Lfd.Nr. 3 Jahr 2009
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 10. Dezember 2009.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. Vizebgm. Karl Kopfberger 15. GR. Obernhumer Elisabeth
03. GV. Windhager Reinhard 16. GR. Ortner Klaus
04. GR. Kraft Wolfgang 17. GR. Schroll Andreas
05. GR. Tallier Monika 18. GR. Schärfl Michael
06. GR. Trilsam Klaus 19. GR. Erwin Jebinger
07. GR. Mayrhuber Andrea 20. GV. Ruhmanseder Heinrich
08. GR. Berghammer Peter 21. GR. Heinzl Brigitte
09. GR. Ebner Brigitte 22. GR. Desch Michael
10. GR. Mitter Klaus 23. GR. Probst Daniel
11. GV. Schabetsberger Franz 24. GR. Sperl Ernst
12. GV. Ortner Günter 25. GR.
13. GR. Eichinger Karin
14. GV. Arthofer Franz
Ersatzmitglieder:
GR. DI. Franz Mitter für GR. Gerhard Payrleitner
GR. für GR.
GR. für GV.
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Gerhard Payrleitner
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): AL
Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.12.2009
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
der Termin
der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist
und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder
zeitgerecht schriftlich am ……. unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 05.11.2009 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und –ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
e) Folgender Dringlichkeitsantrag
gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
-----------
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Angelobungen von DI Franz Mitter
Tagesordnung:
TOP. 1.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2010.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Voranschlagsbesprechungen der Fraktionsführer am 12.11.2009 und 30.11.2009. Diese Daten wurden bereits bekanntgegeben:
Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes
Ausgaben
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 580.000
1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit 17.600
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 568.200
3 Kunst, Kultur und Kultus 70.400
4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 532.900
5 Gesundheit 417.500
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 249.000
7 Wirtschaftsförderung 4.800
8 Dienstleistungen 954.500
9 Finanzwirtschaft 132.000
Summe der Ausgaben 3,526.900
Einnahmen
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 23.900
1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit 700
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 309.700
3 Kunst, Kultur und Kultus 9.300
4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 700
5 Gesundheit 14.900
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 123.800
7 Wirtschaftsförderung 0
8 Dienstleistungen 664.500
9 Finanzwirtschaft 1,894.900
Summe der Einnahmen 3,042.400
Fehlbetrag -484.500,--
Wie kommt es zu diesem hohen Abgang?
Im Jahr 2009 war ein Abgang von € -368.000,- prognostiziert, im MFP für 2010 € -377.300,-- (nicht alle Konten). Die wirtschaftliche Lage bringt Einnahmensverluste, Mehrausgaben bei „Pflichtausgaben“.
Voranschlag 2010: Abgang 2010
-484.500,--
weniger Einnahme bei Ertragsanteilen - 167.800,--
weniger Einnahme bei Kommunalsteuer - 65.000,--
weniger Einnahme bei Schülerausspeisung - 6.000,--
Zwischensumme - 238.800,-- - 245.700,--
mehr Ausgaben bei SHV-Umlage - 53.500,-
mehr Ausgabe bei Krankenanstaltenbeitrag - 22.700,--
Zwischensumme - 76.200,-- - 169.500,--
Die Gemeinde hat Einsparungen erreicht und zwar in
den Bereichen:
Allgem. Verwaltung - 3.500
Schulen – Leasingraten/Umbau Direktionszimmer/Gastschulbeitr. -73.800
Kultur – Leasingraten - 9.300
Straßen – WEV Beitrag, Zinsen ÖBB Darlehen - 22.900
Gruppe 8 – Zinsen Wa/Ka, Darlehen RHV, usw. - 19.000
Gruppe 9 – Zinsen Giro, Getränkesteuerrückz. entfällt -24.600
Summe 153.100
Voranschlags-Querschnitt Seite 17
Zl. 11 Ertragsanteile 1,213.900
Zl. 26 lfd. Transferz. an Träger öffentl. Rechtes (SHV, Krankenanst.) 1,391.900
Dies zeigt, dass die Marktgemeinde Riedau mehr finanzielle Mittel „auszahlen“ muss als sie erhält.
(Abschnitt 85-89 sind nicht maastrichtrelevant).
Die Personalkosten liegen bei 21 %, im Vorjahr noch bei 20 %. Dies errechnet sich aus dem Verhältnis
Zif. 19 zu Zif. 20 und zeigt, dass wir eine „schlanke“ Verwaltung haben. Die Erhöhung um 1 % ist derzeit so zu erklären, dass sich die Einnahmen verringern.
Zif. 91 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung sollte 10 % der Einnahmen sein (Kredite zurückzahlen Zif.65)
Wenn man den Voranschlagsquerschnitt betrachtet, ist die wirtschaftliche Lage der Marktgemeinde Riedau für die nächsten Jahre nicht ganz aussichtslos, denn die Darlehenssituation ist im Vergleich mit anderen Gemeinden sehr erfreulich. Bei der Verschuldung liegen wir sehr gut, 100 % - 1 Steueraufkommen eines Jahres könnte man sämtliche Schulden zurückzahlen.
Wir haben derzeit einen Schuldenstand bei Darlehen 812.000,- und bei Leasing 999.000,--.
Ein Jahresaufkommen gemeindeeigene Steuern Zif. 10 und Ertragsanteile Zif. 11 sind € 1,924.000
Zif. 65 – Rückzahlung von Finanzschulden (Banken) hat den Betrag von 209.100,--.
Mit dem Voranschlag verbunden sind auch die Steuern und Hebesätze
Der Gemeinderat hat die Wasser- und Kanalgebührenerhöhungen bis zum Jahr 2010 mittels Verordnung bereits beschlossen. Die Anschlussgebühren ändern sich nicht.
Entwurf der K U N D M A C H U N G der Steuern und Hebesätze für 2010:
Im Sinne des § 76 Abs. 5 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiemit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau in der Sitzung am 10.12.2009 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Festsetzung der Hebesätze
der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A) mit 500 v.H. d. Steuermessbetr.
der Grundsteuer für Grundstücke (B) mit 500 v.H. d. Steuermessbetr.
der Lustbarkeitsabgabe (Kartenabgabe) mit 15 % v.H.d.Preises o. Entgelts
der Lustbarkeitsabgabe für die Vorführung von
Bildstreifen mit --- v.H.d.Preises o. Entgelts
der Hundeabgabe mit 15,-- Euro für jeden weiteren Hund
15,-- Euro für Wachhunde
der Kanalbenützungsgebühr mit 3,25 + Grundgebühr + USt
der Wasserbezugsgebühr mit 1,30 + Grundgebühr + USt
der Abfallgebühr mit der Abfallgebühr mit VO vom 2.2.2007
Die Entschädigung f.entgl. Einsatzleistungen bzw. Beistellung von Gerät d. FFW hat nach der Feuerwehr-Tarifordnung i.d.g.F., verlautbart im FW-Mitteilungsblatt, und lt. Gemeinderatsbeschluss vom 19.05.2005, zu erfolgen
Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes
Einnahmen
211000 Lärmschutzmaßnahmen VS 8.300
212000 Erweiterungsbau Volk- und Hauptschule 160.000
250000 Hort-Erweiterung
612000 Gehsteig Pomedt
612100 Straßenbau Schwabenbach 40.000
612300 Straßenbau Pomedt
612400 Erschließung Pomedt/Schwaben 13.200
612600 Linksabiegestreifen Schwabenbach
650000 Bahnhofsumbau, Aufschl.Straße L513
650300 Bahnhofsumbau, Lärmschutz
650500 Bahnhofsumbau, wasserbaul. Maßnahmen
815000 Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten 29.400
820000 Errichtung Wirtschaftshof 18.300
833000 Sanierung Freibad
833100 Nachnutzung Hallenbadgebäude 55.000
833200 Sanierung Freibad – Wasserrutsche 100.000
850010 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Wasserl. 46.300
851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Kanal 212.100
Summe der Einnahmen 682.600
Ausgaben
211000 Lärmschutzmaßnahmen VS 8.300
212000 Erweiterungsbau Volk- und Hauptschule 160.000
250000 Hort-Erweiterung
612000 Gehsteig Pomedt
612100 Straßenbau Schwabenbach 40.000
612300 Straßenbau Pomedt
612400 Erschließung Pomedt/Schwaben 38.400
612600 Linksbbiegestreifen Schwabenbach
650000 Bahnhofsumbau, Aufschl.Straße L513
650300 Bahnhofsumbau, Lärmschutz
650500 Bahnhofsumbau, wasserbaul. Maßnahmen
815000 Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten 29.400
820000 Errichtung Wirtschaftshof 18.300
833000 Sanierung Freibad
833100 Nachnutzung Hallenbadgebäude 55.000
833200 Sanierung Freibad – Wasserrutsche 100.000
850010 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Wasserl. 19.400
851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Kanal 194.800
Summe der Ausgaben 663.600
Summe der Einnahmen 682.600
Überschuss 19.000
Der Überschuss resultiert aus Interessentenbeiträge Wasser und Kanal aus 2010, diese Einnahmen werden 2011 dazu benützt, wie geplant das aufgenommene Darlehen (780.000,--) zurückzahlen.
Die Bürgermeisterin ersucht um Wortmeldungen.
Nachdem es dazu keine Wortmeldungen gibt, stellt Vizebürgermeister Kopfberger den Antrag, den im Entwurf zur Kenntnis gebrachten Voranschlag und die Hebesätze für das Finanzjahr 2010 zu genehmigen.
Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen diesem Antrag zu.
TOP. 2.) Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2010-2013.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Der mittelfristige Finanzplan wurde gleichzeitig mit dem Voranschlag 2010 besprochen. Die wichtigsten Daten wurden für die Fraktionsbesprechungen bekanntgegeben:
Der mittelfristige Finanzplan ist eine Vorschau auf die nächsten Jahre; heuer weist der MFP - freie Finanzspitze - einen Abgang von € -479.500,-- auf, er wird sich dann im Jahr 2011 auf € -594.600,-- erhöhen, 2012 € -583.300,-- und 2013 bei € -597.700,-- bewegen.
Dem gegenüber steht der Abgang im ordentlichen Haushalt, heuer von € -484.500,-, 2011: € -604.400,--, 2012: € -614.800,-- und 2013: € -628.200,--
Freie Budgetspitze
Bezeichnung Plan 2010 Plan 2011 Plan 2012 Plan 2013
Einnahmen der lfd Gebahrung (OH,Qu.10-18,mit A85-89) 3,016.800,00 2,913.300,00 2,979.100,00 3,046.400,00
-Ausgaben lfd Gebarung (OH, Qu.20-28, mit A85-89) 3,402.800,00 3,395.200,00 3,449.100,00 3,530.300,00
=Ergebnis d.lfd. Gebahrung -386.000 ,00 -481.900 ,00 -470.000 ,00 -483.900,00
- Tilgungen (Posten 340-346) 49.100 68.300 68.900 69.400
+ Tilgungszuschüsse (Posten 8702) 0 0 0 0
- Interessentenbeiträge (Posten 844,850) 44.400 44.400 44.400 44.400
- sonstige einmalige Einnahmen (Qu. 10-18) 0 0 0 0
+ sonstige einmalige Ausgaben (Qu. 20-28) 0 0 0 0 .
FREIE BUDGETSPITZE -479.500 -594.600 -583.300 -597.700
Erklärung zum mittelfristigen Finanzplan:
Die Budgetspitze ist nicht gleichzusetzen mit dem Ergebnis des ordentlichen Haushaltes. Die Budgetspitze (erstellt durch das MFP-Gemdat Programm) errechnet sich aus der laufenden Gebarung, d.i. der ordentliche Haushalt ohne Verwahrgelder und Vorschüsse, abzüglich Tilgungen, Interessentenbeiträge, Anschlussgebühren, abzüglich sonstiger einmaliger Einnahmen und zuzüglich sonstiger einmaliger Ausgaben. Ergebnis ist dann die Budgetspitze. Die Konten 340-346 stellen Darlehensrückzahlungen dar.
neue (noch nicht begonnene) Vorhaben im mittelfristigen Investitionsplan (=außerordentlicher Haushalt):
Wirtschaftshof
Bericht Mittelfristiger Finanzplan 2010-2013
010 Hauptverwaltung
Durch das Ausscheiden von Fr. Hörtenhuemer Silvia wird eine Abfertigung in Höhe von ca. 21.600,-- fällig, gleichzeitig gibt es dazu eine Einnahme in selbiger Höhe vom Land OÖ.
2110 Volksschule
Globalbudget;
2120 Hauptschule
Globalbudget; ab 2011 Schulerhaltungsbeiträge ohne Einnahmen aus Schulbau
2320 Schülerausspeisung
ab 2011 Erhaltungsbeiträge ohne Einnahmen Schulbau; laufend Mindereinnahmen wegen weniger Schüler
6170 Bauhöfe
gemeinsamer Bauhof mit Gemeinde Zell/Pram
6900 Verkehrsverbund
Eventuell Beitrag an Verkehrsverbund aufgrund zusätzlicher Busverbindungen
8210 Fuhrpark
Wenn das Boki-Mobil mit Reparaturen noch erhalten bleiben kann, wird es ein neues Kommunalfahrzeug erst im Zuge des Neubaues Bauhof geben.
8500 Wasserleitung
neue Darlehenstilgung für Erweiterung Siedlungsgebiete
8510 Kanalisationsanlage
neue Darlehenstilgung für Erweiterung Siedlungsgebiete
Investitionsplan – außerordentlicher Haushalt:
Löschwasserbehälter Berg wurde veranschlagt
folgende Vorhaben sollen realisiert werden (fehlende Bedeckung, daher keine Veranschlagung):
Die Bürgermeisterin bittet um Wortmeldungen.
GV. Schabetsberger sagt, die Auflistung der Vorhaben ist da. In Schärding können von 30 Gemeinden nur noch 5 Gemeinden den ordentlichen Haushalt ausgleichen. Sein Ersuchen ist, dass bei unseren Landespolitikern von der Bürgermeisterin Druck aufgebaut wird, um unsere beabsichtigten Vorhaben verwirklichen zu können, wenn auch erst vor der nächsten Wahl. Bereits jetzt mit den Besuchen in der Landesregierung beginnen.
Vizebürgermeister Kopfberger stellt den Antrag auf Genehmigung des zur Kenntnis gebrachten mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2010-2013. Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 3.) Genehmigung des Dienstpostenplanes für die Marktgemeinde Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Jedes Jahr ist der Dienstpostenplan neu zu genehmigen. Sie bringt den Dienstpostenplan zur Kenntnis.
Es sind in Absprache mit dem Prüfer der Bezirkshauptmannschaft Schärding geringfügige Änderungen gegenüber dem Vorjahr, eine seitens des Landes ist noch erforderlich.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|||
|
1,00 |
GD 11.1 |
B II - VI |
w |
Amtsleiter |
B |
B/VI/5 |
## |
10100500 |
|
||
|
1,00 |
GD 16.3 |
C I - IV N2 |
w |
Kassenführer |
VB |
GD16/3 |
## |
10100500 |
befr.bis 11.06.2011 |
||
|
1,00 |
GD 16.3 |
C I - IV |
m |
Bauamt |
B |
C/IV/5 |
## |
10100500 |
|
||
|
1,00 |
GD 18.5 |
VB. I/c |
m |
Meldeamt |
VB |
I/c/22 |
## |
101005100 |
|
||
|
1,00 |
GD 20.3 |
VB. I/d |
m |
Melde-u.Bauamt |
VB |
I/d/8 |
## |
101005100 |
|
||
|
0,65 |
GD 18.4 |
VB. I/d |
w |
Buchhaltung |
VB |
GD18/6 |
65 |
101005100 |
|
||
|
0,35 |
GD 18.1 |
|
|
|
|
|
35 |
101005100 |
unbesetzter Dienstp. |
||
|
1,00 |
GD 21.1 |
|
|
|
|
|
## |
101005100 |
unbesetzter Dienstp. |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Bedienstete des Handwerklichen Dienstes |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
1,09 |
GD 25.1 |
VB. II/ p5 |
w |
Reinigung VS |
VB |
p 5/07 |
40 |
121105110 |
|
||
|
|
GD 25.1 |
VB. II/ p5 |
w |
Reinigung VS |
VB |
p 5/08 |
69 |
121105110 |
|
||
|
1,00 |
GD 21.1 |
VB. II/ p4 |
m |
Schulwart HS |
VB |
GD 21/03 |
## |
121205110 |
|
||
|
0,80 |
GD 25.1 |
VB. II/ p5 |
w |
Reinigung HS |
VB |
p 5/08 |
40 |
121205110 |
|
||
|
|
GD 25.1 |
VB. II/ p5 |
w |
Reinigung HS |
VB |
p 5/08 |
40 |
121205110 |
|
||
|
1,00 |
GD 23.1 |
VB. II/ p3 |
m |
Gde. Arbeiter |
VB |
p 3/21 |
## |
161705110 |
|
||
|
2,00 |
GD 19.1 |
VB. II/ p2 |
m |
Facharbeiter |
VB |
p 2/22 |
## |
161705110 |
|
||
|
|
GD 19.1 |
VB. II/ p3 |
m |
Facharbeiter |
VB |
GD 19/07 |
## |
161705110 |
|
||
|
0,60 |
GD 21.EB |
VB. II/ p3 |
w |
1.Schulköchin |
VB |
p 3/18 |
60 |
123205110 |
|
||
|
0,48 |
GD 23.EB |
VB. II/ p3 |
w |
2.Schulköchin |
VB |
p 3/13 |
48 |
123205110 |
|
||
|
0,46 |
GD 25.1 |
VB. II/ p4 |
w |
Reinigung HS |
VB |
p5-p4/13 |
46 |
121205110 |
|
||
|
1,00 |
GD 19.2 |
VB. II/ p4 |
m |
Bademeister |
VB |
GD 19/03 |
## |
183305110 |
|
||
|
0,40 |
GD 25.1 |
VB. II/ p5 |
w |
Reinigung Bad |
VB |
GD 25/03 |
40 |
183305110 |
|
||
|
0,30 |
GD 25.1 |
VB. II/ p5 |
w |
Reinigung MS |
VB |
p 5/09 |
30 |
132005110 |
|
||
|
0,31 |
GD 25.1 |
VB. II /p5 |
w |
Reinigung Gem. |
VB |
GD 25/07 |
31 |
101005110 |
|
||
|
0,39 |
GD 25.1 |
VB. II/ p5 |
w |
Reinigung HS |
VB |
GD 25/07 |
39 |
121205110 |
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bedienstete in Karenz |
|
|
|
|
|
|
|
||||
|
1,00 |
GD 16.6 |
C I - IV N2 |
w |
Kassenführer |
B |
GD16/6 |
## |
10100500 |
|
GR. Sperl fragt, ob die derzeit nicht besten Dienstposten jederzeit nachbesetzt werden können.
AL Gehmaier antwortet, man sieht, die Marktgemeinde Riedau hat eine „schlanke Verwaltung“, für eine weitere Besetzung ist aber die Genehmigung des Landes erforderlich.
Frau Bürgermeister Berta Scheuringer stellt den Antrag auf Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Jahr 2010. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Einstimmige Annahme des Antrages.
TOP. 4.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann des Ausschusses GV. Windhager um den Bericht.
GV. Windhager:
Es wurden 2 Sitzung des Familienausschusses abgehalten: 17.11.2009 und 30.11.2009
Sitzung am 17.11.2009:
1.) Rutsche Freibad Riedau.
Sachverhaltsdarstellung durch den Obmann:
Von drei Firmen hat die Gemeinde Angebote erhalten:
Fa. Klarer, Fa. Gastl und Fa. Aquarena
Vorstellung der Rutschen mittels Beamer: Länge, Auslauf, Ampelanlage, Preise etc.
die bestehende Rutsche im Riedauer Freibad ist 30 m lang, Starthöhe 3,50 m.
Bauseits wird die Gemeinde mithelfen; Erstellung der Fundamente wird mit € 10.000,-- gerechnet, Demontage der alten Rutsche € 4.000,-.
Verkauf der alten Rutsche über ebay: beim Gemeindebund nachfragen: Demontage gefordert, € 500,-- Startpreis; ohne Wasserpumpe, ohne Wasserversorgung; Termin bis wann abgebaut sein muss ist Mitte Jänner.
Fa. Klarer € 91.770,--; Länge 47 Meter, Starthöhe 4,65 m
€ 85.770,-- mit Abzug für bauseits beigestellte Arbeiten
Fa. Gastl € 77.220,-- Länge 51Meter, Starthöhe 5,3 m
€ 78.820,-- mit Genehmigungsverfahren
bauseits zu erledigen
Fa. Aquarena Aquarena hat nach Rücksprache 3 Varianten geliefert: a) nur große
Rutsche, b) Großwasserrutsche mit Trioslite-Rutsche oder c)
Großwasserrutsche mit Freefall-Rutsche
a) Wasserrutsche 59 Meter länge, Starthöhe 6 m € 85.560,-- zuzüglich bauseits Maßnahmen € 100.560,--
b) Wasserrutsche 41,5 Länge, Höhe 4,3 Meter mit Trioslite-Rutsche € über 100.000,-- (nein wegen Wassertechnik)
c) Wasserrutsche 41,5 Länge, Höhe 4,3 Meter mit Freefall–Rutsche € 100.000,--
Idee von Obmann das Freibad als „Freizeitpark“; Budget für Werbung 2010 einplanen.
Ergebnis der Beratung: das Angebot der Fa. Klarer wird ausgeschieden; die Fa Gastl soll ein zusätzliches Angebot, ebenfalls mit einer Freefall-Rutsche, nachreichen; dazu sind Detailsummen gefordert. Es wird vor der nächsten Gemeinderatssitzung noch eine weitere Familienausschusssitzung geben, in welcher die Entscheidung getroffen wird.
2.) Zusätzliche Sitzgelegenheit im Freibad Riedau.
Sachverhaltsdarstellung durch den Obmann:
Früher gab es beim Sprungturm Bänke und es soll wieder eine Bank aufgestellt werden.
Dazu der Bademeister: diese Bänke wurden in der Nacht in das Becken geworden, daher wurden sie entfernt.
Ergebnis der Beratung: Es wird eine Bank beim Sprungturm aufgestellt und zwar auf der betonierten Fläche, sie wird aber angeschraubt. Bänke für Liegewiese werden angedacht.
3.) Ankauf Spielgeräte (Kletterwand) für Spielplatz Achleiten und
4.) Ankauf Spielgeräte für Spielplatz Pomedt (noch verfügbare Mittel Budget 2009)
werden gemeinsam behandelt:
Sachverhaltsdarstellungen durch den Obmann:
Die Gemeinde hat finanzielle Mittel für Spielplätze in Achleiten und Pomedt zugesprochen bekommen, Finanzierungsplan vom Land OÖ. € 39.500,--.
Davon 15.000,- BZ-Mittel, Rest sind Landeszuschüsse;
Finanzierungsplan € 39.481,--
für Pomedt verbraucht € 5.316,--
für Achleiten verbraucht € 8.968,--
freie Mittel € 25.200,--
Kostenschätzung für den Spielplatz Pomedt:
Ballfangzaun € 3.500,--
Spielgeräte € 13.500,--
Beachvolleyballplatz € 4.500,--
Gemeinschaftsplatz € 3.000,-- (Holz)
sonstiges € 1.000,--
Bepflanzung € 1.000,--
Beratungsergebnis: die „alte“ Kostenschätzung für den Spielplatz Pomedt entspricht noch immer; Produkte sollen von Spielgeräte Maier angekauft werden (€ 13.500,--); beim Gemeinschaftsplatz sollen die Eltern mitarbeiten.
Anträge von Obmann Windhager: Vorschlag den Gemeinderat
Spielplatz Achleiten: Ankauf zusätzlicher Spielgeräte soll verschoben werden.
Beschluss dazu: einstimmige Annahme
Spielplatz Pomedt: soll wie beraten noch heuer verwirklicht werden: Ankauf der Spielräte und Ballfangzaun, Holz für Gemeinschaftsplatz, Bepflanzung, alles lt.Plan Stöckl; Gesamtkosten rund 25.000,--
Beschluss dazu: einstimmige Annahme
5.) Allfälliges.
Obmann Windhager: soziale Einrichtung Toilette im Freibad; Beschwerden betr. Reinigung.
Bürgermeisterin: Wenn Reinigungskraft Kassier ist passt es, wenn Kassier-Student da ist, gibt es keine Kontrollen in den Toiletten. Bei Voranschlagserstellung ist darüber zu beraten, ob künftig Reinigungskraft kassiert oder Student (Kostenfrage).
Obmann Windhager: Eislaufplatz - wollen wir diesen? Wo und wer betreut ihn? Wasserproblem?
Die Bürgermeisterin soll in Gemeindezeitung einen Artikel geben. Gemeinde stellt Material zur Verfügung, wer könnte sich vorstellen das zu betreuen? Meldungen an die Bürgermeisterin.
GR. Heinzl: Es gibt nun eine Sauna, aber gerade am Wochenende ist sie zu (Samstag und Sonntag). Diskussion, Gruppe von 7-8 Personen würden vielleicht kommen. Bürgermeisterin sucht Gespräch mit Pächter.
GR. Eichinger: beim Spielplatz in Achleiten ist bei der mittleren Reckstange Schrauben lose, bei der Bank sind 3 Schrauben lose.
Obmann Windhager: Vorstellung Audit „familienfreundliche Gemeinde“; ist dies gewünscht?
Ablauf des Auditprozesses – der Wege des Gütesiegels.
Weil bereits nächsten Dienstag Termin, zur Zeit noch nicht machbar.
Obmann Windhager: Jugendtaxi wird auf der nächsten Tagesordnung der Gemeinderat stehen;
€ 50,-- pro Jugendlicher und Jahr, 50 % Förderung vom Land, ist aber noch nicht sicher, ob der neue Landesrat auch dies bezahlt. Diese Förderung ist im € 15,-- Erlass mit einzurechnen, es verringert also diesen Topf. Windhager persönlich nicht dafür, dass Jugendliche mit Taxis in der Nacht fahren können. Wie denkt der Familienausschuss darüber? Diskussion.
Obmann Windhager: Bankerl rund um die Linde vor dem Pfarrhof wäre eine nette Idee.
Sitzung am 30.11.2009:
1.) Rutsche Freibad Riedau.
Sachverhaltsdarstellung durch den Obmann:
Kostenaufstellung
Obmann GV. Windhager: Fa. Aquarena hat ihm ein SMS betreffend zwei Rutschen übermittelt:
Lt. dem Bademeister stehen an Wassermenge etwa 130 m3/h zur Verfügung und es kann saugseitig keinesfalls mehr Wasser zur Verfügung gestellt werden.
Wir würden die Sache dann so lösen, dass wir, die Freefallrutsche mit einem flachen Boden (anstatt dem gewölbten Boden) ausführen. Dadurch brauchen wir für diese Rutsche nur etwa 20 m3/h (statt 60m3/h).
Länge: 8,0 m
H=4,0 m
Profil mit flachen Boden und Seitenwangen.
Preislich ist diese Speedrutsche mit flachen Boden ident mit der angebotenen Freefallrutsche mit gewölbten Boden lt. Angebot vom 17.11.2009 – Var. 1. In der Seitenansicht sind die beiden Rutschen fast gleich. Die restlichen 110 m3/h werden dann für die Großwasserrutsche verwendet. D.h. dass wir mit der Wassermenge von 130 m3/h das auslangen für beide Rutschen finden.
Es bleibt nur mehr zu überprüfen, ob die bestehende Pumpe genügend Leistung hat um auf eine Förderhöhe von nun 4,3 m zu pumpen, da der Start ja nun etwa 1 m höher liegt als der Start der bestehenden Rutsche. Das muss dann anhand der Pumpenkennlinie überprüft werden-
Mit freundlichen Grüßen
Ing. Manfred Schmudermayer
Der Obmann berichtet, wenn zuwenig Wasser auf der Rutsche ist, wird die Rutsche zu schnell und das darf nicht sein. Deshalb ist die geforderte Wassermenge so wichtig.
AL. Gehmaier berichtet, dass es heute ein Telefongespräch mit Hr. Gastl gegeben hat. Um die Angebote exakt vergleichen zu können, hat sie Hr. Gastl ersucht, die Tunnelabdeckung und die Abstandsregelung herauszurechnen. Hr. Gastl hat auf die ÖNORMEN (in den nächsten Wochen neu) gewiesen, wonach beide Teile unbedingt notwendig sind. AL Gehmaier bringt die ÖNORM den Mitgliedern zur Kenntnis und zwar betreffend die Verhinderung von „Behinderung durch Dritte im Auslassbereich“ und „Abstandsregelung bei verschiedenen Rutschgeschwindigkeiten“. Die Fa. Gastl bietet zusätzlich noch einen Nachlass von 5 %. Im Auslaufbereich darf eine Person nicht in die Rutsche hineingreifen können und so einen Benützer der Rutsche verletzen. Die Abstandsregelung besagt, dass bei verschiedenen Rutschgeschwindigkeiten ( die erreicht man, wenn jemand „normal“ rutscht, der nächste liegend, der dritte mit eingezwickter Badehose) eine technische Abstandsregelung (Ampelregelung) vorhanden sein muss oder es muss dauern eine Aufsichtsperson anwesend sein.
Bademeister Hölzl erklärt, dass die geforderte Wasserdurchströmung deshalb unbedingt erforderlich ist, da ansonsten die Wasserqualität nicht mehr passt. Die Werte Chlor usw. stimmen nicht mehr und die Behörde könnte das Bad sperren. Deshalb ist darauf besonders zu achten.
Es folgt ein Telefongepräch mit Hr. Schmudermaier von Fa. Aquarena; er bestätigt die Richtigkeit der ÖNORMEN. Bezüglich Abstandsregelung erklärt er, dass seiner Meinung nach auch die „Punktregelung“ ist ausreichend ist. Er gibt zum Angebot die Abdeckung in Auslaufbereich mit 6,5 mit Daylight-Effekt gratus dazu. Neue Preise: € 87.000,-- abzüglich 6.000,-- = € 81.000,-- ohne Ampelregelung (Kosten € 1.450,- f. Ampelregelung)
Debatte
Antrag Obmann GV. Windhager: Vergabevorschlag an Gemeinderat - Vergabe der Arbeiten an Fa. Aquarena, basierend auf Angebot mit 2 Rutschen incl. 6,5 m Abdeckung bei der großen Rutsche mit Daylight-Effekt; die Firma muss schriftlich garantieren, dass die Pumpenleistung mit 130 m3h und 7,5 kW und geforderten Wassermenge passt und dass auch die Abstandsregelung mit Punkt der ÖNORM entspricht. Preis 81.000,. excl. MWSt, wobei € 6.000,-- für Montagehilfe abgerechnet ist. Abändern der Anordnung der Rutschen beim Auslauf gefordert. Gewährleistung mit den herausgenommenen Punkt wird gefordert.
Beschluss: der Antrag wird von allen Mitgliedern angenommen.
AL Gehmaier berichtet, dass bezüglich Versteigerung der alten Rutsche über ebay Erkundigungen beim Gemeindebund und Leitner & Leitner eingeholt wurden. Eine Versteigerung ist möglich.
2.) Allfälliges.
GR. Heinzl erkundigt sich, ob es eine bereits eine Änderung der Öffnungszeiten Sauna gibt.
Bgm. Scheuringer sagt, sie hatte noch kein Gespräch mit Hr. Freudenschuss.
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 5.) Ankauf einer Wasserrutsche für das Freibad Riedau
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses GV. Windhager um die Sachverhaltsdarstellung.
GV. Windhager sagt, dass im Bericht des Familienausschusses die Erklärungen gegeben wurden. Die geforderten schriftlichen Zusicherungen liegen auch vor. Er stellt im Namen des Familienausschusses folgenden Antrag:
Ankauf einer neuen Wasserrutsche bei der Fa. Aquarena, basierend auf Angebot vom 3.12.2009 (Nr. 09.1124) mit 2 Rutschen incl. 6,5 m Abdeckung bei der großen Rutsche mit Daylight-Effekt; die Firma musste schriftlich garantieren, dass die Pumpenleistung mit 130 m3h und 7,5 kW und geforderten Wassermenge passt und dass auch die Abstandsregelung mit Punkt der ÖNORM entspricht. Preis € 81.000,-- excl. MWSt, wobei € 6.000,-- für Montagehilfe abgerechnet ist. Ein Abändern der Anordnung der Rutschen beim Auslauf wird gefordert. Die Gewährleistung mit den herausgenommenen Punkt wird gefordert.
GV. Schabetsberger: eine Anmerkung dazu, die Herausnahme der Montageleistung ist nicht gut, weil auch unsere Gemeindearbeiter etwas kosten. Nun fallen diese Kosten unter in das Budget des ordentlichen Haushaltes und so belasten diese 200 Stunden unser Budget im Freibad. Besser ist es Nachlässe zu erreichen als derartige Aktionen.
GV. Windhager nimmt dies zur Kenntnis und wird es das nächste mal berücksichtigen.
GR. Schärfl möchte, dass die Ampelanlage auch dazugegeben werden soll.
Dazu berichtet GV. Windhager: die Fa. Aquarena hat zwei Ampelanlangen angeboten, eine Variante kostet fast € 6.000,- und die andere € 1.800,--. Dazu gibt es folgendes Problem: das langsamste Kind braucht vielleicht drei Minuten, deshalb muss die Rutschzeit bei der Variante mit € 1.800,-- dann so eingestellt werden, dass es immer drei Minuten dauert. So gibt es aber dann eine lange Wartezeite für alle Benützer. Sollte die Rutschzeit auf Anordnung der Gemeinde umgestellt werden und es passiert ein Unfall, dann ist die Gemeinde haftbar. Drei Minuten ist nur ein Wert, denn er jetzt nennt. Die sensorgesteuerte Variante kostet € 6.000,-, diese können wir uns nicht leisten. Herr Schmudermayer von der Fa. Aquarena hat versichert, das lt. ÖNORM auch das „Punktrutschen“ ausreicht. Daher hat sich der Ausschuss darauf geeinigt, dass dieses „Punktrutschen“ verwendet wird.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Windhager mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Einstimmige Annahme des Antrages.
TOP. 6.) Vergabe von Kanalprüfmaßnahmen, Baulos 2.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Dieser TOP betrifft die Kanalprüfmaßnahmen; LR. Stockinger hat anlässlich einer Vorsprache für drei Jahre jeweils € 50.000,-- zugesagt. 2008 wurde begonnen, 2009 und 2010 sind die Arbeiten noch erforderlich.
Die Ausschreibung erfolgte durch das Büro König & Oberlechner, Billigstbieter ist wieder, wie 2008, die Fa. Straßen- und Pflasterbau GmbH; diese Firma hat sehr gut gearbeitet; bei einer Vergabe wird heuer noch gearbeitet; Lt. Auskunft von Hr. DI Oberlechner reichen die zugesagten Mittel vom Land in Höhe € 150.000,- jedenfalls aus. Nach Beendigung dieses Bauabschnittes sehen wir, ob wir noch eine dritte Ausschreibung brauchen oder ob die Arbeiten gut verlaufen und – ein Teil – der restlichen Arbeiten in diesem Auftrag erledigt werden kann und nur der Auftrag geringfügig zu erweitern ist, damit diese Kanalprüfmaßnahmen für das gesamte Gemeindegebiet abgeschlossen werden können.
Unterlagen der Ausschreibung:
Schreiben von DI Oberlechner vom 26.11.2009:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erlauben uns Ihnen mitzuteilen, dass aufgrund der Prüfung des Ergebnisses der unverbindlichen Preisanfrage, im Rahmen einer Direktvergabe für die Kanalprüfmaßnahmen Altbestand, Baulos 2 der Marktgemeinde Riedau, das Angebot der Firma
Straßen- und Pflasterbau GmbH Kanalüberprüfung 4070 Eferding, Au bei hohen Steg 21
|
vom 18.11.2009 zu „Festpreisen“ mit einer
Summe netto (inkl. 8% Nachlass) € 62.805,46
zuzügl. 20 % MWST € 12.561,09
Summe brutto € 75.366,55
als Best- und Billigstbieterangebot erscheint. Das Angebot wird zur Annahme empfohlen.
Zum festgelegten Zeitpunkt sind sechs Angebote eingelangt.
Ein Preisvergleich der sechs eingelangten Angebote liegt diesem Schreiben bei.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Grüßen DI W. KÖNIG & DI P. OBERLECHNER ZIVILTECHNIKER-GMBH |
nachrichtlich:
Amt der OÖ LRG, Dir. UW u.WW, Abt. OGW, z.H. Hr. Ing. Ortmair, Kärntner Str. 10 -12, 4021 Linz
Angeboten haben:
Fa. S&P 62.805,46 excl. MWSt
Fa. Maier-Bauer 63.399,69
Fa. Rabmer 80.693,00
Fa. Zaussinger 84.697,00
Fa. Strabag 84.929,18
Fa. WDL 89.510,09
Preisspiegel liegt beim Gemeindeamt auf (10 Seiten)
GV. Ruhmanseder stellt die Frage, ob es auch noch ein Baulos 3 und 4 gibt. Welcher Kanalstrang betrifft das Baulos 2?
Bürgermeisterin: Laus Auskunft von Herrn DI Oberlechner gibt es vermutlich noch ein Baulos 3, aber dass ist nur ein kleiner Teil. Welcher Kanalstrang Baulos 2 ist kann sie leider nicht beantworten.
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Vergabe der Arbeiten für Kanalprüfmaßnahmen an die Fa. Straßen- und Pflasterbau, Angebotspreis € 62.805,46 excl. MWSt. Sie lässt per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses
Die Bürgermeisterin ersucht Obmann GV. Ruhmanseder um den Bericht.
GV. Ruhmanseder: Sitzung am 16. November 2009:
1.) Vereinsförderungen.
Der Obmann begrüßt die anwesenden Mitglieder des Kulturausschusses und bringt sodann die Ansuchen für 2009 vor.
Vereinsansuchen 2009:
1.) Verein RIKI
2.) ATSV-Riedau
3.) Bäckerschmiede 49
4.) Enducross Activ
5.) Faschingsgilde Riedau
6.) Kinderfreunde Riedau
7.) Musikverein Riedau
8.) Schwarzes Kreuz
9.) Katholisches Bildungswerk
10.) Siedlerverein Riedau
11.) Fotoclub Riedau | Zell
12.) Holz- u. Werkzeugmuseum Lignorama
13.) ESV Riedau (Asphaltschützen)
14.) Union Tischtennis
Ebenfalls gibt er den Anwesenden folgende Statistiken über die letzten Vereinsförderungen bekannt:
Die Anwesenden einigen sich einstimmig, die Subventionen für 2009 wie folgt zu vergeben:
Bezüglich der zukünftigen Vereinsförderung für das Holz- und Werkzeugmuseum erklärte der Obmann, dass diese sich für die nächsten zwei Jahre jeweils einen Betrag von € 1.500 erwarten. Da man aber bei den außerordentlichen Vereinsförderungen nur über einen Betrag von € 3.000,- verfügt wird diskutiert, dass man dem Verein „Pramtaler Museumsstraße“ beitreten soll. Das ergebe Kosten von € 1,- pro Einwohner und Jahr für die Gemeinde, welche wiederum dem Holz- und Werkzeugmuseum zugute kommen sollen.
2.) Pramtaler Advent, Perchtenlauf, Silvesterveranstaltung.
Der Obmann teilt den Anwesenden den Termin für den geplanten Perchtenlauf in Riedau mit (12.12.2009 um 18:15 Uhr mit den Sighartinger Schlossteufeln). Hierzu findet auch noch eine Besprechung am 17.11.2009 an Ort und Stelle statt.
Frau Mitterhauser erklärt, dass man den Sportverein Riedau künftig bei der Nikolausauffahrt mehr unterstützen könnte und sie es schade findet, wenn eine solche Traditionsveranstaltung auf einmal nicht mehr stattfinden würde.
Hierzu erklärt der Obmann des Sportvereines, dass die Auffahrt am 05.12.2009 am Parkplatz vor der Marktgemeinde Riedau stattfinden wird. Das auch heuer der Pramtaler-Advent auf einen 05. Dezember fällt ist zwar unglücklich, aber die beiden Veranstaltungen werden sich sicherlich nicht konkurrieren.
Der Obmann des Kulturausschusses bringt weiters eine Silvesterveranstaltung für 2009 zur Diskussion. Da eine solche Veranstaltung schon ein Gesprächsthema im Kulturausschuss 2008 war stellt er die generelle Frage, ob ein Interesse besteht. Da im Anschluss noch eine Besprechung mit den Vereinsobmännern stattfinden wird, einigt man sich zuerst die Meinung der Vereine abzuwarten.
Bezüglich Silvesterveranstaltung wurde mit den Vereinsobmännern folgendes vereinbart:
Als Räumlichkeit würde sich die Außenanlage des Holz- und Werkzeugmuseums hervorragend anbieten. Jeder Verein soll wenn möglich zwei bis drei Personen stellen, die dann ausschenken. Veranstaltungsdauer wäre von ca. 22:30 bis 01:00 Uhr. Bevor man jedoch ins Detail geht, wird eine Absprache mit dem Lignorama gehalten, ob sie den Museumspark zur Verfügung stellen.
3.) Allfälliges.
Der Obmann Heinrich Ruhmanseder teilt den Anwesenden mit, dass auch heuer wieder das Marktfest und das Maibaumfest zusammen gelegt werden sollen. Eventuell könnte auch noch eine Tafelüberreichung für die Gesunde Gemeinde und die Einweihung eines neuen Dienstfahrzeuges für das Rote Kreuz stattfinden. Bei Schlechtwetter könnte man den Pramtalsaal nutzen oder einen Ersatztermin vereinbaren.
Weiters gibt er bekannt, dass er einen Brief von Herrn Franz Gumpinger aus Willibald erhalten hat, welcher eine Big Band hätte die auch in Riedau spielen würde.
Nachdem der Obmann die Kulturausschusssitzung um 19:00 Uhr beendete, bat er anschließend die Vereinsobmänner in den EDV-Raum. Im Anschluss stellte er ihnen die Frage, ob schon Veranstaltungen für das Jahr 2010 geplant sind.
Faschingsgilde Riedau:
16.01.2010 Hofball
02.10.2010 Weinlesefest
11.11.2010 Rathauserstürmung
SV Luksch Riedau:
23.01.2010 Sportlermaskenball
13.06.2010 Saisonabschluss
Juli/Aug. Nachwuchscamp
05.12.2010 Nikolausauffahrt
Weitere Veranstaltungen wären auch noch Nachwuchsturniere
Marktmusikkapelle Riedau:
29.12.2009 Neujahrsanblasen
21.03.2010 Wertungsspiel ev. in Riedau
29.5.2010 Frühjahrskonzert (Themenkonzert)
06.11.2010 Herbstkonzert
24.12.2010 Turmblasen (Ensemble)
28.12.2010 Neujahrsanblasen
ÖAAB Riedau:
31.01.2010.1.1 Kindermaskenball
April Oldies-Night
27.06.2010 Familienfest
24. od. 26.10.2010 Familienwandertag
Wirtschaftsbund:
23.04.2010 Gewerbe- und Vereinsmesse im Pramtalsaal
ESV Riedau (Asphaltschützen):
06.01.2010 Ortsmeisterschaften am Ringhofenweiher
September Ortsmeisterschaften Asphaltbahnen
Imkerverein Zell | Riedau:
08.10.2010
40 Jahre Imkermesse in der Kirche Jebling (Zell/Pram) mit anschließendem
Festakt im Schloss Zell.
Kinderfreunde Riedau:
Ostereiersuche im April
Teilnahme am Pferdemarkt (13.03.2010)
SPÖ Riedau:
14.08.2010 Steckerlfischpartie auf der Hosnerranch
FPÖ Riedau:
29.08.2010 Knödelfrühschoppen
Fotoclub Riedau | Zell:
Hat im April voraussichtlich eine Veranstaltung im Pramtalsaal
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 8.) Beitritt der Marktgemeinde Riedau zur Pramtaler Museumsstraße
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Am 9. März 2009 fand im Schloss Zell an der Pram die Präsentation des Konzepts für eine Qualitätsoffensive der Pramtal Museumsstraße statt. Diese Idee ist bereits im Zuge des Leader Prozesses in der Entwicklungsstrategie der Region verankert und nun, nach fast einjähriger Entwicklungsarbeit fertig gestellt worden. Die Bürgermeister und Gemeindeverantwortlichen der betreffenden Gemeinden Andorf, Enzenkirchen, Haag, Hohenzell, Pram, Raab, Riedau, Schärding, Sigharting, Taufkirchen und Zell an der Pram wurden im Rahmen der Präsentation über Inhalt, Umfang und die geplante Finanzierung in Kenntnis gesetzt.Die anwesenden Gemeindevertreter befürworteten die geplante, nachhaltig angelegte Qualitätsoffensive für die Museen des Pramtals, räumten jedoch Bedenken bezüglich der geplanten Finanzierung ein, welche zum größeren Teil die Gemeinden tragen sollen.
Da seitens der Landesräte Dr. Josef Stockinger und Josef Ackerl die Ansuchen um Gewährung eines Zuschusses abgelehnt wurden, wurde ein weiteres Ansuchen an die Kulturabteilung des Landes OÖ. z. Hd. Herrn Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer gerichtet. Außerdem wurde eine abgespeckte Variante vorgeschlagen. Die Projektsbeschreibung vom Oktober 2009 wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.
Projektskosten – 3 Jahre: € 95.000,--
laufende Kosten – 3 Jahre : € 23.206,19
Personalkosten – 3 Jahre: € 69.587,62
Gesamtprojektskosten € 187.793,81
Finanzierung:
Förderung Lohnkosten 50 % 3 Jahre 34.793,81
Projektskosten Förder. 60 % 3 Jahre 57.000,--
Sponsoren u.Eigenmittel Verein „ 21.000,--
Gde BZ-Mittel „ 75.000,--
Gesamt 187.793,81
Riedau 1.-3. Jahr je € 1.940,66, Gesamtkosten € 5.821,98
Folgender Textvorschlag liegt zur Beschlussfassung im Gemeinderat vor:
Beschlussblatt zu Tagesordnungspunkt 8. der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10.12.2009:
Beschlusswerber: (Gemeinnütziger Verein) Museumstrasse Pramtal und die daran in den jeweiligen Gemeinden beteiligten Museen
Beschlussgrundlage: Projektkonzept der Pramtal Museumstrasse für eine Qualitätsoffensive in der Beschreibung Oktober 2009
(ist Beschluss als Anhang als Bestandteil beigefügt!)
Beschlussgegenstand: Projekt "Qualitätsoffensive Museumstrasse Pramtal" –
Unterstützung durch die Marktgemeinde Riedau für die betroffenen Museen des Gemeindegebietes durch Fassung nachstehender Beschlüsse wie folgt:
Auf Basis der vom Beschlusswerber zeitgerecht vorgelegten Unterlagen fasst der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau zum gegenständlichen o. a. Projekt nach Kenntnisnahme und Diskussion nachstehende 3 gereihte Beschlüsse:
1. Das gegenständliche Projekt "Qualitätsoffensive Museumstrasse Pramtal" wird in seiner vorgelegten Beschreibung vom Oktober 2009 vom Gemeinderat so ohne relevante Einwände zur Kenntnis genommen und befürwortet und soll sowohl von der Gemeinde als den jeweiligen Förderstellen bestmöglich unterstützt werden.
2. Die Marktgemeinde Riedau tritt dem Projekt hinsichtlich der in ihrem Gemeindegebiet beteiligten und betroffenen Museen mit allen sie aus diesem Konzept treffenden Verpflichtungen, insbesondere auch finanzieller Natur, bei und beteiligt sich entsprechend auch am gemeinsamen BZ-Antrag der Gemeinde Taufkirchen an der Pram für den ausgewiesenen Finanzanteil der Gemeinden insgesamt bzw. dem nach dem Einwohnerschlüssel entfallenden Gemeindeanteil.
3. Nur für den Fall der endgültigen, rechtskräftigen Abweisung dieses vorrangigen BZ-Antrages gemäß 2. (zur Gänze bzw. in Teilen) wird folgender Beschluss als ab Eintritt dieser Bedingung gleichzeitig rechtswirksamer Eventualbeschluss gefasst:
Die nicht aus BZ-Mitteln bedeckbaren Teile der, nach dem Finanzierungsplan (Punkt 5. der Projektbeschreibung Oktober 2009) den Gemeinden insgesamt angelasteten und verbleibenden, Projektkosten werden gemäß dem aufgelisteten und mitbeschlossenen Gemeindeaufteilungsschlüssel nach Einwohnern (Punkt 6. der Projektbeschreibung Oktober 2009) in Höhe der auf diese Gemeinde jeweils speziell entfallenden Projektkosten aus dem Gemeindehaushalt der betroffenen, projektgegenständlichen drei Jahre (2010 – 2012) finanziert. Die entsprechenden Auswirkungen auf die, nach dem jeweils gültigen (Gemeinde-)Erlass des Landes OÖ. insbesondere Abgangsgemeinden betreffenden, verfügbaren Mittel werden mit dieser Beschlussfassung ebenfalls mitbewilligt und sind künftig zu beachten.
GV. Ruhmanseder: Die Finanzierung wurde vorgestellt; pro Einwohner und Jahr sind ca. € 1,-- zu bezahlen und das drei Jahre. Wenn die Gemeinde Bedarfszuweisungsmittel bekommt, fallen für die Gemeinde keine Kosten an. Er stellt den Antrag, den zur Kenntnis gebrachten Beschlussvorschlag zu genehmigen.
GR. Sperl sagt, alle bekennen sich für die Zusammenarbeit der Verbände unter den Gemeinden, diese Zusammenarbeit aber funktioniert nicht. Es gibt wieder eine eigene Person, einen eigenen Raum. Diese Gemeindeverbände müssen zusammengeführt werden in eine Personalunion, damit die Koordination funktioniert. Das Konzept ist für drei Jahre ausgelegt, es wird sinnvoll sein, dass man beitritt, aber er macht den Vorschlag, dass man die Mitgliedschaft befristet. Sie soll automatisch auslaufen, wenn bis dahin nicht die Zusammenarbeit zwischen diesen verschiedenen Verbänden funktioniert.
GV. Schabetsberger betont, dieser Beschluss lautet schon auf drei Jahre.
GR. Sperl antwortet, wenn es im Protokoll so drinnen steht, dann ist es für ihn in Ordnung.
Vizebgm. Kopfberger: Die Museumsstraße gibt es schon viele Jahre. Dieses 3-Jahres-Projekt ist eine Qualitätsoffensive und das Projekt soll nun gepuscht werden. Nach drei Jahren soll das Projekt so weit gefestigt sein, dass es dann funktioniert. Auch nach drei Jahren besteht die Museumsstraße weiter, sollten weitere finanzielle Mittel notwendig sein, braucht es dazu einen weiteren Gemeinderatsbeschluss.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmig wird der Antrag von GV. Ruhmanseder angenommen.
TOP. 9.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GR. Schroll um den Bericht:
GR. Schroll: Sitzung des Prüfungsausschusses am 23.11.2009
1.) Freizeitzentrum Riedau – Einnahmen und Ausgaben 2009
- Freibad
Die einzelnen Posten der Ausgaben und der Einnahmen wurden von den Mitgliedern eingehend geprüft und folgende Anregungen abgegeben:
Stromverbrauch
Abklärung, ob bei der neuen Filteranlage „hocheffiziente Umwälzpumpen“ eingebaut wurden, diese garantieren eine Reduzierung des Stromverbrauches auf ca. 1/3.
Instandhaltung Maschinen
Abklärung mit Bademeister, wie oft die alte Chlorgasanlage gewartet werden muss bzw. evtl. Einholung eines Angebotes von der Firma Grünbeck.
Wasserverbrauch
Ein eigener Brunnen wurde angeregt, dieser könnte auch als Notversorgung für die Gemeinde dienen, falls es einmal zu Lieferschwierigkeiten der WDL kommen sollte.
Chemische Mittel
Mehrverbrauch bei Chlorgas durch schlechtes Wetter (Regen macht das Wasser sauer)
Der Bademeister soll Auskunft geben, ob es notwendig ist das Wasser immer durchzuchlorieren.
Eintrittspreise
Angeregt wird die Preise für Saisonkarten zu senken und evtl. die 10-er Blöcke komplett zu streichen.
Es soll in der nächsten Sitzung nochmals darüber gesprochen werden.
Werbung
Auf jeden Fall sollte im nächsten Jahr das Freibad mehr beworben werden (Wasserrutsche neu!)
Stunden Hölzl/Pointner
Die Stunden während Regentagen wurden stichprobenartig überprüft.
- Fitnesscenter
Die Mitglieder des Ausschusses haben die Pachteinnahmen des Fitnesscenters sowie der Sauna überprüft und für in Ordnung befunden. Da die Mitgliederzahlen ständig steigen sind höhere Pachteinnahmen für die Zukunft in Aussicht gestellt.
2.) Allfälliges
Die Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung am 14.12.2009 werden erweitert um:
- Preise Wassereinkauf WDL
- Eintrittspreise Freibad
- Kontrolle der Ausspeisungsrechnungen Schuljahr 2008/2009
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 10.) Bericht des Obmannes des Sanitätsgemeindeverbandes
Die Bürgermeisterin ersucht Vizebgm. Kopfberger um den Bericht.
Vizebgm. Kopfberger: Es hat die konstituierende Sitzung des Sanitätsgemeindeverbandes am 1.12.2009 stattgefunden.
1.) Konstituierung des Ausschusses und Neuwahl eines Obmannes.
Der Vorsitzende teilt mit, dass er in der letzten Legislaturperiode Obmann des Ausschusses war und daher die Einberufung und Durchführung der Wahl eines neuen Obmannes durchzuführen hat.
Frau AL Gehmaier erklärt, dass bisher immer der Obmann aus der Marktgemeinde Riedau und der Obmannstellvertreter aus der Gemeinde Dorf/Pram gewählt wurde. Mit dieser Regelung sind alle Anwesenden grundsätzlich einverstanden.
Nachdem kein schriftlicher Wahlvorschlag vorliegt, wird vom GR. Brigitte Ebner der Antrag gestellt, Herrn Karl Kopfberger, Vizebürgermeister in Riedau, als Obmann zu wählen.
Der Vorsitzende lässt mittels Handzeichen über diesen Wahlvorschlag abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
2.) Neuwahl eines Obmannstellvertreters.
Obmann Kopfberger teilt mit, dass kein schriftlicher Wahlvorschlag für den Obmannstellvertreter vorliegt. Nachdem Herr Ernst Junger an erster Stelle der Gemeindevertreter aus Dorf/Pram steht, wird diskutiert, ob er die Obmannstellvertreterstelle übernehmen soll. GR. Doberer bringt den Vorschlag, Herrn Ernst Junger als Obmannstellvertreter zu nominieren.
Über diesen Antrag wird mittels Handzeichen abgestimmt.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
3.) Pandemieplan
Der Obmann bringt den Sachverhalt zur Kenntnis:
In der Bürgermeisterkonferenz am 25.5.2009 wurde über den Pandemieplan und die Aufgaben der Gemeinde gesprochen.
Die Gemeinden haben bereits bis Juni einen Notfallplan erstellen und diesen an die Bezirkshauptmannschaft schicken müssen.
Für uns ist wichtig, wie die Gemeinde Pandemiehelfer organisieren kann. 1 Pandemiehelfer kann zwei Haushalte versorgen. Die Erfahrung zeigt, dass 1/3 der Bevölkerung bei einer Pandemie an Grippe erkrankt.
Für Riedau: 2000 Einwohner, 800 Haushalte, 1/3 der Bevölkerung = 260 Haushalte, rechnerisch also 100-130 Pandemiehelfer.
Die Pandemiehelfer sind von der Gemeinde mit Schutzausrüstung auszustatten.
Der Obmann hat sich bei anderen Gemeinden umgehört, noch keine andere Gemeinde hat einen Plan erstellt. Auch hat er beim Gemeindearzt nachgefragt, derzeit besteht nach seiner Meinung kein Handlungsbedarf.
In der Bürgermeisterkonferenz wurde vorgeschlagen, von jedem Verein eine gewisse Anzahl von Personen als Pandemiehelfer zu nennen: Musik, Feuerwehr, Sportverein, Pfarre, Goldhauben,etc.
Die Schließung von Schulen hat die Bezirkshauptmannschaft zu verordnen.
Diskussion über Sinnhaftigkeit von Impfungen.
Beratungsergebnis:
Aufgrund der derzeit herrschenden Situation sollen noch keine Pläne entwickelt und festlegt werden.
Sollte sich die Situation dramatisch verändern muss der Ausschuss zusammenkommen.
Für den Bereich Schulen – Sperren oder nicht – ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
Wenn wirklich Grippewelle ausbricht, ist zu überlegen, ob Veranstaltungen abgesagt werden.
Obmann Vizebgm. Kopfberger stellt den Antrag, dass derzeit kein detaillierter Pandemieplan erstellt wird.
Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
4.) Allfälliges
Der Obmann erklärt den Aufgabenbereich dieses Verbandes.
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 11.) Jugendtaximodells in Riedau
Die Bürgermeisterin berichtet, GV. Ortner hat bei der letzten Gemeinderatssitzung ersucht, diesen Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen. Sie ersucht ihn um Berichterstattung.
GV. Ortner sagt dazu, dass ihm ein Teil des Antrages fehlt und zwar „Beratung und Beschlussfassung zur Einführung eines Jugendtaximodells in Riedau“. Dann beginnt er mit Bekanntgabe des Sachverhalt.
Die Regelung gilt für Jugendliche vom 16. bis zum 20. Lebensjahr. Die Gutscheine können entweder von der Wirtschaftskammer Schärding oder vom Marktgemeindeamt Andorf angeholt werden.
Vorschlag:
- Das Jugendtaxi kann von den Jugendlichen zu folgenden Zeiten benützt werden:
Freitag 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr,
Samstag von 0:00 Uhr bis 03:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr und
Sonntag von 0:00 Uhr bis 03:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr und an
Wochentagen vor gesetzlichen Feiertagen von 18:00 bis 24:00 Uhr und an
gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 03:00 Uhr.
- Gefördert werden Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis zum vollendetem 20. Lebensjahr, welche einen Hauptwohnsitz in Riedau haben.
- Die Höhe der Kostenrefundierung beträgt im Jahr maximal € 50,00 pro Jugendlichem - aber höchstens € 250,00 innerhalb des gesamten Förderungszeitraumes.
- Der Betrag wird den Jugendlichen als Refundierung von beglichenen Taxibeförderungskosten gegen Vorlage von Gutscheinen mit nachstehender Regelung ausbezahlt:
a) Bei Verbrauch des Jahreskontingents von € 50,00,
b) halbjährlich im Nachhinein im Juli für die vorausgegangenen Monate Jänner bis Juni bzw. im Jänner für die Monate Juli bis Dezember des Vorjahres.
c) Verspätet vorgelegte Gutscheine werden nicht mehr anerkannt.
Jugendtaxi Bezirk Schärding |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
JA - 10 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Hamedinger |
Hermann |
4794 |
Kopfing |
Kopfingerdorf |
36 |
07763/2737 |
Lautner |
Anna |
4792 |
Münzkirchen |
R.-Billinger-Str. |
13 |
07716/7271 |
Mayr |
Helga |
4761 |
Enzenkirchen |
Jagern |
10 |
|
Fischer |
Josef |
4794 |
Kopfing |
Glatzing |
14 |
07763/2514 |
Taxi Kapshammer GmbH |
|
4780 |
Schärding |
Kainzbauernweg |
33 |
07712/7592 |
Simmerstatter |
Marianne |
4770 |
Andorf |
Untergriesbach |
12 |
07766/2847 |
Franz Stegner KG |
|
4770 |
Andorf |
Großschörgern |
37 |
07766/2932 |
Kislinger |
Franz |
4793 |
Sankt Roman |
Altendorf |
9 |
07716/7364 |
Hager |
Anton |
4791 |
Rainbach |
Hauzing |
9 |
07716/8152 |
Eilmannsberger |
Josef |
4085 |
Waldkirchen |
Pasching |
2 |
07718/7372 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
NEIN - 5 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Gumpoltsberger |
Robert |
4755 |
Zell an der Pram |
Spitzfeld |
23 |
07764/20123 |
Burgstaller |
Karl |
4774 |
St. Marienkirchen |
Eggerdinger Str. |
6 |
07711/2224 |
Kickinger |
Karl |
4773 |
Eggerding |
Eggerding |
35 |
07767/251 |
Sageder |
Wolfgang |
4725 |
St. Ägidi |
St. Ägidi |
31 |
07717/7327 |
Vitale BaugesmH |
|
4775 |
Taufkirchen |
Pram |
3 |
07719/72140 |
|
|
|
|
|
|
|
Entwurf des Vertrages:
Vertrag
Die unten angeführten Gemeinden des Bezirkes Schärding, vertreten durch die Zeichnungsbefugten Organe der Gemeinde (im Folgenden kurz Gemeinde genannt) einerseits und die unten angeführten Taxi- und Mietwagenunternehmen (im Folgenden kurz Taxiunternehmen genannt) andererseits schließen zur Personenbeförderung im Rahmen des Jugendtaximodells im Bezirk Schärding folgende
Vereinbarung
1. Präambel
Mit dem Jugendtaxi wird den Jugendlichen die Möglichkeit geboten, ihrem starken Mobilitätsbedürfnis nachzukommen. Das Jugendtaximodell basiert auf den Prinzipien der Solidarität, der Gleichheit und der Eigenverantwortung.
Dieses für eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Taxiunternehmen konzipierte Angebot für Jugendliche im Bezirk Schärding verlangt von allen Vertragspartnern gegenseitiges Vertrauen, Loyalität und Kontinuität. Nur dadurch kann der wirtschaftliche Erfolg dieses Angebotes langfristig gesichert werden.
2. Gegenstand der Vereinbarung
Die Vereinbarung erfolgt auf Basis des vom Gemeinderat am Datum beschlossenen Jugendtaximodells insbesondere auf Grundlage der Punkte 5 und 6 (Richtlinien für Taxiunternehmen – Leistungsumfang/Abrechnungsmodus), wobei sich das Taxiunternehmen verpflichtet, sich an folgende Regelung zu halten:
a.) Das Taxiunternehmen übernimmt die Durchführung dieses Jugendtaxiangebotes ab 1.01.2010 und verpflichtet sich, die Fahrten im festgelegten Umfang, unter Einsatz der zur Deckung des Bedarfs erforderlichen Anzahl an betriebseigenen Fahrzeugen und nur zu den vorgegebenen Bedingungen zu fahren
b.) Die Beauftragung eines Subunternehmers kann in begründeten Fällen erfolgen, wobei das Subunternehmen die Verpflichtungen dieses Vertrages zu übernehmen hat. Der Einsatz von Subunternehmern ist innerhalb der nächsten 5 Werktage der zuständigen Gemeinde zu melden. Sollten zu einem Subunternehmer negative Rückmeldungen kommen, haben die Gemeinden das Recht, diesen von weiteren Beauftragungen durch Vertragspartner auszuschließen.
3. Zustand und Einsatz der Fahrzeuge
a.) Das Taxiunternehmen setzt ausschließlich Fahrzeuge ein, die den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die für die Beförderung von mindestens 4 Fahrgästen geeignet sind.
4. Allgemeine Vertragsbedingungen
a.) Die Wahrung der verkehrlichen Belange bleibt ausschließlich der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Land OÖ vorbehalten, das Taxiunternehmen hat hierbei die Gemeinde und das Land OÖ nach besten Kräften zu unterstützen. Dazu gehört u.a. die Pflicht zur Einhaltung der kürzestmöglichen Fahrtstrecken.
b.) Dem Taxiunternehmen ist es nicht gestattet, Jugendlichen Alkohol zu verkaufen und das Unternehmen hat im Rahmen der Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass während der Fahrt kein Alkohol konsumiert wird. Dazu ist auch ein Schild „Jugendtaxi – kein Alkoholkonsum“ anzubringen. Auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wie OÖ. Jugendschutzgesetz, StVO, KFG .... wird hingewiesen.
5. Leistungsumfang
a.) Das Taxiunternehmen verpflichtet sich im Rahmen der Möglichkeiten zur Erfüllung von Fahrtaufträgen zu folgenden verbindlichen Zeiten, wobei für Fahrten an Wochenenden* und an einem Wochentag vor einem gesetzlichen Feiertag**, das Taxiunternehmen dafür zu sorgen hat, dass nach zeitgerechter telefonischer Vereinbarung zwischen Jugendlichen und Taxiunternehmen die Kapazitäten für Fahrten von Jugendlichen bereitgestellt werden
Verbindliche Uhrzeiten:
* |
Freitag |
Samstag |
Sonntag |
|
18:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
00:00 Uhr bis 03:00 Uhr 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
00:00 Uhr bis 03:00 Uhr 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
** |
Wochentag vor gesetzlichem Feiertag |
Gesetzlicher Feiertag |
|
18:00 Uhr bis 24:00 Uhr |
00:00 Uhr bis 03:00 Uhr |
b.) Eine Beschränkung der Nutzung von Jugendtaxis auf einen bestimmten Wochentag gibt es nicht, d.h. dass über den unter Pkt. 5 a) hinausgehenden Zeitraum das Jugendtaxi angefordert werden kann, das Taxiunternehmen jedoch keine Verpflichtung hat, diesen Fahrtauftrag auch anzunehmen.
c.) Es gibt keine geographische Einschränkung des Gültigkeitsbereichs für das Jugendtaxi.
6. Abrechnungsmodus
a.) Der Taxilenker muss bei Kenntnis des Zielortes und der bis dorthin anfallenden Kilometer den Fahrgästen vor Antritt der Fahrt den Fahrpreis nennen (Möglichkeit der gemeinsamen Aufbringung des Fahrpreises).
b.) Nach der Fahrt folgt das Taxiunternehmen Gutscheine im Gegenwert des bezahlten Fahrpreises an den (die) Jugendliche(n) aus.
7. Vereinbarungsbeginn und –dauer
Diese Vereinbarung wird vorerst bis 31.12.2010 abgeschlossen.
Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 30.09. des Vorjahres eine Kündigung durch einen der beiden Vertragspartner erfolgt.
Die Vereinbarung kann von beiden Vertragspartnern unter Angabe gewichtiger Gründe jederzeit, jedoch nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Bei Vorliegen einer groben Vertragsverletzung eines Vertragspartners ist der jeweilige andere Vertragspartner berechtigt, diese Vereinbarung sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort aufzulösen.
8. Haftung
Die Taxiunternehmen verpflichten sich, die Gemeinden und das Land OÖ für alle Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhoben werden sollten, schad- und klaglos zu halten.
Die Taxiunternehmen haben die Gemeinden über die Erhebung von Schadensersatzansprüchen Dritter zu verständigen.
Wird im Zusammenhang mit der Erbringung einer Beförderungsleistung ein Mensch getötet, an seinem Körper oder seiner Gesundheit verletzt, oder eine ihm oder einem Dritten gehörige Sache beschädigt, verpflichten sich die Taxiunternehmen, die zuständige Gemeinde spätestens am nächsten Arbeitstag vom Sachverhalt nachweislich in Kenntnis zu setzen und hinsichtlich eventuell gegen die Gemeinde gerichteter Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten und erklärt, keine Ersatzansprüche gegenüber der zuständigen Gemeinde und deren Bedienstete geltend zu machen, wenn er selbst mit Erfolg von Dritten zu Ersatzleistungen herangezogen werden sollte
9. Sonstiges
a)
Die Auftragnehmer erklären hiermit, zur Ausübung des Taxigewerbes berechtigt zu
sein und über alle erforderlichen gewerbebehördlichen Bewilligungen zu
verfügen. Die
Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung der Gewerbeberechtigung (Konzession)
ist der zuständigen Gemeinde unverzüglich zu melden.
b) Die Taxiunternehmen verpflichten sich bei der Durchführung der diesem Übereinkommen zugrunde liegenden Beförderungsleistung alle geltenden Gesetze und Vorschriften sowie arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen in der jeweils letztgültigen Fassung einzuhalten.
10. Gerichtsstand
a) Die Vereinbarungspartner sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung anfallenden Probleme im Geiste loyaler und vertrauensvoller Zusammenarbeit nach Möglichkeit einer beiderseits befriedigenden Lösung zuzuführen. Bei verbleibenden Meinungsverschiedenheiten über Auslegung und Anwendung dieser Vereinbarung entscheiden die ordentlichen Gerichte.
b) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schärding.
11. Ausfertigung dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung wird einfach ausgefertigt, jeder Vertragspartner erhält eine Ko
Den Jugendlichen soll die Möglichkeit gegeben werden, ohne Unfallgefahr nach Riedau heimzukommen. Das Modell hat sich in einer Mühlviertler Gemeinde gut bewährt. In Riedau betrifft es 167 Jugendliche.
Und bei Ausnützung von 50 € wäre es ein Betrag von 4.175,-, die Heimbringerdienste funktionieren nach wie vor weiter. Ein Besäufnis der Jugendliche wird damit nicht gefördert. Diese Investition ist gerechtfertigt, wenn nur ein Unfall verhindert werden kann. GV. Ortner stellt den Antrag, diesem Modell beizutreten.
Bgm Scheuringer sagt, es ist ihr neu, dass der Heimbringerdienste nach wie vor bleiben.
GV. Ortner: er hat diese Informationen Jugendtaxi von Bezirkssekretär. Ebenfalls gesichert sind die Mittel für die Heimbringerdienste. Bgm. Pichler hat diese Information vom Land angefordert.
GV. Windhager: es hat immer geheißen, es gibt keine Doppelförderung, trifft das nicht zu?
GV. Schabetsberger erklärt die Unterschiede zwischen Heimbringerdienst und Jugendtaximodell. Sollte ein Taxler sich nicht an die Vereinbarungen halten, fliegt er aus dem Vertrag heraus, z.B. wenn er sich nicht an die vorgegebenen Zeiten hält.
GR. Ebner berichtet, es gibt noch immer genug „Komatrinker“. Die Eltern gehören in die Verpflichtung genommen und sollen die Kinder kontrollieren. Auch die Eigenverantwortung der Jugendlichen soll gefördert werden.
GR. Eichinger meint, ein Taxifahrer wird einen Betrunkenen nicht mitnehmen; auch bei Einführung dieses Modells werden die Eltern sehr wohl zur Verantwortung herangezogen, weil € 50,- schnell verbraucht sind.
GR. Tallier sagt, sie hat einen Sohn in diesem Alter, sie teilen sich mit anderen Eltern den Bring- bzw. Heimbringerdienst. Auch Jugendliche mit 15 Jahren gehen schon fort, diese sollen auch gefördert werden.
GV. Ortner antwortet darauf, das Jugendschutzgesetz regelt dies, Jugendliche dürfen erst ab 16 Jahren fortgehen. Deshalb kann man 15jährige nicht in die Förderung mit hineinnehmen.
GR. Desch berichtet, auch Betrunkene werden von Taxifahrern mitgenommen.
GR. Mitter Franz: er gibt ein „dafür“ und „dagegen“. Egal wie, er glaubt, dass man diesen Versuch beschränken soll auf eine gewisse Zeit. Eine Probezeit für 1 Jahr oder ein halbes Jahr wäre gut. Anschauen ist wichtig, Erfahrung wäre gut. Ihm fehlen bei dieser Aktion die Förderung der Studenten. Er stellt den Antrag auf den Zusatz für einen gewissen Zeitraum.
GR. Berghammer: seiner Meinung nach ist eine Aufklärung darüber wichtig, dass nur bis 3 Uhr gefahren wird, denn sonst ist Jugendlicher womöglich zu Fuß unterwegs.
GV. Windhager gefällt die Altersbeschränkung nicht. Er findet, dass auch die Wirte in die Mangel genommen werden sollen. Neu in Schärding ist, dass ein „Bus nach Schärding“ von Riedau um 19.00 Uhr abfährt und die Rückfahrt um 02.00 und 04.00 Uhr stattfindet. Dazu gibt es keine öffentlichen Sponsoren, gesponsert von dies von den Schärdinger Wirten. Ein Ticket kostet € 10,-- für die Hin- und Rückfahrt, bei Konsumation vom bei einem Schärdinger Wirt bekommt man € 5,- retour, hier gibt es keine Altersbeschränkung. In diese Richtung will er arbeiten.
GV. Schabetsberger berichtet, das Geld von den Wunschkennzeichen darf nur für Heimbringerdienste und Jugendtaxi verwendet werden. Das Komatrinken hat nichts mit dem Jugendtaxi zu tun. Es soll Alternativen für die Jugendlichen geben; im Mühlviertel funktioniert diese Aktion schon das dritte Jahr, weil es diese Alterbeschränkung gibt. Den Schärdinger Bus findet er gut, aber funktioniert nur für Wirte in Schärding. Der Jugendliche kann das Jugendtaxi nutzen, muss es aber nicht. Eine Limitierung für ein oder zwei Jahre findet er vorerst gut.
Vizebgm. Kopfberger glaubt, es war gut, dass in der damaligen Sitzung dieser Punkt vertagt wurde; die Diskussion könnte man endlos führen, aber wir wissen erst wie es ist, wenn wir Erfahrung gesammelt haben. Leider gibt es kein Taxiunternehmen aus Riedau und Umgebung. Er glaubt, dass man mit diese Regelung wieder die Vernünftigen unter den Jugendlichen erreicht, den die halten sich an das Zeitschema. Gefördert werden aber damit auch die Wirte. Er ist für ein Probezeit auf ein Jahr, die Abrechnung soll laufend passieren und nicht halbjährlich. Wichtig ist auch noch, wie kann man die Jugendliche gut informieren? Und außerdem stellt sich die Frage, soll das Alter ganz genau bei der Abrechnung bei der Gemeinde eingehalten werden?
GV. Ortner Günter betont, Führerscheinneulinge haben die 0,0 Promillgrenze einzuhalten. Er erklärt sich mit dem Zusatzantrag für 1 Jahr einverstanden und erweitert seinen Antrag um diesen Zusatz, dann braucht nur einmal abgestimmt werden; die Abrechnung halbjährlich gilt für das Land, der Jugendliche kann laufend kommen. Das Alter soll eingehalten werden.
GR. Eichinger spricht sich dafür aus, dass von der Gemeinde alle Jugendliche schriftlich informiert werden.
GR. Berghammer stellt zur Diskussion, dass der nächste Taxiunternehmer sehr weit entfernt ist und die Anfahrt viel kostet. Dies widerlegt Vizebgm. Kopfberger.
Bgmin Scheuringer erklärt abschließend, es gibt keine geographische Einschränkung des Gültigkeitsbereiches.
Auch GV. Schabetsberger sagt, es ist egal, ob sich der Jugendliche von einem Lokal im Bezirk Schäding oder Grieskirchen holen lässt.
Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 17 JA-Stimmen: Bgmin Scheuringer, Vizebgm. Kopfberger, GR. Kraft, GR. Trilsam, GR.
Mayrhuber, GV. Schabetsberger, GV. Ortner Günter, GR. Eichinger, GV.
Arthofer, GR. Obernhumer, GR. Ortner Klaus, GR. Schroll, GR. Schärfl, GR. Jebinger, GR.
Heinzl, GR. Probst, GR. Franz Mitter
8 Nein-Stimmen: GV. Windhager, GR. Berghammer, GR. Ebner, GR. Klaus Mitter, GR. Tallier,
GV. Ruhmanseder, GR. Desch, GR. Sperl
Der Antrag ist somit angenommen.
TOP. 12.) Gewährung eines Gesellschafterzuschusses für das Gründerzentrum Pramtal-Süd
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Es gab eine Krisensitzung für das Gründerzentrum Pramtal-Süd, weil ein Konkurs im Raum stand. Um dies abzuwenden, hat sich der Bürgermeister von Raab sehr dafür eingesetzt.
Von der Marktgemeinde Raab wurden nun Unterlagen bez. Gesellschafterzuschuss für das Gründerzentrum Pramtal-Süd zur Verfügung gestellt. Darunter ist auch Finanzierungsplan betreffend die Gewährung von Bedarfszuweisungsmittel (Gemeinde Raab, 24.9.2009): Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für die Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs GmbH „Gründerzentrum Pramtal-Süd“; (Aufstockung der Stammkapitaleinlage):
Finanzierungsplan:
Bezeichnung der Finanzierungsmittel bis 2008 2009 2010 2011 Gesamt in EUR
Betriebs-GmbH durch
Einbehaltung der
Kommunalsteuer 50.000 → 50.000
Landeszuschuss 50.000 50.000
BZ-Mittel 100.000 100.000
Summe in EURO 50.000 150.000 200.000
Die in obiger Finanzierungsdarstellung in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel werden auf die beteiligten Gemeinden wie folgt aufgeteilt:
Altschwendt 2.390
Andorf 17.070
Diersbach 5.960
Dorf/Pram 3.580
Eggerding 4.630
Enzenkirchen 6.180
Lambrechten 4.750
Mayrhof 900
Raab 27.990
Riedau 7.090
St. Willibald 4.010
Taiskirchen 8.470
Zell/Pram 6.980
Summe € 100.000
Vom Gemeinderat wäre nun folgende Erklärung zu genehmigen:
Erklärung
über die Gewährung eines Gesellschafterzuschusses
in der Höhe von 100 % der geleisteten Kommunalsteuer
der im Gründerzentrum Pramtal Süd eingemieteten Betriebe
In Entsprechung des Schreibens des Amtes der Oö. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales vom 24.09.2009, IKD(Gem)-311/305/353-2009-Mad, erklärt die Marktgemeinde Riedau die Gewährung eines Gesellschafterzuschusses an die Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs GmbH in der Höhe von 100 % der geleisteten Kommunalsteuer der im Gründerzentrum Pramtal Süd eingemieteten Betriebe ab 01.01.2010. Die Erklärung bleibt so lange aufrecht, bis durch die Gewährung dieses Gesellschafterzuschusses durch alle 13 am Gründerzentrum Pramtal Süd beteiligten Gemeinden ein Betrag von € 50.000,-- zur Abdeckung des Fehlbetrages aus den Jahren 2005 bis 2008 erreicht ist.
Durch diese Erklärung wird der Beschluss des Gemeinderates der Markgemeinde Riedau vom __________ über die Gewährung eines Gesellschafterzuschusses in der Höhe von 50 % der geleisteten Kommunalsteuer der im Gründerzentrum Pramtal Süd eingemieteten Betriebe auf die Dauer von drei Jahren ab 01.01.2010 ersetzt. *
Diese Erklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom __________ genehmigt.
GV. Schabetsberger sagt, er weiß mehr, aber er möchte es heute nicht sagen. Wichtig ist, dass das Gründerzentrum „nicht im Regen“ stehen gelassen wird. Das Land war säumig. Er stellt den Antrag, die Erklärung zu genehmigen und den Zuschuss in der vorliegenden Form zu gewähren.
Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 13.) Genehmigung einer Löschungserklärung für die Liegenschaft EZ 259 KG. Riedau
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Herr Notar Dr. Schauer hat folgende Löschungserklärung dem Marktgemeindeamt übermittelt:
Ob der Liegenschaft EZ 259 Grundbuch 48129 Riedau (Eigentümer: Johann Steinkreß) ist das Wiederkaufsrecht und das Vorkaufsrecht für die Marktgemeinde Riedau eingetragen und soll nunmehr im Grundbuch zur Löschung gebracht werden.
In
EZ 259 Grundbuch 48129 Riedau sind in C-LNr. 2 a das Wiederkaufsrecht gem Pkt 6 des Kaufvertrages vom 29.1.1954 und inC-LNr. 3 a das Vorkaufsrecht gem Pkt 6 des Kaufvertrages vom 29.1.1954 je für die Marktgemeinde Riedau einverleibt.
Da die vorbezeichneten Rechte infolge Bauführung gegenstandslos geworden sind, willigt die Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, Marktplatz 32/33, ausdrücklich !!02ohne ihr ferneres Einvernehmen, jedoch nicht auf ihre Kosten.
ein, in die Einverleibung der Löschung des in C-LNr. 2 a einverleibten Wiederkaufsrechtes und des in C-LNr. 3 a, einverleibten Vorkaufsrechtes bei EZ 257 Grundbuch 48129 Riedau, ohneDiese Löschungserklärung wurde in der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom …… genehmigt.
GR. Mitter Klaus stellt den Antrag auf Genehmigung der zur Kenntnis gebrachten Löschungserklärung.
Die Bürgermeisterin lässt darüber mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Vor TOP. 14.) stellt die Bürgermeisterin den Antrag, diesen Punkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. Sie begründet dies damit, dass die Ehrungen eine Überraschung werden sollen.
Beschluss: Alle Gemeinderatsmitglieder stimmen zu.
TOP. 14.) Genehmigung von Ehrungen ausgeschiedener Gemeinderatsmitglieder
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.
TOP. 15.) Bericht der Bürgermeisterin.
Frau Bürgermeister Scheuringer lädt die Gemeinderatsmitglieder zur anschließenden Weihnachtsfeier ein.
GR: Sperl wünscht sich, dass die Gemeinderäte im Gasthaus nicht fraktionell beisammen sitzen.
TOP. 16.) Allfälliges.
Keine Wortmeldungen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen die
während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte
Sitzung vom 05.11.2009 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20.20 Uhr.
.......................................................... ........................................................
(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am …………………………….. Die Vorsitzende (ÖVP):
……………………………………………………………………. …………………………………………………………
Gemeinderat SPÖ Gemeinderat FPÖ
……………………………………………………………………
Gemeinderat GRÜNE