Auszug aus der  

Lfd.Nr. 4 Jahr 2010

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 21. Jänner 2010.

 

 

 

TOP. 4.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes.

 

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zur Abänderung Flächenwidmungsplan Markl:

Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

Ist beabsichtigt, die künftige gewerbliche Nutzung der gesamten Fläche abzusichern?

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form, mit welcher Laufzeit und mit welchem Kaufpreis?

Antwort: Nein, es ist nicht beabsichtigt. Ich habe mit Herrn Hellwagner persönlich diesbezüglich gesprochen. Laut Entwurf seines Bauplanes für dieses Grundstück braucht er die ganze Fläche für seinen Betrieb. Es wird nicht möglich sein, dass er ein Teilgrundstück an einen Dritten verkauft. Hier ist dieser Entwurf.  Er würde notfalls auch einen Optionsvertrag unterschreiben, vorher aber von seinem Rechtsvertreter prüfen lassen.

 

zur Abänderung Flächenwidmungsplan Humer:

 Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

Welche Umstände haben dazu geführt, Kanal, Wasser und Straßenrohbau herzustellen, obwohl die Verkehrserschließung ungenügend ist?

Ist beabsichtigt, vom Grundbesitzer aus dem Umwidmungsgewinn einen Beitrag zu den Infrastrukturkosten zu fordern?

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form und in welchem Ausmaß

 

Antwort: Die Verkehrserschließung ist meiner Meinung nach nicht ungenügend, da eine ordentliche Zufahrt über eine Gemeindestraße vorhanden ist. Weiters hat mein Vorgänger schon bei der Umwidmung Gespräche mit Herrn Dr. Reiter geführt, damit eine weitere Zufahrt ermöglicht wird. Nun habe ich erreicht, dass ich eine mündliche Zusage von Herrn Dr. Reiter bekommen habe. Es wird eine weitere Zufahrtsmöglichkeit entstehen, dies ist ja bereits, wie alle wissen, vorgesehen.

 

Bezüglich Infrastrukturkosten: Die Kosten für die Umwidmung dieser sechs Parzellen übernimmt Hr. Humer.

Die Infrastruktur ist bereits zur Gänze hergestellt, es fallen keine weiteren Kosten an. Die Gemeinde ist berechtigt, sofort nach Umwidmung Aufschließungsbeiträge zu verlangen. Es wäre ungerecht, für diese sechs Parzellen weitere Infrastrukturkosten zu verlangen. Ich sehe dieses Gebiet als eine Siedlung an und man kann nicht einen kleinen Teil spontan etwas Zusätzliches verlangen.

 

 

Die Anregung über weitere Infrastrukturkosten ist gut und der Gemeinderat kann vorher überlegen, bei künftigen Abänderungen des Flächenwidmungsplanes dies zu berücksichtigen.

 

zur Abänderung örtliches Entwicklungskonzept Markl :

Anfrage gemäß § 63a Gemeindeordnung an die Bürgermeisterin:

Ist beabsichtigt, die künftige gewerbliche Nutzung des Grundstückes Nr. 585/1 abzusichern?

Wenn ja: in welcher rechtlichen Form, mit welcher Laufzeit und mit welchem Kaufpreis?

 

Antwort: Dies betrifft das Grundstück von Herrn Mayr Robert. Es soll als Bauerwartungsland für eine betriebliche Nutzung vorgesehen werden und bevor die richtige Umwidmung erfolgt, soll auch meiner Meinung nach ein Optionsvertrag abgeschlossen werden. Laufzeit und Kaufpreis müssen zu gegebenen Zeitpunkt ausverhandelt werden.

 

 

Das vollständige Protokoll: http://riedau.info/gr20100121.htm