Vorwurf Amtsgeheimnisbruch

 

 

Die Weigerung des OÖ. Gemeindebundes, seine Rechtsauskunft zu widerrufen

 

 

 

Von: Habersack Helmut [mailto:habersack@ooegemeindebund.at]
Gesendet: Dienstag, 23. März 2010 13:51
An: ernst.sperl@aon.at; gemeinde@riedau.ooe.gv.at
Betreff: Gemeinde Riedau, Vorwurf Amtsgeheimnisbruch auf Basis Ihrer Auskunft - Ersuchen um Stellungnahme

 

 

Sehr geehrter Herr Gemeinderat Fraktionsobmann Sperl !

 

Bezugnehmend auf ihr Ersuchen unsere „Auskunft öffentlich zu widerrufen“ teile ich folgendes mit:

 

1) Zu einer von seiten unserer Mitgliedsgemeinde Riedau im Wege des GOS -Systems dringend herangetragenen Fragestellung erging unsererseits am 20.01.2010 die inhaltlich von mir stammende Ticketerledigung  GEMBUND51930110.

 

Diese Ticketerledigung liegt zu ihrer Information halber dieser Email bei.

 

Es versteht sich von selbst, dass diese Ticketerledigung ausschließlich auf Basis des in der betreffenden seinerzeitigen Fragestellung bekannt gegebenen Sachverhaltes erfolgte.

 

2) Ich lege besonderen Wert auf die Feststellung, dass ich ihnen persönlich gegenüber zu keiner Zeit den Vorwurf der Straftat des Amtsgeheimnisbruches geäußert habe und auch nicht äußern werde.

 

Was hingegen meine in der Ticketerledigung neutral geäußerte Rechtsansicht betrifft, so bin ich auch nach nunmehriger Prüfung der ihrerseits dagegen vorgebrachten Argumente der Meinung, dass jedenfalls eine Detailstellungnahme eines Ortsplaners vor der betreffenden öffentlichen Gemeinderatssitzung hier als vertraulich zu behandeln ist.

 

Ich sehe insoweit weder einen rechtlichen noch einen sonstigen Grund obige meine Rechtsansicht zu widerrufen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Helmut Habersack

Oö. Gemeindebund

 

 

 

Diese Email ergeht in einem zur Information weiters an die Gemeinde Riedau

 

 

 

 

Impressum und Rückfragen