Lfd.Nr. 2 Jahr 2009

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 05. November 2009.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. GV. Windhager Reinhard                           15. GR. Ortner Klaus

03. GR. Kraft Wolfgang                                  16. GR. Andreas Schroll

04. GR. Tallier Monika                                    17. GR. Schärfl Michael

05. GR. Payrleitner Gerhard                            18. GV. Ruhmanseder Heinrich

06. GR. Trilsam Klaus                                     19. GR. Heinzl Brigitte

07. GR. Mayrhuber Andrea                              20. GV. Desch Michael

08. GR. Berghammer Peter                              21. GR. Probst Daniel

09. GR. Ebner Brigitte                                    22. GR. Sperl Ernst

10. GR. Mitter Klaus                                      23. GR.

11. GV. Ortner Günter                                   24. GR.

12. GR. Eichinger Karin                                  25. GR.

13. GV. Arthofer Franz                                  

14. GR. Obernhumer Elisabeth                        

 

 

 

Ersatzmitglieder:

 

GR. Mag. Dr. Dana Melis                         für      Vizebgm. Karl Kopfberger             

GR. Hermann Daxl                                 für      GR. Erwin Jebinger

GR. Gerold Schellmann                           für      GV. Franz Schabetsberger

 

 

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                      unentschuldigt:

Vizebgm. Karl Kopfberger

GV. Franz Schabetsberger

GR. Erwin Jebinger

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.10.2009

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am ……. unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.10.2009 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und –ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

     „Wahl eines Vertreters in den Wegeerhaltungsverband Innviertel“.

    Begründung: Der WEV Innviertel ersuchte mit email vom 3.11.2009 um Bekanntgabe des

     Vertreters der Marktgemeinde Riedau. Die erste Sitzung des Wegeerhaltungsverbandes

     findet am 24.11.2009 statt, daher die Dringlichkeit.

     Bürgermeisterin stellt den Antrag um Aufnahme in die Tagesordnung.

     Beschluss: einstimmige Annahme, Abstimmung mittels Handzeichen 

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Angelobungen von Frau Mag. Dr. Dana Melis, Andreas Schroll, Elisabeth Obernhumer und Gerold Schellmann

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer neuen Wasserrutsche im Freibad.
  2. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Sanierung des Freibades (Ankauf einer neuen Wasserrutsche).
  3. Genehmigung eines Finanzierungsplanes für lärmakustische Maßnahmen in der Volksschule Riedau.
  4. Genehmigung eines Förderungsvertrages mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gewährung eines Investitionskostenzuschuss für die WVA BA 5.
  5. Genehmigung eines Förderungsvertrages mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gewährung eines Bauphasen- und Finanzierungszuschusses für die PABA BA 4.  .
  6. Vergabe von Kanalprüfmaßnahmen und Dichtheitsprüfung der Trinkwasserleitung
  7. Gewährung von Gemeindeförderungen für den Einbau erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen und energiesparender Bauweise.
  8. Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 257 KG. Riedau.  
  9. Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Pittnerstraße 25 Wohnung Nr. 3

Dringlichkeitsantrag 10. Wahl eines Vertreters in den Wegeerhaltungsverband Innviertel.

  1. Bericht der Bürgermeisterin.
  2. Allfälliges.

 

 

 

 

 

 

TOP. 1.) Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer neuen Wasserrutsche im Freibad.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Die Finanzierung einer neuen Wasserrutsche im Freibad ist gesichert.

Der Gemeinderat soll einen Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer neuen Wasserrutsche fassen.

Es wurden bereits Angebote einholt, die den Fraktionsführern übermittelt wurden. Der Familienausschuss soll die Angebote beraten und an den Gemeinderat einen Vergabevorschlag machen.

 

GV. Windhager berichtet,  dass bezüglich einer neuen Wasserrutsche mehrere Gespräche mit Landeshauptmann Dr. Pühringer und Landesrat Stockinger geführt wurden. Ursprünglich waren nur € 50.000,-- genehmigt, es wurde nochmals nachgefragt, dass die bestehende Rutsche erneuert werden muss. Dann kam die Genehmigung für eine Förderung von € 100.000,--.

GV. Windhager stellt den Antrag auf grundsätzliche Genehmigung dieser Baumaßnahme.

 

Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Genehmigung.

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für die Sanierung des Freibades (Ankauf einer neuen Wasserrutsche).

 

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

Wie bereits im vorhergehenden Punkt berichtet, ist die Finanzierung der Wasserrutsche gesichert.

 

Folgendes Schreiben  des Amtes der OÖ. Landesregierung liegt vor:

Zl. IKD(Gem)-311307/441-2009-Mt

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung 

für die Sanierung des Freibades (Ankauf einer neuen Wasserrutsche)

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Die Überprüfung Ihres Vorhabens "Sanierung des Freibades (Ankauf einer neuen Wasserrutsche)" ergibt unsererseits im Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft und der Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung (Abteilung Wirtschaft) für die folgende Finanzie­rungs­möglichkeit:

 

 

 

 

Die in der Finanzierungsdarstellung für die Folgejahre angeführten Finanz­mittel werden unter der Annahme vorgemerkt, dass

ü      Ihre Finanzkraft annähernd gleich bleibt,

ü      die Gebarung sparsam geführt wird,

ü      die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden und

ü      der Einsatz der sonstigen Förderungs­mit­tel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nach­gewiesen wird.

Die für die Folgejahre vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt werden.

 

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt:

ü      auf Antrag der Gemeinde,

ü      bei Nach­weis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen vor­ge­sehenen Finanzierungsmittel

ü      nach Verfügbarkeit der Bedarfs­zu­weisungs­mittel.

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.

 

Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding, die Direktion Bildung und Gesellschaft, die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung (Abteilung Wirtschaft) und die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft (Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik und Abteilung Umweltschutz).

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Josef Stockinger

Landesrat

 

 

GV. Ruhmanseder erkundigt sich, ob bei diesem Projekt die Mehrwertsteuer abgezogen werden darf. Er glaubt, die Gemeinde wird mit dem bewilligten Geld nicht auskommen. Die Besprechung im Familienausschuss ist gut. Seine weitere Frage ist, ob auch andere Rutschenarten in Betracht gezogen wurden.

 

Die Bürgermeisterin antwortet,  mit den bewilligten finanziellen Mittel muss die Gemeinde „auskommen“.  

 

Die Amtsleiterin sagt, der Vorsteuerabzug ist möglich.

 

GV. Windhager berichtet, dass die nächste Sitzung des Familienausschusses bereits festgesetzt ist und dort wird die Erneuerung der Wasserrutsche behandelt. Einsparungen werden möglich durch den Arbeitseinsatz der Gemeindearbeiter. Es wird versucht, durch Werbung eine  finanzielle Zuwendung zu bekommen. Er stellt den Antrag auf Genehmigung des vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgelegten Finanzierungsplanes.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.

 

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung eines Finanzierungsplanes für lärmakustische Maßnahmen in der Volksschule Riedau.

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

Die AUVA hat eine Lärmmessung in der Volksschule durchgeführt. (Ergebnis: Seite 9 AUVA Gutachten)

Aufgrund dieses Gutachtens wurde bei Herrn Landesrat Stockinger vorgesprochen. Seine Zusage: wenn die Direktion Bildung  fördert, fördert auch er. Es erfolgte dann eine Prüfung durch die betreffende Abteilung.

Dabei wurde festgestellt, es ist keine untergehängte Decke möglich, weil die vorhandene Raumhöhe dann nicht mehr entsprechen würde.

Akustikdecke der Fa. Climasonik: Aufbringung einer Struktur.

Angebot der Fa. Climasonik wurde von der Dir. Bildung geprüft. Aufgrund des positiven Ergebnisses dann der Finanzierungsplan:

 

 

Folgendes Schreiben vom Amt der OÖ. Landesregierung ist eingetroffen:

 

 

Amt der OÖ. Landesregierung

Direktion Inneres und Kommunales

4021 Linz, Bahnhofplatz 1

Zl. IKD(Gem)-311307/440-2009-Mad/Kep vom 28.8.2009

 

Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung

für lärmakustische Maßnahmen in der Volksschule Riedau

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Die Überprüfung Ihres Antrages vom 16. Juli 2009, Zl.: 211-0-2009-Ge, ergibt unsererseits im Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft für lärmakustische Maßnahmen in der Volksschule Riedau folgende Finanzierungsmöglichkeit:

 

 

Bezeichnung der

Finanzierungsmittel

Bis 2008

2009

2010

2011

2012

Gesamt in EURO

Rücklagen

 

 

 

 

 

 

Anteilsbetrag o.H.

 

 

 

 

 

 

Interessentenbeiträge

 

 

 

 

 

 

Vermögensveräußerung

 

 

 

 

 

 

(Förd.-)Darlehen

 

 

 

 

 

 

(Bank-)Darlehen

 

 

 

 

 

 

Sonstige Mittel

 

 

 

 

 

 

Bundeszuschuss

 

 

 

 

 

 

Landeszuschuss Direktion Bildung und

Gesellschaft

 

3.500

 

 

 

3.500

Bedarfszuweisung

 

0

8.260

 

 

8.260

 

 

 

 

 

 

 

Summe in EURO

 

3.500

8.260

 

 

11.760

 

Die in der Finanzierungsdarstellung für das Jahr 2010 angeführten Finanzmittel werden unter der Annahme vorgemerkt, dass

 

Die für das Jahr 2010 vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt werden.

Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt:

 

Über den erfolgten Baubeginn ist die Direktion Bildung und Gesellschaft schriftlich zu informieren.

Wir verweisen auf die Bestimmung des § 80 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung 1990.

Die Bestimmungen des Erlasses Gem-310004/119-2006-Mt vom 13. Dezember 2006 (betr. die Kostendämpfung bei vom Land mitfinanzierten Bauvorhaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden) sind zu beachten. Insbesondere weisen wir auf die Richtlinien betreffend Kostenerhöhungen hin, bei deren Nichtbeachtung die Förderfähigkeit der Mehrkosten nicht mehr gegeben ist.

 

Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen.

 

Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding und an die Direktion Bildung und Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die Landesregierung:

Dr. Josef Stockinger

Landesrat 

 

GV. Ortner Günter sagt, dass dieses Projekt für die Volksschule gut ist und nur eine kleine Maßnahme gegenüber den Akustikmaßnahmen, welche für den Pramtalsaal vorgesehen wären.

Er stellt den Antrag auf Genehmigung des vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgelegten Finanzierungsplanes.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung eines Förderungsvertrages mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gewährung eines Investitionskostenzuschuss für die WVA BA 5.

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Es betrifft die Erweiterung der neuen Siedlungsgebiete, bei diesem TOP. die  Wasserversorgungsanlage; der Bauleiter Herr DI Oberlechner hat für die Marktgemeinde Riedau ein Ansuchen um Investitionskostenzuschuss eingereicht; vom Bundesminister Nikolaus Berlakovich ist nun folgender Fördervertrag eingetroffen:  

 

F Ö R D E R U N G S V E R T R A G

abgeschlossen aufgrund des Umweltfördergesetzes, BGBl. Nr. 185/1993 zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, A-1092 Wien und dem Förderungsnehmer Marktgemeinde Riedau.

 

1. Gegenstand des Fördervertrages

1.1 Gegenstand dieses Vertrages, Antragsnummer A900686, ist die Förderung der Maßnahme:

            Bezeichnung                            WVA BA5

            Katalog vom                             25.2.2009

            Funktionsfähigkeitsfrist              31.12.2010

      die auf Vorschlag der Kommission für die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom 24.6.2009 vom   

      Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich mit Entscheidung vom 30.6.2009 gewährt wurde.

 

1.2 Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten

     Unterlagen gemäß § 7 der Förderungsrichtlinien.

 

1.3 Die beiliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (Beilage 1) bilden einen integrierenden Bestandteil

       dieses Vertrages.

 

1.4 Sofern der Förderungsnehmer seinerseits jemanden Dritten mit der Umsetzung der Maßnahme betraut

       (z.B. im Rahmen einer Betrauung mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse),

       verpflichtet sich der Förderungsnehmer sicherzustellen, dass die Betrauung und Finanzierung der

       Maßnahme im Einklang mit den beihilfenrechtlichen Bestimmungen erfolgt.

 

2. Ausmaß und Auszahlung der Förderung

 

2.1 Für das unter Pkt. 1 beschrieben Vorhaben betragen:

      der vorläufige Fördersatz 15,00 %

      die vorläufigen förderbaren Investitionskosten EUR 155.000,-

 

     die vorläufige Pauschalförderung EUR 3.834,-

     Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von EUR 27.084,- wird in Form von

      Investitionskostenzuschüssen ausbezahlt.

 

2.2 Im Zuge der Endabrechnung kann von der Kommunalkredit eine Erhöhung der förderbaren

      Investitionskosten ohne Vorlage an die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft um

      höchstens 15 % anerkannt werden. In diesem Fall erhöht sich das Nominale entsprechend dem

      Fördersatz.

 

3. Auszahlungsbedingungen

 

3.1 Die Auszahlung der Investitionskostenzuschüsse erfolgt in zwei Raten nach Vorlage von

      Rechnungsnachweisen im Wege des Amtes der Landesregierung. Wenn ein Rechnungsnachweis

      spätestens zu den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. bzw. 15.11. bei der Kommunalkredit eingegangen ist,

      erfolgt die Auszahlung zum jeweiligen Quartalsende.

 

3.2 Der erste Investitionskostenzuschuss wird unter Einbehaltung eines Deckungsrücklasses von 10 %

     nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt.

      Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist (= 1 Jahr

      nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) durchgeführt werden.

 

3.3 Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme (= spätestens

      2 Jahre nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) dem Amt der Landesregierung vorzulegen. Nach

      Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung durch das Amt der Landesregierung

      werden sie an die Kommunalkredit weitergeleitet, die die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser

      Endabrechnung wird der zweite Investitionskostenzuschuss inklusive dem einbehaltenen

      Deckungsrücklass ausbezahlt.

 

 

4.  Schlussbestimmungen

4.1 Der Förderungsnehmer erklärt, den Förderungsvertrag der Kommunalkredit Public Consulting GmbH

      mittels beiliegender Annahmeerklärung vorbehaltlos anzunehmen.

 

4.2 Der Fördergeber erachtet sich an die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab

      Einlagen des Vertrages beim Förderungsnehmer gebunden.

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

 

DI Chistopher Giay                    DI Dr. Johannes Laber

 

 

A N N A H M E E R K L Ä R U N G

 

Der Förderungsnehmer Marktgemeinde Riedau erklärt die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30.06.2009, Antragsnummer A900686, betreffend die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die WVA BA 5.

 

Der Förderungsnehmer bestätigt die Aufbringung der Finanzierung gemäß nachstehender Aufstellung sowie der dafür erforderlichen Beschlussfassungen.

 

Anschlussgebühren                                                      EUR     87.006,-

Eigenmittel                                                                  EUR     15.500,-

Landesmittel                                                                EUR   

Investitionskostenzuschuss des Bundes                        EUR     27. 084,-

sonstige Mittel                                                             EUR     25.410,-

Förderbare Gesamtinvestitionskosten                             EUR     155.000,-

 

 

GV. Ortner sagt, auch der nächste Punkt auf der Tagesordnung betrifft eine Förderung. Bei der Wasserversorgungsanlage erhalten wir eine Förderung von  15 %, beim Kanal leider nur 8 % Förderung. Die Gemeinde muss die Förderung so annehmen, wie wir sie  bekommen.

Er stellt den Antrag auf Genehmigung des vollinhaltlich zur Kenntnis gebrachten Fördervertrages.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung eines Förderungsvertrages mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gewährung eines Bauphasen- und Finanzierungszuschusses für die PABA BA 4.  .

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Dieser Punkt betrifft die Erweiterung der neuen Siedlungsgebiete – Abwasserbeseitigungsanlage; der Bauleiter Herr DI Oberlechner hat für die Marktgemeinde Riedau ein Ansuchen um Gewährung eines Bauphasen- und Finanzierungszuschusses eingereicht; vom Bundesminister Nikolaus Berlakovich ist nun folgender Fördervertrag eingetroffen: 

 

F Ö R D E R U N G S V E R T R A G

abgeschlossen aufgrund des Umweltfördergesetzes, BGBl. Nr. 185/1993 zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, Türkenstraße 9, A-1092 Wien und dem Förderungsnehmer Marktgemeinde Riedau.

 

1. Gegenstand des Fördervertrages

1.1 Gegenstand dieses Vertrages, Antragsnummer A900976, ist die Förderung der Maßnahme:

            Bezeichnung                            PABA BA 4

            Katalog vom                             25.2.2009

            Funktionsfähigkeitsfrist              31.12.2010

      die auf Vorschlag der Kommission für die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom 24.6.2009 vom   

      Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich mit Entscheidung vom 30.6.2009 gewährt wurde.

 

1.2 Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten

     Unterlagen gemäß § 7 der Förderungsrichtlinien.

 

1.3 Die Beilagen, d.s. die Allgemeinen Vertragsbedingungen (Beilage 1) und der Zuschussplan (Beilage 2)

      bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

 

1.4 Sofern der Förderungsnehmer seinerseits jemanden Dritten mit der Umsetzung der Maßnahme betraut

       (z.B. im Rahmen einer Betrauung mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse),

       verpflichtet sich der Förderungsnehmer sicherzustellen, dass die Betrauung und Finanzierung der

       Maßnahme im Einklang mit den beihilfenrechtlichen Bestimmungen erfolgt.

 

2. Ausmaß und Auszahlung der Förderung

 

2.1 Für das unter Pkt. 1 beschrieben Vorhaben betragen:

      der vorläufige Fördersatz 8,00 %

      die vorläufigen förderbaren Investitionskosten EUR 745.000,-

 

     die vorläufige Pauschalförderung EUR 42.870,-

     Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von EUR 102.470,- wird in Form von

     Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt.

 

2.2 Der Nominalbetrag der Förderung wird gemäß Förderungsrichtlinien § 9 Abs. 1 mit einem Zinssatz von

      4,88 % verzinst. Die Verzinsung beginnt mit dem nächsten 1.7. oder 1.1., welcher der

      Kommissionsempfehlung folgt.

 

2.3 Im Zuge der Endabrechnung kann von der Kommunalkredit eine Erhöhung der förderbaren

      Investitionskosten ohne Vorlage an die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft um

      höchstens 15 % anerkannt werden. In diesem Fall erhöht sich das Nominale entsprechend dem

      Fördersatz.

 

3. Auszahlungsbedingungen

 

3.1 Die Auszahlung der Investitionskostenzuschüsse erfolgt nach dem vorläufigen Zuschussplan (Beilage 2)

      in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen auf ds am Rechnungsnachweis angegebene

      Konto.

 

3.2 Der erste Bauphasenzuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises über zumindest 25 %

      der förderbaren Investitionskosten ausbezahlt.  Dieser Rechnungsnachweis muss jeweils spätestens am

      15.5. bzw. 15.11. im Wege des Amtes der Landesregierung bei der Kommunalkredit eingelangt sein. Die

      weiteren Bauphasenzuschüsse werden dann gemäß dem Zuschussplan (Beilage 2) ausbezahlt.

 

3.3 Der erste Finanzierungszuschuss wird nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger

      Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Dieser Rechnungsnachweis muss jeweils spätestens am 15.5.

      bzw. 15.11. im Wege des Amtes der Landesregierung bei der Kommunalkredit eingelangt sein. Die

      weiteren Finanzierungszuschüsse werden dann automatisch gemäß dem Zuschussplan (Beilage 2)

      ausbezahlt. Erfolgt die Anforderung des 1. Finanzierungszuschusses nicht rechtzeitig, werden 2 weitere

      Bauphasenzuschüsse in Höhe des letztvorangegangenen ausbezahlt, danach ruht die Förderung.

      Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist (=1 Jahr nach

      tatsächlicher Funktionsfähigkeit) durchgeführt werden.

 

3.4 Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme (= spätestens

      2 Jahre nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) dem Amt der Landesregierung vorzulegen. Ein Versäumnis dieser Frist führt zu einem Ruhen der Förderung. Die Endabrechnungsunterlagen werden nach Prüfung durch das Land und nach erfolgter Kollaudierung an die Kommunalkredit weitergeleitet, welche die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird dann der endgültige Zuschuss erstellt, der bis zum Ende der Laufzeit der Förderung unverändert bleibt.

 

4.  Schlussbestimmungen

4.1 Der Förderungsnehmer erklärt, den Förderungsvertrag der Kommunalkredit Public Consulting GmbH

      mittels beiliegender Annahmeerklärung vorbehaltlos anzunehmen.

 

4.2 Der Fördergeber erachtet sich an die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab

      Einlagen des Vertrages beim Förderungsnehmer gebunden.

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

 

DI Chistopher Giay                    DI Dr. Johannes Laber

 

 

A N N A H M E E R K L Ä R U N G

 

Der Förderungsnehmer Marktgemeinde Riedau erklärt die vorbehaltlose Annahme des Förderungsvertrages der Kommunalkredit Public Consulting GmbH vom 30.06.2009, Antragsnummer A900976, betreffend die Gewährung eines Bauphasen- und Finanzierungszuschusses für die PABA BA 4.

 

Der Förderungsnehmer bestätigt die Aufbringung der Finanzierung gemäß nachstehender Aufstellung sowie der dafür erforderlichen Beschlussfassungen.

 

Anschlussgebühren                                                      EUR     149.000,-

Eigenmittel                                                                  EUR       74.500,-

Landesmittel                                                                EUR   

Fremdfinanzierung                                                        EUR     521.500,-

sonstige Mittel                                                             EUR                   .

Förderbare Gesamtinvestitionskosten                             EUR     745.000,-

 

 

GV. Günter Ortner Günter stellt den Antrag, den vollinhalltich zur Kenntnis gebrachten Fördervertrag zu genehmigen.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 6.) Vergabe von Kanalprüfmaßnahmen und Dichtheitsprüfung der Trinkwasserleitung

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Das Planungsbüro DI König & Oberlechner Ziviltechniker GmbH., Salzburg, hat die Ausschreibung für die Vergabe der Arbeiten Kanalprüfmaßnahmen und Dichtheitsprüfung der Trinkwasserleitung vorbereitet.

 

Ergebnis der Angebotseröffnung:

Insgesamt wurden 5 Stück Ausschreibungsunterlagen an interessierte Firmen versandt. Die Angebotsabgabe war für 15.4.2009 bei der Marktgemeinde festgesetzt. 5 Angebote sind eingelangt:

1. Fa. Maier-Bauer Theodor, Raab                      € 13.019,25

2. Fa. Straßen- und Pflasterbau, Linz                 € 21.055,35

3. Fa. WDL Linz                                               € 13.090,57

4. Fa. BÄR, Obervellach                                    € 14.498,12

5. Fa. Rabmer, Altenberg                                  € 23.904,68

 

Die Firmen wurde vom Bieterergebnis informiert, die Stillhaltefrist eingehalten. Diese endete am 30.6.2009;

Das Amt der OÖ. Landesregierung hat mit Schreiben vom 10.6.2009, Zl. OGW-AW-410444/48-2009-Ka/Kru die Zustimmung der Vergabe der Arbeiten an die Fa. Maier-Bauer zum Preis von € 13.019,25 ohne MWSt als Billigstbieter zugestimmt.

Das Ergebnis der Angebotseröffnung wurde vom Land überprüft.

 

GV. Ortner Günter: Die Baufirma macht um teures Geld mit Kanal- und Wasserbauten und dann muss man noch eine Dichtheitsprüfung machen. GV. Ortner stellt den Antrag, die Arbeiten an die Fa. Maier-Bauer Theodor zu vergeben.

 

Frau Bürgermeisterin Scheuringer antwortet, diese Prüfungsarbeiten muss eine andere Firma als die Baufirma machen, das wird vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgeschrieben.

Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 7.) Gewährung von Gemeindeförderungen für den Einbau erneuerbarer Energiegewinnungsanlagen und energiesparender Bauweise.

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Vier Familien haben um eine Gemeindeförderung angesucht:

 

 

Budget 2009: Konto Nr. 1/529000/778: es sind noch € 1.522,-- verfügbar

 

Baumgartner Martin, Schwaben 1

Ansuchen für eine Beheizungsanlage mit Biomasse

Förderungsrichtlinien

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36

Landesförderung € 1.500,--

25 % Gemeindeförderung = € 375,--, höchstens aber € 363,36

Beschlussvorschlag: Gemeindeförderung € 363,36

Landesförderung Nr. Agrar-51-405/030-2009-III/KE vom 6.4.2009

 

 

Willinger Günther und Rita, Schwaben 177

Ansuchen für energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau

Förderungsrichtlinien

Gemeindeförderung nur bei Landesförderung

bei <=50 kW, € 436,04

Landesförderung Wo-114386G vom 10.7.2008 für Niedrigstenergiehaus (max 30 kWh/m2a)

Beschlussvorschlag: Gemeindeförderung € 436,04

 

 

 

Diermaier Thomas und Karina, Birkenallee 17

Ansuchen für energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau

Förderungsrichtlinien

Gemeindeförderung nur bei Landesförderung

bei <=50 kW, € 436,04

Es wurde Abrechnung über Landesdarlehen Hypobank vorgelegt: Darlehen 4008389738;

Energieausweis vom 2.6.2008: Energiekennzahl 45 kWh/(m2a)

                                              flächenbezogener Heizwärmebedarf HWB  48 kWh/(m2a)

Beschlussvorschlag; Gemeindeförderung € 436,04

 

 

 

Stögmüller Adolf, Ottenedt 17 (für Wohnhaus Schwaben 116)

Einbau einer Solaranlage

Förderungsrichtlinien

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 545,05

Landesförderung  Wo-649179J vom 19.8.2009 € 1.840,--

25 % = € 460,--

Beschlussvorschlag: Gewährung Gemeindeförderung  € 460,--

 

 

GR. Trilsam Klaus stellt Antrag, die von der Bürgermeisterin bekannt gegebenen Förderungssummen für die Familien Baumgartner, Willinger, Diermaier und Stögmüller  zu genehmigen.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

 

TOP. 8.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die EZ. 257 KG. Riedau. 

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Folgende Löschungserklärung für Wohnhaus  Johann und Marianne Scheuringer / Max und Waltraud  Murauer in Pomedt wurde von Herrn Notar Dr. Schauer dem Marktgemeindeamt Riedau übermittelt:   

 

Ob der Liegenschaft EZ 257 Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer: Johann und Marianne Scheuringer/Max und Waltraud Murauer) ist das Wiederkaufsrecht und das Vorkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau eingetragen und soll nunmehr im Grundbuch zur Löschung gebracht werden.

 

L ö s c h u n g s e r k l ä r u n g

 

 

In >>>%EZ 257 Grundbuch 48129 Riedau|Grundstücksdaten!!02037EZ [EZ] Grundbuch [KGNummer] [KGName]0<< sind in C-LNr. 2 a das Wiederkaufsrecht und in

C-LNr. 3 a, auf Anteil B-LNr. 1 und 2, das Vorkaufsrecht gem Pkt 6 des Kaufvertrages vom 18.12.1953 je für die Marktgemeinde Riedau einverleibt.

Da die vorbezeichneten Rechte infolge Bauführung gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, Marktplatz 32/33, ausdrücklich >>>$Salzburg|Verzichtender!!0811110011010000000000<<ausdrücklich ein, in die Einver­leibung der Löschung des in C-LNr. 2 a einverleibten Wiederkaufsrechtes und des in C-LNr.  3 a, auf Anteil B-Lnr. 1 und 2, einverleibten Vorkaufsrechtes bei >>>%EZ 257 Grundbuch 48129 Riedau,|Grundstücksdaten!!02037EZ [EZ] Grundbuch [KGNummer] [KGName]0<< ohne !!02ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.

Diese Löschungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom …… genehmigt.

 

 

Die Bürgermeisterin berichtet dazu den Mitgliedern des Gemeinderates, dass sie sich erkundigt hat, ob sie in diesem Punkt befangen ist. Nach § 64 sind Mitglieder der Kollegialorgane der Gemeinde von der Beratung und der Beschlussfassung über einen Verhandlungsgegenstand ausgeschlossen:

  1. in Sachen, in denen sie selbst, der andere Eheteil, ein Verwandter oder Verschwägerter in auf- oder absteigender Linie, ein Geschwisterkind oder eine Person, die noch näher verwandt oder im gleichen Grad verschwägert ist, beteiligt sind;

Da sie „nur“ in einer Seitenlinie verwandt ist, ist sie also nicht befangen.

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Löschungserklärung zu genehmigen. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 9.) Vergabe einer Wohnung im ISG-Wohnblock Pittnerstraße 25 Wohnung Nr. 3

 

Frau Bgm Scheuringer berichtet, dass die letzte Sitzung des Wohnungsausschusses am 4.8.2009 stattgefunden hat, das war noch in der alten Legislaturperiode; Vormieterin der betreffenden Wohnung war Frau  ***anonymisiert*** . Sie ersucht Hr. GR. Schärfl in Vertretung des Obmannes des Wohnungsausschusses  um Bericht von dieser Ausschusssitzung.

 

GR. Schärfl gibt bekannt, dass in der Sitzung des Wohnungsausschusses am 4.8.2009 nicht nur der Vergabevorschlag für die Wohnung behandelt wurde, sondern auch der Neubau des ISG-Wohnblocks in der Zellerstraße beraten wurde. Er bringt den diesbezüglichen Punkt 1. zur Kenntnis.

 

Bezüglich der Wohnungsvergabe berichtet er:

 

Für diese Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25 lagen 3 Ansuchen vor.

 

Es wurden die vorliegenden Ansuchen durchbesprochen und die Punkte nach den Richtlinien für die objektive Vergabe von Wohnungen vergeben.

***anonymisiert***

Der Wohnungsausschussobmann stellte den Antrag, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die freie ISG-Wohnung Nr. 3 in der Pittnerstraße 25 an ***anonymisiert*** zu vergeben.

Ersatz wäre Herr ***anonymisiert***.

 

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Beschlussvorschlag: Vergabe an ***anonymisiert***.

 

 

 

GR. Payrleitner berichtet, er hat gehört, dass Hr. ***anonymisiert*** noch nicht gemeldet ist. Laut  Punktevergabe hat aber er die bekommen und nicht die Freundin, die Gemeinde muss nun tätig werden.

 

GR. Schärfl sagt dazu, es war immer so ausgemacht, der zweite muss sich mit zumindest mit Zweitwohnsitz anmelden.

 

AL Gehmaier berichtet vom Telefongespräch mit Wohnbauhilfenabteilung des Amtes der OÖ. Landesregierung. Seitens dieser Abteilung wird die Wohnbeihilfe ruhend- bzw. eingestellt, wenn diese aus ungerechtfertigten Gründen bezogen wird.  

 

GR. Eichinger findet es nicht richtig, wenn Herr ***anonymisiert*** sich in dieser Wohnung nicht anmeldet, denn so hat er sich die Wohnung erschwindelt.

 

GR.  Schärfl: es gehört in den Richtlinien des Wohnungsausschusses geändert, dass sich  alle  mit Hauptwohnsitz anmelden müssen.

 

GR. Daxl: Wichtig ist nun, dass rasch und schnell gehandelt wird. Ein „Erschwindeln“ von Punkten bei der Wohnungsvergabe darf nicht sein.

 

Bürgermeisterin Scheuringer stellt abschließend fest: Wir teilen der ISG mit, dass beide sich beworben haben und ISG muss tätig werden. Die  ISG muss mit Hr. ***anonymisiert*** den Vertrag machen.

Sie lässt über den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses, die Wohnung an Hr. ***anonymisiert*** zu vergeben, mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

GR. Schärfl meldet sich nochmals zu Wort und er glaubt, dass Hr. ***anonymisiert*** mit Hauptwohnsitz angemeldet werden muss. Gr. Payrleitner schließt sich dieser Meinung an.

Fr. Bürgermeisterin Scheuringer ist auch dafür, die  ISG muss mit Hr. ***anonymisiert*** den Vertrag machen. Wenn beide ansuchen, müssen auch beide unterschreiben.

GR. Daxl fragt,  ob es rechtlich möglich ist den Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag aufzusetzen.

GR. Schärfl glaubt, es ist Aufgabe des Wohnungsausschusses dies künftig genau zu beachten, die Wohnungswerber müssen auf diesen Umstand bereits im Vorhinein darauf hingewiesen werden.

GV. Windhager schlägt vor: künftig wird bereits beim Wohnungsansuchen gefordert, dass sich der Bewerber mit Hauptwohnsitz in der Wohnung anmelden muss und die ISG muss sich an den Beschluss des Gemeinderates halten.

 

GV. Arthofer sagt dazu, dies muss man  über eine gewisse Zeitspanne beobachten.  

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag TOP. 10.) Wahl eines Vertreters in den Wegeerhaltungsverband Innviertel

 

Der Wegerhaltungsverband Innviertel hat per mail vom 3.11.2009 um Bekanntgabe eines Vertreters bzw. Stellvertreters der Marktgemeinde Riedau ersucht.

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat in der Sitzung vom 6.4.2006 Satzungen für den Wegeerhaltungsverband Innviertel genehmigt. Im § 7 heißt es:

 

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern der Gemeinden, die Mitglieder des Wegeerhaltungsverbandes Innviertel sind. Jede verbandsangehörige Gemeinde entsendet einen Vertreter. Es können mit Mitglieder der Gemeinderäte der verbandsangehörigen Gemeinden in die Verbandsversammlung als Vertreter gewählt werden. § 33 Abs. 2 OÖ. Straßengesetz sowie § 33 Abs. 5 OÖ. Gemeindeordnung 1990 gelten sinngemäß. ….

 

2006 wurde als Vertreter der Bürgermeister entsandt.

 

GR. Schärfl stellt den Antrag, als  Vertreter für die Marktgemeinde Riedau  Frau Bürgermeisterin Berta Scheuringer und als  Ersatzvertreter Herrn Vizebürgermeister Karl Kopfberger zu entsenden.

 

Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag abstimmen.

 

Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 10.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

 

Die Vorsitzende berichtet, dass bei der Dorferkreuzung immer wieder Unfälle passieren; die Fa. Leitz, die Fa. SGS und die Gemeinde Dorf an der Pram haben immer wieder gesprochen und ersucht, dass dort ein Kreisverkehr gebaut wird. Es haben Besprechung mit Land stattgefunden, es kommt nun ein Kreisverkehr.

Die Bürgermeisterin hat aber bei dieser Besprechung ausdrücklich betont, es darf nicht sein, dass dieser Kreisverkehr vorrangig behandelt wird und ein weiteres Projekt wie z.B. der Kreisverkehr bei der Billa zurückgestellt wird. Dies wurde von den Beamten des Amtes der OÖ. Landesregierung akzeptiert.

 

Die Ehrung ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder soll Anfang nächsten Jahres im Rahmen einer würdigen Veranstaltung  stattfinden.

 

Der Gemeindevorstand ist zur Faschingseröffnung am 11.11. mit Rathauserstürmung eingeladen.

 

Die Schaukästen für die Parteien gegenüber der Kirche sind nun fertig, jede Partei  hat nun einen halben Schaukasten. Die Bürgermeisterin ersucht die Fraktionen, die Logos selbst hineinzugeben.

 

Die Hauptschule Riedau macht für Pramtaler Advent Weihnachtsmarken und Weihnachtsbillets.

Frau Direktor Perndorfer würde sich freuen, wenn größere Mengen an Billets verkauft werden. Das Stück kostet € 3,50, das ist das Billet inkl. der Marke.

 

 

 

TOP. 11.) Allfälliges.

 

GR. Daxl ersucht die Hinweisschilder bei der Dorfer Kreuzung zu versetzen.

 

GR. Schroll berichtet, dass  Wohnungen der ISG  in Ried billiger sind als Wohnungen in Riedau, bei künftigen Wohnungsbauten soll bei mehr Wohnbaugenossenschaften nachgefragt werden.

 

GV. Günter Ortner: zum Thema Jugendtaxi: einige Zeit ist nun vergangen, inzwischen haben neun  Gemeinden  gute Erfahrungen gemacht. Namens der SPÖ-Fraktion ersucht er die Bürgermeisterin, dieses Thema in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung aufzunehmen.

 

GR. Sperl sagt bezüglich der Wohnungsvergaben, es ist grundsätzlich nicht gut, wenn man einige Monate nach der Wohnungsausschusssitzung den Beschluss im Gemeinderat nachholen muss. Er schlägt vor, dass der Wohnungsausschuss ganz offiziell ermächtigt wird die Wohnungen zu vergeben und dann wird davon dem Gemeinderat nur berichtet. Dies wird im Gemeinderat diskutiert.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 09.07.2009 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.00 Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                    ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                  Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

 

 

 

 

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Gemeinderat SPÖ                                                    Gemeinderat FPÖ

 

 

 

 

……………………………………………………………………

Gemeinderat GRÜNE