Auszug aus der
Lfd.Nr. 4 Jahr 2010
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 21. Jänner 2010.
TOP. 4.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes.
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GV. Windhager ersucht GR. Kolic um Weitergabe folgender Feststellung an GR. Sperl: An den Gemeindebund wurde die Frage gestellt, ob Informationen der Fraktionsführer vor der veröffentlichen Gemeinderatssitzung auf einer Homepage veröffentlicht werden dürfen und dieser hat die Sachlage geprüft. Der Gemeindebund sagt dazu, dass die Veröffentlichung von Detailunterlagen, wie sie offenbar nur der Gemeindebehörde vorliegen, als problematisch einzustufen sind, insbesondere erachtet er für nicht zulässig die in diesem Fall stattgefundene Veröffentlichung der Detailstellungnahme des Ortsplanes schon vor der betreffenden Sitzung. Nach Meinung des Gemeindebundes sind diese Informationen bis zur betreffenden Sitzung vertraulich zu behandeln.
Auf der Homepage steht konkret dass die Umwidmung die Fa. Markl betrifft und das ist, so GV. Windhager, ein klarer Verstoß gegen das Amtsgeheimnis. GR. Sperl muss sich künftig daran halten, dass vertrauliche Infos vor der Gemeinderatssitzung nicht veröffentlicht werden.
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