Lfd.Nr. 37 Jahr 2008

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche 37. Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
18. Juni 2008.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bgm. Ing. Johann Demmelbauer  als Vorsitzender

02. Vizebgm. Berta Scheuringer                                  16. GR. Doris Krestel

03. GR. Wolfgang Kraft                                               17. GR. Franz Arthofer

04. GR. Monika Tallier                                                18. GR. Andreas Schroll

05. GR. Franz Wimmer                                               19. GR. Karin Eichinger

06. GR. Ing. Alois Steinmetz                                       20. GR. Elisabeth Obernhumer

07. GR. Gerhard Payrleitner                                        21. GR. Ernst Hintermayr

08. GR. Norbert Gumpinger                                         22.

09. GR. Reinhard Windhager                                      23.                    

10. GV. Karl Kopfberger                                              24.

11. GV. Franz Schabetsberger                                    25.

12. GV. Günter Ortner                                               

13. GV. Anita Wolschlager                                         

14. GR. Rudolf Hosner                                               

15. GR. Klaus Ortner                                                 

                                                                           

 

Ersatzmitglieder:

GR. Richard Ebner                                           für        GR. DI Franz Mitter

GR. Josef Hummer                                           für        GV. Walter Köstlinger

GR. Sabine Kammerer                                      für        GR. Erwin Wolschlager

GR. Brigitte Heinzl                                            für        GR. Heinrich Ruhmanseder

 

Der Leiter des Gemeindeamtes:  AL Katharina Gehmaier

 

 

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990):

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                                     unentschuldigt:

GR. DI Franz Mitter

GV. Walter Köstlinger

GR. Erwin Wolschlager

GR. Heinrich Ruhmanseder

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier

 

 


Der Vorsitzende eröffnet um 20.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a)         die Sitzung vom - Bürgermeister, Vizebürgermeister - einberufen wurde;

b)         die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am   09.06.2008

unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

öffentlich kundgemacht wurde;

c)         die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d)         dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.04.2008 bis zur heutigen

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Es unterschreiben Schabetsberger und Hintermayr

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

 

 

Tagesordnung

 

  1. Straßenbau Mühlgasse; Zusatzauftrag Straßenbauarbeiten Fa. Felbermaier
  2. Grundsatzbeschluss für die Asphaltierung eines Teil-Straßenstückes in Schwabenbach.
  3. Vergabe von Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebereich.
  4. Genehmigung einer Verordnung  betreffend Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Marktgemeinde Riedau.
  5. Genehmigung einer Dienstbetriebsordnung zur Ordnung des inneren Dienstes beim Marktgemeindeamt.
  6. Genehmigung eines Mietvertrages mit dem Musikverein Riedau.
  7. Behandlung einer Resolution betreffend „Wohnbauförderung Neu“.
  8. Gewährung von Gemeindeförderungen für den Einbau von Solaranlagen.
  9. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Hortgruppe im Kindergartengebäude.
  10. Festlegungen für den Kindergartenbetrieb der Caritas in Riedau.
  11. Genehmigung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen 2008 der Marktgemeinde Riedau.
  12. Bericht des Bürgermeisters.
  13. Allfälliges.

TOP. 1.)  Straßenbau Mühlgasse; Zusatzauftrag Straßenbauarbeiten Fa. Felbermaier

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Im Budget sind beim ao. Projekt Mühlgasse € 59.500,-- veranschlagt. Die anfallenden Wasser- und Kanalarbeiten anlässlich der Straße sind im ordentlichen Haushalt veranschlagt.

Es fallen nun gegenüber der Kostenschätzung bzw. dem Auftrag Mehrarbeiten und somit Mehrkosten an: für Bodenaushub, erhöhten Gehsteig, verlängerte Wasserleitung (Ringleitung mit Hydrant).

 

Besprechung mit Fraktionsführer:

Gesamtkosten für Straße: voraussichtlich € 72.000,--

finanzielle Bedeckung: Soll-Überschuss Projekt Straßenbau Berg wird nicht beim Projekt Erschließung Siedlungsstraßen verwendet, sondern beim Projekt Mühlgasse.

 

Mehrarbeiten für Wasser- und Kanalarbeiten werden auf diesen Konten im ordentlichen Haushalt verbucht.

 

Zusatzauftrag an die Fa. Felbermaier für Straßenbauarbeiten, geschätzt € 12.000,--, Kanlisationsarbeiten € 20.000,-- und Wasserleitungsarbeiten € 25.000,--

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag für Zusatzantrag für Straßenbauarbeiten an die Fa. Felbermaier. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages

 

 

TOP. 2.) Grundsatzbeschluss für die Asphaltierung eines Teil-Straßenstückes in Schwabenbach.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Im Budget sind für Asphaltierungsarbeiten € 20.000,-- veranschlagt.

Es soll der Grundsatzbeschluss gefasst werden, ein Teilstück der Gemeindestraße in Schwabenbach zu asphaltieren. Die Gespräche mit den Grundanrainern wurden noch nicht durchgeführt.

Nach Abrechnung der bisherigen Straßenbauten ist ersichtlich, wie viel Geldmitel noch vorhanden sind.

 

Aus dem Jahr 2007 besteht bei der Fa. Alpine noch ein Guthaben in Höhe von 10.500,--. Dieses Guthaben kann beim Projekt Asphaltierung Schwabenbach verwendet werden. Also können sich die Gesamtausgaben auf € 30.000,-- erhöhen. Teilstück: Kreuzung Wohnhaus Gumpoltsberger Schwabenbach 61 bis Kreuzung Praschl Schwabenbach 50.

 

GV. Günter  Ortner stellt den Antrag, einen Grundsatzbeschluss für die Asphaltierung des Straßenstückes in Schwabenbach von Liegenschaft Gumpoltsberger bis Liegenschaft. Praschl.

 

Der Bürgermeister vermerkt dazu: „sofern das Geld bis Praschl vorhanden ist“.

Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Annahe des Antrages

 

 

 

TOP. 3.) Vergabe von Asphaltierungsarbeiten im Gemeindebereich.

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es soll einen Zusatzauftrag an die Fa. Alpine geben;  Zusatzauftrag deshalb, weil die Fa. Alpine Asphaltierungsarbeiten der Mühlgasse (Felbermair)  durchführt. Die Preise sind die gleichen wie in der Mühlgasse.

 

Asphaltierungsumfang: Friedhofstraße, Kirchenplatz, Schwabenbach

Auftragssumme inkl. MWSt € 44.325,67 lt. Angebot vom 28.5.2008 und Schreiben AWS Bauer vom 28.5.2008.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den Auftrag an die Fa. Alpine lt. bekannt gegebenen Angebot  zum Preis von € 44.325,67 zu vergeben.  Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  einstimmige Annahme des Antrages.

 

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung einer Verordnung  betreffend Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Marktgemeinde Riedau.

 

Der Bürgermeister ersucht AL Gehmaier um Berichterstattung.  

 

Auf Grund der Gemeindeordnungs-Novelle 2007, gültig ab 1.1.2008, wurde vom Gemeindebund das Büchlein „Geschäftsordnung für Kollegialorgane“ neu aufgelegt. Durch diese Novelle sind Änderungen eingetreten, die in die Verordnung eingearbeitet wurden.

Mit Genehmigung dieser Verordnung tritt die Geschäftsordnung vom 28.2.2002 außer Kraft.

 

Die Verordnung umfasst:

  1. Abschnitt Gemeinderat

§ 1 Einberufung und Kundmachung von Sitzungen

§ 2 Tagesordnung, Dringlichkeitsanträge

§ 3 Einsicht in die Sitzungsunterlagen durch den Fraktionsobmann

§ 4 Allgemeines Unterrichtsrecht der Gemeinderatsmitglieder

§ 5 Anwesenheitspflicht – Befreiung

§ 6 Öffentlichkeit

§ 7 Vorsitz

§ 8 Ordnungsbefugnisse des Vorsitzenden

§ 9 Beschlussfähigkeit

§ 10 Beginn der Sitzung

§ 11 Anfragen

§ 12 Berichterstattung, Anträge

§ 13 Wechselrede; Geschäftsanträge; Reihenfolge der Abstimmung

§ 14 Abstimmung

§ 15 Wahlen

§ 16 Verhandlungsschrift

§ 17 Geschäftsführung der Ausschüsse

 

  1. Abschnitt Gemeindevorstand

§ 18 Geschäftsführung

 

  1. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen

§ 19 Befangenheit

§ 20 Beiziehung sonstiger Personen

 

Nach Genehmigung wird jedem Gemeinderat diese Verordnung (Büchlein) nach Unterfertigung durch den Bürgermeister zur Verfügung gestellt.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der

Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18.6.2008, mit der eine Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Marktgemeinde Riedau mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erlassen wird.

(1)     Auf Grund des § 66 Abs. 1 der OÖ. GemO 1990, LGBl. Nr. 91 idgF LGBl Nr. 152/2001, unter genereller Berücksichtigung der OÖ. GemO-Novelle 2007, LGBl. Nr. 137/2007, wird in der Anlage eine Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Marktgemeinde Riedau erlassen.

(2)     Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 28.2.2008 außer Kraft.

 

Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung einer Dienstbetriebsordnung zur Ordnung des inneren Dienstes beim Marktgemeindeamt.

 

Der Bürgermeister ersucht die Amtsleiterin um Berichterstattung:

 

Auf Grund der Gemeindeordnungs-Novelle 2007, gültig ab 1.1.2008, wurde vom Gemeindebund die „Dienstbetriebsordnung“ zur Ordnung des inneren Dienstes beim Marktgemeindeamt neu aufgelegt.

Seit dem Jahr 1992 gibt es bereits eine Dienstbetriebsordnung in der Marktgemeinde, diese Verordnung wurde nun durch den Gemeindebund an die neue Gemeindeordnung angepasst  und soll die alte Verordnung ersetzen. Inhalt:

 

  1. Abschnitt:  Allgemeines
  2. Abschnitt: Organisatorisches
  3. Abschnitt: Bedienstete
  4. Abschnitt: Dienstort
  5. Abschnitt: Dienstzeit
  6. Abschnitt: Arbeitsmittel
  7. Abschnitt: Bürgerservice
  8. Abschnitt: Interne Angelegenheiten
  9. Abschnitt: Interne Abläufe

 

Die Broschüre wurde den Fraktionsführern zur Verfügung gestellt und wurde in den Fraktionsbesprechungen vollinhaltlich bekanntgegeben.

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, eine neue Dienstbetriebsordnung für die Marktgemeinde Riedau zu erlassen. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 6.) Genehmigung eines Mietvertrages mit dem Musikverein Riedau.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Im Gemeindevorstand wurde der Mietvertrag besprochen;  nun gibt es die Rückmeldung des Obmannes des Musikvereines, dass eine Genehmigung seitens des Musikvereines in Ordnung geht.

Der im Entwurf erstellte Mietvertrag wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

Gebührenselbstberechnung durchgeführt

am ………………., Gebühr € …………

 

………………………………………….

Unterschrift der(s) Bestandgeber(s)

 

 

MUSIKPROBELOKAL –

 

M I E T V E R T R A G

 

geschlossen am heutigen Tage zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, als Vermieterin einerseits, und dem Musikverein Riedau, 4752 Riedau, als Mieter andererseits wie folgt:

 

I.                   Einleitung

 

(1)   Die Marktgemeinde Riedau ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 536 KG. Riedau; ein Baurecht zugunsten der O.Ö. Kommunal-Immobilienleasing GmbH ist in EZ. 544 KG. Riedau eingetragen.

 

(2)   Auf dem obigen Grundstück steht das Volks- und Hauptschulgebäude samt Pramtalsaal, Vereinszubau und Musikprobelokal; wobei die Marktgemeinde Riedau im Zuge von Sanierungsarbeiten auch das Musikprobelokal saniert und erweitert hat.

 

(3)   Dieses Musikprobelokal besteht aus folgenden Räumen:

      a)  Musikproberaum 140 m2, Registerproberaum 52,72 m2, Archiv 23,14 m2;

      b) die Toilettanlagen des Pramtalsaales können benützt werden.

 

II.                Mietobjekt

 

Die Marktgemeinde Riedau vermietet an den Musikverein Riedau das Musikprobelokal, bestehend aus den unter Punkt I Abs. 3 näher bezeichneten Räumlichkeiten.

 

III.             Mietbeginn und Vertragsdauer

 

Das Mietverhältnis beginnt  ab 01.07.2008 und wird unbefristet  abgeschlossen.

 

IV.              Miethöhe

 

a)      Als Mietzins wird ein jährlicher Betrag von € 1.000,-- (in Worten eintausend) inklusive 20 % Mehrwertsteuer vereinbart. Dieser Mietzins, welcher auch die im Verhältnis der Benützung anfallenden Betriebskosten beinhaltet, ist wertgesichert. Als Wertsicherungsmaßstab gilt der Verbraucherpreisindex 2000 (2000=100), verlautbart von der Statistik Austria. Basis der Berechnung ist die Indexzahl für den Monat Jänner 2008. Eine Neuberechnung des Mietzinses erfolgt, wenn sich die Indexzahl um mehr als 5 % verändert.

 

b)      Der Mietzins ist jeweils am 1. Juli eines Jahres für das laufende Mietjahr vom Mieter auf das Konto der Vermieterin bei der Allgemeinen Sparkasse, Konto Nr. 13300-000729, BLZ 20320, spesen- und abzugsfrei zu überweisen.

 

 

 

 

V.                 Kündigung

 

Die Vermieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, ungeachtet der obigen Bindung lt. Pkt. III  mit sofortiger Wirkung für aufgelöst zu erklären, wenn:

a)      der Musikverein einen nachteiligen zweckentfremdenden Gebrauch vom Bestandsobjekt macht,

b)      über das Vermögen des Musikvereines ein Insolvenzverfahren eröffnet und nicht innerhalb eines Monats wieder eingestellt wird, oder ein solcher Antrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird und

c)      der Musikverein der Marktgemeinde Riedau aufgelöst wird.

 

Die Mieterin ist berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Angabe eines Grundes zu kündigen.

 

VI.              Grundbuch

 

Eine bücherliche Sicherstellung dieses Vertrages wird weder begehrt noch gewährt.

 

VII.           Rechtsnachfolge

 

Sämtliche durch diesen Vertrag begründeten Rechte und Verbindlichkeiten gehen auf die Rechtsnachfolger nicht über.

 

VIII.        Umbauten

 

Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin an den gemieteten Räumen Umbauten oder sonstige Adaptierungen vorzunehmen.

Die vom Mieter mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Mieterin am Mietobjekt vorgenommenen baulichen Aufwendungen und Adaptierungen gehen bei Auflösung des Mietverhältnisses entschädigungslos an die Vermieterin über, falls nicht vor Ausführung der Arbeiten schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Auflösung des Mietverhältnisses, sei es aus welchem Grund immer, ist der Mieter nicht berechtigt, für sonstige vorgenommene Investitionen eine Ablöse zu verlangen, falls nicht vor Vornahme der Investition schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

IX.              Instandhaltung

 

Das Mietobjekt wurde vom Mieter in ordnungsgemäßen Zustand übernommen und ist bei Beendigung  des Mietverhältnisses vom Mieter in einem ordentlichen Zustand, der normalen Abnützung entsprechend, zurückzustellen. Die Erhaltung der Bausubstanz obliegt der Vermieterin auf ihre Kosten. Bei Beschädigung durch Dritte ist das Einvernehmen der Vertragsparteien über die Tragung der Kosten herzustellen. Die mit benützten Toilettanlagen des Pramtalsaales sind ordnungsgemäß zu reinigen. Vor einer Veranstaltung im Pramtalsaal werden die Toiletten von der Gemeinde gereinigt.

 

X.                 Vertragskosten

 

Sämtliche mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren hat die Vermieterin zu tragen.

 

XI.              Änderungen und Ergänzungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

XII.           Vertragsausfertigungen

 

Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Originalen errichtet, wovon jeder Vertragsteil je ein Original erhält.

Dieser Vertrag wurde vom Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau in der Sitzung vom ….. genehmigt und bedarf nicht der aufsichtsbehördlichen Genehmigung.

 

Riedau, am ……………..                                          Riedau, am ……………………

 

Für die Marktgemeinde Riedau:                                   Für den Musikverein Riedau:

Der Bürgermeister:

 

 

…………………………………..                            ……………………………………..

                                                                                  (Obmann)

 

                                                                                                                                                                                                                               ……………………………………..

                                                                                  (Schriftführer)

 

                                                                      

                                                                                  ……………………………………..

                                                                                  (Kassier)

 

 

GV. Karl Kopfberger stellt den Antrag auf Genehmigung des Mietvertrages mit dem Musikverein Riedau.

Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird  einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 7.) Behandlung einer Resolution betreffend „Wohnbauförderung Neu“.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

 

Am 13.5.2008 hat die FPÖ-Fraktion folgenden Antrag gem. § 46 Abs. 2 OÖ. GemO eingereicht:

 

Antrag, beiliegende Resolution auf die Tagesordnung er nächsten Gemeinderatssitzung zu setzen:

Begründung: die oberösterreichische Landesregierung hat die „Wohnbauförderung Neu“ beschlossen und verlangt von Förderwerbern den Einbau einer Solaranlage. Andere umweltschonende Heizsysteme werden derzeit nicht als Fördervoraussetzung anerkannt und werden damit benachteiligt.

FPÖ  Heinrich Ruhmanseder

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Riedau möge folgende Resolution beschließen:

 

Resolution

 

Die oberösterreichische Landesregierung wird aufgefordert, die im Rahmen der „Wohnbauförderung-Neu“ erlassene Verordnung dahingehend zu ändern, dass nicht nur der Einbau von Solaranlagen als Voraussetzung für eine Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich anerkannt wird, sondern auch jener von Wärmepumpen und Hackschnitzel- bzw. Pelletsanlagen sowie andere Heizanlagen, die sich für den Betrieb mit biogenen Brennstoffen eignen.

Begründung:

Im Rahmen der „Wohnbauförderung-Neu“ hat die OÖ. Landesregierung Verordnungen erlassen, die den Einbau einer wasserführenden Solaranlage als Voraussetzung für die Gewährung einer Wohnbauförderung verlangen.

Solaranlagen eigenen sich in sonnenreichen Monaten zwar hervorragend für die Warmwassergewinnung, deren Ertrag sinkt aber in den Übergangszeiten wesentlich ab. In den Wintermonaten stehen sie sogar weitgehend still.

Für die Gewinnung von Raumwärme sind Solaranlagen daher ungeeignet und machen die Installation eines zusätzlichen Heizsystems erforderlich.

Im Hinblick darauf sollten daher nicht nur Solaranlagen als Förderungsvoraussetzungen anerkannt werden, sondern auch Wärmepumpen (Luft/Boden) sowie Heizanlagen, die mit biogenen Brennstoffen (Holz, Stroh, Miscanthus,…) betrieben werden.

 

Nach Beschlussfassung geht die Resolution an:

            OÖ. Landesregierung, Klosterstraße 7, 4021 Linz

 

Zur Kenntnis an:

            Klub der ÖVP-Landtagsabgeordneten, 4021 Linz, Landhaus

            Klub der SPÖ-Landtagsabgeordneten, 4021 Linz, Landhaus

            Klub der Grünen Landtagsabgeordneten, 4040 Linz, Landgutstraße 17

            Klub der FPÖ-Landtagsabgeordneten, 4021 Linz, Landhaus

 

GR. Hintermayr erklärt, das bestehende Gesetz wurde „verpfuscht“. So kann man es nicht lassen. Er gibt zu bedenken, dass es möglich ist, dass ein Wohnhaus Schatteneinwirkung hat, weil ein Nachbar zu einem späteren Zeitpunkt ein hohes Wohnhaus errichtet. Er stellt den Antrag,  die bekanntgegebene Resolution zu genehmigen.

 

GV. Schabetsberger:  dies geht an den Tatsachen meilenweit vorbei. Das Gesetz wurde beschlossen um CO2 einzusparen. Es hat den Sinn, dass mit einer  Solaranlage für ein Einfamilienhaus  bei der Aufbereitung des  Brauchwassers CO2 eingespart wird, es geht nicht um die Heizung. Eine Solaranlage allein für Brauchwasseraufbereitung für ein Wohnhaus kostet rund € 17.000,--, aber nur wenn es sinnvoll ist, wenn genug Sonne vorhanden ist. Bei Heizungsanlage ist das ganz anders, es gibt da eine viel höhere Förderung.

 

GR. Hintermayr widerspricht GR Schabetsberger.

 

GR. Windhager hat sich damit beschäftigt, weil er selbst eine Solarheizung einbauen wird. Er ist aber dafür, dass auch alle anderen alternativen Energiegewinnungsanlagen gefördert werden.

Dieser Meinung ist auch GR. Steinmetz.

 

GV. Schabetsberger antwortet auf die Wortmeldung von GR. Hintrmayr betreffend Schatteneinwirkung durch einen Hausbaus eines Nachbarn. Er betont, dass  das Gesetz nochmals gelesen werden soll, weil es nicht richtig ausgelegt wird.

 

Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GR. Hintermayr mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:   14 JA-Stimmen der ÖVP-Fraktion  und FPÖ-Fraktion

                       2 NEIN-Stimmen von GV.  Schabetsberger und GR.Hosner,

                       9 Stimmenthaltungen von GV. Günter Ortner, GV. Anita Wolschlager, GR. Klaus Ortner, GR.

                           Doris Krestel, GR. Franz Arthofer, GR. Karin Eichinger, GR. Andreas Schroll GR. Elisabeth

                           Obernhumer GR. Kammerer Sabine, 

 

 

 

 

TOP. 8.) Gewährung von Gemeindeförderungen für den Einbau von Solaranlagen.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

Folgende Ansuchen liegen vor:

 

Jebinger Johann, Riedau, Schwaben 112

Einbau einer Solaranlage

Gemeindeförderung: 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05

Landesförderung € 1.850,--, 25 % = Gemeindeförderung € 462,50

bezahlte Rechnung liegt vor;

 

 

Haider Günther, Riedau, Pomedt 61

Einbau einer Solaranlage

Gemeindeförderung: 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05

Landesförderung € 2.950,--, 25 % = € 737,50, höchstens aber Gemeindeförderung € 545,05

bezahlte Rechnung liegt vor;

 

Gumpoltsberger Manfred und Ulrike

Einbau einer Solaranlage

Gemeindeförderung: 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05

Landesförderung € 2.020,--, 25 % = Gemeindeförderung € 505,--

bezahlte Rechnung liegt vor.

 

GR. Windhager stellt den Antrag, die Förderungen, so  wie bekanntgegeben, zu genehmigen.

Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

TOP. 9.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Hortgruppe im Kindergartengebäude.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

 

Seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung ist ein Finanzierungsplan für die Abrechnung der Installierung des Hortes im Kindergartengebäude 2007 eingetroffen. Dieser Finanzierungsplan ist im Gemeinderat zu behandeln. Er wird vom Bürgermeister vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht:

 

Schreiben Amt OÖ. Landesregierung vom 9.5.2008:

 

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung 

für die Hortgruppe im Kindergartengebäude Riedau

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Überprüfung des Antrages der Marktgemeinde Riedau hat vom Standpunkt der Gemeindeaufsichtsbehörde aus – im Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft - nachstehende Finanzie­rungs­möglichkeit für die Hortgruppe im Kindergartengebäude Riedau ergeben:

 

 

 

 

Die in der vorstehenden Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Förderungs­mittel werden unter der Annahme vermerkt, dass die Finanzkraft der Marktgemeinde Riedau annähernd gleich bleibt, die Gebarung sparsam geführt wird und die ordnungsgemäße Ver­­wendung der gewährten Förderungsmittel sowie der Einsatz der sonstigen Finanzierungs­mit­tel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen etc. für das nächste Jahr nach­gewiesen wird. Die Gewährung der für die Folgejahre vorgemerkten Förde­rungs­mittel kann jedoch nur nach Maßgabe der in diesen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen. 

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt auf Antrag der Gemeinde bei Nach­weis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigenmittel bzw. der übrigen vor­ge­sehenen Finanzierungsmittel sowie unter Bedachtnahme auf die verfügbaren Bedarfs­zu­weisungs­mittel.

 

Sollte Bauherr dieses Vorhabens nicht die Gemeinde selbst sein, ist unter Hinweis auf die Ausführungen des Erlasses Gem-310004/119-2006-Mt vom 13. Dezember 2006, Pkt. 7. der Richtlinien, vom Bauherrn eine Verpflichtungserklärung einzufordern und darzulegen.

 

Einem Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oa. Finanzierung entnommen werden kann, wird ehestmöglich entgegengesehen.

 

Eine Mehrausfertigung dieses Schreibens ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding und an die Direktion Bildung und Gesellschaft.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Josef Stockinger

Landesrat

 

GR. Windhager erklärt nochmals, dass  dies die Errichtung des Hortes 2007 betrifft und  er stellt den Antrag auf Genehmigung des Finanzierungsvorschlages.

 

GV. Anita Wolschlager stellt folgende Frage: falls mehr Kinder den Hort besuchen, gibt es mehr Spielgeräte? Dies wird vom Bürgermeister bejaht.

 

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Windhager mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 10.) Festlegungen für den Kindergarten- und Hortbetrieb der Caritas in Riedau.

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es sind für das kommende  Kindergarten- und Hortbetriebsjahr die Öffnungszeiten und Tarife festzulegen.

 

Festlegungen im bestehenden Kindergartenjahr (v. 5.7.2007):

Öffnungszeiten:

Halbtagskindergarten: 07.30 - 12.30 Uhr

Ganztagskindergarten: 07.00 - 16.00 Uhr (Freitag 13.00 Uhr)

Mittagsbetreuung:      07.00 - 13.00 Uhr

 Randzeiten (ev. vor 07.00 Uhr und nach 16.00 Uhr): keine Meldungen

(Randzeiten - Bedarf 1-3 Kinder)

 Ferienzeit: Gemeinderat legt fest, dass ab 3 Kinder während der Ferienzeit Dienst gemacht wird. Unter 3 Kinder kein Bedarf.

Tarife: laut Elternbeitragsverordnung des Landes mit Mindestsätzen und Abschlägen

 

 

Die novellierte Elternbeitragsverordnung sieht nun einen Geschwisterabschlag vor, wenn mehrere Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung besuchen, von bis zu 50 % für das 2. Kind und von bis zu 100 % für das 3. Kind. Auch die Indexanpassung wurde wieder zurückgenommen und auf 2009/10 verschoben.

 

Vorschlag des Bürgermeisters für künftige Festlegungen:

Kindergarten:

Öffnungszeiten:  Halbtagskindergarten                07.30 – 12.30 Uhr

                          Ganztagskindergarten 07.00 – 16.00 Uhr

                          Mittagsbetreuung                    07.00 – 13.00 Uhr

                          Frühdienst Mo-Do ab 06.30 Uhr (nur gegen Anmeldung)

 

Hort:

Öffnungszeiten: Mo-Fr von 11.30 – 17.00 Uhr

 

Kindergartengebühr:

laut Elternbeitragsverordnung des Landes mit Mindestsätzen und Abschlägen; Randzeiten nun keine Verrechnung mehr; keine Indexerhöhung; Geschwisterermäßigung

 

Hort:

wie bisher

 

Geschwisterermäßigung: „in einer Einrichtung“ d.h. Hort+Kindergarten gemeinsam;

d.s. für 2. Kind 50 %, für 3 Kind 100 % Ermäßigung

 

 

 

GR. Windhager stellt den Antrag, die vom Bürgermeister vorgeschlagenen Festlegungen für das kommende Kindergarten- und Hortjahr zu genehmigen. Er stellt die Frage an den Gemeinderat, wie sich die Gemeinde verhalten soll, wenn auswärtige Kinder den Kindergarten Riedau besuchen sollen. Folgendes Schreiben der Caritas liegt vor: 

Schreiben der Caritas vom 16.6.2008:

„Bei der nächsten Gemeinderatssitzung wäre gut, eine Regelung zu vereinbaren, wie damit umgegangen wird, wenn Kinder aus anderen Gemeinden den Kindergarten oder Hort besuchen. Aus Zell/Pram habe ich auf unser Schreiben noch keine Antwort“.

Die Caritas hätte gerne einen Grundssatzbeschluss -  wir nehmen ein auswärtiges Kind auf -  ja oder nein; in der ÖVP Fraktion ist man sich einig, es soll jeder Einzelfall behandelt werden. Der Bürgermeister soll darüber entscheiden, in die Einscheidung soll als Kriterium einfließen, ob z.B. Großeltern Riedau wohnen und auf das Kind aufpassen. Es soll keinen  generellen Beschluss geben. Wenn absehbar ist, wie viele Kinder im nächsten Kindergartenjahr den Kindergarten besuchen, soll entschieden werden.

 

GV. Anita Wolschlager sieht ein Problem darin, wenn der Zeller Bürgermeister  nicht zahlt.

 

GR. Windhager glaubt, wenn wir genug Platz im Kindergarten haben, kann auch ein auswärtiges Kind aufgenommen werden.  

 

GV  Schabetsberger stellt die Frage, ist nun im Antrag enthalten, ob der Bürgermeister entscheidet?

Seiner Meinung nach muss sich damit der zuständige Ausschuss befassen, der Bürgermeister kann dies nicht alleine entscheiden. Ein genereller Beschluss kommt für ihn nicht in Frage, weil man kann ein Kind nicht aufnehmen und während des Jahres wieder heimschicken. Er würde es offener machen und schauen, weil die Kinder vielleicht auch in die Volksschule Riedau gehen.  Es soll also heute nur der Beschluss für die Tarife und Öffnungszeiten erfolgen.

 

GR. Windhager sagt,  sein Antrag beschränkt sich auf die Tarife und Öffnungszeiten.

 

GR. Arthofer stellt die Frage, ob ist es möglich, den Halbtagstarif nicht so streng zu handeln, d.h.  z.B.

Halbtagskindergarten sind 20 Stunden, diese Stundenanzahl kann ich teilweise vormittags und nachmittags nehmen.

 

GV. Anita Wolschlager stellt die Frage, was kosten 2 Tage im Hort, weil sie hat ihr Kind für zwei Tage angemeldet. Der Bürgermeister  kann darauf nicht antworten.

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GR. Windhager mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen 2008 der Marktgemeinde Riedau.

 

Der Bürgermeister ersucht die Amtsleiterin um Bekanntgabe des Sachverhaltes:

 

Mit der Bundesvergabgesetznovelle 2007, BGBl.  86/2007, gültig ab 1.1.2008 wurden auch die Schwellenwerte mit Verordnung der EU  für die EU-weite Ausschreibungspflicht mit 1.1.2008 neuerlich verändert. Deshalb wurde es erforderlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen.

 

Der Gemeindebund hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeitet, sie liegen in Papierform auf

und umfassen 71 Seiten.

Mit Genehmigung treten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Marktgemeinde Riedau, beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 29.6.2006, außer Kraft.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis:

I. Das Angebot

  1. Allgemeines zum Angebot
  2. Erfordernisse des Angebotes
  3. Alternativangebote und Abänderungsangebote
  4. Berichtigung einer Ausschreibung und Angebotsänderung bzw. Rücktritt des Bieters/der Bieterin während  der Angebotsfrist
  5. Übernahme der Angebote und Angebotsöffnung
  6. Vergütung von Angeboten und Verwertung von Ausarbeitungen
  7. Prüfung und Ausscheidung von Angeboten
  8. Angebotsbindung

 

II. Auftragsabwicklung

1.                               Zuschlag und Leistungsvertrag

2.                               Subunternehmer/Subunternehmerin

3.                               Ausführungsunterlagen

4.                               Ausführung der Leistung

5.                               Ausführungsfristen

6.                               Änderung der Leistung

7.                               Gefahr und Haftung

8.                               Übernahme der Leistung

9.                               Sicherstellungen

10.                           Abrechnung und Rechnungslegung

11.                           Rechnungsprüfung und Zahlung

 

III. Leistungsstörungen und Schadenersatzrecht

1.                               Vertragsstrafe (Pönale)

2.                               Verzug

3.                               Rücktritt vom Vertrag

4.                               Gewährleistung und Garantie

5.                               Schadenersatz

6.                               Gerichtsstand

 

IV. Anlage

Begriffsbestimmungen

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die vorliegenden AGBs zu genehmigen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.  

 

 

 

TOP. 12.) Bericht des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er heute die lange versprochenen Eispalatschinken  im Gasthaus Laufenböck bezahlen wird.  Dort können alle gemeinsam auf einem großen Bildschirm ein Fußball EM-Spiel sehen.

 

Bei einer der letzten Gemeinderatssitzungen wurde die Einsicht in die Billa-Kreuzung angesprochen.  Es gibt nun folgenden Aktenvermerk von Straßenmeister: Auf Ersuchen der Marktgemeinde Riedau wurde der o.a. Kreuzungsbereich im Hinblick auf die vorhandenen Einfahrsichtweiten von der Birkenallee in die L513 am 26.5.2008 durch den Verkehrssachverständigen Ing. Maurer im Beisein von Strm. Strasser überprüft. Lt. Ing. Maurer sind bei einem richtigen heranfahren an die Kreuzung bzw. bei richtiger Aufstellung im Bereich der Haltelinie die erforderlichen Sichtweiten gegeben. Nach links (Ri. Ried) beträgt diese ca. 150 m. Es besteht somit keine Beeinträchtigung durch den durch die Abt. Brückenbau am Brückengeländer links angebrachten Prallschutz.

 

Anschließend gibt der Bürgermeister folgendes bekannt: Etwas sehr Wesentliches - ich teilte dem Gemeinderat mit, dass ich mein Bürgermeisteramt zur Verfügung stelle.

 

Der Bürgermeister übergibt der Amtsleiterin nachfolgend angeführtes Schreiben und ersucht um vollinhaltliche Verlesung:

 

Marktgemeindeamt Riedau

Marktplatz 32/33

4752 Riedau

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Am 04. März 1997 wurde ich zum Bürgermeister der Marktgemeinde Riedau gewählt und in dieser über 10jährigen Dienstzeit habe ich auch mehrere Funktionen in den Ausschüssen der Gemeinde sowie in Organen außerhalb der Gemeinde ausgeübt.

Mit heutigem Tag lege ich das Mandat des Bürgermeisters, des Gemeinderates sowie dessen Ersatzmitgliedschaft und weiters alle politischen Funktionen zurück.

Diese reiflich überlegte Entscheidung habe ich aus gesundheitlichen Gründen getroffen.

Ich ersuche diese Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen!

Ing. Demmelbauer

 

 

 

Die Amtsleiterin bringt daraufhin den Eingangsstempel um 20:40 Uhr auf dem Schreiben an und stellt fest, dass auf Grund der Bestimmungen der Gemeindeordnung der Mandatsverzicht mit dem Einlangen beim Marktgemeindeamt wirksam geworden ist.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass er aufgrund seiner Diabetes und Schwerhörigkeit große Probleme hat. Er bedankt sich bei allen Fraktionen und der Amtsleiterin für die gute Zusammenarbeit. Die Entscheidung ist sehr plötzlich gefallen und er bittet dies zur Kenntnis zu nehmen. Er räumt seinen Platz als Vorsitzender und übergibt den Vorsitz an die Vizebürgermeisterin und er ersucht, dass sie die Sitzung weiterführt.

 

Vizebgm. Scheuringer übernimmt den Vorsitz. 

 

GV. Schabetsberger bedankt sich sehr herzlich für die gute Arbeit für Riedau, für seinen Einsatz, welcher   sicher immer sehr gut war, obwohl es manche politische Differenzen gab. Diese waren aber sicherlich immer nur auf der politischen Seite. Für den weiteren Lebensweg wünscht er ihm alles Gute. Dank für die Arbeiten in den verschiedenen Ausschüssen. So betont er, dass Riedau auch weiterhin die Obmannstelle des RHV behalten soll.  

 

Auch GR. Hintermaier spricht seinen Dank an Ing. Demmelbauer aus und für die Zukunft alles Gute.   

 

GR. Windhager bedankt sich beim scheidenden Bürgermeister. Er betont, dass Ing. Demmelbauer in seiner Amtszeit viele Projekte abgewickelt hat und auch wünscht ihm für die Zukunft gesundheitliche Besserung und alles Gute.

 

Al Gehmaier: spricht im Namen der Belegschaft Dank an den scheidenden Bürgermeister aus und sie hofft, dass die Belegschaft sich noch einmal bei ihm verabschieden kann.

 

Vizebgm. Scheuringer spricht an, dass aufgrund des Rücktrittes nun Neuwahlen notwendig sind.

 

 

 

TOP. 13.) Allfälliges.

 

Die Amtsleiterin verteilt die Einladung zur Sitzung des Gemeinderates am 26.6.2008.

 

GR. Schroll Andreas regt an, Richtung Pomedt eine normgerechte 30iger-Tafel aufzustellen.

 

GR. Heinzl Brigitte will, dass die Kreuzung Berg-Fernstraße früher gemäht wird.

Vizebgm. Scheuringer erklärt, sie wird sich darum bemühen

 

 

 

 




 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.01.2008  wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.45 Uhr.

 

 

 

 

.......................................................                               ...................................................

                     (Vorsitzender)                                                              (Schriftführer)

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom            

                                       keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

 

 

 

……………………………………………..

(Vorsitzender)

 

 

 

………………………………………………                        …………………………………………………….

(Gemeinderat)                                                              (Gemeinderat)