Lfd.Nr. 31 Jahr 2007
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche 31.
Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
27. September 2007.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. GV. Berta Scheuringer 16. GR. Elisabeth Obernhumer
03. GR. Walter Köstlinger 17. GR. Karin Eichinger
04. GR. Franz Wimmer 18. GR. Erwin Wolschlager
05. GR. Ing. Alois Steinmetz 19. GR. Heinrich Ruhmanseder
06. GR. Gerhard Payrleitner
07. GR. Richard Ebner
08. GR. Norbert Gumpinger
09. GV. Franz Schabetsberger
10. GV. Günter Ortner
11. GV. Anita Wolschlager
12. GR. Rudolf Hosner
13. GR. Klaus Ortner
14. GR. Doris Krestel
15. GR. Franz Arthofer
Ersatzmitglieder:
GR. Gerhard Berghammer für Vizebgm. Peter Gahleitner
GR. Franz Steinecker für GV. DI Franz Mitter
GR. Elfriede Kopfberger für GR. Wolfgang Kraft
GR. Herbert Aschauer für GR. Monika Tallier
GR. Brigitte Schabetsberger für GR. Andreas Schroll
Der Leiter des Gemeindeamtes: Waldenberger Klaus, in Vertretung von Katharina Gehmaier
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
Vizebgm. Peter Gahleitner
GV. DI Franz Mitter
GR. Wolfgang Kraft
GR: Monika Tallier
GR. Andreas Schroll
GR. Ernst Hintermayr
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): Waldenberger Klaus
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung vom -
Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 18.09.2007
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 05.07.2007 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Für den GR. Ernst Hintermayr ist kein Ersatzmitglied anwesend.
Tagesordnung:
1. Nachwahl von Mitgliedern in Ausschüsse.
2. Genehmigung eines neuen Finanzierungsplanes für die Sanierung der Hauptschule sowie Erweiterung der Volks- und Hauptschule und der Mehrzweckhalle einschließlich Musikprobelokal (Ausfinanzierung).
3. Genehmigung des Übereinkommens für die Errichtung, Erhaltung und Kostentragung mit dem Land Oberösterreich betreffend Baulos L513 Linksabbiegestreifen Schwabenbach.
4. Grundsatzbeschluss für die Sanierung der Filteranlage Freibad.
5. Sanierung der Filteranlage Freibad; Auftrag für die Planung, Büroleistung und örtliche Bauaufsicht an das Architekturbüro Bauböck und Planung und örtliche Bauaufsicht an Ing. Plankenauer.
6. Kündigung des Pachtvertrages für das Freibadbuffet sowie Neuverpachtung ab der Sommersaison 2008.
7. Auftrag an DI Oberlechner betreffend örtliche Bauaufsicht für die Aufschließung der neuen Siedlungsgebiete.
8. Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Kinderspielplatzes in Pomedt.
9. Genehmigung eines Kaufvertrages für den Ankauf eines Grundstückes Kinderspielplatz Pomedt.
10. Festlegungen für den Hortbetrieb der Caritas in Riedau.
11. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
12. Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht für die Liegenschaft Pomedt 10.
13. Genehmigung einer Löschungserkärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht für die Liegenschaft Pomedt 14.
14. Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht für die Liegenschaft Pomedt 54.
15. Genehmigungen von Gemeindeförderungen für den Einbau von Solaranlagen.
16. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
17. Vergabe von ISG-Wohnungen.
18. Bericht des Bürgermeisters.
19. Allfälliges.
TOP. 1.) Nachwahl von Mitgliedern in Ausschüsse.
Herr GR Kurt Kemetsmüller hat am 11.09.2007 seinen Wohnsitz von Riedau nach Zell a.d. Pram verlegt und deshalb eine Verzichtserklärung für sein Gemeinderats- sowie Ersatzgemeinderatsmandat vorgelegt, erklärt der Vorsitzende. Diese Verzichtserklärung ist am 11.09.2007 beim Marktgemeindeamt Riedau eingelangt.
Aus diesem Grund sind auch Nachbesetzungen in Ausschüssen notwendig. Die Abstimmung darüber wäre lt. Gemeindeordnung geheim, er stellt aber den Antrag darüber offen mittels Handzeichen abzustimmen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen einer offenen Abstimmung zu.
Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Anschließend gibt der Vorsitzende die Wahlvorschläge der SPÖ Fraktion für die Nachnominierungen wie folgt bekannt:
Wahl in den Bauausschuss
Mitglieder: Franz Arthofer jun.
Ersatzmitglieder: Doris Krestel
Wahl zum Obmann-Stellvertreter im Bauausschuss:
Arthofer Franz jun.
Wahl in den Wohnungsausschuss
Mitglieder: Obernhumer Elisabeth
Ersatzmitglieder: Andreas Schroll
Wahl zum Obmann-Stellvertreter im Wohnungsausschuss
Elisabeth Obernhumer
Anschließend erfolgt die Abstimmung der SPÖ-Fraktion über die eingebrachten Wahlvorschläge:
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen für diesen Antrag.
Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Der Vorsitzenden gratuliert den gewählten zu Ihrer Wahl.
TOP. 2.) Genehmigung eines neuen Finanzierungsplanes für die
Sanierung der
Hauptschule sowie Erweiterung der Volks- und Hauptschule und der Mehr-
zweckhalle einschließlich Musikprobenraum (Ausfinanzierung).
Die Vertreter der Marktgemeinde Riedau haben bei Herrn Landeshauptmann Dr. Pühringer um eine finanzielle Hilfe für die Ausfinanzierung des Schulbaues einschließlich Musikprobelokal ersucht, erklärt der Bürgermeister.
Mit Schreiben vom 3.8.2007, Zl. Gem-311307/358-2007-Ba, wurde von der Abt. Gemeinden ein neuer Finanzierungsplan vorgelegt:
Amt der OÖ. Landesregierung
Abt. Gemeinden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Für die Ausfinanzierung des gegenständlichen Vorhabens wurde zwischen Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Herrn Landesrat Dr. Josef Stockinger die Gewährung zusätzlicher Fördermittel vereinbart. Die Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung der Hauptschule sowie Erweiterung der Volks- und Hauptschule und der Mehrzweckhalle einschließlich Musikprobenlokal (Ausfinanzierung) stellt sich - im Einvernehmen mit der Abteilung Bildung, Jugend und Sport – wie folgt dar:
Die in der Finanzierungsdarstellung für das Jahr 2007 ausgewiesene Bedarfszuweisung in der Höhe von 100.000 Euro wurde bereits gewährt und flüssig gemacht (auf den diesbezüglichen Aktenvorgang Gem-311307/340-2007-Wö vom 22. Jänner 2007 wird verwiesen).
Die in der vorstehenden Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Förderungsmittel werden unter der Annahme vermerkt, dass die Finanzkraft der Marktgemeinde Riedau annähernd gleich bleibt, die Gebarung sparsam geführt wird und die ordnungsgemäße Verwendung der gewährten Förderungsmittel sowie der Einsatz der sonstigen Finanzierungsmittel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen etc. für das nächste Jahr nachgewiesen wird. Die Gewährung der für die Folgejahre vorgemerkten Förderungsmittel kann jedoch nur nach Maßgabe der in diesen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen.
Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt auf Antrag der Gemeinde bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigenmittel bzw. der übrigen vorgesehenen Finanzierungsmittel sowie unter Bedachtnahme auf die verfügbaren Bedarfszuweisungsmittel.
Die Aufnahme des in der vorstehenden Finanzierungsdarstellung für das laufende Finanzjahr ausgewiesenen Darlehens bedarf gemäß § 84 Oö. Gemeindeordnung 1990, i.d.F. LGBl. Nr. 152/2001, keiner gesonderten aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Auf die Ausführungen des dazu ergangenen Erlasses Gem-400001/86-2002-Jl/Pü vom 06. März 2002 wird verwiesen. Die Einholung entsprechender Darlehensanbote zu Vergleichszwecken ist erforderlich.
