Lfd.Nr. 35 Jahr 2008

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 35. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
13. März 2008.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Berta Scheuringer                                  16. GR. Klaus Ortner

03. GV. Walter Köstlinger                                           17. GR. Franz Arthofer

04. GR. Wolfgang Kraft                                               18. GR. Andreas Schroll

05. GR. Monika Tallier                                                19. GR. Karin Eichinger

06. GR. Franz Wimmer                                               20. GR. Elisabeth Obernhumer     

07. GR. Alois Steinmetz                                             21. GR. Heinrich Ruhmanseder    

08. GR. Gerhard Payrleitner                                        22.         

09. GR. Norbert Gumpinger                                         23.                    

10. GR. Reinhard Windhager                                       24.

11. GV. Karl Kopfberger                                              25.

12. GV. Franz Schabetsberger                                   

13. GV. Günter Ortner                                               

14. GV. Anita Wolschlager                                         

15. GR. Rudolf Hosner                                               

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Josef Hummer                                           für        GR. DI Franz Mitter

GR. Karl Wagneder                                          für        GR. Ernst Hintermayr

GR. Adolf Zallinger                                            für        GR. Erwin Wolschlager

GR. Brigitte Schabetsberger                              für        GR. Doris Krestel

 

Der Leiter des Gemeindeamtes:  AL Katharina Gehmaier

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                      unentschuldigt:

GR. DI Franz Mitter

GR. Ernst Hintermayr

GR. Erwin Wolschlager

GR. Doris Krestel

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier

 

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.03.2008

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.01.2008 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

 

Tagesordnung

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2007.
  3. Prüfbericht des Voranschlages für das Finanzjahr 2008; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.
  4. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
  5. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  6. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  7. Vergabe einer Mietwohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 Wohnung Nr. 4 im Obergeschoß (kein Kinderzimmer); Wohnfläche 54 m2.
  8. Genehmigung eines Mietvertrages für eine Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.
  9. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Sanierung des Freibades (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung im Jahr 2006).
  10. Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Beheizungsanlage mit Biomasse.
  11. Bericht des Bürgermeisters.
  12. Allfälliges.

TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses

 

Bericht vom Obmann des Prüfungsausschusses, Herr GR. Klaus Ortner:

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 11.2.2008:

Pkt. 1. Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2007

 

 

Wesentlichste  Daten des Rechnungsabschlusses:

 

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   3.385.560,07

      Ausgaben                     3.656.690,20

      Soll-Abgang                   271.130,13

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1.793.837,42

Ausgaben                     1.508.561,65

      Soll-Überschuss             285.275,77 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                  213.910,04

      Soll-Überschuss lfd.Jahr            499.185,81

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden

Vorhaben bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

       

 

Zuführungen Gruppe 9:

Wasser € 4.900,00  // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

Kanal    € 4.500,00 //  Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

 

Der Soll-Abgang des ordentlichen Haushaltes aus dem Jahr 2006 wurde im Rechnungsabschluss 2007 übernommen und erhöht damit den Abgang.

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 118-122 begründet

 

Von der Buchhaltung werden Kopien der Abweichungen vorgelegt und von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses überprüft.

 

Nach Überprüfung  und Klärung von Zweifelsfragen wird der Rechnungsabschluss vom Prüfungsausschuss für in Ordnung befunden und mit der Empfehlung der Genehmigung einstimmig an den Gemeinderat verwiesen.

 

 

Pkt. 2   Überprüfung der Belege 2007 Globalbudget Haupt-, Volksschule u. Feuerwehr

 

Die Belege wurden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses kontrolliert und als in Ordnung befunden. Der Obmann stellt den Antrag über die Korrektheit der Gebarung abzustimmen und wird dieser einstimmig angenommen.

 

 

Pkt. 3   Allfälliges

 

Der Obmann verliest das Protokoll der BH Schärding betreffend Nachtragsvoranschlag 2007. Es gibt dazu keine Einwendungen und wird das Schreiben von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2007.

 

Berichterstattung durch den Bürgermeister:

 

Der Bürgermeister bringt nochmals die wichtigsten Daten des Rechnungsabschlusses den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis:

 

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   3.385.560,07

      Ausgaben                     3.656.690,20

      Soll-Abgang                   271.130,13

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   1.793.837,42

Ausgaben                     1.508.561,65

      Soll-Überschuss             285.275,77 (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                  213.910,04

      Soll-Überschuss lfd.Jahr            499.185,81

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden

Vorhaben bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

       

 

Zuführungen Gruppe 9:

Wasser € 4.900,00  // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

Kanal    € 4.500,00 //  Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete Pomedt/Schwaben

 

Der Soll-Abgang des ordentlichen Haushaltes aus dem Jahr 2006 wurde im Rechnungsabschluss 2007 übernommen und erhöht damit den Abgang.

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 118-122 begründet.

Das Ergebnis ist positiver als im Nachtragsvoranschlag budgetiert.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass AL Gehmaier in der heutigen Amtsleitertagung erfahren hat, dass der Bund voraussichtlich im Jahr 2013 von der Kameralistik auf die Dopik umsteigen wird. Länder und Gemeinden können ab diesem Zeitpunkt mit umsteigen.

 

Frau Vizebgm. Scheuringer stellt den Antrag  um Genehmigung des Rechnungsabschlusses.

 

GV. Schabetsberger sieht es nicht ganz so positiv wie der Bürgermeister, weil die Gemeinde Mehreinnahmen aber auch Mehrausgaben hatte. Gegenüber dem Nachtragsvoranschlag bekamen wir € 51.000 mehr Ertragsanteile, bei der Hauptschule-Sanierung haben wir bei der Leasingrate und den  Erhaltungsbeiträge derzeit ein plus. Es ist gut, das der Fehlbetrag nicht mehr so hoch ist. Diese Zahlen wurden erwirtschaftet und können nicht geändert werden, es wird dem Antrag zugestimmt.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Fr. Vizebgm. Scheuringer mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  einstimmige Annahme des Antrages

 

 

 

TOP. 3.) Prüfbericht des Voranschlages für das Finanzjahr 2008; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.

 

Berichterstattung durch den Bürgermeister:

 

Es liegt der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 22.2.2008 betreffend Überprüfung Voranschlag 2008 vor. Aufgrund der OÖ. GemO-Novelle § 99 ist der Prüfbericht nunmehr dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.

 

 

 

Voranschlag für das Finanzjahr 2008; aufsichtsbehördliche Überprüfung

 

Der bereits einer Vorprüfung unterzogene Voranschlag für das Finanzjahr 2008 wird nach aufsichtsbehördlicher Überprüfung gem. § 99 der OÖ. GemO 1990 mit nachstehenden Bemerkungen rückgemittelt:

Gemäß § 76 der OÖ. Gem0 1990 bzw. gem. § 15 der GemHKRO hat der Bürgermeister den Entwurf des Voranschlages für das kommende Finanzjahr dem Gemeinderat so zeitgerecht vorzulegen, dass der Voranschlag noch vor Beginn des Finanzjahres beraten und beschlossen werden kann. Der Voranschlag für das Finanzjahr 2008 wurde vom Gemeinderat erst am 31.1.2008 genehmigt. Der do. Marktgemeinde wird erneut aufgetragen, in Hinkunft Überschreitungen des gesetzlichen Termins zu vermeiden.

Der letztmalig vom Gemeinderat am 14.12.2006 beschlossene und vom Amt der OÖ. Landesregierung genehmigte Dienstpostenplan wurde für das Jahr 2008 nur geringfügig geändert (Reinigung HS – Erhöhung um 0,09 PE). 

Der ordentliche Voranschlag wurde mit einem Fehlbetrag iHv € 301.900 erstellt, womit sich das Haushaltsergebnis gegenüber dem Finanzjahr 2007, das mit einem Defizit von rd. € 271.000 abschloss, verschlechtern würde.

Die Marktgemeinde erwirtschaftete erstmals im Jahr 2006 einen Fehlbetrag im o.H. iHv rd. € 309.000. Eine detaillierte Haushaltsanalyse mit den wesentlichsten Ursachen für die dramatische Haushaltsentwicklung enthält unser Bericht über die im Jahre 2006 durchgeführte Einschau in die Gebarung. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das diesbezügliche Controlling-Verfahren betreffend die Umsetzung der Prüfungsempfehlungen bereits abgeschlossen werden konnte.

Dass die Marktgemeinde trotz der hervorragenden Finanzkraft (auf Basis Finanzkraft 2006 Rang 79 in OÖ.) ein beträchtliches Budgetdefizit erwirtschaftet, liegt im Wesentlichen in der Belastung durch die Leasingfinanzierung der VS- und HS-Erweiterung, die ordentliche Mittel von rd. € 188.000 bindet. Darüber hinaus verursacht der Badebetrieb auch nach der Schließung des Hallenbades nach wie vor einen Betriebsabgang in der Größenordnung von rd. € 100.000. Die gute konjunkturelle Entwicklung lässt auch 2008 kein besseres Gebarungsbild erwarten, da die zu erwartenden Mehrleistungen an den RHV (Annuitäten und Betriebskosten) von rd. € 73.000 – die gesamten Annuitätenleistungen an den RHV belaufen sich damit bereits auf rd. € 206.000 – und weiters die zusätzlichen Instandhaltungskosten der Abwasserbeseitigungsanlage durch die im Zeitraum 2008 – 2010 vorgesehene Kanalinspektion mit jährlichen Kosten von rd. € 50.000 die prognostizierten Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen bei weitem übersteigen werden.

Zur Abgangsdeckung wird die Marktgemeinde einen Antrag auf Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln einreichen.

Die aufsichtsbehördlichen Vorgaben für Abgangsgemeinden sind weitestgehend erfüllt.

Der bereits erwähnte überdurchschnittlich hohe Abgang  beim Badebetrieb, der mittlerweile nur mehr den Freibadbereich betrifft, veranlasst, weitere Einsparungsmöglichkeiten, die aus unserer Sicht insbesondere beim personellen Einsatz und bei den Stromkosten noch gegeben sein müssten, auszuschöpfen.

Bezüglich der vereinzelt vorgesehenen und den üblichen Rahmen übersteigenden Investitionen darf erneut darauf hingewiesen werden, dass im Hinblick auf den Haushaltsabgang hiefür ao. Bedeckungsmöglichkeiten zu suchen sind.

 

Der mittelfristige Finanzplan (2008-2011) prognostiziert auch weiterhin hohe negative Budgetspitzen. In Hinkunft ist aus derzeitiger Sicht mit Haushaltsabgängen zu rechnen, die annähernd der Größenordnung der letzten beiden Jahre entsprechen.

 

Der ao. Voranschlag weist insgesamt einen Überschuss von € 93.000 auf, der sich in nachstehende Salden gliedert:

Erweiterung VS und HS ………………………………. + € 193.200

Linksabbiegestreifen Schwabenbach ………………………………….. - €    8.600

Bahnhofumbau Aufschl.Str. L513 ……………………………………… - €    3.700

 -„-                   Lärmschutz …………………………… + €  10.800

-„-                   wasserbaul.Maßnahmen …………….. + € 31.600

Errichtung Wirtschaftshof ………………………………………………. - €   34.300

Sanierung Freibad ……………………………………………………… - €     1.000

Erschließung WVA Pomedt /Schwaben ……………………………… - €   44.000

Erschließung ABA Pomedt /Schwaben ………………………………. - €  51.000

 

Der zu erwartende Überschuss beim Leasing-Vorhaben „Erweiterung HS und VS“ wird zu weiteren Kautionseinbringung herangezogen werden.

Die Realisierung des gemeinsamen Bauhofes Riedau /Zell a.d.Pram kann erst nach Abschluss des Kostendämpfungsverfahrens und nach Genehmigung des Finanzierungsplanes umgesetzt werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf die Bestimmungen der §§ 80 und 86 OÖ. GemO 1990.

Die Fehlbeträge der beiden letzten Vorhaben sollen in den nächsten Jahren durch weitere Interessentenbeiträge bedeckt werden können.

 

Das Maastricht-Defizit beläuft sich auf € 77.600.

 

Formeller Hinweis:

 

Aufgrund der OÖ. GemO-Novelle 2007 ist dieser Prüfungsbericht nunmehr dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bezirkshauptmann

Manfred Berger

 

 

Von GV. Schabetsberger wird eine Bemerkung im Prüfbericht kritisiert und er will, dass dies im Protokoll vermerkt wird. Es betrifft den Absatz „Dass die Marktgemeinde trotz der hervorragenden Finanzkraft (auf Basis Finanzkraft 2006 Rang 79 in OÖ.) ein beträchtliches Budgetdefizit erwirtschaftet, liegt im Wesentlichen in der Belastung durch die Leasingfinanzierung der VS- und HS-Erweiterung, die ordentliche Mittel von rd. € 188.000 bindet“. Wir bekommen derzeit mehr Erhaltungsbeiträge herein, erst 2011 wird dies schlagend. Bis 2010 bekommen wir erhöhte Erhaltungsbeiträge. Er will dies betonen, ansonsten ist das Bild verfälscht.

 

Der Prüfbericht wird von allen Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis genommen.

 

 

 

TOP. 4.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Bericht durch Obmann des Bauausschusses GV. Günter Ortner:

 

Sitzung am 03. März 2008 

 

Tagesordnung:

Pkt. 1. Straßenbau Mühlgasse; Planung.

 

In den nächsten Wochen soll mit den Bauarbeiten in der Mühlgasse begonnen werden. Die Arbeiten wurden bereits an die Firma Felbermayr vergeben. Im PA soll über die Detailausführung beraten werden.

Wie bereits beim Straßenbau „Oberer Marktplatz und Schmiedgasse“ ist der Unterbau zu erneuern bzw. wird auch die Wasserleitung ausgetauscht. In wie weit der Kanal erneuert werden muss, zeigt sich erst. Laut einer Kamerabefahrung wäre der Zustand nicht so schlecht. Um dem Sanierungskonzept nicht vorzugreifen wäre es zu empfehlen, den Kanal zurzeit nicht zu erneuern.

Nach eingehender Beratung wurde festgelegt, dass im Bereich der Wohnhäuser (DSH) ein asphaltierter Bereich als „Gehsteig“ vorgesehen werden soll. Anschließend an diesen eine Pflastermulde für die Oberflächenentwässerung sowie der eigentliche Fahrbahnbereich. Im Bereich des früheren Containerstandplatzes sollen Schrägparkplätze vorgesehen werden. In wie weit hier eine optische Abtrennung von der Fahrbahn erfolgen soll bzw. kann (Kosten), wird mit dem Bauleiter der Firma ABS, Herrn Bauer, noch besprochen. Vor Baubeginn findet auch noch eine Begehung mit den Anrainern statt.

Alle Mitglieder stimmten dieser Vorgangsweise zu.

 

 

 

Pkt. 2. Straßenbau Schwabenbach und Pomedt; Beratung

Im Budget (AOH) sind € 20.000,- für den Straßenbau vorgesehen. Es wurdel darüber beraten, welche Straßenstücke damit saniert bzw. fertig gestellt werden.

Nach eingehender Beratung wird festgelegt, dass 2008 im Bereich der Siedlung Schwabenbach das Straßenstück beginnend von der Liegenschaft Gumpoltsberger bis Liegenschaft Hummer fertig gestellt werden soll. Die Ausführung könnte so erfolgen wie in der Mühlgasse und zwar mit einer optischen Trennung durch eine Pflastermulde. Die genauen Details werden mit der Firma ABS, Herrn Bauer, noch besprochen. Es ist auch eine genaue Kostenschätzung anzustellen.

Der Bereich in der Siedlung Pomedt soll fix in das Straßenbauprogramm 2009 aufgenommen werden.

Alle Mitglieder stimmten dieser Vorgangsweise zu.

 

Pkt. 3. Gemeinsamer Bauhof; Information

Information Gemeinsamer Bauhof:

GEMDAT Projekt abgeschlossen - Wirtschaftlichkeitsanalyse etc.

Willenskundgebung der beiden Gemeinden zum gemeinsamen Bauhof liegt vor (GR Beschluss).

 Nächste Schritte:

gemeinsame Vorsprache Dr. Gugler, Amt der Oö. Landesregierung - Klärung der noch offenen Fragen (Rechtsform) etc. und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

TERMIN: war 10.03.2008, 14.00 Uhr, Amt der OÖ. Landesregierung

 Standorte: Quellehalle oder Neubau auf neuem Grundstück als 2. Variante im Bereich des neuen ASZ.

Von Seiten des Bauausschusses der Gemeinde Zell an der Pram wurde beschlossen, dass die Quellehalle für den Bauhof verwendet soll (wenn möglich).

 Es ist daher der Vorsprachetermin mit Dr. Gugler abzuwarten. Anschließend wird die weitere Vorgangweise festgelegt. Der Bürgermeister wird dazu sicherlich schon etwas berichten können.

 

 

Pkt. 4. Projekt Erschließung der neuen Siedlungsgebiete 2008/09; Information

Herr Waldenberger berichtete, dass die offenen Fragen betreffend der Erschließung der Siedlungsgebiete geklärt werden konnten. Es ist für die Retentionsbecken notwendig, Grundstücke anzukaufen. Weiters muss ein ökologisches Begleitprojekt erstellt werden. Die Planung soll nun in ca. 3 Wochen abgeschlossen werden. Es hat auch bereits eine interne Vorprüfung am Gemeindeamt stattgefunden.

Nach Vorlage der Planung erfolgt die Weiterleitung an die zuständigen Behörden.

Wenn im Mai 2008 die wasserrechtliche Verhandlung stattfinden kann, wäre ein Baubeginn im August/September 2008 möglich. (Gesamtbaukosten: € 800.000,00)

Auch die Fertigstellung des Leitungskatasters für das Abwassersystem wurde in Auftrag gegeben. Hier soll in den nächsten drei Jahren das gesamte Abwassernetz in Gemeindegebiet überprüft werden (Kamerabefahrung). Darauf aufbauend wird ein Sanierungskonzept erstellt (Kosten Befahrung ca. € 150.000,00).

 

Pkt. 5. Allfälliges

Im Bereich Gewerbegebiet (Billa), Birkenallee und Pomedt soll auf Grund der neuen Baulandflächen eine Hausnummernänderung erfolgen.

Das Gewerbegebiet (dzt. nur Billa mit der Bezeichnung „Birkenallee“) soll in „Gewerbepark“ umbenannt werden. Andere Ideen betreffend des Namens können bekanntgegeben werden.

Im Bereich der Birkenallee sollen die Liegenschaften fortlaufend nummeriert werden.

In Pomedt ist nur eine Änderung bei der Liegenschaft Pomedt 88 (Entholzer) notwendig. Diese bekommen die Hausnummer 2 zugewiesen.

 

 

 

GV. Schabetsberger berichtet, die  Mühlgasse schaut sich Herr Bauer als Bauleiter nochmals an. Er ist darauf hinzuweisen, dass der Postbus noch immer in der Mühlgasse fährt. Da der Postbus über die Schmiedgasse nicht fahren kann, muss diese Möglichkeit bestehen bleiben, er muss also künftig auch in der Mühlgasse fahren können. Heute hat er, als er zur Sitzung gefahren ist, die Autos gezählt, die nicht in privaten Hauszufahren stehen. Dies ist genauer  anschauen, wie es sind heute 18 Autos auf der Straße gestanden, so kann es nicht bleiben Jetzt besteht noch die  Möglichkeit, dass jeder einen dritten Privatparkplatz im eigenen Garten dazumachen lässt.

 

Der Bürgermeister wird dies Herrn Bauer mitteilen.

 

GR. Ruhmanseder  stellt die Frage, ob wegen des alten Feuerwehrhauses etwas überlegt wurde.

 

Der Vorsitzende  gibt bekannt, dass alle Gebäude der Gemeinde denkmalgeschützt sind; es gab bereits ein Gespräch mit Herrn Zigmund und er hat seine  Unterstützung zugesagt, dass er dieses Grundstück mit Gebäude  zurückbekommt, weil damals das Grundstück von der Mühle enteignet wurde.  Vor der Sanierung der Straße wird es nicht mehr möglich sein, zuerst ist Klarheit über Bauhof zu schaffen.

 

GR. Zallinger: er schlägt vor, für das Lignorama Parkplätze vorzusehen, wo ein Bus parken kann. Derzeit bleiben Busse in der Birkenallee stehen. Wenn für PKWs Buchten gemacht werden, haben Busse nicht Platz. In der Mühlgasse könnte Platz für drei Busse für  das Lignorama geschaffen werden.

 

Bürgermeister Ing. Demmelbauer gibt ihm recht. Aber er wusste nicht, dass sie in der Birkenallee stehen bleiben.

 

GR. Wagneder weiß als ehem. Busfahrer aus Erfahrung , dass man nicht immer direkt vor dem Haus stehen bleiben kann. Er gibt zu bedenken: wenn die Straße breiter wird, wird sie zur Rennbahn.  Er schlägt vor mit dem Lignorama zu reden und Busparkmöglichkeit bekanntzugeben.

 

GV. Anita Wolschlager: sie will, dass den betroffenen  Anrainern gesagt wird, dass sie privat parken müssen. Parkplätze sollen nur für „Besucher“ errichtet werden.  

 

GV. Köstlinger stellt zur Diskussion,  wie kann man diese Parkplätze „nur für Besucher“ bewirtschaften kann.

 

GR. Schabetsberger Brigitte sagt,  in der Straßenverkehrsordnung ist dies genau gesetzlich geregelt.

 

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

 

Der Obmann ist verhindert, gibt der Bürgermeister bekannt. Deshalb wird der Bericht durch Obmann-Stellvertreter GR Klaus Ortner gegeben:

 

Sitzung des Kulturausschusses am 13.02.2008

 

Tagesordnung:

Pkt. 1. - 1.Mai 2008

Frau Laufenböck Marianne (GH. Laufenböck) möchte das Maibaumfest mit einem Frühschoppen verbinden. Natürlich ist die Abhaltung des Frühschoppens wetterabhängig. Weiters muss mit der Kirche Kontakt aufgenommen werden, dass an diesem Tag die Messen spätestens um 10:30 Uhr beendet sind, da dann der Frühschoppen voraussichtlich beginnen wird.

Weiters wurde vereinbart, dass wenn die Musik wegen schlechter Witterung etc. nicht um 11:00 Uhr spielen kann, das Maibaumfest wie gehabt abzuhalten. Zusätzlich teilte der Obmann mit, dass Frau Laufenböck eine Schuhblattlergruppe engagiert hat. Die Kosten für diese Gruppe sollen von der Marktgemeinde übernommen werden. Auch könnte man sich vorstellen, dass ein Quetschenspieler von Tisch zu Tisch geht oder auch die Jungmusiker als Überbrückung spielen könnten. Auch das traditionelle Kinderkraxeln wird wieder abgehalten. Neu ist heuer, dass der Maibaum mit dem Kran aufgestellt wird. Die Kränze werden von Frau Laufenböck Marianne organisiert.

Ebenfalls wurde vereinbart, dass alle Mitglieder des Kulturausschusses Preise für die Siegerehrung besorgen. Wenn möglich, möchte Frau Laufenböck auch noch echte Kraxler engagieren. Wie alle Jahre, sollen die Vereine wieder angeschrieben werden. SVR sollte wieder seine Torwandaufstellen, Hüpfburg etc.

Ende des Maibaumfestes wird ca. 16:00 oder 17:00 Uhr sein. Je nach Witterung.

 

Pkt. 2. Adventmarkt 2008 – Perchtenlauf

 

Der Obmann gab bekannt, dass für den heurigen Advenmarkt die Obernberger Innteufel organisiert werden. Die Kosten von € 400,- wurden bereits budgetiert. Termin wäre der 1. Adventsamstag (29.11.2008). Im Angebot enthalten sind Perchten mit Pferdekutsche etc. Der Lauf wird cirka 30 Minuten dauern.

Mit der Freiwilligen Feuerwehr Riedau soll noch wegen den Absperrungen gesprochen werden. Der Beginn des Perchtelaufes soll ca. 16:00 Uhr sein. Bezüglich Video der Obernberger Innteufel fragt Scheuringer Berta noch nach. Auch auf den Plakaten und Foldern des Lignorama`s wird der Perchtenlauf erwähnt.

 

 

Pkt. 3. Allfälliges

Keine Wortmeldungen

 

 

 

 

TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Bericht durch Obmann des Wohnungsausschusses GV. Franz Schabetsberger:

 

 

 

 

Sitzung des Wohnungsausschusses am 04.02.2008

 

Pkt. 1. Vergabe einer  Mietwohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 Wohnung Nr. 4 im Obergeschoß (kein Kinderzimmer); Wohnfläche 54 m2; Vergabevorschlag für den Gemeinderat

 

Für diese Gemeindemietwohnung lagen  8 Ansuchen vor. Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

***anonymisiert***

 

Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie Gemeindewohnung in Pomedt 3 an Herrn ***anonymisiert*** aus Riedau zu vergeben.

1. Ersatz wäre Herr ***anonymisiert*** aus Riedau. Sollte Herr ***anonymisiert*** als Ersatz drankommen, müsste er aber mit dem Jugendamt vorher abklären, ob es möglich ist diese Wohnung ohne Kinderzimmer mit seiner Tochter zu beziehen.

Beschluss:       Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handheben.

 

 

Pkt. 2. Allfälliges

Obmann GV. Franz Schabetsberger möchte gerne, dass sich die einzelnen Fraktionen Gedanken machen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Wohnungswerber, die eine Wohnung bekommen, zu einer Mindestvertragsdauer von 6 Monaten gezwungen werden. Die Wohnungssuchenden müssten aber bei der Wohnungsausschreibung vorher darüber informiert werden.

Es ist in letzter Zeit öfter vorgekommen, dass Mieter nur vorübergehend in die Wohnung einziehen und wieder kündigen.

 

 

 

 

TOP. 7.) Vergabe einer Mietwohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 Wohnung Nr. 4 im Obergeschoß (kein Kinderzimmer); Wohnfläche 54 m2.

 

Der Obmann des Wohnungsausschusses GV. Franz Schabetsberger stellt den Antrag, die Wohnung Nr. 4 im Gemeindewohnhaus Pomedt 3 lt. Vorschlag des Wohnungsausschusses an Herrn ***anonymisiert*** zu vergeben.

 

GR. Andreas Schroll erklärt sich als befangen.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  einstimmige Annahme des Antrages,  GR Andreas Schroll erklärt sich befangen.

 

 

 

 

TOP. 8.) Genehmigung eines Mietvertrages für eine Wohnung im Gemeindewohnhaus Pomedt 3.

 

Berichterstattung durch den Bürgermeister:

 

Vom Gemeindeamt wurde ein Mietvertrag für den neuen Mieter der Gemeindewohnung in Pomedt 3, Herr ***anonymisiert***  vorbereitet.

 

 

Entwurf des Mietvertrages:

 

 

M I E T V E R T R A G

 

abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau  als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Herrn ***anonymisiert*** als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Pomedt  Nr. 3 im Obergeschoß rechtsseitig gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 54 m2, bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Speis, 1 Bad. Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter zur Benützung ein eigener abschließbarer Kellerraum, zu zweit mit einer Nebenpartei ein Kellervorraum und das Mitbenutzungsrecht des Dachbodens, der Waschküche und des Hausgartens nach Maßgabe der Hausordnung eingeräumt.

 

II.

Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

III.

 (1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von € 142,74  (Euro einhundertzweiundvierzig 74/100) vereinbart.

Zu diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe  (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG zu entrichten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.

 

 (2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4  MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluß einer Sturmschaden-,Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, daß die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

 

 (3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG  zu entrichten.

 

 (4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.

 

 (5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex I 1958 oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 2005 verlautbarte VPI mit 528,5 Pkt.

 

Wertanpassung erfolgt dergestalt, daß die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.

Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.

 

 (6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit € 50,-- (EURO fünfzig) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.

 

(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, daß der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.

 

IV.

Das vertragsgegenständliche Mietverhältnis beginnt am 01. März 2008 und wird unbefristet abgeschlossen. Beide Vertragsteile können den Vertrag schriftlich kündigen, und zwar zum Monatsletzten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat auf Grund der derzeit geltenden Bestimmungen zu erfolgen. Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

 

V.

Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.

 

VI.

Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.

Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.

 

VII.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.

Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.

 

IX.

Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.

 

X.

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.

 

XI.

An die vorhandene Gemeinschaftsantenne ist anzuschließen.

 

XII.

Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.

 

XIII.

Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.

 

XIV.

Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.

 

XV.

Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.

 

XVI.

 

Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am ……  genehmigt.

 

 

 

Riedau, am …..

 

 

Der Mieter:                                                                           Der Vermieter:

 

 

 

 

 

 

Inventarliste zu Okt. VI dieses Vertrages:

1 Bewegliche Ausstattungs- u. Einrichtungsgegenstände:

            1 Stk. 90 l Mülltonne  Plastik

            1 Stk. Haustürschlüssel, 2 Wohnungsschlüssel

 

2. Fest verbundene Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände:

            1 Keramikwaschbecken mit Armatur

            1 Keramiktoilette mit Spüle

            1 Dusche mit Duschkabine

            1 Elektroboiler

            1 Gastherme

           

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, den im Entwurf vorliegenden Mietvertrag zu genehmigen.

 

Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen, GR. Andreas  Schroll erklärt sich für befangen.

 

 

 

TOP. 9.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Sanierung des Freibades (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung im Jahr 2006).

 

Berichterstattung durch den Bürgermeister:

 

Bei der Sanierung des Freibades im Jahr 2006 sind Mehrkosten entstanden, es wurde beim  Land Oberösterreich um eine zusätzliche Förderung angesucht. Nun ist ein  neuer Finanzierungsplan eingetroffen, welcher zu genehmigen ist.

 

Amt der O.Ö. Landesregierung,   Zl.  IKD(Gem)-311307/383-2006-Mt v. 30.1.2008:

 

 

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung 

für die Sanierung des Freibades (Sofortmaßnahmen

zur Aufrechterhaltung des Badebetriebes)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die nochmalige Überprüfung des Antrages der Marktgemeinde Riedau vom 23. November 2006, Zl.: 940-03-2006-Ge, hat vom Standpunkt der Gemeindeaufsichtsbehörde aus – im Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft und der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung (Abteilung Wirtschaft)  - nachstehende neue Finanzie­rungs­möglichkeit für die Sanierung des Freibades (Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Badebetriebes) ergeben:

 

 

 

 

Mit Amtsverfügung IKD(Gem)-310006/557-2008-Ba vom 30. Jänner 2008 wurde der Marktgemeinde Riedau die in der vorstehenden Finanzierungsdarstellung für das Jahr 2008 vorgesehene

 

 

Bedarfszuweisung in der Höhe von

 

 

7.000 Euro

 

gewährt. Die Flüssigmachung der gewährten Bedarfszuweisung wird gleichzeitig veranlasst.

Die vorstehende Finanzierungsdarstellung ist dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis zu bringen. Eine auszugsweise Protokollabschrift über die diesbezügliche Gemeinderatssitzung ist vorzulegen.

Eine Mehrausfertigung dieses Schreibens ergeht gleichzeitig an die Bezirkshauptmannschaft Schärding, die Direktion Bildung und Gesellschaft, die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung (Abteilung Wirtschaft), die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft (Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik und Abteilung Umweltschutz).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Josef Stockinger

Landesrat

 

Bgm. Ing. Demmelbauer stellt den Antrag auf Genehmigung des Finanzierungsplanes für die Sanierungsmaßnahmen  des Freibades im Jahr 2006.

 

Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 10.) Behandlung eines Ansuchens um Gewährung einer Gemeindeförderung für den Einbau einer Beheizungsanlage mit Biomasse.

 

Berichterstattung durch den Bürgermeister:

 

Es liegt ein Ansuchen von Herrn Johann Laufenböck, Riedau, Schwaben 107,  bezüglich Gewährung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse vor. Dieses Ansuchen wurde am 06.02.2008 beim hs. Marktgemeindeamt eingereicht.

 

Förderungsrichtlinien der Gemeinde:

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36.

 

Schreiben d. Landes OÖ., Direktion f. Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abt. Land- und Forstwirtschaft v. 30.1.2008, Zl. Agrar-51-405/063-2008-III/KE

Landesförderung € 2.640,--

bezahlte Rechnung liegt vor.

 

25 % der Landesförderung = € 660,--, höchstens aber € 363,36.

 

GV. Köstlinger stellt den Antrag, dieses Ansuchen positiv zu bewerten und einen Beitrag von € 363,36 zu genehmigen.

 

Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.

 

 

 

 

TOP. 11.) Bericht des Bürgermeisters.

 

LR Stockinger hat für das Kommandofahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr  EUR 2.000,--  zugesagt.

 

Am Montag gab es bei Herrn  HR Gugler betreffend gemeinsamen Bauhof Riedau-Zell einen Vorsprachetermin. Wir haben uns viel Konkretes erwartet, wir haben aber lediglich erfahren, dass der Standort Quelle Halle  bestehen bleiben muss und zwar aus folgenden Grund: Für den Ankauf der Quelle Halle sind bereits finanzielle Mittel des Landes geflossen, deshalb muss dieser Standort bleiben. Ob es ein Neubau oder eine Sanierung wird, muss erst entschieden werden. Die Gemeinde Zell an der Pram  hat nun den Auftrag, dass sie einen Baumeister oder Statiker beauftragen, der  das Gebäude begutachtet. Seit 2005 gibt es neue Richtlinien für Schneelasten und aufgrund der hohen Spannweiten ist es nicht sicher, ob das Gebäude genutzt werden kann. Weiters wurde das Raumerfordernis angesprochen.  Die Waschbox wird in eine Großgarage integriert. Es bliebe, wenn Halle in dieser Größe bleibt, 1/3 der Fläche übrig, die Gemeinde Zell an der Pram  müsste sich um die weitere Verwendung kümmern. Hausübung aller beider Gemeinden ist nun, dass wir uns bis zum nächsten Treffen vor der Sommerpause über die Art der Gesellschafsform einigen. Außer Frage steht, dass es eine KEG wird. Zell an der Pram  hat zur Sanierung der Volksschule  eine KEG gegründet, dort könnte man es mitmachen. Über die weitere Art der Vereinbarungen muss beraten werden.

 

GV. Schabetsberger: er glaubt, es soll mit HR Gugler wegen Standort noch ein Gespräch geben. Wenn die Kooperation nicht möglich ist, dann ist auch die Quelle Halle nicht verwertet. Da muss mit Zell  nochmals gemeinsam diskutiert werden. Er ersucht den Bürgermeister, dass es ein Treffen der Zeller und Riedauer Fraktionsobmänner gibt und dass gemeinsam darüber gesprochen wird. Die sinnvolle Kooperation ist wichtig, aber  wenn es nicht geht, dann will er sich den Standort so nicht vorgeben lassen.

 

Der Bürgermeister sagt ein Treffen aller Fraktionsobmänner zu. Zuerst will er den  Statiker arbeiten lassen und dann soll es eine Entscheidung geben.

 

Der Bürgermeister berichtet weiters, dass es heute straßenbauliche Verhandlungen gab.  Es ging um die Erschießung aller neuen Baugrundstücke; die Verhandlungen sind  sehr ruhig vorübergegangen.  Derzeit nicht zufriedenstellend ist eine Sackgasse beim Doktor. Es gab bereits eine Vorprüfung des Kanalprojektes. Entlang der B 137 der Dammbach von Ortseinfahrt Riedau  her soll renaturiert werden, Mehrkosten von EUR 20.000,- werden entstehen. Dort ist auch ein Retentionsbecken für alle bebauten Grundstücke im Gewerbepark vorgesehen, weiters muss auch in Pomedt ein 500 m3 großes Retentionsbecken für die Tischlergründe gebaut werden. Bis Mai soll die wasserrechtliche Verhandlung für Wasser und Kanal gemeinsam gemacht werden.

 

Über die Beschädigung der Friedhofsmauer sind die Gemeinderäte  bereits über den Zeitungsartikel  informiert. Die Versicherung schreibt nun, nachdem nun das Auto vom Verursacher nicht rechtmäßig in Betrieb genommen wurde, dass von der Versicherung nichts bezahlt wird. Die Gemeinde wird nun Kontakt mit einem  Rechtsanwalt aufnehmen. Weiters werden wir beim Land Oberösterreich nachfragen, ob ein größeres Stück der Friedhofsmauer gemacht wird. Der  Brief an den Gemeindereferenten ist bereits  unterwegs.

Es gibt von der Versicherung einen Fonds, wenn ein Schaden aus irgend einem Grund nicht bezahlt wird, dann kann aus diesem Fond der Geschädigte etwas erhalten.

GV. Schabetesberger glaubt, dass die Versicherung auf dem Auto „drauf“  ist, nicht auf dem Fahrer.  

 

Alle Gemeinderatsmitglieder erhalten eine Tragtasche mit einer Werbung für die Marktgemeinde Riedau, welche anlässlich des Pferdemarktes  gedruckt wurde.

 

 

 

TOP. 12.) Allfälliges

 

 

GR. Hosner stellt die Frage, wie weit die Angelegenheit der Renaturierung der Pram ist. Bei einer Sitzung des Fischereivereines Zell wurde diesbezüglich besprochen.

Bgm. Ing. Demmelbauer antwortet,  voriges Jahr hat wurde gesagt, vor Weihnachten wird begonnen, dann war aber kein Geld da. Vom  Wasserverband Pramtal  ist auch für heuer nicht viel Geld vorhanden. Dieses Jahr sollen die  Vorverträge gemacht werden.

Der Bürgermeister gratuliert Herrn Hosner, welcher zum Obmann  des Fischereivereines  Zell an der Pram gewählt wurde.

 

Es wird angeregt, gegenüber dem Skaterplatz einen Straßenbleuchtungsmast  für Fußgeher (nicht für Skaterplatz) aufzustellen.

 

GV. Wolschlager Anita fragt nach, ob der Bürgermeister schon  die  mangelnde Kooperation zwischen Schule und Hort mit der Hortleiterin besprochen hat. Der Bürgermeister verneint, allerdings erklärt die Amtsleiterin, dass sie diesbezüglich mit Frau Schmidleitner gesprochen hat.

 

GV. Ortner Günter berichtet über den  Jubiläumspferdemarkt; die  Witterung war leider schlecht, aber man sieht, es  kann was Gutes entstehen. Die „Bullriding-Meisterschaft“ des Wirtschaftsbundes wurde am Plakat der Gemeinde angekündigt. Es gibt doch die Bestimmung, dass nur bestimmte Ankündigungen  in der Gemeindenachricht stehen dürfen. Die Seerer dürften voriges Jahr nicht drinnen stehen. Der Bürgermeister wird es sich merken.

 

GR. Steinmetz berichtet zur „Bullriding-Meisterschaft“, dass es finanzielle  Probleme gab. Der „Bulle“ kostet € 700,- und auch das Zelt kostet was, also war die Veranstaltung  sozusagen eine Spende für die Gemeinde.

 

Abschließend berichtet der Bürgermeister,  dass es beim Anwesen Kroiss in Ottenedt  eine Begehnung mit Polizeischutz und Amtsarzt gab; es gibt massive Vorschreibung, innerhalb von 14 Tagen hat er alles selbst wegbringen, sonst gibt es Ersatzmaßnahmen.

 




 

 

 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.01.2008  wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.05 Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzender)                                                              (Schriftführer)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom            

                                       keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

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(Vorsitzender)

 

 

 

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(Gemeinderat)                                                              (Gemeinderat)