Lfd.Nr. 36 Jahr 2008
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche 36.
Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
24. April 2008.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer als Vorsitzender
02. Vizebgm. Berta Scheuringer 16. GR. Andreas Schroll
03. GR. Wolfgang Kraft 17. GR. Karin Eichinger
04. GR. Monika Tallier 18. GR. Erwin Wolschlager
05. GR. Franz Wimmer 19. GR. Elisabeth Obernhumer
06. GR. Alois Steinmetz 20. GR. Heinrich Ruhmanseder
07. GR. Gerhard Payrleitner 21. GR. Ernst Hintermayr
08. GR. Norbert Gumpinger 22.
09. GV. Karl Kopfberger 23.
10. GV. Franz Schabetsberger 24.
11. GV. Günter Ortner 25.
12. GV. Anita Wolschlager
13. GR. Rudolf Hosner
14. GR. Klaus Ortner
15. GR. Franz Arthofer
Ersatzmitglieder:
GR. Richard Ebner für GR. DI Franz Mitter
GR. Josef Hummer für GV. Walter Köstlinger
GR. Friedrich Raschhofer für GR. Reinhard Windhager
GR. Adolf Zallinger für GR. Doris Krestel
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Katharina Gehmaier
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. DI Franz Mitter
GV. Walter Köstlinger
GR. Reinhard Windhager
GR. Doris Krestel
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): AL Katharina Gehmaier
Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung vom -
Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 14.04.2008
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.03.2008 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Tagesordnung
a) Elektroinstallation
b) Geländerkonstruktionen
c) Portalkonstruktionen
d) weitere Maßnahmen Baumeisterarbeiten
e) Adaptierung Chlorgasraum
TOP. 1.) Einbringung eines Rechtsmittels an den VwGH gem. § 56 Abs. 4; Berichterstattung an den Gemeinderat.
Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:
Es betrifft das Rechtsmittelverfahren Umsatzsteuer 1996 und 1997 betreffend Bau der Leichenhalle.
Bei dieser Prüfung wurde festgestellt, dass die Marktgemeinde Riedau für den Bau der Aussegnungshalle keine Umsatzssteuer bezahlt hat. Die Gemeinde hat beim Bau der Leichenhalle die Vorsteuer abgezogen. Das Finanzamt war der Meinung, dass dazu die Gemeinde nicht berechtigt ist. Am 30.7.1999 erging an die Gemeinde ein Bescheid, die Umsatzsteuer in Höhe von ATS 247.302,-- für den Bau der Aussegnungshalle und ATS 55.480,-- für Straßenreinigung zu bezahlen. Es wurde gegen diesen Bescheid Berufung eingebracht. Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion vom 20.10.2000, die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof.
Der Verwaltungsgerichtshof hat der Bescheidbeschwerde im Rechtsmittelverfahren stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wurde wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat also den Bescheid 2. Instanz aufgehoben. der Unabhängige Finanzsenat UFS musste nun alles neu anschauen und neu entscheiden, allerdings unter dem Erkenntnis des VwGH. Dieses Verfahren läuft seit März 2005. Nun ist die Entscheidung des UFS eingetroffen. Dieses Schriftstück haben die Fraktionen in Kopie erhalten.
Die Kanzlei Leitner+Leitner hat dazu folgende Rechsauskunft gegeben:
Leichenhalle: VwGH-Beschwerde
Sehr geehrte Frau AL Gehmaier,
wie bereits telefonisch besprochen ist uE die Erhebung einer VwGH-Beschwerde gegen die Entscheidung des UFS vom 12.3.2008, GZ RV/0180-L-05, zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Leichenhalle sinnvoll.
Die Chancen für einen positiven Ausgang der Beschwerde sind uE auf Grund der UFS-Entscheidung gut. Der tatsächliche Ausgang der Beschwerde ist jedoch offen. Für eine positive Entscheidung spricht, dass seitens des UFS wiederum das Vorliegen einer hoheitlichen Tätigkeit geprüft wurde, obwohl der VwGH bereits im vorangegangenen Verfahren festgestellt hat, dass es sich bei den Rechtsbeziehungen um eine privatwirtschaftliche Tätigkeit handelt. Weiters können auch aus der Begründung des bereits ergangenen VwGH-Erkenntnisses Beschwerdepunkte für die nunmehrige VwGH-Beschwerde herangezogen werden. Hinzu kommt, dass auch eine Entscheidung des UFS Feldkirch betreffend die Vermietung einer Leichenhalle beim VwGH angängig ist. Die Erhebung einer VwGH-Beschwerde ist somit zu empfehlen.
Für die Erhebung der VwGH-Beschwerde rechnen wir mit einem Arbeitsaufwand im Ausmaß von ca EUR 2.000,00 (zuzüglich Umsatzsteuer und Barauslagen).
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Markus Achatz Wolfgang Lindinger
Universitätsprofessor Steuerberater
und Steuerberater
Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung vom 9.4.2008 beschlossen, beim Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Entscheidung des UFS vom 12.3.2008, Zl. GZ RV/0180-L-05, einzubringen. Die Kanzlei Leitner+Leitner wird die den Beschwerdetext erarbeiten.
Gem. § 56 Abs. 4 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. bleibt die Einbringung von Rechtsmitteln einschließlich Beschwerden an die Höchstgerichte in der Zuständigkeit des Gemeindevorstandes. Wenn ein solches Rechtsmittel eingebracht wird, hat der Bürgermeister dem Gemeinderat unaufgefordert darüber zu berichten.
Dazu gibt es keine weiteren Wortmeldungen.
TOP. 2.) Bekanntgabe des Berichtes der Bezirkshauptmannschaft Schärding über die Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2007.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Die Bezirkshauptmannschaft hat am 25.2.2008 den Rechnungsabschluss 2007 geprüft. Der Prüfbericht ist gem. § 99 Abs. 2 OÖ. Gem0 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.
Es gibt dazu keine weiteren Wortmeldungen.
TOP. 3.) Auftragsvergabe für Vorarbeiten Aufschließungsstraße.
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Die Bauwerber wollen unbedingt anfangen zu bauen, vier Bauwerber wollen schon in den nächsten Wochen anfangen. Klaus hat vorbereitet, dort wo kein Kanal und Wasser hineinkommt, aber Strom, Telefon könnte man Baustraße in Breite von 4 m machen.
Sachverhalt:
Der Neubau der Rohbaustraßen in diesen beiden Bereichen wäre eigentlich erst mit Baubeginn des Kanal- und Wasserleitungsnetzes, voraussichtlich im Herbst 2008, geplant gewesen.
Da drei Grundstücksbesitzer bereits mit dem Neubau von Kleinfamilienwohnhäusern beginnen möchten, wurde überlegt, den Straßenbau in diesen Gebieten vorzuziehen.
Ausführung:
Die Straßen werden nur in einer Breite von 4 m gebaut. Der restliche Bereich von 2 m wird erst im Zuge der Kanal- und Wasserleitungsverlegung hergestellt. Diese Vorgangsweise wurde auch mit dem Büro DI König & Oberlechner abgesprochen.
Im jetzigen Baubereich werden Leerverrohrungen für die Straßenbeleuchtung, die Energie AG und der Telekom mitverlegt. Dafür wurde eine 1/3 Lösung mit den beiden Leitungsträgern vereinbart (Aufteilung auf Gemeinde, Energie AG und Telekom – Telekom jedoch nur dann, wenn eine Leerverrohrung vorgesehen wird).
Für die Straßenbeleuchtung ist zusätzlich ein neuer Verteilerkasten zu setzen (Birkenallee)
Kosten:
Die Kosten belaufen sich auf ca. € 27,00 pro m²
Birkenallee: ca. 680 m² = € 18.360,00 + Kosten für Mauer Lenglachner (ca. € 4.000,00)
Schwaben: ca. 400 m² = € 10.800,00
Es wurden 3 Angebote eingeholt.
Die Firma Neulinger & Leidinger, Raab, gewährt noch einen 5 %igen Abschlag.
Die Arbeiten werden in Regie durchgeführt (+ 2 Gemeindearbeiter). Dauer der Arbeiten ca. 1 Woche. Geplanter Baubeginn: Montag, 14.04.2008.
Die Vorschreibung eines Interessenbeitrages ist möglich (mit Baubewilligung).
Es wurden Preise von drei Firmen eingeholt: Neulinger& Leidinger, Riedau-Raab, Bäck Lambrechten und Zahrer Ort i.I.
Fa. Neulinger& Leidinger: 5 % Sonderkonditionen für diesen Straßenbau
Fa. Bäck: keine Sonderkonditionen
Preise exkl. MWSt
Leidinger großer Bagger Kobelko € 65,-- - 5 %
kleiner Bagger Takeuchi € 54,50 - 5 %
LKW 4Achser € 56,-- - 5 %
Bäck großer Bagger € 65,--
kleiner Bagger € 47,--
LKW 4Acher € 58,--
Zahrer großer Bagger € 72,--
kleiner Bagger € 58,--
LKW 4Achser € 58,--
Der Rest der Straßenbauarbeiten ist im Kanalprojekt enthalten.
Der Bürgermeister erklärt nochmals, aufgrund der Dringlichkeit wurde der frühere Beginn mit den Fraktionsführern besprochen und jetzt erfolgt im Nachhinein im Gemeinderat die Genehmigung. Es wird jetzt nur eine Fahrspur ausgekoffert. Die Stichstraße in der Birkenallee ist zur Zeit fertig, in Schwaben ist die Straße derzeit in Arbeit.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Vergabe der Vorarbeiten der Aufschließungsstraße im erforderlichen Ausmaß an die Fa. Neulinger & Leidinger, Raab-Riedau zu den bekanntgegebenen Preisen.
GV Ortner findet es grundsätzlich gut, wenn gebaut wird. Nachdem im Vorrfeld die Umstände geklärt wurden, dass es finanziert werden kann, ist die SPÖ-Fraktion dafür
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages des Bürgermeisters.
TOP. 4.) Auftragsvergabe für Sanierung des Freibades:
Der Bürgermeister bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:
Kostenverfolgung lt. Architekturbüro Bauböck vom 10.4.2008:
Kostenschätzung vom 8.6.2007 € 594.600,--
Solaranlage € 55.000,--
€ 649.600,-- exkl. MWSt
bewilligte Kosten lt. Schreiben vom 8.1.2008 € 586.000,--
Solaranlage € ?
(„Sonstiges/Diverses“ vom Land nicht anerkannt)
voraussichtliche Schlusssummen
Planung und Bauleitung € 72.000,--
Baumeister € 145.245,45
Bädertechnik € 369.720,32 (incl. Solaranlage neu)
Elektroinstallation € 16.209,75
Geländer € 15.480,--
Portale € 3.763,--
Ausbau Kassakabine € 15.000,-- geschätzt
Einrichtung Kassakabine € 4.000,-- geschätzt
Summe € 641.418,52 exkl. MWSt
a) Elektroinstallation
Berichterstattung durch den Bürgermeister:
Vergabevorschlag Architekturbüro Bauböck vom 10.4.2008
Im Auftrag der Badewasseraufbereitung an die Firma BWT sind sämtliche E-Installationen für die Anlage im Pumpenraum einschließlich Beleuchtung enthalten. Die Firma BWT hat diese Arbeiten an die ortsansässige Firma Elektro-Demmelbauer in Sub vergeben. Über diese unmittelbar zur Wasseraufbereitungsanlage gehörenden Leistungen sind noch weitere E-Installationsarbeiten notwendig wie: Änderung der Hauptzuleitung und neuer Meß- und Verteilerschrank für das gesamte Freibad (außerhalb des alten Hallenbadgebäudes), neuer Anschluss der bestehenden Wasserrutschpumpe, neue Anspeisung der Kabinengebäude vom neuen Hauptverteiler, Installationen im Chlorgas-Dosierraum auf Grund von neuer Vorschriften der Behörde und weitere kleinere, im Leistungsumfang der BWT nicht enthaltenen Leistungen.
Da die Fa. Demmelbauer bereits mit wesentlichen Elektroinstallationen ausführt ist es sinnvoll, diese zusätzlichen E-Installationsarbeiten im Sinne einer Auftragserweiterung an diese Firma zu vergeben.
Es wurde ein Angebot eingeholt, das mit einer Gesamtsumme von netto € 16.209,75 schließt.
Wir schlagen eine Vergabe der Leistungen an die Fa. Elektro-Demmelbauer vor.
Vizebgm. Berta Scheuringer stellt den Antrag auf Vergabe der zusätzlichen Elektroinstallationsarbeiten an die Fa. Elektro Demmelbauer zu vergeben.
GV. Ortner hofft, dass in diesem Angebot alles enthalten ist.
Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Fr. Vizebgm. Berta Scheuringer mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, der Bürgermeister erklärt sich für befangen. Der Antrag ist somit angenommen.
b) Geländerkonstruktionen
Der Bürgermeister ersucht um Berichterstattung durch GV. Schabetsberger. Dieser erklärt den Sachverhalt:
Vergabevorschlag Architekturbüro Bauböck vom 10.4.2008
Bei den Eingängen zum neuen Technikraum bzw. dem danebenliegenden Lagerraum ist der Einbau von Leichtmetallkonstruktionen mit Glaslichten und Lüftungsöffnungen vorgesehen. Weiters werden auf der neu geschaffenen Plattform über dem neuen Pumpenraum Geländer als Absturzsicherungen benötigt. Die Geländerkonstruktionen sind dabei als Niro-Rundrohr mit Glasfüllungen (nicht besteigbar) geplant.
Es wurde bei mehreren Firmen um Angebotslegung angefragt, von zwei Firmen wurden Angebote vorgelegt – siehe beiliegenden Angebotsvergleich.
Von der Fa. Auer/Schabetsberger wurde die Verglasung in Isolierglas angeboten. Die Preisdifferenz durch die unterschiedliche Verglasung bewegt sich erfahrungsgemäß für diese Konstruktionen in einer Größenordnung von ca. € 300,--. auf Grund des Angebotsergebnisses wird eine getrennte Vergabe der Leistungen vorgeschlagen:
LM-Portale an die Fa. Fill-Metallbau Schärding mit netto € 3.763,--
Geländerkonstruktionen Fa. Schabetsberger mit netto € 15.480,--
GV Schabetsberger erklärt sich für befangen; er hat den Architekten darauf hingewiesen, dass es ein weiteres vergleichbares Angebote gibt.
GV. Ortner stellt den Antrag, an die Fa. Schabetsberger den Auftrag für die Geländerkonstruktionen zum bekanntgegebenen Preis zu vergeben.
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, GV. Schabetsberger erklärt sich für befangen. Der Antrag ist somit angenommen.
c) Portalkonstruktionen
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Wie im Vergabevorschlag bzw. im Bericht zu Pkt. b) Geländerkonstruktionen erwähnt, sind Portalkonstruktionen zu vergeben. Der Architekt schlägt eine Vergabe an Fa. Fill-Metallbau, Schärding, mit netto € 3.763,-- vor.
Der Bürgermeister stellt den Antrag für eine Auftragsvergabe an die Fa. Fill zum bekanntgegebenen Preis.
Er lässt abschließend mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmiger Beschluss
d) weitere Maßnahmen Baumeisterarbeiten
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Im Zuge der Zugänge zum Sportbecken befinden sich noch zwei Durchschreitebecken, die auf Grund neuer Hygienevorschriften seit einigen Jahren nicht mehr mit Wasser gefüllt werden dürfen. Durch die Stufen an den Beckenrändern sind nunmehr Stolperstufen mit Unfallgefährdung vorhanden. Wir schlagen daher vor, diese beiden Durchschreitebecken im Zuge der Baumeisterarbeiten auszubetonieren und die Oberfläche als „Besenstrich“ (wie bei den Betonflächen im Bereich der Sprunganlage) auszuführen. Für die Ableitung der Abwässer von den Duschen werden Gullys und Rohrleitungen verlegt. Die Kosten für diese Maßnahmen bei beiden Becken werden ca. € 2.500,-- betragen. Ich ersuche um Mitteilung, ob die Durchschreitebecken ausbetoniert werden sollen.
Es hat sich nun folgende Änderung ergeben, so der Bürgermeister, dass Betonsteine verlegt werden sollen. Die Kosten sind gleich hoch, vielleicht auch etwas günstiger.
GV. Günter Ortner stellt den Antrag, für diese zusätzlichen Baumeisterarbeiten der Fa. Bortenschlager den Auftrag zu vergeben.
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmiger Beschluss
e) Adaptierung Chlorgasraum
Sachverhaltsdarstellung durch den Bürgermeister:
Schreiben von Ing. Plankenauer am 10.4.2008:
Für die notwendige Adaptierung des Chlorgasraumes auf den gesetzmäßig vorgeschriebenen Zustand sind folgende wie im Nachtragsoffert der Fa. BWT angebotenen Leistungen notwendig. Die Begründung für diese zusätzlichen Maßnahmen liegt darin, dass wir von einem gesetzeskonformen Chlorgaslager ausgegangen sind. Im Zuge der Umbauarbeiten stellte sich heraus, dass der Chlorgaslagerraum nicht gasdicht war und dies die vorgenannten Nachrüstungen bedingt.
Nachtragsangebot der Fa. BWT vom 9.4.2008: Preise exkl. MWSt
Chlorgaswarngerät mit 2 Messtellen € 1.848,--
Optische Signaleinrichtung € 210,--
akustisches Warngerät € 174,--
Demontage und Wiedermontagearbeiten € 378,--
Beschilderung € 53,--
Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Auftrag für die Adaptierung des Chlorgasraumes an die Fa. BWT zu vergeben. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.
TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Umweltausschusses.
Sitzung des Umweltausschusses am 26. März 2008
Da der Obmann verhindert ist, wird von AL Gehmaier das Protokoll vorgelesen.
GV. Wolschlager bedankt sich für die gelungene Aktion „Hui statt Pfui“.
Pkt. 1. Hui statt Pfui – Landschaftssäuberungsaktion
Hui statt Pfui ist eine Aktion der OÖ Bezirksabfallverbände unterstützt vom Land OÖ. Die Aktion besteht aus mehreren Modulen über das Jahr verteilt.
Frage Obmann Köstlinger Walter: Sollen wir bei der Aktion mitmachen?
Abstimmung: einstimmig angenommen
Termin für die Flursäuberung: Samstag 12. April 9-12 Uhr
Start: Feuerwehrdepot
Der Obmann erklärt noch den Ablauf der Flursäuberung. Bei dieser Aktion sind die Mitwirkenden unfallversichert. Obmann Köstlinger Walter setzt sich mit den Direktoren der Hauptschule und Volksschule in Verbindung. Strecke für die Schule: Schulweg Schwaben-Schwabenbach-Pramweg.
GR Wolschlager Anita organisiert ein Auto für den Mülltransport von Hrn. Schabetsberger.
Weitere Autos von der Gemeinde und Bürgermeister oder Wimmer Franz.
.
Vereine werden von Frau Laufenböck Margit angeschrieben:
Streck für die Vereine: Friedwagn bis Zell (Pramsäuberung)
Dammbach (Bundesstraße bis Pram)
Die Kosten für die Verköstigung werden vom Bürgermeister übernommen.
GR Berghammer Gerhard hätte einen Vorschlag für die Schule: Es gibt da eine Möglichkeit einen Biologen für die Umweltberatung einzuladen. Dies wäre mit Hrn. Direktor Zarbl zu besprechen.
Pkt. 2. Aufstellung weiterer Hundetoiletten für Gehweg Pomedt und Ortsbereich
Obmann Walter Köstlinger stellt die Frage: Sollen wir weitere Hundetoiletten aufstellen?
Es kommt zur Diskussion.
Die Mitglieder des Ausschusses kommen zu dem Ergebnis noch einmal einen Bericht in die Gemeindezeitung zu geben und die Hundebesitzer noch einmal auf ihre Pflichten darauf hinzuweisen.
Sollte es dann noch Schwierigkeiten geben, wird die Angelegenheit bei der nächsten Sitzung noch einmal als Tagesordnungspunkt aufgenommen.
Pkt. 3. Abfallbericht 2007
GR Obmann Walter Köstlinger gab Erklärungen zu den Zahlen des Abfallberichtes des Bezirksabfallverbandes 2007.
Pkt. 4. Allfälliges
Besichtigung Müllverbrennungsanlage Wels
Termin eventuell Herbst 2008
Mehrverbrauch Grün/Strauchschnitt Gerner pro Haushalt
Dieser Punkt wird vom Obmann angesprochen. Wird bei der nächsten Sitzung als Tagesordungspunkt
aufgenommen.
Metallbehälterumstellung von Wildhag 24 zum Sammelplatz Mühlgasse
Obmann Köstlinger erklärt die Situation warum die Umstellung erfolgt ist.
GR Arthofer stellt die Frage bezüglich Förderungen alternative Bauweise
Förderungen für alternative Bauweise als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung.
TOP. 6.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
Sitzung des Wohnungausschusses am 22.4.2008
Der Bürgermeister ersucht um Berichterstattung durch den Obmann GV. Schabetsberger
Pkt. 1. Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 14 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 81,96 m2; Vergabevorschlag für den Gemeinderat
Für diese Mietwohnung der ISG lagen 5 Ansuchen vor.
Es wurden die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben:
***anonymisiert***
Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung Nr. 14 in der Zellerstraße 40 an ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram zu vergeben.
1. Ersatz wäre ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handheben.
Pkt. 2. Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 15 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 80,89 m2; Vergabevorschlag für den Gemeinderat.
Für diese Mietwohnung der ISG lagen 7 Ansuchen vor.
Es wurden die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben:
***anonymisiert***
Obmann GV. Franz Schabetsberger stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung Nr. 15 in der Zellerstraße 40 an ***anonymisiert*** aus Riedau zu vergeben.
1. Ersatz wäre ***anonymisiert*** aus Riedau.
Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Abstimmung erfolgte per Handheben.
Pkt. 3. Allfälliges
Bezüglich Mindestvertragsdauer (Mietrechtsbestimmungen) sollen bei der Rechtsabteilung der ISG und der LAWOG Erkundigungen eingeholt werden.
Die Verträge zwischen Gemeinde und ISG bzw. Gemeinde und LAWOG sollen bezüglich Mietausfallhaftung kontrolliert werden.
TOP. 7.) Vergabe von zwei Mietwohnungen im ISG-Wohnblock Zellerstraße 40.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag, so wie im Bericht bekanntgegeben, die Wohnungen zu vergeben:
Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 14 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 81,96 m2; Vergabevorschlag für den Gemeinderat
Vergabe an ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram zu vergeben.
1. Ersatz wäre ***anonymisiert*** aus Zell an der Pram.
Vergabe der Mietwohnung im ISG-Wohnblock in Riedau, Zellerstraße 40, Wohnung Nr. 15 im 2. Stock (1 Kinderzimmer); Nutzflächenausmaß 80,89 m2; Vergabevorschlag für den Gemeinderat.
Vergabe an ***anonymisiert*** aus Riedau zu vergeben.
1. Ersatz wäre ***anonymisiert*** aus Riedau.
Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses
Der Bürgermeister ersucht um den Bericht.
Stellvertretend für den Obmann GR. Windhager bringt GV Kopfberger den Bericht:
Sitzung des Familienausschusses am 27. März 2008
Pkt. 3. wurde vorgezogen, weil Frau Heidi Daller denen kurzen Überblick über CISV gab:
Riedau wurde als Standort für das Programm 2009 überlegt. Dabei würden ca. 36 Kinder in der Hauptschule Riedau untergebracht. 6 Kinder teilen sich ein Klassenzimmer. Ingesamt würden 9 Klassenzimmer benötigt. Dazu noch der Pramtalsaal sowie eventuell die Schulküche bzw. die Vereinsküche. Die Sanitäranlagen sind ausreichend.
Stattfinden soll das Ganze in den ersten drei Ferienwochen 2009. Insgesamt 36 Kinder sowie 9 Begleitpersonen und 4 Organisatoren. Die Gemeinde müsste die Kosten für die Hauptschule übernehmen (Strom, Gas, Wasser, Kanal etc.). Sonst entstehen keine Ausgaben (ev. Freibadeintritte).
Die Reinigung der Klassenräume während dieser Zeit übernehmen die Kinder selbst. Am Ende des Projektes soll die Grundreinigung durch das Reinigungspersonal der Gemeinde durchgeführt werden.
Das Projekt lässt sich auch medial verkaufen. Eventuell sollte ein PC mit Internetanschluss für die Begleitpersonen zur Verfügung stehen. Die Kinder selbst dürfen den PC nicht benützen.
Dazu soll noch folgendes im Vorfeld geklärt werden (bis Anfang Mai 2008)
- Hauptschule Kontakt aufnehmen (Direktor Zarbl)
- Kostenermittlung durch die Gemeinde
Informationen über CISV (von der Webseite)
CISV
Was ist CISV?
CISV ist eine Friedensorganisation, die sich für Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen den Menschen und für den Frieden zwischen allen Nationen und Völkern einsetzt. Als Non-Profit-Organisation ist CISV weltanschaulich ungebunden und weder politisch noch religiös orientiert. 1951 wurde CISV als gemeinnütziger Verein in Österreich gegründet. Die Mittel des Vereins werden durch öffentliche und private Spenden aufgebracht. Die Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig.
Ziele von CISV
CISV
setzt sich für Respekt und Offenheit gegenüber den Mitmenschen ein und trägt so
zur
Friedenserzeihung bei.
Weitere Ziele sind:
Frieden zwischen Nationen und Völkern
Freundschaften mit Menschen anderer Herkunft, Rasse und Glaubensrichtungen
Klischees über andere Kulturen abbauen
Vorurteile gar nicht erst entstehen lassen
Toleranz fördern
Andere Kulturen kennenlernen
Globale Zusammenhänge erkennen
Kommunikationsfähigkeit stärken
Überwinden sprachlicher/kultureller Barrieren
Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung
Ermutigung zur Erarbeitung gewaltfreier Lösungen
CISV-Erfahrungen helfen, eine Weltanschauung und Lebensphilosophie zu entwickeln, die uns Menschen auffordert, für den Frieden einzutreten.
Geschichte von CISV
Warum führen die Menschen Kriege, wenn sie doch dadurch nur alles zerstören? Es hilft nichts, wenn dann nur alle leiden. Ist es überhaupt möglich mit Kriegen für den Frieden zu kämpfen?"
Solche und ähnliche Fragen ihres Sohnes regten die Psychologin Dr. Doris Allen nach dem 2. Weltkrieg zum Nachdenken an und sie erkannte, daß es an der Zeit war, unsere Kinder in einem neuen Bewußtsein zu erziehen.
Als
beim 54. Kongress der Amerikanischen Psychologen in Philadelphia die Ohnmacht
in Bezug auf den Haß zwischen Jugendlichen verschiedener Nationen angesprochen
wurde, meldete sich Doris Allen spontan zu Wort: "Ja, da gibt es etwas,
was wir tun können. Wir könnten Kinder vor der Pubertät zusammenbringen, so daß
sie Freunde werden können, bevor sich Vorurteile festgesetzt haben. Sie könnten
in einer einfachen, camp-ähnlichen Einrichtung zusammenleben und lernen,
Freunde zu sein." - Die Konsequenz war letztendlich die Gründung von
Childrens International Summer Villages (CISV), einer Organisation frei von
politischen, rassischen und religiösen Bindungen.
Von 1946 bis 1951 dauerte es, bis sie die Behörden und Regierungen von ihrem
Vorhaben überzeugen konnte, und im Sommer 1951 fand in Cincinnati das 1.
internationale Sommerkinderdorf für Kinder im Alter von 11 Jahren statt. Ab
diesem Zeitpunkt haben sich Doris Allens Ideen weltweit verbreitet und es
werden neben diesen Kindercamps noch andere internationale Begegnungen für
Kinder und Jugendliche aller Altersstufen durchgeführt. Alljährlich findet
Anfang August das International Bord Meeting (IBM) statt, in dem über die
Arbeit im abgelaufenen Jahr berichtet wird, Probleme besprochen und die
Aufgaben und Ziele des kommenden Jahres erarbeitet werden.
Österreich verschickte schon an das Sommercamp in Cincinnati eine Delegation und gründete 1954 die Tochtergesellschaft ÖGIS. Im Laufe der Jahre entstanden in Graz, Klagenfurt, Salzburg, Linz und Wien Clubs, die nun jährlich Delegationen in die weltweit stattfindenden Camps verschicken und für die österreichweiten CISV-Aktivitäten zuständig sind.
Pkt. 1. Kinderspielplätze in Riedau
Der Obmann erklärte, dass der Kinderspielplatz in Pomedt neu errichtet und der Kinderspielplatz in Achleiten adaptiert werden soll.
Dazu stehen im Budget 2008 (AOH) finanzielle Mittel von insgesamt € 27.000,- zur Verfügung. Wichtig ist, ein Gesamtprojekt für beide Spielplätze beim Amt der Oö. Landesregierung für die Gewährung einer finanziellen Beihilfe vorzulegen (Abt. Wohnbau). Möglich wäre eine Förderung von bis zu 50 % der Gesamtbaukosten. Wenn die Genehmigung der Mittel vorliegt, ist der Ankauf der Spielgeräte noch 2008 möglich.
Aufteilung der Kosten auf die Spielplätze:
Pomedt: € 19.000,-
Achleiten: € 8.000,-
Die Wünsche der Anrainer bzw. des Hortes sollen beim Ankauf der Spielgeräte so weit als möglich berücksichtigt werden.
Wenn heute eine Entscheidung für beide Spielplätze folgt, können die Förderungsansuchen vorbereitet und an das Land weitergeleitet werden.
Es soll auch darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Spielplätzen um öffentliche Einrichtungen der Gemeinde handelt. Diese sind daher allgemein zugänglich und nicht auf bestimmte Ortschaften beschränkt. In einem Plan sollen diese Plätze vermerkt und ev. in den Gemeindenachrichten veröffentlicht werden.
Nach Ende der Diskussion waren alle Mitglieder dafür, beide Projekte (Spielplatz Pomedt und Achleiten) beim Amt der Oö. Landesregierung einzureichen.
Pkt. 2. Rollerskateplatz
Der Obmann erklärte, dass es beim Rollerskateplatz bzw. in diesem Bereich zu massiven Beschwerden der Anrainer gekommen ist. Das Schreiben der Anrainer wird von ihm vorgelesen. Auch das Schreiben der Streetworker. Hauptthema: die Schaffung eines Jugendtreffs bleibt akut.
Jetzt geht es darum, eine Lösung für dieses Problem zu finden.
Entweder
- Schließung
- anderer Standort
- Alkohol- und Rauchverbot
- Einzäunen
- geregelter Betrieb (bestimmte Öffnungszeiten).
Das Problem sind nicht die Skater, sondern die Mopedfahrer, die auch das angrenzende Geländer der Gemeinde für ihre Fahrten nützen.
Es werden einige Beispiele vorgestellt wie z.B. Andorf. Ein möglicher neuer Standort für den Skaterplatz wäre im Bereich des Freizeitzentrums (Nähe neue Filteranlage).
Es wird sehr ausführlich über dieses Problem diskutiert und abschließend festgelegt, ein Angebot für die Einzäunung des Areals einzuholen. Es soll auf jeden Fall die günstigste Variante für die Einzäunung gewählt werden.
Anschließend sollen die weiteren Entscheidungen getroffen werden.
Damit waren alle Mitglieder einverstanden.
Pkt. 4. Allfälliges
Betreffend Bekanntgabe von Veranstaltungen des FIM bzw. des EKIZ wird beraten. Abschließend wird festgelegt, dass in den Gemeindenachrichten nur ein Hinweis auf die Webseiten von FIM und EKIZ erfolgen soll. Nähere Details kann dann jeder Leser selbst im Internet recherchieren.
GR. Steinmetz sagt: bei den Rollerskatern handelt es sich um unsere Kinder; er mahnt zur Vorsicht beim Agieren mit der Polizei.
Der Bürgermeister bestätigt, das Problem ist nicht einfach; mit einem Polizeieinsatz werden aber auch unsere Kinder geschützt gegenüber den anderen zwei bis drei Jugendlichen, die Probleme machen. Das Problem sind nicht unsere Kinder, sondern Jugendliche, die auch der Fürsorge Ried bekannt sind. Es gab einen runden Tisch mit Streetworkern, Polizei, Anrainern und Gemeinde. Wir lassen nun die Streetworker arbeiten, die auch die Anwälte der Jugendlichen sind. Es wird mit viel Gefühl gearbeitet. Mehrere Mütter haben bereits angerufen, die Angst um ihre keinen Kinder haben. Sie haben angeboten, zeitweise auf die aufzupassen.
GR. Eichinger erklärt, es wurde sehr wohl auch diesbezüglich im Familienausschuss beraten. Es geht nicht um unsere Kinder, sondern wirklich nur um jene Jugendlichen, die die anderen vertreiben.
GR. Hintermayr sagt, die Beschleunigungsrennen in der Schmiedgasse sind das Problem. Man muss ihnen Grenzen setzen.
GV. Wolschlager Anita regt an zu überlegen, wo sich die Jugendlichen wirklich aufhalten können.
GV. Kopfberger: Interessant ist der Artikel in der Rieder Zeitung. Die Stadtgemeinde Ried sucht auch eine Lösung zum Thema neuer Standort. Auswärtige haben auch dort die einheimischen Jugendlichen vertrieben.
GR Gumpinger berichtet, er war in Enzenkirchen; dort ist der Skaterplatz eingezäunt und wird am Abend zugesperrt.
GV. Schabetsberger sagt, den Skaterplatz gibt es nun fast ein Jahrzehnt. Wer weiß, ob ein neuer Standort gewährleistet, dass dort nicht nachträglich auch wieder Häuser gebaut werden. Reden ist wichtig.
Er stellt die Frage, ob bezüglich der Spielplätze bei der Landesregierung angesucht wurde. Ein Projekt ist noch nicht eingereicht. Wenn die Gemeinde 50 % Wohnbauförderung will, musst sie mit den Bewohnern reden und mit den Bewohnern ist ein Projekt auszuarbeiten. Sein Vorschlag ist „zusammensetzen“, die Bevölkerung einladen und wenn es fertig ist kann man 50 % bekommen. Das Projekt muss von den Bewohnern kommen.
GR. Wolschlager erklärt, in Achleiten sind die Bewohner gekommen und sagten, was sie wollen.
GR. Hintermayr berichtet dazu, in Achleiten haben die Bewohner mitgeholfen bei der Errichtung des Spielplatzes.
TOP. 9.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses
Der Bürgermeister ersucht um Berichterstattung durch Obmann GR. Erwin Wolschlager.
Sitzung des Kulturausschusses am 31. März 2008
Pkt. 1. – 1. Mai 2008
Folgender Ablauf und Organisation für das RIEDAUER MAIBAUM- UND MARKTFEST am Donnerstag, 01. Mai 2008 wurde festgelegt:
Pkt. 2 Allfälliges – keine Wortmeldungen
GR. Payrleitner berichtet, auch die Feuerwehr wird sich präsentieren. Eine Feuerlöscherüberprüfung findet am 3. Mai statt, am 1. Mai werden die Feuerlöscher schon angenommen.
TOP. 10.) Bericht des Bürgermeisters.
Vergangenen Dienstag gab es Grundeinlöseverhandlung für den Pramrückbau. Frau Vizebgm. Scheuringer war bei dieser Verhandlung anwesend und der Bürgermeister ersucht um ihren Bericht:
Es gab Vorgepräche mit Herrn Ing. Bruckmüller und Herrn Fosseltseder sowie Herrn Kinzl. Betroffene Anrainer wurden eingeladen und alle waren da. Herr Zigmund gibt keinen Grund her. Herr Kinzl wird nochmals mit ihm sprechen. Andere Anrainer sind noch skeptisch und wissen noch nicht, ob Verkauf oder Tausch, aber es gab grundsätzlich eine Zustimmung. Preise:
Bauland € 16,- Bauerwartungsland € 9,- Grünland 2,70 (in Zell 3,--, daher wahrscheinlich auch Riedau 3,--), Wiese € 1,80, Wald € 0,90. Bei der Gemeinde selbst geht es um 11.877 m2, die der Wasserverband benötigt und zwar in der Kellerleiten, angrenzend von Fa. Leitz; es geht um Grund beim Windhager, wo ursprünglich der Bauhof kommen sollte, Herr Waldenberger hat alles sehr gut für die Gemeinde vorbereitet. Beim Madlsperger und Freibad wird ein Grund benötigt, von der Liegewiese werden 500 m2 benötigt ( € 10,--) . Es gibt dazu ein fixes Angebot .
Es gibt auch eine fixe Zusage von Wasserverband, dass der Radweg bestehen bleibt. Es müssen vermutlich zwei Brücken auf Kosten des Wasserverbandes gebaut werden.
GV. Schabetsbergersagt, es war geplant, den Radweg auf die andere Seite zu verlegen. Ist dies nun nicht mehr der Fall? Der Bürgermeister antwortet, es wird nun aufgrund dieser Gespräch ein konkretes Projekt erarbeitet, dass sieht man, wie künftig der Radweg verläuft.
Bgm: gibt ihm recht, er weiß nicht warum geändert wurde. Zuerrst grundsätzliche Studeie. Jetzt grundsätzlich woher man den Grund bekommt. Nun wird der Detialplan erstellt. auch ihm wäre es lieber der Weg wäre auf der anderen Seite. Es wird nun auf den Detailplan gewartet.
Es berichtet der Bürgermeister, dass er nun bezüglich der Friedhofsanierung eine Rückantwort vom Büro Stockinger erhalten hat. Es gibt bezüglich einer „großen“ Sanierung ein klares NEIN.
Heute gab es nachmittags eine Zusammenkunft mit Sachverständigen betreffend die Zufahrtsstraße Schwabenbach. Ein Schwabenbacher Gemeindebürger hat ein Gutachten machen lassen, dass die Zufahrtsstraße nicht den Gesetzen entspricht. Seine Reaktion war, den Planer der Straße, Herrn DI Kleiner, damit zu konfrontieren; zu gleicher Zeit wurde von ihm die Bezirkshauptmannschaft um Unterstützung ersucht, um Klarheit zu schaffen. Zur rechtlichen Situation: es sollte geklärt werden, welche Auswirkungen der weiße Strich hat. Es war sehr interessant, es gab nur teilweise klare Aussagen. Die richtigste Lösung wäre ein Gehsteig mit Hochbordstein. Auf diesem ist der Fußgeher sicher. Die weiße Strichmarkierung wie jetzt ist nicht eindeutig als Gehweg zu identifizieren. Wenn es nach den gesetzlichen Vorschriften geht, gibt es den Gehsteig nicht und die Fußgeher müssen außerhalb des Ortsgebietes auf der linken Seite gehen. Er wartet nun auf das schriftliches Gutachten. Wir werden uns dann zusammensetzen und die Finanzierung für einen Gehsteig beraten. Die 30iger-Beschränkung bei der Zufahrtsstraße Schwabenbach wurde von ihm aufgrund dieses Gutachtens aufgestellt (bei Baustelle darf er es, weil Gefahr im Verzug ist). Diesen ist nun wieder abzumontieren. Angeboten wurde von Herrn Mag. Holzleitner eine 30iger Zone in Schwabenbach. Ein Einbahnring Richtung Schwabenbach wäre die einfachste Lösung, diese wurde vom Bürgermeister aber sofort verworfen.
GR. Wolschlager Erwin stellt folgende Frage: Gilt es dieses Problem mit der Markierung auch nach Pomedt und Berg?
Der Bürgermeister antwortet, Richtung Pomedt ja, die Markierung in der Ortschaft Berg befindet sich innerhalb des Ortsgebietes und hier stellt sich dieses Problem nicht.
Nach Pomedt ist aber die Straße so breit, das eine Begegnung des Gegenverkehrs möglich ist. Nach Pomedt könnten Stempen angebracht werden.
GV. Schabetsberger erklärt, jetzt ist die Straße nach Schwabenbach 3,50 m, breit, für ein gefahrloses Aneinanderfahren ist eine Breite von 4,5 m ohne Bordsteinkante und mit Borsteinkante 4,8 m erforderlich (weil man nicht so nah hinzufahren kann).
GV. Wolschalger Anita glaubt, gerechterweise muss man auch bei der Zufahrtsstraße nach Pomedt etwas machen, weil dort wird auch schnell gefahren.
GR. Steinmetz glaubt, an der Strichmarkierung in Berg sollten die rote Laschen montieren werden.
Bgm Ing. Demmelbauer antwortet, man kennt nun zwar die gesetzliche Grundlage, vor Gericht kann es aber ganz anders ausschauen.
GV. Schabetsberger berichtet nochmals zu den Straßenbreiten: für die Zufahrtsstraße nach Schwabenbach bräuchten wir eine Breite von 4,5 m, da Schwabenbach ist reine Zufahrtsstraße zu einem Siedlungsgebiet ist. Berg aber keine Zufahrtsstraße zu einem Siedlungsgebiet, sondern eine Durchzugsstraße. Die Zufahrtsstraße zur Siedlung Pomedt ist nicht nur Zufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet, sondern auch eine landwirtschaftliche Zufahrtsstraße. Wir dürfen alles tun, aufmalen, Stempen, Gummilaschen, aber wir können uns nicht darauf verlassen, dass es gerichtlich hält. Sicher ist nur ein Gehsteig mit Hochbord. Ein Gehsteig mit schräger Kante ist „kein“ Gehsteig. Bei einer Schrägkante gibt es nun auch für einen Gehsteig keine Förderung mehr.
Der heurige Gemeindeausflug geht nach Bratislava.
TOP. 11.) Allfälliges.
GV. Schabetsberger: Es gibt bereits 18 Anmeldungen für Hort; Wo werden diese Kinder untergebracht? Das Riki hat fertigen Raum, dieser könnte als „Übergang“ für ein Jahr genutzt werden, eine Kooperation ist seiner Meinung nach möglich. Es muss nur etwas gesagt werden.
Der Bürgermeister antwortet, in 14 Tagen gibt es ein diesbezügliches Gespräch mit der Caritas.
GV. Günter Ortner spricht nächtliche Probleme am Marktplatz an.
Bgm Ing. Demmelbauer anwortet, es gibt diesbezüglich laufend Gespräche mit der Polizei. Im ganzen Bezirk fahren nur drei Streifenwagen, die sind in der Nacht unterwegs.
GR. Raschhofer Fritz bemängelt die Kreuzung von Bahnhof kommend Richtung Kreisverkehr in Schwaben; er stellt die Frage, wie man Kreuzung verbessern könnte.
GV. Schabetsberger regt an, sogenannte „Haifischzähne“ aufmalen.
GR. Arthofer spricht die Überwachung der Geschwindigkeiten an: es wäre interessant, wie schnell auf der Aufschließungsstraße von der L513 Richtung Kreisverkehr gefahren wird.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
Gegen die während der
Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
vom 31.01.2008 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.20 Uhr.
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(Vorsitzender) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom
keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.
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(Vorsitzender)
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(Gemeinderat) (Gemeinderat)