Maßnahmen nach dem Oö. Kulturförderungsgesetz:
Sind zur Finanzierung von Hochbauvorhaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden
Landesbeiträge und Bedarfszuweisungen im Ausmaß von insgesamt mehr als
50 % der Bausumme vorgesehen, sind nach der Oö. Kulturförderungsgesetz‑Novelle 2000,
LGBl. Nr. 58/2000, Aufwendungen für kulturelle Zwecke in Höhe von
mindestens 1,5 % der Bausumme zu tätigen. Im Formblatt ''Zusammenstellung
der Kosten bei Durchführung von Hochbauvorhaben von oberösterreichischen
Gemeinden, Gemeindeverbänden und freien Wohlfahrtsträgern'' sind diese
Aufwendungen unter der Rubrik ''KUNST AM BAU'' darzustellen bzw. auszuweisen
(siehe unseren Erlass vom 10. Dezember 2001, Gem‑010048/63-2000-Lg/Dr).
Dieses Formblatt ist bei erstmaligem Ansuchen um Gewährung und Flüssigmachung
einer Bedarfszuweisung mit vorzulegen.
Für Fragen und Auskünfte in dieser Angelegenheit ist die Landeskulturdirektion sachlich zuständig.
Einem Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oa. Finanzierung entnommen werden kann, wird ehestmöglich entgegengesehen.
Eine Mehrausfertigung dieses Schreibens ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding, die Abteilung Bildung, Jugend und Sport, die Landesmusikdirektion, die Landessportdirektion sowie an die Landeskulturdirektion.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Josef Stockinger
Landesrat
Gegenüber dem bisherigen Finanzierungsplan hat sich folgende Änderung ergeben:
FinPlan v. Fin.Plan v. zusätzl.
Bezeichnung der Finanzierungsmittel 3.8.2007 21.8.2005 Förderung
Anteilsbetrag o.H. 94.808 773.846 -679.038
Leasing 25 % GK 927.864 927.864
Bankdarlehen 300.000 300.000
LZ Schulförderung 20.000 20.000
LZ Sport 92.800 80.000 12.800
LZ Kultur 78.800 70.000 8.800
LZ Musikdirektion 118.400 100.000 18.400
LZ Schule 1.BE 36.370 36.370
LZ Mobilien 60.000 60.000
LZ Einbringung 808.503 648.503 160.000
BZ Schule 1.BE 36.370 36.370
BZ Mobilien 60.000 60.000
BZ Einbringung 808.503 648.503 160.000
BZ Musikproberaum 130.000 130.000
BZ Mehrzweckhalle 67.200 40.000 27.200
BZ Sport 92.800 80.000 12.800
Summe 3,732.418 3,711.456 700.000
20.962 20.962
Im Schreiben des Landes Oberösterreich vom 21. bzw. 25.
4.2005 sind die Gesamt-Mischkosten mit
€ 3,711.456,-- angegeben.
Vorgelegte Endabrechnung Errichtungskosten netto (Juli 2006):
schulischer Anteil 2,808.597,41
außerschulischer Anteil 696.880,08
3,505.477,49
Tatsächliche Kosten:
lt. Kostenverfolgung netto 3,505.477,50
zuzüglich MWSt-Anteile
Anteil Umbau Heizzentrale – schulische Kosten = 20 % v. 68.933,-- 13.786,00
Anteil Umbau Heizzentrale –außersch.Kosten = 20 % v. 13.790,-- 2.758,00
Anteil Mobilien Kosten = 20 % v. 343.418,62 72.317,89
Die Leasing- und Grunderwerbskosten werden im Schreiben des Landes OÖ
vom 30.3.2005 nicht beurteilt.
Leasingkosten 82.152,80
Grunderwerbssteuer 55.926,50
Gesamt-Finanzierungskosten 3,732.418,69
Es gibt zusammenfassend eine Unterstützung des Landes für dieses Vorhaben und eine höhere finanzielle Förderung, erklärt der Bürgermeister. Er stellt daher den Antrag, den neuen zur Kenntnis gebrachten Finanzierungsplan zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 3.) Genehmigung des Übereinkommens für die Errichtung,
Erhaltung und Kostentragung
mit dem Land Oberösterreich betreffend Baulos L 513 Linksabbiegestreifen
Schwabenbach.
Der Linksabbiegestreifen auf der L513 wurde im Sommer d.J. fertig gestellt, erklärt der Vorsitzende.
Die Kosten dafür teilen sich das Land Oberösterreich und die Gemeinde Riedau, wobei die Gemeinde Riedau für ihren Anteil Bedarfszuweisungsmittel erhält.
Vom Land Oberösterreich wurde ein Übereinkommen betreffend Errichtung, Erhaltung und Kostentragung zur Genehmigung vorgelegt:
Land Oberösterreich
Landesstraßenverwaltung Marktgemeinde Riedau
Bahnhofplatz 1 Marktplatz 32/33
4021 Linz 4752 Riedau
Ü B E R E I N KO M M E N
abgeschlossen zwischen dem Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, in der Folge kurz LStV genannt, und der Marktgemeinde Riedau, in der Folge kurz Gemeinde genannt.
Gegenstand dieses Übereinkommens ist die Errichtung, Erhaltung und Kostentragung des Linksabbiegestreifens, Baulos „LA.Schwabenbach“, an der L513 Unterinnviertler Straße von km 15,400+68 bis km 15,800+17.
I. Allgemeines
Der gegenständliche Linksabbiegestreifen wird von der LStV, den nachstehenden Bedingungen entsprechend, errichtet. Die Marktgemeinde Riedau ist Bauherr des Linksabbiegestreifens.
II. Grundbedarf
Die LStV erwirbt die für die Errichtung des Linksabbiegestreifens allenfalls erforderlichen Grundflächen. Die Kosten sind gemäß § 22, Abs. 1, OÖ. Straßengesetz 1991 der LStV von der Gemeinde zur Hälfte zu ersetzen.
III. Errichtung
Die Arbeiten für die Errichtung des Linksabbiegestreifens samt Straßenverbreiterung werden von der LStV durchgeführt.
Die Gemeinde und die LStV tragen die Errichtungskosten je zur Hälfte. Bezüglich der finanziellen Abrechnung gilt das dem Übereinkommen beigeschlossene und als Bestandteil dieses Übereinkommens geltende Merkblatt. Bei einer Bauausführung mit Personal der LStV verpflichtet sich die Gemeinde, die geltenden Zahlungsfristen einzuhalten.
In den Errichtungskosten sind die Bauherstellung, die Straßenausrüstung (wie Verkehrszeichen, Bodenmarkierungen und Beleuchtungseinrichtungen) und die Gestaltung der Fahr- und Gehflächen sowie die Gründflächen, inkludiert. Wird eine besondere Gestaltung der Fahr- und Gehflächen, z.B. Pflasterungen, oder der Grünflächen, z.B. Bäume, Zierpflanzen, Blumenbeete, gewünscht, so sind die Mehrkosten zur Gänze von der Gemeinde zu tragen.
IV. Erhaltung
Die Gemeinde verpflichtet sich, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung, die Erhaltung des Linksabbiegestreifens, wie Maßnahmen für die Grünflächenpflege und die Behebung kleinerer örtlicher Schäden zur Gänze auf Ihre Kosten zu übernehmen und kommt auch für die Wartung und Instandhaltung einer allfälligen Beleuchtungsanlage (Straßenbeleuchtung, innenbeleuchtete Verkehrszeichen etc.) sowie für die Stromkosten auf.
Für umfangreiche Instandsetzungsarbeiten erfolgt die Durchführung und Kostentragung nach dem unter Punkt III Errichtung, dieses Übereinkommens beschriebenen Kostentragungsschlüssels.
V. Haftung
In der Übernahme der Erhaltungspflicht durch die Gemeinde ist auch die mit BGBl. Nr. 416/1975, vom 3. Juli 1975, verfügte Ergänzung des ABGB durch den § 1319 a „Regelung der Haftung für den Zustand eines Weges“ mit eingeschlossen.
Gemeinderatsbeschluss vom …..
Baukosten-Abrechnung Ausgabenübersicht Material € 48.100,98
Straßenmeisterei Geräteeinsatz € 2.020,91
Straßenmeisterei Personaleinsatz € 14.223,59
Gesamtkosten € 64.345,48 : 2 =
1/2-Anteil für Gemeinde BZ € 32.172,74
+ Hälfteanteil Planung BZ € 3.472,12
BZ-Anteil € 35.644,86 (27.000,--)
Die Finanzierung ist gesichert (BZ-Antrag Erhöhung gestellt).
Auf Grund der Baukostenerhöhung ist der Abschluss dieses Übereinkommens notwendig und er stellt den Antrag, dieses zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderatmitglieder stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 4.) Grundsatzbeschluss für die Sanierung der Filteranlage im Freibad.
Die Filteranlage des Freibades ist schon sehr desolat und ist unbedingt zu sanieren, erklärt der Vorsitzende. Am 20.3.2007 hat der Bäderbaubeirat die Anlage besichtigt, eine Kostenschätzung des Architekten liegt vor und zwar in Höhe von € 713.520,--. Die Unterlagen wurden am 12.6.2007 an die Landessportdirektion übersandt. Beabsichtigter Baubeginn seitens der Gemeinde wäre Herbst 2007; Herr Landesrat Stockinger wurde von dem Vorhaben mündlich informiert.
Der Landessportdirektor, Herr Hartl, hat anlässlich einer Vorsprache am 25.7.2007 folgendes erklärt:
„Es ist notwendig, dies bei der nächsten Bäderberatung zu besprechen, dann gibt es eine Entscheidung. Dazu müssen vier Landesräte „an einen Tisch“ geholt werden, eine Terminfindung ist nicht leicht.“
Wenn es eine Entscheidung seitens des Bäderbaubeirates gibt, kann sofort mit der Sanierung begonnen werden, erklärt der Bürgermeister. Er stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die Sanierung der Filteranlage im Freibad zu beschließen.
Beschluss: Alle Gemeinderatmitglieder stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 5.) Sanierung der Filteranlage im Freibad; Auftrag für
die Planung, Büroleistung und
örtliche Bauaufsicht an das Architekturbüro Bauböck und Planung und örtliche
Bauaufsicht an das Büro Ing. Plankenauer.
Auszug aus dem Bundesvergabegesetz:
Schwellenwerte und Wertgrenzen
Der Oberschwellenbereich umfasst Dienstleistungsaufträge mit einem geschätzten Auftragswert über den Schwellenwerten, der Unterschwellenbereich umfasst daher jene Dienstleistungsaufträge, deren geschätzter Auftragswert unter den Schwellenwerten liegt.
Die lt. BVergG 2006 gültigen Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für Aufträge geistiger Dienstleistungen (=Ingenieurleistungen sind:
bei Direktvergabe < € 40.000,--
Der Bürgermeister bringt das Angebot wie folgt zur Kenntis:
Angebot Architekturbüro Bauböck:
Betrifft: Neubau Filteranlage Freibad Riedau Honorarangebot
Ich danke für Ihre Anfrage bezüglich eines Honorarangebotes für die Errichtung der neuen Filteranlage für das Schwimmer- und Sprungbecken im Freibad Riedau und biete diese Leistungen wie folgt an:
Grundlage für das Angebot bildet die Kostenschätzung vom 11. Juni 2007 (Indexstand 108,2).
Architektenleistung: (Architekt Bauböck)
Honorarbasis ist der Mustervertrag des Landes OÖ, Stand 01.07.05
Bemessungsgrundlage: bauliche Kosten € 129.600,--
Filteranlage: vermindert um 50 % € 200.000,--
€ 329.600,--
Honorarsatz lt. Vertrag: Büroleistungen: 7,434 % € 24.502,46
Örtliche Bauaufsicht 3,916 % € 12.907,14
€ 37.409,60
abz. Nachlass - 20 % € -7.481,92
€ 29.927,68
Filtertechnik: (Ing. Plankenauer, Angebot vom 27.8.2007)
Bemessungsgrundlage € 400.000,--
Honorarsatz Planung: 6,890 % € 27.560,--
örtliche Bauaufsicht 4,890 % € 19.560,--
€ 47.120,--
abz. Nachlass -20 % € -9.424,--
€ 37.696,--
Alle Summen exkl. MWSt.
Wir hoffen, das Angebot entspricht Ihren Vorstellungen
Angebot Plankenauer vom 27.8.2007:
Freibad Riedau; Sanierung der Badewasseraufbereitung
Sehr geehrter Herr Architekt! Lieber Werner!
Gemäß meiner Kostenschätzung vom 14.5.2007 ist für die Badewassertechnik ein Betrag von € 380.000,-- bis € 400.000,-- exkl. MWSt zu veranschlagen.
Unter Zugrundelegung der HRI – Honorarrichtlinien für Leistungen der technischen Büros (Ingebieurbüros) der Wirtschaftskammer Österreich, Auflage 2001 – liegt bei dieser Honorarbasis und der Honorarzone I
der Prozentsatz für Planung bei 6,89 % und jener für Objektüberwachung bei 4,89 %.
Für Nebenkosten werden 5 % der Honorarsumme in Rechnung gestellt.
Auf die oben genannten Prozentsätze für Planung und Objektüberwachung gewähre ich einen Rabatt von 20 %.
Der Leistungsteil Objektüberwachung kann in Abstimmung mit der Gesamtbauleitung auch in Einzelschritten und nach Erfordernis abgerufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Gerhard Plankenauer
Betreffend die Legung eines Angebotes wurde auch mit dem in Riedau ansässigen Büro Starzengruber Harald, Schwabenbach, gesprochen. Dieser hat aber erst dann Interesse, wenn das gesamte Freibad zu sanieren ist.
Der Bürgermeister stellt daher den Antrag, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes Oberösterreich (§ 86 Bewilligung), den Auftrag an das Architekturbüro Bauböck bzw. Plankenauer zu vergeben.
GV. Franz Schabetsberger erklärt, dass eine Vergabe derzeit nicht möglich ist. Zuerst muss ein Gesamtkonzept vorliegen inkl. Finanzierungsplan. Erst dann kann eine Auftragserteilung erfolgen. Er stellt daher den Gegenantrag, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen. Im März dieses Jahres wurde das erste Mal über die Sanierung der Filteranlage im Freibad gesprochen. Nun haben wir Ende September und es gibt noch immer keine Entscheidung.
Dazu erklärt der Bürgermeister, dass die Planung vorliegt. Die Gemeinde hat bereits mehrmals beim Land betreffend einer Sitzung des Bäderbaubeirates urgiert. Diese findet nur einmal jährlich statt. Um nicht unnötig Zeit zu verlieren, soll dieser Beschluss heute gefasst werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Landes. Es ändert sich nichts mehr. Die Filteranlage ist schnellstens zu sanieren um das Freibad 2008 wieder in Betrieb nehmen zu können. Der Finanzierungsplan wird nach der Sitzung des Bäderbaubeirates erstellt bzw. vom Land selbst.
Auch GR. Heinrich Ruhmanseder ist für diesen Beschluss. Es spricht nichts dagegen. Der Finanzierungsplan für dieses Projekt wird nicht von der Gemeinde sondern vom Land erstellt.
Anschließend wird über den Gegenantrag von GV. Franz Schabetsberger abgestimmt.
Beschluss: 11 Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag, 13 Gemeinderäte dagegen.
Der Antrag auf Vertagung ist daher abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Abstimmung über den Antrag des Bürgermeisters (vorbehaltlich der Zustimmung des Landes Oö. § 86 Bewilligung):
Beschluss: 13 Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag, 11 Gemeinderäte dagegen.
Der Antrag auf Auftragserteilung an das Architekturbüro Bauböck bzw.
Plankenauer ist daher angenommen.
Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
TOP. 6.) Kündigung des Pachtvertrages für das Freibadbuffet
sowie Neuverpachtung ab
der Sommersaison 2008.
Während der Freibadsaison 2007 gab es massive Beschwerden über den Betrieb des Buffets Freibad von Badebesuchern, ebenfalls Beschwerden von der Brauerei Kapsreiter über Bezug der Getränke, erklärt der Bürgermeister. Seinen Forderungen wurden erst nach mehrmaliger Aufforderung erledigt.
Aus diesen Gründen hat der Bürgermeister mit den Fraktionsführer gesprochen und mit deren Zustimmung das Pachtverhältnis mit Herrn Berghammer gem. Pkt. VII. des bestehenden Vertrages zum 31.8.2007 gelöst.
Interessenten für die nächste Freibadesaison ist Herr Gerald Berger. Er hat persönliche Beziehung zu Riedau, da er die Riedauerin Fürweger Anita geheiratet hat. Beide haben Erfahrung im Badebereich (Pächter Freibad Altheim, beide gearbeitet in der Therme Geinberg).
Mit Herrn Berger, zeichnungsberechtigter Vertreter der Fa. Cometa Gastronomie KG, Altheim, wurden mehrere Gespräche geführt. Der Pachtvertrag für das Jahr 2008 liegt nun im Entwurf vor:
Pachtvertrag
abgeschlossen zwischen
der Marktgemeinde Riedau – im Folgenden kurz Marktgemeinde genannt – als Verpächterin einerseits und der Fa. Cometa Gastronomie KG, 4950 Altheim, Stadtplatz 7, vertreten durch zeichnungsberechtigten Vertreter Gerald Berger - im Folgenden kurz Pächter genannt – andererseits,
wie folgt:
I. Gegenstand
Die Marktgemeinde verpachtet an den Pächter und letzterer pachtet von der Marktgemeinde folgendes „Pachtobjekt“ zur Ausübung des Gastgewerbes (§ 148 – GewO 1973) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung: das sogenannte Freibadbuffet in Riedau, Badegelände, bestehend aus dem Hallenbad-Buffetraum mit 37,68 m2, dem Freibad-Buffetraum mit 13,09 m2 und der Küche mit 27,96 m2 und weiters der Terrasse mit 51,72 m2. Verbunden mit dem Pachtrecht ist die Mitbenützung sämtlicher in der Inventarliste lt. Beilage 1 aufgezählten Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Aufgrund laufender Verhandlungen ist es möglich, dass das „Hallenbad-Gebäude“ verkauft wird; in diesem Fall wird eine Änderung des Pachtvertrages bezüglich der Räumlichkeiten erforderlich.
Die Verpachtung erfolgt mit allen Bestandteilen sowie dem Zubehör des Pachtobjektes und mit allen Rechten und Vorteilen, mit welchen die Marktgemeinde dieses besaß und benützte oder doch zu besitzen und zu benützen berechtigt war. Eine Verbücherung des Bestandsrechtes wird nicht vereinbart.
II. Gegenleistung
Für das unter Punkt I. näher bezeichnete Pachtobjekt hat der Pächter bis zum Auslaufen des Bierliefervertrages folgenden Pachtzins zu bezahlen:
Grundgebühr für die Freibadsaison € 1.000,--
zusätzlich für Anzahl Badebesucher pro Saison, das sind bei
0 – 9.999 Besucher € + 100,--
10.000 – 14.999 Besucher € + 200,--
15.000 – 19.999 Besucher € + 300,--
20.000 – 24.999 Besucher € + 400,--
ab 25.000 Besucher € + 500,--
Die besucherabhängige Gebühr wird mit € 500,-- limitiert.
Die Grundgebühr ist zum 10.6. fällig, die besucheranhängige Gebühr zum 10.9. fällig.
Eine Verrechnung des Pachtzinses mit allfälligen Gegenforderungen des Pächters ist untersagt.
Neben dem Pachtzins hat der Pächter alle anfallenden und auf sie entfallenden Abgaben und Gebühren, wie überhaupt alle Betriebskosten sofort nach Vorliegen der Rechnung zu bezahlen (elektrische Energie, Abfallabfuhr, Brandschadenversicherung, Haftpflichtversicherung, anteilige Grundsteuer, Wasser- und Kanalgebühren etc.)
Für die allfällige notwendige Beheizung hat die Pächterseite auf eigene Kosten zu sorgen.
Für das tägliche Einsammeln des Abfalls auf dem Freibadgelände (auch im Bereich des Buffets) hat der Pächter zu sorgen. Sollte der Pächter diese Tätigkeit nicht selbst durchführen bzw. durchführen lassen, hat er dafür einen Betrag von € 1.300,-- zuzüglich einer allenfalls anfallenden Mehrwertsteuer bis spätestens Ende August des laufenden Jahres an die Marktgemeinde zu entrichten.
III. Rechtskraft/Beginn – Dauer – Ende
Dieser Vertrag ist wirksam mit allseitiger Fertigung und wird für die Dauer der Badesaison 2008 abgeschlossen. Das erste Jahr wird als Probejahr bewertet. Er verlängert sich stillschweigend und gilt auch für die Badesaison 2009 bis einschließlich 2012, wenn nicht eine der beiden Seiten bis spätestens 31.12.schriflich erklärt, dass sie das Pachtverhältnis nicht verlängern will.
Der Vertrag kann jedoch vorzeitig aufgelöst werden:
Von der Marktgemeinde fristlos, wenn der Pächter
a) einen erheblich nachteiligen oder einen anderen als widmungsgemäßen Gebrauch von dem Pachtobjekt macht, insbesondere den gesetzlich den gesetzlichen Vorschriften zuwiderhandeln sollte oder der Pächter wiederholt Anlass zum behördlichen Einschreiten gibt,
b) mit der Bezahlung des Zinses länger als zehn Tage in Verzug ist,
c) ohne ausdrückliche Zustimmung der Marktgemeinde eine Unterpacht- oder sonstiges Benützungsrecht, das nicht der Zweckwidmung entspricht, einräumen sollte, da eine solche Einräumung von Rechten an Dritte nicht gestattet ist,
d) insolvent werden sollte und zwar mit dem Zeitpunkt der Eröffnung des entsprechenden Verfahrens-, oder – über ihr Vermögen einmal erfolglos Exekution geführt wurde. Ausgenommen bleibt ein Ausgleichsverfahren, wenn der Pachtzins weiter ordnungsgemäß bezahlt wird.
e) der ausdrücklich bedungene Betriebspflicht zuwiderhandeln sollte.
IV. Betriebspflicht
Der Pächter hat den Betrieb während der gesamten Pachtdauer und zwar während der Betriebs- bzw. Öffnungszeiten des Freibades, jedenfalls bei Badewetter, aufrechtzuerhalten.
Eine Verlängerung der Öffnungszeit des Buffets ist mit Absprache der Marktgemeinde möglich. Veranstaltungen im Freibadbereich sind nur in Absprache mit der Marktgemeinde möglich.
V. Besitzübergang – Erhaltungsfrist
Die Übergabe und Übernahme des Pachtobjektes in den tatsächlichen Besitz und Genuss der Pächterseite erfolgt mit der beseitigen Unterfertigung des Pachtvertrages.
Es gehen damit Gefahr und Zufall, Last und Vorteil, wie überhaupt alle Nutzungen und Rechte von der Marktgemeinde auf den Pächter über. Der Pächter erhält die erforderlichen Schlüssel. Diese sowie allfällig zusätzlich angeschaffte sind bei Beendigung des Pachtverhältnisses zurückzugeben.
Der Pächter hat das Pachtobjekt im sauberen und ordentlichen Zustand herzuhalten und nach Ablauf der Pachtzeit im gesäuberten Zustand und von all ihren beweglichen eigenen Sachen geräumt und im sofort weiterbenützbaren Zustand zurückzugeben.
Die Marktgemeinde ist berechtigt, das Pachtobjekt fallweise – jedoch nicht zur Unzeit – gegen vorherige Anmeldung zu besichtigen.
Bauliche Veränderungen dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung der Marktgemeinde vorgenommen werden. Es gibt auch für Einbauten oder Anbringungen, wodurch sichtbare Holz- und Mauerteile beschädigt werden.
Bei Anbringung eines Geschäftsschildes bzw. einer Werbetafel ist das Einvernehmen herzustellen. Baubehördliche Auflagen sind vom Pächter auf eigene Kosten exakt zu erfüllen. Vom Pächter vorgenommene Investitionen sind von der Marktgemeinde nicht abzulösen, sofern darüber keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
VI. Haftungsbestimmungen
Die Marktgemeinde haftet für keine bestimmte Beschaffenheit oder Eigenschaft des Pachtobjektes. Es wir daher im gegenwärtigen, bekannten und besichtigten Zustand übernommen.
Die Marktgemeinde hat das Pachtobjekt gesäubert und ausgemalt zu übergeben. Bei Beendigung der Bestandszeit ist es unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung nach Behebung alle aufgetretenen Beschädigungen zurückzugeben.
Wesentliche Außen- sowie im Inneren auftretende Hausschäden (Bauschäden) oder sonstige Gebrechen sind der Marktgemeinde unverzüglich zur Kenntnis zu bringen, damit diese die notwendigen Reparaturen veranlassen kann. Die übrigen im Inneren und Äußeren des Pachtobjektes anfallenden sonstigen Reparaturen sind vom Pächter sofort auf seine Kosten zu veranlassen.
VII. Kosten
Alle mit der Errichtung und mit einer Vergebührung dieser Urkunde verbundenen Kosten und Abgaben trägt der Pächter.
VIII. Vertragsausfertigung / Ersatzbestimmungen
Diese Vertragsurkunde wird in einer Urschrift errichtet. Sie erhält die Marktgemeinde. Der Pächter erhalt eine Kopie.
Alle Nebenabreden, Zusätze und Abänderungen dieses Vertrages wie auch die Vereinbarung des Abgehens von der Schriftform ist nur schriftlich gültig.
Soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich aufgezählten Zugeständnisse der Marktgemeinde an den Pächter stellen Prekarien dar, soweit der Pächter nicht von der Marktgmeinde nachträglich eine schriftliche Zusage erhält.
IX. Gerichtsstand
Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für das Pachtobjekt örtlich berufene Bezirksgericht zuständig. Auf einen anderen Gerichtsstand wird verzichtet.
X. Kaution
Eine Kaution wird nicht vereinbart.
Gegenständlicher Pachtvertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 27.09.2007 gemäß § 43 der OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. genehmigt.
Riedau, am
Für die Marktgemeinde Riedau Für die Fa. Cometa Gastronomie KG
Der Bürgermeister: Gerald Berger:
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Pachtvertrag zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 7.) Auftrag an DI Oberlechner betreffend örtliche Bauaufsicht
für die Aufschließung
der neuen Siedlungsgebiete.
Mit Schreiben vom 16.9.2006 hat das Büro König und Oberlechner, Salzburg, ein Angebot für die Planung und örtliche Bauaufsicht für die Aufschließung der neuen Siedlungsgebiete übermittelt, erklärt der Bürgermeister.
Der Auftrag für die Planung wurde ihm mit Beschluss des GV vom 07.12.2006 (€ 37.000,--) einstimmig erteilt. Die Planungen sind voll im Gange.
Pauschalgebühr für Bauausführungsphase beinhaltet:
Planung in der Bauausführungsphase
Leistunge gem. HOB-I, § 9:
Teilleistung e: Ausschreibungsunterlagen
Teilleistung f: Ausführungsunterlagen
Teilleistung g2: Oberleitung in der Bauausführungsphase
Teilleistung: wasserrechtliche und technische Kollaudierung
Örtliche Bauaufsicht:
Leistung gem. HOB-I, § 10:
Technische Bauaufsicht
Kaufmännische Bauaufsicht
Neben- und Fahrtkosten.
Die nachfolgende Detaildarstellung der zu erwartenden Kosten, das sind einerseits die Herstellungskosten und andererseits die jeweiligen Honoraranbote, geht grundsätzlich von Nettokosten (o.MWSt) aus.
A) Aufschließung „ Pomedt I“
Bauumfang: Für die Aufschließung von ca 17 Parzellen sind ca. 280 lfm Schmutzwasserkanäle, ca 350 lfm Regenwasserkanäle, 1 Retentionsbecken und ca 300 lfm Trinkwasserhauptleitung zu errichten. Für die Aufschließung der einzelnen Parzelle sind jeweils ca 7 lfm Schmutz- und Regenwasserkanal, sowie 7 lfm Hauswasserleitung zu verlegen. Für den Schmutzwasser- als auch für den Regenwasserhausanschluss sind ein Schacht im jeweiligen Hauptstrang vorzusehen, Hausanschlussschächte sind nicht geplant. Der Anschluss der Wasserversorgung erfolgt jeweils direkt vom Hauptstrang.
Die Aufschließungsstraße, Länge ca 300 lfm, Breite ca 5 m (Aspahltbreite) ist entsprechend den Vorgaben der RVS zu errichten.
Grobkostenschätzung:
Baukosten /SW,RW,WL, Straße inkl. Hausanschl.leitungen 250.000,--
Nebenkosten 35.000,--
Gesamtkosten 285.000,--
Bundesförderung 29.000,--
Landesfördermittel werden gem. den derz. Förderungsrichtlinien nicht gewährt.
A1 Abwasserentsorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 9.500,--
A2 Wasserversorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 5.000,--
A3 Errichtung Bauausführungsphase
Pauschale Planung 1.000,--
A Gesamtbetrag Bauausführungsphase 15.500,--
B) Aufschließung Birkenallee (Bauabschnitt o1)
Grobkostenschätzung:
Baukosten /SW,RW,WL, Straße inkl. Hausanschl.leitungen 240.000,--
Nebenkosten 33.000,--
Gesamtkosten 273.000,--
Bundesförderung 30.000,--
Landesfördermittel werden gem. den derz. Förderungsrichtlinien nicht gewährt.
B1 Abwasserentsorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 8.500,--
B2 Wasserversorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 5.000,--
B3 Errichtung Aufschließungsstraße
Pauschale Bauausführungsphase 1.000,--
B Gesamtbetrag Bauausführungsphase 14.500,--
C) Aufschließung Paulusbergergründe
Grobkostenschätzung:
Baukosten /SW,RW,WL, Straße inkl. Hausanschl.leitungen 55.000,--
Nebenkosten 8.000,--
Gesamtkosten 63.000,--
Bundesförderung 7.500,--
Landesfördermittel werden gem. den derz. Förderungsrichtlinien nicht gewährt.
C1 Abwasserentsorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 2.500,--
C2 Wasserversorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 500,--
C3 Errichtung Aufschließungsstraße
Pauschale Bauausführungsphase 500,--
C Gesamtbetrag Bauausführungsphase 3.500,--
D) Aufschließung Schwaben Köstlinger
Grobkostenschätzung:
Baukosten /SW,RW,WL, Straße inkl. Hausanschl.leitungen 25.000,--
Nebenkosten 5.000,--
Gesamtkosten 30.000,--
Bundesförderung 3.500,--
Landesfördermittel werden gem. den derz. Förderungsrichtlinien nicht gewährt.
D1 Abwasserentsorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 1.500,--
D2 Wasserversorgungsanlage
Pauschale Bauausführungsphase 500,--
D3 Errichtung Aufschließungsstraße
Pauschale Bauausführungsphase 500,--
D Gesamtbetrag Bauausführungsphase 2.500,--
Gesamtaufstellung Planungskosten:
A Gesamtbetrag Planung 15.500,--
B Gesamtbetrag Planung 14.500,--
C Gesamtbetrag Planung 3.500,--
D Gesamtbetrag Planung 2.500,--
36.000,--
Ein Angebot für Planung und Bauleitung „Greisberger“ wird noch nachgereicht.
Das Büro König/Oberlechner hat bereits den Planungsauftrag für die neuen Siedlungsgebiet erhalten. Es gibt schon sehr viele Nachfragen von Jungfamilien. Im Spätherbst 2007 soll die Planung soweit fertig sein, dass sie bei der Wasserrechtsbehörde eingereicht werden kann. Im gleichen Zug soll dann auch die Bauausschreibung erfolgen (nach Vorliegen der wr. Bewilligung). Die Finanzierung ist gesichert und zwar in Form eines Darlehens.
Der Bürgermeister stellt den Antrag, an das Büro König/Oberlechner den Auftrag für die örtliche Bauaufsicht zu vergeben.
Mit dem Projekt „Siedlungsgebiete“ befasst sich die Gemeinde schon fast mehr wie ein Jahr, erklärt GV. Franz Schabetsberger. Im Dezember 2006 wurde bereits der Planungsauftrag vergeben. Voraussichtlich erfolgt die Bauvergabe an die Baufirma erst im Mai 2008. Warum also bereits jetzt die örtliche Bauaufsicht vergeben?
Es ist ratsam, erst die nächsten logischen Schritte abzuwarten: Fertigstellung der Planung, wasserrechtliche Bewilligung, Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten und erst dann die Örtliche Bauaufsicht.
Auch auf die damals beschlossen Prioritätenreihung wird von ihm hingewiesen. Nämlich zuerst das Problem Billakreuzung zu klären. Die Finanzierung scheint zwar gesichert, trotzdem besteht keine Notwendigkeit für einen vorzeitigen Beschluss. Er stellt daher den Gegenantrag, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.
GR. Ing. Alois Steinmetz erinnert GV. Franz Schabetsberger an seine Worte, nicht unnötig Zeit zu verlieren und deshalb jetzt diesen Beschluss zu fassen.
Im Bereich der BILLA-Kreuzung wurde bereits um eine 50 km/h. Beschränkung angesucht, erklärt der Vorsitzende. In den nächsten zwei Jahren wird es aber keine zusätzlichen Straßenbauvorhaben geben. Ein Umbau der Billakreuzung ist aber nicht vom Tisch. Darüber muss sicher noch diskutiert werden. Die Gemeinde hat sich bei der Abänderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von neuen Siedlungsgebieten ausgesprochen. Diese sind auch notwendig um jungen Familien Grundstücke anbieten zu können. Alle Siedlungsgebiete werden gleichzeitig aufgeschlossen. Die Planung läuft bereits in diese Richtung. Das Baulos selbst wird ca. 1 Jahr betragen. Die Aufschließung erfolgt zuerst dort, wo bereits Grundstücke verkauft sind um den Grundstückswerbern einen Baubeginn zu ermöglichen.
GV. Günter Ortner spricht sich dafür aus, die Siedlungsgebiete nach der Reihenfolge der Ansuchen für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes aufzuschließen. Man darf auch auf die Fertigstellung der Straßen in den bereits bestehenden Siedlungsgebieten nicht vergessen.
Abschließend wird über den Antrag von GV. Franz Schabetsberger, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen abgestimmt.
Beschluss: 11 Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag, 13 Gemeinderäte dagegen.
Der Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes ist daher abgelehnt.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
Abstimmung über den Antrag des Bürgermeisters, die örtliche Bauaufsicht an das Büro König/Oberlechner zu vergeben.
Beschluss: 13 Gemeinderäte stimmen für diesen Antrag, 10 Gemeinderäte dagegen,
1 Stimmenthaltung (GR. Ornter Klaus). Der Antrag ist somit angenommen.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 8.) Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Kinderspielplatzes in Pomedt.
Im Voranschlag 2007 sind unter Konto 5/ 815/002 € 5.000,00 veranschlagt, erklärt der Bürgermeister. Die Vermessung durch DI Reifeltshammer ergab folgendes Flächenausmaß:
1004 m2 x € 3,50 …. € 3.514,00.
Die Nebenkosten inkl. Vermessung gehen zu Lasten der Gemeinde. Ev. soll heuer noch der Rasen angebaut werden.
GV. Berta Scheuringer stellt den Antrag, den Grundsatzbeschluss für die Errichtung des Kinderspielplatzes in Pomedt zu fassen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 9.) Genehmigung des Kaufvertrages für den Ankauf eines
Grundstückes für den
Kinderspielplatz in Pomedt von Herrn Mag. Helmut Tischler aus Linz.
Vom Bürgermeister wird der Kaufvertrag wie folgt zur Kenntnis gebracht:
geschlossen am heutigen Tage zwischen
a) Herrn Mag. Helmut Tischler, Erlgraben 12, 4048 Puchenau, als Verkäufer einerseits, und
b) der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32/33, 4752 Riedau, als Käuferin andererseits,
wie folgt:
I.
Herr Mag. Helmut Tischler ist auf Grund des Schenkungsvertrages vom 12.05.1987 grundbücherlicher Alleineigentümer der Liegenschaft im Grundbuche des Bezirksgerichtes Schärding EZ. 474 Grundbuch 48129 Riedau.
Ob dieser Liegenschaft ist neben anderen auch das Grundstück 203/6 per 3.202 m² vorgetragen.
Gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer, Zivilgeometer in Grieskirchen, GZ. 3172/07, vom 12.09.2007, wird das Grundstück 203/6 in sich und in das Grundstück 203/14 geteilt und bildet das Grundstück 203/14 per 1.004 m² den Gegenstand dieses Kaufvertrages.
Die Marktgemeinde Riedau ist auf Grund des Kaufvertrages vom 21.12.1993 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft im Grundbuch des Bezirksgerichtes Schärding Einlagezahl 69 Grundbuch 48129 Riedau.
Das Kaufobjekt soll dem Gutsbestande dieser Liegenschaft zugeschrieben werden.
II.
Herr Mag. Helmut Tischler verkauft und übergibt nunmehr und die Marktgemeinde Riedau kauft und übernimmt aus dem Gutsbestande der dem Ersteren allein gehörigen Liegenschaft
EZ. 474 Grundbuch 48129 Riedau, das neue Grundstück 203/14 laut vorgenannten Lageplan im Ausmaße von 1.004 m², so wie dieses Grundstück derzeit liegt und steht, mit allen damit verbundenen Rechten und Grenzen, mit welchen der Verkäufer das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat bzw. zu besitzen und zu benützen berechtigt gewesen war, zum einverständlich vereinbarten Pauschalkaufpreis von …………………….................. € 3.514,--,
in Worten: Euro dreitausendfünfhundertvierzehn, welcher binnen 14 Tagen nach Unterfertigung dieses Vertrages durch die letzte Vertragspartei auf ein vom Verkäufer bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Kreditinstitut spesen- und abgabenfrei zu überweisen ist.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird auf eine zwischenzeitige Verzinsung und Wertsicherung oder grundbücherliche Sicherstellung dieses Kaufpreisbetrages ausdrücklich verzichtet.
Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % per anno vereinbart.
III.
Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen und Gefahr, gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit dem Tage der Unterfertigung vollzogen.
Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.
IV.
Für eine bestimmte Beschaffenheit des Vertragsobjektes wird seitens des Verkäufers nicht gehaftet, wohl aber für die Geldlastenfreiheit desselben.
Die in C-LNr. 2 a aushaftende Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsleitung gem. Pkt. II – IV des Dienstbarkeitsvertrages vom 04.06.1963 hins. 203/6 ist den Vertragsparteien genau bekannt und wird nach Maßgabe des aufrechten Bestandes in ihre weitere Duldungs- und Haftungspflicht übernommen.
Die in C-LNr. 3 a aushaftende Reallast der Zaunerhaltung ist nach Angaben der Vertragsparteien mittlerweile gegenstandslos geworden und im Grundbuch löschungsreif. Der Schriftenverfasser wird beauftragt, eine diesbezügliche Löschungserklärung von den jeweils Berechtigten unverzüglich einzuholen.
Die Parteien erklären im Sinne des § 9 der OÖ. Bauordnung 1994, dass das zu teilende Grundstück 203/6 und das in weiterer Folge abzuschreibende Grundstück 203/14 derzeit zu keinem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören und auch nicht bebaut sind.
V.
Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages sowie mit der Lastenfreistellung im Zusammenhang stehenden Kosten, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer, hat die Käuferin zu tragen.
VI.
Die Parteien erklären, daß der oben angeführte Rechtserwerb nach den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 i.d.g.F. keiner Genehmigung durch die Grundverkehrs-
behörde bedarf, da es sich beim gegenständlichen Kaufobjekt um ein Grundstück in der Kategorie Wohngebiet mit der Widmung „Spielwiese, Spielplatz“ im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Riedau handelt.
Den Parteien sind in vollem Umfange die Strafbestimmungen des § 35 OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994 sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, Rückabwicklung usw.) bekannt.
VII.
Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.
VIII.
Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung eingehoben wird, verbüchert werden kann.
Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird vereinbart.
IX.
Die Käuferin erklärt, eine inländische Körperschaft und somit Deviseninländerin zu sein.
X.
Die Käuferin erteilte dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.
Ein Auftragwiderruf kann nur durch beide Vertragsteile erfolgen.
XI.
Dieser Vertrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 27.09.2007 beschlossen.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau erklärt, dass dieser Vertrag keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.
XII.
Dieser Vertrag wird in einem einzigen, der Käuferin gehörigen Original errichtet.
Der Verkäufer erhält auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.
XIII.
Die Vertragsparteien erteilen hiermit ihre ausdrücklichen Einwilligung bzw. Zustimmung, dass aufgrund dieses Vertrages und der Planurkunde des Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer, Zivilgeometer in Grieskirchen, GZ. 3172/07, vom 12.09.2007, sowie ohne ihr weiteres Einvernehmen im Grundbuch des Bezirksgerichtes Schärding nachstehende Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können:
Ob der Liegenschaft EZ. 474 Grundbuch 48129 Riedau werden:
a) das Grundstück 203/6 in sich und in das neue Grundstück 203/14 geteilt;
b) das Grundstück 203/14 vom Gutsbestande abgeschrieben und der Liegenschaft EZ. 69
Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer: Marktgemeinde Riedau) zugeschrieben.
Der Bürgermeister stellt den Antrag den zur Kenntnis gebrachten Kaufvertrag zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 10.) Festlegungen für den Hortbetrieb der Caritas in Riedau.
Am 26.7.2007 fand der erste Informationsabend für den Hort statt. Dabei wurde mit den Eltern der Kinder folgendes festgelegt:
Beginn des Hortes: 1 Woche vor Schulbeginn, so können sich die Kinder bereits in den Hort eingewöhnen
Öffnungszeiten: an Schultagen Montag bis Freitag 11.30 – 17.00 Uhr - an schulfreien Tagen 07.30 – 17.00 Uhr.
Tarif: 3 % der Berechnungsgrundlage, mindestens € 36,-- und max. € 90,--; Der Tarif bei einem 3-Tage-Besuch pro Woche 70 %. Für Projekte, Ausflüge etc. kann ein gesondeter Unkostenbeitrag eingehoben werden. Der Elternbeitrag ist ein Jahresbetrag, der 11x jährlich, von September bis Juli zu entrichten ist. Eine Rückerstattung des Elternbeitrages, wenn das Kind durch Krankheit, Urlaub und sonstige Gründe den Hort nicht besuchen kann ist nicht möglich. Der Betrag wird in 10 Monatsraten abgebucht.
Weitere Festlegungen:
In der ersten Woche wird die Hortnerin die kleineren Kinder von der Volksschule abholen, ab der zweiten Woche müssen sie selbständig in den Hort gehen. Die Verantwortung beginnt, wenn die Kinder bei der Haustüre hereingehen.
Essen: das Mittagessen ist zusätzlich zu bezahlen; da großteils kleinere Kinder im Hort sind, wird für dieses Jahr vereinbart, dass im Hort gemeinsam gegessen wird; das Essen wird gebracht.
Abholzeit: Montag bis Freitag 17.00 Uhr; es wird festgelegt, dass auch am Freitag bis 17.00 Uhr der Hort in Betrieb ist, allerdings müssen mindestens drei Kinder regelmäßig anwesend sein.
Schulfreie Tage (Ferien, Zwickeltage) ganztags in Betrieb, mindestens drei Kinder müssen anwesend sein. Es ist geplant, an diesen Tagen „Mischgruppen“ mit Kindergartenkindern zu machen (Projektwochen). Wenn ein Kind nur drei Tage angemeldet ist, dann kann es vom Gesetz her in einer solchen Woche nur an drei Tagen gebracht werden. Allerdings wird sicherlich eine Möglichkeit gefunden werden, dass das Kind an fünf Tagen gebracht werden kann (finanzielle Abgeltung).
Die Hortnerin wird immer mit den Lehrern der Volksschule in Verbindung bleiben (es geht um früheren Schulschluss, Hausaufgaben usw.). Sollte ein Kind früher aushaben (vor 11.30 Uhr), so steht das Kind nicht vor verschlossenen Türen. Wenn es die Hortnerin weiß, ist sie anwesend, wenn nicht, dann ist der Kindergarten geöffnet. Eine Pädagogin ist also immer anwesend.
Zurzeit sind 9 Kinder im Hort gemeldet:
Der Bürgermeister stellt den Antrag, diese Festlegungen zu genehmigen.
GV. Anita Wolschlager stellt die Frage, warum die Kinder die erste Woche, wie mit der Amtsleiterin vereinbart, nicht abgeholt wurden.
GR. Doris Krestel appelliert dafür, dass das Mittagessen im Hort eingenommen werden soll.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Der Bürgermeister ersucht GR. Klaus Ortner um seinen Bericht.
TOP. 1.) Überprüfung der Belege 1. Halbjahr 2007.
Die Ordner mit den Belegen des 1. Halbjahres 2007 werden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgesehen. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Obmann und die Mitglieder des Prüfungsausschusses stellen die ordnungsgemäße Verbuchung der Belege fest.
TOP. 2.) Allfälliges
Der Obmann verliest den Prüfbericht betreffend den Rechnungsabschluss 2006. Dieser wird von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen.
Der Termin für die nächste Sitzung wird mit Montag, 22. Oktober 2007, 19.00 Uhr, festgelegt.
Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses.
TOP. 12.) Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und
Wiederkaufsrecht für
die Liegenschaft Pomedt 10.
Im Grundbuch der Ehegatten Uttenthaler ist noch immer das Vorkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau eingetragen. Dieses Recht soll nunmehr im Grundbuch zur Löschung gebracht werden, erklärt der Vorsitzende.
Löschungserklärung
In EZ 268 Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer: Gerhard Uttenthaler, geboren am 02.09.1950, und Heidemarie Uttenthaler, geboren am 03.05.1953, Pomedt 19, Riedau) haftet in C-LNr.2 a das Vorkaufsrecht gem Pkt. 6 des Kaufvertrages vom 29.01.1954 für die Marktgemeinde Riedau aus.
Da das vorbezeichnete Recht infolge Bauführung gegenstandslos geworden ist, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, Marktplatz 32/33, ausdrücklich ein, in die Einverleibung der Löschung des in C-LNr 2a einverleibten Vorkaufsrechtes bei EZ 268 Grundbuch 48129 Riedau, ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.
Diese Löschungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 27.09.2007 genehmigt.
Der Bürgermeister stellt den Antrag diese Löschungserklärung zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 13.) Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und
Wiederkaufsrecht für
die Liegenschaft Pomedt 14.
Die Liegenschaft Pomedt 14 wurde von Leopold und Josef Mitterbauer an Herrn Murat Güvenc verkauft. Zugunsten der Marktgemeinde Riedau ist noch ein Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht einverleibt, erklärt der Vorsitzende.
Von Dr. Georg Schwarzmayr-Lindinger, Rechtsanwalt, wurde eine Löschungserklärung zur Genehmigung vorgelegt.
Löschungserklärung
01.
Auf nachstehend angeführter Liegenschaft sind zugunsten des nachstehend angeführten Grundbuchsgläubigers nachstehende Belastungen eingetragen:
Liegenschaft: EZ 260 GB 48129 Riedau
Grundbuchsgläubiger: Marktgemeinde Riedau
Belastungen C-LNR. 2 a 348/1954
Wiederkaufsrecht gem. Pkt. 6 Kaufvertrag 1954-02-16 für Marktgemeinde Riedau
3 a 348/1954
Vorkaufsrechtsrecht gem. Pkt. 6 Kaufvertrag 1954-02-16 für Marktgemeinde
Riedau
02.
Die unter „01.“ angeführten Grundbuchsgläubiger erteilt aufgrund dieser Urkunde ohne sein ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf seine Kosten, seine ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung der Löschung der unter „01.“ angeführten Belastungen sowie zur Löschung sämtlicher Bezug habender Anmerkungen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag diese Löschungserklärung zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 14.) Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und
Wiederkaufsrecht für
die Liegenschaft Pomedt 54.
Die Liegenschaft Pomedt 54 wurde von Herlinde Schauer und Ali Binat Araz verkauft. Zugunsten der Marktgemeinde Riedau ist noch ein Wiederkaufsrecht und Vorkaufsrecht einverleibt, erklärt der Vorsitzende.
Von Dr. Georg Schwarzmayr-Lindinger, Rechtsanwalt, wurde eine Löschungserklärung zur Genehmigung vorgelegt.
Löschungserklärung
01.
Auf nachstehend angeführter Liegenschaft sind zugunsten des nachstehend angeführten Grundbuchsgläubigers nachstehende Belastungen eingetragen:
Liegenschaft: EZ 308 GB 48129 Riedau
Grundbuchsgläubiger: Marktgemeinde Riedau
Belastungen C-LNR. 2 a 128/1963
Wiederkaufsrecht gem. Pkt. 6 Kaufvertrag 1962-11-30 für Marktgemeinde Riedau
3 a 128/1963
Vorkaufsrechtsrecht gem. Pkt. 6 Kaufvertrag 1962-11-30 für Marktgemeinde
Riedau
02.
Die unter „01.“ angeführten Grundbuchsgläubiger erteilt aufgrund dieser Urkunde ohne sein ferneres Wissen und Einvernehmen, jedoch nicht auf seine Kosten, seine ausdrückliche Einwilligung zur Einverleibung der Löschung der unter „01.“ angeführten Belastungen sowie zur Löschung sämtlicher Bezug habender Anmerkungen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag diese Löschungserklärung zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 15.) Genehmigung von Gemeindeförderungen für den Einbau von Solaranlagen.
Es liegen zwei Ansuchen um Genehmigung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Solaranlage vor, erklärt der Vorsitzende und zwar:
Sommerauer Wolfgang und Marion, Riedau, Achleiten 175
Zusicherung des Landes und bezahlte Rechnung liegt vor;
Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05
Landesförderung € 2.600,--, 25 % = € 650,--, = höchstens aber € 545,05
Ing. Horst Mayrhuber, Riedau, Schwaben 32
Zusicherung des Landes und bezahlte Rechnung liegt vor;
Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05
Landesförderung € 2.050,--, 25 % = € 512,50
GR. Walter Köstlinger stellt den Antrag die vorliegenden Ansuchen zu genehmigen.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 15.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
Der Bürgermeister ersucht Herrn GV. Franz Schabetsberger um seinen Bericht.
Sitzung des Wohnungsausschusses am 17.9.2007
a) Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Zellerstraße 45 Wohnung Nr. 7, 2. Stock;
Nutzfläche 72,41 m2 Wohnungstausch
Kündigung von Frau ***anonymisiert*** , Frau ***anonymisiert*** , ebenfalls in diesem Wohnblock wohnhaft, kündigt ihre Wohnung Nr. 2 und möchte dann in diese Wohnung Nr. 7 einziehen.
b) Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Zellerstraße 45 Wohnung Nr. 2, Parterre;
(kein Kinderzimmer), Nuetzflächenausmaß 58,47 m2
Vergabevorschlag für den Gemeinderat
Vergabevorschlag: ***anonymisiert***
c) Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 1, Parterre;
(2 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 98,39 m2
Vergabevorschlag an den Gemeinderat
Vergabevorschlag: Organisation JOKER des OÖ Zivilinvalidenverbandes Linz
d) Allfälliges
Der Bürgermeister bedankt sich für den Bericht und bei den Mitgliedern des Wohnungsausschusses.
TOP. 17.) Vergabe von ISG Wohnungen
GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die Wohnungen wie vom Wohnungsausschuss vorgeschlagen, zu vergeben.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu.
Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen.
TOP. 18.) Bericht des Bürgermeisters.
Der Bürgermeister lädt alle Gemeinderatsmitglieder zum Erntedankfest ein.
Die Vorsprache bei LH-Stv. Franz Hiesl hat ergeben, dass die Marktgemeinde Riedau für 2007 und 2008 je € 40.000,00 für Straßenbauvorhaben erhält (30 % der Gesamtbaukosten). Damit ist die Realisierung der Aufschließungsstraßen sowie der Mühlgasse möglich.
TOP. 19.) Allfälliges.
GR. Rudolf Hosner spricht sich dafür aus, die Leitpflöcke entlang der Gehwege Schwaben und Berg zu entfernen.
Auch der Bürgermeister ist dafür.
GR. Ing. Alois Steinmetz schlägt vor, an statt der Leitpflöcke die roten Markierungsteile, wie beim Fahrbahnteiler in Berg, anzubringen.
Wenn die Pflöcke entfernt werden, muss jedes Jahr der Trennstrich neu befärbelt werden, erklärt GV. Günter Ortner.
GV. Anita Wolschlager ersucht im Zuge des Ankaufes von Spielgeräten für den neuen Spielplatz in Pomedt auch Spielgeräte für den Spielplatz in Achleiten vorzusehen.
Das ist so vorgesehen, erklärt der Bürgermeister.
GR. Heinrich Ruhmanseder stellt die Frage, ob der Holzingerbach gesäubert wird.
Dazu erklärt der Bürgermeister, dass Säuberungen nicht vorgesehen sind, außer die Verschmutzung durch Geäst etc. würde den Abfluss beeinträchtigen. Wenn notwendig, werden diese Arbeiten durch den Gewässerbezirk Grieskirchen durchgeführt.
GR. Walter Köstlinger gibt einen Überblick über die neue Papiersammlung sowie über die geplante Änderung bei der Abholung von Tierkadavern.
In den Gemeindenachrichten soll noch bekannt gegeben werden, dass eine nachträgliche Anmeldung für die Papiertonne noch möglich ist.
Das Wartehäuschen im Bereich des Bahnhofes wird in ca. 14 Tagen aufgestellt, gibt GV. Franz Schabetsberger bekannt.
GR. Elfriede Kopfberger erklärt, dass es beim Freibadebetrieb Probleme gibt. Die Kinder benützen nicht die Straße zum Unimarkt, sondern gehen über die Pram dorthin. Auf dem Weg hin- und zurück entsorgen sie das Verpackungsmaterial entlang der Straße bzw. im Bereich der Pram. Vielleicht könnte man in diesem Bereich Abfallkübel aufstellen.
Im Bereich der Birkenallee soll auch ein Behälter für die Hundekotentsorgung aufgestellt werden, erklärt GR. Erwin Wolschlager.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der
Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
vom 05.07.2007 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.30 Uhr.
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(Vorsitzender) (Gemeinderat)
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(Schriftführer) (Gemeinderat)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.
Der Vorsitzende: