Lfd.Nr. 30 Jahr 2007
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche 30.
Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
05. Juli 2007.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebürgermeister Peter Gahleitner 16. GR. Franz Arthofer
03. GV. Berta Scheuringer 17. GR. Kurt Kemetsmüller
04. GR. Wolfgang Kraft 18. GR. Andreas Schroll
05. GR. Monika Tallier 19. GR. Erwin Wolschlager
06. GR. Franz Wimmer 20. GR. Hintermayr Ernst
07. GR. Ing. Alois Steinmetz
08. GR. Gerhard Payrleitner
09. GR. Walter Köstlinger
10. GR. Richard Ebner
11. GR. Gumpinger Norbert
12. GV. Franz Schabetsberger
13. GV. Ortner Günter
14. GV. Anita Wolschlager
15. GR. Rudolf Hosner
Ersatzmitglieder:
GR. Reinhard Windhager für GV. DI. Franz Mitter
GR. Adolf Zallinger für GR. Klaus Ortner
GR. Brigitte Schabetsberger für GR. Doris Krestl
GR. Oberhumer Elisabeth für GR. Karin Eichinger
GR. Heinzl Brigitte für GR. Heinrich Ruhmanseder
GR. für
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GV. DI. Franz Mitter
GR. Klaus Ortner
GR. Doris Krestl
GR. Karin Eichinger
GR. Heinrich Ruhmanseder
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Amtsleiterin Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung vom -
Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 25.06.2007
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 03.05.2007 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung:
1. Bewerbung als LEADER-Region Pramtal; Zustimmung der Marktgemeinde Riedau.
2. Schlussvermessung nach Beendigung des ÖBB-Projektes; Genehmigung von Grundstückstransaktionen (Grundstückstausch, Grundstücksankauf, unentgeltliche Übernahme in das öffentliche Gut).
3. Festlegungen für Kindergartenbetrieb der Caritas in Riedau.
4. Bekanntgabe der Entscheidung des Pfarrgemeinderates betreffend Übernahme Friedhof Riedau.
5. Änderung der Vereinbarung mit Herrn Josef Gerner, Betreiber der Kompostieranlage.
6. Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht für die Liegenschaft Pomedt 43.
7. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
8. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
9. Vergabe einer ISG-Wohnung.
10. Abschluss eines Pachtvertrages mit Herrn Franz Arthofer betr. eine bepflanzte Teilfläche in Schwabenbach.
11. Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau.
12. Bericht des Bürgermeisters.
13. Allfälliges.
TOP. 1.) Bewerbung als LEADER-Region Pramtal; Zustimmung der Marktgemeinde Riedau.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde der Beitritt zur Region Leader abgelehnt.
In der Zwischenzeit gab es Gespräche zwischen den Fraktionen und deshalb ist es nun neuerlich auf der Tagesordnung.
Es gab eine Informationsveranstaltung in Taiskirchen am 24. April 2007. Eingeladen waren alle Gemeinderatsmitglieder. Für den heutigen Beschluss sind erforderlich der vorgelegte Beschlusstext und die Namen der Vertreter der Gemeinde.
Die Lokale Entwicklungsstrategie enthält die wesentlichen Aktionsfelder der Region Pramtal, die in den Jahren 2007 bis 2013 mit dem EU-Programm LEADER bearbeitet werden und in konkreten Projekten umgesetzt werden sollen.
Wie in der Veranstaltung dargestellt, kann eine Bewerbung als LEADER-Region erst erfolgen, wenn in den Gemeinden die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse vorliegen.
Im Auftrag der Steuerungsgruppe wird daher ersucht, im Gemeinderat folgende verbindlichen Beschlüsse zur Beteiligung der Gemeinde an der LEADER-Region Pramtal herbeizuführen:
1. Die Gemeinde nimmt den Inhalt der lokalen Entwicklungsstrategie zur Kenntnis und wird sich im Zeitraum von 2007 bis 2013 an der LEADER-Region Pramtal beteiligen und mitarbeiten.
2. Die Gemeinde nimmt die Statuten für den neuen Verein Regionalverband Pramtal zur Kenntnis und beschließt die ordentliche Mitgliedschaft im Verein Regionalverband Pramtal.
3. Die offizielle Vertretung der Gemeinde ist üblicherweise der Bürgermeister. Dem Gemeinderat steht es lt. Statuten jedoch frei, eine andere Person als ständige Vertretung für die Gemeinde zu nominieren; diese Person muss jedoch Mitglied des Gemeinderates sein.
4. Zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie stellt die Gemeinde einen Betrag von € 1,50 pro Einwohner und pro Jahr im Zeitraum von 2007 bis 2013 zur Verfügung.
5. Für die Vollversammlung des Vereines Regionalverband Pramtal macht die Gemeinde zusätzlich zum Bürgermeister (bzw. dessen ständige Vertretung) 3 Repräsentanten/-innen landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Initiativen namhaft. Diese Personen müssen nicht Mitglied des Gemeinderates sein. Eine der insgesamt 4 Personen soll eine Frau sein.
Bereits am 26. Juni 2007 fand um 20.00 Uhr in Schärding die Gründungsversammlung des neuen Vereins Regionalverband Pramtal stattfinden.
4 Repräsentanten der Marktgemeinde Riedau:
1. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer
2. Vertreter SPÖ-Fraktion (Arthofer Franz jun.)
3. Vertreter FPÖ-Fraktion
4. Lisa Wiplinger, Lignorama
GV. Franz Schabetsberger teilt mit, da durch die neue Konstituierung eine demokratische Abstimmung möglich ist, werde seine Partei dem Antrag jetzt zustimmen.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, der Leader-Region-Pramtal beizutreten.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer lässt über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
TOP. 2.) Schlussvermessung nach Beendigung des ÖBB-Projektes; Genehmigung von Grundstückstransaktionen (Grundstückstausch, Grundstückskauf, unentgeltliche Übernahme in das öffentliche Gut)
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Die Grundstückstranskationen sind geregelt im Übereinkommen mit der ÖBB (GR-Beschluss vom 20.3.2003).
Anfang Mai wurde von Herrn DI Wenter die Schlussvermessung nach Beendigung des ÖBB-Projektes durchgeführt. Am 31. Mai 2007 haben Vertreter der ÖBB das Ergebnis bekanntgegeben:
Schreiben der ÖBB vom 4.6.2007:
Von den ÖBB werden zusätzliche Grundstücke von der Gemeinde beansprucht:
Gst. 556/1 6 m2
Gst. 794 56 m2
Gst. 789 18 m2
Gst 57/5 10 m2
Gst 791 19 m2
(insgesamt 109 m2)
Von der Gemeinde werden benötigt:
Gst. 734, .73 403 m2
Gst. 735 66 m2, 9m2
Gst. 548/4 15 m2, 10 m2, 791 m2
Gst. 734 42 m2, 71 m2, 185 m2
Gst. 59/2 2 m2 (von Moritzhuber eingelöst)
Gst. 675/3 118 m2 (von Thewanger eingelöst)
Gst. 677 5 m2 (von Schamberger eingelöst)
Gst. 705 114 m2 (von Schwertfärber eingelöst)
Sämtliche oben angeführten Flächen werden mit € 0,19 pro Quadratmeter bewertet.
Folgende Flächen werden unentgeltlich in das öffentliche Gut der Gemeinde abgetragen:
Gst. 548/4 791 m2
Gst. 734 71 m2, 185 m2
Gst 675/3 118 m2
Gst 677 5 m2
Gst 705 114 m2
Die Fläche von 403 m2 aus Gst. 734 und .73 wird dem Eigentum des Landes OÖ. zugeschieden.
Es ergibt sich also folgendes Ergebnis:
Von Gde an ÖBB 109 m2 á € 0,19 = € 20,71
Von den ÖBB an Gde 547 m2 á € 0,19 = € 103,93
Unentgelt. von ÖBB 1.284 m2
Die Gesamtsumme, die an die ÖBB entrichtet wird liegt bei € 83,00. Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, die Flussvermessung zu genehmigen. Sodann lässt er über seinen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Antrag wird einstimmig angenommen
TOP. 3.) Festlegungen für den Kindergartenbetrieb der Caritas in Riedau.
Am Montag ist Abgabetermin für den Fragebogen zu den Öffnungszeiten; daher wird am Dienstag das Ergebnis des Bedarfes bekanntgegeben (lt. bisher abgegebene Bögen keine Änderung notwendig):
Öffnungszeit – Vorgabe:
Halbtag 07.30 – 12.30 Uhr
Halbtag mit Mittagessen 07.00 – 13.00 Uhr
Ganztag 07.00 – 16.00 Uhr, ausgen. Freitag 13.00 Uhr
Der Kindergartenbus fährt künftig mittags später (weniger Buskinder); Buskinder müssen mind. 4 Stunden im Kindergarten sein. Der Bus wird nach 12.00 Uhr fahren, genauer Zeitplan wird nach Festsetzung des
Stundenplanes der Hauptschule festgesetzt.
Tarif: Halbtag € 90,--
2. Tarif 115 %
3. Tarif 133 %
Monatstarif wird wie bisher anstelle 11x auf 10 Monate aufgeteilt (= Halbtag 10 x 99,--).
Alle Beschlüsse bei Kindergartenbesprechung mit den Eltern am Montag 25.6. 2007 einstimmig .
Montag war Abgabetermin für die Bedarfserhebung Kindergarten.
Nächstes Kindergartenjahr: zur Zeit sind 60 Kinder gemeldet, ab November + 1 Kind, ab Jänner +1 Kind
Buskinder: Abfahrt zwischen 12.00 - 12.30 Uhr; voraussichtlich sind nur 2 Busfahrten erforderlich
Der Gemeinderat soll beschließen:
Öffnungszeiten:
Halbtagskindergarten: 07.30 - 12.30 Uhr
Ganztagskindergarten: 07.00 - 16.00 Uhr (Freitag 13.00 Uhr)
Mittagsbetreuung: 07.00 - 13.00 Uhr ( nur 1 Kind gemeldet)
Randzeiten (ev. vor 07.00 Uhr und nach 16.00 Uhr): keine Meldungen
(Randzeiten - Bedarf 1-3 Kinder)
Ferienzeit: Gemeinderat legt fest, dass ab 3 Kinder während der Ferienzeit Dienst gemacht wird. Unter 3 Kinder kein Bedarf.
Tarife: laut Elternbeitragsverordnung des Landes mit Mindestsätzen und Abschlägen
Außerdem: ab dem Kindergartenjahr 2007/08 ist die im Gemeinderat beschlossene Förderung nicht mehr gültig, da Förderungen in der Elternbeitragsverordnung enthalten sind.
Bürgermeister Ing. Johann Demmelbauer stellt den Antrag, dass die Mindestgebühr die vom Land Oö. vorgeschlagen wurde, einzuheben. Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass unter drei Kindern keine Ferienbetreuung möglich sein wird.
Der Bürgermeister lässt über seinen Antrag bestimmen.
Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
TOP. 4.) Bekanntgabe der Entscheidung des Pfarrgemeinderates betreffend Übernahme Friedhof Riedau.
Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding enthält:
Es wird angeregt, mit der örtlichen Pfarrgemeinde Gespräche über eine eventuelle Übernahme des Friedhofs und dessen Verwaltung zu führen. Außerdem sollte versucht werden, die Bestattung vollständig einem privaten Bestattungsunternehmen zu übertragen.
Es wurde mit der Pfarrgemeinde Kontakt aufgenommen und am 8.6.2007 ist ein Schreiben mit folgendem Inhalt eingetroffen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Leider muss ich Ihnen laut einstimmigen Beschluss bei der letzten Pfarrgemeinderatssitzung am 24. April 2007 mitteilen, dass die Friedhofsverwaltung nicht von der Pfarre Riedau übernommen wird.
Mit freundlichen Grüssen
P. D. Teodorowski CR
Weiters teilt der Bürgermeister mit, dass Herr Walter Mayr seinem Gewerbe nicht mehr nachgehen wird.
TOP. 5.) Änderung der Vereinbarung mit Herrn Josef Gerner, Betreiber der Kompostieranlage.
Der Gemeinderat hat am 17.10.1995 mit Herrn Gerner einen Lieferungsvertrag abgeschlossen.
Pkt. V lautet:
V.
Die Nettotarife für die Lieferungen betragen ab 01.01.1995 bis auf weiters:
a) Gras- und Grünschnitt,................ S 85,80 pro m3,
b) Baum- und Strauchschnitt .............S 128,70 pro m3,
c) Biogene Abfälle gem. BGB1. 68/1992 ...S 468,60 je gew.Tonne. Die jeweilige Umsatzsteuer von 10 % ist ebenfalls von den Gemeinden Dorf an der Pram, Riedau, Taiskirchen und Zell an der Pram zu bezahlen.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 10.10.2002 wurde eine Änderung hinsichtlich einer Abgeltung von 5 m3 pro Haushalt/Betrieb ein Beschluss herbeigeführt.
Herr Gerner hat nun anlässlich einer RHV-Besprechung mit den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden ein Gespräch geführt und alle beteiligten Gemeinden haben erklärt, in einer der nächsten Sitzungen folgende zusätzliche Vereinbarung zu genehmigen.
Bezugnehmend auf Pkt. V des Lieferungsvertrages, welcher in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 17.10.1995 und der Vereinbarung vom 10.10.2002 genehmigt wurde, wird mit dem Vertragspartner Gerner folgendes vereinbart:
Es gelten die gültigen Tarife für Grün- und Strauchschnitt lt. Tarifordnung der ARGE Kompost und Biogas (für Riedau: über einer Anlieferung von 5 m3pro Haushalt/Betrieb)
GR. Köstlinger stellt den Antrag die Vertragsanpassung zu genehmigen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
TOP. 6.) Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht für die Liegenschaft Pomedt 43.
Mit Übergabsvertrag haben die Ehegatten Franz und Mathilde Hofpointner ihre Liegenschaft Pomedt 43 an ihren Schwiegersohn und ihre Tochter Gerhard und Heidemarie Uttenthaler übergeben.
Im Grundbuch sind noch immer die seinerzeitig eingetragenen Rechte – Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht – für die Marktgemeinde Riedau eingetragen. Diese Rechten sollten nunmehr im Zuge der Übergabe im Grundbuch zur Löschung gebracht werden.
Herr Notar Mag. Günther Schauer hat nun folgende Löschungserklärung mit der Bitte um Genehmigung übermittelt:
Löschungserklärung
In EZ 274 Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer: Franz Hofpointner, geboren am 07.04.1924, Pomedt 43, 4752 Riedau und Mathilde Hofpointner, geboren am 14.3.1931, Pomedt 43, 4752 Riedau) haften aus:
in C-LNr. 2a: das Wiederkaufsrecht gem. Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 25.2.1955 für die Marktgemeinde Riedau;
in C-LNr. 3a: das Vorkaufsrecht gem. Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 25.2.1955 für die Marktgemeinde Riedau.
Da die vorbezeichneten Rechte infolge Bauführung gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, Marktplatz 32/33, ein in die Einverleibung der Löschung des vorbezeichneten Wiederkaufsrechtes sowie des Vorkaufsrechtes bei EZ 274 Grundbuch 48129 Riedau, ohne ihr fernes Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.
Bürgermeister Ing. Demmelbauer stellt den Antrag, die Löschungserklärung so wie vorgebracht zu genehmigen.
Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
Sitzung des Bauausschusses am 15. Mai 2007
TOP. 1.) Überarbeitung des Befärbelungsplanes.
Obmann GV. Günter Ortner begrüßt alle Anwesenden, im besonderen Herrn DI Pitschmann. Bei der heutigen Sitzung geht es um die Überarbeitung des bestehenden Befärbelungsplanes und zwar auch auf Grund verschiedener Wohnhausumbauten im Ortszentrum. Herr Thomas Fernhuber, Marktplatz 13, möchte sein Wohngebäude neu färbeln und hat bereits Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen.
Der Obmann legt einige Fotos der einzelnen Gebäude im Ortszentrum als Diskussionsgrundlage vor. Für die Zukunft soll der bestehende Befärbelungsplan, der seit 1979 besteht und bisher noch nie überarbeitet wurde, neu überdacht werden. Betroffen von dieser Überarbeitung sind die Gebäude in der Dammstraße, Marktplatz, Haberlstraße, Schmiedgasse, Mühlgasse und Klosterstraße. Im Marktkern wurden in letzter Zeit mehrere Gebäude bereits neu gefärbelt. Der Befärbelungsplan stellt eine Empfehlung der Gemeinde dar, um in den Genuss der Förderung zu gelangen. Ziel ist die Schaffung eines harmonischen Ortsbildes. Es sollten weiche Farbansätze verwendet werden.
Herr DI Pitschmann erklärt, dass man keine radikalen Veränderungen vornehmen soll. Man muss die Gebäude im Zusammenhang mit den umliegenden Gebäuden sehen. Sein Vorschlag wäre, dass er für die Gemeinde für die betreffenden Gebäude je drei Farbvorschläge vorbereitet. Mit diesen Vorschlägen kann dann die Gemeinde den betreffenden Hausbesitzern im Anlassfall beratend zur Seite stehen. Er benötigt dafür ca. 2 Tage. Man wird natürlich die Hausbesitzer nicht zwingen können einen dieser Farbvorschläge zu akzeptieren. Es sollten auch bescheidene Farben gewählt werden. Keine zu kräftigen Farbtöne. Er wird zu den einzelnen Gebäuden auch noch einen Textteil liefern, der vor allem die Gemeinde beratend unterstützen soll und nur dort verbleiben sollte.
Dieser Meinung ist auch der Bürgermeister. Die von Herrn DI Pitschmann ausgearbeiteten Vorschläge sollen als Motivation dienen. Die Gemeinde übernimmt dabei die beratende Rolle. Einen Zuschuss von Seiten der Gemeinde soll es nur dann geben, wenn die gewählte Farbe in das Ortsbild passt.
Anschließend werden an Hand der vorliegenden Fotos die einzelnen Gebäude besprochen. Herr DI Pitschmann wird dazu je drei Farbvorschläge ausarbeiten und vorlegen. Der Obmann wird jedes einzelne Gebäude noch fotografieren, sodass ein Gesamtkatalog entsteht. Aufgenommen werden auch die Gebäude Richtung Friedhof (Haberlstraße).
Mit dieser Vorgangsweise sind alle Mitglieder einverstanden.
TOP. 2.) Allfälliges
In Berg wurden wieder Leitpflöcke beschädigt (umgefahren). Der Verursacher hat sich wieder nicht gemeldet. Das gleiche Problem besteht auch in Schwabenbach. Es wird empfohlen, in den nächsten Gemeindenachrichten darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um eine Beschädigung öffentlichen Eigentums handelt und diese angezeigt wird.
Straßenbaumässieg ist 2007 die Feinasphaltierung im Bereich betreubares Wohnen inkl. Schmiedgasse, sowie der Bereich in Pitternstraße (Wolschlager) geplant. Frostschäden sind keine zu beheben. Der restliche Betrag soll für die Aufschließung der neuen Bauparzellen verwendet werden, erklärt der Bürgermeister.
GR. Franz Arthofer erklärt, dass die Siedlungsstraße Schwabenbach in bestimmten Bereichen schon sehr schlecht ist und daher eine Sanierung notwendig wäre.
Die Straßenbeleuchtung wird im Bereich Schwaben (Kreisverkehr Richtung Laufenböck, Zweimüller) erweitert.
Das Ansuchen für die 50 km/h. Beschränkung im Bereich Kreuzung Billa wird nach Vorlage der Stellungnahme vom Verkehrsplanungsbüro Kleiner gestellt.
Für die Aufstellung des Wartehäuschens im Bahnhofsbereich und für den Schutzstreifen wurde um eine straßenpolizeiliche Bewilligung bei der BH Schärding angesucht. Der Verhandlungstermin steht bereits fest.
Im Bereich der Siedlung Berg sollte der bestehende Gehsteig bis Ende Verkehrsteiler verlängert werden, erklärt GR. Franz Wimmer.
Der Bürgermeister teilt dazu noch mit, dass die Löcher in der Siedlung Schwabenbach bereits saniert wurden. Hinsichtlich des Fahrbahnstriches in Berg teilt er mit, dass dies eine Finanzierungsfrage sei. Hinsichtlich des Befärbelungsplanes erklärt er, dass man sich nicht hundertprozentig an die Farbe halten muss. Es soll aber nicht sein, dass zwei Häuser nebeneinander dieselbe Farbe erhalten.
GV. Ortner erklärt, dass die Gemeinde beratend zur Seite stehen soll, eine gewisse Bewegungsfreiheit sei gegeben, aber es sollte sich trotzdem ein jeder an den Befärbelungsplan halten.
TOP. 8) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
TOP. 1.) Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 45,
Wohnung Nr. 9 im 2. Stock, (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 90,21 m²,; VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT
Wohnungsausschussobmann GV. Franz Schabetsberger begrüßt alle Mitglieder und gibt bekannt, dass für diese ISG-Wohnung in der Zellerstraße 6 Ansuchen vorliegen.
***anonymisiert***
Es werden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.
***anonymisiert***
Obmann GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung in der Zellerstraße 45 an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben.
1. Ersatz wäre Frau ***anonymisiert***
2. Ersatz wäre Frau ***anonymisiert***
Beschluss: Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 2.) Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25,
Wohnung Nr. 1 im Parterre, (2 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 98,39 m²,; VERGABEVORSCHLAG FÜR DEN GEMEINDERAT
Wohnungsausschussobmann GV. Franz Schabetsberger gibt bekannt, dass für diese ISG-Wohnung in der Pittnerstraße 25 keine Ansuchen vorliegen.
Da diese Wohnung erst mit 01. Oktober 2007 zu beziehen ist, können wir diese Wohnung auch bei der nächsten Sitzung vergeben.
Dass diese Wohnung mit 98,39 m² frei ist, soll ab sofort wieder an der Amtstafel ohne Abgabetermin bekanntgegeben werden.
In den Gemeinde-Nachrichten für Juli und August soll diese Wohnung auch ohne Abgabetermin ausgeschrieben werden.
TOP. 3.) Allfälliges
keine Wortmeldungen
TOP. 9.) Vergabe einer ISG-Wohnung.
Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses an ***anonymisiert***
1. Ersatz: ***anonymisiert***
2. Ersatz: ***anonymisiert***
GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die Wohnung an Frau ***anonymisiert*** zu vergeben.
Beschluss: Antrag wird einstimmig beschlossen.
TOP. 10.) Abschluss eines Pachtvertrages mit Herrn Franz Arthofer betr. eine bepflanzte Teilfläche in Schwabenbach.
Die Siedlung Schwabenbach hat in Richtung ÖBB als „Siedlungsabschluss“ einen Grüngürtel.
Dieser Grünstreifen wurde noch von der Fa. Leitz angelegt, wurde dann in das Eigentum der Marktgemeinde Riedau überreicht. Es wurde bereits einmal von einem Anrainer angeregt, diesen Grüngürtel von den Gemeindearbeitern mehr zu pflegen. Aufgrund dieser Anregung wurde
Herr Lengfellner von der Bezirkshauptmannschaft Schärding befragt, ob dies im Sinne dieser Wildhecke ist, dies wurde aber verneint.
Es liegt nun ein Ansuchen von Herrn Arthofer Franz, Schwabenbach 52, vor. Er will die Wildhecken im Bereich seines Grundstückes von der Marktgemeinde Riedau einzäunen und pflegen.
Aufgrund dieser Anfrage wurde beim Gemeindebund nachgefragt, wie die rechtliche Lage ist (Ersitzung, Verjährung).
Auskunft des Gemeindebundes:
Die Ersitzung scheidet rechtlich aus, wenn mit dem betreffenden Nutzer vertraglich entsprechendes vereinbart wird. Möglicherweise könnte man dem Vergessen der Vereinbarung durch Verbücherung (Anmerkung im Grundbuch) abhelfen.
Die Gemeinde ist – auch im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung – an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Wenn man daher einem Anrainer diese Möglichkeit gibt, müsste man sie auch allen anderen, gleichermaßen betroffenen Anrainern erlauben, wenn diese das möchten.
Insgesamt würde ich daher – wenn überhaupt – nur eine entgeltliche Nutzung gestatten, die vertraglich vereinbart und wenn möglich verbüchert werden sollte.
Beschlussvorschlag der Gemeinde: Abschluss eines Pachtvertrages ohne Verbücherung im Grundbuch.
Der Pachtvertrag verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens am 31. Dezember des laufenden Jahres gekündigt wird.
Vorschlag Pachtvertrag:
Pachtvertrag
abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau, vertreten durch den Unterzeichneten als Verpächter einerseits und Herrn Franz Arthofer und Frau Silke Arthofer, beide wohnhaft in Riedau, Schwabenbach 52, als Pächter andererseits, wie folgt:
I.
Die Marktgemeinde Riedau verpachtet und übergibt an Herr Franz Arthofer und Frau Silke Arthofer und diese pachten und übernehmen von der Erstgenannten die nachbezeichnete der Marktgemeinde eigentümlich gehörigen Fläche, nämlich
ein Teilgrundstück aus der Parzelle 746/65 KG. Vormarkt-Riedau im Ausmaß von 248 m2 (lt. beiliegendem Plan)
auf die Dauer von zehn Jahren,
beginnend mit 1.7.2007. Die Pachtdauer verlängert sich jeweils um
1 Jahr, wenn dieser Vertrag nicht spätestens am 31.Dezember des laufenden
Jahres gekündigt wird. Das Kündigungsrecht steht jedem der Vertragsschließenden
zu.
II.
Der Pachtzins beträgt jährlich € 10,-- (in Worten Euro zehn). Der Pachtzins ist erstmals bei Vertragsabschluss, ansonsten jährlich im vorhinein bis spätestens 30. Jänner jeden Jahres bei der Gemeindekasse zu erlegen. Wird der Pachtzins nicht rechtzeitig erlegt, so ist die Verpächterin berechtigt, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand frei zu verfügen.
Die öffentlichen Abgaben wie Grundsteuer, Landwirtschaftskammerumlage, Beitrag zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, sind im Pachtschilling mit inbegriffen.
III.
Der Pächter verpflichtet sich, die gepachteten Grundstücke während der Dauer des Pachtes zu pflegen und jede nachteilige Veränderung mit dem Pachtobjekt zu unterlassen.
Der Pächter verpflichtet sich, keinerlei Benützung des Pachtobjektes durch dritte Personen, die sich nicht mit ausdrücklicher Erlaubnis des Verpächters auszuweisen vermögen, zu dulden. Insbesondere darf der Pächter nicht dulden, dass sich dritte Personen hinsichtlich des Pachtobjektes irgendwelche Grundservitute anmaßen.
IV.
Alle auf dem Pachtobjekt befindlichen Sträucher sind zu erhalten (= 2 Stück Linden, 46 Wild-Sträucher). Dem Pächter ist es nicht gestattet, Sträucher zu schneiden oder zu fällen. Dem Pächter ist es insbesondere nicht gestattet, aus dem Pachtobjekt Mergel, Schotter, Sand oder Lehm zu gewinnen.
V.
Der Pächter nimmt alle Gefahren ohne jede Ausnahme auf sich und hat in keinem Falle einen Anspruch auf einen Erlaß des Pachtzinses oder eines Teiles desselben.
VI.
Falls der Pächter während der Pachtdauer stirbt, steht dem Verpächter das Recht zu, diesen Vertrag für aufgelöst zu erklären und über den Pachtgegenstand nach seinem Belieben verfügen.
VII.
Wenn der Verpächter in Gemäßheit dieses Vertrages diesen für aufgelöst erklärt oder kündigt, hat der Pächter das Pachtobjekt an den Verpächter zurückzustellen, ohne irgendwelche Ansprüche auf Vergütung oder Schadenersatz zu stellen berechtigt zu sein. Allein derjenige Teil des vorausbezahlten jährlichen Pachtzinses, welcher auf das rechtliche Pachtjahr entfällt, wird an den Pächter zurückerstattet.
VIII.
Auf Vertragsanfechtung wegen Verletzung des gemeinen Wertes wird allseits verzichtet.
IX.
Die Kosten für die Errichtung dieses Vertrages und die hievon entfallenden Stempel und sonstigen Gebühren trägt der Pächter.
Dieser Vertrag ist nur in einer Urschrift ausgefertigt, welche der Gemeinde gehört, während der Pächter eine einfache Durchschrift dieses Vertrages oder aber über sein Ersuchen und auf seine Kosten eine gerichtlich beglaubigte Abschrift dieses Vertrages erhält.
Gegenständlicher Pachtvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am …. genehmigt.
GV. Günter Ortner stellt den Antrag, den Pachtvertrag mit Herrn Arthofer zu genehmigen.
GV. Ortner ist der Meinung, dass der Pachtvertrag bereits in den Fraktionen besprochen wurde und stellt somit den Antrag, diesen in vorliegender Fassung zu genehmigen.
Beschluss: 24 Ja-Stimmen
1x befangen (Arthofer Franz)
TOP. 11.) Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau.
Ansuchen von Herrn Alois Stadler, Ottenedt 39, Riedau um Gewährung einer Gemeindeförderung für energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau:
Zusicherung des Landes Oberösterreich liegt vor (Wo-108357J vom 17.1.2007): Errichtung eines Niedrigstenergiehauses (max. 30 kWh/m2a) Grundstück Nr. 62/22 KG. Vormarkt-Riedau; Darlehen in Höhe von 54.000,--; bezahlte Rechnung der Fa. Genböck liegt vor; Energieausweis liegt vor (Energiekennzahl 24 kWh(m2a), Heizwärmebedarf 25 kWh(m2a).
Förderungsrichtlinien der Gemeinde:
Gemeindeförderung nur bei Landesförderung
bei <50 kW € 436,04;
Auszahlung mit Bezug des Wohnhausneubaues (5.3.2007).
GR. Köstlinger stellt den Antrag, der Familie Stadler die vorgesehene Förderung zu genehmigen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
TOP. 12.) Bericht des Bürgermeisters.
Er teilt mit, dass es eine Retourantwort von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer betreffend der Resolution der Hauptschule Riedau gekommen ist. Der Bürgermeister teilt den Briefinhalt den Anwesenden mit.
Der Bürgermeister erklärt, dass andere Schulen nachgezogen haben. Es wird für Riedau keine zusätzlichen Stunden mehr geben. Zusätzlich empfiehlt der Bürgermeister den Eltern, künftig für Einzelumschulungen beim Bezirksschulrat nicht locker zu lassen.
Bezüglich des Berichtes in der Kronenzeitung teilt der Bürgermeister folgendes mit. Er wurde von der Kronenzeitungen angerufen, dass es in Riedau Unzufriedenheiten mit den Lärmschutzwänden gibt. Es wurde somit ein Auftrag an Herrn DI. Wendtner vergeben, die Lärmmessungen neu vorzunehmen. Es liegen bereits Daten vor, mit welchen es künftig ein Gespräch mit der ÖBB geben wird. Wenn es zu einer konkreten Prognose gekommen ist, wird es auch noch Gespräche mit dem Bund und dem Land geben.
Weiters teilt er mit, dass LR. Dr. Stockinger in Riedau war. Es gab an diesem Tag ein Gespräch hinsichtlich der Übernahme des Hallen und Freibades Riedau. Grundsätzlich ging es um die Frage, ob er dieses Projekt unterstütz oder nicht. Landesrat Dr. Josef Stockinger hat der Marktgemeinde Riedau eine Unterstützung zugesagt. Ebenfalls ergab sich aus den Gesprächen, dass die Gemeinde die Sauna nicht führen darf. Die Projektanten müssen die Sauna selbst betreiben, es besteht aber die Möglichkeit ein Grundkapital für die Errichtung der Sauna einzurichten.
Bezüglich Buswartehäuschen wird folgendes Mitgeteilt:
Die Situierung des Wartehäuschens Richtung Ried ist beim Kastanienbaum. Richtung Markt geht jedoch nur ein Flugdach, welches bei der Gartenmauer von der Firma Ornetsmüller befestigt wird. Hinsichtlich eines Zebrastreifens gab es schon eine Verkehrszählung. Der Bürgermeister ist zuversichtlich, dass es auch einen Zebrastreifen geben wird. Zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L 513 (50 km/h) gab es vonseiten des Landes ein negatives Schreiben. Es wird jedoch zu einer Geschwindigkeitserhebung kommen.
TOP. 13.) Allfälliges.
GV. Anita Wolschlager möchte wissen, ob es im Fall Berghammer etwas Neues gibt? Der Bürgermeister teilt dazu mit, dass Herr Berghammer sehr schwer zu erreichen ist. Es gibt drei Probleme. Zum einen die Öffnungszeiten und zum anderen das Angebot. Das dritte Problem ist der Bierliefervertrag. Die Brauerei hat sich beschwert und angekündigt, die Gemeinde zu klagen. Herr Berghammer hatte bereits ein Gespräch mit der Brauerei Kapsreiter. Da es heuer nur einen Wagen zum Ausschank gab, ist der Bürgermeister der Meinung, dass Herr Berghammer Personal einsparen wollte. Es gibt vonseiten der Gemeinde Überlegungen, ob Herr Berghammer weiterhin das Badbuffet führen soll.
GR. Hosner möchte, dass der Asphalt im Bereich Billakreuzung abgeschliffen wird, da dieser ziemlich rutschig ist. Der Bürgermeister gibt dies der Straßenmeisterei Raab weiter.
GR. Hintermayr teilt mit, dass Herr Entholzer den ganzen Grund in Pomedt nützt. Es soll künftig dafür Pacht zahlen. Ebenfalls soll bei der Laterne im Bereich Wagneder (Achleiten 127) eine Abdeckung angebracht werden, da diese direkt ins Schlafzimmer leuchtet.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der
Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
vom 01.02.2007 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.40 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.
Der Vorsitzende: