Lfd.Nr. 32 Jahr 2007

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 32. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
04. Dezember 2007.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Berta Scheuringer                                  16. GR. Franz Arthofer jun.  

03. GV. Walter Köstlinger                                           17. GR. Andreas Schroll

04. GR. Wolfgang Kraft                                               18. GR. Karin Eichinger  

05. GR. Monika Tallier                                                19. GR. Erwin Wolschlager  

06. GR. Franz Wimmer                                               20. GR. Elisabeth Obernumer                 

07. GR. Alois Steinmetz                                             21. GR. Ernst Hintermayr                       

08. GR. Gerhard Payrleitner                                       

09. GR. Norbert Gumpinger                                        

10. GR. Reinhard Windhager                                      

11. GV. Karl Kopfberger                                             

12. GV. Franz Schabetsberger                                   

13. GR. Rudolf Hosner                                               

14. GR. Klaus Ortner                                                 

15. GR. Doris Krestel                                                

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Richard Ebner                                            für        GR. DI Franz Mitter

GR. Brigitte Schabetsberger                              für        GV. Günter Ortner

GR. Franz Arthofer sen.                                    für        GV. Anita Wolschlager

GR. Brigitte Heinzl                                            für        GR. Heinrich Ruhmanseder

 

Der Leiter des Gemeindeamtes:  AL Katharina Gehmaier

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                      unentschuldigt:

GR. DI Franz Mitter

GV. Günter Ortner

GV. Anita Wolschlager

GR. Heinrich Ruhmanseder

 

 

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier

 

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.11.2007

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.09.2007 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

Angelobung von Karl Kopfberger und Franz Arthofer sen.

 

 

Der Bürgermeister bringt zwei Dringlichkeitsanträge zur Kenntnis:

  1. Genehmigung von Vereinbarungen für die Durchführung des Winterdienstes in der Marktgemeinde Riedau

 

  1. Genehmigung einer Allgemeinen Haftpflichtversicherung für den Winterdienst.

 

Der Bürgermeister lässt darüber abstimmen, ob diese in die Tagesordnung aufgenommen werden.

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen zu.

Tagesordnung

1.       Nachwahl von Mitgliedern in den Gemeindevorstand.

2.       Nachwahl des/der VizebürgermeisterIn.

3.       Angelobung des VizebürgermeistersIn sowie Angelobung der übrigen Vorstandsmitglieder des Gemeindevorstandes.

4.       Nachwahl von Mitgliedern in Ausschüsse.

5.       Genehmigung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2007.

6.       Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

7.       Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

8.       Vergabe von zwei ISG-Wohnungen und einer Gemeindewohnung sowie Wohnungstausch.

9.       Genehmigung eines Mietvertrages im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

10.   Aufnahme eines Darlehens für die Ausfinanzierung der Kosten für den Schulbau und Ausfinanzierung Straßenbau Aufschließungsstraße L513.

11.   Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Bau eines Linksabbiegestreifens auf der L513.

12.   Ansuchen um Gemeindeförderung für energiesparende Maßnahmen.

13.   Genehmigung einer Verordnung für ein Halte- und Parkverbot in der Leitzstraße.

14.   Bericht des Bürgermeisters.

15.   Allfälliges.


 

 

 

TOP. 1.) Nachwahl von Mitgliedern in den Gemeindevorstand. – Fraktionswahl

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Herr Vizebgm. Peter Gahleitner hat am 30.10.2007  mit Wirkung vom 1.12.2007auf sein Mandat im Gemeindevorstand verzichtet.

Herr DI Franz Mitter hat am 05.11.2007 mit Wirkung vom 1.12.2007 auf sein Mandat im Gemeindevorstand verzichtet. Er bleibt aber weiterhin Mitglied des Gemeinderates.

 

Aus diesem Grund ist eine Nachwahl in den Gemeindevorstand erforderlich.

 

Gemäß § 32 OÖ. GemO hat eine Nachbesetzung der freigewordenen Stellen im Gemeindevorstand folgendermaßen zu erfolgen:

 

(1)     Ist das Mandat eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes erledigt, ist die frei gewordene Stelle ehestens für die restliche Funktionsperiode nachzubesetzen……

(2)     Ist das Mandat eines übrigen Mitgliedes des Gemeindevorstandes erledigt, die die freigewordene Stelle für die restliche Funktionsperiode durch Neuwahl zu besetzen. Für die Nachwahlen gelten die Bestimmungen über die Wahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sinngemäß. Den Nachwahlen ist die nach § 20 Abs. 5 berechnete Mandatsverteilung zugrunde zu legen.

 

Der Wahlvorschlag wurde vor Beginn der Wahlhandlung dem Vorsitzenden überreicht und er hat diesen Wahlvorschlag auf  seine Gültigkeit geprüft.

 

Die ÖVP-Fraktion stellt den Antrag, Herrn Karl Kopfberger  und Herrn Walter Köstlinger  für die frei gewordenen Stellen zu nominieren.

Es ist geheim abzustimmen, außer der gesamte  Gemeinderat beschließt eine andere Art der Abstimmung.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Abstimmung mit Handzeichen.

Beschluss: einstimmig beschließt der gesamte Gemeinderat diese Abstimmungsart.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag der ÖVP-Fraktion mittels Handzeichen abstimmen. Es ist eine Fraktionswahl.

 

Beschluss: Alle 12 ÖVP-Fraktionsmitglieder stimmen zu.

 

 

 

TOP. 2.) Nachwahl des/der VizebürgermeisterIn.

 

 

Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:

 

Nachdem Vizebgm. Peter Gahleitner mit Wirkung 1.12.2007 auf sein Mandat verzichtet hat, ist das Amt des Vizebürgermeisters nachzubesetzen.

 

§ 27 GemO lautet:

(1) Der/die VizebürgermeisterIn ist aus dem Kreis der übrigen Vorstandsmitglieder auf Grund von  Wahlvorschlägen zu wählen, die jeweils von der Fraktion einzubringen sind, deren Gemeinderatsmitglieder im Sinne der Bestimmungen der Abs. 2 bis 5 zur Wahl der betreffenden Vizebürgermeister berufen sind.

Die Fraktionen haben ihren Wahlvorschlag vor Beginn der Wahlhandlung dem Vorsitzenden schriftlich zu überreichen.

(2) Ist nur ein Vizebürgermeister zu wählen, so ist er von den Gemeinderatsmitgliedern der stärksten im Gemeinderat vertretenen Fraktion zu wählen.

 

Der Vorsitzende hat den von der ÖVP-Fraktion eingebrachten Wahlvorschlag auf die Gültigkeit geprüft

Er lautet auf das Vorstandsmitglied Berta Scheuringer.

 

Es ist geheim gem. § 52 GemO  abzustimmen, außer der gesamte Gemeinderat beschließt eine andere Art der Abstimmung.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Abstimmung mittels Handzeichen.

Beschluss: Alle Mitglieder des Gemeinderates stimmen dafür.

 

Der Bürgermeister lässt über diesen Wahlvorschlag  in Fraktionswahl abstimmen.

 

Beschluss: Alle 12 ÖVP-Fraktionsmitglieder stimmen zu.

 

Der Bürgermeister gratuliert Frau Berta Scheuringer zur Wahl der Vizebürgermeisterin.

 

 

 

TOP. 3.) Angelobung der Vizebürgermeisterin sowie Angelobung der übrigen Vorstandsmitglieder des Gemeindevorstandes.

 

 

Die neue Vizebürgermeisterin  und die Vorstandsmitglieder Karl Kopfberger und Walter Köstlinger  legen in die Hand des Bürgermeisters das Gelöbnis der gesetzmäßigen, unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung ab.

 

Die Vizebürgermeisterin  ist auch vom Bezirkshauptmann anzugeloben, der Termin für die Angelobung steht bereits fest.

 

Frau Vizebgm. Scheuringer bedankt sich bei ihrer Fraktion für das entgegengebrachte Vertrauen. Sie hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern des Gemeinderates und sie will für alle eine gute Vizebürgermeisterin  sein.

 

 

 

 

TOP. 4.) Nachwahl von Mitgliedern in Ausschüsse.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt. Es handelt sich hierbei um eine Fraktionswahl der ÖVP.
Vizebgm. Peter Gahleitner hat  auf sein Mandat als Gemeinderat und Gemeindevorstand und auf  Mandate als Mitglied in Ausschüssen verzichtet.

Gemäß § 33 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. sollen seitens der ÖVP-Fraktion folgende Mitglieder des Gemeinderates in Ausschüsse gewählt werden:

 

Personalbeirat

Nachwahl für Mitglied Peter Gahleitner:

neues Mitglied Berta Scheuringer, neues Ersatzmitglied Karl Kopfberger

 

Sanitätsausschuss  

Nachwahl für Mitglied Peter Gahleitner (war auch Obmann des Gemeindeverbandes San.Verb,  Obmann ist aber vom Sani.Verb. zu wählen)

neues Mitglied Karl Kopfberger

 

Jagdausschuss

Nachwahl für Mitglied Peter Gahleitner

neues Mitglied Karl Kopfberger

 

Familienausschuss  

DI Franz Mitter hat auf Obmannstelle verzichtet

Nachwahl für Mitglied Gahleitner Peter

neues Mitglied Kopfberger Karl

neuer Obmann Windhager Reinhard, neuer Obmann-Stellvertreter Kopfberger Karl

 

Es ist geheim gem. § 52 GemO  abzustimmen, außer der (gesamte) Gemeinderat beschließt eine andere Art der Abstimmung. Der Bürgermeister stellt Antrag auf Abstimmung mit Hand.

 

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

Der Bürgermeister lässt über die Wahlvorschläge abstimmen.

Beschluss: Alle 12 ÖVP-Fraktionsmitglieder stimmen zu

 

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung des Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2007.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Gemäß § 79 OÖ. GemO 1990 hat die Gemeinde einen Nachtragsvoranschlag zu beschließen.

 

Jedes Gemeinderatsmitglied hat eine Aufstellung über den Nachtragsvoranschlag vor sich liegen.

Es hat sich sehr positiv entwickelt, weil die Gemeinde vom Gemeinderefenten  LR.  Stockinger eine deutliche Unterstützung bekommen habt und dass außerdem haben sich die Gemeindeeinnahmen positiv entwickelt. Im ordentlichen Haushalt hat sich insgesamt eine Änderung ergeben, weil wir den Hälfteanteil des Abganges 2006 übernehmen müssen. Der außerordentliche Haushalt hat sich auch positiv entwickelt.

Die veranschlagte Summen teilweise nicht ganz erreicht und es gab dazu Einsparungen.

 

Summen des Nachtragsvoranschlages:

 

EINNAHMEN    ordentlicher Haushalt

                                                                       Voranschlag 2007         Nachtragsvoranschlag 2007

Gruppe 0                                                             26.000,--                       30.500,--

Gruppe 1                                                                  400,--                           500,--

Gruppe 2                                                            276.700,--                     349.500,--

Gruppe 3                                                               4.200,--                         8.300,--

Gruppe 4                                                                   700,--                           700,--

Gruppe 5                                                                 4.400,--                        4.700,--

Gruppe 6                                                            144.000,--                     149.300,--

Gruppe 7                                                                   600,--                             0,--

Gruppe 8                                                            625.200,--                     653.500,--

Gruppe 9                                                         1,907.500,--                  2,122.100,--

            Summe 0-9 Einnahmen                         2,989.700,--                  3,319.100,--

 

AUSGABEN     ordentlicher Haushalt

Gruppe 0                                                            502.600,--                     529.900,--

Gruppe 1                                                              16.100,--                       17.300,--

Gruppe 2                                                            608.200,--                     633.000,--

Gruppe 3                                                              79.500,--                       84.800,--

Gruppe 4                                                            414.500,--                     416.400,--

Gruppe 5                                                            351.100,--                     354.000,--

Gruppe 6                                                            271.500,--                     294.400,--

Gruppe 7                                                                3.700,--                        4.100,--

Gruppe 8                                                            888.300,--                     887.300,--

Gruppe 9                                                            149.700,--                     467.700,--

            Summe 0-9 Ausgaben                           3,285.200,--                  3,688.900,--

 

            Fehlbetrag                                              -295.500,--                    -369.800,--

 

 

Erklärung zur Erhöhung des Abganges:

 

Abgang im Voranschlag 2007:                                                   -295.500,--

Abgang im Nachtragsvorschlag  ohne Abgang aus 2006  -215.700,--

                                   Änderung                                               +79.800,--

 

Ergebnis mit Abwicklung Abgang aus 2006:

Im Jahr 2007 hat die Gemeinde nur den  Hälfteanteil des Abganges 2006 vom Land erhalten (155.000,--):

Den anderen Hälfteanteil musste in den Abgang mit übernommen werden.  (Gesamtabgang aus 2006

 € 309.100,--);

im Jahr 2008 wird das Land voraussichtlich 75 % des gesamten Abganges bezahlen.

 

Abgang im Voranschlag 2007:                                                   -295.500,--

Abgang im Nachtragsvoranschlag mit 1/2Anteil Abg.2006            -369.800,--

 

 

 

AUSSERORDENTLICHER HAUSHALT

                                              

                                                                       Voranschlag                 Nachtragsvoranschlag

Einnahmen                                                      581.300,--                     1,815.100,--

Ausgaben                                                        801.200,--                     1,523.000,--

Ergebnis                                 -219.900,--                    +292.100,--

 

Erklärung außerordentlicher Haushalt:

Laut Aufsichtsbehörde waren bereits in den Nachtragsvoranschlag sämtliche Abgänge und Überschüsse aus den Vorjahren aufzunehmen. Der Überschuss entstand beim Projekt Hauptschulsanierung,

da Landesmittel zur Vorfinanzierung für Mobilien nicht sofort an die Kommunalkredit weitergegeben wurde.

Der Überschuss ist in den nächsten Jahren so zu verringern, dass diese finanziellen Mittel in die Kommunalkredit einzubringen sind.

 

Der Bürgermeister bittet um Wortmeldungen.

           

GV. Schabetsberger erklärt, grundsätzlich wurde der Nachtragsvoranschlag  in Fraktionen besprochen, deshalb gibt er dazu keine weiteren Erläuterungen. Einsparungen gab es seiner Meinung nach nicht, sondern mehr Einnahmen, so z.B. Mehreinnahmen bei der Hauptschule,  mehr Kommunalsteuer, was aber alles im Budget untergegangen sind. Das Freibad will er nicht erwähnen, 2005 war ein Abgang von € 150. 000,- heuer ist ein Abgang im Freibad mit 123.000,--. Hätte man also das Hallenbad zusperren müssen? Es passt nicht, dass heuer relativ viel Geld für den Straßenbau  übrig bleibt, einige Straßen hätten saniert gehört, dieses Geld verflüchtigt sich heuer. Er wird, so wie beim Voranschlag,  dem Nachtragsvoranschlag nicht zustimmen.

 

Der Bürgermeister nimmt es zur Kenntnis.

 

GR. Hintrmayr sagt,  man findet immer etwas für die Kritik, im Großen und Ganzen stimmt er dem Nachtragsvoranschlag aber zu.

 

Frau Vizebgm. Scheuringer stellt den Antrag auf Genehmigung des im Entwurf vorliegenden Nachtragsvoranschlages. Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: 12 Mitglieder der  ÖVP-Fraktion  und 2 Mitglieder der FPÖ-Fraktion stimmen dafür, die

                  11 Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen  dagegen. Der Antrag ist somit angenommen.                                           

 

 

 

TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Der Bürgermeister bittet den Obmann um den Bericht.

Obmann GR. Klaus Ortner gibt den Bericht:

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 22.10.2007

 

Pkt. 1. Überprüfung Bauvorhaben Straßenbau Oberer Marktplatz /Schmiedgasse und Linksabbieger Schwabenbach

Die Belege der Bauvorhaben Oberer Marktplatz/Schmiedgasse und Linksabbieger Schwabenbach wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgesehen. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Obmann und die Mitglieder des Ausschusses stellten die Richtigkeit und ordnungsgemäße Verbuchung der Belege fest.

 

Pkt. 2. Allfälliges

Der Termin für die nächste Sitzung wurde festgelegt.

 

 

 

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 26.11.2007:

 

Pkt. 1. Überprüfung Belege 2. Halbjahr 2007

Die Ordner mit den Belegen des 2. Halbjahres 2007 wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgesehen. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Der Obmann und die Mitglieder des Prüfungsausschusses stellten die Richtigkeit und ordnungsgemäße Verbuchung der Belege fest.

Die Buchhaltung wurde gebeten die quartalsmäßige Vorschreibung der AVE für die TKV in Höhe von € 1.450,25 zu überprüfen.

 

Pkt. 2.  Einsichtnahme in den Nachtragsvoranschlag 2007:

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sahen in den vorliegenden Nachtragsvoranschlag ein.

 

Pkt. 3. Allfälliges

Der Obmann gab noch die Höhe der Schlussrechnung der Fa. Felbermayr über die Arbeiten am Oberen Marktplatz/Schmiedgasse in Höhe von ca. 45.300,-- bekannt. Weiters gab er das Schreiben von AWS Bauer zur Kenntnis, in dem angemerkt ist, dass ev. eine Nachverrechnung der Fa. Felbermayr von € 20.000,-- bis 25.000,-- erfolgen könnte.

In der nächsten Sitzung Ende Jänner 2008 sollte das Globalbudget der Hauptschule, Volksschule und der Feuerwehr überprüft werden.

 

Obmann Ornter verliest einen Aktenvermerk betreffend den Tierkörperverwertungsbeitrag (geregelt in der Tiermaterialienverordnung, Änderung wegen EU-Rahmenbedingungen).

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht. Wichtig wäre es betreffend der Tierkadaververwertung, dass es Sammelstellen für Schlachtabfälle gibt.

 

GV. Köstlinger berichtet dazu, dass im BAV bereits beraten wird, wo solche Sammelstellen errichtet werden könnten. Bisher wurde bewusst gezögert, weil es in Nachbarbezirken Probleme mit Reinigung der Sammelstellen gibt. Künftig soll dies nicht alleine bei den Gemeinden hängen bleiben, auch die AVE soll mitzahlen.

 

 

 

TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Der Bürgermeister ersucht den Obmann GV. Schabetsberger um den Bericht.

 

Sitzung des Wohnungsausschusses am  15.10.2007:

 

Pkt. 1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Riedau, Zellerstraße 45; Wohnung Nr. 9 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 90,21 m2, Vergabevorschlag für den Gemeinderat:

Nur zwei Ansuchen:

***anonymisiert***

 

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

 

***anonymisiert***

 

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung Nr. 9 in der Zellerstraße 45 an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

1. Ersatz wäre Herr ***anonymisiert*** .

 

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Pkt. 2. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Riedau, Zellerstraße 40; Wohnung Nr. 14 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 81,96 m2; Vergabevorschlag an den Gemeinderat:

 

Drei Ansuchen lagen vor:

***anonymisiert***

 

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

 

***anonymisiert***

 

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung in der Zellerstraße 40 an Frau ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram zu vergeben.

 

1. Ersatz wäre Frau ***anonymisiert***.

2. Ersatz wäre Herr ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Frau ***anonymisiert*** und Frau ***anonymisiert*** haben die Wohnung nicht angenommen. Herr ***anonymisiert*** aus Zell nimmt diese Wohnung an.

 

 

Weiters gibt der Obmann folgenden Bericht:

Obmann GV. Franz Schabetsberger teilte mit, dass Frau ***anonymisiert*** am 09.10.2007 die Gemeindewohnung Nr. 4 im Pomedt 3 gekündigt hat. Diese Wohnung wäre ab 01.01.2008 beziehbar. Bei dringenden Fällen ab 01.12.2007.

Die Wohnung hat kein Kinderzimmer und befindet sich im Obergeschoß rechtsseitig und hat eine Wohnfläche vom 54 m².

Der monatliche Hauptmietzins beträgt derzeit inkl. UST € 152,60. Die monatliche Betriebskostenpauschale beträgt € 50,00.

 

Herr ***anonymisiert*** hat von dieser freien Gemeindewohnung erfahren und möchte gerne einen Wohnungstausch vornehmen. Er hat bei der letzten Wohnungsausschusssitzung mit 01.12.2007 die ISG-Wohnung in der Zellerstraße 45, Wohnung Nr. 2 mit 58,47 m² bekommen. Diese würde bei einem Wohnungstausch frei.

 

Es wurde diskutiert und eruiert wie viele registrierte Wohnungswerber für diese Gemeindewohnung mit 54 m² in Frage kämen. Es wurde die Liste vorgelesen und festgestellt, dass der Wohnungswerber ***anonymisiert*** mit 70 Punkten vorne liegen würde. Es hat wenig Sinn, die Wohnung trotzdem auszuschreiben, wenn Herr ***anonymisiert*** dann ohnedies wieder mit den meisten Punkten in Führung liegt.

 

GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag dem Wohnungstausch zuzustimmen.

Herr ***anonymisiert*** soll die gewünschte Gemeindewohnung Nr. 4 in Pomedt 3 bekommen und Herr ***anonymisiert*** , der derzeit in einem Zimmer mit 9 m² wohnt soll die ISG-Wohnung Nr. 2 in der Zellerstraße 45 zugewiesen bekommen.

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen

 

Der Bürgermeister bedankt sich beim Obmann für den Bericht.

 

 

 

TOP. 8.) Vergabe von zwei ISG-Wohnungen und einer Gemeindewohnung sowie Wohnungstausch.

 

 

Der Bürgermeister erteilt den Obmann des Wohnungsausschusses das Wort.

 

GV. Schabetsberger stellt folgenden Antrag:

 

Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Riedau, Zellerstraße 45; Wohnung Nr. 9 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 90,21 m2

Vergabe der freien ISG-Wohnung Nr. 9 Zellerstraße 45 an Herrn ***anonymisiert*** aus Riedau

1. Ersatz wäre Herr ***anonymisiert*** aus Riedau.

 

Pkt. 2. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock Riedau, Zellerstraße 40; Wohnung Nr. 14 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 81,96 m2; Vergabevorschlag an den Gemeinderat:

Vergabe dieser  freien  ISG-Wohnung  Zellerstraße 40 an  ***anonymisiert*** .

 

Wohnungstausch

Herr ***anonymisiert*** soll die gewünschte Gemeindewohnung Nr. 4 in Pomedt 3 bekommen und Herr ***anonymisiert*** , der derzeit in einem Zimmer mit 9 m² wohnt soll die ISG-Wohnung Nr. 2 in der Zellerstraße 45 zugewiesen bekommen.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 9.) Genehmigung eines Mietvertrages im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Vom Gemeindeamt wurde ein Mietvertrag für den neuen Mieter der Gemeindewohnung in Pomedt 3, Herr ***anonymisiert***,  vorbereitet.

Entwurf des Mietvertrages:

 

 

M I E T V E R T R A G

 

abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau  als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Herrn ***anonymisiert*** , als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Pomedt  Nr. 3 im Obergeschoß rechtsseitig gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 54 m2, bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Speis, 1 Bad. Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter zur Benützung ein eigener abschließbarer Kellerraum, zu zweit mit einer Nebenpartei ein Kellervorraum und das Mitbenutzungsrecht des Dachbodens, der Waschküche und des Hausgartens nach Maßgabe der Hausordnung eingeräumt.

 

II.

Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

III.

 (1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von € 142,74  (Euro einhundertzweiundvierzig 74/100) vereinbart.

Zu diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe  (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG zu entrichten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.

 

 (2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4  MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluß einer Sturmschaden-,Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, daß die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

 

 (3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG  zu entrichten.

 

 (4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.

 

 (5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 2005 verlautbarte VPI mit 528,5 Pkt.

 

Wertanpassung erfolgt dergestalt, daß die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.

Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.

 

 (6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit € 50,-- (EURO fünfzig) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.

 

(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, daß der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.

 

IV.

Das vertragsgegenständliche Mietverhältnis beginnt am 01. Dezember 2007 und wird unbefristet abgeschlossen. Beide Vertragsteile können den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

 

V.

Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.

 

VI.

Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.

Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.

 

VII.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.

Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.

 

IX.

Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.

 

X.

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.

 

XI.

An die vorhandene Gemeinschaftsantenne ist anzuschließen.

 

XII.

Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.

 

XIII.

Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.

 

XIV.

Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.

 

XV.

Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.

 

XVI.

 

Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am ……  genehmigt.

 

 

 

Riedau, am …..

 

 

Der Mieter:                                                                           Der Vermieter:

 

 

 

 

 

 

Inventarliste zu Okt. VI dieses Vertrages:

1 Bewegliche Ausstattungs- u. Einrichtungsgegenstände:

            1 Stk. 90 l Mülltonne  Plastik

            1 Stk. Haustürschlüssel, 2 Wohnungsschlüssel

 

2. Fest verbundene Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände:

            1 Keramikwaschbecken mit Armatur

            1 Keramiktoilette mit Spüle

            1 Dusche mit Duschkabine

            1 Elektroboiler

            1 Gastherme

           

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, stellt der Bürgermeister den Antrag auf Genehmigung des im Entwurf vorliegenden Mietvertrages. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dem Antrag zu.

 

 

 

 

TOP. 10.) Aufnahme eines Darlehens für die Ausfinanzierung der Kosten für den Schulbau und Ausfinanzierung Straßenbau Aufschließungsstraße L513.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es wurden drei Kassen zur Legung eines Angebotes eingeladen.

Die Darlehenshöhe beträgt € 388.000,-- und gliedert sich auf in € 300.000,-- für Schulbau und € 88.000,-- für Aufschließungsstraße zur L 513. Angebotseröffnung war am 2.11.2007.

 

Allgemeine Sparkasse   Fixzins: kein Angebot

                                               Euribor: Zuschlag 0,14 %

                                               SMR: kein Angebot

 

Raiba:                                      Fixzins: kein Angebot

                                               Euribor: Zuschlag 0,14 %

                                               SMR: kein Angebot

 

P.S.K.:                                    Fixzins: kein Angebot

                                               Euribor: Zuschlag 0,07 %

                                               SMR: kein Angebot

Außerordentliche Rückzahlungen sind lt. Mustervertrag bei PSK möglich.

 

Den Fraktionsführern wurde der Muster-Darlehensvertrag PSK zur Verfügung gestellt.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Darlehen an die PSK mit Euribor, Zuschlag 0,07 % zu vergeben und Genehmigung des im Entwurf vorliegenden Darlehensvertrages.

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Bau eines Linksabbiegestreifens auf der L513.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Vom Amt der OÖ. Landesregierung ist mit Schreiben vom 4.10.2007, Zl. Gem-311307/370-2007-Ba, ein Finanzierungsplan für den Linksabbiegestreifen „Schwabenbach“ auf der L 513 (Ausfinanzierung) vorgelegt. Dieser ist nun im Gemeinderat zu genehmigen:

 

 

Die Überprüfung des Antrages der Marktgemeinde Riedau vom 20. September 2007, Zl.: 940-06-2007-Ge, hat vom Standpunkt der Gemeindeaufsichtsbehörde aus nachstehende Finanzie­rungs­möglichkeit für den Linksabbiegestreifen "Schwabenbach" auf der L 513 (Ausfinanzierung) ergeben:

 

 

 

 

 

 

Die für 2007 ausgewiesene Bedarfszuweisung wurde bereits gewährt und ausbezahlt (auf den Aktenvorgang Gem-311307/344-2007-Wö vom 22. Jänner 2007 wird verwiesen).

Die in der vorstehenden Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Förderungs­mittel werden unter der Annahme vermerkt, dass die Finanzkraft der Marktgemeinde Riedau annähernd gleich bleibt, die Gebarung sparsam geführt wird und die ordnungsgemäße Ver­­wendung der gewährten Förderungsmittel sowie der Einsatz der sonstigen Finanzierungs­mit­tel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen etc. für das nächste Jahr nach­gewiesen wird. Die Gewährung der für die Folgejahre vorgemerkten Förde­rungs­mittel kann jedoch nur nach Maßgabe der in diesen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. 

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt auf Antrag der Gemeinde  bei Nach­weis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigenmittel bzw. der übrigen vor­ge­sehenen Finanzierungsmittel sowie unter Bedachtnahme auf die verfügbaren Bedarfs­zu­weisungs­mittel.

 

Einem Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oa. Finanzierung entnommen werden kann, wird ehestmöglich entgegengesehen.

 

Eine Mehrausfertigung dieses Schreibens ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding.

 

GV. Schabetsberger bemängelt folgendes:  es hat geheißen, der Gemeinde entstehen keine Kosten. Nun sieht man aber, dass ein Restbetrag erst 2009 eintrifft. Die  SPÖ-Fraktion  wird deshalb nicht zustimmen.

 

GR. Köstlinger fragt, wo das Problem liegt. Die Gemeinde Riedau ist auch nächstes Jahr noch Abgangsgemeinde, die Zinsen werden vom Land OÖ. bezahlt.

 

GV. Schabetsberger erklärt dazu, dass dies so nicht stimmt, weil wir  dieses Geld nicht in unserer Kasse haben.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung des Finanzierungsplanes. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: 12 Mitglieder der ÖVP-Fraktion und 2 Mitglieder der FPÖ-Fraktion geben ihre Zustimmung, 11

                   Mitglieder der SPÖ-Fraktion stimmen dagegen. Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

 

 

TOP. 12.) Ansuchen um Gemeindeförderung für energiesparende Maßnahmen.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es liegt ein Ansuchen von Frau Gerlinde Gesswagner, Riedau, Berg 15, bezüglich Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse vor. Dieses Ansuchen ist am 2.10.2007 beim hs. Marktgemeindeamt eingereicht. (Mit Gemeinderatsbeschluss vom 3.5.2007 wurde Frau Gesswagner eine Förderung in Höhe von € 530,- für den Einbau einer Solaranlage gewährt).

 

Förderungsrichtlinien der Gemeinde:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36.

 

Schreiben d. Landes OÖ., Agrar- und Fortsrechtsabteilung v. 25.9.2007, Zl. Agrar-51-405/059-2007-III/WU

Landesförderung € 2.730,--

bezahlte Rechnung liegt vor.

 

25 % der Landesförderung = € 682,50, höchstens aber € 363,36.

 

Umweltausschussobmann  Köstlinger stellt den Antrag auf Genehmigung eines Förderungsbetrag von € 363,36 und sagt gleichzeitig einige Worte bezüglich weiterer Förderungen. Seit gestern kann man in den Medien die Weltklimakonferenz verfolgen. Die EU hat die Zielvorstellung der Co2 Einsparung um  50 %. In Österreich steigen wir noch immer mit dem CO2 Ausstoß, aber auch Amerika und China.

In unserer Gemeinde ist es bereits vor Jahren gelungen ein Bewusstsein zu schaffen. Auch wenn wir

Abgangsgemeinde sind, ist es doch sinnvoll und es bringt einen Beitrag zum gesamten Ziel weltweit.

Es gibt aber in den Richtlinien der Gemeindeförderung  Kennzahlen, die zu aktualisieren sind;  im Ausschuss soll darüber beraten werden.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Köstlinger abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 13.) Genehmigung einer Verordnung für ein Halte- und Parkverbot in der Leitzstraße.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

In der Leitzstraße hat die Marktgemeinde Riedau 1991 eine Kurzparkzone erlassen

(VerkR-120.059/2-1991/Sch).

 

Ein Teil dieser Kurzparkzone soll nun aber auf Ersuchen der Fa. Leitz ein Halte- und Parkverbot erhalten.

 

Eine Verordnung wurde im Entwurf erstellt:

 

V E R O R D N U N G

der Marktgemeinde Riedau

betreffend ein Halte- und Parkverbot auf der Leitzstraße in Riedau.

 

Gemäß §§ 40 Abs. 2 Z. 4, 43 OÖ. GemO 1990, LGBl. 91/1990, und §§ 43 Abs. 1 lit. b Z. 1, 94 d Z. 4 lit. a StVO 1960, BGBl. I 159/1960 idgF, wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom … für die Leitzstraße (Einbahnstraße)  Parz. 11/32 KG. Vormarkt-Riedau ein Halte- und Parkverbot (§ 52 Z. 13 b StVO 1960, BGBl. I 159/1960 idgF)  lt. Lageplan erlassen. Dieser Lageplan bildet einen wichtigen Bestandteil dieser Verordnung.

Zur Kundmachung dieser straßenpolizeilichen Maßnahme sind die Verbotszeichen gem. § 52 lit. a Ziff 13b StVO 1960 (Verkehrszeichen) anzubringen.

 

Diese Verordnung wird mit Anbringung der vorangeführten Straßenverkehrszeichen rechtsgültig.

 

Der Bürgermeister:

 

 

Für die Erlassung des Halte- und Parkverbotes sind folgende Gründe ausschlaggebend:

An der Leitzstraße (Einbahnstraße) befinden sich der Haupteingang sowie ein Nebeneingang zur Fa. Leitz GesmbH & Co.KG. Im Bereich des Nebeneinganges (Eingang für die Werksarbeiter) ist bisher eine Kurzparkzone verordnet. Da auch Anlieferungen mittels LKW für das Werk über diese Straße erfolgen und nur eine Fahrspur frei ist, kommt es fast täglich zu gefährlichen Situationen. Einerseits, da die LKWs bei dieser Engstelle zeitweise nicht passieren können, andererseits,  weil die Arbeiter sofort „auf der Straße stehen“  und Verkehrsunfälle mit Fußgehern passieren.

Auch der Winterdienst ist durch parkende Autos nur schwer möglich, da das Einsatzfahrzeug nicht passieren kann.

 

Aus diesem Grund soll ein Halte- und Parkverbot auf der Gemeindestraße Leitzstraße, beginnend von der Einfahrt in die Leitzstraße bis zum Ende des Parkplatzes des  Firmengebäudes (entlang der Parzellen 11/2, 11/7, 11/10 KG. Vormarkt-Riedau)  errichtet werden.

 

Gemäß § 94 f StVO 1960 i.d.g.F. wurde die Fa. Leitz um Abgabe einer Stellungnahme gebeten, diese hat am 15.11.2007 eine positive Stellungnahme abgegeben.

 

 

Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der Verordnung.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt der Vorsitzende mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.  

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag: Genehmigung von Vereinbahrungen für die Durchführung des Winterdienstes in der Marktgemeinde Riedau

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

In den letzten Wochen hat es mit den Landwirten Gespräche über die Durchführung des Winterdienstes 2007/08 gegeben. Nun soll mit den Landwirten eine schriftliche Vereinbarung mit den Landwirten im Gemeinderat genehmigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinbarung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Bürgermeister ersucht die Amtsleiterin um eine kurze Erläuterung.

AL Gehmaier berichtet, dass in diesem Vertrag eine „Kündigungsfrist“ von 6 Monaten vereinbart ist. So ist sichergestellt, dass die Gemeinde nicht von heute auf morgen ohne Schneepflugfahrer dasteht, auch die Landwirte haben die Sicherheit, dass sie vorher „gekündigt“ werden müssen. Außerdem ist in der Vereinbarung enthalten, dass für die Landwirte auf Kosten der Gemeinde eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Bürgermeister den Antrag auf Genehmigung der Vereinbarungen mit den Landwirten Brunner Alexander und Brunner Max. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag: Genehmigung einer Allgemeinen Haftpflichtversicherung für den Winterdienst

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

In den letzten Wochen hat es mit den Landwirten Gespräche über die Durchführung des Winterdienstes 2007/08 gegeben. Sie fordern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Es handelt sich dabei um eine Versicherung für zu spät durchgeführten Winterdienst oder schlecht durchgeführten Winterdienst (nicht die verkehrstechnische Haftpflichtversicherung).

 

Es wurden zwei Angebote für die Haftpflichtversicherung der Landwirte für den Winterdienst eingeholt:

 

  1. Generali Versicherung: würde dies nur in der bestehenden Haftpflichtversicherung mit hinein nehmen. Dadurch verteuert sich die Prämie von € 2.346,-- auf € 3.900,--

 

  1. Wiener Städtische: Angebot jährlich € 565,--;

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine Haftpflichtversicherung bei der Wiener Städtischen Versicherung abzuschließen.

 

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP 14.) Bericht des Bürgermeisters.

 

 

Es ist das Sachverständigen-Gutachten betreffend Billa-Kreuzung und Verkehrsbeschränkung in Habach eingetroffen. In Habach wird die 30-Beschränkung  nicht genehmigt, weil die Sichtweiten groß genug sind.

Betreffend Ausfahrt bei der Billa-Kreuzung: Herr DI Kleiner hat uns beim Verkehrskonzept empfohlen,

dass man vom Markt aus Richtung Billa aufmachen könnte, wenn wir eine 50iger Beschränkung bekommen anstelle der bisherigen 70iger Beschränkung. Die Sachverständigen haben es aber nicht so gesehen.

Aufgrund der Unfallstatistik sieht man, dass es unvernünftig ist aufzusperren, so die Sachverständigen.

Einzig was überlegt werden soll ist aufzumachen Richtung Ried, aber  nicht Richtung Pomedt, das kann aber schwer kontrolliert werden.

 

GV. Schabetsberger dazu: die Sachverständigen haben sich dagegen ausgesprochen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Kreuzung zuzumachen, der Gemeinderat kann sie aber auch mittels GR-Beschluss wieder aufmachen. Wir brauchen dort eine sinnvolle Lösung, auch in Bezug auf die neuen Siedungsgebiete und das Gewerbegebiet. Zwischenzeitlich könnte man seiner Meinung nach wieder aufmachen, das liegt aber am Gemeinderat.

 

GR. Hintermayr interpretiert den  Vorschlag GV. Schabetsberger:  aufmachen bis wieder Unfälle passieren und dann verlangen wir 50iger?

 

GV. Schabetsberger: nein, so ist das nicht gemeint.

 

Der Bürgermeister sagt auch, dass es mittelfristig eine andere Lösung geben muss.

 

Ein Brief mit Dank  von Lignorama betreffend Teilnahme am Leader-Projekt ist eingetroffen. Bezüglich

Leader-Projekt: Sicherlich haben alle die Information durch Medien erhalten, dass unsere Region aufgenommen wurde. Es wird wirtschaftliche Impulse geben. In den nächsten Tagen wird beschlossen, wie es weitergeht. Es gibt bereits eine Ausschreibung des Leader-Managers.

 

Der Bürgermeister bringt folgendes Schreiben der ÖVP-Fraktion zur Kenntnis:

Die ÖVP-Fraktion  nominiert Herrn Windhager Reinhard als Fraktionsführer.

 

GV. Kopfberger: Nachdem er nun neu im Gemeinderat ist und Parteiobmann der ÖVP-Fraktion ist,  möchte er die Gelegenheit wahrnehmen und  Herrn Gahleitner für seine lange Tätigkeit zu danken. Die ÖVP hat die personellen Änderungen durchgeführt. Sie  wollen jetzt sachliche Arbeit in der Gemeinde leisten und den anderen Fraktionen gute Zusammenarbeit anbieten.

 

 

 

 

TOP. 15.)  Allfälliges

 

Keine Wortmeldungen.

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 27.09.2007 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.55 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................                               ...................................................

                     (Vorsitzender)                                                              (Gemeinderat)

 

 

 

...............................................                          .............................................

                     (Schriftführer)                                                            (Gemeinderat)

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom            

                                       keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

Der Vorsitzende: