

Der Vorschlag des Personalbeirates an den Gemeindevorstand lautete, Frau Eva Bettina Weinhäupl die freie Stelle der Karenzvertretung der Leitung des Rechnungswesens zuzusprechen.

Sollte Frau Weinhäupl in den nächsten vier Monaten den Posten nicht antreten oder wieder kündigen, sollte die Zweitgereihte, Frau Mitterbauer aus Raab,  beschäftigt werden.

 

Unter Allfälliges wurde beraten, ob im heurigen Jahr die Gemeinde wieder im Gemeindeamt einen Ferialjob vergibt. Dies wurde bejaht.

 

 

 

TOP. 12.) Dringlichkeitsantrag: Genehmigung eines Nachtrages zum Baurechtsvertrag  zwischen der Marktgemeinde Riedau und der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH sowie Zustimmung zum  Fahrtrecht Kümmerle.

 

Die Marktgemeinde Riedau hat im Jahr 2003 mit der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH einen Baurechtsvertrag abgeschlossen, erklärt der Bürgermeister. Dieser wurde erforderlich, da die Marktgemeinde Riedau die Sanierung der Schulen mittels Leasing finanziert.

 

Im Zuge der Eintragung des Baurechtes beim Grundbuch wurde nun von Herrn Dr. Barth, Notar in Linz, festgestellt, dass bei der Liegenschaft der Schulen Fahrtrechte eingetragen sind. Diese Fahrtrechte sind eingetragen für Herrn Ing. Karl Kümmerle, Fa. Leitz, Alois und Ingeborg Daller, Ing. Hermann und Bärbl Haslauer, Josef und Helga Spitzer, Bernhard und Andrea Kumpfmüller sowie Franz und Hildegard Feichtner.

 

Das Baurecht ist vor dem Fahrtrecht einzutragen, d.h., dass eine Umreihung erfolgen muss. Allerdings haben die Berechtigten nun verlangt, dass sichergestellt ist, dass das Fahrtrecht auch künftig bestehen bleibt.  Aus diesem Grund wurde nun ein Nachtrag zum Baurechtsvertrag erstellt, den bereits die Parteien unterschrieben haben.

 

Wichtigste Daten:

Die Baurechtsgeberin und insbesondere die Bauberechtigte verpflichten sich, die aus den in der Einleitung angeführten Dienstbarkeiten jeweils Berechtigten i der Ausübung ihrer verbücherten Dienstbarkeiten nicht zu stören und insbesondere auf den von den Dienstbarkeiten betroffenen Teilen des Grundstückes 117/6 im Rahmen dieses Baurechtes keine Gebäude zu errichten, sodass die Ausübung obiger Dienstbarkeiten weiterhin uneingeschränkt gegeben ist.

Die diesem Vertragsnachtrag beigetretenen vorangeführten Dienstbarkeitsberechtigten nehmen für sich und ihre Nachfolgender im Besitz der herrschenden Liegenschaft diese Verpflichtungserklärung vertraglich an und erklären außerdem, dass durch die bisher im Rahmen des Baurechtes von der Bauberechtigten erworbenen, auf dem Grundstück 117/6 befindlichen Bauwerke die Ausübung ihrer Dienstbarkeiten nicht eingeschränkt ist.

Alle diese Urkunde Unterfertigenden erklären daher, dass vorstehende Dienstbarkeiten dem Zwecke des Baurechtes nicht entgegenstehen und die Baurechtsbestellung zugunsten der Bauberechtigten mit diesen Dienstbarkeiten vereinbar ist, sodass eine Verbücherung auch ohne Vorrangseinräumung möglich ist.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Nachtrag zum Baurechtsvertrag zu genehmigen.

 

Beschluss:                   Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag des Bürgermeisters zu. Die

                                   Abstimmung erfolgt durch erheben der Hand.

 

 

 

TOP. 13.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Folgender Termin wurde heute festgelegt: Am 13.02.2007 findet im GH Laufenböck der 3. Abend zum Verkehrskonzept statt.

 

Von LH-Stv. Franz Hiesl haben wir für die Zufahrtsstraße, Aufschließungsstraße zu L 513, einen Landesbeitrag von € 25.000,00 erhalten. Dort gab es eine Kostenüberschreitung wegen Projektserweiterung von € 80.000,00.

 

Es fand eine gemeinsame Vorsprache bei Landessportdirektor Hartl statt. Dabei ging es auch um die Sanierung des Rohrganges beim Sportbecken. Dort gibt es Finanzierungslücke von € 15.000,00.

 

Den größten Brocken stellt der Filter für das Sport- und Sprungbecken dar. In ca. 1 Monat kommt ein Techniker des Landes und wird den Filter begutachten. Ebenso das Clubgebäude SV Luksch Riedau.

 

Für die Sanierung der Rollerskatebahn gibt es keine Mittel. Nur für Ankauf und nicht für Sanierung.

 

Es gibt Interesse von drei Riedauern, die aus dem Hallenbad ein Dienstleistungszentrum machen wollen. Die Planung ist bereits im Endstadium. Bei der nächsten Sitzung kann er genaueres darüber berichten.

 

Die Taiskirchner Marktmusikkapelle hat im Pramtalsaal ein Konzert abgehalten und sich im Nachhinein über eine Zeitung über die schlechte Akustik beschwert. Diese Art und Weise war nicht richtig. Er hat den Architekten davon informiert.

 

Weiters hat eine Besprechung betreffend Pramrenaturierung und Hochwasserschutz mit den betroffenen Anrainern stattgefunden.

 

 

TOP. 14.)  Allfälliges.

 

GR. Ernst Hintermayr: Er schlägt vor, in Zukunft eine gemeinsame Entsorgung der Christbäume über Herrn Gerner als Service der Gemeinde anzubieten.

 

Bürgermeister: Diese Frage könnte in einer der nächsten Umweltausschusssitzungen behandelt werden. Eventuell wäre es möglich einen Sammelplatz für die Abgabe der Christbäume einzurichten und diese anschließend mit dem Gemeindefahrzeug zur Kompostieranlage zu bringen.

 

GR. Rudolf Hosner: Er wurde von einigen Gemeindebürgern angesprochen, warum der Bademeister immer mit dem Gemeindearbeiter Brunner gemeinsam unterwegs ist. Er könnte auch andere Arbeiten, welche im Bauhof anfallen, erledigen. Anscheinend war er auch im Winterdienst nicht eingesetzt.

 

Bürgermeister: Winterdienst ist bis jetzt noch fast keiner angefallen. Herr Hölzl hat gemeinsam mit Herrn Brunner die ganzen Kugelbäume im Marktbereich geschnitten. Derzeit arbeiten die beiden an der Sanierung der Rollerskatebahn.

 

Amtsleiterin: Sie ersucht um Unterstützung und Verständnis. Am 01.03. beginnen die Vorbereitungsarbeiten für die Freibadesaison. Diese dauert bis Ende August bzw. September. Auf Grund von Schlechtwettertagen etc. fehlen Herrn Hölzl natürlich Stunden. Deshalb arbeitet er bereits jetzt Stunden für eine eventuelle schlechte Sommersaison herein. Sie wird aber mit den Bauhofmitarbeitern darüber sprechen.

 

GR. Erwin Wolschlager: In den Gemeindenachrichten stand, dass das öffentliche WC im Pfarramt nur vormittags geöffnet ist. Weiters war den Printmedien zu entnehmen, dass Ried i.I. ein neues Hallenbad bekommt und zwar auf Grund des guten Besuchs ehemalige Riedauer Badegäste. Es ist schade, dass das Riedauer Hallenbad nicht zu sanieren war. In Ried i.I. ist dies möglich.

 

Amtsleiterin: Der Bericht in den Gemeindenachrichten über die Öffnungszeiten des öffentlichen WC  wird in der nächsten Ausgabe berichtigt.

 

 

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.11.2006 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:00 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................                               ...................................................

                     (Vorsitzender)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

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                     (Schriftführer)                                                            (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: