Lfd.Nr. 1 Jahr 2009
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 17. Oktober 2009.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. GR. Kopfberger Karl 15. GR. Arthofer Franz
03. GR. Windhager Reinhard 16. GR. Ortner Klaus
04. GR. Kraft Wolfgang 17. GR. Schärfl Michael
05. GR. Tallier Monika 18. GR. Jebinger Erwin
06. GR. Payrleitner Gerhard 19. GR. Ruhmanseder Heinrich
07. GR. Trilsam Klaus 20. GR. Heinzl Brigitte
08. GR. Mayrhuber Andrea 21. GR. Desch Michael
09. GR. Berghammer Peter 22. GR. Probst Daniel
10. GR. Ebner Brigitte 23. GR. Sperl Ernst
11. GR. Mitter Klaus 24. GR.
12. GR. Schabetsberger Franz 25. GR.
13. GR. Ortner Günter
14. GR. Eichinger Karin
Ersatzmitglieder:
Daxl Hermann für Obernhumer Elisabeth
Krupa Roswitha für Schroll Andreas
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
Obernhumer Elisabeth
Schroll Andreas
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2
OÖ. GemO. 1990): AL
Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 19:04 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 08.10.2009
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
der
Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990)
enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw.
Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am ……. unter Bekanntgabe der
Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 09.07.2009 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und –ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
e) Folgender
Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Die Bürgermeisterin begrüßt alle Anwesenden, im Besonderen Bezirkshauptmann Dr. Rudolf Greiner.
Tagesordnung:
1. Angelobung der Bürgermeisterin durch den Bezirkshauptmann oder seines Stellvertreters.
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates.
3. Angelobung der Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates durch die Bürgermeisterin.
4. Berechnung der Mandate für den Gemeindevorstand.
5. Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes.
6. Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister
7. Wahl des/der Vizebürgermeister(s).
8. Angelobung des/der Vizebürgermeister(s) durch den Bezirkshauptmann oder seines Stellvertreters und Angelobung der Vorstandsmitglieder durch die Bürgermeisterin.
9. Beschluss über die Anzahl der einzurichtenden Ausschüsse.
10. Beschluss über die Zuweisung bestimmter aufgegliederter Aufgaben für die eingerichteten Ausschüsse.
11. Beschluss über die fraktionelle Zuweisung der Obmannstellen in den einzelnen Ausschüssen und Wahl der Obmänner und Obmann-Stellvertreter.
12. Wahl der Mitglieder in die einzelnen Ausschüsse und in Organe außerhalb der Gemeinde:
a) Prüfungsausschuss
b) Bauausschuss
c) Kultur- und Bildungsausschuss
d) Familienausschuss
e) Umwelt- und Naturausschuss
f) Wohnungsausschuss
g) Sanitätsausschuss
h) Jagdausschuss
i) Bezirksabfallverband Schärding
j) Sozialhilfeverband Schärding
k) Reinhaltungsverband Mittleres Pramtal
l) Personalbeirat
13. Beschluss über die Einrichtung einer Bürgerfragestunde vor jeder Gemeinderatssitzung
14. Allfälliges.
TOP. 1.) Angelobung der Bürgermeisterin durch den Bezirkshauptmann
oder seines Stellvertreters.
Die Bürgermeisterin gibt das Wahlergebnis der direkten Bürgermeisterwahl 2009 bekannt:
Abgegebene gültige Stimmen: 1301
davon entfallen auf Berta Scheuringer 788
Franz Schabetsberger 413
Heinrich Ruhmanseder 100
Frau Berta Scheuringer übergibt an den Bezirkshauptmann das Wort.
Herr Bezirkshauptmann spricht Worte über die Bedeutung des Gelöbnisses.
Anschließend verliest er die Gelöbnisformel und die Bürgermeisterin gelobt mit Handschlag. Die Bürgermeisterin unterfertigt die schriftliche Form der Gelöbnisformel.
TOP. 2.) Feststellung der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates.
Die Bürgermeisterin stellt die ordnungsgemäße Einberufung, die Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder und die Beschlussfähigkeit der konstituierenden Sitzung fest.
Sie gibt bekannt, dass die konstituierende Sitzung bei Anwesenheit von mind. ¾ der Gemeinderatsmitglieder beschlussfähig ist. Heute sind 25 Gemeinderatsmitglieder anwesend.
TOP. 3.) Angelobung der Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates
durch die Bürgermeisterin.
Die Vorsitzende verliest die Namen der Mitglieder bzw. anwesenden Ersatzmitglieder des Gemeinderates und die gesetzliche Gelöbnisformel gem. § 20 Abs. 4. Die Gemeinderatsmitglieder geloben in die Hand der Bürgermeisterin mit den Worten „ich gelobe“.
Die Bürgermeisterin gibt folgenden Hinweis: Ersatzmitglieder werden in der ersten Gemeinderatssitzung, an der sie teilnehmen, angelobt. Üben Gemeinderatsersatzmitglieder erstmals im Rahmen einer Ausschusssitzung ihre Funktion aus, so sind sie vom jeweiligen Ausschussobmann anzugeloben.
TOP. 4.) Berechnung der Mandate für den Gemeindevorstand.
Die Berechnung der Mitglieder in den Gemeindevorstand erfolgt durch das d´Hondtsche Verfahren, erklärt die Vorsitzende. Die Berechnung ergibt
für die ÖVP-Fraktion 3 Mitglieder
für die SPÖ-Fraktion 3 Mitglieder
für die FPÖ-Fraktion 1 Mitglied
Die Bürgermeisterin gehört der ÖVP-Fraktion an und ist auch dieser anzurechnen.
Das Ergebnis wird von den Gemeinderäten zur Kenntnis genommen.
TOP. 5.) Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes -
Fraktionswahlen.
Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden aus dem Gemeinderat und durch den Gemeinderat grundsätzlich in Fraktionswahl gewählt, berichtet Bürgermeisterin Scheuringer.
Es liegen folgende schriftliche Wahlvorschläge vor, welche vor Beginn der Wahlhandlung der Vorsitzenden überreicht wurden. Die Wahlvorschläge wurden auf die Gültigkeit überprüft, d.h., sie sind von der absoluten Mehrheit jener Gemeinderatsmitglieder unterzeichnet, die der Fraktion angehören.
Die Stimmabgabe hat persönlich und geheim mittels Stimmzettel zu erfolgen, sofern nicht der Gemeinderat einstimmig gem § 52 OÖ. GemO eine andere Art der Stimmabgabe beschließt. Der Bürgermeister hat das Wahlergebnis dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen, selbiges unverzüglich kundzumachen und der Landesregierung bekannt zu geben (§ 29 Abs. 6 und7).
Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion lautet auf: Karl Kopfberger, Reinhard Windhager.
Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion lautet auf: Franz Schabetsberger, Günter Ortner, Arthofer Franz jun.
Wahlvorschlag der FPÖ-Fraktion lautet auf: Heinrich Ruhmanseder
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf offene Abstimmung mittels Handzeichen.
Sie lässt darüber abstimmen.
Beschluss: alle Gemeinderatsmitglieder stimmen einer offenen Abstimmung mittels Handzeichen zu.
Anschließend lässt die Bürgermeisterin über die Wahlvorschläge in Fraktionswahl abstimmen:
Fraktionswahl der ÖVP-Fraktion:
Beschluss: 11 JA-Stimmen, der Antrag ist einstimmig angenommen.
Fraktionswahl der SPÖ, Abstimmung mittels Stimmzettel.
Beschluss: 9 JA- Stimmen, der Antrag ist einstimmig angenommen.
Fraktionswahl der FPÖ, Abstimmung mittels Stimmzettel.
Beschluss: 4 JA-Stimmen, der Antrag ist einstimmig angenommen.
TOP. 6.) Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister.
Der Gemeinderat hat mittels „normalen“ Mehrheitsbeschluss die Anzahl der Vizebürgermeister „nach den Bedürfnissen der Gemeindeverwaltung“ (§ 24 Abs. 2) zu beschließen, erklärt die Vorsitzende.
Es liegt ein Antrag der ÖVP-Fraktion für einen Vizebürgermeister vor.
Die Bürgermeisterin stellt die Frage, ob noch weitere Anträge eingebracht werden.
GV. Ruhmanseder stellt den Antrag auf offene Abstimmung mittels Handzeichen.
Beschluss: dieser Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag der ÖVP-Fraktion mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 23 JA-Stimmen, 2 Nein-Stimmen (GR. Daxl und GV.Schabetsberger)
Der Antrag ist somit angenommen.
TOP. 7.) Wahl des/der Vizebürgermeister(s) – Fraktionswahl.
Der Vizebürgermeister ist aus dem Kreis der Vorstandsmitglieder auf Grund von schriftlichen Wahlvorschlägen der hiezu anspruchsberechtigten Fraktionen grundsätzlich in Fraktionswahl zu wählen, erklärt die Bürgermeisterin. Ist nur ein Vizebürgermeisterkandidat zu besetzen, so ist der Vizebürgermeister von der im Gemeinderat vertretenen stärksten Fraktion zu wählen.
Die Bürgermeisterin hat den eingebrachten Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion auf die Gültigkeit geprüft und bringt ihn vollinhaltlich zur Kenntnis. Er lautet auf das Gemeindevorstandsmitglied Karl Kopfberger.
Die Bürgermeisterin beantragt eine Abstimmung mittels Handzeichen.
Beschluss: der Antrag wird von allen Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
Die Bürgermeisterin lässt anschließend über den Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion per Handzeichen in Fraktionswahl abstimmen.
Beschluss: 11 JA-Stimmen; der Antrag ist einstimmig angenommen.
TOP. 8.) Angelobung des/der Vizebürgermeister(s) durch den
Bezirkshauptmann oder seines Stellvertreters und Angelobung der Vorstandsmitglieder durch die Bürgermeisterin.
Vizebürgermeister Karl Kopfberger gelobt in die Hand des Bezirkshauptmannes, die weiteren Vorstandsmitglieder Reinhard Windhager, Franz Schabetsberger, Günter Ortner, Franz Arthofer und Heinrich Ruhmanseder legen in die Hand der Bürgermeisterin das Gelöbnis der gesetzmäßigen, unparteiischen und uneigennützigen Amtsführung ab.
TOP. 9.) Beschluss über die Anzahl der einzurichtenden Ausschüsse.
Der Gemeinderat hat an Pflichtausschüssen jedenfalls den Prüfungsausschuss und mindestens drei weitere Ausschüsse einzurichten.
Es bringt die Vorsitzende den Antrag der ÖVP-Fraktion zur Kenntnis, in welchem beantragt wird, folgende Ausschüsse mit folgender Benennung einzurichten:
· Prüfungsausschuss – lt. GemO
weitere Ausschüsse (mindestens 3)
1. Bauausschuss
2. Kultur- und Bildungsausschuss
3. Familienausschuss
4. Umwelt- und Naturausschuss
5. Wohnungsausschuss
Wortmeldungen: keine
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag der ÖVP-Fraktion mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 10.) Beschluss über die Zuweisung bestimmter aufgegliederter Aufgaben für die
eingerichteten Ausschüsse.
Von der ÖVP-Fraktion liegt ein schriftlicher Antrag vor, in welchem beantragt wird, die Zuweisung bestimmter aufgegliederter Aufgaben für die eingerichteten Ausschüsse lt. vorgelegtem Vorschlag zu beschließen, berichtet die Vorsitzende. Sie bringt wie folgt zur Kenntnis:
Die Aufgaben sind im Gesetz genau geregelt
Hoch- und Tiefbauangelegenheiten der Marktgemeinde
Straßenbauangelegenheiten und Straßenbeleuchtung
örtliche Raumplanung
Ortsbildgestaltung
öffentlicher Verkehr
Schutzwasserbau – bauliche Maßnahmen
Kindergartenangelegenheiten
schulische Angelegenheiten
Schülerausspeisung
Sportangelegenheiten
Büchereiangelegenheiten
kulturelle Angelegenheiten: Musik, Museum, Marktfest
Vereinsförderungen
familienpolitische Maßnahmen
außerschulische Jugenderziehung
Kinderspielplätze
Freibad
Tagesmütter
Tag der älteren Gemeindebürger
Integrationsangelegenheiten
Abfallwirtschaft
Reinhaltung der Gewässer
Schutzwasserbau - Ausgestaltung
Rad- und Wanderwegekonzepte
ökologischer Energiebereich
Wohnungsausschuss
Ausarbeitung von Vergabevorschlägen für gemeindeeigene Wohnungen,
Wohnungen öffentlicher Bauträger inkl. „Betreubares Wohnen“.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 11.) Beschluss über die fraktionelle Zuweisung der Obmannstellen in den einzelnen
Ausschüssen und Wahl der Obmänner und Obmann-Stellvertreter.
Fraktionswahlen.
Zur Erklärung, wie der nächste Punkt abläuft, erklärt die Bürgermeisterin:
a) Der Gemeinderat hat einen „normalen“ Mehrheitsbeschluss darüber zu fassen, welche Fraktion in welchem bestimmten Ausschuss den Obmann bzw. Stellvertreter stellt.
Anträge sind dazu eingelangt, die ich dann vollinhaltlich zur Kenntnis bringe.
b) Der Gemeinderat wählt schließlich den Obmann und Obmann-Stellvertreter jeweils in Fraktionswahl (§ 33 Abs.4).
Der Ausschussobmann bzw. sein Stellvertreter muss allerdings ein Vollmitglied des Gemeinderates sein. Die Abstimmungsart ist grundsätzlich geheim mittels Stimmzettel, bzw. andere Abstimmungsart, wenn alle dafür sind.
c) Prüfungsausschusses (Sonderregelung): zunächst beschließt der Gemeinderat, welche Fraktion den Obmann und Obmann-Stellvertreter des PA stellt. Sind mehr als zwei Fraktionen im Gemeinderat vertreten, darf der Obmann und Obmann-Stellvertreter weder der Bürgermeisterfraktion noch der mandatsstärksten Fraktion angehören.
Im Weiteren wählen die Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion des Gemeinderates den Obmann bzw. Obmann-Stellvertreter.
Berechnung der Obmannstellen – ausgenommen Prüfungsausschuss (Sonderregelung):
5 Ausschüsse
Nach dem d´Hondtschen Wahlverfahren sind für 5 Ausschüsse die Obmannstellen aufzuteilen:
2 Obmannstellen für ÖVP,
2 Obmannstellen für SPÖ
1 Obmannstelle für die FPÖ
Der Gemeinderat beschließt nun, welche Fraktion welche Obmannstelle erhält:
Es sind folgende Zuweisungsanträge eingegangen:
Von der ÖVP-Fraktion:
Prüfungsausschuss SPÖ-Fraktion
Familienausschuss ÖVP-Fraktion
Umwelt- und Naturausschuss ÖVP-Fraktion
Obmann Obmann-Stv.
Familienausschuss Reinhard Windhager Klaus Mitter
Umwelt- und Naturausschuss Klaus Trilsam Andrea Mayrhuber
Von der SPÖ-Fraktion:
Obmann Schroll Andreas
Obmann-Stellvertreter Schärfl Michael
Obmann Obmann-Stv.
Bauausschuss Ortner Günter Arthofer Franz jun.
Wohnungsausschuss Schabetsberger Franz Obernhumer Elisabeth
Von der FPÖ-Fraktion:
1. Antrag: Wahlvorschlag für den Obmann des Ausschusses für Kultur und Bildung: Die FPÖ-Fraktion erstattet gemäß OÖ. GemO für die Wahl zum Obmann des Ausschusses für Bildung und Kultur folgenden Wahlvorschlag: Herrn Heinrich Ruhmanseder, 4752 Riedau, Pomedt 16
2. Antrag: Wahlvorschlag für den Obmannstellvertreter des Kulturausschusses: Die FPÖ-Fraktion erstattet gemäß OÖ. GemO für die Wahl zum Obmannstellvertreter folgenden Wahlvorschlag: Herrn Daniel Probst, 4752 Riedau, Marktplatz 2
Es ergibt sich somit folgende Aufteilung:
Prüfungsausschuss …………………………………………..…… SPÖ-Fraktion
Bauausschuss ……………………………………………………….. SPÖ-Fraktion
Kultur- und Bildungsausschuss ……………………………. FPÖ-Fraktion
Familienausschuss…………………………………………………. ÖVP-Fraktion
Umwelt- und Naturausschuss ………………………………. ÖVP-Fraktion
Wohnungsausschuss……………………………………………… SPÖ-Fraktion
Die Bürgermeisterin lässt zuerst über die Zuweisung der Ausschüsse an die einzelnen Fraktionen mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird im Gemeinderat von allen 25 Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
GV. Schabetsberger den Antrag, die folgenden Fraktionswahlen über die Obmannstellen offen mit Handzeichen abstimmen zu lassen.
Beschluss: auch dieser Antrag wird von allen 25 Gemeinderatsmitgliedern angenommen.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin bezüglich der Wahl der Obmann- und Obmannstellvertreter in den Ausschüssen in Fraktionswahl mittels Handzeichen abstimmen.
Prüfungsausschuss
Wahlvorschlag der SPÖ Fraktion: Obmann Schroll Andreas,
Stellvertreter Schärfl Michael
Beschluss: 9 JA-Stimmen
Bauausschuss
Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion: Obmann Günter Ortner
Stellvertreter Arthofer Franz jun.
Beschluss: 9 JA-Stimmen
Kultur- und Bildungsausschuss
Wahlvorschlag der FPÖ- Faktion: Obmann Heinrich Ruhmanseder
Stellvertreter Daniel Probst
Beschluss: 4 JA-Stimmen
Familienausschuss
Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion: Obmann Reinhard Windhager
Stellvertreter Klaus Mitter
Beschluss: 11 JA-Stimmen
Umwelt- und Naturausschuss
Wahlvorschlag der ÖVP-Fraktion: Obmann Klaus Trilsam
Stellvertreterin Andrea Mayrhuber
Beschluss: 11 JA-Stimmen
Wohnungsausschuss
Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion: Obmann Franz Schabetsberger
Stellvertreterin Elisabeth Obernhumer
Beschluss: 9 JA-Stimmen
Somit sind in den Fraktionswahlen alle Obmänner und Obmannstellvertreter einstimmig gewählt.
TOP. 12.) Wahl der Mitglieder in die einzelnen Ausschüsse und in Organe außerhalb der
Gemeinde.
Die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse (Ausnahme Prüfungsausschuss) entspricht grundsätzlich der Mitgliederanzahl des jeweiligen Gemeindevorstandes. Der Gemeinderat kann mit ¾-Mehrheit die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses erhöhen oder herabsetzen, so die Bürgermeisterin. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Ausschüsse hat der Gemeinderat fraktionell auf Grund entsprechender Wahlvorschläge zu wählen. Auch Ersatzmitglieder können zu Vollmitgliedern von Ausschüssen gewählt werden.
Grundsätzlich sind also in die Ausschüsse sieben Mitglieder zu wählen, 3 Mitglieder von der ÖVP, 3 Mitglieder von SPÖ und 1 Mitglied von der FPÖ-Fraktion. Eine Fraktion kann auch Gemeinderatsmitglieder jener Fraktion, die nicht im Ausschuss vertreten ist, als Mitglied vorschlagen. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses ist allerdings anders, geregelt im § 91 a Abs. 1 OÖ. GemO.
Prüfungsausschuss: Jede Fraktion hat Anspruch auf Vertretung im Prüfungsausschuss; die weiteren Mitglieder sind den Fraktionen nach den d`Hondtschen Verfahren zuzuordnen:
Bei 7 Mitglieder: je 1 Mitglied von ÖVP, SPÖ, FPÖ und GRÜNE; die restlichen drei Mitglieder nach dem d´Hondtschen Verfahren: 2 ÖVP, 1 SPÖ =
Obmann von SPÖ, insgesamt 2 Mitglieder SPÖ
3 Mitglieder ÖVP
1 Mitglied FPÖ
1 Mitglied GRÜNE
Die Bürgermeisterin bringt zur Kenntnis, dass die Wahlvorschläge ordnungsgemäß eingegangen sind. Sie wird nun zum besseren Verständnis die einzelnen Mitglieder der Fraktionen den Ausschüssen zuordnen und dann so vorlesen, wie künftig jeder Ausschuss besetzt sein wird. Auch die vorgesehenen Obmänner und Obmann-Stellvertreter sind dann bereits beinhaltet. Abschließend ersucht sie, dass so wie vorher fraktionell offen mittels Handzeichen abstimmt wird.
Beschluss: alle Gemeinderatsmitglieder stimmen dafür.
Prüfungsausschuss
Mitglieder Ersatzmitglieder
Obmann |
Schroll Andreas |
SPÖ |
Daxl Hermann |
Obm.Stv. |
Schärfl Michael |
SPÖ |
Krupa Roswitha |
|
Hargaßner Philipp |
FPÖ |
Heinzl Brigitte |
|
Kolic Raphael |
GRÜNE |
Ernst Sperl |
|
Monika Tallier |
ÖVP |
Richard Ebner |
|
Franz Mitter |
ÖVP |
Fritz Raschhofer |
|
Walter Mitter |
ÖVP |
Norbert Gumpinger |
Bauausschuss
Mitglieder Ersatzmitglieder
Obmann |
Ortner Günter |
SPÖ |
Pauzenberger Alois |
Obm.Stv. |
Arthofer Franz jun. |
SPÖ |
Krupa Roswitha |
|
Daxl Hermann |
SPÖ |
Radzom Hans Peter |
|
Gerhard Payrleitner |
ÖVP |
Wolfgang Kraft |
|
Peter Berghammer |
ÖVP |
Andreas Praschl |
|
Dana Melis |
ÖVP |
Franz Mitterhauser |
|
Humer Günter |
FPÖ |
Wagneder Karl |
Kultur- und Bildungsausschuss
Mitglieder Ersatzmitglieder
Obmann |
Ruhmanseder Heinrich |
FPÖ |
Obm.St. Probst Daniel |
|
Schärfl Michael |
SPÖ |
Eichinger Karin |
|
Rumenjak Susanna |
SPÖ |
Milla Günter |
|
Ortner Klaus |
SPÖ |
Schroll Andreas |
|
Kopfberger Karl |
ÖVP |
Andrea Mayrhuber |
|
Tanja Mitterhauser |
ÖVP |
Klaus Mitter |
|
Johannes Donnerbauer |
ÖVP |
Gerhard Berghammer |
Umwelt- und Naturausschuss
Mitglieder Ersatzmitglieder
Obmann |
Klaus Trilsam |
ÖVP |
Reinhard Windhager |
Obm.Stv. |
Andrea Mayrhuber |
ÖVP |
Johannes Donnerbauer |
|
Gerhard Berghammer |
ÖVP |
Richard Strasser |
|
Jebinger Erwin |
SPÖ |
Rumenjak Susanna |
|
Unterortner Johann |
SPÖ |
Obernhumer Elisabeth |
|
Milla Günter |
SPÖ |
Schellmann Gerold |
|
Riegel Peter |
FPÖ |
Oberauer Franz |
Familienausschuss
Mitglieder Ersatzmitglieder
Obmann |
Reinhard Windhager |
ÖVP |
Monika Tallier |
Obm.Stv. |
Klaus Mitter |
ÖVP |
Johannes Donnerbauer |
|
Dana Melis |
ÖVP |
Richard Strasser |
|
Eichinger Karin |
SPÖ |
Schabetsberger Simone |
|
Daxl-Gasperlmair Beate |
SPÖ |
Krupa Roswitha |
|
Obernhumer Elisabeth |
SPÖ |
Arthofer Franz jun. |
|
Heinzl Brigitte |
FPÖ |
Trilsam Herwig |
Wohnungsausschuss
Mitglieder Ersatzmitglieder
Obmann |
Schabetsberger Franz |
SPÖ |
Schroll Andreas |
Obm.Stv. |
Obernhumer Elisabeth |
SPÖ |
Paireder Roswitha |
|
Arthofer Franz jun. |
SPÖ |
Arthofer Franz sen. |
|
Monika Tallier |
ÖVP |
Gerhard Payrleitner |
|
Brigitte Ebner |
ÖVP |
Richard Ebner |
|
Fritz Raschhofer |
ÖVP |
Josef Hummer |
|
Desch Michael |
FPÖ |
Wagneder Renate |
*************************************************************
Sanitätsverband
Früher war dieser Ausschuss geregelt im Gemeindesanitätsdienstgesetz, neu ist nun, dass nach § 12 OÖ. Gemeindeverbändegesetz die Zusammensetzung geregelt ist: nach Einwohner für die ersten 500 2 Mitglieder, für jede weitere angefangene 500 1 Mitglied, insgesamt also 6 Mitglieder:
Die Organe des Sanitätsgemeindeverbandes sind die Verbandsversammlung und der Obmann. Die Verbandsversammlung besteht aus den gewählten Vertretern der verbandsangehörigen Gemeinden. Die Mitglieder der Verbandsversammlung müssen Gemeinderatsmitglieder, die Stellvertreter können auch Ersatzmitglieder des Gemeinderates sein.
Der „Sanitätsausschuss“ trägt nunmehr die Bezeichnung „Verbandsversammlung“
Der Erlass vom 30.9.2009 ist hieramts eingelangt am 9.10.2009.
Mitglieder: Ersatzmitglieder
Kopfberger Karl ÖVP Klaus Trilsam
Peter Berghammer ÖVP Alois Steinmetz
Brigitte Ebner ÖVP Herbert Aschauer
Daxl Hermann SPÖ Daxl-Gasperlmair Beate Ortner Klaus SPÖ Schärfl Michael
Schneglberger Bastian FPÖ Gumpoltsberger Johannes
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Jagdausschuss
Die Mitgliederanzahl ist im § 16 Jagdgesetz geregelt: 3 Mitglieder Gemeinderat, 6 Mitglieder Ortsbauernschaft
Mitglieder Ersatzmitglieder
Karl Kopfberger ÖVP Franz Mitter
Wolfgang Kraft ÖVP Franz Wimmer
Arthofer Franz sen. SPÖ Schroll Andreas
***********************************************************
Bezirksabfallverband
Lt. Mitteilung des BAV ist 1 Mitglied von der ÖVP zu entsenden:
Berta Scheuringer ÖVP Kopfberger Karl
Sozialhilfeverband Schärding
Lt. Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft ist je 1 Mitglied der ÖVP und SPÖ zu entsenden:
Mitglied Ersatzmitglied
Berta Scheuringer ÖVP Kopfberger Karl
Schabetsberger Franz SPÖ Arthofer Franz jun. *****************************************************************
Reinhaltungsverband Mittleres Pramtal
3 Mitglieder sind zu entsenden (lt.Wasserrechtsgesetz); keine beratenden Mitglieder mehr, weil das Projekt Kläranlagenneubau abgeschlossen ist.
Mitglieder
Berta Scheuringer ÖVP Keine Ersatzmitglieder
Klaus Trilsam ÖVP
Arthofer Franz jun. SPÖ
Informationen für alle Fraktionen über den Gemeinderat einholen bzw. auf der Homepage des RHV
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Personalbeirat
Lt. OÖ. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 sind vier Dienstgebervertreter zu wählen; die Vorsitzende wird von jener im Gemeinderat vertretenen Partei entsandt, die über die größte Anzahl von Mandaten verfügt (ÖVP); in Gemeinden mit mehr als fünf Bediensteten wird jeweils einer der drei weiteren Dienstgebervertreter(innen) von den drei stärksten im Gemeinderat vertretenen Parteien entsandt.
Mitglied Ersatzmitglied
Berta Scheuringer ÖVP Reinhard Windhager
Karl Kopfberger ÖVP Wolfgang Kraft
Schabetsberger Franz SPÖ Arthofer Franz jun.
Ruhmanseder Heinrich FPÖ Hofpointner Bernhard
Abstimmungsergebnis der ÖVP-Fraktion:
Beschluss: 11 JA-Stimmen
Abstimmungsergebnis der SPÖ-Fraktion:
Beschluss: 9 JA-Stimmen
Abstimmungsergebnis der FPÖ-Fraktion:
Beschluss: 4 JA-Stimmen
Abstimmungergebnis der Grüne-Fraktion:
Beschluss: 1 JA-Stimme
Somit sind in den Fraktionswahlen alle Mitglieder und Ersatzmitglieder einstimmig gewählt.
TOP. 13.) Beschluss über die Einrichtung einer Bürgerfragestunde vor jeder
Gemeinderatssitzung
Es steht im Ermessen des Gemeinderates, die Abhaltung einer Bürgerfragestunde zu beschließen gem. § 53 Abs. 5 GemO, berichtet die Vorsitzende. Dazu ist ein normaler Mehrheitsbeschluss erforderlich.
Während der letzten Periode gab es nur wenige Anfragen. Bei der letzten Amtsleitertagung in Riedau wurde diesbezüglich eine Frage gestellt und HR. Dr. Kehrer erklärte, es gibt zwei Möglichkeiten: bei der jeder Sitzung (vorher oder nachher) oder bei der jeder Sitzung beschließen, wir machen bei der nächsten Sitzung eine Bürgerfragestunde.
Das Problem ist, dass man es zeitlich nicht einschätzen kann, wie lange die Bürgerfragestunde dauern wird. Antworten muss man nicht.
Die Bürgermeisterin glaubt aber, dass man die Bürgerfragestunde beibehalten soll, so wie sie bisher gewesen ist und sie stellt den Antrag, vor jeder Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde abzuhalten.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass folgende Fraktionsführer und –stellvertreter bestellt wurden:
Von der ÖVP-Fraktion zum Obmann Herr GV. Reinhard Windhager, zum Stellvertreter Herr Vizebgm. Karl Kopfberger
Von der SPÖ-Fraktion zum Obmann Herr GV. Franz Schabetsberger, zum Stellvertreter Herr
GV. Arthofer Franz jun.
Von der FPÖ-Fraktion zum Obmann GV. Herr Heinrich Ruhmanseder, zur Stellvertreterin Frau GR. Brigitte Heinzl
Herr GR. Sperl spricht symbolisch von der „Brennessel“ als eine Pflanze, welche die Menschen nicht mögen. Bei guter Behandlung ist sie aber „verträglich“.
GV. Windhager hofft in diesem Zusammenhang auch weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.
GV. Schabetsberger spricht seine Gratulation an die gewählten Gemeinderäte aus.
GV. Ruhmanseder lädt alle Gemeinderäte zu einer guten Zusammenarbeit ein, damit viel für Riedau erreicht wird.
Herr Bezirkshauptmann Dr. Greiner bedankt sich in seiner Rede für den guten Sitzungsverlauf.
Abschließend sagt die Bürgermeisterin Worte des Dankes an den Bezirkshauptmann und an die ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder und gratuliert auch allen neuen Gemeinderatsmitgliedern. Sie wünscht sich für die kommende Legislaturperiode ein gutes Arbeitsklima und Wertschätzung unter den Gemeinderatsmitgliedern.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen
die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die
letzte Sitzung vom 09.07.2009 wurden keine - folgende - Einwendungen
erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.10 Uhr.
.......................................................... ........................................................
(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am …………………………….. Die Vorsitzende (ÖVP):
……………………………………………………………………. …………………………………………………………
Gemeinderat SPÖ Gemeinderat FPÖ
……………………………………………………………………
Gemeinderat GRÜNE